Niedersächsische Corona-Verordnung - Gültig ab 15. Januar 2022 - NDR

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Niedersächsische Corona-Verordnung
Gültig ab 15. Januar 2022

- kompakt –
 Winterruhe
 Landesweit Warnstufe 3 plus Verschärfung bei Feiern
 bis einschließlich 02.02.2022

 Presse- und Informationsstelle
Sie brauchen Hinweisschilder der Niedersächsischen
für Ihren Eingangsbereich? Landesregierung

Download verschiedener Muster Niedersächsische Staatskanzlei
 Planckstr. 2
für 3G, 2G und 2Gplus 30169 Hannover

 Mehr Informationen unter:
 www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/ „Winterruhe“

 FFP2
 Maskenpflicht
 im Innenbereich
 Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
 Abstand
 (auch im Einzelhandel) Gültig bis einschließlich 2. Februar 2022

 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500
 • Private Treffen mit maximal 10 Personen (geimpft/genesen) 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf
 • Kinder unter 14 Jahren (0-13) sowie Betreuungspersonen für 70 % | Tanzverbot | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen

 •
 •
 pflegebedürftige Menschen bzw. mit Behinderungen werden nicht
 eingerechnet
 gilt auch bei privaten Treffen in der Gastronomie
 bei sonstigen Veranstaltungen/Zusammenkünften gilt bei
 G

 geimpft - genesen
 G
 + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.
 • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf
 plus Test – oder – 70 % | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen
 mehr als 10 geimpften/genesenen Personen generell 2Gplus
 sowie FFP2-Maske auch beim Sitzen. Booster-Nachweis
 Großveranstaltungen über 500
 =C
 2 +
 14
 Ta
 ge

 Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere 2G und 2Gplus gelten • Verbot
 ✓ g
 1
 ✓
 Im
 pf
 un

 Personen aus einem weiteren Haushalt nicht für Kinder und
 Jugendliche unter 18
 Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc.

 Gastronomie Zusätzliche • geschlossen
 Kontaktbeschränkung
 • 2Gplus in Innen- und Außengastronomie – optional 2G bei =C Sport
 14
 für Ta
 ge

 +
 Reduzierung Kapazität auf 70 % |
 2
 ✓
 ✓
 1
 ungeimpfte
 • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und
 g
 un
 pf
 Im

 • FFP2-Maske Innen bis zum Sitzplatz | Kontaktdaten Personen
 Außenbereich – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person
 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben
 Nicht vergessen: • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
 • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl
 70 % | bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) Grundsätzliche Regeln
 • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung
 • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz

 Körpernahe Dienstleistungen
 • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
 • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene!
 • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist
 • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/

 Bußgelder
 bei Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung

 Für Betreiberinnen und Betreiber Für Einzelpersonen
 von Einrichtungen
 • Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen oder Umsetzung im • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der
 Bereich Hygienekonzept (Sicherstellung Mindestabstand, Abstandsregelungen ➔ 50 bis 150 €
 fehlende Hinweise oder fehlenden Hinwirken auf Pflichten
 etc.) ➔ 1.000 bis 3.000 € • Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung
 oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2) ➔ 100 bis 150 €
 • Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung,
 Datenüberprüfung oder Dokumentation ➔ 500 bis 2.000 € • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme
 einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten
 • Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden
 zulässigen Personenkapazität ➔ 500 bis 5.000 € Nachweis
 bei 2G ➔ 200 bis 250 €
 • Fehlende oder mangelhafte Umsetzung bei 2Gplus ➔ bis 350 €
 des Testkonzeptes ➔ 1.000 bis 4.000 €
 • Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer
 • Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung
 Person ohne entsprechenden Nachweis oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten
 bei 2G ➔ 2.500 bis 20.000 € bei 2G ➔ 400 bis 500 €
 bei 2Gplus ➔ bis 600 €
 bei 2Gplus ➔ 4.000 bis 20.000 €
 Der komplette Bußgeldkatalog online unter
 niedersachsen.de/coronavirus/vorschriften

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung der gültige Niedersächsische Bußgeld-Katalog (Stand: 12. Dezember 2021)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/

 FFP2 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
 im Innenbereich Abstand
 Warnstufe 3/regionaler Hotspot = Inzidenz mehr als 350

 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500

 • bei mehr als 10 Personen - generell 2Gplus 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf
 • Innenbereich max. 50 Personen | Außenbereich max. 200 70 % | Tanzverbot | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen
 gilt auch bei Feiern in der Gastronomie
 • Kontaktdaten | FFP2-Maske auch im Sitzen
 • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere
 Personen aus einem weiteren Haushalt
 G

 geimpft - genesen
 G
 + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.
 • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf
 70 % | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen
 plus Test – oder –
 Gastronomie Booster-Nachweis Großveranstaltungen über 500
 • 2Gplus in Innen- und Außengastronomie – optional 2G bei
 Reduzierung Kapazität auf 70 % | 2G und 2Gplus gelten • Verbot
 nicht für Kinder und
 • FFP2-Maske Innen bis zum Sitzplatz | Kontaktdaten Weihnachtsmärkte
 Jugendliche unter 18
 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) • geschlossen
 • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf Zusätzliche
 Clubs, Diskotheken etc.
 70 % | bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) Kontaktbeschränkung
 =C
 • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung 14
 für Ta
 ge
 • geschlossen
 +
 • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
 2
 ✓
 ✓
 1
 ungeimpfte
 pf
 un
 g

 Einzelhandel
 Im

 Personen
 Körpernahe Dienstleistungen
 • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand
 • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende Nicht vergessen:
 • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Grundsätzliche Regeln
 Sport

 • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und
 Außenbereich – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
 • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene!
 • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist
 • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/

 FFP2
 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
 im Innenbereich Abstand
 Warnstufe 2

 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500

 • bei mehr als 15 Personen 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 %
 - 2Gplus Innenbereich | 2G Außenbereich 2G Außen | Kontaktdaten | FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
 - Kontaktdaten | FFP2-Maske auch im Sitzen
 • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere
 Personen aus einem weiteren Haushalt
 G

 geimpft - genesen
 G
 + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.

 • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 %
 Gastronomie 2G Außen | Kontaktdaten | FFP2-Maske bis zum Sitzplatz
 plus Test – oder –
 • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % Booster-Nachweis Großveranstaltungen über 500 (innen bis 2.500/draußen bis 5.000)
 • 2G in Außengastronomie 2G und 2Gplus gelten • 2Gplus im Innenbereich | 2G im Außenbereich
 • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz nicht für Kinder und
 • Personalisierte Tickets | FFP2-Maske auch beim Sitzen
 Jugendliche unter 18
 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) (ausgenommen in Clubs,
 Clubs, Diskotheken etc.
 Diskotheken, Shisha-Bars etc.)
 • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 %
 • 2Gplus im Innenbereich | 2G im Außenbereich
 • bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) | 2G Außenbereich Zusätzliche
 • FFP2-Maske auch beim Sitzen
 • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung Kontaktbeschränkung
 =C
 • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung
 • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz für Ta
 ge
 14
 +
 Einzelhandel
 2
 ✓
 ✓
 1
 ungeimpfte
 g

 Körpernahe Dienstleistungen Im
 pf
 un

 Personen
 • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand
 • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende
 • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Nicht vergessen:
 Sport Grundsätzliche Regeln
 • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in
 Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro
 Person | 2G im Außenbereich • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
 • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene!
 • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist
 • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/

 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
 im Innenbereich
 Abstand
 bis zum Sitzplatz Warnstufe 1

 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500
 • bei mehr als 25 Personen
 - 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich
 2G-Regel • 2G im Innenbereich | 3G unter freiem Himmel Kontaktdaten |
 Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz
 - Kontaktdaten
 • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere G G Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.
 Personen aus einem weiteren Haushalt • 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich
 geimpft - genesen • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz
 Gastronomie
 • 2G in Innengastronomie | 3G in Außengastronomie
 2G und 3G Großveranstaltungen über 500
 gelten nicht für
 • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz Kinder und Jugendliche • 2G Innenbereich (max. 5.000) | 3G Außenbereich (max. 10.000)
 • Kontaktdaten unter 18 • Max. 30 % | Personalisierte Tickets | Maske Innen bis Sitzplatz
 (ausgenommen in Clubs,
 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) Diskotheken, Shisha-Bars etc.) Clubs, Diskotheken etc.
 • 2G im Innenbereich
 Zusätzliche • 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich (nur PCR-Test)
 • unter freiem Himmel 3G (dann Test bei Anreise und 2x wöchentlich)
 Kontaktbeschränkung • Testpflicht auch für Jugendliche unter 18 Jahren
 • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten
 =C • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung
 • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung 14
 Ta
 ge für
 2 +
 ✓ g
 1
 ✓ un ungeimpfte
 Im
 pf
 Einzelhandel
 Körpernahe Dienstleistungen Personen
 • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand
 • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende
 • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten
 Nicht vergessen:
 Grundsätzliche Regeln
 Sport

 • 2G-Regel bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in
 Duschen/Umkleiden | 3G im Außenbereich
 • Maskenpflicht außer beim Sporttreiben • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit
 • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. Behinderungen nur mit negativem Testnachweis – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene!
 • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist
 • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl
 • 3G im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt –
 www.niedersachsen.de/coronavirus/

 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick
 im Innenbereich
 Abstand
 bis zum Sitzplatz Inzidenz über 35

 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500
 • bei mehr als 25 Personen
 - 3G im Innen- und Außenbereich | Maske drinnen
 3G-Regel • 3G im Innen- und Außenbereich
 • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz
 - Kontaktdaten
 G G G Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä.
 Gastronomie
 geimpft - genesen - getestet • 3G im Innen- und Außenbereich
 • 3G im Innen- und Außenbereich • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz
 • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
 3G und 2G
 gelten nicht für
 • Kontaktdaten Großveranstaltungen über 500
 Kinder und Jugendliche
 unter 18 • 2G im Innenbereich | 3G unter freiem Himmel
 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) (ausgenommen in Clubs,
 Diskotheken, Shisha-Bars etc.) • Personalisierte Tickets | Maske Innenbereich bis Sitzplatz
 • 3G (Test bei Anreise und 2x wöchentlich)
 • Maskenpflicht im Innenbereich
 Clubs, Diskotheken etc.
 • Kontaktdaten • 2G-Regel im Innenbereich | 3G-Regel im Außenbereich
 Körpernahe Dienstleistungen • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung

 • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende
 • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Nicht vergessen:
 Grundsätzliche Regeln
 Sport

 • 3G bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in
 Duschen/Umkleiden • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit
 • Maskenpflicht außer beim Sporttreiben Behinderungen nur mit negativem Testnachweis – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene!
 • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist
 • 3G im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Sie brauchen Hinweisschilder
für Ihren Eingangsbereich?

 Presse- und Informationsstelle
 der Niedersächsischen
 Landesregierung

 Niedersächsische Staatskanzlei
 Planckstr. 2
 30169 Hannover
Viele weitere Varianten finden Sie online:
 Mehr Informationen unter:
Download verschiedener Muster für 3G, 2G und 2Gplus www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung
gültig ab 15. Januar 2022

- kompakt – Einzelübersichten

• System der Warnstufen | Feststellung | Aufhebung
• Sonderregelung „Winterruhe“
 gültig bis einschließlich 2. Februar 2022 Winterruhe
• 3G Regel Landesweit Warnstufe 3 plus
• 2G Regel bzw. 2Gplus Verschärfung bei Feiern

• Testpflicht | Testnachweise bis einschließlich 15.01.22
• Kinder und Jugendliche
• Kontaktregelungen/Private Feiern
• Kontaktregelungen (Personen ohne Impfschutz)
• Gastronomie/Beherbergung/Diskotheken, Clubs u.ä.
 Mehr Informationen unter:
• Körpernahe Dienstleistungen/Sport www.niedersachsen.de/coronavirus
• Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (bis 500)
• Zugang für Besuche
• Maskenpflicht
• Kontaktdaten
• Generelle Regeln
• Bußgelder
 Presse- und Informationsstelle
 der Niedersächsischen Landesregierung

 Niedersächsische Staatskanzlei
 Planckstr. 2
 30169 Hannover
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 System der Warnstufen Warnstufen

 Indikatoren Niedersachsen: 1 2 3
 Leitindikator Hospitalisierung (landesweit) mehr als 3 mehr als 6
 Landesweite 7-Tages-Inzidenz Belegung Krankenhaus mehr als 9
 bis höchstens 6 bis höchstens 9
 mit Covid-19 -Fällen je 100.000 Einwohner

 Neuinfizierte (regional) Inzidenz Inzidenz
 Inzidenz
 Regionale 7-Tages Inzidenz mehr als 35 mehr als 100
 mehr als 200
 Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner bis 100 bis 200

 Intensivbetten (landesweit) Auslastung Auslastung Auslastung
 Landesweite Belegung der 2.350 Intensivbetten mehr als 5 % mehr als 10 % mehr als 15 %
 wegen Covid-19 bis 10 % bis 15 %

 • Es gibt einen Indikator, der auf jeden Fall überschritten
 sein muss, um eine Warnstufe auszulösen: der Wichtig:
 Leitindikator Hospitalisierung Das Erreichen der Wertebereiche
 • Hinzukommen muss ein weiterer Indikator: muss an fünf
 aufeinander folgenden
 entweder der Indikator Neuinfizierte
 Werktagen vorliegen.
 oder der Indikator Intensivbetten Sonn- und Feiertage unterbrechen
 • Beträgt die regionale Inzidenz „Neuinfizierte“ mehr als die Zählung nicht!
 350 (Hotspot), dann gelten unabhängig von den
 Gilt für Feststellung und Aufhebung
 anderen Indikatoren die Regelungen der Warnstufe 3. von Warnstufen sowie für die
 • Welche Warnstufe gilt aktuell? Hotspot-Regelung.
 Siehe www.niedersachsen.de/coronavirus/warnstufen

 Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren:
 Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Feststellen der Warnstufen
 Wann ist eine Warnstufe erreicht?

 Landesweit:
 Wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ Wichtig:
 und zusätzlich Das Erreichen des
 Wertebereichs
 der Indikator „Intensivbetten“ überschritten werden. muss an
 Das Gesundheitsministerium erlässt dann eine Allgemeinverfügung, fünf aufeinander
 die in der Regel am übernächsten Tag in Kraft tritt. folgenden
 Werktagen
 vorliegen.
 oder Sonn- und Feiertage
 unterbrechen
 Regional in der Kommune: nicht die Zählung!

 Wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“
 und zusätzlich
 der regionale Indikator „Neuinfizierte“ überschritten wird.
 In der Regel stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die jeweilige Warnstufe
 (per Allgemeinverfügung) fest.
 Die Feststellung der Maßnahmen aus Warnstufe 3 erfolgt unabhängig von den anderen
 Indikatoren, wenn der Indikator „Neuinfizierte“ mehr als 350 beträgt (Hotspot).

 Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren:
 Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Aufheben der Warnstufen
 Wann wird eine Warnstufe aufgehoben?

 Landesweit:
 Die Indikatoren „Hospitalisierung“ UND „Intensivbetten“
 müssen beide an fünf aufeinander folgenden Werktagen
 unterschritten sein.
 Wichtig:
 Aufhebung in der Regel ab dem übernächsten Tag. Die Unterschreitung
 Das Niedersächsische Gesundheitsministerium des Wertebereichs
 muss an
 gibt dies bekannt. fünf aufeinander
 folgenden
 Werktagen
 oder vorliegen.
 Sonn- und Feiertage
 unterbrechen
 Regional: nicht die Zählung!

 Die Indikatoren „Neuinfizierte“ UND
 „Hospitalisierung“ müssen beide an fünf aufeinander folgenden
 Werktagen unterschritten sein.
 In der Regel stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die
 Aufhebung der Warnstufe fest.
 Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren:
 Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Winterruhe
 Gilt unabhängig
 von Warnstufen! bis einschließlich 2. Februar 2022

 Im Rahmen der sogenannten „Winterruhe“ gelten bis einschließlich
 02.02.2022 landesweit und unabhängig von den Warnstufen-
 Indikatoren die verschärften Maßnahmen der Warnstufe 3.

 Dies bedeutet vor allem:
 • Anwendung von 2Gplus in nahezu allen Lebensbereichen
 • Reduzierung der Kontakte auf
 maximal 10 Personen (geimpft/genesen), drinnen und draußen
 • Kontakte für ungeimpfte Personen (=kein Impfschutz) sind
 reduziert auf maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt
 • Schließung von Diskotheken, Clubs, Shisha-Lokalen etc.
 • Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen
 • Veranstaltungen unter 500 Personen mit Tanzverbot

 Nicht vergessen: Die Booster-Impfung ersetzt nicht nur den Test bei der
 2Gplus-Regel, sondern schützt Sie vor allem deutlich besser gegen Omikron!

 Daher jetzt Termin besorgen oder spontan die offenen Impfangebote vor Ort nutzen!

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 3G-Regel
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen G G G
 nur unter folgenden Bedingungen möglich:

 im Sinne der Verordnung ist:

 Geimpft Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung - dies ist der Fall, wenn seit der
 Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für
 Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

 im Sinne der Verordnung ist:
 Genesen Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage
 und maximal 6 Monate zurückliegt.

 Als Getestet gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:

 Getestet - PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
 - Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig
 - PCR-Test maximal 48 Stunden gültig

 Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt
 nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 2G-Regel G G
 G GGBedingungen:
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur unter folgenden

 im Sinne der Verordnung ist:
 Geimpft Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung - dies ist der Fall, wenn seit
 der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen
 sind.

 im Sinne der Verordnung ist:
 Genesen Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28
 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

 ++ Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
 Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
 + Personen, die-sich nicht impfen lassen dürfen (med. Kontraindikation, Personen in klinischen
 PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
 Studien) - diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
 - PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
 - Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig

 2Gplus-Regel G G
 + oder Booster

 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit
 Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Testnachweis.
 Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt
 ist (bitte an den Nachweis denken), entfällt der negative Testnachweis.
 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Testpflicht im Rahmen 3G und 2Gplus
 Gilt bereits
 ohne Warnstufe
 G G G G G
 + oder Booster

 Sobald die 3G- bzw. 2Gplus-Regel anzuwenden ist und kein Impf- oder
 Genesenen-Nachweis vorliegt, wird ein negativer Test-Nachweis benötigt:
 • Ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) bzw. ein Selbsttest unter Aufsicht muss
 durch die testende Einrichtung/offiziell kontrollierende Person bestätigt
 sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig.
 • Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher
 vorgenommen sein.
 • Vorstehende Tests sind bei der Anwendung von 2Gplus zulässig.

 Die Testpflicht entfällt
 ✓ nach der Booster-Impfung
 ✓ ebenfalls bei genesenen Menschen mit einer sogenannten
 „Durchbruchsinfektion“ nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung

 Hinweis:
 Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
 benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.
 Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit
 (ausgenommen beim Besuch von Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc.).

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Testnachweise für 3G und 2Gplus
 Gilt bereits
 ohne Warnstufe G G G G G
 + oder Booster

 Testnachweise erhalten Sie
 • in Testzentren,
 • in Apotheken und
 • in Arztpraxen

 Wichtig: zulässig ist aber auch ein Selbsttest unter Aufsicht
 einer autorisierten Person, z.B.
 • bei ihrem Arbeitgeber,
 • in einem Sportverein oder einem anderen Verein
 • vor einem Fitnessstudio
 • bei einer organisierten Dorfgemeinschaft oder
 • vor einer Gaststätte,
 • einem Friseur oder einem Kosmetikstudio oder
 • vor einem Kino oder Theater.

 Die jeweilige autorisierte Person kann dann den negativen Test offiziell
 bescheinigen, Geltungsdauer 24 Stunden.
 Wichtig: Keine Testpflicht bei vorhandener Booster-Impfung
 oder einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Impfung!
 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Kinder und Jugendliche
 Gilt bereits
 ohne Warnstufe

 Testpflicht aus 3G-Regel sowie 2Gplus-Regel:
 Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für
 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 Von der Anwendung der 2G-Regel bzw. 2Gplus-Regel sind sie
 ausgenommen.
 Eine Testpflicht besteht allerdings in Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars
 auch für Jugendliche unter 18 Jahren!

 Maskenpflicht:
 • entfällt für Kinder unter 6 Jahren YY
 J
 • bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine
 einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend
 • Mund-Nasen-Bedeckung/Maske während des gesamten
 Schulbetriebs

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt

 Kontaktregelungen & Private Feiern
 „Winterruhe“ bis zum
 2. Februar 2022

 Bis einschließlich 2. Februar werden private Zusammenkünfte und Feiern
 von Geimpften und Genesenen auf 10 Personen begrenzt.
 Hierbei werden Kinder unter 14 Jahren (0-13) sowie Betreuungspersonen für
 Menschen mit Pflegebedürftigkeit/Behinderungen nicht eingerechnet.
 Kinder 0-13 Jahre
 max. plus und og. Betreuungspersonen

 Dies gilt drinnen wie auch unter freiem Himmel
 sowie bei Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben u.ä..

 ge
 =C
 Ta
 14
 +
 Wichtig: bei Personen ohne Covid-Impfschutz (ungeimpft)
 2
 ✓ g
 ✓
 1
 un
 pf
 Im

 Ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt.
 (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten)
 Dies gilt bereits bei Teilnahme/Besuch einer ungeimpften Person.

 Nicht zusammen lebende
 plus nur zwei weitere Personen Paare gelten als ein Haushalt!
 ge
 =C
 Ta
 14
 2 +
 ✓ g
 ✓
 1
 un
 pf
 Im

 Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen
 oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

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 Kontaktregelungen – ungeimpfte Personen
 =C
 bereits ab Warnstufe 1 2 +
 ✓ g
 14
 Ta
 ge
 Grundsatz: Ein Haushalt plus
 ✓
 1

 zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt
 un
 pf
 Im

 Kinder unter 14 Jahren (0-13) werden nicht mitgerechnet,
 unabhängig von den Haushalten
 beispielsweise Nicht zulässig

 +
 14
 Ta
 ge
 =C
 plus
 2 +
 14
 Ta
 ge
 =C
 plus 
 2
 ✓ g ✓ g
 ✓
 1
 ✓
 1
 un
 Im
 pf
 un

 nur zwei weitere Personen Im
 pf

 mehr als zwei Personen

 =C
 plus 1
 2

 ✓
 +
 ✓ g
 Im
 14

 pfu
 n
 Ta
 ge
 =C

 1
 2

 ✓
 +
 ✓ g
 14

 pfu
 n
 Ta
 ge
 =C
 plus 
 ge Im
 Ta
 14
 2 +
 ✓ g
 ✓
 1

 Im
 pf
 un
 nur zwei weitere Personen
 mehr als ein Haushalt

 =C

 1
 2

 ✓
 +
 ✓ g
 14

 pfu
 n
 Ta
 ge

 plus plus =C
 Im ge
 Ta

 14
 2 +
 ✓ g
 ✓
 Besuch bei mehr als
 1
 un

 nur zwei weitere Personen Im
 pf

 zwei Personen
 Nicht zusammen lebende Paare gelten als ein Haushalt!
 Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen
 oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.
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 Gastronomie & Beherbergung
 „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
 2. Februar 2022 • Dokumentation der Kontaktdaten FFP2

 • Hygienekonzept

 2Gplus-Regel
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit
 G G
 + oder Booster

 Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis.
 Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt ist
 (bitte an den Nachweis denken), entfällt die Notwendigkeit eines negativen Testnachweises.

 Dies gilt in der Innen- wie auch in der Außengastronomie.

 Beherbergung:
 Test im Rahmen 2Gplus bei Anreise und 2x pro Woche – auch bei Geschäfts- oder
 Dienstreisen!
 Bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt 3G.

 Bei Reduzierung der Auslastung auf maximal 70 % in der Gastronomie oder der
 70 % Beherbergungsstätte reicht 2G anstelle 2Gplus!

 Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
 Geschlossen!
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 Körpernahe Dienstleistungen
 „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht im Innenbereich (außer bei Gesichtsbehandlung)
 2. Februar 2022 • sowie:
 Abstand Hygiene

 bei Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt
 (= körpernahe Dienstleistungen) ➔ Dokumentation Kontaktdaten

 Von 3G-Regel ausgenommen: medizinisch notwendige
 G G G 3G-Regel körpernahe Dienstleistungen sowie Termine zur Blutspende.

 Sport •
 •
 Abstand (soweit Sportart es zulässt) | Hygiene | Lüften
 Dokumentation der Kontaktdaten in Schwimmhallen und
 „Winterruhe“ bis zum Saunen etc. | Maskenpflicht außer beim Sporttreiben bzw.
 2. Februar 2022 beim Sitzen
 einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und
 Saunen sowie generell in Duschen und Umkleidebereichen.

 2Gplus-Regel G G oder Booster
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit
 Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis.

 Bei Kapazitätsbeschränkung für Sporttreibende auf 10qm/Person reicht 2G (also ohne Test).
 Ist die Sportausübung unerlässlich für das Tierwohl, dann gilt unabhängig von einer Warnstufe 3G.

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 Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte
 „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht im Innenbereich, auch am Sitzplatz
 2. Februar 2022 • Bei mehr als 25 Personen FFP2
 = Erhebung der Kontaktdaten

 (bis 500 Personen)
 Bei mehr als 10 geimpften/genesenen Personen gilt:

 2Gplus-Regel
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit
 G G
 + oder Booster

 Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis.
 Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt ist
 (bitte an den Nachweis denken), entfällt die Notwendigkeit eines negativen Testnachweises.

 Gilt auch für Innenräume von Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos,
 Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc..

 Bei Reduzierung der Auslastung auf maximal 70 %
 70 % reicht 2G anstelle 2Gplus!
 Ausnahmen u.a.: bei religiösen Veranstaltungen, Bestattungen sowie bei Zusammenkünften, die
 rechtlich vorgesehen sind, bei berufl. Versammlungen, Landtag, kommunalen Vertretungen
 sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe

 Bei Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
 gilt grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht. FFP2

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 Zugang für Besuche
 Gilt bereits • in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen
 ohne Warnstufe • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
 • in Einrichtungen des Gesundheitswesens
 (Krankenhaus, Kliniken etc.)

 • Maskenpflicht im Innenbereich, ab Warnstufe 2 nur noch
 • sowie:
 Abstand Hygiene

 Zutritt nur mit Testnachweis!
 • Test direkt vor Ort - oder -
 C Test
 T • Vorlage eines negativen Testnachweises
 (max. 24 Stunden alt)
 Corona
 Test Wichtig: ein zuhause vorgenommener
 Selbsttest reicht nicht aus!
 Machen sie den notwendigen Test vor einem Besuch bitte
 kostenlos in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder
 lassen sich einen negativen Testnachweis durch eine offiziell
 kontrollierende Person bestätigen (z.B. Arbeitgeber).
 Jede und jeder kann so einen kleinen Beitrag zur Entlastung
 Gilt auch für der Pflegekräfte in den Einrichtungen leisten.
 Geimpfte (selbst bei Booster)
 und Genesene!
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 Maskenpflicht
 Grundsatz:
 „Winterruhe“
 Gilt bereits
 bis zum
 ohne
 2. Februar
 Warnstufe
 2022 Jede Person hat in geschlossenen Räumen,
 • die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder
 Kundenverkehrs zugänglich sind, eine FFP2-Maske
 als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 Dies gilt insbesondere …

 in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (z.B. Bus, Bahn, Züge, Taxi,
 H Fähren, Flugzeug etc.) sowie in dazugehörigen geschlossenen Räumen
 (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen, Fähranleger, Haltestellen etc.)
 in geschlossenen öffentlichen Räumen mit Besuchs- oder Kundenverkehr
 Wer sitzt, braucht keine Maske zu tragen.

 bei Veranstaltungen (drinnen und draußen) und auch am Sitzplatz

 • für Kinder unter 6 Jahren = keine Maske

 • für Kinder ab 6 bis unter 14 Jahren (0-13)
 reicht einfache Maske

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 Kontaktdaten
 Grundsatz:
 Gilt bereits
 ohne Warnstufe
 Zutritt oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen
 nur mit Dokumentation der Kontaktdaten möglich:

 • in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen u.ä.
 ➔ • in Heimen für ältere oder pflegebedürftige
 Menschen, unterstützenden Wohnformen oder
 Einrichtungen der Tagespflege
 • bei Dienstleistungen mit unmittelbarem
  Körperkontakt
 • in gastgewerblichen Betrieben (z.B. Hotels,
 Verwendung  • Name Pensionen, Gaststätten sowie Bars, Clubs und
 nur durch das • Adresse Diskotheken, Shisha-Lokale etc.)
 Gesundheitsamt • Kontakt- • in Fahrschulen, Flugschulen o.ä. Einrichtungen
 ausschließlich zur daten • in Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen etc.
 Nachverfolgungen • Datum • in Saunen, Thermen und Schwimmhallen
von Infektionsketten • Uhrzeit • in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen
 im außerschulischen Bereich
 • in offenen Gruppenangeboten der nicht stationären
 in der Regel Kinder- und Jugendhilfe
 • bei Teststellen
 digital/elektronisch • bei Sitzungen, Veranstaltungen und
 (z.B. über eine entsprechende Handy-App) Zusammenkünften ab 26 Personen
 • (Groß)Veranstaltungen von 1.000 bis 25.000
 nur im Einzelfall auch in Papierform Personen
 • Messen
 Vollständige Liste in § 6 der Corona-VO

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 Generelle Regeln

 1,5 m
 möglichst
 Maske
 Abstand (in Innenräumen sowie Einzelhandel)

 Hygiene Lüften

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 Das wird teuer …
 Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die
 Niedersächsische Corona-Verordnung

 • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen 1,5 m
 ➔ 50 bis 150 €

 • Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung
 oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig)
 ➔ 100 bis 150 €

 • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder
 die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden
 Nachweis
 bei 2G ➔ 200 bis 250 €
 bei 2Gplus ➔ bis 350 €

 • Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur
 Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten
 bei 2G ➔ 400 bis 500 €
 bei 2Gplus ➔ bis 600 €

 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
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