Momentum - Förderung für Erstberufene - Förderinitiative - VolkswagenStiftung
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Informationen zur Antragstellung 115 Förderinitiative Momentum - Förderung für Erstberufene Stichtag: s. Website I. Zielsetzung II. Förderangebot III. Rahmenbedingungen IV. Antrags- und Auswahlverfahren V. Hinweise zur Antragstellung/zum Antragsaufbau Stand: April 2019
I. Zielsetzung Das Wort „Momentum“ bedeutet der geeignete Zeitpunkt und bezeichnet zugleich im Englischen die physikalische Größe für Impuls. In diesem Sinne werden mit dieser Initiative Wissenschaftler(innen) drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert, in einer Phase also, in der sie im deutschen Wissenschaftssystem angekommen sind. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Professur „neu zu denken“, ihre Forschung soll an „Momen- tum“ gewinnen. In einem immer kurzatmiger agierenden Wissenschaftsbetrieb sollen durch dieses Förderangebot im Universitätsalltag Freiräume für neues Denken in Forschung und forschungsbasierter Lehre im Uni- versitätsalltag geschaffen werden. Innovations- und Risikobereitschaft, gepaart mit dem Mut, unbe- kanntes Terrain zu erkunden, bilden die wichtigsten Erfolgsvoraussetzungen für das Erreichen von wissenschaftlichen Durchbrüchen. Der Fokus von „Momentum“ liegt somit – entgegen dem immer weiter verbreiteten Spezialistentum – darauf, die Vielfalt der Forschung und die Kreativität von For- scherpersönlichkeiten in Universitäten sowie die strategische Weiterentwicklung von Professuren zu stärken. II. Förderangebot Das Förderangebot ist fachlich offen und richtet sich gleichermaßen an die Geistes-, Kultur- und Ge- sellschaftswissenschaften wie an die Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften. Ebenso ist das Angebot für Wissenschaftler(innen) aller Nationalitäten offen. Voraussetzung ist eine Lebenszeitpro- fessur an einer Universität in Deutschland. Gefördert werden keine klassischen Forschungsprojekte, sondern die strategische Weiterentwicklung von Professuren. Die Laufzeit kann fünf bis sieben Jahre umfassen und die Antragssumme je nach den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes bis zu einer Mio. Euro betragen. Die Mittel werden aus- schließlich zusätzlich zu der von der Universität zu gewährleistenden Grundausstattung vergeben und dürfen nicht zur Deckung von Lücken in der Grundfinanzierung herangezogen werden. Gefördert werden können bis zu acht Konzepte pro Auswahlrunde. Mit welchen Maßnahmen genau eine Professur bei der Umsetzung ihrer strategischen und inhaltli- chen Weiterentwicklung gestärkt und unterstützt werden kann, ist sehr spezifisch für die jeweilige Disziplin und eventuell abhängig von dem wissenschaftlichen Umfeld bzw. Standort. Deshalb und um auf dynamische Veränderungen reagieren zu können, ist das Angebot flexibel gestaltet. Gefördert werden können beispielsweise: • über die Grundausstattung hinausgehende Geräteausstattungen oder andere Sachmittel, • Personalmittel, • Mittel für die Erprobung und Etablierung neuer forschungsbasierter Lehrformate, • Auslandsaufenthalte, • Wissenschaftskommunikation (siehe hierzu Hinweise unter http://www.volkswagenstiftung.de/wis- senschaftskommunikation). Die genannten Maßnahmen sind nur beispielhaft zu verstehen. Eine Kombination von verschiedenen Förderinstrumenten ist möglich, bzw. es können auch andere Maßnahmen beantragt werden, welche 1
aus Sicht der Antragsteller(innen) für die Neuaufstellung der Professur notwendig erscheinen. In je- dem Fall muss das Ziel der deutlichen Perspektiverweiterung in Forschung und ggf. auch for- schungsbasierter Lehre und wie es erreicht werden soll klar adressiert sein. III. Rahmenbedingungen Zielgruppe sind herausragend ausgewiesene Professor(inn)en drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur. Im Bewilligungsfall sollte zum Zeitpunkt des Förderbeginns keine Befris- tung mehr bestehen. Gefördert werden Konzepte zur Perspektiverweiterung und somit keine klassischen Forschungspro- jekte. Daher werden keine Stellen für Doktorand(inn)en finanziert. Personalmittel können jedoch für Postdoktorand(inn)en oder technische Mitarbeiter(innen) und wissenschaftliche Hilfskräfte beantragt werden. Geräte werden bis zu einem Anschaffungswert von 200.000 Euro finanziert. In Ausnahme- fällen können auch Großgeräte beantragt werden. Die Stiftung würde sich aber ggf. nur mit 50 % an den Kosten beteiligen. Eine vollständige Befreiung des Antragstellers/der Antragstellerin von der Lehre ist ausgeschlossen; vielmehr kann die Lehrverpflichtungsverordnung flexibel gehandhabt werden. Eine teilweise Vertre- tung kann bis zu zwei Jahre bereitgestellt werden. Bei längeren Auslandsaufenthalten von bis zu zwei Semestern kann für diese Zeit eine vollumfängliche Lehrvertretung genehmigt werden. Diese sollte aus dem Kreis des wissenschaftlichen Nachwuchses besetzt werden, der noch nicht über eine feste Stelle verfügt. Die Vertretung sollte nicht aus dem institutionellen oder personellen Nahumfeld des Antragstellers/der Antragstellerin stammen und der letzte Qualifizierungsabschnitt möglichst nicht länger als zwei bis drei Jahre zurückliegen. Dem Antrag ist eine verbindliche Stellungnahme der Fakultät/des Fachbereichs/des Zentrums und/o- der der Hochschulleitung beizufügen, in der die institutionellen Rahmenbedingungen und die Einpas- sung des Konzepts in die Gesamtstrategie für Forschung und/oder Lehre der jeweiligen Organisati- onseinheit dargelegt werden. Je nach Inhalt des Konzepts werden die Bereitstellung der notwendi- gen Grundausstattung sowie substanzielle Eigenleistungen erwartet. Eventuell notwendige Baumaß- nahmen oder (teilweise) Freistellungen sollten übernommen werden. Gegebenenfalls wäre die Nach- haltigkeit in Form der Übernahme von dauerhaft anfallenden Kosten zuzusichern. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: • außeruniversitäre Einrichtungen und somit auch Wissenschaftler(innen) in einer Doppelaffiliation • Tenure Track-Professuren • Forschungsprojekte • Doktorand(inn)enstellen. IV. Antrags- und Auswahlverfahren Die Anträge sind in englischer Sprache abzufassen. Der Antrag soll nicht mehr als fünf Seiten umfas- sen, auf denen das Konzept skizziert wird. Die Motivation für die Perspektiverweiterung und die 2
Ziele, die nach der Förderung erreicht sein sollten, sind im Antrag klar darzulegen. Für das neue For- schungskonzept werden explizit keine eigenen Vorarbeiten vorausgesetzt. Die bisherigen Leistungen (Publikationen, Vorträge, Drittmittel, Preise, Lehre, akademische Selbstverwaltung etc.) sind in er- gänzenden Unterlagen zu dokumentieren. Es sind jährliche Ausschreibungen geplant. Der aktuelle Stichtag wird auf der Website bekannt gege- ben. Die Stiftung prüft die eingereichten Anträge in einem zweistufigen vergleichenden Begutachtungspro- zess durch eine interdisziplinär und international zusammengesetzte Gutachterkommission. Im ers- ten Schritt werden die Anträge im Gutachterkreis beraten und die Antragsteller(innen) ausgewählt, die eingeladen werden, ihr Vorhaben in einem zweiten Schritt vor der Gutachterkommission zu prä- sentieren. Die Begutachtung erfolgt u. a. nach folgenden Kriterien: • wissenschaftliche Exzellenz des Antragstellers/der Antragstellerin • kreatives Potenzial des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin • die Motivation des Antragstellers/der Antragstellerin für die strategische Weiterentwicklung der Professur • Tragfähigkeit des Konzepts • Bedeutung des Konzepts für das jeweilige wissenschaftliche Feld • Innovationsgehalt des Konzepts auch mit Blick auf die bisherige inhaltliche Ausrichtung der For- schung • Einordnung des Konzepts in die Strategie der Hochschule bzw. Organisationseinheit • Bitte beachten Sie, dass es im Falle einer Ablehnung nicht möglich ist, eine überarbeitete Version des Konzeptes erneut einzureichen. Sollten Sie noch antragsberechtigt sein, können Sie sich ggf. mit einem inhaltlich neuen Konzept um eine Förderung bewerben, sollten hierzu jedoch zuvor Rücksprache mit der Stiftung halten. V. Hinweise zur Antragstellung/zum Antragsaufbau Bitte reichen Sie sämtliche Antragsunterlagen mit Ausnahme der deutschen Zusammenfassung in englischer Sprache über das Antragsportal der Stiftung (https://portal.volkswagenstiftung.de) ein. Eine Anleitung dazu findet sich online. Es werden folgende Informationen und Dokumente (pdf-Da- teien) benötigt: • Im Antragsportal ausgefüllte Formulare mit Angaben zu Antragsteller(in), Titel, Kostenplan und zur rechtlichen Erklärung. • Anlagen (in der Reihenfolge des Antragsportals): • Anschreiben • Zusammenfassung des Konzepts in deutscher und englischer Sprache (max. je eine Seite) • Antrag (insgesamt nicht mehr als 5 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig), in dem der Innovationsge- halt und die Originalität des Konzepts, die strategische Weiterentwicklung der Profes- sur, sowie die Umsetzung der Ziele und die Zukunftsperspektiven dargelegt werden 3
• Stellungnahme (max. 1 Seite), inwiefern sich das Vorhaben von der bisherigen For- schung unterscheidet (bitte im Antragsportal unter „Sonstiges“ hochladen) • CV, Publikationsliste, Vorträge, Drittmittel, Preise, Lehre, akademische Selbstverwal- tung etc. (max. 10 Seiten) • Veröffentlichungen (bitte einzeln hochladen) • in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften: bis zu drei der wichtigsten Publikationen • für die Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften: bis zu drei Aufsätze, bei Monographien Auszüge inkl. Inhaltsverzeichnis (insgesamt nicht mehr als 70 Seiten) • Angebote für Geräte (wenn möglich nur eine pdf-Datei) • Institutionelle Stellungnahme mit Angaben zu den Rahmenbedingungen und der Ein- passung des Konzepts in die Gesamtstrategie für Forschung und/oder Lehre der jeweili- gen Organisationseinheit. Ggf. ist die Bereitstellung der notwendigen Grundausstattung sowie substanzieller Eigenleistungen bzw. die Zusage evtl. notwendiger Baumaßnah- men oder (teilweise) Freistellungen bzw. die Nachhaltigkeit in Form der Übernahme von dauerhaft anfallenden Kosten zuzusichern • Kostenplanerläuterung (Begründung der einzelnen Positionen) Auskünfte Grundsatzfragen Natur-, Technik- und Lebenswissenschaften Dr. Anja Fließ Telefon: 0511 8381 374 E-Mail: fliess@volkswagenstiftung.de Administrative und organisatorische Fragen Inga Noffz Telefon: 0511 8381 388 E-Mail: noffz@volkswagenstiftung.de Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Dr. Antje Tepperwien Telefon: 0511 8381 299 E-Mail: tepperwien@volkswagenstiftung.de Administrative und organisatorische Fragen Michaela Finsel Telefon: 0511 8381 298 E-Mail: finsel@volkswagenstiftung.de VolkswagenStiftung Kastanienallee 35 30519 Hannover www.volkswagenstiftung.de 4
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