MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF - Neowise* am 19.07.2020 3 2 - Kanton Basel-Landschaft

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MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF - Neowise* am 19.07.2020 3 2 - Kanton Basel-Landschaft
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF

      3   2                  Nr. 134                              Anfangs September 2020

Foto: Niklaus Lang

                                  Neowise* am 19.07.2020
               *Komet, der im Sommer 2020 auch in Nusshof von blossem Auge zu beobachten war.
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF - Neowise* am 19.07.2020 3 2 - Kanton Basel-Landschaft
Aus dem Gemeinderat

31. Juli/1. August
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die Disziplin am 31. Juli/1. August bezüglich
des Abbrennens von Feuerwerk.

Ruhezeiten
Der Gemeinderat Nusshof wird aus der Anwohnerschaft regelmässig mit Lärmklagen konfrontiert.
Dabei legt der Gemeinderat Wert auf die Feststellung, dass er keine Schlichtungsstelle für
Nachbarschaftsstreitigkeiten darstellt. Wir rufen dazu auf, in nicht tolerierbaren Fällen, in erster Linie
das Gespräch mit der Nachbarschaft zu suchen. Sollte dies keine befriedigenden Ergebnisse bewirken,
kann der zivilrechtliche Gang via Schlichtungsgesuch zum Friedensrichteramt Sissach eingeschlagen
werden. Wir bitten sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner um gegenseitige Rücksichtnahme und
um die Einhaltung der vorgegebenen Ruhezeiten. In einer kleinen Gemeinde wie Nusshof braucht es
die gegenseitige Toleranz aller Einwohnerinnen und Einwohner, damit das Zusammenleben
funktioniert. Der Gemeinderat hat den Eindruck, dass dies im Grossen und Ganzen sehr gut
funktioniert und dass es in Nusshof im Allgemeinen sehr ruhig ist. Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen
22 Uhr und 6 Uhr. Zusätzlich gilt an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen der Mittag von
12 bis 13 Uhr als Ruhezeit.

Der Gemeinderat befasst sich aktuell mit einem Polizeireglement für Nusshof, welches der
Einwohnerschaft an der Gemeindeversammlung vom Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt
werden soll.

Wahlen
Nach Gesprächen, haben sich die zwei Bisherigen Sandra Krickel und Sabine Blum, die eigentlich
zurücktreten wollen, erfreulicherweise bereit erklärt, noch einmal für die Rechnungs- und
Geschäftsprüfungskommission RGPK zu kandidieren. Zudem hat sich mit Frau Maria Russo eine
weitere Kandidatin für das Amt interessiert und nun entschieden zu kandidieren. Der Gemeinderat
bedankt sich, dass sich die drei Frauen für die Gemeinde engagieren wollen.

Ebenfalls erfreulich ist, dass sich Frau Isabelle Pryce bereit erklärt hat, für die Sozialhilfebehörde zu
kandidieren.

Stille Wahl Schulrat

Sandra Pfammatter (neu)
Silvia Sacker     (bisher)

haben sich bereit erklärt, sich für die Amtsperiode vom 01.08.2020 bis 31.07.2024 als Mitglied in den
Schulrat Nusshof zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30
des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Nusshof von der Urnenwahl
Umgang genommen werden. Die Prüfung des Wahlvorschlages durch die Gemeindeverwaltung hat
ergeben, dass dieser die Voraussetzungen von § 33 Abs. 3-5 sowie § 33a GpR (Gesetz über die
politischen Rechte) erfüllt und dass die Vor-geschlagenen mit der Kandidatur einverstanden sind.
Somit ist die stille Wahl zustande gekommen.

Die Vorgeschlagenen wurden vom Gemeinderat Nusshof an seiner Sitzung vom 31.08.2020 in
stiller Wahl als gewählt erklärt. Der auf den 27.09.2020 angesetzte Wahlgang wird demnach
widerrufen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons
Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
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Stille Wahl Wahlbüro

Stefan Bongni        (bisher)
Martin Grolimund     (bisher)
Anna Gurtner         (bisher)
Albert Schneider     (bisher)
Paul Schweizer       (bisher)
Patricia Strub       (bisher)
Sandra Waibel        (bisher)

haben sich bereit erklärt, sich für die Amtsperiode vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 als Mitglied in das
Wahlbüro Nusshof zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30
des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Nusshof von der Urnenwahl
Umgang genommen werden. Die Prüfung des Wahlvorschlages durch die Gemeindeverwaltung hat
ergeben, dass dieser die Voraussetzungen von § 33 Abs. 3-5 sowie § 33a GpR (Gesetz über die
politischen Rechte) erfüllt und dass die Vor-geschlagenen mit der Kandidatur einverstanden sind.
Somit ist die stille Wahl zustande gekommen.

Die Vorgeschlagenen wurden vom Gemeinderat Nusshof an seiner Sitzung vom 31.08.2020 in
stiller Wahl als gewählt erklärt. Der auf den 27.09.2020 angesetzte Wahlgang wird demnach
widerrufen.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons
Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Wir gratulieren allen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zur Wahl und wünschen viel Freude in
ihrem Amt.

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Sicht bedeutet Sicherheit
Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis, besonders für die
Fussgänger/innen. Zudem wird die Grünabfuhr erschwert. Tiefhängende Äste und Sträucher dürfen
nicht in das Strassenprofil ragen. Weiter darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden und
Strassenschilder müssen sichtbar bleiben.

Die Gartenbesitzer, die Hauswarte sowie alle Bewirtschafter sind wie jedes Jahr ersucht,      die
Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Fusswege grosszügig bis am 18. September 2020
zurückzuschneiden. Es empfiehlt sich, das Material zu häckseln und zu Kompost zu verarbeiten.
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Aus dem Wahlbüro

Abstimmungen und Wahlen vom 27. September 2020

Am Abstimmungswochenende vom 27. September 2020 liegen folgende Abstimmungen und
Wahlen vor:

Eidgenössische Abstimmungen:
1. Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz
   wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG)
   (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
4. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für
   Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
5. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Kantonale Abstimmungen:
6. Formulierte Gesetzesinitiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» vom 9. März
   2017

Kommunale Wahlen:

1. Für eine Wahl in den Gemeinderat (Amtsperiode 01.07.2020 bis 30.06.2024) stellt sich zur
Verfügung:

Patrik Born
Geboren 1962 und wohnhaft auf dem Nusshof seit 8 1/2 Jahren
Beruf: Selbständiger Webdesigner
Hobbies: Segeln, Stand up paddeln, Barkeeper und Pferde
Motivation für das Amt Gemeinderat:
Von Anfang an habe ich mich in dieser Gemeinde sehr wohl gefühlt und durch
das Betreiben der Grapperia Primagioia durfte ich zudem viele tolle Menschen
auf dem Nusshof kennenlernen.
Als Gemeinderat würde ich gerne mithelfen noch ein paar Ideen einzubringen
und umzusetzen.

2. Für eine Wahl in die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (Amtsperiode 01.07.2020
bis 30.06.2024) stellen sich zur Verfügung:

1. Sabine Blum        (bisher)
2. Sandra Krickel     (bisher)
3. Maria Russo        (neu)

Maria Russo Widrig
Geboren 1972, verheiratet und wohnhaft auf dem Nusshof seit 01.10.2016
Beruf: seit Februar 2014 als Leiterin der Buchhaltung und Führung des Personalwesens
Hobbies: Sport, tanzen, lachen
Motivation für das Amt RGPK: In erster Linie ist es mir ein Anliegen, dass dieses Amt
nicht ausgelagert wird. Nach 4 Jahren auf dem Nusshof hoffe ich, unsere Wohn- und
Wohlfühlgemeinde mit meinen Kenntnissen zu unterstützen, aktiv mitzugestalten und mit
meinem Beitrag vielleicht sogar noch besser positionieren zu können.
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3. Für eine Wahl in die Sozialhilfebehörde (Amtsperiode 01.01.2021 bis 31.12.2024) stellt sich zur
Verfügung:

1. Isabelle Pryce (neu)
2. Vakant

Isabelle Pryce
Geboren 1972, verheiratet mit Maxwell Pryce, wir haben zwei Töchter Alisha und
Berenice und wohnhaft auf dem Nusshof seit September 2014.
Beruf: selbstständig mit einer Einzelfirma im Bereich Medien und
Unternehmenskommunikation.
Hobbies: Beruf und Familie mit neu zwei Hunden lassen mir nicht viel Zeit für
Hobbies. Aber ich jogge 1-3 Mal die Woche und gehe gerne zwischendurch mal an
Konzerte, ins Theater oder ins Kino.
Motivation für das Amt Sozialhilfebehörde: Ich bin Rolf Wirz und Pat Born
dankbar, dass sie sich gemeinsam mit Niklaus Lang im Gemeinderat engagieren
wollen. Deshalb bin ich gerne bereit, ebenfalls einen Teil zum Funktionieren der Gemeinde Nusshof
beizutragen.

4. Wahl Schreiber der Bürgergemeinde (Amtsperiode vom 01.07.2020-30.06.2024)

Die Nusshöfer Bürger/innen werden über die Kandidatur für die Wahl des Schreibers von der
Bürgergemeinde informiert.

Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten das Abstimmungsmaterial in der Woche vom
31.08.2020 bis 04.09.2020 und werden mit einem Informationsblatt über die kommunalen Wahlen
informiert.

Für die briefliche Stimmabgabe müssen die Wahlzettel mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis
bis am Samstag, 26.09.2020, 17.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindekanzlei eintreffen.
Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahlbüro am Sonntag, 27.09.2020 von 10.00 bis 11.00 Uhr
geöffnet.

Kirchliche Volksabstimmung der Reformierten Kirche Baselland
Mit dieser Wahlpost erhalten alle Stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner die der
evangelisch-reformierten Kirche angehören, ein zusätzliches Wahlcouvert mit einem gelben
Stimmrechtsausweis und einem gelben Wahlzettel. (Hinweis: bei der Kirche ist man bereist ab 16
Jahren stimmberechtigt)

Totalrevision der Kirchenverfassung vom 20. November 2019

Die Unterlagen für die Kirchenabstimmung sind mit dem separaten Wahlcouvert beim Wahlbüro
abzugeben. Bitte nicht mit den anderen Wahlunterlagen von Kanton, Bund und Gemeinde mischen.
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Aus der Spielplatzkommission
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Aus der Spitex

Spitex GV einmal anders

In den letzten Jahren wurden die Generalversammlungen der Spitex Sissach und Umgebung, trotz
Hitze oder wichtiger Fussballspiele, regelmässig im ersten Halbjahr durchgeführt. Die Mitglieder hatten
die Gelegenheit, sich zu informieren und nach der offiziellen GV bei einem Apéro einen gemütlichen
Abend zu verbringen. Interessante Referate oder humorvolle Einlagen gehörten mittlerweile
standardmässig zum Programm und neben der Unterhaltung konnten Kontakte zu
Vorstandsmitgliedern oder zu Mitarbeitenden der Spitex Sissach und Umgebung geknüpft werden. Es
war ein geselliges Beisammensein.

In diesem Jahr ist nun alles etwas anders. Aufgrund der Situation Covid-19 hat der Vorstand am
8.4.2020 entschieden, die GV auf schriftlichem Wege durchzuführen. Über diesen Entscheid wurde in
der Volksstimme sowie in den Gemeindebulletins unserer Gemeinden informiert. Mit dem Jahresbericht
2019 wurden die Abstimmungskarten an alle Mitglieder verschickt. Im Juni trafen dann täglich
ausgefüllte Abstimmungskarten in der Spitex ein. Dies freute uns sehr, konnten wir doch eine
Rücklaufquote von über 17 % verzeichnen, was als kleiner Erfolg verbucht werden kann.
An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Mitgliedern, die an der Abstimmung teilgenommen
haben.

  Total Eingang Abstimmungskarten per
  30.6.2020                                        244
  Davon ungültig (ohne Namen/Adresse)              9
  Gültige Abstimmungskarten                        235
                                                              Ja        Nein   Enthaltung leer
  Genehmigung Protokoll                                       230       0      5
  Genehmigung Jahresrechnung 2019                             233       0      2
  Entlastung Vorstand                                         231       0      4
  Mitgliederbeitrag   bei   CHF 45.00
  belassen                                                    234       1      0
  Genehmigung Kontrollstelle                                  226       1      6          2

Die Mitgliederbeiträge werden auch dieses Jahr wieder für die Aus- und Weiterbildung unserer
Mitarbeitenden eingesetzt. Alle 80 Mitarbeitende haben die Möglichkeit, an einem Basiskurs Palliative
Care teilzunehmen, wovon auch unsere Klienten und Klientinnen profitieren. Auch individuelle
Fortbildungen werden unterstützt. Zum Beispiel bildet sich eine langjährige Mitarbeitende zur
Wundexpertin SafW weiter. Die Spitex Sissach und Umgebung ist ein offizieller Lehrbetrieb und bietet
Ausbildungen für Fachpersonen Gesundheit EFZ sowie für Studierende HF an. Sie fördert so die
Gesundheitsberufe in ihrer Region.

Eine Mitgliedschaft bei der Spitex Sissach und Umgebung ist nicht nur
ein Kommitment in unsere Region. Sie bedeutet auch soziales
Engagement und Solidarität für Menschen, die Hilfe und Pflege
benötigen. Das Vertrauen unserer Bevölkerung in uns – stärkt uns.

Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert? Dann rufen Sie uns an:
061 927 46 90.

Cécile Durant
Geschäftsleiterin
29.7.2020
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Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des
Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der
Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen
betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha)
Waldeigentum unterschieden.
Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende
Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig.
   Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten,
   sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind
   bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der
   Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie
   nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet
   über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der
   Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und
   Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin
   aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und
   kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem
Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die
notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten
Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Amt für Wald beider Basel
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