Regionale Arbeitsmarktstrategie Europäischen Sozialfonds - für die Umsetzung des im Landkreis Konstanz für das Jahr 2022

 
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Regionale Arbeitsmarktstrategie Europäischen Sozialfonds - für die Umsetzung des im Landkreis Konstanz für das Jahr 2022
Regionaler Arbeitskreis ESF Landkreis Konstanz

          Regionale Arbeitsmarktstrategie
                             für die Umsetzung des

                       Europäischen Sozialfonds
im Landkreis Konstanz für das Jahr 2022
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 2

1. Vorbemerkung ..................................................................................................................................... 3

2. Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des regionalen Handlungsbedarfs ................................... 4

   2.1 Arbeitslose insgesamt und in den beiden Rechtskreisen .............................................................. 4

       2.1.1 Arbeitslose im SGB II .............................................................................................................. 6

       2.1.2 Arbeitslose im SGB III ........................................................................................................... 10

       2.1.3 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Konstanz ............................................... 13

       2.1.4 Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Konstanz.............................................. 16

   2.2. SchulabgängerInnen im Landkreis Konstanz .............................................................................. 18

   2.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung ............................................. 19

3. Definition der Zielgruppen und Formulierung möglicher Ansätze .................................................... 20

4. Querschnittsziele ............................................................................................................................... 22

5. Umsetzung der Ziele .......................................................................................................................... 23

6. Projektbegleitung und Ergebnissicherung......................................................................................... 25

7. Publizitätsvorschriften und Rechtsgrundlagen ................................................................................. 25

  Ihre Ansprechpartnerin für den regionalen Arbeitskreis ESF im Landkreis Konstanz:

                                                                                                               Landratsamt Konstanz
                                                                                                Dezernat für Soziales und Gesundheit
                                                                                                                    Judith Dennerlein
                                                                                                                  Benediktinerplatz 1
                                                                                                                       78467 Konstanz
                                                                                                                 Tel: 07531/800-1605
                                                                                                E-Mail: judith.dennerlein@LRAKN.de

                                                                                                                                                       2
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

1. Vorbemerkung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 fördert den sozialen und
wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein
sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt des ESF stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln sol-
len soziale Innovationen angestoßen und Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (allein) aus Mitteln
des Bundes, des Landes und der Kommunen finanziert werden können.

Für die regionale Umsetzung des ESF ist das folgende spezifische Ziel vorgesehen:

        „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nicht-
        diskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbeson-
        dere von benachteiligten Gruppen.“

Von den regionalen Arbeitskreisen werden ganzheitlich umgesetzt:

       Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die beson-
        ders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (Integrationsziel) sowie
       Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit (Bildungsziel).
Im Integrationsziel stehen Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt:

       Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen auch außerhalb SGB-
        Leistungsbezug, rechtsübergreifende Maßnahmen etc.:
Z.B. Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Alleinerziehende, Menschen mit
Migrationshintergrund, ältere Personen oder Menschen in psychosozialen Problemlagen oder gesund-
heitlichen Einschränkungen. Bei ihnen stehen nicht in erster Linie die Integration in Beschäftigung im
Vordergrund, sondern die soziale und persönliche Stabilisierung sowie die Wiederherstellung der Be-
schäftigungsfähigkeit.

Im Bildungsziel stehen im Mittelpunkt:

       Benachteiligte, marginalisierte, entkoppelte ggfs. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge
        Menschen, SchulabbrecherInnen, etc:
Es werden jugendliche Schulverweigernde unter 25 Jahren angesprochen, die sich nicht mehr auf die
Systeme schulischer oder beruflicher Ausbildung einlassen, sowie junge Menschen nach Beendigung
der Schulpflicht, die von den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbil-
dungsbereichs nicht ausreichend erreicht werden.

Gegenüber der Förderperiode 2014-2020 soll ein deutlich stärkerer Schwerpunkt auf die Steigerung
der sozialen Inklusion und der gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Bekämpfung der Armut gesetzt
werden. Es zeichnet sich ab, dass diese Förderziele infolge der COVID-19-Pandemie noch größere Be-
deutung erlangen werden.

Neben den spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg unter Beachtung
der bereichsübergreifenden Grundsätze, den sogenannten Querschnittszielen. Dabei sind die Quer-
schnittsziele der „Gleichstellung von Frauen und Männern“ sowie die „Chancengleichheit und Nicht-
diskriminierung“ in allen Umsetzungsphasen des ESF obligatorisch zu berücksichtigen. Das Quer-
schnittsziel der „ökologischen Nachhaltigkeit“ sowie die beiden Querschnittsthemen „transnationale

                                                                                                    3
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zusammenarbeit“ und „soziale Innovation“ sollten in den Projektanträgen angeführt und beschrieben
werden, wenn die Projekte entsprechende Ansätze verfolgen.

Vor diesem Hintergrund hat der regionale ESF-Arbeitskreis Konstanz in seiner Sitzung am 27. Juli 2021
diese Arbeitsmarktstrategie erstellt und vom regionalen Arbeitskreis ESF im Umlaufverfahren be-
schlossen. Die Beschreibung der Ausgangssituation erfolgt auf Basis von Arbeitsmarktdaten der Bun-
desagentur für Arbeit und Daten der Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württem-
berg. Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes wurden
auch in diesem Jahr analysiert.

2. Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des regionalen Handlungsbedarfs

2.1 Arbeitslose insgesamt und in den beiden Rechtskreisen

     Das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deut-
    schen Arbeitsförderungsrechts.

    Das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt zusammen mit dem SGB II das deutsche Arbeitsförderungsrecht.

Die Auswertungen zu den Arbeitslosen beziehen sich auf den Berichtsmonat Januar 2021 und den
Referenzmonat Januar 2020.1

                  Arbeitslose gesamt                SGB II-Arbeitslose absolut           SGB II-Arbeitslose anteilig

             Jan 21       Jan 20       Diff.       Jan 21       Jan 20       Diff.      Jan 21      Jan 20       Diff.
    Lk KN    7.639        5.840        1.799       3.127        2.536         591       40,9%       43,4%       23,3%
 Ba-Wü 283.621         220.523      63.098        121.458      103.557      17.901      42,8%       47,0%       17,3%
Tabelle 1: Übersicht SGB II-Arbeitslose

                 Arbeitslose gesamt                SGB III-Arbeitslose absolut          AGB III-Arbeitslose anteilig

            Jan 21       Jan 20       Diff.       Jan 21      Jan 20        Diff.      Jan 21      Jan 20       Diff.
    Lk KN   7.639        5.840        1.799       4.512        3.304       1.208       59,1%       56,6%       36,6%
 Ba-Wü 283.621        220.523      63.098        162.163     116.966      45.197       57,2%       53,0%       38,6%
Tabelle 2: Übersicht SGB III-Arbeitslose

Im Landkreis Konstanz waren im Januar 2021 insgesamt 7.639 Personen als arbeitslos gemeldet. Im
Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020, in dem im Landkreis Konstanz 5.840 Personen arbeitslos
waren, entspricht dies einem Anstieg um 1.799 Personen bzw. 30,8 %.

Von den arbeitslosen Personen waren 3.127 Personen bzw. 40,93 % im Rechtskreis des SGB II und
4.512 Personen bzw. 59,07 % im Rechtskreis des SGB III gemeldet. Dabei hat sich die Zahl der SGB II-
Arbeitslosen von 2.536 Personen im Vorjahresmonat um 591 Personen bzw. 23,3 % erhöht und die

1 Seit dem 1. Januar 2017 werden die sog. „Aufstocker“ (Parallelbezieher von ALG und ALG II) vermittlerisch durch die Ar-
beitsagentur betreut und deshalb künftig im Rechtskreis SGB III als arbeitslos gezählt (zuvor: im SGB II)

                                                                                                                         4
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zahl der SGB III-Arbeitslosen von 3.304 Personen im Vorjahresmonat um 1.208 Personen bzw. 36,56 %
erhöht.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 283.621 Personen als arbeitslos gemeldet.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020, in dem in Baden-Württemberg 220.523 Personen als
arbeitslos gemeldet waren, entspricht dies einer Zunahme um 63.098 Personen bzw. 28,61 %.

Von den arbeitslosen Personen in Baden-Württemberg waren 121.458 Personen bzw. 42,82 % im
Rechtskreis des SGB II und 162.163 Personen bzw. 57,18 % im Rechtskreis des SGB III gemeldet. Dabei
hat sich die Zahl der SGB II-Arbeitslosen von 103.557 Personen im Vorjahresmonat um 17.901 Perso-
nen bzw. 17,29 % erhöht und die Zahl der SGB III-Arbeitslosen von 116.966 Personen im Vorjahresmo-
nat um 45.197 Personen bzw. 38,64 % erhöht.

Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Landkreis Konstanz in den Rechts-
kreisen SGB II und SGB III hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,1 % auf 4,7 % verschlechtert.
In Baden-Württemberg ist die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen ebenfalls
gestiegen. Während sie im Vorjahresmonat bei 3,5 % lag, ist sie im Januar 2021 auf 4,5 % gestiegen.

                                    Entwicklung der Arbeitslosenquote
                5,0%
                4,5%
                4,0%
                3,5%
                3,0%
                2,5%
                2,0%
                1,5%
                1,0%
                0,5%
                0,0%
                         2016       2017         2018       2019        2020       2021

                                  Arbeitslosenquote KN   Arbeitslosenquote BW

        Abbildung 1: Entwicklung der Arbeitslosenquote in Konstanz und Baden-Württemberg 2016-20212

Zwischenfazit:
Insgesamt ist sowohl in Baden-Württemberg als auch im Landkreis Konstanz eine negative Entwicklung
der SGB II- und SGB III-Arbeitslosen zu erkennen. Die Arbeitslosenquote hat sich im Vergleich zum Vor-
jahr deutlich verschlechtert.

2   Eigene Darstellung

                                                                                                      5
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Die Verteilung innerhalb der Gruppen der Arbeitslosen im SGB II und SGB III sowie deren Entwicklung
wird in den nächsten Unterkapiteln dargestellt.

2.1.1 Arbeitslose im SGB II

In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Daten nach Strukturmerkmalen dargestellt.

                                                                                    Veränderung zum
                  Merkmal                   Gesamt       Frauen          Männer
                                                                                     Vorjahresmonat
                                                          1.348           1.779
              SGB II-Arbeitslose             3.127                                    +591 (+23,3%)
                                                         (43,1 %)        (56,9 %)
                                                           102             157
            15 bis unter 25 Jahre            259                                       +22 (+9,3%)
                                                         (39,4 %)        (60,6 %)
                                                           213             355
              55 Jahre und älter             568                                     +108 (+23,5 %)
                                                         (37,5 %)        (62,5 %)
                                                           544             772
             Langzeitarbeitslose             1.316                                    +553 (+72,5%)
                                                         (41,3 %)        (58,7 %)
                                                           278              20
              Alleinerziehende               298                                      +39 (+15,1%)
                                                         (93,3 %)         (6,7 %)
                                                            73             132
     Menschen mit Schwerbehinderung          205                                      +55 (+36,7%)
                                                         (35,6 %)        (64,5 %)
    Ohne abgeschlossene Berufsausbil-                      943            1.094
                                             2.037                                    +391 (+23,8%)
                 dung                                    (46,3 %)        (53,7 %)
                                                           598             636
               AusländerInnen                1.234                                    +193 (+18,5%)
                                                         (48,5 %)        (51,5 %)
Tabelle 3: Strukturmerkmale der Arbeitslosen im SGB II im Landkreis Konstanz 3

Frauen und Männer im SGB II

Die Differenzierung der 3.127 SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Konstanz nach Geschlecht zeigt, dass
im Januar 2021 1.779 Männer (56,9 %) und 1.348 Frauen (43,1 %) im SGB II arbeitslos waren. Im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl der arbeitslosen Männer um 350 (24,5 %)
und die der arbeitslosen Frauen um 241 (21,8 %) erhöht.

In Baden-Württemberg waren insgesamt 66.675 Männer (54,9 %) und 54.783 Frauen (44,9 %) im
Rechtskreis des SGB II als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich
die Zahl der arbeitslosen Männer um 9.659 (16,9 %) und die der arbeitslosen Frauen um 8.243 (17,7
%) erhöht.

Zwischenfazit:
Im Landkreis Konstanz ist die Entwicklung der SGB II-Arbeitslosen sowohl bei den Männern als auch bei
den Frauen negativ. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung dominieren sowohl im LK KN
als auch im Landesschnitt die Männer.

3   Eigene Darstellung, Stand Januar 2021

                                                                                                      6
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Altersgruppen im SGB II

Unter 25 Jahre

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 259 Personen der SGB II-Arbeitslosen unter 25 Jahre alt.
Dies entspricht einem Anteil von 8,3 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Anzahl der Per-
sonen in dieser Altersklasse um 22 (bzw. 9,3 %) erhöht. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische
Verteilung ergibt sich in dieser Altersklasse ein Anteil von 39,4 % Frauen und 60,6 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 8.148 Personen der SGB II-Arbeitslosen unter
25 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von 6,7 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020
hat sich die Anzahl der Personen in diesem Alter um 1.197 (bzw. 17,2 %) erhöht. Die geschlechterspe-
zifische Verteilung lag bei 39,3 % Frauen und 60,7 % Männer.

25 bis 55 Jahre

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 2.300 Personen der SGB II-Arbeitslosen zwischen 25 und
55 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von 73,55 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die
Anzahl der Personen in dieser Altersklasse um 461 (bzw. 25,1 %) erhöht. Im Hinblick auf die geschlech-
terspezifische Verteilung ergibt sich in dieser Altersklasse ein Anteil von 44,9 % Frauen und 55,1 %
Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 91.526 Personen der SGB II-Arbeitslosen im
Alter von 25 bis unter 55 Jahre. Dies entspricht einem Anteil von 75,4 %. Im Vergleich zum Vorjah-
resmonat Januar 2020 hat die Anzahl der Personen in diesem Alter um 13.667 (bzw. 17,6 %) zugenom-
men. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 46,1 % Frauen und 53,9 % Männer.

55 Jahre oder älter

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 568 Personen der SGB II-Arbeitslosen 55 Jahre alt oder
älter. Dies entspricht einem Anteil von 18,2 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Anzahl der
Personen in dieser Altersklasse um 108 (bzw. 23,5 %) erhöht. Im Hinblick auf die geschlechterspezifi-
sche Verteilung ergibt sich in dieser Altersklasse ein Anteil von 37,5 % Frauen und 62,5 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 21.774 Personen der SGB II-Arbeitslosen 55
Jahre alt oder älter. Dies entspricht einem Anteil von 17,9 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar
2020 hat die Anzahl der Personen in diesem Alter um 3.039 (bzw. 16,2 %) zugenommen. Die geschlech-
terspezifische Verteilung lag bei 43,2 % Frauen und 56,8 % Männer.

Zwischenfazit:
In allen Altersgruppen ist ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen.

Der Anteil der SGB II-Arbeitslosen in der Altersklasse 15 bis unter 25 Jahre liegt im Landkreis Konstanz
über dem Landesschnitt.

Der Anteil an Männern in der Altersklasse 55 Jahre oder älter liegt über dem Landesschnitt.

                                                                                                      7
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Langzeitarbeitslose Personen im SGB II

   Die Definition des Merkmals langzeitarbeitslos meint nach § 18 SGB III alle Personen, die am
  jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern
  für Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitslos gemeldet waren.

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.316 Personen im SGB II ein Jahr oder länger arbeitslos.
Ihr Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II betrug somit 42,1 %. Gegenüber dem Vorjah-
resmonat zeigt sich in dieser Gruppe ein Anstieg um 591 Personen bzw. 72,5 %. Im Hinblick auf die
geschlechterspezifische Verteilung ergibt sich ein Anteil von 41,3 % Frauen und 58,7 % Männer. In
Baden-Württemberg waren im Januar 2021 im SGB II 57.731 Personen bzw. 47,5 % langzeitarbeitslos.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 15.657
Personen bzw. 37,2 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 44,3 % Frauen und 55,7 %
Männern.

Zwischenfazit:
Bei den langzeitarbeitslosen Personen im SGB II verzeichnet der Landkreis Konstanz ebenso wie das
Land Baden-Württemberg absolut und anteilig einen deutlichen Anstieg – im Landkreis Konstanz um
72,5 %. Der Anteil langzeitarbeitsloser Personen im SGB II liegt im Landkreis Konstanz unter dem Anteil
im Land – sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern.

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II

Von den SGB II-Arbeitslosen waren im Januar 2021 im Landkreis Konstanz 2.037 Personen ohne abge-
schlossene Berufsausbildung. Dies entspricht einem Anteil von 65,1 %. Gegenüber dem Vorjahresmo-
nat kam es in dieser Gruppe zu einer Zunahme von 391 Personen bzw. 23,8 %. Im Hinblick auf die
geschlechterspezifische Verteilung ergibt sich ein Anteil von 46,3 % Frauen und 53,7 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 im SGB II 80.249 Personen bzw. 66,1 % ohne abgeschlos-
sene Berufsausbildung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Anzahl dieser
Gruppe um 11.943 Personen bzw. 17,5 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 47,7
% Frauen und 52,3 % Männer.

Zwischenfazit:
Bei den Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II verzeichnet der Landkreis Konstanz
und das Land Baden-Württemberg absolut und anteilig einen Anstieg. Der Anstieg fällt prozentual im
Landkreis Konstanz stärker aus. Im Ergebnis sind in Land und Kreis etwa zwei von drei Arbeitslosen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung.

Ausländer im SGB II

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.234 Personen der SGB II-Arbeitslosen Ausländer. Dies
entspricht einem Anteil von 39,5 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu einem

                                                                                                     8
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Anstieg um 193 Personen bzw. 18,5 %. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung ergibt
sich ein Anteil von 48,5 % Frauen und 51,5 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB II-Arbeitslosen 52.010 Personen bzw. 42,8
% Ausländer. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um 7.981
Personen bzw. 18,1 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 48,8 % Frauen und 51,2 %
Männer.

Zwischenfazit:
Bei den ausländischen Personen im SGB II verzeichnet der Landkreis Konstanz sowie das Land Baden-
Württemberg einen Anstieg. Der Anteil ausländischer Personen im SGB II liegt im Landkreis Konstanz
unter dem Landesschnitt.

Schwerbehinderte Personen im SGB II

   Die Definition des Merkmals schwerbehindert meint nach § 2 SGB IX alle Menschen, bei denen
  ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 205 Personen der SGB II-Arbeitslosen schwerbehindert.
Dies entspricht einem Anteil von 6,6 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu
einem Anstieg um 55 Person bzw. 63,7 %. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung ergibt
sich ein Anteil von 35,6 % Frauen und 64,4 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB II-Arbeitslosen 7.438 Personen bzw. 6,1 %
schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um
482 Personen bzw. 6,9 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung betrug 39,4 % Frauen und 60,6
% Männer.

Zwischenfazit:
Bei den schwerbehinderten Personen im SGB II lässt sich im Landkreis Konstanz und in Baden-Württem-
berg sowohl ein absoluter als auch ein anteiliger Anstieg beobachten. Insgesamt liegt der Anteil der
schwerbehinderten Personen im SGB II im Landkreis Konstanz etwas über dem Landesschnitt.

Alleinerziehende Personen im SGB II

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 298 Personen der SGB II-Arbeitslosen alleinerziehend.
Dies entspricht einem Anteil von 9,5 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu
einem Anstieg um 39 Personen bzw. 15,1 %. Die geschlechterspezifische Verteilung liegt bei 93,3 %
Frauen und 6,7 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB II-Arbeitslosen 13.178 Personen bzw. 10,8
% alleinerziehend. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um
1.618 Personen bzw. 14,0 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung betrug 92,9 % Frauen und
7,1 % Männer.

                                                                                                   9
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zwischenfazit:
Bei den alleinerziehenden Personen im SGB II verzeichnet der Landkreis Konstanz ebenso wie das Land
Baden-Württemberg absolut und anteilig betrachtet einen Anstieg, der im Landkreis Konstanz prozen-
tual etwas stärker ausfällt. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass in dieser Gruppe der Frau-
enanteil stark überwiegt.

2.1.2 Arbeitslose im SGB III

In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Daten nach Strukturmerkmalen dargestellt.

                                                                                Veränderung zum
               Merkmal               Gesamt        Frauen        Männer
                                                                                 Vorjahresmonat
                                                    1.969          2.543
           SGB III-Arbeitslose        4.512                                      +1.208 (+36,6%)
                                                   (43,6 %)       (56,4 %)
                                                     180            269
         15 bis unter 25 Jahre        449                                         +199 (+79,6%)
                                                   (40,1 %)       (59,9 %)
                                                     533            637
           55 Jahre und älter         1.170                                       +312 (+36,4%)
                                                   (45,6 %)       (54,4 %)
                                                     204            253
          Langzeitarbeitslose         457                                        +306 (+202,6%)
                                                   (44,6 %)       (55,4 %)
                                                     148            14
            Alleinerziehende          162                                         +58 (+55,8%)
                                                   (91,4 %)       (8,6 %)
    Menschen mit Schwerbehinde-                      98             134
                                      232                                         +56 (+31,8%)
               rung                                (42,2 %)       (57,8 %)
    Ohne abgeschlossene Berufsaus-                   672           1.002
                                      1.674                                       +597 (+55,4%)
               bildung                             (40,1 %)       (59,9 %)
                                                     528            802
            AusländerInnen            1.330                                       +323 (+32,1%)
                                                   (39,7 %)       (60,3 %)
Tabelle 4: Strukturmerkmale der Arbeitslosen im SGB II im Landkreis Konstanz4

Frauen und Männer im SGB III

Die Differenzierung der 4.512 SGB III-Arbeitslosen im Landkreis Konstanz nach Geschlecht zeigt, dass
im Januar 2021 2.543 Männer (56,4 %) und 1.969 Frauen (43,6 %) im SGB III arbeitslos waren. Im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl der arbeitslosen Männer um 637 (33,4 %)
und die der arbeitslosen Frauen um 571 (40,8 %) erhöht.

In Baden-Württemberg waren insgesamt 93.171 Männer (57,5 %) und 68.988 Frauen (42,5 %) im
Rechtskreis des SGB III als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich
die Zahl der arbeitslosen Männer um 24.598 (35,9 %) und die der arbeitslosen Frauen um 20.595 (42,67
%) erhöht.

Zwischenfazit:
Im Landkreis Konstanz ist die Entwicklung der SGB III-Arbeitslosen sowohl bei den Männern als auch
bei den Frauen negativ. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung dominieren sowohl im
LK KN als auch im Landesschnitt die Männer.

4   Stand Januar 2021

                                                                                                    10
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Altersgruppen im SGB III

Unter 25 Jahre

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 449 Personen der SGB III-Arbeitslosen unter 25 Jahre alt.
Dies entspricht einem Anteil von 10,0 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Anzahl der Per-
sonen in dieser Altersklasse um 199 (bzw. 79,6 %) erhöht. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische
Verteilung ergibt sich in dieser Altersklasse ein Anteil von 40,1 % Frauen und 59,9 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 16.266 Personen der SGB III-Arbeitslosen un-
ter 25 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von 10,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar
2020 hat sich die Anzahl der Personen in diesem Alter um 4.524 (bzw. 38,5 %) erhöht. Die geschlech-
terspezifische Verteilung lag bei 36,8 % Frauen und 63,2 % Männer.

55 Jahre oder älter

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.170 Personen der SGB III-Arbeitslosen 55 Jahre alt oder
älter. Dies entspricht einem Anteil von 25,9 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Anzahl der
Personen in dieser Altersklasse um 312 (bzw. 36,4 %) erhöht. Im Hinblick auf die geschlechterspezifi-
sche Verteilung ergibt sich in dieser Altersklasse ein Anteil von 45,6 % Frauen und 54,4 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 insgesamt 45.298 Personen der SGB III-Arbeitslosen 55
Jahre alt oder älter. Dies entspricht einem Anteil von 27,9 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar
2020 hat die Anzahl der Personen in diesem Alter um 12.443 (bzw. 37,9 %) zugenommen. Die ge-
schlechterspezifische Verteilung lag bei 43,9 % Frauen und 56,1 % Männer.

Zwischenfazit:
In allen Altersgruppen ist ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen.

Insbesondere in der Altersklasse unter 25 Jahre ist ein signifikanter Anstieg um 79,6 % zu erkennen.

Langzeitarbeitslose Personen im SGB III

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 457 Personen im SGB III ein Jahr oder länger arbeitslos.
Ihr Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III betrug somit 10,1 %. Gegenüber dem Vorjah-
resmonat zeigt sich in dieser Gruppe ein Anstieg um 306 Personen bzw. 202,6 %. Im Hinblick auf die
geschlechterspezifische Verteilung ergibt sich ein Anteil von 44,6 % Frauen und 55,4 % Männer. In
Baden-Württemberg waren im Januar 2021 im SGB III 20.802 Personen bzw. 12,8 % langzeitarbeitslos.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 20020 hat sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um
11.233 Personen bzw. 117,4 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 44,1 % Frauen
und 55,9 % Männern.

Zwischenfazit:
Bei den langzeitarbeitslosen Personen im SGB III verzeichnet der Landkreis Konstanz ebenso wie das
Land Baden-Württemberg absolut und anteilig einen deutlichen Anstieg – im Landkreis Konstanz um
202,6 %. Der Anteil langzeitarbeitsloser Personen im SGB III liegt im Landkreis Konstanz dennoch unter
dem Anteil im Land.

                                                                                                       11
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB III

Von den SGB III-Arbeitslosen waren im Januar 2021 im Landkreis Konstanz 1.674 Personen ohne abge-
schlossene Berufsausbildung. Dies entspricht einem Anteil von 37,1 %. Gegenüber dem Vorjahresmo-
nat kam es in dieser Gruppe zu einer Zunahme von 597 Personen bzw. 55,4 %. Im Hinblick auf die
geschlechterspezifische Verteilung ergibt sich ein Anteil von 40,1 % Frauen und 59,9 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 im SGB III 60.728 Personen bzw. 35,2 % ohne abge-
schlossene Berufsausbildung. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Anzahl dieser
Gruppe um 19.527 Personen bzw. 47,4 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 40,1
% Frauen und 59,9 % Männer.

Zwischenfazit:
Bei den Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II verzeichnet der Landkreis Konstanz
und das Land Baden-Württemberg absolut und anteilig einen Anstieg. Der Anstieg fällt prozentual im
Landkreis Konstanz stärker aus. Im Ergebnis ist in Land und Kreis etwa eine von drei Arbeitslosen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung.

Ausländer im SGB III

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.330 Personen der SGB III-Arbeitslosen Ausländer. Dies
entspricht einem Anteil von 29,5 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu einem
Anstieg um 323 Personen bzw. 32,1 %. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung ergibt
sich ein Anteil von 39,7 % Frauen und 60,3 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB III-Arbeitslosen 46.397 Personen bzw. 28,9
% Ausländer. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um 12.472
Personen bzw. 36,2 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung lag bei 38,5 % Frauen und 61,5 %
Männer.

Zwischenfazit:
Bei den ausländischen Personen im SGB III verzeichnet der Landkreis Konstanz sowie das Land Baden-
Württemberg einen Anstieg. Der Anteil ausländischer Personen im SGB III liegt im Landkreis Konstanz
leicht über dem Landesschnitt.

Schwerbehinderte Personen im SGB III

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 232 Personen der SGB III-Arbeitslosen schwerbehindert.
Dies entspricht einem Anteil von 5,1 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu
einem Anstieg um 56 Person bzw. 31,8 %. Im Hinblick auf die geschlechterspezifische Verteilung ergibt
sich ein Anteil von 42,2 % Frauen und 57,8 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB III-Arbeitslosen 9.782 Personen bzw. 6,0 %
schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um
1.502 Personen bzw. 18,1 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung betrug 40,5 % Frauen und
59,5 % Männer.

                                                                                                   12
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zwischenfazit:
Bei den schwerbehinderten Personen im SGB III lässt sich im Landkreis Konstanz und in Baden-Würt-
temberg sowohl ein absoluter als auch ein anteiliger Anstieg beobachten. Insgesamt liegt der Anteil
der schwerbehinderten Personen im SGB III im Landkreis Konstanz unter dem Landesschnitt.

Alleinerziehende Personen im SGB III

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 162 Personen der SGB III-Arbeitslosen alleinerziehend.
Dies entspricht einem Anteil von 3,6 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu
einem Anstieg um 58 Personen bzw. 55,8 %. Die geschlechterspezifische Verteilung liegt bei 91,4 %
Frauen und 8,6 % Männer.

In Baden-Württemberg waren im Januar 2021 von den SGB III-Arbeitslosen 4.766 Personen bzw. 2,9 %
alleinerziehend. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 hat sich die Zahl dieser Gruppe um
1.667 Personen bzw. 53,8 % erhöht. Die geschlechterspezifische Verteilung betrug 90,5 % Frauen und
9,5 % Männer.

Zwischenfazit:
Bei den alleinerziehenden Personen im SGB III verzeichnet der Landkreis Konstanz ebenso wie das Land
Baden-Württemberg absolut und anteilig betrachtet einen Anstieg, der im Landkreis Konstanz prozen-
tual etwas stärker ausfällt. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass in dieser Gruppe der Frau-
enanteil stark überwiegt.

2.1.3 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Konstanz

Da sich das spezifische Ziel „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von
Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ nicht nur an die Zielgruppe der
Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II richtet, sondern u.a. auch die Bedarfsgemeinschaften mit in den
Fokus nimmt, sind nachfolgend einige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb; siehe
§ 7 Abs. 1 SGB II) ausgewertet.

   Die Definition des Merkmals erwerbsfähig leistungsberechtigt meint nach § 7 Abs. 1 SGB II alle Personen,
  die

      1.   das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,

      2.   erwerbsfähig sind,

      3.   hilfebedürftig sind und

      4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Auswertungen zu den eLb beziehen sich auf den Berichtsmonat Januar 2021 mit dem Referenzmo-
nat Januar 2020.

Im Januar 2021 lebten im Landkreis Konstanz insgesamt 11.851 Personen in Bedarfsgemeinschaften –
hierunter 65,3 % (8.121 Personen) erwerbsfähige Leistungsberechtigte, davon 3.987 (49,1 %) Männer

                                                                                                           13
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

und 4.134 (50,9 %) Frauen. Gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2020 ist die Anzahl der elB um 821
Personen bzw. 11,2 % gestiegen.

In Baden-Württemberg befanden sich im Januar 2021 insgesamt 455.599 Personen in Bedarfsgemein-
schaften – hierunter 68,1 % (310.165 Personen) eLb. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die
Zahl der eLb um 20.217 Personen bzw. 7,0 % erhöht.

Zwischenfazit:
Sowohl im Landkreis Konstanz als auch im Land Baden-Württemberg sind rd. 2/3 der Personen in Be-
darfsgemeinschaften erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen Kreis
und Land absolut und anteilig einen Anstieg.

Strukturmerkmale der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

                                                                     Veränderung zum Vor-
                  Merkmal                          Gesamt
                                                                         jahresmonat

          Bedarfsgemeinschaften                     11.851                  +580 (+5,1%)

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte               8.121
                                                                           +821 (+11,2%)
                  (ELB)                             (65,3%)

                                                     3.987
                   Männer                                                  +447 (+12,6%)
                                                    (49,1%)
                                                     4.134
                   Frauen                                                   +374 (+9,9%)
                                                    (50,9%)
                                                     1.474
               unter 25 Jahre                                                +103 (+9,9)
                                                    (18,2%)
                                                     1.439
             55 Jahre und älter                                             +158 (+7,5%)
                                                    (17,7%)
                                                     1.105
              Alleinerziehende                                                -8 (-0,7%)
                                                    (13,6%)
                                                     3.527
               AusländerInnen                                               +283 (+8,7%)
                                                    (43,4%)
Tabelle 5: Strukturmerkmale der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Landkreis Konstanz 5

Altersgruppen

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.474 Personen der eLb zwischen 15 und 25 Jahre alt.
Dies entspricht einem Anteil von 18,2 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich diese Altersgruppe
um 103 Personen bzw. 9,9 % erhöht.

Der Altersgruppe 55 Jahre und älter waren im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.439 Perso-
nen der eLb 55 Jahre oder älter. Dies entspricht einem Anteil von 17,7 %. Gegenüber dem Vorjah-
resmonat hat sich diese Altersgruppe um 158 Personen bzw. 7,5 % erhöht.

5   Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktreport (Monatszahlen). Konstanz. April 2021

                                                                                                     14
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zwischenfazit:
In der Altersklasse 15 bis unter 25 Jahre ist eine dem Landestrend entsprechende Entwicklung festzu-
stellen und die Anzahl der Personen gestiegen.

In der Altersklasse 55 Jahre und älter kam es wie bei den anderen beiden Altersklassen absolut zu einem
Anstieg der eLb – sowohl in Baden-Württemberg als auch im Landkreis Konstanz.

Alleinerziehende unter den eLb

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 1.105 Personen der eLb alleinerziehend. In Bezug auf alle
eLb entspricht dies einem Anteil von 13,6 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe
zu einem Rückgang um 8 Personen bzw. 0,7 %.

Zwischenfazit:
13,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend. Insgesamt ist ein leichter Rück-
gang der Alleinerziehenden im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

Ausländer unter den eLb

Im Januar 2021 waren im Landkreis Konstanz 3.527 Personen der eLb Ausländer. In Bezug auf alle eLb
entspricht dies einem Anteil von 43,4 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat kam es in dieser Gruppe zu
einem Anstieg um 283 Personen bzw. 8,7 %.

Zwischenfazit:
Bei den ausländischen eLb verzeichnet der Landkreis Konstanz ebenso wie das Land Baden-Württem-
berg absolut einen Anstieg. Besonders auffällig ist, dass fast jeder zweite eLb eine nichtdeutsche Nati-
onalität hat (KN: 43,4 %).

                                                                                                     15
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

2.1.4 Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Konstanz

Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklung am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrati-
onshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen zum
Migrationshintergrund (MH) nach § 281 Abs. 2 SGB III befragt werden. Da keine Auskunftspflicht für
die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger
Teilnahme. Anschließend wurden die Ergebnisse seitens der Agenturen für Arbeit hochgerechnet.

   Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in § 6 der Migrationshintergrund-Erhebungsver-
  ordnung (MighEV) geregelt:

  Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn

  1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder

  2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
     liegt und eine Zuwanderung in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder

  3. der Geburtsort mindestens eines Elternteils der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der
     Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteils in das heutige Gebiet der
     Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

  Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach § 6 MighEV Aus-
  siedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatten oder als des-
  sen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige
  Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Die Daten zum Migrationshintergrund, auf die im Folgenden näher eingegangen wird, beziehen sich
auf den Berichtsmonat Dezember 2020.

Arbeitslose mit Migrationshintergrund im Rechtskreis SGB II und III

• Im Berichtsmonat Dezember 2020 hatten im Landkreis Konstanz 52,19 % (3.766 Personen) der Ar-
beitslosen in den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB III einen Migrationshintergrund. In Baden-Würt-
temberg lag der Anteil bei 55,6 %. Mehr als die Hälfte der arbeitslosen Personen mit Migrationshinter-
grund sind Frauen (54,0 %).

• Hinsichtlich der Altersgruppen der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zeigt sich folgende Ver-
teilung: 58,3 % (395) der Personen unter 25 Jahren haben einen Migrationshintergrund. In der Alters-
klasse 55 Jahre und älter haben 39,1 % (621) einen Migrationshintergrund.

• 68,4 % der arbeitslosen Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben einen Migrations-
hintergrund.

• 49,8 % der SGB III-Arbeitslosen und 57,1 % der SGB II-Arbeitslosen haben einen Migrationshinter-
grund.

• 51,1 % der SGB II-Langzeitarbeitslosen haben einen Migrationshintergrund.

                                                                                                              16
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen mit Migrationshintergrund im
Landkreis Konstanz.

                                                     dav. mit Migrationshintergrund
             Merkmal                 Gesamt                                                    anteilig
                                                                 absolut

    Arbeitslose insgesamt in BW      264.521                      147.081                       55,6%

    Arbeitslose insgesamt in KN       7.121                        3.766                        52,9%

              Männer                  4.001                        2.079                        52,0%

              Frauen                  3.120                        1.686                        54,0%

       15 bis unter 25 Jahre           677                          395                         58,3%

         55 Jahre und älter           1.590                         621                         39,1%
    Ohne abgeschlossene Berufs-
                                      3.485                        2.383                        68,4%
            ausbildung
         SGB III-Arbeitslose          4.136                        2.061                        49,8%

         SGB II-Arbeitslose           2.985                        1.704                        57,1%
 Langzeitarbeitslose im Rechts-
                                    1.233                      630                    51,1%
           kreis SGB II
Tabelle 6: Arbeitslose mit Migrationshintergrund im Landkreis Konstanz nach Strukturmerkmalen6

Zwischenfazit:
Im Landkreis Konstanz hat nahezu jede zweite befragte Person, die Angaben zum Migrationshinter-
grund gemacht hat, einen Migrationshintergrund. In Baden-Württemberg liegt der Anteil mit 55,6 %
noch etwas höher. Zudem haben zwei von drei Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ei-
nen Migrationshintergrund.

Sowohl im Landkreis Konstanz als auch in Baden-Württemberg sind fast 2/3 der befragten Arbeitslosen
mit Migrationshintergrund im Rechtskreis des SGB II gemeldet.

6 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 4 SGB III – hochgerechnete Ergebnisse. Dezember
2020.

                                                                                                                  17
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

2.2. SchulabgängerInnen im Landkreis Konstanz

Die Ausgangssituation im Landkreis Konstanz im Hinblick auf das spezifische Ziel

„Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“

kann durch eine Analyse der SchulabgängerInnen aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen be-
schrieben werden. Als Datenquelle dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württem-
berg. Insgesamt zeigt sich folgendes Bild:

                                               ohne HS-Ab-                                                FH-/Hochschul-
                              Jahr                             mit HS-Abschluss       Mittlere Reife*
                                                 schluss                                                      reife*
                            2019                   147           441              1.176                        769
   Allgemeinbil-    2.533 Abgänger/innen       5,8%             17,4%             46,4%                         30,4%
  dende Schulen             2018               153               536              1.214                          805
 (öffentlich + pri- 2.708 Abgänger/innen       5,6%             19,8%             44,8%                         29,7%
        vat)                2017               188               594              1.338                          817
                    2.937 Abgänger/innen       6,4%             20,2%             45,6%                         27,8%
                            2019                                 102               204                          1.041
                                                 -
                    1.347 Abgänger/innen                        7,6%              15,1%                         77,3%
    Berufliche              2018                                 158               221                          1.079
                                                 -
      Schulen       1.458 Abgänger/innen                        10,8%             15,2%                         74,0%
                            2017                                 100               260                          1.059
                                                 -
                    1.419 Abgänger/innen                        7,0%              18,3%                         74,6%
Tabelle 7: Übersicht Schulabgänger an allgemeinen und beruflichen Schulen im Landkreis Konstanz 7

Die Anzahl der Schulabgänger im Landkreis Konstanz liegt in den Jahren 2017 bis 2019 auf einem relativ
konstanten Niveau und verzeichnet bei den allgemeinbildenden Schulen einen leichten Rückgang auf
2.533 und bei den beruflichen Schulen einen leichten Rückgang auf 1.347 AbgängerInnen.

Die neusten vorliegenden Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2019/2020, weshalb die Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie nicht ersichtlich sind. Daher sind die Zahlen aus 2019/2020 für die Ausrich-
tung der Arbeitsmarktstrategie nur wenig aussagekräftig.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter erwarten als Folge der Pandemie-Maßnah-
men doppelt so viele SchulabbrecherInnen wie in den Vorjahren.8

Ergebnisse der Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter bezüglich der Bedarfslage
von jungen Menschen und Familien im Verlauf der Corona-Pandemie:

        Mit Blick auf die beiden Abschlussjahrgänge 2020/2021 drohen deutschlandweit etwa 100.000
         junge Menschen ohne Schulabschluss den Anschluss an eine weitergehende Qualifizierung zu

7 Eigene Darstellung nach Statistische Berichte Baden-Württemberg. Berufliche Schulen in Baden-Württemberg. Schuljahr
2019/2020.

8 Institut für sozialpädagogische Forschung (2021): Wie Jugendämter die Auswirkungen der Corona-Pandemie einschätzen
und welchen Handlungsbedarf sie sehen. Befragung der Jugendämter in Zeiten von Corona und für die Zeit danach! In Zu-
sammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.

                                                                                                                 18
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

       verpassen. Vermutlich wird die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss deutlich dar-
       über liegen.
      Auswirkungen auf Entwicklungschancen für junge Menschen
      Folgen von Kontakteinschränkungen beeinflussen auch die Zukunftschancen der jungen Men-
       schen
      Wegfall von Praktikums- und Ausbildungsplätzen
      Auswirkungen auf soziale Teilhabechancen und Gesundheit
      Verschlechterung der Erreichbarkeit von jungen Menschen zwischen 14 bis unter 18 Jahren:
       80-90% der Jugendämter sagen, dass sich Erreichbarkeit von Jugendlichen zwischen 14 und 19
       Jahren, bei Familien in prekären Lebenslagen und von psychisch erkrankten Eltern verschlech-
       tert hat.
      Abgehängte drohen noch weiter abzustürzen, soziale Ausgrenzung wird mitunter verstärkt.

Zwischenfazit:
Es ist mit einem erheblichen Anstieg der SchulabgängerInnen und einem Anstieg von Schulverweigerern
zu rechnen. Die Folgen der Corona-Pandemie wirken sich stark auf diese Gruppe aus, weshalb hier be-
sonderer Unterstützungs- und Hilfebedarf besteht.

2.3. Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung

Auf Basis der dargestellten Ergebnisse werden folgend die jeweiligen Handlungsfelder im Hinblick auf
die Interventionsfelder des regionalen ESF dargestellt.

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen

Insgesamt hat sich die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Landkreis Konstanz pandemiebedingt stark
verschlechtert. Jeder dritte Arbeitslose im Landkreis Konstanz ist ein Langzeitarbeitsloser und etwa
zwei von drei Arbeitslosen sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch sollte berücksichtigt wer-
den, dass fast jede vierte arbeitslose Frau alleinerziehend ist und Ausländer überrepräsentiert sind.

Auch mit Blick auf die eLb haben insbesondere alleinerziehende eLb und ausländische eLb einen er-
höhten Unterstützungsbedarf. Hierbei ist mit Blick auf die Gruppe der betroffenen Personen auch zu
berücksichtigen, dass Frauen häufiger von Armut bedroht sind, etwa durch eine unterbrochene Be-
rufsbiografie oder durch familiäre Unterstützungsverantwortung.

In der Gruppe der arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich viele
Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angewiesen. Beachtenswert
ist, dass der Anteil der Arbeitslosen ohne Schulabschluss und/oder ohne Berufsausbildung bei den Per-
sonen mit Migrationshintergrund deutlich höher ist als bei denen ohne Migrationshintergrund.

                                                                                                  19
Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass insbesondere eine mangelnde Schul- bzw. Berufsaus-
bildung, Langzeitarbeitslosigkeit und die Eigenschaft alleinerziehend zu sein Hemmnisse bei der Auf-
nahme einer Erwerbstätigkeit darstellen. Es gilt die Lebensverhältnisse der genannten Personenkreise
zu stabilisieren und deren Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Vor dem Hintergrund einer stei-
genden Bedeutung sozialer Inklusion in der europäischen Arbeits- und Beschäftigungspolitik sollen im
Rahmen dieses Ziels auch Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Insgesamt lässt sich die Zielgruppe, die Schüler und junge Menschen, die von Schulversagen und Schul-
abbruch bedroht sind und vom schulischen Regelsystem nicht ausreichend erreicht werden, mit sta-
tistischen Daten nur schwer beschreiben.

Als Folge der Corona-Pandemie ist mit einem erheblichen Anstieg von Schulverweigerern und Schul-
abgängerInnen zu rechnen, weshalb ein erhöhter Unterstützungs- und Hilfebedarf besteht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss als Ziel-
gruppe identifiziert werden kann. Es gilt Maßnahmen dort anzusetzen, wo die Angebote der Schulen,
der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit nicht ausreichen. Die Maßnahmen müssen dabei indi-
viduell ausgerichtet sein und alle Akteure der relevanten Unterstützungssysteme berücksichtigen, um
schulmüde Jugendliche wieder auf den Weg Richtung Schulabschluss zu bringen.

3. Definition der Zielgruppen und Formulierung möglicher Ansätze

Der ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Konstanz hat sich auf die folgenden Ziele, Zielgruppen und
Schwerpunkte der Ausschreibung für 2022 verständigt.

Spezifisches Ziel
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von
Armut und Ausgrenzung bedroht sind.

Zielgruppen sind:

   Langzeitleistungsbeziehende, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wie-
    derherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen

   Alleinerziehende und Wiedereinsteigende

   geringqualifizierte Personen bzw. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung

   ältere Leistungsberechtigte und Berufseinsteiger

   Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund

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Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

   Menschen mit psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Er-
    krankungen

   von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen

   Menschen in prekären Wohnverhältnissen

Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind:

   individualisierte, personenbezogene und sozialraumorientierte Hilfen mit sozialpädagogischer
    Betreuung

   altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

   Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Vermittlung oder (Wieder-)Herstellung von Basiskom-
    petenzen, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit

   Aufbau von Deutschkenntnissen (möglichst hinführend zum Niveau B1), sowie Vermittlung von
    berufsbezogenen Sprachkenntnissen

   Beratung, Begleitung und Training zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

   Maßnahmen unter Einbindung der Bedarfsgemeinschaften und Familien

   Abbau der Vermittlungshemmnisse, um eine dauerhafte Integration in die Systeme der Arbeits-
    förderung zu sichern

Spezifisches Ziel
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Zielgruppen sind:

   Schüler ab der 7. Jahrgansstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die
    von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden

   ausbildungsferne und zum Teil marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten
    der Übergangs- und Ausbildungssysteme nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden

   junge Menschen, die von der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht aus-
    reichend erreicht werden

Mögliche Ansätze in diesem spezifischen Ziel sind:

   ganzheitliche Ansätze zur Unterstützung junger Menschen unter Einbeziehung der Bedarfsge-
    meinschaft, Sozial- bzw. Lebensräume

   aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten jungen Menschen

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Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

   Motivation von jungen Menschen zur Weiterverfolgung ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung
    ihrer Abschlüsse

   Hinführung zum Wiedereinstieg in die schulische/berufliche Ausbildung bzw. in das bestehende
    Unterstützungssystem der Regelförderung

   gezielte Förderung und Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund: Sprachhin-
    dernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen

   Maßnahmen die über die Unterstützung zum Schulabschluss hinausgehen; im Sinne von der Un-
    terstützung bei weiteren – auch familiären – Vermittlungshemmnissen

   aufsuchende individuelle Beratung und sozialpädagogische Begleitung, z.B. im Rahmen der Ju-
    gend- und Familienhilfe

4. Querschnittsziele
a) Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die beson-
ders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind

Gleichstellung bei

Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Frauen an den Maßnahmen mindestens entsprechend
ihrem Anteil an der Zielgruppe zu erhöhen und passgenaue Angebote bedarfsgerecht zu gestalten.

   Das Projektkonzept soll einen konkreten Ansatz für die gezielte Ansprache und Akquisition von
    Frauen enthalten, um den Zugang von Frauen zu der Förderung zu verbessern. Die Maßnahmen
    sollten zeitlich und räumlich die Bedürfnisse von Menschen mit Betreuungspflichten oder Pfle-
    geverantwortung berücksichtigen und für diese spezifische Unterstützung anbieten.

   Idealerweise enthält das Projektkonzept eine gendersensible Unterstützung, Beratung und Le-
    benswegplanung sowie eine Fachkraft, die über eine spezifische Gender-Qualifikation verfügt.

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Das Chancengleichheitsziel ist es, den Zugang und die bedarfsgerechte Förderung für Menschen mit
Migrations- und Fluchthintergrund, Langzeitarbeitslose und für Menschen mit Behinderungen zu ver-
bessern und ihren Anteil an den Förderungen zu erhöhen.

   Das Projekt soll einen konkreten Ansatz für die gezielte Ansprache und Erreichung besonders
    adressierter Teilzielgruppen enthalten, um ihnen den Zugang zu der Förderung zu sichern.

   Das Projekt sollte räumlich und zeitlich gut erreichbar sein und idealerweise bedarfsgerechte As-
    sistenzleistungen vorhalten, um individuelle Teilnahmen dauerhaft zu ermöglichen.

   Ein Konzept für eine kultursensible Herangehensweise an die Beratung und Begleitung wird be-
    grüßt.

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Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

b) Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Gleichstellung

Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Mädchen und jungen Frauen in den Hilfeangeboten bei
Bedarf zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen Geschlechterstereotype reflektiert, und die Bedeutung
von Bildung und einer eigenständigen Existenzsicherung betont werden.

   Das Projekt soll einen konkreten Ansatz für den Zugang zu jungen Frauen enthalten, um ihren
    Zugang zu den Hilfeangeboten zu verbessern.

   Ein Konzept für eine gendersensible Beratung und Unterstützung sowie Qualifikationen in Gen-
    der-Kompetenz werden begrüßt.

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Das Chancengleichheitsziel ist es, den Anteil v.a. von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in
den Hilfeangeboten zu erhöhen, um für diese Zielgruppe einen Beitrag zur Verbesserung ihrer schuli-
schen Abschlussperspektiven und damit für ihren Einstig in die berufliche Ausbildung und Beschäfti-
gung zu leisten.

   Das Projektkonzept soll einen sprach- und kultursensiblen Ansatz für den Zugang zu jenen be-
    nachteiligten Schülern enthalten. Der Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Qualifikation
    in interkultureller Kompetenz werden begrüßt.

   Das Projektkonzept soll die Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen und Diensten (z.B.
    Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste, usw.), aber auch mit den
    Eltern der Teilnehmenden aktiv aufgreifen und verfolgen.

5. Umsetzung der Ziele
Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für das Jahr 2022 voraussichtlich
249.160,- EUR. Auf Basis der durch den ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrategie wird die
Ausschreibung für die Projektanträge veröffentlicht. Die Bekanntmachung der Gesamtdarstellung der
Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf die
Internetseite des Landkreises Konstanz unter www.LRAKN.de.

Anträge können schriftlich bis spätestens 30. September 2021 bei der Landeskreditbank Baden-Würt-
temberg – Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, gestellt werden. Parallel dazu ist der
Antrag als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF beim
Landratsamt Konstanz zu übermitteln: judith.dennerlein@LRAKN.de. Das Ausfüllen der Antragsformu-
lare erfolgt webbasiert über das elektronische Antragsformular „ELAN“ unter www.esf-bw.de, welches
ab Mitte August 2021 zur Verfügung steht.

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Regionale Arbeitsmarktstrategie ESF für das Förderjahr 2022

Im Hinblick auf die Antragsstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen:

        Die L-Bank wird nur regionale ESF-Projekte bewilligen, deren förderfähige Gesamtkosten einen
         Betrag von 30.000 € nicht unterschreiten und die eine Förderung für grundsätzlich mindestens
         10 Teilnehmer beantragen.

        Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung des Projektantrages soll im Förderrah-
         men zwischen 30 % und max. 40 % liegen.

        Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Län-
         der ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der
         Bundesprogramme abgrenzen.

        Bei der Projektkonzeption ist möglichst darauf zu achten, vorhandene Netzwerke zu integrie-
         ren und im Antrag zu benennen.

        Die Querschnittsziele des Projekts sollten eine angemessene Berücksichtigung finden, insbe-
         sondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der
         Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Im Rahmen der Arbeitskreissitzung zur Auswahl der Projektanträge findet die Priorisierung anhand des
Ranking-Verfahrens statt. Das Antragsranking erfolgt unter der Berücksichtigung folgender einheitli-
cher Auswahlkriterien:

        Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesi-
         cherten Finanzierung

        fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Pro-
         gramm festgelegten Ziele

        Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragsstellers bzw. der Kooperati-
         onspartner

        angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis

        fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der in der Strategie festgelegten
         Ziele

Die Bewertung der Projektanträge erfolgt darüber hinaus unter dem Abgleich und der Übereinstim-
mung mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen und den Querschnittszielen9.

Die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises ist Ansprechpartnerin für die Träger während der Projekt-
entwicklung und der Projektlaufzeit.

9 Das elektronische Antragsverfahren (ELAN) sieht in den Formularen eine Berücksichtigung aller Querschnittsziele und Quer-
schnittsthemen vor. Entsprechende Informationen sind vom Antragsteller dort einzubringen.

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