NEUARTIGES CORONAVIRUS SARS-COV-2 - INFORMATIONEN UND PRAKTISCHE HINWEISE

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Neuartiges Coronavirus
          SARS-CoV-2
          Informationen und praktische Hinweise

deutsch
Sicheres und respektvolles Verhalten!
• Bitte befolgen Sie unbedingt die aktuellsten Anweisungen,
  ­Aufforderungen und Hinweise der Behörden!

•W
  ir müssen diszipliniert und gemeinsam handeln. Dies hilft,
 Ihre G­ esundheit zu schützen und die weitere Verbreitung des Virus
 zu verlangsamen.

• Vertrauen Sie nur Informationsquellen, die sicher und
  vertrauenswürdig sind.

• In Deutschland erhalten Sie aktuelle und sichere ­Informationen
  über das Robert Koch-Institut (RKI), die Bundeszentrale für
  ­gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder das B ­ undesministerium
   für Gesundheit (BMG).

• Achten Sie auch auf aktuelle Informationen der Weltgesundheits­
   organisation (WHO).
   Die WHO bietet aktuelle und sichere Informationen in
  ­verschiedenen Sprachen an.

• Infizierte oder bereits Erkrankte müssen die Aufforderungen
  des medizinischen und betreuenden Personals befolgen.

• Bitte helfen Sie, durch rücksichtsvolles Verhalten auch die Gesund-
  heit des medizinischen und betreuenden Personals zu schützen.
Wie kann ich mich am besten schützen?
Abstand + Hygiene + Alltagsmaske: mit der AHA-Formel können Sie sich einfach und wirksam
­schützen. Klären Sie Ihre Familie, Freundinnen beziehungsweise Freunde und Bekannte über diese
 Schutzmaßnahmen auf.

              Schützende Hygieneregeln                             Abstand halten
              beim Husten und Niesen                               und Alltagsmaske tragen

• Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens    • Vermeiden Sie enge Kontakte wie Hände-
  1,5 Meter Abstand von anderen ­Personen und           schütteln, Küssen und Umarmen. Das ist nicht
  drehen Sie sich weg.                                  unhöflich, denn Sie schützen sich und andere.
• Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch.       • Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause, um
  Verwenden Sie es nur einmal. Entsorgen Sie           sich auszu­kurieren und eine W
                                                                                    ­ eiter­verbreitung
  ­Taschen­t ücher in einem Müll­eimer mit Deckel.     der Krankheitserreger zu verhindern.
• Ist kein Taschentuch griffbereit, halten Sie      • Auch Personen, die infiziert sind, aber keine
  sich beim Husten und Niesen die ­A rmbeuge           Krankheits­symptome aufweisen, können
  (nicht die Hand!) vor Mund und Nase.                 ­andere ­anstecken. Halten Sie mindestens
                                                        1,5 Meter Abstand, um eine direkte Über­
• Wenn Sie Besuch hatten, öffnen Sie das Fenster       tragung von K­ rankheitserregern zu vermeiden.
  und lüften Sie 5 Minuten mit v
                               ­ ollständig
  ­geöffnetem Fenster durch.                         • Erkrankte sollten vor allem von besonders
                                                       ­gefährdeten Personen, wie älteren ­Menschen
                                                        oder ­Menschen mit Vorerkrankungen, fern­
              Händewaschen                              bleiben.

                                                     • Bitte informieren Sie sich über die aktuellen
                                                       Kontaktbeschränkungen in Ihrem jeweiligen
                                                       Bundesland.
• Waschen Sie sich oft und gründlich Ihre Hände
                                                     • Dringend empfohlen wird das Tragen von
  mit Seife, auch die Zwischenräume der Finger
                                                       Alltagsmasken (z. B. Stoffmasken) an Orten,
  und die Fingerkuppen. Am besten eine halbe
                                                       an denen es schwer werden kann, den Mindest-
  Minute lang und mit Flüssigseife. Spülen Sie die
                                                       abstand zu anderen immer einzuhalten.
   Hände unter f­ ließendem Wasser ab.
                                                       Die Bundesländer haben eine Vorschrift für
• Trocknen Sie die Hände sorgfältig ab, auch         das Tragen einer Alltagsmaske beim Einkauf
  zwischen den Fingern. Zu Hause sollte jede           und in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen.
  Person ein eigenes Handtuch benutzen. In             Regional kann es zu Anpassungen kommen,
  öffentlichen Toiletten am besten Einmalhand­         bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelun-
  tücher. Schließen Sie in öffentlichen Toiletten      gen an Ihrem Ort.
  den Wasserhahn mit einem Einmalhandtuch            • Die Alltagsmasken sollten nach einmaliger
  oder Ihrem Ellenbogen.                               Nutzung idealerweise bei 95° C, mindestens
                                                       aber bei 60° C gewaschen und anschließend
                                                       vollständig getrocknet werden. Eine Alternative
                                                       bietet auch das Auskochen für 10 Minuten in
                                                       einem Topf mit Wasser.
Informationen für Einreisende
nach Deutschland
                                                   Coronavirus-Testpflicht
                                                   Sie sind zusätzlich verpflichtet, auf Anfor­
                                                   derung der Behörden einen Nachweis über
                                                   eine Testung auf das neuartige Coronavirus
                                                   vorzulegen. Anderenfalls haben Sie auf
                                                   ­A nforderung eine solche Testung zu dulden.
                                                   Sie können sich hierfür innerhalb von 72 Stun-
Sie kommen aus einem auslän-                       den nach Ihrer Einreise kostenlos testen lassen,
dischen Risikogebiet und reisen                    auch wenn Sie eine solche Anforderung noch
                                                   nicht erhalten haben. An vielen Flughäfen in
nach Deutschland ein?                              Deutschland ist dies möglich.
Dann sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich
                                                   Alternativ kann der Test auch bereits im
nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem
                                                   Ausland vorgenommen worden sein, jedoch
Wohnort oder in eine andere geeignete Unter-
                                                   höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die
kunft (z.B. Hotel) zu begeben sowie sich für
                                                   Bundes­republik.
einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ihrer Ein­
reise ständig dort aufzuhalten (sogenannte         Beachten Sie:
Quarantäne). Diese Pflicht ergibt sich aus dem     Ein negatives Testergebnis kann nach den
Landesrecht Ihres Einreise- und Wohnortes.         landesrechtlichen Regelungen zur Aufhebung
Darin sind auch sehr vereinzelte Ausnahmen         der Quarantäne führen. Einige Bundesländer
geregelt.                                          verlangen jedoch zwei negative Testergebnisse
                                                   binnen eines bestimmten Zeitraums!
 Sie sind ferner dazu verpflichtet, Ihre Aufent­
 haltsadresse im Bundesgebiet gegenüber der        Und: Auch bei einem einmaligen negativen
 für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde            Test­ergebnis sind Sie verpflichtet, unverzüglich
­mitzuteilen.                                      das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu
                                                   kontaktieren, wenn bei Ihnen innerhalb von
Hierzu hat Ihnen zum Beispiel bei Flugreisen
                                                   14 Tagen nach Einreise typische Symptome
Ihre Luftfahrtgesellschaft eine sogenannte
                                                   (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber
Aussteigekarte ausgegeben. Sollten Sie hierüber
                                                   oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) einer
nicht verfügen, wenden Sie sich an Ihr örtliches
                                                   Infektion mit dem neuartigen Coronavirus
Gesundheitsamt. Dieses finden Sie hier:
                                                   auftreten.
https://tools.rki.de/plztool/
                                                     Bedenken Sie:
                                                     Verstöße gegen die o.g. Regeln können als
Was ist ein Risikogebiet?                          ­Ordnungswidrigkeit geahndet und mit
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region     ­Geld­bußen – z. T. bis zu einer Höhe von
außerhalb Deutschlands, für den oder die zum         25.000 Euro – verfolgt werden!
Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik
ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem
neuartigen Coronavirus besteht.                      Weitere Informationen – etwa wie man sich
Das Robert Koch-Institut (RKI) aktualisiert          gegen Ansteckungen schützen kann – finden Sie
fortlaufend eine Liste der Risikogebiete. Sie        hier: www.zusammengegencorona.de
finden diese hier:
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Wissenswertes zum
neuartigen ­Coronavirus
Das neuartige Coronavirus breitet sich weltweit       • Informieren Sie die Ärztin oder den Arzt, wenn
aus. Es kann durch Tröpfchen, aber auch über            Sie z. B. Vorerkrankungen wie Bluthochdruck,
Aerosole übertragen werden. Aerosole sind               Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
kleinste Tröpfchenkerne, die vor allem beim             chronische Atem­wegserkrankungen oder
lauten Sprechen oder Singen freigesetzt werden          Erkrankungen und Therapien haben, die das
können. Sie können über einen längeren Zeit-            Immunsystem schwächen.
raum in der Luft stehen und Viren übertragen.         • Lassen Sie sich informieren, an wen Sie sich
Daher sollten Räume, in denen sich mehrere              wenden und welche Vorsichtsmaßnahmen
Menschen aufhalten, regelmäßig gelüftet                 Sie einhalten ­müssen, damit Sie andere nicht
werden. Auch Schmierinfektionen spielen eine            anstecken.
Rolle. Viren können indirekt über die Hände von       • Bitte gehen Sie nicht ohne vorherige Termin­
kontaminierten Oberflächen auf die Mund- oder           verein­barung in die Praxis. Damit schützen
Nasenschleimhaut oder die Augenbindehaut                Sie sich selbst und andere!
übertragen werden.                                    • Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit anderen
Das Virus verursacht eine Atemwegsinfektion.            Menschen und bleiben Sie nach Möglichkeit zu
Neben asymptomatischen und milden Verläufen             Hause.
können Fieber, Husten und Atembeschwerden
oder Atemnot, Muskel- und Kopfschmerzen               Gibt es einen Impfstoff?
auftreten. In schweren Fällen kann es zu einer
Lungen­entzündung kommen.                             Noch gibt es keine Schutzimpfung gegen das
                                                      neuartige C ­ oronavirus. Es wird mit Hochdruck
Besonders Ältere und chronisch kranke                 daran gearbeitet, einen Impfstoff zur Verfügung
Menschen sind gefährdet. Bei Kindern sind die         zu stellen.
Krankheits­symptome meist deutlich milder.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass zwischen
einer Infektion und dem Auftreten von Krank-          Helfen andere
heitssymptomen bis zu 14 Tage vergehen können.        Schutz­impfungen?
Nur ein Labortest kann bestätigen, ob eine            Andere Impfungen gegen Atemwegserkran-
Person wirklich mit dem neuartigen Coronavirus        kungen schützen nicht vor dem neuartigen
infiziert ist.                                        Corona­v irus. Sie können aber andere Atemwegs-
                                                      infektionen (Grippe, Lungenentzündung durch
Bin ich am neuartigen                                 Pneumokokken) verhindern und dazu beitragen,
                                                      das Gesundheitssystem zu entlasten.
Coronavirus e­ rkrankt?
Wenn Sie Krankheitssymptome an sich erkennen
oder Kontakt zu einer Person hatten, bei der das
neuartige Corona­v irus nachgewiesen wurde:
                                                       * Ihr örtliches Gesundheitsamt finden Sie unter
• Rufen Sie bei Symptomen bitte Ihre Ärztin oder
                                                         www.rki.de/mein-gesundheitsamt
  Ihren Arzt an. Wenn diese beziehungsweise
  dieser nicht erreichbar ist, kontaktieren Sie den     Bei Symptomen kontaktieren Sie Ihre Ärztin
  ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.         oder Ihren Arzt. Falls nicht erreichbar, wenden
  Bei Notfällen wählen Sie die 112.                     Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
• Hatten Sie Kontakt zu einer infizierten Person,      Dieser ist auch nachts, an Wochenenden und
  haben jedoch keine Symptome, informieren Sie          Feiertagen deutschlandweit erreichbar über die
  das zuständige Gesundheitsamt*.                      ­Telefon­nummer 116 117.
Sind Importwaren ansteckend?                        Wann sind Quarantäne­
Bei Waren, Postsendungen oder Gepäck ist keine      maßnahmen notwendig?
­Gefahr bekannt. Bei Gegenständen in der unmit-
                                                    Wenn bei Ihnen eine Coronavirus-Infektion
 telbaren ­Umgebung von Erkrankten muss auf
                                                    nachgewiesen wurde oder Sie engen Kontakt
 Sauberkeit geachtet werden.
                                                    zu einer infizierten Person hatten. Wenn das
                                                    Gesundheitsamt Quarantäne anordnet. Wenn Sie
Ist ein Mundschutz notwendig?                       aus einem Risikogebiet nach Deutschland einrei-
                                                    sen und kein negatives Testergebnis vorweisen
Es gibt Situationen, in denen der Abstand von
                                                    können. Lesen Sie hierzu auch die Informationen
1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Hier
                                                    auf Seite 4.
kann das vorsorgliche Tragen eines nichtmedi-
zinischen Mund-Nasen-Schutzes, sogenannte
Alltagsmasken, dazu beitragen, die Weiterver-       Wie lange dauert
breitung von SARS-CoV-2 einzudämmen.
So haben die Bundesländer eine Vorschrift für
                                                    eine Quarantäne?
das Tragen einer Alltagsmaske beim Einkauf          Die Dauer der Quarantäne wird vom Gesund­
und in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen.       heits­amt festgelegt. Sie dauert meist zwei Wochen
Regional kann es zu Anpassungen kommen,             und entspricht der maximalen Dauer der Inkuba-
bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen   tionszeit, also der Zeit zwischen einer möglichen
an Ihrem Ort.                                       Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus
                                                    und dem Auftreten von Symptomen.
Wichtig: die Maske muss gut sitzen und gewech-
selt werden, wenn sie feucht geworden ist. Denn     Bei Anordnung der Quarantäne erfahren Sie
feuchte Masken sind kein Hindernis für Viren.       durch das zuständige Gesundheitsamt, wie Sie
                                                    sich beispielsweise beim Auftreten von Symp-
In jedem Fall gilt, auch wenn Sie eine Alltags­
                                                    tomen verhalten müssen und was Sie sonst zu
maske tragen: Halten Sie möglichst den Mindest-
                                                    beachten haben. Zum Beispiel kann angeordnet
abstand von 1,5 Metern zu anderen ein, achten
                                                    werden, dass Sie regelmäßig Ihre Körpertempera-
Sie auf eine gute Handhygiene und richtiges
                                                    tur messen müssen.
Husten und Niesen.

Ist die Verwendung von Desin­                       Worauf muss ich bei einer
fek­­tions­mitteln e­ rforderlich?                  ­häuslichen Quarantäne achten?
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen           • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Mitbewohner-
ist in der Regel ausreichend. Ist das Hände­          innen beziehungsweise Mitbewohnern.
waschen nicht möglich, kann eine Hände­             • Bitten Sie Familienangehörige, Bekannte oder
desinfektion sinnvoll sein.                           Freundinnen beziehungsweise Freunde um
                                                      Hilfe bei Einkäufen, die dann vor Ihrer Tür
                                                      abgestellt werden sollten.
Worauf muss ich in einer                            • Achten Sie darauf, Ihre Wohnung oder Ihr Haus
Gemeinschaftsunterkunft                               regel­mäßig zu lüften.
­achten?                                            • Besteck, Geschirr und Hygieneartikel sollten
                                                      nicht mit a­ nderen Familienmitgliedern
Erkennen Sie ­K rankheitssymptome an sich oder        oder Mitbewohnerinnen beziehungsweise
hatten Sie K
           ­ ontakt zu einer Person, bei der das      Mitbewohnern geteilt werden. Utensilien und
neuartige Coronavirus nachgewiesen ­w urde?           Geschirr müssen r­ egel­mäßig und gründlich ab-
Wenn Sie in einer Aufnahme­einrichtung oder           gewaschen werden. Das gilt auch für Kleidung.
in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen,            • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Haus- oder
informieren Sie die Einrichtungs­leitung oder die     Facharztpraxis auf, wenn Sie dringend
Betreuung. Geben Sie auch zum Beispiel in Ihrer       Arzneimittel oder eine ärztliche Behandlung
Schule, Sprachschule, an Ihrem ­Ausbildungs-          benötigen.
oder Arbeitsplatz Bescheid.                         • Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt,
                                                      wenn Sie Husten, Schnupfen, Atemnot, Fieber
                                                      haben.
Wo finde ich weitere Informationen?
                       Mit der Corona-Warn-App können Sie anonym und schnell darüber informiert
                       werden, wenn Sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben.
                       Die App ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort bietet                     Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert über
Informationen und Unterstützung an.                            das neuartige Coronavirus auf seiner Website:
Die Telefonnummer Ihres Gesundheitsamtes                       www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
finden Sie unter:
www.rki.de/mein-gesundheitsamt                                 Die Bundeszentrale für gesundheitliche
                                                               ­Aufklärung (BZgA) hat Antworten auf häufige
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)                      Fragen zum neuartigen Corona­v irus zusammen-
informiert zentral über das neuartige Corona­                  gestellt unter:
virus auf der Webseite:                                         www.infektionsschutz.de
www.zusammengegencorona.de
Bürgertelefon: 030 346 465 100                                 Das Auswärtige Amt informiert zur Sicherheit
                                                               von Reisen in betroffene Regionen:
Beratungsservice für Gehörlose und
                                                               www.auswaertiges-amt.de/de/
Hörgeschädigte:
                                                               ReiseUndSicherheit
Fax: 030 340 60 66 -07,
info.deaf@bmg.bund.de
                                                               Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
info.gehoerlos@bmg.bund.de
                                                               informiert zur globalen Lage: www.who.int
Gebärdentelefon (Videotelefonie):
www.gebaerdentelefon.de/bmg/

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Stand August 2020
Layout eindruck.net, 30175 Hannover
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