Mutterschutz und Elternzeit - Das Wichtigste zum Mutterschutz und Dr. Joachim Reiff zur Elternzeit während des Arbeitsverhältnisses
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Dr. Joachim Reiff Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste zum Mutterschutz und zur Elternzeit während des Arbeitsverhältnisses 10 Fragen und Antworten
Mutterschutz und Elternzeit Antworten auf die 10 häufigsten Fragen zum Mutterschutz und zur Elternzeit Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Frage 1: Welche Arbeitnehmerinnen genießen Mutterschutz?3 Frage 2: Welche Beschäftigungsverbote sind zu beachten? 4 Frage 3: Wie ist die (werdende) Mutter während eines Beschäftigungsverbotes finanziell abgesichert? 4 Frage 4: Wann kann einer werdenden Mutter gekündigt werden?5 Frage 5: Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit?5 Frage 6: Für welchen Zeitraum kann Elternzeit beantragt werden?6 Frage 7: Wie und wann muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden? 6 Frage 8: Kann der Zeitraum der Elternzeit einseitig geändert oder beendet werden? 7 Frage 9: Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? 8 Frage 10: Wann darf einem Arbeitnehmer während der Elternzeit gekündigt werden?9 Seite 2 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
Einleitung 1. Welche Arbeitnehmerinnen genießen Mutterschutz? Mutterschutz ist Arbeitnehmerschutz. Im Arbeitsver- hältnis stehende schwangere und stillende Frauen Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt. sowie ihre Kinder sind vor Gefahren, Überforderung Er gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Ar- und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz und vor beitsverhältnis stehen. Hierzu gehören auch Frauen, finanziellen Nachteilen geschützt. Gleichzeitig genie- die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. ßen sie temporär einen besonderen Kündi-gungs- Dem Mutterschutz unterliegen Arbeitnehmerinnen schutz. Im Umkehrschluss bringt der Mutterschutz unabhängig davon, ob ihr Arbeitsverhältnis zur Probe, für den Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen zur Aushilfe, auf Dauer, haupt- oder nebenberuflich mit sich. Nach der Geburt haben die Eltern dann oder befristet abgeschlossen ist. die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Elternzeit bedeutet unbezahlte Freistellung und soll Keinen Schutz genießen hingegen Selbständige, Frei- der Vereinbarkeit von Familie, Erziehung und Beruf beruflerinnen, Handelsvertreterinnen oder Organ- dienen. mitglieder juristischer Personen, wie z.B. GmbH-Ge- schäftsführerinnen. In der Praxis sehen sich Arbeitgeber und Arbeitneh- mer im Falle einer Schwangerschaft oder einer Eltern- Damit das Unternehmen die Mutterschutz-bestim- zeit regelmäßig mit den gleichen Fragen konfrontiert. mungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unter- Welche Arbeitnehmerinnen genießen ab wann wel- nehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen chen Schutz? Welche Fristen und Formvorschriften Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tat- sind zu beachten? Sind finanzielle Nachteile zu be- sachen bekannt sind. Tun sie dies nicht, so gelten die fürchten? Was ist generell zu beachten? Diese und Schutzvorschriften erst, wenn sie die Mitteilung ge- weitere Fragen wird der Leitfaden im Folgenden be- macht haben. antworten. Seite 3 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
2. Welche Beschäftigungsverbote Stillenden Müttern hat der Arbeitgeber auf Ver- sind zu beachten? langen die zum Stillen erforderliche Zeit, min- destens aber zweimal täglich eine halbe Stunde Es gibt zahlreiche Beschäftigungsverbote im oder einmal täglich eine volle Stunde freizugeben. Mutterschutz. Hierbei ist zwischen den Beschäf- Durch diese Stillzeiten darf ein Verdienstausfall tigungsverboten vor der Geburt und den Be- nicht eintreten. Daher darf die Stillzeit nicht vor- schäftigungsverboten nach der Geburt zu diffe- oder nachgearbeitet werden. Darüber hinaus renzieren. dürfen werdende und stillende Mütter regel- mäßig nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wo- zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr und nicht an chen vor der Entbindung nicht beschäftigt wer- Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Aus- den. Etwas anderes gilt nur, wenn die werdende nahmen können in der Gastronomie, Landwirt- Mutter sich ausdrücklich zu der Arbeitsleistung schaft oder bei Künstlerinnen gelten. bereit erklärt. Eine solche Erklärung kann jeder- zeit widerrufen werden. 3. Wie ist die (werdende) Mutter während eines Beschäftigungs- Das Mutterschutzgesetz sieht daneben Beschäf- verbotes finanziell abgesichert? tigungsverbote vor, die schon vor dem sechswö- chigen Beschäftigungsverbot eingreifen können. Setzt eine Frau wegen eines besonderen Beschäf- Werdende Mütter dürfen daher beispielsweise tigungsverbotes aufgrund ärztlichen Attests ganz nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und oder teilweise vor Beginn und nach Ende der ge- nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen setzlichen Schutzfristen mit der Arbeit aus oder sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind. versetzt der Arbeitgeber die werdende Mutter auf Dies sind insbesondere gesundheitsgefährdende einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz, darf dies Stoffe oder Strahlen, Staub, Gase oder Dämpfe, nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sein. Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Der Arbeitgeber hat weiterhin mindestens den Lärm ausgesetzt. Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwan- Nach der Entbindung dürfen Mütter bis zum Ab- gerschaft zu zahlen (sog. Mutterschutzlohn). lauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsge- So genanntes Mutterschaftsgeld hingegen wird burten gilt dieses Beschäftigungsverbot bis zum von den gesetzlichen Krankenkassen während Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung. Bei der Schutzfristen vor und nach der Entbindung einer Frühgeburt verlängert sich der Zeitraum sowie für den Entbindungstag ge-zahlt. Das Mut- dieses Beschäftigungsverbotes ebenfalls. terschutzgeld beträgt maximal Euro 13,00 pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche Seite 4 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
kalendertägliche Netto-Arbeitgeberlohn den Be- Ausnahmsweise kann die für den Arbeitsschutz trag von Euro 13,00 (dies ist ab einem monatli- zuständige oberste Landesbehörde (in Hessen chen Nettolohn von Euro 390,00 der Fall), ist der ist dies das örtlich zuständige Regierungspräsi- Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zum Mut- dium) in besonderen Fällen die Kündigung für terschaftsgeld zu zahlen. Das Mutterschaftsgeld zulässig erklären. Eine Zulässigerklärung der Be- erhal-ten nur Mütter, die in einer gesetzlichen hörde kann bei schwerwiegenden vorsätzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert Vertragsverstößen, Vermögensdelikten, tätlichen sind. Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Bedrohungen des Arbeitgebers oder aus be- gesetzlichen Krankenkasse sind, erhal-ten das trieblichen Gründen, z.B. bei der Stilllegung oder Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt wirtschaftlichen Gefährdung des Arbeitgebers in sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Betracht kommen. Bei Teilnahme am Umlageverfahren erhalten Ar- Die Kündigungserklärung des Arbeitgebers ist beitgeber geleistete Mutterschutzaufwendungen aber erst nach positiver Entscheidung der Be- von der Krankenkasse der Arbeitnehmerin er- hörde möglich. Fehlt die Entscheidung ist eine stattet. Erstattet werden daher der Zuschuss trotzdem ausgesprochene Kündigung unheilbar zum Mutterschaftsgeld, der bei Beschäftigungs- nichtig. verboten gezahlte Mutterschutzlohn sowie die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversiche- Andere Beendigungsgründe, z.B. eine Beendigung rungsbeiträge. wegen Fristablauf oder infolge des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages, sind von dem Kün- 4. Wann kann einer werdenden digungsverbot nicht umfasst. Daher kann eine Schwangere auch das Arbeitsverhältnis durch Mutter gekündigt werden? eine Eigenkündigung beenden. Die Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf 5. Welche Arbeitnehmer haben von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzuläs- Anspruch auf Elternzeit? sig, sofern der Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung zur Zeit der Kündigung kannte. Elternzeit können alle Arbeitnehmer unabhän- Hat der Arbeit-geber keine Kenntnis der Schwan- gig ihres Geschlechts beantragen, die in einem gerschaft, ist die Kündigung unwirksam, wenn ihm Arbeitsverhältnis stehen. Auf Art und Inhalt des die Schwangerschaft oder Entbindung innerhalb Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an, so dass von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mit- auch befristet Angestellte ebenso Elternzeit be- geteilt wird. Verboten ist daher neben der außer- antragen können wie Teilzeitbeschäftigte. ordentlichen und ordentlichen Kündigung auch die Änderungskündigung. Voraussetzung eines Anspruches auf Elternzeit ist Seite 5 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
die Betreuung und Erziehung eines im Haushalt übertragen. Hierdurch soll Eltern gestattet wer- des Arbeitnehmers lebenden Kindes. Der Arbeit- den, sich dem Kind bei einem späteren Betreu- nehmer muss die Betreuung und Erziehung selbst ungsbedarf, z.B. nach der Einschulung, nochmals übernehmen. Bei dem zu betreuenden Kind muss verstärkt zu widmen. Eine solche Übertragung es sich nicht um das leibliche Kind handeln. Auch setzt allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers ein Kind, dass mit dem Ziel der Adoption aufge- voraus. nommen wurde, Kinder von Ehe- und Lebens- partnern (auch bei gleichgeschlechtlichen Le- 7. Wie und wann muss der Antrag benspartnern), Kinder, bei denen die Vaterschaft auf Elternzeit gestellt werden? anerkannt und über die noch nicht entschieden worden ist, ist Elternzeit möglich. Gleiches gilt Bei dem Recht auf Elternzeit handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen für bei Ver- streng genommen nicht um einen Anspruch des wandten lebenden Kindern. Schließlich kann El- Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat vielmehr ternzeit beansprucht werden für ein Kind, das ein Gestaltungsrecht und kann nach Ausübung in Vollzeitpflege in den Haushalt aufgenommen dieses Rechtes ohne jede Reaktion des Arbeitge- worden ist. bers der Arbeit fern bleiben. Wichtig ist nur, dass die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen der Ausübung vorliegen und die Elternzeit form- haben sogar Großeltern Anspruch auf Elternzeit und fristgerecht verlangt worden ist. zur Betreuung und Erziehung eines Enkelkindes. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber schrift- 6. Für welchen Zeitraum kann lich mitteilen, für welche Zeiten er innerhalb von Elternzeit beantragt werden? 2 Jahren Elternzeit beansprucht. Anzugeben sind die konkreten Daten des Beginns und des Ende Die maximale Dauer der Freistellung anlässlich der Elternzeit. Daher kann der Arbeitnehmer der Elternzeit beträgt pro Kind 3 Jahre. Der An- beispielsweise festlegen, dass er nach 12 Monaten spruch umfasst damit den Zeitraum von der Ge- Elternzeit für die Dauer von 6 Monaten arbeitet burt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des und anschließend erneut mit der Arbeit aussetzt. Kindes. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich Mit Zugang des Elternzeitverlangens beim Ar- der Anspruchszeitraum nicht. Die achtwöchige beitgeber ist das Verlangen unwiderruflich. Der Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf eine Arbeitgeber kann sich berechtigterweise auf die nachfolgende Elternzeit angerechnet. angekündigten Fehlzeiten einrichten und entspre- chend disponieren. Es besteht die Möglichkeit, einen Anteil der El- ternzeit von bis zu 12 Monaten auf die Zeit bis Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor de- zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes zu ren Beginn verlangt werden. Nur bei dringenden Seite 6 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist der unbezahlten Freistellung die wirtschaftliche möglich. Selbstverständlich kann der Arbeit- Existenz des Arbeitnehmers erheblich gefährdet nehmer den Arbeitgeber auch schon früher über ist. Auch die Geburt eines weiteren Kindes be- seine Pläne zur Inanspruchnahme der Elternzeit gründet einen Anspruch des Arbeitnehmers auf informieren. eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Werden die Form- und Fristerfordernisse nicht Liegen die Voraussetzungen für den Abbruch der ordnungsgemäß eingehalten, ist die Elternzeit Elternzeit vor, kann der Arbeitnehmer diesen nicht rechtzeitig wirksam geltend gemacht. Sie beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich und nur beginnen. Bleibt der Arbeitnehmer dem Arbeits- aus dringenden betrieblichen Gründen eine vor- platz trotz falscher Geltendmachung fern, riskiert zeitige Beendigung der Elternzeit ablehnen. Ein er eine Abmahnung und Kündigung des Arbeits- Ablehnungsgrund ist insbesondere eine fehlende verhältnisses. Beschäftigungs-möglichkeit des rückkehrwilligen Arbeitnehmers. 8. Kann der Zeitraum der Ein Anspruch auf Verlängerung der ursprüng- Elternzeit einseitig geändert oder lich beantragten Elternzeit besteht hingegen bei beendet werden? Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Ein sol- cher „wichtiger Grund“ ist z.B. der Verlust des Die Dauer der Elternzeit richtet sich nach dem Arbeitsplatzes des anderen Elternteils oder eine vom Arbeitnehmer Geltend gemachten Zeit- schwerwiegende Erkrankung des anderen Eltern- raum. Eine Abweichung, d.h. bspw. Verlängerung teils, die eine Betreuung des Kindes erschwert. oder Verkürzung der Elternzeit nach Geltendma- Im Fall der gewünschten Verlängerung ist eine chung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Ankündigungsfrist nicht einzuhalten. Seitens des Arbeitgebers möglich. Arbeitnehmers genügt die Verlängerungsanzeige und die Schilderung des Sachverhalts, der den Von diesem Grundsatz gibt es gesetzliche Aus- wichtigen Grund darstellt. Das Risiko des Nicht- nahmen: Eine vorzeitige Beendigung der Eltern- vorliegens des wichtigen Grundes trägt allerdings zeit ohne Vereinbarung tritt ein, wenn das Kind der Arbeitnehmer. verstirbt. In einem solchen Fall endet die Eltern- zeit spätestens 3 Wochen nach seinem Tod. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber über den Tod des Kindes unverzüglich zu unterrichten. Des Wei- teren hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Eintritt eines Härtefalls, weil bspw. bei einer Fortführung Seite 7 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
9. Hat ein chen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mit- Arbeitnehmer Anspruch auf geteilt. Teilzeitbeschäftigung während Bei Geltendmachung dieses Anspruchs sind ver- der Elternzeit? schiedene Form- und Fristbestimmungen zu be- achten: Der Antrag ist bspw. schriftlich einzurei- Während der Elternzeit darf ein Arbeitnehmer chen und muss den Beginn und den konkreten eine Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. ausüben. Daneben soll die gewünschte Verteilung der ver- ringerten Arbeitszeit im Antrag angegeben wer- Eine solche ist bei dem bisherigen Arbeitgeber den. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Ver- oder mit Zustimmung des bisherigen Arbeitge- ringerung der Arbeitszeit ablehnen möchte, muss bers bei einem anderen Arbeitgeber oder auf er dies innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher selbstständiger Basis möglich. Eine Teilzeittätig- Begründung tun. keit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ist häufig das kann der Arbeitgeber nur bei entgegenstehenden (Nicht-)Vorliegen der „dringenden betrieblichen dringenden betrieblichen Interessen ablehnen. Gründe“, welche dem Anspruch des Arbeitneh- Solche sind zum Beispiel wettbewerbliche Inte- mers entgegenstehen können. Vor Ablehnung des ressen oder eigener Bedarf an der Beschäftigung Anspruches muss der Arbeitgeber alle Möglich- des Arbeitnehmers. keiten der betrieblichen Umorganisation prü- fen und im Streitfall einem Gericht überzeugend Der Arbeitnehmer hat bei Vorliegen der fol- darlegen, dass eine Reduzierung der bisherigen genden Voraussetzungen einen Anspruch auf Teil- Arbeitszeit für die Dauer der Elternzeit im Unter- zeittätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber: nehmen nicht durchführbar ist. An eine wirksame und zulässige Ablehnung durch den Arbeitgeber • der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel werden daher sehr hohe Anforderungen gestellt. mehr als 15 Arbeitnehmer, Ein dringender betrieblicher Grund zur Ablehnung • das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unter- dürfte aber bspw. vorliegen, wenn ein Arbeitneh- brechung länger als 6 Monate, mer erst im Laufe der Elternzeit eine Teilzeitbe- • die Arbeitszeit soll für mindestens 2 Monate schäftigung beim Arbeitgeber aufnehmen möchte auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wo- und der Arbeitgeber zur Vertretung eine Vollzeit- chenstunden verringert werden, kraft eingestellt hat. Dies gilt umso mehr als die • dem Anspruch stehen keine dringenden be- Vertretung ebenso wenig zu einer Reduzierung trieblichen Gründen des Arbeitgebers entge- ihrer Arbeitszeit zu Gunsten des Elternzeitbegeh- gen und rens bereit ist wie die anderen Arbeitnehmer. • der Anspruch wurde dem Arbeitgeber 7 Wo- Seite 8 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
Stimmt der Arbeitgeber der Verringerung der Ähnlich dem Sonderkündigungsschutz nach dem Arbeitszeit nicht zu, kann der Arbeitnehmer den Mutterschutzgesetz (siehe hierzu oben Frage 4) Teilzeitanspruch vor dem Arbeitsgericht Geltend kann die Kündigung durch die für Arbeitsschutz machen. zuständige oberste Landesbehörde (Hessen: Regierungspräsidium) auf Antrag des Arbeitge- 10. Wann darf einem bers ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Gründe für eine solche Zulässi-gerklärung sind Arbeitnehmer während der beispielsweise die Betriebsstilllegung, Stilllegung Elternzeit gekündigt werden? der Betriebsabteilung ohne Weiterbeschäfti- gungsmöglichkeit, Verlagerungen von Betrieb Arbeitnehmer in Elternzeit genießen Sonder- oder Betriebsabteilungen oder die Ablehnung ei- kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Ar- ner zumutbaren Weiterbeschäftigung. beitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch Die obigen Ausführungen zeigen unter anderem, 8 Wochen vor seinem Beginn, und während der dass im Zusammenhang mit dem Mutterschutz Elternzeit nicht kündigen. Voraussetzung des und der Elternzeit zahlreiche gesetzliche Form- Kündigungsschutzes ist ein formwirksames El- und Fristbestimmungen seitens des Arbeitgebers ternzeit-verlangen. Der Kündigungsschutz gilt so- als auch Arbeitnehmers einzuhalten sind. Werden wohl für die erstmalige Inanspruchnahme von El- diese nicht beachtet, kann es zu einem Rechtsver- ternzeit innerhalb der abzudeckenden 2 Jahre, für lust und damit zu ungeplanten und ungewünsch- die Inanspruchnahme des „Dritten Jahres“ sowie ten Nachteilen kommen. für die Inanspruchnahme einer bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragenen El- Es empfiehlt sich daher stets von Anfang an, einen auf ternzeit. Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt einzubinden. Kündigungsschutz genießen auch Arbeitnehmer in Elternzeit, die nicht vollständig mit der Arbeit aussetzen, sondern auf Teilzeitbasis weiterarbei- ten. Unzulässig sind die ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigung. Dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages steht der Sonderkündi- gungsschutz nicht entgegen. Seite 9 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
Autor: Dr. Joachim Reiff Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel. +49 69 9150999-0 Fax +49 69 9150999-99 info@westendlaw.de http://www.westendlaw.de Seite 10 Urheber: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Reiff Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt. westendLaw Partnerschaft Karthal Päsel Reiff | Eschersheimer Landstraße 60/62 | 60322 Frankfurt am Main Tel. 069/9150999-0 | Fax 069/9150999-99 | info@westendlaw.de | http://www.westendlaw.de
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