Muster Besondere Vertragsbedingungen - BIM (BIM-BVB) - Handreichungen und Leitfäden - Teil 5 Stand: April 2019
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Beauftragt durch das: TEIL 5 Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) Handreichungen und Leitfäden – Teil 5 In diesem Dokument werden spezielle Vertragsklauseln für Verträge über freiberufliche Leistungen mit BIM vorgestellt. Stand: April 2019
2 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) Danksagung Ein großer Dank gilt den Vertretern der öffentlichen Auf- und Forschungseinrichtungen für ihre umfangreichen Bei- traggeber, Verbände und Organisationen im Bauwesen träge, eingebrachten praktischen Erfahrungen und wis- sowie den Teilnehmern der Beratungs- und Workshop- senschaftliche Expertise bei der Umsetzung der Leitfäden, Angebote der Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020, ins- Muster und Handreichungen. besondere für die zahlreichen und umfassenden Kommen- tare zu den Entwürfen der Handreichungen mit wertvollen Des Weiteren bedanken wir uns beim Bundesministerium Beiträgen und Hinweisen für deren weitere Ausgestaltung. für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat DG 15, und Des Weiteren danken wir den Beteiligten der von uns be- insbesondere bei unserem Ansprechpartner Herrn Alexan- gleiteten Pilotprojekte für ihr Interesse und Engagement der Doebler, für die immer positive und konstruktive kriti- bei der Anwendung von BIM in den jeweiligen Vorhaben sche Begleitung. und für die dabei mit uns geteilten Erfahrungen. Nicht zuletzt bedanken wir uns herzlich bei Erste Lesung, Ein besonderer Dank gilt der Arbeitsgemeinschaft insbesondere bei Frau Marie Luise Blüml, für das Lektorat BIM4INFRA2020 und ihren Mitgliedern sowie dem Ein- und die redaktionelle sowie grafische Umsetzung der vor- satz weiterer Experten aus den beteiligten Unternehmen liegenden Leitfäden, Muster und Handreichungen. Impressum Herausgeber Verfasser Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Prof. Dr. André Borrmann, Dr. Robert Elixmann, Invalidenstraße 44 Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Christian Forster, 10115 Berlin Kerstin Hausknecht, Daniel Hecker, Markus Hochmuth, Carsten Klempin, Michael Kluge, Prof. Dr. Markus König, Auftragnehmer Dr. Thomas Liebich, Genia Schäferhoff, Ingo Schmidt, Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 Maciej Trzeciak, Dr. Jan Tulke, Simon Vilgertshofer, c/o planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung Dr. Bernd Wagner des Planens, Bauens und Betreibens mbH Geneststrasse 5 Stand 10829 Berlin April 2019 Projektleiter Gestaltung Dr. Thomas Liebich ERSTE LESUNG GmbH, (Leitung AP4 Leitfäden, Muster und Handreichungen), Französische Straße 24, Dr. Jan Tulke, Prof. Dr. Markus König D-10117 Berlin (Gesamtprojektleitung)
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 3 Inhaltsverzeichnis Überblick der Handreichungen und Leitfäden ............................................. . . . . 4 Kurzdarstellung ........................................................................................................... . . . . 5 1. Erläuterungen ................................................................................................... . . . . 6 Allgemeine Hinweise ........................................................................................ . . . . 6 1.1 Zu §1 (Grundlagen der Projektabwicklung) ..................................... . . . 6 1.2 Zu §2 (Leistungsumfang) . . .................................................................... . . . 7 1.3 Zu §3 (Zurverfügungstellung von Daten) .. ....................................... . . . 8 1.4 Zu §4 (BIM-Abwicklungsplan – BAP) ................................................. . . . 8 1.5 Zu §5 (BIM-Koordination) .................................................................... . . . . 9 1.6 Zu §6 (Gemeinsame Datenumgebung) ........................................... . 10 1.7 Zu §7 (Haftung) ........................................................................................ . 10 1.8 Zu §8 (Behinderung) ............................................................................... . 11 1.9 Zu §9 (Haftpflichtversicherung) ......................................................... . . 11 1.10 Zu §10 (Urheberrechte) ......................................................................... . 12 1.11 Zu §11 (Datensicherheit/ Vertraulichkeit/ Datenschutz) .. ......... . . 12 2. Muster .................................................................................................................. . 12
4 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) Überblick der Handreichungen und Leitfäden Die Arbeitsgemeinschaft BIM4INFRA2020 erbringt im Handreichungen und sonstigen schriftlichen Ausarbeitun- Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale gen der Arbeitsgemeinschaft sind als generelle Empfeh- Infrastruktur (BMVI) wissenschaftliche Unterstützungs- lungen zu verstehen und ersetzen keine projektspezifischen leistungen im Zusammenhang mit der Einführung von Buil- Planungs-, Bau- und Rechtsberatungsleistungen im Einzel- ding Information Modeling (BIM). Diese Unterstützungs- fall. Durch die Kommunikation mit Dritten im Rahmen der leistungen dienen unter anderem dem Wissenstransfer Abwicklung des Unterstützungsauftrags gegenüber dem von BIM in die Bauverwaltungen und sollen dabei helfen, BMVI übernimmt die Arbeitsgemeinschaft keine vertrag- diese in die Lage zu versetzen, BIM-Leistungen auszuschrei- lichen Leistungspflichten gegenüber Dritten. ben, zu vergeben und abzuwickeln. Alle Empfehlungen, Das hier vorliegende Dokument „Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB)“ bildet den Teil 5 der Hand- reichungen und Leitfäden. Folgende Muster und Handreichungen sind verfügbar: Teil 1: Grundlagen und BIM-Gesamtprozess Teil 2: Leitfaden und Muster für Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) Teil 3: Leitfaden und Muster für den BIM-Abwicklungsplan (BAP) Teil 4: Leitfaden zur Leistungsbeschreibung Teil 5: Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) Teil 6: Steckbriefe der wichtigsten BIM-Anwendungsfälle Teil 7: Handreichung BIM-Fachmodelle und Ausarbeitungsgrad (engl. Level of Development – LOD) Teil 8: Handreichung Neutraler Datenaustausch im Überblick Teil 9: Handreichung Datenaustausch mit Industry Foundation Classes (IFC) Teil 10: Handreichung Technologien im BIM-Umfeld Anhang: Glossar Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen.
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 5 Kurzdarstellung Für öffentliche Auftraggeber im Verantwortungsbereich vorgestellt. Die Vertragsklauseln wurden exemplarisch für des BMVI wird mit der Implementierung des Stufenplans Beschaffungen im Anwendungsbereich des Handbuchs für Digitales Planen und Bauen für neue Infrastrukturprojekte die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistun- ab Ende des Jahres 2020 die Anwendung der Methode des gen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) erarbeitet. BIM vorgeschrieben. Projekte sollen von der Grundlagener- Die Vertragsklauseln können allerdings entsprechend auch mittlung bis zur Fertigstellung und dem anschließenden Be- in Verträgen über Bauleistungen oder sonstige Leistungen trieb möglichst ganzheitlich mit BIM durchgeführt werden. angewandt werden, wenn und soweit der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet werden soll, BIM-Anwen- Dieses Dokument richtet sich an die öffentlichen Auftrag- dungsfälle umzusetzen. Auch können die Vertragsklauseln geber im Bereich des Bundesfernstraßen- und Bundes- außerhalb der Anwendungsbereiche der Vergabehandbü- wasserstraßenbaus, die in ihrer Funktion als wichtigste cher für den Bundesstraßenbau verwandt werden. Auftraggeber von Infrastrukturbaumaßnahmen diese An- forderungen umsetzen und somit eine maßgebliche Rolle ■■ Kapitel 1 enthält Erläuterungen zu den einzelnen in der Realisierung der BIM-Methode am Markt einnehmen. Regelungen. ■■ Kapitel 2 beinhaltet die ausformulierten In diesem Dokument werden spezielle Vertragsklau- Musterklauseln. seln für Verträge über freiberufliche Leistungen mit BIM
6 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 1. Erläuterungen Allgemeine Hinweise Diese BIM-BVB – siehe Ziffer 2 – sind exemplarisch aus- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leis- formuliert als Vertragsanlage für Beschaffungen im An- tungen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen wendungsbereich des Handbuchs für die Vergabe und für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- (AVB F-StB) enthalten. Es handelt sich um seit Jahr- und Brückenbau. Diese BIM-BVB können allerdings auch zehnten bewährte, regelmäßig überarbeitete Vertrags- entsprechend angewandt werden bei: bedingungen. ■■ BIM-Beauftragungen von Bauleistungen oder sons- Die für alle Beteiligten in einem BIM-Projekt allgemeine tigen Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Geltung beanspruchenden BIM-spezifischen Vertragsbe- Brückenbau (HVA B-StB, HVA L-StB) oder dingungen, die keine technischen Vertragsbedingungen ■■ BIM-Beauftragungen von freiberuflichen Leistungen, sind, sollten in einer gesonderten Anlage geregelt werden. Bauleistungen oder sonstigen Lieferungen und Leis- Hierbei wird vorgeschlagen, die Bezeichnung „Besondere tungen im Anwendungsbereich der Vergabehandbü- Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit cher im Wasserbau (VV-WSV 2104, VV-WSV 2102). BIM für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brü- ckenbau (BIM-BVB F-StB)“ zu verwenden. Eine entsprechende Anwendung dieser BIM-BVB in einem Vertragsverhältnis ist nur dann sinnvoll, wenn und soweit Nach allgemeinem Begriffsverständnis bezeichnen Beson- das Vertragsverhältnis überhaupt Leistungspflichten zur Er- dere Vertragsbedingungen (BVB) die Bedingungen für ein zeugung oder Auswertung von BIM-Modellen beinhaltet. Einzelprojekt gemäß dessen Eigenart und seiner Ausfüh- Bei einer ausführenden Firma, die nach ihrem Leistungs- rung (vgl. § 8a Absatz 2 Nr. 2 VOB/A), wohingegen Allge- verzeichnis gar keine BIM-Modelle aufzubauen hat, ist es meine Vertragsbedingungen üblicherweise für alle Projek- nicht sinnvoll, diese dazu zu verpflichten, an BIM-Koordina- te eines Auftraggebers einheitlich gelten. tionsbesprechungen teilzunehmen und an einer Fortschrei- bung eines BIM-Abwicklungsplans (BAP) mitzuwirken. Ein Da es derzeit noch eine projektindividuelle Entscheidung Ausführender, der wiederum als Leistungsverpflichtung die ist, ob BIM-Leistungen vertraglich vereinbart werden, hat Erstellung von BIM-Modellen im Rahmen bestimmter An- sich BIM4INFRA2020 für die systematische Einordnung wendungsfälle übernommen hat, muss schon eher seine dieser BIM-Regelungen als BVB entschieden. Diese BIM- Modellinhalte im erforderlichen Umfang mit anderen Pro- BVB können somit in BIM-Projekten zusätzlich vereinbart jektbeteiligten abstimmen und Regelungen zum Umgang und in Projekten ohne BIM-spezifische Vertragsleistungen mit BIM-Modellen einhalten. Die Sinnhaftigkeit der Einbe- weggelassen werden. ziehung der BIM-BVB in Ausschreibungen von Bauleistun- gen ist somit ausschreibungsbezogen zu bewerten. 1.1 Zu §1 (Grundlagen der Projektabwicklung) In Absatz 1 Satz 1 wird der Anwendungsbereich dieser „BIM-Modelle in diesem Sinne sind dreidimensionale BIM-BVB angegeben. Dies ist angezeigt, weil eine Ver- Datenmodelle eines Bauwerks, welche mit weiteren tragsanlage „BIM-BVB“ in Bauprojekten noch weitgehend Daten verknüpft werden können.“ unüblich ist und dies dem Vertragsanwender hilft, zu er- fassen, worum es bei den BIM-BVB geht. Diese Begriffsdefinition ist im Interesse der Klarheit und Widerspruchsfreiheit der Vertragsgrundlagen einheitlich In Absatz 1 Satz 2 wird der Begriff „BIM-Modell“ im Sinne in allen (auch technischen) Vertragsgrundlagen, z. B. den dieses Vertrags wie folgt definiert:
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 7 Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), dem ■■ Die juristischen Vertragsgrundlagen differenzieren BAP und der Leistungsbeschreibung, zu verwenden. zwischen Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers, für das Projekt einheitlichen Ver- In Absatz 2 erfolgt eine Fortschreibung der Hierarchie- tragsbestimmungen für alle Auftragnehmer mit regelung des § 2 AVB (Geltungsreihenfolge): BIM-spezifischen Inhalten (BIM-BVB) und individu- ellen Regelungen mit dem einzelnen Auftragnehmer ■■ Die AIA enthalten die auftraggeberseitigen Vorgaben (Vertragsformular). zu den zu erbringenden BIM-Leistungen in Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Unter Berücksichtigung der allgemein üblichen Ordnungs- ■■ Der BAP ist vornehmlich ein Koordinierungsinstru- kriterien „Vertrag vor technischer Leistungsbeschreibung ment, vergleichbar einem Projekthandbuch, und vor Allgemeinen Vertragsbedingungen vor technischen enthält Konkretisierungen zu den geschuldeten Leis- Abwicklungsregeln nach Beauftragung“ und „Spezielles tungen, die in den technischen Vertragsgrundlagen vor Allgemeinem“ ergibt sich die in Absatz 2 angegebene (Leistungsbeschreibung, Technische Vertragsbedin- Geltungsreihenfolge, die bei Widersprüchen zwischen Ver- gungen, AIA) beschrieben sind. tragsgrundlagen zu berücksichtigen ist. 1.2 Zu §2 (Leistungsumfang) Absatz 1 beschreibt den Leistungsumfang des BIM-mo- von in AIA geforderten BIM-Anwendungsfällen im Projekt dellbasiert arbeitenden Auftragnehmers in allgemeiner konkretisierender technischer Festlegungen bedarf, um Form. Detailfestlegungen zum Leistungsumfang ergeben die genaue Methodenwahl zwischen den Projektbetei- sich aus der Leistungsbeschreibung, den AIA und dem ligten abzustimmen. Wie in AIA geforderte BIM-Anwen- BAP. Damit ist zugleich klargestellt, dass Festlegungen in dungsfälle technisch „abgewickelt“ werden sollen, ist zu AIA und im BAP verbindlich sind. „planen“ (BIM-Abwicklungsplan). Der Auftraggeber hat sich ggf. auf die Detailfestlegungen der Auftragnehmer im In Absatz 2 ist der allgemeine Grundsatz der Datenspar- BAP eingestellt und korrespondierende, proprietäre Soft- samkeit bei BIM-Modellen vertraglich verankert. wareprogramme beschafft. Ebenso ist es denkbar, dass weitere Auftragnehmer ihre Schnittstellen entsprechend In BIM-Projekten hat es sich als Problem erwiesen, wenn den Festlegungen des BAP und den darin dokumentierten Auftragnehmer unabgestimmt eine neuere Version der in Softwareprogrammen abgestimmt haben. Aus diesem dem Projekt eingesetzten Softwareprogramme aufspie- Grund hat der Auftraggeber ein Interesse daran, dass Auf- len. Diese Fälle haben Probleme beim Datenaustausch tragnehmer ihn vor dem Wechsel von Datenaustauschfor- hervorgerufen. Daher enthalten die BIM-BVB in Absatz 3 maten oder Softwareprogrammen informieren. die Verpflichtung, dass Umstellungen hinsichtlich verein- barter Datenaustauschformate und Softwareprogramme Auftraggeber bauen derzeit auch innerhalb ihrer Organi- nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen sation BIM-Kompetenzen auf und unterstützen BIM-Pro- werden dürfen. jekte operativ, z. B. mit eigenen BIM-Managern, die die BIM-Prozesse mit den Auftragnehmern abstimmen und BIM4INFRA2020 verkennt nicht, dass der öffentliche Auf- überwachen. Es ist daher sinnvoll, klarzustellen, wie in Ab- traggeber im Regelfall neutrale Datenaustauschformate satz 4 geschehen, dass Auftragnehmer für ihren Leistungs- in AIA ausschreiben wird und daher dem Auftragnehmer beitrag verantwortlich bleiben und nicht darauf vertrauen die Wahl seiner Arbeitsmittel freigibt. BIM4INFRA2020 dürfen, dass der Auftraggeber Hilfestellungen zu BIM im berücksichtigt allerdings auch, dass es in BIM-Projekten Projekt leistet. einer üblichen Vorgehensweise entspricht, die im Detail angewandten Methoden zur Erzeugung der geschuldeten BIM-Modelle, einschließlich eingesetzter nativer Software des Auftragnehmers, im BAP zu dokumentieren. Dies ist nicht zuletzt erforderlich, weil es für die Detailumsetzung
8 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 1.3 Zu §3 (Zurverfügungstellung von Daten) Absatz 1 trifft allgemeine Festlegungen zu den dem Auf- Planungsergebnisse zum Leistungsphasenabschluss auch tragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen und als 2D-Pläne nach Maßgabe der weiteren Vertragsgrundla- Daten („digitale und analoge Grundlagen“). Es gelten die gen (z. B. Zeichnungsrichtlinien gem. Technischer Vertrags- folgenden Festlegungen: bedingungen) zu übergeben sind. Hieraus folgt zugleich die Festlegung, dass der Auftraggeber in der Mitte einer Leis- tungsphase keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung ■■ Alle Grundlagen sind in den Vertragsgrundlagen anzu- eines Planzwischenstands nach Maßgabe der konventio- geben (Satz 1). nellen Zeichnungsrichtlinien hat. ■■ Wenn als Grundlage in den Vertragsgrundlagen ledig- lich BIM-Modelle benannt sind, hat der Auftragnehmer Diese Regelung soll den Auftragnehmer davor schützen, zu keinen Anspruch auf die Übergabe von zusätzlichen beliebig häufigen Zeitpunkten innerhalb einer Planungs- 2D-Plänen, es sei denn, solche Pläne sind ebenfalls in phase richtlinienkonforme Planableitungen aus BIM-Mo- den Vertragsgrundlagen angegeben (Satz 2). dellen erzeugen zu müssen. Richtlinienkonforme Plan- ableitungen bedürfen, jedenfalls heutzutage noch, eines ■■ Wenn allerdings parallel BIM-Modelle und korrespon- erheblichen Aufbereitungsaufwandes, wenn diese aus dierende 2D-Pläne übergeben werden, hat der Auf- Modellen extrahiert werden sollen, weil gewisse Darstel- tragnehmer beide Grundlagen gleichrangig zu lungsformen mit Software für computergestütztes Kons- berücksichtigen und auf Widersprüche hinzuweisen truieren (engl. Computer-Aided Design – CAD) nicht auto- (Satz 3 und 4). Dies ist eine bewusste Entscheidung matisiert umgesetzt werden können (z. B. perspektivisch gegen einen grundsätzlichen „Single-Source-of-Truth- verzerrte Darstellungen). Die Regelung berücksichtigt und Approach“ (ausschließlich BIM-Modelle sind setzt zugleich voraus, dass in BIM-Projekten regelmäßig maßgeblich). Es ist absehbar, dass zunächst weiterhin die das BIM-Projekt operativ begleitende Auftraggeberor- BIM-Modelle und Pläne nach konventionellen Zeich- ganisation BIM-Modelle verarbeiten und so die Steuerung nungsrichtlinien parallel existieren. in BIM-Projekten ausüben kann. Kann sie dies nicht, ist eine von § 3 Abs. 2 BIM-BVB abweichende Vereinbarung Da es derzeit für BIM4INFRA2020 noch nicht abzuse- zu treffen. Im Übrigen sind insbesondere übergeordnete hen ist, ob zeitnah Planungsergebnisse aus BIM-Projek- Genehmigungsstellen auf richtlinienkonforme Planungs- ten ausschließlich durch öffentliche Stellen als BIM-Mo- ergebnisse zunächst weiterhin angewiesen. delle verarbeitet werden können, regelt Absatz 2, dass 1.4 Zu §4 (BIM-Abwicklungsplan – BAP) In Absatz 1 ist die Verpflichtung des Auftragnehmers ge- Satz 2 regelt die „Grundpflicht“ eines jeden in einem regelt, an der Erarbeitung und Fortschreibung eines BAP BIM-Projekt involvierten Projektbeteiligten, an der Über- mitzuwirken. Satz 1 des Absatzes legt fest, welche Inhalte führung der ihn betreffenden Festlegungen zum modell- unter Mitwirkung des Auftragnehmers zu erarbeiten und basierten Arbeiten in den BAP mitzuwirken. Darüber hinaus fortzuschreiben sind, nämlich „Detailfestlegungen zur ist es erforderlich, dass ein Projektbeteiligter federführend Umsetzung der Zusammenarbeit unter Verwendung von die Beiträge der weiteren Projektbeteiligten zu den Inhal- BIM-Modellen“. ten des BAP koordiniert, integriert und somit den BAP fort- schreibt. Diese Aufgabe kann beim Auftraggeber verblei- Die Regelung dieser Verpflichtung ist erforderlich, um si- ben. Sie kann allerdings auch auf einen Projektbeteiligten cherzustellen, dass der BAP als „lebendes Dokument“ re- übertragen werden (z. B. Objektplaner). Diese Festlegung gelmäßig fortgeschrieben wird und nicht lediglich auf dem ist allerdings dann in der individuellen Leistungsbeschrei- Stand bei Projektstart verharrt. Nur so kann der BAP als bung des Auftragnehmers durch eine entsprechende Be- Steuerungsinstrument im Projekt seine Wirkung entfalten. sondere Leistung zu berücksichtigen.
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 9 In Absatz 2 ist die rechtliche Bedeutung des BAP näher Wahrung des vertraglichen Schriftlichkeitserfordernisses definiert. Diese BIM-BVB treffen die Festlegung, dass der und der Vertretungsregelungen der Parteien abschließen. BAP ein gegenüber den AIA nachrangiges Dokument ist, in welchem die Umsetzungsschritte zur Erreichung der AIA Eine Änderung des Vertrags mit einem Auftragnehmer dokumentiert werden. Daraus ergibt sich, dass der BAP durch BAP-Festlegungen ist nach allgemeinen juristischen nach dieser Festlegung ein Instrument zur Koordination Grundsätzen (Angebot und Annahme) nur bei einer Betei- der Zusammenarbeit der Projektbeteiligten ist. Er trifft ligung des Auftraggebers an der Fortschreibung des BAP technische Abwicklungsregeln zur Koordinierung der ver- denkbar. Der Regelablauf in einem Projekt kann allerdings traglich vereinbarten Leistungsbeiträge der Projektbetei- auch dergestalt sein, dass der BAP zwischen den Auftrag- ligten und ist nach Beauftragung fortzuschreiben. Er kann nehmern untereinander abgestimmt wird und der Auftrag- allerdings auch nach Beauftragung erstmalig aufgesetzt geber diesen lediglich zur Kenntnisnahme einsehen kann, und fortgeschrieben werden. z. B. weil er auf der gemeinsamen Datenumgebung abzu- legen ist. Der Auftraggeber hat abzuwägen, ob er sich an In Konsequenz dessen wird vermutet, dass Festlegungen der Erstellung des BAP aktiv beteiligt und damit zugleich in einem BAP die nach den AIA geschuldeten Leistungen auch eigene Verantwortung übernimmt, oder ob er den lediglich konkretisieren sollen, wenn nicht eindeutig eine BAP lediglich als Koordinierungsinstrument der Planungs- Veränderung des Leistungsumfangs vom Auftraggeber beteiligten versteht und ihn daher einzig zur Plausibili- und Auftragnehmer gewollt und in Textform dokumen- sierung des Leistungsfortschritts zur Kenntnis nimmt. Die tiert ist. Ist Letzteres der Fall, sollten die Parteien darüber BIM-BVB sind bewusst offen für verschiedene Detailfest- einen gesonderten Nachtrag außerhalb des BAP unter legungen zum Umfang der Beteiligung des Auftraggebers an der Aufstellung und Fortschreibung des BAP formuliert. 1.5 Zu §5 (BIM-Koordination) In Absatz 1 werden zunächst verschiedene Begriffe definiert: ist in Infrastrukturbauprojekten nicht ungewöhnlich, dass mehr als ein Objektplaner existiert (z.B. Objektplaner Stra- ■■ Fachmodelle: Die von Projektbeteiligten erstellten, ße und Objektplaner Brückenbauwerk). In diesen Fällen ist separaten BIM-Modelle. es wichtig, in AIA zu regeln, ob und durch wen eine objekt- ■■ BIM-Koordination: Die Koordination von einzelnen, übergreifende BIM-Gesamtkoordination erfolgt. verschiedenen Fachmodellen. BIM4INFRA2020 hält es für sachlich gerechtfertigt, die ■■ BIM-Gesamtkoordination: Die Koordination aller Zuweisung der BIM-Gesamtkoordination als Auffangrege- Fachmodelle. lung in den BIM-BVB zu regeln und in Konsequenz dessen die Verantwortlichkeit für die BIM-Gesamtkoordination In Absatz 1 wird bezüglich der BIM-Koordination die Fest- nicht einer expliziten Richtungsentscheidung in der Leis- legung getroffen, dass, soweit nichts Abweichendes in tungsbeschreibung vorzubehalten. Zum einen wird die vorrangigen Vertragsgrundlagen geregelt ist, die BIM-Ge- Notwendigkeit einer Auffangregelung gesehen, weil die samtkoordination dem Objektplaner obliegt. Die hier ge- BIM-Gesamtkoordination eine unverzichtbare, zentrale troffene Auffangregelung soll nicht verhindern, dass die Leistung im BIM-Projekt ist und unter keinen Umständen BIM-Gesamtkoordination einem anderen Projektbeteilig- vergessen werden sollte. Zum anderen erfolgt die Zuwei- ten als dem Objektplaner zugewiesen wird. Die Regelung sung dieser Leistung zu dem Objektplaner in Parallelität dient der Lückenfüllung, wenn in den Leistungsbildern der zu den nach der HOAI geschuldeten Grundleistungen Projektbeteiligten keine explizite Zuweisung dieser Ver- des Objektplaners im Zusammenhang mit der Koordina- antwortlichkeit enthalten ist. Gemeint ist der Objektplaner tion und Integration der Fachplanungsbeteiligten. Die des konkret in Rede stehenden Objekts im Sinne der Ho- BIM-Gesamtkoordination ist im Übrigen (im Hochbau) norarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es
10 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer Bestand- an Bauteilen regelbasiert abzuprüfen. Er könnte also mit- teil der Grundleistungen nach der HOAI. 1 hilfe von Software Fachplanungen inhaltlich auswerten. In welchem Umfang er dazu auch verpflichtet ist, die sich ihm Die Einordnung als Grundleistung ist durchaus umstrit- bietenden technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, be- ten. Die Praxis zeigt, dass die Zusammenführung und der stimmt sich nach seinen vertraglichen Leistungspflichten. Abgleich von BIM-Modellen oftmals aufwendig und mit Die vertraglichen Leistungspflichten können unterschied- einem Mehraufwand verbunden sind (bei jedoch erhöh- lich ausgestaltet sein. Klargestellt wird daher in Absatz 3, ter Planungssicherheit und ggf. Aufwandsminderungen dass sich weitere Projektbeteiligte nicht darauf verlassen bei anderen Leistungen). Daher ist ausdrücklich eine Öff- dürfen, dass der BIM-Gesamtkoordinator auf nicht koordi- nungsklausel zu einer anderweitigen, vorrangigen Rege- nierungsrelevante Mangelsachverhalte hinweist. lung vorgesehen. Absatz 2 stellt klar, dass Projektbeteiligte die für die In BIM-Projekten ist bisweilen für andere Beteiligte die BIM-Koordination erforderlichen Mitwirkungshandlungen Qualität von Leistungsbeiträgen der Planungsbeteiligten erbringen müssen. Die Koordinierungsleistungen sind erst in Einzelaspekten transparenter als in konventionell ab- dann vollständig erbracht, wenn die Planungen koordiniert gewickelten Projekten (Projekte ohne den Austausch von sind. BIM-Modellen). Der für die BIM-Gesamtkoordination Ver- antwortliche ist theoretisch in der Lage, z. B. Attributwerte 1.6 Zu §6 (Gemeinsame Datenumgebung) Absatz 1 regelt die generelle Verpflichtung des Auftrag- In Absatz 4 sind allgemeine Regelungen zu der rechtlichen nehmers, die in dem Projekt verwandte gemeinsame Bedeutung von Freigaben und der Verantwortlichkeit der Datenumgebung nach Maßgabe der AIA und des BAP Projektbeteiligten im Zusammenhang mit Freigaben ge- zu benutzen. Nach Auffassung von BIM4INFRA2020 ist regelt. Freigabeprozesse erlangen in BIM-Projekten eine integraler Bestandteil einer BIM-Projektbearbeitung der besondere Bedeutung, weil diese typische Bestandteile Einsatz einer gemeinsamen Datenumgebung, die ein strukturierter Datenlieferprozesse sind. Datenmanagement und eine Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten ermöglicht. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die an der Pla- nung fachlich Beteiligten zu Beginn eines Projektes Daten- Vorsorglich wird der Auftragnehmer nach Absatz 2 ver- austauschprozesse zunächst erproben, um eine störungs- pflichtet, seine Leistungsergebnisse bis zu der Abnahme freie Zusammenarbeit im weiteren Verlaufe des Projektes seiner Leistung unternehmensintern zu archivieren und zu gewährleisten. Zu diesem Zweck regelt Absatz 5 die Ver- dem Auftraggeber die Daten zu seinen Leistungen auf An- pflichtung zur Durchführung eines Testlaufs. forderung nochmals zur Verfügung zu stellen. Nach Absatz 3 ist der Auftragnehmer verpflichtet, über die gemeinsame Datenumgebung Leistungsergebnisse der weiteren Projektbeteiligten herunterzuladen. In juristischer Hinsicht wird klargestellt, dass mit dem ordnungsgemäßen Einstellen und Benachrichtigen (richtige Ordnerablage, Verwendung festgelegter Benachrichtigungsformen über einen Dateneingang etc.) Daten als bei dem Adressaten zugegangen gelten. 1 vgl. Bundesarchitektenkammer, BIM für Architekten, 2017
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 11 1.7 Zu §7 (Haftung) In Absatz 1 Satz 1 wird zunächst klargestellt, dass von dem definierten BIM-Modelle und erwartet diese Leistungs- Auftragnehmer erstellte BIM-Modelle und sonstige Daten ergebnisse auch dann, wenn im Übrigen die Planungsleis- in der Verantwortung des Auftragnehmers vollständig und tungen erbracht sind und richtlinienkonforme Planungs- vertragsgemäß herzustellen sind. Sonstige Daten können ergebnisse vorgelegt werden konnten. Sodann soll der digitale Datenbanken in beliebiger Struktur und Forma- Auftragnehmer nicht unter Verweis auf die werkvertrag- tierung sein, die mit BIM-Modellen verknüpft sind, ohne liche Zielerreichung davon entbunden sein, vereinbarte deren Inhalt zu sein. Klargestellt wird des Weiteren, dass BIM-Modelle nicht mehr übergeben zu müssen. der Auftragnehmer (entsprechend der allgemeinen Risiko- zuweisung zu dem werkvertraglich tätigen Unternehmer) Absatz 2 Satz 3 regelt eine Frist des Auftraggebers von die Verantwortung für die Funktionalität der von ihm ein- mindestens 14 Tagen für die Prüfung von BIM-Modellen. gesetzten technischen Hilfsmittel trägt. Anderes gilt, wenn der Auftragnehmer bestimmte Hilfsmittel auf Weisung Ebenfalls zur Wahrung des Interesses des Auftraggebers, des Auftraggebers verwendet. in jedem Fall vereinbarte BIM-Modelle auch zu erhalten, regelt Absatz 3, dass der Auftraggeber unabhängig von Absatz 2 Sätze 1 und 2 regeln ausdrücklich, dass durch der Realisierung des Bauwerks gesondert die Nachbesse- den Auftragnehmer erstellte BIM-Modelle einen „werk- rung mangelhafter BIM-Modelle verlangen kann. Daran vertraglichen Teilerfolg“ im Sinne der Rechtsprechung des kann der Auftraggeber ein besonderes Interesse speziell Bundesgerichtshofes2 darstellen. Der Auftraggeber hat dann haben, wenn er BIM-Modelle aus Bauprojekten in ein gesondertes Interesse an der Erstellung der in den AIA eine Bestandsdatenhaltung überführen möchte. 1.8 Zu §8 (Behinderung) Planungskoordinationsprozesse setzen voraus, dass der Aus Auftraggebersicht kann erwartet werden, dass Fach- einzelne Planer sich mit den Planungen aller an ebendie- beteiligte über die erforderliche Expertise zur Durchfüh- sen fachlich Beteiligten auseinandersetzt und diese hier- rung von BIM-Koordinationsprozessen verfügen. Daher für zur Kenntnis nimmt. Eine Kenntnisnahme von Planun- ist klargestellt, dass die notwendigen Abstimmungen im gen anderer erfolgt in BIM-Projekten unter anderem über Rahmen der BIM-Koordination nicht grundsätzlich behin- die BIM-Koordination. Es existiert noch kein allgemein dernde Umstände begründen, sondern lediglich erst dann anerkannter und bewährter Prozess zur Durchführung der eine Behinderung vorliegt, wenn bei den Abstimmungen BIM-Koordination. Daher müssen hierzu in jedem Projekt im Einzelfall nicht durch den Auftragnehmer zu vertretene, Absprachen getroffen werden. Es liegt in der Verantwor- unzumutbare Verzögerungen eintreten. Geregelt ist ferner tung der Projektbeteiligten, durch sinnvolle Festlegun- eine Anzeigepflicht des Auftragnehmers in diesen Fällen. gen im BAP die BIM-Koordination möglichst effizient zu gestalten. 1.9 Zu §9 (Haftpflichtversicherung) Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die aus dem Einsatz der Methode BIM resultierenden Leistungen und Risiken von seiner Haftpflichtversicherung umfasst sind. 2 BGH, Urteil vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02.
12 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 1.10 Zu §10 (Urheberrechte) Diese Regelung enthält Klarstellungen zu Nutzungsrech- ten, wenn urheberrechtlich geschützte Leistungen in Form von BIM-Modellen erbracht werden. 1.11 Zu §11 (Datensicherheit / Vertraulichkeit / Datenschutz) In BIM-Projekten bestehen oftmals Befürchtungen seitens Die Zusammenarbeit mittels einer gemeinsamen Daten- der Auftragnehmer, durch die Weitergabe von Planungs- umgebung in BIM-Projekten ist oftmals auch datenschutz- ergebnissen, insbesondere in nativen Dateiformaten, rechtlich relevant, weil Aktivitäten personenbezogene Meta-Informationen über die BIM-Modelle preiszugeben, Daten darstellen können, wenn die dort angemeldeten die auf erheblichen Eigenleistungen des Unternehmens Teilnehmer sich identifizieren (z. B. über ihre E-Mailadres- beruhen, weil sie unternehmensspezifische Programmrou- se mit Namensinhalt). Absatz 2 regelt deshalb, dass der tinen enthalten. Dieser Sensibilität trägt Absatz 1 Satz 1 Auftragnehmer eigenverantwortlich ihm mögliche Maß- dadurch Rechnung, dass alle Auftragnehmer zu Vertrau- nahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen lichkeit über die im Projekt erlangten Informationen und soll und sicherzustellen hat, dass erforderliche Einwilligun- Daten einschließlich der Inhalte von BIM-Modellen ver- gen von seinen Mitarbeitern für die Zusammenarbeit im pflichtet werden. BIM-Projekt vorliegen. Absatz 1 Satz 2 trifft hierzu eine ergänzende Regelung zur Datensicherheit. 2. Muster Besondere Vertragsbedingungen für die Umsetzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (BIM-BVB F-StB) § 1 Grundlagen der Projektabwicklung (1) Diese „Besonderen Vertragsbedingungen für die Um- (2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in setzung der Planung mit BIM für freiberufliche Leistungen vorrangiger Regelung zu § 2 AVB: im Straßen- und Brückenbau“ enthalten in Ergänzung 1. Das Vertragsformular (HVA F-StB Vertrag) der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche 2. Die Leistungsbeschreibung Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ Besondere Ver- 3. Die Technischen Vertragsbedingungen (TVB) tragsbedingungen für Projektbeteiligte, mit denen die 4. Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) Verwendung von BIM-Modellen vertraglich vereinbart 5. Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Um- ist. BIM-Modelle in diesem Sinne sind dreidimensionale setzung der Planung mit BIM (BIM-BVB F-StB; hier Datenmodelle eines Bauwerks, welche mit weiteren Daten abgekürzt: BIM-BVB) verknüpft werden können. 6. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB F-StB; hier abgekürzt: AVB) 7. Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) in der letztgültigen Fassung
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 13 § 2 Leistungsumfang (1) Der Auftragnehmer erarbeitet die ihm obliegenden (3) Der Auftragnehmer wird mit dem Auftraggeber ver- Planungen in Form eines BIM-Modells, das bauteilbezo- einbarte Datenaustauschformate/Softwareprogramme gen modelliert und mit weiteren Daten ergänzt (attribu- nur in Abstimmung mit diesem auf eine neuere Version iert) wird entsprechend den vertraglichen Anforderungen umstellen. und den Detailfestlegungen im BAP. (4) Die Kompetenz des Auftraggebers und der von ihm (2) Im Interesse der Datensparsamkeit sind überflüssige beauftragten weiteren Projektbeteiligten, etwa im Zu- Detaillierungen und Modellattribute, eine redundante sammenhang mit der Durchführung von BIM-Modellprü- Haltung von Objekten oder generell unnötige Datenan- fungen oder Planungsfreigaben, beschränkt nicht die Ver- sammlungen zu vermeiden. Dem Auftraggeber sind die antwortlichkeit des Auftragnehmers für seine Leistungen. erzeugten Daten in den vereinbarten Austauschformaten zu übermitteln. § 3 Zurverfügungstellung von Daten (1) Dem Auftragnehmer werden Planungsergebnisse der (2) Soweit der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet weiteren Projektbeteiligten in dem in den Vertragsgrund- ist, geometrische Planungen als BIM-Modell zu erstellen lagen definierten Umfang zur Verfügung gestellt. Einen oder fortzuschreiben, bleibt dieser verpflichtet, dem Auf- Anspruch auf die Übergabe von 2D- oder Papierplänen traggeber zum Leistungsphasenabschluss neben einem hat der Auftragnehmer darüber hinaus nicht. Gleichwohl BIM-Modell alle Planungsergebnisse einer jeden Leis- hat dieser ihm übergebene Planungsunterlagen und sons- tungsphase auch in konventioneller Form nach Maßgabe tige Informationen in jedweder Form zu berücksichtigen, der weiteren Vertragsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. wobei im Falle von Widersprüchen die Inhalte eines über- gebenen BIM-Modells vorgehen. Derartige Widersprüche (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragneh- hat der Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. mer erstellten Daten dauerhaft zu speichern. § 4 BIM-Abwicklungsplan – BAP (1) Detailfestlegungen zur Umsetzung der Zusammen- Zusammenarbeitsprozesses. Er dient der Dokumentation arbeit unter Verwendung von BIM-Modellen sind in einem der Koordinationsabsprachen der Projektbeteiligten. Fest- BAP zu dokumentieren. Soweit nichts Abweichendes in vor- legungen im BAP sind nicht geeignet, die sich aus den rangigen Vertragsgrundlagen geregelt ist, wirkt der Auf- AIA und den weiteren Vertragsgrundlagen ergebenden tragnehmer gemeinsam mit den weiteren Projektbeteilig- werkvertraglichen Ziele der Projektbeteiligten abzuän- ten an der Erarbeitung und Fortschreibung eines BAP mit. dern, sondern lediglich zu konkretisieren, es sei denn, ein entgegenstehender Wille ist in Textform dokumentiert. (2) Der BAP ist ein Instrument zur Koordination der Zu- Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass Koordinations- sammenarbeit der Projektbeteiligten in dem sich aus den absprachen unter Beteiligung des Auftraggebers zu einer werkvertraglichen Pflichten der Projektbeteiligten erge- Erweiterung des vertraglichen Leistungsumfangs führen, benden Rahmen zur Ermöglichung eines reibungslosen hat er darauf den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen. § 5 BIM-Koordination (1) Die Projektbeteiligten erstellen jeweils separate (2) Die Projektbeteiligten wirken an der BIM-Koordination BIM-Modelle (Fachmodelle). Soweit nichts Abweichendes mit, indem sie ein für die gemeinsame Koordination hin- geregelt ist, gilt, dass die Koordination aller Fachmodelle sichtlich Datenformat, Informationstiefe und Planungs- (BIM-Gesamtkoordination) dem Objektplaner obliegt. qualität geeignetes Fachmodell bereitstellen, die hierfür er- forderlichen Abstimmungen vornehmen und diese im BAP dokumentieren. Die Projektbeteiligten sind verpflichtet, an
14 BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) regelmäßigen Koordinationsbesprechungen im erfor- Planungsleistungen vorzunehmen. Es sind grundsätzlich derlichen Umfang persönlich teilzunehmen und dazu alle Überprüfungen der BIM-Modelle im notwendigen jeweils aktuelle BIM-Modellstände zur Verfügung zu stel- Umfang gefordert, um ein leistungsphasengerechtes, ab- len, die in der gemeinsamen Datenumgebung bearbei- gestimmtes Koordinationsmodell herzustellen. tet werden können. Der Auftragnehmer hat die seinen Leistungsbereich betreffenden Mitwirkungshandlungen (3) BIM-Koordinationsleistungen entbinden die Projektbe- vorzunehmen, damit BIM-Modellprüfungen zur BIM-Ko- teiligten nicht von ihrer Verantwortung für die von ihnen ordination durchgeführt werden können, und er hat etwa erzeugten Daten. vorhandene Abstimmungen und Nachbearbeitungen von § 6 Gemeinsame Datenumgebung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zum Zwecke der (4) Freigaben von Planungsinhalten und Daten sind zu Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM die von dem beachten. Freigaben erfolgen, wenn hierzu nichts Abwei- Auftraggeber bereitgestellte gemeinsame Datenumge- chendes in vorrangigen Vertragsgrundlagen bestimmt ist, bung nach Maßgabe der AIA und des BAP zu benutzen und ausschließlich über die gemeinsame Datenumgebung von dort als Ergebnis seiner Planung die BIM-Modell-Dateien dem für die Freigabe der Planungsleistung Verantwort- und sonstigen nach den Vorgaben der AIA und des BAP lichen, im Zweifel durch den Auftraggeber. Unabhängig herzustellenden Daten entsprechend den vereinbarten von erfolgten Freigaben sind Planungsinhalte und Daten Austauschformaten, Freigabeabläufen und Namenskon- anderer an der Planung fachlich Beteiligter vor jeder Wei- ventionen einzustellen. terverwendung mit der berufsüblichen Sorgfalt zu über- prüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig anzumelden. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zusätzlich, seine Freigaben des Auftraggebers sind lediglich Kontrollschritte Leistungsergebnisse bis zu der Abnahme seiner Leistun- und entlasten den Auftragnehmer nicht von seiner werk- gen unternehmensintern zu archivieren und dem Auftrag- vertraglichen Verantwortung. geber im Falle eines Datenverlusts erneut zur Verfügung zu stellen. Daten anderer Projektbeteiligter sind unabhängig von de- ren Freigabe vor jeder Weiterverwendung durch den Auf- (3) Leistungsergebnisse der weiteren Projektbeteiligten tragnehmer auf ihre Plausibilität und stichprobenbegrenzt wird der Auftragnehmer über die gemeinsame Datenum- auf ihre Qualität zu überprüfen. Sofern Bedenken in Be- gebung abrufen. Mit dem ordnungsgemäßen Einstellen zug auf die Weiterverwendbarkeit bestehen, sind diese im von Daten in die gemeinsame Datenumgebung und die Rahmen des Prozesses der Planungskoordination zu lösen. Mitteilung (in Textform) des adressierten Projektbetei- ligten über das Einstellen der Daten gelten diese Daten (5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Projektstart, als bei dem adressierten Projektbeteiligten am nächsten spätestens sobald erste Daten ausgetauscht werden, das Werktag als zugegangen. störungsfreie sowie datenverlustfreie Funktionieren des Datenaustauschs über die gemeinsame Datenumgebung zusammen mit den weiteren an der Planung fachlich Betei- ligten zu erproben und dies zu dokumentieren (Testlauf).
BIM4INFRA2020 – TEIL 05 – Muster Besondere Vertragsbedingungen BIM (BIM-BVB) 15 § 7 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit und Teilerfolg dar. Ebenso werden die BIM-Modelle Gegenstand Vertragsgemäßheit der von ihm erstellten BIM-Modelle der Abnahme zu dem in vorrangigen Vertragsbestandtei- und sonstigen Daten. Er haftet auch für die von ihm ein- len geregelten Abnahmezeitpunkt. Zu diesem Zweck steht gesetzte Software und Hardware, soweit diese nicht durch dem Auftraggeber vor der Abnahme eine Prüfungsfrist von den Auftraggeber vorgegeben wurde. Verwendet der Auf- mindestens 14 Tagen ab Modellübergabe zu. tragnehmer von Dritten bereitgestellte BIM-Objekte, Teil- modelle, Datenbanken oder Herstellerdaten, so haftet er (3) Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer auch wäh- für diese wie für selbst erstellte Informationen. rend und nach der baulichen Ausführung innerhalb des Gewährleistungszeitraums die Nachbesserung mangel- (2) Die Bereitstellung der den vertraglichen Vorgaben ge- haft erstellter BIM-Modelle und Daten verlangen. Darüber nügenden BIM-Modelle zum jeweiligen Ende einer Leis- hinausgehende Ansprüche wegen eingetretener baulicher tungsphase stellt einen geschuldeten werkvertraglichen Mängel bleiben unberührt. § 8 Behinderung Glaubt sich der Auftragnehmer durch ausgebliebene notwendige Anpassungen und Korrekturen von BIM-Mo- oder fehlerhafte Mitwirkungs-, Planungs- oder Koordina- dellen oder mit BIM-Modellen verknüpften Daten im Rah- tionsleistungen des Auftraggebers oder eines anderen men oder infolge von Koordinationsleistungen, Kollisions- Projektbeteiligten, dessen Tätigkeit der Risikosphäre des kontrollen, Modellprüfungen und Regelprüfungen, es sei Auftraggebers zugeordnet ist, behindert, so wird er ihm denn, es ergeben sich für den Auftragnehmer im Einzelfall dies unverzüglich mitteilen. Keine Behinderungen sind von ihm nicht zu vertretene, unzumutbare Verzögerungen. § 9 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die aus dem Einsatz der Methode BIM resultierenden Leistungen und Risiken von seiner Haftpflichtversicherung umfasst sind. § 10 Urheberrechte Die Regelungen nach diesem Vertrag zur Einräumung weitere Planung und Ausführung des Bauvorhabens sowie und Übertragung urheberrechtlicher und weiterer Nut- für dessen Betrieb, Umbau und Rückbau zu verwenden. Zu zungsrechte schließen auch vom Auftragnehmer erzeugte diesen Zwecken dürfen die Daten auch fortgeschrieben BIM-Modelle und sonstige Daten mit ein. Der Auftrag- oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Der Auftragge- geber ist insbesondere befugt, die vom Auftragnehmer ber kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Ausgenom- erzeugten Daten auch ohne dessen Mitwirkung für die men bleiben grobe Entstellungen. § 11 Datensicherheit / Vertraulichkeit / Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Projekt erlang- (2) Der Auftragnehmer wird eigenverantwortlich alle An- te Daten, insbesondere die Inhalte von BIM-Modellen der forderungen an den Schutz personenbezogener Daten weiteren Projektbeteiligten, vertraulich zu behandeln. Der erfüllen und insbesondere die Vorgaben der Europäischen Auftragnehmer hat angemessene und dem Stand der Datenschutz-Grundverordnung (VO EU 2016/679) und des Technik entsprechende Vorkehrungen zur Sicherheit der Bundesdatenschutzgesetzes beachten und holt erforderli- im Projekt erlangten Daten zu treffen. che Einwilligungen seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehil- fen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der gemeinsamen Datenumgebung ein.
Konsortium Kontakt E-Mail: beratung@bim4infra.de www.bim4infra.de
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