Mitteilungsblatt Ausgabe Nr. 18 | 23. September 2021 - Bütschwil Ganterschwil
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Mitteilungsblatt Ausgabe Nr. 18 | 23. September 2021 ACREVIS BANK BÜTSCHWIL FEIERT Die acrevis Bank feiert dieses Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum. den sind entscheidende Wettbewerbsvorteile. Bankkunden Genau vor zehn Jahren entstand die Bank aus dem Zusam- wollen immer mehr mit Unternehmen zusammenarbeiten, menschluss der Bank CA St.Gallen sowie der swissregiobank. die auf nachhaltige Weise wirtschaftlichen Erfolg erzielen Acrevis darf nun auf ein erfolgreiches erstes Jahrzehnt zu- und die in ihrer Geschäftsstrategie auch ethische, ökologi- rückblicken, dies sicherlich auch dank der Treue und Verbun- sche und soziale Ziele verfolgen. Nicht Banker mit Dollar- denheit der regionalen Bevölkerung wie auch des regionalen oder Eurozeichen in den Augen sind heute gefragt, sondern Gewerbes. Bankfachleute, die als Menschen nie den Menschen aus den Augen verlieren. Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil gratuliert der Bank zum Jubiläum und ist stolz darauf, in Bütschwil eine Nieder- Ich bin überzeugt, dass die acrevis Bank als ortsansässiges lassung der acrevis Bank zu haben. In den vergangenen Jah- Bankinstitut auch weiterhin als Arbeitgeberin, als Partnerin ren haben wir erfahren dürfen, dass die acrevis Bank durch für die Wirtschaft und auch als Dienstleistungsunternehmen ihre regionale Verankerung und Vernetzung sowie den engen für die Bevölkerung zu einem wirtschaftlichen und vor allem und direkten Kontakt mit den Kundinnen und Kunden einen auch gesellschaftlichen Wohlergehen beiträgt und unsere guten Ruf geniesst. Dass diese wichtigen Eigenschaften, die Gemeinde und die Region weiter aufwerten wird. In diesem regionale Verankerung und die Nähe zur Kundschaft, durch Zusammenhang wird auch sehr geschätzt, dass die Bank die Bank gepflegt werden, freut mich ausserordentlich. auch immer wieder regionale Vereine und Institutionen un- terstützt. Dafür danke ich auch im Namen der Vereine ganz In einer Zeit, in der die Bankenwelt sehr oft im Fokus der Öf- herzlich. fentlichkeit steht und in den vergangenen Jahren auch immer wieder mit Negativschlagzeilen aufhorchen liess und sich Heute, am 23. September 2021, sind alle eingeladen, zusam- viele ganz «normale» Menschen gefragt haben, wie solche men mit der acrevis Bank zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr Sachen passieren können, tun wir gut daran, an überschau- das Jubiläum, bei Speis und Trank und viel Gemütlichkeit, zu baren und regional verankerten Strukturen festzuhalten und feiern. diese Kultur auch zu pflegen. Grundlage für den Erfolg im Wettbewerb ist und bleibt auch in einer globalisierten Welt Gerne wünsche ich der Bank auch für die Zukunft viel Erfolg die regionale Verankerung vor Ort. Der Heimatmarkt mit und viele treue Kunden. seiner örtlichen Nähe und der Verbundenheit mit den Kun- Karl Brändle, Gemeindepräsident Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 1 20.09.21 11:22
AUS DER GEMEINDE ABSCHIED VON FÉLIX HESS Im Alter von 70 Jahren ist am 22. August 2021 Félix Hess Öffentlichkeit. Über viele Jahre seines Lebens hat er unser unerwartet an Herzversagen verstorben. Er lebte seit ei- Gemeinwesen mitgestaltet und ein grosses Mass an Verant- nigen Jahren in Berlin. Félix Hess wohnte früher in Ganter- wortung mitgetragen. schwil und war Präsident der Kath. Kirchgemeinde Ganter- schwil und später Präsident der Primarschulgemeinde Den Angehörigen sprechen wir unser tiefempfundenes Ganterschwil. In dieser Funktion wirkte er in den Jahren 2009 Beileid aus und werden Félix Hess in guter Erinnerung be- bis 2013 mit grossem Engagement an der Vereinigung der halten. beiden Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil mit. Die Abschiedsfeier findet am Samstag, 25. September 2021, In diesen Tagen des Abschiednehmens danken wir Félix Hess um 10.00 Uhr, in der katholischen Kirche St. Gallen Winkeln, von ganzem Herzen für sein grosses Schaffen zum Wohle der statt. BÜRGERVERSAMMLUNG 2022 Der Gemeinderat hat den Termin für die Bürgerversammlung 2022 auf Donnerstag, 24. März 2022, festgelegt. Die Bürger- versammlung findet in der Turnhalle des Primarschulhauses Dorf in Bütschwil statt. NEUES ABFALLREGLEMENT Das Reglement über die Abfallentsorgung der Gemeinde Referendumsauflage Bütschwil-Ganterschwil stammt aus dem Jahr 2017. Im Rah- men der Neudefinition des Begriffs «Siedlungsabfälle» in der Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. a des Gemeinde- Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Ab- gesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 14 ff. der Gemeindeordnung fällen (SR 814.600; abgekürzt VVEA) ist das Abfallreglement zu überarbeiten. Referendumsgegenstand: Abfallreglement Art. 3 Bst. a VVEA definiert Siedlungsabfälle als aus Haushal- ten stammende Abfälle sowie Abfälle aus Unternehmen mit Referendumsfrist: weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung be- Freitag, 24. September 2021 bis Dienstag, 2. November 2021 treffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind. Die Gemeinden sind somit Öffentliche Auflage: für die Entsorgung der Siedlungsabfälle aus Unternehmen Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil mit weniger als 250 Vollzeitstellen zuständig. Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen fallen hingegen nicht un- Quorum für das Zustandekommen eines Referendums- ter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Sied- begehrens: lungsabfälle und müssen für die umweltgerechte und VVEA- 337 gültige Unterschriften konforme Entsorgung ihrer Abfälle selber sorgen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Re- Das neue Reglement berücksichtigt die eidgenössische Ab- ferendumsfrist dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, fallverordnung und die damit verbundene neue Definition Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Unterschriften- von Siedlungsabfall. Die Gemeinde hält sich dabei mehrheit- bögen können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. lich an das Musterreglement des ZAB. 2 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 2 20.09.21 11:22
PLANAUFLAGE Der Gemeinderat hat am 19. Oktober 2020 und am 9. September 2021 in Anwendung von Art. 41 ff des Strassengesetzes (abgekürzt StrG; sGS 732.1) folgenden Erlass genehmigt: Gesamtstrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan Die Planunterlagen liegen von Montag, 27. September 2021, bis Dienstag, 26. Oktober 2021, im Gemeindehaus auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Gesamtstrassenplan sowie Fuss-, Wander- und Radwegplan beim Gemeinderat Bütschwil- Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 45 ff StrG). Zur Einspra- che ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten. BAUGESUCH Gemäss Art. 139 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) informieren wir über das folgende Baugesuch: Bauherrschaft: Müller Philipp und Sandra, Neuwies 1304, 9601 Lütisburg Station Bauvorhaben: Abbruch Schopf und Neubau Käselager Lage: Grundstück Nr. 1751B, Neuwies, Lütisburg Station Auflagefrist: 24. September 2021 bis 7. Oktober 2021 Die eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist im Gemeindehaus Bütschwil zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Gemeinderat, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. ERTEILTE BAUBEWILLIGUNGEN Grämiger Walter und Grämiger Claudia, Bütschwil/Zuzwil; EPG Living AG, Busswil; Abbruch Wohnhaus mit Scheune Installation Photovoltaikanlage auf Wohn-/Geschäftshaus Vers.-Nr. 239B/240B und Neubau Doppeleinfamilienhaus Vers.-Nr. 1763B, Grundstück Nr. 56B, Hofackerstrasse 1, Vers.-Nr. 2393B/2394B mit Carport Vers.-Nr. 2395B, Grund- Bütschwil stück Nr. 1158B, Engelbüel 1/1a, Bütschwil Gebrüder Breitenmoser AG, Dietfurt; Neubau Einstellhalle RZSO Toggenburg, Wattwil; Einbau Zwischenboden für Vers.-Nr. 2399B und Stützmauer, Grundstück Nr. 931B, Ken- Lager- und Fahrzeughalle, Aussenbeschriftung an Gebäude gelbach, Dietfurt Vers.-Nr. 2244B, Grundstück Nr. 4B, Hofackerstrasse 12, Bütschwil Landi Ganterschwil, Ganterschwil; Abbruch Einfamilienhaus Vers.-Nr. 593G und Neugestaltung Parkplätze, Grundstück Mitschjeta Patrick, Bütschwil; Neubau Biopool, Grundstück Nr. 36G, Toggenburgerstrasse 7, Ganterschwil Nr. 1672B, Platten 29, Bütschwil Bernhardsgrütter Silvia, Lütisburg Station; Installation Knöpfel Andreas und Melanie, Lütisburg Station; Neubau Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus Vers.-Nr. 1962B, Biopool, Grundstück Nr. 561B, Grämigen 2141, Lütisburg Grundstück Nr. 563B, Grämigen 1962, Lütisburg Station Station Anderegg Werner, Wil; Umnutzung Scheune Vers.-Nr. 850B in Rimensberger Rolf und Rosmarie, Bütschwil; Installation Wohnung, Grundstück 889B, Kengelbach 849, Dietfurt Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus Vers.-Nr. 1711B, Grundstück Nr. 1328B, Im Grund 12, Bütschwil IMMOWI AG, Lütisburg Station; Abbruch Scheune Vers.-Nr. 364B und Neubau Lager/Garage Vers.-Nr. 2398B, Grundstück Nr. 554B, Grämigen, Lütisburg Station AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 3 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 3 20.09.21 11:22
HANDÄNDERUNGEN AUGUST 2021 StWE-Grundstück Nr. S3262, mit StWE-WQ 37/1000 ME StWE-Grundstück Nr. S3271, mit StWE-WQ 48/1000 ME (4½-Zimmerwohnung); ME-Grundstücke Nr. M5305 und (4½-Zimmerwohnung); ME-Grundstücke Nr. M5310 und M5306 mit je 1/68 ME (Tiefgaragenplätze); Ottilienstrasse M5311 mit je 1/68 ME (Tiefgaragenplätze); Ottilienstras- 8a, Bütschwil; von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, an se 8a, Bütschwil; von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, an Zenki Zari und Baftije, Rickenbach (Miteigentümer zu ½) Fust Walter und Gabriela, Mosnang (Miteigentümer zu ½) StWE-Grundstück Nr. S3263, mit StWE-WQ 29/1000 ME StWE-Grundstück Nr. S3272, mit StWE-WQ 48/1000 ME (3½-Zimmerwohnung); ME-Grundstück Nr. M5300 mit (4½-Zimmerwohnung); ME-Grundstücke Nr. M5307 und 1/68 ME (Tiefgaragenplatz); Ottilienstrasse 8a, Bütschwil; M5308 mit je 1/68 ME (Tiefgaragenplätze); Ottilienstrasse von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, an Krieg Kurt und 8a, Bütschwil; von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, an Annelies, Lütisburg Station (Miteigentümer zu ½) Truniger Nicole und Patrick, Bütschwil (Miteigentümer zu ½) StWE-Grundstück Nr. S3268, mit StWE-WQ 38/1000 ME ½ Miteigentumsanteil an StWE-Grundstück Nr. 10081, (4½-Zimmerwohnung); ME-Grundstück Nr. M5301 mit mit StWE-WQ 115/1000 ME (4½-Zimmerwohnung); an 1/68 ME (Tiefgaragenplatz); Ottilienstrasse 8a, Bütschwil; ME-Grundstücken Nr. 3055 und 3056 mit je 1/42 ME (Tief- von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, an Dörig Eugen und garagenplätze), Neckertalstrasse 18b, Ganterschwil; von Frieda, Bütschwil (Miteigentümer zu ½) Nüesch Hans-Peter sel., Ganterschwil an Nüesch Rita, Gan- terschwil StWE-Grundstück Nr. S3270, mit StWE-WQ 38/1000 ME (4½-Zimmerwohnung); ME-Grundstücke Nr. M5298 und Grundstück Nr. 1092, Wolfenweg 6, Bütschwil, mit Einfa- M5299 mit je 1/68 ME (Tiefgaragenplätze); Ottilienstrasse milienhaus, Garage, Gartenhalle und 1'002 m2 Boden; von 8a, Bütschwil; von Prime Immobilien AG, Alpnach Dorf, Grämiger Walter, Erbengemeinschaft, Bütschwil, an Rüegg an Klein Amos, Bütschwil und Steiger René, Bütschwil (Mit- Laura und Kevin, Bütschwil (Miteigentümer zu ½) eigentümer zu ½) FUNDBÜRO DER GEMEINDE BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL Die folgenden Gegenstände können beim Fundbüro der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil (Schalter Einwohneramt, Büro 8) abgeholt werden: Gegenstand Fundort Funddatum «KABA» Schlüssel mit einem schwarzen Anhänger Hätschberg, Bütschwil 19.05.2021 «ABUS» Schlüssel mit einem Batch «EVVA» und «Yokohama» Toggenburgerstrasse, Ganterschwil anfangs Juni 2021 Anhänger Schlüsselbund mit vier Schlüsseln Oetschwilerstrasse, Ganterschwil 28.06.2021 «KABA STAR» Schlüssel mit einem Engel-Anhänger Wolfenmatt, Bütschwil 13.09.2021 (Gravur: 28. Januar) und Lederband beschriftet mit «Auto Schönenberger AG» ARBEITSVERGABEN Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben: • Bepflanzung Urnenwand Friedhof Dorf und Friedhof Feld sowie Rabatten beim Gemeindehaus an die Gärtnerei Kurt Züblin, Ganterschwil • Wechselnde Dekoration Eingangsbereich Gemeindehaus an Geschenkslädeli Roman Länzlinger, Lütisburg Station • Projektierung, Submission und Bauleitung für die Erstellung der Schmutzwasserleitung ins Gebiet Lerchenfeld-West an die Steiger + Partner AG, Dietfurt • Erstellung Schmutzwasserleitung ins Gebiet Lerchenfeld-West an die Pozzi AG, Wattwil 4 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 4 20.09.21 11:22
MELDUNGEN AUS DEM EINWOHNERAMT AUGUST 2021 Geburten 13.08.2021 Dobler, Mathias, von Innerthal SZ und Casanova, Marina Mar- Nachtrag: lene, von Flawil SG, wohnhaft in Ganterschwil, Williswis 613 26.07.2021 getraut in Flawil SG Tushi, Giada Maria, Tochter des Tushi, Arben, von Wattwil SG und der Tushi, Sara Maria, italienische Staatsangehörige, wohnhaft in Bütschwil, Ottilienstrasse 8a Todesfälle geboren in Wil SG 04.08.2021 Nachtrag: Frei, Fritz, von Hemberg SG, geb. 21.06.1931, wohnhaft ge- 28.07.2021 wesen in Dietfurt, Michelaustrasse 15 Sinani, Romina, Tochter des Sinani, Iljir, kosovarischer Staats- gestorben in Neckertal SG angehöriger und der Sinani, Zojë, kosovarische Staatsange- hörige, wohnhaft in Bütschwil, Innerfeld 64 09.08.2021 geboren in Wil SG Isenring, Stefan Albert, von Bütschwil-Ganterschwil, Ganter- schwil SG, geb. 11.01.1954, wohnhaft gewesen in Ganter- 13.08.2021 schwil, Stocken 304 Scherrer, Tim, Sohn des Scherrer, Martin, von Kirchberg SG gestorben in Oberhelfenschwil SG und der Scherrer, Sarina, von Bichelsee-Balterswil TG, wohn- haft in Dietfurt, Eichli 810 10.08.2021 geboren in Wil SG Fust, Rosa Anna, von Mosnang SG, geb. 09.02.1929, wohnhaft gewesen in Bütschwil, Seniorenzentrum Solino, Kreuzrain 1 18.08.2021 gestorben in Bütschwil-Ganterschwil SG Brunner, Adelia, Tochter des, Brunner, Ueli, von Nesslau- Ennetbühl SG und der Brunner, Heidi, von Neckertal SG, 14.08.2021 wohnhaft in Ganterschwil, Anzenwil 259 Stutz, Daniel, von Hittnau ZH, geb. 06.01.1981, wohnhaft geboren in Herisau AR gewesen in Bütschwil, Feldwiesenstrasse 5 gestorben in St. Gallen 20.08.2021 Oberholzer, Andrin, Sohn des Oberholzer, Manuel, von 20.08.2021 Eschenbach SG und der Oberholzer, Manuela, von Wartau SG, Keller, Jakob, von Schwellbrunn AR, geb. 26.05.1931, wohn- wohnhaft in Dietfurt, Langensteig 4 haft gewesen in Bütschwil, Seniorenzentrum Solino, Kreuz- geboren in Uznach SG rain 1 gestorben in Bütschwil-Ganterschwil SG 23.08.2021 Redzepi, Anis, Sohn des Redzepi, Hajdar, von Bütschwil- 27.08.2021 Ganterschwil, Bütschwil SG und der Redzepi, Muhabere, nord- Künzle, Johann Ernst, von Ebnat-Kappel, Kappel SG, geb. mazedonische Staatsangehörige, wohnhaft in Bütschwil, 07.04.1929, wohnhaft gewesen in Bütschwil, Senioren- Aufeldstrasse 12 zentrum Solino, Kreuzrain 1 geboren in St. Gallen gestorben in Bütschwil-Ganterschwil SG 30.08.2021 Trauungen Oberholzer, Emil Peter, von Eschenbach SG, geb. 24.11.1948, wohnhaft gewesen in Bichwil, Wohnheim Bisacht 07.08.2021 gestorben in Oberuzwil SG Blaser, Christoph, von Langnau im Emmental BE, wohnhaft in Bütschwil, Plattenstrasse 16a und Graul, Sabine, deutsche Staatsangehörige getraut in Bütschwil-Ganterschwil SG 20.08.2021 Lusti, Alexander Maximilian, von Nesslau SG und Schäfer, Karola, ungarische Staatsangehörige, wohnhaft in Bütschwil, Mosnangerstrasse 10 getraut in Wattwil SG AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 5 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 5 20.09.21 11:22
HUNDEHALTUNG Wie ist ein Hund zu halten? Hundekot Hunde sind gemäss Art. 6 des kantonalen Hundegesetzes Im Hundegesetz steht: Wer einen Hund ausführt, beseitigt so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefähr- dessen Kot. Dies gilt auf Strassen, Trottoirs, Wegen und den oder belästigen, fremdes Eigentum nicht beschädigen, Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen aber auch jederzeit wirksam unter Kontrolle sind und sich im öffentli- auf Wiesen und Äckern. Hundekot führt bei Landwirten zu chen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegen. Hunde, welche Ertragsausfällen (Gras kann nicht verfüttert werden), zu unbeaufsichtigt auf Bauernhöfen, in Gärten oder sonst wie höheren Tierarztkosten (bei Krankheitsübertragung) und in ausserhalb von Gebäuden gehalten werden, stellen eine allen Fällen zu einer Beeinträchtigung der täglichen Arbeit, Gefährdung für Passanten, Besucher, Velofahrer, Wanderer, indem immer wieder in Kot getreten oder gegriffen wird. Spaziergänger und Schüler dar, wenn sie nicht mit den not- Für die Entsorgung des Kots stehen in der ganzen Ge- wendigen Mitteln zurückgehalten werden. meinde Robidogs zur Verfügung. Achtung Wildtiere Hunde an die Leine Alle Hundehalter sind aufgefordert, sämtliche notwendi- Hunde sind gemäss Art. 9 des kantonalen Hundegesetzes gen Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass ihre auf Schulanlagen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, Hunde Wildtiere jagen oder anderweitig stören. Es ist nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, in öffentlichen Ver- nur im Wald grosse Vorsicht zu bieten, sondern auch in des- kehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen stets an der sen Nähe und vor allem in Wiesen mit hohem Gras, da viele Leine zu halten. Wildtiere ihre Jungen gerne dort verstecken! Jeder Hund ist ein potenzieller Jäger – unabhängig von seiner Grösse und Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei allen Hunde- seinem Alter. Auch aus hundeerzieherischer Sicht ist es rat- haltern, welche sich tadellos und vorbildlich verhalten. sam, das selbstbelohnende Jagdverhalten mit sehr hohem «Sucht-Potential» gar nicht erst aufkommen zu lassen. ILLEGALE (GRÜNGUT-) ENTSORGUNG IM WALD Pflanzen werden zurückgeschnitten, der Rasen gemäht, der – Grüngut (natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle wie alte Laubhaufen entsorgt. Nicht alles Grüngut landet aber Schnittgut von Rasen, Wiesen, Hecken, Reben und Stau- da, wo es soll. Manch ein Hobbygärtner entsorgt seine Gar- den) tenabfälle im Wald, statt sie sachgerecht zu entsorgen. Ab- – Aushubmaterial, beispielsweise von Baustellen fälle haben in der Natur nichts zu suchen – das gilt für Sied- lungsabfälle genauso wie für Grüngut und Aushubmaterial. Das Ablagern von Abfällen an Orten, wo schon Abfall Das Ablagern von Abfällen ist generell verboten. liegt («wilde» Deponie) ist verboten. Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden. Wer Abfälle ausserhalb Das Ablagern von Schnittgut beispielsweise im Wald führt von bewilligten Deponien ablagert wird mit Busse bestraft dem Waldboden fremde Nährstoffe zu, was aus ökologi- (Art. 30e Abs. 1 i.V.m. Art. 61 Abs. 1 lit. g Umweltschutz- scher Sicht nicht erwünscht ist. Werden Abfälle in der Na- gesetz). tur entsorgt, können die gefährlichen Stoffe in den Boden gelangen und schliesslich das Grundwasser verunreinigen Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Abfälle vor- (Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 lit. a Gewässerschutzge- schriftsgemäss zu entsorgen, das heisst, der ordentlichen setz). Zudem werden Abfälle zahlreichen Tieren zum Ver- Abfuhr (Kehricht- oder Bioabfuhr) mitzugeben oder direkt hängnis, wenn sie sich darin verfangen oder Abfälle mit in eine bewilligte Deponie bzw. Entsorgungsanlage zu brin- Nahrung verwechseln und sie fressen. gen. Diesbezüglich verweisen wir auf den Abfallkalender der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, der alljährlich in jede Nebst den üblichen Siedlungsabfällen gelten insbesondere Haushaltung verschickt wird oder bei der Gemeindeverwal- als Abfall: tung bezogen werden kann. – Behandeltes, bemaltes oder verleimtes Holz – Kunststoffabfälle (Folien, Gartenmöbel etc.) – Pneus 6 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 6 20.09.21 11:22
ZURÜCKSCHNEIDEN VON BÄUMEN UND STRÄUCHERN Unter Hinweis auf Art. 100, 104, 106, 107 und 126 des – Die bei Vollzugsbeginn des Strassengesetzes bestehen- Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) werden die den Pflanzen, die den Abstand von 2.5 m nicht einhalten, Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefor- können im bisherigen Umfang erhalten bleiben, soweit sie dert, insbesondere folgende strassenpolizeiliche Bestim- die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Müssen in mungen zu beachten: Wäldern die gesetzlichen Strassenabstandsvorschriften neu geschaffen werden, so ist das Entfernen der Bäume – Bäume und Wälder müssen, vorbehältlich Art. 108 StrG und Sträucher als Rodung zu behandeln. In Wäldern sind und weitergehender Bestimmungen der politischen Ge- die zu entfernenden Tannen und Bäume in jedem Fall meinde, an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen durch den zuständigen Revierförster markieren zu lassen. erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von 2.5 m einhalten. – Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand: 0.6 m, über 1.8 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. – Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt: ➙ 4.5 m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind; ➙ 2.5 m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahr- verkehr bestimmt sind (z.B. Geh- und Radweg). Die Grundeigentümer werden aufgefordert, bis Ende Ok- – Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist tober die überragenden oder Sicht behindernden Äste und keine Strassenparzelle ausgeschieden, so wird ab Stras- Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschnei- senrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung den. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Ab- Arbeiten entlang von Staats- und Gemeindestrassen durch stände ab Stockgrenze. die Bauamtsmitarbeiter auf Kosten der Pflichtigen vorge- nommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht – Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich werden. auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse be- Bei Fragen erteilt Ihnen das Bauamt Bütschwil-Ganterschwil einträchtigen, verboten. gerne Auskunft, Tel. 071 983 41 12. HERZLICHEN DANK! Unsere Gemeinde verfügt über ein attraktives Wander- und Alle Jahre wieder leistet die Regionale Zivilschutzorganisa- Spazierwegnetz. Dieses muss natürlich auch laufend unter- tion Toggenburg (RZSO), im Rahmen ihrer Wiederholungs- halten und streckenweise erneuert werden. Wie schon in der kurse, in den Gemeinden bei Sanierung von Wegen, Stras- vergangenen Zeit konnten wir auch dieses Jahr auf die Hilfe sen, Brücken etc. wertvolle Dienste. Schon viele Projekte und Unterstützung von verschiedensten Seiten zählen. konnten in Zusammenarbeit mit den Zivilschutzleistenden umgesetzt werden. In diesem Jahr wurde ein Teilstück des Im Rahmen ihres 100-Jahr-Jubiläum schenkte uns die Raiff- Weges von Oberlaufen Richtung Rüdburg saniert. eisenbank Unteres Toggenburg & Neckertal einen wunder- schönen und gemütlichen Grillplatz bei der alten Säge im Im Namen der Bevölkerung danken wir der Raiffeisenbank Hätschberg. Dieser ist bereits seit dem Frühling in Betrieb Unteres Toggenburg & Neckertal, der acrevis Bank, Bütschwil und wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und rege ge- sowie der Zivilschutzorganisation Toggenburg recht herz- nutzt. lich für all die Unterstützung! Ein Dank gilt auch allen Pri- vatpersonen, welche Wanderwege auf ihren Grundstücken Seit 10 Jahren ist die acrevis Bank in Bütschwil ansässig. Aus instandhalten und somit mithelfen, den Wanderern und diesem Anlass engagierten sich die Mitarbeiter in den Ge- Spaziergängern aus Nah und Fern ein gut unterhaltenes meinden zu Gunsten der Öffentlichkeit. Zwei Bankmitarbei- Wegnetz zur Verfügung zu stellen! ter unterstützten das Bauamt Bütschwil-Ganterschwil bei der Sanierung des Hätschbergwaldweges vom Hätschberg Richtung Grämigen. AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 7 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 7 20.09.21 11:22
UMSETZUNG ÄNDERUNG JAGDGESETZGEBUNG: ABBRUCH VON ZÄUNEN, UNTERSTÜTZUNG DURCH WALDREGIONEN Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch wird der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Sta- einzuholen. Dazu steht unter www.wald.sg.ch ein Antrags- cheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Le- formular zur Verfügung, welches bei der jeweiligen Wald- bensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf region einzureichen ist. Wenn die finanziellen Mittel in der den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Um- einzelnen Waldregion aufgebraucht sind, fällt die Unter- setzung von 4 Jahren. stützung dahin. Entscheidend ist die Reihenfolge des Ein- gangs der Anträge bei den einzelnen Waldregionen. Ab dem Die Waldregionen unterstützen die Massnahmen zur Ver- 1. Oktober 2021 können Anträge eingereicht werden. Die besserung des Lebensraumes und wollen daher den Rück- Waldregionen rechnen damit, dass die Aktion Ende 2022 bau von unnötigen oder nicht mehr erlaubten Zäunen mit wegen aufgebrauchter Mittel beendet sein wird. Spätestens einem finanziellen Anreiz fördern. Dafür stellen die fünf Ende 2024 fallen Unterstützungen dahin. Regionen einmalig je Fr. 15’000.– zur Verfügung. Die Unter- stützung beschränkt sich auf Zäune im Wald und unmittel- Die Waldregionen sind sich bewusst, dass die Unterstützung bar am Waldrand und sieht wie folgt aus: in keiner Weise die effektiven Rückbaukosten decken. Sie hoffen aber, dass die Mittel einen Anreiz zur Reduktion der • Fr. 2.–/Laufmeter Zaun für Rückbau und sachgerechte fixen Zäune im Lebensraum sind und damit zu einer raschen Entsorgung Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben über Zäune • Erfolgte der Rückbau schon früher, aber ist das Material beitragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Revier- noch im Wald reduziert sich die Unterstützung auf 1/3: 65 förster, Thomas Schneider, Tel. 058 229 16 36. Rappen pro Laufmeter des ehemaligen Zaunes. • Die minimale Summe pro Objekt / Abrechnung liegt bei Fr. 100.–. HERBSTSAMMLUNG DER PRO SENECTUTE WIL & TOGGENBURG Ganz unabhängig vom Lebensalter ist der Mensch angewie- ermöglicht die Alltagsbewältigung im eigenen Zuhause und sen auf ein Gegenüber, auf Zuspruch und je nach Lebens- fördert soziale Kontakte. situation, auch auf eine helfende Hand. Oft unterstützen Familienmitglieder oder gute Freunde. Mit zunehmendem Pro Senectute ist eine gemeinnützige Sozialorganisation Alter wird dieses Netz kleiner und der Bedarf nach Hilfe- und finanziert sich durch Beiträge der Kunden selber, der stellungen wächst. öffentlichen Hand sowie durch Spenden und Legate. Gute Betreuung trägt dazu bei, dass Menschen länger ge- Ende September verschickt Pro Senectute Wil & Toggenburg sund und eigenständig bleiben. Das hat die Corona-Pande- wieder ihren jährlichen Sammelaufruf in alle Haushaltun- mie noch zusätzlich vor Augen geführt. Dort, wo das private gen der Region. Mit einer Spende wird ein wichtiger Beitrag Hilfsnetz nicht mehr so eng gewoben ist oder die Gefahr be- geleistet, damit sich Pro Senectute weiter für das Wohl der steht, dass sich Angehörige überfordern, kann Pro Senec- älteren Menschen in der Region einsetzen kann. Pro Senec- tute Unterstützung bieten. Als regionale Anlaufstelle trägt tute bedankt sich für die Solidarität und Unterstützung! Pro Senectute zur sozialen Grundversorgung für ältere Men- schen bei. Sie sucht mit den Betroffenen nach Lösungen, 8 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 8 20.09.21 11:22
AUS DER SCHULE SCHULRAUMERWEITERUNG BÜTSCHWIL – «TAG DER OFFENEN TÜRE» Am Samstag, 28. August 2021, fand anlässlich der offiziellen Kindergarten- und Schulräume sowie auch die Kellerräume Übergabe des Kindergartenneubaus in Bütschwil der Tag der wurden der Öffentlichkeit durch die Behörden, das Team der offenen Türe statt. Nach rund sechzehnmonatigen Bauarbei- Baukommission sowie die Lehrpersonen geöffnet und vorge- ten konnten die umfangreichen Bauarbeiten abgeschlossen stellt. Für das leibliche Wohl sorgte die Festwirtschaft in der und die Räumlichkeiten rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres Turnhalle der Primarschule. 2021/2022 zum Betrieb übergeben werden. Die Türen des Neubaus Kleeblatt standen der Bevölkerung von 10.00 bis Wir danken allen Lehrpersonen und Helfern, die diesen An- 14.30 Uhr zur Besichtigung offen. lass mit ihrem grossen Einsatz ermöglicht haben. Einen be- sonderen Dank geht an die Eltern von «ElternMitWirkung» 300 bis 400 Personen besichtigten den gelungenen Neu- Bütschwil, die auch vor Ort waren und tatkräftig mitgeholfen bau. Die farbenfrohen Figuren am Zaun neben dem Eingang haben. begrüssten die Besucher zum Rundgang. Im Eingangsbe- reich waren spannende Fragen der Schülerinnen und Schüler Le Bich Näf mit den entsprechenden Antworten aufgezeigt. Sämtliche Primarschulratspräsidentin Bütschwil-Ganterschwil AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 9 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 9 20.09.21 11:22
AUS DER KIRCHE PATROZINIUM BRUDER KLAUS IN DIETFURT Sonntag, 26. September 2021, 10.30 Uhr, Eucharistiefeier Die Kontaktdaten der Anwesenden müssen erhoben werden. mit Josef Manser, Lobpreistrio (mit 3-G-Covid-Zertifikat) Dazu liegen beim Haupteingang Listen auf. Alle müssen sich eintragen. Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste Es gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Es ist ein In Bütschwil kann an Sonntags- und Feiertagsgottesdiens- Abstand von 1,5 Metern einzuhalten; Personen, die im glei- ten nur teilnehmen, wer ein 3-G-Covid-Zertifikat vorweist. chen Haushalt leben, werden nicht getrennt. Die Kirche St. Kilian darf zu 2/3 belegt werden. Es gilt keine Maskenpflicht. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Anordnungen liegt bei der Liturgieleitung. Wir hoffen und wünschen uns sehr, Für Werktagsgottesdienste in Bütschwil besteht keine dass die neuen Bestimmungen bald wieder aufgehoben werden Pflicht zum Covid-Zertifikat, aber weiterhin Maskenpflicht. können. In Ganterschwil, Libingen, Lütisburg, Mosnang, Mühlrüti Pastoralteam und Kirchenverwaltungsräte werden alle Gottesdienste ohne Covid-Zertifikatspflicht, aber mit Maskenpflicht gefeiert. Die maximale Anzahl zuge- lassener Personen beträgt 50. Als Zählsystem liegen beim Haupteingang die bewährten Holzklötzchen bereit. Jede Kirchgängerin, jeder Kirchgänger ist dabei in der Eigenverantwortung gefordert. MER SIND MIT EM VELO DO … Wir laden euch herzlich zur nächsten Sunntigsfiir in der Chromen-Kapelle in Bütschwil ein. Sonntag, 26. September 2021, 09.00 Uhr Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kinder mit dem Velo zur Feier kommen. Bis bald … Monika Müller Sibylle Loser Sabine Wittwer FAHRDIENST ZUM GOTTESDIENST VOM 3. OKTOBER IN GANTERSCHWIL Wir bieten zweimal im Monat einen Fahrdienst zu einem Route für Gottesdienste in der Evang. Kirche Ganterschwil Gottesdienst an, ausgeführt von der Firma Grämiger AG, Bütschwil, Evang. Kirche: 08.40 Uhr Bütschwil. Bütschwil, Bahnhof: 08.45 Uhr Bütschwil, Solino (Bushaltestelle): 08.50 Uhr Der Fahrdienst ist gratis. Falls Sie direkt an der Haustüre Mosnang, Alte Post: 08.55 Uhr abgeholt werden möchten, dürfen Sie sich bis jeweils am Lütisburg, Mehrzweckgebäude: 09.10 Uhr Samstag davor, 12.00 Uhr, telefonisch unter 071 983 22 42, Ganterschwil, Alte Post: 09.15 Uhr bei der Firma Grämiger AG anmelden. Rückfahrt ab Ganterschwil, Alte Post ca. 10.30 / 10.45 Uhr Die Angaben zu den Fahrdiensten finden Sie auch auf un- serer Homepage www.ref-utg.ch auf der Front unter Kurz- meldungen. 10 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 10 20.09.21 11:22
AUS DER VEREINEN KREATIVKURS – MAKRAMEE WINDLICHTER Wann: Montag, 27. September 2021 Zeit: 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr Ort: Kurslokal der Artis AG, Bütschwil Kosten: ca. Fr. 55.– Mitnehmen: 2 verschieden grosse Confi-/Gläser. Bei Bedarf können auch Gläser vor Ort bezogen werden. Teilt dies bitte bei der Anmeldung mit. Zusammen mit Myriam Gämperli werden wir in die Technik des Makramee schnuppern und eigene Windlichter gestalten. Auskunft und Anmeldung bei Fabienne Wiprächtiger unter Tel.-Nr. 078 754 94 43 oder E-Mail fabienne@wipraechtiger.ch. Wir freuen uns auf einen spannenden und kreativen Abend. Frauengemeinschaft Bütschwil DO IT YOURSELF – ADVENTSKALENDER Wer hat Lust mitzumachen? Egal, ob basteln, backen, nähen etc. jede kreative Art ist herzlich Willkommen. Wenn auch du dich in der Adventszeit über einen Adventskalender freust, dann mach mit! Es muss nichts Grosses sein, um anderen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern! Kurz gefasst handelt es sich um einen Adventskalender, bei welchem 24 Frauen mitmachen können. Jeder bekommt einen Tag zugeteilt und darf dann 25 gleiche Päckli verpacken. Dann werden diese gesammelt und es entstehen 25 Adventskalender, einen davon bekommst du. Einen Adventskalender würden wir gerne spenden oder einer Frau schenken, der es gerade nicht gut geht. Anmeldung bis 30. September 2021: Cristina Klingler, 079 509 76 82 cristina_klingler@bluewin.ch Wir freuen uns auf deine Anmeldung. Frauenverein Ganterschwil AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 11 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 11 20.09.21 11:22
NÄCHSTE HEIMSPIELE DES FC BÜTSCHWIL Der FC Bütschwil lädt alle Fussball-Interessierte zu den nächsten Heimspielen auf der Breite ein. Mit dem Getränkewagen ist an den gekennzeichneten Spielen (*) auch für Speis und Trank gesorgt. Am Samstag, 25. September 2021, ist dieser ab 09.00 Uhr durchgehend geöffnet. Der FC Bütschwil freut sich über Ihre Unterstützung. Mannschaft Datum Zeit Gegner *Senioren 40+ 24.09. 19.30 Münchwilen Grp. *Sponsorenlauf 25.09. durchgehend *Junioren Eb 25.09. 09.00 Turnier *Junioren Ea 25.09. 11.00 Turnier *Junioren Da 25.09. 13.00 Uzwil c *Junioren C 25.09. 15.00 Zuzwil *Junioren B 25.09. 17.00 Pfyn *Herren 2 25.09. 19.15 Kirchberg 2 *Junioren A 26.09. 11.30 Eschlikon Grp. *Damen 1 26.09. 13.45 Linth 04 1 Grp. Junioren C 28.09. 19.00 Aadorf Grp. *Senioren 30+ 01.10. 19.30 Ebnat-Kappel Wetterbedingte Spielabsagen möglich. Weitere Infos auf https.//bit.ly/2WAK8Le * Der Getränkewagen ist nur an folgenden Spielen geöffnet. GEMEINDEVIEHSCHAU BÜTSCHWIL FINDET STATT! Am Mittwoch, 6. Oktober 2021, findet die Gemeindevieh- schau Bütschwil wieder statt. Nachdem wir sie letztes Jahr absagen mussten, möchten wir dieses Jahr die Viehschau trotz strengen Corona-Schutzmassnahmen durchführen. Die Viehschau findet komplett im Freien auf dem Schulhaus- areal Dietfurt statt und es wird deshalb kein Covid-Zertifikat benötigt. Die Festwirtschaft ist überdacht. Die Auffuhr be- ginnt um 09.00 Uhr. Es sind alle herzlich willkommen diesen Bauernsonntag bei hoffentlich goldigem Herbstwetter zu feiern. Mit wetterent- sprechender Kleidung und gesundem Menschenverstand geht’s mit ABSTAND am besten. Viehschaukommission Bütschwil Miss Bütschwil 2019 von Manuel Oberholzer 12 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 12 20.09.21 11:22
BIBLIOTHEK GANTERSCHWIL Gemäss Bundesrats-Beschluss gilt ab 13. September 2021 in den Bibliotheken Zertifikatspflicht für Besucher ab 16 Jahren. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Bedarf nutzen Sie bitte weiterhin unseren Liefer- und/oder Abholdienst. Unser Angebot finden Sie unter www.bvsga.ch/ganterschwil. Teilen Sie uns Ihre Wünsche telefonisch oder per Mail mit: biblioganterschwil@ps-buga.ch Werder Marlis / Tel. 071 983 51 05 / werder.aewil@bluewin.ch Benz Bea / Tel. 071 983 39 43 / bea.benz@bluewin.ch Während den Herbstferien vom 2. Oktober 2021 – 24. Oktober 2021 ist die Bibliothek samstags von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr geöffnet. Neu haben wir während der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) folgende Öffnungszeiten: Dienstag, 15.00 Uhr – 17.30 Uhr Samstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Wir wünschen Ihnen eine schöne Herbstzeit und bleiben Sie gesund. Mit herzlichen Grüssen Ihr Biblio-Team Ganterschwil TENNISCLUB BÜTSCHWIL Jubliäumsaktion 2021 Der Tennisverband feiert sein 125-jähriges Jubiläum und Sie profitieren! Möchten Sie auf unseren 3 Allwetterplätzen Tennisspielen und am Clubleben teilnehmen? Für nur Fr. 125.– Jahresgebühr (statt Fr. 350.–) und Fr. 125.– Eintrittsgebühr (statt Fr. 250.–) sind Sie neues Clubmitglied bei uns. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie sich doch mal unsere neue Homepage an: www.tcbuetschwil.ch Da finden Sie alle Informationen. Wir freuen uns auf Sie! AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 13 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 13 20.09.21 11:22
FRAUENVEREIN GANTERSCHWIL Aufgrund der neuen Benützungsordnung des kath. Pfarreiheims Ganterschwil sind folgende Anlässe abgesagt: – 27.10.2021 Schlemmerabend – 03.11.2021 Jass-Nachmittag – 30.11.2021 Morgenessen nach der Rorate (Rorate findet statt) – 01.12.2021 Grittibenz-Backen für Kinder mit Kaffee- Ecke – 14.12.2021 Morgenessen nach der Rorate (Rorate findet statt) FV GANTERSCHWIL KURS: SICHER DURCH DEN WINTER Fahrsicherheitstraining, Theorie und Praxis mit dem eigenen Auto. Datum: Dienstag, 9. November 2021, 08.00 Uhr – 12.00 Uhr mit anschliessendem Mittagessen Kursort: Verkehrszentrum Tuggen Kosten: Fr. 160.– für Mitglieder Fr. 170.– für Nichtmitglieder (inkl. Mittagessen) Anmeldung: Christine Tanner-Truniger, 079 356 08 31, c.truniger@thurweb.ch Anmeldeschuss: 24.09.2021 (die Anmeldung ist verbindlich) Praktische Übungen mit dem eigenen Auto sollen uns helfen, sich in Notsituationen angepasst zu verhalten. Die Funktions- weise von modernen Fahrassistenten und fahrphysikalische Grundlagen werden während den praktischen Übungen bespro- chen. Wir freuen uns auf einen lehrreichen Kurshalbtag. Frauenverein Ganterschwil 14 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 14 20.09.21 11:22
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Inserate SVP Bütschwil-Ganterschwil bim Gwerb mit Führung und anschliessendem Imbiss (offeriert) Freitag 24. September 2021 | 19.00 Uhr American Bikes AG | Innerfeld 31 | 9606 Bütschwil Öffentliche Veranstaltung Auch interessierte Personen, die nicht Mitglied in der SVP sind, heissen wir herzlich willkommen Kein Covid-Zertifikat notwendig www.svp-toggenburg.ch @svp.toggenburg @svp.toggenburg 18 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 18 20.09.21 11:22
Inserate Im Ottilienpark, Bütschwil Alle Wohnungen vermietet/verkauft. Herzlichen Dank! IHR NEUES ZUHAUSE Tiefgarageneinstellplätze zu vermieten Tiefgarageneinstellplätze à CHF 130.00/Monat Kontaktieren Sie uns: Immo-Center AG Im Rösslihof | Toggenburgerstr. 61 | 9501 Wil 071 914 72 72 info@immo-center.ch | www.immo-center.ch Prime Immobilien AG | Chilcherlistrasse 1 | 6055 Alpnach Dorf | 041 202 10 22 | www.ottilienpark.ch AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL | 19 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 19 20.09.21 11:22
www.buetschwil-ganterschwil.ch VERANSTALTUNGSKALENDER Eltern-Kindertreff (Spielgruppe Windrad) 24. September 2021 SVP Bütschwil-Ganterschwil bim Gwerb 24. September 2021 Sponsorenlauf (FC Bütschwil) 25. September 2021 Bibliothek 60+ (Bibliothek Bütschwil) 1. Oktober 2021 Abenteuer-Tour durch die Wyssbachschlucht Flawil / Datum je nach Wetter 4. – 8. Oktober 2021 (Frauengemeinschaft Bütschwil) Eltern-Kindertreff (Spielgruppe Windrad) 26. Oktober 2021 Bibliothek 60+ (Bibliothek Bütschwil) 5. November 2021 Eltern-Kindertreff (Spielgruppe Windrad) 5. November 2021 Skibörse (Skiclub Bütschwil) 6. November 2021 Sonntagsgottesdienst (Frauengemeinschaft Bütschwil) 7. November 2021 Kurs: Sicher durch den Winter (Frauenverein Ganterschwil) 9. November 2021 Führung Gartencenter Meier, Dürnten (Frauengemeinschaft Bütschwil) 9. November 2021 Eltern-Kindertreff (Spielgruppe Windrad) 9. November 2021 Buchstart: Reim und Spiel (Bibliothek Bütschwil) 10. November 2021 Turnerabend STV Bütschwil 13. November 2021 Eltern-Kindertreff (Spielgruppe Windrad) 19. November 2021 Unterhaltungsabend (Musikgesellschaft Ganterschwil) 20. November 2021 Kurs: Adventswerkstatt (Frauenverein Ganterschwil) 22. November 2021 Weihnachtsmarkt Ganterschwil (Kulturverein Ganterschwil) 24. November 2021 Adventsgeschichten (Bibliothek Bütschwil) 29. November 2021 IMPRESSUM 9. Jahrgang – Ausgabe Nr. 18 Auflage 2'390 Exemplare Herausgeberin Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil Druck: Schneider-Scherrer AG, Druckerei, Bazenheid Redaktion Gemeinderatskanzlei Bütschwil-Ganterschwil Annahmeschluss: Innerfeld 21, 9606 Bütschwil für Nr. 19 /2021 Tel. 071 982 82 21 Donnerstag, 30. September 2021, 24.00 Uhr info@buetschwil-ganterschwil.ch 20 | MITTEILUNGSBLATT BÜTSCHWIL-GANTERSCHWIL AUSGABE NR. 18 | 23. SEPTEMBER 2021 Buetschwil Mitteilungsblatt 18-21_20 S.indd 20 20.09.21 11:22
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