Zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung und erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung

Die Seite wird erstellt Paul-Egon Wolter
 
WEITER LESEN
Amtliches Mitteilungsblatt

Lebenswissenschaftliche Fakultät

          Zweite Änderung der
          fachspezifischen
          Studienordnung und erste
          Änderung der fachspezifischen
          Prüfungsordnung
          für das lehramtsbezogene
          Masterstudium im Fach Biologie
          (Schwerpunkt Gymnasium)
          (AMB Nr. 44/2015)
           Erstes und Zweites Fach
           Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere
           Masterstudiengänge

Herausgeber:         Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin                      Nr. 87/2018
                     Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Satz und Vertrieb:   Abteilung Kommunikation, Marketing und               27. Jahrgang/26. September 2018
                     Veranstaltungsmanagement
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Zweite Änderung der fachspezifischen
Studienordnung
für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach
„Biologie“ (Schwerpunkt Gymnasium)
(AMB Nr. 44/2015)

Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der Verfassung                             Studium und Prüfung (ZSP-HU)                      in   ihren
der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung                       jeweils geltenden Fassungen.“
der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.
Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der                     3.     Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat
                                                                        „§ 9a Übergangsvorschriften
der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen
Fakultät am 18. Juli 2018 die folgende Satzung
           *                                                            (1)    Die fachspezifische Studienordnung für
beschlossen :
                                                                               das lehramtsbezogene Masterstudium im
                                                                               Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
                                                                               vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei-
                                                                               lungsblatt der Humboldt-Universität zu
                         Artikel 1
                                                                               Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert
                                                                               durch Satzung vom 28. August 2017
Die fachspezifische Studienordnung für das
                                                                               (Amtliches      Mitteilungsblatt     der
lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie
                                                                               Humboldt-Universität    zu   Berlin  Nr.
(Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015
                                                                               47/2017), in der vom 1. Oktober 2018
(Amtliches     Mitteilungsblatt   der     Humboldt-
                                                                               an als fachspezifische Studienordnung
Universität zu Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert
                                                                               für   das   lehramtsbezogene     Master-
durch Satzung vom 28. August 2017 (Amtliches
                                                                               studium im Fach Biologie (für das
Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin
                                                                               Lehramt an Integrierten Sekundar-
Nr. 47/2017), wird wie folgt geändert:
                                                                               schulen und Gymnasien) geltenden
                                                                               Fassung gilt für alle Studentinnen und
1.      Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
                                                                               Studenten, die ihr Studium ab dem
        a) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende An-                            Wintersemester 2018/19 aufnehmen
           gabe eingefügt:                                                     oder im Wege eines Hochschul-,
                                                                               Studiengangs- oder Studienfachwechsels
            „§ 9a Übergangsvorschriften“.                                      oder     einer    Wiederimmatrikulation
                                                                               fortsetzen.
        b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:
                                                                        (2)    Für Studentinnen und Studenten, die ihr
            „§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.                            Studium vor dem 29. Juli 2015 in dem
                                                                               entsprechenden        Fach     in     einem
2.      § 1 wird wie folgt gefasst:                                            Lehramtsmasterstudiengang         auf    der
                                                                               Grundlage      des    § 9a    des    Lehrer-
        „Diese      Studienordnung     enthält     die                         bildungsgesetzes in der Fassung vom
        fachspezifischen    Regelungen     für    das                          13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948),
        lehramtsbezogene Masterstudium im Fach                                 das    zuletzt     durch     Gesetz     vom
        Biologie (für das Lehramt an Integrierten                              5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert
        Sekundarschulen und Gymnasien). Sie gilt in                            worden ist, im Umfang von 60 oder 90
                                                                               Leistungspunkten aufgenommen oder im
        Verbindung      mit    der   fachspezifischen
                                                                               Wege eines Hochschul-, Studiengangs-
        Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene
                                                                               oder Studienfachwechsels oder einer
        Masterstudium im Fach Biologie (für das                                Wiederimmatrikulation            fortgesetzt
        Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und                            haben,    gilt    die    Fachübergreifende
        Gymnasien), der Studien- und Prüfungs-                                 Studienordnung für das Masterstudium
        ordnung der Studienanteile Bildungswissen-                             für das Lehramt (60 Studienpunkte) vom
        schaften und Sprachbildung (für das Lehramt                            9. Januar 2007 (Amtliches Mitteilungs-
        an    Integrierten    Sekundarschulen     und                          blatt der Humboldt-Universität zu Berlin
        Gymnasien) sowie der Fächerübergreifenden                              Nr. 96/2007), zuletzt geändert durch
        Satzung zur Regelung von Zulassung,                                    Satzung      vom       30. August      2011
                                                                               (Amtliches        Mitteilungsblatt       der
                                                                               Humboldt-Universität       zu Berlin     Nr.
*                                                                              50/2011), in Verbindung mit der
    Die Bestätigung durch das Präsidium erfolgte am                            fachspezifischen Anlage des Faches
    18. September 2018.

                                                         3
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

      Biologie vom 19. Dezember 2007 zur                                    Studienordnung für das Masterstudium
      Fachübergreifenden Studienordnung für                                 für das Lehramt (120 Studienpunkte)
      das Masterstudium für das Lehramt                                     vom      9. Januar       2007       (Amtliches
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                          Mitteilungsblatt         der        Humboldt-
      Humboldt-Universität       zu Berlin      Nr.                         Universität zu Berlin Nr. 99/2007),
      100/2007), übergangsweise fort. Ab                                    zuletzt geändert durch Satzung vom
      dem Wintersemester 2016/17 bis zum                                    30.      August         2011        (Amtliches
      28. August 2017 können sie alternativ                                 Mitteilungsblatt         der        Humboldt-
      die fachspezifische Studienordnung für                                Universität zu Berlin Nr. 49/2011), in
      das lehramtsbezogene Masterstudium im                                 Verbindung mit der fachspezifischen
      Fach Biologie (Schwerpunkt Integrierte                                Anlage     des     Faches      Biologie    vom
      Sekundarschule) vom 28. Juli 2015                                     19. Dezember        2007      zur Fachüber-
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                          greifenden Studienordnung für das
      Humboldt-Universität          zu       Berlin                         Masterstudium        für      das      Lehramt
      Nr. 43/2015), in der bis zum 28. August                               (Amtliches      Mitteilungsblatt            der
      2017 geltenden Fassung, ab dem                                        Humboldt-Universität            zu       Berlin
      29. August 2017 die fachspezifische                                   Nr. 101/2007), zuletzt geändert durch
      Studienordnung       für    das    lehramts-                          Satzung vom 26. September 2012
      bezogene       Masterstudium      im    Fach                          (Amtliches         Mitteilungsblatt         der
      Biologie      (Schwerpunkt       Integrierte                          Humboldt-Universität            zu       Berlin
      Sekundarschule) vom 28. Juli 2015                                     Nr. 34/2012), übergangsweise fort. Ab
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                          dem Wintersemester 2016/17 bis zum
      Humboldt-Universität       zu Berlin      Nr.                         28. August 2017 können sie alternativ
      43/2015),      zuletzt    geändert     durch                          die fachspezifische Studienordnung für
      Satzung      vom     28.     August     2017                          das lehramtsbezogene Masterstudium im
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                          Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
      Humboldt-Universität       zu Berlin      Nr.                         vom       29. Juli      2015        (Amtliches
      48/2017), in der bis zum 30. September                                Mitteilungsblatt         der        Humboldt-
      2018     geltenden       Fassung,     jeweils                         Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der
      einschließlich        der       zugehörigen                           bis zum 28. August 2017 geltenden
      fachübergreifenden und fachspezifischen                               Fassung, ab dem 29. August 2017 die
      Studien-       und      Prüfungsregelungen                            fachspezifische Studienordnung für das
      wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die                              lehramtsbezogene Masterstudium im
      Wahl muss schriftlich gegenüber dem                                   Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
      Prüfungsbüro erklärt werden und ist                                   vom       29. Juli      2015        (Amtliches
      unwiderruflich. Das Studium kann mit                                  Mitteilungsblatt         der        Humboldt-
      Ablauf des 30. September 2018 zum                                     Universität zu Berlin Nr. 44/2015),
      1. Oktober 2018 von den in Satz 1                                     zuletzt geändert durch Satzung vom
      benannten Studentinnen und Studenten                                  28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs-
      nur noch nach der fachspezifischen                                    blatt der Humboldt-Universität zu Berlin
      Studienordnung              für          das                          Nr. 47/2017), in der bis zum 30.
      lehramtsbezogene Masterstudium im                                     September 2018 geltenden Fassung,
      Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)                                 jeweils einschließlich der zugehörigen
      vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei-                                  fachübergreifenden und fachspezifischen
      lungsblatt der Humboldt-Universität zu                                Studien-      und        Prüfungsregelungen
      Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert                                 wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
      durch Satzung vom 28. August 2017                                     Wahl muss schriftlich gegenüber dem
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                          Prüfungsbüro erklärt werden und ist
      Humboldt-Universität       zu Berlin      Nr.                         unwiderruflich. Das Studium kann mit
      47/2017), in der vom 1. Oktober 2018                                  Ablauf des 30. September 2018 zum
      an als fachspezifische Studienordnung                                 1. Oktober 2018 von den in Satz 1
      für   das     lehramtsbezogene       Master-                          benannten Studentinnen und Studenten
      studium im Fach Biologie (für das                                     nur noch nach der fachspezifischen
      Lehramt an Integrierten Sekundar-                                     Studienordnung        für     das    lehramts-
      schulen und Gymnasien) geltenden                                      bezogene      Masterstudium         im    Fach
      Fassung fortgeführt werden; Absatz 7                                  Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom
      bleibt unberührt.                                                     29. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt
                                                                            der Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
(3)   Für Studentinnen und Studenten, die ihr                               44/2015),      zuletzt      geändert     durch
      Studium vor dem 30. Juli 2015 in dem                                  Satzung      vom        28. August        2017
      entsprechenden        Fach    in     einem                            (Amtliches         Mitteilungsblatt         der
      Lehramtsmasterstudiengang        auf    der                           Humboldt-Universität         zu Berlin      Nr.
      Grundlage      des    § 9a   des    Lehrer-                           47/2017), in der vom 1. Oktober 2018
      bildungsgesetzes in der Fassung vom                                   an als fachspezifische Studienordnung
      13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948),                                 für         das            lehramtsbezogene
      das    zuletzt     durch    Gesetz     vom                            Masterstudium im Fach Biologie (für das
      5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert                                  Lehramt an Integrierten Sekundar-
      worden ist, im Umfang von 120                                         schulen und Gymnasien) geltenden
      Leistungspunkten aufgenommen oder im                                  Fassung fortgeführt werden; Absatz 7
      Wege eines Hochschul-, Studiengangs-                                  bleibt unberührt.
      oder Studienfachwechsels oder einer
      Wiederimmatrikulation           fortgesetzt
      haben,    gilt    die    Fachübergreifende

                                                      4
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

(4) Studentinnen und Studenten, die ihr                                   fortsetzen; Absatz 7 bleibt unberührt.
    Studium vor dem 1. Oktober 2018 in
    dem entsprechenden Fach in einem                                (5) Studentinnen und Studenten, die ihr
    lehramtsbezogenen Masterstudiengang                                 Studium vor dem 1. Oktober 2018 in
    für das Studium für das Lehramt an                                  dem entsprechenden Fach in einem
    Integrierten     Sekundarschulen         und                        lehramtsbezogenen Masterstudiengang
    Gymnasien      mit    dem      Schwerpunkt                          für das Studium für das Lehramt an
    Integrierte Sekundarschule als einem
                                                                        Integrierten      Sekundarschulen        und
    der    beiden    differenzierten     Master-
                                                                        Gymnasien      mit     dem     Schwerpunkt
    studiengänge gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3
                                                                        Gymnasium als einem der beiden
    des    Lehrkräftebildungsgesetzes       vom
    7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das                                  differenzierten         Masterstudiengänge
    zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom                            gemäß      §5      Absatz 3    Satz 3     des
    20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert                               Lehrkräftebildungsgesetzes               vom
    worden ist, aufgenommen oder im Wege                                7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das
    eines Hochschul-, Studiengangs- oder                                zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
    Studienfachwechsels          oder      einer                        20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert
    Wiederimmatrikulation            fortgesetzt                        worden ist, aufgenommen oder im Wege
    haben,       führen        ihr      Studium                         eines Hochschul-, Studiengangs- oder
    übergangsweise nach den bisher für sie                              Studienfachwechsels          oder       einer
    geltenden Regelungen fort. Ab dem                                   Wiederimmatrikulation            fortgesetzt
    Wintersemester 2018/19 können sie
                                                                        haben, führen ihr Studium übergangs-
    ausnahmsweise           alternativ        die
                                                                        weise nach den bisher für sie geltenden
    fachspezifische Studienordnung für das
    lehramtsbezogene Masterstudium im                                   Regelungen fort. Ab dem Winter-
    Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)                               semester 2018/19 können sie alternativ
    vom      29. Juli      2015       (Amtliches                        die fachspezifische Studienordnung für
    Mitteilungsblatt       der        Humboldt-                         das lehramtsbezogene Masterstudium im
    Universität zu Berlin Nr. 44/2015),                                 Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
    zuletzt geändert durch Satzung vom                                  vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei-
    28. August          2017          (Amtliches                        lungsblatt der Humboldt-Universität zu
    Mitteilungsblatt       der        Humboldt-                         Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert
    Universität zu Berlin Nr. 47/2017), in der                          durch Satzung vom 28. August 2017
    vom     1.    Oktober     2018      an    als                       (Amtliches         Mitteilungsblatt       der
    fachspezifische Studienordnung für das
                                                                        Humboldt-Universität       zu   Berlin     Nr.
    lehramtsbezogene Masterstudium im
                                                                        47/2017), in der vom 1. Oktober 2018
    Fach Biologie (für das Lehramt an
                                                                        an als fachspezifische Studienordnung
    Integrierten     Sekundarschulen         und
    Gymnasien)         geltenden        Fassung                         für    das   lehramtsbezogene        Master-
    einschließlich       der        zugehörigen                         studium im Fach Biologie (für das
    fachübergreifenden und fachspezifischen                             Lehramt an Integrierten Sekundar-
    Studien-      und      Prüfungsregelungen                           schulen und Gymnasien) geltenden
    wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die                            Fassung einschließlich der zugehörigen
    Wahl muss schriftlich gegenüber dem                                 fachübergreifenden und fachspezifischen
    Prüfungsbüro erklärt werden und ist                                 Studien-      und       Prüfungsregelungen
    unwiderruflich. Das Studium kann mit                                wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
    Ablauf des 30. September 2024 von den                               Wahl muss schriftlich gegenüber dem
    in Satz 1 benannten Studentinnen und                                Prüfungsbüro erklärt werden und ist
    Studenten      nur     noch     nach     der
                                                                        unwiderruflich. Das Studium kann mit
    fachspezifischen Studienordnung für das
                                                                        Ablauf des 30. September 2024 von den
    lehramtsbezogene Masterstudium im
    Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)                               in Satz 1 benannten Studentinnen und
    vom      29. Juli      2015       (Amtliches                        Studenten      nur      noch    nach      der
    Mitteilungsblatt       der        Humboldt-                         fachspezifischen Studienordnung für das
    Universität zu Berlin Nr. 44/2015),                                 lehramtsbezogene Masterstudium im
    zuletzt geändert durch Satzung vom                                  Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
    28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs-                             vom       29. Juli     2015       (Amtliches
    blatt der Humboldt-Universität zu Berlin                            Mitteilungsblatt        der       Humboldt-
    Nr. 47/2017), in der vom 1. Oktober                                 Universität zu Berlin Nr. 44/2015),
    2018 an als fachspezifische Studien-                                zuletzt geändert durch Satzung vom
    ordnung für das lehramtsbezogene                                    28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs-
    Masterstudium im Fach Biologie (für das
                                                                        blatt der Humboldt-Universität zu Berlin
    Lehramt an Integrierten Sekundar-
                                                                        Nr. 47/2017), in der vom 1. Oktober
    schulen und Gymnasien) geltenden
                                                                        2018       an       als      fachspezifische
    Fassung in derjenigen Fassung dieser
    fachspezifischen            Studienordnung                          Studienordnung       für    das    lehramts-
    fortgeführt werden, die dann für                                    bezogene      Masterstudium       im    Fach
    diejenigen Studentinnen und Studenten                               Biologie (für das Lehramt an Integrierten
    maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem                              Sekundarschulen         und     Gymnasien)
    Wintersemester 2024/25 aufnehmen                                    geltenden Fassung in derjenigen Fassung
    oder im Wege eines Hochschul-,                                      dieser fachspezifischen Studienordnung
    Studiengangs- oder Studienfachwechsels                              fortgeführt werden, die dann für
    oder     einer      Wiederimmatrikulation                           diejenigen Studentinnen und Studenten

                                                    5
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

      maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem                        (8)    Die Absätze 1 bis 7 gelten im Falle der
      Wintersemester 2024/25 aufnehmen                                     Registrierung entsprechend.
      oder im Wege eines Hochschul-,
      Studiengangs- oder Studienfachwechsels                        (9)    Im Falle der Fortführung des Studiums
      oder     einer    Wiederimmatrikulation                              nach einem Wechsel gemäß den
                                                                           Absätzen 1 bis 8 werden bisherige
      fortsetzen; Absatz 7 bleibt unberührt.
                                                                           Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU
                                                                           in der jeweils geltenden Fassung
(6)   Studentinnen     und     Studenten     nach
                                                                           berücksichtigt.
      Absatz 5 Satz 1, die ihr Studium darüber
      hinaus vor dem 29. August 2017                         4.     § 10 wird wie folgt geändert:
      aufgenommen oder fortgesetzt haben,
      können alternativ ab dem 29. August                           a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
      2017 die fachspezifische Studienordnung
      für    das   lehramtsbezogene       Master-                         „(2) Mit Ablauf des 30. September 2018
      studium im Fach Biologie (Schwerpunkt                                    tritt die fachspezifische Anlage des
      Gymnasium)        vom      29. Juli    2015                              Faches Biologie vom 19. Dezember
      (Amtliches       Mitteilungsblatt       der                              2007 zur Fachübergreifenden Studi-
      Humboldt-Universität      zu Berlin      Nr.                             enordnung für das Masterstudium für
      44/2015),     zuletzt    geändert     durch                              das     Lehramt     (Amtliches   Mit-
      Satzung      vom       28. August      2017                              teilungsblatt der Humboldt-Universi-
      (Amtliches Mitteilungsblatt der Hum-                                     tät zu Berlin Nr. 101/2007), zuletzt
      boldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2017),                                geändert      durch    Satzung  vom
      in der vom 29. August 2017 an                                            26. September 2012 (Amtliches Mit-
      geltenden Fassung einschließlich der                                     teilungsblatt      der      Humboldt-
      zugehörigen fachübergreifenden und                                       Universität zu Berlin Nr. 34/2012),
      fachspezifischen        Studien-        und                              außer Kraft.“
      Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2
      bleibt unberührt. Die Wahl muss                               b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
      schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro
      erklärt werden und ist unwiderruflich.                              „(3) Mit Ablauf des 30. September 2019
      Das Studium kann mit Ablauf des                                          tritt die fachspezifische Studienord-
      30. September 2019 von den in Satz 1                                     nung für das lehramtsbezogene Mas-
      benannten Studentinnen und Studenten,                                    terstudium im Fach Biologie (Schwer-
      die bis zu diesem Zeitpunkt von ihrem                                    punkt Gymnasium) vom 29. Juli
      Wechselrecht nach Absatz 5 Satz 2                                        2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der
      keinen Gebrauch gemacht haben, nur                                       Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
      noch      nach     der     fachspezifischen                              44/2015) in der bis zum 28. August
      Studienordnung      für    das    lehramts-                              2017 geltenden        Fassung   außer
      bezogene      Masterstudium      im    Fach                              Kraft.“
      Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom
      29. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt                     c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
      der Humboldt-Universität zu Berlin
      Nr. 44/2015), zuletzt geändert durch                                „(4) Mit Ablauf des 30. September 2024
      Satzung      vom       28. August      2017                         tritt die fachspezifische Studienordnung
      (Amtliches       Mitteilungsblatt       der                         für das lehramtsbezogene Masterstudium
      Humboldt-Universität         zu       Berlin                        im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymna-
      Nr. 47/2017), in der vom 29. August                                 sium) vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei-
      2017 an geltenden Fassung fortgeführt                               lungsblatt der Humboldt-Universität zu
      werden; Absatz 5 bleibt im Übrigen                                  Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert
      unberührt.                                                          durch Satzung vom 28. August 2017
                                                                          (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-
(7)   Die in Absatz 2 Satz 4, Absatz 3 Satz 4,                            Universität zu Berlin Nr. 47/2017), in der
      Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 Satz 4                                 ab 29. August 2017 geltenden Fassung
      festgelegten Fristen können im Einzelfall                           außer Kraft.“
      aufgrund      besonderer      persönlicher
      Lebensumstände der Studentin oder des                  5.     Die in Anlage 1 dieser Änderungsordnung
      Studenten      verlängert   werden.    Die                    enthaltenen    Neufassungen  der    Modul-
      Entscheidung trifft der für das Erste Fach                    beschreibungen ersetzen die     bisherigen
      zuständige      Prüfungsausschuss      auf
                                                                    entsprechenden Modulbeschreibungen der
      schriftlichen Antrag. In diesen Fällen
                                                                    Anlage 1 der Studienordnung.
      behalten die jeweils in dem Einzelfall für
      das Studium anwendbaren fachüber-
      greifenden und fachspezifischen Studien-
      und      Prüfungsregelungen     in    dem
      Einzelfall entgegen § 10 Absatz 2 und 4
      ihre Gültigkeit bis zum Ende der
      Fristverlängerung.

                                                     6
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

                   Artikel 2                                                           Artikel 3

Die Lebenswissenschaftliche Fakultät macht den             Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am
Wortlaut der fachspezifischen Studienordnung für           Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen
das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach                 Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin
Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) in der vom                in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 treten
1. Oktober    2018    an     geltenden   Fassung           vorbehaltlich des Inkrafttretens von Artikel 1
entsprechend Artikel 1 Nummer 2 als „Fachspezi-            Nummer 1 des Gesetzes vom 2. März 2018 (GVBl.
fische Studienordnung für das lehramtsbezogene             S. 174) am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Masterstudium im Fach Biologie (für das Lehramt
an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien)“
im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-
Universität zu Berlin bis zum 30. Mai 2019
bekannt.

                                                   7
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Anlage 1: Modulbeschreibungen

 Nr. 03: Moderne Biologie und Schule, LABio3                                                  Leistungspunkte: 5

 Lern- und Qualifikationsziele: Ziel des Moduls ist die exemplarische forschungsbezogene
 Vertiefung von Biologie-Themen. Aus fachlicher oder fachdidaktischer Perspektive wird über
 naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden bzw. Erkenntnisse reflektiert.

 Forschungspraktikum für Studierende des Lehramts Biologie mit begleitendem Projektseminar
 unter der fachdidaktischen Perspektive der Biologie.

 Die Studierenden
      erklären die Funktionsweise und Organisationsform eines großen Forschungsinstituts oder
       eines Unternehmens
      erarbeiten ein Themenfeld der aktuellen, modernen Forschung mit Anwendungsperspektiven
      reflektieren die Bedürfnisse und Anforderungen der Arbeitswelt
      erklären die Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur High -Tech-
       Produktion
      reflektieren mögliche Anwendungen des theoretischen Wissens aus dem Forschungsumfeld
       in den Schulalltag

 Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des
 Moduls: keine

 Erläuterung des Lehrangebots:

 Das Praktikum wird im Wintersemester und Sommersemester angeboten, soweit Praktikumsplätze
 verfügbar sind.

 Das Projektseminar wird als Blockseminar nach dem Praktikum angeboten.

 Vor der Bewerbung um einen Praktikumsplatz nehmen die Studierenden Kontakt zu den
 verantwortlichen Lehrenden auf. Diese bieten Hilfe bei der Bewerbung an und vereinbaren den
 genauen Praktikumsablauf einschließlich Projektseminar.

                                                8
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Lehrveranstal-    Präsenzzeit, Workload in           Leistungspunkte                Themen, Inhalte
tungsart          Stunden                            und Voraus-
                                                     setzung für
                                                     deren Erteilung

Praktikum         75 Stunden                         3 LP, Teilnahme                Praktikum:

                  2,5 Stunden Bewerbung                                             Selbstständige
                                                                                    Bewerbung für das
                  2,5 Stunden                                                       Praktikum und
                  Vorbereitung                                                      Durchführung des
                                                                                    Praktikums,
                  70 Stunden Präsenzzeit                                            Einarbeitung in die
                  innerhalb von 4 Wochen                                            wissenschaftlichen
                  Praktikum (nach                                                   Grundlagen
                  individueller                                                     praxisnaher,
                  Vereinbarung kann die                                             moderner Forschung
                  Präsenzzeit ggf. über                                             und Dokumentation,
                  einen längeren Zeitraum                                           Führen eines
                  verteilt werden),                                                 Protokollbuchs
                  Nachweis eines                                                    (während der
                  einfachen                                                         Präsenzzeit)
                  Arbeitszeugnisses
Projektseminar    1 SWS                              1 LP               Seminar zum
                                                     (davon 0,5 LP      Praktikum:
                  25 Stunden                         Inklusion),        Im Rahmen des
                  15 Stunden                         Teilnahme,         Seminars werden
                  Präsenzzeit,                       Präsentation im    fachliche Inhalte aus
                  10 Stunden Vor- und                Seminar            dem Praktikum
                  Nachbereitung der                  (30 Min.)          vorgestellt und
                  Lehrveranstaltung und                                 Vorschläge für eine
                  der speziellen                                        didaktische
                  Arbeitsleistung                                       Rekonstruktion für
                                                                        den Schulunterricht
                                                                        erarbeitet. Diese
                                                                        werden anschließend
                                                                        in Form studentischer
                                                                        Referate und
                                                                        Unterrichtsproben
                                                                        präsentiert.
                                                                        Literaturrecherche,
                                                                        Materialsammlung
                                                                        und Aufarbeitung im
                                                                        Selbststudium,
                                                                        Verfassen des
                                                                        Praktikumsberichtes.
Modulabschluss-   25 Stunden                         1 LP               Portfolio
prüfung           einschließlich                     (davon 0,5 LP      (Praktikumsbericht
                  Vorbereitung                       Inklusion),        und didaktisches
                                                     Bestehen           Konzept) im Umfang
                                                                        von ca.
                                                                        12.000 Zeichen ohne
                                                                        Leerzeichen
Dauer des          1 Semester                                      2 Semester
Moduls
Beginn des         Wintersemester                                         Sommersemester
Moduls

                                          9
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Nr. 04: Spezielle Themen des Biologieunterrichts, LABio4                                            Leistungspunkte: 5

Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden vertiefen exemplarisch biologiedidaktische Themen in
Verbindung mit Querschnittsaufgaben. Die Querschnittsaufgabe Inklusion wird dabei angemessen berück-
sichtigt.

Die Studierenden

- beschreiben, interpretieren und wenden relevante Steuerungsdokumente (z. B. Rahmenlehrplan, Bildungs-
  standards) bei der Darstellung oder Planung von Lehr-/Lernprozessen an

- reflektieren Lehr-/Lernprozesse aus fachlicher Perspektive sowie mehrperspektivisch unter Berücksich-
  tigung der Voraussetzungen der Lernenden

- wenden lernzieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch bzw. in überfachlicher Perspektive an

- beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten

- analysieren Kommunikationsprozesse in Lehr-/Lernsituationen hinsichtlich fachlicher und fachüber-
  greifender Zielsetzungen

- beurteilen wesentliche Lehr-/Lernmaterialien und Medien im Themenfeld und integrieren dabei moderne
  Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll

- beurteilen naturwissenschaftliche Untersuchungen und Arbeitstechniken, reflektieren über natur-
  wissenschaftliche Problemlöseprozesse sowie über ihre epistemologischen Überzeugungen in Bezug auf ihr
  Naturwissenschaftsverständnis

Die Veranstaltungen werden in zwei Blöcken angeboten. Die Seminare im Block 1 reflektieren ein Thema des
Biologieunterrichts aus fachübergreifender und inklusiver Perspektive. Die Seminare im Block 2 reflektieren
ein Thema des Biologieunterrichts aus fachlicher und fachübergreifender Perspektive. Innerhalb der Blöcke
werden Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten parallel oder abwechselnd angeboten, so
dass Möglichkeiten für eine individuelle Schwerpunktsetzung bestehen.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Erläuterung des Lehrangebots:

Aus Block 1 und Block 2 ist jeweils ein Seminar zu absolvieren.

Lehrveranstal-     Präsenzzeit,           Leistungspunkte und     Themen, Inhalte
tungsart           Workload in Stunden    Voraussetzung für deren
                                          Erteilung

Seminar            2 SWS                  2 LP (davon 1 LP In-        Spezielle Themen (Block 1)
                                          klusion), Teilnahme,        Seminare im Block 1 fokussieren auf den
                   50 Stunden
                                                                      Umgang mit Heterogenität in den
                                       ggf. spezielle Ar-
                   25 Stunden Präsenz-                                Bereichen Sexualpädagogik, Gender, gesell-
                                       beitsleistung gemäß
                   zeit,                                              schaftliche Vielfalt und interkulturelle Bil-
                                       Anlage 2 abhängig
                                                                      dungsarbeit aus inklusiver und fachüber-
                   25 Stunden          von der gegebenen
                                                                      greifender Perspektive
                   Vor- und Nach-      Lehrveranstaltung
                   bereitung der Lehr- (maximal 1 LP)                 Seminare exemplarisch:
                   veranstaltung und
                                                                      1. Sexuelle Bildung:
                   der speziellen
                                                                      Theoretische Ansätze und Methoden für
                   Arbeitsleistung
                                                                      den Unterricht, Umgang mit vielfältigen
                                                                      Geschlechtsidentitäten und sexuellen Ori-
                                                                      entierungen, Entwicklung von wertebe-
                                                                      wussten    Haltungen,    Befähigung   zu
                                                                      selbstbestimmtem Handeln

                                                                      2. Gender, Diversity und sexuelle Vielfalt
                                                                      im Fachunterricht:
                                                                      Grundlegende Theorien der Gender-,
                                                                      Diversity- und Queer-Studies, Relevanz
                                                                      für bildungswissenschaftliche und fachdi-
                                                                      daktische Konzeptionen, Analyse und
                                                                      Entwicklung von Lehr- und Lernmateria-
                                                                      lien unter Gender- und Diversity Aspek-
                                                                      ten

                                                     10
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Seminar           2 SWS                 2 LP, Teilnahme,            Spezielle Themen (Block 2)

                  50 Stunden            ggf. spezielle              Seminare im Block 2 fokussieren ein ak-
                  25 Stunden            Arbeitsleistung             tuelles Thema des Biologieunterrichts aus
                  Präsenzzeit,          gemäß Anlage 2 ab-          fachlicher und fachübergreifender Per-
                  25 Stunden            hängig von der              spektive.
                  Vor- und Nach-        gegebenen Lehr-
                                                                    Seminare exemplarisch:
                  bereitung der Lehr-   veranstaltung
                  veranstaltung und     (maximal 1 LP)              1. Bildung für nachhaltige Entwicklung:
                  der speziellen Ar-                                Was ist Nachhaltigkeit?
                  beitsleistung                                     Bildungstheoretische Reflexionen, Rele-
                                                                    vanz für die Lehre, Kompetenzorientie-
                                                                    rungen, Anwendungsmöglichkeiten für
                                                                    den Unterricht

                                                                    2.   Natur    der   Naturwissenschaften:
                                                                    Was ist Wissenschaft?
                                                                    Wissenschaftstheoretische und wissen-
                                                                    schaftsphilosophische Reflexionen, Rele-
                                                                    vanz für die Lehre, Anwendungsmöglich-
                                                                    keiten für den Unterricht

                                                                    3. Lernen an außerschulischen Lernorten:
                                                                    Möglichkeiten und Grenzen für das Ler-
                                                                    nen an besonderen Orten (z. B. Museum,
                                                                    Zoo, Schülerlabor, Tierpark), komplexe
                                                                    Problemstellungen und Lösungswege mit
                                                                    fachspezifischen   und    überfachlichen
                                                                    Kenntnissen und Methoden, funktionale
                                                                    und soziale Perspektiven auf das Lernob-
                                                                    jekt bzw. den Lernort

                                                                    Hausarbeit zu einem ausgewählten
Modulabschluss-   25 Stunden            1 LP, Bestehen
                                                                    Thema der gewählten Seminare im
prüfung           einschließlich
                                                                    Umfang von ca. 12.000 Zeichen ohne
                  Vorbereitung
                                                                    Leerzeichen

Dauer des            1 Semester                               2 Semester
Moduls

Beginn des           Wintersemester                           Sommersemester
Moduls

                                                  11
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Nr. 05: Schulpraktikum im Praxissemester, LABio5                                                  Leistungspunkte: 12

Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen Biologieunterricht Theorie geleitet unter Beachtung
aktueller fachdidaktischer und fachlicher Erkenntnisse sowie curricularer Vorgaben und inklusiver Ansätze zu
konzipieren. Sie erproben ihr praktisches Handeln unter Anleitung am Lernort Schule und erfahren sich als
Lehrerinnen- oder Lehrerpersönlichkeit. Sie analysieren und reflektieren den Unterricht kriteriengeleitet und
ziehen Schlussfolgerungen für zukünftige Unterrichtsplanungen. Sie nehmen am Schulleben teil und gestal-
ten dieses mit.

Die Studierenden

- beschreiben Konzepte und Bedingungen für die Planung von Fachunterricht und wenden diese an.

- beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten.

- begründen Planungsentscheidungen unter Rückgriff auf bildungswissenschaftliche bzw. fachdidaktische
  Konzepte und Theorien.

- planen fachliche Lernumgebungen adressatengerecht und mehrperspektivisch.

- wenden zieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch an.

- führen exemplarisch fachliche Lehr- und Lernprozesse schüler- und problemorientiert durch und evaluieren
  diese.

- beurteilen eigene Lehrleistungen mit Mitteln der Selbst- und Fremdevaluation und entwickeln diese weiter.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
Die Durchführung des Schulpraktikums (SPR) setzt die Teilnahme am Vorbereitungsseminar voraus.

Lehrveranstal-     Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte          Themen, Inhalte
tungsart           load in Stunden        und Voraussetzung
                                          für deren Erteilung

Seminar            2 SWS                  2 LP (davon 1 LP         Vorbereitung des Schulpraktikums:
                                          Inklusion),
                   50 Stunden                                      Ziel des Vorbereitungsseminars ist das
                                          Teilnahme,
                   25 Stunden                                      Kennenlernen und exemplarische Anwen-
                                          Ausarbeitung eines
                   Präsenzzeit,                                    den fachdidaktischer Konzepte und Bedin-
                                          Unterrichts-
                   25 Stunden                                      gungen für die Planung und Reflexion von
                                          konzepts (ca.
                   Vor- und Nach-                                  Unterricht im Schulfach Biologie sowie von
                                          8.500 Zeichen oh-
                   bereitung der Lehr-                             Möglichkeiten der Komplexitäts- und Ni-
                                          ne Leerzeichen)
                   veranstaltung und                               veaudifferenzierung von biologischen Un-
                   der speziellen                                  terrichtsinhalten. Dabei wird der Zusam-
                   Arbeitsleistung                                 menhang zwischen den theoretischen und
                                                                   praktischen Grundlagen der Biologiedidak-
                                                                   tik und der konkreten Unterrichtsplanung
                                                                   verdeutlicht.

Schulpraktikum                            7 LP, mindestens         - Umsetzung erziehungswissenschaftlicher,
                   175 Stunden
                                          16 Unterrichts-          psychologischer,    sozialwissenschaftlicher
                   115 Stunden
                                          stunden mit eige-        und fachdidaktischer Grundlagenkenntnisse
                   Präsenzzeit in der
                                          ner Unter-               in praktisches Handeln
                   Schule an mindes-
                                          richtstätigkeit, da-
                   tens drei Tagen pro                             - Hospitationen im Fach und in verschiede-
                                          von mindestens 9
                   Woche,                                          nen Lerngruppen mit pädagogischen und
                                          vollständige Unter-
                   60 Stunden                                      fachdidaktischen                 Beobach-
                                          richtsstunden und
                   Vor- und Nachberei-                             tungsschwerpunkten
                                          weitere 7 voll
                   tungszeit
                                          ständige Stunden         - Reflexion der Hospitationen
                                          oder Unterrichts-
                                          teile, entsprechend      - Analyse der Situation in der zu unter-
                                          der erforderlichen       richtenden Lerngruppe
                                          fachdidaktischen         - fachliche und didaktisch-methodische Pla-
                                          Kompetenz-               nung und Vorbereitung von Unterrichts
                                          entwicklung,             stunden unter Berücksichtigung fachdidak-
                                          30 Hospitationen         tischer Forschungsergebnisse und ziel diffe-
                                          von Fachunterricht       renzierender Konzepte
                                          (á 45 Min.)

                                                     12
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

                                                                  - Berücksichtigung von Möglichkeiten der
                                                                  inneren Differenzierung unter besonderer
                                                                  Berücksichtigung der Sprache sowie des
                                                                  Experiment- und Medieneinsatzes

                                                                  - angeleitete          Durchführung             eigenen
                                                                  Unterrichts

                                                                  - Planung, Durchführung und Auswertung
                                                                  eines schriftlichen Leistungstests

                                                                  - Reflexion des Unterrichts in Auswertungs-
                                                                  und Beratungsgesprächen mit den schuli-
                                                                  schen und universitären Betreuenden

                                                                  - Einblick in Arbeitsprozesse und Organi-
                                                                  sation der zweiten Ausbildungsphase

                                                                  - Nutzung von Verfahren und Instrumenten
                                                                  zur professionellen Weiterentwicklung

                                                                  - Teilnahme am Schulleben und dessen ak-
                                                                  tive Mitgestaltung (u. a. Teilnahme an
                                                                  schulischen Veranstaltungen, Sitzungen
                                                                  schulischer Gremien, Wandertagen und Ex-
                                                                  kursionen)

Seminar           2 SWS                   2 LP (davon 1 LP        Nachbereitung des Praktikums:
                                          Inklusion),
                  50 Stunden                                      Das Vertiefungsseminar bietet die Möglich-
                                          Teilnahme,
                  25 Stunden                                      keit, die Erfahrungen aus dem Schulprak-
                  Präsenzzeit,            Präsentation            tikum zu reflektieren und Lösungsmöglich-
                  25 Stunden              eigener Beobach-        keiten für problemhaltige Unterrichtssitua-
                  Vor- und Nach-          tungen und Refle-       tionen zu erarbeiten. Dabei werden Mög-
                  bereitung der Lehr-     xionen (15 Min.)        lichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudif-
                  veranstaltung und                               ferenzierung von biologischen Unterrichts-
                  der speziellen                                  inhalten erarbeitet. Es findet ein Austausch
                  Arbeitsleistung                                 über Möglichkeiten und Grenzen des eigen-
                                                                  verantwortlichen,      handlungsorientierten
                                                                  sowie selbst bestimmten Arbeitens statt.
                                                                  Weitere Themen sind fachübergreifende
                                                                  Aufgaben des Biologieunterrichts. Die eige-
                                                                  nen Einstellungen zu Schule, Lehrberuf und
                                                                  Fachunterricht sollen kritisch reflektiert
                                                                  werden.

Modulabschluss-   25 Stunden              1 LP, Bestehen          Portfolio (ca. 25.000 Zeichen ohne Leerzei-
prüfung           einschließlich Vorbe-                           chen)
                  reitung
                                                                  Das Portfolio dokumentiert die Entwicklung
                                                                  der Studierenden und enthält:

                                                                  - Unterrichtskonzept (Seminar zur Vorbe-
                                                                  reitung des Praktikums)

                                                                  - Bericht sowie übergreifende Reflexion der
                                                                  eigenen professionellen Entwicklung vor
                                                                  dem Hintergrund fachdidaktischer Aspekte
                                                                  ( Schulpraktikum)

                                                                  - Präsentation und Reflexion von Hospita-
                                                                  tionen (Nachbereitung des Praktikums)

Dauer des           1 Semester                                2 Semester
Moduls

Beginn des           Wintersemester                           Sommersemester
Moduls

                                                    13
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Nr. 06: Entwicklung und Evaluation von Biologieunterricht, LABio6                                    Leistungspunkte: 5

Lern- und Qualifikationsziele: Das Modul verbindet die Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen
bzw. Lernaufgaben zu aktuellen biologiedidaktischen Themen unter Berücksichtigung der Querschnittsaufga-
be Sprachbildung mit biologiedidaktischer Forschung in Form der wissenschaftlichen Evaluation von Lehr-
/Lernprozessen. Die Studierenden reflektieren biologiedidaktische Theorien, Fragestellungen sowie empiri-
sche Methoden in biologiedidaktischen Kontexten.
Die Studierenden
-   beschreiben, entwickeln und ggf. erproben aktuelle Unterrichtsmodelle und Aufgabenkonzepte in der
    Biologiedidaktik, wenden diese auf ausgewählte Themen an.
-   unterscheiden zwischen fachwissenschaftlicher Perspektive und der Perspektive der Lernenden in Bezug
    auf ausgewählte, schulrelevante fachliche Inhalte im Prozess und Modell der Didaktischen Rekonstruktion.
-   analysieren Unterrichtsmaterialien für den Biologieunterricht unter verschiedenen Perspektiven.
-   erklären sprachliche Anforderungen und benennen konkrete Sprachhandlungen des Fachunterrichts.
-   analysieren für den Fachunterricht die erforderlichen Sprachstrukturen und reflektieren diese fach-
    didaktisch.
-   erklären Möglichkeiten der Implementierung von sprachbildenden Prinzipien im Fachunterricht und
    wenden diese in Unterrichtsentwürfen an.
-   beschreiben, analysieren und beurteilen aktuelle biologiedidaktische Forschungsarbeiten.
-   führen exemplarisch Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens in der Biologiedidaktik durch und reflektie-
    ren diese.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. an bestimmten Lehrveranstaltungen des Mo-
duls: keine

Lehrveranstal-     Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte           Themen, Inhalte
tungsart           load in Stunden        und Voraussetzung
                                          für deren Erteilung

Hauptseminar       2 SWS                  2 LP (davon 1 LP          Innovativer Biologieunterricht:
                                          Sprachbildung),           Entwicklung und Erprobung von Unterrichts-
                   50 Stunden
                                          Teilnahme,                modellen bzw. Lehrangeboten zu aktuellen
                   25 Stunden
                                          Ausarbeitung (ca.         Themen des Biologieunterrichts, Anwendung
                   Präsenzzeit,
                                          12.000 Zeichen            des Modells der Didaktischen Rekonstrukti-
                   25 Stunden
                                          ohne Leerzeichen)         on auf ausgewählte, schulrelevante fachli-
                   Vor- und Nach-
                   bereitung der Lehr-                              che Themen.
                   veranstaltung und                                Entwicklung von Aufgaben oder Förder-
                   der speziellen                                   konzepten. Analyse bzw. Entwicklung von
                   Arbeitsleistung                                  Unterrichtsmaterialien unter verschiedenen
                                                                    theoretischen Perspektiven sowie Sprach-
                                                                    bildung im Fachunterricht.

Forschungs-        2 SWS                  3 LP, Teilnahme,          Fachdidaktisches Forschungsseminar:
seminar                                   Ausarbeitung (ca.         Beschreibung, Analyse, Diskussion biologie-
                   75 Stunden
                                          12.000 Zeichen            didaktischer    Forschungsarbeiten      sowie
                   25 Stunden
                                          ohne Leerzeichen)         selbstständige Durchführung von exemplari-
                   Präsenzzeit,
                                          und mündlicher            schen Schritten des wissenschaftlichen Ar-
                   50 Stunden
                                          Vortrag (15 Min.)         beitens in der Biologiedidaktik inklusive Re-
                   Vor- und Nach-
                   bereitung der Lehr-                              flexion.
                   veranstaltung und
                   der speziellen
                   Arbeitsleistung

Dauer des             1 Semester                                 2 Semester
Moduls

Beginn des            Wintersemester                             Sommersemester
Moduls

                                                     14
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Nr. 07: Entwicklung und Evaluation von Biologieunterricht, LABio7                                   Leistungspunkte: 5

Lern- und Qualifikationsziele: Das Modul schafft durch die Einführung in biologiedidaktische Forschung eine
Basis und Begleitung für die Masterarbeit in der Fachdidaktik.

Das Modul verbindet die Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen bzw. Lernaufgaben zu aktuel-
len biologiedidaktischen Themen unter Berücksichtigung der Querschnittsaufgabe Sprachbildung mit biolo-
giedidaktischer Forschung in Form der wissenschaftlichen Evaluation von Lehr-/Lernprozessen. Die Studie-
renden reflektieren biologiedidaktische Theorien, Fragestellungen sowie empirische Methoden in biologiedi-
daktischen Kontexten.

Die Studierenden

- beschreiben, entwickeln und ggf. erproben aktuelle Unterrichtsmodelle und Aufgabenkonzepte in der Bio-
  logiedidaktik und wenden diese auf ausgewählte Themen an.

- unterscheiden zwischen fachwissenschaftlicher Perspektive und der Perspektive der Lernenden in Bezug
  auf ausgewählte, schulrelevante fachliche Inhalte im Prozess und Modell der Didaktischen Rekonstruktion.

- analysieren Unterrichtsmaterialien für den Biologieunterricht unter einer ausgewählten Perspektive.

- erklären sprachliche Anforderungen und benennen konkrete Sprachhandlungen des Fachunterrichts.

- analysieren für den Fachunterricht die erforderlichen Sprachstrukturen und reflektieren diese fachdidak-
  tisch.

- erklären Möglichkeiten der Implementierung von sprachbildenden Prinzipien im Fachunterricht und wenden
  diese in Unterrichtsentwürfen an.

- beschreiben, analysieren und beurteilen aktuelle biologiedidaktische Forschungsarbeiten.

- führen exemplarisch Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens in der Biologiedidaktik durch und reflektie-
  ren und präsentieren diese.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. an bestimmten Lehrveranstaltungen des
Moduls: keine

Lehrveranstal-     Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte und Themen, Inhalte
tungsart           load in Stunden        Voraussetzung für de-
                                          ren Erteilung

Hauptseminar       2 SWS                  2 LP (davon 1 LP         Innovativer Biologieunterricht:
                                          Sprachbildung),
                   50 Stunden                                      Entwicklung und Erprobung von Unter-
                                          Teilnahme,
                   25 Stunden                                      richtsmodellen bzw. Lehrangeboten zu ak-
                                          Ausarbeitung (ca.
                   Präsenzzeit,                                    tuellen Themen des Biologieunterrichts,
                                          12.000 Zeichen
                   25 Stunden                                      Anwendung des Modells der Didaktischen
                                          ohne Leerzeichen)
                   Vor- und Nach-                                  Rekonstruktion auf ausgewählte, schulrele-
                   bereitung der                                   vante fachliche Themen.
                   Lehrveranstaltung
                                                                   Entwicklung von Aufgaben oder Förder-
                   und der speziellen
                                                                   konzepten. Analyse bzw. Entwicklung von
                   Arbeitsleistung
                                                                   Unterrichtsmaterialien unter verschiedenen
                                                                   theoretischen Perspektiven sowie Sprach-
                                                                   bildung im Fachunterricht.

Forschungs-        2 SWS                  2 LP, Teilnahme,         Fachdidaktisches Forschungsseminar:
seminar                                   Ausarbeitung (ca.
                   50 Stunden                                      Beschreibung, Analyse, Reflexion biologie-
                                          12.000 Zeichen
                   25 Stunden                                      didaktischer   Forschungsarbeiten    sowie
                                          ohne Leerzeichen)
                   Präsenzzeit,                                    selbstständige Durchführung von exempla-
                   25 Stunden                                      rischen Schritten des wissenschaftlichen
                   Vor- und Nach-                                  Arbeitens in der Biologiedidaktik inklusive
                   bereitung der                                   Reflexion.
                   Lehrveranstaltung
                   und der speziellen
                   Arbeitsleistung

                                                    15
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Colloquium   1 SWS                1 LP, Teilnahme,         Projekt der Masterarbeit
                                  Vortrag (15 Min.)
             25 Stunden
             15 Stunden
             Präsenzzeit,
             10 Stunden
             Vor- und Nach-
             bereitung der
             Lehrveranstaltung
             und der speziellen
             Arbeitsleistung

Dauer des       1 Semester                              2 Semester
Moduls

Beginn des      Wintersemester                          Sommersemester
Moduls

                                            16
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

ÜWPBio: Ausgewählte Themen der Biologiedidaktik                                                     Leistungspunkte: 5

Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden bearbeiten ausgewählte biologiedidaktische Themen.

Die Studierenden

- beschreiben, interpretieren und wenden relevante Steuerungsdokumente (z. B. Rahmenlehrplan, Bildungs-
  standards) bei der Darstellung oder Planung von Lehr-/Lernprozessen an.

- reflektieren Lehr-/Lernprozesse aus fachlicher Perspektive sowie mehrperspektivisch unter Berück-
  sichtigung der Voraussetzungen der Lernenden.

- wenden lernzieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch bzw. in überfachlicher Perspektive an.

- beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten.

- analysieren Kommunikationsprozesse in Lehr-/Lernsituationen hinsichtlich fachlicher Zielsetzungen.

- beurteilen wesentliche Lehr-/Lernmaterialien und Medien im Themenfeld und integrieren dabei moderne
  Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll.

- beurteilen naturwissenschaftliche Untersuchungen und Arbeitstechniken, reflektieren über natur-
  wissenschaftliche Problemlöseprozesse sowie über ihre epistemologischen Überzeugungen in Bezug auf ihr
  Naturwissenschaftsverständnis.

Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls:
keine

Lehrveranstal-     Präsenzzeit, Work-     Leistungspunkte          Themen, Inhalte
tungsart           load in Stunden        und Voraussetzung
                                          für deren Erteilung

Seminar            2 SWS                  2 LP, Teilnahme,         Auswahl eines Seminars aus dem Angebot
                                          ggf. spezielle Ar-       des Moduls 04 (LABio4) im Block 1
                   50 Stunden
                                          beitsleistung ge-
                   25 Stunden
                                          mäß Anlage 2
                   Präsenzzeit,
                                          abhängig von der
                   25 Stunden
                                          gegebenen Lehr-
                   Vor- und Nach-
                                          veranstaltung
                   bereitung der
                                          (maximal 1 LP)
                   Lehrveranstaltung
                   und der speziellen
                   Arbeitsleistung

Seminar            2 SWS                  2 LP, Teilnahme,         Auswahl eines Seminars aus dem Angebot
                                          ggf. spezielle           des Moduls 04 (LABio4) im Block 2
                   50 Stunden
                                          Arbeitsleistung
                   25 Stunden
                                          gemäß Anlage 2
                   Präsenzzeit,
                                          abhängig von der
                   25 Stunden
                                          gegebenen Lehr-
                   Vor- und Nach-
                                          veranstaltung
                   bereitung der Lehr-
                                          (maximal 1 LP)
                   veranstaltung und
                   der speziellen
                   Arbeitsleistung

Modulabschluss-    25 Stunden             1 LP, Bestehen           Hausarbeit zu einem ausgewählten Thema
prüfung            einschließlich Vor-                             der gewählten Seminare im Umfang von
                   bereitung                                       ca. 12.000 Zeichen ohne Leerzeichen

Dauer des             1 Semester                                2 Semester
Moduls

Beginn des            Wintersemester                            Sommersemester
Moduls

                                                     17
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

Erste Änderung der fachspezifischen
Prüfungsordnung
für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach
„Biologie“ (Schwerpunkt Gymnasium)
(AMB Nr. 44/2015)

Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der Verfassung                         „§ 6a       Übergangsvorschriften
der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung
der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.                           (1)    Die fachspezifische Prüfungsordnung für
Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der                               das lehramtsbezogene Masterstudium
Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat                            im    Fach     Biologie      (Schwerpunkt
der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen                              Gymnasium) vom 29. Juli 2015
Fakultät am 18. Juli 2018 die folgende Satzung                             (Amtliches       Mitteilungsblatt       der
           *                                                               Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
beschlossen :
                                                                           44/2015) in der vom 1. Oktober 2018
                                                                           an als fachspezifische Prüfungsordnung
                                                                           für        das          lehramtsbezogene
                     Artikel 1                                             Masterstudium im Fach Biologie (für das
                                                                           Lehramt           an           Integrierten
Die fachspezifische Prüfungsordnung für das                                Sekundarschulen       und      Gymnasien)
lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie                            geltenden    Fassung      gilt   für    alle
(Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015                                  Studentinnen und Studenten, die ihr
(Amtliches    Mitteilungsblatt  der    Humboldt-                           Studium     ab    dem      Wintersemester
Universität zu Berlin Nr. 44/2015) wird wie folgt                          2018/19 aufnehmen oder im Wege
geändert:                                                                  eines Hochschul-, Studiengangs- oder
                                                                           Studienfachwechsels         oder      einer
1.   Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                         Wiederimmatrikulation fortsetzen.

     a) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende                        (2)    Für Studentinnen und Studenten, die
        Angabe eingefügt:                                                  ihr Studium vor dem 29. Juli 2015 in
                                                                           dem entsprechenden Fach in einem
        „§ 6a     Übergangsvorschriften“.                                  Lehramtsmasterstudiengang auf der
                                                                           Grundlage        des      §      9a      des
                                                                           Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung
     b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
                                                                           vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434,
                                                                           948), das zuletzt durch Gesetz vom 5.
        „§ 7      Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.                        Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert
                                                                           worden ist, im Umfang von 60 oder 90
2.   § 1 wird wie folgt gefasst:                                           Leistungspunkten aufgenommen oder
                                                                           im       Wege       eines       Hochschul-,
     „Diese     Prüfungsordnung      enthält     die
                                                                           Studiengangs-                          oder
     fachspezifischen     Regelungen     für    das
                                                                           Studienfachwechsels         oder       einer
     lehramtsbezogene Masterstudium im Fach                                Wiederimmatrikulation            fortgesetzt
     Biologie (für das Lehramt an Integrierten                             haben,     gilt   die    Fachübergreifende
     Sekundarschulen und Gymnasien). Sie gilt in                           Prüfungsordnung für das Masterstudium
     Verbindung      mit    der    fachspezifischen                        für das Lehramt (60 Studienpunkte)
     Studienordnung für das lehramtsbezogene                               vom 9. Januar 2007 (Amtliches
     Masterstudium im Fach Biologie (für das                               Mitteilungsblatt        der      Humboldt-
     Lehramt an Integrierten Sekundarschulen                               Universität zu Berlin Nr. 96/2007),
     und    Gymnasien),      der    Studien-    und                        zuletzt geändert durch Satzung vom 30.
     Prüfungsordnung        der      Studienanteile                        August 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt
     Bildungswissenschaften und Sprachbildung                              der Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
                                                                           50/2011), in Verbindung mit der
     (für    das     Lehramt     an    Integrierten
                                                                           fachspezifischen Anlage des Faches
     Sekundarschulen und Gymnasien) sowie der
                                                                           Biologie vom 19. Dezember 2007 zur
     Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung                             Fachübergreifenden        Prüfungsordnung
     von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-                              für das Masterstudium für das Lehramt
     HU) in ihren jeweils geltenden Fassungen.“                            (Amtliches        Mitteilungsblatt       der
                                                                           Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
3.   Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:                               100/2007) übergangsweise fort. Ab
                                                                           dem Wintersemester 2016/17 können
                                                                           sie    alternativ     die   fachspezifische
*                                                                          Prüfungsordnung             für          das
Die Bestätigung durch das Präsidium erfolgte am
                                                                           lehramtsbezogene Masterstudium im
18. September 2018.

                                                       18
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

      Fach Biologie (Schwerpunkt Integrierte                              Gymnasium) vom 29. Juli 2015
      Sekundarschule) vom 28. Juli 2015                                   (Amtliches        Mitteilungsblatt        der
      (Amtliches        Mitteilungsblatt        der                       Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
      Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                                  44/2015) in der bis zum 30. September
      43/2015) in der bis zum 30. September                               2018 geltenden Fassung einschließlich
      2018 geltenden Fassung einschließlich                               der zugehörigen fachübergreifenden
      der zugehörigen fachübergreifenden                                  und fachspezifischen Studien- und
      und fachspezifischen Studien- und                                   Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2
      Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2                               bleibt unberührt. Die Wahl muss
      bleibt unberührt. Die Wahl muss                                     schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro
      schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro                              erklärt werden und ist unwiderruflich.
      erklärt werden und ist unwiderruflich.                              Das Studium kann mit Ablauf des 30.
      Das Studium kann mit Ablauf des 30.                                 September 2018 zum 1. Oktober 2018
      September 2018 zum 1. Oktober 2018                                  von     den    in   Satz     1 benannten
      von     den    in   Satz     1 benannten                            Studentinnen und Studenten nur noch
      Studentinnen und Studenten nur noch                                 nach          der          fachspezifischen
      nach          der          fachspezifischen                         Prüfungsordnung              für          das
      Prüfungsordnung              für          das                       lehramtsbezogene Masterstudium im
      lehramtsbezogene Masterstudium im                                   Fach         Biologie         (Schwerpunkt
      Fach         Biologie         (Schwerpunkt                          Gymnasium) vom 29. Juli 2015
      Gymnasium) vom 29. Juli 2015                                        (Amtliches        Mitteilungsblatt        der
      (Amtliches        Mitteilungsblatt        der                       Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
      Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                                  44/2015) in der vom 1. Oktober 2018
      44/2015) in der vom 1. Oktober 2018                                 an als fachspezifische Prüfungsordnung
      an als fachspezifische Prüfungsordnung                              für         das          lehramtsbezogene
      für         das          lehramtsbezogene                           Masterstudium im Fach Biologie (für das
      Masterstudium im Fach Biologie (für das                             Lehramt            an            Integrierten
      Lehramt            an            Integrierten                       Sekundarschulen        und       Gymnasien)
      Sekundarschulen        und      Gymnasien)                          geltenden Fassung fortgeführt werden;
      geltenden Fassung fortgeführt werden;                               Absatz 6 bleibt unberührt.
      Absatz 6 bleibt unberührt.
                                                                   (4)    Studentinnen und Studenten, die ihr
(3)   Für Studentinnen und Studenten, die                                 Studium vor dem 1. Oktober 2018 in
      ihr Studium vor dem 30. Juli 2015 in                                dem entsprechenden Fach in einem
      dem entsprechenden Fach in einem                                    lehramtsbezogenen Masterstudiengang
      Lehramtsmasterstudiengang auf der                                   für das Studium für das Lehramt an
      Grundlage        des      §      9a      des                        Integrierten    Sekundarschulen         und
      Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung                               Gymnasien mit dem Schwerpunkt
      vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434,                                 Integrierte Sekundarschule als einem
      948), das zuletzt durch Gesetz vom                                  der         beiden          differenzierten
      5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert                                Masterstudiengänge gemäß § 5 Absatz
      worden ist, im Umfang von 120                                       3 Satz 3 des Lehrkräftebildungsgesetzes
      Leistungspunkten aufgenommen oder                                   vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das
      im      Wege        eines       Hochschul-,                         zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
      Studiengangs-                          oder                         vom 20. Juli 2017 (GVBl. S. 378)
      Studienfachwechsels         oder       einer                        geändert worden ist, aufgenommen
      Wiederimmatrikulation            fortgesetzt                        oder im Wege eines Hochschul-,
      haben,     gilt   die    Fachübergreifende                          Studiengangs-                          oder
      Prüfungsordnung für das Masterstudium                               Studienfachwechsels         oder      einer
      für das Lehramt (120 Studienpunkte)                                 Wiederimmatrikulation           fortgesetzt
      vom 9. Januar 2007 (Amtliches                                       haben,       führen       ihr      Studium
      Mitteilungsblatt       der       Humboldt-                          übergangsweise nach den bisher für sie
      Universität zu Berlin Nr. 99/2007),                                 geltenden Regelungen fort. Ab dem
      zuletzt geändert durch Satzung vom 30.                              Wintersemester 2018/19 können sie
      August 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt                             ausnahmsweise          alternativ        die
      der Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                              fachspezifische Prüfungsordnung für das
      49/2011), in Verbindung mit der                                     lehramtsbezogene Masterstudium im
      fachspezifischen Anlage des Faches                                  Fach        Biologie         (Schwerpunkt
      Biologie vom 19. Dezember 2007 zur                                  Gymnasium) vom 29. Juli 2015
      Fachübergreifenden        Prüfungsordnung                           (Amtliches       Mitteilungsblatt       der
      für das Masterstudium für das Lehramt                               Humboldt-Universität zu Berlin Nr.
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                        44/2015) in der vom 1. Oktober 2018
      Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                                  an als fachspezifische Prüfungsordnung
      101/2007), zuletzt geändert durch                                   für        das          lehramtsbezogene
      Satzung vom 26. September 2012                                      Masterstudium im Fach Biologie (für das
      (Amtliches        Mitteilungsblatt       der                        Lehramt an Integrierten Sekundar-
      Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                                  schulen und Gymnasien) geltenden
      34/2012), übergangsweise fort. Ab dem                               Fassung einschließlich der zugehörigen
      Wintersemester 2016/17 können sie                                   fachübergreifenden       und     fachspezi-
      alternativ        die       fachspezifische                         fischen    Studien-      und      Prüfungs-
      Prüfungsordnung             für          das                        regelungen wählen; § 1 Satz 2 bleibt
      lehramtsbezogene Masterstudium im                                   unberührt. Die Wahl muss schriftlich
      Fach         Biologie        (Schwerpunkt                           gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt

                                                      19
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018

      werden und ist unwiderruflich. Das                                 Studenten      nur     noch    nach     der
      Studium kann mit Ablauf des 30.                                    fachspezifischen Prüfungsordnung für
      September 2024 von den in Satz 1                                   das lehramtsbezogene Masterstudium im
      benannten Studentinnen und Studenten                               Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)
      nur noch nach der fachspezifischen                                 vom      29.    Juli    2015    (Amtliches
      Prüfungsordnung             für        das                         Mitteilungsblatt       der      Humboldt-
      lehramtsbezogene Masterstudium im                                  Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der
      Fach        Biologie         (Schwerpunkt                          vom      1. Oktober      2018     an    als
      Gymnasium) vom 29. Juli 2015                                       fachspezifische Prüfungsordnung für das
      (Amtliches       Mitteilungsblatt      der                         lehramtsbezogene Masterstudium im
      Humboldt-Universität zu Berlin Nr.                                 Fach Biologie (für das Lehramt an
      44/2015) in der vom 1. Oktober 2018                                Integrierten     Sekundarschulen       und
      an als fachspezifische Prüfungsordnung                             Gymnasien)      geltenden     Fassung    in
      für        das          lehramtsbezogene                           derjenigen           Fassung         dieser
      Masterstudium im Fach Biologie (für das                            fachspezifischen          Prüfungsordnung
      Lehramt an Integrierten Sekundar-                                  fortgeführt werden, die dann für
      schulen und Gymnasien) geltenden                                   diejenigen Studentinnen und Studenten
      Fassung in derjenigen Fassung dieser                               maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem
      fachspezifischen          Prüfungsordnung                          Wintersemester 2024/25 aufnehmen
      fortgeführt werden, die dann für                                   oder im Wege eines Hochschul-,
      diejenigen Studentinnen und Studenten                              Studiengangs- oder Studienfachwechsels
      maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem                             oder      einer      Wiederimmatrikulation
      Wintersemester 2024/25 aufnehmen                                   fortsetzen; Absatz 6 bleibt unberührt.
      oder im Wege eines Hochschul-,
      Studiengangs-       oder      Studienfach-                   (6)    Die in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten
      wechsels oder einer Wiederimma-                                     Fristen können im Einzelfall aufgrund
      trikulation fortsetzen; Absatz 6 bleibt                             besonderer persönlicher Lebensum-
      unberührt.                                                          stände     der  Studentin     oder    des
                                                                          Studenten verlängert werden. Die
(5)    Studentinnen und Studenten, die ihr                                Entscheidung trifft der für das Erste
      Studium vor dem 1. Oktober 2018 in                                  Fach zuständige Prüfungsausschuss auf
      dem entsprechenden Fach in einem                                    schriftlichen Antrag. In diesen Fällen
      lehramtsbezogenen Masterstudiengang                                 behalten die jeweils in dem Einzelfall für
      für das Studium für das Lehramt an                                  das Studium anwendbaren fachüber-
      Integrierten     Sekundarschulen         und                        greifenden     und       fachspezifischen
      Gymnasien      mit    dem     Schwerpunkt                           Studien- und Prüfungsregelungen in
      Gymnasium als einem der beiden                                      dem Einzelfall entgegen § 7 Absatz 2
      differenzierten        Masterstudiengänge                           und 3 ihre Gültigkeit bis zum Ende der
      gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 des                                       Fristverlängerung.
      Lehrkräftebildungsgesetzes              vom
      7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das                           (7)    Die Absätze 1 bis 6 gelten im Falle der
      zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom                            Registrierung entsprechend.
      20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert
      worden ist, aufgenommen oder im Wege                         (8)    Im Falle der Fortführung des Studiums
      eines Hochschul-, Studiengangs- oder                                nach einem Wechsel gemäß den
      Studienfachwechsels         oder       einer                        Absätzen 1 bis 7 werden bisherige
      Wiederimmatrikulation            fortgesetzt                        Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU
      haben,       führen       ihr       Studium                         in der jeweils geltenden Fassung
      übergangsweise nach den bisher für sie                              berücksichtigt.
      geltenden Regelungen fort. Ab dem
      Wintersemester 2018/19 können sie                     4.     § 7 wird wie folgt geändert:
      alternativ       die        fachspezifische
      Prüfungsordnung             für          das                 a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
      lehramtsbezogene Masterstudium im
      Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium)                              „(2) Mit Ablauf des 30. September 2018
      vom      29.    Juli    2015      (Amtliches                            tritt die fachspezifische Anlage des
      Mitteilungsblatt       der        Humboldt-                             Faches Biologie vom 19. Dezember
      Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der                               2007 zur Fachübergreifenden Prü-
      vom     1.    Oktober     2018      an    als                           fungsordnung für das Masterstudium
      fachspezifische Prüfungsordnung für das                                 für das Lehramt (Amtliches Mittei-
      lehramtsbezogene Masterstudium im                                       lungsblatt der Humboldt-Universität
      Fach Biologie (für das Lehramt an
                                                                              zu Berlin Nr. 101/2007), zuletzt ge-
      Integrierten     Sekundarschulen         und
                                                                              ändert durch Satzung vom 26. Sep-
      Gymnasien)         geltenden        Fassung
      einschließlich       der        zugehörigen                             tember 2012 (Amtliches Mitteilungs-
      fachübergreifenden und fachspezifischen                                 blatt der Humboldt-Universität zu
      Studien-      und      Prüfungsregelungen                               Berlin Nr. 34/2012), außer Kraft.“
      wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
      Wahl muss schriftlich gegenüber dem
      Prüfungsbüro erklärt werden und ist
      unwiderruflich. Das Studium kann mit
      Ablauf des 30. September 2024 von den
      in Satz 1 benannten Studentinnen und

                                                      20
Sie können auch lesen