Organisationsverordnung - vom 29. April 2021 Alle in dieser Verordnung genannten männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für ...
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Interlaken Matten Unterseen Iseltwald Bönigen Därligen Leissigen Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli Organisationsverordnung vom 29. April 2021 Alle in dieser Verordnung genannten männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäss auch für Frauen.
Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT ARTIKEL TITEL SEITE 1. Grundsatz 1 Regelung 4 2 Geltungsbereich 4 2. Personalwesen 4 a) Anstellungsverhältnis 3 Gehaltsklassen 4 4 Arbeitszeit 4 5 Kursanrechnung 4 6 Sitzungsgeld 4 7 Ferien und Treueprämie 5 8 Kündigungsfrist 5 b) Lohnsystem 9 Grundsatz 5 Berücksichtigung der finanziellen 10 5 Situation der Feuerwehr 11 Reisespesen 5 12 Übrige Spesen 5 13 Pauschalspesen 5 c) Leistungsbeurteilung 14 Organigramm / Kaderstellen 6 Personalausschuss und 15 6 Mitarbeitergespräche d) Besondere Bestimmungen 16 Stellenbeschreibung 6 17 Stellenausschreibung 6 18 Überzeit 6 19 Unfallversicherung 6 20 Taggeldversicherung 7 21 Pensionskasse 7 22 Ergänzende Bestimmungen 7 Abgangsentschädigung Renten- 23 7 ansprüche 3. Beschaffungswesen 24 Bestimmungen 7 25 Auftragsvergabe 7 26 Offerten 7 4. Internes Kontrollsystem 27 Unterschriftsberechtigung 8 IKS Zuständigkeit Verpflichtungskre- 28 dite und Verwendung bewilligter 8 Kredite Seite 2 von 12
Prüfung von Verpflichtungskredi- 29 8 ten Zuständigkeit zum Beschluss von 30 9 Nachkrediten Berechtigung zur Zahlungsanwei- 31 9 sung und Visumsregelung 32 Grundsatz 9 33 Ausnahmen 9 34 Visum / materielle Kontrolle 9 Kontovorschlag und formelle 35 9 Kontrolle 36 Zahlungsanweisung 10 Festlegung der zuständigen Per- 37 10 sonen 38 Kontrolle durch Rechnungsführer 10 39 Zahlungsauftrag 10 Gesetzliche Anforderungen an ei- 40 11 nen Beleg 41 Berichtswesen 11 42 Finanzwesen 11 43 Inkrafttreten 12 Anhang I Liste Kontoverantwortliche Seite 3 von 12
Organisationsverordnung des Gemeindeverbandes Feuerwehr Bödeli 1. Grundsatz Art. 1 Regelung 1 Diese Verordnung regelt insbesondere a) das Personalwesen b) das Beschaffungswesen c) das interne Kontrollsystem IKS Art. 2 Geltungsbereich 1 Die in dieser Organisationsverordnung aufgestellten Vorschriften gelten für alle festangestellten Personen. 2Der Feuerwehrrat bestimmt die privatrechtlich anzustellenden Funktionen. Es sind dies der Feuerwehrkommandant, der Vize-Kommandant, der Sekretär und der Material- und Fahrzeugwart. 2. Personalwesen a) Anstellungsverhältnis Art. 3 Gehaltsklassen Die Funktionen des Gemeindeverbandes Feuerwehr Bödeli werden wie folgt den Gehaltsklassen zugeordnet: 1. Feuerwehrkommandant Gehaltsklasse 22 2. STV. Feuerwehrkommandant Gehaltsklasse 18 3. Sekretär Gehaltsklasse 15 4. Material- und Fahrzeugwart Gehaltsklasse 15 Art. 4 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Art. 5 Kursanrechnung Wird ein externer Kurs als Ausbildner geleitet, gilt dies als öffentliches Amt und die Soll-Arbeitszeit wird berechnet. Pro Kalenderjahr werden maximal 10 Arbeitstage als bezahlter Urlaub angerechnet. Art. 6 Sitzungsgeld Sitzungen, Rapporte, Einsätze und Übungen zwischen 06.00 und 18.00 Uhr zählen zur Arbeitszeit. Ausserhalb dieser Zeitspanne und an Wochen- enden werden Sitzungsgeld oder Sold ausgerichtet. Seite 4 von 12
Art. 7 Ferien und Der Anspruch auf Ferien wird gemäss den kantonalen Bestimmungen fest- Treueprämie gelegt (Personalverordnung Art. 143). Es dürfen maximal 5 Ferientage ins neue Jahr übertragen werden (grösserer Rückstand wird gestrichen). Eine Treueprämie wird gemäss den kantonalen Bestimmungen (PV Art. 95) erstmals nach 10 Dienstjahren und danach nach jeweils 5 weiteren geleis- teten Dienstjahren ausgerichtet. Die Treueprämie entspricht einem bezahl- ten Urlaub von 11 Arbeitstagen und kann ganz oder teilweise in Entgelt um- gewandelt werden. Art. 8 Kündigungsfrist 1 DieKündigungsfrist beträgt drei Monate für den Sekretär, für die restli- chen Angestellten 6 Monate. 2 DieKündigung durch den Feuerwehrrat erfolgt in schriftlicher Form. Das betroffene Personal ist vorher anzuhören. b) Lohnsystem Art. 9 Grundsatz Jeder Stelle wird einer Gehaltsklasse zugeordnet. Massgebend ist die Ge- haltsklassentabelle des Kantons Bern mit 80 Stufen (degressives Lohnsys- tem). Art. 10 Berücksichtigung der Der Feuerwehrrat kann bei schwieriger finanzieller Lage des Gemeindever- finanziellen Situation bandes Feuerwehr Bödeli auf die Gewährung von Gehaltsstufen ganz oder der Feuerwehr teilweise verzichten. Art. 11 Reisespesen Es wird ein Bahnbillet 2. Klasse oder Fr. 0.70 pro Autokilometer vergütet. Nach Möglichkeit sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Für Rei- sen auf dem Verbandsgebiet werden keine Reisespesen ausbezahlt. Nach Möglichkeit sind die Tageskarten der Gemeinden zu benutzen. Art. 12 Übrige Spesen Kosten für Telefon, Fahrzeug und Verpflegung gelten als übrige Spesen und werden gemäss Feuerwehrverordnung Anhang 5 entschädigt, ausser es besteht ein Anspruch auf Pauschalspesen. Art. 13 Pauschalspesen Die Pauschalspesen bei einer 100%-Stelle betragen CHF 2'000.00 pro Jahr. Diese Spesen werden für den Kommandanten, den Vize-Komman- danten und den Material- und Fahrzeugwart ausbezahlt. Der Sekretär er- hält die Spesenentschädigung gemäss Feuerwehrreglement / Feuerwehr- verordnung. Seite 5 von 12
c) Leistungsbeurteilung Art. 14 Organigramm / Der Feuerwehrrat stellt die Unterstellungsverhältnisse des Personals in der Kaderstellen Feuerwehrverordnung dar. Art. 15 Personalausschuss 1 Der Feuerwehrrat bestimmt die Mitglieder des Personalausschusses. Es sind zwei Vertreter des Feuerwehrrats zu bestimmen und bei Anstellungen ist der Kommandant ebenfalls vertreten. Diese führen die Mitarbeiterge- spräche und Anstellungsgespräche, sind verantwortlich für die Lohneinrei- hung und die Anstellungen. Der Personalausschuss entscheidet jährlich über den Aufstieg innerhalb einer Gehaltsklasse durch Anrechnung von Gehaltsstufen. Der Feuerwehrrat nimmt personelle Sachen zur Kenntnis, kann aber eine Lohnerhöhung gemäss Artikel 10 zurückweisen. Mitarbeitergespräche 2 Der Personalausschuss geht bei den Mitarbeitergesprächen wie folgt vor: - Er führt mit dem Kommandanten ein Beurteilungsgespräch durch; - Der Kommandant führt die Beurteilungsgespräche mit den anderen festangestellten Personen durch und orientiert den Personalaus- schuss; - Der Personalausschuss gibt den Betroffenen die Leistungsbeurteilung und die entsprechende Veränderung des Gehalts bekannt und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme; - Er unterbreitet dem Feuerwehrrat seinen Beschluss zur Kenntnis. d) Besondere Bestimmungen Art. 16 Stellenbeschreibung Der Feuerwehrrat umschreibt die Zuständigkeit der einzelnen Stellen in den Stellenbeschreibungen und in der Feuerwehrverordnung. Art. 17 Stellenausschreibung Die Feuerwehr schreibt alle Stellen mit Arbeitsvertrag öffentlich aus. Art. 18 Überzeit Die Überzeit per Ende Jahr darf maximal 100 Stunden betragen, ein allfälli- ger Mehrbestand wird gestrichen. Art. 19 Unfallversicherung Die Feuerwehr versichert das Personal gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die Prämie für die Berufsunfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber, jene für Nicht- berufsunfälle der Arbeitnehmer. Seite 6 von 12
Art. 20 Taggeldversicherung Die Prämie der Krankentaggeldversicherung wird vom Arbeitgeber und Ar- beitnehmer zu je 50% getragen. Art. 21 Pensionskasse Die Feuerwehr versichert das Personal gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität, des Alters und des Ablebens im Rahmen des Bundesgeset- zes über die berufliche Vorsorge (BVG). Die Beiträge werden von Arbeitge- ber und Arbeitnehmer zu je 50% getragen. Art. 22 Ergänzende Bestim- Ergänzend gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts, namentlich mungen das Personalgesetz und die Personalverordnung. Art. 23 Abgangsentschädi- Die Bestimmungen des kantonalen Rechts über die Abgangsentschädi- gung gung und die Rentenansprüche (Art. 32 und 33 PG) finden in der Feuer- Rentenansprüche wehr keine Anwendung. 3. Beschaffungswesen Art. 24 Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Art. 25 Auftragsvergabe Aufträge innerhalb des bewilligten Budget- und Verpflichtungskredites vergeben a) bis CHF 25'000.00 das Kommando; b) über CHF 25'000.00 der Feuerwehrrat Art. 26 Offerten Bei Anschaffungen und Bestellungen ab einem Betrag von CHF 25'000.00 sind mindestens 3 Offerten einzuholen und dem zuständigen Gremium vor- zulegen. 4. Internes Kontrollsystem IKS Der Feuerwehrrat ist gemäss Art. 114 der kantonalen Gemeindeverord- nung vom 16. Dezember 1998 für eine zweckmässige Organisation des Fi- nanzhaushaltes und ein wirksames internes Kontrollsystem verantwortlich. Mit dem IKS stell die Feuerwehr sicher, dass - der Schutz des Vermögens gewährleistet ist; - die Grundsätze des Rechnungswesens, die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt werden; - die Vollständigkeit der Einnahmen und die sachliche Richtigkeit der Ausgaben gewährleistet ist. Seite 7 von 12
Art. 27 Unterschriftsberechti- Zusammenfassend sind in der folgenden Auflistung die wesentlichsten Un- gung terschriften und Kompetenzen ersichtlich: A Feuerwehrratspräsident, -vizepräsident B Kommandant, Vizekommandant C Rechnungsführer D Sekretär AV und Feuerwehrrat E Mitglied Kommission oder Ausschuss Unterschrift Beschreibung Einzel Kollektiv Beschlossene Geschäfte der Abgeordnetenver- A+D sammlung und des Feuerwehrrates Beschlossene Geschäfte des Personalaus- A+E schusses Zuständigkeitsbereich der Sachbearbeiter B, C, D Rechnungsanweisungen A, B, C Der Zuständigkeitsbereich und die Unterschriftenberechtigung sind in den Stellenbeschreibungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgehalten. Art. 28 1 Inder Investitionsrechnung zum Budget aufgeführte Projekte werden erst Zuständigkeit Ver- mit der Genehmigung eines Verpflichtungskredites bewilligt. Das Budget pflichtungskredite und dient bei Investitionen lediglich zur Berechnung von Abschreibungen und Verwendung bewillig- Zinsen und zur Information. ter Kredite 2 Die Aktivierungsgrenze für Investitionen wird gemäss GV Art. 79a auf CHF 25'000.00 festgelegt. 3 Das zuständige Organ hat den entsprechenden Kredit vor der Auftragser- teilung zu bewilligen. 4 Die Zuständigkeiten zum Beschluss über Verpflichtungskredite sind im Organisationsreglement Art. 21 und 27 geregelt. Art. 29 Der Feuerwehrrat wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Verpflich- Prüfung der Verpflich- tungskreditabrechnungen prüfen. Dies beinhaltet die korrekte Verbuchung, tungskredite die Weisungen des Beschaffungswesens, Kreditbewilligung und die Doku- mentation. Als Entschädigung wird den Rechnungsrevisoren ein Sitzungs- geld ausgerichtet. Seite 8 von 12
Art. 30 Zuständigkeit zum Be- Ist gemäss Organisationsreglement, Artikel 23 geregelt. schluss von Nachkre- diten Nachkredite sind ab einer Budgetüberschreitung von CHF 5'000.00 einzu- holen und vom zuständigen Organ zu genehmigen. Art. 31 Zahlungsanweisung Der Feuerwehrrat erlässt folgende Regelung für die Zahlungsanweisung und Visumsregelung und das Rechnungsvisum (siehe Artikel 32 bis Artikel 37). Art. 32 Grundsatz Verpflichtungen dürfen nur in Absprache mit dem Kontoverantwortlichen eingegangen werden. Die Verantwortlichen sind im Anhang I festgehalten. Alle Rechnungen müssen - visiert - vom Kontoverantwortlichen unterschrieben und - zur Zahlung angewiesen werden. Art. 33 Ausnahmen - Wenn Protokollauszüge und vom Feuerwehrrat unterschriebene Briefkopien vorliegen, können Rechnungen direkt bezahlt werden; - Rückerstattungen auf Grund irrtümlich erhaltener Zahlungen müs- sen nur visiert werden; - Monatslohnabrechnungen können direkt bezahlt werden. Art. 34 Visum / materielle Alle Rechnungen sind durch die Stelle, welche die Verpflichtung eingegan- Kontrolle gen ist, zu visieren. Wer eine Rechnung visiert, prüft - ob der auf dem Beleg geschilderte Sachverhalt mit der Wirklichkeit übereinstimmt; - ob die Leistung mit dem Anspruch des Leistungsempfängers über- einstimmt; - die rechnerische Richtigkeit. Die erfolgte Kontrolle wird durch eine entsprechende Signatur im Visums- stempel bestätigt. Art. 35 Kontovorschlag und Der Kontoverantwortliche ergänzt den Beleg mit der Kontierung im Visums- formelle Kontrolle stempel und führt die formelle Kontrolle durch. Bei der formellen Kontrolle wird geprüft, ob - der Beleg recht- und ordnungsmässig, - das Visum richtig und - der entsprechende Kredit vorhanden ist (gemäss Regelung für ei- nen Nachkredit). Seite 9 von 12
Die erfolgte Kontrolle wird durch eine entsprechende Signatur im Visums- stempel bestätigt. Art. 36 Zahlungsanweisung Mit der Zahlungsanweisung wird der Rechnungsführer beauftragt, die Rechnung zu bezahlen. Bis zu einem Betrag von CHF 10'000.00 weist der Kontoverantwortliche die Rechnung zur Zahlung an. Rechnungen von über CHF 10'000.00 werden durch den Präsidenten des Feuerwehrrates zur Zahlung angewiesen. Es ist nicht zulässig, dass eine Person sich selbst einen Betrag zur Zah- lung anweist. In diesem Fall muss die Zahlung wie folgt angewiesen wer- den: - Zahlung an Kommandanten: Zahlungsanweisung durch den Präsidenten des Feuerwehrrates. - Zahlung an Mitglieder des Feuerwehrrates: Zahlungsanweisung durch den Präsidenten des Feuerwehrrates. Art. 37 Festlegung der zu- Die Kontoverantwortlichen werden in der Finanzbuchhaltung für jedes ein- ständigen Personen zelne Konto durch den Rechnungsführer festgelegt. Bei Streitigkeiten ent- scheidet der Feuerwehrrat. Diese Liste wird der Organisationsverordnung als Anhang I beigefügt. Art. 38 Kontrolle durch den Der Rechnungsführer kontrolliert: Rechnungsführer - ob die Unterschrift des Kontoverantwortlichen und die Zahlungsan- weisung auf dem Beleg vorhanden sind und - ob die gesetzlichen Anforderungen an den Beleg gemäss Artikel 40 erfüllt sind. Art. 39 Zahlungsauftrag Mit Ausnahme der in Artikel 33 genannten Ausnahmen darf der Rech- nungsführer die Rechnungen erst begleichen, wenn die erforderliche Zah- lungsanweisung vorliegt. Zahlungsaufträge erfordern Doppelunterschrift. Folgende Personen sind kollektiv zu zweit zur Aufgabe von Zahlungsauf- trägen berechtigt: - Präsident Feuerwehrrat - Kommandant - Vizekommandant - Rechnungsführer - Sekretär Seite 10 von 12
Art. 40 Gesetzliche Anforde- Der Beleg beweist die Richtigkeit der Buchung und hat mindestens zu ent- rungen an einen Be- halten: leg - Datum - Aussteller (vollständige Adresse) - Leistungsempfänger (vollständige Adresse) - Sachverhalt - Betrag In mehrwertsteuerpflichtigen Bereichen: Mehrwertsteuernummer und -be- trag oder -satz Die Feuerwehr ergänzt den Beleg mit: - Kontonummer (nur bei Kreditoren) - Visum - Unterschrift Kontoverantwortlicher - Zahlungsanweisung (nur bei Kreditoren) - Belegnummer - Kontierung - Zahlungsvermerk (nur bei Kreditoren) Sämtliche Rechnungen sind mit dem einheitlichen Visumsstempel zu ver- sehen. Art. 41 Berichtswesen Der Rechnungsführer erstattet dem Feuerwehrrat mindestens zweimal jährlich Bericht über die Entwicklung der Finanzen. Die Berichterstattung erfolgt mit der Bereinigung des Finanzplans oder mit dem Bericht zum Rechnungsabschluss sowie mit der Beratung über das Budget und bein- haltet Aussagen zu folgenden Punkten: - Entwicklung der Laufenden Rechnung, basierend auf den bekann- ten Abweichungen (Mehrausgaben, Mindereinnahmen, Mehrein- nahmen, Minderausgaben) gegenüber dem Budget - Übersicht über die Finanzschulden (Gläubiger, Betrag, Zinskonditio- nen und Fälligkeiten) - Nachkreditkontrolle Art. 42 Finanzwesen Die flüssigen Mittel der Feuerwehr werden durch den Rechnungsführer be- wirtschaftet. Guthaben / Debitorenbewirtschaftung Das Kommando - stellt eine vollständige und fristgerechte Rechnungsstellung für er- brachte Dienstleistungen der Feuerwehr sicher. Seite 11 von 12
Anhang I: Liste Kontoverantwortliche Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Konto Bezeichnung/Verantwortlich Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Konto Bezeichnung/Verantwortlich 1506.3054.01 AG-Beiträge an Familienausgleichskasse 1506.3000.01 Sitzungsgelder Behörden und Kommissionen Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3055.01 AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen 1506.3010.01 Fixe Entschädigungen Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3090.01 Aus- und Weiterbildung des Personals 1506.3010.02 Sold Übungen Kommando Rechnungsführer 1506.3099.01 Übriger Personalaufwand 1506.3010.03 Sold Ernstfalleinsätze Kommando Rechnungsführer 1506.3100.01 Büromaterial 1506.3010.04 Pikettentschädigungen Kommando Rechnungsführer 1506.3101.01 Betriebs- und Verbrauchsmaterial 1506.3010.05 Sold Dienstleistungen für Dritte Kommando Rechnungsführer 1506.3102.01 Drucksachen, Publikationen (Inserate, Druckkosten) 1506.3010.06 Rückstellungen für Ferien- und Überzeitguthaben Kommando Rechnungsführer 1506.3103.01 Fachliteratur, Zeitschriften 1506.3010.09 Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen Kommando Rechnungsführer 1506.3104.01 Lehrmittel 1506.3050.01 AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV Kommando Rechnungsführer 1506.3110.01 Anschaffungen Büromöbel und Geräte 1506.3052.01 AG-Beiträge an Pensionskassen Kommando Rechnungsführer 1506.3111.01 Anschaffungen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge 1506.3053.01 AG-Beiträge an Unfallversicherungen Kommando Rechnungsführer 1506.3111.02 Anschaffungen Funk (Alarmierung) Kommando
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Konto Bezeichnung/Verantwortlich Konto Bezeichnung/Verantwortlich 1506.3112.01 Anschaffung Kleider (Uniformen, Dienstkleider) 1506.3144.02 Unterhalt Magazin Iseltwald Kommando Kommando 1506.3112.02 Anschaffung Kleider Jugendfeuerwehr 1506.3144.03 Unterhalt Magazin Därligen / Leissigen Kommando Kommando 1506.3113.01 Anschaffung Hardware (IT-Geräte, Computer) 1506.3150.01 Unterhalt Büromöbel und -geräte Kommando Kommando 1506.3118.01 Anschaffung Software (IT-Geräte, Computer) 1506.3151.01 Unterhalt Apparate, Maschinen und Fahrzeuge Kommando Kommando 1506.3120.01 Wasser, Energie, Entsorgung 1506.3153.01 Unterhalt IT-System (Hardware) Rechnungsführer Kommando 1506.3130.01 Telefonkosten Alarmierung 1506.3158.01 Unterhalt IT-System (Software), Service Verträge Kommando Kommando 1506.3130.02 Porti, Post- und Bankgebühren, Betreibungskosten 1506.3159.01 Unterhalt Alarmeinrichtungen Rechnungsführer Kommando 1506.3130.03 Dienstleistungen Dritter 1506.3159.02 Unterhalt und Reinigung Dienstkleider Kommando Kommando 1506.3130.04 Fremdkosten Ernstfalleinsätze 1506.3160.01 Mieten, Pacht, Baurechtszinse Kommando Kommando 1506.3132.01 Honorare externe Berater, Fachexperten 1506.3161.01 Mieten, Benützungskosten Anlagen Kommando Kommando 1506.3134.01 Sachversicherungsprämien 1506.3170.01 Reisekosten und Spesen Rechnungsführer Kommando 1506.3137.01 Steuern und Abgaben 1506.3181.01 Tatsächliche Forderungsverluste Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3144.01 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 1506.3199.01 Freier Kredit Feuerwehrkommando Kommando Kommando
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Konto Bezeichnung/Verantwortlich Konto Bezeichnung/Verantwortlich 1506.3199.02 Übriger Betriebsaufwand (Öffentlichkeitsarbeit) 1506.3400.01 Verzinsung laufende Verbindlichkeiten Kommando Rechnungsführer 1506.3300.41 Planmässige Abschreibungen Hochbauten VV 1506.3401.01 Verzinsung kurzfristige Verbindlichkeiten Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3300.61 Planmässige Abschreibungen Mobilien VV 1506.3406.01 Verzinsung langfristige Verbindlichkeiten (über 1 J) Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3300.62 Planmässige Abschreibungen Geräte und Maschinen 1506.3612.01 Entschädigungen an Gemeinden Rechnungsführer Kommando 1506.3300.63 Planmässige Abschreibungen Fahrzeuge VV 1506.3636.01 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Rechnungsführer Kommando 1506.3300.64 Planmässige Abschreibungen Brandschutzbekleidung 1506.3839.01 Zusätzliche Abschreibungen VV Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3300.65 Planmässige Abschreibungen Brandmodule 1506.4200.01 Feuerwehrdienstersatzabgaben Rechnungsführer Rechnungsführer 1506.3300.66 Planmässige Abschreibungen Feuerwehrhelme 1506.4240.01 Benützungsgebühren und Dienstleistungen Rechnungsführer Kommando 1506.3300.67 Planmässige Abschreibungen Rettungssatz PbU Rechnungsführer 1506.3300.68 Planmässige Abschreibungen Dienstkleider Rechnungsführer 1506.3301.60 Ausserplanm. Abschreibungen Mobilien Rechnungsführer 1506.3320.01 Planmässige Abschreibungen IT-Anlage Rechnungsführer 1506.3320.02 Planmässige Abschreibungen Einsatzleitungssoftware Rechnungsführer
Gemeindeverband Feuerwehr Bödeli HRM2 Konto Bezeichnung/Verantwortlich 1506.4240.02 Verrechenbare Einsätze und Fehlalarme Kommando 1506.4250.01 Verkäufe Kommando 1506.4260.01 Rückerstattungen Dritter Kommando 1506.4270.01 Bussen Kommando 1506.4400.01 Zinsen flüssige Mittel Rechnungsführer 1506.4401.01 Zinsen aus Forderungen Rechnungsführer 1506.4402.01 Zinsen kurzfristige Finanzlagen Rechnungsführer 1506.4407.01 Zinsen langfristige Finanzlagen Rechnungsführer 1506.4611.01 Entschädigung vom Kanton Rechnungsführer 1506.4631.01 GVB-Beiträge Kommando 1506.4631.02 Beitrag Nationalstrasse ASTRA Kommando 1506.4632.01 Anschlussbeitrag von Därligen und Leissigen Rechnungsführer 1506.4699.01 Rückverteilung CO2-Abgabe Rechnungsführer
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