Nutzungskonzept Schloss-Mediathek Erlach

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Nutzungskonzept Schloss-Mediathek Erlach
Nutzungskonzept Schloss-Mediathek Erlach

Nutzungskonzept Schloss-Mediathek, Marco Meister, 24.08.2011
Inhaltsverzeichnis:

2. Allgemeine Nutzungsregeln ............................................................................................... 3

3. Öffnungszeiten .................................................................................................................. 3

4. Nutzung ausserhalb der Öffnungszeiten ............................................................................ 3

5. Events, Themenabende, Anlässe, Angebote usw. ............................................................. 4

6. AG Mediathek.................................................................................................................... 4

7. Schulung ........................................................................................................................... 4

8. Zugriff ins Internet / Internetarbeitsplätze ........................................................................... 5

9. Verstoss gegen Regeln und Abmachungen ....................................................................... 5

12. Nutzung des Farbdruckers .............................................................................................. 5

13. Nutzung des Kopierers .................................................................................................... 6

14. Nutzung des Scanners .................................................................................................... 6

15 Nutzung des Beamers ...................................................................................................... 6

Nutzungskonzept Schloss-Mediathek, Marco Meister, 24.08.2011
1. Einleitung:
Die Mediathek des Schulheimes Schloss Erlach ist für alle Mitarbeitenden und alle Kinder
und Jugendlichen zugänglich. Im folgenden Konzept wird die Nutzung der Mediathek
geregelt. In der Mediathek kann an den vorhandenen Internetarbeitsplätzen gearbeitet
werden. Weiter können Bücher, DVD’s und CD’s ausgeliehen werden. Die Erwachsenen
haben die Möglichkeit, Anlässe und Themenabende usw. für alle Ki/Ju durchzuführen. Die
Mediathek verfügt weiter über einen Beamer, eine Leinwand und ein Multifunktionsgerät
(Farbdrucker, Kopierer, Scanner). Im Folgenden sind die Regeln und Voraussetzungen für
die Nutzung der Mediathek aufgeführt.

2. Allgemeine Nutzungsregeln:
- In der Mediathek herrscht ein generelles Ess- und Trinkverbot.
- Kinder und Jugendliche dürfen die Mediathek nur in Begleitung einer erwachsenen
   Person betreten, die über die Nutzung der Geräte instruiert worden ist.
- Während den Schulzeiten hat die Schule Vorrang bei der Benutzung der Mediathek.
- Die Benutzung der Mediathek wird mittels Benutzungsplan geregelt. Sämtliche Nutzer der
   Mediathek, auch für Sitzungen, können sich auf einer Liste beim Eingang der Mediathek
   eintragen und die Mediathek reservieren.

3. Öffnungszeiten:
Die regelmässigen Öffnungszeiten der Mediathek sind bei der Eingangstüre ersichtlich.
Sämtliche Mitarbeitende werden zusätzlich über die Öffnungszeiten und über allfällige
Änderungen im Voraus per Mail informiert. Die Mediathek ist während der Woche (Montag
bis Freitag) an zwei Tagen für 2 Stunden geöffnet.

Da die Nutzung der Mediathek mit max. 9 Internetarbeitsplätzen eingeschränkt ist, tragen
sich die Kinder und Jugendlichen bis am Mittwochmittag in der Liste vor der Mediathek ein.
Die Nutzungsdauer an den geöffneten Tagen beträgt pro Kind oder Jugendlichen jeweils
max. 1 Stunde. Somit ist gewährleistet, dass jeder Jugendlicher im Schloss von der
Mediathek mind. zwei Stunden pro Woche Gebrauch machen kann. Sind weniger Ki/Ju
eingetragen als möglich, entscheidet der verantwortliche Mitarbeiter in Absprache mit den
Wohngruppen, ob der betreffende Jugendliche eine weitere Stunde verweilen kann.
Ebenfalls können Jugendliche spontan die Mediathek besuchen, falls sie ein Buch oder eine
DVD ausleihen möchten. Hierzu müssen sich die Jugendlichen nicht in die Liste eintragen.
Ebenfalls möglich ist eine spontane Benutzung eines Internetarbeitsplatzes, falls ein
Jugendlicher abgesagt hat oder nicht alle Plätze besetzt sind. Auch hier entscheidet der
verantwortliche Mitarbeitende der Mediathek in Absprache mit den Wohngruppen.

4. Nutzung ausserhalb der Öffnungszeiten:
Die Mediathek kann durch sämtliche Mitarbeitende, welche über die Nutzung der Geräte
instruiert worden sind, frei benutzt werden. Um die Organisation zu gewährleisten, tragen
sich die entsprechenden Personen auf der Liste in der Mediathek ein. Auf der Liste kann im
entsprechenden Feld ebenfalls vermerkt werden, ob an diesem Datum ein Themenabend
oder Anlass durchgeführt wird, der durch alle Ki/Ju oder anwesenden Mitarbeitenden
besucht werden kann. Ebenfalls trägt die Person in der Liste ein, welche Infrastruktur sie am
gewünschten Termin benötigt. Bücher und DVD’s können ebenfalls ausserhalb der
Öffnungszeiten ausgeliehen werden. Für jeden Bereich (jede WG, Klasse, DL) existiert eine
Liste (Ordner) in welchem die Ausleihe erfasst werden kann. Die Verantwortlichen der AG
Mediathek übertragen diese Liste wöchentlich in die Mediathek-Software.

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5. Events, Themenabende, Anlässe, Angebote usw.:
Wie bereits erwähnt können Anlässe in der Mediathek durchgeführt werden, wie zum
Beispiel:
- Filmabende
- Mp3-Tauschbörse
- Themenabende (Fotos von Reisen usw.)
- Live-Events (z.B. Fussball-WM/EM)
- Weiterbildungsangebote (Facebook, Word, Excel, Internetsuchmaschinen usw.)

Jeder Mitarbeitende kann seine Angebote und Ideen auf dem Benutzungsplan der Mediathek
eintragen. Die Verantwortlichen der AG Mediathek werden den Terminkalender jede Woche
aktualisieren. Vermerkte Events oder Angebote werden mind. 1-2 Wochen im Voraus per E-
Mail publiziert oder falls erwünscht bereits früher. Selbstverständlich können die
verantwortlichen Mitarbeitenden die Publikation auch selber vollziehen. Sollte die Grösse des
Events oder die Art des Events mit den räumlichen Gegebenheiten der Mediathek nicht
vereinbar sein, wird der Event in einem anderen Raum durchgeführt.

6. AG Mediathek:
Die Mitarbeitenden der AG Mediathek, bestehend aus je einem Mitglied des Bereichs
Wohngruppen und einem Mitglied des Bereichs Schule, stellen den Betrieb der Mediathek
sicher:

- Ein regelmässiger Betrieb während der Woche ist gewährleistet (Öffnungszeiten).
- Es wird ein Benutzungsplan geführt, der einen Betrieb auch ausserhalb der regulären
  Öffnungszeiten gewährleistet.
- Die Mitarbeitenden der AG Mediathek stellen die Schulung/Instruktion der Mitarbeitenden
  des Schulheim Schloss Erlach über die Nutzung der Mediathek sicher. Sie können dabei
  auch Hilfen von externen Mitarbeitenden (Letec) in Anspruch nehmen.
- In Absprache mit den verantwortlichen ICT-Mitarbeitenden (gemäss ICT-Konzept) und der
  Letec AG werden die Geräte unterhalten und falls nötig ersetzt.
- Die AG Mediathek erneuert die Angebote (Bücher, DVD’s) nach Bedarf.
- Der Verantwortliche ICT Schule erstellt für alle Kinder und Jugendlichen Accounts (auch
  für Schüler der öffentlichen Schule).
- Die Accounts werden von den verantwortlichen Mitarbeitenden der AG Mediathek bei
  Unsicherheiten, Verdachtsmomenten und Problemen kontrolliert. Die AG Mediathek kann
  solche Aufgaben auch den verantwortlichen Mitarbeitenden der Wohngruppen oder
  Schule delegieren. Als Unterstützung dient der/die ICT-Verantwortliche (gemäss ICT-
  Konzept) und die Firma Letec AG.

7. Schulung:
Die Mitarbeitenden werden über die Nutzung der Geräte und die allgemeinen Regeln der
Mediathek durch die jeweilige verantwortliche Person der AG Mediathek instruiert. Als
Ergänzung kann auch ein externer Mitarbeiterder Firma Letec AG beigezogen werden.
Folgende Punkte müssen bei der Schulung berücksichtigt werden:

- Einloggen der Lehrpersonen / Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen.
- Einloggen der Schüler und Schülerinnen (auch Schüler und Schülerinnen der öffentlichen
  Schule).
- Software, Programme, Spiele vom Internet herunterladen oder eigene auf den PC laden.
  Wer darf dies tun?
- Welche Software ist vorhanden, wie wird diese benutzt?
- Mitarbeitende wurden über die Nutzung des Scanners instruiert.
- Mitarbeitende wurden über die Nutzung des Farbdruckers und Kopierers instruiert.
- Mitarbeitende wurden über die Nutzung des Beamers instruiert.
- Mitarbeitende können einfache Störungen des Druckers/Kopierers beheben.

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- Mitarbeitende wissen, wie sie sich im Benutzungsplan eintragen können.
- Mitarbeitende kennen die allgemeinen Regeln der Mediathek.
- Mitarbeitende wissen, wie sie Bücher/DVD/CD’s auch ausserhalb der regulären
  Öffnungszeiten ausleihen können.

8. Zugriff Internet / Internetarbeitsplätze
Die Accounts der Kinder und Jugendlichen sind so eingestellt, dass gewisse Internetseiten
für den Zugriff gesperrt sind. Diese Einstellungen können nur mit dem Administratoren-
Passwort angepasst werden. Nur die Mitarbeitenden der AG Mediathek, die verantwortlichen
Mitarbeitenden ICT der Verwaltung und die Firma Letec AG, verfügen über dieses Passwort.
Die Kinder und Jugendlichen können während den Öffnungszeiten frei im Internet surfen. Die
anwesenden Betreuungspersonen begleiten die Jugendlichen dabei und stehen ihnen bei
Fragen und Unklarheiten zur Verfügung. Fragen, Unsicherheiten und Probleme rund ums
Internet oder zu einzelnen Internetseiten werden den verantwortlichen Mitarbeitenden der
Mediathek mitgeteilt.

Die Kinder und Jugendlichen dürfen abgespeicherte Daten via Memorystick oder CD auf die
Arbeitsplätze laden. Es dürfen keinerlei zusätzlichen Programme auf die Arbeitsplätze
geladen werden oder vom Internet heruntergeladen werden. Die Mitarbeitenden der AG
Mediathek behalten sich das Recht vor, gewisse Ausnahmen zu machen, falls das
Programm              sinnvoll           verwendet            werden              kann.
Softwareprogramme, Spiele, Geräte usw. dürfen nur in Absprache mit den Verantwortlichen
der Mediathek und der ICT-Verantwortlichen der Verwaltung auf die Arbeitsplätze geladen
werden.

9. Verstoss gegen Regeln und Abmachungen
Bei einem Verstoss gegen die allgemeinen Regeln entscheidet die betreuende Person über
das weitere Vorgehen. Wird im Internet ein Missbrauch festgestellt (schlechtes Verhalten,
Beleidigungen in den social community Netzwerken wie Facebook oder durch einen Besuch
einer nicht erlaubten Internetseite, werden mit dem betreffenden Jugendlichen, der
Bezugsperson und falls nötig mit der Heimleitung Massnahmen erarbeitet.

10. Schule:
Die Lehrpersonen und neue Mitarbeitende, werden durch den zuständigen Mitarbeitenden
der AG Mediathek über die Nutzung der Mediathek instruiert. Der Stundenplan stellt sicher,
wann welche Klasse die Mediathek während den Schulzeiten benutzen kann. Der
Stundenplan/Benutzungsplan Mediathek innerhalb der Schulzeiten wird durch die Schule
erstellt. Die Lehrpersonen haben alle einen eigenen Account zum Einloggen. Ebenfalls
haben alle Schüler und Schülerinnen einen eigenen Account zum Einloggen. Die
Klassenlehrpersonen führen ihre Klassen in die Nutzung der Mediathek ein. Die
verantwortlichen Mitarbeitenden der AG Mediathek, stehen Ihnen dabei als Unterstützung
zur Verfügung.

11. Wohngruppen:
Die Mitarbeitenden der Wohngruppen werden durch den zuständigen Mitarbeitenden der AG
Mediathek über die Nutzung der Mediathek instruiert. Pro Wohngruppe wird ein weiterer
Verantwortlicher als Ansprechperson der AG Mediathek bestimmt. Der Verantwortliche der
Wohngruppen stellt sicher, dass neue Mitarbeitende oder Kinder und Jugendliche über die
Nutzung der Mediathek instruiert werden. Natürlich kann jederzeit die zuständige Person der
AG Mediathek beigezogen werden. Die verantwortliche Person der Wohngruppe wird
regelmässig über Neuerungen und Aktualisierungen orientiert.

12. Nutzung des Farbdruckers:
Der Farbdrucker darf in Absprache mit der betreuenden Person vor Ort benutzt werden. Aus
Kostengründen werden aber nur vereinzelte Dokumente in Farbe ausgedruckt.

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13. Nutzung des Kopierers:
Der Kopierer darf für einzelne Kopien, welche in den Bereichen, im Schulheim oder für
Weiterbildungszwecke verwendet werden, benutzt werden. Grössere Kopieraufträge müssen
über den Kopierer bei der Verwaltung abgewickelt werden.

14. Nutzung des Scanners:
Der Scanner kann von allen Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen benutzt werden.
Kinder und Jugendliche werden allerdings bei der Nutzung begleitet.

15. Nutzung des Beamers:
Der Beamer darf nur durch die erwachsenen Personen bedient werden. Der Beamer ist
bereits eingestellt, deshalb sind Veränderungen an den Grundeinstellungen nicht notwendig.

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