Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                    22/2019, 11. Oktober 2019

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-
                 studiengang Bioinformatik der Fachbereiche
                 Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik
                 und Informatik der Freien Universität Berlin und der
                 Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin       444

                                                                FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019   443
FU-Mitteilungen

  Studien- und Prüfungsordnung für den Master-                       Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne für den
   studiengang Bioinformatik der Fachbereiche                                  Masterstudiengang Bioinformatik
  Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik                                 2.1 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem
und Informatik der Freien Universität Berlin und der                               Profilbereich Complex Systems
 Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin
                                                                               2.2 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem
                                                                                   Profilbereich Data Science
                          Präambel                                             2.3 Masterstudiengang Bioinformatik mit dem
                                                                                   Profilbereich Advanced Algorithms
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Teilgrundord-              Anlage 3: Zeugnis (Muster)
nung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin                Anlage 4: Urkunde (Muster)
vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) und
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingeset-
zes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739), zuletzt                                              §1
geändert am 2. Februar 2018 (GVBl. 160), i. V. m. § 74                                  Geltungsbereich
des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Ber-
liner Hochschulgesetzes – BerlHG) in der Fassung vom                    (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am                    Masterstudiengangs Bioinformatik der Fachbereiche
2. Februar 2018 (GVBl. 160), hat die vom Fachbereich                 Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und
Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin,             Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät
vom Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie der                      der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Masterstudien-
Freien Universität Berlin und von der Fakultät der Cha-              gang) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prü-
rité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) eingesetzte              fungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) An-
Gemeinsame Kommission Bioinformatik am 23. Sep-                      forderungen und Verfahren für die Erbringung von Stu-
tember 2019 folgende Studien- und Prüfungsordnung für                dien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Master-
den Masterstudiengang Bioinformatik der Fachbereiche                 studiengang. Zuständig für die Organisation von Lehre
Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und                     und Studium ist die vom Fachbereich Mathematik und
Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät            Informatik der Freien Universität Berlin, vom Fachbe-
der Charité – Universitätsmedizin Berlin erlassen: *                 reich Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi-
                                                                     tät Berlin und von der Fakultät der Charité eingesetzte
Inhaltsverzeichnis                                                   Gemeinsame Kommission Bioinformatik.
§1    Geltungsbereich                                                   (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstu-
                                                                     diengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) BerlHG.
§2    Qualifikationsziele
§3    Studieninhalte
§4    Studienberatung und Studienfachberatung                                                  §2
                                                                                       Qualifikationsziele
§5    Prüfungsausschuss
§6    Regelstudienzeit                                                   (1) Die Absolventinnen und Absolventen kennen we-
                                                                     sentliche Fragestellungen der modernen Bioinformatik
§7    Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen                   sowie die zugehörigen mathematischen, informatischen
§8    Lehr- und Lernformen                                           und biomedizinischen Grundlagen. Sie sind fähig, spe-
§9    Masterarbeit                                                   zielle Problemstellungen der Bioinformatik eigenständig
                                                                     zu analysieren, unterschiedliche methodische Ansätze
§ 10 Masterarbeit im Besonderen Verfahren                            zu vergleichen und ihre Vor- und Nachteile zu beurtei-
§ 11 Elektronische Prüfungsleistungen                                len. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der
                                                                     Lage, für eine Problemstellung unter verschiedenen
§ 12 Antwort-Wahl-Verfahren
                                                                     Möglichkeiten einen passenden Ansatz auszuwählen,
§ 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen                             selbstständig eine Lösung zu entwickeln und die Ergeb-
§ 14 Auslandsstudium                                                 nisse in einem interdisziplinären Kontext zu vertreten.
                                                                     Sie sind zu einer selbstständigen Forschungs- und Ent-
§ 15 Studienabschluss                                                wicklungstätigkeit im Bereich der Bioinformatik profil-
§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen                         orientiert befähigt. Mit der Profilausrichtung Complex
                                                                     Systems sind sie in der Lage, komplexe biologische
Anlagen                                                              Systeme zu analysieren und zu simulieren. Mit der Pro-
                                                                     filausrichtung Data Science sind sie in der Lage, große
Anlage 1: Modulbeschreibungen
                                                                     Datensammlungen aus dem Bereich der Life Sciences
                                                                     zu analysieren und können komplexe Zusammenhänge
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am
25. September 2019 und vom Vorstand der Charité am 8. Oktober        daraus extrahieren. Mit der Profilausrichtung Advanced
2019 bestätigt worden.                                               Algorithms sind sie in der Lage, komplexe Algorithmen

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FU-Mitteilungen

zu entwickeln und zu analysieren und auf typische                                  §5
Daten aus dem Bereich der Bioinformatik anzuwenden.                         Prüfungsausschuss
   (2) Neben ihrer fachlichen Qualifikation verfügen die
                                                           Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
Absolventinnen und Absolventen über Team-, Kommu-
                                                           übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der von
nikations- und Transferfähigkeiten und sind mit Gender-
                                                           der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik für den
und Diversityaspekten vertraut.
                                                           Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss.
   (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind auf eine
fachliche Leitungsfunktion in unterschiedlichen Tätig-
keitsfeldern vorbereitet. Dazu gehören beispielsweise                               §6
die Bereiche Pharmazie, Medizin, Biotechnologie und                           Regelstudienzeit
entsprechende Einrichtungen in Industrie, Forschung
und Verwaltung. Darüber hinaus besteht die Möglich-        Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
keit, im Rahmen einer Promotion eine weitere akademi-
sche Qualifikation zu erwerben.
                                                                                §7
                                                            Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
                         §3
                    Studieninhalte                             (1) Der Masterstudiengang im Umfang von 120 Leis-
                                                           tungspunkten (LP) gliedert sich in Module im Umfang
    (1) Der Masterstudiengang ist eine direkte Antwort     von 90 LP und die Masterarbeit mit begleitendem Kollo-
auf einen sich im Gang befindlichen Paradigmenwech-        quium im Umfang von 30 LP. Die Studienphase gliedert
sel in der Medizin und den Biowissenschaften. Die wei-     sich in das Grundlagenstudium im Umfang von 30 LP,
tere Forschung in diesen Gebieten wird immer mehr auf      das Profilstudium im Umfang von 45 LP und das Er-
der Auswertung biologischer Massendaten beruhen.           gänzungsstudium im Umfang von 15 LP. Für die Wahl
Dabei ist der Einsatz von Rechnern, verbunden mit ak-      des Profilbereiches werden drei verschiedene Aus-
kuraten mathematischen Modellen und effizienten Algo-      richtungen angeboten: (1.) Complex Systems, (2.) Data
rithmen, unumgänglich. Durch eine vertiefte Ausbildung     Science und (3.) Advanced Algorithms. Die Studieren-
in den entsprechenden Teilgebieten der Mathematik, In-     den wählen ihren individuellen Profilbereich durch die
formatik, Biologie und Medizin vermittelt der Studien-     erfolgreiche Absolvierung aller Pflichtmodule eines Pro-
gang die notwendigen Kompetenzen, relevante biologi-       filbereiches.
sche Fragestellungen zu erkennen, dafür angemessene
                                                             (2) Im Grundlagenstudium sind folgende Module zu
mathematische oder informatische Lösungen zu entwi-
                                                           absolvieren:
ckeln und die Ergebnisse im biologischen Kontext richtig
zu interpretieren. Durch die Möglichkeit der Wahl eines    – Foundations in Computer Science (6 LP),
Profilbereiches können die Studierenden ihren individu-    – Foundations in Mathematics and Statistics (6 LP),
ellen Schwerpunkt in der Ausbildung selbst setzen.
                                                           – Foundations in Bio-Medicine (6 LP) und
   (2) Die Studierenden lernen die Inhalte und Arbeits-
                                                           – Introduction to Focus Areas (12 LP).
weise forschungsnaher Studiengebiete kennen. Neben
fachlichen Kompetenzen in der Bioinformatik werden ih-       (3) Im Profilstudium werden drei Ausrichtungen ange-
nen überfachliche Fähigkeiten und Schlüsselqualifikati-    boten, von denen eine zu wählen und zu absolvieren ist.
onen im Hinblick auf eine spätere Forschungstätigkeit      1. Complex Systems
oder Leitungsfunktion vermittelt.
                                                             a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die
                                                                folgenden Module zu absolvieren:
                       §4                                       – Modul: Complex Systems in Bioinformatics
     Studienberatung und Studienfachberatung                      (10 LP),
                                                                – V-Modul: Complex Systems in Biomedical Ap-
  (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der                 plications (5 LP),
Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische
Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.            – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und

   2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-              – Modul: Research Internship (10 LP).
schullehrerinnen und Hochschullehrer die Lehrveran-          b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind
staltungen anbieten, zu den regelmäßigen Sprechstun-            Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh-
den durchgeführt. Zusätzlich steht in der Studienfachbe-        len und zu absolvieren:
ratung mindestens eine studentische Hilfskraft beratend         – Modul: Current research topics in Complex Sys-
zur Verfügung. Weiterhin wird empfohlen, die Eignung              tems (5 LP),
der individuellen Studienverlaufsplanung mit der Stu-
diengangskoordinatorin oder dem Studiengangskoordi-             – V-Modul: Advanced Network Analysis (5 LP),
nator zu besprechen.                                            – V-Modul: Human Evolution (5 LP),

                                                                       FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019   445
FU-Mitteilungen

      – V-Modul: Special aspects of Complex Systems              – V-Modul: Methods in Life Sciences (5 LP),
        (5 LP),                                                  – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und
      – V-Modul: Selected topics in Complex Systems              – Modul: Research Internship (10 LP).
        (10 LP),
                                                              b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind
      – Praxismodul: Computer-Aided Drug Design                  Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh-
        (5 LP),                                                  len und zu absolvieren.
      – Praxismodul: Current topics in cell-physiology           – Modul: Biodiversity and Evolution (10 LP),
        (5 LP),
                                                                 – Modul: Medical Bioinformatics (10 LP),
      – Praxismodul: Computational Systems Biology
        (5 LP).                                                  – Modul: Structural Bioinformatics (10 LP),
2. Data Science                                                  – Modul: Current research topics in Advanced
                                                                   Algorithms (5 LP),
  a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die
     folgenden Module zu absolvieren.                            – V-Modul: Selected topics in Advanced Algo-
                                                                   rithms (10 LP),
      – Modul: Data Science in the Life Sciences
        (15 LP),                                                 – V-Modul: Special aspects of Advanced Algo-
                                                                   rithms (5 LP),
      – Modul: Ethics and Policy Questions (5 LP) und
                                                                 – Praxismodul:     Applied    Sequence     Analysis
      – Modul: Research Internship (10 LP).
                                                                   (5 LP),
  b) Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 LP: Es sind
                                                                 – Praxismodul:     Environmental     metagenomics
     Module im Umfang von insgesamt 15 LP zu wäh-
                                                                   (5 LP),
     len und zu absolvieren.
                                                                 – Praxismodul: Current topics in medical geno-
      – Modul: Medical Bioinformatics (10 LP),
                                                                   mics (5 LP),
      – Modul: Current research topics in Data Science
                                                                 – Praxismodul: Current topics in structural bio-
        in Life Sciences (5 LP),
                                                                   informatics (5 LP),
      – V-Modul: Advanced Network Analysis (5 LP),
                                                                 – Modul: Höhere Algorithmik (10 LP).
      – V-Modul: Machine Learning in Bioinformatics
                                                               (4) Im Ergänzungsbereich im Umfang von 15 LP ste-
        (5 LP),
                                                            hen alle Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich
      – V-Modul: Big Data Analysis in Bioinformatics        der beiden anderen Profilbereiche, die nicht gewählt
        (5 LP),                                             wurden, zur Verfügung. Es sind Module im Umfang von
      – V-Modul: Complex Data Analysis in Physiology        insgesamt 15 LP zu wählen und zu absolvieren.
        (5 LP),                                                (5) Im Wahlpflichtbereich des gewählten Profilbe-
      – V-Modul: Methodology for clinical trials (5 LP),    reichs und im Ergänzungsbereich ist insgesamt mindes-
      – V-Modul:     Advanced      Biometrical    Methods   tens ein V-Modul zu wählen und zu absolvieren.
        (5 LP),                                                (6) Im Wahlpflichtbereich des gewählten Profilbe-
      – V-Modul: Special aspects of Data Science in the     reichs und im Ergänzungsbereich ist insgesamt mindes-
        Life Sciences (5 LP),                               tens ein Praxismodul zu wählen und zu absolvieren.

      – V-Modul: Selected topics in Data Science in the        (7) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte
        Life Sciences (10 LP),                              und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
                                                            zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-
      – Praxismodul: Current topics in medical geno-        nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-
        mics (5 LP),                                        fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-
      – Praxismodul: Machine Learning in Bioinforma-        mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die
        tics (5 LP),                                        den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die
      – Modul: Spezielle Aspekte der Datenverwaltung        Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für
        (5 LP),                                             die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei-
                                                            bungen in der Anlage 1. Für das Modul „Data Science in
      – Modul: Verteilte Systeme (5 LP),                    the Life Sciences“ (15 LP) wird auf die Studien- und Prü-
      – Modul:     Netzbasierte      Informationssysteme    fungsordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang
        (5 LP).                                             Data Science der Fachbereiche Mathematik und Infor-
3. Advanced Algorithms                                      matik sowie Erziehungswissenschaft und Psychologie
                                                            der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module
  a) Pflichtbereich im Umfang von 30 LP: Es sind die        „Spezielle Aspekte der Datenverwaltung“ (5 LP), „Ver-
     folgenden Module zu absolvieren.                       teilte Systeme“ (5 LP), und „Netzbasierte Informations-
      – Modul: Advanced Algorithms for Bioinformatics       systeme“ (5 LP) wird auf die Studien- und Prüfungsord-
        (10 LP),                                            nung für den Masterstudiengang Informatik des Fachbe-

446      FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

reichs Mathematik und Informatik der Freien Universität   sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein-
Berlin verwiesen. Für das Modul „Höhere Algorithmik“      zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut
(10 LP) wird auf die Studien- und Prüfungsordnung für     bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh-
den Masterstudiengang Informatik des Fachbereichs         rungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjek-
Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin   ten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommu-
verwiesen.                                                nikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw.
                                                          in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle,
  (8) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im
                                                          Transferunterstützung) eingesetzt werden.
Masterstudiengang unterrichten die exemplarischen
Studienverlaufspläne in Anlage 2.

                                                                                   §9
                        §8                                                     Masterarbeit
               Lehr- und Lernformen
                                                             (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der
  (1) Im Masterstudiengang werden folgende Lehr- und      Studierende in der Lage ist, eine fortgeschrittene Auf-
Lernformen angeboten:                                     gabenstellung aus dem Bereich Bioinformatik mit wis-
                                                          senschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten
1. In Vorlesungen (V) werden die Inhalte der jeweiligen   und die gewonnenen Ergebnisse schriftlich und münd-
   Veranstaltung von der Lehrkraft vorgetragen und er-    lich angemessen darzustellen und zu bewerten.
   läutert. Die Lehrkräfte vermitteln Lehrinhalte unter
   Hinweis auf Fachliteratur und regen zu eigenem Ar-       (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit
   beiten und kritischem Denken an.                       zugelassen, wenn sie

2. Übungen (Ü) finden in der Regel begleitend zur Vor-    1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi-
   lesung in kleinen Gruppen statt. In den Übungsgrup-       tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und
   pen werden die Inhalte der Vorlesung schwerpunkt-      2. Module im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP
   mäßig wiederholt und die praktische Anwendung des         im Masterstudiengang erfolgreich absolviert haben.
   Gelernten anhand von Übungsaufgaben eingeübt.
                                                             (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind
3. Seminare (S) dienen der exemplarischen Einarbei-       Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-
   tung in Inhalte, Theorien und Methoden von Vertie-     mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer
   fungsgebieten der Bioinformatik anhand überschau-      prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur
   barer Themenbereiche. Im Seminar werden unter An-      Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der Prü-
   leitung einer Lehrkraft Lehrinhalte von Studierenden   fungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine
   anhand von Fachliteratur und empirischen Erkennt-      Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der
   nissen erarbeitet, präsentiert und diskutiert.         Masterarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der
4. In Praxisseminaren (PS) arbeiten die Studierenden      Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer
   unter Anleitung allein oder in Kleingruppen an um-     ein. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene
   fangreichen praktischen oder wissenschaftlichen Pro-   Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren
   blemstellungen. Bei der Bearbeitung eines Projektes    Umsetzung besteht nicht.
   steht der Prozess der Lösungsfindung, also die prak-     (4) Die Masterarbeit soll ca. 70 Seiten umfassen.
   tische Anwendung geeigneter Techniken und Verfah-
   rensweisen unter Verwendung wissenschaftlicher Er-        (5) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit
   kenntnisse und Methoden im Mittelpunkt. Darüber        der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Mas-
   hinaus werden überfachliche Qualifikationen wie        terarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so
   Team-, Kommunikations- und Transferfähigkeiten er-     beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Be-
   worben sowie ein verantwortliches und geschlechter-    arbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe
   sensibles Handeln eingeübt.                            und Abgabe der Masterarbeit sind aktenkundig zu ma-
                                                          chen. Bei der Abgabe hat die oder der Studierende
5. Im seminaristischen Unterricht (sU) werden anwen-
                                                          schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit
   dungsorientierte Kenntnisse eines abgegrenzten
                                                          selbstständig verfasst und keine anderen als die ange-
   Stoffgebietes vermittelt; dabei werden Aufgaben
                                                          gebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Mas-
   selbstständig bearbeitet und deren Ergebnisse von
                                                          terarbeit ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen
   den Studierenden dargestellt und kritisch gemeinsam
                                                          Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable-
   diskutiert.
                                                          Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei
   (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können       muss den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch
in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.        enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung
Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen        aufweisen. Ein Exemplar der Masterarbeit kann mit Zu-
Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei   stimmung der oder des Studierenden nach Studien-
werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die     abschluss in die Institutsbibliothek aufgenommen wer-
zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer-      den.

                                                                      FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019   447
FU-Mitteilungen

   (6) Die Bearbeitungsfrist beträgt 23 Wochen. Als Be-       rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
ginn der Bearbeitungsfrist gilt das Datum der Ausgabe         die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema             lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
kann einmal innerhalb der ersten vier Wochen zurück-          Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
gegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben.            fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag im          Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die
Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der         das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be-
Masterarbeit.                                                 sonderer Weise prägt, unterscheidet.
   (7) Der schriftliche Teil muss in englischer Sprache
abgefasst werden. Auf begründeten Antrag kann der
Prüfungsausschuss auch das Verfassen in deutscher                                     § 10
Sprache zulassen. War eine Studierende oder ein Stu-                 Masterarbeit im Besonderen Verfahren
dierender über einen Zeitraum von mehr als acht Wo-
                                                                (1) Studierende, die erfolgreich die Qualifizierungs-
chen aus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert,
                                                              prüfung für Phase II der International Max Planck Re-
entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Master-
                                                              search School for Biology And Computation (IMPRS-
arbeit neu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung
                                                              BAC) abgelegt haben, können unter Beifügung der ent-
hinsichtlich der Masterarbeit gilt für den Fall, dass der
                                                              sprechenden Nachweise den Antrag auf Zulassung zur
Prüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt,
                                                              Erstellung der Masterarbeit im Besonderen Verfahren
als nicht unternommen.
                                                              beim Prüfungsausschuss stellen.
   (8) Die Masterarbeit ist von zwei Prüfungsberechtig-          (2) Voraussetzungen für die Zulassung zur Master-
ten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt           arbeit im Besonderen Verfahren sind Leistungen gemäß
werden. Eine oder einer der beiden Prüfungsberechtig-         § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder gleichwertig, die mit der Note „gut“
ten soll die Betreuerin oder der Betreuer der Master-         (2,0) oder gemäß § 18 Abs. 1 RSPO benotet worden
arbeit sein. Mindestens eine oder einer der beiden Prü-       sind, und die schriftlich vorliegende, begründete Bereit-
fungsberechtigten muss an der Lehre im Masterstudien-         schaft eines Hochschullehrers oder einer Hochschul-
gang beteiligt und zugleich Hochschullehrerin oder            lehrerin zur zukünftigen Betreuung des Dissertations-
Hochschullehrer am Fachbereich Mathematik und Infor-          vorhabens. Für die Zulassung zum Promotionsverfah-
matik der Freien Universität Berlin oder am Fachbereich       ren im Übrigen gilt die einschlägige Promotionsordnung.
Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Ber-
lin oder an der Charité sein.                                    (3) Im Falle einer Zulassung zum Besonderen Ver-
                                                              fahren wird die Masterarbeit selbstständig mit aktuellen
    (9) Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann           wissenschaftlichen Methoden in Form eines wissen-
die Masterarbeit auch extern in einem geeigneten Be-          schaftlich begründeten Konzepts in Verbindung mit
trieb oder in einer wissenschaftlichen Einrichtung ange-      einer Präsentation und anschließender Diskussion er-
fertigt werden, sofern die wissenschaftliche Betreuung        bracht. Im Konzept gemäß Satz 1 wird das Disserta-
durch eine Prüferin oder einen Prüfer im Studiengang          tionsthema beschrieben und in den aktuellen Stand der
Bioinformatik gewährleistet ist. In diesem Fall kann der      Forschung eingeordnet.
andere Prüfer oder die andere Prüferin aus dem Betrieb
                                                                (4) Für die Bearbeitungszeit der Masterarbeit im Be-
bzw. der wissenschaftlichen Einrichtung stammen.
                                                              sonderen Verfahren gilt § 9 Abs. 6 Satz 1. Die Master-
   (10) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note         arbeit im Besonderen Verfahren ist in englischer Spra-
für die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.      che zu verfassen.
Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
                                                                 (5) Bei der Abgabe hat die oder der Studierende
beiden Einzelnoten. Bewertet eine oder einer der Prü-
                                                              schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Master-
fungsberechtigten die Masterarbeit mit „nicht aus-
                                                              arbeit im Besonderen Verfahren selbstständig verfasst
reichend“ (5,0) oder liegen die beiden Einzelnoten der
                                                              und keine anderen als die angegebenen Quellen und
Prüfungsberechtigten um 2,0 oder mehr auseinander,
                                                              Hilfsmittel benutzt hat. Die Masterarbeit im Besonderen
beauftragt der Prüfungsausschuss eine oder einen drit-
                                                              Verfahren ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen
ten Prüfungsberechtigten mit der Bewertung der Master-
                                                              Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable-
arbeit. In diesem Fall ergibt sich die Note für die Master-
                                                              Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei
arbeit aus dem arithmetischen Mittel der Benotungen
                                                              muss den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch
der drei Prüfungsberechtigten.
                                                              enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung
   (11) Die Masterarbeit wird durch ein Kolloquium be-        aufweisen.
gleitet, das in der Regel in der zugeordneten Arbeits-           (6) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren ist
gruppe stattfindet. Die Studierenden sollen einmal einen      nach Abgabe von der bestellten Betreuerin oder dem
ca. 30-minütigen Vortrag über den Fortgang ihrer Mas-         bestellten Betreuer und von einer weiteren Prüferin oder
terarbeit halten.                                             einem weiteren Prüfer zu bewerten, der vom Prüfungs-
  (12) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master-          ausschuss bestellt wird. Mindestens eine oder einer der
arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss           beiden Prüfungsberechtigten muss an der Lehre im
beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-           Masterstudiengang beteiligt und zugleich Hochschulleh-

448      FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

rerin oder Hochschullehrer am Fachbereich Mathematik             (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-
und Informatik der Freien Universität Berlin, am Fachbe-      fungsleistung ist auf Antrag der oder des geprüften Stu-
reich Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universi-        dierenden von einer Prüferin oder einem Prüfer zu über-
tät Berlin oder an der Fakultät der Charité – Universitäts-   prüfen.
medizin Berlin sein. Die Bewertungen sollen vier Wo-
chen nach Einreichung der Arbeit beim Prüfungsaus-
schuss vorliegen.                                                                     § 12
  (7) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren wird                          Antwort-Wahl-Verfahren
durch ein Kolloquium begleitet, das in der Regel in der
zugeordneten Arbeitsgruppe stattfindet. Die Studieren-           (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-
den sollen einmal einen ca. 30-minütigen Vortrag über         Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-
den Fortgang ihrer Masterarbeit halten.                       len.
   (8) Die Masterarbeit im Besonderen Verfahren ist be-
standen, wenn die Note für die Masterarbeit im Beson-            (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-
deren Verfahren mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Die       tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt
Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der bei-       worden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant-
den Einzelnoten. Bewertet eine oder einer der Prüfungs-       wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen die
berechtigten die Masterarbeit im Besonderen Verfahren         beiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmals
mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder liegen die beiden Ein-     daraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika-
zelnoten der Prüfungsberechtigten um 2,0 oder mehr            tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü-
auseinander, beauftragt der Prüfungsausschuss eine            fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung,
oder einen dritten Prüfungsberechtigten mit der Be-           dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind
wertung der Masterarbeit. In diesem Fall ergibt sich die      diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses
Note für die Masterarbeit aus dem arithmetischen Mittel       nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung
der Benotungen der drei Prüfungsberechtigten.                 des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü-
                                                              fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin-
   (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master-          derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht
arbeit im Besonderen Verfahren ist zulässig und kann          zum Nachteil einer oder eines Studierenden auswirken.
beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Vorausset-           Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eli-
zung für eine solche Anrechnung ist, dass sich die Prü-       minierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielbaren
fungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vor-            Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so leitet
gelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus,        einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prüfungs-
der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht         unterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe der
wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Auf-           Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss weiter,
gabenstellung einer im Masterstudiengang zu erbrin-           der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insgesamt zu
genden Masterarbeit im Besonderen Verfahren, die das          wiederholen ist oder unter Nichtberücksichtigung der
Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in besonde-       fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehenden Maß-
rer Weise prägt, unterscheidet.                               gaben gewertet werden kann.

                                                                 (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-
                        § 11                                  fungsleistung ist bestanden, wenn die oder der Studie-
          Elektronische Prüfungsleistungen                    rende mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungs-
                                                              punkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder
   (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die      wenn die Zahl der von der oder dem Studierenden er-
Durchführung und Auswertung unter Verwendung von              zielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die
digitalen Technologien.                                       von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prü-
   (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von        fungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durch-
digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-      schnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs-           Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-
aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü-         grenze zum Tragen, so muss die oder der Studierende
fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest-         für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl min-
zustellen.                                                    destens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-
   (3) Die Authentizität des Urhebers und die Integrität      reicht haben.
der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür             (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-
werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro-            leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die oder der
nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech-        Studierende die für das Bestehen der Prüfungsleistung
selbar und dauerhaft der oder dem Studierenden zuge-          nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl
ordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektronischen      erreicht, so lautet die Note
Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unver-
ändert und vollständig sind.                                  – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,

                                                                          FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019   449
FU-Mitteilungen

– gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger                                § 15
  als 75 %,                                                                  Studienabschluss
– befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber
                                                              (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass
  weniger als 50 %,
                                                           die gemäß § 7 in Verbindung mit § 9 oder § 10 geforder-
– ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als     ten Leistungen erbracht worden sind.
  25 %                                                        (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit
der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-       die oder der Studierende an einer Hochschule im glei-
tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte         chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit
zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten      einem der im Masterstudiengang zu absolvierenden und
gilt im Übrigen die RSPO.                                  bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen-
                                                           den Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen
  (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3
                                                           endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen end-
und 4 finden keine Anwendung, wenn
                                                           gültig nicht bestanden hat oder sich in einem schweben-
1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben      den Prüfungsverfahren befindet.
   gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-            (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien-
   Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-        abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der
   werten, identisch sind                                  Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung
  oder                                                     beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder
                                                           des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-
2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-   liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-
   aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens        fungsausschuss.
   an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des
   Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht          (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
   übersteigt.                                             schulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen. Die Stu-
                                                           dierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (An-
                                                           lagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (engli-
                        § 13                               sche und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine
         Wiederholung von Prüfungsleistungen               Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen
                                                           Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt.
   (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master-      Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von
arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis-   Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
tungen dreimal wiederholt werden.
  (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete                                § 16
Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.             Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

                                                              (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
                          § 14                             lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien
                    Auslandsstudium                        Universität Berlin) und im Amtlichen Mitteilungsblatt der
                                                           Charité – Universitätsmedizin Berlin in Kraft.
   (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf-
                                                              (2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Mas-
enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums
                                                           terstudiengang vom 6. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 77/
sollen Leistungen erbracht werden, die auf diesen Stu-
                                                           2012, S. 1494) und die Prüfungsordnung für den Master-
diengang anrechenbar sind.
                                                           studiengang vom 6. Juni 2012 (FU-Mitteilungen 77/2012,
   (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer        S. 1520) außer Kraft.
Vereinbarung zwischen der oder dem Studierenden, der
                                                              (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de-
oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses so-
                                                           ren Inkrafttreten im Masterstudiengang an der Freien
wie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen
                                                           Universität Berlin immatrikuliert werden. Studierende,
wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Aus-
                                                           die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Master-
landsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsauf-
                                                           studiengang an der Freien Universität Berlin immatriku-
enthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu
                                                           liert worden sind, studieren und erbringen die Leistun-
den Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, so-
                                                           gen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsord-
wie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte
                                                           nung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des
vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistun-
                                                           Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß
gen werden angerechnet.
                                                           dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen.
  (3) Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsauf-      Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Um-
enthalt wird das zweite oder dritte Fachsemester des       schreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über
Masterstudiengangs empfohlen.                              den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt

450       FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

der Antragstellung bereits begonnenen oder abge-
schlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf
nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistun-
gen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz
und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird.
Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird
zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung
folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist
nicht revidierbar.
   (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der
Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß
Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemestersemes-
ters 2021 gewährleistet.

                                    FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019   451
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel-
                                                            lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge-
                                                            nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits-
Erläuterungen:                                              aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei-
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß-
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes        einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die
Modul des Masterstudiengangs                                erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin-
l   die Bezeichnung des Moduls,                             gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.

l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
    Moduls,                                                 Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
                                                            neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen
                                                            formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
    Modul,
                                                            fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
                                                            wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-
                                                            eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,
                                                            sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
l   die Prüfungsformen,                                     so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest-
                                                            legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,
                                                            ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.
l   die Regeldauer des Moduls,                              Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
l   die Häufigkeit des Angebots,                            gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Benotete Mo-
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          dule werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprü-
                                                            fung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qua-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       lifikationsziele des Moduls zu beziehen und überprüft
tigen insbesondere                                          die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der
                                                            Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-
                                                            beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs-
    zeit,
                                                            formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des je-
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer     weiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     legen.
    tung,                                                   Die aktive und regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     Lernformen sowie die erfolgreiche Absolvierung der
    Studienphasen,                                          Prüfungsleistungen eines Moduls sind Voraussetzung
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
    tungen,                                                 Leistungspunkte. Bei Modulen ohne Modulprüfung ist
                                                            die aktive Teilnahme und regelmäßige Teilnahme an den
l   die Prüfungszeit selbst.                                Lehr- und Lernformen Voraussetzung für den Erwerb
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungs-
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       punkte.

452       FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

1. Grundlagenstudium

Modul: Foundations in Computer Science
Hochschule/Fachbereich(FB)/Lehreinheit(LE): Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Infor-
matik
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für mathematische Konzepte und Methoden in der fort-
geschrittenen Algorithmik vor dem Hintergrund aktueller Forschungsrichtungen der Bioinformatik. Sie kennen wei-
terführende Werkzeuge zur Entwicklung und Analyse von deterministischen und randomisierten Algorithmen. Sie
kennen Konzepte und Methoden Daten entsprechend ihrer Entropie zu komprimieren und zugreifbar zu machen.
Sie kennen Konzepte für parallele und vektorisierte Algorithmen sowie Paradigmen für verteiltes Rechnen. Sie
können die Konzepte selbstständig erkennen und die Analysemethoden selbst auf verwandte Probleme anwen-
den.
Inhalte:
Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt:
– Einführung in verschiedene Arten von Algorithmen und Analysemethoden
– Grundlagen kompakter Datenstrukturen
– Graphentheorie und fortgeschrittene Graph-Algorithmen
– Analyse von randomisierten Datenstrukturen und Algorithmen
– Grundlagen und Modelle für paralleles und vektorisiertes Rechnen
– Konzepte, Paradigmen und Frameworks für verteiltes Rechnen

     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                             (Stunden)

                                            Nachbearbeitung der VL
                                                                          Präsenzzeit V                       30
                                            Inhalte und selbstständiges
Vorlesung                       2                                         Vor- und Nachbereitung V            60
                                            Erarbeiten von ergänzen-
                                            der Literatur                 Präsenzzeit Ü                       30
                                                                          Vor- und Nachbereitung Ü            40
                                            Bearbeiten der Übungs-
Übung                           2                                         Prüfungsvorbereitung und
                                            aufgaben
                                                                          Prüfung                             20

Modulprüfung:                               Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro-
                                            nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden,
                                            oder
                                            mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                               Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               180 Stunden                                   6 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                             Masterstudiengang Bioinformatik

                                                                     FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019    453
FU-Mitteilungen

Modul: Foundations in Mathematics and Statistics
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben ein grundlegendes Verständnis für fortgeschrittene mathematische Konzepte und Metho-
den im Bereich der Statistik, Numerik und Optimierung vor dem Hintergrund aktueller Forschungsrichtungen der
Bioinformatik und Systembiologie. Sie sind in der Lage, problemspezifische Methoden auszuwählen, diese in der
Praxis anzuwenden und die Qualität der Ergebnisse zu beurteilen.
Inhalte:
Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt:
– Lineare Programmierung (Simplex-Algorithmus, Dualität)
– Ganzzahlige lineare Programmierung (Branch-and-bound, Schnittebenen, Branch-and-Cut)
– Lokale Suche und Metaheuristiken
– Gewöhnliche Differentialgleichungen (Modellierung, Analyse, Sensitivität)
– Lineare Modelle und Testtheorie
– Klassifizierung
– Bootstrap und Modellevaluation
– Markov Modelle (EM, HMM, MCMC)

       Lehr- und             Präsenzstudium                Formen aktiver                  Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                             Teilnahme                            (Stunden)

                                                    Nachbearbeitung der VL
                                                                                  Präsenzzeit V                 30
                                                    Inhalte und selbstständiges
Vorlesung                             2                                           Vor- und Nachbereitung V      60
                                                    Erarbeiten von ergänzen-
                                                    der Literatur                 Präsenzzeit Ü                 30
                                                                                  Vor- und Nachbereitung Ü      40
                                                    Bearbeiten der Übungs-
Übung                                 2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                                    aufgaben
                                                                                  Prüfung                       20

Modulprüfung:                                       Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro-
                                                    nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden,
                                                    oder
                                                    mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                       Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       180 Stunden                                   6 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                                     Masterstudiengang Bioinformatik

454        FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

Modul: Foundations in Bio-Medicine
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben ein grundlegendes Verständnis für grundlegende Konzepte im Bereich der Analyse ge-
nomischer Daten und deren Bezug zu Krankheit und Gesundheit. Dies beinhaltet auch das Verständnis welche
Methoden zur Variantensuche und Interpretation in welchem Fall adäquat sind und welche funktionellen Aus-
wirkungen diese haben können. Sie lernen, selbstständig diese Erkenntnisse in ähnlichen Situationen anzuwen-
den.
Inhalte:
Es werden Themen aus folgenden Gebieten behandelt:
– Wirkmechanismen von Mutationen bei verschiedenen Vererbungsformen, z. B. monogen, mitochondrial, oder
  polygen
– Methodik im Labor zur Bestimmung genetischer Variationen (SNVs, SNPs, CNVs)
– Methoden zur Interpretation und funktionellen Bewertung von Mutationen
– Zellorganelle und deren mutationsbedingte Fehlfunktion mit assoziierten Krankheiten – ausgewählte Beispiele
– Genregulation, z. B. long range gene regulation, Chromatin-Epigenetik und die Bedeutung für Genregulation
– Krankheits-assoziierte Fehler der Genregulation – ausgewählte Beispiele
– Methoden der Erfassung von Daten in Laborumgebungen
– Behandlung von medizinischen Daten
     Lehr- und          Präsenzstudium             Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                     Teilnahme                              (Stunden)

                                            Nachbearbeitung der VL
                                                                            Präsenzzeit V                     30
                                            Inhalte und selbstständiges
Vorlesung                       2                                           Vor- und Nachbereitung V          60
                                            Erarbeiten von ergänzen-
                                            der Literatur                   Präsenzzeit Ü                     30
                                                                            Vor- und Nachbereitung Ü          40
                                            Bearbeiten der Übungs-
Übung                           2                                           Prüfungsvorbereitung und
                                            aufgaben
                                                                            Prüfung                           20

Modulprüfung:                               Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro-
                                            nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden,
                                            oder
                                            mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                               Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               180 Stunden                                     6 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                             Masterstudiengang Bioinformatik

                                                                     FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019    455
FU-Mitteilungen

Modul: Introduction to Focus Areas
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit:
Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik und Informatik,
Freie Universität Berlin/FB Biologie, Chemie, Pharmazie/LE Biologie, Chemie und Biochemie sowie
Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden kennen themenbezogen exemplarische Problemstellungen und Lösungsansätze aus den drei
Fokusbereichen und sind in der Lage diese problemlösungsorientiert anzuwenden. Sie erkennen, wo welche Kom-
petenzen gebraucht werden und sind in der Lage, eine bereichsspezifische Problemstellung zu analysieren. Sie
können Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Arbeitens in den drei verschiedenen Fokusbereichen erarbeiten
und vergleichen. Sie können geeignete themenbezogene Literatur finden und sind in der Lage, praktische Prob-
leme aus den jeweiligen Bereichen zu bearbeiten.
Inhalte:
Das Modul präsentiert themenbezogen disziplinübergreifend exemplarische Problemstellungen und Lösungs-
ansätze aus den drei Fokusbereichen „Data Science for Bioinformatics“, „Complex Systems in Bioinformatics“ und
„Advanced Algorithms in Bioinformatics“. Im Bereich der Projektarbeit bearbeiten Teams gemeinsam konkrete Auf-
gabenstellungen zu ausgewählten Themen aus diesem Fokusbereichen. Sie erarbeiten konkrete Lösungsvor-
schläge für praxisorientierte Problemstellungen, setzen diese um und präsentieren die Ergebnisse.

       Lehr- und             Präsenzstudium                Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                             Teilnahme                           (Stunden)

                                                    Fachaustausch, Beantwor-      Präsenzzeit RV                  30
Ringvorlesung                         2
                                                    tung von Diskussionsfragen,   Vor- und Nachbereitung RV       30
                                                    Diskussion von Anwen-
seminaristischer                                    dungsproblemen, Projekt-      Präsenzzeit SU                  30
                                      2
Unterricht                                          arbeit                        Projektbearbeitung SU          270
Modulprüfung:                                       Ausarbeitung und Vorstellung der Ergebnisse der Projektarbeit ent-
                                                    weder in einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 5 Seiten Bericht)
                                                    oder
                                                    als wissenschaftliches Poster zusammen mit mündlicher Präsenta-
                                                    tion (ca. 5 Minuten).
                                                    – Die Modulprüfung wird nicht differenziert bewertet –
Modulsprache:                                       Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       360 Stunden                                  12 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                                     Masterstudiengang Bioinformatik

456        FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019
FU-Mitteilungen

2a. Profilstudium mit der Ausrichtung Complex Systems

Modul: Complex Systems in Bioinformatics
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/FB Mathematik und Informatik/LE Mathematik
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden haben ein vertieftes Verständnis grundlegender mathematischer und algorithmischer Konzepte
im Bereich der Modellierung, Simulation und Analyse von komplexen biologischen Systeme vor dem Hintergrund
aktueller Forschungsrichtungen der Systembiologie und Biotechnologie. Sie sind in der Lage, eine gegebene bio-
logische oder medizinische Fragestellung zu analysieren, einen geeigneten Modellierungsansatz auszuwählen,
eigenständig eine Problemlösung zu entwickeln sowie die Ergebnisse zu beurteilen und zu kommunizieren.
Inhalte:
Es werden vertieft Themen aus folgenden Gebieten behandelt:
– Netzwerkstrukturanalyse
– Graphische Modellierung
– Modellierung biochemischer Netzwerke mit gewöhnlichen Differentialgleichungen
– Diskrete Modellierung regulatorischer Netzwerke
– Constraint-basierte Modellierung
– Stochastische und hybride Modellierung

     Lehr- und          Präsenzstudium              Formen aktiver                   Arbeitsaufwand
                         (Semesterwochen-
    Lernformen            stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                            (Stunden)

                                            Nachbearbeitung der           Präsenzzeit V                       30
                                            Inhalte der Vorlesung und     Vor- und Nachbereitung V            70
Vorlesung                       2
                                            selbstständiges Erarbeiten
                                            von ergänzender Literatur     Präsenzzeit Ü                       30

                                            Bearbeiten der Übungs-        Vor- und Nachbereitung Ü            30
Übung                           2
                                            aufgaben                      Präsenzzeit S                       30
                                                                          Vor- und Nachbereitung S            80
Seminar                         2           Seminarvortrag                Prüfungsvorbereitung und
                                                                          Prüfung                             30
Modulprüfung:                               Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro-
                                            nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden,
                                            oder
                                            mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                               Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:         Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung und Seminar: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:               300 Stunden                                   10 LP
Dauer des Moduls:                           Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                    Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                             Masterstudiengang Bioinformatik

                                                                     FU-Mitteilungen 22/2019 vom 11.10.2019    457
FU-Mitteilungen

V-Modul: Complex Systems in Biomedical Applications
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Modulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des Moduls
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden lernen komplexe Systeme in der Biologie/Physiologie kennen. Sie können Aufnahme, Verarbei-
tung und Aufbereitung der Daten, auf deren Grundlage ausgewählte Schlüssel-Prozesse modelliert werden, kritisch
bewerten und interpretieren.
Inhalte:
Anhand ausgewählter, aktueller Beispiele aus der Biologie und Physiologie werden die Arbeitsschritte von Daten-
gewinnung, Datenverarbeitung, Datenaufbereitung, Datenbeurteilung bis hin zur Modellierung komplexer physiolo-
gischer Zusammenhänge theoretisch und praktisch erarbeitet. Es werden Modelle aus folgenden Gebieten vertieft
behandelt:
– Biophysikalische und biochemische Grundprozesse (z. B. freie und erleichterte Diffusion durch Kanal- und
  -Transportproteine, aktiver Ionentransport durch Membrantransporter, Rezeptor-Liganden-Interaktion, Interak-
  tion von Struktur-und Motorproteinen)
– Struktur-Funktionsanalyse von Transportproteinen
– Biologische Netzwerke (z. B. Signalnetze, metabolische Netze, Transportom-Modelle)
– Modellierung physiologischer Funktionen eines Organismus (z. B. Stofftransport an der Niere, Muskelbewe-
  gung, Temperaturregulation, Circadiane Rhythmik)

       Lehr- und             Präsenzstudium                Formen aktiver                  Arbeitsaufwand
                              (Semesterwochen-
      Lernformen               stunden = SWS)
                                                             Teilnahme                           (Stunden)

                                                    Nachbearbeitung der          Präsenzzeit V                  30
                                                    Inhalte der Vorlesung und    Vor- und Nachbereitung V       30
Vorlesung                             2
                                                    selbstständiges Erarbeiten
                                                    von ergänzender Literatur    Präsenzzeit Ü                  30
                                                                                 Vor- und Nachbereitung Ü       30
                                                    Bearbeiten der Übungs-
Übung                                 2                                          Prüfungsvorbereitung und
                                                    aufgaben
                                                                                 Prüfung                        30
Modulprüfung:                                       Klausur (90 Minuten), die Klausur kann auch in Form einer elektro-
                                                    nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden,
                                                    oder
                                                    mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                       Englisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:                 Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: Ja
Arbeitszeitaufwand insgesamt:                       150 Stunden                                  5 LP
Dauer des Moduls:                                   Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                            Jedes Sommersemester
Verwendbarkeit:                                     Masterstudiengang Bioinformatik

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