Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 22/2019, 11. Oktober 2019 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung für den Master- studiengang Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin 444 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 443
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Master- Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne für den studiengang Bioinformatik der Fachbereiche Masterstudiengang Bioinformatik Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik 2.1 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem und Informatik der Freien Universität Berlin und der Profilbereich Complex Systems Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin 2.2 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem Profilbereich Data Science Präambel 2.3 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem Profilbereich Advanced Algorithms Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Teilgrundord- Anlage 3: Zeugnis (Muster) nung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin Anlage 4: Urkunde (Muster) vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) und § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingeset- zes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739), zuletzt §1 geändert am 2. Februar 2018 (GVBl. 160), i. V. m. § 74 Geltungsbereich des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Ber- liner Hochschulgesetzes – BerlHG) in der Fassung vom (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am Masterstudiengangs Bioinformatik der Fachbereiche 2. Februar 2018 (GVBl. 160), hat die vom Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin, Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät vom Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie der der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Masterstudien- Freien Universität Berlin und von der Fakultät der Cha- gang) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prü- rité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) eingesetzte fungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) An- Gemeinsame Kommission Bioinformatik am 23. Sep- forderungen und Verfahren für die Erbringung von Stu- tember 2019 folgende Studien- und Prüfungsordnung für dien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Master- den Masterstudiengang Bioinformatik der Fachbereiche studiengang. Zuständig für die Organisation von Lehre Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und und Studium ist die vom Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät Informatik der Freien Universität Berlin, vom Fachbe- der Charité – Universitätsmedizin Berlin erlassen: * reich Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi- tät Berlin und von der Fakultät der Charité eingesetzte Inhaltsverzeichnis Gemeinsame Kommission Bioinformatik. §1 Geltungsbereich (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstu- diengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) BerlHG. §2 Qualifikationsziele §3 Studieninhalte §4 Studienberatung und Studienfachberatung §2 Qualifikationsziele §5 Prüfungsausschuss §6 Regelstudienzeit (1) Die Absolventinnen und Absolventen kennen we- sentliche Fragestellungen der modernen Bioinformatik §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen sowie die zugehörigen mathematischen, informatischen §8 Lehr- und Lernformen und biomedizinischen Grundlagen. Sie sind fähig, spe- §9 Masterarbeit zielle Problemstellungen der Bioinformatik eigenständig zu analysieren, unterschiedliche methodische Ansätze § 10 Masterarbeit im Besonderen Verfahren zu vergleichen und ihre Vor- und Nachteile zu beurtei- § 11 Elektronische Prüfungsleistungen len. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, für eine Problemstellung unter verschiedenen § 12 Antwort-Wahl-Verfahren Möglichkeiten einen passenden Ansatz auszuwählen, § 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen selbstständig eine Lösung zu entwickeln und die Ergeb- § 14 Auslandsstudium nisse in einem interdisziplinären Kontext zu vertreten. Sie sind zu einer selbstständigen Forschungs- und Ent- § 15 Studienabschluss wicklungstätigkeit im Bereich der Bioinformatik profil- § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen orientiert befähigt. Mit der Profilausrichtung Complex Systems sind sie in der Lage, komplexe biologische Anlagen Systeme zu analysieren und zu simulieren. Mit der Pro- filausrichtung Data Science sind sie in der Lage, große Anlage 1: Modulbeschreibungen Datensammlungen aus dem Bereich der Life Sciences zu analysieren und können komplexe Zusammenhänge * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 25. September 2019 und vom Vorstand der Charité am 8. Oktober daraus extrahieren. Mit der Profilausrichtung Advanced 2019 bestätigt worden. Algorithms sind sie in der Lage, komplexe Algorithmen 444 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen zu entwickeln und zu analysieren und auf typische §5 Daten aus dem Bereich der Bioinformatik anzuwenden. Prüfungsausschuss (2) Neben ihrer fachlichen Qualifikation verfügen die Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Absolventinnen und Absolventen über Team-, Kommu- übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der von nikations- und Transferfähigkeiten und sind mit Gender- der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik für den und Diversityaspekten vertraut. Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss. (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind auf eine fachliche Leitungsfunktion in unterschiedlichen Tätig- keitsfeldern vorbereitet. Dazu gehören beispielsweise §6 die Bereiche Pharmazie, Medizin, Biotechnologie und Regelstudienzeit entsprechende Einrichtungen in Industrie, Forschung und Verwaltung. Darüber hinaus besteht die Möglich- Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. keit, im Rahmen einer Promotion eine weitere akademi- sche Qualifikation zu erwerben. §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen §3 Studieninhalte (1) Der Masterstudiengang im Umfang von 120 Leis- tungspunkten (LP) gliedert sich in Module im Umfang (1) Der Masterstudiengang ist eine direkte Antwort von 90 LP und die Masterarbeit mit begleitendem Kollo- auf einen sich im Gang befindlichen Paradigmenwech- quium im Umfang von 30 LP. Die Studienphase gliedert sel in der Medizin und den Biowissenschaften. Die wei- sich in das Grundlagenstudium im Umfang von 30 LP, tere Forschung in diesen Gebieten wird immer mehr auf das Profilstudium im Umfang von 45 LP und das Er- der Auswertung biologischer Massendaten beruhen. gänzungsstudium im Umfang von 15 LP. Für die Wahl Dabei ist der Einsatz von Rechnern, verbunden mit ak- des Profilbereiches werden drei verschiedene Aus- kuraten mathematischen Modellen und effizienten Algo- richtungen angeboten: (1.) Complex Systems, (2.) Data rithmen, unumgänglich. Durch eine vertiefte Ausbildung Science und (3.) Advanced Algorithms. Die Studieren- in den entsprechenden Teilgebieten der Mathematik, In- den wählen ihren individuellen Profilbereich durch die formatik, Biologie und Medizin vermittelt der Studien- erfolgreiche Absolvierung aller Pflichtmodule eines Pro- gang die notwendigen Kompetenzen, relevante biologi- filbereiches. sche Fragestellungen zu erkennen, dafür angemessene (2) Im Grundlagenstudium sind folgende Module zu mathematische oder informatische Lösungen zu entwi- absolvieren: ckeln und die Ergebnisse im biologischen Kontext richtig zu interpretieren. Durch die Möglichkeit der Wahl eines – Foundations in Computer Science (6 LP), Profilbereiches können die Studierenden ihren individu- – Foundations in Mathematics and Statistics (6 LP), ellen Schwerpunkt in der Ausbildung selbst setzen. – Foundations in Bio-Medicine (6 LP) und (2) Die Studierenden lernen die Inhalte und Arbeits- – Introduction to Focus Areas (12 LP). weise forschungsnaher Studiengebiete kennen. Neben fachlichen Kompetenzen in der Bioinformatik werden ih- (3) Im Profilstudium werden drei Ausrichtungen ange- nen überfachliche Fähigkeiten und Schlüsselqualifikati- boten, von denen eine zu wählen und zu absolvieren ist. onen im Hinblick auf eine spätere Forschungstätigkeit 1. Complex Systems oder Leitungsfunktion vermittelt. a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die folgenden Module zu absolvieren: §4 – Modul: Complex Systems in Bioinformatics Studienberatung und Studienfachberatung (10 LP), – V-Modul: Complex Systems in Biomedical Ap- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der plications (5 LP), Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und 2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- – Modul: Research Internship (10 LP). schullehrerinnen und Hochschullehrer die Lehrveran- b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind staltungen anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstun- Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh- den durchgeführt. Zusätzlich steht in der Studienfachbe- len und zu absolvieren: ratung mindestens eine studentische Hilfskraft beratend – Modul: Current research topics in Complex Sys- zur Verfügung. Weiterhin wird empfohlen, die Eignung tems (5 LP), der individuellen Studienverlaufsplanung mit der Stu- diengangskoordinatorin oder dem Studiengangskoordi- – V-Modul: Advanced Network Analysis (5 LP), nator zu besprechen. – V-Modul: Human Evolution (5 LP), FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 445
FU-Mitteilungen – V-Modul: Special aspects of Complex Systems – V-Modul: Methods in Life Sciences (5 LP), (5 LP), – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und – V-Modul: Selected topics in Complex Systems – Modul: Research Internship (10 LP). (10 LP), b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind – Praxismodul: Computer-Aided Drug Design Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh- (5 LP), len und zu absolvieren. – Praxismodul: Current topics in cell-physiology – Modul: Biodiversity and Evolution (10 LP), (5 LP), – Modul: Medical Bioinformatics (10 LP), – Praxismodul: Computational Systems Biology (5 LP). – Modul: Structural Bioinformatics (10 LP), 2. Data Science – Modul: Current research topics in Advanced Algorithms (5 LP), a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die folgenden Module zu absolvieren. – V-Modul: Selected topics in Advanced Algo- rithms (10 LP), – Modul: Data Science in the Life Sciences (15 LP), – V-Modul: Special aspects of Advanced Algo- rithms (5 LP), – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und – Praxismodul: Applied Sequence Analysis – Modul: Research Internship (10 LP). (5 LP), b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind – Praxismodul: Environmental metagenomics Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh- (5 LP), len und zu absolvieren. – Praxismodul: Current topics in medical geno- – Modul: Medical Bioinformatics (10 LP), mics (5 LP), – Modul: Current research topics in Data Science – Praxismodul: Current topics in structural bio- in Life Sciences (5 LP), informatics (5 LP), – V-Modul: Advanced Network Analysis (5 LP), – Modul: Höhere Algorithmik (10 LP). – V-Modul: Machine Learning in Bioinformatics (4) Im Ergänzungsbereich im Umfang von 15 LP ste- (5 LP), hen alle Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich – V-Modul: Big Data Analysis in Bioinformatics der beiden anderen Profilbereiche, die nicht gewählt (5 LP), wurden, zur Verfügung. Es sind Module im Umfang von – V-Modul: Complex Data Analysis in Physiology insgesamt 15 LP zu wählen und zu absolvieren. (5 LP), (5) Im Wahlpflichtbereich des gewählten Profilbe- – V-Modul: Methodology for clinical trials (5 LP), reichs und im Ergänzungsbereich ist insgesamt mindes- – V-Modul: Advanced Biometrical Methods tens ein V-Modul zu wählen und zu absolvieren. (5 LP), (6) Im Wahlpflichtbereich des gewählten Profilbe- – V-Modul: Special aspects of Data Science in the reichs und im Ergänzungsbereich ist insgesamt mindes- Life Sciences (5 LP), tens ein Praxismodul zu wählen und zu absolvieren. – V-Modul: Selected topics in Data Science in the (7) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte Life Sciences (10 LP), und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- – Praxismodul: Current topics in medical geno- nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- mics (5 LP), fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- – Praxismodul: Machine Learning in Bioinforma- mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die tics (5 LP), den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die – Modul: Spezielle Aspekte der Datenverwaltung Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für (5 LP), die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei- bungen in der Anlage 1. Für das Modul „Data Science in – Modul: Verteilte Systeme (5 LP), the Life Sciences“ (15 LP) wird auf die Studien- und Prü- – Modul: Netzbasierte Informationssysteme fungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang (5 LP). Data Science der Fachbereiche Mathematik und Infor- 3. Advanced Algorithms matik sowie Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die „Spezielle Aspekte der Datenverwaltung“ (5 LP), „Ver- folgenden Module zu absolvieren. teilte Systeme“ (5 LP), und „Netzbasierte Informations- – Modul: Advanced Algorithms for Bioinformatics systeme“ (5 LP) wird auf die Studien- und Prüfungsord- (10 LP), nung für den Masterstudiengang Informatik des Fachbe- 446 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen reichs Mathematik und Informatik der Freien Universität sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- Berlin verwiesen. Für das Modul „Höhere Algorithmik“ zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut (10 LP) wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh- den Masterstudiengang Informatik des Fachbereichs rungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjek- Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin ten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommu- verwiesen. nikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, (8) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im Transferunterstützung) eingesetzt werden. Masterstudiengang unterrichten die exemplarischen Studienverlaufspläne in Anlage 2. §9 §8 Masterarbeit Lehr- und Lernformen (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der (1) Im Masterstudiengang werden folgende Lehr- und Studierende in der Lage ist, eine fortgeschrittene Auf- Lernformen angeboten: gabenstellung aus dem Bereich Bioinformatik mit wis- senschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten 1. In Vorlesungen (V) werden die Inhalte der jeweiligen und die gewonnenen Ergebnisse schriftlich und münd- Veranstaltung von der Lehrkraft vorgetragen und er- lich angemessen darzustellen und zu bewerten. läutert. Die Lehrkräfte vermitteln Lehrinhalte unter Hinweis auf Fachliteratur und regen zu eigenem Ar- (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit beiten und kritischem Denken an. zugelassen, wenn sie 2. Übungen (Ü) finden in der Regel begleitend zur Vor- 1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi- lesung in kleinen Gruppen statt. In den Übungsgrup- tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und pen werden die Inhalte der Vorlesung schwerpunkt- 2. Module im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP mäßig wiederholt und die praktische Anwendung des im Masterstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gelernten anhand von Übungsaufgaben eingeübt. (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind 3. Seminare (S) dienen der exemplarischen Einarbei- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge- tung in Inhalte, Theorien und Methoden von Vertie- mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer fungsgebieten der Bioinformatik anhand überschau- prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur barer Themenbereiche. Im Seminar werden unter An- Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der Prü- leitung einer Lehrkraft Lehrinhalte von Studierenden fungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine anhand von Fachliteratur und empirischen Erkennt- Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der nissen erarbeitet, präsentiert und diskutiert. Masterarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der 4. In Praxisseminaren (PS) arbeiten die Studierenden Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer unter Anleitung allein oder in Kleingruppen an um- ein. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene fangreichen praktischen oder wissenschaftlichen Pro- Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren blemstellungen. Bei der Bearbeitung eines Projektes Umsetzung besteht nicht. steht der Prozess der Lösungsfindung, also die prak- (4) Die Masterarbeit soll ca. 70 Seiten umfassen. tische Anwendung geeigneter Techniken und Verfah- rensweisen unter Verwendung wissenschaftlicher Er- (5) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit kenntnisse und Methoden im Mittelpunkt. Darüber der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Mas- hinaus werden überfachliche Qualifikationen wie terarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so Team-, Kommunikations- und Transferfähigkeiten er- beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Be- worben sowie ein verantwortliches und geschlechter- arbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe sensibles Handeln eingeübt. und Abgabe der Masterarbeit sind aktenkundig zu ma- chen. Bei der Abgabe hat die oder der Studierende 5. Im seminaristischen Unterricht (sU) werden anwen- schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit dungsorientierte Kenntnisse eines abgegrenzten selbstständig verfasst und keine anderen als die ange- Stoffgebietes vermittelt; dabei werden Aufgaben gebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Mas- selbstständig bearbeitet und deren Ergebnisse von terarbeit ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen den Studierenden dargestellt und kritisch gemeinsam Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable- diskutiert. Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können muss den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen aufweisen. Ein Exemplar der Masterarbeit kann mit Zu- Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei stimmung der oder des Studierenden nach Studien- werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die abschluss in die Institutsbibliothek aufgenommen wer- zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer- den. FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 447
FU-Mitteilungen (6) Die Bearbeitungsfrist beträgt 23 Wochen. Als Be- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und ginn der Bearbeitungsfrist gilt das Datum der Ausgabe die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurück- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- gegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag im Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be- Masterarbeit. sonderer Weise prägt, unterscheidet. (7) Der schriftliche Teil muss in englischer Sprache abgefasst werden. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss auch das Verfassen in deutscher § 10 Sprache zulassen. War eine Studierende oder ein Stu- Masterarbeit im Besonderen Verfahren dierender über einen Zeitraum von mehr als acht Wo- (1) Studierende, die erfolgreich die Qualifizierungs- chen aus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert, prüfung für Phase II der International Max Planck Re- entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Master- search School for Biology And Computation (IMPRS- arbeit neu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung BAC) abgelegt haben, können unter Beifügung der ent- hinsichtlich der Masterarbeit gilt für den Fall, dass der sprechenden Nachweise den Antrag auf Zulassung zur Prüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt, Erstellung der Masterarbeit im Besonderen Verfahren als nicht unternommen. beim Prüfungsausschuss stellen. (8) Die Masterarbeit ist von zwei Prüfungsberechtig- (2) Voraussetzungen für die Zulassung zur Master- ten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt arbeit im Besonderen Verfahren sind Leistungen gemäß werden. Eine oder einer der beiden Prüfungsberechtig- § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder gleichwertig, die mit der Note „gut“ ten soll die Betreuerin oder der Betreuer der Master- (2,0) oder gemäß § 18 Abs. 1 RSPO benotet worden arbeit sein. Mindestens eine oder einer der beiden Prü- sind, und die schriftlich vorliegende, begründete Bereit- fungsberechtigten muss an der Lehre im Masterstudien- schaft eines Hochschullehrers oder einer Hochschul- gang beteiligt und zugleich Hochschullehrerin oder lehrerin zur zukünftigen Betreuung des Dissertations- Hochschullehrer am Fachbereich Mathematik und Infor- vorhabens. Für die Zulassung zum Promotionsverfah- matik der Freien Universität Berlin oder am Fachbereich ren im Übrigen gilt die einschlägige Promotionsordnung. Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Ber- lin oder an der Charité sein. (3) Im Falle einer Zulassung zum Besonderen Ver- fahren wird die Masterarbeit selbstständig mit aktuellen (9) Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann wissenschaftlichen Methoden in Form eines wissen- die Masterarbeit auch extern in einem geeigneten Be- schaftlich begründeten Konzepts in Verbindung mit trieb oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung ange- einer Präsentation und anschließender Diskussion er- fertigt werden, sofern die wissenschaftliche Betreuung bracht. Im Konzept gemäß Satz 1 wird das Disserta- durch eine Prüferin oder einen Prüfer im Studiengang tionsthema beschrieben und in den aktuellen Stand der Bioinformatik gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Forschung eingeordnet. andere Prüfer oder die andere Prüferin aus dem Betrieb (4) Für die Bearbeitungszeit der Masterarbeit im Be- bzw. der wissenschaftlichen Einrichtung stammen. sonderen Verfahren gilt § 9 Abs. 6 Satz 1. Die Master- (10) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note arbeit im Besonderen Verfahren ist in englischer Spra- für die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. che zu verfassen. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der (5) Bei der Abgabe hat die oder der Studierende beiden Einzelnoten. Bewertet eine oder einer der Prü- schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Master- fungsberechtigten die Masterarbeit mit „nicht aus- arbeit im Besonderen Verfahren selbstständig verfasst reichend“ (5,0) oder liegen die beiden Einzelnoten der und keine anderen als die angegebenen Quellen und Prüfungsberechtigten um 2,0 oder mehr auseinander, Hilfsmittel benutzt hat. Die Masterarbeit im Besonderen beauftragt der Prüfungsausschuss eine oder einen drit- Verfahren ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen ten Prüfungsberechtigten mit der Bewertung der Master- Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable- arbeit. In diesem Fall ergibt sich die Note für die Master- Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei arbeit aus dem arithmetischen Mittel der Benotungen muss den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch der drei Prüfungsberechtigten. enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung (11) Die Masterarbeit wird durch ein Kolloquium be- aufweisen. gleitet, das in der Regel in der zugeordneten Arbeits- (6) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren ist gruppe stattfindet. Die Studierenden sollen einmal einen nach Abgabe von der bestellten Betreuerin oder dem ca. 30-minütigen Vortrag über den Fortgang ihrer Mas- bestellten Betreuer und von einer weiteren Prüferin oder terarbeit halten. einem weiteren Prüfer zu bewerten, der vom Prüfungs- (12) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- ausschuss bestellt wird. Mindestens eine oder einer der arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss beiden Prüfungsberechtigten muss an der Lehre im beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- Masterstudiengang beteiligt und zugleich Hochschulleh- 448 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen rerin oder Hochschullehrer am Fachbereich Mathematik (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- und Informatik der Freien Universität Berlin, am Fachbe- fungsleistung ist auf Antrag der oder des geprüften Stu- reich Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi- dierenden von einer Prüferin oder einem Prüfer zu über- tät Berlin oder an der Fakultät der Charité – Universitäts- prüfen. medizin Berlin sein. Die Bewertungen sollen vier Wo- chen nach Einreichung der Arbeit beim Prüfungsaus- schuss vorliegen. § 12 (7) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren wird Antwort-Wahl-Verfahren durch ein Kolloquium begleitet, das in der Regel in der zugeordneten Arbeitsgruppe stattfindet. Die Studieren- (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- den sollen einmal einen ca. 30-minütigen Vortrag über Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- den Fortgang ihrer Masterarbeit halten. len. (8) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren ist be- standen, wenn die Note für die Masterarbeit im Beson- (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- deren Verfahren mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Die tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der bei- worden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant- den Einzelnoten. Bewertet eine oder einer der Prüfungs- wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen die berechtigten die Masterarbeit im Besonderen Verfahren beiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmals mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder liegen die beiden Ein- daraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika- zelnoten der Prüfungsberechtigten um 2,0 oder mehr tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü- auseinander, beauftragt der Prüfungsausschuss eine fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, oder einen dritten Prüfungsberechtigten mit der Be- dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind wertung der Masterarbeit. In diesem Fall ergibt sich die diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses Note für die Masterarbeit aus dem arithmetischen Mittel nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung der Benotungen der drei Prüfungsberechtigten. des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü- fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin- (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht arbeit im Besonderen Verfahren ist zulässig und kann zum Nachteil einer oder eines Studierenden auswirken. beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Vorausset- Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eli- zung für eine solche Anrechnung ist, dass sich die Prü- minierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielbaren fungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vor- Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so leitet gelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prüfungs- der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht unterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe der wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Auf- Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss weiter, gabenstellung einer im Masterstudiengang zu erbrin- der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insgesamt zu genden Masterarbeit im Besonderen Verfahren, die das wiederholen ist oder unter Nichtberücksichtigung der Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in besonde- fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehenden Maß- rer Weise prägt, unterscheidet. gaben gewertet werden kann. (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- § 11 fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie- Elektronische Prüfungsleistungen rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs- punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er- Durchführung und Auswertung unter Verwendung von zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die digitalen Technologien. von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü- (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch- digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech- schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs- Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü- grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest- für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min- zustellen. destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität reicht haben. der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro- leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die oder der nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech- Studierende die für das Bestehen der Prüfungsleistung selbar und dauerhaft der oder dem Studierenden zuge- nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl ordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektronischen erreicht, so lautet die Note Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unver- ändert und vollständig sind. – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 449
FU-Mitteilungen – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger § 15 als 75 %, Studienabschluss – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass weniger als 50 %, die gemäß § 7 in Verbindung mit § 9 oder § 10 geforder- – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als ten Leistungen erbracht worden sind. 25 % (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten einem der im Masterstudiengang zu absolvierenden und gilt im Übrigen die RSPO. bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen- den Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen end- und 4 finden keine Anwendung, wenn gültig nicht bestanden hat oder sich in einem schweben- 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben den Prüfungsverfahren befindet. gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien- Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der werten, identisch sind Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung oder beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens fungsausschuss. an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- übersteigt. schulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen. Die Stu- dierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (An- lagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (engli- § 13 sche und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Wiederholung von Prüfungsleistungen Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master- Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis- Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. tungen dreimal wiederholt werden. (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete § 16 Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- § 14 lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Auslandsstudium Universität Berlin) und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité – Universitätsmedizin Berlin in Kraft. (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Mas- enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums terstudiengang vom 6. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 77/ sollen Leistungen erbracht werden, die auf diesen Stu- 2012, S. 1494) und die Prüfungsordnung für den Master- diengang anrechenbar sind. studiengang vom 6. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 77/2012, (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer S. 1520) außer Kraft. Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de- oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses so- ren Inkrafttreten im Masterstudiengang an der Freien wie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen Universität Berlin immatrikuliert werden. Studierende, wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Aus- die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Master- landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf- studiengang an der Freien Universität Berlin immatriku- enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu liert worden sind, studieren und erbringen die Leistun- den Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, so- gen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsord- wie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte nung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistun- Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß gen werden angerechnet. dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. (3) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsauf- Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Um- enthalt wird das zweite oder dritte Fachsemester des schreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über Masterstudiengangs empfohlen. den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt 450 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen der Antragstellung bereits begonnenen oder abge- schlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistun- gen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar. (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemestersemes- ters 2021 gewährleistet. FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 451
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- Erläuterungen: aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß- nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Modul des Masterstudiengangs erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- l die Bezeichnung des Moduls, gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Moduls, Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- Modul, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- l Lehr- und Lernformen des Moduls, tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger l Formen der aktiven Teilnahme, Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, l die Prüfungsformen, so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest- legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. l die Regeldauer des Moduls, Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- l die Häufigkeit des Angebots, gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete Mo- l die Verwendbarkeit des Moduls. dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü- fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft tigen insbesondere die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs- zeit, formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des je- l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer weiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- legen. tung, Die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- Lernformen sowie die erfolgreiche Absolvierung der Studienphasen, Prüfungsleistungen eines Moduls sind Voraussetzung l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten tungen, Leistungspunkte. Bei Modulen ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und regelmäßige Teilnahme an den l die Prüfungszeit selbst. Lehr- und Lernformen Voraussetzung für den Erwerb Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungs- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen punkte. 452 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen 1. Grundlagenstudium Modul: Foundations in Computer Science Hochschule/Fachbereich(FB)/Lehreinheit(LE): Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Infor- matik Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für mathematische Konzepte und Methoden in der fort- geschrittenen Algorithmik vor dem Hintergrund aktueller Forschungsrichtungen der Bioinformatik. Sie kennen wei- terführende Werkzeuge zur Entwicklung und Analyse von deterministischen und randomisierten Algorithmen. Sie kennen Konzepte und Methoden Daten entsprechend ihrer Entropie zu komprimieren und zugreifbar zu machen. Sie kennen Konzepte für parallele und vektorisierte Algorithmen sowie Paradigmen für verteiltes Rechnen. Sie können die Konzepte selbstständig erkennen und die Analysemethoden selbst auf verwandte Probleme anwen- den. Inhalte: Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt: – Einführung in verschiedene Arten von Algorithmen und Analysemethoden – Grundlagen kompakter Datenstrukturen – Graphentheorie und fortgeschrittene Graph-Algorithmen – Analyse von randomisierten Datenstrukturen und Algorithmen – Grundlagen und Modelle für paralleles und vektorisiertes Rechnen – Konzepte, Paradigmen und Frameworks für verteiltes Rechnen Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Nachbearbeitung der VL Präsenzzeit V 30 Inhalte und selbstständiges Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 60 Erarbeiten von ergänzen- der Literatur Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 40 Bearbeiten der Übungs- Übung 2 Prüfungsvorbereitung und aufgaben Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 453
FU-Mitteilungen Modul: Foundations in Mathematics and Statistics Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ein grundlegendes Verständnis für fortgeschrittene mathematische Konzepte und Metho- den im Bereich der Statistik, Numerik und Optimierung vor dem Hintergrund aktueller Forschungsrichtungen der Bioinformatik und Systembiologie. Sie sind in der Lage, problemspezifische Methoden auszuwählen, diese in der Praxis anzuwenden und die Qualität der Ergebnisse zu beurteilen. Inhalte: Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt: – Lineare Programmierung (Simplex-Algorithmus, Dualität) – Ganzzahlige lineare Programmierung (Branch-and-bound, Schnittebenen, Branch-and-Cut) – Lokale Suche und Metaheuristiken – Gewöhnliche Differentialgleichungen (Modellierung, Analyse, Sensitivität) – Lineare Modelle und Testtheorie – Klassifizierung – Bootstrap und Modellevaluation – Markov Modelle (EM, HMM, MCMC) Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Nachbearbeitung der VL Präsenzzeit V 30 Inhalte und selbstständiges Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 60 Erarbeiten von ergänzen- der Literatur Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 40 Bearbeiten der Übungs- Übung 2 Prüfungsvorbereitung und aufgaben Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik 454 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen Modul: Foundations in Bio-Medicine Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ein grundlegendes Verständnis für grundlegende Konzepte im Bereich der Analyse ge- nomischer Daten und deren Bezug zu Krankheit und Gesundheit. Dies beinhaltet auch das Verständnis welche Methoden zur Variantensuche und Interpretation in welchem Fall adäquat sind und welche funktionellen Aus- wirkungen diese haben können. Sie lernen, selbstständig diese Erkenntnisse in ähnlichen Situationen anzuwen- den. Inhalte: Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt: – Wirkmechanismen von Mutationen bei verschiedenen Vererbungsformen, z. B. monogen, mitochondrial, oder polygen – Methodik im Labor zur Bestimmung genetischer Variationen (SNVs, SNPs, CNVs) – Methoden zur Interpretation und funktionellen Bewertung von Mutationen – Zellorganelle und deren mutationsbedingte Fehlfunktion mit assoziierten Krankheiten – ausgewählte Beispiele – Genregulation, z. B. long range gene regulation, Chromatin-Epigenetik und die Bedeutung für Genregulation – Krankheits-assoziierte Fehler der Genregulation – ausgewählte Beispiele – Methoden der Erfassung von Daten in Laborumgebungen – Behandlung von medizinischen Daten Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Nachbearbeitung der VL Präsenzzeit V 30 Inhalte und selbstständiges Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 60 Erarbeiten von ergänzen- der Literatur Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 40 Bearbeiten der Übungs- Übung 2 Prüfungsvorbereitung und aufgaben Prüfung 20 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 455
FU-Mitteilungen Modul: Introduction to Focus Areas Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik und Informatik, Freie Universität Berlin/FB Biologie, Chemie, Pharmazie/LE Biologie, Chemie und Biochemie sowie Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen themenbezogen exemplarische Problemstellungen und Lösungsansätze aus den drei Fokusbereichen und sind in der Lage diese problemlösungsorientiert anzuwenden. Sie erkennen, wo welche Kom- petenzen gebraucht werden und sind in der Lage, eine bereichsspezifische Problemstellung zu analysieren. Sie können Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Arbeitens in den drei verschiedenen Fokusbereichen erarbeiten und vergleichen. Sie können geeignete themenbezogene Literatur finden und sind in der Lage, praktische Prob- leme aus den jeweiligen Bereichen zu bearbeiten. Inhalte: Das Modul präsentiert themenbezogen disziplinübergreifend exemplarische Problemstellungen und Lösungs- ansätze aus den drei Fokusbereichen „Data Science for Bioinformatics“, „Complex Systems in Bioinformatics“ und „Advanced Algorithms in Bioinformatics“. Im Bereich der Projektarbeit bearbeiten Teams gemeinsam konkrete Auf- gabenstellungen zu ausgewählten Themen aus diesem Fokusbereichen. Sie erarbeiten konkrete Lösungsvor- schläge für praxisorientierte Problemstellungen, setzen diese um und präsentieren die Ergebnisse. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Fachaustausch, Beantwor- Präsenzzeit RV 30 Ringvorlesung 2 tung von Diskussionsfragen, Vor- und Nachbereitung RV 30 Diskussion von Anwen- seminaristischer dungsproblemen, Projekt- Präsenzzeit SU 30 2 Unterricht arbeit Projektbearbeitung SU 270 Modulprüfung: Ausarbeitung und Vorstellung der Ergebnisse der Projektarbeit ent- weder in einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 5 Seiten Bericht) oder als wissenschaftliches Poster zusammen mit mündlicher Präsenta- tion (ca. 5 Minuten). – Die Modulprüfung wird nicht differenziert bewertet – Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik 456 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen 2a. Profilstudium mit der Ausrichtung Complex Systems Modul: Complex Systems in Bioinformatics Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben ein vertieftes Verständnis grundlegender mathematischer und algorithmischer Konzepte im Bereich der Modellierung, Simulation und Analyse von komplexen biologischen Systeme vor dem Hintergrund aktueller Forschungsrichtungen der Systembiologie und Biotechnologie. Sie sind in der Lage, eine gegebene bio- logische oder medizinische Fragestellung zu analysieren, einen geeigneten Modellierungsansatz auszuwählen, eigenständig eine Problemlösung zu entwickeln sowie die Ergebnisse zu beurteilen und zu kommunizieren. Inhalte: Es werden vertieft Themen aus folgenden Gebieten behandelt: – Netzwerkstrukturanalyse – Graphische Modellierung – Modellierung biochemischer Netzwerke mit gewöhnlichen Differentialgleichungen – Diskrete Modellierung regulatorischer Netzwerke – Constraint-basierte Modellierung – Stochastische und hybride Modellierung Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Nachbearbeitung der Präsenzzeit V 30 Inhalte der Vorlesung und Vor- und Nachbereitung V 70 Vorlesung 2 selbstständiges Erarbeiten von ergänzender Literatur Präsenzzeit Ü 30 Bearbeiten der Übungs- Vor- und Nachbereitung Ü 30 Übung 2 aufgaben Präsenzzeit S 30 Vor- und Nachbereitung S 80 Seminar 2 Seminarvortrag Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung und Seminar: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019 457
FU-Mitteilungen V-Modul: Complex Systems in Biomedical Applications Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen komplexe Systeme in der Biologie/Physiologie kennen. Sie können Aufnahme, Verarbei- tung und Aufbereitung der Daten, auf deren Grundlage ausgewählte Schlüssel-Prozesse modelliert werden, kritisch bewerten und interpretieren. Inhalte: Anhand ausgewählter, aktueller Beispiele aus der Biologie und Physiologie werden die Arbeitsschritte von Daten- gewinnung, Datenverarbeitung, Datenaufbereitung, Datenbeurteilung bis hin zur Modellierung komplexer physiolo- gischer Zusammenhänge theoretisch und praktisch erarbeitet. Es werden Modelle aus folgenden Gebieten vertieft behandelt: – Biophysikalische und biochemische Grundprozesse (z. B. freie und erleichterte Diffusion durch Kanal- und -Transportproteine, aktiver Ionentransport durch Membrantransporter, Rezeptor-Liganden-Interaktion, Interak- tion von Struktur-und Motorproteinen) – Struktur-Funktionsanalyse von Transportproteinen – Biologische Netzwerke (z. B. Signalnetze, metabolische Netze, Transportom-Modelle) – Modellierung physiologischer Funktionen eines Organismus (z. B. Stofftransport an der Niere, Muskelbewe- gung, Temperaturregulation, Circadiane Rhythmik) Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Nachbearbeitung der Präsenzzeit V 30 Inhalte der Vorlesung und Vor- und Nachbereitung V 30 Vorlesung 2 selbstständiges Erarbeiten von ergänzender Literatur Präsenzzeit Ü 30 Vor- und Nachbereitung Ü 30 Bearbeiten der Übungs- Übung 2 Prüfungsvorbereitung und aufgaben Prüfung 30 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Bioinformatik 458 FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
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