Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.

Die Seite wird erstellt Silvester Ernst
 
WEITER LESEN
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Freiwilliges
                          Engagement

Herzlich
Willkommen!
Beilage zur
schriftlichen
Vereinbarung
über freiwilliges
Engagement in
der Caritas
Wien.

Caritas Erzdiözese Wien
www.zeitschenken.at
                                         1
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Die wichtigsten Kontakte &
    Infozugänge auf einen Blick

    Für allgemeine Fragen,                         Servicestelle für
    Wünsche, Feedback etc.                         Freiwilliges Engagement
    freiwillig@caritas-wien.at                     Mommsengasse 35, 5. Stock
                                                   1040 Wien
    Die aktuellen Weiterbildungs-                  Tel. 01-259 20 49-2550
    angebote findest du unter                      Öffnungszeiten
    freiwillige.caritas-wien.at/                   Mo-Do 9 – 12 & 12:30 – 16 Uhr
    freiwillige-habens-gut                         Fr     9 – 12 & 12:30 – 14 Uhr

    Für Fragen zu den
    Bildungsangeboten
    schenkezeit@caritas-wien.at

    Hier geht‘s zur Caritas Wolke, wo
    du dir Formulare und wichtige
    Unterlagen herunterladen kannst.
    https://wolke.caritas-wien.at/
    index.php/s/freiwillig

Impressum
Herausgeberin, für den Inhalt
verantwortlich: Caritas der Erzdiözese Wien;
Redaktion: Servicestelle Freiwilliges Engagement
Fotos: Caritas bzw. wie angegeben
Wien, Februar 2020

2
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Inhalt

Schön, dass du da bist!                                                           5
Dein Einstieg                                                                     6
 Deine Ansprechpersonen                                                           6
 Wichtige erste Schritte                                                          7

Rund um deine Mitarbeit                                                            8
 Angebote für freiwillige MitarbeiterInnen                                         8
 Schau auf dich!                                                                   9
 Deine Verantwortung als Freiwillige/r                                            10
 So bist du versichert                                                            12

Richtlinien und Grundsätze im Detail                                              14
  Richtlinie zur Geschenkannahme                                                  14
  Verhaltenskodex & Kinderschutzrichtlinie                                        15
  Anlaufstellen für Gewaltprävention                                              16
  Aufsichtspflicht Kinder & Jugendliche                                           17
  Verpflichtung zu Datengeheimnis & Verschwiegenheit                              19
  Datenschutzerklärung für freiwillige MitarbeiterInnen                           20
  Social Media-Richtlinie                                                         22

Happy End                                                                         23

Danke an die Datenschutzbeauftragten, die             Wir freuen uns auf
Servicestelle Gesundheit, die Interne Revision, den   Euer Feedback zu dieser
Einkauf und das Social Media Team der Caritas
Wien, sowie der Kanzlei VERAG.
                                                      Broschüre unter
                                                      freiwillig@caritas-wien.at
Besonderer Dank gilt den beteiligten freiwilligen
MitarbeiterInnen für ihr wertvolles Feedback.

                                                                                        3
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
4
    Fotos: Marlene Fröhlich
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Schön, dass du da bist!

Wir freuen uns, dass du dich als Teil der       du viel Praktisches rund um Einstieg und
Caritas sozial engagierst. Freiwilligenarbeit   Mitarbeit. Im zweiten Teil der Broschüre
ist ein besonders wichtiger Teil einer          sind wichtige Richtlinien und Grundsätze im
solidarischen Gesellschaft und ein              Detail ausgeführt. Wenn du Fragen zu den
grundlegender Bestandteil der Caritas-          Inhalten hast, wende dich gerne an deine
Arbeit.                                         Freiwilligenkoordination.

Wir sind überzeugt, dass wir durch ein gutes    Warum eigentlich das „Du“?
Zusammenwirken von hauptberuflichen             In der Caritas Wien verwenden wir
und freiwilligen MitarbeiterInnen positive      unter hauptberuflichen und freiwilligen
Wirkungen für die von uns betreuten             MitarbeiterInnen einheitlich ein
Menschen erhöhen und zusätzliche                wertschätzendes „Du“. Aus unserer
Angebote schaffen können. Durch Freiwillige     Sicht soll die Kommunikationskultur dazu
erreichen wir mehr soziale Inklusion und        beitragen, mögliche „gefühlte ungleiche
gesellschaftliche Teilhabe für alle.            Distanzen“ abzubauen – ganz im Sinne von
                                                Caritas&Du.
In dieser Broschüre möchten wir dir
zu Beginn deines Engagements die                Viel Freude in deinem Engagement
wichtigsten allgemeinen Informationen           und ein großes Danke!
kompakt mitgeben. Im ersten Teil findest

Dein Team der
Servicestelle Freiwilliges Engagement

                                                                                              5
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Dein Einstieg

Hier findest du die                               Wichtige erste Schritte
wichtigsten Informationen
                                                   Erstgespräch
für deinen Einstieg ins                             Im Erstgespräch mit deiner Begleitperson
freiwillige Engagement.                              oder FreiwilligenkoordinatorIn werden
                                                     wichtige Punkte besprochen: welche
                                                     Fähigkeiten du einbringen möchtest,
Deine Ansprechpersonen
                                                     gegenseitige Erwartungen, (Nicht-)
                                                     Aufgaben, Grenzen der Freiwilligenarbeit,
 Deine Begleitperson bzw.
                                                     deine Zeitressourcen und die Dauer
   Freiwilligenkoordination
                                                     deines Engagements.
  In jeder Einrichtung und für jedes
   Projekt gibt es eine hauptberufliche
                                                   Erstmal reinschnuppern?
   Ansprechperson für dich – meistens
                                                    Zur besseren Orientierung gibt es zu
   der/die Freiwilligenkoordinator/in,
                                                     Beginn meist eine Schnupper- bzw.
   aber manchmal übernimmt auch ein/e
                                                     Auswahlphase. Diese ist je nach
   KollegIn im Team die Begleitung im Alltag
                                                     Einsatzort verschieden gestaltet und kann
   (Begleitperson).
                                                     aus einem einzelnen Termin oder einem
                                                     Probezeitraum (z. B. ein Monat) bestehen.
    Deine Ansprechpersonen sind
                                                     In der Arbeit mit Minderjährigen muss
     gemeinsam mit dem Team für die
                                                     beim Schnuppern eine hauptberufliche
     Gestaltung einer gelingenden
                                                     Person dabei sein.
     Zusammenarbeit zuständig und
     unterstützen dich in deiner Tätigkeit. Sie
                                                    Ziel der Schnupperphase ist das
     sind deine erste Anlaufstelle bei allen
                                                    gegenseitige Kennenlernen, sowie das
     Fragen und Anliegen zu deiner freiwilligen
                                                    Kennenlernen der Tätigkeit und der
     Tätigkeit.
                                                    Einrichtung.
 Servicestelle Freiwilliges Engagement
                                                   Aufnahmegespräch und
  Wir beraten alle InteressentInnen und
                                                     schriftliche Vereinbarung
   Freiwillige, unterstützen bei der Suche
                                                    Nach der Schnupper- bzw. Auswahlphase
   nach einer (neuen) freiwilligen Tätigkeit
                                                     klärst du mit deiner Begleitperson, ob
   und haben zahlreiche Angebote.
                                                     die freiwillige Tätigkeit für beide Seiten
                                                     passt. Auch die Aufgaben und Grenzen
    Bei Fragen kontaktiere uns unter
                                                     deiner freiwilligen Tätigkeit werden
     01-259 20 49-2550 oder
     freiwillig@caritas-wien.at                      erneut besprochen. Du unterschreibst
                                                     die schriftliche Vereinbarung über die
                                                     freiwillige Mitarbeit und gibst damit
                                                     auch deine Zustimmung zu den
6
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Rahmenbedingungen für die freiwillige         Willkommenspaket
  Mitarbeit bei der Caritas Wien.                Z
                                                  u Beginn deiner freiwilligen Tätigkeit
                                                 erhältst du vor Ort von deiner
 Strafregisterbescheinigung                    Begleitperson ein Willkommenspaket
  Wir benötigen von dir eine aktuelle           mit vielen Informationen rund um dein
   Strafregisterbescheinigung (maximal           Engagement, einem Freiwilligenausweis
   6 Monate alt) bzw. für die Arbeit             und kleinen Goodies.
   mit Kindern und Jugendlichen
   die „Strafregisterbescheinigung              Einschulung
   Kinder- und Jugendfürsorge“. Dies             N
                                                  ach Unterzeichnung der
   gilt selbstverständlich auch für alle         Vereinbarung startest du meist mit einer
   hauptberuflichen MitarbeiterInnen.            Einschulungsphase in deine freiwillige
                                                 Tätigkeit. Die Dauer und Gestaltung der
  Ein Eintrag im Strafregister ist nicht        Einschulung ist individuell und erfolgt
   automatisch ein Ausschlussgrund.              einzeln oder in Gruppen durch deine/n
   In diesem Fall entscheiden                    Freiwilligenkoordinator/in, andere
   EinrichtungsleiterIn und Freiwilligen-        Caritas MitarbeiterInnen (z. B. deine
   koordinatorIn gemeinsam mit dir, ob           Begleitperson) und/oder erfahrene
   und welche freiwillige Tätigkeit in der       Freiwillige.
   Einrichtung bzw. in der Organisation für
   dich passen könnte.
                                               Es heißt also jetzt:
  Mit dem abgestempelten Formular
   „Gebührenbefreiung“, das du von deiner      Willkommen an
   Begleitperson bekommst, bezahlst du €       Bord! Hurra!
   2,10 (Stand: 2020). Die Kosten werden dir
   von deiner Einrichtung rückerstattet.

 Deine personenbezogenen Daten
  Zu Beginn deiner freiwilligen Tätigkeit
   brauchen wir einige Informationen und
   Daten von dir und verwalten diese in
   unserer Freiwilligendatenbank. Ein
   sorgsamer Umgang mit diesen
   Daten ist uns wichtig.

 Nähere Informationen im Kapitel
  Datenschutzerklärung Seite 20

                                                                                            7
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Rund um deine
Mitarbeit

Angebote für freiwillige                           Aktuelle Kurse und Termine
                                                   findest du unter
MitarbeiterInnen                                   freiwillige.caritas-wien.at/
                                                   freiwillige-habens-gut
 Veranstaltungen
   Wir laden dich regelmäßig zu kosten-
                                                    ragen, Wünsche & Anregungen
                                                   F
    losen Konzerten, Kinoabenden, Aus-
                                                   zu unseren Bildungsangeboten
    flügen und ähnlichen Veranstaltungen ein.
                                                   schreib uns bitte unter
    So wollen wir uns für dein Engagement
                                                   schenkezeit@caritas-wien.at
    bedanken und du lernst Freiwillige aus
    anderen Einrichtungen und Projekten
    kennen.
                                                  Wünsch dir was!
                                                    Wenn dir ein Thema in unserem
 Gut informiert
                                                     Bildungsangebot fehlt, sprich deine/n
  Du erhältst regelmäßig per Newsletter
                                                     Freiwilligenkoordinator/in darauf an.
   und/oder per Post aktuelle Informationen
                                                     Findet sich zu einem bestimmten
   zu Projekten, Veranstaltungen, zum
                                                     Thema eine ausreichend große
   Bildungsprogramm und zu allen weiteren
                                                     Gruppe Interessierter, versuchen wir
   Caritas Themen und Angeboten – speziell
                                                     eine Veranstaltung dazu in deiner
   für Freiwillige.
                                                     Region zu organisieren. Wir möchten
                                                     damit besonders unsere freiwilligen
    Falls du die Zusendungen anpassen
                                                     MitarbeiterInnen in Niederösterreich
    oder abmelden möchtest, melde dich
                                                     unterstützen.
    unter 01-259 20 49-2550 oder
    freiwillig@caritas-wien.at
                                                  Ausweis für freiwillige MitarbeiterInnen
                                                   Für einige Tätigkeiten ist es hilfreich,
                                                    sich als Freiwillige(r) der Caritas
 Bildungsangebote für freiwillige
                                                    ausweisen zu können. Du erhältst den
   MitarbeiterInnen
                                                    Ausweis mit deinem Willkommenspaket
  Unser Bildungsangebot bietet jähr-
                                                    oder auf Nachfrage bei deiner/m
   lich eine Vielzahl an kostenlosen
                                                    Freiwilligenkoordinator/in.
   Weiterbildungen für Freiwillige: fach-liche
   Ausbildungen zu deinem Einsatz-bereich,
                                                  Ehrungen
   Sprachkurse, Angebote für Reflexion,
                                                   Freiwillige MitarbeiterInnen werden ab
   Austausch, Ausgleich und Gesundheit.
                                                    fünf Jahren freiwilliger Tätigkeit bei der
   Alle Informationen erhältst du per
                                                    Elisabethfeier geehrt. Danach erfolgen
   Mail mit dem Newsletter für freiwillige
                                                    die Ehrungen in 5-Jahres-Schritten.
   MitarbeiterInnen.

8
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
!
                                                                       Auf Anfrage schicken
                                                                       wir dir wichtige
                                                                       Informationen auch
                                                                       mit der Post zu.

Schau auf dich!                                       Umgang mit Herausforderungen
                                                       Erlebst du in deiner freiwilligen
 Sicherheit am Einsatzort                             Tätigkeit schwierige Situationen,
  Die Sicherheit und der Schutz aller                  dann helfen wir gerne mit speziellen
   MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz ist uns             Unterstützungsangeboten wie Beratung,
   als Caritas sehr wichtig. Auch Freiwillige           Reflexion oder Supervision. Deine
   werden deshalb zu Beginn ihrer Tätigkeit             erste Ansprechperson dabei ist dein/e
   in notwendige Sicherheitsthemen (z. B.               FreiwilligenkoordinatorIn. Du kannst dich
   Heben und Tragen) unterwiesen.                       aber auch an deine/n EinrichtungsleiterIn
                                                        oder – je nach Situation – direkt an uns
  Melde bitte jeden Unfall bzw. jedes                  wenden.Wichtig ist: Melde dich, wenn du
   Ereignis, das im Rahmen deiner Tätigkeit             Unterstützung brauchst!
   beinahe zu einem Unfall geführt hätte (z.
   B. Stolperstellen), so bald wie möglich            Ergänzende Angebote
   deiner/m EinrichtungsleiterIn.                      Ergänzende Angebote für deine
                                                        Gesundheitsförderung (z. B.
 Vorsorge                                             Gruppenangebote für sportliche
   Als freiwillige/r MitarbeiterIn erhältst du je      Aktivitäten) sind auch Teil unserer
    nach Bedarf Informationen und Material              Bildungsangebote. Mehr Informationen
    zum Thema Hygiene und Gesundheit                    findest du in unserem Newsletter.
    an deinem Einsatzort. Ganz allgemein
    empfehlen wir dir sämtliche Impfungen
    gemäß dem österreichischen Impfplan.

 Gewaltprävention
  Die Prävention von Gewalt ist uns ein
   wichtiges Anliegen. Für Unterstützung
   und Rat zu diesem Thema haben wir
   deshalb einige Anlaufstellen ( S. 16) für
  dich zusammengestellt. Melde dich, wenn
  dir etwas aufgefallen ist oder dir etwas
  am Herzen liegt. Auch anonyme Beratung
  ist möglich.

                                                           !
                                                                Du kannst dein Engagement
                                                                bei der Caritas jederzeit
                                                                wieder beenden. Wie,
                                                                erfährst du auf Seite 23.
                                                                                                    9
Herzlich Willkommen! Beilage zur schriftlichen Vereinbarung über freiwilliges Engagement in der Caritas Wien.
Rund um deine
Mitarbeit

Deine Verantwortung                             D atenschutz und Social Media
als Freiwillige/r                                Für hauptberufliche wie für freiwillige
                                                  MitarbeiterInnen gelten die
Als Freiwillige/r trägst du Verantwortung         Datenschutzrichtlinien der Caritas
und hast zugestimmt, dich bei deinem              Wien, deren Ziel der Schutz aller
Engagement an die vereinbarten                    Personen ist, insbesondere der uns
Rahmenbedingungen deiner Einrichtung              anvertrauten KlientInnen. Das heißt,
bzw. deines Projektes zu halten.                  dass weder persönliche noch sensible
                                                  Informationen, Daten und Bilder von
 Verlässlichkeit                                Caritas-KlientInnen und MitarbeiterInnen
   Für eine gute Zusammenarbeit ist              an andere Personen weitergeben oder
    es wichtig, dass du die mit deiner            über Social Media verbreitet werden
    Begleitperson vereinbarten Rahmen-            dürfen. Über Social Media sollten nur
    bedingungen einhältst. Wichtig ist vor        persönliche Meinungen geäußert werden.
    allem Zuverlässigkeit: verlässliches          Offizielle Stellungnahmen zur Arbeit der
    Erscheinen, Pünktlichkeit, je nach            Caritas fallen in die Zuständigkeit unserer
    Aufgabe auch die vereinbarte                  Kommunikationsabteilungen.
    Regelmäßigkeit und eine zeitgerechte
    Absage, wenn du einmal nicht kommen          Weitere Hinweise im Kapitel
    kannst.                                        Social Media Richtlinie Seite 22

 Verschwiegenheitspflicht                      Personenaufsicht
   Informationen, Daten und Dokumente, die       F
                                                   reiwillige werden auch in der Betreuung
    du in deiner Arbeit anvertraut bekommst,      von Kindern, Jugendlichen oder kognitiv
    sind geheim. Eine Weitergabe an andere        beeinträchtigten Personen eingesetzt.
    Personen ist nicht gestattet. Auch nicht      Bei Bedarf kann die/der Freiwillige
    nach dem Ende deiner freiwilligen Arbeit.     die Verantwortung für Personen,
                                                  die aufgrund ihres Lebensalters
 Nähere Informationen im Kapitel                oder ihrer Behinderung besonders
   Datengeheimnis & Verschwiegenheit              schutzbedürftig sind, übernehmen.Hier
   Seite 19                                       ist als aufsichtspflichtige Person dafür zu
                                                  sorgen, dass die anvertrauten Personen
                                                  nicht zu Schaden kommen oder anderen
                                                  Personen Schaden zufügen.

                                                  D
                                                   as Thema Personenaufsicht
                                                  besprichst und vereinbarst du am
                                                  besten bei der Einschulung oder vor
                                                  der Übernahme einer Aufsichtspflicht

10
!
                                                          Melde dich, wenn du
                                                          Unterstützung brauchst!
                                                          Dein/e FreiwilligenkoordinatorIn,
                                                          dein/e EinrichtungsleiterIn und
                                                          auch wir sind für dich da!

  mit deiner Begleitperson bzw.                     Geld) von geringem finanziellen Wert
  FreiwilligenkoordinatorIn. Das heißt, es          (z. B. kleiner Blumenstrauß, ein Kuchen
  liegt in deiner Entscheidung, ob du im            oder ein Erinnerungsfoto ...) dürfen gerne
  Rahmen deiner freiwilligen Tätigkeit eine         angenommen werden.
  Aufsichtspflicht übernehmen kannst bzw.
  willst.                                          Siehe Kapitel Richtlinie zur
                                                     Geschenkannahme Seite 14
 Nähere Informationen im Kapitel
   Aufsichtspflicht Kinder & Jugendliche           Abgrenzung privat & Freiwilligenarbeit
  Seite 17                                          A
                                                     ls freiwillige/r MitarbeiterIn wirst du
                                                    Teil des Teams und vertrittst damit
 Verhaltenskodex zum Schutz vor                   auch die Caritas Wien nach außen. In
   sexueller Ausbeutung                             deiner freiwilligen Mitarbeit stimmst
   Die Caritas verurteilt alle Arten von           du daher die Art und Weise der
    Missbrauch und sexueller Ausbeutung             Betreuung der KlientInnen mit deiner
    und ist verpflichtet, die von ihr betreuten     Einrichtung oder dem Projekt ab. Wie
    Personen zu schützen. Jeder Vorwurf             die hauptberuflichen MitarbeiterInnen
    und jeder Verdacht müssen daher                 solltest du dabei ein professionelles
    dokumentiert werden. Missbrauch und             Verhältnis zu den betreuten Personen
    sexuelle Ausbeutung stellen ein grobes          wahren. Deshalb bitten wir dich, private
    Fehlverhalten dar und sind Gründe               Kontakte zu KlientInnen gegebenenfalls
    für eine sofortige Beendigung der               mit der Einrichtung bzw. dem Projekt
    Zusammenarbeit.                                 abzusprechen.

 Siehe Kapitel Verhaltenskodex und                Wenn du unsicher bist oder Fragen zu
   Kinderschutzrichtlinie Seite 15                  diesem Thema hast, wende dich an
                                                    deine/n FreiwilligenkoordinatorIn oder
 Umgang mit Geschenken                            EinrichtungsleiterIn.
  Freiwillige und hauptberufliche
   MitarbeiterInnen der Caritas dürfen
   Abhängigkeitsverhältnisse ihrer
   KlientInnen keinesfalls ausnutzen. Dazu
   gehört unter anderem das Annehmen von
   Geld oder Geschenken von KlientInnen,
   Angehörigen oder FreundInnen der
   betreuten Personen, ebenso das
   Ausborgen von Geld sowie das Fordern,
   Annehmen oder Versprechen lassen
   sonstiger Vorteile. Kleine Geschenke (kein

                                                                                                 11
So bist du versichert                                 ür Tätigkeiten, bei denen du viel auf
                                                     F
                                                     dein Auto angewiesen bist, gibt es
 Eigene Krankenversicherung                        die Möglichkeit einer Dienstfahrten-
   ist Voraussetzung                                 Kaskoversicherung für dein Auto. Dein/e
  Für die freiwillige Mitarbeit bei der Caritas     KoordinatorIn informiert dich gerne über
   Wien ist eine gültige Krankenversicherung         die nötigen administrativen Schritte.
   Voraussetzung, entweder eine e-card
   oder eine andere für Österreich                  Hundehaftpflicht
   gültige Krankenversicherung (z.B.                 Solltest du deinen Hund bei deiner
   Reisekrankenversicherung).                         freiwilligen Tätigkeit dabeihaben,
                                                      ist es wichtig, dass du eine
 Haftpflichtversicherung                            Hundehaftpflichtversicherung vorweisen
  Wenn du während deiner Tätigkeit                   kannst.
   einen Schaden verursachst,
   der nicht von deiner eigenen                     Veranstaltungen
   Haftpflichtversicherung abgedeckt                  B
                                                       ei Veranstaltungen der Caritas,
   wird, gibt es eine („subsidiäre“)                  die nicht in Caritas-Räumlichkeiten
   Betriebshaftpflichtversicherung der                stattfinden, gibt es die Möglichkeit, diese
   Caritas.                                           Räumlichkeiten gegen Sachschäden
                                                      versichern zu lassen. Dafür muss die
 Unfallversicherung                                 Veranstaltung rechtzeitig von deiner/m
  Während deiner Tätigkeit und auch am               FreiwilligenkoordinatorIn bei unserer
   direkten Weg zu/von deiner freiwilligen            Versicherung gemeldet werden.
   Tätigkeit bist du unfallversichert.
   Es handelt sich um eine private                  Unbedingt melden!
   Unfallversicherung für freiwillige                M
                                                      elde bitte Sachschäden und Unfälle
   MitarbeiterInnen der Caritas Wien, nicht          bzw. Vorfälle, die beinahe dazu
   um eine AUVA Versicherung wie für                 geführt hätten, umgehend deiner/m
   hauptberufliche MitarbeiterInnen.                 FreiwilligenkoordinatorIn oder
                                                     EinrichtungsleiterIn. Ebenso wenn
 Mit dem Auto unterwegs                            Personen eine Haftung deiner Person
  Wenn du mit deinem eigenen Auto im                oder der Caritas ansprechen.
   Rahmen der freiwilligen Tätigkeit einen
   Schaden verursachst, tritt deine eigene
   KFZ-Haftpflichtversicherung in Kraft.
   Diese ist grundsätzlich auch dann
   zuständig, wenn eine mitfahrende Person
   eine Verletzung erleiden sollte.

12
Obere drei Fotos: Marlene Fröhlich

13
Richtlinien und
Grundsätze im Detail

Nachfolgende          Richtlinie zur
Richtlinien gelten    Geschenkannahme
für hauptberufliche   der Caritas Wien
und freiwillige        Schutz der KlientInnen              Auflösungsgrund
MitarbeiterInnen         
gleichermaßen.        Angestellte und freiwillige           Dein/e EinrichtungsleiterIn
                      MitarbeiterInnen dürfen               kann die Rückgabe des
                      Abhängigkeitsverhältnisse             unrechtmäßig empfangenen
Sie stehen im         betreuter Personen nicht              Geschenkes verlangen.
                      missbrauchen. Ein Missbrauch          Der angeführte Missbrauch
Einklang mit der      liegt insbesondere bei Annahme        bzw. die Verschaffung oben
allgemeinen           von Geld- oder geldeswerten           beschriebener Vorteile stellt
                      Geschenken, Erbschaften,              einen wichtigen Grund zur
Gesetzgebung in       Legaten, aber auch Trinkgeldern       sofortigen Auflösung der
Österreich und        vor – unabhängig davon, ob            Vereinbarung über die freiwillige
                      diese Zuwendungen durch die           Mitarbeit dar.
dienen dem Schutz     betreute Person selbst erfolgen
aller Beteiligten –   oder durch Dritte. Ebenso              Was ist mit kleinen
                      untersagt ist, für sich oder Dritte      Aufmerksamkeiten?
MitarbeiterInnen,     Vorteile zu fordern, anzunehmen
KlientInnen und       oder sich versprechen zu               icht aus Geld bestehende
                                                            N
Freiwillige.          lassen oder Geld auszuborgen.         Zuwendungen von geringem
                      Dieses Verbot gilt auch für die       materiellen Wert (z. B. kleiner
                      Begünstigung durch letztwillige       Blumenstrauß, Erinnerungsfoto
                      Verfügungen.                          ...) können akzeptiert werden.

                      Außerdem sind private                 Im Zweifelsfall sprich bitte mit
                      entgeltliche (Dienst-)Leistungen      deiner Begleitperson darüber.
                      für die von der/dem freiwilligen
                      MitarbeiterIn im Auftrag der
                      Caritas betreuten KlientInnen
                      untersagt.

14
Verhaltenskodex &
Kinderschutzrichtlinie
der Caritas Wien
Verbindliche                         Es ist verboten, Geld,            Es wird von allen Freiwilligen,
   Verhaltensregeln                       Beschäftigung, Waren              MitarbeiterInnen und Menschen,
                                          oder Dienstleistungen als         die im Auftrag der Caritas mit
Ü
  bergriffe, das sind Fälle              Gegenleistung für sexuelle        KlientInnen und MitarbeiterInnen
 von Diskriminierung,                     Handlungen auszutauschen,         in Kontakt sind, erwartet, dass
 Missbrauch und jede Art von              einschließlich sexueller          sie die Würde der betreuten
 Gewalt, stellen ein grobes               Gefälligkeiten oder anderer       Menschen wahren, indem ihr
 Fehlverhalten dar und haben              Formen der Demütigung,            persönliches und berufliches
 rechtliche Konsequenzen.                 Erniedrigung oder                 Auftreten stets diesen
                                          Ausbeutung. Ebenso ist es         Anforderungen entspricht.
 Hat ein/e freiwillige/r oder           verboten, die den betreuten
   hauptberufliche/r Caritas-             Personen zustehenden              Die Caritas verurteilt jede Art
   MitarbeiterIn schwerwiegende           Hilfsleistungen als Druckmittel   von Gewalt, Missbrauch und
   Gründe zu der Annahme, dass            einzusetzen.                      sexuellen Übergriffen auf das
   ein Übergriff vorliegt, so hat                                           Schärfste. Es ist daher jedem
   sie/er dies der zuständigen          Kinderschutzrichtlinie           Vorwurf und jedem Verdacht
   Stelle zu melden.                       der Caritas Österreich           dokumentiert nachzugehen.

  siehe Seite16: Anlauf-              u den Zielsetzungen der
                                       Z                                    Gewalt meint Grenzverletzung.
    stellen zum Thema Gewalt           Caritas gehört die Schaffung         Gewalt bedeutet: bewusst
                                       und Aufrechterhaltung von            Handlungen setzen, um
 Hauptberuflichen und                Rahmenbedingungen, auf               die Grenzen – Körper- und
   freiwilligen MitarbeiterInnen ist   deren Basis die Grundwerte der       Integrationsgrenzen – von
   jede Form der Nötigung,             Caritas gefördert und Gewalt,        anderen zu verletzen, um mit
   Diskriminierung, körperlichen,      Missbrauch und sexuelle              dieser Verletzung, Schwächung,
   psychischen oder verbalen           Übergriffe verhindert werden         Demütigung die eigenen
   Misshandlung und/oder               können.                              Bedürfnisse, Wünsche,
   Gewalt, Einschüchterung,                                                 Bemächtigungswünsche
   Bevorzugung oder wie auch           Von freiwilligen und                 durch- und umzusetzen.
   immer gearteten sexuellen           hauptberuflichen
   Beziehung zu einem im               MitarbeiterInnen wird erwartet,      Die Caritas und ihre
   Betreuungsverhältnis                dass sie zur Schaffung eines         MitarbeiterInnen ergreifen
   stehenden Menschen                  harmonischen Arbeitsumfeldes         Partei für Schutzbedürftige,
   untersagt. Sexuelle                 beitragen, das durch Teamgeist,      darunter vor allem Kinder und
   Handlungen mit Kindern              gegenseitigen Respekt und            Jugendliche, und gegen Gewalt
   sind verboten, unabhängig           Verständnis geprägt ist.             in allen ihren Ausformungen.
   von dem vor Ort geltenden
   Mündigkeits- oder
   Einwilligungsalter.

                                                                                                              15
Anlaufstellen
zum Thema Gewalt

Als Caritas nehmen wir das Thema
Gewaltprävention sehr ernst.

Das tun wir, indem wir sensibel auf alle
Anzeichen von Gewalt reagieren und allen
Formen von Gewalt entgegen wirken.

Darum haben wir Anlaufstellen geschaffen,
die für MitarbeiterInnen, freiwillige
MitarbeiterInnen, KlientInnen und deren
Angehörige Unterstützung und Rat
anbieten.
externe Anlaufstelle

                                                               externe Anlaufstelle

                                                                                                                     interne Anlaufstelle

                                                                                                                                                   Servicestelle Gesundheit

                        • anonyme telefon. Beratung                                   • nach Gewaltvorfällen                               • Beratung in allen
                        • für alle jene, die Gewaltvorfälle                              in der Arbeit                                         Gewaltpräventionsfragen
                           aufzeigen wollen und Beratung                               • bei persönlichen                                      und bei Gewaltvorfällen
                           und Unterstützung suchen                                       Belastungen und Krisen                             • Beratung auf Wunsch
                        • unabhängig und weisungsfrei                                 • anonyme Beratung                                      auch anonym

                        Tel. 0660-60 70 254                                            • telefonische und/oder                              Tel. 01-87 812 219
                        Di, Mi 9 – 12 Uhr, Do 15 – 18 Uhr                                 persönliche Beratung                               Mo bis Fr 9 – 13 Uhr
                        safetyline@plattformpatienten-                                 Tel. 01-40 695 95                                     gesund@caritas-wien.at
                        sicherheit.at                                                  Mo bis Fr 10 – 17 Uhr

                        Kinderschutzbeauftragte/r                                      Ombudsstelle für Opfer                                Notrufe Österreich
interne Anlaufstellen

                                                               interne Anlaufstellen

                                                                                                                     externe Anlaufstellen

                        Mo bis Fr 9 – 13 Uhr:                                          von Gewalt und sexuellem                              Feuerwehr 122
                        01-878 12 219                                                  Missbrauch in der                                     Polizei 133
                        bzw. in dringenden Fällen:                                     katholischen Kirche                                   Rettung 144
                        0676-565 89 84                                                 Untere Viaduktgasse 53/2B,                            Kindernotruf 147
                        für Fragen und Vorfälle                                        1030 Wien:                                            Telefonseelsorge 142
                        Kinder und Jugendliche                                         01-319 66 45                                          Opfer-Notruf (0800) 112 112
                        betreffend                                                     https://www.erzdioezese-
                                                                                       wien.at/pages/inst/14431857
                                                                                       für „Opfer“ von Gewalt und
                                                                                       sexuellem Missbrauch

16
Richtlinien und
Grundsätze im Detail

                                   Aufsichtspflicht
                                   Kinder und
                                   Jugendliche
Missbrauch von Kindern oder         Rechte und Pflichten              die Aufsichtspflicht nicht
Jugendlichen liegt vor, wenn          für Freiwillige als               überspannt werden dürfen.
Kindern oder Jugendlichen im          Aufsichtspersonen:                Überwachung auf Schritt
Alter von weniger als 18 Jahren                                         und Tritt kann in der Regel
von Erwachsenen oder anderen        Die Aufsichtspflicht beginnt      nicht verlangt werden. Das
Kindern/Jugendlichen Schaden          in dem Moment, in dem             gilt vor allem bei älteren
zugefügt wird, sei es körperlich      das Kind zur Betreuung in         Kindern. Auf jeden Fall muss
oder auf andere Weise (vgl.           Obhut übergeben wird und          es eine klare Struktur geben
dazu einschlägige gesetzliche         endet grundsätzlich zum           und die einzuhaltenden
Bestimmungen).                        vereinbarten Zeitpunkt, wobei     Regeln müssen für die
                                      immer der Schutz des Kindes       Jugendlichen fühlbar sein.
Um sexuelle Übergriffe im             im Vordergrund steht.             Zusätzlich muss ein adäquater
Sinne dieses Verhaltenskodex                                            Betreuungsschlüssel
handelt es sich, wenn ein/e         Die aufsichtspflichtige Person    eingehalten werden
Kind/Jugendliche/r unter Druck        muss sich über das Kind,          (Kontrollpflicht).
gesetzt oder gezwungen                die Situation, die Umgebung
wird, an irgendeiner Form von         und allfällige Gefahren           Eingreifpflicht: Wenn zu
sexueller Aktivität teilzunehmen      informieren. Je weniger ein/e       beaufsichtigende Kinder
– und zwar unabhängig                 Aufsichtspflichtige/r das zu        oder Jugendliche sich in
davon, ob sich das Kind des           betreuende Kind bzw. den/die        einer unmittelbar drohenden
Geschehens bewusst ist,               zu betreuenden Jugendliche/n        Gefahr befinden oder sie
diesem zustimmt oder nicht.           kennt bzw. von ihm/ihr weiß,        selbst Gefahr laufen, einen
                                      desto höher muss der Maßstab        Dritten zu schädigen, müssen
Sexueller Missbrauch beinhaltet       für die Aufsicht angesetzt          aufsichtspflichtige Personen
Inzest, Vergewaltigung und            werden (Erkundigungspflicht).       eingreifen. Dabei ist das
unsittliche Berührungen.                                                  schonendste Mittel zu wählen.
Daneben können auch                 Kinder und Jugendliche              Gesetze wie Jugend(schutz)-
Handlungen ohne direkten              müssen über Gefahren-               gesetze, Straßenverordnung
Körperkontakt, bspw. das              quellen entsprechend ihrer          usw. müssen eingehalten
Zeigen von Pornographie oder          Entwicklungen informiert            werden.
Aktivitäten auf Internetbasis,        werden bzw. müssen diese
unter diesen Begriff fallen.          ausgeschaltet werden              Eine rechtswidrige und
Sexueller Missbrauch kann auch        (Anleitungs- und Warnpflicht).      schuldhafte (fahrlässige)
durch Geschwister oder andere                                             Verletzung der Aufsichtspflicht
Familienmitglieder sowie durch      Bei Kindern bis zum sechsten        kann zivilrechtliche und
Personen außerhalb der Familie        Lebensjahr sollte idealerweise      strafrechtliche Konsequenzen
erfolgen.                             durchgehender Blick- oder           nach sich ziehen.
                                      Hörkontakt bestehen, wobei
                                      die Anforderungen an

                                                                                                            17
Richtlinien und
Grundsätze im Detail

Aufsichtspflicht
Kinder und
Jugendliche
D
  ie Aufsichtsperson ist nur       Kindern und Jugendlichen
 dann strafbar, wenn sie eine       und damit die Übertragung
 ihr auferlegte Verpflichtung       der Aufsichtspflicht kann von
 durch aktives Tun oder             beiden Seiten angenommen
 Unterlassung verletzt hat.         oder abgelehnt werden.
 Strafbare Handlungen, die in
 diesem Bereich vorkommen,          Bevor du selbstständig
 können sein: fahrlässige             Aktivitäten übernimmst, findet
 Körperverletzung (§ 88               ein Kennenlernen mit den
 StGB), Überanstrengung               Kindern und Jugendlichen
 unmündiger, jüngerer oder            statt.
 schonungsbedürftiger
 Personen (§ 93 StGB),              Der Betreuungsschlüssel
 Im-Stich-lassen eines                im regulären Betrieb ist in
 Verletzten (§ 94 StGB)               der Regel im Konzept bzw.
 und die Unterlassung der             im Vertrag der Einrichtung
 Hilfeleistung (§ 95 StGB) oder       abgebildet und du wirst dazu
 die Sachbeschädigung (§ 125          von deiner Begleitperson
 StGB).                               informiert.

 Damit du deine                   Für Angebote und Aktivitäten,
   Aufsichtspflicht auch              die in Zusammenarbeit
   wahrnehmen kannst,                 mit Freiwilligen erfolgen,
   arbeiten wir nach folgenden        holt die Einrichtung
   Standards:                         eine unterschriebene
                                      Einverständniserklärung
 Im Erstgespräch und bei            (Haftungsausschluss)
  deiner Einschulung erhältst du      der Eltern bzw.
  alle wichtigen Informationen        RechtsvertreterInnen
  und besprichst deine Rechte         ein.
  und Pflichten mit deiner
  Begleitperson

. Die hauptberuflichen
    MitarbeiterInnen geben alle
    relevanten Informationen
    (Aufklärungspflicht) an dich
    weiter.
D ie alleinige Tätigkeit mit

18
Verpflichtung zu
Datengeheimnis &
Verschwiegenheit
Jede Person hat Anspruch           es untersagt ist, unbefugten       aus einer Verweigerung
auf Geheimhaltung                    Personen oder unzuständigen          der Befolgung einer
der sie betreffenden                 Stellen innerhalb und                Anordnung zur unzulässigen
personenbezogenen Daten,             außerhalb des Unternehmens           Datenübermittlung keine
soweit daran ein schutzwürdiges      personenbezogene Daten               Nachteile erwachsen dürfen;
Interesse, insbesondere im           mitzuteilen oder offenzulegen;
Hinblick auf die Achtung ihres                                         Verstöße gegen die hier
Privat- und Familienlebens,        personenbezogene Daten, die       genannten Verschwiegenheits-
besteht.                             auf Grund der freiwilligen oder   verpflichtungen sind gemäß
                                     beruflichen Beschäftigung         § 62 DSG verwaltungs-
Alle hauptberuflichen und            anvertraut oder zugänglich        behördlich bzw. gemäß § 63
freiwilligen MitarbeiterInnen        gemacht wurden, nur auf           DSG gerichtlich strafbar.
sind daher zur vertraulichen         Grund einer ausdrücklichen
Behandlung aller ausschließlich      Anordnung des jeweiligen
in Ausübung ihrer Tätigkeiten        Vorgesetzten übermittelt
anvertrauten oder zugänglich         werden dürfen;
gewordenen Daten im
Rahmen der gesetzlichen            es untersagt ist, sich unbefugt
Bestimmungen, insbesondere           Daten zu beschaffen oder zu
gem. § 6 des Datenschutz-            verarbeiten;
gesetzes verpflichtet.
                                   anvertraute Benutzerkenn-
 Das bedeutet, dass                wörter, Passwörter und
                                     sonstige Zugangsberechti-
p
  ersonenbezogene Daten             gungen sorgfältig verwahrt
 natürlicher wie juristischer        und geheim zu halten sind;
 Personen besonderem
 Schutz unterliegen und            allfällige weiterreichende
 die Verwendung solcher              Bestimmungen über die
 Daten nur unter besonderen          Geheimhaltungspflichten
 Voraussetzungen zulässig ist;       ebenfalls zu beachten sind;

 es untersagt ist, personen-     diese Verpflichtungen
   bezogene Daten zu einem           auch nach Beendigung
   anderen als dem zum               der freiwilligen Tätigkeit
   rechtmäßigen Aufgaben-            fortbestehen;
   vollzug gehörenden Zweck
  zu verwenden;

                                                                                                        19
Richtlinien und
Grundsätze im Detail

Datenschutz-                          Zur Ausübung gesetzlicher            dungswunsch) zum Zweck der
                                      Sorgfaltspflichten, dem Schutz       elektronischen Direktwerbung,
erklärung für freiwillige             besonders schutzwürdiger             um allgemeine Informationen
MitarbeiterInnen                      Gruppen wie Kindern, Asylsu-         über Aktivitäten und Leistungen
                                      chenden, SeniorInnen, Men-           der Caritas bzw. Informationen
 Wer ist für die Datenver-          schen mit Behinderungen, die         die deinen Freiwilligenbereich
   warbeitung verantwortlich?         sich in der Betreuung des Cari-      betreffen, zuzusenden.
                                      tas-Projekts bzw. der Einrichtung
Verantwortliche im Sinne des          bzw. der dahinterstehenden            Auf welcher rechtlichen
Datenschutzrechts ist die             Caritas-Organisation befinden,          Grundlage basiert das?
Caritas der Erzdiözese Wien –         und zur Wahrung des berechtig-
Hilfe in Not                          ten Interesses von Kindern zum       Rechtsgrundlage für die Verar-
Albrechtskreithg. 19-21,              Schutz ihrer sexuellen Integrität    beitung von personenbezoge-
1160 Wien, Tel. 01-878 12-0           und Selbstbestimmung verar-          nen Daten ist grundsätzlich –
office@caritas-wien.at                beiten wir einen Vermerk über        soweit es nicht noch spezifische
                                      die Vorlage und Einsicht deiner      Rechtsvorschriften gibt – Art. 6
 Welche Daten werden von            Strafregisterbescheinigung auf       DSGVO. Das heißt wir verarbei-
   uns verarbeitet? Und zu            Basis unseres berechtigten In-       ten deine Daten
   welchem Zweck?                     teresses und dem berechtigten
                                                                            sofern du uns deine Einwilli-
                                      Interesse Dritter (z.B. Förderge-
                                                                              gung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a)
 ie Caritas verarbeitet die von
D                                     berInnen).
                                                                              DSGVO erteilt hast,
dir, sowie vom Caritas Projekt
bzw. der Einrichtung bzw. der         Zum Zweck der Direktwerbung           zur Durchführung vorver-
dahinterstehenden Caritas-            (postalische Zusendung) verar-          traglicher Maßnahmen bzw.
Organisation, in der du aktiv bist,   beiten wir Name, Adresse und            wenn eine Vereinbarung über
bekannt gegebenen                     Information zur freiwilligen Mit-       freiwilliges Engagement gemäß
personenbezogenen Daten               arbeit bis zur Beendigung des           Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
                                      Bewerbungsprozesses bzw. der            abgeschlossen wurde,
  Name                              freiwilligen Mitarbeit und darüber
  Geburtsdatum                                                            auf Grund unseres berechtig-
                                      hinaus 3 Jahre. Dies erfolgt aus
  Kontaktdaten                                                              ten Interesses gemäß Art. 6
                                      unserem berechtigten Interes-
  Adresse, Interessen                                                       Abs. 1 lit. f) DSGVO oder
                                      se, über aktuelle Angebote und
  Ausbildung                        Projekte rund um die Freiwilli-       eine rechtliche Verpflichtung
  Beruf und Kompetenzen             genarbeit und die Caritas der           gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c)
  Informationen zur freiwilligen    Erzdiözese Wien – Hilfe in Not          DSGVO besteht (u.a. Wiener
    Mitarbeit                         zu informieren. Der Zusendung           Wohn- und Pflegeheimgesetz,
  Kommunikationsverlauf             kannst du jederzeit ohne Anga-          NÖ Pflegeheimverordnung,
  sowie von dir freiwillig ange-    be von Gründen widersprechen.           Bundes-Kinder- und Jugendhil-
    gebene Daten besonderer                                                   fegesetz 2013).
    Kategorien (insbes. Gesund-       Darüber hinaus verarbeiten wir
    heitsdaten und Konfession)        auf Basis deiner Einwilligung        Der/Die Freiwillige bzw. deren/
zum Zweck der Vermittlung,            bekanntgegebene personen-            dessen VertreterIn gewährleistet,
Koordination und Evaluierung          bezogene Daten (Anrede, Titel,       dass er/sie Dritte (Angehörige,
von Freiwilligenarbeit.               Name, Kontaktdaten und Zusen-        Vertrauenspersonen), deren

20
Du kannst dich jederzeit
                                                                          an unseren Datenschutz-
                                                                          beauftragten unter
                                                                          privacy@caritas-wien.at
                                                                          oder an die Servicestelle
                                                                          Freiwilliges Engagement unter
                                                                          freiwillig@caritas-wien.at
                                                                          wenden.

Daten er/sie der Caritas bekannt     Zur technischen und organisa-        Betreuungsdokumentation
gibt, über die Verarbeitung          torischen Unterstützung unserer      können auch darüber hinaus
durch die Caritas als Ansprech-      Verwaltung und IT-Systeme            für die dort vorgesehene Dauer
person und/oder Notfallkontakt       bedienen wir uns ausgewählter        verarbeitet werden.
informiert.                          AuftragsverarbeiterInnen. Im
                                     Einzelfall werden Daten auch an      Sollte es zu keiner Vereinbarung
Wenn personenbezogene                Auftragsverarbeitung im Zusam-       bzw. Einwilligung zu einer
Daten auf Grundlage deiner           menhang mit deiner Tätigkeit         freiwilligen Tätigkeit kommen,
Einwilligung verarbeitet             weitergegeben. Sämtliche Auf-        werden die personen-
werden, hast du das Recht, die       tragsverarbeiterInnen sind ver-      bezogenen Daten nach
Einwilligung jederzeit schriftlich   traglich dazu verpflichtet, deine    7 Monaten gelöscht. Eine
mit Wirkung für die Zukunft uns      persönlichen Daten vertraulich       längere Speicherdauer liegt
gegenüber zu widerrufen.             zu behandeln und nur im Rah-         auch vor, sofern dies zur
Wenn wir Daten auf Basis einer       men der Leistungserbringung          Abwehr, Ausübung oder
Interessenabwägung verar-            gemäß unseren Weisungen zu           Geltendmachung von Rechts-
beiten, hast du als Betroffene/r     verarbeiten. Ohne der Bereitstel-    ansprüchen erforderlich ist.
das Recht, unter Berücksich-         lung und Weitergabe der Daten
tigung der Vorgaben von Art.         ist uns die Vertragserfüllung         Deine Rechte
21 DSGVO der Verarbeitung            nicht möglich.
der personenbezogenen Daten                                               Dir stehen grundsätzlich
schriftlich zu widersprechen.        Darüber hinaus werden Daten          die Rechte auf Auskunft,
                                     nicht ohne deine Einwilligung an     Berichtigung, Löschung,
 An welche Empfänger wer-          Dritte weitergegeben.                Einschränkung, Datenübertrag-
   den Daten weitergegeben?                                               barkeit, Widerruf und Wider-
                                      Wie lange werden Daten            spruch bezüglich deiner jeweils
Deine Daten werden an das               gespeichert?                      personenbezogenen Daten zu.
Caritas-Projekt oder die Einrich-
tung bzw. die dahinterstehende       Die Daten werden für die             Es muss jedoch darauf
Organisation der Caritas der         Dauer der freiwilligen Mitarbeit     hingewiesen werden, dass eine
Erzdiözese Wien (Caritasver-         und deren Abwicklung und             freiwillige Mitarbeit in unseren
band), in denen eine freiwillige     Nachbereitung aufbewahrt. Das        Einrichtungen und Projekten
Mitarbeit in Frage kommt bzw.        sind jedenfalls 3 Jahre nach         ohne die Verarbeitung von
in der du aktiv wirst, zum Zweck     Beendigung der freiwilligen          personenbezogenen Daten nicht
der BewerberInnenauswahl,            Tätigkeit. Für verrechnungs-         möglich ist.
Einsatzkoordination und Betreu-      relevante Daten gilt dies 7 Jahre.
ung weitergegeben. Im Falle          Personenbezogene Daten               Außerdem besteht die
eines geförderten Projekts oder      (insbes. Name, Geburts-datum         Möglichkeit einer Beschwerde
geförderten Einrichtung werden       und Information zur freiwilligen     bei der Österreichischen
Daten an FördergeberInnen            Mitarbeit) im Zusammenhang           Datenschutzbehörde, wenn
(bspw. Land NÖ, FSW, BMASK,          mit geförderten Projekten oder       du glaubst, dass eine
EU-Stellen etc.) zum Zweck der       Einrichtungen, bei der Betreuung     Datenverarbeitung gegen das
Verrechnung und Nachweis der         besonders schutzbedürftiger          Datenschutzrecht verstößt.
erbrachten Leistungen weiterge-      Gruppen oder im Rahmen
geben.                               von Einsatz-, KlientInnen- und

                                                                                                           21
Richtlinien und
Grundsätze im Detail

Social
Media-
Richtlinie
So solltest du dich auf Social-        Beachte den Datenschutz           Melde Hasspostings
Media-Kanälen verhalten:                 und das Urheberrecht
                                                                          Das Internet ist kein
 Handle                             Veröffentliche keine                rechtsfreier Raum. Hasserfüllte,
   verantwortungsvoll                 personenbezogenen                   gewaltverherrlichende Beiträge
                                      Informationen von KlientInnen,      oder verleumderische Gerüchte
Entscheide selbst, ob du in           PatientInnen, KundInnen,            über die Caritas sind strafbar
sozialen Netzwerken angibst,          SpenderInnen, KollegInnen           und sollten nicht stehen bleiben.
dass du für die Caritas tätig bist.   oder PartnerInnen in sozialen
Für jeden deiner Inhalte bist du      Medien. Veröffentliche Fotos,       Melde solche Beiträge an
selbst verantwortlich. Der Dialog     Filme oder Audiomaterial nur,       beitragmelden@caritasaustria.at
in sozialen Netzwerken ist zum        wenn du dazu berechtigt bist.       damit wir reagieren können.
Teil hitzig. Bleib sachlich und
verweise im Zweifelsfall auf die      Zum Urheberrecht: Nenne             Wichtig dabei ist es,
offiziellen Seiten der Caritas.       deine Quellen und kennzeichne       Screenshots der Inhalte, der
                                      Zitate. Hole vor Veröffentlichung   Kommentare, des Zeitraums
 Sprich für dich selbst             von Bildern oder Videos             und des Namens der Social
                                      anderer Menschen immer              Media Plattform zu machen.
Offizielle Statements in              zumindest eine mündliche            Außerdem kopiere bitte immer
sozialen Medien geben                 Einverständniserklärung             den exakten Link (Webadresse)
nur die Zuständigen der               ein – bei Kindern müssen            des Kommentars, Berichts etc.
Kommunikationsabteilungen             Erziehungsberechtigte               aus der Browserleiste.
bzw. die Caritas-Geschäfts-           zustimmen!
leitung ab. Du äußerst deine                                               Sorge für deine Sicherheit
persönliche Meinung und                Interne Probleme
machst dies transparent.                 intern besprechen                Pass auf allen Plattformen deine
                                                                          Einstellungen zur Privatsphäre
 Nutze vorhandene                   Soziale Netzwerke sind der          an. Verwende sichere,
   Seiten und Gruppen                 falsche Ort, um Probleme am         unterschiedliche Passwörter
                                      Arbeitsplatz zu diskutieren.        und gib deine Zugangsdaten
Neue Caritas-Seiten und               Besprich diese direkt mit           nicht an Dritte weiter. Bedenke,
Caritas-Gruppen dürfen nur in         deiner Führungskraft oder der       dass du Inhalte nicht nur mit
Rücksprache mit der Social-           MitarbeiterInnenvertretung.         FreundInnen teilst, sondern
Media-Abteilung erstellt werden.                                          diese die Inhalte auch an dir
                                                                          Unbekannte weiterleiten
Infos unter                                                               können.
socialmedia@caritas-wien.at

22
Happy End –
wenn‘s nicht mehr passt

 ir freuen uns auf die
W                                                    dir einen Überblick über die vielen
                                                     Tätigkeitsmöglichkeiten innerhalb der
Zusammenarbeit mit dir,                              Caritas Wien und beraten dich gerne.
aber auch ein freiwilliges
Engagement kann zu Ende                             Abschieds- und Feedbackgespräch
gehen. Für einen guten                               D
                                                      eine Begleitperson bzw.
                                                     FreiwilligenkoordinatorIn bietet dir
Abschluss ist es wichtig, offen                      nach Möglichkeit ein Abschieds- bzw.
mit dem Thema umzugehen.                             Feedbackgespräch. So erhältst du
                                                     wertvolles Feedback und auch wir
                                                     können aus deinen Rückmeldungen für
                                                     die Zukunft lernen.
 Offene Kommunikation
  Die Gründe für das Ende einer freiwilligen       Abschied nehmen
   Tätigkeit können vielseitig sein, z. B. das       F
                                                      ür einen positiven Abschluss ist es
   Ende eines Projekts, fehlende zeitliche           besonders wichtig, Möglichkeiten für
   Ressourcen oder der Wunsch nach                   einen guten Abschied von KlientInnen
   Veränderung.                                      und KollegInnen zu schaffen. Ob
                                                     individuell verabschiedet oder bei Kaffee
  Solltest du deine freiwillige Tätigkeit           und Kuchen gefeiert wird, ist dabei ganz
   also beenden wollen, melde dies deiner            unterschiedlich.
   Begleitperson. Die Angabe von Gründen
   ist nicht erforderlich. Wir bitten dich aber,    Nachweis über freiwillige Tätigkeit
   dass du deine Entscheidung so bald wie            N
                                                      ach Beendigung stellt dir deine
   möglich kommunizierst, damit ein guter            Begleitperson bzw. Freiwilligen-
   Abschied möglich wird.                            koordinatorIn gerne eine Bestätigung
                                                     bzw. einen Nachweis über deine
 Lust auf Veränderung?                             Freiwilligenarbeit aus.
  Solltest du einen Wunsch nach einer
   neuen freiwilligen Tätigkeit haben,              Wiedersehen
   besprich das mit deiner Begleitperson              S
                                                       olltest du dich – auch nach längerer
   bzw. FreiwilligenkoordinatorIn. Vielleicht         Abwesenheit – wieder dazu entscheiden,
   gibt es in deiner Einrichtung oder deinem          dich bei der Caritas Wien freiwillig zu
   Projekt eine Möglichkeit zur Veränderung.          engagieren, freuen wir uns natürlich
                                                      sehr und sind wieder wie gehabt
  Wünschst du dir eine Mitarbeit in                   für dich da!
  einer anderen Caritas-Einrichtung
  (oder Projekt), dann kannst du dich
  jederzeit an uns wenden. Wir geben

                                                                                                 23
wirkungsbericht.caritas-wien.at

                                        Anhand zehn konkreter
                                        Geschichten laden
                                        wir dich ein, in die
                                        Vielfalt unserer Arbeit
                                        einzutauchen.

                                        Du erfährst, was
                                        wir in Wien, Teilen
                                        Niederösterreichs und
      Foto: Klaus Pichler

                                        weltweit gemeinsam
                                        erreicht haben.

                                                        In gedruckter Form
                                                        bestellbar unter
                                                        office@caritas-wien.at

Caritas Erzdiözese Wien
www.zeitschenken.at
24
Sie können auch lesen