Neu ankommen an der Universität Wien - COVID-19 Regeln für den Universitätsbetrieb ab 19. Mai - COVID-19 Regeln ...

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Neu ankommen an der Universität Wien - COVID-19 Regeln für den Universitätsbetrieb ab 19. Mai - COVID-19 Regeln ...
Neu ankommen an der Universität Wien.
COVID-19 Regeln für den Universitätsbetrieb ab 19. Mai

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Übersicht
1.      Regeln für den Universitätsbetrieb
2.      Präsenzbetrieb und Homeoffice: Mitarbeiter*innen & Lehrbetrieb
3.      Universitätsbetrieb: Gebäude, Laborforschungsbetrieb, Universitätsbibliothek
4.      Meldung von COVID-19 Verdachts- bzw. Infektionsfällen: Mitarbeiter*innen & Studierende
5.      Weiterführende Informationen
6.      Ausblick Wintersemester 2021/22
7.      COVID-19 Hygiene- und Verhaltensregeln

Hinweis: Melden Sie sich bitte im Intranet an, um die weiterführenden Links öffnen zu können.

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1. Regeln für den Universitätsbetrieb

Von der Bundesregierung gesetzte Lockerungsmaßnahmen ermöglichen schrittweise auch mehr Präsenz und
Interaktion vor Ort an der Universität.

Ziel ist es, unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln wieder einen interaktiven
Austausch vor Ort zu ermöglichen.

Die Gesundheit der Mitarbeiter*innen/Studierenden steht dabei im Fokus. Die Empfehlung ist, getestet, geimpft
oder genesen an die Universität zu kommen.

Die Universität Wien empfiehlt dringend, die Testangebote sowie verfügbare Impfangebote zu nutzen.
Nähere Informationen zu den aktuellen Regeln für den Universitätsbetrieb finden Sie im Intranet.

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2. Präsenzbetrieb und Homeoffice
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2.1. Mitarbeiter*innen
 •     Es gilt die Empfehlung: Kommen Sie nur getestet, geimpft oder genesen an die Universität.

 •     Die Arbeitsfähigkeit der Teams und Mitarbeiter*innen ist von den Führungskräften im Rahmen ihrer
       Einsatzplanung sicherzustellen. Um die soziale, persönliche Interaktion auch im Arbeitsleben wieder zu
       stärken, sollte die Präsenz vor Ort erhöht werden, aber zur Sicherheit aller Mitarbeiter*innen noch nicht zum
       Vollbetrieb ausgebaut werden (Mischbetrieb vor Ort/Homeoffice).

 •     Die Abstandsregel von 2 Metern und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sind bei der
       Einsatzplanung zu beachten. Homeoffice ist weiterhin möglich und sinnvoll. Es entscheidet die jeweilige
       Führungskraft im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten. Die Anwesenheiten sind in geeigneter Form zu
       dokumentieren.

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•     Risikogruppen: Personen, die der Risikogruppe angehören (Risikoattest liegt vor), bleiben bis auf Weiteres
       im Homeoffice (siehe: Information Sozialministerium), sofern sie nicht bereits vollständig geimpft sind. Eine
       Einsatzplanung vor Ort muss mit leitung.personal@univie.ac.at abgestimmt werden. Schwangere sind ab
       der 14. Schwangerschaftswoche weiterhin im Home-Office.
 •     Besprechungen können unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (FFP2-Maske, 2m-Abstand) vor Ort
       stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen getestet, geimpft oder genesen sind.
       Alternative: digitale oder hybride Abhaltung.
 •     Für die Nutzung von Aufenthaltsbereichen/Kaffeeküchen gelten die Regelungen der Gastronomie (max. 4
       Personen am Tisch, es gilt: getestet, geimpft oder genesen, Dokumentation der Anwesenden). Wenn
       möglich, Outdoor-Bereiche nutzen.

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An der Universität Wien werden für die einzelnen Bereiche (z.B. Lehrveranstaltungen oder Besprechungen) jene Nachweise
akzeptiert, die auch in Österreich offiziell als Nachweise gelten:
  • Antigen-Test einer anerkannten Teststelle (Österreich testet ): Probenentnahme maximal 48 Std. vorher
  • Antigen-Selbsttest, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst wurde: Abnahme max. 24
     Std. vorher
  • PCR-Test einer anerkannten Teststelle inkl. " Alles gurgelt ": Probenentnahme maximal 72 Std. vorher
  • Labortest auf neutralisierende Antikörper gegen COVID-19: gültig drei Monate ab Testzeitpunkt
  • Ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten sechs Monaten oder
  • Absonderungsbescheid aufgrund einer COVID-19-Infektion nach dem Ende der Quarantäne in den letzten sechs
     Monaten
  • Nachweis der COVID-19-Schutzimpfung:
     Erstimpfung: ab dem 22. Tag, gültig für drei Monate ab der Impfung
     Zweitimpfung: gültig für neun Monate ab der Erstimpfung
     Impfstoffe mit nur einer erforderlichen Impfung und Auffrischung nach einer Infektion: ab dem 22. Tag gültig für neun
     Monate
Der Nachweis der PCR-Mitarbeiter*innentestung der Universität Wien (Probenentnahme maximal 72 Std. vorher) zählt ebenso.

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2.2. COVID-Impfung für Mitarbeiter*innen

 •   Die Impfung für Mitarbeiter*innen hat diese Woche mit Teilnehmer*innen der Kategorie 1 und 4
     (Grundlage ist die Impf-Erhebung von März 2021) gestartet. Die Personen wurden direkt von der
     Impfkoordination der Universität Wien angeschrieben.
 •   Eine Aktualisierung des Impf-Interesses für die Kategorie 2, 3 und 5 ist erfolgt. Es ist davon auszugehen,
     dass die Stadt Wien die Buchung auch für diese Kategorien bald ermöglichen wird.
 •   Bei der Terminbuchung ist zu beachten, dass diese im System der Stadt Wien in Blöcken, immer für
     mehrere Uni-Wien Mitarbeiter*innen erfolgt. Es ist nicht möglich, sich individuell Termine auszusuchen.
 •   Bei der Impfung selbst ist auch die Zugehörigkeit zur Universität Wien (aufrechtes Dienstverhältnis)
     nachzuweisen. Mitarbeiter*innen werden gebeten, rechtzeitig den entsprechenden Nachweis (u:card
     oder Bestätigung unter personaladministration@univie.ac.at) anzufordern.

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•   Im Intranet finden Sie Interviews zum Thema „Impfen“ mit Ursula Wiedermann-Schmidt, Vorsitzende des
    Nationalen Impfgremiums, sowie mit den Arbeitsmediziner*innen der Universität Wien.
    Das Team Arbeitspsychologie und das Team Arbeitsmedizin stehen weiterhin für individuelle Beratungen
    zur Verfügung.

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2.3. Dienstreisen und Freistellungen
    •      Dienstreisen/Freistellungen sind auf unbedingt notwendige Reisen zu begrenzen. Eine Begründung ist
           erforderlich, es gilt die dringliche Empfehlung, sich testen zu lassen.
    •      Die Entscheidung über Dienstreisen/Freistellungen ist unter Einbeziehung der aktuellen
           Reiseinformationen des Außenministeriums zu treffen. Reisewarnungen (Sicherheitsstufe 5 und 6) des
           Außenministeriums sind zu beachten.
    •      Jede*r Dienstnehmer*in ist verpflichtet, für dienstliche Reisen außerhalb Österreichs, eine passende
           Reisekrankenversicherung abzuschließen, die in der gegenwärtigen Situation einen ausreichenden
           Versicherungsschutz gewährleistet (keine Ausschlussgründe: Pandemie, Außenministerium-
           Sicherheitsstufe des Ziellands). Eine entsprechende Stornoversicherung ist abzuschließen.
    •      Außerhalb Europas bzw. für Gebiete mit Reisewarnung Stufe 5 und 6 ist eine Stellungnahme der Leitung
           der Organisationseinheit erforderlich, eine Genehmigung erfolgt durch das (personal-)zuständige
           Rektoratsmitglied (über leitung.personal@univie.ac.at )

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• Die Kosten, die coronabedingt im Zusammenhang mit berufsbezogenen Reise entstehen, trägt die
      jeweilige Kostenstelle, von der diese Reise bedeckt wird. Der Abschluss einer auch bei kurzfristig erfolgten
      Stornierung gültigen Stornoversicherung wird dringend angeraten.

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2.4. Lehre: Allgemeine Regelungen
   •     Der Lehrbetrieb findet weiterhin großteils digital statt. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die
         zwingend vor Ort stattfinden müssen, werden unter Einhaltung von Sicherheits- und
         Hygienemaßnahmen (Zutrittstestungen, FFP2-Masken, etc.) nach Genehmigung durch die SPL
         abgehalten.
   •     Beachten Sie die Bedarfe von Studierenden, die nicht vor Ort teilnehmen können (Risikogruppen,
         deren Angehörige, Reisebeschränkungen/Quarantäne etc.)
   •     Die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern gilt immer (Eingang, Gangbereiche, Warten vor
         Räumen etc.). Die Kapazitätseinschränkungen in den Hörsälen bleiben derzeit aufrecht.
   •     Lehrende können weiterhin, falls erforderlich, aus dem Büro/Hörsaal streamen. Bitte
         Hörsaalreservierung mit dem SSC absprechen.

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2.5. Lehre/Prüfungen vor Ort
   • nur mit Genehmigung der SPL
   • 14 Tage zwischen Ankündigung in u:find und Durchführung „vor Ort“
   • Genug Raum, Zeit und Personal für LV/Prüfungen vor Ort einplanen, siehe Intranet (Vorbereitung –
     Zutrittstests kontrollieren – Durchführung – geordnetes Verlassen der Räume)
   • Zutrittstests für Studierende/Lehrende/Prüfer*innen/Aufsichtspersonal: getestet, geimpft oder genesen
        Nachweise und alle Vor-Ort-Regeln: siehe http://studieren.univie.ac.at/info
   • Es gilt Anmeldepflicht und Dokumentationspflicht der verwendeten Sitz-/Arbeitsplätze auf den
     Prüfungsbögen bzw. Protokollen
   • Meldepflicht einer COVID-19-Infektion durch Studierende, die vor Ort waren über
     http://studieren.univie.ac.at/info

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2.6. Exkursionen/Lehrgrabungen etc. (ab 1.6.2021)
   •     Die Durchführung von Exkursionen und ähnlichen Lehrveranstaltungen im In- und Ausland muss auf
         Grund der Infektionslage und sich rasch ändernder Situationen sehr sorgfältig geplant werden. Wie bei
         den Lehrveranstaltungen vor Ort bedarf es einer Genehmigung der SPL. Diese wird aufgrund der
         fachlichen Notwendigkeit und nach Abstimmung eines Durchführungskonzeptes erteilt.
   •     Zudem ist eine Bewilligung der Dienstreise erforderlich (Abstimmung nach der Grobplanung zwischen
         Mitarbeiter*in/SPL und Führungskraft).
   •     Gegenüber den teilnehmenden Studierenden müssen der Ablauf und die Risiken transparent gemacht
         werden. Dazu ist ein Briefing inkl. Dokumentation erforderlich.
   •     Nächste Schritte:
           •     LV-Leiter*innen nehmen zur Klärung Kontakt mit der SPL auf.
           •     Regelungen treten ab 1.6. in Kraft, Vorbereitungen können beginnen
           •     Regeln, Briefingdokument etc.: https://intra.univie.ac.at/coronavirus/themen-lehre/
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2.7. Summer Schools/Kollegs:
   •     Eine Durchführung ist nur mit Begründung vor Ort möglich.
   •     Es gelten die jeweils nationalen Regelungen sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Universität
         Wien.
   •     Jede School muss ein Sicherheitskonzept erarbeiten (Testungen, Versicherungen, Anreise, Umgang
         Infektionsfälle,…) und die Teilnehmer*innen, im Rahmen eines schriftlichen Briefings (Versicherung,
         Kosten, Regelungen,…) umfassend aufklären.
   •     Die Entscheidung über die Durchführung vor Ort, erfolgt nach einer Prüfung des Sicherheitskonzepts
         durch die DLE International Office/ Vizerektor Jean-Robert Tyran.
   •     Das International Office wird Checklisten für die Planung der Durchführung zur Verfügung stellen
         (siehe dazu: https://intra.univie.ac.at/coronavirus/themen-lehre/).

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2.8. Ressourcen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb
   • Lehrende: Weitere Informationen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungsmodalitäten:
     https://intra.univie.ac.at/coronavirus/themen-lehre/ (Die FAQs werden laufend aktualisiert)
   • Regelungen für besondere Studierendengruppen: https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-
     ort-studieren/risikogruppen-quarantaene-einreiseverbot/
   • Der Informations-Hub für Lehrende bietet konkrete didaktische, technische und lehrorganisatorische
     Hinweise zur Lehre: https://ctl.univie.ac.at/
   • Studierende: https://studieren.univie.ac.at
   • Vor-Ort-Regeln: https://studieren.univie.ac.at/info
   • SPLs/SSCs: https://wiki.univie.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=84181675 (SSC WIKI)

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2.9. Impulse für Führungskräfte
 •   Die Führungskräfte (und Mitarbeiter*innen) haben Klarheit über die Rahmenbedingungen der Rückkehr
     aus dem Pandemie-Arbeitsmodus: Erwartungshaltung der Universitätsleitung, verpflichtende
     Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, zeitlicher Ablauf und Ausblick etc.
 •   Die Führungskräfte sind sich möglicher Dynamiken in Teams und veränderter Bedürfnisse einzelner
     Mitarbeiter*innen bewusst und kennen Ansatzpunkte, diesen konstruktiv zu begegnen.
 •   Die Führungskräfte haben Sicherheit über Methoden und Do‘s & Don‘ts der Zusammenarbeit in
     hybriden Arbeitssettings.
 •   Die Führungskräfte (und ihre Teams) kennen und nützen das Angebot individueller Beratung zur
     bestmöglichen Gestaltung des neuen Arbeitsalltags.
 •   Die Führungskräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst und nehmen sie proaktiv wahr.

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Informationsworkshops                            Individuelle Folgeberatung nach Bedarf
                         à 2h (30-40 TN)                                        ( max. 3 Einheiten)

        Teil 1: interne Informationen und Q&As (Krisenstab):
              • Zeitleiste + Ausblick
              • Sicherheitsmaßnahmen
              • Informationsmöglichkeiten                                    Beratung Führungskraft
              • Kommunikationsunterlagen (zur Infoweitergabe
                   an MA)
              • Erwartungshaltung an FK etc.
        Teil 2: Inputs und Empfehlungen (externe
                Berater*innen): nach Abfrage der dringendsten
                Fragen der TN, Tipps aus den Themenbereichen:         Beratung/Begleitung von Teams (für die
                MA-Führung (Vertrauensbildung, Umgang mit             Neuaufstellung, neue Prozesse, Konflikte…)
                Ängsten und Widerständen…) und
                hybride Arbeit in Teams (Gestaltung von Meetings
                Teamkommunikation und Zusammenarbeit…)

20.05.2021                                                                                                         Seite 18
3. Besprechungen, Veranstaltungen, Universitätsbibliothek
3.1. Besprechungen und Veranstaltungen
   • Veranstaltungen können unter den auch außerhalb der Universität Wien jeweils geltenden Regelungen
     und Sicherheitsvorkehrungen (Zutrittstest, FFP2-Maske, Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht,
     Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragte, etc.) stattfinden. Jede geplante Veranstaltung muss vorab
     beim Veranstaltungsmanagement (event@univie.ac.at) gemeldet werden.
   • Hier finden Sie Regeln zur Durchführung von Veranstaltungen an der Universität Wien, die mit 19.5.2021
     gelten: COVID-19-Regeln zur Durchführung von Veranstaltungen (univie.ac.at).
   • Besprechungen können unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen (FFP2-Maske, 2m-Abstand) vor Ort
     stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen getestet, geimpft oder genesen sind. Alternative: digitale oder
     hybride Abhaltung.

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3.2. Universitätsbibliothek
   •     An der Universitätsbibliothek können wieder alle Benutzer*innengruppen die Entlehn-Services
         (Bestellung, Abholung, Retournierung von Büchern sowie Fernleihe) nutzen.
   •     Die Lesesäle sind – mit Ausnahme der Lehrbuchsammlung – für einen Betrieb mit beschränkter
         Platzanzahl geöffnet. Eine Platzreservierung ist verpflichtend und kann je nach Standort über die Online-
         Reservierung oder per E-Mail/Telefon erfolgen.
   •     Es gelten die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln.
   •     Weitere Informationen finden Sie in den Aktuell-Meldungen der UB-Webseite.
   •     In allen Bereichen der Universitätsbibliothek ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt sowohl
         während des Aufenthalts im Lesesaal als auch am Sitzplatz.

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3.3. Gebäude
   • Derzeit sind die Gebäude von Montag bis Freitag in der Zeit 6:00-20:00 Uhr und am Samstag von 7:00-19:00
     Uhr eingeschränkt zugänglich.
   • In allen Innenbereichen der Universität Wien ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Am Arbeitsplatz
     gilt dies, sobald sich zwei Personen in einem Raum befinden.

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4. Meldung von COVID-19 Verdachts- bzw. Infektionsfällen
Mitarbeiter*innen melden seit Mai eine Infektion über den Service-Desk , informieren ihre Führungskraft und
ihre Kontaktpersonen direkt (siehe dazu auch: Meldepflicht im Verdachts- und Infektionsfall).

Studierende melden sich, wenn sie:
 •   an der Universität Wien in Lehrveranstaltungen oder Prüfungen waren
     o   48 Stunden vor Symptomen oder der (positiven) Testung oder
     o   wenn sie als K1 eines Infektionsfalls eingestuft sind und seitdem Kontakt vor Ort hatten
 •   über den Servicedesk der Universität Wien (COVID-19-Fallmanagement | Servicedesk Universität Wien
     (univie.ac.at)
 •   Mitarbeiter*innen übernehmen das Fallmanagement und leiten die Lehrenden bei den nächsten
     Schritten an.

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5. Bestellservices und weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch im Intranet der Universität Wien.
5.1. Kontakte für Bestellungen rund um COVID-19
   •     Das Raum- und Ressourcenmanagement (RRM) stellt den Organisationseinheiten Informationen für den
         Bezug von FFP2-Masken zur Verfügung und unterstützt bei kurzfristig notwendigem Bedarf. Auch eine
         Sonderreinigung nach einem Infektionsfall ist möglich. (Mail an: rrm.infrastruktur@univie.ac.at).

   •     Die Organisationseinheiten werden von den Dienstleitungsbereichen mit Kontaktadressen unterstützt.
         Im Intranet finden Sie Kontaktadressen von verschiedenen Firmen zur Bestellung von
         Desinfektionsmitteln, FFP2-Masken, Plexiglasscheiben, Webcams, etc:
         https://intra.univie.ac.at/organisation/raum-und-ressourcenmanagement/aktuelles-covid-19/

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5.2. Weiterführende Informationen
   •       COVID-19 Regelungen der Universität Wien:
           https://intra.univie.ac.at/coronavirus/regeln-fuer-den-universitaetsbetrieb/
   •       Meldung bei COVID-19 Verdachts- und Infektionsfall:
           https://intra.univie.ac.at/fileadmin/upload/Coronavirus/20210503_COVID-Meldewesen-Neu.pdf
   •       Für Studierende:
           https://studieren.univie.ac.at

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6. Vorbereitungen für das Wintersemester 2021
Es wird u.a. von den folgenden Planungsannahmen ausgegangen:
 ◦ Der Universitätsbetrieb wird nach wie vor auch geprägt sein von Sicherheits-/Hygieneregelungen
   (Abstand, MNS,…), Zutrittstests („Grüner Pass“); Homeoffice-Regelungen in Vorbereitung
 ◦ Im Bereich Lehre wird jetzt vorbereitend ausgegangen: halbe Kapazitäten der Lehrveranstaltungsräume
   bzw. bestehende Sicherheits- und Hygienekonzepte des Laborbetriebs

 Wir werden nach wie vor in Szenarien planen und flexibel sein müssen
 (Rahmenbedingungen können sich nach wie vor rasch ändern – in alle Richtungen).

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Backup Folien: zur weiteren Verwendung in den OEs

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7. COVID-19 Hygiene- und Verhaltensregeln
Halten Sie mindestens 2 Meter                Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig
                       Abstand zu anderen Personen.                 und gründlich mit Wasser und Seife
                                                                    oder Desinfektionsmittel.

                        In allen Innenbereichen der Universität     Bedecken Sie bei Husten oder
                        Wien ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu   Niesen Mund und Nase mit einem
                        tragen. Am Arbeitsplatz gilt dies, sobald   Taschentuch oder Ihrer
                        sich zwei Personen in einem Raum            Armbeuge.
                        befinden.

COVID-19 Regeln für den Universitätsbetrieb                                                              Seite 31
Lüften Sie Arbeitsräume regelmäßig und   Bei COVID-19 Verdacht:
                             desinfizieren Sie gemeinsam genutzte     Hotline 1450 anrufen, nach Hause gehen
                             Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.         bzw. zu Hause bleiben. Bei bestätigtem
                                                                      Infektionsfall die Universität informieren:
                                                                       • Mitarbeiter*in meldet Infektionsfall über
                                                                         den Service-Desk.
                                                                       • Im Intranet finden Sie eine Beschreibung
                             Aufzüge, falls möglich, gar nicht oder      zur Vorgangsweise im Fall eines
                             nur alleine nutzen.                         Verdachts oder einer bestätigten
                                                                         Infektion.
                                                                       • Studierende nutzen den Servicedesk für
                                                                         COVID-19 Meldungen über
                                                                         studieren.univie.ac.at/info
                                                                       • „Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause.“

COVID-19 Regeln für den Universitätsbetrieb                                                                   Seite 32
Lehre – nächste Schritte
 • Ende August: Entscheidung über die tatsächlichen Hörsaalkapazitäten und dann Umsetzung
   in den Lehrveranstaltungsräumen bis 10.9. (Sitzplatzbeklebung, Plakate…)
 • Bei Verbesserung der Lage auch Nachanmeldephase für Studierende
 • Lehre und Prüfungen sind digital/hybrid und vor Ort möglich:
   ◦ Lehrbeauftragung durch SPLs und Dekan*innen
   ◦ Fokus auf Interaktion zwischen Studierenden/Lehrenden/Tutor*innen
   ◦ Fokus auf alles, was gut funktioniert hat (Befragung der Lehrenden/Studierenden im
      Gange)
   ◦ Fokus auf jene, die bisher wenig Vor-Ort-Erfahrungen sammeln konnten

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Laborforschungsbetrieb
   Für den Laborforschungsbetrieb gilt:

   •     FFP2-Maskenpflicht.
   •     Angebot der regelmäßigen PCR-Testung für Mitarbeiter*innen und Studierende, die unabdingbar vor
         Ort sein müssen.
   •     Protokollierung der Anwesenheiten sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern und
         der geltenden Hygienemaßnahmen.
   •     Ein Präsenzbetrieb vor Ort ist nach Vorlage eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts inkl.
         Personaleinsatzplan (z.B. Schichtmodelle) an die OE-Leitung möglich.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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