Feldabote Dermbach gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal - Gemeinde ...
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Feldabote Dermbach gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal Jahrgang 26 Freitag, den 26. Februar 2021 Nr. 2 Im Winter hält die Natur ihren Schönheitsschlaf.
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -2- Nr. 2/2021 Wahlbekanntmachung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach Gemeinde Dermbach Die Gemeinde Dermbach mit ihren 8 Ortsteilen wählt am 11.03.2021 einen neuen Ortsbrandmeister mit seinen beiden stellvertretenden Ortsbrandmeistern. Öffnungszeiten der Gemeinde Dermbach Diese Wahl findet als Briefwahl statt. Alle Kameradinnen und Ka- meraden haben die dafür benötigten Unterlagen bereits auf dem Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Postweg erhalten. Sollte eine Kameradin/ ein Kamerad diese Un- Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr terlagen nicht erhalten haben, müssen sich diejenigen im Ord- Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nungsamt der Gemeindeverwaltung Dermbach (Telefon: 036964 oder nach Terminvereinbarung 8816) melden. Erreichbarkeit: Die Wahlunterlagen müssen am Auszählungstag (11.03.2021) Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach bis 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Tel.�����������������������������������������������������������������������������036964 880 Schloß 1, 36466 Dermbach eingegangen sein, da die Stimmab- Fax:.�������������������������������������������������������������������������036964 8855 gabe ansonsten ungültig ist. Die Gemeinde ist wie folgt im Internet präsent: www.dermbach.de Ordnungsbehördliche Verordnung Im Rahmen des aktuellen bundesweiten Lockdowns zur Corona- über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Pandemie ist auch der Bürgerverkehr in der Gemeindeverwal- Dermbach sowie in den Gemeinden Empfertshausen, tung Dermbach leider nur eingeschränkt möglich. Oechsen, Weilar, Wiesenthal Der Einlass in das Verwaltungsgebäude erfolgt daher nur nach bereits vereinbarten Terminen und in dringenden Ausnahmefällen. Aufgrund der §§ 27, 27a, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung sind jedoch auch weiterhin Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbe- für Sie telefonisch erreichbar. hörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in der zurzeit gülti- gen Fassung und nach Anhörung der erfüllten Gemeinden Emp- Schiedsstelle der Gemeinde Dermbach fertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 OBG erlässt die Gemeinde Dermbach als Ordnungsbe- Schiedsfrau: Frau Salzmann hörde folgende Verordnung: Sprechzeit: 1. Donnerstag im Monat §1 von 17:30 bis 18:30 Uhr Geltungsbereich oder nach Vereinbarung Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Montag - Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr Gebiet der Gemeinde Dermbach sowie der erfüllten Gemeinden erreichbar unter der Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal; sofern in den Rufnummer: 036964 7184 nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas Anderes geregelt ist. Kontaktbereichsdienststellen §2 in der Gemeinde Dermbach Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht Kontaktbereichsbeamte: auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Polizeihauptmeister Jörg Rotermund Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienen- Postanschrift: Hinter dem Schloß 1 den Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. 36466 Dermbach (2) Zu den Straßen gehören: Ruf: 036964 83623 a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Sprechzeit: Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stütz- Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr mauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheits- oder nach Vereinbarung. streifen; Polizeihauptmeister Peter Poller b) der Luftraum über dem Straßenkörper; Postanschrift: Amtsstraße 8 c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtun- 36466 Dermbach OT Stadtlengsfeld gen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leich- Ruf: 036965 80441 tigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger Sprechzeit: dienen, und die Bepflanzung. Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne oder nach Vereinbarung. Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspek- im Gebiet der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oech- tion Bad Salzungen, sen, Weilar und Wiesenthal zugänglichen Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str.2 a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), 36433 Bad Salzungen b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und Ruf: 03695 5510 c) die öffentlichen Toilettenanlagen. Polizei-Notruf: 110 (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Er- holung der Bevölkerung dienen. Nächster Redaktionsschluss Hierzu gehören: Montag, den 22.03.2021 a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. Nächster Erscheinungstermin §3 Verunreinigungen Samstag, den 03.04.2021 (1) Es ist verboten:
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -3- Nr. 2/2021 a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anla- unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hy- gen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, dranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blu- (2) Kinderspielplätze dienen nur zum Aufenthalt von Kindern bis menkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, zum Alter von 14 Jahren, soweit nicht durch Schilder eine an- Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahver- dere Altersgrenze festgelegt ist. Außer ihnen dürfen dort nur Er- kehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen ziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen anwesender Kinder zu beschädigen. verweilen. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Der Aufenthalt auf den Kinderspielplätzen ist nur tagsüber bis Art zu waschen oder abzuspritzen. zum Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens bis 21:30 Uhr c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebau- vom 01. April bis 30. September oder bis spätestens 18:00 Uhr ten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlags- vom 01. Oktober bis 31. März erlaubt. Die Benutzung der Kinder- wassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie spielplätze geschieht auf eigene Gefahr. z. B. verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, (3) Der Aufenthalt auf den Sportanlagen ist nur tagsüber, jedoch explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- bis spätestens 22:00 Uhr erlaubt. Die Benutzung der Sportanla- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in öffentliche gen geschieht auf eigene Gefahr. Entwässerungsanlagen (Straßeneinläufe, Gullys, Schächte) (4) Auf Kinderspielplätzen, Sportanlagen und Gedenkstätten ist einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft es verboten: auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton so- a) alkoholhaltige Getränke zu verzehren, ausgenommen sind wie ähnliche Materialien zu. traditionelle Festlichkeiten und Veranstaltungen im öffentli- (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ord- chen Interesse; nungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen b) mit Fahrrädern oder Fahrzeugen zu fahren, ausgenommen Zustand unverzüglich wiederherzustellen. sind Krankenfahrstühle und Kinderfahrzeuge sowie Rasen- pflegefahrzeuge des hierfür Verantwortlichen. §4 c) Kraftfahrzeuge zu parken oder unbefugt abzustellen; Wildes Zelten, Unerlaubtes Camping In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten unter- d) Tiere, mit Ausnahme von therapeutischen Tieren insbeson- sagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell gere- dere Blindenhunde, mitzuführen. gelt wird. § 11 §5 Hausnummern Wasser und Eisglätte (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten Wasser darf nur in öffentliche Entwässerungsanlagen (Straßen- auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeinde- einläufe, Gullys, Schächte) geschüttet werden, wenn es ungehin- verwaltung zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Haus- dert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch nummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar keine Glätte entsteht. erhalten werden. (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des §6 Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupt- Betreten und Befahren von Eisflächen eingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren wer- zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grund- den, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung dafür freigegeben stückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt worden sind. ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein §7 solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen befestigen. Die Gemeindeverwaltung kann eine andere Art der Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnum- -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benut- mer, geboten ist. zung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material be- (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, stehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt abheben und mindestens 10 cm hoch sein. auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen be- § 12 reitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Stra- Tierhaltung ßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemein- Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbar- heit nicht gefährdet oder belästigt wird. Wer Hunde oder andere keit und Funktion beeinträchtigt werden. Haustiere außerhalb von Zwingern oder Stallungen frei hält, hat §8 abzusichern, dass diese weder Einfriedungen überwinden noch Leitungen auf andere Weise das Grundstück ohne Aufsicht verlassen kön- Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen nen. Der Tierhalter hat ferner dafür zu sorgen, dass Nachbarn und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berech- nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Hun- tigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen degebell u.a. Tierlaute belästigt werden. bleiben unberührt. (2) Es ist untersagt, Hunde in den Ortslagen und in der Flur un- beaufsichtigt umherlaufen zu lassen sowie diese in öffentli- §9 chen Brunnen, Becken und Badeseen, baden zu lassen. Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden (3) Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Rad- und Feldwegen, auf Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Ver- Flächen der Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Marktplätze, kehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefähr- in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und det werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden (Leinen- oder andere Berechtigte beseitigt werden. pflicht). Jeder Hundehalter hat sicherzustellen, dass Hunde nur § 10 von Personen geführt werden, die von der körperlichen Konstitu- Einrichtungen für öffentliche Zwecke tion her in der Lage sind, die Tiere jederzeit sicher an der Leine (1) Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und zu halten. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasse- sicher gehalten werden kann. Sie darf nur so lang sein, dass rentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, der Einfluss des Hundeführers nicht eingeschränkt ist und keine Transformations- und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Gefahr von dem angeleinten Hund ausgehen kann. Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hin- (4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen sowie öffentliche weisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Strom- Flächen und Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit leitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur so- geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke fortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Stra-
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -4- Nr. 2/2021 ßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und berührt. 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Die Regelungen der Absätze 1 bis 4 gelten gleichermaßen für die Eigentümer, die Halter und die die tatsächliche Sachherr- (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und schaft über die Tiere ausübenden Verfügungsberechtigten. Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Wald- (6) Das Füttern fremder oder freilebender (herrenloser) Katzen gesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Füt- Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder ver- terung freilebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung boten sind, bleiben unberührt. durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen wer- § 17 den. Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen § 13 In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeig- Bekämpfung verwilderter Tauben net ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. behindern oder zu belästigen, insbesondere (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, a) aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnah- durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmit- men zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur tel, Verfolgen oder Anfassen), Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. b) die Verrichtung der Notdurft, § 14 c) das Nächtigen auf Bänken und Stühlen Unbefugte Werbung d) die Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen Raumes (1) Plakate und andere Werbeträger dürfen nur dort angebracht durch die Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen werden, wo dies ausdrücklich erlaubt ist. Zugelassene Werbe- Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von flächen dürfen nicht überklebt, bemalt oder in sonstiger Art und Bänken). Weise überdeckt, beschmutzt und verunstaltet werden. (2) In und an öffentlichen Anlagen und Straßen ist es nicht ge- § 18 stattet, Anpflanzungen a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfeh- Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zwei- lungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwer- ge von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen fen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Ver- und b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen Entsorgung sowie die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigen. anzubieten; Der Verkehrsraum in der Ortslage muss über Geh- und Radwe- c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzu- gen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahr- stellen oder anzubringen. bahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten (3) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksent- werden. scheiden sind Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb § 19 einer Woche zu entfernen. Alkohol § 15 In und auf allen öffentlichen Anlagen bzw. Verkehrsflächen ist Ruhestörender Lärm das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder über- (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz wiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses untersagt, soweit 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Um- hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allge- ständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt meinheit beeinträchtigt wird. werden. § 20 (2) In den reinen Wohngebieten ist eine Mittagsruhe in der Zeit Ausnahmen von 12:00 bis 14:00 Uhr einzuhalten. Darüber hinaus gilt im OT Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Ausnah- Stadtlengsfeld in dem in der als Anlage beigefügten Karte grün eingegrenzten Gebiet eine Abendruhe in der Zeit von 19.00 bis men von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. 22.00 Uhr. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung. § 21 (3) Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten Ordnungswidrigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehörden- insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. 1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Be- öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt; tätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, 2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt 13; 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Ar- 3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in öffent- beiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, liche Entwässerungsanalagen einleitet, einbringt oder dieser Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind. zuleitet; (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, 4. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder über- wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der nachtet; Arbeiten in dieser Zeit gebietet. 5. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente Wasser bei Frostwetter in öffentliche Entwässerungsanlagen dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, (Straßeneinläufe, Gullys, Schächte) schüttet; dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. 6. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; § 16 7. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; Offene Feuer im Freien 8. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnli- entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll chen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 20 ersetzt nicht die not- 9. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich be- wendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besit- seitigt; zers. 10. § 10 Abs.1 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, (3) Jedes nach § 20 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuer- macht; stelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. 11. § 10 Abs. 2 sich auf einem Kinderspielplatz nach 21:30 Uhr (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein. vom 01. April bis 30. September oder nach 18:00 Uhr vom 01. 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, Oktober bis 31. März aufhält; vom Dachvorsprung ab gemessen, 12. § 10 Abs. 3 sich auf einer Sportanlage nach 22 Uhr aufhält;
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -5- Nr. 2/2021 13. § 10 Abs. 4 a) auf einem Kinderspielplatz, Sportanlage oder Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Gedenkstätte alkoholhaltige Getränke verzehrt; von 13.00 bis 18.00 Uhr 14. § 10 Abs. 4 b) auf einem Kinderspielplatz, Sportanlage oder Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Gedenkstätte mit Fahrzeugen oder Fahrrädern fährt; 15. § 10 Abs. 4 c) auf einem Kinderspielplatz, Sportanlage oder Auf Grund der zurzeit erforderlichen Hygienemaßnahmen infolge Gedenkstätte Kraftfahrzeuge unbefugt abstellt; der Corona -Pandemie empfehlen wir eine Terminvereinbarung. 16. § 10 Abs. 4 d) auf einem Kinderspielplatz, Sportanlage oder Hinweis: Gedenkstätte Tiere mitführt; Ist eine Verordnung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- 17. § 11 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnum- vorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) mer versieht, enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zu- 18. § 12 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen oder ba- stande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 Thür- den lässt; KO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Be- 19. § 12 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt; kanntmachung der Verordnung gegenüber der Gemeinde unter 20. § 12 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen beseitigt; soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn 21. § 12 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder füttert; die Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind. Wur- de eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch 22. § 13 Absatz 1 verwilderte Tauben füttert; nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver- 23. § 14 Absatz 1 zugelassene Werbeflächen überklebt, bemalt letzung geltend machen. oder in sonstiger Art und Weise überdeckt, beschmutzt und verunstaltet; 24. § 14 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen an- ➤➤➤ Die Anlage der Verordnung finden Sie bietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; auf der nächsten Seite ➤➤➤ 25. § 15 Absatz 3 während der Mittags- und/oder Abendruhe- zeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; 26. § 15 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Mu- sikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt; 27. § 16 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; 28. § 16 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljäh- rige Person beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle ablöscht; 29. § 16 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindes- tens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m oder c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind; 30. § 18 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzel- werk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindes- tens 4,50 m freihält; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahn- dung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeinde Dermbach (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). § 22 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2040. § 23 Impressum Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Amtsblatt der Gemeinde Dermbach Herausgeber: Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten alle entgegenste- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, henden Vorschriften außer Kraft. info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Dermbach, den 18.02.2021 Verantwortlich: Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un- Hugk - Siegel - ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet Die Anlage der Verordnung wird gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) in der Gemeinde- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von verwaltung ausgelegt. Jedermann kann diese bei der Gemein- uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso de Dermbach, Verwaltungssitz: Hinter dem Schloss 1 in 36466 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- Dermbach, Hauptamt, Zimmer 306, während der Öffnungszeiten naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. einsehen: Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungs- Montag keine Öffnungszeiten gebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ von 13.00 bis 16.00 Uhr oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- Mittwoch keine Öffnungszeiten sche Gruppierung verantwortlich.
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -6- Nr. 2/2021
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -7- Nr. 2/2021 Öffentliche Bekanntmachung ACHTUNG derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- verwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach An alle Steuerzahler der Gemeinden Dermbach, Empferts- einzulegen. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages hausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Ein- wendungen, die sich gegen die Steuerpflicht oder den Steuer- Festsetzung der Steuern für das Jahr 2021 messbetrag richten, sind bei dem Finanzamt anzubringen, das Auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz – GrStG- in den Steuerbescheid (Zerlegungsbescheid) erlassen hat. der aktuell gültigen Fassung gibt die Gemeindeverwaltung Derm- Dermbach, den 02.02.2021 bach Folgendes bekannt: gez. Thomas Hugk Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide 2021 Bürgermeister wird für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlage sich erfüllende Gemeinde Dermbach nicht ändert, hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2021 wie im Vorjahr festgesetzt. Eine Änderung der Hebesätze kann der je- Bankverbindungen der Gemeinden weilige Gemeinderat noch bis zum 30.06.2021 beschließen. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, Gemeinde Dermbach: in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern Wartburg-Sparkasse in den Folgejahren zu leisten sind. Demnach werden die Steuern IBAN: DE 03 8405 5050 0000 1154 95 BIC: HELA DEF1 WAK; mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festge- VR-Bank-NordRhön setzten Beträgen fällig. Sie sind an den im zuletzt ergangenen IBAN: DE 13 5306 1230 0005 8147 40 BIC: GENO DEF1 HUE Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeinde Empfertshausen: jeweiligen Gemeinde zu überweisen. Soweit der Gemeindever- Wartburg-Sparkasse waltung Dermbach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden IBAN: DE 96 8405 5050 0000 1105 23 BIC: HELA DEF1 WAK; die fälligen Beträge eingezogen. Falls bislang ein solches Man- dat noch nicht erteilt wurde, besteht auch jetzt noch die Möglich- VR-Bank-NordRhön keit, ein SEPA-Mandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und IBAN: DE 32 5306 1230 0005 8011 09 BIC: GENO DEF1 HUE damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Gemeinde Oechsen: Wartburg-Sparkasse Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Zimmer 309, Hinter dem IBAN: DE 35 8405 5050 0000 1009 51 BIC: HELA DEF1 WAK; Schloss 1 in 36466 Dermbach (nach vorheriger telefonischer VR-Bank-NordRhön Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036964/8829) IBAN: DE 36 5306 1230 0005 5135 29 BIC: GENO DEF1 HUE eingesehen werden. Gemeinde Weilar: 2. Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben Wartburg-Sparkasse Die Gemeindeverwaltung Dermbach weist alle Steuerpflichtigen, IBAN: DE 28 8405 5050 0012 0152 96 BIC: HELA DEF1 WAK; die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, darauf hin, VR-Bank-NordRhön dass bei Nichtbeachtung der Fälligkeiten 15. Februar 2021, IBAN: DE 31 5306 1230 0005 1210 60 BIC: GENO DEF1 HUE 15. Mai 2021, 15. August 2021, 15. November 2021 Mahnge- Gemeinde Wiesenthal: bühren und Säumniszuschläge anfallen. Wartburg-Sparkasse Rechtsbehelfsbelehrung: IBAN: DE 81 8405 5050 0000 1275 74 BIC: HELA DEF1 WAK; Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats VR-Bank-NordRhön nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi- IBAN: DE 24 5306 1230 0005 0428 10 BIC: GENO DEF1 HUE Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung zum Ablauf der Ruhezeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Brunnhartshausen, Dermbach, Diedorf, Empfertshausen, Gehaus, Neidhartshausen, Oechsen, Stadtlengsfeld, Urnshausen, Weilar, Wiesenthal und Zella/Rhön Auf der Grundlage der jeweils gültigen Friedhofssatzungen der Gemeinden sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/ Urnengrabstätten die Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen, einschließlich der Fundamente und Befestigungs- materialien von den Nutzungsberechtigten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit von Grabstätten, deren Ruhezeit 2020 endete, soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen werden. Betroffen sind: Friedhöfe Brunnhartshausen und Föhlritz - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhöfe Dermbach und Unteralba - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Diedorf - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1995 und älter Friedhof Empfertshausen - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Neidhartshausen - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof in Oechsen - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Stadtlengsfeld - Erdbestattungen des Jahrganges 1995 und älter - Urnenbestattungen des Jahrganges 1995 und älter - Wahlgräber des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Gehaus - Erdbestattungen des Jahrganges 1990 und älter - Urnenbestattungen des Jahrganges 2000 und älter Friedhöfe Urnshausen und Bernshausen - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Weilar - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter - Wahlgräber des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Wiesenthal - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter Friedhof Zella/Rhön - Erdbestattungen und Urnenbestattungen des Jahrganges 1990 und älter
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -8- Nr. 2/2021 Die Frist berechnet sich nach der letzten Bestattung in einer WICHTIG Grabstätte und der jeweils gültigen Friedhofssatzung zum Die Entleihung und Rückgabe erfolgt kontaktlos. Die Medien wer- Zeitpunkt der Bestattung. den im Flur bzw. Eingangsbereich hinterlegt. Daher muss zwin- gend ein Termin für das Bringen und die Abholung vereinbart Die Grabräumung kann entweder in Eigenleistung, durch einen werden. Die Tür des Eingangs ist geschlossen, deshalb bitte bei Steinmetz oder durch den Bauhof der Gemeinde entsprechend Eintreffen klingeln. der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung erfolgen. Bei der Räumung und Einebnung der Grabstätten in Eigenleistung sind Es handelt sich um einen zusätzlichen Service der Bibliothek die Angehörigen für die ordnungsgemäße Entsorgung der Grab- Dermbach. Die Fristen aller derzeit entliehenen Medien werden malanlagen (Grabstein, Einfassung, Zubehör) selbst verantwort- für die Dauer der Schließung fortlaufend verlängert. lich. Auch die Fundamente sind restlos zu entfernen. Kontakt und weitere Rückfragen: In jedem Fall ist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Derm- Bibliothek Gemeinde Dermbach bach über die erfolgte Grabräumung/-einebnung zu benachrich- Katharina Koch tigen. Geisaer Str. 16, 36466 Dermbach Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mit- Tel. 036964 80 27 7 arbeiterin der Friedhofsverwaltung, Frau Herbarth (Telefon bibliothek@gemeinde.net 036964/8830). www.dermbach.net Dermbach, den 12.02.2020 Lotz Leiterin Bauverwaltung Hinweis zu den Elternbeiträgen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Dermbach in den OT Diedorf/Rhön, Neidhartshausen und Urnshausen sowie in den Gemeinden Weilar und Wiesenthal Sehr geehrte Eltern, im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie 2020/2021 und der damit verbundenen Schließung der Kindertageseinrich- tungen möchten wir Sie zur Frage nach der Erstattung der El- ternbeiträge über den aktuellen Stand informieren. Seitens des Landes wurden zwar Maßnahmen bezüglich der Erstattung von Elternbeiträge angekündigt, aber bisher nicht gesetzgeberisch umgesetzt. Wir haben als Träger der Einrichtung die Entscheidung getroffen, dass die Elternbeiträge regulär am 15. d. Monats fällig bleiben und erst nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes die möglichen Erstattungen mit künftigen Monatsbeiträgen verrech- net werden. Auf eine solche Erstattung können nach derzeitigem Stand nur die Personenberechtigten hoffen, für deren Kinder die Notbetreuung gar nicht oder nur tagesweise in Anspruch genom- men wurde. Nach aktuellen Informationen wird der Landtag Mitte März über ein Gesetz zur Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit der Schließung entscheiden. Insofern werden voraussichtlich auch im März die Elternbeiträge am 15.03. vollumfänglich fällig. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihren Familien alles Gute für diese schwierige Zeit. Bibliothek Gemeinde Dermbach Bibliotheken bleiben vorerst geschlossen - Neuer Service der kontaktlosen Ausleihe möglich Die Bibliotheken der Gemeinde Dermbach in den Ortsteilen Dermbach und Stadtlengsfeld bleiben aufgrund der geltenden Corona-Verordnung vorerst weiterhin auf unbestimmte Zeit ge- schlossen. Die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek im Ortsteil Dermbach können aber ab Dienstag, den 02. März 2021 nach vorheriger Terminvereinbarung, immer dienstags und donnerstags ihre Me- dien zurückgeben und auch neue entleihen. Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek haben hierfür Medienlis- ten mit den aktuellen Neuerwerbungen vorbereitet, aus diesen können sich die Bibliotheksnutzer*innen Titel zur Ausleihe vor- merken lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbei- terinnen der Bibliothek. Diese sind von Montag - Donnerstag von 10:00 - 14:00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 036964 - 80277 erreichbar. Die aktuellen Medienlisten können auch auf www.dermach.net unter AKTUELLES eingesehen werden.
Amtsblatt der Gemeinde Dermbach -9- Nr. 2/2021 Gemeinde Dermbach Sprechtag des Bürgerbeauftragten in Eisenach Sie verstehen Ihren amtlichen Bescheid nicht? Sie haben sich im Labyrinth der Ämter und Behörden verlaufen und brauchen Unterstützung? Oder Sie benötigen einfach nur eine Information oder Auskunft und wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden können? Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen hilft Bür- gerinnen und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von ei- ner Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Er schaut genau hin, überprüft, berät und unterstützt Bürgerin- nen und Bürger in Verwaltungsangelegenheiten. Jeder hat das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Seine Hilfe ist kostenlos. Der nächste Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Frei- staats Thüringen, Dr. Kurt Herzberg, findet statt am: 02. März 2021 ab 9.00 Uhr in der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach Raum 317 (3. OG) Aus organisatorischen Gründen vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der Tel.-Nr.: 0361 57 3113871 oder unter post@buergerbeauftragter-thueringen. de. Der Sprechtag findet unter Einhaltung der Infektions- schutzbestimmungen statt. Sollte der Sprechtag aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant vor Ort stattfinden können, führt der Bürgerbe- auftragte den Sprechtag alternativ als Videokonferenz bzw. als Telefongespräch durch. Weitere Sprechtage, u.a. im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt, finden Sie unter www.buergerbeauftragter-thuerin- gen.de. Sie können sich auch gern schriftlich oder telefonisch an den Bürgerbeauftragten wenden. Alle Informationen finden Sie auch unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de.
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