Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht - VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013
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VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann
Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes bauaufsichtlich eingeführt? Welche Probleme sind bei der Umsetzung aufgetreten? Welche Besonderheiten sind bei der Anwendung zu beachten?
Entwicklung des Eurocode-Programmes Das Programm wurde 1975 von der Europäischen Kommission initiiert, mit dem Ziel, Handelsbarrieren durch Bereitstellen harmonisierter Bemessungsregeln, die in allen Mitgliedstaaten angewandt werden können, abzubauen 1990 – CEN erhält Auftrag zur Entwicklung der Eurocodes 1992 – erste Generation der Eurocodes wird als ENV- Version veröffentlicht 1992 – erste Nationale Anwendungsdokumente (NAD) 1998 – Beginn der Umwandlung von ENV- zu EN - Versionen 2002-2006 – Eurocodes werden als EN veröffentlicht 2010/2011 – Nationale Anhänge werden in D veröffentlicht 2012/2013 – Eurocodes werden als Technische Baubestimmungen in D eingeführt
Entwicklung des Eurocode-Programmes EN 1990: Basis of structural design EN 1991: (Eurocode 1) Actions on structures EN 1992: (Eurocode 2) Design of concrete structures EN 1993: (Eurocode 3) Design of steel structures EN 1994: (Eurocode 4) Design of composite steel and concrete structures EN 1995: (Eurocode 5) Design of timber structures EN 1996: (Eurocode 6) Design of masonry structures EN 1997: (Eurocode 7) Geotechnical design EN 1998: (Eurocode 8) Design of structures for earthquake resistance EN 1999: (Eurocode 9) Design of aluminium structures Eurocode mit 58 Teilen und fast 5300 Seiten !
Entwicklung der Eurocodes KOM CEN AFNOR BSI NABAU ÖNORM usw. im DIN Bauaufsicht in D vertreten durch die Länder Folie 5
Entwicklung der Eurocodes nationale Regelungen nach dem globalen Sicherheitskonzept nationale Regelungen nach dem Teilsicherheitskonzept (zurückgezogen seit 3/2010) europäische Vornormen mit NAD nach dem Teilsicherheitskonzept Eurocodes mit NA nach dem Teilsicherheitskonzept (Anwendung seit 1.1.2011 möglich) Was sind anerkannte Regeln der Technik ? Folie 6
Definition: anerkannte Regeln der Technik • keine Definition im deutschen Recht • Definitionsansätze: – EN 45020: „ technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird“ – Abgrenzung zum Stand der Technik: letzterer stellt eine höhere Stufe der technischen Entwicklung dar, muss sich aber in der Praxis noch nicht langfristig bewährt haben – CSM-Verordnung (EG) Nr. 352/2009, Art. 3 Nr. 19: „schriftlich festgelegte Regeln, die bei ordnungsgemäßer Anwendung dazu dienen können, eine oder mehrere spezifische Gefährdungen zu kontrollieren“
Bedeutung der a. a. R. d. T. im privaten Baurecht • § 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B: Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. • § 13 Abs. 1 S. 2 VOB/B: Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarten Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes zum 1.Juli 2012 Regeln für Bauprodukte, Bemessungsregeln (Anwendungsregeln Bauregelliste für Bauprodukte), sonstige anerkannte Regeln der Technik Liste der Technischen Baubestimmungen Stand 1.07.2012 enthält Regeln für Planung und Ausführung Folie 9
Umsetzung von hEN hEN ist fertiggestellt Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Beginn/Ende der Übergangsfrist werden festgelegt Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nach ca 9 Monaten Übernahme in nationales Recht auf Beginn der der Grundlage Übergangsfrist des Bauproduktengesetzes europäisch Restnorm harmonisierte Produktnorm Anwendungsnorm BRGl B 1 z. B. LTB BRGl A Folie 10
Umsetzung von harmonisierten europäischen Normen - Holzwerkstoffe Beispiel – Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen in Deutschland geltende Regeln für das Bauprodukt BRL B1: DIN EN 13986:2005-03, Anlagen 01, 04, 05 und 1/3.1 Landesbauordnungen, Vorschriften aufgrund der Landesbauordnungen s. auch LTB T 2: Anlage 5/12 Nr. 4 BRL A1 (Zuordnung Feuerwider- standsklassen, Brandschutzklassen) zum Glimmverhalten bzw Brandverhalten sind ggf. abZ erforderlich
Umsetzung von harmonisierten europäischen Normen - Holzwerkstoffe Beispiel – Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen in Deutschland geltende in Deutschland geltende Regeln Regeln für das Bauprodukt für die Verwendung des Bauprodukts BRL B1: DIN EN 13986:2005-03, Muster-Liste der Technischen Anlagen 01, 04, 05 und 1/3.1 Baubestimmungen (MLTB) : DIN EN 1995, Anlagen Landesbauordnungen, Vorschriften 2.5/1 E und 2.5/2 aufgrund der Landesbauordnungen BRL A1 (Zuordnung Feuerwider- DIN V 20000-1:2005-12 standsklassen, Brandschutzklassen) zum Glimmverhalten bzw. Nur bestimmte Klebstoffe zulässig für Brandverhalten sind ggf. abZ die Verklebung von Holzbauteilen erforderlich Verwendungsverbote für bestimmte Produkte, ggf. Erfordernis einer abZ
Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Die informativen Anhänge B Behandlung der Zuverlässigkeit im Bauwesen, C Grundlagen für die Bemessung mit Teilsicherheitsbeiwerten und die Zuverlässigkeitsanalyse und D Versuchsgestützte Bemessung sind nicht anzuwenden.
Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN 1991-1-2: Brandeinwirkungen auf Tragwerke Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Naturbrandmodelle nach Abschnitt 3.3 von DIN EN 1991-1-2 sind von der Anwendung ausgenommen.
Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN 1991-1-7: Außergewöhnliche Einwirkungen Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 2. Die informativen Anhänge sind von der Einführung ausgenommen. d.h. A Entwurf zur Begrenzung von Schadensfolgen lokalen Versagens aus unspezifizierte Ursache in Hochbauten B Hinweise zur Risikoanalyse C Dynamische Anprallberechnung D Innenraumexplosionen sind nicht verbindlich anzuwenden
Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) Vorbemerkungen …… Soweit technische Regeln durch die Anlagen zur Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wird in Technischen Baubestimmungen, die noch nicht an die Eurocodes angepasst sind, auf nationale Normen verwiesen, dürfen anstelle dieser die in der Liste enthaltenen Eurocodes in Verbindung mit ihren Nationalen Anhängen angewendet werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Beim Nachweis des Gesamttragwerks nach den in der Liste enthaltenen Eurocodes ist die Bemessung einzelner Bauteile nach den noch nicht an die Eurocodes angepassten nationalen Normen nur zulässig, wenn diese einzelnen Bauteile innerhalb des Tragwerkes Teiltragwerke bilden und die Schnittgrößen und Verformungen am Übergang vom Teiltragwerk zum Gesamttragwerk entsprechend der jeweiligen Norm berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass das Gesamttragwerk nach nationalen Normen bemessen wird und Teiltragwerke nach den Eurocodes. …… Folie 16
Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) Vorbemerkungen …… Vorgenanntes gilt auch für Typenprüfungen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die auf nationale technische Regeln, Bezug nehmen. Für das von diesen Regeln betroffene Bauteil erfolgt die Bemessung nach den in der Typenprüfung oder Zulassung in Bezug genommenen technischen Regeln und die Nachweise des übrigen Tragwerks (Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit) nach den in der Liste enthaltenen Technischen Baubestimmungen. Sofern die Nationalen Anhänge "NCI" (non-contradictory complementary information) enthalten, sind diese Bestandteil der Technischen Baubestimmungen und damit zu beachten. Folie 17
Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Nachweis der Herstellerqualifikation für geregelte Bauprodukte und Bauarten Herstellung nach DIN 18800-7:2008-11 Herstellung nach DIN EN 1090-1 bis -3 und DIN V 4113-3:2003-11 Schweißarbeiten im Werk (für Schweißarbeiten auf der Schweißarbeiten im Werk oder auf der Bauprodukte und Bausätze) Baustelle (für Bauarten) Baustelle (für Bauprodukte und Bauarten) Nachweis der Eignung des Nachweis der Eignung des Herstellers im Konformitäts- Herstellers bescheinigungsverfahren über ein Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1:2012-02 nach DIN EN 1090-1:2012-02 (= System 2+ *)) oder übergangsweise über *) System 2+ beinhaltet die Zertifizierung einen entsprechenden der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch eine notifizierte Stelle auf der Nachweis der Eignung des Herstellers (Herstellerqualifikation) nach Grundlage einer Erstinspektion des DIN 18800-7:2008-11 bzw. DIN V 4113-3:2003-11 über eine baurechtlich Werkes und der WPK sowie der laufenden anerkannte Prüfstelle („Schweißeignungsnachweis“) Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK. Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: LBO § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Bauprodukte, Bausätze) i. V. m. LBOHAVO §§ 1 und 2 i. V. m. BauPG § 5 Abs. 2 LBO § 17 Abs. 5 (Bauprodukte) und LBO § 3 Abs. 3 (Bauarten) LBO § 21 Abs.1 Satz 4 (Bauarten) (Koexistenzperiode endet voraussichtlich am 01.07.2014) Folie 18
Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Ausführungsklassen für die Herstellung nach DIN EN 1090-1 bis -3 Ausführungsklassen EXC 1 = „in Klassen zusammengefasste Anforderungen, die für die Ausführung der Stahlkonstruktion als EXC 2 Zunehmende Anforderungen Ganzes, eines einzelnen Bauteils oder eines EXC 3 an den Herstellbetrieb Details eines Bauteils festgelegt sind“ EXC 4 … analog für Aluminiumkonstruktionen Zuordnung von typischen Konstruktionen zu Ausführungsklassen DIN EN 1090-2:2011-10 Stahlbau: Anlage 2.4/2 zur LTB Teil I (Fassung 06.06.2012) DIN EN 1999-1-1/NA:2010-12 i. V. m. DIN EN 1090-3:2008-09 Aluminiumbau: Anlage 2.4/3 zur LTB Teil I (Fassung 06.06.2012) Ausführungsklassen betreffen den gesamten Herstellprozess, nicht nur die Schweißarbeiten! Folie 19
Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Übergangsregelung Erforderliche Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7:2008-11 bzw. DIN V 4113-3:2003-11 für Schweißarbeiten auf der Baustelle (Bauarten) nach DIN EN 1090-1 bis -3 Anlagen 2.4/2 und 2.4/3 zur LTB Teil I (Fassung 06.06.2012) Ausführungsklasse nach Herstellerqualifikation Herstellerqualifikation Beanspruchung DIN EN 1090-2:2011-10, nach nach DIN EN 1090-3:2008-09 DIN 18800-7:2008-11 DIN V 4113-3:2003-11 EXC 1 Mindestens Klasse B Mindestens Klasse B Mindestens Klasse B, C EXC 2 oder D unter Beachtung der Klasse C Vorwiegend ruhend jeweiligen Geltungsbereiche EXC 3 Mindestens Klasse D Klasse C EXC 4 EXC 1 Nicht vorwiegend EXC 2 Klasse E – (nicht abgedeckt) ruhend EXC 3 EXC 4 Folie 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gerhard Scheuermann
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