Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon

Die Seite wird erstellt Hedda Otto
 
WEITER LESEN
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
Gemeinde Hüttikon

Organisationsreglement

des Gemeinderates Hüttikon

vom l.Juni 2021
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zielsetzung.........„„„...„„„„„„„„„„.„„„„„.„„„„„„„..„„„„„„„.....„.....„„„..„„.„..„„„l

Art. 2 Rechtsgrundlage „„...„.„.„....„.....„......................„„„„„„„„„„....„..„„.....„.„„.„„.„J.

Art. 3 Offenlegung der Interessensbindungen........„...„„„.„....„„„„...„..„„„„.„..„„...„2

B. Organisation und Geschäftsführung Gemeinderat
Art.                                 4             Ressorts                                                                  3
Art. 5 Ressort Präsidiales 3
Art.                     6        Ressort                                     Hochbau                                           3
Art.                    7         Ressort                                   Finanzen                                            4
Art. 8 Ressort Gesundheit 4
Art. 9 Ressort Liegenschaften„„„„„.„„.„„.„„„..„.„„„..„„„„„„„.„„„.„„„„„„„„„„„„„„„5

Art. 10 Ressort Sicherheit _____.__._,.....,...._......_...,..___.__.,._._..___.._________.________________________________ 5

Art.                    11              Ressort                                   Soziales                                      6
Art. 12 Ressort Infrastruktur „__„__._____.____.._„_.___.._._.....„_____._____..___.,____..„,_.__._...__.._____..6

Art. 13 RessortlT ..._,„_..__„_____..__._..___..._.__.__. _,.,^^^^^^^^^^^ 6

Art. 14 Konstituierung„„„„„„„.„„„.„„...„.„.„„„„„.......„.„„„.„....„„„„„„„„.„„„„„„„„„.„..7

Art. 15 Vertretung in Organisationen.„..„„„.„„„.„„„„..„..„„„„„„„..„„„„„„„„„„„„„„„„ 7

C. Tätigkeit des Gemeinderates als Gesamtbehörde
Art.   16   Allgemeines...............................................................................................................8

Art. 17 Sitzungsturnus..........„„.„„..„„„....„.„.........„„.....„„„„...„.„„.„.„.„.....„.„......„„...„.8

Art. 18 Sitzungsvorbereitung................„„..„„.„„„....................................................„....„.„ 8

Art. 19 Sitzungseinladung...„..........„..„„..„..„„„„...„„„„„„.„..„„„„„„.....................„........„8

Art. 20 Aktenauflage..........„....,...,,..,,,..,........,.,,,,.,.„....,,.,.....„.,...,„....,,..........,8

Art. 21 Geschäftsarten _.._.__...__.___,...__......._...____.,...,......___._______...______.__....___..._____......____.___.. 9

Art. 22 Protokollgenehmigung„„„„.„„„„„„„„„„...„.„.„.„„.„„„„.........„„„„„...„„„„„„.„.„9

Art. 23 Sitzungsteilnahme „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„....„„„„„„„„..„...„.„„„„„„9

Art. 24 Beizug von Sachverständigen „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„10

Art. 25 Abstimmungen...............„.„...........„..„„..............„„„„.„.„.....„...........„........„..„.„..10

Art. 26 Präsidialentscheid.. .______._._„__,._.__......_...„..___.__.__._..__„„__„_____„______„_________1Q

Art.   27   Protokollführung....„.......„.....„.............„.....................„............„..........„.................10

Art. 28 Kollegialitätsprinzip...„.„„.................„„...............„.„„„.„.......„„„.„„........„„„„„„10

Art. 29 Schweigepflicht.............................................................................................11

Art. 30 Ausstandspflicht.„„................„„„......„.......,...................„.............„.„..........„.„....1.l

Art. 31 Vollzug der Geschäfte ........................................................................................11

Art. 32 Information der Öffentlichkeit ....._.._._ ..11

D. Geschäftsbereiche
Art. 33 Verantwortung Ressortvorsteher „„„„.„.„„„...„.„„„„„...„„„„„„„„„„„„„„„„„„12

Art.   34   Stellvertretung...............................................„..........................................................12

Art. 35 Entschädigung bei Stellvertretung.„„„„„„„..„„..„„„„.„„„.„„„„„..„„„„„„..„..„12

Art. 36 Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten in Zweckverbänden und
          anderen Gemeinden 12
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
Inhaltsverzeichnis

Art. 37 Abgrenzung zur Verwaltung..................................................................................!?.

Art. 38 Weisungsrecht gegenüber dem Personal............„„.„„„„„.„.„„„„„.„.„.„„„....13

Art. 39 Finanzkompetenzen...„„„„.„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„.„...„.„„.13

Art. 40 Submissionsgrundsätze freihändiges Verfahren...^.„„„„„„„„„.„„„„„„„„„.„13

Art. 41 Visieren von Belegen...„„„.„..„„......„„„..„.„„..........„.........................„„„..„„.„.„13

Art. 42 Aktenbewirtschaftung..........„„„........„„...„„.„...„..„„.„.„„..„....„„.„.„..„.„............14

E. Weitere Bestimmungen
Art. 43 Beleuchtender Bericht...,.....,.......,........,.,.....,...,.........,.,,............,......,.......^

Art. 44 Unterschriftenregelung„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„15

Art. 45 Umgang mit den Medien „.„.„.„„„....„„„„„„„.„...„„.„„.„„...„.„„„..„„„„„„„„„„15

Art. 46 Social Media Plattformen ___.__.__._...________._____„.„_.__.___.._..___..._..„_..__._____..____________J5

Art. 47 Schnittstellen und Konflikte ...__. ......_.,.__ __.„15

F. Kommissionen und ständige Ausschüsse
Art. 48 Anzahl Mitglieder Wahlbüro.........„.„...„........................„......„.....„..„...„.„„..„„„.16

Art. 49 Weitere temporäre Organe „„„„„„„„„„„„.„„„..„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„16

Art. 50 Unterschriftenregelung............................................„........................................„..16

Art. 51 Auskunft und lnformationspflicht„„„..„„..„„.„„„....„..„„...„...„.„...„.................16

G. Organisation und Leitung der Verwaltung
Art. 52 Aufgaben und Kompetenzen......„„„„....„„„„„„„.„„„„„„.„„„„„„„„„..„„.„..„„„17

Art. 53 Personalanstellungen „„„„„„„.„„....„„.„„„„„„„„....„„„.„.„.„.....„„..„„„.............17

Art. 54 Gemeindeschreiber 17
Art. 55 Abteilungsleitungen„„„„„„„.„„„„„„„„„„„„.„„„„„„.„„......„„.„„„„„„.„„„„„„„„ 17

H. Regelung weiterer Einzelheiten
Art. 56 Abnahme GemeindeversammlungsprotokolL„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„1.8

Art. 57 Amtliches Publikationsorgan........„„.„..„„„„.....„.„„„.....................„„„„„..„„.....18

l. Schlussbestimmungen
Art.    58   Inkrafttreten             .,.__._.„..________._.___.___________._„.__                                 19

Art. 59 Anderungen.„„„„„„„„„„.„„„..„„„„„....„„.„.„...„„„„..„„...„„..„....„„.„„„„„...„.„„19

Art. 60 Aufhebung früherer Erlasse „„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„^„.„„^^„„^„„„„.„.„.^^19
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
A. Allgemeine Bestimmungen

                      Vorbemerkung

Entsprechend dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau gelten alle Personen und
Funktionsbezeichnungen dieses Organisationsreglements des Gemeinderats Hüttikon, ungeachtet der
männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter.

Art. 1 Zielsetzung

1 Der Gemeinderat Hüttikon erlässt im Sinne von Art. 24 Ziff. 1 der Gemeindeordnung (GO) in
Verbindung mit §§ 47 ff des Gemeindegesetzes (GG) dieses Organisationsreglement im Bestreben,
den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt durch eine verantwortungsbewusste
und effiziente Behörden- und Verwaltungstätigkeit gerecht zu werden.

Das Organisationsreglement bestimmt:

• Gemeinsame Bestimmungen für alle Behörden, Kommissionen und die Verwaltung

• die Organisation und Geschäftsführung des Gemeinderates

• die Aufgabenzuweisungen

• die Organisation und Leitung der Gemeindeverwaltung

• unterstellte Kommissionen und deren Geschäftsführung

• die Aufgabenübertragung an Gemeindeangestellte

• die Kompetenzen und die Verantwortung von Kommissionen, Gemeinderatsmitgliedern und
   Gemeindeangestellten

• die Zusammenarbeit von Gemeinderat und Kommissionen

• die Organisation beratender Kommissionen und Ausschüsse

• weitere Gegenstände, die nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung oder einer anderen
   Gemeindebehörde fallen

2 Anderen Kommissionen wird freigestellt, ergänzende Bestimmungen für ihre Organisation und
Geschäftsführung zu erlassen. Diese haben sich jedoch an diesem Reglement zu orientieren und sind
vom Gemeinderat genehmigen zu lassen.

Art. 2 Rechtsgrundlage

Das Organisationsreglement stützt sich auf Art. 24 Ziffer 1 der Gemeindeordnung. Im Übrigen wird auf
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Gemeindegesetz und die
Gemeindeordnung verwiesen.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 1
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 3 Offenlegung der Interessensbindungen

1 Die Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission legen im Sinne von § 42
Abs. 2 GG sowie Art. 18 GO ihre Interessensbindungen in folgendem Umfang offen:

a. ihre beruflichen Tätigkeiten,
b. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
c. ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts

2 Die Interessensbindungen werden zu Beginn einer neuen Amtsperiode durch die Präsidialabteilung
bei den Behördenmitgliedern erhoben und via Webseite der Gemeinde der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht. Die Interessenbindungen werden zudem jährlich Anfangs Kalenderjahr überprüft.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 2
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemeinde rat

Art. 4 Ressorts

Gestützt auf Art. 44 GG gliedert sich die Verwaltung in folgende neun Ressorts:

a.   Präsidiales
b.   Hochbau
c.   Finanzen
d.   Gesundheit
e.   Liegenschaften
f.   Sicherheit
g.   Soziales
h.   Infrastruktur
i.   IT

Der jeweilige Ressortvorstand steht der Abteilung vor.

Art. 5 Ressort Präsidiales

 1 Dem Ressort Präsidiales sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

     Abstimmungen und Wahlen

     Gemeindeversammlungen

     Gemeinderat

     Leitung der Gemeindeverwaltung

     Personalwesen

     Bürgerrechtswesen

     Information, Datenschutz und Archiv

     Offentlichkeitsarbeit und Repräsentation

     Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Gemeinden

     Gemeindeführungsorgan (GFO)

     Regionale Planung (ZPF)

     Beitragswesen

     Beziehungen nach aussen (Gewerbe, Vereine, Parteien etc.)

     Kultur

2 Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindeversammlungen, die Gemeinderatssitzungen und das
Wahlbüro.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 3
Organisationsreglement des Gemeinderates Hüttikon vom l.Juni 2021 - Gemeinde Hüttikon
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemein derat

Art. 6 Ressort Hochbau

1 Dem Ressort Hochbau sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Planung (Regional-, Orts-, Quartier-, Raum- und Verkehrsplanung, mit Ausnahme derZPF)

    Quartierpläne

    Baubewilligungen und Baupolizei

    Reklamewesen

    Baulicher Brandschutz (Feuerpolizei)

    Baulicher Zivilschutz (inkl. periodische Schutzraumkontrolle)

    Heimatschutz, Denkmalpflege

    Baulicher Umweltschutz / Feuerungskontrolle

Art. 7 Ressort Finanzen

1 Dem Ressort Finanzen sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Finanzverwaltung / Besoldungswesen

    Budget, Jahresrechnung und Finanzplanung

    Mittelbewirtschaftung

    Versicherungswesen (Personalversicherungen, Sachversicherungen)

    Gebührenerhebung (Wasser, Abwasser, Kehricht)

    Steuerwesen

    Öffentlicher Verkehr (SBB, ZW, VBG, Flughafen)

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 4
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemeinderat

Art. 8 Ressort Gesundheit

1 Dem Ressort Gesundheit sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:
    Gesundheitswesen

    Gesundheitspolizei, Lebensmittelkontrolle

    Leben im Alter

    Pflegewesen und Pflegefinanzierung (stationäre und ambulante Pflege)

    Friedhofs- und Bestattungswesen

    Tierseuchenbekämpfung

    Abfallbewirtschaftung und -entsorgung

Art. 9 Ressort Liegenschaften

1 Dem Ressort Liegenschaften sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Gemeindeeigenes Grundeigentum

    Liegenschaftenhandel (Kauf/Verkauf von überbauten und von nicht überbauten Grundstücken im
    Verwaltungs- und Finanzvermögen (ausser im Zusammenhang mit Tiefbauten))

    Gemeindeeigene Gebäude (Planung, Bau und Unterhalt)

    Liegenschaftenverwaltung (inklusive Abschluss und Bewirtschaftung von Mietverträgen) von
    Liegenschaften im Verwaltungs- und Finanzvermögen

    Abschluss und Bewirtschaftung von Mietverträgen bei gemieteten Liegenschaften

    Verpachtung des landwirtschaftlichen Pachtlandes

    Öffentliche Grün- und Parkanlagen

    Mobiliar
    Liegenschaften- und Unterhaltsstrategie

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 5
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemeinderat

Art. 10 Ressort Sicherheit

1 Dem Ressort Sicherheit sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Einwohner- und Fremdenkontrolle

    Zivilstandswesen

    Polizeiwesen

    Verkehrswesen (Verkehrssicherheit und -signalisation, Fahrbewilligungen)

    Verkehrsführung während Baustellen und polizeiliche Massnahmen zurVerkehrsberuhigung

    Benutzung öffentlicher Grund (ohne baurechtliches Bewilligungsverfahren)

    Tierschutz und -haltung

    Fundbüro

    Plakatwesen

    Zivilschutz
    Feuerwehr (inkl. feuertechnischer Brandschutz)

    Militär
    Schiesswesen und Schiessanlage

Art. 11 Ressort Soziales

1 Dem Ressort Soziales sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Sozialhilfe, wirtschaftliche und persönliche Hilfe

   Asyl- / Flüchtlingswesen inklusive Koordination der Freiwilligenarbeit
   Alimentenbevorschussung

    Gesetzliche Jugendhilfe

   Jugendarbeit

    Jugend- und Erwachsenenberatung

   Zusatzleistungen AHV/IV

   AHV-Zweigstelle

   Ausserschulische Kindertagesstätten und Kinderhorte

    Beschäftigungsprogramme

   Aufsicht über Pflegekinderwesen (Krippen, Tagesfamilien etc.)

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 6
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemeinderat

Art. 12 Ressort Infrastruktur

1 Dem Ressort Infrastruktur sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Wasserversorgung

    Siedlungsentwässerung / Kanalisation

    Projektierung und Realisierung Tiefbauten

    Bau, Unterhalt, Reinigung und Betrieb Gemeindestrassen

    Gewässerschutz und Gewässerunterhalt

    Land- und Forstwirtschaft

    Naturschutz

    Jagd und Fischerei (inkl. Verpachtung Jagdrevier)

    Allgemeiner Umweltschutz (Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung)
    Flurwege, Waldwege

    Kommunikationsanlagen und -netze (Strom, Telekommunikation, Kabelfernsehen usw.)

    Erteilung von Konzessionen für unterirdische Beanspruchung auf öffentlichem Grund

    Landgeschäfte im Zusammenhang mit Tiefbauten

    Vermessungswesen / Grundbuchwesen

    Geografische Informationssysteme (LIS/GIS)

Art. 13 Ressort IT

1 Dem Ressort IT sind folgende Geschäftsfelder zugeordnet:

    Webauftritt der Politischen Gemeinde Hüttikon

    Digitale Geschäftsverwaltung

    Computer Software der Verwaltung

    Computer Hardware der Verwaltung

    eGovernment/ Digitalisierung

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 7
ß. Organisation und Geschäftsführung
   Gemeinde rat

Art. 14 Konstituierung

1 Der Gemeinderat, die Kommissionen und Ausschüsse konstituieren sich unter Vorbehalt des
übergeordneten Rechts selber. Wünscht ein wieder gewähltes Mitglied sein bisheriges Amt
weiterzuführen, so soll diesem Begehren nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Bisherige
Mitglieder können in der Reihenfolge ihres Dienstalters und die neuen Mitglieder in der Rangfolge ihrer
Stimmenzahl ihre Wünsche geltend machen.

2 Zu Beginn jeder Amtsdauer teilt der Gemeinderat seinen fünf Mitgliedern die in Artikel 4 definierten
Ressorts zu. Jedes Mitglied ist zu der Übernahme des zugeteilten Ressorts verpflichtet. Für jedes
Ressort wird eine Stellvertretung bestimmt.
3 Die Zuteilung der Ressorts gilt in der Regel für die ganze Amtsdauer. Nach einer Ersatzwahl
beschliesst der Gemeinderat, welches Ressort das neu gewählte Mitglied übernimmt. Eine Änderung
der Ressortverteilung unter den Mitgliedern des Gemeinderats kann nach einer Ersatzwahl oder bei
Vorliegen besonderer Gründe auch während der Amtsdauer vorgenommen werden.

4 Bei der Konstituierung kann der Gemeinderat einzelne Aufgaben eines Ressorts auch einem anderen
Ratsmitglied übertragen.

Art. 15 Vertretung in Organisationen

Soweit die Gemeindeordnung keine anders lautenden Bestimmungen enthält, legt der Gemeinderat die
Vertretung der politischen Gemeinde in Zweckverbänden, Interessengemeinschaften und anderen
Organisationen fest.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 8
C. Tätigkeit des Gemeinderates als
  Gesamtbehörde

Art. 16 Allgemeines

1 Die Tätigkeit des Gemeinderats richtet sich nach dem Gemeindegesetz und nach der
Gemeindeordnung sowie den diesbezüglichen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und
Grundsatzentscheiden.

2 Der Gemeinderat entscheidet in allen Belangen, die nicht gemäss Gemeindeordnung oder
Organisationsreglement einer anderen Instanz übertragen sind.

3 Der Gemeinderat entscheidet weiter über Kompetenzanstände unter Verwaltungsabteilungen und
Ausschüssen.

4 Er beurteilt im Sinne von § 170 GG auch Einsprachen gegen Entscheide von Ressortvorstehern,
Ausschüssen und Gemeindeangestellten, sofern gesetzliche Bestimmungen keinen anderen
Instanzenzug vorsehen.

Art. 17 Sitzungsturnus / Terminplanung

Die Terminliste für das ganze Jahr wird jeweils spätestens bis Ende November des Vorjahrs festgesetzt.
Die Sitzungen finden in der Regel jeden zweiten Montag im Sitzungszimmer des Gemeindehauses statt.

Art. 18 Sitzungsvorbereitung

1 Der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter ist für die ordnungsgemässe Vorbereitung der
Sitzungen verantwortlich. Die Ressortvorstände oder die Abteilungsleiter haben die Geschäfte, die zu
behandeln sind, mit allen erforderlichen Akten bis Donnerstag vor der Sitzung, 12:00 Uhr, dem
Gemeindeschreiber zu übergeben. Für verspätet eingereichte Geschäfte oder bei Fehlen der nötigen
Unterlagen besteht kein Anspruch auf Behandlung an der kommenden Sitzung.

2 Die Abteilungsleiter haben die Geschäfte im Geschäftsverwaltungsprogramm zu erfassen und das
Geschäft für die Sitzung zu traktandieren.

3 Umfangreiche Geschäfte, welche offensichtlich längere Vorbereitungs-, Präsentations- oder
Beratungszeit erfordern, sind dem Gemeindeschreiber mindestens zwei Wochen im Voraus
anzumelden.

4 Wenn mehrere Ressorts an einem Geschäft mit wesentlichem Umfang beteiligt sind, hat der
zuständige Ressortvorsteher im Mitberichtsverfahren die weiteren Stellungnahmen einzuholen, bevor
er seinen Antrag der Gesamtbehörde vorlegt.

Art. 19 Sitzungseinladung

Der Gemeindeschreiber oder sein Stellvertreter ist für die ordnungsgemässe Vorbereitung der Sitzung
verantwortlich. Die ausführliche Traktandenliste muss den Ratsmitgliedern spätestens am Freitag vor
der Sitzung, um 18:00 Uhr, auf elektronischem Weg zugänglich gemacht werden.

Art. 20 Aktenauflage

1 Der Gemeindeschreiber ist für die vollständige Zusammenstellung der Sitzungsakten verantwortlich.
Er wird dabei vom für das Geschäft zuständigen Gemeinderatsmitglied unterstützt.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 9
C. Tätigkeit des Gemeinderates als
  Gesa m tbeh ö r de

2 Alle für die Beurteilung und Entscheidungsfindung massgebenden Akten sind ab Freitag vor dem
Sitzungstermin, 18:00 Uhr, elektronisch zum Aktenstudium einsehbar.

3 Die Akten müssen während der Auflagedauer in unverändertem Zustand belassen werden. Wenn
Änderungen vorgenommen werden, müssen diese zwingend nachvollziehbar sein. Die Mitglieder des
Gemeinderats sind verpflichtet, die Akten vorgängig angemessen zu studieren.

Art. 21 Geschäftsarten

1 Es bestehen folgende Geschaftsarten:

2 Beschlussgeschäft
Der zuständige Ressortvorstand erläutert das Antragsgeschäft einleitend in Kurzform. Anschliessend
findet Beratung und Beschlussfassung statt. Auf eine Beratung kann verzichtet werden, wenn keines
der Ratsmitglieder beim Aktenstudium die Diskussion verlangte und das Geschäft einstimmig
angenommen wurde.

3 Diskussionsgeschäft
Über diese Geschäfte findet in der Reget keine Beschlussfassung statt. Sie dienen unter anderem der
Vorberatung späterer Beschlussgeschäfte. Die Akten müssen aufliegen. Wenn nötig, ist dazu eine
Fragestellung festzuhalten. Der Ressortvorstand referiert einleitend. Es findet keine Protokollierung
statt. Es werden nur Notizen, Aufträge und Stichworte festgehalten. In Ausnahmefällen kann von einem
Ratsmitglied die Beschlussfassung verlangt werden. Vor der Sitzung hat das Ratsmitglied seinen Antrag
schriftlich zu formulieren und begründen. Unter diesen Umständen wird das Geschäft in ein
Beschlussgeschäft umgewandelt.

4 Kenntnisnahmen
Vor der Sitzung werden Akten aus den einzelnen Ressorts bzw. Verwaltungsabteilungen gesammelt
und den Ratsmitgliedern in der Geschäftsverwaltung zur Kenntnisnahme aufgelegt.

5 Verschiedenes und Termine
Nach der Behandlung aller Geschäfte ist das Wort frei für Mitteilungen aus den Ressorts bzw. den
Verwaltungsabteilungen, die für die Information des gesamten Gemeinderats wichtig sind. Die
Mitglieder des Gemeinderats sind verpflichtet, in diesem Rahmen laufend über das Geschehen in ihren
Ressorts zu informieren. Einladungen und Termine sind in der Geschäftsverwaltung zu erfassen oder
physisch aufzulegen. Besprochen werden wichtige Anlässe bzw. die Teilnahme daran.

6 Dringliche Geschäfte
Auf Anträge, die von Ratsmitgliedern an der Sitzung gestellt werden, wird nur eingetreten, wenn die
Mehrheit der Behörde die Dringlichkeit anerkennt.

7 Die zuständigen Verwaltungsstellen bestimmen nach Rücksprache mit dem Ressortvorsteher die
Geschäftsart, die Mehrheit der Behörde die Dringlichkeit.

Art. 22 Protokollgenehmigung

Das ganze Protokoll der letzten Sitzung ist in der Geschäftsverwaltung einsehbar. Das Protokoll muss
von allen Ratsmitgliedern gelesen und an der nächsten Gemeinderatssitzung zur Genehmigung
unterbreitet werden.

Art. 23 Sitzungsteilnahme

Ohne dringende Gründe darf kein Mitglied des Gemeinderats unentschuldigt der Sitzung fernbleiben.
Ratsmitglieder, die an einer Sitzung nicht teilnehmen können, benachrichtigen rechtzeitig den
Präsidenten oder den Gemeindeschreiber und melden diesen auch längere Ortsabwesenheiten.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 10
C. Tätigkeit des Gemeinderates als
  Gesa m tbehörde

Art. 24                Beizug von Sachverständigen

Über die Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen entscheidet der Gemeindepräsident.

Art. 25                Abstimmungen

Grundsätzlich wird nur über die aufderTraktandenliste aufgeführten Geschäfte Beschluss gefasst. Der
Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 der 5 Gemeinderatsmitglieder, anwesend sind. Wenn nur 3
Mitglieder anwesend sind, ist zur Fassung von Beschlüssen und zur Vornähme von Wahlen
Einstimmigkeit erforderlich.

2 Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.

3 Stehen mehrere Anträge einander gegenüber, so wird durch offenes Handmehr abgestimmt.

4 Der Präsident stimmt mit.

5 Bei Stimmengleichheit gilt derjenige Antrag als angenommen, für den der Präsident gestimmt hat.

6 Ergibt sich aus der Beratung eine einheitliche Meinungsbildung oder wird auf weitere Diskussion
verzichtet, so kann der Präsident die Zustimmung zum vorliegenden Antrag ohne formelle Abstimmung
feststellen.

7 Über allfällige Ordnungs- und Zusatzanträge muss zuerst abgestimmt werden.

8 Die Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg ist nur bei Zirkularbeschlüssen zugelassen.
Zirkularbeschlüsse sind an der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung im Rahmen der
Beschlussgeschäfte mitzuteilen und in das Gemeinderatsprotokoll aufzunehmen.

9 Hingegen ist es auch einem abwesenden Behördenmitglied erlaubt, schriftliche Anträge über einen
Beratungsgegenstand zu stellen.

Art. 26 Präsidialentscheid

Präsidialentscheide gemäss § 41 Abs. 1 GG sind dem Gemeinderat umgehend mitzuteilen und in das
Gemeinderatsprotokoll der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Art. 27 Protokollführung

Ober die Verhandlungen des Gemeinderats verfasst der Gemeindeschreiber ein Protokoll in
Beschlussform. Im Protokoll werden sämtliche Beschlüsse und, sofern es verlangt wird, die Anträge
einzelner Mitglieder oder Minderheiten eingetragen. Die Öffentlichkeit des Protokolls richtet sich nach
dem IDG.

Art. 28 Kollegialitätsprinzip

Die Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse sind im Sinne von § 39 Abs. 3
GG an die Beschlüsse ihrer Behörde gebunden. Gegen aussen muss der Beschluss der Behörde
vertreten werden.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seiten
C. Tätigkeit des Gemeinderates als
    Gesamtbehörde

Art. 29 Schweigepflicht

Die Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse sind gemäss § 8 GG an die
Schweigepflicht gebunden. Insbesondere gehören Angaben über Mehr- oder Minderheitsverhältnisse
bei der Beschlussfassung zur Geheimhaltung, damit die freie Aussprache und eine unabhängige
Meinungs- und Willensbildung der Ratsmitglieder gewährleistet bleiben. Die Verletzung des
Amtsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses strafbar.

Art. 30 Ausstandspflicht

1 Mitglieder des Gemeinderats, der Kommissionen und Ausschüsse und zur Beratung zugezogene
Mitarbeiter der Verwaltung haben gemäss § 42 GG in Verbindung mit § 5 a
Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) in den Ausstand zu treten, wenn sie bei einem
Beratungsgegenstand persönlich beteiligt oder mit einem Beteiligten in auf- oder absteigender Linie
oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind.

2 Die Ausstandspflicht wird so gehandhabt, dass derjenige, der sich in den Ausstand zu begeben hat,
auf Begehren eines Ratsmitglieds das Sitzungszimmer verlässt.

Art. 31 Vollzug der Geschäfte

Sofern an der Sitzung nichts anderes vereinbart wird, ist der Gemeindeschreiber für den Vollzug der
behandelten Geschäfte verantwortlich. Dieser stellt auch die sachdienliche Information des
Verwaltungspersonals sicher.

Art. 32 Information der Öffentlichkeit

1 Der Gemeindeschreiber hat im Sinne der gesetzlichen Vorschriften für die Information der
Öffentlichkeit zu sorgen.

2 Die Medienmitteilungen werden regelmässig vom Gemeindeschreiber erstellt und mit dem
Gemeindepräsidenten besprochen.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 12
D. Geschäftsbereiche

Art. 33 Verantwortung Ressortvorsteher

1 Die Ressortvorsteher üben die fachliche Aufsicht über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich ihrer
Kommissionen, Ausschüsse und Verwaltungsabteilungen aus. Sie sind gegenüber dem Gemeinderat
verantwortlich für die Vorbereitung und den Vollzug der in ihre Aufgabenbereiche fallenden Geschäfte.
Sie tragen die politische Verantwortung über die im Sachgebiet des entsprechenden Ressorts tätigen
Verwaltungsabteilungen. Gegenüber den Abteilungsleitern haben sie ein Weisungsrecht.

2 Insbesondere
• haben sie die Planung, Information, Organisation, Koordination und Aufsicht in ihren Ressorts
   sicherzustellen;
• treffen sie die in ihre Ressorts fallenden Entscheide, soweit diese nicht dem Gesamtgemeinderat
   oder anderen Instanzen vorbehalten sind;
• leiten sie die Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen ihrer Ressorts;
• sorgen sie für die Koordination mit anderen Ressorts und Verwaltungsabteilungen und mit dem
   Gemeindeschreiber;
• erarbeiten sie für ihre Ressorts und die von ihnen präsidierten Gremien in Zusammenarbeit mit dem
   Finanzvorstand bzw. mit den zuständigen Abteilungsleitungen das Budget und die Finanzplanung;
• tragen sie die Budgetverantwortung für ihren Geschäftsbereich und sorgen in Zusammenarbeit mit
   den Verwaltungsabteilungen für die laufende Kostenkontrolle und Überwachung des Budgets und
   der Kredite, für die frühzeitige Beantragung von Zusatzkrediten und Nachtragskrediten sowie für die
   Kreditabrechnungen;
• informieren sie den Gemeinderat regelmässig bzw. nach Bedarf über die Geschäfte ihrer Ressorts.

Art. 34 Stellvertretung

Für jeden Ressortvorsteher wird ein Stellvertreter bestimmt. Die Stellvertretung in Kommissionen und
Ausschüssen übernimmt das Vizepräsidium des betreffenden Organs.

Art. 35 Entschädigung bei Stellvertretung

Wenn ein Ressortvorsteher mehr als zwei Monate ausfällt, erhält seine Stellvertretung rückwirkend per
Ausfalldatum zusätzlich die Behördenentschädigung des ausgefallenen Ratsmitglieds. Die
Entschädigung des ausgefallenen Ratsmitglieds wird entsprechend pro rata temporis gekürzt. Der
Gemeinderat entscheidet über den Zeitpunkt des Beginns der Stellvertretung.

Art. 36 Aufgaben und Kompetenzen der Delegierten in Zweckverbänden und
                      anderen Gemeinden

Die delegierten Ressortvorsteher vertreten die Interessen der Gemeinde in den Zweckverbänden und
den übrigen Gremien. Sie informieren den Gemeinderat rechtzeitig über die Geschäfte der
Zweckverbande. Vor Abstimmungen über Geschäfte von politischer Tragweite und finanziellen
Auswirkungen auf die Gemeinde holen sie die Meinung des Gemeinderates ein. Die Delegierten haben
sich bei der Stimmabgabe an die Beschlüsse des Gemeinderates bzw. an dessen Weisungen zu halten.
Wenn keine solchen vorliegen, beurteilen sie nach freiem Ermessen, aber immer auf das Interesse und
Wohl der Gemeinde ausgerichtet.

Art. 37 Abgrenzung zur Gemeindeverwaltung

Die Ressortvorsteher tragen die politische Verantwortung in ihrem Ressort. Soweit die operativen
Aufgaben von der Verwaltung wahrgenommen werden, trägt sie gegenüber den Ressortvorstehern bzw.
gegenüber dem Gesamtgemeinderat die direkte Sachverantwortung. Im Rahmen dieser Verantwortung

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 13
D. Geschäftsbereiche

entscheidet die Verwaltung in der Regel auch selbstständig über die Art und Weise der Ausführung
operativer Aufgaben.

Art. 38 Weisungsrecht gegenüber dem Personal

1 Die Ressortvorsteher können in Absprache mit dem Gemeindeschreiber den für ihr Ressort
zugewiesenen Sachbearbeitenden. Einzelaufträge und direkt damit verbundene Anweisungen erteilen.
Dabei sind jedoch operative Entscheidungskompetenzen gemäss Art. 36 zu beachten.

2 Bei Meinungsdifferenzen ist der Gemeindepräsident beizuziehen.

Art. 39 Finanzkompetenzen

1 Unter Berücksichtigung der gemeinderätlichen Submissionsgrundsätze und den in der
Gemeindeordnung festgelegten Finanzbefugnissen werden im Anhang 3 die finanziellen Kompetenzen
der Ressortvorsteher sowie des Gemeindeschreibers festgelegt. Im Rahmen derAusgabenkompetenz
steht den Ressortvorstehenden die rechtsverbindliche Unterschrift zu.

2 Die Kompetenzen des Sozialvorstehers im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe nach Sozialhilfegesetz
werden in einem separaten Regelwerk festgelegt.

Art. 40 Submissionsgrundsätze freihändiges Verfahren

11m freihändigen Verfahren sind in Ergänzung zum kantonalen Recht die nachfolgenden kommunalen
Grundsätze zu beachten:

2 Es sind abhängig vom Auftragswert schriftliche Offerten einzuholen:
                                 Mindest-Anzahl
       Auftragswert
                                     Offerten
         0 - S'OOO             eine Offerte
       8'001 - 20'000          zwei Offerten
         20'001 -              drei Offerten

3 Verhandlungen mit den Anbietenden, Z.B. über Rabattgewährung, sind im freihändigen Verfahren
zulässig und erwünscht.

Art. 41 Visieren von Belegen

1 Rechnungen und Auszahlungsbelege sind von der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden materiell
und rechnerisch zu prüfen. Die Belege sind zu kontieren und mit einem formellen Visum zu versehen.

2 Der Ressortvorstand hat die Belege zu prüfen und zu visieren.

3 Die Berechtigung zum formellen Visum richtet sich sinngemäss nach den Finanzkompetenzen gemäss
Anhang 3.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 14
D. Geschäftsbereiche

4 Die Ausstandsgründe sind auch beim Visieren der Belege zu beachten.

5 In allen Fällen erfolgt nach Vorliegen aller Visen die Zahlungsfreigabe durch die Abteilung Finanzen.

Art. 42 Aktenbewirtschaftung

1 Die Aktendossiers sind durch die zuständige Abteilung der Gemeindeverwaltung zu führen. Die
Verwaltungsabteilungen sorgen für die rechtzeitige und sachdienliche Information der
Gemeinderatsmitglieder über eingehende Unterlagen durch Zustellung von Kopien oder auf andere
geeignete Weise.

2 Unterlagen, welche die Gemeinderatsmitglieder direkt erhalten, sind umgehend an die
Gemeindeverwaltung weiterzuleiten. Im Übrigen liegt es - unter Vorbehalt des Datenschutzes - im
Ermessen der Gemeinderatsmitglieder, inwieweit sie eigene Duplikat-Dossiers mit Kopien der
Unterlagen führen oder im Bedarfsfall auf die Dossiers bei der Gemeindeverwaltung zurückgreifen
wollen.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 15
E. Weitere Bestimmungen

Art. 43 Beleuchtender Bericht

1 Der Gemeinderat stellt am Schalter und im Internet den stimmberechtigten Personen den
beleuchtenden Bericht zur Verfügung.

2 Die Stimmberechtigten können die Zustellung des Beleuchtenden Berichts an ihre Postadresse in
Hüttikon verlangen.

Art. 44 Unterschriftenregelung

1 Der Gemeindepräsident oder dessen Stellvertreter führt gemeinsam mit dem Gemeindeschreiber oder
dessen Stellvertreter die rechtsverbindliche Unterschrift für den Gemeinderat und die politische
Gemeinde.

2 Die Ressortvorsteher unterzeichnen (gemäss Anhang 3+4) dort, wo ihnen dieses
Organisationsreglement ein Aufgabengebiet zur selbstständigen Erledigung überträgt, mit
Einzelunterschrift.

3 Der Gemeindeschreiber kann vom Gemeinderat ausdrücklich ermächtigt werden, gewisse
Schriftstücke, insbesondere Mitteilungen in Form von Protokollauszügen, alleine zu unterzeichnen
(Anhang 3 + 4).

Art. 45 Umgang mit den Medien

Um Missverständnisse, Widerspräche, Datenschutzprobleme usw. zu vermeiden, sollen die
Behördenmitglieder in der Regel keine direkten Auskünfte an die Medien erteilen, sondern diese an den
Gemeindeschreiber und/oder den Gemeindepräsidenten verweisen. Lässt sich eine Auskunftserteilung
nicht vermeiden, ist der Gemeindeschreiber anschliessend unverzüglich zu informieren. Ausgenommen
von dieser Regelung sind unproblematische Medienkontakte im Zusammenhang mit einem publizierten
Gemeindeversammlungsgeschäft und dergleichen.

Art. 46 Soziale Medien

Das Veröffentlichen von Informationen aus der Behördentätigkeit auf Social Media Plattformen ist zu
unterlassen. Social Media Plattformen dürfen nur in Absprache mit dem Gemeindeschreiber und dem
Gemeindepräsidenten auf Basis einer gemeindeeigenen Social Media Strategie als Informationskanäle
eingesetzt werden.

Art. 47 Schnittstellen und Konflikte

Der Gemeinderat regelt Schnittstellen und allfällige Kompetenzkonflikte zwischen einzelnen Ressorts
oder Kommissionen. Er ist auch zuständig für die Überprüfung von Anordnungen seiner Ausschüsse
und Ressorts, sofern nicht ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 16
F. Kommissionen und ständige Ausschüsse

Art. 48 Anzahl Mitglieder Wahlbüro

1 Das Wahlbüro besteht mit Einschluss des Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber aus
mindestens 7 Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt.

Art. 49 Weitere temporäre Organe

1 Für Projekte oder aktuelle Fragestellungen kann der Gemeinderat temporäre Organe im Sinne von
Art. 20 GO bilden.

2 Bei deren Einsetzung sind auch ihre Aufgaben und Kompetenzen zu umschreiben.

3 Sinngemäss gelten die Bestimmungen dieses Organisationsreglements auch für Ausschüsse und
Gremien.

Art. 50 Unterschriftenregelung

Beschlüsse und Korrespondenz der Ausschüsse sind vom Vorsitzenden und vom Protokollführer mit
Kollektivunterschrift zu unterzeichnen.

Art. 51 Auskunft und Informationspflicht

Die unterstellten Kommissionen, die Ausschüsse sowie weitere Organe im Sinne von Art. 20 GO haben
ihre Protokolle dem Gemeinderat unaufgefordert zur Kenntnisnahme vorzulegen. Entscheide
ausserhalb ihrer jeweiligen Kompetenzbereiche haben sie dem Gemeinderat rechtzeitig zur
Beschlussfassung zu unterbreiten.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 17
G. Organisation und Leitung der Verwaltung

Art. 52 Aufgaben und Kompetenzen

Die Gemeindeverwaltung ist für die operativen Aufgaben zuständig. Grundlage bildet das Organigramm
gemäss Anhang 1. Die Details werden im Organigramm, in den Stellenbeschreibungen sowie allfälligen
weiteren Erlassen im Zusammenhang mit dem Gemeindepersonal bzw. der Verwaltungstätigkeiten
geregelt. Bezüglich Abgrenzung zum Gemeinderat bzw. zu den Ratsmitgliedern wird auf Art. 36
verwiesen.

Art. 53 PersonalansteIIungen

Der Gemeinderat ist zuständig für sämtliche Personalanstellungen. Sie erfolgen auf Antrag des
Gemeindepräsidenten und des Ressortvorstehers.

Art. 54 Gemeindeschreiber

Die operative Gesamtleitung der gesamten Gemeindeverwaltung, insbesondere in Bezug auf
Organisation und Koordination, liegt beim Gemeindeschreiber. Er ist Personalverantwortlicher für das
gesamte Gemeindepersonal. Der Gemeindeschreiber untersteht dem Gemeindepräsidenten.

Art. 55 Abteilungsleitungen

Die Abteilungsleiter sind verantwortlich für die ihnen vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Sie
leiten operativ die ihnen zugewiesene Verwaltungsabteilung. Ihnen sind die gemäss Organigramm
zugeordneten Mitarbeiter direkt unterstellt. Die Abteilungsleiter unterstehen in fachlicher Hinsicht den
Ressortvorständen und in personeller und organisatorischer Hinsicht dem Gemeindeschreiber. Die
Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach den Stellenbeschreibungen.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 18
H. Regelung weitere Einzelheiten

Art. 56 Abnahme Gemeindeversammlungsprotokoll

1 Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird nach der Fertigstellung und Unterzeichnung durch den
Gemeindeschreiber und der Prüfung und Unterzeichnung durch den Gemeindepräsidenten von den
Stimmenzählenden der Gemeindeversammlung geprüft und unterzeichnet.

2 Das Protokoll wird nach der Prüfung und Unterzeichnung gemäss Absatz 1 durch den Gemeinderat
genehmigt und ist ab diesem Zeitpunkt öffentlich.

Art. 57 Amtliches Publikationsorgan

1 Die politische Gemeinde Hüttikon nimmt die amtliche Publikation seiner Erlasse und
allgemeinverbindlichen Beschlüsse im «Furttaler» vor.

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 19
I. Schlussbestimmungen

Art. 58 Inkrafttreten

1 Der Gemeinderat bestimmt nach der Genehmigung der Gemeindeordnung vom 07.03.2021 durch den
Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Organisationsreglements der politischen
Gemeinde Hüttikon. Die Öffentlichkeit wird im Sinne von § 7 GG per Publikation über die Inkraftsetzung
informiert.

Art. 59 Änderungen

1 Das Organisationsreglement kann durch den Gemeinderat Jederzeit geändert oder ergänzt werden.

2 Mindestens einmal in jeder Amtsdauer wird das vorliegende Reglement überprüft und allenfalls
angepasst. Der Gemeindeschreiber ist für die Lancierung dieses wiederkehrenden Prozesses
verantwortlich.

Art:. 60 Aufhebung früherer Erlasse

1 Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Organisationsreglements werden alle bisherigen internen
Richtlinien und Gemeinderatsbeschlüsse, die im Widerspruch zum neuen Reglement stehen,
aufgehoben.

Hüttikon, 1. Juni 2021

Gemeinderat Hüttikon
Die Präsidentin: Die Gemeindeschreiberin:

Beatrice Derrer Claudia Santos Lopez

^/?~^ °

Organisationsreglement 01.06.2021 Seite 20
^
                                                                                                                                                                                            s
                                                                                                                                                                                            5-
                                                                                                                                                                              Gemeinderat   ai
rt                                                                                                                                                                                          s
                                                                                                                                                                                            IQ
(Q
es                                                                            Gemeindepräsidium
3                                                              ^.
Anhang 2 - Finanzkompetenzen

 Wer                             Im Budget enthalten               Im Budgetni ;ht enthalten
                              einmalig             wieder-        einmalig           wieder-
                                                   kehrend                           kehrend

 Urnenabstimmung          > Fr. rooo'ooo      > Fr. 300'OOQ

 Gemeindeversammlung        Fr. 1'000'OQO        Fr. 300'OQO

 Gesamtgemeinderat          Fr. 125'OOd           Fr. 25'000     Fr. 100'OOD        Fr. 20'000

                                                               P.A. Fr. 250'QOO   P.A. Fr. 10'OQO

 Alle Gemeinderäte            Fr. 5'000            Fr. 1'500      Fr. 3'OQO          Fr. 1'000

 Inkl. Präsident

 Gemeindeschreiber oder       Fr. 2'000             Fr. 500       Fr. 1'000          Fr.250
 dessen Stellvertreter

Organisationsreglement                      01.06.2021                                    Seite 22
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

                         Ressort Präsidiales

                                               c            c
                                               •*
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

                         Ressort Finanzen

 Legende:
 A = Antrag                           a:
                                      ü
                                            CL.
                                            ü     ä      (fl
                                                         ü
                                                               -l
                                                               <
                                                                    co
                                                                    V)
                                                                         Bemerkungen
 E = Entscheid

 RESSORT FINANZEN

 Abteilung Finanzen / Versicherungen

 Neue Versicherungen
                                                   E     A
 abschliessen

 Erneuerung laufende
                                                   E     A
 Versicherungen

 Beschaffung von kurz- und
                                       E           A
 langfristigem Fremdkapital

 Abnahme von
 Revisionsberichten der                E                 A
 Technischen Prüfstelle

 Abnahme von Verfügungen des
 Bezirksrates zur                     E                  A
 Jahresrechnung

 Entscheide über
                                       E                       A
 Steuererlassgesuche

 Entscheide Grundsteuern              E                        A

 Anträge Lageklassen                  E                        A
 Abschied/Kontrolle
                                                   E           A
 Steuerabschlüsse

Organisationsreglement                      01.06.2021                                 Seite 24
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

                         Ressort Gesundheit

 Legende;
 A = Antrag                           ai
                                      ü
                                           Q.
                                           ü     ^      U)
                                                        ü
                                                             -l
                                                             <
                                                                  co
                                                                  U)
                                                                       Bemerkungen
 E = Entscheid

 RESSORT GESUNDHEIT

 Abteilung Gesundheit

 Heimplatziemng; Heime ohne
 Vertrag (inner- und                  E           A
 ausserkantonal)

 Heimplatzierung: Heime mit
                                      E           A
 Vertrag

                                                                       Rechnungskontrolle
 Beurteilung / Auszahlung
                                                                       (Preis-, Qualitäts-
 Pflegefinanzierungsbeiträge                      E          A
                                                                       anforderungs-, Grund-
 (stationär und ambulant)
                                                                       lagen-Kontrolle)

Organisationsreglement                     01.06.2021                                     Seite 25
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

                         Ressort Hochbau

 Legende:
 A = Antrag                           ÖL
                                      u
                                           Q.
                                           u     ä      U)
                                                        Ü
                                                             _1
                                                             <
                                                                  co
                                                                  m    Bemerkungen
 E = Entscheid

 RESSORT HOCH BAU
 Baubewilligungen
 Anzeigeverfahren ohne                E                                A = Ingenieurbüro
 Ausnahmebewilligungen

 Baubewilligungen
 Anzeigeverfahren mit                 E                 A
 Ausnahmebewilligungen

 Baubewilligungen ordentliches
                                      E                 A
 Verfahren

 Abschreibungsverfügungen             E                                A = Ingenieurbüro

 Vorentscheide mit
                                      E                                A = Ingenieurbüro
 Drittverbindlichkeit

 Bauverweigerungen /
                                      E                                A = Ingenieurbüro
 Nichteintretensentscheide

 Verfügungen Baustopp                             E                    A = Ingenieurbüro

 Verzeigungen im Bauwesen             E                                A = Ingenieurbüro

 Entscheide Denkmalschutz             E                                A = Ingenieurbüro

 Bewilligungen Färb- /
                                      E                                A = Ingenieurbüro
 Materialkonzept

 Entscheide Baukontrollen
 (Baukontrolle, Rohbau-,              E                                A = Ingenieurbüro
 Bezugs- und Schlussabnahme)

 Bewilligungen für Erstellung,
 Umbau und Betrieb von
 wärmetechnischen Anlagen und         E                                A = Ingenieurbüro
 stationären
 Verbrennungsmotoren

Organisationsreglement                     01.06.2021                                  Seite 26
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

  Bewilligungen und Kontrollen
                                 E                        A = Ingenieurbüro
 Aufzugsanlagen

  Baulicher Zivilschutz /
                                            E             E = Ingenieurbüro
  periodische Kontrollen

  Bewilligungen Grundstück-
                                 E                        A = Ingenieurbüro
  parzellierungen

 Abrechnungen Baugebühren                         E   A
  Stellungnahmen gem. § 7 PBG
                                 E          A
 von Nachbargemeinden

Organisationsreglement               01.06.2021                          Seite 27
Anhang 3 - Funktionskompetenzregelung

                         Ressort Liegenschaften

 Legende:
 A = Antrag                           Q.
                                      ü
                                           Q.
                                           ü      £     W
                                                        ü   <
                                                                EQ
                                                                V)
                                                                     Bemerkungen

 E = Entscheid

 RESSORT LIEGENSCHAFTEN
 Vermieten von
                                       E          A
 Gemeindeliegenschaften

Organisationsreglement                     01.06.2021                              Seite 28
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung

Die Kosten, welche mit den Verträgen ausgelöst werden, müssen vorgängig von der zuständigen
Instanz bewilligt werden. Dabei sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung, der
Funktionskompetenzregelung und der Weisung über den Ausgabenvollzug zu beachten.

                                       ^
                                       ü)
                                                          4-t
                                                          OT
                                        k-
                                        (U
                                                ^
                                                V)
                                                          l-
                                                          u
                                       •u       t».       •a
                                        ö       a>        ö
                                                T)
                                        c       0         c
                                       ä        c         ^
                                        0)
                                                          a>
                                                                c            Bemerkungen
                                                          J2           c
                                       13
                                                          i
                                                a»              ~£
                                                                      "£
                                                JE              a>
                                        W
                                       :2
                                                a>
                                                          £     4-»
Anhang 5 - Unterschriftenkompetenzregelung

                                       D.
                                       0        ^        U)
                                                         ö
                                                              •J
                                                              <
                                                                   m
                                                                   U)

 RESSORT FINANZEN UND STEUERN

 Abteilung Finanzen / Versicherungen

 Zahlungen auslösen schriftlich und
                                                x             x
 elektronisch

 Monatliche Auszahlung Fixlöhne
                                                x             x
 inkl. Anteil 13. Monatslohn

 Schuldzinsbelastungen aufgrund
 kurz- oder langfristigem              x                 x
 Fremdkapital

 Gebührenrechnungen der
 Betreibungsämter für Betreibungen,             x             x
 Pfändungen und Verlustscheine

 Kostenvorschüsse bei
 Rechtsöffnungsbegehren der                     x             x
 Bezirksgerichte

 Abteilung Steuern

 Rechnungen Pauschale
 Steueranrechnung Kantonales                    x             x
 Steueramt Zürich

 Dienstleistungsaufwand Scan-
                                                x             x
 Center für Steuererklärungen

 Rückzahlungen Staats- und
 Gemeindesteuern an                             x             x
 Steuerpflichtige

 Rückzahlungen Interkommunale
 Steuerausscheidungen an                        x             x
 Steuerpflichtige und Gemeinden

Organisationsreglement                      01.06.2021                  Seite 30
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung

                                       a.
                                       0        ^        U)
                                                         u
                                                              _]
                                                              <
                                                                   m
                                                                   V)

 RESSORT GESUNDHEIT
 Kostengutsprache Heime ohne
                                                x        x
 Vertrag (inner- und ausserkantonal)

                                       a.
                                       u        ^        co
                                                         0
                                                              -l
                                                              <
                                                                   m
                                                                   V)

 RESSORT HOCHBAU

 AbschlussbriefWTA                                       x

 Aufforderung zur Einreichung eines
                                                         x
 Baugesuchs

 Auflösung Baudossier vor Erteilung
                                       x                 x
 Baubewilligung

 Auflösung Baudossier nach Erteilung
                                       x                 x
 Baubewilligung

 Baufreigabe                                             x

 Bauprojektpläne / -unterlagen         x                 x

 Brief Begehrensteller                                   x

 BUC - Betrieblicher Umweltschutz                        x

 Erinnerung Ablauf Baubewilligung                        x

 Hindernisbrief                                 x        x

 Material- und Farbkonzept             x                 x

 Meldebrief Solaranlage                                  x

 Rekursvernehmlassung                  x                 x

 Aktenverzeichnis zu
                                                         x
 Rekursvernehmlassung

 Veränderungsverbot
                                       x                 x
 (Denkmalschutz)

 Vorprüfungsbrief                                        x

Organisationsreglement                      01.06.2021                  Seite 31
Anhang 5 - Unterschriftenkompetenzregelung

                                        Q-
                                        Ü        ^        W
                                                          ü
                                                               _J
                                                               <
                                                                    m
                                                                    V)

 RESSORT LIEGENSCHAFTEN

  Pachtverträge                         x                 x

 Verträge Vermietungen öffentliche
                                                          x
  Räume

                                        a.
                                        ü        ^        W
                                                          0
                                                               _1
                                                               <
                                                                    co
                                                                    v>

 RESSORT SICHERHEIT
 Anzeigen Polizei wegen
                                                          x              Abteilung Sicherheit
 Sachbeschädigungen

                                        a.
                                        u        ^        U)
                                                          0
                                                               _1
                                                               <
                                                                    m
                                                                    U)

 RESSORT SOZIALES

 Regelmässige Leistungsentscheide
                                        x                 x
 Sozialhilfe

 Entscheide über Teileinstellung oder
                                        x                 x
 Einstellung der Sozialhilfe

 Mietverträge Wohnungen für
                                        x                 x
 Sozialhilfeempfänger

 Untermietverträge für Klienten in
                                        x                 x
 Sozialhilfewohnungen

 Kostengutsprachen für
                                        x                 x
 Alimentenbevorschussung

 Kostengutsprachen Subventionen
                                        x                 x
 für Kinderbetreuung im Vorschulalter

Organisationsreglement                       01.06.2021                                   Seite 32
Anhang 4 - Unterschriftenkompetenzregelung

                                    CL
                                    ö        ^        W
                                                      u
                                                          _1
                                                          <
                                                               m
                                                               V)

 RESSORT Infrastruktur

 Abwasser- und Wasserpläne                   x        x

 Kanal-TV- Bericht und Erinnerung            x        x

 Unterhalt Infrastruktur                     x        x

Organisationsreglement                   01.06.2021                 Seite 33
Sie können auch lesen