Mitteilungen - Berliner Antike-Kolleg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 3/2016, 1. März 2016 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin 18 Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Philosophy and History of Ancient Science“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin 37 Aufhebung der Promotionsstudien „Material Cultures and Object Studies“, „Ancient Philosophy“ und „History of Ancient Science“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) 59 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 17
FU-Mitteilungen Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Anlagen Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate Anlage 1 a): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Freien Promotionsstudium „Ancient Objects and Universität Berlin und der Humboldt-Universität Visual Studies“ zu Berlin Anlage 1 b): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das Promotionsfach Klassische Archäologie Präambel Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen in den Teilbereichen und Studieneinheiten Aufgrund von § 74 des Gesetzes über die Hochschulen Anlage 3: Erforderliche Bewerbungsunterlagen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom Anlage 4: Bewerbung um Aufnahme in das Promo- 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat die von den Fachberei- tionsstudium „Ancient Objects and Visual chen Geschichts- und Kulturwissenschaften, Philoso- Studies“ phie und Geisteswissenschaften sowie Geowissen- Anlage 5: Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstu- schaften der Freien Universität Berlin und den Philoso- dium „Ancient Objects and Visual Studies“ phischen Fakultäten I bis III und der Theologischen Fa- Anlage 6: Muster für das Zertifikat kultät der Humboldt-Universität zu Berlin eingesetzte Gemeinsame Kommission (GK) am 8. Dezember 2015 Anlage 7: Muster für die Leistungsbescheinigung folgende Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Anlage 8: Muster für eine schriftliche Betreuungsver- Objects and Visual Studies“ (AOViS) der „Berlin Gra- einbarung gemäß § 8 Abs. 5 duate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) erlassen: * Inhalt §1 Geltungsbereich § 1 Geltungsbereich §2 Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums (1) Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraus- §3 Bewerbungs- und Auswahlverfahren setzungen, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren so- §4 Voraussetzung für die Aufnahme in das wie Inhalt, Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungs- Promotionsstudium anforderungen für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School §5 Auswahlgespräche of Ancient Studies“ der Humboldt-Universität zu Berlin §6 Auswahlentscheidung und der Freien Universität Berlin (BerGSAS). §7 Aufbau des Promotionsstudiums, Regel- (2) 1Für die Organisation und Durchführung des studienzeit, Unterrichtssprachen Promotionsstudiums einschließlich der Auswahl der §8 Organisation des Promotionsstudiums, Studentinnen oder Studenten ist eine von dem Leitungs- Zuständigkeit gremium (LG) der BerGSAS eingesetzte Geschäftsfüh- §9 Arbeitsaufwand der Studentinnen oder Studenten rende Kommission (GfK) zuständig. 2Ihr gehören an: § 10 Wissenschaftliche Forschungsarbeit und als stimmberechtigte Mitglieder: Einbettung in internationale Forschungs- programme – die oder der Beauftragte für das Promotionsstudium (§ 8) als die oder der Vorsitzende, § 11 Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, Lehr- und Lernformen – zwei weitere Hochschullehrerinnen oder Hochschul- lehrer, die an der Durchführung des Promotionsstu- § 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissens- diums beteiligt sind, vermittlung – eine promovierte akademische Mitarbeiterin oder ein § 13 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts- promovierter akademischer Mitarbeiter, die oder der management an der Durchführung des Promotionsstudiums betei- § 14 Kompetenzerwerb im Teilbereich wissenschafts- ligt ist, relevante Fremdsprachen § 15 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss und als Mitglieder mit beratender Stimme: des Promotionsstudiums – eine Studentin oder ein Student des Promotionsstu- § 16 Vorprogramm (Propädeutikum) der Promotions- diums, studien – eine Koordinatorin oder ein Koordinator der BerG- § 17 Inkrafttreten SAS. 3Das studentische Mitglied und dessen Stellvertreterin * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 21. Januar 2016 und vom Präsidium der Humboldt-Universität zu oder Stellvertreter wird von den Studentinnen und Stu- Berlin am 22. Februar 2016 bestätigt worden. denten des Promotionsstudiums gewählt. 4Die Amtszeit 18 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die ten von Partneruniversitäten aufgrund von Koopera- Amtszeit der Studentin oder des Studenten beträgt ein tionsverträgen sein oder im Cotutelle-Verfahren betreut Jahr. 5Wiederbestellung bzw. Wiederwahl sind möglich. werden. 3Bewerbungsanträge und -unterlagen gemäß 6Für die stimmberechtigten Mitglieder ist vom LG jeweils Anlage 3 sind vollständig bei der oder dem Vorsitzenden eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. der GfK einzureichen. 4Diesen Vorgaben nicht entspre- (3) 1Die GfK ist beschlussfähig, wenn mindestens drei chende, insbesondere unvollständige Anträge können stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. 2Bei Stim- zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. mengleichheit entscheidet die oder der Beauftragte. (2) 1Abweichend von Abs. 1 können in begründeten (4) Im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfah- Ausnahmefällen bei entsprechender Begutachtung ren gemäß den §§ 3 bis 6 nehmen eine Beauftragte oder durch zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, ein Beauftragter der Humboldt Graduate School (HGS) die an der Durchführung des Promotionsstudiums be- der Humboldt-Universität zu Berlin und der Dahlem Re- teiligt sind, zu einem anderen Zeitpunkt Bewerbungen search School (DRS) der Freien Universität Berlin sowie berücksichtigt werden, sofern eine Studienaufnahme zu die Frauenbeauftragten der am Promotionsstudium be- diesem Zeitpunkt möglich und sinnvoll ist. 2Über die Auf- teiligten Fakultäten und Fachbereiche an den Sitzungen nahme aufgrund eines Auswahlverfahrens gemäß den der GfK mit beratender Stimme teil. Bestimmungen dieser Ordnung entscheidet die GfK. (5) Die GfK legt in Absprache mit dem LG die Anzahl (3) 1Das Auswahlverfahren berücksichtigt die Prinzi- der Studienplätze fest, die bei jedem Aufnahmeverfah- pien der Chancengleichheit. 2Ein Rechtsanspruch auf ren und insgesamt zur Verfügung stehen. Aufnahme in das Promotionsstudium besteht nicht. (4) 1Über den Antrag auf Aufnahme in das Promo- tionsstudium soll innerhalb einer Frist von sechs Wo- §2 chen, beginnend mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist, Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums entschieden werden. 2Die Aufnahme erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Nichtzulassung zur Promo- (1) Das Promotionsstudium besteht aus wissenschaft- tion. licher Forschungsarbeit, insbesondere der Anfertigung der Dissertation, einem wissenschaftlichen Studium mit (5) 1Nach Aufnahme in das Promotionsstudium haben den Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und den §§ 12 bis 14 die Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb einer Frist sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots. von vier Wochen einen Antrag auf Zulassung zur Promo- tion an den Promotionsausschuss der fachlich zuständi- (2) 1Das Ziel des Promotionsstudiums ist die Aus- gen Fakultät bzw. des fachlich zuständigen Fachbe- bildung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen- reichs zu stellen. 2Über die Zulassung entscheidet der schaftler. 2Dies soll durch das wissenschaftliche Studium zuständige Promotionsausschuss gemäß der geltenden mit den Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und den §§ 12 bis 14 Promotionsordnung. sowie die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots ge- fördert werden. 3Über die wissenschaftlichen Kompeten- zen hinaus sollen überfachliche Schlüsselqualifikatio- nen, insbesondere in den Bereichen Wissensvermitt- §4 lung, Wissenschaftsmanagement und wissenschafts- Voraussetzung für die Aufnahme in das relevante Fremdsprachen, erworben werden. 4Das Pro- Promotionsstudium motionsstudium soll die Studentinnen oder Studenten im (1) Voraussetzung für die Aufnahme in das Promo- Besonderen auf die Übernahme von wissenschaftlichen tionsstudium ist ein herausragendes wissenschaftliches Nachwuchspositionen in Hochschulen, Forschungsein- Leistungs- und Entwicklungspotential. richtungen und sonstigen wissenschaftsnahen öffent- lichen oder privaten Einrichtungen vorbereiten. (2) 1Folgende Nachweise und Unterlagen sind vor- zulegen: a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen §3 Promotionsausschuss, dass eine Zulassung zur Pro- Bewerbungs- und Auswahlverfahren motion möglich ist. Die Einholung dieser Feststellung ist auch nach der Aufnahme in das Promotionsstu- (1) 1Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in das Promo- dium möglich. tionsstudium endet jeweils am 30. April für den Beginn des Promotionsstudiums am 1. Oktober des laufenden b) bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter- Jahres oder am 30. September für den Beginn des Pro- sprache nicht Deutsch ist und die ihren Studien- motionsstudiums am 1. April des folgenden Jahres. abschluss an einer ausländischen Hochschule oder 2Bewerberinnen oder Bewerber, die zum Promotionsstu- gleichgestellten Einrichtung erworben haben, die dium aufgenommen werden sollen, müssen entweder an volle sprachliche Studierfähigkeit, nachgewiesen der Humboldt-Universität zu Berlin oder an der Freien durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung Universität Berlin zum Promotionsverfahren zugelassen für den Hochschulzugang (DSH 2) oder einen gleich- werden können, Austauschstudentinnen oder -studen- wertigen Kenntnisstand gemäß der Ordnung für die FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 19
FU-Mitteilungen Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang auch Beauftragte der DRS und der HGS sowie die ausländischer Bewerberinnen oder Bewerber an der Frauenbeauftragte der zuständigen Fakultät/des zustän- Freien Universität oder der Humboldt-Universität zu digen Fachbereichs. 3Die Auswahlgespräche haben Berlin, der im Einzelfall auch im Auswahlgespräch eine Dauer von etwa 20 Minuten. 4Über die Auswahl- nachgewiesen werden kann, gespräche werden Protokolle geführt, die die wesent- c) bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter- lichen Gründe für die Beurteilung von Bewerberinnen sprache nicht Englisch ist und die den für die Auf- oder Bewerbern enthalten. nahme in das Promotionsstudium erforderlichen Studienabschluss nicht an einer Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, in der §6 Englisch Unterrichtssprache ist, die Vorlage eines Auswahlentscheidung Nachweises über Englischkenntnisse entsprechend (1) Die GfK schlägt dem LG die für eine Aufnahme in dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen das Promotionsstudium geeigneten Bewerberinnen oder Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder der Bewerber zur Entscheidung vor. Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes. Auf Antrag ist die Zulassung einer anderen Sprache als (2) 1Sind nach der Durchführung des Auswahlver- Englisch möglich, wenn die Betreuung und die Be- fahrens mehr geeignete Bewerberinnen oder Bewerber wertung der im Rahmen des Promotionsstudiums zu als Studienplätze vorhanden, erstellt die GfK eine Rang- erfüllenden Anforderungen gewährleistet sind, folge. 2Im Regelfall finden folgende Kriterien in der ge- nannten Reihenfolge Anwendung: d) die Einreichung einer tabellarischen Übersicht über die für das beabsichtigte Promotionsstudium ein- a) Noten der bisherigen akademischen Abschlüsse, schlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen, b) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek- e) eine kurze Darstellung des Dissertationsprojektes tes, und c) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium f) eine kurze, überzeugende Begründung der Motiva- relevante Berufs- und Praxistätigkeiten, tion zur Bewerbung für das Promotionsstudium. d) Auslandserfahrung. 2Darüber 3Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. hinaus werden Auswahlgespräche gemäß § 5 durchgeführt. (3) 1Aufgenommene Bewerberinnen oder Bewerber (3) 1Bewerberinnen und Bewerber richten zu den von erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist der GfK festgelegten Bewerbungsterminen eine schrift- zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes und eine liche Bewerbung für das Promotionsstudium mit den Frist zur Immatrikulation bestimmt werden. 2Bei Nicht- Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 2 Buchst. a) einhaltung der Fristen wird der Studienplatz nach Maß- bis f) sowie den weiteren in Anlage 3 genannten Unter- gabe der gemäß Abs. 2 aufgestellten Rangfolge neu ver- lagen an die oder den Vorsitzenden der GfK. 2Unter geben. 3Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber er- Fristsetzung kann sie oder er Bewerberinnen oder Be- halten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. werbern das Nachreichen von fehlenden Nachweisen (4) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zur oder Unterlagen gestatten oder in Zweifelsfällen zusätz- Promotion gemäß den Bestimmungen der entsprechen- liche schriftliche oder mündliche Auskünfte von den Be- den Ordnungen der Freien Universität Berlin oder der werberinnen oder Bewerbern einholen. Humboldt-Universität zu Berlin erlischt die Aufnahme in das Promotionsstudium. §5 Auswahlgespräche §7 Aufbau des Promotionsstudiums, (1) Die GfK lädt die Bewerberinnen oder Bewerber, Regelstudienzeit, Unterrichtssprachen die die unter § 4 genannten Anforderungen erfüllen, zur Teilnahme an Auswahlgesprächen ein. (1) Das Promotionsstudium enthält vorhabenbezo- (2) 1Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn gene und übergreifende wissenschaftliche Anteile (§ 11) sie mindestens zehn Werktage vor dem für das Auswahl- sowie überfachliche Studienangebote zu Wissensver- gespräch bestimmten Termin abgesandt wurde. 2Bei mittlung (§ 12), Wissenschaftsmanagement (§ 13) und Ladung im Ausland ist die Frist angemessen zu ver- wissenschaftsrelevanten Fremdsprachen (§ 14). längern. (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be- (3)1Die Auswahlgespräche werden von mindestens trägt sechs Semester mit einem Umfang von 180 Leis- zwei von der GfK bestellten Beauftragten durchgeführt, tungspunkten (LP), von denen 30 auf die Bestandteile von denen in Forschung und Lehre ein Fach oder Fach- des Promotionsstudiums gemäß § 2 Abs. 1 entfallen. gebiet vertreten wird, dem das Thema eines Disserta- (3) 1Die Unterrichtssprache des Promotionsstudiums tionsvorhabens zuzuordnen ist. 2Eingeladen werden ist in der Regel Deutsch oder Englisch. 2Darüber hinaus 20 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen können weitere Sprachen in Abhängigkeit von den An- durchschnittlich 7 bis 8 LP pro Semester betragen. Die forderungen des jeweiligen Promotionsfachs oder des letzten zwei Semester sollen der Fertigstellung der Dis- Themas des Dissertationsvorhabens Verwendung fin- sertation vorbehalten bleiben. den. (2) 1Von den insgesamt 30 LP in drei Jahren gemäß Abs. 1 entfallen auf die Schlüsselqualifikationen 2 LP. 2Auf die Sprachausbildung nach § 14 Abs. 1 und 2 §8 können maximal 6 LP entfallen, es sei denn, dass ge- Organisation des Promotionsstudiums, mäß § 7 Abs. 3 Satz 2 weitere Sprachen Verwendung Zuständigkeit finden. Die LP für die Sprachausbildung sind nicht auf die 30 LP anzurechnen. (1) Das LG bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Durchführung des Promotions- (3) Die verbleibenden 28 LP entfallen auf die pro- studiums sowie mindestens eine Stellvertreterin oder grammbezogenen Veranstaltungen gemäß § 11 Abs. 2 einen Stellvertreter für eine Amtszeit von zwei Jahren. Buchst. a) bis d) und die fachbezogenen Veranstaltun- gen gemäß § 11 Abs. 2 Buchst. e) und f). (2) 1Die oder der Beauftragte führt die laufenden Ge- schäfte des Promotionsstudiums. 2Sie oder er ist ins- besondere für die wissenschaftliche Koordination ver- antwortlich. 3Die oder der Beauftragte berichtet dem LG § 10 über die Entwicklung des Promotionsstudiums im jeweils Wissenschaftliche Forschungsarbeit vorangegangenen akademischen Jahr. und Einbettung in internationale Forschungsprogramme (3) 1Die oder der Beauftragte stellt sicher, dass den einzelnen Studentinnen oder Studenten mit deren Zu- (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß stimmung jeweils ein Betreuungsteam zugeordnet wird, § 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur das mindestens aus zwei Personen bestehen soll. selbstständigen Forschung. 2Dem Betreuungsteam gehören die Betreuerin oder der Betreuer des Dissertationsvorhabens sowie eine Ko- (2) Die Inhalte des vorhabenbezogenen Promotions- Betreuerin oder ein Ko-Betreuer bzw. mehrere weitere studiums basieren in der Regel auf den Forschungs- Ko-Betreuerinnen oder Ko-Betreuer an. 3Im Einverneh- gegenständen der Betreuenden und Lehrenden des Pro- men mit den jeweiligen Studentinnen oder Studenten motionsstudiums. können weitere, auch auswärtige Hochschullehrerinnen (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs- oder Hochschullehrer sowie Postdoc-Stipendiatinnen arbeit sollen Forschungsaufenthalte an geeigneten For- oder Postdoc-Stipendiaten dritte Mitglieder eines Be- schungsinstitutionen im In- und Ausland möglich sein treuungsteams sein. und dauern in der Regel drei Monate. (4) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben- bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit der Studentin oder dem Studenten sowie der oder dem § 11 Beauftragten unter Berücksichtigung der Maßgaben der Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, §§ 9 bis 14 Art und Umfang der von der Studentin oder Lehr- und Lernformen dem Studenten zu absolvierenden Studieneinheiten fest. (1) Das vorhabenbezogene Promotionsstudium ist in (5) Die weitere Ausgestaltung der Betreuungsverhält- insgesamt 4 Module organisiert – s. Anlage 1 a). Jedes nisse wird über schriftliche Betreuungsvereinbarungen Modul besteht aus der Kombination einer programmbe- zwischen Betreuungsteam und Studentinnen oder Stu- zogenen Veranstaltung (Methodenkurs) und einer fach- denten gemäß Anlage 8 festgelegt. bezogenen Veranstaltung. (6) Lehre, die im Rahmen des Promotionsstudiums (2) 1Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promo- erbracht wird, kann, soweit rechtlich zulässig, auf die Er- tionsstudiums sind folgende Lehr- und Lernformen vor- füllung der Lehrverpflichtung der an der Durchführung gesehen: des Promotionsstudiums beteiligten Lehrkräfte ange- rechnet werden. a) Methodenkurs zu Material und Materialität: Dieser Kurs vermittelt grundlegendes Wissen über den Um- gang mit typischen Artefakten aus Keramik, Metall, §9 Glas, Papier, Ton, Stein, Elfenbein, Porzellan usw. Arbeitsaufwand der Studentinnen bzw. entsprechenden Kombinationen in Gemälden, oder Studenten Büchern, Archivalien u. a., Kenntnisse über die phy- sischen Eigenschaften des Objektes sowie Wissen (1) Der Aufwand der Studentinnen oder Studenten für über die Maßnahmen und Techniken, die bei der res- die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des wis- tauratorischen oder konservatorischen Behandlung senschaftlichen Studien- und Betreuungsangebots des des Objektes anzuwenden sind. Der Kurs ist ein An- Promotionsstudiums soll in den ersten 4 Semestern gebot im Umfang von 1 SWS (4 LP) und wird je nach FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 21
FU-Mitteilungen Kapazität von den beteiligten universitären und mu- von den beteiligten universitären und musealen Insti- sealen Institutionen auch blockweise angeboten. tutionen auch blockweise angeboten. b) Methodenkurs zu Dokumentation, Edition und e) Forschungsseminar/-kolloquium: Die Veranstal- Präsentation/Medialisierung: Dieser Kurs vermittelt tung im Umfang von 2 SWS (2 LP) wird dem Lehr- Kompetenzen der typischen Dokumentationsformen, angebot der jeweiligen Fachdisziplin entnommen. In die im Rahmen Objekt- und Artefakt-orientierter For- Absprache mit den Betreuerinnen und Betreuern sind schung eingesetzt werden, d. h. analoge oder digitale bevorzugt Doktorandenkolloquien des jeweiligen In- Dokumentationsmethoden, Techniken der Edition stitutes oder Veranstaltungen zur Vertiefung der fach- und Wissen über typische Formen der Aufbewahrung spezifischen Kompetenzen zu belegen. Die Studen- bzw. Akkumulation von Objekten und Artefakten tinnen oder Studenten stellen auf einem Forschungs- (Archive und ihre Strukturen, Sammlungen und ihre seminar/-kolloquium ihr Dissertationsprojekt vor (zu- Strukturen, Datenbanken, digitale Archive). Zugleich sätzlich 1 LP). vermittelt der Kurs Wissen über Präsentation und f) Mitwirkung an der Organisation einer themenbe- Medialisierung von Objekten und Artefakten in Aus- zogenen Veranstaltung: Die Studierenden beteili- stellungen, Medien-Dokumentationen, Vortrags- und gen sich maßgeblich an der Organisation und Durch- Publikumsformen. Der Kurs ist ein Angebot im Um- führung einer themenbezogenen Veranstaltung, die fang von 1 SWS (4 LP) und wird je nach Kapazität der Präsentation der eigenen Forschung/des Disser- von den beteiligten universitären und musealen Insti- tationsprojektes dient (insbesondere Studientag, pra- tutionen auch blockweise angeboten. xisorientierte Formate wie Ausstellung, Workshop, mediale Präsentation). Dadurch werden sowohl aka- c) Methodenkurs zur Bildwissenschaft und visuel- demische Praktiken eingeübt als auch Kompetenzen len Kommunikation: Dieser Kurs vermittelt die im Bereich Wissensvermittlung erworben und gefes- grundlegenden Kenntnisse über den Umgang mit Bil- tigt (2 SWS, 4 LP). dern besonders unter hermeneutischen und histo- risch-kritischen Fragestellungen. Behandelt werden g) Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen: die menschlichen Fähigkeiten, gezielt Bilder herzu- Zwei Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüssel- stellen und als Kommunikationsmedium einzusetzen, qualifikationen sind vorgesehen (insgesamt 2 SWS, sie wahrzunehmen, zu rezipieren und in spezifischen 2 LP). Der Besuch weiterer Kurse (ohne Erwerb an- Situationen zu verwenden. Der Kurs behandelt die rechenbarer LP) ist wünschenswert. Auswirkungen, welche die Verwendung von Bildern 2Sofern ein Angebot der DRS oder der HGS erfolgt, auf den Menschen, sein Verhalten und seine Kultur können diese Veranstaltungen auch dort belegt werden. haben. Dabei geht der Forschungsgegenstand „Bild“ Empfohlen wird insbesondere eine Veranstaltung zur von Bildwerken wie Skulptur und Malerei aus, guten wissenschaftlichen Praxis, des Weiteren eine Ver- schließt aber ausdrücklich andere visuelle Aus- anstaltung in wissenschaftlichem Englisch oder zum drucksformen wie Architektur und Städteplanung mit wissenschaftlichen Schreiben oder eine Veranstaltung ein. Vermittelt werden beispielsweise folgende The- zur Hochschuldidaktik oder zum Einüben in Techniken menfelder: Entstehungs- und Wandlungsprozesse mündlicher Präsentation wie Museumsführungen sowie des Bildes, künstlerische Praktiken, gesellschaft- des Einsatzes elektronischer Medien. licher Status des Bildes, theologische und politische Konflikte um Bilder und Bildhoheiten. Der Kurs ist ein (3) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wis- Angebot im Umfang von 1 SWS (4 LP) und wird je senschaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und den §§ 12 nach Kapazität von den beteiligten universitären und bis 14 sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungs- musealen Institutionen auch blockweise angeboten. angebots des Promotionsstudiums besteht eine Ver- pflichtung zu regelmäßiger und aktiver Teilnahme. d) Methodenkurs zu Kulturgut im Forschungspro- (4) Lehrangebote von anderen, auch ausländischen zess: Dieser Kurs thematisiert „Best-Practice“- Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs der Deutschen Aspekte der modernen Forschung wie Konzepte der Forschungsgemeinschaft sowie im Rahmen von Koope- Langzeit-Datensicherung, die systematische Aus- rationen von Max-Planck-Research Schools, Sonderfor- einandersetzung mit Formaten, Metabeschreibun- schungsbereichen oder anderen Forschungsverbünden gen, Interoperabilitäts- und Archivierungsprobleme und Promotionsprogrammen anderer in- und ausländi- mit zentralen Qualitäten wie Austauschbarkeit, lang- scher Hochschulen oder Bildungsstätten mit Promo- fristige Verfügbarkeit und Nachnutzbarkeit digitaler tionsrecht sowie außerhochschulischen Einrichtungen Daten. Der Kurs behandelt ferner praktische und können in das Promotionsstudium einbezogen werden, theoretische Aspekte des Umgangs mit Kulturgütern sofern sie in Anforderung und Verfahren jeweils die Er- wie Kulturgutschutz und Kulturgutrecht, Grundlagen bringung gleichwertiger Leistungen vorsehen. der Kulturtheorie, Rechtsstatus von Kulturgut, natio- nale, europäische bzw. internationale Institutionen (5) 1Der Wahrnehmung von Lehrangeboten gemäß zum Schutz von Kulturgütern und urheberrechtliche Abs. 4 soll in der Regel der Abschluss einer Vereinba- Problemstellungen. Der Kurs ist ein Angebot im Um- rung zwischen der Studentin oder dem Studenten, der fang von 1 SWS (5 LP) und wird je nach Kapazität oder dem Beauftragten sowie der zuständigen Stelle an 22 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen der Zieleinrichtung über die Dauer des Aufenthalts, über (3) Finden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 weitere Unter- die in diesem Zeitraum zu erbringenden Leistungen so- richtssprachen Verwendung, können über die in § 9 wie über die diesen zugeordneten Leistungspunkte Abs. 2 Satz 2 angegebene maximale LP-Zahl hinaus vorausgehen. 2In jedem Fall ist das Lehrangebot der ge- weitere Kenntnisse in diesen Sprachen erworben und wählten Einrichtung im Hinblick darauf zu prüfen, ob auf nachgewiesen werden. eine Anrechnung in Anforderung und Verfahren gleich- wertige Leistungen erbracht werden können. 3Hierüber ist vor Aufnahme der Wahrnehmung des Lehrangebots § 15 von der oder dem Beauftragten und der zuständigen Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss Stelle der Zieleinrichtung eine entsprechende Bescheini- des Promotionsstudiums gung auszustellen und der Studentin oder dem Studen- ten auszuhändigen. (1) 1Die Studentinnen oder Studenten berichten der Betreuerin oder dem Betreuer oder dem Betreuungsteam zweimal pro Semester über Verlauf und Stand ihres Dis- § 12 sertationsvorhabens. 2Näheres zu Form, Terminen und Kompetenzerwerb im Teilbereich Umfang der Berichte wird in der Betreuungsvereinbarung Wissensvermittlung geregelt (Anlage 8). (2) 1Jährlich wird ein Bericht in schriftlicher Form ab- 1Die Studentinnen oder Studenten sollen die Ergebnisse geliefert, der als Grundlage für die Evaluation der Stu- ihrer Forschungstätigkeit auf wissenschaftlichen Tagun- dentinnen oder Studenten dient. 2Näheres zu Form, Ter- gen vorstellen. 2Darüber hinaus kann ihnen durch das minen und Umfang des Berichtes wird in der Betreu- jeweilige Betreuungsteam eine angemessene Gelegen- ungsvereinbarung (Anlage 8) geregelt. heit eingeräumt werden, Teilbereiche ihres Forschungs- (3) 1Auf der Basis des jährlichen Berichtes erfolgt eine gebietes im Rahmen von Lehrveranstaltungen zu ver- Evaluation der Studentin oder des Studenten durch das mitteln. Betreuungsteam. 2Es wird geprüft, ob bei der Studentin oder dem Studenten sowohl in Bezug auf die Beteiligung am Promotionsstudium als auch in Bezug auf den Stand § 13 des Dissertationsvorhabens ein angemessener Fort- Kompetenzerwerb im Teilbereich schritt erkennbar ist. 3Insbesondere müssen die in dieser Wissenschaftsmanagement Ordnung vorgesehenen Anforderungen erfolgreich er- füllt und nachgewiesen sein. 4Anforderungen sind die Die Studentinnen oder Studenten sollen Erfahrung bei zeitgerechte Erfüllung von Forschungsaufgaben, beson- der Planung von Forschungsprojekten und der Akquirie- ders bei der Anfertigung der Dissertation, und die zeit- rung von Drittmitteln erwerben und allgemeine Fähig- gerechte Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der keiten im Forschungsmanagement sowie bei der Organi- Wahrnehmung des wissenschaftlichen Studiums mit den sation und Koordination von wissenschaftlichen Aktivitä- Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und §§ 12 bis 14 sowie die ten entwickeln. Wahrnehmung des Betreuungsangebots. 5Im Falle eines negativen Ergebnisses der Evaluation wird dieses der oder dem Beauftragten schriftlich mitgeteilt und begrün- § 14 det. Kompetenzerwerb im Teilbereich (4) 1Die oder der Beauftragte entscheidet auf der wissenschaftsrelevante Fremdsprachen Grundlage des Votums des Betreuungsteams über den weiteren Verbleib der Studentin oder des Studenten im (1) Studentinnen oder Studenten, deren Mutterspra- Promotionsstudium. 2Der Studentin oder dem Studenten che nicht Deutsch ist, haben die Möglichkeit, über die ge- ist durch das Betreuungsteam in schriftlicher Form recht- mäß § 4 Abs. 2 Buchst. b) nachzuweisenden Kenntnisse zeitig mitzuteilen, dass der erfolgreiche Abschluss des der deutschen Sprache hinaus im Verlauf des Promo- Promotionsstudiums gefährdet ist. 3Im Rahmen eines tionsstudiums Deutschkenntnisse zu erwerben und Beratungsgespräches zwischen der Studentin oder dem nachzuweisen, die es ihnen ermöglichen, in deutscher Studenten und dem Betreuungsteam sollen die Pro- Sprache wissenschaftlich mündlich und schriftlich zu bleme identifiziert und angemessene Schritte zur Pro- kommunizieren. blemlösung festgelegt werden. 4Sollte die oder der (2) Studentinnen oder Studenten, deren Mutterspra- Beauftragte gleichzeitig Mitglied des entsprechenden che nicht Englisch ist, haben die Möglichkeit, über die Betreuungsteams sein, übernimmt ihre oder seine Stell- gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. c) nachzuweisenden Kennt- vertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter diese Auf- nisse der englischen Sprache hinaus im Verlauf des Pro- gabe. 5Über den Verbleib oder den Ausschluss aus dem motionsstudiums Englischkenntnisse zu erwerben und Promotionsstudium soll die oder der Beauftragte in der nachzuweisen, die es ihnen ermöglichen, in englischer Regel erst nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums Sprache wissenschaftlich mündlich und schriftlich zu und einer Anhörung der gemäß § 8 Abs. 3 am Gespräch kommunizieren. Beteiligten eine Entscheidung fällen. FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 23
FU-Mitteilungen (5) Sind alle gemäß dieser Ordnung vorgesehenen voraus. 2Sie berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme Anforderungen erfüllt, werden über den erfolgreichen in das Promotionsstudium. 3Über diese entscheidet die Abschluss des Promotionsstudiums ein Zertifikat und GfK aufgrund der Evaluation und Empfehlung des Be- eine Leistungsbescheinigung gemäß den Anlagen 6 treuungsteams. und 7 ausgestellt. § 17 § 16 Inkrafttreten Vorprogramm (Propädeutikum) der Promotionsstudien (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Uni- (1) Bewerberinnen oder Bewerber, die zwar ein her- versität Berlin) und im Amtlichen Mitteilungsblatt der ausragendes wissenschaftliches Leistungs- und Ent- Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. wicklungspotential aufweisen und vom zuständigen Pro- (2) Studentinnen und Studenten, die zum Zeitpunkt des motionsausschuss zur Promotion zugelassen worden Inkrafttretens dieser Ordnung bereits in das Promotions- sind, jedoch studium „Material Cultures and Object Studies“ gemäß a) mit ihrer bisherigen Hochschulausbildung noch nicht der Promotionsstudienordnung vom 25. Januar 2012 den erforderlichen Qualifikationsstand erreicht ha- (FU-Mitteilungen 67/2012 und Amtliches Mitteilungsblatt ben, der Humboldt-Universität zu Berlin 20/2012), zuletzt ge- b) nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse ver- ändert durch die Ordnung vom 17. April 2013 (FU-Mit- fügen oder teilungen 26/2013 und Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 28/2013), aufgenommen c) noch keine ausgearbeitete Darstellung des Disserta- wurden, führen ihr Studium nach den Bestimmungen der tionsprojekts vorlegen können, vorbezeichneten Ordnung fort. Sie können während ihres können befristet in das Vorprogramm (Propädeutikum) Promotionsstudiums bis zum Ende des zweiten Semes- des Promotionsstudiums aufgenommen werden. ters schriftlich und unwiderruflich gegenüber der oder (2) Die Dauer des Propädeutikums beträgt sechs dem Beauftragten des Promotionsstudiums erklären, ihr Monate. Studium nach der Promotionsstudienordnung „Ancient Objects and Visual Studies“ fortzuführen. Anlässlich der (3) 1Es können für die im Propädeutikum besuchten auf diese Erklärung hin erfolgenden Umschreibung ent- Lehrveranstaltungen 15 LP, für die Arbeit an der Aus- scheidet die oder der Beauftragte des Promotionsstu- arbeitung des Dissertationsprojektes weitere 15 LP ver- diums über den Umfang der Berücksichtigung von zum geben werden. 2Der Studienverlaufsplan wird individuell Zeitpunkt der Erklärung bereits begonnenen oder ab- in Absprache mit einem Betreuungsteam festgelegt. geschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung 3Eine Anrechnung dieser Leistungen auf das Promo- auf nach Maßgabe dieser Promotionsstudienordnung zu tionsstudium erfolgt nicht. erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von (4) 1Die Zulassung zum Propädeutikum setzt ein Be- Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rech- werbungs- und Auswahlverfahren gemäß den §§ 3 bis 6 nung getragen wird. 24 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
Anlage 1 a): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ Semester/ Programmbezogene Veranstaltungen Fachbezogene Veranstaltungen Schlüsselqualifikationen Optionale Modul Veranstaltungen 1./ Methodenkurs zu Material und Forschungsseminar/-kolloquium Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation, Modul 1 Materialität (2 SWS, 2 LP) insbesondere zu wissenschaftlichem (1 SWS, 4 LP) Englisch oder zu wissenschaftlichem Schreiben (1 SWS, 1 LP) 2./ Methodenkurs zu Dokumentation, Edition Mitwirkung an der Organisation Modul 2 und Präsentation/Medialisierung einer themenbezogenen Veranstaltung Sprachkurse (1 SWS, 4 LP) (2 SWS, 4 LP) (6 SWS, 6 LP) 3./ Methodenkurs zur Bildwissenschaft Forschungsseminar/-kolloquium Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation, Modul 3 und visuellen Kommunikation (2 SWS, 2 LP) insbesondere zur Hochschuldidaktik oder (1 SWS, 4 LP) zum Einüben in Techniken mündlicher Präsentation wie Museumsführungen so- wie des Einsatzes elektronischer Medien (1 SWS, 1 LP) 4./ Methodenkurs zu Kulturgut im Forschungsseminar/-kolloquium Modul 4 Forschungsprozess (2 SWS, 3 LP) (1 SWS, 5 LP) 5. 6. 17 LP 11 LP 2 LP Max. 6 LP FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 25 FU-Mitteilungen
Anlage 1 b): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das Promotionsfach Klassische Archäologie 26 Semester/ Programmbezogene Veranstaltungen Fachbezogene Veranstaltungen Schlüsselqualifikationen Optionale Modul Veranstaltungen 1./ Methodenkurs zu Material und Besuch eines Forschungsseminars oder Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation, Modul 1 Materialität Forschungskolloquiums aus dem Bereich insbesondere zu wissenschaftlichem FU-Mitteilungen (1 SWS, 4 LP) der Klassischen Archäologie Englisch oder zu wissenschaftlichem (2 SWS, 2 LP) Schreiben (1 SWS, 1 LP) 2./ Methodenkurs zu Dokumentation, Edition Mitwirkung an der Organisation einer Modul 2 und Präsentation/Medialisierung Veranstaltung zu einem Thema der Sprachkurse (1 SWS, 4 LP) Klassischen Archäologie FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 (6 SWS, 6 LP) (2 SWS, 4 LP) 3./ Methodenkurs zur Bildwissenschaft Besuch eines Forschungsseminars oder Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation, Modul 3 und visuellen Kommunikation Forschungskolloquiums aus dem Bereich insbesondere zur Hochschuldidaktik oder (1 SWS, 4 LP) der Klassischen Archäologie zum Einüben in Techniken mündlicher (2 SWS, 2 LP) Präsentation wie Museumsführungen so- wie des Einsatzes elektronischer Medien (1 SWS, 1 LP) 4./ Methodenkurs zu Kulturgut im Besuch eines Forschungsseminars oder Modul 4 Forschungsprozess Forschungskolloquiums aus dem Bereich (1 SWS, 5 LP) der Klassischen Archäologie mit Präsen- tation des Dissertationsprojekts (2 SWS, 3 LP) 5. 6. 17 LP 11 LP 2 LP Max. 6 LP
Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen in den Teilbereichen und Studieneinheiten Lehrveranstaltungstypus Anforderungen und Inhalte Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme Methodenkurs zu Material und Materialität aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben Ja (1 SWS, 4 LP) des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute Methodenkurs zu Dokumentation, Edition und aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben Ja Präsentation/Medialisierung des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute (1 SWS, 4 LP) Methodenkurs zur Bildwissenschaft und visuellen Kom- aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben Ja munikation des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute (1 SWS, 4 LP) Methodenkurs zu Kulturgut im Forschungsprozess aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben Ja (1 SWS, 5 LP) des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute Forschungsseminar/-kolloquium aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben Ja (2 SWS, 2 bis 3 LP) des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute (2 LP); mit Präsentation des Dissertationsprojektes in Form eines Vortrages (insgesamt 3 LP) Mitorganisation einer themenbezogenen Veranstaltung maßgebliche Beteiligung an der Organisation und Durchführung Ja (2 SWS, 4 LP) der Veranstaltung, Präsentation des Dissertationsprojektes Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation Leistungsnachweis Ja (2 LP) Sprachkurse (optional) regelmäßige Teilnahme, Leistungsnachweis Ja FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 27 FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen Anlage 3: Erforderliche Bewerbungsunterlagen (online einzureichen) – ein ausgefülltes Bewerbungsformular (Anlage 4) – ein ausgefüllter Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstudium (Anlage 5) – ein Exposé des Dissertationsvorhabens (8 bis 10 Seiten) – ein Arbeits- und Zeitplan – eine tabellarische Übersicht über die für das Promotionsstudium relevanten Tätigkeiten und Erfahrungen – ein tabellarischer Lebenslauf – eine Begründung der Motivation zur Bewerbung für das Promotionsstudium (2 bis 3 Seiten) – Zeugnisse aller bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (in beglaubigten Kopien) – zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern – Nachweis der englischen und ggf. deutschen Sprachkenntnisse – eine Arbeitsprobe (Publikation oder Auszug aus Abschlussarbeit von max. 15 Seiten). 28 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen Anlage 4: Bewerbung um Aufnahme in das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin Bitte drucken Sie dieses Formular aus, füllen Sie es (in Druckschrift) aus und senden Sie es zusammen mit den anderen Unterlagen per Post an die oder den Vorsitzenden der Geschäftsführenden Kommission Promotionsstudium Material Cultures and Object Studies. Bewerbungsschluss ist der: . Persönliche Informationen Nachname: _____________________________________________________________________________________ Vorname: ______________________________________________________________________________________ Geschlecht: ____________________________________________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________________________________ Staatsangehörigkeit: _____________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ Telefon: ________________________________________________________________________________________ E-Mail: ________________________________________________________________________________________ Qualifikationen Hochschulabschluss/-abschlüsse: __________________________________________________________________ Im Studiengang/in folgenden Studiengängen: ___________________________________________________________________________________________ Gesamtnote(n):1 ________________________________________________________________________________ Datum des Abschlusses/der Abschlüsse: ____________________________________________________________ Universität(en): _________________________________________________________________________________ Titel der Abschlussarbeit(en):_______________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ 1 Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, legen Sie (auf einem separaten Blatt) bitte eine Erläuterung des Noten- systems bei. FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 29
FU-Mitteilungen Promotionsvorhaben Fach, in dem die Promotion angestrebt wird: _________________________________________________________ Arbeitstitel der Dissertation: _______________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ Vorgeschlagene Betreuerinnen oder Betreuer: 1. ____________________________________________________________________________________________ 2. ____________________________________________________________________________________________ Bemerkungen: __________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ Wie sind Sie auf das Promotionsstudium der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) aufmerksam geworden? (Anzeige in Zeitung/Newsletter/eigene Suche/persönliche Empfehlung/Internet-Suchmaschine …) ___________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________ Datum/Unterschrift: ______________________________________________________________________________ 30 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen Anlage 5: Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ Antragstellerin oder Antragsteller Name/Vorname ............................................................................................................................................................. Postanschrift ................................................................................................................................................................. Hochschulabschluss in folgendem Studiengang/folgenden Studiengängen ................................................................. Promotionsstudium ....................................................................................................................................................... geplantes Thema des Dissertationsvorhabens (ggf. als Anlage) ................................................................................... ........................................................................................................................................................................................ Bitte unbedingt beifügen (Anlagen) 1. Urkunde und Zeugnis über den Studienabschluss 2. Bei Nichtübereinstimmung der fachlichen Zuordnung von Studienabschluss und Promotionsfach bitte begründen, warum das Promotionsvorhaben als erfolgreich durchführbar erscheint (insbesondere Nachweis von relevanten Vorkenntnissen für das Dissertationsvorhaben, Publikationen, Spezialisierung, Berufserfahrung) Erklärung: Ich bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Die geltende Fassung der Promotionsordnung der Fakultät [Name] oder des Fachbereichs [Name] ist mir bekannt. ......................................................................................... (Datum/Unterschrift) Betreuerin oder Betreuer des Dissertationsvorhabens: ......................................................................................... (Datum/Unterschrift) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion wurden vom Promotionsausschuss geprüft. 1. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann zur Promotion unbefristet und auflagenfrei zugelassen werden. 2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann zur Promotion nicht bzw. nur befristet und mit Auflagen zugelassen werden (bei Ablehnung bzw. befristeter und mit Auflagen versehener Zulassung Anlage mit Begründung). ......................................................................................... Datum/Unterschrift/Stempel der oder des Vorsitzenden des Promotionsausschusses FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 31
FU-Mitteilungen Anlage 6: Muster für das Zertifikat Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums „Ancient Objects and Visual Studies“ gemäß der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ (FU-Mitteilungen 3/2016/Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 9/2016) Frau/Herr geboren am in hat alle in der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Berlin, den (L. S.) Die Sprecherin oder Der Sprecher Die oder Der Beauftragte Berlin Graduate School of Ancient Studies des Promotionsstudiums (BerGSAS) ________________________________ ________________________________ 32 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen Anlage 7: Muster für die Leistungsbescheinigung „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ Leistungsbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums gemäß der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (FU-Mitteilungen 3/2016/Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 9/2016) Frau/Herr geboren am in hat alle in der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt: FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 33
FU-Mitteilungen In den einzelnen Studieneinheiten (Modulen) wurden folgende Leistungen erbracht: Veranstaltungen Leistungspunkte Forschungsseminar _____________________________________________ ______ Forschungskolloquium _____________________________________________ ______ Methodenkurs _____________________________________________ ______ Kurse zu Schlüsselqualifikationen _____________________________________________ ______ Sprachkurse _____________________________________________ ______ Weitere Aktivitäten: Eine Publikationsliste ist beigefügt Berlin, den L. S. Die Sprecherin oder der Sprecher Die oder Der Beauftragte der Berlin Graduate School of Ancient Studies des Promotionsstudiums (BerGSAS) ________________________________ ________________________________ 34 FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen Anlage 8 Muster für eine schriftliche Betreuungsvereinbarung gemäß § 8 Abs. 5 zwischen ___________________________________ (Der Studentin oder dem Studenten), und ___________________________________ (Der Betreuerin oder dem Betreuer gemäß Promotionsordnung) ___________________________________ (Ko-Betreuerin oder Ko-Betreuer) ___________________________________ (ggf. der zweiten Ko-Betreuerin oder dem zweiten Ko-Betreuer) ___________________________________ (Der oder dem Beauftragten des Promotionsstudiums). 1. [Frau oder Herr: Vorname Name] ist seit dem 00. Monat 20xx Studentin oder Student des Promotionsstudiums „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS), der Humboldt Graduate School (HGS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Dahlem Research School (DRS) der Freien Universität Berlin und erstellt in dessen Rahmen eine Dissertation mit dem Arbeitstitel: „[……………………………………………………………………………………………..]“. Das Dissertationsvorhaben ist von der Studentin oder dem Studenten auf der Basis eines schriftlichen Exposés vorgestellt und von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder dem Beauftragten des Promotions- studiums befürwortet worden. 2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 8 Abs. 3. Dem Betreuungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer an: 1. ___________________________________ (als Betreuerin oder Betreuer) 2. ___________________________________ (als Ko-Betreuerin oder Ko-Betreuer) 3. ___________________________________ (ggf. als weitere Betreuerin oder weiterer Betreuer) 3. Das Betreuungsteam legt ggf. gemäß § 8 Abs. 4 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotions- studiums unter Berücksichtigung der Maßgaben von §§ 9 bis 14 Art und Umfang der von der Studentin oder dem Studenten zu absolvierenden, über das Studienprogramm hinausgehenden Studieneinheiten (Module) fest. 4. Die Studentin oder der Student erarbeitet im Einvernehmen mit dem Betreuungsteam die theoretischen und metho- dischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan. Das Betreuungs- team kommentiert und bewertet den Projekt- und Studienfortschritt der Studentin oder des Studenten in angemes- senen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der Studentin oder des Studenten gewähren dem Team Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Während der Vorlesungszeit finden Beratungs- und Be- treuungsgespräche mindestens zweimal pro Semester statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurzfristige Termin- vereinbarungen zu treffen. Bestehen entweder vonseiten des Betreuungsteams bzw. der Studentin oder des Studenten Bedenken hinsichtlich einer weiteren Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedern des Betreuungsteams oder dem Betreuungsteam insgesamt, so ist die oder der Beauftragte darüber zu informieren. Die oder der Be- auftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein. 5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die in der Promotionsordnung festgelegte Regelbearbeitungszeit. Die Einreichung der Dissertation ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß § 7 Abs. 2 anzustreben. Es gilt der in der Anlage aufgeführte Arbeits- und Zeitplan, Stand von [Datum] bzw. neuere vereinbarte und beigefügte Pläne. Diesen Plänen ist jeweils vom Betreuungsteam zuzustimmen. Die Studentin oder der Student verpflichtet sich, bei relevanten Abweichungen vom Arbeits- und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu informieren. Das Betreuungsteam und die oder der Beauftragte unterstützen die Einhaltung des Arbeits- und Zeitplans. 6. Die Studentin oder der Student darf eine entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit nur aufnehmen, wenn nicht zu befürchten ist, dass die von der Studentin oder dem Studenten im Rahmen des Promotionsstudiums zu erfüllenden Pflichten und Anforderungen hiervon beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Studentin oder des Studenten so stark in Anspruch nimmt, dass die Erreichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet ist. Die Nebentätigkeit ist vor ihrer Aufnahme der oder dem Beauftragten sowie dem Betreuungsteam anzuzeigen. FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016 35
Sie können auch lesen