Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
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Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zielsetzung.........„„„...„„„„„„„„„„.„„„„„.„„„„„„„..„„„„„„„.....„.....„„„..„„.„..„„„l Art. 2 Rechtsgrundlage „„...„.„.„....„.....„......................„„„„„„„„„„....„..„„.....„.„„.„„.„J. Art. 3 Offenlegung der Interessensbindungen........„...„„„.„....„„„„...„..„„„„.„..„„...„2 B. Organisation und Geschäftsführung Gemeinderat Art. 4 Ressorts 3 Art. 5 Ressort Präsidiales 3 Art. 6 Ressort Hochbau 3 Art. 7 Ressort Finanzen 4 Art. 8 Ressort Gesundheit 4 Art. 9 Ressort Liegenschaften„„„„„.„„.„„.„„„..„.„„„..„„„„„„„.„„„.„„„„„„„„„„„„„„„5 Art. 10 Ressort Sicherheit _____.__._,.....,...._......_...,..___.__.,._._..___.._________.________________________________ 5 Art. 11 Ressort Soziales 6 Art. 12 Ressort Infrastruktur „__„__._____.____.._„_.___.._._.....„_____._____..___.,____..„,_.__._...__.._____..6 Art. 13 RessortlT ..._,„_..__„_____..__._..___..._.__.__. _,.,^^^^^^^^^^^ 6 Art. 14 Konstituierung„„„„„„„.„„„.„„...„.„.„„„„„.......„.„„„.„....„„„„„„„„.„„„„„„„„„.„..7 Art. 15 Vertretung in Organisationen.„..„„„.„„„.„„„„..„..„„„„„„„..„„„„„„„„„„„„„„„„ 7 C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesamtbehörde Art. 16 Allgemeines...............................................................................................................8 Art. 17 Sitzungsturnus..........„„.„„..„„„....„.„.........„„.....„„„„...„.„„.„.„.„.....„.„......„„...„.8 Art. 18 Sitzungsvorbereitung................„„..„„.„„„....................................................„....„.„ 8 Art. 19 Sitzungseinladung...„..........„..„„..„..„„„„...„„„„„„.„..„„„„„„.....................„........„8 Art. 20 Aktenauflage..........„....,...,,..,,,..,........,.,,,,.,.„....,,.,.....„.,...,„....,,..........,8 Art. 21 Geschäftsarten _.._.__...__.___,...__......._...____.,...,......___._______...______.__....___..._____......____.___.. 9 Art. 22 Protokollgenehmigung„„„„.„„„„„„„„„„...„.„.„.„„.„„„„.........„„„„„...„„„„„„.„.„9 Art. 23 Sitzungsteilnahme „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„....„„„„„„„„..„...„.„„„„„„9 Art. 24 Beizug von Sachverständigen „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„10 Art. 25 Abstimmungen...............„.„...........„..„„..............„„„„.„.„.....„...........„........„..„.„..10 Art. 26 Präsidialentscheid.. .______._._„__,._.__......_...„..___.__.__._..__„„__„_____„______„_________1Q Art. 27 Protokollführung....„.......„.....„.............„.....................„............„..........„.................10 Art. 28 Kollegialitätsprinzip...„.„„.................„„...............„.„„„.„.......„„„.„„........„„„„„„10 Art. 29 Schweigepflicht.............................................................................................11 Art. 30 Ausstandspflicht.„„................„„„......„.......,...................„.............„.„..........„.„....1.l Art. 31 Vollzug der Geschäfte ........................................................................................11 Art. 32 Information der Öffentlichkeit ....._.._._ ..11 D. Geschäftsbereiche Art. 33 Verantwortung Ressortvorsteher „„„„.„.„„„...„.„„„„„...„„„„„„„„„„„„„„„„„„12 Art. 34 Stellvertretung...............................................„..........................................................12 Art. 35 Entschädigung bei Stellvertretung.„„„„„„„..„„..„„„„.„„„.„„„„„..„„„„„„..„..„12 Art. 36 Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten in Zweckverbänden und anderen Gemeinden 12
Inhaltsverzeichnis Art. 37 Abgrenzung zur Verwaltung..................................................................................!?. Art. 38 Weisungsrecht gegenüber dem Personal............„„.„„„„„.„.„„„„„.„.„.„„„....13 Art. 39 Finanzkompetenzen...„„„„.„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„.„...„.„„.13 Art. 40 Submissionsgrundsätze freihändiges Verfahren...^.„„„„„„„„„.„„„„„„„„„.„13 Art. 41 Visieren von Belegen...„„„.„..„„......„„„..„.„„..........„.........................„„„..„„.„.„13 Art. 42 Aktenbewirtschaftung..........„„„........„„...„„.„...„..„„.„.„„..„....„„.„.„..„.„............14 E. Weitere Bestimmungen Art. 43 Beleuchtender Bericht...,.....,.......,........,.,.....,...,.........,.,,............,......,.......^ Art. 44 Unterschriftenregelung„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„15 Art. 45 Umgang mit den Medien „.„.„.„„„....„„„„„„„.„...„„.„„.„„...„.„„„..„„„„„„„„„„15 Art. 46 Social Media Plattformen ___.__.__._...________._____„.„_.__.___.._..___..._..„_..__._____..____________J5 Art. 47 Schnittstellen und Konflikte ...__. ......_.,.__ __.„15 F. Kommissionen und ständige Ausschüsse Art. 48 Anzahl Mitglieder Wahlbüro.........„.„...„........................„......„.....„..„...„.„„..„„„.16 Art. 49 Weitere temporäre Organe „„„„„„„„„„„„.„„„..„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„16 Art. 50 Unterschriftenregelung............................................„........................................„..16 Art. 51 Auskunft und lnformationspflicht„„„..„„..„„.„„„....„..„„...„...„.„...„.................16 G. Organisation und Leitung der Verwaltung Art. 52 Aufgaben und Kompetenzen......„„„„....„„„„„„„.„„„„„„.„„„„„„„„„..„„.„..„„„17 Art. 53 Personalanstellungen „„„„„„„.„„....„„.„„„„„„„„....„„„.„.„.„.....„„..„„„.............17 Art. 54 Gemeindeschreiber 17 Art. 55 Abteilungsleitungen„„„„„„„.„„„„„„„„„„„„.„„„„„„.„„......„„.„„„„„„.„„„„„„„„ 17 H. Regelung weiterer Einzelheiten Art. 56 Abnahme GemeindeversammlungsprotokolL„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„1.8 Art. 57 Amtliches Publikationsorgan........„„.„..„„„„.....„.„„„.....................„„„„„..„„.....18 l. Schlussbestimmungen Art. 58 Inkrafttreten .,.__._.„..________._.___.___________._„.__ 19 Art. 59 Anderungen.„„„„„„„„„„.„„„..„„„„„....„„.„.„...„„„„..„„...„„..„....„„.„„„„„...„.„„19 Art. 60 Aufhebung früherer Erlasse „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„^„.„„^^„„^„„„„.„.„.^^19
A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung Entsprechend dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau gelten alle Personen und Funktionsbezeichnungen dieses Organisationsreglements des Gemeinderats Hüttikon, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter. Art. 1 Zielsetzung 1 Der Gemeinderat Hüttikon erlässt im Sinne von Art. 24 Ziff. 1 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit §§ 47 ff des Gemeindegesetzes (GG) dieses Organisationsreglement im Bestreben, den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt durch eine verantwortungsbewusste und effiziente Behörden- und Verwaltungstätigkeit gerecht zu werden. Das Organisationsreglement bestimmt: • Gemeinsame Bestimmungen für alle Behörden, Kommissionen und die Verwaltung • die Organisation und Geschäftsführung des Gemeinderates • die Aufgabenzuweisungen • die Organisation und Leitung der Gemeindeverwaltung • unterstellte Kommissionen und deren Geschäftsführung • die Aufgabenübertragung an Gemeindeangestellte • die Kompetenzen und die Verantwortung von Kommissionen, Gemeinderatsmitgliedern und Gemeindeangestellten • die Zusammenarbeit von Gemeinderat und Kommissionen • die Organisation beratender Kommissionen und Ausschüsse • weitere Gegenstände, die nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung oder einer anderen Gemeindebehörde fallen 2 Anderen Kommissionen wird freigestellt, ergänzende Bestimmungen für ihre Organisation und Geschäftsführung zu erlassen. Diese haben sich jedoch an diesem Reglement zu orientieren und sind vom Gemeinderat genehmigen zu lassen. Art. 2 Rechtsgrundlage Das Organisationsreglement stützt sich auf Art. 24 Ziffer 1 der Gemeindeordnung. Im Übrigen wird auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Gemeindegesetz und die Gemeindeordnung verwiesen. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 1
A. Allgemeine Bestimmungen Art. 3 Offenlegung der Interessensbindungen 1 Die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission legen im Sinne von § 42 Abs. 2 GG sowie Art. 18 GO ihre Interessensbindungen in folgendem Umfang offen: a. ihre beruflichen Tätigkeiten, b. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes, c. ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts 2 Die Interessensbindungen werden zu Beginn einer neuen Amtsperiode durch die Präsidialabteilung bei den Behördenmitgliedern erhoben und via Webseite der Gemeinde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Interessenbindungen werden zudem jährlich Anfangs Kalenderjahr überprüft. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 2
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemeinde rat Art. 4 Ressorts Gestützt auf Art. 44 GG gliedert sich die Verwaltung in folgende neun Ressorts: a. Präsidiales b. Hochbau c. Finanzen d. Gesundheit e. Liegenschaften f. Sicherheit g. Soziales h. Infrastruktur i. IT Der jeweilige Ressortvorstand steht der Abteilung vor. Art. 5 Ressort Präsidiales 1 Dem Ressort Präsidiales sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Abstimmungen und Wahlen Gemeindeversammlungen Gemeinderat Leitung der Gemeindeverwaltung Personalwesen Bürgerrechtswesen Information, Datenschutz und Archiv Offentlichkeitsarbeit und Repräsentation Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Gemeinden Gemeindeführungsorgan (GFO) Regionale Planung (ZPF) Beitragswesen Beziehungen nach aussen (Gewerbe, Vereine, Parteien etc.) Kultur 2 Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindeversammlungen, die Gemeinderatssitzungen und das Wahlbüro. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 3
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemein derat Art. 6 Ressort Hochbau 1 Dem Ressort Hochbau sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Planung (Regional-, Orts-, Quartier-, Raum- und Verkehrsplanung, mit Ausnahme derZPF) Quartierpläne Baubewilligungen und Baupolizei Reklamewesen Baulicher Brandschutz (Feuerpolizei) Baulicher Zivilschutz (inkl. periodische Schutzraumkontrolle) Heimatschutz, Denkmalpflege Baulicher Umweltschutz / Feuerungskontrolle Art. 7 Ressort Finanzen 1 Dem Ressort Finanzen sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Finanzverwaltung / Besoldungswesen Budget, Jahresrechnung und Finanzplanung Mittelbewirtschaftung Versicherungswesen (Personalversicherungen, Sachversicherungen) Gebührenerhebung (Wasser, Abwasser, Kehricht) Steuerwesen Öffentlicher Verkehr (SBB, ZW, VBG, Flughafen) Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 4
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemeinderat Art. 8 Ressort Gesundheit 1 Dem Ressort Gesundheit sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Gesundheitswesen Gesundheitspolizei, Lebensmittelkontrolle Leben im Alter Pflegewesen und Pflegefinanzierung (stationäre und ambulante Pflege) Friedhofs- und Bestattungswesen Tierseuchenbekämpfung Abfallbewirtschaftung und -entsorgung Art. 9 Ressort Liegenschaften 1 Dem Ressort Liegenschaften sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Gemeindeeigenes Grundeigentum Liegenschaftenhandel (Kauf/Verkauf von überbauten und von nicht überbauten Grundstücken im Verwaltungs- und Finanzvermögen (ausser im Zusammenhang mit Tiefbauten)) Gemeindeeigene Gebäude (Planung, Bau und Unterhalt) Liegenschaftenverwaltung (inklusive Abschluss und Bewirtschaftung von Mietverträgen) von Liegenschaften im Verwaltungs- und Finanzvermögen Abschluss und Bewirtschaftung von Mietverträgen bei gemieteten Liegenschaften Verpachtung des landwirtschaftlichen Pachtlandes Öffentliche Grün- und Parkanlagen Mobiliar Liegenschaften- und Unterhaltsstrategie Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 5
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemeinderat Art. 10 Ressort Sicherheit 1 Dem Ressort Sicherheit sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Einwohner- und Fremdenkontrolle Zivilstandswesen Polizeiwesen Verkehrswesen (Verkehrssicherheit und -signalisation, Fahrbewilligungen) Verkehrsführung während Baustellen und polizeiliche Massnahmen zurVerkehrsberuhigung Benutzung öffentlicher Grund (ohne baurechtliches Bewilligungsverfahren) Tierschutz und -haltung Fundbüro Plakatwesen Zivilschutz Feuerwehr (inkl. feuertechnischer Brandschutz) Militär Schiesswesen und Schiessanlage Art. 11 Ressort Soziales 1 Dem Ressort Soziales sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Sozialhilfe, wirtschaftliche und persönliche Hilfe Asyl- / Flüchtlingswesen inklusive Koordination der Freiwilligenarbeit Alimentenbevorschussung Gesetzliche Jugendhilfe Jugendarbeit Jugend- und Erwachsenenberatung Zusatzleistungen AHV/IV AHV-Zweigstelle Ausserschulische Kindertagesstätten und Kinderhorte Beschäftigungsprogramme Aufsicht über Pflegekinderwesen (Krippen, Tagesfamilien etc.) Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 6
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemeinderat Art. 12 Ressort Infrastruktur 1 Dem Ressort Infrastruktur sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Wasserversorgung Siedlungsentwässerung / Kanalisation Projektierung und Realisierung Tiefbauten Bau, Unterhalt, Reinigung und Betrieb Gemeindestrassen Gewässerschutz und Gewässerunterhalt Land- und Forstwirtschaft Naturschutz Jagd und Fischerei (inkl. Verpachtung Jagdrevier) Allgemeiner Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung) Flurwege, Waldwege Kommunikationsanlagen und -netze (Strom, Telekommunikation, Kabelfernsehen usw.) Erteilung von Konzessionen für unterirdische Beanspruchung auf öffentlichem Grund Landgeschäfte im Zusammenhang mit Tiefbauten Vermessungswesen / Grundbuchwesen Geografische Informationssysteme (LIS/GIS) Art. 13 Ressort IT 1 Dem Ressort IT sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet: Webauftritt der Politischen Gemeinde Hüttikon Digitale Geschäftsverwaltung Computer Software der Verwaltung Computer Hardware der Verwaltung eGovernment/ Digitalisierung Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 7
ß. Organisation und Geschäftsführung Gemeinde rat Art. 14 Konstituierung 1 Der Gemeinderat, die Kommissionen und Ausschüsse konstituieren sich unter Vorbehalt des übergeordneten Rechts selber. Wünscht ein wieder gewähltes Mitglied sein bisheriges Amt weiterzuführen, so soll diesem Begehren nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Bisherige Mitglieder können in der Reihenfolge ihres Dienstalters und die neuen Mitglieder in der Rangfolge ihrer Stimmenzahl ihre Wünsche geltend machen. 2 Zu Beginn jeder Amtsdauer teilt der Gemeinderat seinen fünf Mitgliedern die in Artikel 4 definierten Ressorts zu. Jedes Mitglied ist zu der Übernahme des zugeteilten Ressorts verpflichtet. Für jedes Ressort wird eine Stellvertretung bestimmt. 3 Die Zuteilung der Ressorts gilt in der Regel für die ganze Amtsdauer. Nach einer Ersatzwahl beschliesst der Gemeinderat, welches Ressort das neu gewählte Mitglied übernimmt. Eine Änderung der Ressortverteilung unter den Mitgliedern des Gemeinderats kann nach einer Ersatzwahl oder bei Vorliegen besonderer Gründe auch während der Amtsdauer vorgenommen werden. 4 Bei der Konstituierung kann der Gemeinderat einzelne Aufgaben eines Ressorts auch einem anderen Ratsmitglied übertragen. Art. 15 Vertretung in Organisationen Soweit die Gemeindeordnung keine anders lautenden Bestimmungen enthält, legt der Gemeinderat die Vertretung der politischen Gemeinde in Zweckverbänden, Interessengemeinschaften und anderen Organisationen fest. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 8
C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesamtbehörde Art. 16 Allgemeines 1 Die Tätigkeit des Gemeinderats richtet sich nach dem Gemeindegesetz und nach der Gemeindeordnung sowie den diesbezüglichen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Grundsatzentscheiden. 2 Der Gemeinderat entscheidet in allen Belangen, die nicht gemäss Gemeindeordnung oder Organisationsreglement einer anderen Instanz übertragen sind. 3 Der Gemeinderat entscheidet weiter über Kompetenzanstände unter Verwaltungsabteilungen und Ausschüssen. 4 Er beurteilt im Sinne von § 170 GG auch Einsprachen gegen Entscheide von Ressortvorstehern, Ausschüssen und Gemeindeangestellten, sofern gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Instanzenzug vorsehen. Art. 17 Sitzungsturnus / Terminplanung Die Terminliste für das ganze Jahr wird jeweils spätestens bis Ende November des Vorjahrs festgesetzt. Die Sitzungen finden in der Regel jeden zweiten Montag im Sitzungszimmer des Gemeindehauses statt. Art. 18 Sitzungsvorbereitung 1 Der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter ist für die ordnungsgemässe Vorbereitung der Sitzungen verantwortlich. Die Ressortvorstände oder die Abteilungsleiter haben die Geschäfte, die zu behandeln sind, mit allen erforderlichen Akten bis Donnerstag vor der Sitzung, 12:00 Uhr, dem Gemeindeschreiber zu übergeben. Für verspätet eingereichte Geschäfte oder bei Fehlen der nötigen Unterlagen besteht kein Anspruch auf Behandlung an der kommenden Sitzung. 2 Die Abteilungsleiter haben die Geschäfte im Geschäftsverwaltungsprogramm zu erfassen und das Geschäft für die Sitzung zu traktandieren. 3 Umfangreiche Geschäfte, welche offensichtlich längere Vorbereitungs-, Präsentations- oder Beratungszeit erfordern, sind dem Gemeindeschreiber mindestens zwei Wochen im Voraus anzumelden. 4 Wenn mehrere Ressorts an einem Geschäft mit wesentlichem Umfang beteiligt sind, hat der zuständige Ressortvorsteher im Mitberichtsverfahren die weiteren Stellungnahmen einzuholen, bevor er seinen Antrag der Gesamtbehörde vorlegt. Art. 19 Sitzungseinladung Der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter ist für die ordnungsgemässe Vorbereitung der Sitzung verantwortlich. Die ausführliche Traktandenliste muss den Ratsmitgliedern spätestens am Freitag vor der Sitzung, um 18:00 Uhr, auf elektronischem Weg zugänglich gemacht werden. Art. 20 Aktenauflage 1 Der Gemeindeschreiber ist für die vollständige Zusammenstellung der Sitzungsakten verantwortlich. Er wird dabei vom für das Geschäft zuständigen Gemeinderatsmitglied unterstützt. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 9
C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesa m tbeh ö r de 2 Alle für die Beurteilung und Entscheidungsfindung massgebenden Akten sind ab Freitag vor dem Sitzungstermin, 18:00 Uhr, elektronisch zum Aktenstudium einsehbar. 3 Die Akten müssen während der Auflagedauer in unverändertem Zustand belassen werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden, müssen diese zwingend nachvollziehbar sein. Die Mitglieder des Gemeinderats sind verpflichtet, die Akten vorgängig angemessen zu studieren. Art. 21 Geschäftsarten 1 Es bestehen folgende Geschaftsarten: 2 Beschlussgeschäft Der zuständige Ressortvorstand erläutert das Antragsgeschäft einleitend in Kurzform. Anschliessend findet Beratung und Beschlussfassung statt. Auf eine Beratung kann verzichtet werden, wenn keines der Ratsmitglieder beim Aktenstudium die Diskussion verlangte und das Geschäft einstimmig angenommen wurde. 3 Diskussionsgeschäft Über diese Geschäfte findet in der Reget keine Beschlussfassung statt. Sie dienen unter anderem der Vorberatung späterer Beschlussgeschäfte. Die Akten müssen aufliegen. Wenn nötig, ist dazu eine Fragestellung festzuhalten. Der Ressortvorstand referiert einleitend. Es findet keine Protokollierung statt. Es werden nur Notizen, Aufträge und Stichworte festgehalten. In Ausnahmefällen kann von einem Ratsmitglied die Beschlussfassung verlangt werden. Vor der Sitzung hat das Ratsmitglied seinen Antrag schriftlich zu formulieren und begründen. Unter diesen Umständen wird das Geschäft in ein Beschlussgeschäft umgewandelt. 4 Kenntnisnahmen Vor der Sitzung werden Akten aus den einzelnen Ressorts bzw. Verwaltungsabteilungen gesammelt und den Ratsmitgliedern in der Geschäftsverwaltung zur Kenntnisnahme aufgelegt. 5 Verschiedenes und Termine Nach der Behandlung aller Geschäfte ist das Wort frei für Mitteilungen aus den Ressorts bzw. den Verwaltungsabteilungen, die für die Information des gesamten Gemeinderats wichtig sind. Die Mitglieder des Gemeinderats sind verpflichtet, in diesem Rahmen laufend über das Geschehen in ihren Ressorts zu informieren. Einladungen und Termine sind in der Geschäftsverwaltung zu erfassen oder physisch aufzulegen. Besprochen werden wichtige Anlässe bzw. die Teilnahme daran. 6 Dringliche Geschäfte Auf Anträge, die von Ratsmitgliedern an der Sitzung gestellt werden, wird nur eingetreten, wenn die Mehrheit der Behörde die Dringlichkeit anerkennt. 7 Die zuständigen Verwaltungsstellen bestimmen nach Rücksprache mit dem Ressortvorsteher die Geschäftsart, die Mehrheit der Behörde die Dringlichkeit. Art. 22 Protokollgenehmigung Das ganze Protokoll der letzten Sitzung ist in der Geschäftsverwaltung einsehbar. Das Protokoll muss von allen Ratsmitgliedern gelesen und an der nächsten Gemeinderatssitzung zur Genehmigung unterbreitet werden. Art. 23 Sitzungsteilnahme Ohne dringende Gründe darf kein Mitglied des Gemeinderats unentschuldigt der Sitzung fernbleiben. Ratsmitglieder, die an einer Sitzung nicht teilnehmen können, benachrichtigen rechtzeitig den Präsidenten oder den Gemeindeschreiber und melden diesen auch längere Ortsabwesenheiten. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 10
C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesa m tbehörde Art. 24 Beizug von Sachverständigen Über die Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen entscheidet der Gemeindepräsident. Art. 25 Abstimmungen Grundsätzlich wird nur über die aufderTraktandenliste aufgeführten Geschäfte Beschluss gefasst. Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 der 5 Gemeinderatsmitglieder, anwesend sind. Wenn nur 3 Mitglieder anwesend sind, ist zur Fassung von Beschlüssen und zur Vornähme von Wahlen Einstimmigkeit erforderlich. 2 Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet. 3 Stehen mehrere Anträge einander gegenüber, so wird durch offenes Handmehr abgestimmt. 4 Der Präsident stimmt mit. 5 Bei Stimmengleichheit gilt derjenige Antrag als angenommen, für den der Präsident gestimmt hat. 6 Ergibt sich aus der Beratung eine einheitliche Meinungsbildung oder wird auf weitere Diskussion verzichtet, so kann der Präsident die Zustimmung zum vorliegenden Antrag ohne formelle Abstimmung feststellen. 7 Über allfällige Ordnungs- und Zusatzanträge muss zuerst abgestimmt werden. 8 Die Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg ist nur bei Zirkularbeschlüssen zugelassen. Zirkularbeschlüsse sind an der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung im Rahmen der Beschlussgeschäfte mitzuteilen und in das Gemeinderatsprotokoll aufzunehmen. 9 Hingegen ist es auch einem abwesenden Behördenmitglied erlaubt, schriftliche Anträge über einen Beratungsgegenstand zu stellen. Art. 26 Präsidialentscheid Präsidialentscheide gemäss § 41 Abs. 1 GG sind dem Gemeinderat umgehend mitzuteilen und in das Gemeinderatsprotokoll der nächsten Sitzung aufzunehmen. Art. 27 Protokollführung Ober die Verhandlungen des Gemeinderats verfasst der Gemeindeschreiber ein Protokoll in Beschlussform. Im Protokoll werden sämtliche Beschlüsse und, sofern es verlangt wird, die Anträge einzelner Mitglieder oder Minderheiten eingetragen. Die Öffentlichkeit des Protokolls richtet sich nach dem IDG. Art. 28 Kollegialitätsprinzip Die Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse sind im Sinne von § 39 Abs. 3 GG an die Beschlüsse ihrer Behörde gebunden. Gegen aussen muss der Beschluss der Behörde vertreten werden. Organisationsreglement 01.06.2021 Seiten
C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesamtbehörde Art. 29 Schweigepflicht Die Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse sind gemäss § 8 GG an die Schweigepflicht gebunden. Insbesondere gehören Angaben über Mehr- oder Minderheitsverhältnisse bei der Beschlussfassung zur Geheimhaltung, damit die freie Aussprache und eine unabhängige Meinungs- und Willensbildung der Ratsmitglieder gewährleistet bleiben. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar. Art. 30 Ausstandspflicht 1 Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse und zur Beratung zugezogene Mitarbeiter der Verwaltung haben gemäss § 42 GG in Verbindung mit § 5 a Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) in den Ausstand zu treten, wenn sie bei einem Beratungsgegenstand persönlich beteiligt oder mit einem Beteiligten in auf- oder absteigender Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. 2 Die Ausstandspflicht wird so gehandhabt, dass derjenige, der sich in den Ausstand zu begeben hat, auf Begehren eines Ratsmitglieds das Sitzungszimmer verlässt. Art. 31 Vollzug der Geschäfte Sofern an der Sitzung nichts anderes vereinbart wird, ist der Gemeindeschreiber für den Vollzug der behandelten Geschäfte verantwortlich. Dieser stellt auch die sachdienliche Information des Verwaltungspersonals sicher. Art. 32 Information der Öffentlichkeit 1 Der Gemeindeschreiber hat im Sinne der gesetzlichen Vorschriften für die Information der Öffentlichkeit zu sorgen. 2 Die Medienmitteilungen werden regelmässig vom Gemeindeschreiber erstellt und mit dem Gemeindepräsidenten besprochen. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 12
D. Geschäftsbereiche Art. 33 Verantwortung Ressortvorsteher 1 Die Ressortvorsteher üben die fachliche Aufsicht über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich ihrer Kommissionen, Ausschüsse und Verwaltungsabteilungen aus. Sie sind gegenüber dem Gemeinderat verantwortlich für die Vorbereitung und den Vollzug der in ihre Aufgabenbereiche fallenden Geschäfte. Sie tragen die politische Verantwortung über die im Sachgebiet des entsprechenden Ressorts tätigen Verwaltungsabteilungen. Gegenüber den Abteilungsleitern haben sie ein Weisungsrecht. 2 Insbesondere • haben sie die Planung, Information, Organisation, Koordination und Aufsicht in ihren Ressorts sicherzustellen; • treffen sie die in ihre Ressorts fallenden Entscheide, soweit diese nicht dem Gesamtgemeinderat oder anderen Instanzen vorbehalten sind; • leiten sie die Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen ihrer Ressorts; • sorgen sie für die Koordination mit anderen Ressorts und Verwaltungsabteilungen und mit dem Gemeindeschreiber; • erarbeiten sie für ihre Ressorts und die von ihnen präsidierten Gremien in Zusammenarbeit mit dem Finanzvorstand bzw. mit den zuständigen Abteilungsleitungen das Budget und die Finanzplanung; • tragen sie die Budgetverantwortung für ihren Geschäftsbereich und sorgen in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsabteilungen für die laufende Kostenkontrolle und Überwachung des Budgets und der Kredite, für die frühzeitige Beantragung von Zusatzkrediten und Nachtragskrediten sowie für die Kreditabrechnungen; • informieren sie den Gemeinderat regelmässig bzw. nach Bedarf über die Geschäfte ihrer Ressorts. Art. 34 Stellvertretung Für jeden Ressortvorsteher wird ein Stellvertreter bestimmt. Die Stellvertretung in Kommissionen und Ausschüssen übernimmt das Vizepräsidium des betreffenden Organs. Art. 35 Entschädigung bei Stellvertretung Wenn ein Ressortvorsteher mehr als zwei Monate ausfällt, erhält seine Stellvertretung rückwirkend per Ausfalldatum zusätzlich die Behördenentschädigung des ausgefallenen Ratsmitglieds. Die Entschädigung des ausgefallenen Ratsmitglieds wird entsprechend pro rata temporis gekürzt. Der Gemeinderat entscheidet über den Zeitpunkt des Beginns der Stellvertretung. Art. 36 Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten in Zweckverbänden und anderen Gemeinden Die delegierten Ressortvorsteher vertreten die Interessen der Gemeinde in den Zweckverbänden und den übrigen Gremien. Sie informieren den Gemeinderat rechtzeitig über die Geschäfte der Zweckverbande. Vor Abstimmungen über Geschäfte von politischer Tragweite und finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde holen sie die Meinung des Gemeinderates ein. Die Delegierten haben sich bei der Stimmabgabe an die Beschlüsse des Gemeinderates bzw. an dessen Weisungen zu halten. Wenn keine solchen vorliegen, beurteilen sie nach freiem Ermessen, aber immer auf das Interesse und Wohl der Gemeinde ausgerichtet. Art. 37 Abgrenzung zur Gemeindeverwaltung Die Ressortvorsteher tragen die politische Verantwortung in ihrem Ressort. Soweit die operativen Aufgaben von der Verwaltung wahrgenommen werden, trägt sie gegenüber den Ressortvorstehern bzw. gegenüber dem Gesamtgemeinderat die direkte Sachverantwortung. Im Rahmen dieser Verantwortung Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 13
D. Geschäftsbereiche entscheidet die Verwaltung in der Regel auch selbstständig über die Art und Weise der Ausführung operativer Aufgaben. Art. 38 Weisungsrecht gegenüber dem Personal 1 Die Ressortvorsteher können in Absprache mit dem Gemeindeschreiber den für ihr Ressort zugewiesenen Sachbearbeitenden. Einzelaufträge und direkt damit verbundene Anweisungen erteilen. Dabei sind jedoch operative Entscheidungskompetenzen gemäss Art. 36 zu beachten. 2 Bei Meinungsdifferenzen ist der Gemeindepräsident beizuziehen. Art. 39 Finanzkompetenzen 1 Unter Berücksichtigung der gemeinderätlichen Submissionsgrundsätze und den in der Gemeindeordnung festgelegten Finanzbefugnissen werden im Anhang 3 die finanziellen Kompetenzen der Ressortvorsteher sowie des Gemeindeschreibers festgelegt. Im Rahmen derAusgabenkompetenz steht den Ressortvorstehenden die rechtsverbindliche Unterschrift zu. 2 Die Kompetenzen des Sozialvorstehers im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe nach Sozialhilfegesetz werden in einem separaten Regelwerk festgelegt. Art. 40 Submissionsgrundsätze freihändiges Verfahren 11m freihändigen Verfahren sind in Ergänzung zum kantonalen Recht die nachfolgenden kommunalen Grundsätze zu beachten: 2 Es sind abhängig vom Auftragswert schriftliche Offerten einzuholen: Mindest-Anzahl Auftragswert Offerten 0 - S'OOO eine Offerte 8'001 - 20'000 zwei Offerten 20'001 - drei Offerten 3 Verhandlungen mit den Anbietenden, Z.B. über Rabattgewährung, sind im freihändigen Verfahren zulässig und erwünscht. Art. 41 Visieren von Belegen 1 Rechnungen und Auszahlungsbelege sind von der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden materiell und rechnerisch zu prüfen. Die Belege sind zu kontieren und mit einem formellen Visum zu versehen. 2 Der Ressortvorstand hat die Belege zu prüfen und zu visieren. 3 Die Berechtigung zum formellen Visum richtet sich sinngemäss nach den Finanzkompetenzen gemäss Anhang 3. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 14
D. Geschäftsbereiche 4 Die Ausstandsgründe sind auch beim Visieren der Belege zu beachten. 5 In allen Fällen erfolgt nach Vorliegen aller Visen die Zahlungsfreigabe durch die Abteilung Finanzen. Art. 42 Aktenbewirtschaftung 1 Die Aktendossiers sind durch die zuständige Abteilung der Gemeindeverwaltung zu führen. Die Verwaltungsabteilungen sorgen für die rechtzeitige und sachdienliche Information der Gemeinderatsmitglieder über eingehende Unterlagen durch Zustellung von Kopien oder auf andere geeignete Weise. 2 Unterlagen, welche die Gemeinderatsmitglieder direkt erhalten, sind umgehend an die Gemeindeverwaltung weiterzuleiten. Im Übrigen liegt es - unter Vorbehalt des Datenschutzes - im Ermessen der Gemeinderatsmitglieder, inwieweit sie eigene Duplikat-Dossiers mit Kopien der Unterlagen führen oder im Bedarfsfall auf die Dossiers bei der Gemeindeverwaltung zurückgreifen wollen. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 15
E. Weitere Bestimmungen Art. 43 Beleuchtender Bericht 1 Der Gemeinderat stellt am Schalter und im Internet den stimmberechtigten Personen den beleuchtenden Bericht zur Verfügung. 2 Die Stimmberechtigten können die Zustellung des Beleuchtenden Berichts an ihre Postadresse in Hüttikon verlangen. Art. 44 Unterschriftenregelung 1 Der Gemeindepräsident oder dessen Stellvertreter führt gemeinsam mit dem Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter die rechtsverbindliche Unterschrift für den Gemeinderat und die politische Gemeinde. 2 Die Ressortvorsteher unterzeichnen (gemäss Anhang 3+4) dort, wo ihnen dieses Organisationsreglement ein Aufgabengebiet zur selbstständigen Erledigung überträgt, mit Einzelunterschrift. 3 Der Gemeindeschreiber kann vom Gemeinderat ausdrücklich ermächtigt werden, gewisse Schriftstücke, insbesondere Mitteilungen in Form von Protokollauszügen, alleine zu unterzeichnen (Anhang 3 + 4). Art. 45 Umgang mit den Medien Um Missverständnisse, Widerspräche, Datenschutzprobleme usw. zu vermeiden, sollen die Behördenmitglieder in der Regel keine direkten Auskünfte an die Medien erteilen, sondern diese an den Gemeindeschreiber und/oder den Gemeindepräsidenten verweisen. Lässt sich eine Auskunftserteilung nicht vermeiden, ist der Gemeindeschreiber anschliessend unverzüglich zu informieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind unproblematische Medienkontakte im Zusammenhang mit einem publizierten Gemeindeversammlungsgeschäft und dergleichen. Art. 46 Soziale Medien Das Veröffentlichen von Informationen aus der Behördentätigkeit auf Social Media Plattformen ist zu unterlassen. Social Media Plattformen dürfen nur in Absprache mit dem Gemeindeschreiber und dem Gemeindepräsidenten auf Basis einer gemeindeeigenen Social Media Strategie als Informationskanäle eingesetzt werden. Art. 47 Schnittstellen und Konflikte Der Gemeinderat regelt Schnittstellen und allfällige Kompetenzkonflikte zwischen einzelnen Ressorts oder Kommissionen. Er ist auch zuständig für die Überprüfung von Anordnungen seiner Ausschüsse und Ressorts, sofern nicht ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 16
F. Kommissionen und ständige Ausschüsse Art. 48 Anzahl Mitglieder Wahlbüro 1 Das Wahlbüro besteht mit Einschluss des Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber aus mindestens 7 Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt. Art. 49 Weitere temporäre Organe 1 Für Projekte oder aktuelle Fragestellungen kann der Gemeinderat temporäre Organe im Sinne von Art. 20 GO bilden. 2 Bei deren Einsetzung sind auch ihre Aufgaben und Kompetenzen zu umschreiben. 3 Sinngemäss gelten die Bestimmungen dieses Organisationsreglements auch für Ausschüsse und Gremien. Art. 50 Unterschriftenregelung Beschlüsse und Korrespondenz der Ausschüsse sind vom Vorsitzenden und vom Protokollführer mit Kollektivunterschrift zu unterzeichnen. Art. 51 Auskunft und Informationspflicht Die unterstellten Kommissionen, die Ausschüsse sowie weitere Organe im Sinne von Art. 20 GO haben ihre Protokolle dem Gemeinderat unaufgefordert zur Kenntnisnahme vorzulegen. Entscheide ausserhalb ihrer jeweiligen Kompetenzbereiche haben sie dem Gemeinderat rechtzeitig zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 17
G. Organisation und Leitung der Verwaltung Art. 52 Aufgaben und Kompetenzen Die Gemeindeverwaltung ist für die operativen Aufgaben zuständig. Grundlage bildet das Organigramm gemäss Anhang 1. Die Details werden im Organigramm, in den Stellenbeschreibungen sowie allfälligen weiteren Erlassen im Zusammenhang mit dem Gemeindepersonal bzw. der Verwaltungstätigkeiten geregelt. Bezüglich Abgrenzung zum Gemeinderat bzw. zu den Ratsmitgliedern wird auf Art. 36 verwiesen. Art. 53 PersonalansteIIungen Der Gemeinderat ist zuständig für sämtliche Personalanstellungen. Sie erfolgen auf Antrag des Gemeindepräsidenten und des Ressortvorstehers. Art. 54 Gemeindeschreiber Die operative Gesamtleitung der gesamten Gemeindeverwaltung, insbesondere in Bezug auf Organisation und Koordination, liegt beim Gemeindeschreiber. Er ist Personalverantwortlicher für das gesamte Gemeindepersonal. Der Gemeindeschreiber untersteht dem Gemeindepräsidenten. Art. 55 Abteilungsleitungen Die Abteilungsleiter sind verantwortlich für die ihnen vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Sie leiten operativ die ihnen zugewiesene Verwaltungsabteilung. Ihnen sind die gemäss Organigramm zugeordneten Mitarbeiter direkt unterstellt. Die Abteilungsleiter unterstehen in fachlicher Hinsicht den Ressortvorständen und in personeller und organisatorischer Hinsicht dem Gemeindeschreiber. Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach den Stellenbeschreibungen. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 18
H. Regelung weitere Einzelheiten Art. 56 Abnahme Gemeindeversammlungsprotokoll 1 Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird nach der Fertigstellung und Unterzeichnung durch den Gemeindeschreiber und der Prüfung und Unterzeichnung durch den Gemeindepräsidenten von den Stimmenzählenden der Gemeindeversammlung geprüft und unterzeichnet. 2 Das Protokoll wird nach der Prüfung und Unterzeichnung gemäss Absatz 1 durch den Gemeinderat genehmigt und ist ab diesem Zeitpunkt öffentlich. Art. 57 Amtliches Publikationsorgan 1 Die politische Gemeinde Hüttikon nimmt die amtliche Publikation seiner Erlasse und allgemeinverbindlichen Beschlüsse im «Furttaler» vor. Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 19
I. Schlussbestimmungen Art. 58 Inkrafttreten 1 Der Gemeinderat bestimmt nach der Genehmigung der Gemeindeordnung vom 07.03.2021 durch den Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Organisationsreglements der politischen Gemeinde Hüttikon. Die Öffentlichkeit wird im Sinne von § 7 GG per Publikation über die Inkraftsetzung informiert. Art. 59 Änderungen 1 Das Organisationsreglement kann durch den Gemeinderat Jederzeit geändert oder ergänzt werden. 2 Mindestens einmal in jeder Amtsdauer wird das vorliegende Reglement überprüft und allenfalls angepasst. Der Gemeindeschreiber ist für die Lancierung dieses wiederkehrenden Prozesses verantwortlich. Art:. 60 Aufhebung früherer Erlasse 1 Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Organisationsreglements werden alle bisherigen internen Richtlinien und Gemeinderatsbeschlüsse, die im Widerspruch zum neuen Reglement stehen, aufgehoben. Hüttikon, 1. Juni 2021 Gemeinderat Hüttikon Die Präsidentin: Die Gemeindeschreiberin: Beatrice Derrer Claudia Santos Lopez ^/?~^ ° Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 20
^ s 5- Gemeinderat ai rt s IQ (Q es Gemeindepräsidium 3 ^.
Anhang 2 - Finanzkompetenzen Wer Im Budget enthalten Im Budgetni ;ht enthalten einmalig wieder- einmalig wieder- kehrend kehrend Urnenabstimmung > Fr. rooo'ooo > Fr. 300'OOQ Gemeindeversammlung Fr. 1'000'OQO Fr. 300'OQO Gesamtgemeinderat Fr. 125'OOd Fr. 25'000 Fr. 100'OOD Fr. 20'000 P.A. Fr. 250'QOO P.A. Fr. 10'OQO Alle Gemeinderäte Fr. 5'000 Fr. 1'500 Fr. 3'OQO Fr. 1'000 Inkl. Präsident Gemeindeschreiber oder Fr. 2'000 Fr. 500 Fr. 1'000 Fr.250 dessen Stellvertreter Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 22
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Ressort Präsidiales c c •*
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Ressort Finanzen Legende: A = Antrag a: ü CL. ü ä (fl ü -l < co V) Bemerkungen E = Entscheid RESSORT FINANZEN Abteilung Finanzen / Versicherungen Neue Versicherungen E A abschliessen Erneuerung laufende E A Versicherungen Beschaffung von kurz- und E A langfristigem Fremdkapital Abnahme von Revisionsberichten der E A Technischen Prüfstelle Abnahme von Verfügungen des Bezirksrates zur E A Jahresrechnung Entscheide über E A Steuererlassgesuche Entscheide Grundsteuern E A Anträge Lageklassen E A Abschied/Kontrolle E A Steuerabschlüsse Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 24
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Ressort Gesundheit Legende; A = Antrag ai ü Q. ü ^ U) ü -l < co U) Bemerkungen E = Entscheid RESSORT GESUNDHEIT Abteilung Gesundheit Heimplatziemng; Heime ohne Vertrag (inner- und E A ausserkantonal) Heimplatzierung: Heime mit E A Vertrag Rechnungskontrolle Beurteilung / Auszahlung (Preis-, Qualitäts- Pflegefinanzierungsbeiträge E A anforderungs-, Grund- (stationär und ambulant) lagen-Kontrolle) Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 25
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Ressort Hochbau Legende: A = Antrag ÖL u Q. u ä U) Ü _1 < co m Bemerkungen E = Entscheid RESSORT HOCH BAU Baubewilligungen Anzeigeverfahren ohne E A = Ingenieurbüro Ausnahmebewilligungen Baubewilligungen Anzeigeverfahren mit E A Ausnahmebewilligungen Baubewilligungen ordentliches E A Verfahren Abschreibungsverfügungen E A = Ingenieurbüro Vorentscheide mit E A = Ingenieurbüro Drittverbindlichkeit Bauverweigerungen / E A = Ingenieurbüro Nichteintretensentscheide Verfügungen Baustopp E A = Ingenieurbüro Verzeigungen im Bauwesen E A = Ingenieurbüro Entscheide Denkmalschutz E A = Ingenieurbüro Bewilligungen Färb- / E A = Ingenieurbüro Materialkonzept Entscheide Baukontrollen (Baukontrolle, Rohbau-, E A = Ingenieurbüro Bezugs- und Schlussabnahme) Bewilligungen für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen und E A = Ingenieurbüro stationären Verbrennungsmotoren Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 26
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Bewilligungen und Kontrollen E A = Ingenieurbüro Aufzugsanlagen Baulicher Zivilschutz / E E = Ingenieurbüro periodische Kontrollen Bewilligungen Grundstück- E A = Ingenieurbüro parzellierungen Abrechnungen Baugebühren E A Stellungnahmen gem. § 7 PBG E A von Nachbargemeinden Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 27
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung Ressort Liegenschaften Legende: A = Antrag Q. ü Q. ü £ W ü < EQ V) Bemerkungen E = Entscheid RESSORT LIEGENSCHAFTEN Vermieten von E A Gemeindeliegenschaften Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 28
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung Die Kosten, welche mit den Verträgen ausgelöst werden, müssen vorgängig von der zuständigen Instanz bewilligt werden. Dabei sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Funktionskompetenzregelung und der Weisung über den Ausgabenvollzug zu beachten. ^ ü) 4-t OT k- (U ^ V) l- u •u t». •a ö a> ö T) c 0 c ä c ^ 0) a> c Bemerkungen J2 c 13 i a» ~£ "£ JE a> W :2 a> £ 4-»
Anhang 5 - Unterschriftenkompetenzregelung D. 0 ^ U) ö •J < m U) RESSORT FINANZEN UND STEUERN Abteilung Finanzen / Versicherungen Zahlungen auslösen schriftlich und x x elektronisch Monatliche Auszahlung Fixlöhne x x inkl. Anteil 13. Monatslohn Schuldzinsbelastungen aufgrund kurz- oder langfristigem x x Fremdkapital Gebührenrechnungen der Betreibungsämter für Betreibungen, x x Pfändungen und Verlustscheine Kostenvorschüsse bei Rechtsöffnungsbegehren der x x Bezirksgerichte Abteilung Steuern Rechnungen Pauschale Steueranrechnung Kantonales x x Steueramt Zürich Dienstleistungsaufwand Scan- x x Center für Steuererklärungen Rückzahlungen Staats- und Gemeindesteuern an x x Steuerpflichtige Rückzahlungen Interkommunale Steuerausscheidungen an x x Steuerpflichtige und Gemeinden Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 30
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung a. 0 ^ U) u _] < m V) RESSORT GESUNDHEIT Kostengutsprache Heime ohne x x Vertrag (inner- und ausserkantonal) a. u ^ co 0 -l < m V) RESSORT HOCHBAU AbschlussbriefWTA x Aufforderung zur Einreichung eines x Baugesuchs Auflösung Baudossier vor Erteilung x x Baubewilligung Auflösung Baudossier nach Erteilung x x Baubewilligung Baufreigabe x Bauprojektpläne / -unterlagen x x Brief Begehrensteller x BUC - Betrieblicher Umweltschutz x Erinnerung Ablauf Baubewilligung x Hindernisbrief x x Material- und Farbkonzept x x Meldebrief Solaranlage x Rekursvernehmlassung x x Aktenverzeichnis zu x Rekursvernehmlassung Veränderungsverbot x x (Denkmalschutz) Vorprüfungsbrief x Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 31
Anhang 5 - Unterschriftenkompetenzregelung Q- Ü ^ W ü _J < m V) RESSORT LIEGENSCHAFTEN Pachtverträge x x Verträge Vermietungen öffentliche x Räume a. ü ^ W 0 _1 < co v> RESSORT SICHERHEIT Anzeigen Polizei wegen x Abteilung Sicherheit Sachbeschädigungen a. u ^ U) 0 _1 < m U) RESSORT SOZIALES Regelmässige Leistungsentscheide x x Sozialhilfe Entscheide über Teileinstellung oder x x Einstellung der Sozialhilfe Mietverträge Wohnungen für x x Sozialhilfeempfänger Untermietverträge für Klienten in x x Sozialhilfewohnungen Kostengutsprachen für x x Alimentenbevorschussung Kostengutsprachen Subventionen x x für Kinderbetreuung im Vorschulalter Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 32
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung CL ö ^ W u _1 < m V) RESSORT Infrastruktur Abwasser- und Wasserpläne x x Kanal-TV- Bericht und Erinnerung x x Unterhalt Infrastruktur x x Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 33
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