OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts
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Januar 2021 147 Newsletter Nr. OR und HRegV | Modernisierung des Handelsregisterrechts - Auswirkungen auf die Praxis: Die Modernisierung des Handelsregisterrechts per Anfang 2021 führt zu einigen praxisrelevanten Änderungen. Die Handelsregisterverfahren werden generell vereinfacht und günstiger. Neu ist es beispielsweise für die meisten Fälle zulässig, dass ein bevollmächtigter Vertreter (einschliesslich Dritte) die Handelsregisteranmeldung unterzeichnet. Hingegen ist die Handelsregistersperre nur noch mittels vorsorglicher Massnahmen bei Zivilgericht möglich. Intern sollen neu die AHV-Versichertennummern zur Identifizierung von Personen genutzt werden, damit eine Personendatenbank geschaffen werden kann. Der vorliegende Newsletter fasst die wichtigsten Neuerungen sowie die Auswirkungen auf die Praxis zusammen.
Newsletter Nr. 147 Januar 2021 Überblick Das Handelsregistersrecht wird modernisiert. Diese Revision soll den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters gerecht werden. Die relevanten Änderungen betreffen nicht nur die Handelsregisterverordnung (HRegV), sondern auch das Obligationenrecht (OR) und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg). Neben Änderungen des materiellen Rechts handelt es sich auch um formelle Neuerungen. Neu können für die meisten Fälle Bevollmächtigte Anmeldungen beim Handelsregister vornehmen, die Handelsregistersperre muss beim zuständigen Gericht verlangt werden, die «Stampa-Erklärung» wird als separater Beleg abgeschafft und die Gebühren werden gekürzt. Damit soll die Wirtschaft jährlich um CHF 14 Mio. entlastet werden. Von Flurin Vionnet-Riederer Dr. iur., Rechtsanwalt Associate Telefon direkt: +41 58 658 14 38 Handelsregisteranmeldung damit zu rechnen, dass die Handelsregis- flurin.vionnet@walderwyss.com terämter eine restriktive Rechtsauffas- Bis anhin erlaubte das Handelsregister- sung vertreten und darum solche recht nur, dass die Handelsregister- Vollmachten nicht zulassen werden. Der anmeldung von zwei Mitgliedern des Anwendungsbereich für die Unterzeich- obersten Leitungs- oder Verwaltungs- nung eines Bevollmächtigten steht unter organs oder von einem Mitglied mit dem Vorbehalt von mehreren Ausnah- Einzelzeichnungsberechtigung unter- men. So muss auch unter dem neuen zeichnet wird. Der Personenkreis wird Recht wie bis anhin der Verwaltungsrat nun etwas erweitert. Neu ist es in einigen Anmeldungen für Kapitalerhöhungen – leider beschränkten Fällen - zulässig, oder Vorgänge gestützt auf das Fusions- dass ein Bevollmächtigter (bspw. ein gesetz unterschreiben. Glücklicherweise Anwalt, Notar, Treuhänder) die Anmel- hat das Parlament bereits beschlossen, dung vornimmt. Auch eine oder mehrere und Robert von Rosen die (meisten) relevanten Bestimmungen für die betroffene Rechtseinheit zeich- Rechtsanwalt im OR dahingehend zu ändern, dass das nungsberechtigte Personen dürfen Partner OR mit dem Inkrafttreten der Aktien- gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung Telefon direkt: +41 58 658 14 63 rechtsrevision (voraussichtlich im Jahr die Anmeldung vornehmen. Dies verein- robert.vonrosen@walderwyss.com 2022) grundsätzlich keine vertretungs- facht das Anmeldeverfahren. Darüber feindlichen Geschäfte mehr vorsieht. In hinaus ist zu beachten, dass die betref- den allermeisten Fällen muss also fende Bevollmächtigung von einem oder vorerst noch die Anmeldung wie gehabt mehreren zeichnungsberechtigten Mit- unterschrieben werden. gliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans der betroffenen Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestim- Rechtseinheit gemäss ihrer Zeichnungs- mungen erfolgt die Rechtswirksamkeit berechtigung unterzeichnet werden des Handelsregistereintrags erst mit muss; mündliche Bevollmächtigungen dessen Veröffentlichung im Schweizeri- oder blosse E-Mails reichen nicht. Die schen Handelsamtsblatt (SHAB). Im Falle Einreichung der Vollmacht als einfache von Kapitalveränderungen von mindes- Kopie genügt. Sie muss als separates tens 20 Millionen Franken oder bei und Katja Schott-Morgenroth Dokument ausgestaltet sein, unterliegt Einträgen von börsenkotierten Gesell- Rechtsanwältin, Notarin der Öffentlichkeit des Handelsregisters schaften bleibt weiterhin die Möglichkeit Partnerin und ist jeder Anmeldung beizulegen. Die bestehen, beim Eidgenössischen Amt für Telefon direkt: +41 58 658 514 80 Identität der Vollmachtnehmerin muss das Handelsregister (EHRA) eine soge- katja.schott@walderwyss.com weder abgeklärt, noch muss ihre Unter- nannte «Hyperexpressgenehmigung» zu schrift beglaubigt werden. Noch unge- verlangen. Diese Genehmigung ändert klärt ist die Frage der Zulässigkeit von jedoch nichts an der Rechtswirksamkeit General- und Untervollmachten. Es ist des Eintrags. Es ist zu befürchten, 1
Newsletter Nr. 147 Januar 2021 dass die Banken somit auf Sperrkonti sperren. Dieses Gesuch kann entweder Ziel zu erreichen, werden die Kosten um einbezahlte Beträge nicht mehr bereits vorsorglich oder superprovisorisch einen Drittel gesenkt. Schätzungen aufgrund des Handelsregisterauszugs erfolgen, wobei im zweiten Fall keine zufolge wird die Wirtschaft damit um vor Publikation freigeben und das Unter- Anhörung erfolgt. Für die Praxis bleibt zu rund CHF 14 Mio. pro Jahr entlastet. nehmen damit länger auf die Freigabe hoffen, dass die Involvierung einer Diese Kostenreduktion wird sich v.a. bei der Mittel warten muss. weiteren Instanz nicht zu grossen Verzö- den Gebühren für Gründungen bemerk- gerungen im zeitlich meist sehr sensiblen bar machen. Die GebV-HReg ist am Registersperre-Verfahren führt und 1. Januar 2021 in Kraft getreten. «Stampa-Erklärung» superprovisorische Massnahmen nur in Die sogenannten «Stampa-Erklärung», klar begründeten Ausnahmefällen Abschaffung des Instituts der gemäss welcher bestätigt werden gewährt werden, ansonsten die nun Gemeinderschaft musste, dass keine anderen Sacheinla- abgeschaffte Handelsregistersperre über Das Rechtsinstitut der Gemeinderschaft gen, Sachübernahmen, Verrechnungs- die Hintertüre weiterleben würde. (Art. 336 ff. ZGB) ist aufgehoben worden, tatbestände oder besonderen Vorteile da das Zivilrecht genügend andere bestehen, als die in den Belegen genann- zweckmässige Alternativen (einfache ten, ist nun abgeschafft. Die Erklärung Zentrale Datenbank Personen Gesellschaft, die Kollektiv- und wird neu zum Inhalt des Errichtungs- und Neu wird systematisch die Kommanditgesellschaft oder die Stiftung) Kapitalerhöhungsakts. Das Gleiche gilt AHV-Versichertennummer für die vorsieht. bei der Statutenänderung und bei der Identifizierung natürlicher Personen nachträglichen Leistung von verwendet. Die AHV-Versicherten- Fazit Kapitaleinlagen. nummer ist aber nicht öffentlich. Sie soll Die neuen Vorschriften wurden auf den nur dazu dienen, eingetragene Personen 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Eine künftig gesamtschweizerisch zu identifi- Übertragung von Stammanteilen erhebliche Erleichterung bringen die zieren. Zu diesem Zweck wird derzeit neuen Bestimmungen zu den Anmeld- Vereinfacht wurde die Abtretung von eine sogenannte «zentrale Datenbank eberechtigten und zur Übertragung von Stammanteilen einer GmbH zwischen Personen» geschaffen und jeder einge- Stammanteilen. Die Abschaffung der Gesellschaftern. Im Abtretungsvertrag tragenen natürlichen Person eine Num- «Stampa-Erklärung» als separater Beleg muss nicht mehr auf die mit den Stamm- mer zugeteilt, welche öffentlich und die erleichtert den Gründungsakt. Die anteilen verbundenen statutarischen auch bei künftigen Anmeldungen anzuge- Abschaffung der Registersperre hat dazu Rechte und Pflichten hingewiesen wer- ben ist. Diese Datenbank soll eine perso- geführt, dass deren missbräuchliche den, wenn der Erwerber bereits Gesell- nenbezogene Suche im Handelsregister Inanspruchnahme nicht mehr möglich ist; schafter ist. Der Gesetzgeber hat erkannt, ermöglichen, vergleichbar mit der Suche gleichzeitig wird in berechtigten Fällen dass in diesem Fall – im Gegensatz zur nach eingetragenen Rechtseinheiten. die Sperre als Folge der neuen Zustän- Abtretung von Stammanteilen an Dritt- Um dieses Projekt voranzubringen, sind digkeit der Gerichte erschwert. Die personen – kein Schutzbedürfnis besteht. gewisse Bestimmungen bereits auf den Schaffung einer zentralen Datenbank 1. April 2020 in Kraft getreten. Diese Personen für die personenbezogene Bestimmungen beziehen sich grössten- Suche wird mehr gewünschte, oder viel- Registersperre teils auf die Informationsbeschaffung der leicht auch ungewünschte, Transparenz Behörden, haben aber keinen Die Revision führt weiter dazu, dass die bringen. So wird es künftig ganz einfach nennenswerten Einfluss auf die Praxis. Registersperre auf Verordnungsstufe möglich sein herauszufinden, in welchen abgeschafft wird. So war es unter dem Unternehmen eine gewisse Person alten Recht möglich, die Handelsregister- eingetragen ist. Zu begrüssen ist die Tiefere Gebühren sperre direkt beim zuständigen Handels- Reduktion der Gebühren um einen Drittel. register zu verlangen, und dies ohne Neben der Totalrevision der HRegV wurde Angabe von Gründen. Neu ist eine auch die GebV-HReg revidiert. Neu gilt für Der Walder Wyss Newsletter kommentiert neue Entwick- Handelsregistersperre beim zuständigen die Handelsregisterämter uneinge- lungen und wichtige Themen des Schweizer Rechts. Die Gericht zu verlangen, wobei hierfür eine schränkt das Kostendeckungs- und das darin enthaltenen Informationen und Kommentare stellen begründete Eingabe nach Massgabe der Äquivalenzprinzip (Art. 941 Abs. 3 OR). keine rechtliche Beratung dar, und die erfolgten Ausfüh- rungen sollten nicht ohne spezifische rechtliche Beratung Zivilprozessordnung einzureichen ist. Das Damit ist der Gesamtbetrag der erhobe- zum Anlass für Handlungen genommen werden. Gericht wird im Falle einer Gutheissung nen Abgaben auf die Gesamtkosten des das zuständige Handelsregisteramt Gemeinwesens für den betreffenden © Walder Wyss AG, Zürich, 2021 anweisen, den Handelsregistereintrag zu Verwaltungszweig limitiert. Um dieses 2
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