Mitbestimmung und Klassenrat - Jahresthema: Schuljahr 2019/2020 - Primarschule Winznau

Die Seite wird erstellt Julie Döring
 
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Mitbestimmung und Klassenrat - Jahresthema: Schuljahr 2019/2020 - Primarschule Winznau
Schuljahr 2019/2020

                       Jahresthema:

              Mitbestimmung
                   und
                Klassenrat

Informationsheft der Schule Winznau    1. Kindergarten – 6. Klasse
Mitbestimmung und Klassenrat - Jahresthema: Schuljahr 2019/2020 - Primarschule Winznau
Mitbestimmung und Klassenrat - Jahresthema: Schuljahr 2019/2020 - Primarschule Winznau
Herzlich Willkommen im Schuljahr 2019/2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

Mit dem Schuljahr 2019/2020 sind wir im zweiten Jahr der Einführungsphase des neuen
Lehrplans 21.
Wir unterstützen und fördern durch guten Unterricht die Kinder im Kompetenzerwerb.
Der Wandel im Unterrichtsverständnis geschieht nicht von heute auf morgen, vielmehr
ist es ein langer Weg. Auch ist nicht alles neu, denn der Wandel hat schon lange begon-
nen. Es wird mehrere Jahre dauern bis alle Neuerungen im Schulalltag umgesetzt sind.
Wir sind bereit dazu, stellen uns dem Wandel mit Freude und werden den Weg Schritt
für Schritt gemeinsam gehen.

Dieses Schuljahr steht unter dem Motto

Mitbestimmung und Klassenrat
Was hat der Klassenrat mit dem Lehrplan 21 zu tun?
Ein Aspekt des Unterrichts nach Lehrplan 21 betrifft die Gestaltung eines auf die Fertig-
keiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Lernklimas. Dabei
geht es um den gezielten Aufbau einer dialogischen Gesprächs- und Denkkultur, die für
das gemeinsame Lernen im Klassenverband förderlich ist.
Dazu gehört auch der regelmässige Austausch im Klassenrat, wo Mitwirkung und Mitver-
antwortung der Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert werden. Bereits im Spiel-
zeugfreien Kindergartenprojekt übten die Kinder ihre Verhandlungsfähigkeit. Es soll
ihnen gelingen Gespräche zu führen und Lösungen für Probleme selbständig zu finden.
In diesem Sinne freuen wir uns auf eine interessante und für alle an der Schule Beteilig-
ten gewinnbringende Auseinandersetzung mit dem Thema Mitbestimmung – eine wichti-
ge Voraussetzung für die Selbstsicherheit und Wertschätzung, welche unseren Lebens-
weg prägen und ebenso für unser demokratisches Mitbestimmungsrecht in der Schweiz.

Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb
sowie zum Schuljahr zur Verfügung stellen.
Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage
www.schulewinznau.ch.

Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern viel Freude beim Lernen und freuen uns
über zahlreiche Rückmeldungen.

Herzliche Grüsse

Lehrpersonen, Angestellte und Schulleitung der Primarschule Winznau
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Unterrichtszeiten

 Kindergarten                  1.-2. Klasse                  3.-6. Klasse
 08.15 – 11.45 Uhr             08.15 – 11.45 Uhr             07.45 – 11.45 Uhr
 09.50 – 10.10 Uhr Pause       09.50 – 10.10 Uhr Pause       09.50 – 10.10 Uhr Pause
 13.30 – 15.05 Uhr             13.30 – 15.05 Uhr             13.30 – 16.10 Uhr
                                                             15.05 – 15.25 Uhr Pause

 Adressen/Telefonnummern Schule

 Schule
 Neues Schulhaus                                         062 295 61 21
 Altes Schulhaus                                         076 406 61 21

 Kindergarten
 Lostorferstr. 17A                                       062 295 61 22
 4652 Winznau

 Schulleitung / Schulverwaltung
 Lostorferstr. 13                                        062 295 00 39
 4652 Winznau
 Bürozeiten               Mi 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Telefonieren Sie nur in absolut dringenden Fällen während des Unterrichts!
Am besten erreichen Sie uns mit einer E-Mail-Nachricht an die jeweilige Lehrperson
(siehe Folgeseite).
Informieren Sie bei Krankheit Ihres Kindes die Lehrpersonen telefonisch bis 10 Minuten
vor Schulbeginn oder durch ein anderes Kind.
Bei Anliegen betreffend Schule wenden Sie sich immer zuerst an die zuständige Lehr-
person. Brauchen Sie weitere Auskünfte, hilft die Schulleitung gerne weiter.
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Kontakte Schulleitung und Lehrpersonen
Schulleitung / Schulverwaltung
Zübli Sylvia                            sylvia.zuebli@schulewinznau.ch
Guldimann Andrea                        andrea.guldimann@schulewinznau.ch

Klassenlehrpersonen
Kindergarten
Iberg Barbara                           barbara.iberg@schulewinznau.ch
Klassenlehrerin KigaA 1/2
Schranz Laura                           laura.schranz@schulewinznau.ch
Klassenlehrerin KigaB 1/2

Primarschule
Müller-Kaser Sabine                     sabine.mueller@schulewinznau.ch
1. Klasse
Lang-Hug Manuela                        manuela.lang@schulewinznau.ch
2. Klasse
Schlosser Cornelia                      cornelia.schlosser@schulewinznau.ch
Klasse 3a
Colvin Nadia                            nadia.colvin@schulewinznau.ch
Frey Martina                            martina.frey@schulewinznau.ch
Klasse 3a
Schneider Kyra                          kyra.schneider@schulewinznau.ch
4. Klasse
Spiegel Luca                            luca.spiegel@schulewinznau.ch
5. Klasse
Fariña Mónica                           monica.farina@schulewinznau.ch
6. Klasse

Fachlehrpersonen
Aeberhard Sonja        Französisch      sonja.aeberhard@schulewinznau.ch
Erni Iris                               iris.erni@schulewinznau.ch
Hildebrand Christine   Kindergarten     christine.hildebrand@schulewinznau.ch
Jufer Susanne          Heilpädagogin    susanne.jufer@schulewinznau.ch
Lang Roland                             roland.lang@schulewinznau.ch
Lüthi Ursula           Förderlehrerin   ursula.luethi@schulewinznau.ch
Planzer Benjamin                        benjamin.planzer@schulewinznau.ch
Sager Regula           Förderlehrerin   regula.sager@schulewinznau.ch
Seiler Romina          Werken           romina.seiler@schulewinznau.ch
Senn Heidi             Heilpädagogin    heidi.senn@schulewinznau.ch
Zwahlen Sandra         Logopädie        sandra.zwahlen@schulewinznau.ch

Hauswart
Düringer Christian     079 752 33 23    christian.dueringer@schulewinznau.ch
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Kontakte Religion und Musikschule

Religion
Ökumenischer Unterricht
von Arx Brigitt (1.Klasse)
Döbeli Doris (2.Klasse)
Metzger Susanne (2. Klasse)
Haas Denise (5.Klasse)
Wicki Brigitte (6.Klasse)

römisch-katholischer Unterricht
von Arx Brigitt (3.Klasse)
Grädel Esther (4.Klasse)

reformierter Unterricht
Baumgartner Ursula (3.Klasse)
Ingold Cornelia (4.Klasse)

Musikschule
Akkordeon
Gloor Lilo                        062 721 11 53
Blechblasinstrumente
Frei Stefan                       076 318 75 90 / 062 216 40 60
Flöten
Lehmann Theresa                   079 727 97 38 / 062 293 44 36
Gitarre/Schülerband
Vollenweider David                079 306 86 51
Klavier
Achermann Lidia                   078 679 60 40
Klavier/Ensemble/Grundschule
von Rohr Silvia                   062 295 42 22
Saxophon/Klarinette
Loretz Gabriel                    062 293 10 28
Schlagzeug
Blattner Christoph                079 647 12 57 / 062 822 54 89
Querflöte
Guldimann Regula                  062 295 56 68
Violine
Ackermann Bernard                 062 849 52 80
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Kontakte Ärzte und Dienste
Schularzt
Dr. med. Husi Friedrich            Praxis: 062 295 53 33
Oltnerstr. 9
4652 Winznau

Schulzahnarzt
Dr. med. dent. Zeltner Stephan     Praxis: 062 212 95 00
Solothurnerstr. 23
4600 Olten

Prophylaxe-Assistentin
Meier Brigitte

Schulpsychologischer Dienst
Amthausquai 23                     062 311 91 40
Postfach 101
4601 Olten

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Amthausquai 23                     062 311 82 82
4600 Olten
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Schulhausordnung

Umgang miteinander
An unserer Schule möchten sich alle wohl fühlen, gut lernen und lehren können.
Wir achten deshalb auf einen respektvollen Umgang unter Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen.
    Wir pflegen einen anständigen Umgang miteinander; Mobbing, Schimpfwörter,
      Drohungen und körperliche Gewalt haben keinen Platz.
    Wir lösen Streit und Probleme, indem wir das Ampelposter zu Hilfe nehmen.
Schulhaus
Wir tragen Sorge zu uns selber, zum Schulhaus und zur Umgebung:
    In den Schulräumen und in der Bibliothek tragen wir Finken.
    Vor Schulbeginn und in der grossen Pause sind wir draussen.
    Im Gang verhalten wir uns leise, damit niemand gestört wird.
    Wir setzen uns nicht auf die Fensterbänke und Treppengeländer.
    Wir sorgen für Ordnung an unserem Garderobenplatz.
    Im Werkraum halten wir uns an die speziellen Werkraumregeln.
    In der Turnhalle tragen wir nur Hallenturnschuhe.
    Die Turngeräte und den Geräteraum benützen wir erst, wenn die Lehrperson in
       der Halle ist. Wir warten in der Turnhalle.
    Nach Schulschluss öffnet der Schulhauswart keine Schulzimmer, um Vergessenes
       holen zu können.
    Alle elektronischen Geräte (Handys, Fotoapparate, MP3-Player usw.) sind während
       der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen weder sicht- noch hörbar, andern-
       falls werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und können von den Eltern
       wieder abgeholt werden.
Schulanlage
   Wir tragen zur Schulanlage Sorge. Wer etwas beschädigt, meldet dies unverzüg-
     lich dem Schulhauswart oder einer Lehrperson.
   Wir verlassen das Schulareal während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis.
   Von 12.00 bis 13.00 Uhr gilt auf dem Pausenplatz Mittagsruhe und niemand spielt
     während dieser Zeit Tischtennis.
   Während der Unterrichtszeit benützen wir auf dem Pausenplatz keine Velos und
     fahrzeugähnliche Gegenstände.
   Die Velos und die Kickboards parkieren wir in den ihnen zugewiesenen Ständern.
   Im Pausenkiosk halten wir Ordnung und gehen sorgfältig mit dem Spielmaterial
     um.
   Abfälle gehören in den Abfalleimer.
Winterregeln
   Schneebälle dürfen wir auf dem Rasenfeld hinter der Turnhalle werfen.
Vor Schulbeginn und während der Pausen sind wir draussen.
7.40 + 8.10 Uhr     Beim Läuten betreten wir das Schulhaus.
9.50 – 10.10 Uhr    Frische Luft und Bewegung tun gut, deshalb verlassen wir in der
                    grossen Pause das Schulzimmer.
11.45 Uhr           Wir machen uns sofort auf den Heimweg.
12.00 – 13.00 Uhr   Mittagsruhe
13.25 Uhr           Beim Läuten betreten wir das Schulhaus.
Ausnahme:           Am Dienstag ist die Bibliothek ab 13.00 Uhr für alle geöffnet.
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Ferienplan
Schuljahr 2019/2020                          Schuljahr 2020/2021
Schulbeginn                                  Schulbeginn
Montag, 12.8.2019, 09.00 Uhr                 Montag, 10.8.2020, 09.00 Uhr
Herbstferien                3 Wochen         Herbstferien                         3 Wochen
Samstag, 28.9.2019 -                         Samstag, 26.9.2020 -
Sonntag, 20.10.2019                          Sonntag, 18.10.2020
Weihnachtsferien            2 Wochen         Weihnachtsferien                     2 Wochen
Samstag, 21.12.2019 -                        Samstag, 19.12.2020 -
Sonntag, 5.1.2020                            Sonntag, 3.1.2021
Winterferien                2 Wochen         Winterferien                         2 Wochen
Samstag,1.2.2020 -                           Samstag,6.2.2021 -
Sonntag, 16.2.2020                           Sonntag, 21.2.2021
Frühlingsferien             2 Wochen         Frühlingsferien                      2 Wochen
Samstag, 4.4.2020 -                          Samstag, 10.4.2021 -
Sonntag, 19.4.2020                           Sonntag, 25.4.2021
Sommerferien                5 Wochen         Sommerferien                         5 Wochen
Samstag, 4.7.2020                            Samstag, 10.7.2021
Sonntag, 9.8.2020                            Sonntag, 15.8.2021
Schulbeginn des Schul-                       Schulbeginn des Schul-
jahres 2020/2021                             jahres 2020/2021
Montag, 10.8.2020                            Montag, 16.8.2021

Ferienverlängerungen werden nicht bewilligt! Ein Bezug von 2 Jokertagen pro Schuljahr
ohne Angaben von Gründen ist jedoch möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer
Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird.

Feiertage/Unterrichtsausfälle/Anlässe
Do        15.08.2019      Maria Himmelfahrt                        ganzer Tag schulfrei
Mi        18.09.2019      Kantonaler LehrerInnentag (KLT) ganzer Tag schulfrei
Fr        01.11.2019      Allerheiligen                            ganzer Tag schulfrei
DO/DI     20./25.02.20    Fasnachtshalbtage                        Nachmittag schulfrei
Fr        27.03.2020      Schulinterne Weiterbildung               ganzer Tag schulfrei
                          (Musikschule und Religion sind davon nicht betroffen)
Mi        01.05.2020      Tag der Arbeit                           Nachmittag schulfrei
Do        21.05.2020      Auffahrt                                 ganzer Tag schulfrei
Fr        22.05.2020      Freitag nach Auffahrt                    ganzer Tag schulfrei
Mo        01.06.2020      Pfingstmontag                            ganzer Tag schulfrei
Do        11.06.2020      Fronleichnam                             ganzer Tag schulfrei
Fr        12.06.2020      Schulinterne Weiterbildung               ganzer Tag schulfrei
                          (Musikschule und Religion sind davon nicht betroffen)

Über das ganze Jahr verteilt organisiert unsere Schule verschiedene Anlässe. Pro Quartal
erhalten Sie Informationen dazu. Zu zusätzlichen Klassenaktivitäten erhalten Sie die In-
formationen von den jeweiligen Lehrpersonen.
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Schulweg
Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren oder ab-
zuholen. Der Schulweg ermöglicht willkommene Bewegung und zusätzliche soziale Kon-
takte. Im Sinne des Lehrplan 21 ist der Schulweg eine Lerngelegenheit für die überfach-
lichen Kompetenzen.
In Erinnerung rufen möchten wir Ihnen auch, dass alle Kinder auf dem Schulweg vollum-
fänglich dem Verantwortungsbereich der Eltern unterstellt sind. Bitte bedenken Sie dies,
wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen zur Schule fahren möchte.
Finden Veloausflüge während der Schulzeit statt, gilt das Helmobligatorium. Wir bitten
auch Sie, Ihre Kinder anzuhalten, auf jeder Fahrt einen Velohelm zu tragen.

Versicherung
Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind nach dem neuen Krankenversiche-
rungsgesetz voll durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Diese deckt jedoch die Risi-
ken Invalidität und Tod nicht ab. Es wird den Eltern empfohlen, eine Zusatzversicherung
abzuschliessen. Hat Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen
Sie dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden.
Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbeschädigungen haften die Eltern für die verur-
sachten Schäden der Kinder.

Dispensationen
Hat Ihr Kind einmal verschlafen, schicken Sie Ihr Kind mit der gewohnten Ruhe und
Aufmerksamkeit zur Schule. Geben Sie Ihrem Kind eine kurze Notiz mit. So kann es sich
ruhig und angstfrei auf den Weg machen.
Muss aus zwingenden Gründen Ihr Kind einmal dem Unterricht fernbleiben, informieren
die Eltern die Lehrperson bis 10 Minuten vor Schulbeginn telefonisch oder durch ein an-
deres Kind. Bei Wiederaufnahme der Schule geben Sie eine schriftliche Entschuldigung
mit.
Gesuche für Dispensationen sind mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich bei der
Lehrperson einzureichen. Bis zu 4 aufeinander folgende Halbtage kann die Lehrperson
bewilligen. Bei mehr als 4 aufeinander folgenden Halbtagen wird das Gesuch mit einer
Stellungnahme der Lehrperson an die Schulleitung weitergereicht.
Neu ist ein Bezug ohne Angaben von Gründen, während 2 Tagen (einzeln oder aufeinan-
derfolgend) pro Schuljahr, möglich. Die Mitteilung erfolgt mindestens zwei Wochen im
Voraus schriftlich durch die Eltern.

Krankheit der Lehrperson
Bei unvorhergesehenem Schulausfall wird telefonisch (Kettentelefon) am Abend vorher
informiert. Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Lehrperson selbst oder eine Stellvertre-
tung den Unterricht wieder übernimmt. Wenn die Lehrperson am Morgen verhindert ist,
werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Schulhalbtages durch eine Lehrperson
betreut.
Zahnprophylaxe und Schulzahnarztbesuch
Die Schülerinnen und Schüler werden regelmässig stufengerecht in der theoretischen
und praktischen Zahnpflege unterrichtet, Fluorid wird bei den Besuchen eingebürstet.
Jedes Jahr findet eine zahnärztliche Untersuchung beim Schulzahnarzt statt.
Diese Untersuchung ist kostenlos und findet in der Kreisschule Mittelgösgen statt. Das
Zahnarztbüchlein wird nach Abschluss der Kontrolluntersuchung oder Behandlung beim
Schulzahnarzt aufbewahrt.

Fundbüro
Wir haben ein Fundbüro in der Bibliothek eingerichtet. Vermisste Gegenstände oder Klei-
dungsstücke können dort gesucht werden. Es ist neu jeweils am Dienstag von 13.00-
13.25 Uhr geöffnet. In den Sommerferien wird der Inhalt der Kiste jeweils entsorgt.

Schulbibliothek
Die Kinder besuchen wöchentlich mit der Klassenlehrperson die Schulbibliothek.
Zusätzlich besteht für alle Schulkinder die Möglichkeit neu an jedem Dienstag von 13.00
– 13.25 Uhr Medien auszuleihen oder zurückzubringen.
In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.

Benutzungsordnung
1. Benutzende              Kindergarten und Primarschule Winznau
2. Ausleihe                Die Benutzerkarte, welche in der Schule aufbewahrt
                           wird, berechtigt zum Ausleihen von zwei Medien aufs
                           Mal.
3. Gebühren                Das Ausleihen von Medien ist gratis.
4. Ausleihfrist            4 Wochen. Fristverlängerungen sind möglich, müssen
                           aber gemeldet werden.
5. Mahngebühren            1. Mahnung       Fr. 1.-
                           2. Mahnung       Fr. 2.-
                           3. Mahnung       Fr. 5.-
                           Die Einnahmen der Mahngebühren werden zum Kauf
                           neuer Medien verwendet.
6. Beschädigungen          Beschädigungen müssen gemeldet werden. Bei Verlust
   Verluste                muss das Medium ersetzt werden. Ist dies nicht mehr
                           erhältlich, muss ein Betrag von 10 Franken bezahlt wer-
                           den.
Musikschule
Die Musikschule Winznau bietet folgende Unterrichtsmöglichkeiten an:

                            Richtalter / Klasse         Elternbeiträge pro Semester

Blockflöte                  ab   der   2.   Klasse                              Fr.   290.--
Gitarre 2                   ab   der   2.   Klasse                              Fr.   290.--
              3
Schlagzeug                  ab   der   2.   Klasse                              Fr.   300.--
Violine                     ab   der   2.   Klasse                              Fr.   290.--

Akkordeon 1                 ab   der   3.   Klasse                              Fr. 290.--
Blechblasinstrumente 1      ab   der   3.   Klasse                              Fr. 290.--
Klavier 1                   ab   der   3.   Klasse                              Fr. 290.--
Saxophon /Klarinette 1      ab   der   3.   Klasse                              Fr. 290.--
Querflöte 1                 ab   der   3.   Klasse                              Fr. 290.—

Ensemblespiel               Anfänger oder Fort-                                   Fr. 50.--
                            geschrittene
Schülerband                 für Fortgeschrittene                                  Fr. 50.--
                        1   Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson ab der 2. Klasse.
                        2   Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson.
                        3   Zuzüglich Raummiete Fr. 60.-.

                            Einzelunterricht dauert 25’ pro SchülerIn.
                            Ensemble/Schülerband dauert eine Lektion (50’).

Anmeldung                   Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils im Früh-
                            ling ein Anmeldeformular für das folgende Schuljahr.
                            Die Anmeldung gilt für das ganze Jahr.
Unterrichtsberechtigt       An der Musikschule Winznau sind alle schulpflichtigen Kinder
                            (1.-9. Klasse) und Jugendliche (Berufs- und Kantonsschüler)
                            bis zum 20. Altersjahr, die aus der Musikschule hervorgehen,
                            zugelassen.
Ensemblespiel / Band        Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, regelmässig
                            in einer kleinen Gruppe das Zusammenspiel zu pflegen. Lü-
                            ckenloser Probenbesuch ist dabei unerlässlich.
Eintritte                   Erfolgen mit Beginn des neuen Schuljahres.
Austritte                   Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr.
                            Austritte auf Ende Semester sind nur mit schriftlicher
                            Eingabe per Mitte Januar möglich.
Grundlagen                  Musikschulreglement 2005 der Einwohnergemeinde
                            Winznau. Ab 1.1.2019 gilt das neue Reglement.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit
                 Ihnen

     im neuen Schuljahr 2019/2020!
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