Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der
Bundesregierung für Sportvereine
Diese schematische Darstellung steht unter dem Vorbehalt der detaillierten Richtlinien zu den staatlichen Corona-Hilfen und bildet keine
Rechtsgrundlage. Sie soll eine erste Orientierung geben und kann nicht auf alle Einzelheiten für die individuelle Situation im Verein eingehen.
Bitte lassen Sie sich zusätzlich von einer steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Person bzw. einer Rechtsanwältin oder einem
Rechtsanwalt beraten.

Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport

Augsburg | 19. Mai 2021 | Monique Felicetti | Referat 5
Zeitliche Übersicht über wirtschaftliche Corona-Hilfen
Schwarz = Bundeshilfe I Grün = Beantragung bereits möglich bzw. noch möglich

                              2020                                                                     2021

 Mai      Juni     Juli     Aug      Sep     Okt       Nov      Dez       Jan    Feb.    Mär     Apr    Mai        Juni   Juli   Aug   Sep

   Überbrückungshilfe I               Überbrückungshilfe II
                                      Antragsfrist bis 31.05.2021

                                                   Nov.       Dez.
                                                   hilfe      hilfe

                                                   Antragsfrist
                                                   bis 30.04.2021

                                                                             Überbrückungshilfe III
                                                                      mit Neustarthilfe für Soloselbständige

                                                                                                 Härtefallhilfen

Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport |
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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik
Die drei wichtigsten Ansätze

                                                        Unternehmer:in –
    Unternehmer:in –                                                               Privatperson –
                                                        „Ungedeckte betriebliche
    „Umsatz“                                                                       „Lebenshaltungskosten“
                                                        Fixkosten“

                                                        z.B. Miete (Sportstätte,   z.B. Wohnungsmiete |
    Erwirtschaftete Umsätze
                                                        Büro) | Leasingraten |     Nebenkosten I
    in einem bestimmten
                                                        EDV | Versicherung |       Sozialversicherung |
    Zeitraum
                                                        Telekommunikation |        Lebenshaltungskosten
                                                        bauliche Investitionen
                                                        für Hygienemaßnahmen

    November- /                                         Überbrückungshilfe III     Soloselbstständigen-
    Dezemberhilfe                                                                  Programm
                                                                                   Grundsicherung

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik
Wichtige Begriffe I

           Antragsberechtigung = Zeitraum in 2020 und/oder 2021, dessen konkrete
           Umsatzsituation darüber entscheidet, ob überhaupt eine Berechtigung für die konkrete
           Wirtschaftshilfe besteht

           Fördermonat = Monat, für den eine Wirtschaftshilfe konkret beantragt wird

           Vergleichsumsatz = Umsatz aus dem Zeitraum des Vorjahres bzw. aus
           2019, der dem Förderzeitraum entspricht
           Beispiele:
           Förderzeitraum Nov. 2020                      Vergleichsmonat = Nov. 2019
           Förderzeitraum März 2021                      Vergleichsmonat = März 2019

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Begriffe / Förderlogik
Wichtige Begriffe II zu wirtschaftlichen Bereichen des eingetragenen Vereins

           Ideeller Bereich = keine gesetzliche Definition; lässt sich als „eigentlicher“ engster
           Bereich der förderungsfähigen Tätigkeit des Vereins umschreiben; Befreiung von
           Gewerbesteuer sowie keine Umsatzsteuerpflicht im ideellen Bereich

           Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb = selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die
           Einnahmen erzielt werden (über bloße Vermögensverwaltung hinaus); keine
           Gewinnerzielungsabsicht notwendig; Einnahmen sind steuerpflichtig;
           Beispiele: selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätten, Verkauf von Speisen und Getränken, Bandenwerbung,
           stundenweise Vermietung eigener Sportstätten an Nichtmitglieder, Verkauf von Trikots

           Zweckbetrieb = Unterkategorie des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs;
           der Zweckbetrieb fördert den im öffentlichen Interesse liegenden steuerbegünstigten
           Zweck  Einnahmen aus Zweckbetrieb ebenfalls steuerbegünstigt

           Vermögensverwaltung

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Betrachtung für Gastronomiebetrieb im Vereinsheim

Vereins-Gastwirtschaft wird von eigenständigem Unternehmen betrieben
                                                                                  Vereins-Gastwirtschaft wird von Verein eigenbewirtschaftet
               (Solo-Selbstständige; GmbH; GbR; u.a.)

                              Umsatzsteuerpflichtiger                                                     Umsatzsteuerpflichtiger
                                    Umsatz?                                                                     Umsatz?

              Ja                                                Nein                         Ja                                             Nein

      Eigener Antrag des                                  Umsatz nicht für        Im Antrag des Vereins auf                           Umsatz nicht für
        Unternehmens                                    Corona-Hilfen relevant   Corona-Hilfe berücksichtigen                       Corona-Hilfen relevant

    Ggfs. Abzug der Umsätze                                                      Ggfs. Abzug der Umsätze
    für Außer-Haus-Verkäufe                                                      für Außer-Haus-Verkäufe

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Hilfen des Bundes (Stand 19.04.2021)

 Überbrückungshilfe III (Nov 2020 – Juni 2021)

                             o Umsatzeinbruch in einem Fördermonat von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019
 Voraussetzung               o Mindestens 1 Beschäftigte/r am Stichtag 31.1.2020 unabhängig von Stundenzahl (auch Ehrenamtliche oder
 (Stand 24.03.2021)            Personen mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale zählen als Beschäftigte)
                             o Mitgliedsbeiträge/Spenden zählen bei gemeinn. Unternehmen zum Umsatz (Siehe 5.3 der FAQ zur ÜBH III)

                             o Umsatzeinbruch* > 70%                                   Zuschuss = 100% der förderfähigen Fixkosten
                             o Umsatzeinbruch* ≥ 50% und ≤ 70%                         Zuschuss = 60% der förderfähigen Fixkosten
 Zuschusshöhe                o Umsatzeinbruch* ≥ 30% und < 50%                         Zuschuss = 40% der förderfähigen Fixkosten
                             *im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019
                             Zuschuss max. 1,5 Mio. Euro für jeden Fördermonat I Beachtung des europäischen Beihilferechts

                             Achtung: Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Unternehmen, die weniger als 2 Mio. Euro wirtschaftlicher Hilfe aus
                             allen Corona-Programmen beantragen, haben ein Wahlrecht zwischen Bezuschussung nach Bundesregelung Fixkosten, die die Vorlage einer
                             Verlustrechnung bedingt, und der Bundesregelung Kleinbeihilfen.
                             Nähere Informationen finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ Beihilferecht (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

                             Förderfähige Fixkosten sind insbesondere: Mieten und Pachten sowie Nebenkosten Zinsbelastungen für
 Förderfähige                Finanzierungen Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50%  bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder
 Fixkosten                   Umbaumaßn. für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 €  Marketing- und Werbekosten  Telekommunikation 
                             Versicherungen u.a.

 Antragsstellung             Online-Antrag durch steuerberatende / wirtschaftsprüfende / rechtsberatende Person

                            Antragsfrist bis 31.08.2021
 Antragsfrist
                            Zweistufiges Verfahren: Abschlagszahlung bei Antrag / Schlussrechnung

 Link                       Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Informationen für Sportvereine
Berechnung Umsatzrückgang Bsp. Abonnement Tennishalle

                         Überbrückungshilfe III

                           Beispiel Einnahmen aus Vermietung Tennishalle:
                           Antragsrelevant sind steuerpflichtige Einnahmen im
                           Vergleichsmonat November 2019

                           Wenn in Nov. 2019 keine Einnahmen aus Vermietung in Buchhaltung
                           verzeichnet sind, weil Abo-Gebühren schon in einem anderen Monat in
                           2019 vom Mitglied/Mietenden vereinnahmt wurden  Folgende
                           Optionen:

                           Opt. 1: Bildung eines durchschnittlichen Einkommens pro Monat für 2019
                           oder
                           Opt. 2: Konkrete Berechnung der Mieteinnahmen, die für die
                           tatsächlichen Vermietungen im Nov. 2019 angefallen wären

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Informationen für Sportvereine
Vereine ohne Beschäftigte

                                        Verein hatte am 29.02.2020 keinen Beschäftigen/keine Beschäftige

                                               Ehrenamtlich Mitarbeitende zählen wie Beschäftigte

                                                    Antrag auf Überbrückungshilfe III möglich

                               Link: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“
                                                   (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Außerordentliche Wirtschaftshilfe                                                          Überbrückungshilfe II
          (sog. Novemberhilfe /Dezemberhilfe)                                                  (Fördermonate: September 2020 – Dezember 2020)

                    o Verein ist von behördl. Schließungsanordnung betroffen
                    o Wirtschaftl. Teilnahme am Markt (steuerbare Umsätze                                 o Wirtschaftliche Teilnahme am Markt
Voraussetzung         im Zweckbetrieb o. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb)               Voraussetzung       o Mind. 1 beschäftigte Person am Stichtag 29.02.2020
                    o Mind. 1 beschäftigte Person am Stichtag 29.02.2020                                      (unabhängig von der Stundenzahl)
                      (unabhängig von der Stundenzahl)                                                    o Corona-bedingter Rückgang des steuerpfl. Umsatzes*:
                                                                                                          Opt. 1: mind. 50% in zwei zusammenhäng. Monaten zwischen
                                                                                                          04/2020 und 08/2020
                    Hoher o. kompletter Umsatzverlust in 11/2020                                          oder
                    bzw.12/2020                                                                           Opt. 2: mind. 30% im Durchschnitt der Monate 04/2020 - 08/2020
Folge
                    Nahezu gleichbleibende Kosten in 11/2020 bzw.                                         *im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019
                    12/2020

                                                                                                         • Umsatzeinbruch* > 70%  Zuschuss = 90% der förderfähig.
                    75% des tatsächlichen steuerbaren Umsatzes aus                                         Fixkosten
                    dem entsprechenden Vergleichsmonat 11/2019 bzw.                                      • Umsatzeinbruch* ≥ 50% und ≤ 70%  Zuschuss = 60% der
Zuschusshöhe        12/2019                                                           Zuschusshöhe         förderfähig. Fixkosten
                    (Hinweis: Umsätze, die in 11/2020 bzw. 12/2020 trotz Schließung                      • Umsatzeinbruch* ≥ 30% und < 50%  Zuschuss = 40% der
                    getätigt werden konnten, werden ab einer bestimmten                                      förderfähig. Fixkosten
                    Größenordnung auf diesen Zuschuss angerechnet.)                                          * im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat 2019
                                                                                                         Zuschusshöhe max. 50.000,- Euro/Fördermonat

Antragsberechtigt   Auch Vereine  Online-Antrag durch steuerberatende Person bzw. eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt

                                                                                                         31.03.2021 für Überbrückungshilfe II
Antragsfrist        30.04.2021 Novemberhilfe und Dezemberhilfe
                                                                                                         Änderungsanträge bis 31.05.2021
Hilfen des Bundes (Stand 18.05.2021)

 Härtefallhilfen (Nov. 2020 – Juni 2021)

                             Unternehmen und Soloselbständige, die bisher aufgrund spezieller Fallkonstellationen nicht von bestehenden
 Voraussetzung               Hilfsprogrammen berücksichtigt wurden; Einzelfallprüfungen durch jeweiliges Bundesland;
 (Stand 18.05.2021)
                             Umsatzrückgang um mind. 30% im Fördermonat im Verhältnis zum Vergleichsmonat 2019

                             - außerordentliche Belastungen bedingt durch Corona-Pandemie, die absehbar die wirtschaftliche Existenz
 Coronabedingt                 bedrohen.
 besondere Härte             - Mit fortlaufenden Einnahmen können Verbindlichkeiten während drei Monate nach Antragstellung nicht
                               gedeckt werden (verkürzte Darstellung)

                             o Förderung zielt auf Zuschuss zu förderfähigen Fixkosten wie bei Überbrückungshilfe III
 Zuschusshöhe
                               Beachtung des europäischen Beihilferechts

 Antragsstellung             Online-Antrag durch steuerberatende / wirtschaftsprüfende / rechtsberatende Person

 Antragsfrist               Noch nicht bekannt

 Link                       Aktuelles: Coronavirus: Wirtschaftsministerium Bayern

Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport |
                                                                                                                                  Seite 11
Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Welche Hilfen können parallel beantragt werden?

  Überbrückungshilfe II für Nov. 2020 und Dez. 2020 beantragt  Beantragung
  Überbrückungshilfe III möglich; Anrechnung der erhaltenen Zuschüsse aus
  Überbrückungshilfe II

  November- oder Dezemberhilfe 2020 beantragt und erhalten  kein Antrag auf
  Überbrückungshilfe III für November und Dezember 2020 möglich;
  Antrag Überbrückungshilfe III für Fördermonate ab Januar 2021 jedenfalls möglich

Augsburg | 19. Mai 2021 | Referat 5 – Kultur, Welterbe und Sport |                   Seite 12
Mögliche wirtschaftliche Corona-Hilfen der Bundesregierung für Sportvereine
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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