INFORMATIONEN zur Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Ungarn Stand: 20.04.2020, 08:30 Uhr - AHK Ungarn

 
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INFORMATIONEN
zur Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Ungarn
Stand: 20.04.2020, 08:30 Uhr

                WICHTIGER HINWEIS:
                Die nachstehenden Informationen wurden sorgsam aus öffentlich zugänglichen Quel-
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                ierlich die Informationen in den Medien.
                Die DUIHK übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtig-
                keit der Informationen sowie für eventuelle Folgen aus der Verwendung der Informati-
                onen.

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie...................................................................................... 1
2. Personenverkehr ................................................................................................................................. 3
3. Güterverkehr ....................................................................................................................................... 4
4. Wirtschaftliche Folgen und Maßnahmen ............................................................................................ 5
5. Allgemeine Informationsquellen ......................................................................................................... 6
6. Kontakt in der DUIHK........................................................................................................................... 6

           Wichtige Aktualisierungen zur vorhergehenden Version sind dieserart gekennzeichnet.

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie

Stand der Ausbreitung
Stand: 20.04.2020, 07:05 Uhr
     1.984 Infizierte,
     199 Todesfälle, 267 genesen, 11.240 in häuslicher Quarantäne
    Quelle: www.koronavirus.gov.hu

Allgemeine Beschränkungen und Schutzmaßnahmen
Am 11.3.2020 wurde von der Regierung die „Gefahrenlage“ ausgerufen. ( Regierungsverordnung
40/2020. (III. 11.) Korm. rend.) Im Rahmen der Gefahrenlage sind weitreichende Beschränkungen
und Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt worden.

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Die Nationalversammlung hat die Gültigkeit bisher getroffener Maßnahmen in einem Gesetz am
30.3.2020 bestätigt und die Regierung ermächtigt, im Zusammenhang mit der Epidemie Verordnun-
gen zu erlassen, die geltende Gesetze suspendieren oder von ihnen abweichen können. Das Parla-
ment kann jedoch die Verlängerung von solchen Notstandsverordnungen untersagen.
( Gesetz 2020. évi XII. törvény)

Die wichtigsten Regelungen
      Seit 17.3. dürfen ausländische Staatsbürger – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr nach Un-
       garn einreisen.
      Ungarische Staatsbürger können weiterhin einreisen, müssen sich jedoch einer obligatori-
       schen medizinischen Untersuchung unterziehen.
        Näheres siehe Abschnitt Personenverkehr

      Der internationale Güterverkehr ist formal nicht eingeschränkt, teilweise gibt es allerdings
       Behinderungen im grenzüberschreitenden LKW-Verkehr.
        Näheres siehe Abschnitt Güterverkehr

      Ab 28.3. 00:00 Uhr gelten bis (vorerst) 11. April allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Ausge-
       nommen sind Wege zur Arbeit, zu gesundheitlichen Zwecken, zum Einkauf lebensnotwendi-
       ger Waren und Dienstleistungen, sowie mehrere weitere Gründe. Bürger über 65 Jahre dür-
       fen Geschäfte nur von 9-12 Uhr aufsuchen, jüngere Bürger dürfen sich in dieser Zeit nicht im
       Geschäft aufhalten. Die Einhaltung wird durch Polizei und Militärpolizei kontrolliert.
       Details:  Regierungsverordnung 71/2020. (III. 27.) Korm. rendelet

      Ab 17.3. dürfen Geschäfte nur noch zwischen 06:00 und 15:00 Uhr öffnen. Ausgenommen
       sind Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Tankstellen.
      Restaurants dürfen ab 28.3. nicht mehr besucht werden, ausgenommen zum Außerhausver-
       kauf.
      Veranstaltungen sind generell verboten, ausgenommen Hochzeiten und Beerdigungen im
       engsten Familienkreis, sowie Gottesdienste.
      Der Präsenzunterricht an Universitäten und Schulen ist eingestellt, Kindergärten und Krip-
       pen sind geschlossen. Ab 27.3. gilt dies auch für die Erwachsenenbildung.
      Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Museen, Clubs) dürfen keine Besucher
       empfangen.
      Die Rechtsprechung an Gerichten ist ausgesetzt.

Gesundheitswesen
      In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot (seit 8.3.).
      Für Bewohner sozialer Einrichtungen gilt ein Besuchs-, Ausgangs- und Aufnahmeverbot.
      Der Innenminister kann in Krankenhäusern einen „Klinikkommandeur“ einsetzen, dem die
       Sicherung des medizinischen Materials obliegt.
      In Kiskunhalas (ca. 150 km südlich von Budapest) wurde mit dem Bau eines mobilen Contai-
       ner-Krankenhauses begonnen, auf dem Budapester Messegelände wird ein Notlazarett ein-
       gerichtet.
      Auch in Ungarn gelten die Ausfuhrbeschränkungen der EU für Lieferungen von Schutzausrüs-
       tungen in Drittstaaten ( (EU) 2020/402 COM vom 14.03.2020). Zugleich hat die EU die Be-
       freiung der Einfuhr von Gesichtsmasken und Schutzausrüstungen von Zöllen und Mehrwert-
       steuer genehmigt.
      Für den Arzneimittelgrundstoff Hydroxychloroquine-Sulfat gilt seit dem 24.3. ein Ausfuhrver-
       bot.  Regierungsverordnung. Beförderungs- und Abfüllvorschriften für medizinische Gase
       wurden gelockert.

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   Die staatliche Beschaffung von Gütern im Zusammenhang mit der Seuchenbekämpfung kann
       abweichend von den geltenden Regeln für die öffentlichen Vergabe erfolgen.
      Bei Verdacht auf eine Infektion können Ausländer die kostenlose ungarisch- und englisch-
       sprachige Hotline +36-80-277-455 oder +36-80-277-456 anrufen (24h).

Regierungskoordination
      Am 31.1. wurde ein „Operativer Stab“ eingerichtet, Leitung: Innenminister (BM) und Minis-
       ter für Gesellschaftliche Ressourcen (EMMI), der die staatlichen Maßnahmen beschließt.
      Am 13.3. wurde die Einsetzung von 10 „Aktionsgruppen“ beschlossen, u.a. für Bildungswe-
       sen, Errichtung eines mobilen Containerkrankenhauses, Unternehmen von strategischer Re-
       levanz, Finanzen und „Wiederingangsetzung der Wirtschaft“ nach der Krise.

2. Personenverkehr

Ein- und Ausreise
      Im Personenverkehr gelten für die Ein- und Ausreise reise ab 2. April 2020 folgende Bestim-
       mungen der  Regierungsverordnung 81/2020. (IV. 1.) Korm. rend.:

      Ungarische Staatsbürger müssen sich bei Einreise einem medizinischen Test unterziehen. Bei
       Infektionssymptomen müssen sie in behördliche Quarantäne, ohne Symptome in eine 14-
       tägige häusliche Quarantäne, es sei denn, die Person kann nachweisen, dass sie vor der Ein-
       reise bereits 14 Tage in Quarantäne war. Gesundheits- und Quarantänemaßnahmen werden
       polizeilich erfasst (§ 3).
      Ausländische Staatsbürger dürfen – mit nachstehenden Ausnahmen – nicht nach Ungarn
       einreisen (§ 2).
       Ausnahmen:
         Ausländer aus EWR-Staaten mit ständigem Aufenthaltsrecht in Ungarn (Daueraufent-
            haltskarte – állandó tartózkodási kártya) werden wie ungarische Staatsbürger behandelt
            (§ 7).
         Der stellvertretende Landespolizeipräsident (ORFK) kann Ungarn und Ausländern die
            Einreise gestatten oder Sonderregelungen verfügen, vorausgesetzt, es besteht kein Ver-
            dacht auf eine Infektion und die Person wird für die Zeit der behördlichen oder häusli-
            chen Quarantäne registriert (§ 4 (1)).
         Der Landespolizeipräsident (ORFK) kann Bürgern aus Nachbarstaaten, mit denen ent-
            sprechende Vereinbarungen abgeschlossen wurden (z.B. für Pendler) die Einreise gestat-
            ten; außerdem auch den Transit durch Ungarn für humanitäre Zwecke (§ 4 (2)).

       Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind zu richten an:
        ORFK Határrendészeti Főosztály (Hauptabteilung Grenzschutz des ORFK)
          dr. Hámori Zsolt, E-Mail: hatarrendfoo@orfk.police.hu
        Im Antrag ist die konkrete Situation konkret zu beschreiben, alle entsprechenden Belege
          und Dokumente sind beizufügen. Entschieden wird fallweise, einheitliche Entschei-
          dungsvorgaben gibt es unseres Wissens nicht.
        Wir empfehlen, die Anträge auf Ungarisch einzureichen (z.B. über die Tochtergesell-
          schaft oder den Kunden in Ungarn), anderenfalls präferiert in Englisch. Nach Informatio-
          nen der DUIHK gibt es bereits positiv beschiedene Anträge, die Entscheidungen erfolgen
          offenbar sehr schnell.

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   Die Ausreise aus Ungarn ist nicht beschränkt.
        Ausnahme: Mitarbeiter des Gesundheitswesens, der Armee und anderer Verwaltungs-
            einrichtungen dürfen das Land nur mit Ausnahmegenehmigungen verlassen. (§ 8)
      Mehrere Nachbarländer haben ihrerseits Einreisebeschränkungen für Ausländer verfügt, so
       dass die Ausreise von Ausländern aus Ungarn dorthin betroffen sein kann.
        Bei der Einreise nach Österreich aus Ungarn, Deutschland und weiteren Ländern ist seit
            20.3. ein ärztlicher Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorzulegen (ma-
            ximal 4 Tage alt).  Ministerverordnung AT

      Näheres zu den Reisebestimmungen: Deutsche Botschaft Budapest

Flugverkehr
      Der Flughafen Budapest ist weiter in Betrieb. Selbst wenn Flüge stattfinden, gelten jedoch
       die allgemeinen Einreisebeschränkungen!
      Die meisten Flugverbindungen sind eingestellt, Flüge von/nach Deutschland gibt es derzeit
       nur ganz vereinzelt.
      Transitreisende dürfen sich (nur) in den Transitzonen aufhalten.
      Der Cargo-Verkehr wird im Wesentlichen aufrechterhalten.
      Aktuelle Informationen: Flughafen Budapest

Bahnverkehr
      Der Personenreiseverkehr per Bahn ist mit allen Nachbarländern – außer Österreich – einge-
       stellt worden. Von/nach Österreich verkehren nur noch wenige Züge am Tag.
      Nicht einreiseberechtigte Ausländer müssen auf dem betreffenden Grenzbahnhof auf eine
       Rückreisemöglichkeit warten.
      Aktuelle Informationen: Ungarische Staatsbahn MÁV

3. Güterverkehr

Rechtslage
      Der internationale Güterverkehr ist prinzipiell weiter möglich.
      Die Einreisebeschränkungen gemäß  Regierungsverordnung 81/2020. (IV. 1.) Korm. rend.
       (siehe Abschnitt Personenverkehr) gelten ausdrücklich nicht für den Güterverkehr (§ 3 (7)).
       Die Verordnung unterscheidet dabei nicht nach Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten.
      Zur Sicherung der Warenversorgung ist das Wochenendfahrverbot für LKW seit dem 7.3. bis
       auf weiteres ausgesetzt. Dies gilt auch für die Osterfeiertage.
      Vom 21.3. bis 19.4. werden die zulässigen Lenkzeiten verlängert (auf max. 11 h/Tag, 65
       h/Woche), Lenkpausen müssen nur noch alle 5,5 h gemacht werden.

Aktuelle Lage
      Vor allem an meistbefahrenen Grenzübergängen zur Slowakei (Rajka) Österreich (Hegyesha-
       lom) und Rumänien (Csanádpalota) gibt es gelegentlich längere Wartezeiten von einigen
       Stunden.
      Zu mehreren Ländern wurden einige zusätzliche Grenzübergänge für den LKW-Verkehr frei-
       gegeben (teilweise aber nur für LKW aus Ungarn und den jeweiligen Nachbarländern).

Aktuelle Informationen
    Grenzübergangsstellen und Transitrouten (interaktive Karte):
    Wartezeiten an den Grenzübergängen
    Nationaler Gewerbeverband der Privaten Fuhrunternehmer
    Vereinigung der Straßenverkehrs-Fuhrunternehmen

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4. Wirtschaftliche Folgen und Maßnahmen

Wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen
Sowohl die Regierung als auch die ungarische Nationalbank MNB haben mehrere Maßnahmen zum
Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen beschlossen bzw. angekündigt.

Eine detaillierte Übersicht der verfügbaren Instrumente wird in Kürze auf unserer Homepage unter
diesem Link verfügbar sein.

Bereits zuvor verabschiedete Hilfsmaßnahmen der Regierung (18. und 23. März):

      Bis zum 21.12. gilt ein Moratorium für den Schuldendienst (Tilgung, Zinsen, Gebühren) auf
       private und Unternehmenskredite.
      Für ab 19.3. neu aufgenommene Kredite wurde der zulässige Zins auf 5 Prozentpunkte über
       dem Basiszins der Zentralbank (derzeit 0,9%) maximiert.
      Bestimmte Regelungen im Arbeitsrecht wurden gelockert, um mit flexiblen Lösungen Entlas-
       sungen vermeiden zu können. Außerdem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinba-
       rungen treffen, die vom geltenden Arbeitsgesetzbuch abweichen.
      In besonders betroffenen Branchen (u.a. Tourismus, Gastgewerbe, Freizeitgewerbe, Kultur,
       Film, Sport und Veranstaltungsorganisation) dürfen Mietverträge bis zum 30.6. nicht gekün-
       digt und Mieten nicht erhöht werden. Die Arbeitgeber in diesen Branchen sind für die Mo-
       nate März-Juni von Steuern und SV-Abgaben auf Löhne befreit. Arbeitnehmer müssen nur
       einen minimalen SV-Beitrag zahlen.
      Die Tourismusabgabe wird für die Monate März-Juni nicht erhoben.
      Kleingewerbetreibende und Freiberufler, die durch einen Corona-bedingten Rückgang der
       privaten Nachfrage besonders betroffen sind (u.a. Gastgewerbe, Taxigewerbe, Kosmetikstu-
       dios, Friseure, Sport-Dienstleister, Handwerker, freiberufliche Künstler, Binnenschifffahrt)
       werden bestimmte Steuern und Sozialabgaben vorerst für den Zeitraum März bis Juni erlas-
       sen.
      Unternehmen können beim Finanzamt eine Verlängerung der Frist für fällige Steuervoraus-
       zahlungen bzw. Ratenzahlungen beantragen (z.B. Körperschaftssteuer, MwSt.).
      Ab 6. April gilt landesweit die komplette Aussetzung von Parkgebühren.
      Zwangsvollstreckungen (auch für Steuerschulden), Zwangsräumungen sind ausgesetzt.

        Details: Regierungsverordnungen 47/2020. (III. 18.) Korm. rend., 61/2020. (III. 23.) Korm.
       rend., 62/2020. (III. 24.) Korm. rend., 68/2020. (III. 26.) Korm. rend., 87/2020. (IV. 5.) Korm.
       rend., 97/2020. (IV. 10.) Korm. rend.

Versorgungssicherheit
      Aktuell gibt es keine Störungen in der Versorgung der Bevölkerung.
      Die Regierung hat für die Dauer der Gefahrenlage die Bedingungen für den Außerhaus-Ver-
       kauf und Versanddienste gelockert.
       Details:  Regierungsverordnung 48/2020. (III. 19.) Korm. rend.
      Ein Sonderstab für kritische Infrastruktur- und Produktionsunternehmen hat knapp 140 Un-
       ternehmen gelistet, die unter die Aufsicht von militärischen „Steuerungsgruppen“ gestellt
       werden können. Letztere sollen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit sicherstellen und dazu
       den Betrieb der Unternehmen „verfolgen und koordinieren“. Bekannt sind derzeit 93 be-
       troffene Unternehmen, überwiegend im Energiesektor, der Telekommunikation, der Wasser-
       wirtschaft, der Pharmaindustrie, des Transports und des Einzelhandels.
        Liste der unter Aufsicht gestellten Unternehmen

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 Rechtsgrundlagen für die Auswahl der Unternehmen und Befugnisse der Steuerungs-
         gruppen: Regierungsverordnungen 94/2020. (IV. 7.) Korm. rend. und 65/2013. (III. 8.)
         Korm. rend., Gesetz 2012. évi CLXVI. tv.

Messen
      Mehrere große Messen wurden auf den Herbst verschoben.
      Weitere Informationen: Messeveranstalter Hungexpo

Makrowirtschaftliche Auswirkungen
      Mehrere Großunternehmen, darunter die Autobauer Audi, Mercedes, Opel und Suzuki sowie
       mehrere Zulieferer haben einen Produktionsstopp für ihre Werke (auch) in Ungarn angeord-
       net. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wann die Produktion wieder aufgenom-
       men wird, zudem wird die Kapazitätsauslastung voraussichtliche für längere Zeit unter dem
       Niveau der Vor-Pandemie-Zeit bleiben.
      Die DUIHK hat mehrere Unternehmens-Befragungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen
       Folgen der Pandemie durchgeführt. Die Ergebnisse stehen auf der Homepage der DUIHK zum
       Download zur Verfügung:
         Umfrage IV (26.-28. März) - pdf
         Umfrage III (19.-21. März) - pdf

5. Allgemeine Informationsquellen

      Webseite der Regierung zum Korona-Virus (teilweise auf Englisch)
      Webseite der Nationalen Zentrale für Volksgesundheit (teilweise auf Englisch)
      Informationsportal für Unternehmen mit Informationen zu rechtlichen, steuerlichen und
       wirtschaftlichen Fragen (zu weiten Teilen in Englisch verfügbar)
      Deutsche Botschaft Budapest
      Auswärtiges Amt
      Weltweite Länderinformation der gtai

6. Kontakt in der DUIHK

      Allgemein: info@ahkungarn.hu, Tel.: +36 1 345 7600
      Dirk Wölfer, Bereichsleiter Kommunikation: woelfer@ahkungarn.hu

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