Mitbestimmung und Klassenrat - Jahresthema: Schuljahr 2019/2020 - Primarschule Winznau
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Schuljahr 2019/2020 Jahresthema: Mitbestimmung und Klassenrat Informationsheft der Schule Winznau 1. Kindergarten – 6. Klasse
Herzlich Willkommen im Schuljahr 2019/2020 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Mit dem Schuljahr 2019/2020 sind wir im zweiten Jahr der Einführungsphase des neuen Lehrplans 21. Wir unterstützen und fördern durch guten Unterricht die Kinder im Kompetenzerwerb. Der Wandel im Unterrichtsverständnis geschieht nicht von heute auf morgen, vielmehr ist es ein langer Weg. Auch ist nicht alles neu, denn der Wandel hat schon lange begon- nen. Es wird mehrere Jahre dauern bis alle Neuerungen im Schulalltag umgesetzt sind. Wir sind bereit dazu, stellen uns dem Wandel mit Freude und werden den Weg Schritt für Schritt gemeinsam gehen. Dieses Schuljahr steht unter dem Motto Mitbestimmung und Klassenrat Was hat der Klassenrat mit dem Lehrplan 21 zu tun? Ein Aspekt des Unterrichts nach Lehrplan 21 betrifft die Gestaltung eines auf die Fertig- keiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Lernklimas. Dabei geht es um den gezielten Aufbau einer dialogischen Gesprächs- und Denkkultur, die für das gemeinsame Lernen im Klassenverband förderlich ist. Dazu gehört auch der regelmässige Austausch im Klassenrat, wo Mitwirkung und Mitver- antwortung der Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert werden. Bereits im Spiel- zeugfreien Kindergartenprojekt übten die Kinder ihre Verhandlungsfähigkeit. Es soll ihnen gelingen Gespräche zu führen und Lösungen für Probleme selbständig zu finden. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine interessante und für alle an der Schule Beteilig- ten gewinnbringende Auseinandersetzung mit dem Thema Mitbestimmung – eine wichti- ge Voraussetzung für die Selbstsicherheit und Wertschätzung, welche unseren Lebens- weg prägen und ebenso für unser demokratisches Mitbestimmungsrecht in der Schweiz. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb sowie zum Schuljahr zur Verfügung stellen. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.schulewinznau.ch. Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern viel Freude beim Lernen und freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen. Herzliche Grüsse Lehrpersonen, Angestellte und Schulleitung der Primarschule Winznau
Unterrichtszeiten Kindergarten 1.-2. Klasse 3.-6. Klasse 08.15 – 11.45 Uhr 08.15 – 11.45 Uhr 07.45 – 11.45 Uhr 09.50 – 10.10 Uhr Pause 09.50 – 10.10 Uhr Pause 09.50 – 10.10 Uhr Pause 13.30 – 15.05 Uhr 13.30 – 15.05 Uhr 13.30 – 16.10 Uhr 15.05 – 15.25 Uhr Pause Adressen/Telefonnummern Schule Schule Neues Schulhaus 062 295 61 21 Altes Schulhaus 076 406 61 21 Kindergarten Lostorferstr. 17A 062 295 61 22 4652 Winznau Schulleitung / Schulverwaltung Lostorferstr. 13 062 295 00 39 4652 Winznau Bürozeiten Mi 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Telefonieren Sie nur in absolut dringenden Fällen während des Unterrichts! Am besten erreichen Sie uns mit einer E-Mail-Nachricht an die jeweilige Lehrperson (siehe Folgeseite). Informieren Sie bei Krankheit Ihres Kindes die Lehrpersonen telefonisch bis 10 Minuten vor Schulbeginn oder durch ein anderes Kind. Bei Anliegen betreffend Schule wenden Sie sich immer zuerst an die zuständige Lehr- person. Brauchen Sie weitere Auskünfte, hilft die Schulleitung gerne weiter.
Kontakte Schulleitung und Lehrpersonen Schulleitung / Schulverwaltung Zübli Sylvia sylvia.zuebli@schulewinznau.ch Guldimann Andrea andrea.guldimann@schulewinznau.ch Klassenlehrpersonen Kindergarten Iberg Barbara barbara.iberg@schulewinznau.ch Klassenlehrerin KigaA 1/2 Schranz Laura laura.schranz@schulewinznau.ch Klassenlehrerin KigaB 1/2 Primarschule Müller-Kaser Sabine sabine.mueller@schulewinznau.ch 1. Klasse Lang-Hug Manuela manuela.lang@schulewinznau.ch 2. Klasse Schlosser Cornelia cornelia.schlosser@schulewinznau.ch Klasse 3a Colvin Nadia nadia.colvin@schulewinznau.ch Frey Martina martina.frey@schulewinznau.ch Klasse 3a Schneider Kyra kyra.schneider@schulewinznau.ch 4. Klasse Spiegel Luca luca.spiegel@schulewinznau.ch 5. Klasse Fariña Mónica monica.farina@schulewinznau.ch 6. Klasse Fachlehrpersonen Aeberhard Sonja Französisch sonja.aeberhard@schulewinznau.ch Erni Iris iris.erni@schulewinznau.ch Hildebrand Christine Kindergarten christine.hildebrand@schulewinznau.ch Jufer Susanne Heilpädagogin susanne.jufer@schulewinznau.ch Lang Roland roland.lang@schulewinznau.ch Lüthi Ursula Förderlehrerin ursula.luethi@schulewinznau.ch Planzer Benjamin benjamin.planzer@schulewinznau.ch Sager Regula Förderlehrerin regula.sager@schulewinznau.ch Seiler Romina Werken romina.seiler@schulewinznau.ch Senn Heidi Heilpädagogin heidi.senn@schulewinznau.ch Zwahlen Sandra Logopädie sandra.zwahlen@schulewinznau.ch Hauswart Düringer Christian 079 752 33 23 christian.dueringer@schulewinznau.ch
Kontakte Religion und Musikschule Religion Ökumenischer Unterricht von Arx Brigitt (1.Klasse) Döbeli Doris (2.Klasse) Metzger Susanne (2. Klasse) Haas Denise (5.Klasse) Wicki Brigitte (6.Klasse) römisch-katholischer Unterricht von Arx Brigitt (3.Klasse) Grädel Esther (4.Klasse) reformierter Unterricht Baumgartner Ursula (3.Klasse) Ingold Cornelia (4.Klasse) Musikschule Akkordeon Gloor Lilo 062 721 11 53 Blechblasinstrumente Frei Stefan 076 318 75 90 / 062 216 40 60 Flöten Lehmann Theresa 079 727 97 38 / 062 293 44 36 Gitarre/Schülerband Vollenweider David 079 306 86 51 Klavier Achermann Lidia 078 679 60 40 Klavier/Ensemble/Grundschule von Rohr Silvia 062 295 42 22 Saxophon/Klarinette Loretz Gabriel 062 293 10 28 Schlagzeug Blattner Christoph 079 647 12 57 / 062 822 54 89 Querflöte Guldimann Regula 062 295 56 68 Violine Ackermann Bernard 062 849 52 80
Kontakte Ärzte und Dienste Schularzt Dr. med. Husi Friedrich Praxis: 062 295 53 33 Oltnerstr. 9 4652 Winznau Schulzahnarzt Dr. med. dent. Zeltner Stephan Praxis: 062 212 95 00 Solothurnerstr. 23 4600 Olten Prophylaxe-Assistentin Meier Brigitte Schulpsychologischer Dienst Amthausquai 23 062 311 91 40 Postfach 101 4601 Olten Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Amthausquai 23 062 311 82 82 4600 Olten
Schulhausordnung Umgang miteinander An unserer Schule möchten sich alle wohl fühlen, gut lernen und lehren können. Wir achten deshalb auf einen respektvollen Umgang unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Wir pflegen einen anständigen Umgang miteinander; Mobbing, Schimpfwörter, Drohungen und körperliche Gewalt haben keinen Platz. Wir lösen Streit und Probleme, indem wir das Ampelposter zu Hilfe nehmen. Schulhaus Wir tragen Sorge zu uns selber, zum Schulhaus und zur Umgebung: In den Schulräumen und in der Bibliothek tragen wir Finken. Vor Schulbeginn und in der grossen Pause sind wir draussen. Im Gang verhalten wir uns leise, damit niemand gestört wird. Wir setzen uns nicht auf die Fensterbänke und Treppengeländer. Wir sorgen für Ordnung an unserem Garderobenplatz. Im Werkraum halten wir uns an die speziellen Werkraumregeln. In der Turnhalle tragen wir nur Hallenturnschuhe. Die Turngeräte und den Geräteraum benützen wir erst, wenn die Lehrperson in der Halle ist. Wir warten in der Turnhalle. Nach Schulschluss öffnet der Schulhauswart keine Schulzimmer, um Vergessenes holen zu können. Alle elektronischen Geräte (Handys, Fotoapparate, MP3-Player usw.) sind während der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen weder sicht- noch hörbar, andern- falls werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und können von den Eltern wieder abgeholt werden. Schulanlage Wir tragen zur Schulanlage Sorge. Wer etwas beschädigt, meldet dies unverzüg- lich dem Schulhauswart oder einer Lehrperson. Wir verlassen das Schulareal während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis. Von 12.00 bis 13.00 Uhr gilt auf dem Pausenplatz Mittagsruhe und niemand spielt während dieser Zeit Tischtennis. Während der Unterrichtszeit benützen wir auf dem Pausenplatz keine Velos und fahrzeugähnliche Gegenstände. Die Velos und die Kickboards parkieren wir in den ihnen zugewiesenen Ständern. Im Pausenkiosk halten wir Ordnung und gehen sorgfältig mit dem Spielmaterial um. Abfälle gehören in den Abfalleimer. Winterregeln Schneebälle dürfen wir auf dem Rasenfeld hinter der Turnhalle werfen. Vor Schulbeginn und während der Pausen sind wir draussen. 7.40 + 8.10 Uhr Beim Läuten betreten wir das Schulhaus. 9.50 – 10.10 Uhr Frische Luft und Bewegung tun gut, deshalb verlassen wir in der grossen Pause das Schulzimmer. 11.45 Uhr Wir machen uns sofort auf den Heimweg. 12.00 – 13.00 Uhr Mittagsruhe 13.25 Uhr Beim Läuten betreten wir das Schulhaus. Ausnahme: Am Dienstag ist die Bibliothek ab 13.00 Uhr für alle geöffnet.
Ferienplan Schuljahr 2019/2020 Schuljahr 2020/2021 Schulbeginn Schulbeginn Montag, 12.8.2019, 09.00 Uhr Montag, 10.8.2020, 09.00 Uhr Herbstferien 3 Wochen Herbstferien 3 Wochen Samstag, 28.9.2019 - Samstag, 26.9.2020 - Sonntag, 20.10.2019 Sonntag, 18.10.2020 Weihnachtsferien 2 Wochen Weihnachtsferien 2 Wochen Samstag, 21.12.2019 - Samstag, 19.12.2020 - Sonntag, 5.1.2020 Sonntag, 3.1.2021 Winterferien 2 Wochen Winterferien 2 Wochen Samstag,1.2.2020 - Samstag,6.2.2021 - Sonntag, 16.2.2020 Sonntag, 21.2.2021 Frühlingsferien 2 Wochen Frühlingsferien 2 Wochen Samstag, 4.4.2020 - Samstag, 10.4.2021 - Sonntag, 19.4.2020 Sonntag, 25.4.2021 Sommerferien 5 Wochen Sommerferien 5 Wochen Samstag, 4.7.2020 Samstag, 10.7.2021 Sonntag, 9.8.2020 Sonntag, 15.8.2021 Schulbeginn des Schul- Schulbeginn des Schul- jahres 2020/2021 jahres 2020/2021 Montag, 10.8.2020 Montag, 16.8.2021 Ferienverlängerungen werden nicht bewilligt! Ein Bezug von 2 Jokertagen pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen ist jedoch möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird. Feiertage/Unterrichtsausfälle/Anlässe Do 15.08.2019 Maria Himmelfahrt ganzer Tag schulfrei Mi 18.09.2019 Kantonaler LehrerInnentag (KLT) ganzer Tag schulfrei Fr 01.11.2019 Allerheiligen ganzer Tag schulfrei DO/DI 20./25.02.20 Fasnachtshalbtage Nachmittag schulfrei Fr 27.03.2020 Schulinterne Weiterbildung ganzer Tag schulfrei (Musikschule und Religion sind davon nicht betroffen) Mi 01.05.2020 Tag der Arbeit Nachmittag schulfrei Do 21.05.2020 Auffahrt ganzer Tag schulfrei Fr 22.05.2020 Freitag nach Auffahrt ganzer Tag schulfrei Mo 01.06.2020 Pfingstmontag ganzer Tag schulfrei Do 11.06.2020 Fronleichnam ganzer Tag schulfrei Fr 12.06.2020 Schulinterne Weiterbildung ganzer Tag schulfrei (Musikschule und Religion sind davon nicht betroffen) Über das ganze Jahr verteilt organisiert unsere Schule verschiedene Anlässe. Pro Quartal erhalten Sie Informationen dazu. Zu zusätzlichen Klassenaktivitäten erhalten Sie die In- formationen von den jeweiligen Lehrpersonen.
Schulweg Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren oder ab- zuholen. Der Schulweg ermöglicht willkommene Bewegung und zusätzliche soziale Kon- takte. Im Sinne des Lehrplan 21 ist der Schulweg eine Lerngelegenheit für die überfach- lichen Kompetenzen. In Erinnerung rufen möchten wir Ihnen auch, dass alle Kinder auf dem Schulweg vollum- fänglich dem Verantwortungsbereich der Eltern unterstellt sind. Bitte bedenken Sie dies, wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen zur Schule fahren möchte. Finden Veloausflüge während der Schulzeit statt, gilt das Helmobligatorium. Wir bitten auch Sie, Ihre Kinder anzuhalten, auf jeder Fahrt einen Velohelm zu tragen. Versicherung Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind nach dem neuen Krankenversiche- rungsgesetz voll durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Diese deckt jedoch die Risi- ken Invalidität und Tod nicht ab. Es wird den Eltern empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Hat Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen Sie dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbeschädigungen haften die Eltern für die verur- sachten Schäden der Kinder. Dispensationen Hat Ihr Kind einmal verschlafen, schicken Sie Ihr Kind mit der gewohnten Ruhe und Aufmerksamkeit zur Schule. Geben Sie Ihrem Kind eine kurze Notiz mit. So kann es sich ruhig und angstfrei auf den Weg machen. Muss aus zwingenden Gründen Ihr Kind einmal dem Unterricht fernbleiben, informieren die Eltern die Lehrperson bis 10 Minuten vor Schulbeginn telefonisch oder durch ein an- deres Kind. Bei Wiederaufnahme der Schule geben Sie eine schriftliche Entschuldigung mit. Gesuche für Dispensationen sind mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich bei der Lehrperson einzureichen. Bis zu 4 aufeinander folgende Halbtage kann die Lehrperson bewilligen. Bei mehr als 4 aufeinander folgenden Halbtagen wird das Gesuch mit einer Stellungnahme der Lehrperson an die Schulleitung weitergereicht. Neu ist ein Bezug ohne Angaben von Gründen, während 2 Tagen (einzeln oder aufeinan- derfolgend) pro Schuljahr, möglich. Die Mitteilung erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich durch die Eltern. Krankheit der Lehrperson Bei unvorhergesehenem Schulausfall wird telefonisch (Kettentelefon) am Abend vorher informiert. Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Lehrperson selbst oder eine Stellvertre- tung den Unterricht wieder übernimmt. Wenn die Lehrperson am Morgen verhindert ist, werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Schulhalbtages durch eine Lehrperson betreut.
Zahnprophylaxe und Schulzahnarztbesuch Die Schülerinnen und Schüler werden regelmässig stufengerecht in der theoretischen und praktischen Zahnpflege unterrichtet, Fluorid wird bei den Besuchen eingebürstet. Jedes Jahr findet eine zahnärztliche Untersuchung beim Schulzahnarzt statt. Diese Untersuchung ist kostenlos und findet in der Kreisschule Mittelgösgen statt. Das Zahnarztbüchlein wird nach Abschluss der Kontrolluntersuchung oder Behandlung beim Schulzahnarzt aufbewahrt. Fundbüro Wir haben ein Fundbüro in der Bibliothek eingerichtet. Vermisste Gegenstände oder Klei- dungsstücke können dort gesucht werden. Es ist neu jeweils am Dienstag von 13.00- 13.25 Uhr geöffnet. In den Sommerferien wird der Inhalt der Kiste jeweils entsorgt. Schulbibliothek Die Kinder besuchen wöchentlich mit der Klassenlehrperson die Schulbibliothek. Zusätzlich besteht für alle Schulkinder die Möglichkeit neu an jedem Dienstag von 13.00 – 13.25 Uhr Medien auszuleihen oder zurückzubringen. In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen. Benutzungsordnung 1. Benutzende Kindergarten und Primarschule Winznau 2. Ausleihe Die Benutzerkarte, welche in der Schule aufbewahrt wird, berechtigt zum Ausleihen von zwei Medien aufs Mal. 3. Gebühren Das Ausleihen von Medien ist gratis. 4. Ausleihfrist 4 Wochen. Fristverlängerungen sind möglich, müssen aber gemeldet werden. 5. Mahngebühren 1. Mahnung Fr. 1.- 2. Mahnung Fr. 2.- 3. Mahnung Fr. 5.- Die Einnahmen der Mahngebühren werden zum Kauf neuer Medien verwendet. 6. Beschädigungen Beschädigungen müssen gemeldet werden. Bei Verlust Verluste muss das Medium ersetzt werden. Ist dies nicht mehr erhältlich, muss ein Betrag von 10 Franken bezahlt wer- den.
Musikschule
Die Musikschule Winznau bietet folgende Unterrichtsmöglichkeiten an: Richtalter / Klasse Elternbeiträge pro Semester Blockflöte ab der 2. Klasse Fr. 290.-- Gitarre 2 ab der 2. Klasse Fr. 290.-- 3 Schlagzeug ab der 2. Klasse Fr. 300.-- Violine ab der 2. Klasse Fr. 290.-- Akkordeon 1 ab der 3. Klasse Fr. 290.-- Blechblasinstrumente 1 ab der 3. Klasse Fr. 290.-- Klavier 1 ab der 3. Klasse Fr. 290.-- Saxophon /Klarinette 1 ab der 3. Klasse Fr. 290.-- Querflöte 1 ab der 3. Klasse Fr. 290.— Ensemblespiel Anfänger oder Fort- Fr. 50.-- geschrittene Schülerband für Fortgeschrittene Fr. 50.-- 1 Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson ab der 2. Klasse. 2 Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson. 3 Zuzüglich Raummiete Fr. 60.-. Einzelunterricht dauert 25’ pro SchülerIn. Ensemble/Schülerband dauert eine Lektion (50’). Anmeldung Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils im Früh- ling ein Anmeldeformular für das folgende Schuljahr. Die Anmeldung gilt für das ganze Jahr. Unterrichtsberechtigt An der Musikschule Winznau sind alle schulpflichtigen Kinder (1.-9. Klasse) und Jugendliche (Berufs- und Kantonsschüler) bis zum 20. Altersjahr, die aus der Musikschule hervorgehen, zugelassen. Ensemblespiel / Band Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, regelmässig in einer kleinen Gruppe das Zusammenspiel zu pflegen. Lü- ckenloser Probenbesuch ist dabei unerlässlich. Eintritte Erfolgen mit Beginn des neuen Schuljahres. Austritte Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Austritte auf Ende Semester sind nur mit schriftlicher Eingabe per Mitte Januar möglich. Grundlagen Musikschulreglement 2005 der Einwohnergemeinde Winznau. Ab 1.1.2019 gilt das neue Reglement.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im neuen Schuljahr 2019/2020!
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