Mitteilungen - Berliner Antike-Kolleg

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                     3/2016, 1. März 2016

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient
                 Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate
                 School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Freien
                 Universität Berlin und der Humboldt-Universität
                 zu Berlin                                                  18

                 Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient
                 Philosophy and History of Ancient Science“ der
                 „Berlin Graduate School of Ancient Studies“
                 (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin und
                 der Freien Universität Berlin                              37

                 Aufhebung der Promotionsstudien „Material
                 Cultures and Object Studies“, „Ancient Philosophy“
                 und „History of Ancient Science“ der „Berlin
                 Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS)              59

                                                                    FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016   17
FU-Mitteilungen

  Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient                       Anlagen
 Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate                  Anlage 1 a): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das
 School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Freien                                Promotionsstudium „Ancient Objects and
  Universität Berlin und der Humboldt-Universität                               Visual Studies“
                      zu Berlin
                                                                   Anlage 1 b): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das
                                                                                Promotionsfach Klassische Archäologie
                          Präambel                                 Anlage 2:   Übersicht über die Anforderungen in den
                                                                               Teilbereichen und Studieneinheiten
Aufgrund von § 74 des Gesetzes über die Hochschulen
                                                                   Anlage 3:   Erforderliche Bewerbungsunterlagen
im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in
der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom                  Anlage 4:   Bewerbung um Aufnahme in das Promo-
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat die von den Fachberei-                        tionsstudium „Ancient Objects and Visual
chen Geschichts- und Kulturwissenschaften, Philoso-                            Studies“
phie und Geisteswissenschaften sowie Geowissen-                    Anlage 5:   Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstu-
schaften der Freien Universität Berlin und den Philoso-                        dium „Ancient Objects and Visual Studies“
phischen Fakultäten I bis III und der Theologischen Fa-
                                                                   Anlage 6:   Muster für das Zertifikat
kultät der Humboldt-Universität zu Berlin eingesetzte
Gemeinsame Kommission (GK) am 8. Dezember 2015                     Anlage 7:   Muster für die Leistungsbescheinigung
folgende Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient                Anlage 8:   Muster für eine schriftliche Betreuungsver-
Objects and Visual Studies“ (AOViS) der „Berlin Gra-                           einbarung gemäß § 8 Abs. 5
duate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) erlassen: *

Inhalt                                                                                      §1
                                                                                      Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
§2    Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums                    (1) Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraus-
§3    Bewerbungs- und Auswahlverfahren                             setzungen, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren so-
§4    Voraussetzung für die Aufnahme in das                        wie Inhalt, Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungs-
      Promotionsstudium                                            anforderungen für das Promotionsstudium „Ancient
                                                                   Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School
§5    Auswahlgespräche                                             of Ancient Studies“ der Humboldt-Universität zu Berlin
§6    Auswahlentscheidung                                          und der Freien Universität Berlin (BerGSAS).
§7    Aufbau des Promotionsstudiums, Regel-                          (2) 1Für die Organisation und Durchführung des
      studienzeit, Unterrichtssprachen                             Promotionsstudiums einschließlich der Auswahl der
§8    Organisation des Promotionsstudiums,                         Studentinnen oder Studenten ist eine von dem Leitungs-
      Zuständigkeit                                                gremium (LG) der BerGSAS eingesetzte Geschäftsfüh-
§9    Arbeitsaufwand der Studentinnen oder Studenten               rende Kommission (GfK) zuständig. 2Ihr gehören an:
§ 10 Wissenschaftliche Forschungsarbeit und                        als stimmberechtigte Mitglieder:
     Einbettung in internationale Forschungs-
     programme                                                     – die oder der Beauftragte für das Promotionsstudium
                                                                     (§ 8) als die oder der Vorsitzende,
§ 11 Vorhabenbezogenes Promotionsstudium,
     Lehr- und Lernformen                                          – zwei weitere Hochschullehrerinnen oder Hochschul-
                                                                     lehrer, die an der Durchführung des Promotionsstu-
§ 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissens-
                                                                     diums beteiligt sind,
     vermittlung
                                                                   – eine promovierte akademische Mitarbeiterin oder ein
§ 13 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts-
                                                                     promovierter akademischer Mitarbeiter, die oder der
     management
                                                                     an der Durchführung des Promotionsstudiums betei-
§ 14 Kompetenzerwerb im Teilbereich wissenschafts-                   ligt ist,
     relevante Fremdsprachen
§ 15 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss                      und als Mitglieder mit beratender Stimme:
     des Promotionsstudiums                                        – eine Studentin oder ein Student des Promotionsstu-
§ 16 Vorprogramm (Propädeutikum) der Promotions-                     diums,
     studien                                                       – eine Koordinatorin oder ein Koordinator der BerG-
§ 17 Inkrafttreten                                                   SAS.
                                                                   3Das studentische Mitglied und dessen Stellvertreterin
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin
am 21. Januar 2016 und vom Präsidium der Humboldt-Universität zu   oder Stellvertreter wird von den Studentinnen und Stu-
Berlin am 22. Februar 2016 bestätigt worden.                       denten des Promotionsstudiums gewählt. 4Die Amtszeit

18      FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die      ten von Partneruniversitäten aufgrund von Koopera-
Amtszeit der Studentin oder des Studenten beträgt ein         tionsverträgen sein oder im Cotutelle-Verfahren betreut
Jahr. 5Wiederbestellung bzw. Wiederwahl sind möglich.         werden. 3Bewerbungsanträge und -unterlagen gemäß
6Für die stimmberechtigten Mitglieder ist vom LG jeweils      Anlage 3 sind vollständig bei der oder dem Vorsitzenden
eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.   der GfK einzureichen. 4Diesen Vorgaben nicht entspre-
   (3) 1Die GfK ist beschlussfähig, wenn mindestens drei      chende, insbesondere unvollständige Anträge können
stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. 2Bei Stim-         zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
mengleichheit entscheidet die oder der Beauftragte.              (2) 1Abweichend von Abs. 1 können in begründeten
   (4) Im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfah-           Ausnahmefällen bei entsprechender Begutachtung
ren gemäß den §§ 3 bis 6 nehmen eine Beauftragte oder         durch zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer,
ein Beauftragter der Humboldt Graduate School (HGS)           die an der Durchführung des Promotionsstudiums be-
der Humboldt-Universität zu Berlin und der Dahlem Re-         teiligt sind, zu einem anderen Zeitpunkt Bewerbungen
search School (DRS) der Freien Universität Berlin sowie       berücksichtigt werden, sofern eine Studienaufnahme zu
die Frauenbeauftragten der am Promotionsstudium be-           diesem Zeitpunkt möglich und sinnvoll ist. 2Über die Auf-
teiligten Fakultäten und Fachbereiche an den Sitzungen        nahme aufgrund eines Auswahlverfahrens gemäß den
der GfK mit beratender Stimme teil.                           Bestimmungen dieser Ordnung entscheidet die GfK.
  (5) Die GfK legt in Absprache mit dem LG die Anzahl            (3) 1Das Auswahlverfahren berücksichtigt die Prinzi-
der Studienplätze fest, die bei jedem Aufnahmeverfah-         pien der Chancengleichheit. 2Ein Rechtsanspruch auf
ren und insgesamt zur Verfügung stehen.                       Aufnahme in das Promotionsstudium besteht nicht.
                                                                 (4) 1Über den Antrag auf Aufnahme in das Promo-
                                                              tionsstudium soll innerhalb einer Frist von sechs Wo-
                        §2                                    chen, beginnend mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist,
  Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums                entschieden werden. 2Die Aufnahme erfolgt unter der
                                                              auflösenden Bedingung der Nichtzulassung zur Promo-
   (1) Das Promotionsstudium besteht aus wissenschaft-        tion.
licher Forschungsarbeit, insbesondere der Anfertigung
der Dissertation, einem wissenschaftlichen Studium mit           (5) 1Nach Aufnahme in das Promotionsstudium haben
den Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und den §§ 12 bis 14           die Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb einer Frist
sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots.               von vier Wochen einen Antrag auf Zulassung zur Promo-
                                                              tion an den Promotionsausschuss der fachlich zuständi-
   (2) 1Das Ziel des Promotionsstudiums ist die Aus-
                                                              gen Fakultät bzw. des fachlich zuständigen Fachbe-
bildung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen-
                                                              reichs zu stellen. 2Über die Zulassung entscheidet der
schaftler. 2Dies soll durch das wissenschaftliche Studium
                                                              zuständige Promotionsausschuss gemäß der geltenden
mit den Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und den §§ 12 bis 14
                                                              Promotionsordnung.
sowie die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots ge-
fördert werden. 3Über die wissenschaftlichen Kompeten-
zen hinaus sollen überfachliche Schlüsselqualifikatio-
nen, insbesondere in den Bereichen Wissensvermitt-                                    §4
lung, Wissenschaftsmanagement und wissenschafts-                     Voraussetzung für die Aufnahme in das
relevante Fremdsprachen, erworben werden. 4Das Pro-                           Promotionsstudium
motionsstudium soll die Studentinnen oder Studenten im
                                                                 (1) Voraussetzung für die Aufnahme in das Promo-
Besonderen auf die Übernahme von wissenschaftlichen
                                                              tionsstudium ist ein herausragendes wissenschaftliches
Nachwuchspositionen in Hochschulen, Forschungsein-
                                                              Leistungs- und Entwicklungspotential.
richtungen und sonstigen wissenschaftsnahen öffent-
lichen oder privaten Einrichtungen vorbereiten.                 (2) 1Folgende Nachweise und Unterlagen sind vor-
                                                              zulegen:
                                                              a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen
                      §3                                         Promotionsausschuss, dass eine Zulassung zur Pro-
        Bewerbungs- und Auswahlverfahren                         motion möglich ist. Die Einholung dieser Feststellung
                                                                 ist auch nach der Aufnahme in das Promotionsstu-
   (1) 1Die Bewerbungsfrist zur Aufnahme in das Promo-
                                                                 dium möglich.
tionsstudium endet jeweils am 30. April für den Beginn
des Promotionsstudiums am 1. Oktober des laufenden            b) bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-
Jahres oder am 30. September für den Beginn des Pro-             sprache nicht Deutsch ist und die ihren Studien-
motionsstudiums am 1. April des folgenden Jahres.                abschluss an einer ausländischen Hochschule oder
2Bewerberinnen oder Bewerber, die zum Promotionsstu-             gleichgestellten Einrichtung erworben haben, die
dium aufgenommen werden sollen, müssen entweder an               volle sprachliche Studierfähigkeit, nachgewiesen
der Humboldt-Universität zu Berlin oder an der Freien            durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung
Universität Berlin zum Promotionsverfahren zugelassen            für den Hochschulzugang (DSH 2) oder einen gleich-
werden können, Austauschstudentinnen oder -studen-               wertigen Kenntnisstand gemäß der Ordnung für die

                                                                             FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016   19
FU-Mitteilungen

   Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang          auch Beauftragte der DRS und der HGS sowie die
   ausländischer Bewerberinnen oder Bewerber an der        Frauenbeauftragte der zuständigen Fakultät/des zustän-
   Freien Universität oder der Humboldt-Universität zu     digen Fachbereichs. 3Die Auswahlgespräche haben
   Berlin, der im Einzelfall auch im Auswahlgespräch       eine Dauer von etwa 20 Minuten. 4Über die Auswahl-
   nachgewiesen werden kann,                               gespräche werden Protokolle geführt, die die wesent-
c) bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-         lichen Gründe für die Beurteilung von Bewerberinnen
   sprache nicht Englisch ist und die den für die Auf-     oder Bewerbern enthalten.
   nahme in das Promotionsstudium erforderlichen
   Studienabschluss nicht an einer Hochschule oder
   gleichgestellten Einrichtung erworben haben, in der                              §6
   Englisch Unterrichtssprache ist, die Vorlage eines                       Auswahlentscheidung
   Nachweises über Englischkenntnisse entsprechend
                                                             (1) Die GfK schlägt dem LG die für eine Aufnahme in
   dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen
                                                           das Promotionsstudium geeigneten Bewerberinnen oder
   Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder der
                                                           Bewerber zur Entscheidung vor.
   Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes. Auf
   Antrag ist die Zulassung einer anderen Sprache als         (2) 1Sind nach der Durchführung des Auswahlver-
   Englisch möglich, wenn die Betreuung und die Be-        fahrens mehr geeignete Bewerberinnen oder Bewerber
   wertung der im Rahmen des Promotionsstudiums zu         als Studienplätze vorhanden, erstellt die GfK eine Rang-
   erfüllenden Anforderungen gewährleistet sind,           folge. 2Im Regelfall finden folgende Kriterien in der ge-
                                                           nannten Reihenfolge Anwendung:
d) die Einreichung einer tabellarischen Übersicht über
   die für das beabsichtigte Promotionsstudium ein-        a) Noten der bisherigen akademischen Abschlüsse,
   schlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen,                 b) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek-
e) eine kurze Darstellung des Dissertationsprojektes          tes,
   und                                                     c) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium
f) eine kurze, überzeugende Begründung der Motiva-            relevante Berufs- und Praxistätigkeiten,
   tion zur Bewerbung für das Promotionsstudium.           d) Auslandserfahrung.
2Darüber                                                   3Bei   Ranggleichheit entscheidet das Los.
         hinaus werden Auswahlgespräche gemäß § 5
durchgeführt.                                                 (3) 1Aufgenommene Bewerberinnen oder Bewerber
   (3)
     1Bewerberinnen     und Bewerber richten zu den von    erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist
der GfK festgelegten Bewerbungsterminen eine schrift-      zur schriftlichen Annahme des Studienplatzes und eine
liche Bewerbung für das Promotionsstudium mit den          Frist zur Immatrikulation bestimmt werden. 2Bei Nicht-
Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 2 Buchst. a)          einhaltung der Fristen wird der Studienplatz nach Maß-
bis f) sowie den weiteren in Anlage 3 genannten Unter-     gabe der gemäß Abs. 2 aufgestellten Rangfolge neu ver-
lagen an die oder den Vorsitzenden der GfK. 2Unter         geben. 3Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber er-
Fristsetzung kann sie oder er Bewerberinnen oder Be-       halten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
werbern das Nachreichen von fehlenden Nachweisen             (4) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zur
oder Unterlagen gestatten oder in Zweifelsfällen zusätz-   Promotion gemäß den Bestimmungen der entsprechen-
liche schriftliche oder mündliche Auskünfte von den Be-    den Ordnungen der Freien Universität Berlin oder der
werberinnen oder Bewerbern einholen.                       Humboldt-Universität zu Berlin erlischt die Aufnahme in
                                                           das Promotionsstudium.

                        §5
                  Auswahlgespräche                                                    §7
                                                                      Aufbau des Promotionsstudiums,
   (1) Die GfK lädt die Bewerberinnen oder Bewerber,                Regelstudienzeit, Unterrichtssprachen
die die unter § 4 genannten Anforderungen erfüllen, zur
Teilnahme an Auswahlgesprächen ein.                          (1) Das Promotionsstudium enthält vorhabenbezo-
   (2)
     1Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn     gene und übergreifende wissenschaftliche Anteile (§ 11)
sie mindestens zehn Werktage vor dem für das Auswahl-      sowie überfachliche Studienangebote zu Wissensver-
gespräch bestimmten Termin abgesandt wurde. 2Bei           mittlung (§ 12), Wissenschaftsmanagement (§ 13) und
Ladung im Ausland ist die Frist angemessen zu ver-         wissenschaftsrelevanten Fremdsprachen (§ 14).
längern.                                                      (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be-
   (3)1Die  Auswahlgespräche werden von mindestens         trägt sechs Semester mit einem Umfang von 180 Leis-
zwei von der GfK bestellten Beauftragten durchgeführt,     tungspunkten (LP), von denen 30 auf die Bestandteile
von denen in Forschung und Lehre ein Fach oder Fach-       des Promotionsstudiums gemäß § 2 Abs. 1 entfallen.
gebiet vertreten wird, dem das Thema eines Disserta-          (3) 1Die Unterrichtssprache des Promotionsstudiums
tionsvorhabens zuzuordnen ist. 2Eingeladen werden          ist in der Regel Deutsch oder Englisch. 2Darüber hinaus

20     FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

können weitere Sprachen in Abhängigkeit von den An-           durchschnittlich 7 bis 8 LP pro Semester betragen. Die
forderungen des jeweiligen Promotionsfachs oder des           letzten zwei Semester sollen der Fertigstellung der Dis-
Themas des Dissertationsvorhabens Verwendung fin-             sertation vorbehalten bleiben.
den.
                                                                 (2) 1Von den insgesamt 30 LP in drei Jahren gemäß
                                                              Abs. 1 entfallen auf die Schlüsselqualifikationen 2 LP.
                                                              2Auf die Sprachausbildung nach § 14 Abs. 1 und 2
                        §8                                    können maximal 6 LP entfallen, es sei denn, dass ge-
       Organisation des Promotionsstudiums,                   mäß § 7 Abs. 3 Satz 2 weitere Sprachen Verwendung
                   Zuständigkeit                              finden. Die LP für die Sprachausbildung sind nicht auf
                                                              die 30 LP anzurechnen.
   (1) Das LG bestellt eine Beauftragte oder einen
Beauftragten für die Durchführung des Promotions-               (3) Die verbleibenden 28 LP entfallen auf die pro-
studiums sowie mindestens eine Stellvertreterin oder          grammbezogenen Veranstaltungen gemäß § 11 Abs. 2
einen Stellvertreter für eine Amtszeit von zwei Jahren.       Buchst. a) bis d) und die fachbezogenen Veranstaltun-
                                                              gen gemäß § 11 Abs. 2 Buchst. e) und f).
  (2) 1Die oder der Beauftragte führt die laufenden Ge-
schäfte des Promotionsstudiums. 2Sie oder er ist ins-
besondere für die wissenschaftliche Koordination ver-
antwortlich. 3Die oder der Beauftragte berichtet dem LG                              § 10
über die Entwicklung des Promotionsstudiums im jeweils                Wissenschaftliche Forschungsarbeit
vorangegangenen akademischen Jahr.                                     und Einbettung in internationale
                                                                           Forschungsprogramme
   (3) 1Die oder der Beauftragte stellt sicher, dass den
einzelnen Studentinnen oder Studenten mit deren Zu-              (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß
stimmung jeweils ein Betreuungsteam zugeordnet wird,          § 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur
das mindestens aus zwei Personen bestehen soll.               selbstständigen Forschung.
2Dem Betreuungsteam gehören die Betreuerin oder der

Betreuer des Dissertationsvorhabens sowie eine Ko-               (2) Die Inhalte des vorhabenbezogenen Promotions-
Betreuerin oder ein Ko-Betreuer bzw. mehrere weitere          studiums basieren in der Regel auf den Forschungs-
Ko-Betreuerinnen oder Ko-Betreuer an. 3Im Einverneh-          gegenständen der Betreuenden und Lehrenden des Pro-
men mit den jeweiligen Studentinnen oder Studenten            motionsstudiums.
können weitere, auch auswärtige Hochschullehrerinnen            (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs-
oder Hochschullehrer sowie Postdoc-Stipendiatinnen            arbeit sollen Forschungsaufenthalte an geeigneten For-
oder Postdoc-Stipendiaten dritte Mitglieder eines Be-         schungsinstitutionen im In- und Ausland möglich sein
treuungsteams sein.                                           und dauern in der Regel drei Monate.
  (4) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben-
bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit
der Studentin oder dem Studenten sowie der oder dem                                § 11
Beauftragten unter Berücksichtigung der Maßgaben der               Vorhabenbezogenes Promotionsstudium,
§§ 9 bis 14 Art und Umfang der von der Studentin oder                      Lehr- und Lernformen
dem Studenten zu absolvierenden Studieneinheiten fest.
                                                                 (1) Das vorhabenbezogene Promotionsstudium ist in
   (5) Die weitere Ausgestaltung der Betreuungsverhält-
                                                              insgesamt 4 Module organisiert – s. Anlage 1 a). Jedes
nisse wird über schriftliche Betreuungsvereinbarungen
                                                              Modul besteht aus der Kombination einer programmbe-
zwischen Betreuungsteam und Studentinnen oder Stu-
                                                              zogenen Veranstaltung (Methodenkurs) und einer fach-
denten gemäß Anlage 8 festgelegt.
                                                              bezogenen Veranstaltung.
   (6) Lehre, die im Rahmen des Promotionsstudiums
                                                                 (2) 1Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promo-
erbracht wird, kann, soweit rechtlich zulässig, auf die Er-
                                                              tionsstudiums sind folgende Lehr- und Lernformen vor-
füllung der Lehrverpflichtung der an der Durchführung
                                                              gesehen:
des Promotionsstudiums beteiligten Lehrkräfte ange-
rechnet werden.                                               a) Methodenkurs zu Material und Materialität: Dieser
                                                                 Kurs vermittelt grundlegendes Wissen über den Um-
                                                                 gang mit typischen Artefakten aus Keramik, Metall,
                         §9                                      Glas, Papier, Ton, Stein, Elfenbein, Porzellan usw.
          Arbeitsaufwand der Studentinnen                        bzw. entsprechenden Kombinationen in Gemälden,
                   oder Studenten                                Büchern, Archivalien u. a., Kenntnisse über die phy-
                                                                 sischen Eigenschaften des Objektes sowie Wissen
   (1) Der Aufwand der Studentinnen oder Studenten für           über die Maßnahmen und Techniken, die bei der res-
die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des wis-            tauratorischen oder konservatorischen Behandlung
senschaftlichen Studien- und Betreuungsangebots des              des Objektes anzuwenden sind. Der Kurs ist ein An-
Promotionsstudiums soll in den ersten 4 Semestern                gebot im Umfang von 1 SWS (4 LP) und wird je nach

                                                                            FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016   21
FU-Mitteilungen

   Kapazität von den beteiligten universitären und mu-         von den beteiligten universitären und musealen Insti-
   sealen Institutionen auch blockweise angeboten.             tutionen auch blockweise angeboten.

b) Methodenkurs zu Dokumentation, Edition und               e) Forschungsseminar/-kolloquium: Die Veranstal-
   Präsentation/Medialisierung: Dieser Kurs vermittelt         tung im Umfang von 2 SWS (2 LP) wird dem Lehr-
   Kompetenzen der typischen Dokumentationsformen,             angebot der jeweiligen Fachdisziplin entnommen. In
   die im Rahmen Objekt- und Artefakt-orientierter For-        Absprache mit den Betreuerinnen und Betreuern sind
   schung eingesetzt werden, d. h. analoge oder digitale       bevorzugt Doktorandenkolloquien des jeweiligen In-
   Dokumentationsmethoden, Techniken der Edition               stitutes oder Veranstaltungen zur Vertiefung der fach-
   und Wissen über typische Formen der Aufbewahrung            spezifischen Kompetenzen zu belegen. Die Studen-
   bzw. Akkumulation von Objekten und Artefakten               tinnen oder Studenten stellen auf einem Forschungs-
   (Archive und ihre Strukturen, Sammlungen und ihre           seminar/-kolloquium ihr Dissertationsprojekt vor (zu-
   Strukturen, Datenbanken, digitale Archive). Zugleich        sätzlich 1 LP).
   vermittelt der Kurs Wissen über Präsentation und         f) Mitwirkung an der Organisation einer themenbe-
   Medialisierung von Objekten und Artefakten in Aus-          zogenen Veranstaltung: Die Studierenden beteili-
   stellungen, Medien-Dokumentationen, Vortrags- und           gen sich maßgeblich an der Organisation und Durch-
   Publikumsformen. Der Kurs ist ein Angebot im Um-            führung einer themenbezogenen Veranstaltung, die
   fang von 1 SWS (4 LP) und wird je nach Kapazität            der Präsentation der eigenen Forschung/des Disser-
   von den beteiligten universitären und musealen Insti-       tationsprojektes dient (insbesondere Studientag, pra-
   tutionen auch blockweise angeboten.                         xisorientierte Formate wie Ausstellung, Workshop,
                                                               mediale Präsentation). Dadurch werden sowohl aka-
c) Methodenkurs zur Bildwissenschaft und visuel-
                                                               demische Praktiken eingeübt als auch Kompetenzen
   len Kommunikation: Dieser Kurs vermittelt die
                                                               im Bereich Wissensvermittlung erworben und gefes-
   grundlegenden Kenntnisse über den Umgang mit Bil-
                                                               tigt (2 SWS, 4 LP).
   dern besonders unter hermeneutischen und histo-
   risch-kritischen Fragestellungen. Behandelt werden       g) Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen:
   die menschlichen Fähigkeiten, gezielt Bilder herzu-         Zwei Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüssel-
   stellen und als Kommunikationsmedium einzusetzen,           qualifikationen sind vorgesehen (insgesamt 2 SWS,
   sie wahrzunehmen, zu rezipieren und in spezifischen         2 LP). Der Besuch weiterer Kurse (ohne Erwerb an-
   Situationen zu verwenden. Der Kurs behandelt die            rechenbarer LP) ist wünschenswert.
   Auswirkungen, welche die Verwendung von Bildern          2Sofern  ein Angebot der DRS oder der HGS erfolgt,
   auf den Menschen, sein Verhalten und seine Kultur        können diese Veranstaltungen auch dort belegt werden.
   haben. Dabei geht der Forschungsgegenstand „Bild“        Empfohlen wird insbesondere eine Veranstaltung zur
   von Bildwerken wie Skulptur und Malerei aus,             guten wissenschaftlichen Praxis, des Weiteren eine Ver-
   schließt aber ausdrücklich andere visuelle Aus-          anstaltung in wissenschaftlichem Englisch oder zum
   drucksformen wie Architektur und Städteplanung mit       wissenschaftlichen Schreiben oder eine Veranstaltung
   ein. Vermittelt werden beispielsweise folgende The-      zur Hochschuldidaktik oder zum Einüben in Techniken
   menfelder: Entstehungs- und Wandlungsprozesse            mündlicher Präsentation wie Museumsführungen sowie
   des Bildes, künstlerische Praktiken, gesellschaft-       des Einsatzes elektronischer Medien.
   licher Status des Bildes, theologische und politische
   Konflikte um Bilder und Bildhoheiten. Der Kurs ist ein      (3) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wis-
   Angebot im Umfang von 1 SWS (4 LP) und wird je           senschaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und den §§ 12
   nach Kapazität von den beteiligten universitären und     bis 14 sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungs-
   musealen Institutionen auch blockweise angeboten.        angebots des Promotionsstudiums besteht eine Ver-
                                                            pflichtung zu regelmäßiger und aktiver Teilnahme.
d) Methodenkurs zu Kulturgut im Forschungspro-
                                                               (4) Lehrangebote von anderen, auch ausländischen
   zess: Dieser Kurs thematisiert „Best-Practice“-
                                                            Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs der Deutschen
   Aspekte der modernen Forschung wie Konzepte der
                                                            Forschungsgemeinschaft sowie im Rahmen von Koope-
   Langzeit-Datensicherung, die systematische Aus-
                                                            rationen von Max-Planck-Research Schools, Sonderfor-
   einandersetzung mit Formaten, Metabeschreibun-
                                                            schungsbereichen oder anderen Forschungsverbünden
   gen, Interoperabilitäts- und Archivierungsprobleme
                                                            und Promotionsprogrammen anderer in- und ausländi-
   mit zentralen Qualitäten wie Austauschbarkeit, lang-
                                                            scher Hochschulen oder Bildungsstätten mit Promo-
   fristige Verfügbarkeit und Nachnutzbarkeit digitaler
                                                            tionsrecht sowie außerhochschulischen Einrichtungen
   Daten. Der Kurs behandelt ferner praktische und
                                                            können in das Promotionsstudium einbezogen werden,
   theoretische Aspekte des Umgangs mit Kulturgütern
                                                            sofern sie in Anforderung und Verfahren jeweils die Er-
   wie Kulturgutschutz und Kulturgutrecht, Grundlagen
                                                            bringung gleichwertiger Leistungen vorsehen.
   der Kulturtheorie, Rechtsstatus von Kulturgut, natio-
   nale, europäische bzw. internationale Institutionen        (5) 1Der Wahrnehmung von Lehrangeboten gemäß
   zum Schutz von Kulturgütern und urheberrechtliche        Abs. 4 soll in der Regel der Abschluss einer Vereinba-
   Problemstellungen. Der Kurs ist ein Angebot im Um-       rung zwischen der Studentin oder dem Studenten, der
   fang von 1 SWS (5 LP) und wird je nach Kapazität         oder dem Beauftragten sowie der zuständigen Stelle an

22     FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

der Zieleinrichtung über die Dauer des Aufenthalts, über        (3) Finden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 weitere Unter-
die in diesem Zeitraum zu erbringenden Leistungen so-        richtssprachen Verwendung, können über die in § 9
wie über die diesen zugeordneten Leistungspunkte             Abs. 2 Satz 2 angegebene maximale LP-Zahl hinaus
vorausgehen. 2In jedem Fall ist das Lehrangebot der ge-      weitere Kenntnisse in diesen Sprachen erworben und
wählten Einrichtung im Hinblick darauf zu prüfen, ob auf     nachgewiesen werden.
eine Anrechnung in Anforderung und Verfahren gleich-
wertige Leistungen erbracht werden können. 3Hierüber
ist vor Aufnahme der Wahrnehmung des Lehrangebots                                     § 15
von der oder dem Beauftragten und der zuständigen                 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss
Stelle der Zieleinrichtung eine entsprechende Bescheini-                  des Promotionsstudiums
gung auszustellen und der Studentin oder dem Studen-
ten auszuhändigen.                                             (1) 1Die Studentinnen oder Studenten berichten der
                                                             Betreuerin oder dem Betreuer oder dem Betreuungsteam
                                                             zweimal pro Semester über Verlauf und Stand ihres Dis-
                      § 12                                   sertationsvorhabens. 2Näheres zu Form, Terminen und
          Kompetenzerwerb im Teilbereich                     Umfang der Berichte wird in der Betreuungsvereinbarung
              Wissensvermittlung                             geregelt (Anlage 8).
                                                               (2) 1Jährlich wird ein Bericht in schriftlicher Form ab-
1Die Studentinnen oder Studenten sollen die Ergebnisse       geliefert, der als Grundlage für die Evaluation der Stu-
ihrer Forschungstätigkeit auf wissenschaftlichen Tagun-      dentinnen oder Studenten dient. 2Näheres zu Form, Ter-
gen vorstellen. 2Darüber hinaus kann ihnen durch das         minen und Umfang des Berichtes wird in der Betreu-
jeweilige Betreuungsteam eine angemessene Gelegen-           ungsvereinbarung (Anlage 8) geregelt.
heit eingeräumt werden, Teilbereiche ihres Forschungs-
                                                                (3) 1Auf der Basis des jährlichen Berichtes erfolgt eine
gebietes im Rahmen von Lehrveranstaltungen zu ver-
                                                             Evaluation der Studentin oder des Studenten durch das
mitteln.
                                                             Betreuungsteam. 2Es wird geprüft, ob bei der Studentin
                                                             oder dem Studenten sowohl in Bezug auf die Beteiligung
                                                             am Promotionsstudium als auch in Bezug auf den Stand
                      § 13                                   des Dissertationsvorhabens ein angemessener Fort-
          Kompetenzerwerb im Teilbereich                     schritt erkennbar ist. 3Insbesondere müssen die in dieser
            Wissenschaftsmanagement                          Ordnung vorgesehenen Anforderungen erfolgreich er-
                                                             füllt und nachgewiesen sein. 4Anforderungen sind die
Die Studentinnen oder Studenten sollen Erfahrung bei         zeitgerechte Erfüllung von Forschungsaufgaben, beson-
der Planung von Forschungsprojekten und der Akquirie-        ders bei der Anfertigung der Dissertation, und die zeit-
rung von Drittmitteln erwerben und allgemeine Fähig-         gerechte Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der
keiten im Forschungsmanagement sowie bei der Organi-         Wahrnehmung des wissenschaftlichen Studiums mit den
sation und Koordination von wissenschaftlichen Aktivitä-     Inhalten gemäß § 11 Abs. 1 und §§ 12 bis 14 sowie die
ten entwickeln.                                              Wahrnehmung des Betreuungsangebots. 5Im Falle eines
                                                             negativen Ergebnisses der Evaluation wird dieses der
                                                             oder dem Beauftragten schriftlich mitgeteilt und begrün-
                        § 14                                 det.
          Kompetenzerwerb im Teilbereich
                                                                 (4) 1Die oder der Beauftragte entscheidet auf der
       wissenschaftsrelevante Fremdsprachen
                                                             Grundlage des Votums des Betreuungsteams über den
                                                             weiteren Verbleib der Studentin oder des Studenten im
   (1) Studentinnen oder Studenten, deren Mutterspra-
                                                             Promotionsstudium. 2Der Studentin oder dem Studenten
che nicht Deutsch ist, haben die Möglichkeit, über die ge-
                                                             ist durch das Betreuungsteam in schriftlicher Form recht-
mäß § 4 Abs. 2 Buchst. b) nachzuweisenden Kenntnisse
                                                             zeitig mitzuteilen, dass der erfolgreiche Abschluss des
der deutschen Sprache hinaus im Verlauf des Promo-
                                                             Promotionsstudiums gefährdet ist. 3Im Rahmen eines
tionsstudiums Deutschkenntnisse zu erwerben und
                                                             Beratungsgespräches zwischen der Studentin oder dem
nachzuweisen, die es ihnen ermöglichen, in deutscher
                                                             Studenten und dem Betreuungsteam sollen die Pro-
Sprache wissenschaftlich mündlich und schriftlich zu
                                                             bleme identifiziert und angemessene Schritte zur Pro-
kommunizieren.
                                                             blemlösung festgelegt werden. 4Sollte die oder der
   (2) Studentinnen oder Studenten, deren Mutterspra-        Beauftragte gleichzeitig Mitglied des entsprechenden
che nicht Englisch ist, haben die Möglichkeit, über die      Betreuungsteams sein, übernimmt ihre oder seine Stell-
gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. c) nachzuweisenden Kennt-           vertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter diese Auf-
nisse der englischen Sprache hinaus im Verlauf des Pro-      gabe. 5Über den Verbleib oder den Ausschluss aus dem
motionsstudiums Englischkenntnisse zu erwerben und           Promotionsstudium soll die oder der Beauftragte in der
nachzuweisen, die es ihnen ermöglichen, in englischer        Regel erst nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums
Sprache wissenschaftlich mündlich und schriftlich zu         und einer Anhörung der gemäß § 8 Abs. 3 am Gespräch
kommunizieren.                                               Beteiligten eine Entscheidung fällen.

                                                                            FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016   23
FU-Mitteilungen

   (5) Sind alle gemäß dieser Ordnung vorgesehenen        voraus. 2Sie berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme
Anforderungen erfüllt, werden über den erfolgreichen      in das Promotionsstudium. 3Über diese entscheidet die
Abschluss des Promotionsstudiums ein Zertifikat und       GfK aufgrund der Evaluation und Empfehlung des Be-
eine Leistungsbescheinigung gemäß den Anlagen 6           treuungsteams.
und 7 ausgestellt.

                                                                                   § 17
                       § 16                                                    Inkrafttreten
           Vorprogramm (Propädeutikum)
               der Promotionsstudien                         (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                                                          lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Uni-
   (1) Bewerberinnen oder Bewerber, die zwar ein her-     versität Berlin) und im Amtlichen Mitteilungsblatt der
ausragendes wissenschaftliches Leistungs- und Ent-        Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.
wicklungspotential aufweisen und vom zuständigen Pro-        (2) Studentinnen und Studenten, die zum Zeitpunkt des
motionsausschuss zur Promotion zugelassen worden          Inkrafttretens dieser Ordnung bereits in das Promotions-
sind, jedoch                                              studium „Material Cultures and Object Studies“ gemäß
a) mit ihrer bisherigen Hochschulausbildung noch nicht    der Promotionsstudienordnung vom 25. Januar 2012
   den erforderlichen Qualifikationsstand erreicht ha-    (FU-Mitteilungen 67/2012 und Amtliches Mitteilungsblatt
   ben,                                                   der Humboldt-Universität zu Berlin 20/2012), zuletzt ge-
b) nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse ver-    ändert durch die Ordnung vom 17. April 2013 (FU-Mit-
   fügen oder                                             teilungen 26/2013 und Amtliches Mitteilungsblatt der
                                                          Humboldt-Universität zu Berlin 28/2013), aufgenommen
c) noch keine ausgearbeitete Darstellung des Disserta-    wurden, führen ihr Studium nach den Bestimmungen der
   tionsprojekts vorlegen können,                         vorbezeichneten Ordnung fort. Sie können während ihres
können befristet in das Vorprogramm (Propädeutikum)       Promotionsstudiums bis zum Ende des zweiten Semes-
des Promotionsstudiums aufgenommen werden.                ters schriftlich und unwiderruflich gegenüber der oder
  (2) Die Dauer des Propädeutikums beträgt sechs          dem Beauftragten des Promotionsstudiums erklären, ihr
Monate.                                                   Studium nach der Promotionsstudienordnung „Ancient
                                                          Objects and Visual Studies“ fortzuführen. Anlässlich der
   (3) 1Es können für die im Propädeutikum besuchten      auf diese Erklärung hin erfolgenden Umschreibung ent-
Lehrveranstaltungen 15 LP, für die Arbeit an der Aus-     scheidet die oder der Beauftragte des Promotionsstu-
arbeitung des Dissertationsprojektes weitere 15 LP ver-   diums über den Umfang der Berücksichtigung von zum
geben werden. 2Der Studienverlaufsplan wird individuell   Zeitpunkt der Erklärung bereits begonnenen oder ab-
in Absprache mit einem Betreuungsteam festgelegt.         geschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung
3Eine Anrechnung dieser Leistungen auf das Promo-
                                                          auf nach Maßgabe dieser Promotionsstudienordnung zu
tionsstudium erfolgt nicht.                               erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von
  (4) 1Die Zulassung zum Propädeutikum setzt ein Be-      Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rech-
werbungs- und Auswahlverfahren gemäß den §§ 3 bis 6       nung getragen wird.

24     FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
Anlage 1 a): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“

                                        Semester/ Programmbezogene Veranstaltungen        Fachbezogene Veranstaltungen           Schlüsselqualifikationen                   Optionale
                                        Modul                                                                                                                               Veranstaltungen

                                        1./         Methodenkurs zu Material und          Forschungsseminar/-kolloquium          Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation,
                                        Modul 1     Materialität                          (2 SWS, 2 LP)                          insbesondere zu wissenschaftlichem
                                                    (1 SWS, 4 LP)                                                                Englisch oder zu wissenschaftlichem
                                                                                                                                 Schreiben (1 SWS, 1 LP)

                                        2./         Methodenkurs zu Dokumentation, Edition Mitwirkung an der Organisation
                                        Modul 2     und Präsentation/Medialisierung        einer themenbezogenen Veranstaltung
                                                                                                                                                                            Sprachkurse
                                                    (1 SWS, 4 LP)                         (2 SWS, 4 LP)
                                                                                                                                                                            (6 SWS, 6 LP)
                                        3./         Methodenkurs zur Bildwissenschaft     Forschungsseminar/-kolloquium          Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation,
                                        Modul 3     und visuellen Kommunikation           (2 SWS, 2 LP)                          insbesondere zur Hochschuldidaktik oder
                                                    (1 SWS, 4 LP)                                                                zum Einüben in Techniken mündlicher
                                                                                                                                 Präsentation wie Museumsführungen so-
                                                                                                                                 wie des Einsatzes elektronischer Medien
                                                                                                                                 (1 SWS, 1 LP)

                                        4./         Methodenkurs zu Kulturgut im          Forschungsseminar/-kolloquium
                                        Modul 4     Forschungsprozess                     (2 SWS, 3 LP)
                                                    (1 SWS, 5 LP)

                                        5.

                                        6.

                                                    17 LP                                 11 LP                                  2 LP                                       Max. 6 LP

FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
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                                                                                                                                                                                              FU-Mitteilungen
Anlage 1 b): Exemplarischer Studienverlaufsplan für das Promotionsfach Klassische Archäologie

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                                        Semester/ Programmbezogene Veranstaltungen          Fachbezogene Veranstaltungen              Schlüsselqualifikationen              Optionale
                                        Modul                                                                                                                               Veranstaltungen

                                        1./         Methodenkurs zu Material und            Besuch eines Forschungsseminars oder Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation,
                                        Modul 1     Materialität                            Forschungskolloquiums aus dem Bereich insbesondere zu wissenschaftlichem
                                                                                                                                                                                              FU-Mitteilungen

                                                    (1 SWS, 4 LP)                           der Klassischen Archäologie           Englisch oder zu wissenschaftlichem
                                                                                            (2 SWS, 2 LP)                         Schreiben
                                                                                                                                      (1 SWS, 1 LP)

                                        2./         Methodenkurs zu Dokumentation, Edition Mitwirkung an der Organisation einer
                                        Modul 2     und Präsentation/Medialisierung        Veranstaltung zu einem Thema der
                                                                                                                                                                            Sprachkurse
                                                    (1 SWS, 4 LP)                          Klassischen Archäologie

FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
                                                                                                                                                                            (6 SWS, 6 LP)
                                                                                            (2 SWS, 4 LP)

                                        3./         Methodenkurs zur Bildwissenschaft       Besuch eines Forschungsseminars oder Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation,
                                        Modul 3     und visuellen Kommunikation             Forschungskolloquiums aus dem Bereich insbesondere zur Hochschuldidaktik oder
                                                    (1 SWS, 4 LP)                           der Klassischen Archäologie           zum Einüben in Techniken mündlicher
                                                                                            (2 SWS, 2 LP)                         Präsentation wie Museumsführungen so-
                                                                                                                                  wie des Einsatzes elektronischer Medien
                                                                                                                                      (1 SWS, 1 LP)

                                        4./         Methodenkurs zu Kulturgut im            Besuch eines Forschungsseminars oder
                                        Modul 4     Forschungsprozess                       Forschungskolloquiums aus dem Bereich
                                                    (1 SWS, 5 LP)                           der Klassischen Archäologie mit Präsen-
                                                                                            tation des Dissertationsprojekts
                                                                                            (2 SWS, 3 LP)

                                        5.

                                        6.

                                                    17 LP                                   11 LP                                     2 LP                                  Max. 6 LP
Anlage 2: Übersicht über die Anforderungen in den Teilbereichen und Studieneinheiten

                                        Lehrveranstaltungstypus                                Anforderungen und Inhalte                                                    Pflicht zu regelmäßiger
                                                                                                                                                                            Teilnahme

                                        Methodenkurs zu Material und Materialität              aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben               Ja
                                        (1 SWS, 4 LP)                                          des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute

                                        Methodenkurs zu Dokumentation, Edition und             aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben               Ja
                                        Präsentation/Medialisierung                            des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute
                                        (1 SWS, 4 LP)

                                        Methodenkurs zur Bildwissenschaft und visuellen Kom-   aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben               Ja
                                        munikation                                             des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute
                                        (1 SWS, 4 LP)

                                        Methodenkurs zu Kulturgut im Forschungsprozess         aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben               Ja
                                        (1 SWS, 5 LP)                                          des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute

                                        Forschungsseminar/-kolloquium                          aktive Teilnahme, Leistungsnachweise entsprechend den Vorgaben               Ja
                                        (2 SWS, 2 bis 3 LP)                                    des jeweiligen Instituts/der jeweiligen Institute (2 LP); mit Präsentation
                                                                                               des Dissertationsprojektes in Form eines Vortrages (insgesamt 3 LP)

                                        Mitorganisation einer themenbezogenen Veranstaltung    maßgebliche Beteiligung an der Organisation und Durchführung                 Ja
                                        (2 SWS, 4 LP)                                          der Veranstaltung, Präsentation des Dissertationsprojektes

                                        Veranstaltung zu Schlüsselqualifikation                Leistungsnachweis                                                            Ja
                                        (2 LP)

                                        Sprachkurse (optional)                                 regelmäßige Teilnahme, Leistungsnachweis                                     Ja

FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
27
                                                                                                                                                                                                      FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen

Anlage 3: Erforderliche Bewerbungsunterlagen (online einzureichen)

– ein ausgefülltes Bewerbungsformular (Anlage 4)
– ein ausgefüllter Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstudium (Anlage 5)
– ein Exposé des Dissertationsvorhabens (8 bis 10 Seiten)
– ein Arbeits- und Zeitplan
– eine tabellarische Übersicht über die für das Promotionsstudium relevanten Tätigkeiten und Erfahrungen
– ein tabellarischer Lebenslauf
– eine Begründung der Motivation zur Bewerbung für das Promotionsstudium (2 bis 3 Seiten)
– Zeugnisse aller bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (in beglaubigten Kopien)
– zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern
– Nachweis der englischen und ggf. deutschen Sprachkenntnisse
– eine Arbeitsprobe (Publikation oder Auszug aus Abschlussarbeit von max. 15 Seiten).

28     FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

Anlage 4: Bewerbung um Aufnahme in das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“
          der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) der Humboldt-Universität zu Berlin
          und der Freien Universität Berlin

Bitte drucken Sie dieses Formular aus, füllen Sie es (in Druckschrift) aus und senden Sie es zusammen mit den
anderen Unterlagen per Post an die oder den Vorsitzenden der Geschäftsführenden Kommission Promotionsstudium
Material Cultures and Object Studies.

Bewerbungsschluss ist der:                 .

Persönliche Informationen

Nachname: _____________________________________________________________________________________

Vorname: ______________________________________________________________________________________

Geschlecht: ____________________________________________________________________________________

Geburtsdatum: __________________________________________________________________________________

Staatsangehörigkeit: _____________________________________________________________________________

Adresse: _______________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

Telefon: ________________________________________________________________________________________

E-Mail: ________________________________________________________________________________________

Qualifikationen

Hochschulabschluss/-abschlüsse: __________________________________________________________________

Im Studiengang/in folgenden Studiengängen:

___________________________________________________________________________________________

Gesamtnote(n):1 ________________________________________________________________________________

Datum des Abschlusses/der Abschlüsse: ____________________________________________________________

Universität(en): _________________________________________________________________________________

Titel der Abschlussarbeit(en):_______________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

1  Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, legen Sie (auf einem separaten Blatt) bitte eine Erläuterung des Noten-
systems bei.

                                                                                      FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016        29
FU-Mitteilungen

Promotionsvorhaben

Fach, in dem die Promotion angestrebt wird: _________________________________________________________

Arbeitstitel der Dissertation: _______________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

Vorgeschlagene Betreuerinnen oder Betreuer:

1. ____________________________________________________________________________________________

2. ____________________________________________________________________________________________

Bemerkungen: __________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

Wie sind Sie auf das Promotionsstudium der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS) aufmerksam
geworden? (Anzeige in Zeitung/Newsletter/eigene Suche/persönliche Empfehlung/Internet-Suchmaschine …)

___________________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________

Datum/Unterschrift: ______________________________________________________________________________

30     FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

Anlage 5: Antrag auf Aufnahme in das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“

Antragstellerin oder Antragsteller
Name/Vorname .............................................................................................................................................................
Postanschrift .................................................................................................................................................................
Hochschulabschluss in folgendem Studiengang/folgenden Studiengängen .................................................................
Promotionsstudium .......................................................................................................................................................
geplantes Thema des Dissertationsvorhabens (ggf. als Anlage) ...................................................................................
........................................................................................................................................................................................

Bitte unbedingt beifügen (Anlagen)
1. Urkunde und Zeugnis über den Studienabschluss
2. Bei Nichtübereinstimmung der fachlichen Zuordnung von Studienabschluss und Promotionsfach bitte begründen,
   warum das Promotionsvorhaben als erfolgreich durchführbar erscheint (insbesondere Nachweis von relevanten
   Vorkenntnissen für das Dissertationsvorhaben, Publikationen, Spezialisierung, Berufserfahrung)

Erklärung:
Ich bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Die geltende Fassung der Promotionsordnung der
Fakultät [Name] oder des Fachbereichs [Name] ist mir bekannt.

......................................................................................... (Datum/Unterschrift)

Betreuerin oder Betreuer des Dissertationsvorhabens:

......................................................................................... (Datum/Unterschrift)

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion wurden vom Promotionsausschuss geprüft.
1. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann zur Promotion unbefristet und auflagenfrei zugelassen werden.
2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann zur Promotion nicht bzw. nur befristet und mit Auflagen zugelassen
   werden (bei Ablehnung bzw. befristeter und mit Auflagen versehener Zulassung Anlage mit Begründung).

.........................................................................................
Datum/Unterschrift/Stempel der oder des Vorsitzenden des Promotionsausschusses

                                                                                                                      FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016                        31
FU-Mitteilungen

Anlage 6: Muster für das Zertifikat

                                            Promotionsstudium
                                    „Ancient Objects and Visual Studies“
                         der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS)
                    der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin

                                                        Zertifikat

                                            über den erfolgreichen Abschluss des

                                               Promotionsstudiums
                                        „Ancient Objects and Visual Studies“

gemäß der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ (FU-Mitteilungen 3/2016/Amtliches
Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 9/2016)

Frau/Herr

geboren am                                                   in

hat alle in der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

Berlin, den

                                                           (L. S.)

Die Sprecherin oder Der Sprecher                             Die oder Der Beauftragte
Berlin Graduate School of Ancient Studies                    des Promotionsstudiums
(BerGSAS)

________________________________                             ________________________________

32      FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

Anlage 7: Muster für die Leistungsbescheinigung

                         „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS)
                   der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin

                                               Promotionsstudium
                                       „Ancient Objects and Visual Studies“

                                              Leistungsbescheinigung

                                über den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums

gemäß der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient
Studies“ (FU-Mitteilungen 3/2016/Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 9/2016)

Frau/Herr

geboren am                                                  in

hat alle in der Ordnung für das Promotionsstudium „Ancient Objects and Visual Studies“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt:

                                                                              FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016    33
FU-Mitteilungen

In den einzelnen Studieneinheiten (Modulen) wurden folgende Leistungen erbracht:

Veranstaltungen                                                                              Leistungspunkte

Forschungsseminar
_____________________________________________                                                    ______

Forschungskolloquium
_____________________________________________                                                    ______

Methodenkurs
_____________________________________________                                                    ______

Kurse zu Schlüsselqualifikationen
_____________________________________________                                                    ______

Sprachkurse
_____________________________________________                                                    ______

Weitere Aktivitäten:

Eine Publikationsliste ist beigefügt

Berlin, den

                                                         L. S.

Die Sprecherin oder der Sprecher                          Die oder Der Beauftragte
der Berlin Graduate School of Ancient Studies             des Promotionsstudiums
(BerGSAS)

________________________________                          ________________________________

34      FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016
FU-Mitteilungen

Anlage 8

                    Muster für eine schriftliche Betreuungsvereinbarung gemäß § 8 Abs. 5

zwischen
___________________________________            (Der Studentin oder dem Studenten),

und
___________________________________            (Der Betreuerin oder dem Betreuer gemäß Promotionsordnung)
___________________________________            (Ko-Betreuerin oder Ko-Betreuer)
___________________________________            (ggf. der zweiten Ko-Betreuerin oder dem zweiten Ko-Betreuer)
___________________________________            (Der oder dem Beauftragten des Promotionsstudiums).
1. [Frau oder Herr: Vorname Name] ist seit dem 00. Monat 20xx Studentin oder Student des Promotionsstudiums
   „Ancient Objects and Visual Studies“ der „Berlin Graduate School of Ancient Studies“ (BerGSAS), der Humboldt
   Graduate School (HGS) der Humboldt-Universität zu Berlin und der Dahlem Research School (DRS) der Freien
   Universität Berlin
  und erstellt in dessen Rahmen eine Dissertation mit dem Arbeitstitel:
  „[……………………………………………………………………………………………..]“.
  Das Dissertationsvorhaben ist von der Studentin oder dem Studenten auf der Basis eines schriftlichen Exposés
  vorgestellt und von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder dem Beauftragten des Promotions-
  studiums befürwortet worden.
2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 8 Abs. 3.
  Dem Betreuungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer an:
  1. ___________________________________ (als Betreuerin oder Betreuer)
  2. ___________________________________ (als Ko-Betreuerin oder Ko-Betreuer)
  3. ___________________________________ (ggf. als weitere Betreuerin oder weiterer Betreuer)
3. Das Betreuungsteam legt ggf. gemäß § 8 Abs. 4 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotions-
   studiums unter Berücksichtigung der Maßgaben von §§ 9 bis 14 Art und Umfang der von der Studentin oder dem
   Studenten zu absolvierenden, über das Studienprogramm hinausgehenden Studieneinheiten (Module) fest.
4. Die Studentin oder der Student erarbeitet im Einvernehmen mit dem Betreuungsteam die theoretischen und metho-
   dischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan. Das Betreuungs-
   team kommentiert und bewertet den Projekt- und Studienfortschritt der Studentin oder des Studenten in angemes-
   senen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der Studentin oder des Studenten
   gewähren dem Team Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Während der Vorlesungszeit finden Beratungs- und Be-
   treuungsgespräche mindestens zweimal pro Semester statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurzfristige Termin-
   vereinbarungen zu treffen. Bestehen entweder vonseiten des Betreuungsteams bzw. der Studentin oder des
   Studenten Bedenken hinsichtlich einer weiteren Zusammenarbeit mit einzelnen Mitgliedern des Betreuungsteams
   oder dem Betreuungsteam insgesamt, so ist die oder der Beauftragte darüber zu informieren. Die oder der Be-
   auftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein.
5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die in der Promotionsordnung festgelegte Regelbearbeitungszeit. Die
   Einreichung der Dissertation ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß § 7 Abs. 2 anzustreben. Es gilt der in der
   Anlage aufgeführte Arbeits- und Zeitplan, Stand von [Datum] bzw. neuere vereinbarte und beigefügte Pläne.
   Diesen Plänen ist jeweils vom Betreuungsteam zuzustimmen. Die Studentin oder der Student verpflichtet sich,
   bei relevanten Abweichungen vom Arbeits- und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu informieren.
   Das Betreuungsteam und die oder der Beauftragte unterstützen die Einhaltung des Arbeits- und Zeitplans.
6. Die Studentin oder der Student darf eine entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit nur aufnehmen, wenn nicht
   zu befürchten ist, dass die von der Studentin oder dem Studenten im Rahmen des Promotionsstudiums zu
   erfüllenden Pflichten und Anforderungen hiervon beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere
   dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Studentin oder des
   Studenten so stark in Anspruch nimmt, dass die Erreichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet ist. Die
   Nebentätigkeit ist vor ihrer Aufnahme der oder dem Beauftragten sowie dem Betreuungsteam anzuzeigen.

                                                                           FU-Mitteilungen 3/2016 vom 01.03.2016   35
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