N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN
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MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN N° 03/2020 AUS DEM INHALT CORONAVIRUS COVID 19 DIVERSE MITTEILUNGEN STRASSENSPERRUNG BUCHMATT WEIHER BESTELLUNG HEIZOEL BÄUME, STRÄUCHER UND HECKEN TENNIKEN.CH
« GIB JEDEM TAG DIE CHANCE, DER SCHÖNSTE DEINES LEBENS ZU WERDEN» MARK TWAIN (1835 – 1910) WAS LAUFT IN TENNIKEN? APRIL 2020 Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020: Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe 1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltun- gen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereins- aktivitäten durchzuführen. 2 Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen. Erscheinung einmal monatlich Redaktion Gemeindeverwaltung Tenniken Redaktionsschluss jeweils der 15. jeden Monats Datenanlieferung Word oder PDF an: mitteilungsblatt@tenniken.ch Titelbild Rosen, Tenniken
AKTUELL: CORONAVIRUS/COVID 19 1 Liebe Tennikerinnnen und Tenniker Die letzten Tage sind geprägt von der Sorge um die Auswirkungen des Coronavirus/COVID- 19 und den Massnahmen gegen das Virus, die vom Bund, den Kantonen, der Kantonalkirche und im privaten Umfeld getroffen werden. Als Gemeinschaft sind wir alle gefordert, die Ausbreitung des Virus zu verzögern und einzudämmen. Wie sich die allgemeine Lage in den nächsten Wochen und Monaten weltweit entwickeln wird und welche gesellschaftlichen Folgen die Pandemie in der Schweiz haben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Viele Gespräche daheim, am Arbeitsplatz und den Schulen sind bestimmt durch die ausserordentliche Herausforderung, die für die meisten von uns neu und schwer einzuschätzen ist. Ganz unterschiedliche Reaktionen auf die angespannte Situation lassen sich wahrnehmen. Sie reichen von einer grossen Verunsicherung, über das Gefühl der Unfreiheit bis zu einer beeindruckenden Gelassenheit. Ganz deutlich aber wird, dass wir als Gemeinschaft aufeinander angewiesen sind. Wir bitten Sie darum, einerseits gut auf die eigene Gesundheit zu achten und die von Bund und Kanton publizierten Anweisungen einzuhalten. Andererseits hoffen wir aber auch, dass Solidarität und Nachbarschaftshilfe gelebt werden. Auch die Gemeinde wird ihren Beitrag leisten. Die Verwaltung ist weiterhin geöffnet. Wir bitten allerdings darum, Geschäfte nach Möglichkeit telefonisch zu erledigen. Falls Sie auf Hilfe (z.B. Einkäufe tätigen etc.) angewiesen sind, können Sie sich gerne auf der Verwaltung melden. Wir werden versuchen, entsprechende Angebote zu organisieren. Zudem haben wir Ihnen auf den Folgeseiten die wichtigsten Informationen und Hinweise zusammengestellt. Zusätzlich werden wir alle wichtigen Informationen laufend auf der Homepage publizieren oder via App verbreiten. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Mittragen – bleiben Sie gesund! Im Namen des Gemeinderates Sandra Bätscher
AKTUELL: CORONAVIRUS/COVID 19 2 AKTUELLE LAGE IN PARITÄTISCHE KOMMISSION DER GEMEINDE TENNIKEN Wie im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, DIVERSE INFORMATIONEN hat die paritätische Kommission Chilchacher Die aktuelle und für die Bevölkerung sehr geplant, ihre Ergebnisse am Mittwoch, 25. aussergewöhnliche Lage bringt diverse März 2020 zu präsentieren. Aufgrund der Anpassungen und Änderung für den Alltag aktuellen Lage und den damit verbunde- mit sich. Nachfolgend möchten wir ihnen nen Massnahmen und Verordnungen wird einige Mitteilungen bekannt geben, wel- der Anlass abgesagt und bis auf Weiteres che insbesondere die Gemeinde Tenniken verschoben. Ein nächster Präsentations- betreffen. Bitte beachten sie, dass beinahe termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt täglich neue Weisungen und Anordnungen publiziert. von Regierung und Krisenstab eintreffen. Wir sind bemüht, die Bevölkerung mit den BESTELLUNGEN REST. SCHLÖSSLI neusten Informationen auf dem Laufenden Das Restaurant Schlössli bietet einen Lie- zu halten. ferdienst für Mahlzeiten an. Herr Peter Aebi nimmt ihre Bestellungen für Menülieferun- GEMEINDE- UND SCHULBIBLIOTHEK gen gerne entgegen. Bestellungen können Aufgrund der aktuellen Lage wurde be- jeweils einen Tag vor Liefertermin unter der schlossen, die Schul- und Gemeindebiblio- Telefonnummer 061 971 29 46 aufgegeben thek bis auf Weiteres zu schliessen. Diese werden. Massnahme wurde im Zusammenhang mit dem Regierungsratsentscheid vom 15. KINO MATCHBOX 2.0 März 2020 getroffen. Wir bedauern den Liebe Kinobesucher, wir vom Kino Matchbox Entscheid und bitten die Bevölkerung um 2.0 müssen euch leider mitteilen, dass das Kenntnisnahme. Kino aufgrund der aktuellen Situation bzgl. des Corona-Virus geschlossen bleibt! Die ABSAGE VERANSTALTUNGEN Gesundheit von uns allen liegt uns sehr am Aufgrund der aktuellen Situation rund um Herzen und wir möchten nicht riskieren, das Corona-Virus müssen und werden lau- dass sich im Kino jemand ansteckt. Wir fend Veranstaltungen in der Gemeinde ab- bitten um euer Verständnis und hoffen, euch gesagt. Gestützt auf den Regierungsratsent- ab Herbst 2020 wieder zur neuen Saison scheid vom 15. März 2020 werden ab sofort begrüssen zu dürfen! Wir bedanken uns die Mehrzweckhalle sowie das Schulhaus schon jetzt recht herzlich für die zahlreichen Hofmatt und der Gemeindesaal für Anlässe Besuche und die grosszügigen Spenden! und Vereinsaktivitäten bis mindestens 30. April 2020 geschlossen. Bereits bewilligte KULTURKOMMISSION TENNIKEN Benützungsgesuche sind nicht mehr gültig. Die Kulturkommission muss ihnen mitteilen, dass die Zaubershow „Spontan“ von Marco JUBILAREN-KONZERT MUSIKVEREIN Caviola abgesagt ist. Ursprünglich hätte der Geschätzte Jubilare, aufgrund der aktuellen Anlass am Freitag, 24.04. und Samstag, Coronavirus-Pandemie sehen wir uns leider 25.04. stattfinden sollen. Als neue Termine gezwungen, das Jubilaren-Konzert zu ver- wurden Freitag, 29. Januar 2021 und Sams- schieben. Der neue Termin für das Konzert tag, 30. Januar 2021 festgelegt. Die KUKO wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuni- bittet alle Interessierten, sich die Termine ziert. Vielen Dank für ihre Kenntnisnahme. vorzumerken. Weitere Informationen werden Musikverein und Gemeinderat Tenniken. folgen.
FAQ COVID-19-VERORDNUNG VOM 16.03.2020 4 DES BUNDESRATES Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG FAQ COVID-19-Verordnung 2 Ergänzend zu den Erläuterungen zur Verordnung folgende Antworten: Gilt ein privates Nachtessen mit Freunden als verbotene Veranstaltung? Private Essen fallen nicht unter das Verbot. Es wird aber empfohlen, die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bitte beachten Sie bei einem Treffen un- bedingt die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Social distancing (Abstand hal- ten). Dürfen Kinder sich privat mit ihren Freunden zum Spielen treffen? Erlaubt sind Treffen, die in kleineren Gruppen (bis zirka 5 Kinder) stattfinden. Die Empfehlun- gen des BAG betreffend Hygiene und Social distancing (Abstand halten) sind auch hier so- weit als möglich einzuhalten. Fallen Taxiunternehmungen und andere private Fahrdienste auch unter das Verbot? Nein, diese dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Dabei sind die Empfehlungen des BAG be- treffend Hygiene und Social distancing (Abstand halten) strikt einzuhalten. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt sind verboten. Welche Dienstleitungsbetriebe betrifft das und welche nicht? Betroffen sind Dienstleistungserbringer wie Coiffeur- und Massagesalons oder Tattoo- und Kosmetikstudios. Nicht betroffen sind reine Beratungsdienstleistungen. Für diese Betriebe gilt aber, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Social distancing (Abstand halten) einhalten müssen. Auch erlaubt sind Dienstleistungen (mit Körperkontakt) von Gesundheitsfachpersonen, z. B. Physiotherapie und Osteopathie (siehe auch Frage und Antwort zu den Gesundheitsfachper- sonen) Was gilt für Läden, welche neben dem Warenangebot für den täglichen Bedarf auch andere Waren anbieten? Müssen die Bereiche abgesperrt werden, welche andere Wa- ren zum Verkauf anbieten? In kleinen Läden stehen Waren für den täglichen Bedarf und andere oft nebeneinander im gleichen Regal. Eine «Absperrung» wäre nur mit unverhältnismässigen Aufwand zu realisie- ren und muss somit nicht erfolgen. Bei grösseren Geschäften mit verschiedenen Abteilungen sind Bereiche, die nur Waren für den nicht täglichen Gebrauch aufweisen, entsprechend ab- zusperren.
FAQ COVID-19-VERORDNUNG VOM 16.03.2020 5 DES BUNDESRATES Dürfen Bäckereien und Metzgereien auch geöffnet bleiben? Ja, diese gelten als Lebensmittelläden und müssen daher nicht geschlossen werden. Bäcke- reien dürfen jedoch nur über die Theke verkaufen. Ein allfälliger «Café-Teil» mit Bedienung muss geschlossen werden. Werden Gewerbebetriebe von den Verboten erfasst? Gewerbebetriebe als solche müssen nicht geschlossen werden, sie können weiterhin ihre Ar- beit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen wer- den. Das sind beispielsweise Elektroläden oder Gärtnereien. Was gilt für Baustellen? Baustellen sind von den Verboten nicht erfasst und müssen nicht geschlossen werden. Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Kliniken und Arztpraxen bleiben natürlich ge- öffnet. Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht können auch offen bleiben (Art. 6 Abs. 5 Bst. m COVID-19- Ver- ordnung 2). Welche Praxen und Einrichtungen fallen konkret unter diese Ausnahme? Als Gesundheitsfachpersonen im Sinne des Gesundheitsberufegesetzes des Bundes gelten: Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Physiotherapeutin und Physiotherapeut, Ergotherapeu- tin und Ergotherapeut, Hebamme und Entbindungspfleger, Ernährungsberaterin und Ernäh- rungsberater, Optometristin und Optometrist sowie Osteopathin und Osteopath. Nach kantonalem Recht gelten zusätzlich als Gesundheitsfachpersonen: Akupunkteurin und Akupunkteur, Augenoptikerin und Augenoptiker, Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker, Ergotherapeutin und Ergotherapeut, Psychotherapeutin und Psychotherapeut, Heilpraktikerin und Heilpraktiker, Homöopathin und Homöopath, Podologin und Podologe, Therapeutin und Therapeut der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Die Gesundheitseinrichtungen sind jedoch dazu verpflichtet, in der aktuellen Situation auf sog. Wahleingriffe oder weitere aus medizinischer Sicht nicht dringliche und damit verschieb- bare Eingriffe und Behandlungen zu verzichten (vgl. Art. 10a Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). In jedem Fall gelten jedoch alle ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien als nö- tig und nicht aufschiebbar (z.B. ärztlich verordnete Physiotherapie, TCM etc). Hotels sind als Ausnahme vorgesehen und müssen nicht geschlossen werden. Was ist mit Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten? Und werden AirBNB-Angebote von der Ausnahme auch erfasst? Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten fallen auch unter die Ausnahmeregelung für Ho- tels. Bei AirBNB-Angeboten handelt es sich um die temporäre Vermietung von Privatwoh- nungen; diese unterliegen keiner Einschränkung.
AMT FÜR GESUNDHEIT 6 *HPHLQVDPJHJHQGDV&RURQD9LUXV Erkrankungen mit dem neuen Coronavirus (COVID 19) können sehr unterschiedlich verlaufen. Manche Menschen haben nur milde Symptome und merken kaum, dass sie krank sind. Andere benötigen eine intensive Behandlung im Spital. Besonders gefährdet schwer zu erkranken sind gemäss BAG Personen ab 65 Jahre sowie solche, die eine dieser Vorerkrankungen haben: • Bluthochdruck • Diabetes • Herz-Kreislauf-Erkrankungen • Chronische Atemwegserkrankungen • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen • Krebs Das Ziel dieser Kampagne ist es, besonders gefährdete Menschen vor dem Coronavirus zu schüt- zen und dadurch die Todesfallrate zu reduzieren. Damit soll auch verhindert werden, dass es zu einer Überbelastung des Gesundheitssystems kommt. Personal, Betten, Material und Geräte ste- hen in begrenztem Rahmen zur Verfügung. Mit den richtigen Massnahmen kann die Ausbreitung eingedämmt und verlangsamt werden, so dass dem Gesundheitssystem mehr Zeit bleibt, sich auf die veränderte Situation einzustellen und ein Höhepunkt abgeschwächt werden kann. Schützen Sie sich Der Kanton legt den besonders gefährdeten Menschen daher nahe, gemäss den aktuellen Emp- fehlungen des BAG folgende Schutzmassnahmen einzuhalten: • Meiden Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel. • Kaufen Sie ausserhalb der Stosszeiten ein oder lassen Sie eine Freundin/einen Freund o- der eine Nachbarin/einen Nachbarn für Sie einkaufen. • Meiden Sie Orte mit vielen Menschen, beispielsweise Kinos, Konzerte, Sportveranstaltun- gen, Treffen in Gruppen. • Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen. • Reduzieren Sie Besuche in Altersheimen, Pflegeheimen und Spitälern auf ein Minimum. • Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen. • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben. Rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Sagen Sie, dass Sie im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus anrufen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben. Beschreiben Sie Ihre Symptome. Die Behörden sind sich bewusst, dass diese Empfehlungen grosse Einschränkungen im Alltag be- deuten. Es gibt für diese Zwischenzeit nach wie vor viele Möglichkeiten, den Alltag zu gestalten: • Geniessen Sie Aktivitäten an der frischen Luft wie einen Spaziergang im Wald, eine Velo- tour, gärtnern etc. • Geniessen Sie Aktivitäten in den eigenen vier Wänden wie Puzzeln, Fotos sortieren, eine Freundin/einen Freund anrufen, alte Sachen ausmisten, ein neues Kochrezepte ausprobie- ren, Tagebuch schreiben, übers Internet eine Fremdsprache lernen, Körperübungen wie z.B. Gleichgewichtsübungen machen etc. 1
AMT FÜR GESUNDHEIT 7 Helfen Sie mit Allen Personen, die nicht zu einer gefährdeten Personengruppe gehören, empfiehlt der Kanton fol- gende Verhaltensweisen: • Kaufen Sie für eine ältere Nachbarin/einen älteren Nachbarn oder eine chronisch kranken Bekannte/einen chronisch kranken Bekannten ein • Rufen Sie eine bekannte gefährdete Person an und leisten Sie ihr auf diese Weise etwas Gesellschaft Für alle gilt - berücksichtigen Sie bitte weiterhin die folgenden allgemein geltenden Empfehlungen des BAG: • Gründlich Hände waschen. • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen. • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben. • Abstand halten. • Händeschütteln vermeiden. • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation. Mit der Einhaltung dieser Regeln schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Perso- nen. Damit setzen Sie ein Zeichen der Solidarität mit der besonders gefährdeten Bevölkerung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag. Bleiben Sie gesund und positiv eingestellt. Weitere Informationen: www.bag-coronavirus.ch, www.bl.ch/corona Italiano: Si tratta di un'informazione importante. Se non comprende questa lettera, la preghiamo di farle tradurre le informazioni da una persona del vostro ambiente sociale. Portugûes: Esta é uma informação importante. Se você não entender esta carta, por favor, procure alguém próximo que lhe possa fazer a tradução. Türkçe: Bu önemli bir bilgidir. Bu mektubu anlamadıysanız, lütfen bilgileri yakınlarınızdan biri tercüme ettirin. Español:Esta es una información importante. Si no entiende esta información, por favor haga que la información sea traducida por una persona de su entorno social. Bosanskom (Bosnisch) / Hrvatskom (Kroatisch) / Srbskom (Serbisch): Ovo je važna informacija. Ako ne razumete ovo pismo, molimo vas da vam neko iz vaše okoline prevede informacije gjuha shqipe (Albanisch) Kjo është një informatë e rëndësishme. Nëse këtë shkresë nuk e kuptoni, atëherë ju lutemi, jepjani këtë infor- matë ndonjë personi në farefisin tuaj që ta përkthej. ϰΟήϳ ˬΔΑΎΘϜϟϩάϫϢϬϔΗϻΖϨϛΫ·ΔϤϬϣΕΎϣϮϠόϣϩάϫϟ˴ Ϡ͊ϐΔ˴ ˵ ϟ˴ ˸όέ˴ ˴ Αϳ˶ Δ͉ ϚϓέΎόϣϦϣκΨηϞΒϗϦϣΕΎϣϮϠόϤϟϩάϫΔϤΟήΗ
AKTUELL 8 BESTELLUNG FÜR HEIZÖL ÖFFNUNGSZEITEN OSTERN SAMMELBESTELLUNG FÜR TENNIKEN MITTEILUNG DER VERWALTUNG Herr Marcel Zimmermann, Niedermattweg Vom 13. - 17. April 2020 bleibt die Gemein- 7, sieht vor, auch in diesem Jahr wieder auf deverwaltung für den Publikumsverkehr privater Basis eine Sammelbestellung für geschlossen. In dieser Zeit können keine Heizöl zu lancieren. Sie finden im vorlie- Identitätskarten beantragt werden. Die genden Mitteilungsblatt das entsprechende Gemeindeverwaltung steht in dringenden Bestellformular, welches ausgefüllt bis zum Fällen (z.B. Todesfälle) nach telefonischer 3. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung Voranmeldung zur Verfügung. Wir bitten die (Briefkasten) oder bei der Familie Zimmer- Bevölkerung um Kenntnisnahme und um mann abzugeben ist. Verständnis. FOTOGALERIE AUF KRÖTEN UND FRÖSCHE AUF WWW.TENNIKEN.CH UNSEREN STRASSEN INFORMATION DER VERWALTUNG TEMPORÄRE STRASSENSPERRUNG Die Fotogalerien auf der Homepage werden Nachdem der Frühling offensichtlich einge- chronologisch veröffentlicht. Die Bilder troffen ist, werden in nächster Zeit wieder können kostenlos heruntergeladen werden tausende von Fröschen, Kröten und Molche und sind rund zwei Jahre auf der Homepage von den Winterquartieren zu ihren Laich- ersichtlich. Es werden pro Anlass max. 30 plätzen unterwegs sein. Oft müssen die Bilder veröffentlicht. Wenn Personen, die Amphibien dabei auch Strassen überque- fotografiert wurden nicht auf der Homepage ren. Diese Strassen sind Todesfallen, denn veröffentlicht werden wollen, bitte Meldung allzu viele Tiere werden dabei überfahren. an Walter Kreil oder Jasmin Thommen (wer Dadurch können ganze Populationen dieser beim Anlassvertreten war).Die Fotografen gefährdeten Tiere ausgelöscht werden. Die können auch kontaktiert werden, wenn ein Frösche und Kröten wandern vor allem in Foto vermisst wird. Personen, die keinen der Dämmerung bei feuchter Witterung Internetzugang haben, können sich bei der und Temperaturen über 5 Grad Celsius. Gemeindeverwaltung melden um die Fotos Insbesondere im Bereich Buchmatt Wei- einzusehen. her und auf einzelnen Quartierstrassen in unserer Gemeinde sind solche Amphibien- Zugstellen festzustellen. Aufgrund des sehr ABFALLENTSORGUNG 2019 milden Winters sind die Tiere bereits früher STATISTIK DER AGSE und zahlreicher unterwegs als erwartet. Laut Mitteilung der AGSE wurden in Tenni- Besonders im Bereich Buchmatt Weiher sind ken im vergangenen Jahr folgende Abfall- leider bereits sehr viele Tiere dem Verkehr mengen abgeführt: zum Opfer gefallen. Als Folgemassnahme 2018 2019 wurde deshalb beschlossen, die Strasse im Kehricht 50.35 t 62.05 t riskantesten Bereich bis Mitte April für den Glas 39.23 t 35.98 t Durchgangsverkehr zu sperren. Zudem bit- Papier 53.56 t 43.85 t ten wir Hundehalter die Leinenpflicht einzu- Karton 15.97 t 12.54 t halten und ihre Tiere nicht im Weiher baden Altmetall 23.95 t 23.86 t zu lassen. Wir danken der Bevölkerung für Blech & Alu 1.65 t 1.51 t das Verständnis. Mit diesen Massnahmen Textil 8.24 t 8.82 t kann der unnötige Rückgang der Populatio- Grüngut 94.49 t 98.00 t nen verhindert werden.
AKTUELL 9 GEMEINDEVERWALTUNG BÄUME UND STRÄUCHER SO- MASSNAHMEN CORONAVIRUS WIE HECKEN Damit wir wegen der aktuellen Pandemiela- HINWEIS AN LIEGENSCHAFTSBESITZER ge den Betrieb der Gemeindeverwaltung Der Gemeinderat bittet alle Liegenschafts- weiterhin aufrechterhalten können, ersu- eigentümer, aus Gründen der Verkehrssi- chen wir die Kundinnen und Kunden nur bei cherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie wichtigen und dringenden Angelegenheiten Hecken, die in Strassen und Fusswege persönlichen vorbeizukommen. hineinragen, zurückzuschneiden. Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin Nach dem Gesetz über das Strassenwesen zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten dürfen Bäume und Sträucher nur dann in zugänglich sein. Damit wir einen Sicher- das Gemeindestrassenareal ragen, wenn de- heitsabstand für die Besucher der Gemein- ren Äste die Fahrbahn um mindestens 4.50 deverwaltung sicherstellen können, bitten Meter und das Trottoir um mindestens 2.50 wie sie draussen zu warten, sollte der Meter überragen. Insbesondere dürfen sie Schalter bereits belegt sein. Im Weiteren die Übersicht nicht behindern. Einfriedigun- möchten wir sie auf folgende Massnahmen gen an Strassenkreuzungen müssen nicht hinweisen: nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden. Bei Fragen oder Anmerkungen, welche keinen persönlichen Kontakt benötigen, Im Interesse der Verkehrssicherheit und kontaktieren sie uns per Mail gemeinde@ auch der Sicherheit der Fussgänger, die tenniken.ch oder per Telefon 061 973 07 zudem durch überhängende Äste gefährdet 00. Bitte werfen sie die Steuererklärung in sind, sollten alle Liegenschaftsbesitzer ihre den dafür vorgesehen blauen Sicherheits- Grünhecken und Sträucher entlang von briefkasten vor der Gemeindeverwaltung. Strassen, insbesondere an Strassenkreuzun- Geben sie die Steuererklärung nicht persön- gen, zurückschneiden. lich ab. Wir möchten sie weiter drauf hinweisen, dass laufende Informationen, welche die Pandemielage betreffen, auf der Gemein- dewebseite www.tenniken.ch publiziert werden. LEINENZWANG FÜR HUNDE HINWEIS FÜR HUNDEHALTERINNEN Gemäss kantonalem Jagdgesetz gilt wäh- rend der Hauptsetz- und Brutzeit von April bis Juli im Wald und an Waldsäumen ein genereller Leinenzwang für Hunde. Wir ersuchen die Hundehalterinnen und Hunde- halter, diese Bestimmung aus Rücksicht auf die Wildtiere und die Vogelwelt einzuhalten.
KOMMUNALE WAHLEN VOM 17.05.2020 10 KOMMUNALE ERNEUERUNGS- an der Urne zu wählen, wobei gemäss Ge- WAHLEN VOM 17.05.2020 meindeordnung die stille Wahl möglich ist. Auf Vorschlag der Landeskanzlei des Kan- Das bisherige Mitglied des Kreisschulrats tons Basel-Landschaft finden am 17. Mai stellt sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Es 2020 nebst der Wahl des Gemeindepräsi- ist dies: diums noch folgende kommunalen Wahlen statt: Petra Cantaluppi-Buser • Wahl der selbständigen Kommissionen der Einwohnergemeinden WAHLBÜRO • Wahl des Wahlbüros (Amtsperiode 01.07.2020 - 30.06.2024): • Wahl der Schulräte Das Wahlbüro besteht gemäss Gemeinde- ordnung aus 7 Mitgliedern. Die stille Wahl In unserer Gemeinde sind somit an diesem ist möglich. Auf Ende der laufenden Amts- Datum die Rechnungs- und Geschäftsprü- periode haben fungskommission, das Wahlbüro sowie ein Mitglied in den Kreisschulrat zu wählen. Zu Anna Kunz (Wegzug) den einzelnen Wahlen können wir folgendes Fabienne Zwygart (Wegzug) bekannt geben: ihre Demissionen eingereicht. Die übrigen RECHNUNGS- UND bisherigen Mitglieder des Wahlbüros stellen GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Es sind (Amtsperiode 01.07.2020 - 30.06.2024): dies: Gemäss Gemeindeordnung besteht die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommis- Hans Albisser sion aus 5 Mitgliedern. Die stille Wahl ist Albisser Manuel möglich. Auf Ende der laufenden Amtsperi- Roger Bucher ode hat kein Kommissionsmitglied seine De- Marianne Mack-Brogli mission eingereicht. Demnach stellen sich Sue Zwygart-Laube alle bisherigen Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für eine Im Verlauf der vergangenen Amtsperiode Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies: hat sich die Arbeit im Wahlbüro, beson- ders im Bereich Auszählung bei Wahlen, Peter Grieder verändert. Dank einer im ganzen Kanton Manuela Hefti-Jäggi eingeführten Software ist die Erfassung der Rudolf Parpan-Wüthrich Wahlzettel einfacher und speditiver ge- Hans Peter Ryf-Winter worden. Die bisherigen Erfahrungen haben David Wiesner aufgezeigt, dass die Arbeit im Wahlbüro problemlos mit einer Besetzung von 5 Mit- gliedern geleistet werden kann. In der Folge KREISSCHULRAT ist dem Gemeinderat der Antrag zugestellt (Amtsperiode 01.08.2020 - 31.07.2024): worden, eine Anpassung der Gemeindeord- Die Gemeinde Tenniken ist im Kreisschulrat nung hinsichtlich der reduzierten Mitglie- gemäss Kreisschulratsvertrag mit 2 Mitglie- derzahlen für das Wahlbüro zu prüfen und dern vertreten. Ein Mitglied wird durch den wenn möglich von der Gemeindeversamm- Gemeinderat bestimmt und ein Mitglied ist lung verabschieden zu lassen.
KOMMUNALE WAHLEN VOM 17.05.2020 11 Der Gemeinderat hat sich mit der Anpas- Der Wortlaut der entsprechenden Absätze sung der Gemeindeordnung auseinander von § 33 lautet wie folgt: gesetzt und sieht im Antrag, zur Reduktion der Anzahl Mitglieder im Wahlbüro, eine 3 Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorge- legitime Berechtigung. Mit der staatsweiten schlagene enthalten, als Mandate auf den Anwedung der Wahlsoftware SESAM hat die Wahlkreis entfallen. Arbeit im Wahlbüro einen speditiveren und effizienteren Ablauf erfahren. Mit Ausblick 4 Die Vorgeschlagenen sind mit ihren auf die Zukunft ist ohnehin davon auszuge- Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Berufen hen, dass die zunehmende Digitalisierung bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Hei- eine zusätzlichere Umstrukturieren mit sich matorten zu bezeichnen. bringen wird. 5 Der Wahlvorschlag muss die unterschrift- Für die neue Amtsperiode vom 01.Juli 2020 liche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu - 30. Juni 2024 wird gleichwohl die Aus- ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung schreibung von 2 neuen Mitgliedern für die kann nicht zurückgezogen werden. Mitarbeit im Wahlbüro vorgenommen. Dies aber mit Verweis darauf, dass eine Anpas- 6 Der Wahlvorschlag muss von mindestens sung der Gemeindeordnung eine Reduktion 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmbe- der Mitgliederanzahl im Wahlbüro zur Folge rechtigten handschriftlich unterzeichnet haben kann. Interessierte Personen melden sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Für Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Ein- Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü- reichung des Wahlvorschlags seine Unter- gung. schrift nicht zurückziehen. Gemäss Gemeindeordnung ist bei der Für die vorgenannten Wahlen sind somit Wiederwahl des Gemeindepräsidenten/der Wahlvorschläge mit mindestens 15 Unter- Gemeindepräsidentin, der Wahl der Rech- schriften bis Montag, 30. März 2020, 17.00 nungs- und Geschäftsprüfungskommission, Uhr, an die Gemeindeverwaltung 4456 des Wahlbüros sowie des Kreisschulrates Tenniken einzureichen. Entsprechende die stille Wahl möglich. Zur Ermöglichung Formulare für Wahlvorschläge können auf der stillen Wahl (Gesetz über die politi- der Gemeindeverwaltung bezogen werden. schen Rechte, § 30 Abs. 3) können bei Sollten mehr Wahlvorschläge eintreffen als der zuständigen Gemeindeverwaltung bis Mitglieder zu wählen sind, findet am 17. Mai zum 48. Tag 17.00 Uhr vor dem Wahltag 2020 die Urnenwahl statt. In diesem Fall Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese werden die Wahlvorschläge im Mitteilungs- haben den Bestimmungen von § 33 Absätze blatt vom April 2020 veröffentlicht (Redak- 3 - 7 zu entsprechen. Wenn am 34. Tag vor tionsschluss 15. April 2020). Eine allfällige dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen Nachwahl für die am 17. Mai 2020 nicht gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählen- gewählten Behördenmitglieder würde am den, widerruft die Erwahrungsinstanz die 14. Juni 2020 stattfinden. Wahlvorschläge Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen für eine allenfalls erforderliche Nachwahl als gewählt und veröffentlicht die Namen müssten bis Montag, 25. Mai 2020, 17.00 der Gewählten mit dem Hinweis auf die Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Tenniken Beschwerdemöglichkeit (§ 30 Abs. 4 des eingereicht werden. genannten Gesetzes).
12 Ein Licht der Gemeinschaft und Solidarität, allabendlich ab 20.00 Uhr Wir denken an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die Angehörigen und alle, die Angst haben; in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern und Altersheimen und an die Spitex; an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere Entscheidungen treffen müssen. Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelassenheit bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden. Das Licht ist Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft.
13 Reformierte Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen www.kirche-tenniken-zunzgen.ch refkirchete@bluewin.ch Wir sind auch als Kirchgemeinde von der derzeit aktuellen Epidemie betroffen. Unsere Anlässe planen wir mit Augenmass und halten Sie über die jeweils aktuelle Situation über den wöchent- lichen Kirchenzettel freitags in der Volksstimme und über www.kirche-tenniken-zunzgen.ch auf dem Laufenden. Gerne dürfen Sie sich jederzeit per Telefon im Pfarramt melden, und so gut es geht, versuchen wir, die seelsorgerliche Arbeit aufrechtzuerhalten. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie von Men- schen wissen, die angesichts der vielen abgesagten Anlässe und reduzierter Kontakte jetzt un- ter Einsamkeit leiden. In der Hoffnung, dass Sie gesund und behütet bleiben, grüssen wir Sie herzlich. GOTTESDIENSTE UND ALLE ANLÄSSE Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. März fallen alle Anlässe bis ein- schliesslich 19. April aus. ZEICHEN DER GEMEINSCHAFT UND SOLIDARITÄT, Wir laden Sie ein, allabendlich ab 20.00 Uhr eine Kerze oder Licht zu entzünden. Als akustisches Signal dafür werden die Kirchenglocken um 20 Uhr läuten. Lassen Sie uns alle Zeichen für Gemeinschaft und Solidarität setzen. Wir denken an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die Angehörigen und alle, die Angst haben; in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern und Altersheimen und an die Spitex; an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere Entscheidungen treffen müssen. Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelas- senheit bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden. Das Licht ist Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft. Sehen Sie dazu auch letzte Seite des Gemeindeblattes.
14 Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit gegeben, sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit. 2. Timotheus 1,7 KIRCHE ALS ORT BLEIBT OFFEN Versammlungen sind nicht gestattet, aber die Kirche bleibt im Dorf. Sie darf aufgesucht werden über die Seitentüre (Sie finden dort ebenfalls Desinfek- tionsmittel). Wir platzieren an den Kirchenwänden aussen und innen bis zum 19. April wechselnde Tafeln mit Texten, Bildern und Impulsen, passend zur gegenwärtigen Zeit und Lage. CORONA-ONLINE-GEBET Auf unserer Internetseite gibt es ein Corona-Gebets-Fenster. Sie dürfen Ihre Gebete, Ge- danken, Anliegen im Sinne der Gemeinschaft und Solidarität per Mail ans Pfarramt senden. Wir stellen Sie ins Gebets-Fenster. So entsteht trotz Versammlungsverbot virtuelle, aber nicht weniger wirklich Gemeinschaft und Verbundenheit. EINKAUFSDIENST FÜR BETAGTE Sie brauchen Unterstützung, weil Ihnen das Einkaufen von Lebensmitteln, Toilettenarkti- keln oder Medikamenten nicht möglich ist oder weil Sie sich nicht in Gefahr begeben möchten? Wir bieten Ihnen gerne an, diesen Dienst für Sie zu übernehmen. Melden Sie sich in diesem Fall ungeniert telefonisch bei Corinne Dürr (stv. Sigristin, Tenni- ken) unter 077 475 36 75 oder im Pfarramt unter 061 971 10 31 ZUM MITMACHEN BIS ZUM 14. MAI Vernehmlassung: Totalrevision Kirchenordnung und Totalrevisi- on Finanzordnung. Jedes Mitglied der Ref. Kirche kann über die Vernehmlassungsformulare seine Bemerkungen und Anträge auch selber einbringen. Nutzen Sie diese demokratische Chance! Mehr dazu unter https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/visitation/revision- gesetzessammlung.php, oder kontaktieren unser Sekretariat direkt unter refkirchete@bluewin.ch, T: 067 971 10 31
15 Agenda der katholischen Pfarrei Sankt Josef, Sissach April 2020 Donnerstag, 2. April, 19.00 Uhr Samstag, 25. April Passionsandacht JuBla Scharanlass Samstag, 4. April, 9.00 – 12.00 Uhr Samstag, 25. April, 14.30 und 16.30 Uhr Palmstrauss binden im Centro Sonntag, 26. April, 9.30 Uhr für Kinder und Jugendliche Erstkommunionfeiern Anmeldung im Sekretariat anschliessend Apéro Sonntag, 5. April, 11.00 Uhr Kommunionfeier zum Palmsonntag Regelmässig Familiengottesdienst 2.+4. Sonntag, 9.00 Uhr Santa Missa portuguesa Donnerstag, 9. April, 20.00 Uhr Sonntag, 11.00 Uhr Eucharistiefeier Pfarreigottesdienst Einsetzung des Abendmahles Sonntag, 18.00 Uhr Santa Messa italiana Freitag, 10. April, 10.00 Uhr Mittwoch 9.15 Uhr Kinderfeier am Karfreitag Ökumenische Morgenfeier Mittwoch, 18.00 Uhr Santa Messa italiana Freitag, 10. April, 15.00 Uhr Montag – Freitag, 8.00 Uhr Karfreitagsliturgie für die Pfarrei Rosenkranzgebet Erster Freitag im Monat, 8.00 Uhr Samstag, 11. April, 20.30 Uhr Eucharistische Anbetung Osternacht, Familiengottesdienst mit Rosenkranz mit Osterfeuer und Kommunionfeier, Letzter Freitag im Monat, 19.00 Uhr mit den Kantoren Rosenkranz in engl. Sprache anschliessend Eiertütschen Sonntag, 12. April, 11.00 Uhr Ostergottesdienst mit Eucharistie Wenn nicht anderes vermerkt, finden alle mit Orgel und Trompete Anlässe in der kath. Kirche Sankt Josef bzw. im Pfarrhaus an der Felsenstrasse oder im Centro Freitag, 17. April, 19.00 Uhr der Pfarrei in Sissach statt. Ökumenischer Taizé-Gottesdienst Weitere Infos zu den einzelnen Anlässen finden Sie im reformierte Kirche Sissach röm.-kath. Pfarrblatt KIRCHEheute unter Sissach oder auf unserer Homepage: www.rkk-sissach.ch Samstag, 18. April, ab 13.00 Uhr Brotbacken (nur bei trockener Witterung) Genaue Angaben zu Anlässen von JuBla finden Sie unter www.jubla-sissach.ch Sonntag, 19. April, 11.00 Uhr Wir sind jederzeit gerne für Sie da: Kommunionfeier Katholische Pfarrei Sankt Josef Felsenstrasse 16, 4450 Sissach Mittwoch, 22. April, 19.00 – 20.30 Uhr Tel. 061 971 13 79 Pfarreirat sekretariat@rkk-sissach.ch Pfarreileiter: Diakon Martin Tanner Samstag, 25. April, 9.30 – 17.00 Uhr martin.tanner@rkk-sissach.ch Bibliodrama Tag «Frieden und Gerechtigkeit» reformierte Kirchgemeinde Sissach
16 Es passiert was in unserem Dorf Der Osterhase hoppelt durch Tenniken Ostermarkt Es erwarten sie wie alle zwei Jahre ein breites Sortiment an Osterdeko, Handgefärbte Eier, Sirup, Konfi‘s, Pralinen, Holzofenbrote/ Zöpfe und vieles mehr. Ab 11.30 Uhr servieren wir Ihnen ein köstliches Mittagessen - Geschnetzeltes mit Spätzli und Gemüse Selbstverständlich wird auch unser reichhaltiges Kuchenbuffet nicht fehlen. Wo ? Schulhaus/Kindergarten Hofmatt Tenniken Wann ? Sonntag 22.03.2020 Uhrzeit 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Wir hoffen auf regen Besuch.
Kreisschule TED Känerkinderstrasse 8 17 4457 Diegten Tel. 061 976 12 20 www.kreisschule-ted.ch Technische Unterstützung IT System Kreisschule TED Für den technischen Unterhalt unserer IT Infrastruktur suchen wir eine kompetente, zuverlässige und vertrauenswürdige Fachkraft. Es handelt sich um folgende Aufgaben: - Technische Wartung und Betreuung der IT-Infrastruktur - Funktionstüchtigkeit der IT-Geräte (Notebooks, Desktops, Beamers, WLAN-Apps etc. sicherstellen - Hard- und Softwareprobleme einkreisen, lösen oder an Fachleute weitergeben - Neue Software und Updates auf Windows-Clients installieren - Regelmässige Windows Server- Backups ausführen und überwachen - Planung Serverkonfigurations-Änderungen, Installation Serversoftware-Updates und Konfiguration (Windows Server 2012, Microsoft Active Directory etc.) - Netzwerkadministration ausführen (Cisco WLAN Controller und Aps, Sophos UTM Firewall) - Masterkonfiguration Clients (Acronis, Microsoft Windows 10) erstellen und Images installieren - Internetzugang einrichten, Firewall, Virenschutz verwalten und überwachen (Sophos Endpoint Protection) Sie arbeiten in enger Absprache mit dem Verantwortlichen des Pädagogischen Supports und der Schulleitung. Abgesehen von regelmässigen Absprachen können diese Arbeiten flexibel und auch ausserhalb der Bürozeiten ausgeführt werden. Arbeitszeit: vier Stunden / Monat Rückfragen an Sandra Bätscher, Gemeinderat, Schulrat TED, Tel. Nr. 061 971 25 61 Anmeldung mit Unterlagen bis Dienstag, 14. April 2020 an die Gemeindeverwaltung, Alte Landstrasse 32, 4456 Tenniken (gemeinde@tenniken.ch)
18 E i n l a d u Voranzeige Exkursion Steingrube zwischen Tenniken & Zunzgen n g Foto: Brigitt Buser Datum: Sonntag, 26. April 2020 Leitung: Markus Plattner, Ebenrain-Zentrum Sissach Treffpunkt: 10.00 Uhr beim Schulhaus Hofmatt, Tenniken Gemütlicher Spaziergang zur Steingrube zwischen Tenniken und Zunzgen, kurze Führung und anschliessender Apéro. Ende: ca. 12.00 Uhr Eine Teilnahme ist freiwillig. Die gesamte Veranstaltung findet im Freien statt. Bitte Vorsichtsmassnahmen gemäss Infektion Coronavirus einhalten. ******* Nächste Sonntagsspaziergänge: 05. 04., 03.05. & 07.06. 2020 Besammlung: um 9.00 Uhr Schulhaus Hofmatt Dauer: ca. 2 Stunden Ausrüstung: der Witterung angepasste Kleidung Herzlich willkommen sind Naturinteressierte, auch Familien mit Kinder, welche bei einem gemütlichen Spaziergang mit uns Tenniken entdecken möchten. Bleibt gesund Der Vorstand
TALACKER TENNIKEN 19 ! "# $ & !"#$#"%# & ' # (! " # # !) ! # # *!" ! $ +,%"-' " . ## !&-"#/# # 0!# " 1! ! !#)2 ! # # " 33 ! -#" -## 4 ! %"!+-!%"5 3 # #%" !# ## " $ # ! 6#/ # " ! 7" 8" #!%"# -#"89 9 -##'# # -#" # ! # ##" 0! !40 #0!"#! : - 5 :! # # # $ # 4%"&# &$ - "# !&5 3 & ! ; : #. # 3 ' ) !# :0 " '( ' ) '*+' , -
HEIZOEL-BESTELLUNG 20 Heizöl-Bestellung Auch dieses Jahr führen wir eine Sammelbestellung für Heizöl durch. Da die Bestellmenge in Tenniken zu klein wurde, wird die Lieferung von Heizöl extra leicht nicht mehr durchgeführt. Bei Fragen Fa. Nebiker Sissach direkt kontaktieren. Preis: 100 Liter Oeko-extra : 65.00 sFr. Bitte die Bestellung bis am 03.04.2020 auf der Gemeindeverwaltung abgeben, oder bei Fam. M.Zimmermann Niedermattweg 7, in den Briefkasten legen. ( Bitte in einem Couvert ) Spätere Bestellungen können nicht mehr angenommen werden ! Wichtig!! Bestellungen sind nur schriftlich mit untenstehendem Talon gültig! Mit freundlichen Grüssen M.Zimmermann ************************************************************* Definitive Bestellung: Datum:___________ Name :_____________________Strasse:____________________ Menge ca.: Oeko: ______ Telefonnummer:____________________ Unterschrift: ____________________ Bemerkungen:
« WHO’S WHO IM GEMEINDERAT TENNIKEN …» Gemeindepräsidentin Sandra Bätscher • Allgemeine Verwaltung 061 971 25 61 • Bildung sandra.baetscher@sabaccount.ch • Finanzen und Steuern • Regionale Musikschule Gemeinderat Marcel Zimmermann • Forstwesen 061 971 66 05 • Vereine marcel.zimmermann@gmx.ch • Verkehr • Wasserversorgung Gemeinderätin Sonja Caviola • Kultur und Freizeit 061 971 48 54 • Liegenschaften sonja@caviola.ch • Naturschutzkommission • Raumplanung Gemeinderat Beat Heller • Energie 061 971 53 88 • Öffentliche Sicherheit beat@heller.support • Volkswirtschaft Gemeinderätin Patricia Nyffenegger • Gesundheit 061 971 71 28 • Sozialhilfe patricia.nyffenegger@bluewin.ch • Offene Jugendarbeit • Vormundschaftswesen • Umweltschutz
GEMEINDEVERWALTUNG Adresse Alte Landstrasse 32 Telefon 061 973 07 00 Fax 061 973 07 01 E-Mail gemeinde@tenniken.ch Öffnungszeiten Mo, Di, Do: 09.00 bis 11.30 Uhr Dienstag 16.30 bis 18.30 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen GEMEINDEBIBLIOTHEK Adresse Alte Landstrasse 32a Telefon 061 971 60 58 E-Mail bibliothek@tenniken.ch Öffnungszeiten Montag 16.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch 16.00 bis 18.30 Uhr Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr Während den Ferien Montag 16.00 bis 18.30 Uhr ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST SOZIALHILFEBEHÖRDE DER REGION BASEL An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen Adresse Alte Landstrasse 32 und Wochentagen, an denen der Hausarzt Telefon 079 275 49 20 nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der E-Mail sozialhilfebehoerde@ ärztliche Notfalldienst Telefon 061 261 15 15 tenniken.ch Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten Telefonzeiten Mo + Do und Zahnärzten. 8.30 bis 16.30 Uhr
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