Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                       Drucksache     22/6012
22. Wahlperiode                                                                                  12. 10. 21

                      Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

         Anhebung der Wasserpreise der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW)

1.   Anlass                                              spruch nehmen und mittel- und langfristig zu hö­
                                                         heren Kosten führen.
     Um erwartete Kostensteigerungen ausgleichen
     zu können, hat die Geschäftsführung der Ham­        Im Wirtschaftsplan 2022 sind die erwarteten Er­
     burger Wasserwerke GmbH (HWW) eine Anhe­            trags- und Aufwandsentwicklungen abgebildet,
     bung des Wasserpreises zum 1. Januar 2022 be­       wobei unabwendbare Mehraufwendungen eine
     antragt. Der Senat hat der Preisanpassung zuge­     Preiserhöhung erfordern. Die wesentlichen Ein­
     stimmt.                                             flussfaktoren auf die geplanten Kosten sind unter
                                                         anderem die folgenden:
     Die Wasserversorgung gehört zu den wesentli­        – Die für das Jahr 2022 über der allgemeinen
     chen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die durch          ­Inflationsrate erwartete Steigerung der Preise
     diese Aufgabe entstehenden angemessenen Kos­           für bezogene Leistungen – insbesondere bei
     ten sind in der Kalkulation der Wasserpreise zu        der baulichen Instandhaltung der Anlagen –
     berücksichtigen. Dabei ist neben der zunehmen­         führt im Materialaufwand zu planerisch berück­
     den Preissensibilität der Kunden, der Öffentlich­      sichtigten Mehrkosten.
     keit und der Kartellbehörde auch die Zukunfts­
     sicherung einer stabilen Trinkwasserversorgung      – Planerisch ebenfalls zu berücksichtigten sind
     bei den preispolitischen Entscheidungen mit ein­      Kostensteigerungen aus dem Tarifabschluss
     zubeziehen.                                           im Jahr 2021 bei Löhnen und Gehältern sowie
                                                           die anhaltend hohen Aufwendungen für die
     Die mittel- und langfristigen strategischen Her­      ­Altersvorsorge sowohl im Personalaufwand als
     ausforderungen für die HWW – insbesondere wet­         auch im Zinsaufwand.
     terbedingte Mengenschwankungen, Funktions­          – Im Jahr 2022 steigen die jährlichen Abschrei­
     erhalt der Infrastruktur von Wasserwerken und         bungen. Dies ist durch notwendige Investitio­
     Leitungsnetz, die Suche nach möglichen neuen          nen in die bestehende Infrastruktur bedingt,
     Brunnenstandorten, fortschreitende Digitalisie­       denen kein entsprechender Rückgang bei den
     rung und demografischer Wandel – bestehen seit        Abschreibungen auf das bestehende Anlage­
     einiger Zeit und unverändert fort. Deren Bewälti­     vermögen gegenübersteht. Beispiele hierfür
     gung wird voraussichtlich mehrere Jahre in An­        sind u.a. Neuleitungslegungen in Folge städte­

                                                                                                         1
Drucksache 22/6012                  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

       baulicher Maßnahmen, Neuerschließungen                ierlichen und verlässlichen Wasserpreispolitik für
       oder Netzerweiterungen.                               die Hamburger Bürgerinnen und Bürger.
    – Die Bürgerschaft hat im Dezember 2020 ent­
                                                             Bei der geplanten Steigerung der allgemeinen
       schieden, für die Jahre 2021 und 2022 die
                                                             Wasserpreise ist zu berücksichtigen, dass diese
       Grundwasserentnahmegebühr jeweils um 3 %
                                                             im Vergleich der deutschen Großstädte weiterhin
       zu erhöhen. Dies ist planerisch abgebildet und
                                                             im vergleichsweise günstigen Bereich liegen (vgl.
       führt für das Jahr 2022 zu entsprechenden
                                                             Abbildung 1).
       Mehrbelastungen bei der HWW und korres­
       pondierenden Mehreinnahmen im Haushalt                Auf der Grundlage der Vorgaben des Senats be­
       der Freien und Hansestadt Hamburg.                    schließt die Gesellschafterversammlung nach
    Der Jahresüberschuss, der an die Hamburger Ge­           § 11 Absatz 1 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrags der
    sellschaft für Vermögens­ und Beteiligungsma­            HWW über die „Festsetzung der Wassertarife für
    nagement mbH (HGV) abgeführt wird und somit              allgemeine Verbraucher“. Gesellschafterin der
    mittelbar zu einer Ertragssteigerung im Hambur­          HWW ist die HGV.
    ger Haushalt führt, ist für das Jahr 2022 mit
    28 Mio. Euro eingeplant.                                 Mit dieser Drucksache wird die Bürgerschaft über
                                                             die beabsichtigte Anhebung der Wasserpreise
    Nachdem die Preise letztmalig zum 1. Januar              unterrichtet.
    2021 erhöht wurden, sieht die HWW vor, Grund­
    und Arbeitspreis zum 1. Januar 2022 leicht zu       2.   Preisvergleich Wasserentgelt
    erhöhen. Dabei sollen der Arbeitspreis für allge­
    meine Verbraucher in Hamburg um 0,6 % und die            Die folgende Abbildung zeigt einen Vergleich der
    Grund­ und Basispreise um ca. 4,0 % angepasst            Wasserpreise der 15 größten deutschen Städte, in
    werden. Für den Durchschnittshaushalt bedeutet           dem die Kosten der jährlichen Versorgung für
    dies eine Preisanpassung von insgesamt rund              einen durchschnittlichen Haushalt in diesen Städ­
    1,4 % oder 0,20 Euro pro Monat, bzw. rund 2,50           ten gegenübergestellt werden. Hier sind die Ge­
    Euro pro Jahr (einschließlich Umsatzsteuer). Die         samtkosten im Jahr 2021 für den betrachteten
    moderate Preisanpassung trägt auch zu einem              Haushalt nur in vier Städten niedriger als in Ham­
    verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource            burg, wobei in neun Städten der Grundpreis be­
    Wasser bei und entspricht dem Ziel einer kontinu­        reits höher ist als in Hamburg:

         Abbildung 1: Vergleich der haushaltsbezogenen Trinkwasserkosten pro Jahr der 15 größten
                      deutschen Städte im Jahr 2021

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode                       Drucksache 22/6012

                           3.   Beabsichtigte Preisanpassungen
                                Im Einzelnen sind folgende Preisanpassungen
                                vorgesehen:

                           3.1 Anhebung des Wasserpreises für allgemeine Ver­
                               braucher in Hamburg zum 1. Januar 2022 von
                               1,79 Euro/m³ auf 1,80 Euro/m³ und damit um
                               0,6 % (1,93 Euro/m³ einschließlich 7 % Umsatz­
                               steuer)

3.2 Anhebung der Grundpreise für Haus- und Großwasserzähler um durchschnittlich 4,0 %
    (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer)

                                             Preise (netto) seit           Preise (netto) ab
                                              1. Januar 2021               1. Januar 2022
     Q3 4 m³/h                                     6,18 Euro/Monat              6,43 Euro/Monat
     Q3 10 m³/h                                   15,31 Euro/Monat            15,92 Euro/Monat
     Q3 16 m³/h                                   45,57 Euro/Monat            47,39 Euro/Monat
     Q3 25 m³/h                                   89,26 Euro/Monat            92,83 Euro/Monat
     Q3 63 m³/h                                  105,74 Euro/Monat           109,96 Euro/Monat
     Q3 100 m³/h                                 146,48 Euro/Monat           152,34 Euro/Monat
     Q3 250 m³/h                                 210,88 Euro/Monat           219,32 Euro/Monat

     Anmerkung: „Q3“ = Dauerdurchfluss. Dauerdurchfluss ist der Wert des größten Durchflusses,
     bei dem der Wasserzähler unter normalen Einsatzbedingungen, d.h. unter gleichförmigen oder
     wechselnden Dauerflussbedingungen, zufriedenstellend arbeitet. Ausgedrückt in Kubikmetern
     pro Stunde dient er der Kennzeichnung der Zählergröße (z.B. Q3 10 bedeutet: Dauerdurchfluss
     10 m3 pro Stunde).

3.3 Anhebung der Basispreise für Wohnungen mit Wohnungswasserzählern um durchschnittlich
    rund 4,0 % (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer)

     			                                    seit 1. Januar 2021           ab 1. Januar 2022
     je Wohnung inkl. 1 Wasserzähler               2,67 Euro/Monat              2,78 Euro/Monat
     für jeden weiteren Wasserzähler               0,77 Euro/Monat              0,80 Euro/Monat

     Die unterschiedliche Höhe der Preisanhebungen          als in einem Durchschnittshaushalt lebende Per­
     ist auf Rundungen und Preisglättungen zu­              sonen. Für einen statistischen Durchschnitts­
     rückzuführen.                                          haushalt mit 1,8 Personen beträgt die Mehrbelas­
                                                            tung ab 1. Januar 2022 monatlich rund 0,20 Euro
4.   Auswirkungen auf die Privathaushalte                   bzw. rund 2,50 Euro pro Jahr (einschließlich Um­
                                                            satzsteuer).
     Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich je
     nach Art der in Anspruch genommenen Leistung
                                                       5.   Auswirkungen auf die Unternehmen
     auf den einzelnen Haushalt aus. Der Umfang der
     Auswirkungen ist abhängig vom Umfang und von           Die geplanten Preisanpassungen wirken sich auf
     der Anzahl der Inanspruchnahme. Durch die dis­         Privatpersonen wie auch auf Gewerbetreibende
     proportionale Erhöhung werden Haushalte mit            und Unternehmen prinzipiell in gleicher Weise
     mehreren Personen geringer pro Person belastet         aus.

                                                                                                          3
Drucksache 22/6012                  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     Beispielunternehmen:                                        Preiserhöhung beträgt pro Monat rund 89 Euro
                                                                 brutto bezogen auf den Wasserpreis.
     – Jahresverbrauch 10.000 m³ – z.B. Verlag: Die
       Mehrbelastung durch die Preiserhöhung be­
       trägt pro Monat rund 9 Euro brutto bezogen auf
       den Wasserpreis.                                        Für alle Grundstücksversorgungen ab einem jähr­
                                                               lichen Wassergebrauch von 60.000 m³ (in der
     – Jahresverbrauch 50.000 m³ – größerer Indus­
                                                               Regel größere Unternehmen) gelten für den ver­
       triebetrieb, sehr großes Hotel: Die Mehrbelas­
                                                               brauchsabhängigen Wasserpreis spezielle Ra­
       tung durch die Preiserhöhung beträgt pro
                                                               battstaffeln. Diese Großabnehmerpreise werden
       Monat rund 45 Euro brutto bezogen auf den
                                                               vom Aufsichtsrat der HWW festgelegt. Es ist vor­
       Wasserpreis.
                                                               gesehen, diese Preise im Jahr 2022 in gleichem
     – Jahresverbrauch 100.000 m³ – sehr großer                Verhältnis wie die Wasserpreise für allgemeine
       ­Industriebetrieb: Die Mehrbelastung nach der           Verbraucher anzupassen:

                                         Preise (netto) seit                  Preise (netto) ab
        jährliche Abnahme
                                          1. Januar 2021                      1. Januar 2022
        60.000–100.000 m³                           1,73 Euro/m³                           1,74 Euro/m³
        100.000–200.000 m³                          1,72 Euro/m³                           1,73 Euro/m³
        200.000–400.000 m³                          1,71 Euro/m³                           1,72 Euro/m³
        400.000–700.000 m³                          1,70 Euro/m³                           1,71 Euro/m³
        über 700.000 m³                             1,69 Euro/m³                           1,70 Euro/m³

6.   Finanzielle Auswirkungen auf die HWW und                  Belastungen im Haushalt ergeben sich für den
     den Haushalt der Freien und Hansestadt Ham-               ­Eigenwassergebrauch der Behörden und Ämter
     burg                                                       einschließlich nachgeordneter Einrichtungen. Der
                                                                Eigenwassergebrauch der Behörden wird nicht
     Die vorgeschlagenen Preisanhebungen führen                 mehr separat ermittelt, aber auf Basis der Daten
     bei der HWW zu voraussichtlichen Mehrerlösen               der Vergangenheit werden die Mehrkosten der
     aus dem Kerngeschäft von rund 2,9 Mio. Euro im             vorgeschlagenen Preisanpassung in Summe im
     Jahr 2022. Diesen Mehrerlösen stehen unab­                 mittleren fünfstelligen Bereich geschätzt. Diese
     wendbare aktuelle und künftige Kostensteigerun­            Mehrkosten sind im Rahmen der verfügbaren Er­
     gen wie unter Punkt 1 dargestellt gegenüber.               mächtigungen der jeweiligen Einzelpläne zu de­
                                                                cken. Durch die Erhöhung der Wasserpreise sind
     Die preisinduzierte Umsatzsteigerung führt zu
                                                                darüber hinaus Mehrkosten im Bereich der Be­
     einer Erhöhung der Konzessionsabgabe an die
                                                                darfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsbe­
     Freie und Hansestadt Hamburg von voraussicht­
                                                                rechtigte nach dem SGB II, Kap. 3 SGB XII, Kap.
     lich 0,5 Mio. Euro im Jahr 2022. Damit führt die
                                                                4 und Kap. 7 SGB XII und dem AsylbLG zu erwar­
     Wasserpreiserhöhung zu insgesamt rund 2,4 Mio.
                                                                ten. Diese werden in der Regel über die Betriebs­
     Euro zusätzlichem Jahresüberschuss bei der
                                                                kosten abgerechnet. Die Mehrkosten werden im
     HWW.
                                                                Rahmen der zur Verfügung stehenden Ermächti­
     Die Konzessionsabgabepflicht der HWW gegen­                gungen aufgefangen.
     über der Freien und Hansestadt Hamburg sowie
     gegenüber den Umlandgemeinden beträgt insge­        7.    Stellungnahme des Senats
     samt rund 40 Mio. Euro. Die geplanten Erlöse der          Der Senat sieht die vorgesehenen Preisanhebun­
     Freien und Hansestadt Hamburg aus der Grund­              gen vor dem Hintergrund der verschärften Kos­
     wasserentnahmegebühr betragen 16,1 Mio. Euro.             tensituation als erforderlich an.
     Der Jahresüberschuss wird an die Gesellschafte­
     rin HGV abgeführt (es besteht ein Ergebnisabfüh­          Die dargestellte Mehrbelastung der Kundinnen
     rungsvertrag).                                            und Kunden der HWW wird als moderat

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode                                                   Drucksache 22/6012

   eingeschätzt. Der Wasserpreis für allgemeine                            zu den Städten mit den niedrigsten Preisen ge­
   Verbraucher und die Grund- und Basispreise sind                         hören.
   zuletzt zum 1. Januar 2021 angehoben worden.
                                                                     8.    Petitum
   Wie unter Punkt 2 beschrieben, wird Hamburg
   auch nach der Preiserhöhung durch die HWW im                            Die Bürgerschaft wird gebeten, von der geplanten
   Vergleich mit den Wasserpreisen von anderen                             Anpassung der Wasserpreise Kenntnis zu neh­
   Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland                           men.

                      Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0                   5
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