OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts

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OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts
Januar 2021

                                                                                      147
                                                              Newsletter Nr.

OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts -
Auswirkungen auf die Praxis: Die Modernisierung des Handelsregisterrechts per Anfang
2021 führt zu einigen praxisrelevanten Änderungen. Die Handelsregisterverfahren werden generell vereinfacht und
günstiger. Neu ist es beispielsweise für die meisten Fälle zulässig, dass ein bevollmächtigter Vertreter (einschliesslich
Dritte) die Handelsregisteranmeldung unterzeichnet. Hingegen ist die Handelsregistersperre nur noch mittels
vorsorglicher Massnahmen bei Zivilgericht möglich. Intern sollen neu die AHV-Versichertennummern zur Identifizierung
von Personen genutzt werden, damit eine Personendatenbank geschaffen werden kann. Der vorliegende Newsletter fasst
die wichtigsten Neuerungen sowie die Auswirkungen auf die Praxis zusammen.
OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts
Newsletter Nr. 147 Januar 2021

                                    Überblick
                                    Das Handelsregistersrecht wird modernisiert. Diese Revision soll den Bedürfnissen
                                    der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters gerecht werden. Die relevanten
                                    Änderungen betreffen nicht nur die Handelsregisterverordnung (HRegV), sondern
                                    auch das Obligationenrecht (OR) und die Verordnung über die Gebühren für das
                                    Handelsregister (GebV-HReg). Neben Änderungen des materiellen Rechts handelt es
                                    sich auch um formelle Neuerungen. Neu können für die meisten Fälle Bevollmächtigte
                                    Anmeldungen beim Handelsregister vornehmen, die Handelsregistersperre muss
                                    beim zuständigen Gericht verlangt werden, die «Stampa-Erklärung» wird als
                                    separater Beleg abgeschafft und die Gebühren werden gekürzt. Damit soll die
                                    Wirtschaft jährlich um CHF 14 Mio. entlastet werden.

 Von Flurin Vionnet-Riederer
 Dr. iur., Rechtsanwalt
 Associate
 Telefon direkt: +41 58 658 14 38   Handelsregisteranmeldung                     damit zu rechnen, dass die Handelsregis-
 flurin.vionnet@walderwyss.com                                                   terämter eine restriktive Rechtsauffas-
                                    Bis anhin erlaubte das Handelsregister-
                                                                                 sung vertreten und darum solche
                                    recht nur, dass die Handelsregister-
                                                                                 Vollmachten nicht zulassen werden. Der
                                    anmeldung von zwei Mitgliedern des
                                                                                 Anwendungsbereich für die Unterzeich-
                                    obersten Leitungs- oder Verwaltungs-
                                                                                 nung eines Bevollmächtigten steht unter
                                    organs oder von einem Mitglied mit
                                                                                 dem Vorbehalt von mehreren Ausnah-
                                    Einzelzeichnungsberechtigung unter-
                                                                                 men. So muss auch unter dem neuen
                                    zeichnet wird. Der Personenkreis wird
                                                                                 Recht wie bis anhin der Verwaltungsrat
                                    nun etwas erweitert. Neu ist es in einigen
                                                                                 Anmeldungen für Kapitalerhöhungen
                                    – leider beschränkten Fällen - zulässig,
                                                                                 oder Vorgänge gestützt auf das Fusions-
                                    dass ein Bevollmächtigter (bspw. ein
                                                                                 gesetz unterschreiben. Glücklicherweise
                                    Anwalt, Notar, Treuhänder) die Anmel-
                                                                                 hat das Parlament bereits beschlossen,
                                    dung vornimmt. Auch eine oder mehrere
und Robert von Rosen                                                             die (meisten) relevanten Bestimmungen
                                    für die betroffene Rechtseinheit zeich-
Rechtsanwalt                                                                     im OR dahingehend zu ändern, dass das
                                    nungsberechtigte Personen dürfen
Partner                                                                          OR mit dem Inkrafttreten der Aktien-
                                    gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung
Telefon direkt: +41 58 658 14 63                                                 rechtsrevision (voraussichtlich im Jahr
                                    die Anmeldung vornehmen. Dies verein-
robert.vonrosen@walderwyss.com                                                   2022) grundsätzlich keine vertretungs-
                                    facht das Anmeldeverfahren. Darüber
                                                                                 feindlichen Geschäfte mehr vorsieht. In
                                    hinaus ist zu beachten, dass die betref-
                                                                                 den allermeisten Fällen muss also
                                    fende Bevollmächtigung von einem oder
                                                                                 vorerst noch die Anmeldung wie gehabt
                                    mehreren zeichnungsberechtigten Mit-
                                                                                 unterschrieben werden.
                                    gliedern des obersten Leitungs- oder
                                    Verwaltungsorgans der betroffenen            Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestim-
                                    Rechtseinheit gemäss ihrer Zeichnungs-       mungen erfolgt die Rechtswirksamkeit
                                    berechtigung unterzeichnet werden            des Handelsregistereintrags erst mit
                                    muss; mündliche Bevollmächtigungen           dessen Veröffentlichung im Schweizeri-
                                    oder blosse E-Mails reichen nicht. Die       schen Handelsamtsblatt (SHAB). Im Falle
                                    Einreichung der Vollmacht als einfache       von Kapitalveränderungen von mindes-
                                    Kopie genügt. Sie muss als separates         tens 20 Millionen Franken oder bei
und Katja Schott-Morgenroth
                                    Dokument ausgestaltet sein, unterliegt       Einträgen von börsenkotierten Gesell-
Rechtsanwältin, Notarin
                                    der Öffentlichkeit des Handelsregisters      schaften bleibt weiterhin die Möglichkeit
Partnerin
                                    und ist jeder Anmeldung beizulegen. Die      bestehen, beim Eidgenössischen Amt für
Telefon direkt: +41 58 658 514 80
                                    Identität der Vollmachtnehmerin muss         das Handelsregister (EHRA) eine soge-
katja.schott@walderwyss.com
                                    weder abgeklärt, noch muss ihre Unter-       nannte «Hyperexpressgenehmigung» zu
                                    schrift beglaubigt werden. Noch unge-        verlangen. Diese Genehmigung ändert
                                    klärt ist die Frage der Zulässigkeit von     jedoch nichts an der Rechtswirksamkeit
                                    General- und Untervollmachten. Es ist        des Eintrags. Es ist zu befürchten,
                                                                                                                        1
OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts
Newsletter Nr. 147 Januar 2021

dass die Banken somit auf Sperrkonti         sperren. Dieses Gesuch kann entweder         Ziel zu erreichen, werden die Kosten um
einbezahlte Beträge nicht mehr bereits       vorsorglich oder superprovisorisch           einen Drittel gesenkt. Schätzungen
aufgrund des Handelsregisterauszugs          erfolgen, wobei im zweiten Fall keine        zufolge wird die Wirtschaft damit um
vor Publikation freigeben und das Unter-     Anhörung erfolgt. Für die Praxis bleibt zu   rund CHF 14 Mio. pro Jahr entlastet.
nehmen damit länger auf die Freigabe         hoffen, dass die Involvierung einer          Diese Kostenreduktion wird sich v.a. bei
der Mittel warten muss.                      weiteren Instanz nicht zu grossen Verzö-     den Gebühren für Gründungen bemerk-
                                             gerungen im zeitlich meist sehr sensiblen    bar machen. Die GebV-HReg ist am
                                             Registersperre-Verfahren führt und           1. Januar 2021 in Kraft getreten.
«Stampa-Erklärung»
                                             superprovisorische Massnahmen nur in
Die sogenannten «Stampa-Erklärung»,          klar begründeten Ausnahmefällen              Abschaffung des Instituts der
gemäss welcher bestätigt werden              gewährt werden, ansonsten die nun            Gemeinderschaft
musste, dass keine anderen Sacheinla-        abgeschaffte Handelsregistersperre über
                                                                                          Das Rechtsinstitut der Gemeinderschaft
gen, Sachübernahmen, Verrechnungs-           die Hintertüre weiterleben würde.
                                                                                          (Art. 336 ff. ZGB) ist aufgehoben worden,
tatbestände oder besonderen Vorteile
                                                                                          da das Zivilrecht genügend andere
bestehen, als die in den Belegen genann-
                                                                                          zweckmässige Alternativen (einfache
ten, ist nun abgeschafft. Die Erklärung      Zentrale Datenbank Personen
                                                                                          Gesellschaft, die Kollektiv- und
wird neu zum Inhalt des Errichtungs- und
                                             Neu wird systematisch die                    Kommanditgesellschaft oder die Stiftung)
Kapitalerhöhungsakts. Das Gleiche gilt
                                             AHV-Versichertennummer für die               vorsieht.
bei der Statutenänderung und bei der
                                             Identifizierung natürlicher Personen
nachträglichen Leistung von
                                             verwendet. Die AHV-Versicherten-             Fazit
Kapitaleinlagen.
                                             nummer ist aber nicht öffentlich. Sie soll
                                                                                          Die neuen Vorschriften wurden auf den
                                             nur dazu dienen, eingetragene Personen
                                                                                          1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Eine
                                             künftig gesamtschweizerisch zu identifi-
Übertragung von Stammanteilen                                                             erhebliche Erleichterung bringen die
                                             zieren. Zu diesem Zweck wird derzeit
                                                                                          neuen Bestimmungen zu den Anmeld-
Vereinfacht wurde die Abtretung von          eine sogenannte «zentrale Datenbank
                                                                                          eberechtigten und zur Übertragung von
Stammanteilen einer GmbH zwischen            Personen» geschaffen und jeder einge-
                                                                                          Stammanteilen. Die Abschaffung der
Gesellschaftern. Im Abtretungsvertrag        tragenen natürlichen Person eine Num-
                                                                                          «Stampa-Erklärung» als separater Beleg
muss nicht mehr auf die mit den Stamm-       mer zugeteilt, welche öffentlich und die
                                                                                          erleichtert den Gründungsakt. Die
anteilen verbundenen statutarischen          auch bei künftigen Anmeldungen anzuge-
                                                                                          Abschaffung der Registersperre hat dazu
Rechte und Pflichten hingewiesen wer-        ben ist. Diese Datenbank soll eine perso-
                                                                                          geführt, dass deren missbräuchliche
den, wenn der Erwerber bereits Gesell-       nenbezogene Suche im Handelsregister
                                                                                          Inanspruchnahme nicht mehr möglich ist;
schafter ist. Der Gesetzgeber hat erkannt,   ermöglichen, vergleichbar mit der Suche
                                                                                          gleichzeitig wird in berechtigten Fällen
dass in diesem Fall – im Gegensatz zur       nach eingetragenen Rechtseinheiten.
                                                                                          die Sperre als Folge der neuen Zustän-
Abtretung von Stammanteilen an Dritt-        Um dieses Projekt voranzubringen, sind
                                                                                          digkeit der Gerichte erschwert. Die
personen – kein Schutzbedürfnis besteht.     gewisse Bestimmungen bereits auf den
                                                                                          Schaffung einer zentralen Datenbank
                                             1. April 2020 in Kraft getreten. Diese
                                                                                          Personen für die personenbezogene
                                             Bestimmungen beziehen sich grössten-
                                                                                          Suche wird mehr gewünschte, oder viel-
Registersperre                               teils auf die Informationsbeschaffung der
                                                                                          leicht auch ungewünschte, Transparenz
                                             Behörden, haben aber keinen
Die Revision führt weiter dazu, dass die                                                  bringen. So wird es künftig ganz einfach
                                             nennenswerten Einfluss auf die Praxis.
Registersperre auf Verordnungsstufe                                                       möglich sein herauszufinden, in welchen
abgeschafft wird. So war es unter dem                                                     Unternehmen eine gewisse Person
alten Recht möglich, die Handelsregister-                                                 eingetragen ist. Zu begrüssen ist die
                                             Tiefere Gebühren
sperre direkt beim zuständigen Handels-                                                   Reduktion der Gebühren um einen Drittel.
register zu verlangen, und dies ohne         Neben der Totalrevision der HRegV wurde
Angabe von Gründen. Neu ist eine             auch die GebV-HReg revidiert. Neu gilt für
                                                                                          Der Walder Wyss Newsletter kommentiert neue Entwick-
Handelsregistersperre beim zuständigen       die Handelsregisterämter uneinge-
                                                                                          lungen und wichtige Themen des Schweizer Rechts. Die
Gericht zu verlangen, wobei hierfür eine     schränkt das Kostendeckungs- und das         darin enthaltenen Informationen und Kommentare stellen
begründete Eingabe nach Massgabe der         Äquivalenzprinzip (Art. 941 Abs. 3 OR).      keine rechtliche Beratung dar, und die erfolgten Ausfüh-
                                                                                          rungen sollten nicht ohne spezifische rechtliche Beratung
Zivilprozessordnung einzureichen ist. Das    Damit ist der Gesamtbetrag der erhobe-
                                                                                          zum Anlass für Handlungen genommen werden.
Gericht wird im Falle einer Gutheissung      nen Abgaben auf die Gesamtkosten des
das zuständige Handelsregisteramt            Gemeinwesens für den betreffenden            © Walder Wyss AG, Zürich, 2021

anweisen, den Handelsregistereintrag zu      Verwaltungszweig limitiert. Um dieses
                                                                                                                                                     2
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