Zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung und erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung
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Amtliches Mitteilungsblatt Lebenswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung und erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) (AMB Nr. 44/2015) Erstes und Zweites Fach Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Unter den Linden 6, 10099 Berlin Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und 27. Jahrgang/26. September 2018 Veranstaltungsmanagement
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach „Biologie“ (Schwerpunkt Gymnasium) (AMB Nr. 44/2015) Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der Verfassung Studium und Prüfung (ZSP-HU) in ihren der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung jeweils geltenden Fassungen.“ der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat „§ 9a Übergangsvorschriften der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen Fakultät am 18. Juli 2018 die folgende Satzung * (1) Die fachspezifische Studienordnung für beschlossen : das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Artikel 1 Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert durch Satzung vom 28. August 2017 Die fachspezifische Studienordnung für das (Amtliches Mitteilungsblatt der lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie Humboldt-Universität zu Berlin Nr. (Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015 47/2017), in der vom 1. Oktober 2018 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- an als fachspezifische Studienordnung Universität zu Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert für das lehramtsbezogene Master- durch Satzung vom 28. August 2017 (Amtliches studium im Fach Biologie (für das Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Lehramt an Integrierten Sekundar- Nr. 47/2017), wird wie folgt geändert: schulen und Gymnasien) geltenden Fassung gilt für alle Studentinnen und 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Studenten, die ihr Studium ab dem a) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende An- Wintersemester 2018/19 aufnehmen gabe eingefügt: oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels „§ 9a Übergangsvorschriften“. oder einer Wiederimmatrikulation fortsetzen. b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: (2) Für Studentinnen und Studenten, die ihr „§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. Studium vor dem 29. Juli 2015 in dem entsprechenden Fach in einem 2. § 1 wird wie folgt gefasst: Lehramtsmasterstudiengang auf der Grundlage des § 9a des Lehrer- „Diese Studienordnung enthält die bildungsgesetzes in der Fassung vom fachspezifischen Regelungen für das 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), lehramtsbezogene Masterstudium im Fach das zuletzt durch Gesetz vom Biologie (für das Lehramt an Integrierten 5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert Sekundarschulen und Gymnasien). Sie gilt in worden ist, im Umfang von 60 oder 90 Leistungspunkten aufgenommen oder im Verbindung mit der fachspezifischen Wege eines Hochschul-, Studiengangs- Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene oder Studienfachwechsels oder einer Masterstudium im Fach Biologie (für das Wiederimmatrikulation fortgesetzt Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und haben, gilt die Fachübergreifende Gymnasien), der Studien- und Prüfungs- Studienordnung für das Masterstudium ordnung der Studienanteile Bildungswissen- für das Lehramt (60 Studienpunkte) vom schaften und Sprachbildung (für das Lehramt 9. Januar 2007 (Amtliches Mitteilungs- an Integrierten Sekundarschulen und blatt der Humboldt-Universität zu Berlin Gymnasien) sowie der Fächerübergreifenden Nr. 96/2007), zuletzt geändert durch Satzung zur Regelung von Zulassung, Satzung vom 30. August 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. * 50/2011), in Verbindung mit der Die Bestätigung durch das Präsidium erfolgte am fachspezifischen Anlage des Faches 18. September 2018. 3
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Biologie vom 19. Dezember 2007 zur Studienordnung für das Masterstudium Fachübergreifenden Studienordnung für für das Lehramt (120 Studienpunkte) das Masterstudium für das Lehramt vom 9. Januar 2007 (Amtliches (Amtliches Mitteilungsblatt der Mitteilungsblatt der Humboldt- Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Universität zu Berlin Nr. 99/2007), 100/2007), übergangsweise fort. Ab zuletzt geändert durch Satzung vom dem Wintersemester 2016/17 bis zum 30. August 2011 (Amtliches 28. August 2017 können sie alternativ Mitteilungsblatt der Humboldt- die fachspezifische Studienordnung für Universität zu Berlin Nr. 49/2011), in das lehramtsbezogene Masterstudium im Verbindung mit der fachspezifischen Fach Biologie (Schwerpunkt Integrierte Anlage des Faches Biologie vom Sekundarschule) vom 28. Juli 2015 19. Dezember 2007 zur Fachüber- (Amtliches Mitteilungsblatt der greifenden Studienordnung für das Humboldt-Universität zu Berlin Masterstudium für das Lehramt Nr. 43/2015), in der bis zum 28. August (Amtliches Mitteilungsblatt der 2017 geltenden Fassung, ab dem Humboldt-Universität zu Berlin 29. August 2017 die fachspezifische Nr. 101/2007), zuletzt geändert durch Studienordnung für das lehramts- Satzung vom 26. September 2012 bezogene Masterstudium im Fach (Amtliches Mitteilungsblatt der Biologie (Schwerpunkt Integrierte Humboldt-Universität zu Berlin Sekundarschule) vom 28. Juli 2015 Nr. 34/2012), übergangsweise fort. Ab (Amtliches Mitteilungsblatt der dem Wintersemester 2016/17 bis zum Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 28. August 2017 können sie alternativ 43/2015), zuletzt geändert durch die fachspezifische Studienordnung für Satzung vom 28. August 2017 das lehramtsbezogene Masterstudium im (Amtliches Mitteilungsblatt der Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) Humboldt-Universität zu Berlin Nr. vom 29. Juli 2015 (Amtliches 48/2017), in der bis zum 30. September Mitteilungsblatt der Humboldt- 2018 geltenden Fassung, jeweils Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der einschließlich der zugehörigen bis zum 28. August 2017 geltenden fachübergreifenden und fachspezifischen Fassung, ab dem 29. August 2017 die Studien- und Prüfungsregelungen fachspezifische Studienordnung für das wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die lehramtsbezogene Masterstudium im Wahl muss schriftlich gegenüber dem Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) Prüfungsbüro erklärt werden und ist vom 29. Juli 2015 (Amtliches unwiderruflich. Das Studium kann mit Mitteilungsblatt der Humboldt- Ablauf des 30. September 2018 zum Universität zu Berlin Nr. 44/2015), 1. Oktober 2018 von den in Satz 1 zuletzt geändert durch Satzung vom benannten Studentinnen und Studenten 28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs- nur noch nach der fachspezifischen blatt der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für das Nr. 47/2017), in der bis zum 30. lehramtsbezogene Masterstudium im September 2018 geltenden Fassung, Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) jeweils einschließlich der zugehörigen vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei- fachübergreifenden und fachspezifischen lungsblatt der Humboldt-Universität zu Studien- und Prüfungsregelungen Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die durch Satzung vom 28. August 2017 Wahl muss schriftlich gegenüber dem (Amtliches Mitteilungsblatt der Prüfungsbüro erklärt werden und ist Humboldt-Universität zu Berlin Nr. unwiderruflich. Das Studium kann mit 47/2017), in der vom 1. Oktober 2018 Ablauf des 30. September 2018 zum an als fachspezifische Studienordnung 1. Oktober 2018 von den in Satz 1 für das lehramtsbezogene Master- benannten Studentinnen und Studenten studium im Fach Biologie (für das nur noch nach der fachspezifischen Lehramt an Integrierten Sekundar- Studienordnung für das lehramts- schulen und Gymnasien) geltenden bezogene Masterstudium im Fach Fassung fortgeführt werden; Absatz 7 Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom bleibt unberührt. 29. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. (3) Für Studentinnen und Studenten, die ihr 44/2015), zuletzt geändert durch Studium vor dem 30. Juli 2015 in dem Satzung vom 28. August 2017 entsprechenden Fach in einem (Amtliches Mitteilungsblatt der Lehramtsmasterstudiengang auf der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Grundlage des § 9a des Lehrer- 47/2017), in der vom 1. Oktober 2018 bildungsgesetzes in der Fassung vom an als fachspezifische Studienordnung 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), für das lehramtsbezogene das zuletzt durch Gesetz vom Masterstudium im Fach Biologie (für das 5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert Lehramt an Integrierten Sekundar- worden ist, im Umfang von 120 schulen und Gymnasien) geltenden Leistungspunkten aufgenommen oder im Fassung fortgeführt werden; Absatz 7 Wege eines Hochschul-, Studiengangs- bleibt unberührt. oder Studienfachwechsels oder einer Wiederimmatrikulation fortgesetzt haben, gilt die Fachübergreifende 4
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 (4) Studentinnen und Studenten, die ihr fortsetzen; Absatz 7 bleibt unberührt. Studium vor dem 1. Oktober 2018 in dem entsprechenden Fach in einem (5) Studentinnen und Studenten, die ihr lehramtsbezogenen Masterstudiengang Studium vor dem 1. Oktober 2018 in für das Studium für das Lehramt an dem entsprechenden Fach in einem Integrierten Sekundarschulen und lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasien mit dem Schwerpunkt für das Studium für das Lehramt an Integrierte Sekundarschule als einem Integrierten Sekundarschulen und der beiden differenzierten Master- Gymnasien mit dem Schwerpunkt studiengänge gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 Gymnasium als einem der beiden des Lehrkräftebildungsgesetzes vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das differenzierten Masterstudiengänge zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom gemäß §5 Absatz 3 Satz 3 des 20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert Lehrkräftebildungsgesetzes vom worden ist, aufgenommen oder im Wege 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das eines Hochschul-, Studiengangs- oder zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom Studienfachwechsels oder einer 20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert Wiederimmatrikulation fortgesetzt worden ist, aufgenommen oder im Wege haben, führen ihr Studium eines Hochschul-, Studiengangs- oder übergangsweise nach den bisher für sie Studienfachwechsels oder einer geltenden Regelungen fort. Ab dem Wiederimmatrikulation fortgesetzt Wintersemester 2018/19 können sie haben, führen ihr Studium übergangs- ausnahmsweise alternativ die weise nach den bisher für sie geltenden fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Regelungen fort. Ab dem Winter- Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) semester 2018/19 können sie alternativ vom 29. Juli 2015 (Amtliches die fachspezifische Studienordnung für Mitteilungsblatt der Humboldt- das lehramtsbezogene Masterstudium im Universität zu Berlin Nr. 44/2015), Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) zuletzt geändert durch Satzung vom vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei- 28. August 2017 (Amtliches lungsblatt der Humboldt-Universität zu Mitteilungsblatt der Humboldt- Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert Universität zu Berlin Nr. 47/2017), in der durch Satzung vom 28. August 2017 vom 1. Oktober 2018 an als (Amtliches Mitteilungsblatt der fachspezifische Studienordnung für das Humboldt-Universität zu Berlin Nr. lehramtsbezogene Masterstudium im 47/2017), in der vom 1. Oktober 2018 Fach Biologie (für das Lehramt an an als fachspezifische Studienordnung Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) geltenden Fassung für das lehramtsbezogene Master- einschließlich der zugehörigen studium im Fach Biologie (für das fachübergreifenden und fachspezifischen Lehramt an Integrierten Sekundar- Studien- und Prüfungsregelungen schulen und Gymnasien) geltenden wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Fassung einschließlich der zugehörigen Wahl muss schriftlich gegenüber dem fachübergreifenden und fachspezifischen Prüfungsbüro erklärt werden und ist Studien- und Prüfungsregelungen unwiderruflich. Das Studium kann mit wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Ablauf des 30. September 2024 von den Wahl muss schriftlich gegenüber dem in Satz 1 benannten Studentinnen und Prüfungsbüro erklärt werden und ist Studenten nur noch nach der unwiderruflich. Das Studium kann mit fachspezifischen Studienordnung für das Ablauf des 30. September 2024 von den lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) in Satz 1 benannten Studentinnen und vom 29. Juli 2015 (Amtliches Studenten nur noch nach der Mitteilungsblatt der Humboldt- fachspezifischen Studienordnung für das Universität zu Berlin Nr. 44/2015), lehramtsbezogene Masterstudium im zuletzt geändert durch Satzung vom Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) 28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs- vom 29. Juli 2015 (Amtliches blatt der Humboldt-Universität zu Berlin Mitteilungsblatt der Humboldt- Nr. 47/2017), in der vom 1. Oktober Universität zu Berlin Nr. 44/2015), 2018 an als fachspezifische Studien- zuletzt geändert durch Satzung vom ordnung für das lehramtsbezogene 28. August 2017 (Amtliches Mitteilungs- Masterstudium im Fach Biologie (für das blatt der Humboldt-Universität zu Berlin Lehramt an Integrierten Sekundar- Nr. 47/2017), in der vom 1. Oktober schulen und Gymnasien) geltenden 2018 an als fachspezifische Fassung in derjenigen Fassung dieser fachspezifischen Studienordnung Studienordnung für das lehramts- fortgeführt werden, die dann für bezogene Masterstudium im Fach diejenigen Studentinnen und Studenten Biologie (für das Lehramt an Integrierten maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem Sekundarschulen und Gymnasien) Wintersemester 2024/25 aufnehmen geltenden Fassung in derjenigen Fassung oder im Wege eines Hochschul-, dieser fachspezifischen Studienordnung Studiengangs- oder Studienfachwechsels fortgeführt werden, die dann für oder einer Wiederimmatrikulation diejenigen Studentinnen und Studenten 5
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten im Falle der Wintersemester 2024/25 aufnehmen Registrierung entsprechend. oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels (9) Im Falle der Fortführung des Studiums oder einer Wiederimmatrikulation nach einem Wechsel gemäß den Absätzen 1 bis 8 werden bisherige fortsetzen; Absatz 7 bleibt unberührt. Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU in der jeweils geltenden Fassung (6) Studentinnen und Studenten nach berücksichtigt. Absatz 5 Satz 1, die ihr Studium darüber hinaus vor dem 29. August 2017 4. § 10 wird wie folgt geändert: aufgenommen oder fortgesetzt haben, können alternativ ab dem 29. August a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 2017 die fachspezifische Studienordnung für das lehramtsbezogene Master- „(2) Mit Ablauf des 30. September 2018 studium im Fach Biologie (Schwerpunkt tritt die fachspezifische Anlage des Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Faches Biologie vom 19. Dezember (Amtliches Mitteilungsblatt der 2007 zur Fachübergreifenden Studi- Humboldt-Universität zu Berlin Nr. enordnung für das Masterstudium für 44/2015), zuletzt geändert durch das Lehramt (Amtliches Mit- Satzung vom 28. August 2017 teilungsblatt der Humboldt-Universi- (Amtliches Mitteilungsblatt der Hum- tät zu Berlin Nr. 101/2007), zuletzt boldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2017), geändert durch Satzung vom in der vom 29. August 2017 an 26. September 2012 (Amtliches Mit- geltenden Fassung einschließlich der teilungsblatt der Humboldt- zugehörigen fachübergreifenden und Universität zu Berlin Nr. 34/2012), fachspezifischen Studien- und außer Kraft.“ Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Wahl muss b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. „(3) Mit Ablauf des 30. September 2019 Das Studium kann mit Ablauf des tritt die fachspezifische Studienord- 30. September 2019 von den in Satz 1 nung für das lehramtsbezogene Mas- benannten Studentinnen und Studenten, terstudium im Fach Biologie (Schwer- die bis zu diesem Zeitpunkt von ihrem punkt Gymnasium) vom 29. Juli Wechselrecht nach Absatz 5 Satz 2 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der keinen Gebrauch gemacht haben, nur Humboldt-Universität zu Berlin Nr. noch nach der fachspezifischen 44/2015) in der bis zum 28. August Studienordnung für das lehramts- 2017 geltenden Fassung außer bezogene Masterstudium im Fach Kraft.“ Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert durch „(4) Mit Ablauf des 30. September 2024 Satzung vom 28. August 2017 tritt die fachspezifische Studienordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der für das lehramtsbezogene Masterstudium Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymna- Nr. 47/2017), in der vom 29. August sium) vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mittei- 2017 an geltenden Fassung fortgeführt lungsblatt der Humboldt-Universität zu werden; Absatz 5 bleibt im Übrigen Berlin Nr. 44/2015), zuletzt geändert unberührt. durch Satzung vom 28. August 2017 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- (7) Die in Absatz 2 Satz 4, Absatz 3 Satz 4, Universität zu Berlin Nr. 47/2017), in der Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 Satz 4 ab 29. August 2017 geltenden Fassung festgelegten Fristen können im Einzelfall außer Kraft.“ aufgrund besonderer persönlicher Lebensumstände der Studentin oder des 5. Die in Anlage 1 dieser Änderungsordnung Studenten verlängert werden. Die enthaltenen Neufassungen der Modul- Entscheidung trifft der für das Erste Fach beschreibungen ersetzen die bisherigen zuständige Prüfungsausschuss auf entsprechenden Modulbeschreibungen der schriftlichen Antrag. In diesen Fällen Anlage 1 der Studienordnung. behalten die jeweils in dem Einzelfall für das Studium anwendbaren fachüber- greifenden und fachspezifischen Studien- und Prüfungsregelungen in dem Einzelfall entgegen § 10 Absatz 2 und 4 ihre Gültigkeit bis zum Ende der Fristverlängerung. 6
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Artikel 2 Artikel 3 Die Lebenswissenschaftliche Fakultät macht den Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Wortlaut der fachspezifischen Studienordnung für Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) in der vom in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 2 treten 1. Oktober 2018 an geltenden Fassung vorbehaltlich des Inkrafttretens von Artikel 1 entsprechend Artikel 1 Nummer 2 als „Fachspezi- Nummer 1 des Gesetzes vom 2. März 2018 (GVBl. fische Studienordnung für das lehramtsbezogene S. 174) am 1. Oktober 2018 in Kraft. Masterstudium im Fach Biologie (für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien)“ im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin bis zum 30. Mai 2019 bekannt. 7
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Anlage 1: Modulbeschreibungen Nr. 03: Moderne Biologie und Schule, LABio3 Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Ziel des Moduls ist die exemplarische forschungsbezogene Vertiefung von Biologie-Themen. Aus fachlicher oder fachdidaktischer Perspektive wird über naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden bzw. Erkenntnisse reflektiert. Forschungspraktikum für Studierende des Lehramts Biologie mit begleitendem Projektseminar unter der fachdidaktischen Perspektive der Biologie. Die Studierenden erklären die Funktionsweise und Organisationsform eines großen Forschungsinstituts oder eines Unternehmens erarbeiten ein Themenfeld der aktuellen, modernen Forschung mit Anwendungsperspektiven reflektieren die Bedürfnisse und Anforderungen der Arbeitswelt erklären die Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur High -Tech- Produktion reflektieren mögliche Anwendungen des theoretischen Wissens aus dem Forschungsumfeld in den Schulalltag Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Erläuterung des Lehrangebots: Das Praktikum wird im Wintersemester und Sommersemester angeboten, soweit Praktikumsplätze verfügbar sind. Das Projektseminar wird als Blockseminar nach dem Praktikum angeboten. Vor der Bewerbung um einen Praktikumsplatz nehmen die Studierenden Kontakt zu den verantwortlichen Lehrenden auf. Diese bieten Hilfe bei der Bewerbung an und vereinbaren den genauen Praktikumsablauf einschließlich Projektseminar. 8
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Lehrveranstal- Präsenzzeit, Workload in Leistungspunkte Themen, Inhalte tungsart Stunden und Voraus- setzung für deren Erteilung Praktikum 75 Stunden 3 LP, Teilnahme Praktikum: 2,5 Stunden Bewerbung Selbstständige Bewerbung für das 2,5 Stunden Praktikum und Vorbereitung Durchführung des Praktikums, 70 Stunden Präsenzzeit Einarbeitung in die innerhalb von 4 Wochen wissenschaftlichen Praktikum (nach Grundlagen individueller praxisnaher, Vereinbarung kann die moderner Forschung Präsenzzeit ggf. über und Dokumentation, einen längeren Zeitraum Führen eines verteilt werden), Protokollbuchs Nachweis eines (während der einfachen Präsenzzeit) Arbeitszeugnisses Projektseminar 1 SWS 1 LP Seminar zum (davon 0,5 LP Praktikum: 25 Stunden Inklusion), Im Rahmen des 15 Stunden Teilnahme, Seminars werden Präsenzzeit, Präsentation im fachliche Inhalte aus 10 Stunden Vor- und Seminar dem Praktikum Nachbereitung der (30 Min.) vorgestellt und Lehrveranstaltung und Vorschläge für eine der speziellen didaktische Arbeitsleistung Rekonstruktion für den Schulunterricht erarbeitet. Diese werden anschließend in Form studentischer Referate und Unterrichtsproben präsentiert. Literaturrecherche, Materialsammlung und Aufarbeitung im Selbststudium, Verfassen des Praktikumsberichtes. Modulabschluss- 25 Stunden 1 LP Portfolio prüfung einschließlich (davon 0,5 LP (Praktikumsbericht Vorbereitung Inklusion), und didaktisches Bestehen Konzept) im Umfang von ca. 12.000 Zeichen ohne Leerzeichen Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 9
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Nr. 04: Spezielle Themen des Biologieunterrichts, LABio4 Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden vertiefen exemplarisch biologiedidaktische Themen in Verbindung mit Querschnittsaufgaben. Die Querschnittsaufgabe Inklusion wird dabei angemessen berück- sichtigt. Die Studierenden - beschreiben, interpretieren und wenden relevante Steuerungsdokumente (z. B. Rahmenlehrplan, Bildungs- standards) bei der Darstellung oder Planung von Lehr-/Lernprozessen an - reflektieren Lehr-/Lernprozesse aus fachlicher Perspektive sowie mehrperspektivisch unter Berücksich- tigung der Voraussetzungen der Lernenden - wenden lernzieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch bzw. in überfachlicher Perspektive an - beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten - analysieren Kommunikationsprozesse in Lehr-/Lernsituationen hinsichtlich fachlicher und fachüber- greifender Zielsetzungen - beurteilen wesentliche Lehr-/Lernmaterialien und Medien im Themenfeld und integrieren dabei moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll - beurteilen naturwissenschaftliche Untersuchungen und Arbeitstechniken, reflektieren über natur- wissenschaftliche Problemlöseprozesse sowie über ihre epistemologischen Überzeugungen in Bezug auf ihr Naturwissenschaftsverständnis Die Veranstaltungen werden in zwei Blöcken angeboten. Die Seminare im Block 1 reflektieren ein Thema des Biologieunterrichts aus fachübergreifender und inklusiver Perspektive. Die Seminare im Block 2 reflektieren ein Thema des Biologieunterrichts aus fachlicher und fachübergreifender Perspektive. Innerhalb der Blöcke werden Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten parallel oder abwechselnd angeboten, so dass Möglichkeiten für eine individuelle Schwerpunktsetzung bestehen. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Erläuterung des Lehrangebots: Aus Block 1 und Block 2 ist jeweils ein Seminar zu absolvieren. Lehrveranstal- Präsenzzeit, Leistungspunkte und Themen, Inhalte tungsart Workload in Stunden Voraussetzung für deren Erteilung Seminar 2 SWS 2 LP (davon 1 LP In- Spezielle Themen (Block 1) klusion), Teilnahme, Seminare im Block 1 fokussieren auf den 50 Stunden Umgang mit Heterogenität in den ggf. spezielle Ar- 25 Stunden Präsenz- Bereichen Sexualpädagogik, Gender, gesell- beitsleistung gemäß zeit, schaftliche Vielfalt und interkulturelle Bil- Anlage 2 abhängig dungsarbeit aus inklusiver und fachüber- 25 Stunden von der gegebenen greifender Perspektive Vor- und Nach- Lehrveranstaltung bereitung der Lehr- (maximal 1 LP) Seminare exemplarisch: veranstaltung und 1. Sexuelle Bildung: der speziellen Theoretische Ansätze und Methoden für Arbeitsleistung den Unterricht, Umgang mit vielfältigen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Ori- entierungen, Entwicklung von wertebe- wussten Haltungen, Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln 2. Gender, Diversity und sexuelle Vielfalt im Fachunterricht: Grundlegende Theorien der Gender-, Diversity- und Queer-Studies, Relevanz für bildungswissenschaftliche und fachdi- daktische Konzeptionen, Analyse und Entwicklung von Lehr- und Lernmateria- lien unter Gender- und Diversity Aspek- ten 10
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Seminar 2 SWS 2 LP, Teilnahme, Spezielle Themen (Block 2) 50 Stunden ggf. spezielle Seminare im Block 2 fokussieren ein ak- 25 Stunden Arbeitsleistung tuelles Thema des Biologieunterrichts aus Präsenzzeit, gemäß Anlage 2 ab- fachlicher und fachübergreifender Per- 25 Stunden hängig von der spektive. Vor- und Nach- gegebenen Lehr- Seminare exemplarisch: bereitung der Lehr- veranstaltung veranstaltung und (maximal 1 LP) 1. Bildung für nachhaltige Entwicklung: der speziellen Ar- Was ist Nachhaltigkeit? beitsleistung Bildungstheoretische Reflexionen, Rele- vanz für die Lehre, Kompetenzorientie- rungen, Anwendungsmöglichkeiten für den Unterricht 2. Natur der Naturwissenschaften: Was ist Wissenschaft? Wissenschaftstheoretische und wissen- schaftsphilosophische Reflexionen, Rele- vanz für die Lehre, Anwendungsmöglich- keiten für den Unterricht 3. Lernen an außerschulischen Lernorten: Möglichkeiten und Grenzen für das Ler- nen an besonderen Orten (z. B. Museum, Zoo, Schülerlabor, Tierpark), komplexe Problemstellungen und Lösungswege mit fachspezifischen und überfachlichen Kenntnissen und Methoden, funktionale und soziale Perspektiven auf das Lernob- jekt bzw. den Lernort Hausarbeit zu einem ausgewählten Modulabschluss- 25 Stunden 1 LP, Bestehen Thema der gewählten Seminare im prüfung einschließlich Umfang von ca. 12.000 Zeichen ohne Vorbereitung Leerzeichen Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 11
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Nr. 05: Schulpraktikum im Praxissemester, LABio5 Leistungspunkte: 12 Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen Biologieunterricht Theorie geleitet unter Beachtung aktueller fachdidaktischer und fachlicher Erkenntnisse sowie curricularer Vorgaben und inklusiver Ansätze zu konzipieren. Sie erproben ihr praktisches Handeln unter Anleitung am Lernort Schule und erfahren sich als Lehrerinnen- oder Lehrerpersönlichkeit. Sie analysieren und reflektieren den Unterricht kriteriengeleitet und ziehen Schlussfolgerungen für zukünftige Unterrichtsplanungen. Sie nehmen am Schulleben teil und gestal- ten dieses mit. Die Studierenden - beschreiben Konzepte und Bedingungen für die Planung von Fachunterricht und wenden diese an. - beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten. - begründen Planungsentscheidungen unter Rückgriff auf bildungswissenschaftliche bzw. fachdidaktische Konzepte und Theorien. - planen fachliche Lernumgebungen adressatengerecht und mehrperspektivisch. - wenden zieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch an. - führen exemplarisch fachliche Lehr- und Lernprozesse schüler- und problemorientiert durch und evaluieren diese. - beurteilen eigene Lehrleistungen mit Mitteln der Selbst- und Fremdevaluation und entwickeln diese weiter. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: Die Durchführung des Schulpraktikums (SPR) setzt die Teilnahme am Vorbereitungsseminar voraus. Lehrveranstal- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte tungsart load in Stunden und Voraussetzung für deren Erteilung Seminar 2 SWS 2 LP (davon 1 LP Vorbereitung des Schulpraktikums: Inklusion), 50 Stunden Ziel des Vorbereitungsseminars ist das Teilnahme, 25 Stunden Kennenlernen und exemplarische Anwen- Ausarbeitung eines Präsenzzeit, den fachdidaktischer Konzepte und Bedin- Unterrichts- 25 Stunden gungen für die Planung und Reflexion von konzepts (ca. Vor- und Nach- Unterricht im Schulfach Biologie sowie von 8.500 Zeichen oh- bereitung der Lehr- Möglichkeiten der Komplexitäts- und Ni- ne Leerzeichen) veranstaltung und veaudifferenzierung von biologischen Un- der speziellen terrichtsinhalten. Dabei wird der Zusam- Arbeitsleistung menhang zwischen den theoretischen und praktischen Grundlagen der Biologiedidak- tik und der konkreten Unterrichtsplanung verdeutlicht. Schulpraktikum 7 LP, mindestens - Umsetzung erziehungswissenschaftlicher, 175 Stunden 16 Unterrichts- psychologischer, sozialwissenschaftlicher 115 Stunden stunden mit eige- und fachdidaktischer Grundlagenkenntnisse Präsenzzeit in der ner Unter- in praktisches Handeln Schule an mindes- richtstätigkeit, da- tens drei Tagen pro - Hospitationen im Fach und in verschiede- von mindestens 9 Woche, nen Lerngruppen mit pädagogischen und vollständige Unter- 60 Stunden fachdidaktischen Beobach- richtsstunden und Vor- und Nachberei- tungsschwerpunkten weitere 7 voll tungszeit ständige Stunden - Reflexion der Hospitationen oder Unterrichts- teile, entsprechend - Analyse der Situation in der zu unter- der erforderlichen richtenden Lerngruppe fachdidaktischen - fachliche und didaktisch-methodische Pla- Kompetenz- nung und Vorbereitung von Unterrichts entwicklung, stunden unter Berücksichtigung fachdidak- 30 Hospitationen tischer Forschungsergebnisse und ziel diffe- von Fachunterricht renzierender Konzepte (á 45 Min.) 12
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 - Berücksichtigung von Möglichkeiten der inneren Differenzierung unter besonderer Berücksichtigung der Sprache sowie des Experiment- und Medieneinsatzes - angeleitete Durchführung eigenen Unterrichts - Planung, Durchführung und Auswertung eines schriftlichen Leistungstests - Reflexion des Unterrichts in Auswertungs- und Beratungsgesprächen mit den schuli- schen und universitären Betreuenden - Einblick in Arbeitsprozesse und Organi- sation der zweiten Ausbildungsphase - Nutzung von Verfahren und Instrumenten zur professionellen Weiterentwicklung - Teilnahme am Schulleben und dessen ak- tive Mitgestaltung (u. a. Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Sitzungen schulischer Gremien, Wandertagen und Ex- kursionen) Seminar 2 SWS 2 LP (davon 1 LP Nachbereitung des Praktikums: Inklusion), 50 Stunden Das Vertiefungsseminar bietet die Möglich- Teilnahme, 25 Stunden keit, die Erfahrungen aus dem Schulprak- Präsenzzeit, Präsentation tikum zu reflektieren und Lösungsmöglich- 25 Stunden eigener Beobach- keiten für problemhaltige Unterrichtssitua- Vor- und Nach- tungen und Refle- tionen zu erarbeiten. Dabei werden Mög- bereitung der Lehr- xionen (15 Min.) lichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudif- veranstaltung und ferenzierung von biologischen Unterrichts- der speziellen inhalten erarbeitet. Es findet ein Austausch Arbeitsleistung über Möglichkeiten und Grenzen des eigen- verantwortlichen, handlungsorientierten sowie selbst bestimmten Arbeitens statt. Weitere Themen sind fachübergreifende Aufgaben des Biologieunterrichts. Die eige- nen Einstellungen zu Schule, Lehrberuf und Fachunterricht sollen kritisch reflektiert werden. Modulabschluss- 25 Stunden 1 LP, Bestehen Portfolio (ca. 25.000 Zeichen ohne Leerzei- prüfung einschließlich Vorbe- chen) reitung Das Portfolio dokumentiert die Entwicklung der Studierenden und enthält: - Unterrichtskonzept (Seminar zur Vorbe- reitung des Praktikums) - Bericht sowie übergreifende Reflexion der eigenen professionellen Entwicklung vor dem Hintergrund fachdidaktischer Aspekte ( Schulpraktikum) - Präsentation und Reflexion von Hospita- tionen (Nachbereitung des Praktikums) Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 13
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Nr. 06: Entwicklung und Evaluation von Biologieunterricht, LABio6 Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Das Modul verbindet die Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen bzw. Lernaufgaben zu aktuellen biologiedidaktischen Themen unter Berücksichtigung der Querschnittsaufga- be Sprachbildung mit biologiedidaktischer Forschung in Form der wissenschaftlichen Evaluation von Lehr- /Lernprozessen. Die Studierenden reflektieren biologiedidaktische Theorien, Fragestellungen sowie empiri- sche Methoden in biologiedidaktischen Kontexten. Die Studierenden - beschreiben, entwickeln und ggf. erproben aktuelle Unterrichtsmodelle und Aufgabenkonzepte in der Biologiedidaktik, wenden diese auf ausgewählte Themen an. - unterscheiden zwischen fachwissenschaftlicher Perspektive und der Perspektive der Lernenden in Bezug auf ausgewählte, schulrelevante fachliche Inhalte im Prozess und Modell der Didaktischen Rekonstruktion. - analysieren Unterrichtsmaterialien für den Biologieunterricht unter verschiedenen Perspektiven. - erklären sprachliche Anforderungen und benennen konkrete Sprachhandlungen des Fachunterrichts. - analysieren für den Fachunterricht die erforderlichen Sprachstrukturen und reflektieren diese fach- didaktisch. - erklären Möglichkeiten der Implementierung von sprachbildenden Prinzipien im Fachunterricht und wenden diese in Unterrichtsentwürfen an. - beschreiben, analysieren und beurteilen aktuelle biologiedidaktische Forschungsarbeiten. - führen exemplarisch Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens in der Biologiedidaktik durch und reflektie- ren diese. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. an bestimmten Lehrveranstaltungen des Mo- duls: keine Lehrveranstal- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte tungsart load in Stunden und Voraussetzung für deren Erteilung Hauptseminar 2 SWS 2 LP (davon 1 LP Innovativer Biologieunterricht: Sprachbildung), Entwicklung und Erprobung von Unterrichts- 50 Stunden Teilnahme, modellen bzw. Lehrangeboten zu aktuellen 25 Stunden Ausarbeitung (ca. Themen des Biologieunterrichts, Anwendung Präsenzzeit, 12.000 Zeichen des Modells der Didaktischen Rekonstrukti- 25 Stunden ohne Leerzeichen) on auf ausgewählte, schulrelevante fachli- Vor- und Nach- bereitung der Lehr- che Themen. veranstaltung und Entwicklung von Aufgaben oder Förder- der speziellen konzepten. Analyse bzw. Entwicklung von Arbeitsleistung Unterrichtsmaterialien unter verschiedenen theoretischen Perspektiven sowie Sprach- bildung im Fachunterricht. Forschungs- 2 SWS 3 LP, Teilnahme, Fachdidaktisches Forschungsseminar: seminar Ausarbeitung (ca. Beschreibung, Analyse, Diskussion biologie- 75 Stunden 12.000 Zeichen didaktischer Forschungsarbeiten sowie 25 Stunden ohne Leerzeichen) selbstständige Durchführung von exemplari- Präsenzzeit, und mündlicher schen Schritten des wissenschaftlichen Ar- 50 Stunden Vortrag (15 Min.) beitens in der Biologiedidaktik inklusive Re- Vor- und Nach- bereitung der Lehr- flexion. veranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 14
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Nr. 07: Entwicklung und Evaluation von Biologieunterricht, LABio7 Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Das Modul schafft durch die Einführung in biologiedidaktische Forschung eine Basis und Begleitung für die Masterarbeit in der Fachdidaktik. Das Modul verbindet die Entwicklung und Erprobung von Unterrichtsmodellen bzw. Lernaufgaben zu aktuel- len biologiedidaktischen Themen unter Berücksichtigung der Querschnittsaufgabe Sprachbildung mit biolo- giedidaktischer Forschung in Form der wissenschaftlichen Evaluation von Lehr-/Lernprozessen. Die Studie- renden reflektieren biologiedidaktische Theorien, Fragestellungen sowie empirische Methoden in biologiedi- daktischen Kontexten. Die Studierenden - beschreiben, entwickeln und ggf. erproben aktuelle Unterrichtsmodelle und Aufgabenkonzepte in der Bio- logiedidaktik und wenden diese auf ausgewählte Themen an. - unterscheiden zwischen fachwissenschaftlicher Perspektive und der Perspektive der Lernenden in Bezug auf ausgewählte, schulrelevante fachliche Inhalte im Prozess und Modell der Didaktischen Rekonstruktion. - analysieren Unterrichtsmaterialien für den Biologieunterricht unter einer ausgewählten Perspektive. - erklären sprachliche Anforderungen und benennen konkrete Sprachhandlungen des Fachunterrichts. - analysieren für den Fachunterricht die erforderlichen Sprachstrukturen und reflektieren diese fachdidak- tisch. - erklären Möglichkeiten der Implementierung von sprachbildenden Prinzipien im Fachunterricht und wenden diese in Unterrichtsentwürfen an. - beschreiben, analysieren und beurteilen aktuelle biologiedidaktische Forschungsarbeiten. - führen exemplarisch Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens in der Biologiedidaktik durch und reflektie- ren und präsentieren diese. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. an bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveranstal- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte und Themen, Inhalte tungsart load in Stunden Voraussetzung für de- ren Erteilung Hauptseminar 2 SWS 2 LP (davon 1 LP Innovativer Biologieunterricht: Sprachbildung), 50 Stunden Entwicklung und Erprobung von Unter- Teilnahme, 25 Stunden richtsmodellen bzw. Lehrangeboten zu ak- Ausarbeitung (ca. Präsenzzeit, tuellen Themen des Biologieunterrichts, 12.000 Zeichen 25 Stunden Anwendung des Modells der Didaktischen ohne Leerzeichen) Vor- und Nach- Rekonstruktion auf ausgewählte, schulrele- bereitung der vante fachliche Themen. Lehrveranstaltung Entwicklung von Aufgaben oder Förder- und der speziellen konzepten. Analyse bzw. Entwicklung von Arbeitsleistung Unterrichtsmaterialien unter verschiedenen theoretischen Perspektiven sowie Sprach- bildung im Fachunterricht. Forschungs- 2 SWS 2 LP, Teilnahme, Fachdidaktisches Forschungsseminar: seminar Ausarbeitung (ca. 50 Stunden Beschreibung, Analyse, Reflexion biologie- 12.000 Zeichen 25 Stunden didaktischer Forschungsarbeiten sowie ohne Leerzeichen) Präsenzzeit, selbstständige Durchführung von exempla- 25 Stunden rischen Schritten des wissenschaftlichen Vor- und Nach- Arbeitens in der Biologiedidaktik inklusive bereitung der Reflexion. Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung 15
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Colloquium 1 SWS 1 LP, Teilnahme, Projekt der Masterarbeit Vortrag (15 Min.) 25 Stunden 15 Stunden Präsenzzeit, 10 Stunden Vor- und Nach- bereitung der Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 16
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 ÜWPBio: Ausgewählte Themen der Biologiedidaktik Leistungspunkte: 5 Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden bearbeiten ausgewählte biologiedidaktische Themen. Die Studierenden - beschreiben, interpretieren und wenden relevante Steuerungsdokumente (z. B. Rahmenlehrplan, Bildungs- standards) bei der Darstellung oder Planung von Lehr-/Lernprozessen an. - reflektieren Lehr-/Lernprozesse aus fachlicher Perspektive sowie mehrperspektivisch unter Berück- sichtigung der Voraussetzungen der Lernenden. - wenden lernzieldifferenzierende didaktische Konzepte fachspezifisch bzw. in überfachlicher Perspektive an. - beschreiben Möglichkeiten der Komplexitäts- und Niveaudifferenzierung von Unterrichtsinhalten. - analysieren Kommunikationsprozesse in Lehr-/Lernsituationen hinsichtlich fachlicher Zielsetzungen. - beurteilen wesentliche Lehr-/Lernmaterialien und Medien im Themenfeld und integrieren dabei moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll. - beurteilen naturwissenschaftliche Untersuchungen und Arbeitstechniken, reflektieren über natur- wissenschaftliche Problemlöseprozesse sowie über ihre epistemologischen Überzeugungen in Bezug auf ihr Naturwissenschaftsverständnis. Fachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul bzw. bestimmten Lehrveranstaltungen des Moduls: keine Lehrveranstal- Präsenzzeit, Work- Leistungspunkte Themen, Inhalte tungsart load in Stunden und Voraussetzung für deren Erteilung Seminar 2 SWS 2 LP, Teilnahme, Auswahl eines Seminars aus dem Angebot ggf. spezielle Ar- des Moduls 04 (LABio4) im Block 1 50 Stunden beitsleistung ge- 25 Stunden mäß Anlage 2 Präsenzzeit, abhängig von der 25 Stunden gegebenen Lehr- Vor- und Nach- veranstaltung bereitung der (maximal 1 LP) Lehrveranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung Seminar 2 SWS 2 LP, Teilnahme, Auswahl eines Seminars aus dem Angebot ggf. spezielle des Moduls 04 (LABio4) im Block 2 50 Stunden Arbeitsleistung 25 Stunden gemäß Anlage 2 Präsenzzeit, abhängig von der 25 Stunden gegebenen Lehr- Vor- und Nach- veranstaltung bereitung der Lehr- (maximal 1 LP) veranstaltung und der speziellen Arbeitsleistung Modulabschluss- 25 Stunden 1 LP, Bestehen Hausarbeit zu einem ausgewählten Thema prüfung einschließlich Vor- der gewählten Seminare im Umfang von bereitung ca. 12.000 Zeichen ohne Leerzeichen Dauer des 1 Semester 2 Semester Moduls Beginn des Wintersemester Sommersemester Moduls 17
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Erste Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach „Biologie“ (Schwerpunkt Gymnasium) (AMB Nr. 44/2015) Gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 3 der Verfassung „§ 6a Übergangsvorschriften der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24. (1) Die fachspezifische Prüfungsordnung für Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der das lehramtsbezogene Masterstudium Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat im Fach Biologie (Schwerpunkt der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Fakultät am 18. Juli 2018 die folgende Satzung (Amtliches Mitteilungsblatt der * Humboldt-Universität zu Berlin Nr. beschlossen : 44/2015) in der vom 1. Oktober 2018 an als fachspezifische Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Artikel 1 Masterstudium im Fach Biologie (für das Lehramt an Integrierten Die fachspezifische Prüfungsordnung für das Sekundarschulen und Gymnasien) lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie geltenden Fassung gilt für alle (Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Studentinnen und Studenten, die ihr (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Studium ab dem Wintersemester Universität zu Berlin Nr. 44/2015) wird wie folgt 2018/19 aufnehmen oder im Wege geändert: eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfachwechsels oder einer 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Wiederimmatrikulation fortsetzen. a) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende (2) Für Studentinnen und Studenten, die Angabe eingefügt: ihr Studium vor dem 29. Juli 2015 in dem entsprechenden Fach in einem „§ 6a Übergangsvorschriften“. Lehramtsmasterstudiengang auf der Grundlage des § 9a des Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), das zuletzt durch Gesetz vom 5. „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert worden ist, im Umfang von 60 oder 90 2. § 1 wird wie folgt gefasst: Leistungspunkten aufgenommen oder im Wege eines Hochschul-, „Diese Prüfungsordnung enthält die Studiengangs- oder fachspezifischen Regelungen für das Studienfachwechsels oder einer lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Wiederimmatrikulation fortgesetzt Biologie (für das Lehramt an Integrierten haben, gilt die Fachübergreifende Sekundarschulen und Gymnasien). Sie gilt in Prüfungsordnung für das Masterstudium Verbindung mit der fachspezifischen für das Lehramt (60 Studienpunkte) Studienordnung für das lehramtsbezogene vom 9. Januar 2007 (Amtliches Masterstudium im Fach Biologie (für das Mitteilungsblatt der Humboldt- Lehramt an Integrierten Sekundarschulen Universität zu Berlin Nr. 96/2007), und Gymnasien), der Studien- und zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Prüfungsordnung der Studienanteile August 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt Bildungswissenschaften und Sprachbildung der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 50/2011), in Verbindung mit der (für das Lehramt an Integrierten fachspezifischen Anlage des Faches Sekundarschulen und Gymnasien) sowie der Biologie vom 19. Dezember 2007 zur Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung Fachübergreifenden Prüfungsordnung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP- für das Masterstudium für das Lehramt HU) in ihren jeweils geltenden Fassungen.“ (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: 100/2007) übergangsweise fort. Ab dem Wintersemester 2016/17 können sie alternativ die fachspezifische * Prüfungsordnung für das Die Bestätigung durch das Präsidium erfolgte am lehramtsbezogene Masterstudium im 18. September 2018. 18
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 Fach Biologie (Schwerpunkt Integrierte Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Sekundarschule) vom 28. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der bis zum 30. September 43/2015) in der bis zum 30. September 2018 geltenden Fassung einschließlich 2018 geltenden Fassung einschließlich der zugehörigen fachübergreifenden der zugehörigen fachübergreifenden und fachspezifischen Studien- und und fachspezifischen Studien- und Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2 Prüfungsregelungen wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Wahl muss bleibt unberührt. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. erklärt werden und ist unwiderruflich. Das Studium kann mit Ablauf des 30. Das Studium kann mit Ablauf des 30. September 2018 zum 1. Oktober 2018 September 2018 zum 1. Oktober 2018 von den in Satz 1 benannten von den in Satz 1 benannten Studentinnen und Studenten nur noch Studentinnen und Studenten nur noch nach der fachspezifischen nach der fachspezifischen Prüfungsordnung für das Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene Masterstudium im lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (Schwerpunkt Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Gymnasium) vom 29. Juli 2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der vom 1. Oktober 2018 44/2015) in der vom 1. Oktober 2018 an als fachspezifische Prüfungsordnung an als fachspezifische Prüfungsordnung für das lehramtsbezogene für das lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (für das Masterstudium im Fach Biologie (für das Lehramt an Integrierten Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) Sekundarschulen und Gymnasien) geltenden Fassung fortgeführt werden; geltenden Fassung fortgeführt werden; Absatz 6 bleibt unberührt. Absatz 6 bleibt unberührt. (4) Studentinnen und Studenten, die ihr (3) Für Studentinnen und Studenten, die Studium vor dem 1. Oktober 2018 in ihr Studium vor dem 30. Juli 2015 in dem entsprechenden Fach in einem dem entsprechenden Fach in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang Lehramtsmasterstudiengang auf der für das Studium für das Lehramt an Grundlage des § 9a des Integrierten Sekundarschulen und Lehrerbildungsgesetzes in der Fassung Gymnasien mit dem Schwerpunkt vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, Integrierte Sekundarschule als einem 948), das zuletzt durch Gesetz vom der beiden differenzierten 5. Juni 2012 (GVBl. S. 158) geändert Masterstudiengänge gemäß § 5 Absatz worden ist, im Umfang von 120 3 Satz 3 des Lehrkräftebildungsgesetzes Leistungspunkten aufgenommen oder vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das im Wege eines Hochschul-, zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes Studiengangs- oder vom 20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) Studienfachwechsels oder einer geändert worden ist, aufgenommen Wiederimmatrikulation fortgesetzt oder im Wege eines Hochschul-, haben, gilt die Fachübergreifende Studiengangs- oder Prüfungsordnung für das Masterstudium Studienfachwechsels oder einer für das Lehramt (120 Studienpunkte) Wiederimmatrikulation fortgesetzt vom 9. Januar 2007 (Amtliches haben, führen ihr Studium Mitteilungsblatt der Humboldt- übergangsweise nach den bisher für sie Universität zu Berlin Nr. 99/2007), geltenden Regelungen fort. Ab dem zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Wintersemester 2018/19 können sie August 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt ausnahmsweise alternativ die der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. fachspezifische Prüfungsordnung für das 49/2011), in Verbindung mit der lehramtsbezogene Masterstudium im fachspezifischen Anlage des Faches Fach Biologie (Schwerpunkt Biologie vom 19. Dezember 2007 zur Gymnasium) vom 29. Juli 2015 Fachübergreifenden Prüfungsordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der für das Masterstudium für das Lehramt Humboldt-Universität zu Berlin Nr. (Amtliches Mitteilungsblatt der 44/2015) in der vom 1. Oktober 2018 Humboldt-Universität zu Berlin Nr. an als fachspezifische Prüfungsordnung 101/2007), zuletzt geändert durch für das lehramtsbezogene Satzung vom 26. September 2012 Masterstudium im Fach Biologie (für das (Amtliches Mitteilungsblatt der Lehramt an Integrierten Sekundar- Humboldt-Universität zu Berlin Nr. schulen und Gymnasien) geltenden 34/2012), übergangsweise fort. Ab dem Fassung einschließlich der zugehörigen Wintersemester 2016/17 können sie fachübergreifenden und fachspezi- alternativ die fachspezifische fischen Studien- und Prüfungs- Prüfungsordnung für das regelungen wählen; § 1 Satz 2 bleibt lehramtsbezogene Masterstudium im unberührt. Die Wahl muss schriftlich Fach Biologie (Schwerpunkt gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt 19
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 87/2018 werden und ist unwiderruflich. Das Studenten nur noch nach der Studium kann mit Ablauf des 30. fachspezifischen Prüfungsordnung für September 2024 von den in Satz 1 das lehramtsbezogene Masterstudium im benannten Studentinnen und Studenten Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) nur noch nach der fachspezifischen vom 29. Juli 2015 (Amtliches Prüfungsordnung für das Mitteilungsblatt der Humboldt- lehramtsbezogene Masterstudium im Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der Fach Biologie (Schwerpunkt vom 1. Oktober 2018 an als Gymnasium) vom 29. Juli 2015 fachspezifische Prüfungsordnung für das (Amtliches Mitteilungsblatt der lehramtsbezogene Masterstudium im Humboldt-Universität zu Berlin Nr. Fach Biologie (für das Lehramt an 44/2015) in der vom 1. Oktober 2018 Integrierten Sekundarschulen und an als fachspezifische Prüfungsordnung Gymnasien) geltenden Fassung in für das lehramtsbezogene derjenigen Fassung dieser Masterstudium im Fach Biologie (für das fachspezifischen Prüfungsordnung Lehramt an Integrierten Sekundar- fortgeführt werden, die dann für schulen und Gymnasien) geltenden diejenigen Studentinnen und Studenten Fassung in derjenigen Fassung dieser maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem fachspezifischen Prüfungsordnung Wintersemester 2024/25 aufnehmen fortgeführt werden, die dann für oder im Wege eines Hochschul-, diejenigen Studentinnen und Studenten Studiengangs- oder Studienfachwechsels maßgeblich ist, die ihr Studium ab dem oder einer Wiederimmatrikulation Wintersemester 2024/25 aufnehmen fortsetzen; Absatz 6 bleibt unberührt. oder im Wege eines Hochschul-, Studiengangs- oder Studienfach- (6) Die in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten wechsels oder einer Wiederimma- Fristen können im Einzelfall aufgrund trikulation fortsetzen; Absatz 6 bleibt besonderer persönlicher Lebensum- unberührt. stände der Studentin oder des Studenten verlängert werden. Die (5) Studentinnen und Studenten, die ihr Entscheidung trifft der für das Erste Studium vor dem 1. Oktober 2018 in Fach zuständige Prüfungsausschuss auf dem entsprechenden Fach in einem schriftlichen Antrag. In diesen Fällen lehramtsbezogenen Masterstudiengang behalten die jeweils in dem Einzelfall für für das Studium für das Lehramt an das Studium anwendbaren fachüber- Integrierten Sekundarschulen und greifenden und fachspezifischen Gymnasien mit dem Schwerpunkt Studien- und Prüfungsregelungen in Gymnasium als einem der beiden dem Einzelfall entgegen § 7 Absatz 2 differenzierten Masterstudiengänge und 3 ihre Gültigkeit bis zum Ende der gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 des Fristverlängerung. Lehrkräftebildungsgesetzes vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 49), das (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten im Falle der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom Registrierung entsprechend. 20. Juli 2017 (GVBl. S. 378) geändert worden ist, aufgenommen oder im Wege (8) Im Falle der Fortführung des Studiums eines Hochschul-, Studiengangs- oder nach einem Wechsel gemäß den Studienfachwechsels oder einer Absätzen 1 bis 7 werden bisherige Wiederimmatrikulation fortgesetzt Leistungen entsprechend § 110 ZSP-HU haben, führen ihr Studium in der jeweils geltenden Fassung übergangsweise nach den bisher für sie berücksichtigt. geltenden Regelungen fort. Ab dem Wintersemester 2018/19 können sie 4. § 7 wird wie folgt geändert: alternativ die fachspezifische Prüfungsordnung für das a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: lehramtsbezogene Masterstudium im Fach Biologie (Schwerpunkt Gymnasium) „(2) Mit Ablauf des 30. September 2018 vom 29. Juli 2015 (Amtliches tritt die fachspezifische Anlage des Mitteilungsblatt der Humboldt- Faches Biologie vom 19. Dezember Universität zu Berlin Nr. 44/2015) in der 2007 zur Fachübergreifenden Prü- vom 1. Oktober 2018 an als fungsordnung für das Masterstudium fachspezifische Prüfungsordnung für das für das Lehramt (Amtliches Mittei- lehramtsbezogene Masterstudium im lungsblatt der Humboldt-Universität Fach Biologie (für das Lehramt an zu Berlin Nr. 101/2007), zuletzt ge- Integrierten Sekundarschulen und ändert durch Satzung vom 26. Sep- Gymnasien) geltenden Fassung einschließlich der zugehörigen tember 2012 (Amtliches Mitteilungs- fachübergreifenden und fachspezifischen blatt der Humboldt-Universität zu Studien- und Prüfungsregelungen Berlin Nr. 34/2012), außer Kraft.“ wählen; § 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Wahl muss schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklärt werden und ist unwiderruflich. Das Studium kann mit Ablauf des 30. September 2024 von den in Satz 1 benannten Studentinnen und 20
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