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Bierfeld                                                          Otzenhausen
     Braunshausen                                                        Primstal
        Kastel                                    Schwarzenbach

              Nonnweiler                                Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

       ONNWEILER                       Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                    Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                    e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
              48. Jahrgang · Nummer 37· Donnerstag, 16. September 2021
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                                   Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

    Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus                                                       Wir gratulieren
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
    Gemeindeverwaltung:                Durchwahl-Nr.                                               Es vollenden am
    Telefon . . . (06873) 660-0                                                          24.9.2021 Kuhn Renate, Braunshausen, Schwarzenbacher Straße 24,
                                                                         Durchwahl-Nr.             ihr 81. Lebensjahr,
    Telefax . . . . (06873) 660 94
    www.nonnweiler.de                  Erdgeschoss:                                      25.9.2021 Jochum Elisabeth, Kastel, Im Gries 22,
                                       Abwasserwerk . . . . . . . . . .             16             ihr 82. Lebensjahr.
    Bauhof:                            Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .       39   Herzlichen Glückwunsch!           Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
    Telefon (06873) 668244             Einwohnermeldeamt . . . .                    12
                                       Führerscheine . . . . . . . . . .            39
    Bürgermeister:
                                       Gemeindekasse . . . . . . . . .              17
    Dr. Franz Josef Barth              Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .           13           Aus der Gemeinde
    Telefon (06873) 66027              Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .      10
    1. Beigeordnete:                   Presse- und
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .              10   Instandsetzung in der Ortsdurchfahrt
    Petra Mörsdorf
                                       Liegenschaften . . . . . . . . . .           16   Primstal – Vorarbeiten in der Tholeyer Straße
    Telefon (06873) 9019 20
                                       Ordnungsamt/OPB . . . . . .                  13   Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird in den nächsten Wochen
    Beigeordneter:                     Reisepässe . . . . . . . . . . . . .         12   die Vorarbeiten an Rinnen, Borden und Straßenabläufen in der Orts-
    Günther Barth                      Standesamt . . . . . . . . . . . . .         25   durchfahrt Primstal fortsetzen.
    Telefon (06873) 3 94               Tourismus/Nationalpark                       19   Betroffen davon ist seit Donnerstag, 9. Sept., der Bauabschnitt in der
                                                                                         „Tholeyer Straße“ Richtung Theley bis Höhe Hausnummer 55. Die Ar-
    Ortsvorsteher:                     Obergeschoss:                                     beiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn mit Ampel-
    Bierfeld                           Amtliches                                         anlage. Die Einmündung „Bergstraße“ wird in diesem Abschnitt voll ge-
                                       Bekanntmachungsblatt . .                     31   sperrt.
    Thomas Lauer
                                       Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . .     26   Anfang Oktober wird der letzte Bauabschnitt im Verlauf der Straße bis
    Telefon (06873) 1414
                                                                                         Ortsausgang eingerichtet.
                                       Bürgermeister . . . . . . . . . .            27
    Braunshausen                                                                         Während der Bauzeit ist mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten sowie
                                       Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . .     22
    Heinz Peter Koop                                                                     mit Behinderungen an den Grundstückszufahrten zu rechnen.
                                       Ehe- und Altersjubiläen .                    27
    Telefon (06873) 1784                                                                 Die Fräs- und Asphaltarbeiten an der Fahrbahn müssen aufgrund einer
                                       Friedhofsamt . . . . . . . . . . . .         24
                                                                                         zu geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung ausgeführt werden.
    Kastel                             Hallen/Bürgerhäuser . . .                    23   Diese Arbeiten sind mit Rücksicht auf den ÖPNV und die Schulbusli-
    Dr. Magnus Jung                    Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . .   31   nien in zwei Abschnitten in den Herbstferien vorgesehen. Die Fahrbahn
    Telefon (06873) 9 9191             Schulverwaltung . . . . . . . .              23   wird dabei ca. 20 cm abgefräst und anschließend folgt die Herstellung
                                       Steuern und Abgaben . . .                    41   der neuen Asphaltschicht.
    Nonnweiler
    Günther Barth                      Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . .      21   Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffent-
                                       Wasserwerk . . . . . . . . . . . .           29   lichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf
    Telefon (06873) 394                                                                  die Linienführung des Busverkehrs. Über die Verlegung von Haltestel-
    Otzenhausen                                                                          len und die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber.
                                       Öffnungszeiten Rathaus:
    Petra Mörsdorf
    Telefon (06873) 9019 20            vormittags:                                       Verkehrsrechtliche Anordnung
                                       mo bis fr              8.30 – 12.00 Uhr           Nach den §§ 44 Abs. 1, 45 und 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrs-
    Primstal                                                                             ordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
    Rainer Peter                       nachmittags:
                                                                                         wegen Anlieferung und Aufbau eines Fertighauses in Kastel, Am Klopp
                                       mo bis mi    13.30 – 15.30 Uhr
    Telefon (06875) 5 79                                                                 8, die folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
    oder (0170) 5 52 07 53             do                   14.00 – 18.00 Uhr            Die Straße „Am Klopp“ wird vom 20.09. bis 23.09.2021 im Bereich der
                                                                                         Grundstücke Nr. 6 und 8 wegen der Aufstellung eines Baukrans sowie
    Schwarzenbach                      freitagsnachmittags
                                       geschlossen                                       Anlieferung und Aufbau des Fertighauses vollständig für den Verkehr
    Manfred Bock                                                                         gesperrt. Die Umleitung zu den oberhalb gelegenen Häusern erfolgt
    Telefon (06873) 99 2158                                                              über den Weg entlang der Grünschnittdeponie.
    oder (0171) 5282237                Öffnungszeiten Standesamt:
                                                                                         Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord-
    Sitzerath                          Montag      9.00 – 12.00 Uhr                      nung, den Verwaltungsvorschriften und Regelplan B I / 17 der Richt-
                                       Dienstag    9.00 – 12.00 Uhr                      linien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Bau-
    Lieselene Scherer
                                       Mittwoch    9.00 – 12.00 Uhr                      herrin zu beschildern und zu sichern.
    Telefon (06873) 64154
                                       Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr                      Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrs-
    Polizeiinspektion                  Freitag     9.00 – 12.00 Uhr                      zeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider-
    Nordsaarland                                                                         handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen-
    (bei Tag und Nacht)                                                                  verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge-
                                       Mehrgenerationenhaus                              ahndet.
    Telefon (06871) 90010              Nonnweiler (MGH):                                 Nonnweiler, 10.9.2021        Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    Polizeiwache Nonnweiler            und Nonnweiler Sozialruf                                                                             Dr. Franz Josef Barth
    Telefon (06873) 91900                             (06873) 660-73                     Vom Fundamt
                                       mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110                                                     Gefunden: eine Sonnenbrille mit Sehstärke in blauem Plastiketui am
                                                                                         7.9.2021 auf der Landstraße zwischen Bierfeld und Sitzerath.
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112       Hallenbad . . . . . . (06873) 539
                                                                                         Nonnweiler, 13.9.2021                        Die Ortspolizeibehörde

2
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                      Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

  Der Bürgermeister informiert                                              Terminvereinbarungen sind telefonisch, per Mail oder über das Online-
                                                                            Buchungsportal auf www.nonnweiler.de, möglich.
  Freiherr-vom Stein-Medaille                                               Um die geltenden Regeln zur Kontaktnachverfolgung einzuhalten, ist
  Landrat Udo Recktenwald überreichte am Donnerstag, dem 2. Septem-         es nach dem Betreten des Rathauses unbedingt erforderlich, sich im
  ber 2021, in der Kulturscheune Hochmühle in Oberlinxweiler in Ver-        Bürgerbüro zu registrieren. Dies geht sowohl elektronisch über die
  tretung desn Innenministers Klaus Bouillon, Herrn Manfred Bock für        Luca-App als auch handschriftlich über ein entsprechendes Kontakt-
  seine herausragenden, kommunalpolitischen Leistungen in der Ge-           formular.
  meinde Nonnweiler die „Freiherr-vom-Stein-Medaille“.                      Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin vereinbart haben, müs-
  Manfred Bock gehört seit 1989 dem Ortsrat Schwarzenbach an und            sen mit Wartezeiten rechnen.
  übt seitdem das Amt des Ortsvorstehers aus. Ebenfalls gehört er seit      Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
  dieser Zeit auch dem Gemeinderat Nonnweiler an. Viele Maßnahmen           Nonnweiler, 13.9.2021             Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
  wurden von ihm initiiert und gemeinsam mit dem Ortsrat und dem Ge-
  meinderat umgesetzt. Beispielhaft seien genannt:
                                                                            Wahlbekanntmachung
  • Realisierung des Neubaugebietes „Rosengarten 2“
                                                                            1. Am 26. September 2021 findet die
  • Renaturierung der „Bohrwiese“                                              Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
  • Unterstützung und damit Erhalt der beiden Gemeinschaftshäuser im           statt.
     Ort                                                                       Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  • Umfangreiche Maßnahmen zur Aufwertung des Ortskernes, grund-            2. Die Gemeinde ist in folgende 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
     hafte Sanierung der „Oldenburger Straße“ und der „Braunshausener          Wahlbezirk 1: Gemeindebezirk Nonnweiler
     Straße“.
                                                                               Wahlraum:          Kurhalle, Am Hammerberg 1a
  Für die SPD-Fraktion ist er Mitglied in verschiedenen Ausschüssen des
                                                                               Wahlbezirk 2: Gemeindebezirk Bierfeld
  Gemeinderates Nonnweiler. So gehört er dem Hauptausschuss, Bau-
                                                                               Wahlraum:          Bürgerhaus, Am Butzenberg 14a
  ausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und dem Werksausschuss
  an.                                                                          Wahlbezirk 3: Gemeindebezirk Braunshausen
                                                                               Wahlraum:          Bürgerhaus, Peterbergstraße 2
  Besondere Verdienste hat sich Manfred Bock um das Vereins- und Ge-
  meinwesen in Schwarzenbach erworben. Davon zeugen die vielen ak-             Wahlbezirk 4: Gemeindebezirk Kastel
  tiven Vereine im Ort, gemeinsame Aktionen der Dorfgemeinschaft und           Wahlraum:          Castellum St. Wilfridus, Im Brühl 25
  die enge Verbundenheit des Ortes mit der Freiwilligen Feuerwehr des          Wahlbezirk 5: Gemeindebezirk Otzenhausen/Nord
  Löschbezirkes Schwarzenbach. Er ist seit mehr 30 Jahren im Vorstand          Wahlraum:          Hunnenringhalle, Ringwallstraße 8
  beim TuS Schwarzenbach tätig und hat maßgeblich beim Aufbau der              Wahlbezirk 6: Gemeindebezirk Otzenhausen/Süd
  Sparte Handball mitgewirkt.                                                  Wahlraum:          Pfarrheim, Kirchstraße 6
  Manfred Bock ist ein anerkannter, langjähriger „Kümmerer“ für die            Wahlbezirk 7: Gemeindebezirk Primstal/Mettnich
  Menschen in Schwarzenbach. Durch seine jahrzehntelange Mitglied-             Wahlraum:          Pfarrsaal, Matzenberg 3
  schaft in den oben genannten Gremien hat er der Gemeinde Nonnwei-
  ler und den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Dienste geleistet.              Wahlbezirk 8: Gemeindebezirk Primstal/Mühlfeld
                                                                               Wahlraum:          Mehrzweckhalle, Kannenberg 3
  Ich gratuliere Manfred Bock zu dieser großen Auszeichnung und
  spreche ihm für sein Engagement Dank und Anerkennung der Ge-                 Wahlbezirk 9: Gemeindebezirk Schwarzenbach
  meinde Nonnweiler aus.                                                       Wahlraum:          Ev. Gemeindehaus, Höhenstraße 47
                                     Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
                                                                               Wahlbezirk 10: Gemeindebezirk Sitzerath
  Sonder-Impfaktion des Landkreises                                            Wahlraum:          Benkelberghalle, Im Unterdorf 28b
                                                                            In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit
  am 20.9.2021                                                              vom 15. August 2021 bis 5. September 2021 übersandt worden sind,
  Ohne vorherigen Termin können sich Impfwillige am Montag, dem 20.         sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl-
  September 2021, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, gegen Covid-19 impfen         berechtigte zu wählen hat.
  lassen.
                                                                            Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
  Nach der neuesten Empfehlung der ständigen Impfkommission richtet         um 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, im Mehrgenerationen-
  sich dieses Impfangebot auch bereits an Kinder und Jugendliche ab         haus sowie in der ehem. Grundschule Otzenhausen zusammen.
  einem Alter von 12 Jahren.
                                                                            3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
  Im Pfarrheim Otzenhausen, Kirchstraße 3, bieten der Landkreis             wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
  St. Wendel und die Gemeinde Nonnweiler an diesem Tag eine Sonder-
  impfung mit den Impfstoffen von BioNTech sowie Johnson & Johnson          Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus-
  an. Von den Impfwilligen sind der Impfpass sowie ein gültiger Per-        weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
  sonalausweis mitzubringen. Hier besteht die Möglichkeit der Zweit-        Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
  Impfung, aber auch selbstverständlich weiterer Erst-Impfungen.            Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Be-
  Bezüglich der minderjährigen Personen von 12-14 Jahren weise ich          treten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
  darauf hin, dass bei der Wahrnehmung des Impfangebotes eine schrift-      Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
  liche Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen           Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
  muss und ein Erziehungsberechtigter bei der Impfung zugegen ist. Bei
  Personen ab 14 Jahren entfällt diese Zustimmung.                          a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Be-
                                                                               werber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der
  Mit dieser Aktion sollen bewusst Personen angesprochen werden, die           Partei, sofern sie eine Kurzbeschreibung verwendet, auch dieser, bei
  bislang noch kein Impfangebot nachgefragt bzw. wahrgenommen                  anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts
  haben. Jetzt ist es möglich, sich kurzfristig - ohne Voranmeldung und
                                                                               von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeich-
  ohne lange Anfahrtswege - für eine Impfung zum Schutz vor einer
                                                                               nung.
  Covid-19-Erkrankung zu entscheiden.
                                                                            b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung
  Bitte machen Sie von diesem ortsnahen und unbürokratischem Impf-
                                                                               der Parteien, sofern sie eine Kurzbeschreibung verwenden, auch
  angebot Gebrauch.
                                                                               dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge-
                                                                               lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen
  Erreichbarkeit des Rathauses                                                 Kreis für die Kennzeichnung.
  Im Rathaus ist seit Montag, dem 30.8.2021 ein Besuch ohne Voran-
                                                                               Der Wähler gibt
  meldung möglich. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie aller-
  dings um eine vorherige Terminvereinbarung im Bereich des                    seine Erststimme in der Weise ab,
  Pass-, und Meldeamtes sowie der Führerscheinstelle und des Ord-              dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch
  nungsamtes.                                                                  ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich

                                                                                                                                                      3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                           Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

       macht, welchem Bewerber sie gelten soll,                                  Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahl-
       und seine Zweitstimme in der Weise,                                       räumen.
       dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein       Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich,
       in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig            wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektions-
       kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.                     schutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit ist und
       Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-             dies regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist oder
       raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und              aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändi-
       in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkenn-        gung des Stimmzettels.
       bar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.   Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grund-
    4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung er-           sätzlich berechtigt, eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahl-
    folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl-            raum zu verweisen. Die Verweisung aus dem Wahlraum dient dem In-
    bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein-        fektionsschutz der sich im Wahlraum aufhaltenden anderen Personen
    trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                                   (Wahlberechtigte, Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlbeobachter)
                                                                                 und gleichzeitig der Gewährleistung der Allgemeinheit der Wahl.
    5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahl-
    kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,                                Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Bundestagswahl im Wege
                                                                                 der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Be-
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl-             antragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des
       kreises oder                                                              Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme an der Wahl
    b) durch Briefwahl                                                           vollständig kontaktlos erfolgen. Auf diese Weise können auch un-
    teilnehmen.                                                                  geimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde           Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen.
    einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag             Des Weiteren weise ich die Wählerinnen und Wähler darauf hin, dass
    sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen                für die Stimmabgabe im Wahllokal die Möglichkeit besteht, einen
    Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum-              eigenen nicht radierfähigen Stift mitzubringen und für die Kenn-
    schlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf           zeichnung des Stimmzettels zu verwenden. Alternativ dazu wird der
    dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort              Wahlvorstand einen antibakteriellen Kugelschreiber aushändigen und
    spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch         unmittelbar nach der Kennzeichnung des Stimmzettels wieder in
    bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.                                 einem eigens dafür bereitgestellten Behälter sammeln. Weiterhin
    6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per-         gelten die im Wahllokal vorgegebenen Hygienevorschriften.
    sönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter                                             Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
    anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes-
    wahlgesetzes).                                                               Verkehrsrechtliche Anordnung
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Be-           Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus
    hinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu        Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Trocken-
    der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf tech-     legung des Hauses Höhenstr. 16 in Schwarzenbach folgende verkehrs-
    nische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge-          rechtliche Anordnung erlassen:
    troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig             Der Bürgersteig entlang des v. g. Hauses wird ab 20.09.2021 für etwa
    ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,    vier Wochen gesperrt. Fußgänger werden gebeten, den Bürgersteig auf
    die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe-             der anderen Straßenseite zu benutzen.
    rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der       Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord-
    Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).                    nung, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Regelplan B II
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her-       / 5 (ohne Fußgängernotweg) der Richtlinien für die Sicherheit von Ar-
    beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu       beitsstellen an Straßen durch die Hauseigentümerin zu beschildern
    5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im           und zu sichern.
    Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des                Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei-
    Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des               chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider-
    Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a        handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen-
    Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).                                         verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge-
    7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Mög-            ahndet.
    lichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können          Nonnweiler, 10.9.2021      Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    angefordert werden beim                                                                                                      Dr. Franz Josef Barth
       Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V.
       Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp                                       Verkehrsrechtliche Anordnung
       Küstrinerstr. 6                                                           Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus
       66121 Saarbrücken                                                         Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Kabelver-
       Tel.: 0681/818181                                                         legungsarbeiten am Feldweg entlang der Schwarzenbacher Heide die
       E-mail: info@bsvsaar.org                                                  folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
       Internet: www.bsvsaar.org                                                 Der Feldweg östlich des Weges von der Straße „Zum Kallenborn“ nach
    Nonnweiler, 10. September 2021 Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister          Bosen wird ab 20.09.2021 für ca. 3 Wochen bis zur Schutzhütte Heide
                                                                                 und von dort ca. 100 m in südwestlicher Richtung für Fahrzeuge aller
    Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht                                           Art gesperrt.
    zur Bundestagswahl                                                           Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord-
    Ich möchte nochmals auf folgende Hygienemaßnahmen hinweisen:                 nung, den Verwaltungsvorschriften und Regelplan B I / 17 der Richt-
    Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkeh-             linien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Firma
    rungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwal-            Jeras GmbH, Schacht Dilsburg 9 – 12, 66265 Heusweiler, zu beschil-
    tung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am Wahltag die             dern und zu sichern.
    Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und allgemein prak-          Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrs-
    tizierten – Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Des-            zeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider-
    infektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften). Die Mitglieder der Wahl-        handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen-
    vorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die                 verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge-
    Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen.            ahndet.
    Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen      Nonnweiler, 13.9.2021        Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
    Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle                                                                    Dr. Franz Josef Barth

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                        Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

  DRK-OV Nonnweiler und Primstal
  Blutspende am 23. und 24. September: Kalendertäglich werden in
  Deutschland rund 15.000 Blutspenden benötigt, um die Patientinnen
  und Patienten in den Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen zu ver-
  sorgen. Auch und gerade während der Corona-Krise sind die Blut-
  spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes daher dringend auf die
  Unterstützung der Bevölkerung durch Blutspenden angewiesen.
  Das Rote Kreuz ruft daher zur Blutspende am
  • Donnerstag, dem 23. September 2021, von 17 Uhr bis 20 Uhr, in
  der Kurhalle Nonnweiler und am
  • Freitag, dem 24. September 2021, von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr, in
  der Mehrzweckhalle in Primstal auf.
  Spenderinnen und Spender werden gebeten, im Vorfeld eine
  Spendezeit zu vereinbaren. Durch die vorherige Terminreservierung
  sollen die Abläufe auf dem Blutspendetermin verbessert und unnötige
  Wartezeiten für die Spenderinnen und Spender vermieden werden.
  Termine können gebucht werden über die DRK-Blutspende-App, die
  Website www.spenderservice.net oder über die folgenden Links:
  Blutspendetermin Nonnweiler F
  https://terminreservierung.blutspendedienst-
  west.de/m/50148006
  oder über den QR-Code:

                      E Blutspendetermin
                          Primstal:
                      https://terminreservierung.blutspendedienst-
                      west.de/m/50148046
                      oder über den QR-Code.

  Mietwohnung für obdachlose Frau gesucht
  Die Gemeinde Nonnweiler sucht eine Ersatzwohnung für die Unter-
  bringung einer von Obdachlosigkeit bedrohten, jungen Frau. Wer bereit
  ist, für diesen Zweck eine kleine Wohnung zu vermieten, eventuell auch
  möbliert, melde sich bitte beim Ordnungsamt der Gemeinde Nonn-
  weiler, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler, Tel. 06873/66013, E-Mail:
  opb@nonnweiler.de.
  Dabei werden die folgenden Daten benötigt: Name und Adresse
  des/der Hauseigentümers/in mit Telefonnummer, Anschrift der Miet-
  wohnung, Zahl der Zimmer, Gesamtgröße in m², Höhe der Kaltmiete
  und der Nebenkosten.
  Nonnweiler, 13.9.2021        Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde:
                                                    Dr. Franz Josef Barth

  Möbel für Flüchtlingswohnungen
  Die Gemeinde Nonnweiler benötigt für eine Flüchtlingswohnung einen
  kleinen Tisch und ein Einzelbett mit Matratze. Wer bereit ist, die benö-
  tigten Möbel in gut erhaltenem Zustand kostenlos abzugeben, melde
  sich bitte im Mehrgenerationenhaus unter Tel. 06873/660-73 oder
  beim Ordnungsamt unter Tel. 06873/660-13.
  Nonnweiler, 13.9.2021                          Die Ortspolizeibehörde

  Terminverschiebung der Straßenbauarbeiten
  zwischen ‚Gomm‘s Mühle‘ und Kastel
  Der Beginn der Maßnahme auf der L 147 zwischen ‚Gomm‘s Mühle‘
  und Kastel verschiebt sich auf Freitag, 17. Sept. 2021. Betroffen ist die
  freie Strecke ab Kreisverkehr in Höhe ‚Gomm s Mühle‘ bis Ortseingang
  von Kastel. Für die Durchführung der Fräs- und Asphaltarbeiten ist eine
  Vollsperrung notwendig. Der Mitfahrerparkplatz am Kreisverkehr in
  Höhe ‚Gomm s Mühle‘ kann ab 17.9. nicht mehr angefahren werden und
  bleibt für die Dauer der Maßnahme gesperrt.
  Die Umleitungsstrecke führt über die L 329 durch Buweiler nach Wa-
  dern, von dort über die L 148 über Lockweiler nach Primstal zurück auf
  die L 147 nach Kastel. Die Gegenrichtung verläuft umgekehrt.

  Wanderung durch den Nationalpark
  mit Staatssekretär Sebastian Thul.
  Den Nationalpark Hunsrück-Hochwald und seine wilden Landschaften
  hautnah erleben. Freitag, 24. Sept., 16 Uhr. Mit kleinen Zwischen-
  stopps dauert die Wanderung 2 Stunden. Startpunkt wird bei der An-
  meldung bekanntgegeben. Anmeldung zur Kontaktnachverfolgung
  sowie GGG-Nachweis erforderlich: info@vhs-saar.de.

                                                                                                                5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                         Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

                                                                               Gipfel miteinander verbindet und für sämtliche Zielgruppen (Wanderer,
                                                                               Spaziergänger, Biker, Zipliner, etc.) geeignet ist.

                         Ortsteile                                             In kurzer Entfernung zum Plangebiet befindet sich mit der Autobahn-
                                                                               anschlussstelle Braunshausen (A 1) eine sehr gute Anbindung an das
                                                                               regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz.
                                                                               Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
                                                                               sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche
                                Bierfeld                                       von insgesamt ca. 38,5 ha.
                                                                               Gemäß den aktuellen bauplanungsrechtlichen Grundlagen sind die
    Jagdgenossenschaft Bierfeld                                                vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierungsfähig. Für das Plange-
    Für Freitag, den 8. Oktober, laden die neuen Jagdpächter alle Jagdge-      biet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zu-
    nossen/-innen mit Partner/-in und Kindern zu einem Kennenlernen            lässigkeit beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Deshalb bedarf es der
    bei Grill- und Wildgerichten ein. Wir treffen uns ab 18 Uhr am Bürger-     Aufstellung eines Bebauungsplanes.
    haus. Wegen der Essendisposition und den Coronaregeln (3G) wird
    um Anmeldung bei D. Buwen (Tel. 7536) oder H-J Lauer gebeten (Tel.         Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für den
    1408) gebeten. Für Interessierte findet bereits ab 15 Uhr eine kleine      Großteil des Plangebietes eine Sonderbaufläche und geplante Son-
    Wanderung durch den nördlichen Jagdbezirk (Grenzbegehung) statt.           derbauflächen dar. Der westliche und östliche Randbereich ist als Flä-
    Treffpunkt ist ebenfalls am Bürgerhaus.                                    che für Wald und im nordwestlichen Randbereich als Hauptverkehrs-
                                                                               fläche dargestellt. Darüber hinaus ist eine Umgrenzung eines Land-
                                         Heinz-Josef Lauer, Jagdvorsteher      schaftsschutzgebietes dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8
                                                                               Abs. 2 BauGB ist somit nur teilweise erfüllt. Aus diesem Grund wird für
                          Braunshausen                                         den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan
                                                                               der Gemeinde Nonnweiler im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
    Niederschrift                                                              teilgeändert.
    Sitzung des Ortsrates Braunshausen                                         Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen
    Sitzungstermin: Dienstag, 6.7.2021; Sitzungsbeginn: 19 Uhr; Sitzungs-      Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis
    ende: 21 Uhr; Ort, Raum: im Besprechungsraum im Haus der Vereine,          St. Wendel - in der Gemeinde Nonnweiler“ (LSG-L 02.01.03). Dies ist
    Ernst-Wagner-Str. 31, 66620 Braunshausen                                   parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren anzupassen.
    Anwesende: Vorsitz: Koop, Heinz Peter; Mitglieder: Barth Kevin, Bouil-     Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umwelt-
    lon Hans, Ewerling Michael, Gehrmann Sebastian, Jochem Mathias,            prüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. §
    Linnig Stefan, Schon Stephanie, Wientjes Alexander.                        2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach
    Tagesordnung: Öffentlicher Teil                                            Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be-
                                                                               hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbar-
    1.) Eröffnung der Sitzung. 2.) Anerkennung der Niederschrift. 3.) Bebau-
                                                                               gemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2
    ungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen
                                                                               BauGB fertiggestellt.
    und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebau-
    ungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffent-      Beschluss: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung
    lichkeit. 4.) Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Freizeitzentrum      der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter
    Peterberg“ in der Gemeinde Nonnweiler OT Braunshausen und Kastel;          Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren
    hier: Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungs-      zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ in
    planes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-      den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet.
    keit. 5.) Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil       Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1
    Braunshausen. 6.) Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof im           BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    Ortsteil Braunshausen. 7.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnwei-         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
    ler; hier: Vorschlag des Ortsrates Braunshausen. 8.) Anschaffung von       und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.
    Beutelspendern für Hundekot. 9.) Mitteilungen und Anfragen.                1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
    Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil                           nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge-
    1.) Eröffnung der Sitzung                                                  wiesen.
    Der Ortsvorsteher Heinz Peter Koop begrüßt die Ortsratsmitglieder und      Abstimmungsergebnis: einstimmig
    stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde.                 4.) Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Freizeitzentrum
    2.) Anerkennung der Niederschrift                                          Peterberg“ in der Gemeinde Nonnweiler OT Braunshausen und
    Die Niederschrift der letzten Ortsratssitzung wird einstimmig aner-        Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flä-
    kannt.                                                                     chennutzungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Beteili-
                                                                               gung der Öffentlichkeit
    3.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen
    Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf-          Sachverhalt: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler soll
    stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige            parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peter-
    Beteiligung der Öffentlichkeit                                             berg“ teilgeändert werden.
    Sachverhalt: Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der pla-      Die Gemeinde Nonnweiler plant die Weiterentwicklung des Freizeit-
    nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des Frei-           zentrums Peterberg und Entwicklung des Peterberg-Gipfels zu einer
    zeitzentrums Peterberg und Entwicklung des Peterberg-Gipfels zu            Landmarke im Nordsaarland.
    einer Landmarke im Nordsaarland. Ziel ist es, den Peterberg als Tages-     Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für den
    und Wochenendausflugsziel zu stärken.                                      Großteil des Plangebietes eine Sonderbaufläche und geplante Son-
    Die bereits bestehenden Freizeit- und Sporteinrichtungen sollen hierzu     derbauflächen dar. Der westliche und östliche Randbereich ist als Flä-
    durch zusätzliche familienkompatible Angebote im Tal, am Hang und          che für Wald und im nordwestlichen Randbereich als Hauptverkehrs-
    auf dem Gipfel ergänzt werden. Als angedachte Nutzungen sind unter         fläche dargestellt. Darüber hinaus ist eine Umgrenzung eines Land-
    anderem Adventure-Golf, Summertubing, Traceboarding, Zipelinepark          schaftsschutzgebietes dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8
    und Family Trailpark zu nennen.                                            Abs. 2 BauGB ist somit nur teilweise erfüllt. Aus diesem Grund wird für
                                                                               den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan
    Zur internen Erschließung des Peterberges ist die Errichtung einer
                                                                               der Gemeinde Nonnweiler im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
    Standseilbahn im Umlauf-System geplant, welche Talstation, Hang und
                                                                               teilgeändert.
                                                                               Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungspla-
     Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr                                      nes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Freizeitzentrum“ und
                                                                               Waldflächen mit Zweckbestimmung Freizeitzentrum / Bike sowie
                                                                               Grünflächen.

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                       Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

  Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des             Aus diesem Grund soll die Anzahl der Spielplätze verringert werden.
  Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entneh-             Im Gegenzug sollen die dann verbleibenden Spielplätze modern und
  men. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 38,5 ha.              altersgerecht - evtl. themenbasiert – mit hochwertigen Spielplatz-Kom-
  Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen           bigeräten ausgestattet werden.
  Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St.        Hierzu ist es erforderlich, dass aus den einzelnen Ortsräten entspre-
  Wendel - in der Gemeinde Nonnweiler“ (LSG-L 02.01.03). Dies ist pa-        chende Vorschläge gemacht werden, welche Spielplätze nach diesem
  rallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren anzupassen.                   Prinzip aufgewertet und damit langfristig auch genutzt werden sollen.
  Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Be-           Beschluss: Die Ortsratsmitglieder informieren sich über verschiedene
  reich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ wird eine Um-        Spielplatzkonzepte und bringen diese in der nächsten Sitzung zusam-
  weltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht             men. Die Entscheidung wird daher vertagt.
  gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB          Ohne Abstimmung
  wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und    8.) Anschaffung von Beutelspendern für Hundekot
  der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der
  Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und §             Von Bürgern des Ortsteiles Braunshausen wurden erneut Beschwer-
  2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.                                             den über die Verschmutzung der Vorgärten durch Hundekot an den
                                                                             Ortsvorsteher herangetragen. Da die reine Anschaffung von Hunde-
  Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2         kotbeutelspendern das Problem nach Ansicht des Ortsrates nicht be-
  Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.                                   hebt, wird von der Anschaffung abgesehen. Stattdessen soll weiterhin
  Beschluss: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung            an die Hundebesitzer appelliert werden, den Kot zu entsorgen.
  der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter          9.) Mitteilungen und Anfragen
  Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren
  zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nonn-              Keine Mitteilungen und keine Anfragen.
  weiler im Bereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“                                                 Heinz Peter Koop, Ortsvorsteher
  in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet.
  Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2                                      Kastel
  Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB      Mitteilung des Ortsvorstehers
  und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.        Dem Ortsrat, den Vereinen und allen ehrenamtlichen Helfern danke ich
  1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-          für die gute Organisation der Kirmes, mit der vielen eine Freude ge-
  nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge-       macht wurde. Herzlichen Dank auch allen Vereinen für die erfolgreiche
  wiesen.                                                                    Veranstaltungsreihe Sommer auf dem Lothringer Platz und weitere
  Abstimmungsergebnis: einstimmig                                            Veranstaltungen. Das Motto: „Kastel – unser Dorf lebt!“ hat sich bestä-
  5.) Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil             tigt. Ebenso herzlichen Dank den Helferinnen und Helfern des Pico-
  Braunshausen                                                               bello-Tages am letzten Samstag.          Magnus Jung, Ortsvorsteher
  Sachverhalt: Es soll ein Dorferneuerungskonzept für den Ortsteil
  Braunshausen erstellt werden.
                                                                             Niederschrift
                                                                             Sitzung des Ortsrates Kastel vom 6. Juli 2021 im Castellum.
  Die Dorferneuerung dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Ent-
  wicklung der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits-        Der Ortsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Anwesend sind unter dem Vor-
  und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstruk-         sitz von Dr. Magnus Jung die Mitglieder des Ortsrates: Finkler Tim,
  turellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände.         Hahn Thomas, Hofmann Dieter, Jonas Pascal, Dr. Jung Magnus, Koster
  Durch die Dorferneuerung sollen die örtlichen Rahmenbedingungen            Gabriele, Schmitt Sabine, Schorr Beatrice, Ziller Peter.
  für die Landwirtschaft verbessert, das Bewusstsein für die dörfliche Le-   Beginn: 19 Uhr, Ende: 20:30 Uhr.
  benskultur vertieft, die ökonomischen, ökologischen, sozialen und kul-     Tagesordnung:
  turellen Potenziale der ländlichen Räume gestärkt, die Innenentwick-       - öffentlich -
  lung der Dörfer gefördert sowie der eigenständige Charakter ländlicher
  Siedlungen und die Kulturlandschaft erhalten werden.                       1.) Bebauungsplan „Freizeitzeitrum Peterberg“ in den Ortsteilen
                                                                             Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf-
  Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist          stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Be-
  der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken-              teiligung der Öffentlichkeit. 2.) Bebauungsplan „Freizeitzeitrum Peter-
  Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes        berg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des
  und Aufstellung des Maßnahmenprogrammes zur zielgerichteten Wei-           Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Be-
  terentwicklung des Dorfes. Im privaten Bereich steht insbesondere der      schluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. 3.) Spiel-
  Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturel-
                                                                             platzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag des Ortsrates
  len Erbes im Fokus.
                                                                             Kastel. 4.) Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Kastel; hier:
  Das Planungsbüro Kernplan hat zur Erstellung des Dorferneuerungs-          Straße „Im Bruch“. 5.) Antrag der SPD-Ortsratsfraktion: Durchführung
  konzepts ein Honorarangebot ausgearbeitet.                                 einer Picobello-Aktion im Herbst 2021. 6.) Durchführung der Kirmes
  Beschluss: Die Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den           und weiterer Veranstaltungen 2021. 7.) Mitteilungen und Anfragen.
  Ortsteil Braunshausen wird an das Planungsbüro Kernplan, Illingen,         Vor Eintritt in die Tagesordnung moniert Gabi Koster für die CDU-Frak-
  zum Angebotspreis von 13.685,00 € (brutto) vergeben.                       tion, dass der Termin der Sitzung nicht mit ihr abgestimmt gewesen
  Abstimmung: einstimmig                                                     sei. Der Ortsvorsteher weist darauf hin, dass die Sitzung wie allgemein
  6.) Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof im Ortsteil                üblich wegen der dringenden Bitte der Verwaltung zur Beratung der
  Braunshausen                                                               Tops 1 und 2 angesetzt worden sei. Dabei sei frist- und formgerecht
  Ortsvorsteher Heinz-Peter Koop, bittet in der Sitzung Herrn Bürger-        eingeladen worden. Im Übrigen könne die CDU-Fraktion jederzeit Tops
  meister Barth um die Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof des       beantragen.
  Ortsteils Braunshausen.                                                    Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil
  7.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag             1.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen
  des Ortsrates Braunshausen                                                 Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf-
  Sachverhalt: Erstmalig wurde das Konzept zur Neu-Ausrichtung der           stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige
  Spielplätze in der Gemeinde Nonnweiler in der Ortsvorsteher-Dienst-        Beteiligung der Öffentlichkeit
  besprechung am 09.09.2020 vorgestellt. Ziel ist es dabei, die Attrakti-    Der Ortsrat diskutiert auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Die Be-
  vität der gemeindeeigenen Spielplätze zu steigern.                         völkerung soll im weiteren Verfahren im Rahmen einer Bürgerver-
  Auf Grund der großen Anzahl der Spielplätze können aus Kostengrün-         sammlung informiert werden.
  den zurzeit nur notwendige Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für         Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der
  Einzelgeräte durchgeführt werden.                                          Fassung der Bekanntmachungen von 03. November 2017 (BGBI. I S.

                                                                                                                                                        7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                            Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

    3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird
    das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum                                    Primstal
    Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet.
                                                                               Mitteilung des Ortsvorstehers
    Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1
                                                                               Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Primstaler Kirmes steht
    BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
                                                                               vor der Tür. Leider kann auch in diesem Jahr unsere Kirmes nicht im
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB      gewohnten traditionellen Rahmen stattfinden. Wir freuen uns, dass der
    und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.        VfL trotzdem ein Kirmesprogramm auf dem Sportplatz anbietet. Das
    1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-          Programm finden Sie unter den Veröffentlichungen des VfL. Auch die
    nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge-       Gaststätten sind geöffnet und freuen sich auf ihren Besuch. Wir wün-
    wiesen.                                                                    schen trotzdem ein schönes Wochenende bei gutem Limeswetter.
    Abstimmung: Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltung: 1                              Rainer Peter, Ortsvorsteher         Jonas Reiter, stellv. Ortsvorsteher
    2.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen
    Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Teil-
    änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss über die
                                                                                 Ende des amtlichen Teiles
    frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                                   Nichtamtliche Mitteilungen
    Der Ortsrat diskutiert auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Die Be-
    völkerung soll im weiteren Verfahren im Rahmen einer Bürgerver-
    sammlung informiert werden.
    Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der
    Fassung der Bekanntmachungen von 03. November 2017 (BGBI. I S.                             Feuerwehren
    3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird
    das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Ge-
    meinde Nonnweiler im Bereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum
    Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet.          Lbz. Bierfeld
    Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, ist gem. § 2          Praktische Übung am Sonntag, 19.9., 9 Uhr.
    Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.                                                                    Daniel Maurer, Löschbezirksführer
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
    und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.        Jugendfeuerwehr Bierfeld
    1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-          Praktische Übung am Samstag, 18.9., 10 Uhr.        Die Jugendbetreuer
    nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge-
    wiesen.                                                                    Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel
    Abstimmung: Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltung: 1                              Übung Sonntag, 19.9., 8 Uhr.           Björn Schorr, Löschbezirksführer
    3.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag
    des Ortsrates Kastel                                                       Jugendfeuerwehr Otzenhausen
    Ziel der Verwaltung ist es mit diesem Konzept die Anzahl der Spiel-        Übung am Samstag, 18.9., 15 Uhr.                     Das Betreuerteam
    plätze zu verringern und die dann bestehenden im Gegenzug besser
    auszustatten.                                                              Jugendfeuerwehr, Lbz. Schwarzenbach
    Der Ortsteil Kastel verfügt zurzeit über zwei Spielplätze (Buweiler-       Übung am Freitag, 17.9., 18 Uhr.
    straße, Im Mäusekeller). Der Ortsrat ist der Auffassung das beide Spiel-                                      Jan Frederik Christmann, Jugendwart
    plätze intensiv genutzt werden und somit zu erhalten sind.
    Der Ortsvorsteher schlägt vor, den Spielplatz im Mäusekeller in einen      Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach
    Mehrgenerationenspielplatz umzuwandeln. Hier würden Geräte für             Übung am Sonntag, 19.9., 9 Uhr.
    Kinder und Senioren angeboten. Es besteht hier die Möglichkeit hohe
    Zuschüsse zu erhalten.
    Des Weiteren sieht der Ortsrat Spielgeräte auf dem Vorplatz zum Cas-
    tellum bei dessen Neugestaltung vor.
    Der Ortsrat nimmt die Ausführungen des Ortsvorstehers zustimmend
                                                                                 vhs                   Kreisvolkshochschule –
                                                                                                       Außenstelle Nonnweiler
    zur Kenntnis.                                                              Auskunft und Anmeldung: Tel. 06873/7535
    4.) Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Kastel; hier:           Der Beginn des diesjährigen Frühjahrsemesters wird coronabedingt ver-
    Straße „Im Bruch“                                                          schoben. Wir werden Sie umgehend informieren, wann und unter wel-
    Die Finanzierungsmittel hierzu sind bereits im Haushalt eingestellt.       chen Bedingungen es stattfinden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    Abstimmung: einstimmig dafür
    5.) Antrag der SPD-Ortsratsfraktion: Durchführung einer Picobello-
    Aktion im Herbst 2021
    Die SPD-Fraktion schlägt vor die durch die Pandemie ausgefallene
    Picobello Aktion nachzuholen.                                                                        Kirchen
    Abstimmung: einstimmig dafür
    6.) Durchführung der Kirmes und weiterer Veranstaltungen 2021
    Von Seiten der Vereine und des Ortsrates ist eine Kirmes wie gewohnt
    angedacht. Das Hygienekonzept muss je nach Entwicklung abge-
                                                                               Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler
    stimmt werden.                                                             Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen –
                                                                               Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach
    Beschlussvorschlag: Der Ortsrat nimmt die Planung zustimmend zur
    Kenntnis.                                                                  Gottesdienstordnung vom 18.9. – 26.9.
    Abstimmung: einstimmig dafür                                               25. Sonntag im Jahreskreis
    7.) Mitteilungen und Anfragen                                              Anmeldungen zur Erstkommunion 2022:
    Der Ortvorsteher informiert über folgende Themen:                          Kommunionkinder der Pfarrei Kreuzerhöhung Primstal:
    • Bauarbeiten auf dem Friedhof; • Grünschnittdeponie; • Dorfapp            Dienstag, 21.9., von 15 bis 18 Uhr in der Pfarrkirche in Primstal
    Kastel, 6. Juli 2021                   Dr. Magnus Jung, Ortsvorsteher      Kommunionkinder der Pfarrei St. Wilfridus Kastel:
                                                                               Mittwoch, 22.9., von 15 bis 18 Uhr in der Pfarrkirche in Primstal
    Die Feuerwehr hilft! – Vorbeugen musst Du!                                 Kommunionkinder d. Pfarrei St. Katharina Schwarzenb./St.Valentin Otz:
                                                                               Montag, 27.9., von 16 bis 19 Uhr in der Pfarrkirche Nonnweiler

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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler                                                             Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021

  Kommunionkinder der Pfarrei St. Hubertus Nonnweiler/St. Wendalinus              über Ost- und Gemüsespenden freuen. Kontaktaufnahme über 0174/
  Bierfeld u. St. Nikolaus Sitzerath:                                             3741307. Ggf. auch auf die Mailbox sprechen!
  Donnerstag, 7.10., von 16 bis 19 Uhr in der Pfarrkirche Nonnweiler.             Kath. öffentl. Bücherei: (kostenloser Verleih) mittwochs von 16-18 Uhr.
  Falls Sie kein Einladungsschreiben zur Erstkommunionanmeldung er-               Öffnungszeiten Pfarrbüro: Primstal: Di. u. Fr. 8.-10 Uhr, Mi. 17-19 Uhr.
  halten haben, ihr Kind aber auch zur Erstkommunion gehen möchte,                Nonnweiler: Mi. u. Fr. 11-13 Uhr, Di. 17-19 Uhr.
  melden Sie sich bitte umgehend im Pfarrbüro Primstal, Tel. 06875 –              Kontaktdaten Pfarrbüro: Pfarrbüro Primstal: Tel. 06875–229,
  229 oder im Pfarrbüro Nonnweiler, Tel. 06873 – 284.                             kath.pfarrei.primstal@t-online.de. Pfarrbüro Nonnweiler: Tel. 06873–
  Samstag, 18.9., Caritas-Kollekte                                                284, pfarrei.st.hubertus@web.de
  17.30 Uhr Sötern: Messfeier                                                     Kontakte pastorales Team: Pfarrverwalter Pfarrer Axel Feldmann:
  19 Uhr Braunshausen: Messfeier; Lektor: Bärbel Simon; Kommunion-                0151 – 60 66 65 10, axel.feldmann@bistum-trier.de
  spender: Schlegel Heinz.                                                        Pfarrer Wilhelm Reichardt: 0151 – 54 75 33 85
  Sonntag, 19.9., Caritas-Kollekte                                                Gemeindereferentin Sarah Henschke: 0160 – 97 35 37 15
  9 Uhr Bierfeld: Hochamt f. die Verst. der Familien Adam, Molter u. Wa-
  cket; Lektor: Jutta Adam.                                                       Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch
  9 Uhr Selbach: Messfeier                                                        Samstag, 18.9., 10 Uhr: KU-Tag im Dietrich-Bonhoeffer-Haus.
  9 Uhr Primstal: Statio am Kreuz in der Mettnicherstraße, mitgestaltet           Sonntag, 19.9., 16. Sonntag nach Trinitatis:
  von der Pfarrkapelle.                                                           kein Gottesdienst in Hermeskeil.
  9.30 Uhr Primstal: Kirmes-Hochamt mit Erstkommunion des Kindes                  Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen
  Carlsson Gläser; f. + Wolfgang Breunig, Sterbeamt; f. + Maria Rausch,           und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht
  Sterbeamt; f. + Norbert Rausch; f. + Ehel. Rosemarie u. Eugen Treib; f.         durch das Evangelium. (2. Timotheus 1, 10b)
  die Leb. u. Verst. des kath. Berg- u. Hüttenarbeitervereins; Lektor: Mo-
  nika Scharf; Kommunionspender: Georg Reiter.                                    Evang. Kirchengemeinden Sötern und Bosen
  14.30 Uhr Otzenhausen: Taufe des Kindes Henrik Anton Weis                       Sonntag, 19.9.:
                                                                                  Bosen: Gottesdienst 10 Uhr; Eisen: Gottesdienst 9 Uhr.
  Dienstag, 21.9.: 15-18 Uhr Primstal: Anmeldung zur Erstkommunion
  der Kommunionkinder aus der Pfarrei Kreuzerhöhung Primstal in der               Kleidersammlung für Bethel vom 27.9. bis 1.10.
  Kirche.                                                                         Öffnungszeiten Pfarrbüro:
  Mittwoch, 22.9.: 15-18 Uhr Primstal: Anmeldung zur Erstkommunion                Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 8 bis 11
  der Kommunionkinder aus der Pfarrei St. Wilfridus Kastel in der Kirche          Uhr. Tel. 06852/92901.
  Primstal.                                                                       Schwarzenbach
  Donnerstag, 23.9.: 18.30 Uhr Kastel: Anbetung                                   Frauenkreis                            Mi. 20 Uhr (14-tägig)
                                                                                  Jugendtreff Schwarzenbach e.V.         Mi. 20 Uhr
  Samstag, 25.9.:                                                                 Jugendtreff                            Fr. 20 Uhr
  16 Uhr Nonnweiler: Taufe des Kindes Jari Blumenstein                            Kindergruppe                           Mi. 18 Uhr (14-tägig)
  17.30 Uhr Bosen: Messfeier
  19 Uhr Kastel: Messfeier zum Erntedank, mitgest. vom Obst- u. Gar-
  tenbauverein; f. + Karl-Josef Seimetz, 1. Jahrged. u. verst. Angeh.; f. +
  Maria u. Martin Kirsch u. verst. Angeh.; f. + Irene u. Gerd Tröster u. verst.
  Angeh.; Lektor: Armin Junker; Kantor: Horst Latz; Kommunionspender:
                                                                                                            Parteien
  Simone Jung.
  Sonntag, 26.9.:
  9 Uhr Schwarzenbach: Hochamt zum Erntedank; Lektor: Anna Mel-                   CDU GV Nonnweiler
  chior; Kommunionspender: Katja Bock.                                            Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie wünschen Unterstützung
  10:30 Uhr Türkismühle: Messfeier                                                bei der Briefwahl? Kein Problem!
  14.30 Uhr Nonnweiler: Taufe der Kinder Louis und Noah Weiß                      Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an unseren 1. Vorsitzenden des
  19.00 Uhr Nonnweiler: Messfeier zum Erntedank; Lektor: Florian Blaes            CDU-Gemeindeverbandes, Christian Braun, Tel. 0171-6563640; an die
                                                                                  Ortsvorsitzende von Sitzerath, Liselene Scherer oder Vertreter, Tel.
  Bitte melden Sie sich für die Gottesdienste bis freitags im Pfarrbüro
                                                                                  06873-64154; an den Ortsvorsitzenden von Primstal, Rainer Peter oder
  in Primstal von 8 – 10 Uhr und von 11 – 12 Uhr im Pfarrbüro in
                                                                                  Vertreter, Tel.: 06875-579; oder an ein Gemeinde- oder Ortsratsmitglied
  Nonnweiler entweder per E-Mail an:
                                                                                  unserer CDU-Fraktionen.
  kath.pfarrei.primstal@t-online.de oder pfarrei.st.hubertus@web.de
                                                                                  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommt nach St. Wendel, als
  oder zu den genannten Öffnungszeiten unter Tel. 06873/284 oder                  Gast von Nadine Schön: Freitag, 17. Sept. 2021, 18 Uhr, St. Wendel, Sta-
  06875/229.                                                                      dion am Sportzentrum. Coronabedingte Anmeldung unter st.wendel@
  Anmeldungen für die Gottesdienste am Bostalsee bis Donnerstag                   saar.cdu.de oder per Tel. 06851-93240.
  um 18. Uhr tel. unter 06852-496 oder per E-Mail an pfarramt.Neunkir-
  chen-Nahe@t-online.de.                                                          Der SPD Ortsverein Braunshausen
  Pfarrgemeinderatswahl–Kandidatensuche:                                          unterstützt sie auch diesmal bei der Briefwahl zum deutschen Bundes-
  Am 6. und 7. Nov. finden in unserer Pfarreiengemeinschaft die Wahlen            tag 2021. Haben sie Fragen, oder wünschen Sie Hilfe dann stehen wir
  zu den „pastoralen Gremien“ statt.                                              Ihnen gerne zur Seite. Auch ein Fahrdienst steht am Sonntag, 26.9., für
  Für die anstehenden Wahlen suchen wir Menschen ab 16 Jahren, die                Sie bereit. Wir holen Sie ab und bringen Sie zum Wahlokal im Bürger-
  sich vorstellen können, das Leben ihrer Pfarrei und der Pfarreienge-            haus. Bitte melden sie sich vorher an unter: Tel. 06873/1784 oder 0151-
  meinschaft mitzugestalten.                                                      52481163.
  Kandidatenvorschläge müssen bis 19. Sept. im Pfarrbüro oder beim                Stefan Linnig, 1. Vorsitzender                     Kevin Barth, Stellvert.
  Wahlausschuss (über den PGR) vorliegen. Das Formular hierzu finden

                                                                                    Alle Bürger
  Sie auf der Homepage des Bistums Trier www.bistum-trier.de/wah-
  len2021 sowie auf unserer Homepage www.pfarreiengem-nonn
  weiler.de.
  Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus Nonnweiler/St. Wendalinus
  Bierfeld:                                                                         werden angesprochen und informiert.
  Unser Küster Florian Blaes freut sich über die Spende von Blumen-                 Bekanntmachungen, kirchliche Nachrichten,
  schmuck für die Kirchen in Nonnweiler und Bierfeld. Zum Erntedank-                Vereinsnachrichten, brandneu und aktuell !
  fest (26.9. in Nonnweiler u. 10.10. in Bierfeld) würde er sich ebenfalls

                                                                                                                                                               9
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