N 01/2021 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland

 
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N 01/2021 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
MITTEILUNGSBLATT
               EINWOHNERGEMEINDE
               TENNIKEN            N° 01/2021

AUS DEM INHALT

GEMEINDESTEUERN 2021

ERSATZWAHL IN DER
SOZIALHILFEBEHÖRDE

DTV TENNIKEN
ABSAGE GV

NATUR- UND VOGELSCHUTZVEREIN
VOGEL DES JAHRES 2021

TENNIKEN.CH
N 01/2021 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
EIN NEUES JAHR BEDEUTET
NEUE HOFFNUNG, NEUES LICHT,
NEUE GEDANKEN & NEUE WEGE

WAS LAUFT IN TENNIKEN?
FEBRUAR 2021

01.02.2021   Mütter-/Väterberatung
             10.00 – 11.00 Uhr
             Schulhaus Hofmatt

                                     Erscheinung         einmal monatlich
                                     Redaktion           Gemeindeverwaltung Tenniken
                                     Redaktionsschluss   jeweils der 15. jeden Monats
                                     Datenanlieferung    Word oder PDF an:
                                                         mitteilungsblatt@tenniken.ch
                                     Titelbild           Rosen, Tenniken
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AKTUELL                                                                                                          1
JAHR 2021                                     Gehörlose Bewohner werden im Kanton Ba-        INFO
GRUSS DES GEMEINDERATES                       sel-Landschaft via SMS auf die Alarmaus-
Bereits sind die ersten Tage im neuen Jahr    lösung aufmerksam gemacht. Es sind keine       Häckseldienst
vergangen und wir hoffen, Sie konnten das     Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu            08.02.2021
neue Jahrzehnt mit gutem Gefühl, wohlauf      ergreifen.                                     26.04.2021
und gesund beginnen. Leider beeinflusst                                                      13.09.2021
das Corona-Virus nach wie vor unseren                                                        08.11.2021
Alltag. Wir wünschen Ihnen allen die nötige   ADVENTSKALENDER 2020                           Kosten: CHF 10.–
Zuversicht, Geduld und Gelassenheit um        VIELEN DANK
bald möglichst in eine unbeschwertere Zeit    Auch in diesem Jahr wurde in Tenniken ein      Kosten: CHF 20.–
übergehen zu können. Vor allem aber blei-     Adventskalender organisiert. Der Gemein-       Wenn grosse Mengen
ben Sie gesund.                               derat möchte sich an dieser Stelle bei allen   Hackmaterial zu ver-
                                              ganz herzlich bedanken, die den Adventska-     arbeiten sind oder die
                                              lender organisierten bzw. die beim Advents-    Hackschnitzel behal-
ERSATZWAHL IN DER                             kalender mitgemacht haben.                     ten werden.
SOZIALHILFEBEHÖRDE
WAHLTERMIN VOM 7. MÄRZ 2021                                                                  Jahresvignetten auf
Zur Ersatzwahl der Sozialhilfehörde für       VERANSTALTUNGEN 2021/22                        Gemeindeverwaltung
die Amtsperiode vom 01. Januar 2021 bis       ZUSAMMENKUNFT DER VEREINE                      oder Landi erhältlich
31. Dezember 2024 können wir folgendes        Aufgrund der Pandemievorschriften fand in      CHF 80.–
bekanntgeben: Bis zum heutigen Zeitpunkt      diesem Jahr keine Zusammenkunft der Ver-       CHF 150.–
sind bei der Gemeindeverwaltung keine No-     einspräsidentinnen und Vereinspräsidenten      CHF 450.–
minationen eingegangen. Damit steht fest,     statt. Die Daten für den Veranstaltungska-
dass die stille Wahl nicht zustande gekom-    lender 2021 bis Frühjahr 2022 wurden auf       Ab dem 01.07.
men ist und dass die auf den 7. März 2021     dem schriftlichen Weg zusammen getragen.       50% Reduktion auf
festgelegte Urnenwahl stattfindet.            Die Veröffentlichung des Veranstaltungska-     Grüngutvignetten.
Nominationen sind bis zum Abstimmungs-        lenders ist im Mitteilungsblatt Nr. 2/2021
tag möglich und können, wenn vor dem          im Monat Februar 2020 vorgesehen. Nebst        Einzelgrüngutvignetten
Redaktionsschluss vom 15. Februar 2021        dem Veranstaltungskalender wurden auch         bei der Gemeinde-
der Verwaltung bekannt, im Mitteilungs-       die Belegungspläne von Turnhalle und Ge-       verwaltung und neu
blatt vom Februar 2021 publiziert werden.     meindesaal bereinigt.                          auch bei der Landi
Wir ersuchen die Stimmberechtigten, für                                                      erhältlich:
Wahlvorschläge bemüht zu sein, damit diese                                                   CHF 6.60 (140L)
wichtige Behörde für die angelaufene Amts-    TRINKWASSERKONTROLLEN                          CHF 12.50 (240L)
periode komplett besetzt werden kann.         ERGEBNIS VOM 08.12.2020
                                              Das Kantonale Laboratorium hat die Resul-
                                              tate der am 8. Dezember 2020 erhobenen
SIRENENTEST 2021                              bakteriologischen und chemischen Trink-
ZWISCHEN 13.30 UND 15.00 UHR                  wasserkontrollen bekannt gegeben. Die Pro-
Am Mittwoch, 3. Februar 2021, findet der      be wurde vom Netzwasser des Laufbrunnens
jährliche schweizweite Sirenentest statt.     Pfarrhaus entnommen. Sämtliche Werte der
Dabei wird die Funktionsbereitschaft der      abgegebenen Trinkwasserproben waren so-
Sirenen für den „Allgemeinen Alarm“ und       wohl in chemischer wie in bakteriologischer
für den „Wasseralarm“ getestet. Im Kanton     Hinsicht einwandfrei und entsprachen den
Basel-Landschaft werden total 151 Sirenen     gesetzlichen Anforderungen
getestet.
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GEMEINDESTEUERN 2021                        streu!) können mittels privatem Grüngut-
VERSAND IM FEBRUAR                          container (140 l, 240 l oder 770 l) entsorgt
Gemäss § 6 des Steuerreglementes der        werden. Die Abfuhr erfolgt jeweils dienstags
Gemeinde Tenniken vom 12.12.2000 hat der    (Dezember – Februar 1x monatlich, März
Gemeinderat das Skonto und den Verzugs-     – November jede zweite Woche) gemäss
zins für das Steuerjahr 2021 beschlossen.   zugestelltem Entsorgungskalender 2020.
Für die Gemeindesteuern 2021 gilt folgen-   Die Grüngutcontainer sind in der Landi Ten-
des:                                        niken oder in jedem anderen Geschäft mit
                                            Gartensortiment erhältlich. Die Jahresvig-
 • Die Gemeindesteuern werden am            netten (CHF 80.–, CHF 150.–, CHF 450.–)
  30.09.2021 fällig.                        erhalten Sie entweder auf der Gemeindever-
 • Bei Zahlungen bis 30.06.2021 wird ein    waltung oder in der Landi Tenniken.
   Skonto von 3 % gewährt.
 • Nach dem Fälligkeitstermin (30. Sept.)   Ab 1. Juli kostet die Jahresvignette noch
   wird auf den geschuldeten Beträgen       die Hälfte. Die Jahresvignette ist GUT
   ein Verzugszins von 5 % erhoben.         SICHTBAR AUSSEN auf der Vorderseite des
                                            Containers anzubringen. Bitte kleben Sie
Sollten die aktuellen Faktoren - z.B. we-   die Vignette NICHT auf die Innenseite des
gen Pensionierung, Arbeitsaufnahme          Deckels, Sie riskieren, dass die AGSE den
etc.- gegenüber der provisorischen Rech-    Container nicht leert, weil keine Vignette
nung massiv abweichen, können Sie die       sichtbar ist! Der Häckseldienst wird an vier
Gemeindeverwaltung kontaktieren, damit      Daten (8.2. /26.4. / 13.9. / 8.11.21) durchge-
die Berechnungsgrundlage korrigiert wird.   führt. häckseln.
Zudem machen wir darauf aufmerksam,         Wer sein Astmaterial häckseln lassen möch-
dass auf der provisorischen Rechnung 2021   te, muss sich bis Freitagmittag vor dem Ter-
keine Guthaben aus früheren Steuerjahren    min auf der Gemeindeverwaltung anmelden.
berücksichtigt sind. Solche Guthaben wer-   Das Häckseln kostet zwischen CHF 10.00 -
den erst nach der definitiven Rechnungs-    20.00. Die Schnitzel können behalten oder
stellung für das Jahr 2020 auf das Jahr     Yves Claire mitgegeben werden.
2021 gutgeschrieben. Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Infolge Umstellung auf den neuen QR-        SCHLITTELWEGE
Einzahlungsschein erfolgt der Versand der   MISSACHTUNG DER ABSPERRUNG
Gemeindesteuerrechnungen erst im Februar.   Nachdem sich der Winter in seiner ganzen
Wir danken im Voraus für die prompten       Pracht gezeigt hatte, konnten die Schlit-
Zahlungen.                                  telwege und dafür abgesperrten Bereiche
                                            für Fahrten genutzt werden. Mit Befremden
                                            musste der Gemeinderat aber feststellen,
GRÜNGUT-ABFUHR                              dass vereinzelte Automobilisten die Absper-
PLATZIERUNG DER JAHRESVIGNETTEN             rungen missachteten und durch die Schlit-
Wie bereits im Gemeindeblatt vom De-        telwege fuhren. Wir bitten sie, zur Freude
zember 2020 bekannt gegeben, wird das       und letztlich auch zum Wohle der Kinder,
Grüngut durch die AGSE abgeführt. Garten-   die Absperrungen für Schlittelwege zu be-
material, Rasenschnitt, Küchenabfälle und   achten und sich an die Verkehrsweisungen
Haustiermist (kein Hundekot und Katzen-     zu halten.
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GEMEINDE- UND SCHULBIBLIOTHEK TENNIKEN                                                                                           3

    NEXT-GEN GAMING

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    FREITAG, 12. MÄRZ 2021
    19.00 – 22.00 UHR
    FÜR JUGENDLICHE AB 6. KLASSE
    IM GEMEINDESAAL BEI DER BIBLIOTHEK IN TENNIKEN

    Es können Games auf verschiedenen Spielkonsolen, wie z.B. der
    neuen Playstation PS5 und Xbox Series X sowie der neusten
    VR-Brille Oculus Quest ausprobiert werden.

                                     Teilnehmerzahl beschränkt!
                                     @ Anmeldungen an bibliothek@tenniken.ch
                                     oder direkt in der Bibliothek bis 10. März 2021.

                                     Kosten Fr. 20.-- (inkl. Hot-Dog und Getränke)

    Alte Landstrasse 32a, 4456 Tenniken
     Tel. 061 971 60 58  bibliothek@tenniken.ch
    www.tenniken.ch (-> Bildung, Kultur -> Bibliothek)
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www.kirche-tenniken-zunzgen.ch     refkirchete@bluewin.ch

Sonntag, 7. Februar                  10.00 Uhr in Eptingen, Pfrn. M. Muhmenthaler
                                     17.00 Uhr in Tenniken, Tauferinnerungsgottes-
                                     dienst, Pfr. U. Dällenbach
Sonntag, 14. Februar                  10.00 Uhr in Diegten, musikalischer Gottes-
                                      dienst zum Valentinstag, Pfr. U. Dällenbach
                                      und Pfrn. M. Muhmenthaler
Sonntag, 21. Februar                  10.00 Uhr in Eptingen, Regionalgottesdienst,
                                      Pfrn. M. Muhmenthaler
Sonntag, 28. Februar                  9.30 Uhr in Zunzgen, Regionalgottesdienst,
                                      Pfr. U. Dällenbach

JUGENDGOTTESDIENST ONLINE
Sonntag, 28. Februar, 18.15 Uhr Jugendgottesdienst onLine in der reformierten
Kirche Sisssach

TAIZÉ-FEIER
Freitag, 12. Februar, 19.00 Uhr in der reformierten Kirche Sissach

MORGENGEBET                             Fürbitten heisst:
Mittwochs, 8.00-8.30 Uhr im Chor        Jemandem einen Engel senden.
der Kirche Tenniken                                               Martin Luther

KONFIRMANDEN
Unterricht um 18.00 Uhr im Gemeindesaal Tenniken
Mittwoch, 3. und 10. Februar / Donnerstag, 4. und 11. Februar
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 START ZUM GRÜNEN GÜGGEL

Am 15. November 2020 hat sich die Kirchgemeindeversammlung dafür ausge-
sprochen, die Zertifizierung zum Grünen Güggel zu erlangen.

Das Umweltmanagementsystem (UMS) Grüner Güggel, geleitetet von oeku Kirche, hilft
Kirchgemeinden bei der Verbesserung ihrer Umweltleistung und somit für messbare
Ergebnisse im Hinblick auf die Bestandteile ihrer Tätigkeiten, die auf die Umwelt einwir-
ken können.

Wir glauben, dass die Kirchen eine spezielle Verantwortung gegenüber der Schöpfung
und dem Grundgedanken tragen, dass auch künftige Generationen ein Recht auf eine
intakte Umwelt mit genügend natürlichen Ressourcen haben. Die Kirchen sind ein gros-
ser Arbeitgeber in der Schweiz. Dazu kommen Tausende von ehrenamtlichen Mitarbei-
tern. Das Thema Umweltmanagement erreicht so viele Menschen.

Eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung in Gemeinden hat das Ziel:
  stetige Verminderung der Umweltbelastung
  Verbesserung der Umweltleistung z.B. mehr Biodiversität,                             si-
    chereres Arbeitsumfeld
  Wirtschaftlichkeit im Umgang mit Ressourcen
  Stärkung der Kommunikation in der Gemeinde
  Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltthemen
 (www.oeku.ch)

Falls Sie Interesse an der Mitarbeit im Umweltteam oder andere Ideen und Vor-
schläge zur Nachhaltigkeit haben, dann melden Sie Sich doch einfach bei uns:
Ref. Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen, Alte Landstrasse 23, 4456 Tenniken

refkirchete@bluewin.ch www.kirche-tenniken-zunzgen.ch
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Agenda der katholischen Pfarrei
Sankt Josef, Sissach
Februar 2021

Dienstag, 2. Februar, 19.00 Uhr
 Pfarreirat                                   Regelmässig
                                              2.+4. Sonntag, 9.00 Uhr
Mittwoch, 3. Februar, 19.00 Uhr                 Santa Missa portuguesa
 Elternabend zur Erstkommunion                1.+3.+5. Sonntag, 09.30 Uhr
 in der Kirche                                  Santa Messa italiana
                                              Sonntag, 11.00 Uhr
Sonntag, 7. Februar, 9.30 Uhr
                                                Pfarreigottesdienst
 Eucharistiefeier ital./dt.
                                              2.+4. Sonntag, 18.00 Uhr
 mit Panflöte
                                                Santa Messa italiana
Freitag, 12. Februar, 18.00 Uhr               Mittwoch 9.15 Uhr
 Jugendgottesdienst                             Ökumenische Morgenfeier
                                              Montag – Freitag, 8.00 Uhr
Freitag, 12. Februar, 19.00 Uhr                 Rosenkranzgebet
 Ökumenischer Taizé-Gottesdienst              Erster Freitag im Monat, 8.00 Uhr
 reformierte Kirche Sissach                     Eucharistische Anbetung
                                                mit Rosenkranz
Samstag, 13. – 20. Februar                    Letzter Freitag im Monat, 19.00 Uhr
 JuBla Ski- & Snowboardlager                    Rosery Prayer
Samstag, 13. Februar, ab 13.00 Uhr
 Brotbacken (bei trockener Witterung)
                                           Wenn nichts anderes vermerkt, finden alle Anlässe in der
Sonntag, 14. Februar, 11.00 Uhr            kath. Kirche Sankt Josef bzw. im Pfarrhaus an der
 Kommunionfeier                            Felsenstrasse oder im Centro der Pfarrei in Sissach statt.

Mittwoch, 17. Februar, 18.00 Uhr           Weitere Infos zu den einzelnen Anlässen finden Sie im röm.-
 Eucharistiefeier ital./dt.                kath. Pfarrblatt KIRCHEheute unter Sissach oder auf unserer
 zu Aschermittwoch                         Homepage: www.rkk-sissach.ch. Beachten Sie zudem auch
                                           unsere Kirchenzettel in der Volksstimme sowie in der
Samstag, 20. Februar, 18.00 Uhr
                                           Oberbaselbieter Zeitung.
 Eucharistiefeier
Sonntag, 28. Februar, 11.00 Uhr            Genaue Angaben zu Anlässen von JuBla finden Sie unter
 Kommunionfeier                            www.jubla-sissach.ch

                                           Wir sind jederzeit gerne für Sie da:
                                           Katholische Pfarrei Sankt Josef
                                           Felsenstrasse 16, 4450 Sissach
Immer donnerstags 13.30 – 16.00 Uhr        Tel. 061 971 13 79
«Sozialberatung»                           sekretariat@rkk-sissach.ch
im Pfarrhaus oder jederzeit über Telefon   Pfarreileiter: Diakon Martin Tanner
061 971 88 40                              martin.tanner@rkk-sissach.ch
E-Mail: ksd-sankt-josef@bluewin.ch
N 01/2021 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
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          Thema Pinguine in der Unterstufe
Im Januar hat eine Klasse der Unterstufe mit dem neuen Thema „Pinguine“ gestartet. In den
kommenden Wochen werden die Schülerinnen und Schüler spannende Dinge über diesen
speziellen, flugunfähigen Vogel kennenlernen. Zu Beginn des Themas wurde das Vorwissen der
Kinder aufgelistet. Dabei kam einiges zusammen, was die Schulkinder bereits über dieses Tier
wissen. Doch ob alles stimmt, was da aufgezeichnet und aufgeschrieben wurde? Das dürfen die
Schülerinnen und Schüler nach und nach anhand geeigneter Fachliteratur überprüfen. Leben
Pinguine am Nord- und am Südpol? Leben sie wirklich in einem Iglu? Gehört der Eisbär zu den
natürlichen Feinden des Pinguins? Alle diese Aussagen werden während des Themas infrage
gestellt, mit dem Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, das eigene Vorwissen kritisch zu
hinterfragen und wenn nötig zu korrigieren. Zudem sollen die Kinder ihr Wissen über die Pinguine
und deren Lebensraum in Eis und Schnee erweitern. Eine spannende und lehrreiche Zeit mit den
kälteliebenden Pinguinen steht der Klasse bevor.

Was wissen Sie bereits über das Thema Pinguine?

Quiz über Pinguine                                                          stimmt     stimmt nicht

1. Pinguine leben am Nord- und am Südpol.                                     P             K

2. Mauser heisst der Gefiederwechsel.                                         R             A

3. Die Pinguin-Küken dürfen bis nach der Mauser nicht ins Wasser.              I            M

4. Eisbären gehören zu den natürlichen Feinden.                               U             L

5. Wenn Pinguine durstig sind, trinken sie aus Pfützen und                     L            R
Schmelzbächen oder fressen einfach Schnee.

Pinguine ernähren sich hauptsächlich von Fischen und (Lösungswort:) _ _ _ _ _ .

Redaktionsteam der Kreisschule TED
N 01/2021 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN - Baselland
DAMENTURNVEREIN TENNIKEN                                   8

   DTV TENNIKEN

                        ABSAGE
      Generalversammlung vom 5. Februar 2021

   Verschiebung auf ein späteres Datum, wenn die Corona-
   Regeln wieder erlauben, Zusammenkünfte abhalten zu
   können.
   Bleiben Sie gesund.

   Freundliche Grüsse

   DAMENTURNVEREIN TENNIKEN
   Die Präsidentin
   Maja Meyer
WIESNER - HOF TALACKER                                                                   9

                                     076 408 16 88/ joachimwiesner@bluewin.ch

                                         Sie werden mit viel Hingabe gehalten.
                               Das Fleisch wird in der Region verarbeitet und verkauft
                                somit bleiben den Tieren lange Transportwege erspart.

     Bestellung Rindfleisch
          Stück       Menge                    Preis/kg   Gramm pro Vakuumpack
        Hackfleisch                                 20.00
           Braten                                   36.00
         Voressen                                   28.00
         Saftplätzli                                42.00
       Geschnetzeltes                               43.00
       Plätzli à la minute                          26.00
             Steak                                  58.00
       Mischpaket mind. 10kg
                                                    35.00

    Bestellungen bis 20.02.2021
    Preise sind inkl. vakuumieren. Nicht vakuumiert pro kg Fr. 2.00 günstiger.
    Um die BAG-Regelung einzuhalten werden wir die Fleischabgabe individuell abmachen
    abholen ab Hof.
    Lieferung möglich Tenniken gratis andere Fr.0.7./km.
    Grössere Mengen (Gastro Kantinen usw.) 10%Rabatt Lieferung gratis.
    Falls wir zu wenig Fleisch haben wird nach Bestelleingangsdatum abgegeben.
    Bestellungen sind verbindlich.

    Name:_____________________              Adresse:_______________________________

    Tel. Nr.:______________________            Natel:________________________

    Mail:___________________________________________
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90. Jahresversammlung 2021
Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände hat der Vorstand beschlossen, die
Jahresversammlung in diesem Jahr schriftlich durchzuführen. Dazu erhalten alle Mitglieder
in der ersten Märzwoche die Unterlagen per Post.

Die Sonntagsspaziergänge finden bis auf Widerruf ebenfalls nicht statt.

Wir hoffen sehr, dass dies eine Ausnahme bleibt und uns bald wieder in gewohnter Manier
treffen können.

Bleibt gesund!!!

Der Vorstand

                                                *******

Steinkauz - von Birdlife als Vogel des Jahres 2021 gekürt
Der Steinkauz steht für Agrarpolitik und
Raumplanung im Einklang mit der Natur

Grund, warum viel Hochstammobst schweizweit in
den 1960er Jahren grossflächig staatlich
subventionierten Rodungsaktionen zum Opfer fiel,
waren die eher qualitativ minderwertigen Obstsorten,
die sich nur zum Brennen von hochprozentigem
Schnaps eigneten.
Nicht nur Millionen von Hochstamm-Obstbäumen
wurden gefällt und alte Obstgärten überbaut, auch
mussten Hecken und andere Strukturelemente zu
Gunsten intensiv bewirtschafteter Landwirtschaft mit
Überdüngung und dem Einsatz von Pestiziden
weichen.
Der Nahrungsgrundlage beraubt, verschwanden
vielerorts die Bewohner dieser Lebensräume. Dazu
gehören nebst Steinkauz auch Neuntöter,
Wendehals, Gartenrotschwanz, Wiesel, Zauneidechse
und zahlreiche Pflanzen- und Insektenarten. Zwar
wurde um die Jahrhundertwende wieder vermehrt
Hochstammobst gepflanzt, jedoch fehlen zwei
Baumgenerationen. Die Folgen sind immer noch                                           Foto: shutterstock
sichtbar. Eine gute Pflege von alten Bäumen und ein     Mäuse, Reptilien und Insekten sind die
Nachpflanzen von ökologisch wertvollem Tafelobst        Hauptnahrung der 20 cm kleinen Eulenart.
auf Hochstamm sind folglich zwingend. Zudem
benötigt es für eine langfristige Planung dringend neue Obstgärten, die Aufwertung der
Lebensräume durch Massnahmen wie die Beweidung der Obstgärten, eine gestaffelte Mahd
von extensiven Wiesen sowie neu angelegte Biodiversitätsförderflächen und zahlreiche
Kleinstrukturen.
Bislang hat sich der Steinkauz bei uns nicht wieder angesiedelt. In der Haut-Rhin (F) wurde
2020 jedoch 103 und in der Region Lörrach 32 Brutpaare gezählt. Einzelne Vögel haben
sich in diesem Jahr auch in unsere Region gewagt. Hoffen wir, dass nachts bald wieder ihr
Ruf zu hören ist.                                                                    Brigitt Buser
AUSBILDUNGSBEITRÄGE                                                                                     11
   Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

   Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten
   können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge
   an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der
   Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

       •   Berufslehren und Anlehren;
       •   Fachhochschulen;
       •   Fachschulen;
       •   Höhere Fachschulen;
       •   Maturitätsschulen;
       •   Schulen für Allgemeinbildung;
       •   Universitäten;
       •   Vollzeitberufsschulen.

   Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im
   Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

       •   Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland-
           schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
       •   Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C)
           oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der
           Schweiz.

   Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für
   Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).

   Bewerbung / Formulare

   Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei
   der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99),
   bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine
   weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der
   Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und
   Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter
   geleitet.

   Beilagen

   Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis
   der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom bei-
   zulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit
   einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die 13-stellige Sozialversicherungsnummer
   anzugeben.
   Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein
   Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie
   über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
   Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung bezie-
   hungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie
   betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.
   Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als
   der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge
   gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
AUSBILDUNGSBEITRÄGE                                                                                   12
    Eingabefristen

    Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der
    Gesuche folgende Termine festgelegt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohn-
    sitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:

      1. Auf den 28.02.2021 haben Gesuche für das Lehrjahr 2020/21 einzureichen:

         Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2020 angetreten haben, oder bisherige Bewerber
         und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.

      2. Auf den 30.04.2021 haben Gesuche einzureichen:

         Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,
         Februar, März oder April 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in
         einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

      3. Auf den 31.08.2021 haben Gesuche einzureichen:

         Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli
         oder August 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem
         Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.

      4. Auf den 31.10.2021 haben Gesuche einzureichen:

         Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September,
         Oktober, November oder Dezember 2021 beginnen, oder bisherige Bewerber und
         Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen
         haben.

      5. Auf den 28.02.2022 haben Gesuche für das Lehrjahr 2021/22 einzureichen:

         Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2021 antreten werden.

    Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der
    Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen
    dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden
    kann.

    Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen

    Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das
    Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die
    ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht
    von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine.

    Auskünfte und weitere Informationen

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon:
    061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu
    Ausbildungsbeiträgen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet:
    stipendien@bl.ch.

                                        Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
                                        Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen
                                        Ausbildungsbeiträge
« WHO’S WHO
  IM GEMEINDERAT
  TENNIKEN …»

Gemeindepräsidentin Sandra Bätscher    • Allgemeine Verwaltung
		                  061 971 25 61      • Bildung
		sandra.baetscher@sabaccount.ch       • Finanzen und Steuern

Gemeinderat		 Marcel Zimmermann        • Forstwesen
		            061 971 66 05            • Vereine
		marcel.zimmermann@gmx.ch             • Verkehr
			                                    • Wasserversorgung

Gemeinderätin		 Sonja Caviola          • Kultur und Freizeit
		              061 971 48 54          • Liegenschaften
		sonja@caviola.ch                     • Naturschutz
			                                    • Offene Jugendarbeit
			                                    • Raumplanung
			                                    • Volkswirtschaft

Gemeinderat		 Beat Heller              • Energie
		            061 971 53 88            • Öffentliche Sicherheit
		            beat@heller.support

Gemeinderätin		 Patricia Nyffenegger   • Gesundheit
		              061 971 71 28          • Regionale Musikschule
		patricia.nyffenegger@bluewin.ch      • Sozialhilfe
			                                    • Umweltschutz
			                                    • Vormundschaftswesen
GEMEINDEVERWALTUNG

Adresse                Alte Landstrasse 32
Telefon                061 973 07 00
Fax                    061 973 07 01
E-Mail                 gemeinde@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Mo, Di, Do:          09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag             16.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen

GEMEINDEBIBLIOTHEK

Adresse                Alte Landstrasse 32a
Telefon                061 971 60 58
E-Mail                 bibliothek@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch               16.00 bis 18.30 Uhr
Freitag                15.00 bis 17.00 Uhr

Während den Ferien
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr

ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                        SOZIALHILFEBEHÖRDE
DER REGION BASEL

An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen          Adresse         Alte Landstrasse 32
und Wochentagen, an denen der Hausarzt          Telefon         079 275 49 20
nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der            E-Mail          sozialhilfebehoerde@
ärztliche Notfalldienst Telefon 061 261 15 15                   tenniken.ch
Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten     Telefonzeiten   Mo + Do
und Zahnärzten.                                                 8.30 bis 16.30 Uhr
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