N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN

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N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN
MITTEILUNGSBLATT
            EINWOHNERGEMEINDE
            TENNIKEN            N° 03/2020

AUS DEM INHALT

CORONAVIRUS COVID 19
DIVERSE MITTEILUNGEN

STRASSENSPERRUNG
BUCHMATT WEIHER

BESTELLUNG HEIZOEL

BÄUME, STRÄUCHER
UND HECKEN

TENNIKEN.CH
N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN
« GIB JEDEM TAG DIE CHANCE,
DER SCHÖNSTE DEINES LEBENS
ZU WERDEN»
      MARK TWAIN (1835 – 1910)

WAS LAUFT IN TENNIKEN?
APRIL 2020

Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur
Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020:

Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe

1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltun-
gen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereins-
aktivitäten durchzuführen.

2 Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das
Publikum geschlossen.

                                                            Erscheinung         einmal monatlich
                                                            Redaktion           Gemeindeverwaltung Tenniken
                                                            Redaktionsschluss   jeweils der 15. jeden Monats
                                                            Datenanlieferung    Word oder PDF an:
                                                                                mitteilungsblatt@tenniken.ch
                                                            Titelbild           Rosen, Tenniken
N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN
AKTUELL: CORONAVIRUS/COVID 19                                                                 1
Liebe Tennikerinnnen und Tenniker

Die letzten Tage sind geprägt von der Sorge um die Auswirkungen des Coronavirus/COVID-
19 und den Massnahmen gegen das Virus, die vom Bund, den Kantonen, der Kantonalkirche
und im privaten Umfeld getroffen werden.

Als Gemeinschaft sind wir alle gefordert, die Ausbreitung des Virus zu verzögern und
einzudämmen. Wie sich die allgemeine Lage in den nächsten Wochen und Monaten weltweit
entwickeln wird und welche gesellschaftlichen Folgen die Pandemie in der Schweiz haben
wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Viele Gespräche daheim, am Arbeitsplatz und den Schulen sind bestimmt durch die
ausserordentliche Herausforderung, die für die meisten von uns neu und schwer
einzuschätzen ist. Ganz unterschiedliche Reaktionen auf die angespannte Situation lassen
sich wahrnehmen. Sie reichen von einer grossen Verunsicherung, über das Gefühl der
Unfreiheit bis zu einer beeindruckenden Gelassenheit.

Ganz deutlich aber wird, dass wir als Gemeinschaft aufeinander angewiesen sind. Wir bitten
Sie darum, einerseits gut auf die eigene Gesundheit zu achten und die von Bund und Kanton
publizierten Anweisungen einzuhalten. Andererseits hoffen wir aber auch, dass Solidarität
und Nachbarschaftshilfe gelebt werden. Auch die Gemeinde wird ihren Beitrag leisten. Die
Verwaltung ist weiterhin geöffnet. Wir bitten allerdings darum, Geschäfte nach Möglichkeit
telefonisch zu erledigen.
Falls Sie auf Hilfe (z.B. Einkäufe tätigen etc.) angewiesen sind, können Sie sich gerne auf
der Verwaltung melden. Wir werden versuchen, entsprechende Angebote zu organisieren.
Zudem haben wir Ihnen auf den Folgeseiten die wichtigsten Informationen und Hinweise
zusammengestellt. Zusätzlich werden wir alle wichtigen Informationen laufend auf der
Homepage publizieren oder via App verbreiten.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Mittragen – bleiben Sie gesund!
Im Namen des Gemeinderates
Sandra Bätscher
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AKTUELL: CORONAVIRUS/COVID 19                                                                  2
AKTUELLE LAGE IN                              PARITÄTISCHE KOMMISSION
DER GEMEINDE TENNIKEN                         Wie im letzten Mitteilungsblatt angekündigt,
DIVERSE INFORMATIONEN                         hat die paritätische Kommission Chilchacher
Die aktuelle und für die Bevölkerung sehr     geplant, ihre Ergebnisse am Mittwoch, 25.
aussergewöhnliche Lage bringt diverse         März 2020 zu präsentieren. Aufgrund der
Anpassungen und Änderung für den Alltag       aktuellen Lage und den damit verbunde-
mit sich. Nachfolgend möchten wir ihnen       nen Massnahmen und Verordnungen wird
einige Mitteilungen bekannt geben, wel-       der Anlass abgesagt und bis auf Weiteres
che insbesondere die Gemeinde Tenniken        verschoben. Ein nächster Präsentations-
betreffen. Bitte beachten sie, dass beinahe   termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt
täglich neue Weisungen und Anordnungen        publiziert.
von Regierung und Krisenstab eintreffen.
Wir sind bemüht, die Bevölkerung mit den      BESTELLUNGEN REST. SCHLÖSSLI
neusten Informationen auf dem Laufenden       Das Restaurant Schlössli bietet einen Lie-
zu halten.                                    ferdienst für Mahlzeiten an. Herr Peter Aebi
                                              nimmt ihre Bestellungen für Menülieferun-
GEMEINDE- UND SCHULBIBLIOTHEK                 gen gerne entgegen. Bestellungen können
Aufgrund der aktuellen Lage wurde be-         jeweils einen Tag vor Liefertermin unter der
schlossen, die Schul- und Gemeindebiblio-     Telefonnummer 061 971 29 46 aufgegeben
thek bis auf Weiteres zu schliessen. Diese    werden.
Massnahme wurde im Zusammenhang
mit dem Regierungsratsentscheid vom 15.       KINO MATCHBOX 2.0
März 2020 getroffen. Wir bedauern den         Liebe Kinobesucher, wir vom Kino Matchbox
Entscheid und bitten die Bevölkerung um       2.0 müssen euch leider mitteilen, dass das
Kenntnisnahme.                                Kino aufgrund der aktuellen Situation bzgl.
                                              des Corona-Virus geschlossen bleibt! Die
ABSAGE VERANSTALTUNGEN                        Gesundheit von uns allen liegt uns sehr am
Aufgrund der aktuellen Situation rund um      Herzen und wir möchten nicht riskieren,
das Corona-Virus müssen und werden lau-       dass sich im Kino jemand ansteckt. Wir
fend Veranstaltungen in der Gemeinde ab-      bitten um euer Verständnis und hoffen, euch
gesagt. Gestützt auf den Regierungsratsent-   ab Herbst 2020 wieder zur neuen Saison
scheid vom 15. März 2020 werden ab sofort     begrüssen zu dürfen! Wir bedanken uns
die Mehrzweckhalle sowie das Schulhaus        schon jetzt recht herzlich für die zahlreichen
Hofmatt und der Gemeindesaal für Anlässe      Besuche und die grosszügigen Spenden!
und Vereinsaktivitäten bis mindestens 30.
April 2020 geschlossen. Bereits bewilligte    KULTURKOMMISSION TENNIKEN
Benützungsgesuche sind nicht mehr gültig.     Die Kulturkommission muss ihnen mitteilen,
                                              dass die Zaubershow „Spontan“ von Marco
JUBILAREN-KONZERT MUSIKVEREIN                 Caviola abgesagt ist. Ursprünglich hätte der
Geschätzte Jubilare, aufgrund der aktuellen   Anlass am Freitag, 24.04. und Samstag,
Coronavirus-Pandemie sehen wir uns leider     25.04. stattfinden sollen. Als neue Termine
gezwungen, das Jubilaren-Konzert zu ver-      wurden Freitag, 29. Januar 2021 und Sams-
schieben. Der neue Termin für das Konzert     tag, 30. Januar 2021 festgelegt. Die KUKO
wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuni-     bittet alle Interessierten, sich die Termine
ziert. Vielen Dank für ihre Kenntnisnahme.    vorzumerken. Weitere Informationen werden
Musikverein und Gemeinderat Tenniken.         folgen.
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KANTONALER KRISENSTAB           3
AMBULANTE ABKLÄRUNGSSTATIONEN
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FAQ COVID-19-VERORDNUNG VOM 16.03.2020                                                               4
DES BUNDESRATES

                                               Eidgenössisches Departement des Innern EDI
                                               Bundesamt für Gesundheit BAG

   FAQ COVID-19-Verordnung 2

   Ergänzend zu den Erläuterungen zur Verordnung folgende Antworten:

   Gilt ein privates Nachtessen mit Freunden als verbotene Veranstaltung?
   Private Essen fallen nicht unter das Verbot. Es wird aber empfohlen, die sozialen Kontakte
   auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag, um
   die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bitte beachten Sie bei einem Treffen un-
   bedingt die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Social distancing (Abstand hal-
   ten).

   Dürfen Kinder sich privat mit ihren Freunden zum Spielen treffen?
   Erlaubt sind Treffen, die in kleineren Gruppen (bis zirka 5 Kinder) stattfinden. Die Empfehlun-
   gen des BAG betreffend Hygiene und Social distancing (Abstand halten) sind auch hier so-
   weit als möglich einzuhalten.

   Fallen Taxiunternehmungen und andere private Fahrdienste auch unter das Verbot?
   Nein, diese dürfen ihren Betrieb aufrechterhalten. Dabei sind die Empfehlungen des BAG be-
   treffend Hygiene und Social distancing (Abstand halten) strikt einzuhalten.

   Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt sind verboten.
   Welche Dienstleitungsbetriebe betrifft das und welche nicht?
   Betroffen sind Dienstleistungserbringer wie Coiffeur- und Massagesalons oder Tattoo- und
   Kosmetikstudios. Nicht betroffen sind reine Beratungsdienstleistungen. Für diese Betriebe
   gilt aber, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten die Empfehlungen des BAG betreffend
   Hygiene und Social distancing (Abstand halten) einhalten müssen.
   Auch erlaubt sind Dienstleistungen (mit Körperkontakt) von Gesundheitsfachpersonen, z. B.
   Physiotherapie und Osteopathie (siehe auch Frage und Antwort zu den Gesundheitsfachper-
   sonen)

   Was gilt für Läden, welche neben dem Warenangebot für den täglichen Bedarf auch
   andere Waren anbieten? Müssen die Bereiche abgesperrt werden, welche andere Wa-
   ren zum Verkauf anbieten?
   In kleinen Läden stehen Waren für den täglichen Bedarf und andere oft nebeneinander im
   gleichen Regal. Eine «Absperrung» wäre nur mit unverhältnismässigen Aufwand zu realisie-
   ren und muss somit nicht erfolgen. Bei grösseren Geschäften mit verschiedenen Abteilungen
   sind Bereiche, die nur Waren für den nicht täglichen Gebrauch aufweisen, entsprechend ab-
   zusperren.
N 03/2020 MITTEILUNGSBLATT EINWOHNERGEMEINDE TENNIKEN
FAQ COVID-19-VERORDNUNG VOM 16.03.2020                                                           5
DES BUNDESRATES

 Dürfen Bäckereien und Metzgereien auch geöffnet bleiben?
 Ja, diese gelten als Lebensmittelläden und müssen daher nicht geschlossen werden. Bäcke-
 reien dürfen jedoch nur über die Theke verkaufen. Ein allfälliger «Café-Teil» mit Bedienung
 muss geschlossen werden.

 Werden Gewerbebetriebe von den Verboten erfasst?
 Gewerbebetriebe als solche müssen nicht geschlossen werden, sie können weiterhin ihre Ar-
 beit ausüben. Öffentlich zugängliche Läden solcher Betriebe müssen aber geschlossen wer-
 den. Das sind beispielsweise Elektroläden oder Gärtnereien.

 Was gilt für Baustellen?
 Baustellen sind von den Verboten nicht erfasst und müssen nicht geschlossen werden.

 Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Kliniken und Arztpraxen bleiben natürlich ge-
 öffnet. Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht
 und kantonalem Recht können auch offen bleiben (Art. 6 Abs. 5 Bst. m COVID-19- Ver-
 ordnung 2). Welche Praxen und Einrichtungen fallen konkret unter diese Ausnahme?

 Als Gesundheitsfachpersonen im Sinne des Gesundheitsberufegesetzes des Bundes gelten:
 Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Physiotherapeutin und Physiotherapeut, Ergotherapeu-
 tin und Ergotherapeut, Hebamme und Entbindungspfleger, Ernährungsberaterin und Ernäh-
 rungsberater, Optometristin und Optometrist sowie Osteopathin und Osteopath.

 Nach kantonalem Recht gelten zusätzlich als Gesundheitsfachpersonen: Akupunkteurin und
 Akupunkteur, Augenoptikerin und Augenoptiker, Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker,
 Ergotherapeutin und Ergotherapeut, Psychotherapeutin und Psychotherapeut, Heilpraktikerin
 und Heilpraktiker, Homöopathin und Homöopath, Podologin und Podologe, Therapeutin und
 Therapeut der traditionellen chinesischen Medizin (TCM).

 Die Gesundheitseinrichtungen sind jedoch dazu verpflichtet, in der aktuellen Situation auf
 sog. Wahleingriffe oder weitere aus medizinischer Sicht nicht dringliche und damit verschieb-
 bare Eingriffe und Behandlungen zu verzichten (vgl. Art. 10a Abs. 2 COVID-19-Verordnung
 2). In jedem Fall gelten jedoch alle ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien als nö-
 tig und nicht aufschiebbar (z.B. ärztlich verordnete Physiotherapie, TCM etc).

 Hotels sind als Ausnahme vorgesehen und müssen nicht geschlossen werden. Was
 ist mit Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten? Und werden AirBNB-Angebote von
 der Ausnahme auch erfasst?
 Motels, Jugendherbergen und SAC-Hütten fallen auch unter die Ausnahmeregelung für Ho-
 tels. Bei AirBNB-Angeboten handelt es sich um die temporäre Vermietung von Privatwoh-
 nungen; diese unterliegen keiner Einschränkung.
AMT FÜR GESUNDHEIT                                                                                       6

     *HPHLQVDPJHJHQGDV&RURQD9LUXV
     Erkrankungen mit dem neuen Coronavirus (COVID 19) können sehr unterschiedlich verlaufen.
     Manche Menschen haben nur milde Symptome und merken kaum, dass sie krank sind. Andere
     benötigen eine intensive Behandlung im Spital.
     Besonders gefährdet schwer zu erkranken sind gemäss BAG Personen ab 65 Jahre sowie solche,
     die eine dieser Vorerkrankungen haben:
        •   Bluthochdruck
        •   Diabetes
        •   Herz-Kreislauf-Erkrankungen
        •   Chronische Atemwegserkrankungen
        •   Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
        •   Krebs
     Das Ziel dieser Kampagne ist es, besonders gefährdete Menschen vor dem Coronavirus zu schüt-
     zen und dadurch die Todesfallrate zu reduzieren. Damit soll auch verhindert werden, dass es zu
     einer Überbelastung des Gesundheitssystems kommt. Personal, Betten, Material und Geräte ste-
     hen in begrenztem Rahmen zur Verfügung. Mit den richtigen Massnahmen kann die Ausbreitung
     eingedämmt und verlangsamt werden, so dass dem Gesundheitssystem mehr Zeit bleibt, sich auf
     die veränderte Situation einzustellen und ein Höhepunkt abgeschwächt werden kann.

     Schützen Sie sich
     Der Kanton legt den besonders gefährdeten Menschen daher nahe, gemäss den aktuellen Emp-
     fehlungen des BAG folgende Schutzmassnahmen einzuhalten:
        •   Meiden Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel.
        •   Kaufen Sie ausserhalb der Stosszeiten ein oder lassen Sie eine Freundin/einen Freund o-
            der eine Nachbarin/einen Nachbarn für Sie einkaufen.
        •   Meiden Sie Orte mit vielen Menschen, beispielsweise Kinos, Konzerte, Sportveranstaltun-
            gen, Treffen in Gruppen.
        •   Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen.
        •   Reduzieren Sie Besuche in Altersheimen, Pflegeheimen und Spitälern auf ein Minimum.
        •   Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen.
        •   Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben. Rufen Sie
            sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Sagen Sie, dass Sie im Zusammenhang mit
            dem neuen Coronavirus anrufen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben. Beschreiben Sie
            Ihre Symptome.

     Die Behörden sind sich bewusst, dass diese Empfehlungen grosse Einschränkungen im Alltag be-
     deuten. Es gibt für diese Zwischenzeit nach wie vor viele Möglichkeiten, den Alltag zu gestalten:
        •   Geniessen Sie Aktivitäten an der frischen Luft wie einen Spaziergang im Wald, eine Velo-
            tour, gärtnern etc.
        •   Geniessen Sie Aktivitäten in den eigenen vier Wänden wie Puzzeln, Fotos sortieren, eine
            Freundin/einen Freund anrufen, alte Sachen ausmisten, ein neues Kochrezepte ausprobie-
            ren, Tagebuch schreiben, übers Internet eine Fremdsprache lernen, Körperübungen wie
            z.B. Gleichgewichtsübungen machen etc.

                                                     1
AMT FÜR GESUNDHEIT                                                                                                                                                            7

   Helfen Sie mit
   Allen Personen, die nicht zu einer gefährdeten Personengruppe gehören, empfiehlt der Kanton fol-
   gende Verhaltensweisen:
        •    Kaufen Sie für eine ältere Nachbarin/einen älteren Nachbarn oder eine chronisch kranken
             Bekannte/einen chronisch kranken Bekannten ein
        •    Rufen Sie eine bekannte gefährdete Person an und leisten Sie ihr auf diese Weise etwas
             Gesellschaft

   Für alle gilt - berücksichtigen Sie bitte weiterhin die folgenden allgemein geltenden Empfehlungen
   des BAG:
        •    Gründlich Hände waschen.
        •    In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
        •    Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.
        •    Abstand halten.
        •    Händeschütteln vermeiden.
        •    Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

   Mit der Einhaltung dieser Regeln schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Perso-
   nen. Damit setzen Sie ein Zeichen der Solidarität mit der besonders gefährdeten Bevölkerung. Wir
   danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Beitrag. Bleiben Sie gesund und positiv eingestellt.

   Weitere Informationen: www.bag-coronavirus.ch, www.bl.ch/corona

   Italiano: Si tratta di un'informazione importante. Se non comprende questa lettera, la preghiamo di farle tradurre le informazioni da una
   persona del vostro ambiente sociale.
   Portugûes: Esta é uma informação importante. Se você não entender esta carta, por favor, procure alguém próximo que lhe possa
   fazer a tradução.
   Türkçe: Bu önemli bir bilgidir. Bu mektubu anlamadıysanız, lütfen bilgileri yakınlarınızdan biri tercüme ettirin.
   Español:Esta es una información importante. Si no entiende esta información, por favor haga que la información sea traducida por una
   persona de su entorno social.
   Bosanskom (Bosnisch) / Hrvatskom (Kroatisch) / Srbskom (Serbisch):
   Ovo je važna informacija. Ako ne razumete ovo pismo, molimo vas da vam neko iz vaše okoline prevede informacije
   gjuha shqipe (Albanisch) Kjo është një informatë e rëndësishme. Nëse këtë shkresë nuk e kuptoni, atëherë ju lutemi, jepjani këtë infor-
   matë ndonjë personi në farefisin tuaj që ta përkthej.

                                                                                                  
                                                                                           ϰΟήϳ ˬΔΑΎΘϜϟ΍ϩάϫϢϬϔΗϻΖϨϛ΍Ϋ·ΔϤϬϣΕΎϣϮϠόϣϩάϫ΍ϟ˴ Ϡ͊ϐΔ˴ ˵ ΍ϟ˴ ˸όέ˴ ˴ Αϳ˶ Δ͉

                                                                                                                    ϚϓέΎόϣϦϣκΨηϞΒϗϦϣΕΎϣϮϠόϤϟ΍ϩάϫΔϤΟήΗ
AKTUELL                                                                                       8
BESTELLUNG FÜR HEIZÖL                          ÖFFNUNGSZEITEN OSTERN
SAMMELBESTELLUNG FÜR TENNIKEN                  MITTEILUNG DER VERWALTUNG
Herr Marcel Zimmermann, Niedermattweg          Vom 13. - 17. April 2020 bleibt die Gemein-
7, sieht vor, auch in diesem Jahr wieder auf   deverwaltung für den Publikumsverkehr
privater Basis eine Sammelbestellung für       geschlossen. In dieser Zeit können keine
Heizöl zu lancieren. Sie finden im vorlie-     Identitätskarten beantragt werden. Die
genden Mitteilungsblatt das entsprechende      Gemeindeverwaltung steht in dringenden
Bestellformular, welches ausgefüllt bis zum    Fällen (z.B. Todesfälle) nach telefonischer
3. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung       Voranmeldung zur Verfügung. Wir bitten die
(Briefkasten) oder bei der Familie Zimmer-     Bevölkerung um Kenntnisnahme und um
mann abzugeben ist.                            Verständnis.

FOTOGALERIE AUF                                KRÖTEN UND FRÖSCHE AUF
WWW.TENNIKEN.CH                                UNSEREN STRASSEN
INFORMATION DER VERWALTUNG                     TEMPORÄRE STRASSENSPERRUNG
Die Fotogalerien auf der Homepage werden       Nachdem der Frühling offensichtlich einge-
chronologisch veröffentlicht. Die Bilder       troffen ist, werden in nächster Zeit wieder
können kostenlos heruntergeladen werden        tausende von Fröschen, Kröten und Molche
und sind rund zwei Jahre auf der Homepage      von den Winterquartieren zu ihren Laich-
ersichtlich. Es werden pro Anlass max. 30      plätzen unterwegs sein. Oft müssen die
Bilder veröffentlicht. Wenn Personen, die      Amphibien dabei auch Strassen überque-
fotografiert wurden nicht auf der Homepage     ren. Diese Strassen sind Todesfallen, denn
veröffentlicht werden wollen, bitte Meldung    allzu viele Tiere werden dabei überfahren.
an Walter Kreil oder Jasmin Thommen (wer       Dadurch können ganze Populationen dieser
beim Anlassvertreten war).Die Fotografen       gefährdeten Tiere ausgelöscht werden. Die
können auch kontaktiert werden, wenn ein       Frösche und Kröten wandern vor allem in
Foto vermisst wird. Personen, die keinen       der Dämmerung bei feuchter Witterung
Internetzugang haben, können sich bei der      und Temperaturen über 5 Grad Celsius.
Gemeindeverwaltung melden um die Fotos         Insbesondere im Bereich Buchmatt Wei-
einzusehen.                                    her und auf einzelnen Quartierstrassen in
                                               unserer Gemeinde sind solche Amphibien-
                                               Zugstellen festzustellen. Aufgrund des sehr
ABFALLENTSORGUNG 2019                          milden Winters sind die Tiere bereits früher
STATISTIK DER AGSE                             und zahlreicher unterwegs als erwartet.
Laut Mitteilung der AGSE wurden in Tenni-      Besonders im Bereich Buchmatt Weiher sind
ken im vergangenen Jahr folgende Abfall-       leider bereits sehr viele Tiere dem Verkehr
mengen abgeführt:                              zum Opfer gefallen. Als Folgemassnahme
 			             2018		        2019            wurde deshalb beschlossen, die Strasse im
 Kehricht			     50.35 t		     62.05 t         riskantesten Bereich bis Mitte April für den
 Glas			         39.23 t		     35.98 t         Durchgangsverkehr zu sperren. Zudem bit-
 Papier			       53.56 t		     43.85 t         ten wir Hundehalter die Leinenpflicht einzu-
 Karton			       15.97 t		      12.54 t        halten und ihre Tiere nicht im Weiher baden
 Altmetall		     23.95 t		     23.86 t         zu lassen. Wir danken der Bevölkerung für
 Blech & Alu       1.65 t		       1.51 t       das Verständnis. Mit diesen Massnahmen
 Textil			        8.24 t		       8.82 t        kann der unnötige Rückgang der Populatio-
 Grüngut			      94.49 t		     98.00 t         nen verhindert werden.
AKTUELL                                                                                        9
GEMEINDEVERWALTUNG                             BÄUME UND STRÄUCHER SO-
MASSNAHMEN CORONAVIRUS                         WIE HECKEN
Damit wir wegen der aktuellen Pandemiela-      HINWEIS AN LIEGENSCHAFTSBESITZER
ge den Betrieb der Gemeindeverwaltung          Der Gemeinderat bittet alle Liegenschafts-
weiterhin aufrechterhalten können, ersu-       eigentümer, aus Gründen der Verkehrssi-
chen wir die Kundinnen und Kunden nur bei      cherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie
wichtigen und dringenden Angelegenheiten       Hecken, die in Strassen und Fusswege
persönlichen vorbeizukommen.                   hineinragen, zurückzuschneiden.

Die Gemeindeverwaltung wird weiterhin          Nach dem Gesetz über das Strassenwesen
zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten        dürfen Bäume und Sträucher nur dann in
zugänglich sein. Damit wir einen Sicher-       das Gemeindestrassenareal ragen, wenn de-
heitsabstand für die Besucher der Gemein-      ren Äste die Fahrbahn um mindestens 4.50
deverwaltung sicherstellen können, bitten      Meter und das Trottoir um mindestens 2.50
wie sie draussen zu warten, sollte der         Meter überragen. Insbesondere dürfen sie
Schalter bereits belegt sein. Im Weiteren      die Übersicht nicht behindern. Einfriedigun-
möchten wir sie auf folgende Massnahmen        gen an Strassenkreuzungen müssen nicht
hinweisen:                                     nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig
                                               gehalten werden.
Bei Fragen oder Anmerkungen, welche
keinen persönlichen Kontakt benötigen,         Im Interesse der Verkehrssicherheit und
kontaktieren sie uns per Mail gemeinde@        auch der Sicherheit der Fussgänger, die
tenniken.ch oder per Telefon 061 973 07        zudem durch überhängende Äste gefährdet
00. Bitte werfen sie die Steuererklärung in    sind, sollten alle Liegenschaftsbesitzer ihre
den dafür vorgesehen blauen Sicherheits-       Grünhecken und Sträucher entlang von
briefkasten vor der Gemeindeverwaltung.        Strassen, insbesondere an Strassenkreuzun-
Geben sie die Steuererklärung nicht persön-    gen, zurückschneiden.
lich ab.

Wir möchten sie weiter drauf hinweisen,
dass laufende Informationen, welche die
Pandemielage betreffen, auf der Gemein-
dewebseite www.tenniken.ch publiziert
werden.

LEINENZWANG FÜR HUNDE
HINWEIS FÜR HUNDEHALTERINNEN
Gemäss kantonalem Jagdgesetz gilt wäh-
rend der Hauptsetz- und Brutzeit von April
bis Juli im Wald und an Waldsäumen ein
genereller Leinenzwang für Hunde. Wir
ersuchen die Hundehalterinnen und Hunde-
halter, diese Bestimmung aus Rücksicht auf
die Wildtiere und die Vogelwelt einzuhalten.
KOMMUNALE WAHLEN VOM 17.05.2020                                                              10
KOMMUNALE ERNEUERUNGS-                        an der Urne zu wählen, wobei gemäss Ge-
WAHLEN VOM 17.05.2020                         meindeordnung die stille Wahl möglich ist.
Auf Vorschlag der Landeskanzlei des Kan-      Das bisherige Mitglied des Kreisschulrats
tons Basel-Landschaft finden am 17. Mai       stellt sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Es
2020 nebst der Wahl des Gemeindepräsi-        ist dies:
diums noch folgende kommunalen Wahlen
statt:                                         Petra Cantaluppi-Buser

• Wahl der selbständigen Kommissionen
  der Einwohnergemeinden                      WAHLBÜRO
• Wahl des Wahlbüros                          (Amtsperiode 01.07.2020 - 30.06.2024):
• Wahl der Schulräte                          Das Wahlbüro besteht gemäss Gemeinde-
                                              ordnung aus 7 Mitgliedern. Die stille Wahl
In unserer Gemeinde sind somit an diesem      ist möglich. Auf Ende der laufenden Amts-
Datum die Rechnungs- und Geschäftsprü-        periode haben
fungskommission, das Wahlbüro sowie ein
Mitglied in den Kreisschulrat zu wählen. Zu   Anna Kunz (Wegzug)
den einzelnen Wahlen können wir folgendes     Fabienne Zwygart (Wegzug)
bekannt geben:
                                              ihre Demissionen eingereicht. Die übrigen
RECHNUNGS- UND                                bisherigen Mitglieder des Wahlbüros stellen
GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION                   sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Es sind
(Amtsperiode 01.07.2020 - 30.06.2024):        dies:
Gemäss Gemeindeordnung besteht die
Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommis-        Hans Albisser
sion aus 5 Mitgliedern. Die stille Wahl ist    Albisser Manuel
möglich. Auf Ende der laufenden Amtsperi-      Roger Bucher
ode hat kein Kommissionsmitglied seine De-     Marianne Mack-Brogli
mission eingereicht. Demnach stellen sich      Sue Zwygart-Laube
alle bisherigen Mitglieder der Rechnungs-
und Geschäftsprüfungskommission für eine      Im Verlauf der vergangenen Amtsperiode
Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies:       hat sich die Arbeit im Wahlbüro, beson-
                                              ders im Bereich Auszählung bei Wahlen,
 Peter Grieder                                verändert. Dank einer im ganzen Kanton
 Manuela Hefti-Jäggi                          eingeführten Software ist die Erfassung der
 Rudolf Parpan-Wüthrich                       Wahlzettel einfacher und speditiver ge-
 Hans Peter Ryf-Winter                        worden. Die bisherigen Erfahrungen haben
 David Wiesner                                aufgezeigt, dass die Arbeit im Wahlbüro
                                              problemlos mit einer Besetzung von 5 Mit-
                                              gliedern geleistet werden kann. In der Folge
KREISSCHULRAT                                 ist dem Gemeinderat der Antrag zugestellt
(Amtsperiode 01.08.2020 - 31.07.2024):        worden, eine Anpassung der Gemeindeord-
Die Gemeinde Tenniken ist im Kreisschulrat    nung hinsichtlich der reduzierten Mitglie-
gemäss Kreisschulratsvertrag mit 2 Mitglie-   derzahlen für das Wahlbüro zu prüfen und
dern vertreten. Ein Mitglied wird durch den   wenn möglich von der Gemeindeversamm-
Gemeinderat bestimmt und ein Mitglied ist     lung verabschieden zu lassen.
KOMMUNALE WAHLEN VOM 17.05.2020                                                                11
Der Gemeinderat hat sich mit der Anpas-        Der Wortlaut der entsprechenden Absätze
sung der Gemeindeordnung auseinander           von § 33 lautet wie folgt:
gesetzt und sieht im Antrag, zur Reduktion
der Anzahl Mitglieder im Wahlbüro, eine        3 Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorge-
legitime Berechtigung. Mit der staatsweiten    schlagene enthalten, als Mandate auf den
Anwedung der Wahlsoftware SESAM hat die        Wahlkreis entfallen.
Arbeit im Wahlbüro einen speditiveren und
effizienteren Ablauf erfahren. Mit Ausblick    4 Die Vorgeschlagenen sind mit ihren
auf die Zukunft ist ohnehin davon auszuge-     Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Berufen
hen, dass die zunehmende Digitalisierung       bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Hei-
eine zusätzlichere Umstrukturieren mit sich    matorten zu bezeichnen.
bringen wird.
                                               5 Der Wahlvorschlag muss die unterschrift-
Für die neue Amtsperiode vom 01.Juli 2020      liche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu
- 30. Juni 2024 wird gleichwohl die Aus-       ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung
schreibung von 2 neuen Mitgliedern für die     kann nicht zurückgezogen werden.
Mitarbeit im Wahlbüro vorgenommen. Dies
aber mit Verweis darauf, dass eine Anpas-      6 Der Wahlvorschlag muss von mindestens
sung der Gemeindeordnung eine Reduktion        15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmbe-
der Mitgliederanzahl im Wahlbüro zur Folge     rechtigten handschriftlich unterzeichnet
haben kann. Interessierte Personen melden      sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen
sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Für     Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Ein-
Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü-       reichung des Wahlvorschlags seine Unter-
gung.                                          schrift nicht zurückziehen.

Gemäss Gemeindeordnung ist bei der             Für die vorgenannten Wahlen sind somit
Wiederwahl des Gemeindepräsidenten/der         Wahlvorschläge mit mindestens 15 Unter-
Gemeindepräsidentin, der Wahl der Rech-        schriften bis Montag, 30. März 2020, 17.00
nungs- und Geschäftsprüfungskommission,        Uhr, an die Gemeindeverwaltung 4456
des Wahlbüros sowie des Kreisschulrates        Tenniken einzureichen. Entsprechende
die stille Wahl möglich. Zur Ermöglichung      Formulare für Wahlvorschläge können auf
der stillen Wahl (Gesetz über die politi-      der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
schen Rechte, § 30 Abs. 3) können bei          Sollten mehr Wahlvorschläge eintreffen als
der zuständigen Gemeindeverwaltung bis         Mitglieder zu wählen sind, findet am 17. Mai
zum 48. Tag 17.00 Uhr vor dem Wahltag          2020 die Urnenwahl statt. In diesem Fall
Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese       werden die Wahlvorschläge im Mitteilungs-
haben den Bestimmungen von § 33 Absätze        blatt vom April 2020 veröffentlicht (Redak-
3 - 7 zu entsprechen. Wenn am 34. Tag vor      tionsschluss 15. April 2020). Eine allfällige
dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen       Nachwahl für die am 17. Mai 2020 nicht
gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählen-   gewählten Behördenmitglieder würde am
den, widerruft die Erwahrungsinstanz die       14. Juni 2020 stattfinden. Wahlvorschläge
Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen         für eine allenfalls erforderliche Nachwahl
als gewählt und veröffentlicht die Namen       müssten bis Montag, 25. Mai 2020, 17.00
der Gewählten mit dem Hinweis auf die          Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Tenniken
Beschwerdemöglichkeit (§ 30 Abs. 4 des         eingereicht werden.
genannten Gesetzes).
12

Ein Licht der Gemeinschaft und Solidarität,
         allabendlich ab 20.00 Uhr

Wir denken
an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die
Angehörigen und alle, die Angst haben;
in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern und
Altersheimen und an die Spitex;
an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere Entscheidungen
treffen müssen.
Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelassenheit
bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden.
Das Licht ist Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft.
13

    Reformierte Kirchgemeinde
    Tenniken-Zunzgen
    www.kirche-tenniken-zunzgen.ch     refkirchete@bluewin.ch

Wir sind auch als Kirchgemeinde von der derzeit aktuellen Epidemie betroffen. Unsere Anlässe
planen wir mit Augenmass und halten Sie über die jeweils aktuelle Situation über den wöchent-
lichen Kirchenzettel freitags in der Volksstimme und über www.kirche-tenniken-zunzgen.ch auf
                                         dem Laufenden.

Gerne dürfen Sie sich jederzeit per Telefon im Pfarramt melden, und so gut es geht, versuchen
wir, die seelsorgerliche Arbeit aufrechtzuerhalten. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie von Men-
schen wissen, die angesichts der vielen abgesagten Anlässe und reduzierter Kontakte jetzt un-
                                      ter Einsamkeit leiden.

       In der Hoffnung, dass Sie gesund und behütet bleiben, grüssen wir Sie herzlich.

    GOTTESDIENSTE UND ALLE ANLÄSSE
    Mit Beschluss der Landesregierung vom 16. März fallen alle Anlässe bis ein-
    schliesslich 19. April aus.

    ZEICHEN DER GEMEINSCHAFT UND SOLIDARITÄT,
    Wir laden Sie ein, allabendlich ab 20.00 Uhr eine Kerze
    oder Licht zu entzünden. Als akustisches Signal dafür
    werden die Kirchenglocken um 20 Uhr läuten. Lassen Sie
    uns alle Zeichen für Gemeinschaft und Solidarität setzen.

    Wir denken an alle durch das Virus Erkrankten, an alle Sterbenden, an die Angehörigen
    und alle, die Angst haben; in Verbundenheit an das medizinische Personal in Spitälern
    und Altersheimen und an die Spitex; an alle, die im Grossen wie im Kleinen für andere
    Entscheidungen treffen müssen. Wir vertrauen darauf, dass wir Kraft, Geduld und Gelas-
    senheit bekommen, um mit den Herausforderungen einen Umgang zu finden. Das Licht ist
    Zeichen unserer Hoffnung für eine gute Zukunft.

    Sehen Sie dazu auch letzte Seite des Gemeindeblattes.
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Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit gegeben,
sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit.              2. Timotheus 1,7

KIRCHE ALS ORT BLEIBT OFFEN
Versammlungen sind nicht gestattet, aber die Kirche bleibt im Dorf.
Sie darf aufgesucht werden über die Seitentüre (Sie finden dort ebenfalls Desinfek-
tionsmittel). Wir platzieren an den Kirchenwänden aussen und innen bis zum 19. April
wechselnde Tafeln mit Texten, Bildern und Impulsen, passend zur gegenwärtigen Zeit und
Lage.

CORONA-ONLINE-GEBET
Auf unserer Internetseite gibt es ein Corona-Gebets-Fenster. Sie dürfen Ihre Gebete, Ge-
danken, Anliegen im Sinne der Gemeinschaft und Solidarität per Mail ans Pfarramt senden.
Wir stellen Sie ins Gebets-Fenster. So entsteht trotz Versammlungsverbot virtuelle, aber
nicht weniger wirklich Gemeinschaft und Verbundenheit.

EINKAUFSDIENST FÜR BETAGTE
                                               Sie brauchen Unterstützung, weil Ihnen das
                                               Einkaufen von Lebensmitteln, Toilettenarkti-
                                               keln oder Medikamenten nicht möglich ist
                                               oder weil Sie sich nicht in Gefahr begeben
                                               möchten?
                                               Wir bieten Ihnen gerne an, diesen Dienst für
                                               Sie zu übernehmen.

Melden Sie sich in diesem Fall ungeniert telefonisch bei Corinne Dürr (stv. Sigristin, Tenni-
ken) unter 077 475 36 75 oder im Pfarramt unter 061 971 10 31

ZUM MITMACHEN BIS ZUM 14. MAI
Vernehmlassung: Totalrevision Kirchenordnung und Totalrevisi-
on Finanzordnung. Jedes Mitglied der Ref. Kirche kann über die
Vernehmlassungsformulare seine Bemerkungen und Anträge auch
selber einbringen. Nutzen Sie diese demokratische Chance!
Mehr dazu unter https://refbl.ch/refbl/ueber-uns/visitation/revision-
gesetzessammlung.php, oder kontaktieren unser Sekretariat direkt
unter refkirchete@bluewin.ch, T: 067 971 10 31
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 Agenda der katholischen Pfarrei
 Sankt Josef, Sissach
 April 2020

Donnerstag, 2. April, 19.00 Uhr                Samstag, 25. April
 Passionsandacht                                JuBla Scharanlass

Samstag, 4. April, 9.00 – 12.00 Uhr            Samstag, 25. April, 14.30 und 16.30 Uhr
 Palmstrauss binden im Centro                  Sonntag, 26. April, 9.30 Uhr
 für Kinder und Jugendliche                     Erstkommunionfeiern
 Anmeldung im Sekretariat                       anschliessend Apéro

Sonntag, 5. April, 11.00 Uhr
 Kommunionfeier zum Palmsonntag                Regelmässig
 Familiengottesdienst                          2.+4. Sonntag, 9.00 Uhr
                                                 Santa Missa portuguesa
Donnerstag, 9. April, 20.00 Uhr                Sonntag, 11.00 Uhr
 Eucharistiefeier                                Pfarreigottesdienst
 Einsetzung des Abendmahles                    Sonntag, 18.00 Uhr
                                                 Santa Messa italiana
Freitag, 10. April, 10.00 Uhr                  Mittwoch 9.15 Uhr
 Kinderfeier am Karfreitag                       Ökumenische Morgenfeier
                                               Mittwoch, 18.00 Uhr
                                                 Santa Messa italiana
Freitag, 10. April, 15.00 Uhr                  Montag – Freitag, 8.00 Uhr
 Karfreitagsliturgie für die Pfarrei             Rosenkranzgebet
                                               Erster Freitag im Monat, 8.00 Uhr
Samstag, 11. April, 20.30 Uhr                    Eucharistische Anbetung
 Osternacht, Familiengottesdienst                mit Rosenkranz
 mit Osterfeuer und Kommunionfeier,            Letzter Freitag im Monat, 19.00 Uhr
 mit den Kantoren                                Rosenkranz in engl. Sprache
 anschliessend Eiertütschen

Sonntag, 12. April, 11.00 Uhr
 Ostergottesdienst mit Eucharistie             Wenn nicht anderes vermerkt, finden alle
 mit Orgel und Trompete                        Anlässe in der kath. Kirche Sankt Josef bzw. im
                                               Pfarrhaus an der Felsenstrasse oder im Centro
Freitag, 17. April, 19.00 Uhr                  der Pfarrei in Sissach statt.
 Ökumenischer Taizé-Gottesdienst
                                               Weitere Infos zu den einzelnen Anlässen finden Sie im
 reformierte Kirche Sissach                    röm.-kath. Pfarrblatt KIRCHEheute unter Sissach oder
                                               auf unserer Homepage: www.rkk-sissach.ch
Samstag, 18. April, ab 13.00 Uhr
 Brotbacken (nur bei trockener Witterung)      Genaue Angaben zu Anlässen von JuBla finden Sie
                                               unter www.jubla-sissach.ch
Sonntag, 19. April, 11.00 Uhr
                                               Wir sind jederzeit gerne für Sie da:
 Kommunionfeier                                Katholische Pfarrei Sankt Josef
                                               Felsenstrasse 16, 4450 Sissach
Mittwoch, 22. April, 19.00 – 20.30 Uhr         Tel. 061 971 13 79
 Pfarreirat                                    sekretariat@rkk-sissach.ch
                                               Pfarreileiter: Diakon Martin Tanner
Samstag, 25. April, 9.30 – 17.00 Uhr           martin.tanner@rkk-sissach.ch
 Bibliodrama Tag «Frieden und Gerechtigkeit»
 reformierte Kirchgemeinde Sissach
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Es passiert was in unserem Dorf

Der Osterhase hoppelt durch Tenniken

Ostermarkt
Es erwarten sie wie alle zwei Jahre ein breites Sortiment an Osterdeko,
Handgefärbte Eier, Sirup, Konfi‘s, Pralinen, Holzofenbrote/ Zöpfe und vieles mehr.

Ab 11.30 Uhr servieren wir Ihnen ein köstliches Mittagessen
             - Geschnetzeltes mit Spätzli und Gemüse

Selbstverständlich wird auch unser reichhaltiges
Kuchenbuffet nicht fehlen.

Wo ?                      Schulhaus/Kindergarten
                          Hofmatt Tenniken

Wann ?                    Sonntag 22.03.2020

Uhrzeit                   10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wir hoffen auf regen Besuch.
Kreisschule TED
Känerkinderstrasse 8
                                                                                   17
4457 Diegten
Tel. 061 976 12 20
www.kreisschule-ted.ch

Technische Unterstützung IT System Kreisschule TED

Für den technischen Unterhalt unserer IT Infrastruktur suchen wir eine kompetente,
zuverlässige und vertrauenswürdige Fachkraft.

Es handelt sich um folgende Aufgaben:

    -    Technische Wartung und Betreuung der IT-Infrastruktur
    -    Funktionstüchtigkeit der IT-Geräte (Notebooks, Desktops, Beamers, WLAN-Apps
         etc. sicherstellen
    -    Hard- und Softwareprobleme einkreisen, lösen oder an Fachleute weitergeben
    -    Neue Software und Updates auf Windows-Clients installieren
    -    Regelmässige Windows Server- Backups ausführen und überwachen
    -    Planung Serverkonfigurations-Änderungen, Installation Serversoftware-Updates
         und Konfiguration (Windows Server 2012, Microsoft Active Directory etc.)
    -    Netzwerkadministration ausführen (Cisco WLAN Controller und Aps, Sophos UTM
         Firewall)
    -    Masterkonfiguration Clients (Acronis, Microsoft Windows 10) erstellen und Images
         installieren
    -    Internetzugang einrichten, Firewall, Virenschutz verwalten und überwachen
         (Sophos Endpoint Protection)

Sie arbeiten in enger Absprache mit dem Verantwortlichen des Pädagogischen Supports
und der Schulleitung. Abgesehen von regelmässigen Absprachen können diese Arbeiten
flexibel und auch ausserhalb der Bürozeiten ausgeführt werden.

Arbeitszeit: vier Stunden / Monat

Rückfragen an Sandra Bätscher, Gemeinderat, Schulrat TED, Tel. Nr. 061 971 25 61

Anmeldung mit Unterlagen bis Dienstag, 14. April 2020 an die Gemeindeverwaltung,
Alte Landstrasse 32, 4456 Tenniken (gemeinde@tenniken.ch)
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Voranzeige Exkursion Steingrube zwischen Tenniken & Zunzgen
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Datum: Sonntag, 26. April 2020
Leitung:       Markus Plattner, Ebenrain-Zentrum Sissach
Treffpunkt:    10.00 Uhr beim Schulhaus Hofmatt, Tenniken
Gemütlicher Spaziergang zur Steingrube zwischen Tenniken und Zunzgen,
kurze Führung und anschliessender Apéro.
Ende:          ca. 12.00 Uhr
Eine Teilnahme ist freiwillig. Die gesamte Veranstaltung findet im Freien
statt. Bitte Vorsichtsmassnahmen gemäss Infektion Coronavirus einhalten.

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Nächste Sonntagsspaziergänge: 05. 04., 03.05. & 07.06. 2020
Besammlung:         um 9.00 Uhr Schulhaus Hofmatt
Dauer:              ca. 2 Stunden
Ausrüstung:         der Witterung angepasste Kleidung
Herzlich willkommen sind Naturinteressierte, auch Familien mit Kinder,
welche bei einem gemütlichen Spaziergang mit uns Tenniken entdecken
möchten.
Bleibt gesund
Der Vorstand
TALACKER TENNIKEN                                                               19

                                  

 

                      
  

              

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HEIZOEL-BESTELLUNG                                                20

                         Heizöl-Bestellung

Auch dieses Jahr führen wir eine Sammelbestellung für Heizöl durch.

Da die Bestellmenge in Tenniken zu klein wurde,

wird die Lieferung von Heizöl extra leicht nicht mehr durchgeführt.

Bei Fragen Fa. Nebiker Sissach direkt kontaktieren.

         Preis:                        100 Liter Oeko-extra : 65.00 sFr.

Bitte die Bestellung
bis am 03.04.2020 auf der Gemeindeverwaltung abgeben,
oder bei Fam. M.Zimmermann Niedermattweg 7, in den
Briefkasten legen. ( Bitte in einem Couvert )

Spätere Bestellungen können nicht mehr angenommen werden !

Wichtig!! Bestellungen sind nur schriftlich mit untenstehendem Talon gültig!

                                             Mit freundlichen Grüssen

                                             M.Zimmermann

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Definitive Bestellung:                     Datum:___________

Name :_____________________Strasse:____________________

Menge ca.:                    Oeko:      ______

Telefonnummer:____________________

Unterschrift:     ____________________

Bemerkungen:
« WHO’S WHO
  IM GEMEINDERAT
  TENNIKEN …»

Gemeindepräsidentin Sandra Bätscher    • Allgemeine Verwaltung
		                  061 971 25 61      • Bildung
		sandra.baetscher@sabaccount.ch       • Finanzen und Steuern
			                                    • Regionale Musikschule

Gemeinderat		 Marcel Zimmermann        • Forstwesen
		            061 971 66 05            • Vereine
		marcel.zimmermann@gmx.ch             • Verkehr
			                                    • Wasserversorgung

Gemeinderätin		 Sonja Caviola          • Kultur und Freizeit
		              061 971 48 54          • Liegenschaften
		sonja@caviola.ch                     • Naturschutzkommission
			                                    • Raumplanung

Gemeinderat		 Beat Heller              • Energie
		            061 971 53 88            • Öffentliche Sicherheit
		            beat@heller.support      • Volkswirtschaft

Gemeinderätin		 Patricia Nyffenegger   • Gesundheit
		              061 971 71 28          • Sozialhilfe
		patricia.nyffenegger@bluewin.ch      • Offene Jugendarbeit
			                                    • Vormundschaftswesen
			                                    • Umweltschutz
GEMEINDEVERWALTUNG

Adresse                Alte Landstrasse 32
Telefon                061 973 07 00
Fax                    061 973 07 01
E-Mail                 gemeinde@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Mo, Di, Do:          09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag             16.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen

GEMEINDEBIBLIOTHEK

Adresse                Alte Landstrasse 32a
Telefon                061 971 60 58
E-Mail                 bibliothek@tenniken.ch

Öffnungszeiten
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch               16.00 bis 18.30 Uhr
Freitag                15.00 bis 17.00 Uhr

Während den Ferien
Montag                 16.00 bis 18.30 Uhr

ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                        SOZIALHILFEBEHÖRDE
DER REGION BASEL

An Wochenenden, allgemeinen Feiertagen          Adresse         Alte Landstrasse 32
und Wochentagen, an denen der Hausarzt          Telefon         079 275 49 20
nicht erreichbar ist, gibt Ihnen der            E-Mail          sozialhilfebehoerde@
ärztliche Notfalldienst Telefon 061 261 15 15                   tenniken.ch
Auskunft über die Notfalldienste von Ärzten     Telefonzeiten   Mo + Do
und Zahnärzten.                                                 8.30 bis 16.30 Uhr
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