Niedersächsische Corona-Verordnung - Gültig ab 15. Januar 2022 - NDR
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Niedersächsische Corona-Verordnung Gültig ab 15. Januar 2022 - kompakt – Winterruhe Landesweit Warnstufe 3 plus Verschärfung bei Feiern bis einschließlich 02.02.2022 Presse- und Informationsstelle Sie brauchen Hinweisschilder der Niedersächsischen für Ihren Eingangsbereich? Landesregierung Download verschiedener Muster Niedersächsische Staatskanzlei Planckstr. 2 für 3G, 2G und 2Gplus 30169 Hannover Mehr Informationen unter: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ „Winterruhe“ FFP2 Maskenpflicht im Innenbereich Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick Abstand (auch im Einzelhandel) Gültig bis einschließlich 2. Februar 2022 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • Private Treffen mit maximal 10 Personen (geimpft/genesen) 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf • Kinder unter 14 Jahren (0-13) sowie Betreuungspersonen für 70 % | Tanzverbot | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen • • pflegebedürftige Menschen bzw. mit Behinderungen werden nicht eingerechnet gilt auch bei privaten Treffen in der Gastronomie bei sonstigen Veranstaltungen/Zusammenkünften gilt bei G geimpft - genesen G + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf plus Test – oder – 70 % | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen mehr als 10 geimpften/genesenen Personen generell 2Gplus sowie FFP2-Maske auch beim Sitzen. Booster-Nachweis Großveranstaltungen über 500 =C 2 + 14 Ta ge Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere 2G und 2Gplus gelten • Verbot ✓ g 1 ✓ Im pf un Personen aus einem weiteren Haushalt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc. Gastronomie Zusätzliche • geschlossen Kontaktbeschränkung • 2Gplus in Innen- und Außengastronomie – optional 2G bei =C Sport 14 für Ta ge + Reduzierung Kapazität auf 70 % | 2 ✓ ✓ 1 ungeimpfte • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und g un pf Im • FFP2-Maske Innen bis zum Sitzplatz | Kontaktdaten Personen Außenbereich – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben Nicht vergessen: • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl 70 % | bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) Grundsätzliche Regeln • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz Körpernahe Dienstleistungen • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung Für Betreiberinnen und Betreiber Für Einzelpersonen von Einrichtungen • Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen oder Umsetzung im • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Bereich Hygienekonzept (Sicherstellung Mindestabstand, Abstandsregelungen ➔ 50 bis 150 € fehlende Hinweise oder fehlenden Hinwirken auf Pflichten etc.) ➔ 1.000 bis 3.000 € • Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2) ➔ 100 bis 150 € • Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung, Datenüberprüfung oder Dokumentation ➔ 500 bis 2.000 € • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten • Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden zulässigen Personenkapazität ➔ 500 bis 5.000 € Nachweis bei 2G ➔ 200 bis 250 € • Fehlende oder mangelhafte Umsetzung bei 2Gplus ➔ bis 350 € des Testkonzeptes ➔ 1.000 bis 4.000 € • Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer • Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung Person ohne entsprechenden Nachweis oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten bei 2G ➔ 2.500 bis 20.000 € bei 2G ➔ 400 bis 500 € bei 2Gplus ➔ bis 600 € bei 2Gplus ➔ 4.000 bis 20.000 € Der komplette Bußgeldkatalog online unter niedersachsen.de/coronavirus/vorschriften Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung der gültige Niedersächsische Bußgeld-Katalog (Stand: 12. Dezember 2021)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ FFP2 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick im Innenbereich Abstand Warnstufe 3/regionaler Hotspot = Inzidenz mehr als 350 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • bei mehr als 10 Personen - generell 2Gplus 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf • Innenbereich max. 50 Personen | Außenbereich max. 200 70 % | Tanzverbot | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen gilt auch bei Feiern in der Gastronomie • Kontaktdaten | FFP2-Maske auch im Sitzen • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt G geimpft - genesen G + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen plus Test – oder – Gastronomie Booster-Nachweis Großveranstaltungen über 500 • 2Gplus in Innen- und Außengastronomie – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % | 2G und 2Gplus gelten • Verbot nicht für Kinder und • FFP2-Maske Innen bis zum Sitzplatz | Kontaktdaten Weihnachtsmärkte Jugendliche unter 18 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) • geschlossen • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf Zusätzliche Clubs, Diskotheken etc. 70 % | bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) Kontaktbeschränkung =C • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung 14 für Ta ge • geschlossen + • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz 2 ✓ ✓ 1 ungeimpfte pf un g Einzelhandel Im Personen Körpernahe Dienstleistungen • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende Nicht vergessen: • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Grundsätzliche Regeln Sport • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Außenbereich – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ FFP2 Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick im Innenbereich Abstand Warnstufe 2 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • bei mehr als 15 Personen 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % - 2Gplus Innenbereich | 2G Außenbereich 2G Außen | Kontaktdaten | FFP2-Maske bis zum Sitzplatz - Kontaktdaten | FFP2-Maske auch im Sitzen • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt G geimpft - genesen G + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % Gastronomie 2G Außen | Kontaktdaten | FFP2-Maske bis zum Sitzplatz plus Test – oder – • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % Booster-Nachweis Großveranstaltungen über 500 (innen bis 2.500/draußen bis 5.000) • 2G in Außengastronomie 2G und 2Gplus gelten • 2Gplus im Innenbereich | 2G im Außenbereich • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz nicht für Kinder und • Personalisierte Tickets | FFP2-Maske auch beim Sitzen Jugendliche unter 18 Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) (ausgenommen in Clubs, Clubs, Diskotheken etc. Diskotheken, Shisha-Bars etc.) • 2Gplus Innen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf 70 % • 2Gplus im Innenbereich | 2G im Außenbereich • bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) | 2G Außenbereich Zusätzliche • FFP2-Maske auch beim Sitzen • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung Kontaktbeschränkung =C • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz für Ta ge 14 + Einzelhandel 2 ✓ ✓ 1 ungeimpfte g Körpernahe Dienstleistungen Im pf un Personen • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Nicht vergessen: Sport Grundsätzliche Regeln • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Person | 2G im Außenbereich • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben/im Sitzen nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick im Innenbereich Abstand bis zum Sitzplatz Warnstufe 1 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • bei mehr als 25 Personen - 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich 2G-Regel • 2G im Innenbereich | 3G unter freiem Himmel Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz - Kontaktdaten • Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere G G Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. Personen aus einem weiteren Haushalt • 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich geimpft - genesen • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz Gastronomie • 2G in Innengastronomie | 3G in Außengastronomie 2G und 3G Großveranstaltungen über 500 gelten nicht für • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz Kinder und Jugendliche • 2G Innenbereich (max. 5.000) | 3G Außenbereich (max. 10.000) • Kontaktdaten unter 18 • Max. 30 % | Personalisierte Tickets | Maske Innen bis Sitzplatz (ausgenommen in Clubs, Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) Diskotheken, Shisha-Bars etc.) Clubs, Diskotheken etc. • 2G im Innenbereich Zusätzliche • 2G im Innenbereich | 3G im Außenbereich (nur PCR-Test) • unter freiem Himmel 3G (dann Test bei Anreise und 2x wöchentlich) Kontaktbeschränkung • Testpflicht auch für Jugendliche unter 18 Jahren • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten =C • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung 14 Ta ge für 2 + ✓ g 1 ✓ un ungeimpfte Im pf Einzelhandel Körpernahe Dienstleistungen Personen • Maskenpflicht FFP2-Maske I Einhaltung Abstand • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Nicht vergessen: Grundsätzliche Regeln Sport • 2G-Regel bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden | 3G im Außenbereich • Maskenpflicht außer beim Sporttreiben • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. Behinderungen nur mit negativem Testnachweis – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ Maskenpflicht Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick im Innenbereich Abstand bis zum Sitzplatz Inzidenz über 35 Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • bei mehr als 25 Personen - 3G im Innen- und Außenbereich | Maske drinnen 3G-Regel • 3G im Innen- und Außenbereich • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz - Kontaktdaten G G G Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. Gastronomie geimpft - genesen - getestet • 3G im Innen- und Außenbereich • 3G im Innen- und Außenbereich • Kontaktdaten | Maske im Innenbereich bis zum Sitzplatz • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz 3G und 2G gelten nicht für • Kontaktdaten Großveranstaltungen über 500 Kinder und Jugendliche unter 18 • 2G im Innenbereich | 3G unter freiem Himmel Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) (ausgenommen in Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc.) • Personalisierte Tickets | Maske Innenbereich bis Sitzplatz • 3G (Test bei Anreise und 2x wöchentlich) • Maskenpflicht im Innenbereich Clubs, Diskotheken etc. • Kontaktdaten • 2G-Regel im Innenbereich | 3G-Regel im Außenbereich Körpernahe Dienstleistungen • Kontaktdaten digital | 50% Auslastung • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende • Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten Nicht vergessen: Grundsätzliche Regeln Sport • 3G bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit • Maskenpflicht außer beim Sporttreiben Behinderungen nur mit negativem Testnachweis – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 15. Januar 2022)
Sie brauchen Hinweisschilder für Ihren Eingangsbereich? Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Planckstr. 2 30169 Hannover Viele weitere Varianten finden Sie online: Mehr Informationen unter: Download verschiedener Muster für 3G, 2G und 2Gplus www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 15. Januar 2022 - kompakt – Einzelübersichten • System der Warnstufen | Feststellung | Aufhebung • Sonderregelung „Winterruhe“ gültig bis einschließlich 2. Februar 2022 Winterruhe • 3G Regel Landesweit Warnstufe 3 plus • 2G Regel bzw. 2Gplus Verschärfung bei Feiern • Testpflicht | Testnachweise bis einschließlich 15.01.22 • Kinder und Jugendliche • Kontaktregelungen/Private Feiern • Kontaktregelungen (Personen ohne Impfschutz) • Gastronomie/Beherbergung/Diskotheken, Clubs u.ä. Mehr Informationen unter: • Körpernahe Dienstleistungen/Sport www.niedersachsen.de/coronavirus • Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (bis 500) • Zugang für Besuche • Maskenpflicht • Kontaktdaten • Generelle Regeln • Bußgelder Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Planckstr. 2 30169 Hannover
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt System der Warnstufen Warnstufen Indikatoren Niedersachsen: 1 2 3 Leitindikator Hospitalisierung (landesweit) mehr als 3 mehr als 6 Landesweite 7-Tages-Inzidenz Belegung Krankenhaus mehr als 9 bis höchstens 6 bis höchstens 9 mit Covid-19 -Fällen je 100.000 Einwohner Neuinfizierte (regional) Inzidenz Inzidenz Inzidenz Regionale 7-Tages Inzidenz mehr als 35 mehr als 100 mehr als 200 Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner bis 100 bis 200 Intensivbetten (landesweit) Auslastung Auslastung Auslastung Landesweite Belegung der 2.350 Intensivbetten mehr als 5 % mehr als 10 % mehr als 15 % wegen Covid-19 bis 10 % bis 15 % • Es gibt einen Indikator, der auf jeden Fall überschritten sein muss, um eine Warnstufe auszulösen: der Wichtig: Leitindikator Hospitalisierung Das Erreichen der Wertebereiche • Hinzukommen muss ein weiterer Indikator: muss an fünf aufeinander folgenden entweder der Indikator Neuinfizierte Werktagen vorliegen. oder der Indikator Intensivbetten Sonn- und Feiertage unterbrechen • Beträgt die regionale Inzidenz „Neuinfizierte“ mehr als die Zählung nicht! 350 (Hotspot), dann gelten unabhängig von den Gilt für Feststellung und Aufhebung anderen Indikatoren die Regelungen der Warnstufe 3. von Warnstufen sowie für die • Welche Warnstufe gilt aktuell? Hotspot-Regelung. Siehe www.niedersachsen.de/coronavirus/warnstufen Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren: Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Feststellen der Warnstufen Wann ist eine Warnstufe erreicht? Landesweit: Wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ Wichtig: und zusätzlich Das Erreichen des Wertebereichs der Indikator „Intensivbetten“ überschritten werden. muss an Das Gesundheitsministerium erlässt dann eine Allgemeinverfügung, fünf aufeinander die in der Regel am übernächsten Tag in Kraft tritt. folgenden Werktagen vorliegen. oder Sonn- und Feiertage unterbrechen Regional in der Kommune: nicht die Zählung! Wenn der Leitindikator „Hospitalisierung“ und zusätzlich der regionale Indikator „Neuinfizierte“ überschritten wird. In der Regel stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die jeweilige Warnstufe (per Allgemeinverfügung) fest. Die Feststellung der Maßnahmen aus Warnstufe 3 erfolgt unabhängig von den anderen Indikatoren, wenn der Indikator „Neuinfizierte“ mehr als 350 beträgt (Hotspot). Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren: Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Aufheben der Warnstufen Wann wird eine Warnstufe aufgehoben? Landesweit: Die Indikatoren „Hospitalisierung“ UND „Intensivbetten“ müssen beide an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten sein. Wichtig: Aufhebung in der Regel ab dem übernächsten Tag. Die Unterschreitung Das Niedersächsische Gesundheitsministerium des Wertebereichs muss an gibt dies bekannt. fünf aufeinander folgenden Werktagen oder vorliegen. Sonn- und Feiertage unterbrechen Regional: nicht die Zählung! Die Indikatoren „Neuinfizierte“ UND „Hospitalisierung“ müssen beide an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten sein. In der Regel stellt die Kommune ab dem übernächsten Tag die Aufhebung der Warnstufe fest. Bis einschließlich 02. Februar 2022 gilt landesweit und unabhängig von den og. Indikatoren: Winterruhe = Warnstufe 3 mit Verschärfung für Feiern Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Winterruhe Gilt unabhängig von Warnstufen! bis einschließlich 2. Februar 2022 Im Rahmen der sogenannten „Winterruhe“ gelten bis einschließlich 02.02.2022 landesweit und unabhängig von den Warnstufen- Indikatoren die verschärften Maßnahmen der Warnstufe 3. Dies bedeutet vor allem: • Anwendung von 2Gplus in nahezu allen Lebensbereichen • Reduzierung der Kontakte auf maximal 10 Personen (geimpft/genesen), drinnen und draußen • Kontakte für ungeimpfte Personen (=kein Impfschutz) sind reduziert auf maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt • Schließung von Diskotheken, Clubs, Shisha-Lokalen etc. • Keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen • Veranstaltungen unter 500 Personen mit Tanzverbot Nicht vergessen: Die Booster-Impfung ersetzt nicht nur den Test bei der 2Gplus-Regel, sondern schützt Sie vor allem deutlich besser gegen Omikron! Daher jetzt Termin besorgen oder spontan die offenen Impfangebote vor Ort nutzen! Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt 3G-Regel Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen G G G nur unter folgenden Bedingungen möglich: im Sinne der Verordnung ist: Geimpft Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung - dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung. im Sinne der Verordnung ist: Genesen Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Als Getestet gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis: Getestet - PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig - Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig - PCR-Test maximal 48 Stunden gültig Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt 2G-Regel G G G GGBedingungen: Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur unter folgenden im Sinne der Verordnung ist: Geimpft Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung - dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. im Sinne der Verordnung ist: Genesen Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. ++ Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis: + Personen, die-sich nicht impfen lassen dürfen (med. Kontraindikation, Personen in klinischen PCR-Test maximal 48 Stunden gültig Studien) - diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest. - PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig - Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig 2Gplus-Regel G G + oder Booster Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Testnachweis. Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt ist (bitte an den Nachweis denken), entfällt der negative Testnachweis. Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Testpflicht im Rahmen 3G und 2Gplus Gilt bereits ohne Warnstufe G G G G G + oder Booster Sobald die 3G- bzw. 2Gplus-Regel anzuwenden ist und kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt, wird ein negativer Test-Nachweis benötigt: • Ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) bzw. ein Selbsttest unter Aufsicht muss durch die testende Einrichtung/offiziell kontrollierende Person bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig. • Ein PCR-Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein. • Vorstehende Tests sind bei der Anwendung von 2Gplus zulässig. Die Testpflicht entfällt ✓ nach der Booster-Impfung ✓ ebenfalls bei genesenen Menschen mit einer sogenannten „Durchbruchsinfektion“ nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung Hinweis: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit (ausgenommen beim Besuch von Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc.). Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Testnachweise für 3G und 2Gplus Gilt bereits ohne Warnstufe G G G G G + oder Booster Testnachweise erhalten Sie • in Testzentren, • in Apotheken und • in Arztpraxen Wichtig: zulässig ist aber auch ein Selbsttest unter Aufsicht einer autorisierten Person, z.B. • bei ihrem Arbeitgeber, • in einem Sportverein oder einem anderen Verein • vor einem Fitnessstudio • bei einer organisierten Dorfgemeinschaft oder • vor einer Gaststätte, • einem Friseur oder einem Kosmetikstudio oder • vor einem Kino oder Theater. Die jeweilige autorisierte Person kann dann den negativen Test offiziell bescheinigen, Geltungsdauer 24 Stunden. Wichtig: Keine Testpflicht bei vorhandener Booster-Impfung oder einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Impfung! Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Kinder und Jugendliche Gilt bereits ohne Warnstufe Testpflicht aus 3G-Regel sowie 2Gplus-Regel: Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Von der Anwendung der 2G-Regel bzw. 2Gplus-Regel sind sie ausgenommen. Eine Testpflicht besteht allerdings in Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars auch für Jugendliche unter 18 Jahren! Maskenpflicht: • entfällt für Kinder unter 6 Jahren YY J • bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske) ausreichend • Mund-Nasen-Bedeckung/Maske während des gesamten Schulbetriebs Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Kontaktregelungen & Private Feiern „Winterruhe“ bis zum 2. Februar 2022 Bis einschließlich 2. Februar werden private Zusammenkünfte und Feiern von Geimpften und Genesenen auf 10 Personen begrenzt. Hierbei werden Kinder unter 14 Jahren (0-13) sowie Betreuungspersonen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit/Behinderungen nicht eingerechnet. Kinder 0-13 Jahre max. plus und og. Betreuungspersonen Dies gilt drinnen wie auch unter freiem Himmel sowie bei Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben u.ä.. ge =C Ta 14 + Wichtig: bei Personen ohne Covid-Impfschutz (ungeimpft) 2 ✓ g ✓ 1 un pf Im Ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten) Dies gilt bereits bei Teilnahme/Besuch einer ungeimpften Person. Nicht zusammen lebende plus nur zwei weitere Personen Paare gelten als ein Haushalt! ge =C Ta 14 2 + ✓ g ✓ 1 un pf Im Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet. Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Kontaktregelungen – ungeimpfte Personen =C bereits ab Warnstufe 1 2 + ✓ g 14 Ta ge Grundsatz: Ein Haushalt plus ✓ 1 zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt un pf Im Kinder unter 14 Jahren (0-13) werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten beispielsweise Nicht zulässig + 14 Ta ge =C plus 2 + 14 Ta ge =C plus 2 ✓ g ✓ g ✓ 1 ✓ 1 un Im pf un nur zwei weitere Personen Im pf mehr als zwei Personen =C plus 1 2 ✓ + ✓ g Im 14 pfu n Ta ge =C 1 2 ✓ + ✓ g 14 pfu n Ta ge =C plus ge Im Ta 14 2 + ✓ g ✓ 1 Im pf un nur zwei weitere Personen mehr als ein Haushalt =C 1 2 ✓ + ✓ g 14 pfu n Ta ge plus plus =C Im ge Ta 14 2 + ✓ g ✓ Besuch bei mehr als 1 un nur zwei weitere Personen Im pf zwei Personen Nicht zusammen lebende Paare gelten als ein Haushalt! Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet. Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Gastronomie & Beherbergung „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht bis zum Sitzplatz 2. Februar 2022 • Dokumentation der Kontaktdaten FFP2 • Hygienekonzept 2Gplus-Regel Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit G G + oder Booster Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis. Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt ist (bitte an den Nachweis denken), entfällt die Notwendigkeit eines negativen Testnachweises. Dies gilt in der Innen- wie auch in der Außengastronomie. Beherbergung: Test im Rahmen 2Gplus bei Anreise und 2x pro Woche – auch bei Geschäfts- oder Dienstreisen! Bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt 3G. Bei Reduzierung der Auslastung auf maximal 70 % in der Gastronomie oder der 70 % Beherbergungsstätte reicht 2G anstelle 2Gplus! Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä. Geschlossen! Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Körpernahe Dienstleistungen „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht im Innenbereich (außer bei Gesichtsbehandlung) 2. Februar 2022 • sowie: Abstand Hygiene bei Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt (= körpernahe Dienstleistungen) ➔ Dokumentation Kontaktdaten Von 3G-Regel ausgenommen: medizinisch notwendige G G G 3G-Regel körpernahe Dienstleistungen sowie Termine zur Blutspende. Sport • • Abstand (soweit Sportart es zulässt) | Hygiene | Lüften Dokumentation der Kontaktdaten in Schwimmhallen und „Winterruhe“ bis zum Saunen etc. | Maskenpflicht außer beim Sporttreiben bzw. 2. Februar 2022 beim Sitzen einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie generell in Duschen und Umkleidebereichen. 2Gplus-Regel G G oder Booster Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis. Bei Kapazitätsbeschränkung für Sporttreibende auf 10qm/Person reicht 2G (also ohne Test). Ist die Sportausübung unerlässlich für das Tierwohl, dann gilt unabhängig von einer Warnstufe 3G. Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte „Winterruhe“ bis zum • Maskenpflicht im Innenbereich, auch am Sitzplatz 2. Februar 2022 • Bei mehr als 25 Personen FFP2 = Erhebung der Kontaktdaten (bis 500 Personen) Bei mehr als 10 geimpften/genesenen Personen gilt: 2Gplus-Regel Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit G G + oder Booster Impf- oder Genesenen-Nachweis plus negativen Test- oder Booster-Nachweis. Sofern bereits eine Booster-Impfung oder Genesung nach Durchbruchsinfektion erfolgt ist (bitte an den Nachweis denken), entfällt die Notwendigkeit eines negativen Testnachweises. Gilt auch für Innenräume von Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.. Bei Reduzierung der Auslastung auf maximal 70 % 70 % reicht 2G anstelle 2Gplus! Ausnahmen u.a.: bei religiösen Veranstaltungen, Bestattungen sowie bei Zusammenkünften, die rechtlich vorgesehen sind, bei berufl. Versammlungen, Landtag, kommunalen Vertretungen sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Bei Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.) gilt grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht. FFP2 Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Zugang für Besuche Gilt bereits • in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen ohne Warnstufe • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen • in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhaus, Kliniken etc.) • Maskenpflicht im Innenbereich, ab Warnstufe 2 nur noch • sowie: Abstand Hygiene Zutritt nur mit Testnachweis! • Test direkt vor Ort - oder - C Test T • Vorlage eines negativen Testnachweises (max. 24 Stunden alt) Corona Test Wichtig: ein zuhause vorgenommener Selbsttest reicht nicht aus! Machen sie den notwendigen Test vor einem Besuch bitte kostenlos in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder lassen sich einen negativen Testnachweis durch eine offiziell kontrollierende Person bestätigen (z.B. Arbeitgeber). Jede und jeder kann so einen kleinen Beitrag zur Entlastung Gilt auch für der Pflegekräfte in den Einrichtungen leisten. Geimpfte (selbst bei Booster) und Genesene! Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Maskenpflicht Grundsatz: „Winterruhe“ Gilt bereits bis zum ohne 2. Februar Warnstufe 2022 Jede Person hat in geschlossenen Räumen, • die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt insbesondere … in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (z.B. Bus, Bahn, Züge, Taxi, H Fähren, Flugzeug etc.) sowie in dazugehörigen geschlossenen Räumen (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen, Fähranleger, Haltestellen etc.) in geschlossenen öffentlichen Räumen mit Besuchs- oder Kundenverkehr Wer sitzt, braucht keine Maske zu tragen. bei Veranstaltungen (drinnen und draußen) und auch am Sitzplatz • für Kinder unter 6 Jahren = keine Maske • für Kinder ab 6 bis unter 14 Jahren (0-13) reicht einfache Maske Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Kontaktdaten Grundsatz: Gilt bereits ohne Warnstufe Zutritt oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur mit Dokumentation der Kontaktdaten möglich: • in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen u.ä. ➔ • in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, unterstützenden Wohnformen oder Einrichtungen der Tagespflege • bei Dienstleistungen mit unmittelbarem Körperkontakt • in gastgewerblichen Betrieben (z.B. Hotels, Verwendung • Name Pensionen, Gaststätten sowie Bars, Clubs und nur durch das • Adresse Diskotheken, Shisha-Lokale etc.) Gesundheitsamt • Kontakt- • in Fahrschulen, Flugschulen o.ä. Einrichtungen ausschließlich zur daten • in Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen etc. Nachverfolgungen • Datum • in Saunen, Thermen und Schwimmhallen von Infektionsketten • Uhrzeit • in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich • in offenen Gruppenangeboten der nicht stationären in der Regel Kinder- und Jugendhilfe • bei Teststellen digital/elektronisch • bei Sitzungen, Veranstaltungen und (z.B. über eine entsprechende Handy-App) Zusammenkünften ab 26 Personen • (Groß)Veranstaltungen von 1.000 bis 25.000 nur im Einzelfall auch in Papierform Personen • Messen Vollständige Liste in § 6 der Corona-VO Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Generelle Regeln 1,5 m möglichst Maske Abstand (in Innenräumen sowie Einzelhandel) Hygiene Lüften Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt Das wird teuer … Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen 1,5 m ➔ 50 bis 150 € • Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig) ➔ 100 bis 150 € • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis bei 2G ➔ 200 bis 250 € bei 2Gplus ➔ bis 350 € • Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten bei 2G ➔ 400 bis 500 € bei 2Gplus ➔ bis 600 € Stand: 15. Januar 2022 - Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen: www.niedersachsen.de/coronavirus
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