Merkblatt zum Versicherungsausweis - Medpension

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Merkblatt zum Versicherungsausweis

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Dieses Merkblatt dient zum besseren Verständnis Ihres       6. Versicherter Sparlohn
Versicherungsausweises. Daraus können keine An-             Der versicherte Sparlohn entspricht dem massgeben-
sprüche abgeleitet werden. Einzig bindend sind die ge-      den Jahreslohn abzüglich des diesbezüglich geltenden
setzlichen und reglementarischen Bestimmungen.              Koordinationsabzuges. Er bildet die Grundlage für die
                                                            Berechnung Ihrer Sparbeiträge und Altersgutschriften
1. SV-Nummer                                                sowie Ihres maximalen Altersguthabens und der Bei-
Die Sozialversicherungs-Nummer entspricht der               tragsbefreiung. Die Parameter des versicherten Spar-
AHV-Nr.                                                     lohns werden in den Vorsorgeplänen beschrieben.

2. Plan                                                     7. Versicherter Sparlohn für die Zusatz-Altersgut-
Der Vorsorgeplan definiert die im Leistungsreglement            schriften
vorgesehenen Leistungen in Zahlen und Prozenten.            Der versicherte Sparlohn für Zusatz-Altersgutschriften
Der Arbeitgeber bestimmt den Vorsorgeplan. Die Über-        bildet die Grundlage zur Berechnung Ihrer Zusatz-Al-
sicht über die Vorsorgepläne ist im Internet abrufbar.      tersgutschriften. Die Parameter der Zusatz-Altersgut-
                                                            schriften werden in den Vorsorgeplänen (Ziff. 2) be-
3. Beschäftigungsgrad                                       schrieben.
Der aktuelle Beschäftigungsgrad dient zur Information
und gegebenenfalls zur Berechnung des Prozentsatzes         8. Vorhandenes Vorsorgeguthaben
des Koordinationsabzugs (Ziff. 4).                          Das total vorhandene Altersguthaben gemäss Leis-
                                                            tungsreglement und Vorsorgeplan (Ziff. 2).
4. Massgebender Jahreslohn
Für alle versicherten Arbeitnehmer entspricht der mass-     9. Altersguthaben im Basisplan
gebende Jahreslohn dem AHV-pflichtigen Lohn. Der Ar-        Das Altersguthaben im Basisplan entspricht in erster Li-
beitgeber meldet den AHV-Jahreslohn der Stiftung. Bei       nie den verzinsten Sparbeiträgen (Ziff. 14). Der Betrag
selbständigerwerbenden versicherten Personen ent-           beinhaltet ebenfalls bereits eingebrachte Freizügigkeits-
spricht er dem Reingewinn, zuzüglich Beiträge für           leistungen (Ziff. 19), reglementarische Einkäufe
AHV/IV/EO, abzüglich Zins auf dem investierten Eigen-       (Ziff. 22) oder Einlagen aus einem Scheidungsaus-
kapital. Wenn der versicherte Spar- bzw. Risikolohn         gleich.
(Ziff. 5 und 6) nicht gleich hoch ist wie der massge-
bende Jahreslohn, wird vermutlich ein Koordinationsab-      10. Zusatz-Altersgutschriften
zug im Vorsorgeplan berücksichtigt. Die Leistungen der      Das vorhandene Guthaben im Konto Zusatz-Altersgut-
2. Säule sollen diejenigen der 1. Säule ergänzen. Versi-    schriften. Bei Pensionierung wird es immer in Kapital-
cherungspflichtig ist deshalb nicht der volle AHV-pflich-   form ausbezahlt.
tige Jahreslohn. Der volle Koordinationsabzug ent-
spricht 7/8 der maximalen AHV- Rente. Der                   11. Guthaben für die Finanzierung der vorzeitigen
Vorsorgeplan kann jedoch auch einen an den Beschäf-              Pensionierung
tigungsgrad angepassten, einen halben oder keinen           Das Guthaben für die Finanzierung der vorzeitigen
Koordinationsabzug vorsehen. Der Koordinationsabzug         Pensionierung umfasst die getätigten Einkäufe im Rah-
für Altersleistungen und für Risikoleistungen kann un-      men der vorzeitigen Pensionierung samt Zinsen. Ein
terschiedlich sein. Ein weiterer Grund, weshalb der ver-    allfälliger Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsför-
sicherte Spar- und Risikolohn vom massgebenden Jah-         derung oder Scheidung und/ oder deren Rückzahlung
reslohn abweichen kann, besteht in der Möglichkeit,         wird ebenfalls berücksichtigt.
diesen im Vorsorgeplan zu plafonieren. Übersteigt der
massgebende Jahreslohn den Plafond, ist der versi-          12. Mindestaltersguthaben gemäss Art. 15 BVG
cherte Spar- und Risikolohn ebenfalls tiefer.               Die Stiftung stellt sicher, dass die gesetzlichen Mindest-
                                                            guthaben nach BVG (Schattenrechnung) nicht unter-
5. Versicherter Risikolohn                                  schritten werden. Der Gesetzgeber regelt auch die Ver-
Der versicherte Risikolohn entspricht dem massgeben-        zinsung.
den Jahreslohn abzüglich des diesbezüglich geltenden
Koordinationsabzuges. Der versicherte Risikolohn bil-       13. Kontoauszug
det die Grundlage für die Berechnung Ihrer Risikobei-       Der Kontoauszug gibt Auskunft über die für das Vorsor-
träge und Verwaltungskostenbeiträge sowie der Risiko-       geguthaben vom 01.01. bis zum Stichtag relevanten
leistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Die Parameter    Veränderungen, wie Sparbeiträge, Zinsgutschriften,
des versicherten Risikolohns werden in den Vorsorge-        Einlagen und Vorbezüge.
plänen beschrieben.

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14. Sparbeitrag                                              mal mögliche Einkaufssumme reduziert sich je nach-
Die jährlichen Sparbeiträge dienen der Äufnung des Al-       dem zusätzlich um folgende Betreffnisse: nicht einge-
tersguthabens im Basisplan (Ziff. 9).                        brachte Freizügigkeitskonti und –policen, Vorsorgegut-
                                                             haben in anderen Pensionskassen (nur Überschuss-
15. Zusatz-Altersgutschriften                                anteil), Überschussanteil in der Säule 3a (aus selbstän-
Zusatz-Altersgutschriften sind zusätzliche Sparbeiträge      diger Erwerbstätigkeit) oder bereits bezogene Alters-
gemäss Vorsorgeplan, die in einem Prozentsatz des            leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Vor einem
versicherten Sparlohns für die Zusatz-Altersgutschriften     Einkauf ist deshalb stets eine konkrete Berechnung des
auf dem Konto für die Zusatz-Altersgutschriften geäuf-       Einkaufspotentials mit dem dafür vorgesehenen Formu-
net werden. Ihre vorhandenen Zusatz-Altersgutschriften       lar zu verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie
werden unter Ziff. 10 ausgewiesen.                           auch dem Merkblatt «Einkauf in die vollen reglementari-
                                                             schen Leistungen».
16. Risikobeiträge
Für die Leistungen bei Einritt der Risiken Invalidität und   21. Maximal möglicher Einkauf in die vorzeitige
Tod sind Risikobeiträge vorgesehen.                               Pensionierung
                                                             Sie können zusätzliche, von den oben erwähnten regle-
17. Verwaltungskosten                                        mentarischen Einkäufen, unabhängige Einkaufsbei-
Die Verwaltungskostenbeträge decken den gesamten             träge leisten, um bei einer vorzeitigen Pensionierung
Verwaltungsaufwand der Stiftung ab. Eine detaillierte        (frühestens im Alter 58) diejenige Altersleistung zu er-
Aufstellung über die Verwendung der Verwaltungskos-          halten, auf die Sie im ordentlichen Rentenalter An-
tenbeiträge finden Sie in unserem Geschäftsbericht, ab-      spruch hätten. Die Finanzierung der vorzeitigen Pensio-
rufbar auf unserer Homepage.                                 nierung ist allerdings nur möglich, wenn Sie vorgängig
                                                             sämtliche Einkaufsmöglichkeiten im Basisplan ausge-
18. Monatliche Beiträge                                      schöpft haben.
Die Beiträge werden zu mindestens 50% durch den Ar-
beitgeber finanziert. Der Arbeitgeber kann auch einen        22. Summe der getätigten reglementarischen Ein-
höheren Anteil übernehmen. Der Arbeitgeber zieht den             käufe (ohne Zinsen)
monatlich geschuldeten Beitrag des Arbeitnehmers             Die Summe der getätigten reglementarischen Einkäufe
(Spalte «Arbeitnehmer») dem AHV-pflichtigen Lohn der         entspricht sämtlichen seit Beginn des betreffenden Ver-
versicherten Person ab. Der abgezogene Beitrag wird          sicherungsverhältnisses bei Medpension geleisteten
auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Selbständiger-           Einkäufe.
werbende versicherte Personen müssen die Beträge
der Spalten «Arbeitgeber» und «Arbeitnehmer» beglei-         23. Einkäufe der letzten 3 Jahre
chen.                                                        Die Einkäufe der letzten drei Jahre werden hier ausge-
                                                             wiesen. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass diese Be-
19. Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen /                  träge innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einzahlung
     Vorbezug                                                nicht in Kapitalform bezogen werden können (z. B. im
Hier finden Sie von links nach rechts die sechs letzten      Rahmen eines WEF-Vorbezugs oder einer Kapitalaus-
ausserordentlichen Zu- bzw. Abgänge im Vorsorgegut-          zahlung bei Pensionierung). Davon ausgenommen sind
haben, z.B. Übertragung der FZL, freiwillige Einkäufe,       Wiedereinkäufe im Falle der Ehescheidung. Weitere In-
WEF-Vorbezüge/Rückzahlungen oder auch Zahlungen              formationen entnehmen Sie dem Merkblatt «Einkauf in
infolge Scheidungsausgleich.                                 die vollen reglementarischen Leistungen».

20. Maximal möglicher Einkauf in den Basisplan               24. Maximal verfügbares Kapital für Wohneigen-
Der Betrag für den maximal möglichen Einkauf in den              tumsförderung
Basisplan entspricht der Differenz (= Beitragslücke)         Das aktuell verfügbare Kapital für einen Vorbezug im
zwischen dem effektiv vorhandenen Altersguthaben             Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF). Ein-
und dem reglementarisch maximal möglichen Betrag,            käufe der letzten drei Jahre sind für WEF-Vorbezüge
den Sie bis zum Stichtag bei Medpension hätten anspa-        gesperrt (Ziff. 23). Bei Versicherten, die das Alter 50
ren können, wenn Sie seit dem 25. Altersjahr immer           überschritten haben, kann der Betrag tiefer ausfallen
zum aktuellen Lohn und zu den aktuellen Bedingungen          als das effektiv vorhandene Alterskapital. Weitere Infor-
bei Mepension versichert gewesen wären. Wurden               mationen zur Wohneigentumsförderung finden Sie im
WEF-Vorbezüge (Ziff. 25) getätigt oder ein Scheidungs-       aktuellen Leistungsreglement oder im Merkblatt
ausgleich (Ziff. 27) bezahlt, reduziert sich die maximal     «Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen
mögliche Einkaufssumme um diese Beträge. Die maxi-           Vorsorge».

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25. Summe der Vorbezüge abzüglich der getätigten           32. Umwandlungssatz
    Rückzahlungen                                          Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das
Die Summe der Vorbezüge für Wohneigentumsförde-            vorhandene Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionie-
rung werden kumuliert aufgeführt zusammen mit dem          rung in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird.
Datum des letzten Vorbezugs.                               Der Mindestumwandlungssatz für die Berechnung der
                                                           Altersrente nach BVG ist im Gesetz geregelt. Im über-
26. Verpfändeter Betrag                                    obligatorischen Bereich ist die Stiftung bei seiner Fest-
Der im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfän-          legung frei. Deshalb weicht der Umwandlungssatz von
dete Betrag ist hier ersichtlich.                          Medpension vom gesetzlichen ab. Sie finden die detail-
                                                           lierte Aufstellung der Umwandlungssätze im Anhang A
27. Summe der getätigten Überträge infolge Schei-          des Leistungsreglements.
    dung abzüglich der Rückzahlungen
Musste ein Scheidungsausgleich an den Ex-Ehegatten         33. Rente/Jahr
bzw. an die Ex-Ehegattin bezahlt werden, ist der Betrag    Jede aktiv versicherte Person im Rentenalter (frühes-
hier ersichtlich. Dasselbe gilt bei Auflösung der einge-   tens ab Alter 58 spätestens mit Alter 70), hat Anspruch
tragenen Partnerschaft. Seit dem Ausgleich geleistete      auf eine Altersrente. Die Altersrente berechnet sich aus
Rückzahlungen sind bereits abgezogen.                      dem im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Al-
                                                           tersguthaben, multipliziert mit dem im Anhang A des
28. Projektion Altersguthaben per Rücktrittsalter          Leistungsreglements festgelegten Umwandlungssatz
Hier können Sie die Projektion des Altersguthabens im      (Ziff. 32). Die Altersrente ist lebenslänglich zahlbar. Der
Basisplan und des Kontos für die Zusatz-Altersgut-         Anspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die ver-
schriften per ordentlichem Rücktrittsalter (Frauen Alter   sicherte Person stirbt. Anstelle der Altersrente kann
64 / Männer Alter 65) entnehmen. Das voraussichtliche      auch der Anspruch auch in Kapitalform bezogen wer-
Altersguthaben sowie die Zusatz-Altersgutschriften set-    den.
zen sich zusammen aus dem vorhandenen Altersgutha-
ben bzw. den vorhandenen Zusatz-Altersgutschriften,        34. Invalidenrente
den künftigen Beiträgen und dem jeweiligen Projekti-       Eine versicherte Person, die im Sinne der Invalidenver-
onszinssatz. Ein etwaiges Guthaben für die Finanzie-       sicherung 40% und mehr invalid ist, hat nach Ablauf der
rung der vorzeitigen Pensionierung ist im Altersgutha-     Wartefrist Anspruch auf eine Invalidenrente.
ben nicht enthalten.
                                                           35. Invalidenkinderrente
29. Altersleistungen                                       Für jedes Kind einer invaliden versicherten Person wird
Dem Abschnitt «Altersleistungen» können Sie die vo-        zusätzlich eine Invalidenkinderrente bezahlt.
raussichtlichen Altersleistungen entnehmen. Die Alters-
leistungen werden per Stichtag des Versicherungsaus-       36. Ehegattenrente/Lebenspartnerrente
weises und später jeweils auf ein volles Altersjahr        Im Todesfall der versicherten Person besteht für den
ausgewiesen. Hat die versicherte Person das ordentli-      hinterbliebenen Ehegatten ein Anspruch auf eine Ehe-
che Rentenalter überschritten, werden die voraussichtli-   gattenrente. Den Ehegatten gleichgestellt sind die ein-
chen Altersleistungen für das nächste vollendete Alters-   getragenen Partner. Sind die Voraussetzungen gemäss
jahr (z.B. Alter 66) ausgewiesen. Mit Ausnahme des         Leistungsreglement erfüllt, haben die hinterbliebenen
ZA-Kontos können die Altersleistungen in Renten-           Lebenspartner ebenfalls Anspruch auf eine Rente. Der
und/oder in Kapitalform bezogen werden.                    hinterbliebene Ehegatte bzw. Lebenspartner kann an-
                                                           stelle der Rente eine Kapitalabfindung verlangen.
30. ZA-Konto
Das Konto für die Zusatz-Altersgutschriften setzt sich     37. Waisenrente
zusammen aus den vorhandenen Zusatz-Altersgut-             Im Todesfall der versicherten Person besteht für die
schriften, den künftigen Zusatz-Altersgutschriften und     hinterbliebenen Kinder ein Anspruch auf eine Waisen-
den künftigen Zinsen (Projektionszinssatz 2.00%). Das      rente.
ZA-Konto wird immer in Kapitalform ausbezahlt.
                                                           38. Zusatz-Todesfallkapital
31. Altersguthaben                                         Beim Zusatz-Todesfallkapital handelt es sich um ein zu-
Das Altersguthaben entspricht dem heutigen Altersgut-      sätzliches Todesfallkapital, das im Vorsorgeplan versi-
haben im Basisplan sowie einem etwaigen Guthaben           chert werden kann. Sind 0.00 Franken angegeben,
für die Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung, den    wurde kein zusätzliches Todesfallkapital versichert.
künftigen Sparbeiträgen und Zinsen (Projektionszins-
satz 2.00%).

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39. Standard- und Rückgewährtodesfallkapital
Sind die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Leis-
tungsreglement erfüllt, wird das Standard-Todesfallka-
pital fällig. Es setzt sich aus dem vorhandenen Alters-
guthaben im Basisplan abzüglich der persönlichen
Einkäufe ohne Zinsen und abzüglich des Barwerts all-
fälliger weiterer Hinterlassenenleistungen zusammen.
Wurden freiwillige Einkäufe getätigt, so werden diese in
Form des Rückgewähr-Todesfallkapitals ausbezahlt.

40. Freizügigkeitsleistung bei Heirat
Dieser Wert sowie das Datum müssen gemäss Gesetz
festgehalten und bei einem allfälligen Übertritt in eine
neue Vorsorgestiftung mitgeteilt werden.

41. Freizügigkeitsleistung im Alter 50
Dieser Wert sowie das Datum müssen gemäss Gesetz
festgehalten und bei einem allfälligen Übertritt in eine
neue Vorsorgestiftung mitgeteilt werden. Zudem ist die-
ser Wert massgebend zur Berechnung des verfügbaren
Kapitals für Wohneigentumsförderung (Ziff. 24).

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