Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine Diese schematische Darstellung steht unter dem Vorbehalt der detaillierten Richtlinien zu den staatlichen Corona-Hilfen und bildet keine Rechtsgrundlage. Sie soll eine erste Orientierung geben und kann nicht auf alle Einzelheiten für die individuelle Situation im Verein eingehen. Bitte lassen Sie sich zusätzlich von einer steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Person bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten. Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport Augsburg | 19. Mai 2021 | Monique Felicetti | Referat 5
Zeitliche Übersicht über wirtschaftliche Corona-Hilfen Schwarz = Bundeshilfe I Grün = Beantragung bereits möglich bzw. noch möglich 2020 2021 Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb. Mär Apr Mai Juni Juli Aug Sep Überbrückungshilfe I Überbrückungshilfe II Antragsfrist bis 31.05.2021 Nov. Dez. hilfe hilfe Antragsfrist bis 30.04.2021 Überbrückungshilfe III mit Neustarthilfe für Soloselbständige Härtefallhilfen Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 2 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik Die drei wichtigsten Ansätze Unternehmer:in – Unternehmer:in – Privatperson – „Ungedeckte betriebliche „Umsatz“ „Lebenshaltungskosten“ Fixkosten“ z.B. Miete (Sportstätte, z.B. Wohnungsmiete | Erwirtschaftete Umsätze Büro) | Leasingraten | Nebenkosten I in einem bestimmten EDV | Versicherung | Sozialversicherung | Zeitraum Telekommunikation | Lebenshaltungskosten bauliche Investitionen für Hygienemaßnahmen November- / Überbrückungshilfe III Soloselbstständigen- Dezemberhilfe Programm Grundsicherung Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 3 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik Wichtige Begriffe I Antragsberechtigung = Zeitraum in 2020 und/oder 2021, dessen konkrete Umsatzsituation darüber entscheidet, ob überhaupt eine Berechtigung für die konkrete Wirtschaftshilfe besteht Fördermonat = Monat, für den eine Wirtschaftshilfe konkret beantragt wird Vergleichsumsatz = Umsatz aus dem Zeitraum des Vorjahres bzw. aus 2019, der dem Förderzeitraum entspricht Beispiele: Förderzeitraum Nov. 2020 Vergleichsmonat = Nov. 2019 Förderzeitraum März 2021 Vergleichsmonat = März 2019 Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 4 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik Wichtige Begriffe II zu wirtschaftlichen Bereichen des eingetragenen Vereins Ideeller Bereich = keine gesetzliche Definition; lässt sich als „eigentlicher“ engster Bereich der förderungsfähigen Tätigkeit des Vereins umschreiben; Befreiung von Gewerbesteuer sowie keine Umsatzsteuerpflicht im ideellen Bereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb = selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen erzielt werden (über bloße Vermögensverwaltung hinaus); keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig; Einnahmen sind steuerpflichtig; Beispiele: selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätten, Verkauf von Speisen und Getränken, Bandenwerbung, stundenweise Vermietung eigener Sportstätten an Nichtmitglieder, Verkauf von Trikots Zweckbetrieb = Unterkategorie des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs; der Zweckbetrieb fördert den im öffentlichen Interesse liegenden steuerbegünstigten Zweck Einnahmen aus Zweckbetrieb ebenfalls steuerbegünstigt Vermögensverwaltung Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 5 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Betrachtung für Gastronomiebetrieb im Vereinsheim Vereins-Gastwirtschaft wird von eigenständigem Unternehmen betrieben Vereins-Gastwirtschaft wird von Verein eigenbewirtschaftet (Solo-Selbstständige; GmbH; GbR; u.a.) Umsatzsteuerpflichtiger Umsatzsteuerpflichtiger Umsatz? Umsatz? Ja Nein Ja Nein Eigener Antrag des Umsatz nicht für Im Antrag des Vereins auf Umsatz nicht für Unternehmens Corona-Hilfen relevant Corona-Hilfe berücksichtigen Corona-Hilfen relevant Ggfs. Abzug der Umsätze Ggfs. Abzug der Umsätze für Außer-Haus-Verkäufe für Außer-Haus-Verkäufe Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 6 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Hilfen des Bundes (Stand 19.04.2021) Überbrückungshilfe III (Nov 2020 – Juni 2021) o Umsatzeinbruch in einem Fördermonat von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 Voraussetzung o Mindestens 1 Beschäftigte/r am Stichtag 31.1.2020 unabhängig von Stundenzahl (auch Ehrenamtliche oder (Stand 24.03.2021) Personen mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale zählen als Beschäftigte) o Mitgliedsbeiträge/Spenden zählen bei gemeinn. Unternehmen zum Umsatz (Siehe 5.3 der FAQ zur ÜBH III) o Umsatzeinbruch* > 70% Zuschuss = 100% der förderfähigen Fixkosten o Umsatzeinbruch* ≥ 50% und ≤ 70% Zuschuss = 60% der förderfähigen Fixkosten Zuschusshöhe o Umsatzeinbruch* ≥ 30% und < 50% Zuschuss = 40% der förderfähigen Fixkosten *im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 Zuschuss max. 1,5 Mio. Euro für jeden Fördermonat I Beachtung des europäischen Beihilferechts Achtung: Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Unternehmen, die weniger als 2 Mio. Euro wirtschaftlicher Hilfe aus allen Corona-Programmen beantragen, haben ein Wahlrecht zwischen Bezuschussung nach Bundesregelung Fixkosten, die die Vorlage einer Verlustrechnung bedingt, und der Bundesregelung Kleinbeihilfen. Nähere Informationen finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ Beihilferecht (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Förderfähige Fixkosten sind insbesondere: Mieten und Pachten sowie Nebenkosten Zinsbelastungen für Förderfähige Finanzierungen Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50% bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Fixkosten Umbaumaßn. für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 € Marketing- und Werbekosten Telekommunikation Versicherungen u.a. Antragsstellung Online-Antrag durch steuerberatende / wirtschaftsprüfende / rechtsberatende Person Antragsfrist bis 31.08.2021 Antragsfrist Zweistufiges Verfahren: Abschlagszahlung bei Antrag / Schlussrechnung Link Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 7 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Informationen für Sportvereine Berechnung Umsatzrückgang Bsp. Abonnement Tennishalle Überbrückungshilfe III Beispiel Einnahmen aus Vermietung Tennishalle: Antragsrelevant sind steuerpflichtige Einnahmen im Vergleichsmonat November 2019 Wenn in Nov. 2019 keine Einnahmen aus Vermietung in Buchhaltung verzeichnet sind, weil Abo-Gebühren schon in einem anderen Monat in 2019 vom Mitglied/Mietenden vereinnahmt wurden Folgende Optionen: Opt. 1: Bildung eines durchschnittlichen Einkommens pro Monat für 2019 oder Opt. 2: Konkrete Berechnung der Mieteinnahmen, die für die tatsächlichen Vermietungen im Nov. 2019 angefallen wären Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 8 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Informationen für Sportvereine Vereine ohne Beschäftigte Verein hatte am 29.02.2020 keinen Beschäftigen/keine Beschäftige Ehrenamtlich Mitarbeitende zählen wie Beschäftigte Antrag auf Überbrückungshilfe III möglich Link: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 9 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Außerordentliche Wirtschaftshilfe Überbrückungshilfe II (sog. Novemberhilfe /Dezemberhilfe) (Fördermonate: September 2020 – Dezember 2020) o Verein ist von behördl. Schließungsanordnung betroffen o Wirtschaftl. Teilnahme am Markt (steuerbare Umsätze o Wirtschaftliche Teilnahme am Markt Voraussetzung im Zweckbetrieb o. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb) Voraussetzung o Mind. 1 beschäftigte Person am Stichtag 29.02.2020 o Mind. 1 beschäftigte Person am Stichtag 29.02.2020 (unabhängig von der Stundenzahl) (unabhängig von der Stundenzahl) o Corona-bedingter Rückgang des steuerpfl. Umsatzes*: Opt. 1: mind. 50% in zwei zusammenhäng. Monaten zwischen 04/2020 und 08/2020 Hoher o. kompletter Umsatzverlust in 11/2020 oder bzw.12/2020 Opt. 2: mind. 30% im Durchschnitt der Monate 04/2020 - 08/2020 Folge Nahezu gleichbleibende Kosten in 11/2020 bzw. *im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 12/2020 • Umsatzeinbruch* > 70% Zuschuss = 90% der förderfähig. 75% des tatsächlichen steuerbaren Umsatzes aus Fixkosten dem entsprechenden Vergleichsmonat 11/2019 bzw. • Umsatzeinbruch* ≥ 50% und ≤ 70% Zuschuss = 60% der Zuschusshöhe 12/2019 Zuschusshöhe förderfähig. Fixkosten (Hinweis: Umsätze, die in 11/2020 bzw. 12/2020 trotz Schließung • Umsatzeinbruch* ≥ 30% und < 50% Zuschuss = 40% der getätigt werden konnten, werden ab einer bestimmten förderfähig. Fixkosten Größenordnung auf diesen Zuschuss angerechnet.) * im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat 2019 Zuschusshöhe max. 50.000,- Euro/Fördermonat Antragsberechtigt Auch Vereine Online-Antrag durch steuerberatende Person bzw. eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt 31.03.2021 für Überbrückungshilfe II Antragsfrist 30.04.2021 Novemberhilfe und Dezemberhilfe Änderungsanträge bis 31.05.2021
Hilfen des Bundes (Stand 18.05.2021) Härtefallhilfen (Nov. 2020 – Juni 2021) Unternehmen und Soloselbständige, die bisher aufgrund spezieller Fallkonstellationen nicht von bestehenden Voraussetzung Hilfsprogrammen berücksichtigt wurden; Einzelfallprüfungen durch jeweiliges Bundesland; (Stand 18.05.2021) Umsatzrückgang um mind. 30% im Fördermonat im Verhältnis zum Vergleichsmonat 2019 - außerordentliche Belastungen bedingt durch Corona-Pandemie, die absehbar die wirtschaftliche Existenz Coronabedingt bedrohen. besondere Härte - Mit fortlaufenden Einnahmen können Verbindlichkeiten während drei Monate nach Antragstellung nicht gedeckt werden (verkürzte Darstellung) o Förderung zielt auf Zuschuss zu förderfähigen Fixkosten wie bei Überbrückungshilfe III Zuschusshöhe Beachtung des europäischen Beihilferechts Antragsstellung Online-Antrag durch steuerberatende / wirtschaftsprüfende / rechtsberatende Person Antragsfrist Noch nicht bekannt Link Aktuelles: Coronavirus: Wirtschaftsministerium Bayern Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 11 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Welche Hilfen können parallel beantragt werden? Überbrückungshilfe II für Nov. 2020 und Dez. 2020 beantragt Beantragung Überbrückungshilfe III möglich; Anrechnung der erhaltenen Zuschüsse aus Überbrückungshilfe II November- oder Dezemberhilfe 2020 beantragt und erhalten kein Antrag auf Überbrückungshilfe III für November und Dezember 2020 möglich; Antrag Überbrückungshilfe III für Fördermonate ab Januar 2021 jedenfalls möglich Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport | Seite 12 Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
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