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Bierfeld Otzenhausen Braunshausen Primstal Kastel Schwarzenbach Nonnweiler Sitzerath Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde ONNWEILER Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0 e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de 48. Jahrgang · Nummer 37· Donnerstag, 16. September 2021
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 Wichtige Wegweiser Telefon- Rathaus Wir gratulieren Nummern Telefon (06873) 660- Gemeindeverwaltung: Durchwahl-Nr. Es vollenden am Telefon . . . (06873) 660-0 24.9.2021 Kuhn Renate, Braunshausen, Schwarzenbacher Straße 24, Durchwahl-Nr. ihr 81. Lebensjahr, Telefax . . . . (06873) 660 94 www.nonnweiler.de Erdgeschoss: 25.9.2021 Jochum Elisabeth, Kastel, Im Gries 22, Abwasserwerk . . . . . . . . . . 16 ihr 82. Lebensjahr. Bauhof: Ausweise . . . . . . . . . . . . . . . 39 Herzlichen Glückwunsch! Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Telefon (06873) 668244 Einwohnermeldeamt . . . . 12 Führerscheine . . . . . . . . . . 39 Bürgermeister: Gemeindekasse . . . . . . . . . 17 Dr. Franz Josef Barth Gewerbeamt . . . . . . . . . . . . 13 Aus der Gemeinde Telefon (06873) 66027 Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . . 10 1. Beigeordnete: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . 10 Instandsetzung in der Ortsdurchfahrt Petra Mörsdorf Liegenschaften . . . . . . . . . . 16 Primstal – Vorarbeiten in der Tholeyer Straße Telefon (06873) 9019 20 Ordnungsamt/OPB . . . . . . 13 Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) wird in den nächsten Wochen Beigeordneter: Reisepässe . . . . . . . . . . . . . 12 die Vorarbeiten an Rinnen, Borden und Straßenabläufen in der Orts- Günther Barth Standesamt . . . . . . . . . . . . . 25 durchfahrt Primstal fortsetzen. Telefon (06873) 3 94 Tourismus/Nationalpark 19 Betroffen davon ist seit Donnerstag, 9. Sept., der Bauabschnitt in der „Tholeyer Straße“ Richtung Theley bis Höhe Hausnummer 55. Die Ar- Ortsvorsteher: Obergeschoss: beiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn mit Ampel- Bierfeld Amtliches anlage. Die Einmündung „Bergstraße“ wird in diesem Abschnitt voll ge- Bekanntmachungsblatt . . 31 sperrt. Thomas Lauer Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Anfang Oktober wird der letzte Bauabschnitt im Verlauf der Straße bis Telefon (06873) 1414 Ortsausgang eingerichtet. Bürgermeister . . . . . . . . . . 27 Braunshausen Während der Bauzeit ist mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten sowie Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . . 22 Heinz Peter Koop mit Behinderungen an den Grundstückszufahrten zu rechnen. Ehe- und Altersjubiläen . 27 Telefon (06873) 1784 Die Fräs- und Asphaltarbeiten an der Fahrbahn müssen aufgrund einer Friedhofsamt . . . . . . . . . . . . 24 zu geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung ausgeführt werden. Kastel Hallen/Bürgerhäuser . . . 23 Diese Arbeiten sind mit Rücksicht auf den ÖPNV und die Schulbusli- Dr. Magnus Jung Renten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 nien in zwei Abschnitten in den Herbstferien vorgesehen. Die Fahrbahn Telefon (06873) 9 9191 Schulverwaltung . . . . . . . . 23 wird dabei ca. 20 cm abgefräst und anschließend folgt die Herstellung Steuern und Abgaben . . . 41 der neuen Asphaltschicht. Nonnweiler Günther Barth Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffent- Wasserwerk . . . . . . . . . . . . 29 lichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf Telefon (06873) 394 die Linienführung des Busverkehrs. Über die Verlegung von Haltestel- Otzenhausen len und die Änderung von Fahrtrouten informiert der Linienbetreiber. Öffnungszeiten Rathaus: Petra Mörsdorf Telefon (06873) 9019 20 vormittags: Verkehrsrechtliche Anordnung mo bis fr 8.30 – 12.00 Uhr Nach den §§ 44 Abs. 1, 45 und 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrs- Primstal ordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs Rainer Peter nachmittags: wegen Anlieferung und Aufbau eines Fertighauses in Kastel, Am Klopp mo bis mi 13.30 – 15.30 Uhr Telefon (06875) 5 79 8, die folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: oder (0170) 5 52 07 53 do 14.00 – 18.00 Uhr Die Straße „Am Klopp“ wird vom 20.09. bis 23.09.2021 im Bereich der Grundstücke Nr. 6 und 8 wegen der Aufstellung eines Baukrans sowie Schwarzenbach freitagsnachmittags geschlossen Anlieferung und Aufbau des Fertighauses vollständig für den Verkehr Manfred Bock gesperrt. Die Umleitung zu den oberhalb gelegenen Häusern erfolgt Telefon (06873) 99 2158 über den Weg entlang der Grünschnittdeponie. oder (0171) 5282237 Öffnungszeiten Standesamt: Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord- Sitzerath Montag 9.00 – 12.00 Uhr nung, den Verwaltungsvorschriften und Regelplan B I / 17 der Richt- Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr linien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Bau- Lieselene Scherer Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr herrin zu beschildern und zu sichern. Telefon (06873) 64154 Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrs- Polizeiinspektion Freitag 9.00 – 12.00 Uhr zeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider- Nordsaarland handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen- (bei Tag und Nacht) verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge- Mehrgenerationenhaus ahndet. Telefon (06871) 90010 Nonnweiler (MGH): Nonnweiler, 10.9.2021 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Polizeiwache Nonnweiler und Nonnweiler Sozialruf Dr. Franz Josef Barth Telefon (06873) 91900 (06873) 660-73 Vom Fundamt mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de Polizei-Notruf . . . . . . . 110 Gefunden: eine Sonnenbrille mit Sehstärke in blauem Plastiketui am 7.9.2021 auf der Landstraße zwischen Bierfeld und Sitzerath. Feuerwehr-Notruf . . . . 112 Hallenbad . . . . . . (06873) 539 Nonnweiler, 13.9.2021 Die Ortspolizeibehörde 2
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 Der Bürgermeister informiert Terminvereinbarungen sind telefonisch, per Mail oder über das Online- Buchungsportal auf www.nonnweiler.de, möglich. Freiherr-vom Stein-Medaille Um die geltenden Regeln zur Kontaktnachverfolgung einzuhalten, ist Landrat Udo Recktenwald überreichte am Donnerstag, dem 2. Septem- es nach dem Betreten des Rathauses unbedingt erforderlich, sich im ber 2021, in der Kulturscheune Hochmühle in Oberlinxweiler in Ver- Bürgerbüro zu registrieren. Dies geht sowohl elektronisch über die tretung desn Innenministers Klaus Bouillon, Herrn Manfred Bock für Luca-App als auch handschriftlich über ein entsprechendes Kontakt- seine herausragenden, kommunalpolitischen Leistungen in der Ge- formular. meinde Nonnweiler die „Freiherr-vom-Stein-Medaille“. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin vereinbart haben, müs- Manfred Bock gehört seit 1989 dem Ortsrat Schwarzenbach an und sen mit Wartezeiten rechnen. übt seitdem das Amt des Ortsvorstehers aus. Ebenfalls gehört er seit Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. dieser Zeit auch dem Gemeinderat Nonnweiler an. Viele Maßnahmen Nonnweiler, 13.9.2021 Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister wurden von ihm initiiert und gemeinsam mit dem Ortsrat und dem Ge- meinderat umgesetzt. Beispielhaft seien genannt: Wahlbekanntmachung • Realisierung des Neubaugebietes „Rosengarten 2“ 1. Am 26. September 2021 findet die • Renaturierung der „Bohrwiese“ Wahl zum 20. Deutschen Bundestag • Unterstützung und damit Erhalt der beiden Gemeinschaftshäuser im statt. Ort Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. • Umfangreiche Maßnahmen zur Aufwertung des Ortskernes, grund- 2. Die Gemeinde ist in folgende 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: hafte Sanierung der „Oldenburger Straße“ und der „Braunshausener Wahlbezirk 1: Gemeindebezirk Nonnweiler Straße“. Wahlraum: Kurhalle, Am Hammerberg 1a Für die SPD-Fraktion ist er Mitglied in verschiedenen Ausschüssen des Wahlbezirk 2: Gemeindebezirk Bierfeld Gemeinderates Nonnweiler. So gehört er dem Hauptausschuss, Bau- Wahlraum: Bürgerhaus, Am Butzenberg 14a ausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und dem Werksausschuss an. Wahlbezirk 3: Gemeindebezirk Braunshausen Wahlraum: Bürgerhaus, Peterbergstraße 2 Besondere Verdienste hat sich Manfred Bock um das Vereins- und Ge- meinwesen in Schwarzenbach erworben. Davon zeugen die vielen ak- Wahlbezirk 4: Gemeindebezirk Kastel tiven Vereine im Ort, gemeinsame Aktionen der Dorfgemeinschaft und Wahlraum: Castellum St. Wilfridus, Im Brühl 25 die enge Verbundenheit des Ortes mit der Freiwilligen Feuerwehr des Wahlbezirk 5: Gemeindebezirk Otzenhausen/Nord Löschbezirkes Schwarzenbach. Er ist seit mehr 30 Jahren im Vorstand Wahlraum: Hunnenringhalle, Ringwallstraße 8 beim TuS Schwarzenbach tätig und hat maßgeblich beim Aufbau der Wahlbezirk 6: Gemeindebezirk Otzenhausen/Süd Sparte Handball mitgewirkt. Wahlraum: Pfarrheim, Kirchstraße 6 Manfred Bock ist ein anerkannter, langjähriger „Kümmerer“ für die Wahlbezirk 7: Gemeindebezirk Primstal/Mettnich Menschen in Schwarzenbach. Durch seine jahrzehntelange Mitglied- Wahlraum: Pfarrsaal, Matzenberg 3 schaft in den oben genannten Gremien hat er der Gemeinde Nonnwei- ler und den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Dienste geleistet. Wahlbezirk 8: Gemeindebezirk Primstal/Mühlfeld Wahlraum: Mehrzweckhalle, Kannenberg 3 Ich gratuliere Manfred Bock zu dieser großen Auszeichnung und spreche ihm für sein Engagement Dank und Anerkennung der Ge- Wahlbezirk 9: Gemeindebezirk Schwarzenbach meinde Nonnweiler aus. Wahlraum: Ev. Gemeindehaus, Höhenstraße 47 Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Wahlbezirk 10: Gemeindebezirk Sitzerath Sonder-Impfaktion des Landkreises Wahlraum: Benkelberghalle, Im Unterdorf 28b In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit am 20.9.2021 vom 15. August 2021 bis 5. September 2021 übersandt worden sind, Ohne vorherigen Termin können sich Impfwillige am Montag, dem 20. sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl- September 2021, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, gegen Covid-19 impfen berechtigte zu wählen hat. lassen. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Nach der neuesten Empfehlung der ständigen Impfkommission richtet um 13.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, im Mehrgenerationen- sich dieses Impfangebot auch bereits an Kinder und Jugendliche ab haus sowie in der ehem. Grundschule Otzenhausen zusammen. einem Alter von 12 Jahren. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks Im Pfarrheim Otzenhausen, Kirchstraße 3, bieten der Landkreis wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. St. Wendel und die Gemeinde Nonnweiler an diesem Tag eine Sonder- impfung mit den Impfstoffen von BioNTech sowie Johnson & Johnson Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus- an. Von den Impfwilligen sind der Impfpass sowie ein gültiger Per- weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. sonalausweis mitzubringen. Hier besteht die Möglichkeit der Zweit- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Impfung, aber auch selbstverständlich weiterer Erst-Impfungen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Be- Bezüglich der minderjährigen Personen von 12-14 Jahren weise ich treten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. darauf hin, dass bei der Wahrnehmung des Impfangebotes eine schrift- Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. liche Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer muss und ein Erziehungsberechtigter bei der Impfung zugegen ist. Bei Personen ab 14 Jahren entfällt diese Zustimmung. a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Be- werber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Mit dieser Aktion sollen bewusst Personen angesprochen werden, die Partei, sofern sie eine Kurzbeschreibung verwendet, auch dieser, bei bislang noch kein Impfangebot nachgefragt bzw. wahrgenommen anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts haben. Jetzt ist es möglich, sich kurzfristig - ohne Voranmeldung und von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeich- ohne lange Anfahrtswege - für eine Impfung zum Schutz vor einer nung. Covid-19-Erkrankung zu entscheiden. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung Bitte machen Sie von diesem ortsnahen und unbürokratischem Impf- der Parteien, sofern sie eine Kurzbeschreibung verwenden, auch angebot Gebrauch. dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge- lassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Erreichbarkeit des Rathauses Kreis für die Kennzeichnung. Im Rathaus ist seit Montag, dem 30.8.2021 ein Besuch ohne Voran- Der Wähler gibt meldung möglich. Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie aller- dings um eine vorherige Terminvereinbarung im Bereich des seine Erststimme in der Weise ab, Pass-, und Meldeamtes sowie der Führerscheinstelle und des Ord- dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch nungsamtes. ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich 3
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 macht, welchem Bewerber sie gelten soll, Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlgebäuden und Wahl- und seine Zweitstimme in der Weise, räumen. dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich, in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektions- kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. schutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit ist und Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- dies regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist oder raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändi- in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkenn- gung des Stimmzettels. bar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grund- 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung er- sätzlich berechtigt, eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahl- folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- raum zu verweisen. Die Verweisung aus dem Wahlraum dient dem In- bezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beein- fektionsschutz der sich im Wahlraum aufhaltenden anderen Personen trächtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. (Wahlberechtigte, Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlbeobachter) und gleichzeitig der Gewährleistung der Allgemeinheit der Wahl. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahl- kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Bundestagswahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Durch postalische oder elektronische Be- a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl- antragung der Briefwahlunterlagen und postalische Rücksendung des kreises oder Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme an der Wahl b) durch Briefwahl vollständig kontaktlos erfolgen. Auf diese Weise können auch un- teilnehmen. geimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen. einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag Des Weiteren weise ich die Wählerinnen und Wähler darauf hin, dass sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen für die Stimmabgabe im Wahllokal die Möglichkeit besteht, einen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelum- eigenen nicht radierfähigen Stift mitzubringen und für die Kenn- schlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf zeichnung des Stimmzettels zu verwenden. Alternativ dazu wird der dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort Wahlvorstand einen antibakteriellen Kugelschreiber aushändigen und spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch unmittelbar nach der Kennzeichnung des Stimmzettels wieder in bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. einem eigens dafür bereitgestellten Behälter sammeln. Weiterhin 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per- gelten die im Wahllokal vorgegebenen Hygienevorschriften. sönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundes- wahlgesetzes). Verkehrsrechtliche Anordnung Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Be- Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus hinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Trocken- der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf tech- legung des Hauses Höhenstr. 16 in Schwarzenbach folgende verkehrs- nische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- rechtliche Anordnung erlassen: troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig Der Bürgersteig entlang des v. g. Hauses wird ab 20.09.2021 für etwa ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, vier Wochen gesperrt. Fußgänger werden gebeten, den Bürgersteig auf die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlbe- der anderen Straßenseite zu benutzen. rechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord- Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). nung, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Regelplan B II Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl her- / 5 (ohne Fußgängernotweg) der Richtlinien für die Sicherheit von Ar- beiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu beitsstellen an Straßen durch die Hauseigentümerin zu beschildern 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im und zu sichern. Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszei- Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des chen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider- Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen- Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge- 7. Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Mög- ahndet. lichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können Nonnweiler, 10.9.2021 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: angefordert werden beim Dr. Franz Josef Barth Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V. Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp Verkehrsrechtliche Anordnung Küstrinerstr. 6 Nach den §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung wird aus 66121 Saarbrücken Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wegen Kabelver- Tel.: 0681/818181 legungsarbeiten am Feldweg entlang der Schwarzenbacher Heide die E-mail: info@bsvsaar.org folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Internet: www.bsvsaar.org Der Feldweg östlich des Weges von der Straße „Zum Kallenborn“ nach Nonnweiler, 10. September 2021 Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister Bosen wird ab 20.09.2021 für ca. 3 Wochen bis zur Schutzhütte Heide und von dort ca. 100 m in südwestlicher Richtung für Fahrzeuge aller Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht Art gesperrt. zur Bundestagswahl Die vorgenannte Verkehrsregelung ist nach der Straßenverkehrsord- Ich möchte nochmals auf folgende Hygienemaßnahmen hinweisen: nung, den Verwaltungsvorschriften und Regelplan B I / 17 der Richt- Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkeh- linien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen durch die Firma rungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwal- Jeras GmbH, Schacht Dilsburg 9 – 12, 66265 Heusweiler, zu beschil- tung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am Wahltag die dern und zu sichern. Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und allgemein prak- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrs- tizierten – Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Des- zeichen in Kraft und mit ihrer Entfernung wieder außer Kraft. Zuwider- infektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften). Die Mitglieder der Wahl- handlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Straßen- vorstände steuern am Wahltag den Zugang zum Wahlraum, um die verkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz ge- Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermöglichen. ahndet. Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Nonnweiler, 13.9.2021 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Dr. Franz Josef Barth 4
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 DRK-OV Nonnweiler und Primstal Blutspende am 23. und 24. September: Kalendertäglich werden in Deutschland rund 15.000 Blutspenden benötigt, um die Patientinnen und Patienten in den Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen zu ver- sorgen. Auch und gerade während der Corona-Krise sind die Blut- spendedienste des Deutschen Roten Kreuzes daher dringend auf die Unterstützung der Bevölkerung durch Blutspenden angewiesen. Das Rote Kreuz ruft daher zur Blutspende am • Donnerstag, dem 23. September 2021, von 17 Uhr bis 20 Uhr, in der Kurhalle Nonnweiler und am • Freitag, dem 24. September 2021, von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Primstal auf. Spenderinnen und Spender werden gebeten, im Vorfeld eine Spendezeit zu vereinbaren. Durch die vorherige Terminreservierung sollen die Abläufe auf dem Blutspendetermin verbessert und unnötige Wartezeiten für die Spenderinnen und Spender vermieden werden. Termine können gebucht werden über die DRK-Blutspende-App, die Website www.spenderservice.net oder über die folgenden Links: Blutspendetermin Nonnweiler F https://terminreservierung.blutspendedienst- west.de/m/50148006 oder über den QR-Code: E Blutspendetermin Primstal: https://terminreservierung.blutspendedienst- west.de/m/50148046 oder über den QR-Code. Mietwohnung für obdachlose Frau gesucht Die Gemeinde Nonnweiler sucht eine Ersatzwohnung für die Unter- bringung einer von Obdachlosigkeit bedrohten, jungen Frau. Wer bereit ist, für diesen Zweck eine kleine Wohnung zu vermieten, eventuell auch möbliert, melde sich bitte beim Ordnungsamt der Gemeinde Nonn- weiler, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler, Tel. 06873/66013, E-Mail: opb@nonnweiler.de. Dabei werden die folgenden Daten benötigt: Name und Adresse des/der Hauseigentümers/in mit Telefonnummer, Anschrift der Miet- wohnung, Zahl der Zimmer, Gesamtgröße in m², Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten. Nonnweiler, 13.9.2021 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth Möbel für Flüchtlingswohnungen Die Gemeinde Nonnweiler benötigt für eine Flüchtlingswohnung einen kleinen Tisch und ein Einzelbett mit Matratze. Wer bereit ist, die benö- tigten Möbel in gut erhaltenem Zustand kostenlos abzugeben, melde sich bitte im Mehrgenerationenhaus unter Tel. 06873/660-73 oder beim Ordnungsamt unter Tel. 06873/660-13. Nonnweiler, 13.9.2021 Die Ortspolizeibehörde Terminverschiebung der Straßenbauarbeiten zwischen ‚Gomm‘s Mühle‘ und Kastel Der Beginn der Maßnahme auf der L 147 zwischen ‚Gomm‘s Mühle‘ und Kastel verschiebt sich auf Freitag, 17. Sept. 2021. Betroffen ist die freie Strecke ab Kreisverkehr in Höhe ‚Gomm s Mühle‘ bis Ortseingang von Kastel. Für die Durchführung der Fräs- und Asphaltarbeiten ist eine Vollsperrung notwendig. Der Mitfahrerparkplatz am Kreisverkehr in Höhe ‚Gomm s Mühle‘ kann ab 17.9. nicht mehr angefahren werden und bleibt für die Dauer der Maßnahme gesperrt. Die Umleitungsstrecke führt über die L 329 durch Buweiler nach Wa- dern, von dort über die L 148 über Lockweiler nach Primstal zurück auf die L 147 nach Kastel. Die Gegenrichtung verläuft umgekehrt. Wanderung durch den Nationalpark mit Staatssekretär Sebastian Thul. Den Nationalpark Hunsrück-Hochwald und seine wilden Landschaften hautnah erleben. Freitag, 24. Sept., 16 Uhr. Mit kleinen Zwischen- stopps dauert die Wanderung 2 Stunden. Startpunkt wird bei der An- meldung bekanntgegeben. Anmeldung zur Kontaktnachverfolgung sowie GGG-Nachweis erforderlich: info@vhs-saar.de. 5
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 Gipfel miteinander verbindet und für sämtliche Zielgruppen (Wanderer, Spaziergänger, Biker, Zipliner, etc.) geeignet ist. Ortsteile In kurzer Entfernung zum Plangebiet befindet sich mit der Autobahn- anschlussstelle Braunshausen (A 1) eine sehr gute Anbindung an das regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche Bierfeld von insgesamt ca. 38,5 ha. Gemäß den aktuellen bauplanungsrechtlichen Grundlagen sind die Jagdgenossenschaft Bierfeld vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierungsfähig. Für das Plange- Für Freitag, den 8. Oktober, laden die neuen Jagdpächter alle Jagdge- biet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zu- nossen/-innen mit Partner/-in und Kindern zu einem Kennenlernen lässigkeit beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Deshalb bedarf es der bei Grill- und Wildgerichten ein. Wir treffen uns ab 18 Uhr am Bürger- Aufstellung eines Bebauungsplanes. haus. Wegen der Essendisposition und den Coronaregeln (3G) wird um Anmeldung bei D. Buwen (Tel. 7536) oder H-J Lauer gebeten (Tel. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für den 1408) gebeten. Für Interessierte findet bereits ab 15 Uhr eine kleine Großteil des Plangebietes eine Sonderbaufläche und geplante Son- Wanderung durch den nördlichen Jagdbezirk (Grenzbegehung) statt. derbauflächen dar. Der westliche und östliche Randbereich ist als Flä- Treffpunkt ist ebenfalls am Bürgerhaus. che für Wald und im nordwestlichen Randbereich als Hauptverkehrs- fläche dargestellt. Darüber hinaus ist eine Umgrenzung eines Land- Heinz-Josef Lauer, Jagdvorsteher schaftsschutzgebietes dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nur teilweise erfüllt. Aus diesem Grund wird für Braunshausen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Niederschrift teilgeändert. Sitzung des Ortsrates Braunshausen Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen Sitzungstermin: Dienstag, 6.7.2021; Sitzungsbeginn: 19 Uhr; Sitzungs- Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis ende: 21 Uhr; Ort, Raum: im Besprechungsraum im Haus der Vereine, St. Wendel - in der Gemeinde Nonnweiler“ (LSG-L 02.01.03). Dies ist Ernst-Wagner-Str. 31, 66620 Braunshausen parallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren anzupassen. Anwesende: Vorsitz: Koop, Heinz Peter; Mitglieder: Barth Kevin, Bouil- Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umwelt- lon Hans, Ewerling Michael, Gehrmann Sebastian, Jochem Mathias, prüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § Linnig Stefan, Schon Stephanie, Wientjes Alexander. 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Tagesordnung: Öffentlicher Teil Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be- hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbar- 1.) Eröffnung der Sitzung. 2.) Anerkennung der Niederschrift. 3.) Bebau- gemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 ungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen BauGB fertiggestellt. und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebau- ungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Beschluss: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung lichkeit. 4.) Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Freizeitzentrum der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Peterberg“ in der Gemeinde Nonnweiler OT Braunshausen und Kastel; Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren hier: Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungs- zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ in planes und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet. keit. 5.) Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 Braunshausen. 6.) Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof im BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ortsteil Braunshausen. 7.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnwei- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ler; hier: Vorschlag des Ortsrates Braunshausen. 8.) Anschaffung von und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. Beutelspendern für Hundekot. 9.) Mitteilungen und Anfragen. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge- 1.) Eröffnung der Sitzung wiesen. Der Ortsvorsteher Heinz Peter Koop begrüßt die Ortsratsmitglieder und Abstimmungsergebnis: einstimmig stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. 4.) Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Freizeitzentrum 2.) Anerkennung der Niederschrift Peterberg“ in der Gemeinde Nonnweiler OT Braunshausen und Die Niederschrift der letzten Ortsratssitzung wird einstimmig aner- Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flä- kannt. chennutzungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit 3.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf- Sachverhalt: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler soll stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peter- Beteiligung der Öffentlichkeit berg“ teilgeändert werden. Sachverhalt: Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der pla- Die Gemeinde Nonnweiler plant die Weiterentwicklung des Freizeit- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des Frei- zentrums Peterberg und Entwicklung des Peterberg-Gipfels zu einer zeitzentrums Peterberg und Entwicklung des Peterberg-Gipfels zu Landmarke im Nordsaarland. einer Landmarke im Nordsaarland. Ziel ist es, den Peterberg als Tages- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nonnweiler stellt für den und Wochenendausflugsziel zu stärken. Großteil des Plangebietes eine Sonderbaufläche und geplante Son- Die bereits bestehenden Freizeit- und Sporteinrichtungen sollen hierzu derbauflächen dar. Der westliche und östliche Randbereich ist als Flä- durch zusätzliche familienkompatible Angebote im Tal, am Hang und che für Wald und im nordwestlichen Randbereich als Hauptverkehrs- auf dem Gipfel ergänzt werden. Als angedachte Nutzungen sind unter fläche dargestellt. Darüber hinaus ist eine Umgrenzung eines Land- anderem Adventure-Golf, Summertubing, Traceboarding, Zipelinepark schaftsschutzgebietes dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 und Family Trailpark zu nennen. Abs. 2 BauGB ist somit nur teilweise erfüllt. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan Zur internen Erschließung des Peterberges ist die Errichtung einer der Gemeinde Nonnweiler im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Standseilbahn im Umlauf-System geplant, welche Talstation, Hang und teilgeändert. Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungspla- Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr nes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Freizeitzentrum“ und Waldflächen mit Zweckbestimmung Freizeitzentrum / Bike sowie Grünflächen. 6
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Aus diesem Grund soll die Anzahl der Spielplätze verringert werden. Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entneh- Im Gegenzug sollen die dann verbleibenden Spielplätze modern und men. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 38,5 ha. altersgerecht - evtl. themenbasiert – mit hochwertigen Spielplatz-Kom- Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen bigeräten ausgestattet werden. Landschaftsschutzgebietes „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Hierzu ist es erforderlich, dass aus den einzelnen Ortsräten entspre- Wendel - in der Gemeinde Nonnweiler“ (LSG-L 02.01.03). Dies ist pa- chende Vorschläge gemacht werden, welche Spielplätze nach diesem rallel zum vorliegenden Bauleitplanverfahren anzupassen. Prinzip aufgewertet und damit langfristig auch genutzt werden sollen. Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Be- Beschluss: Die Ortsratsmitglieder informieren sich über verschiedene reich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ wird eine Um- Spielplatzkonzepte und bringen diese in der nächsten Sitzung zusam- weltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht men. Die Entscheidung wird daher vertagt. gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB Ohne Abstimmung wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und 8.) Anschaffung von Beutelspendern für Hundekot der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § Von Bürgern des Ortsteiles Braunshausen wurden erneut Beschwer- 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. den über die Verschmutzung der Vorgärten durch Hundekot an den Ortsvorsteher herangetragen. Da die reine Anschaffung von Hunde- Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 kotbeutelspendern das Problem nach Ansicht des Ortsrates nicht be- Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. hebt, wird von der Anschaffung abgesehen. Stattdessen soll weiterhin Beschluss: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung an die Hundebesitzer appelliert werden, den Kot zu entsorgen. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter 9.) Mitteilungen und Anfragen Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nonn- Keine Mitteilungen und keine Anfragen. weiler im Bereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ Heinz Peter Koop, Ortsvorsteher in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet. Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Kastel Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Mitteilung des Ortsvorstehers und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. Dem Ortsrat, den Vereinen und allen ehrenamtlichen Helfern danke ich 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- für die gute Organisation der Kirmes, mit der vielen eine Freude ge- nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge- macht wurde. Herzlichen Dank auch allen Vereinen für die erfolgreiche wiesen. Veranstaltungsreihe Sommer auf dem Lothringer Platz und weitere Abstimmungsergebnis: einstimmig Veranstaltungen. Das Motto: „Kastel – unser Dorf lebt!“ hat sich bestä- 5.) Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den Ortsteil tigt. Ebenso herzlichen Dank den Helferinnen und Helfern des Pico- Braunshausen bello-Tages am letzten Samstag. Magnus Jung, Ortsvorsteher Sachverhalt: Es soll ein Dorferneuerungskonzept für den Ortsteil Braunshausen erstellt werden. Niederschrift Sitzung des Ortsrates Kastel vom 6. Juli 2021 im Castellum. Die Dorferneuerung dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Ent- wicklung der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- Der Ortsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Anwesend sind unter dem Vor- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstruk- sitz von Dr. Magnus Jung die Mitglieder des Ortsrates: Finkler Tim, turellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Hahn Thomas, Hofmann Dieter, Jonas Pascal, Dr. Jung Magnus, Koster Durch die Dorferneuerung sollen die örtlichen Rahmenbedingungen Gabriele, Schmitt Sabine, Schorr Beatrice, Ziller Peter. für die Landwirtschaft verbessert, das Bewusstsein für die dörfliche Le- Beginn: 19 Uhr, Ende: 20:30 Uhr. benskultur vertieft, die ökonomischen, ökologischen, sozialen und kul- Tagesordnung: turellen Potenziale der ländlichen Räume gestärkt, die Innenentwick- - öffentlich - lung der Dörfer gefördert sowie der eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen und die Kulturlandschaft erhalten werden. 1.) Bebauungsplan „Freizeitzeitrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf- Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Be- der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken- teiligung der Öffentlichkeit. 2.) Bebauungsplan „Freizeitzeitrum Peter- Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes berg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des und Aufstellung des Maßnahmenprogrammes zur zielgerichteten Wei- Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Be- terentwicklung des Dorfes. Im privaten Bereich steht insbesondere der schluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. 3.) Spiel- Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturel- platzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag des Ortsrates len Erbes im Fokus. Kastel. 4.) Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Kastel; hier: Das Planungsbüro Kernplan hat zur Erstellung des Dorferneuerungs- Straße „Im Bruch“. 5.) Antrag der SPD-Ortsratsfraktion: Durchführung konzepts ein Honorarangebot ausgearbeitet. einer Picobello-Aktion im Herbst 2021. 6.) Durchführung der Kirmes Beschluss: Die Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes für den und weiterer Veranstaltungen 2021. 7.) Mitteilungen und Anfragen. Ortsteil Braunshausen wird an das Planungsbüro Kernplan, Illingen, Vor Eintritt in die Tagesordnung moniert Gabi Koster für die CDU-Frak- zum Angebotspreis von 13.685,00 € (brutto) vergeben. tion, dass der Termin der Sitzung nicht mit ihr abgestimmt gewesen Abstimmung: einstimmig sei. Der Ortsvorsteher weist darauf hin, dass die Sitzung wie allgemein 6.) Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof im Ortsteil üblich wegen der dringenden Bitte der Verwaltung zur Beratung der Braunshausen Tops 1 und 2 angesetzt worden sei. Dabei sei frist- und formgerecht Ortsvorsteher Heinz-Peter Koop, bittet in der Sitzung Herrn Bürger- eingeladen worden. Im Übrigen könne die CDU-Fraktion jederzeit Tops meister Barth um die Anschaffung von Sitzbänken für den Friedhof des beantragen. Ortsteils Braunshausen. Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil 7.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag 1.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen des Ortsrates Braunshausen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Auf- Sachverhalt: Erstmalig wurde das Konzept zur Neu-Ausrichtung der stellung des Bebauungsplanes und Beschluss über die frühzeitige Spielplätze in der Gemeinde Nonnweiler in der Ortsvorsteher-Dienst- Beteiligung der Öffentlichkeit besprechung am 09.09.2020 vorgestellt. Ziel ist es dabei, die Attrakti- Der Ortsrat diskutiert auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Die Be- vität der gemeindeeigenen Spielplätze zu steigern. völkerung soll im weiteren Verfahren im Rahmen einer Bürgerver- Auf Grund der großen Anzahl der Spielplätze können aus Kostengrün- sammlung informiert werden. den zurzeit nur notwendige Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Einzelgeräte durchgeführt werden. Fassung der Bekanntmachungen von 03. November 2017 (BGBI. I S. 7
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Primstal Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet. Mitteilung des Ortsvorstehers Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Primstaler Kirmes steht BauGB ortsüblich bekannt zu machen. vor der Tür. Leider kann auch in diesem Jahr unsere Kirmes nicht im Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewohnten traditionellen Rahmen stattfinden. Wir freuen uns, dass der und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. VfL trotzdem ein Kirmesprogramm auf dem Sportplatz anbietet. Das 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- Programm finden Sie unter den Veröffentlichungen des VfL. Auch die nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge- Gaststätten sind geöffnet und freuen sich auf ihren Besuch. Wir wün- wiesen. schen trotzdem ein schönes Wochenende bei gutem Limeswetter. Abstimmung: Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltung: 1 Rainer Peter, Ortsvorsteher Jonas Reiter, stellv. Ortsvorsteher 2.) Bebauungsplan „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel; hier: Einleitung des Verfahrens zur Teil- änderung des Flächennutzungsplanes und Beschluss über die Ende des amtlichen Teiles frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Nichtamtliche Mitteilungen Der Ortsrat diskutiert auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Die Be- völkerung soll im weiteren Verfahren im Rahmen einer Bürgerver- sammlung informiert werden. Beschlussvorschlag: Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachungen von 03. November 2017 (BGBI. I S. Feuerwehren 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Ge- meinde Nonnweiler im Bereich des Bebauungsplanes „Freizeitzentrum Peterberg“ in den Ortsteilen Braunshausen und Kastel eingeleitet. Lbz. Bierfeld Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, ist gem. § 2 Praktische Übung am Sonntag, 19.9., 9 Uhr. Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Daniel Maurer, Löschbezirksführer Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. Jugendfeuerwehr Bierfeld 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- Praktische Übung am Samstag, 18.9., 10 Uhr. Die Jugendbetreuer nung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hinge- wiesen. Freiw. Feuerwehr Lbz. Kastel Abstimmung: Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltung: 1 Übung Sonntag, 19.9., 8 Uhr. Björn Schorr, Löschbezirksführer 3.) Spielplatzkonzept der Gemeinde Nonnweiler; hier: Vorschlag des Ortsrates Kastel Jugendfeuerwehr Otzenhausen Ziel der Verwaltung ist es mit diesem Konzept die Anzahl der Spiel- Übung am Samstag, 18.9., 15 Uhr. Das Betreuerteam plätze zu verringern und die dann bestehenden im Gegenzug besser auszustatten. Jugendfeuerwehr, Lbz. Schwarzenbach Der Ortsteil Kastel verfügt zurzeit über zwei Spielplätze (Buweiler- Übung am Freitag, 17.9., 18 Uhr. straße, Im Mäusekeller). Der Ortsrat ist der Auffassung das beide Spiel- Jan Frederik Christmann, Jugendwart plätze intensiv genutzt werden und somit zu erhalten sind. Der Ortsvorsteher schlägt vor, den Spielplatz im Mäusekeller in einen Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach Mehrgenerationenspielplatz umzuwandeln. Hier würden Geräte für Übung am Sonntag, 19.9., 9 Uhr. Kinder und Senioren angeboten. Es besteht hier die Möglichkeit hohe Zuschüsse zu erhalten. Des Weiteren sieht der Ortsrat Spielgeräte auf dem Vorplatz zum Cas- tellum bei dessen Neugestaltung vor. Der Ortsrat nimmt die Ausführungen des Ortsvorstehers zustimmend vhs Kreisvolkshochschule – Außenstelle Nonnweiler zur Kenntnis. Auskunft und Anmeldung: Tel. 06873/7535 4.) Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Kastel; hier: Der Beginn des diesjährigen Frühjahrsemesters wird coronabedingt ver- Straße „Im Bruch“ schoben. Wir werden Sie umgehend informieren, wann und unter wel- Die Finanzierungsmittel hierzu sind bereits im Haushalt eingestellt. chen Bedingungen es stattfinden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis. Abstimmung: einstimmig dafür 5.) Antrag der SPD-Ortsratsfraktion: Durchführung einer Picobello- Aktion im Herbst 2021 Die SPD-Fraktion schlägt vor die durch die Pandemie ausgefallene Picobello Aktion nachzuholen. Kirchen Abstimmung: einstimmig dafür 6.) Durchführung der Kirmes und weiterer Veranstaltungen 2021 Von Seiten der Vereine und des Ortsrates ist eine Kirmes wie gewohnt angedacht. Das Hygienekonzept muss je nach Entwicklung abge- Pfarreiengemeinschaft Nonnweiler stimmt werden. Bierfeld – Braunshausen – Kastel – Nonnweiler – Otzenhausen – Primstal – Sitzerath – Schwarzenbach Beschlussvorschlag: Der Ortsrat nimmt die Planung zustimmend zur Kenntnis. Gottesdienstordnung vom 18.9. – 26.9. Abstimmung: einstimmig dafür 25. Sonntag im Jahreskreis 7.) Mitteilungen und Anfragen Anmeldungen zur Erstkommunion 2022: Der Ortvorsteher informiert über folgende Themen: Kommunionkinder der Pfarrei Kreuzerhöhung Primstal: • Bauarbeiten auf dem Friedhof; • Grünschnittdeponie; • Dorfapp Dienstag, 21.9., von 15 bis 18 Uhr in der Pfarrkirche in Primstal Kastel, 6. Juli 2021 Dr. Magnus Jung, Ortsvorsteher Kommunionkinder der Pfarrei St. Wilfridus Kastel: Mittwoch, 22.9., von 15 bis 18 Uhr in der Pfarrkirche in Primstal Die Feuerwehr hilft! – Vorbeugen musst Du! Kommunionkinder d. Pfarrei St. Katharina Schwarzenb./St.Valentin Otz: Montag, 27.9., von 16 bis 19 Uhr in der Pfarrkirche Nonnweiler 8
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nonnweiler Jahrgang 48 · Nummer 37 · 16.09.2021 Kommunionkinder der Pfarrei St. Hubertus Nonnweiler/St. Wendalinus über Ost- und Gemüsespenden freuen. Kontaktaufnahme über 0174/ Bierfeld u. St. Nikolaus Sitzerath: 3741307. Ggf. auch auf die Mailbox sprechen! Donnerstag, 7.10., von 16 bis 19 Uhr in der Pfarrkirche Nonnweiler. Kath. öffentl. Bücherei: (kostenloser Verleih) mittwochs von 16-18 Uhr. Falls Sie kein Einladungsschreiben zur Erstkommunionanmeldung er- Öffnungszeiten Pfarrbüro: Primstal: Di. u. Fr. 8.-10 Uhr, Mi. 17-19 Uhr. halten haben, ihr Kind aber auch zur Erstkommunion gehen möchte, Nonnweiler: Mi. u. Fr. 11-13 Uhr, Di. 17-19 Uhr. melden Sie sich bitte umgehend im Pfarrbüro Primstal, Tel. 06875 – Kontaktdaten Pfarrbüro: Pfarrbüro Primstal: Tel. 06875–229, 229 oder im Pfarrbüro Nonnweiler, Tel. 06873 – 284. kath.pfarrei.primstal@t-online.de. Pfarrbüro Nonnweiler: Tel. 06873– Samstag, 18.9., Caritas-Kollekte 284, pfarrei.st.hubertus@web.de 17.30 Uhr Sötern: Messfeier Kontakte pastorales Team: Pfarrverwalter Pfarrer Axel Feldmann: 19 Uhr Braunshausen: Messfeier; Lektor: Bärbel Simon; Kommunion- 0151 – 60 66 65 10, axel.feldmann@bistum-trier.de spender: Schlegel Heinz. Pfarrer Wilhelm Reichardt: 0151 – 54 75 33 85 Sonntag, 19.9., Caritas-Kollekte Gemeindereferentin Sarah Henschke: 0160 – 97 35 37 15 9 Uhr Bierfeld: Hochamt f. die Verst. der Familien Adam, Molter u. Wa- cket; Lektor: Jutta Adam. Evang. Kirchengemeinde Hermeskeil-Züsch 9 Uhr Selbach: Messfeier Samstag, 18.9., 10 Uhr: KU-Tag im Dietrich-Bonhoeffer-Haus. 9 Uhr Primstal: Statio am Kreuz in der Mettnicherstraße, mitgestaltet Sonntag, 19.9., 16. Sonntag nach Trinitatis: von der Pfarrkapelle. kein Gottesdienst in Hermeskeil. 9.30 Uhr Primstal: Kirmes-Hochamt mit Erstkommunion des Kindes Wochenspruch: Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen Carlsson Gläser; f. + Wolfgang Breunig, Sterbeamt; f. + Maria Rausch, und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht Sterbeamt; f. + Norbert Rausch; f. + Ehel. Rosemarie u. Eugen Treib; f. durch das Evangelium. (2. Timotheus 1, 10b) die Leb. u. Verst. des kath. Berg- u. Hüttenarbeitervereins; Lektor: Mo- nika Scharf; Kommunionspender: Georg Reiter. Evang. Kirchengemeinden Sötern und Bosen 14.30 Uhr Otzenhausen: Taufe des Kindes Henrik Anton Weis Sonntag, 19.9.: Bosen: Gottesdienst 10 Uhr; Eisen: Gottesdienst 9 Uhr. Dienstag, 21.9.: 15-18 Uhr Primstal: Anmeldung zur Erstkommunion der Kommunionkinder aus der Pfarrei Kreuzerhöhung Primstal in der Kleidersammlung für Bethel vom 27.9. bis 1.10. Kirche. Öffnungszeiten Pfarrbüro: Mittwoch, 22.9.: 15-18 Uhr Primstal: Anmeldung zur Erstkommunion Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 8 bis 11 der Kommunionkinder aus der Pfarrei St. Wilfridus Kastel in der Kirche Uhr. Tel. 06852/92901. Primstal. Schwarzenbach Donnerstag, 23.9.: 18.30 Uhr Kastel: Anbetung Frauenkreis Mi. 20 Uhr (14-tägig) Jugendtreff Schwarzenbach e.V. Mi. 20 Uhr Samstag, 25.9.: Jugendtreff Fr. 20 Uhr 16 Uhr Nonnweiler: Taufe des Kindes Jari Blumenstein Kindergruppe Mi. 18 Uhr (14-tägig) 17.30 Uhr Bosen: Messfeier 19 Uhr Kastel: Messfeier zum Erntedank, mitgest. vom Obst- u. Gar- tenbauverein; f. + Karl-Josef Seimetz, 1. Jahrged. u. verst. Angeh.; f. + Maria u. Martin Kirsch u. verst. Angeh.; f. + Irene u. Gerd Tröster u. verst. Angeh.; Lektor: Armin Junker; Kantor: Horst Latz; Kommunionspender: Parteien Simone Jung. Sonntag, 26.9.: 9 Uhr Schwarzenbach: Hochamt zum Erntedank; Lektor: Anna Mel- CDU GV Nonnweiler chior; Kommunionspender: Katja Bock. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie wünschen Unterstützung 10:30 Uhr Türkismühle: Messfeier bei der Briefwahl? Kein Problem! 14.30 Uhr Nonnweiler: Taufe der Kinder Louis und Noah Weiß Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an unseren 1. Vorsitzenden des 19.00 Uhr Nonnweiler: Messfeier zum Erntedank; Lektor: Florian Blaes CDU-Gemeindeverbandes, Christian Braun, Tel. 0171-6563640; an die Ortsvorsitzende von Sitzerath, Liselene Scherer oder Vertreter, Tel. Bitte melden Sie sich für die Gottesdienste bis freitags im Pfarrbüro 06873-64154; an den Ortsvorsitzenden von Primstal, Rainer Peter oder in Primstal von 8 – 10 Uhr und von 11 – 12 Uhr im Pfarrbüro in Vertreter, Tel.: 06875-579; oder an ein Gemeinde- oder Ortsratsmitglied Nonnweiler entweder per E-Mail an: unserer CDU-Fraktionen. kath.pfarrei.primstal@t-online.de oder pfarrei.st.hubertus@web.de Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommt nach St. Wendel, als oder zu den genannten Öffnungszeiten unter Tel. 06873/284 oder Gast von Nadine Schön: Freitag, 17. Sept. 2021, 18 Uhr, St. Wendel, Sta- 06875/229. dion am Sportzentrum. Coronabedingte Anmeldung unter st.wendel@ Anmeldungen für die Gottesdienste am Bostalsee bis Donnerstag saar.cdu.de oder per Tel. 06851-93240. um 18. Uhr tel. unter 06852-496 oder per E-Mail an pfarramt.Neunkir- chen-Nahe@t-online.de. Der SPD Ortsverein Braunshausen Pfarrgemeinderatswahl–Kandidatensuche: unterstützt sie auch diesmal bei der Briefwahl zum deutschen Bundes- Am 6. und 7. Nov. finden in unserer Pfarreiengemeinschaft die Wahlen tag 2021. Haben sie Fragen, oder wünschen Sie Hilfe dann stehen wir zu den „pastoralen Gremien“ statt. Ihnen gerne zur Seite. Auch ein Fahrdienst steht am Sonntag, 26.9., für Für die anstehenden Wahlen suchen wir Menschen ab 16 Jahren, die Sie bereit. Wir holen Sie ab und bringen Sie zum Wahlokal im Bürger- sich vorstellen können, das Leben ihrer Pfarrei und der Pfarreienge- haus. Bitte melden sie sich vorher an unter: Tel. 06873/1784 oder 0151- meinschaft mitzugestalten. 52481163. Kandidatenvorschläge müssen bis 19. Sept. im Pfarrbüro oder beim Stefan Linnig, 1. Vorsitzender Kevin Barth, Stellvert. Wahlausschuss (über den PGR) vorliegen. Das Formular hierzu finden Alle Bürger Sie auf der Homepage des Bistums Trier www.bistum-trier.de/wah- len2021 sowie auf unserer Homepage www.pfarreiengem-nonn weiler.de. Kath. Kirchengemeinde St. Hubertus Nonnweiler/St. Wendalinus Bierfeld: werden angesprochen und informiert. Unser Küster Florian Blaes freut sich über die Spende von Blumen- Bekanntmachungen, kirchliche Nachrichten, schmuck für die Kirchen in Nonnweiler und Bierfeld. Zum Erntedank- Vereinsnachrichten, brandneu und aktuell ! fest (26.9. in Nonnweiler u. 10.10. in Bierfeld) würde er sich ebenfalls 9
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