Niederschrift - Markt Garmisch-Partenkirchen

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Niederschrift
                              über die
           Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
               des Marktes Garmisch-Partenkirchen
                     am Dienstag, 23. Juli 2019
                      im Kleinen Sitzungssaal
                                     FA/2019/083

                     Beginn der öffentlichen Sitzung: 18:00 Uhr

                             Anwesenheitsliste
Anwesend waren:
Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Dr. Meierhofer, Sigrid                     Vorsitzende
Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister
Bauer, Wolfgang
Stimmberechtigt: Marktgemeinderat
Allmann, Robert
Filser, Hubert
Hilleprandt, Florian
Koch, Elisabeth                            stellv. Vorsitzende
Maderspacher, Alois
Morhart, Mechthilde
Roos-Teitscheid, Alexandra
Zolk, Claudia
Mitarbeiter der Verwaltung
Dengg, Paul - Stv. Leiter
Finanzverwaltung
Jäger, Stephanie - Finanzverwaltung /
Schriftführer
Baudrexl, Stefanie - Finanzverwaltung
Lukasczyk, Peter - Leiter
Rechnungsprüfungsamt / Schriftführer
Staltmair, Martin - Stv. Leiter Bauhof
Bauhof/Partnachklamm
Achtner, Rudi

Fehlend:
Stimmberechtigt: Marktgemeinderat
Möckl, Florian                             Entschuldigt fehlend
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                     Seite 2

                                  ÖFFENTLICHER TEIL
1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die
Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der
Finanzausschuss

                                               Mit 10 Stimmen

beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
Die Niederschrift der 82. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die
Niederschrift der 81. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt

             Öffentliche Tagesordnung

01          Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
            Sachentscheidung; Beschaffung eines Absetzkippers als Ersatz für zwei
            Kleinfahrzeuge - beschließend

02          Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
            Sachentscheidung; Beschaffung eines E-Fahrzeugs - beschließend

03          Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
            Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung eines Schmalspur-Geräteträgers mit
            Anbauteilen - beschließend

04          Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt inkl.
            Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung eines Schmalspurfahrzeuges mit
            Leasing - beschließend
05          Partnachklamm; befristete Zusammenarbeit mit TripAdvisor beim online-
            Ticketing - beschließend

06          Partnachklamm; Erhöhung der Eintrittspreise zum 01.08.2019 -
            beschließend

07          Partnachklamm; Öffentliche WC-Anlage am Eingang – Beschlussfassung
            über die künftige Erhebung von Kosten für die Benutzung
            - beschließend

08          Jahresrechnung 2018;
            Bekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung - Zur
            Information
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                    Seite 3

TOP 01           Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
                 Sachentscheidung; Beschaffung eines Absetzkippers als Ersatz für
                 zwei Kleinfahrzeuge - beschließend

Sachvortrag:

Im Haushalt wurden für die Beschaffung eines neuen Abrollkippers für den Bereich
Straßenreinigung (Ersatz für Kleinfahrzeuge GAP - A 2091 und GAP – A 2093) auf
der HH-Stelle 1.6751.9347 60.000 EUR bereitgestellt.

Die Ausschreibung bezüglich des neuen Fahrzeugs wurde am 17.05.2019 auf der
Vergabeplattform (AR 702 Reinigung) öffentlich bekannt gemacht.

Es haben folgende Firmen mit den nachgenannten Fahrzeugen (jeweils Fuso Canter
7 C 18) auf die Ausschreibung geantwortet und wurden gemäß Bewertungsmatrix
gewertet:

    -   Fa. Unsinn Fahrzeugtechnik,

    -   Auto Henne Nutzfahrzeuge Kirchheim b. München.

Bei sofortiger Bestellung hätte das Neufahrzeug der Fa. Henne eine Lieferzeit bis
Ende Januar 2020. Ein Lagerfahrzeug der Fa. Unsinn hätte zwar nur ca. 4 Wochen
Lieferzeit, müsste jedoch auf orange umfoliert werden und wäre dadurch deutlich
teurer.

Unter Berücksichtigung der Parameter in der Ausschreibungsmatrix stellt das
Angebot der Fa. Henne das Wirtschaftlichste dar. Aus diesem Grund sollte der
Zuschlag zur Beschaffung des Fahrzeugs an die Fa. Henne erteilt werden.

Beschluss:

Als Ersatzbeschaffung für zwei Kleinfahrzeuge der Straßenreinigung wird der
Zuschlag dem Angebot der Fa. Auto Henne für einen Absetzkipper Typ Fuso Canter
7C18 in Höhe von 67.818,10 EUR brutto erteilt. Da auf der HH-Stelle 1.6751.9367
(Straßenreinigung und Winterdienst; Beschaffung von Fahrzeugen) lediglich 60.000
EUR geplant waren erfolgt eine Deckung des Mehrbedarfs durch die HH-Stelle
1.7701.9342 (Fuhrpark; Arbeitsgeräte und Maschinen), da hier mit Minderausgaben
gerechnet wird. Die beiden Kleinfahrzeuge der Straßenreinigung sollen versteigert
werden. Es wird ein Mindestgebot von je 1.000 EUR angesetzt. Die Einnahmen
erfolgen auf der HH-Stelle 1.6751.3454 (Straßenreinigung; Verkauf von
Fahrzeugen).
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                    Seite 4

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 02           Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
                 Sachentscheidung; Beschaffung eines E-Fahrzeugs - beschließend

Sachvortrag:

Im Haushalt wurden für die Beschaffung eines neuen E-Fahrzeugs für den Kurpark
(Ersatz für E-Fahrzeug GAP – A 2049) auf der HHSt. 1.8611.9347 60.000 EUR
bereitgestellt.

Die Ausschreibung bezüglich des neuen Fahrzeugs wurde am 22.05.2019 auf der
Vergabeplattform (VG2019-02-RA) öffentlich bekannt gemacht.

Es haben folgende Firmen mit den nachgenannten Fahrzeugen auf die
Ausschreibung geantwortet – angebotenes Fahrzeug jeweils Street Scooter Work
Pure - und wurden gemäß Bewertungsmatrix gewertet:

    -   Wilhelm Mayer Nutzfahrzeuge Neu-Ulm, 695 Punkte.

    -   Auto Eder Nutzfahrzeuge Kolbermoor, 790 Punkte.

    -   Auto Henne Nutzfahrzeuge Kirchheim b. München, 880 Punkte.

Unter Berücksichtigung der Parameter in der Ausschreibungsmatrix stellt das
Angebot der Fa. Henne das Wirtschaftlichste dar. Aus diesem Grund sollte der
Zuschlag zur Beschaffung des Fahrzeugs an die Fa. Henne erteilt werden.

Beschluss:

Als Ersatzbeschaffung für das Elektrofahrzeug im Kurpark wird der Zuschlag dem
Angebot der Fa. Henne für einen Elektro-Pickup StreetScooter in Höhe von
54.590,08 EUR erteilt. Die Mittel stehen auf der HH-Stelle 1.8611.9347 (Anlage des
Kur- und Badebetriebs; Beschaffung von Fahrzeugen) zur Verfügung. Das alte
Elektrofahrzeug soll versteigert werden. Es wird ein Mindestgebot von 500 EUR
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                     Seite 5

angesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HH-Stelle 1.8611.3454 (Anlage des Kur- und
Badebetriebs; Verkauf von Fahrzeugen).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 03           Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt incl.
                 Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung eines Schmalspur-Geräteträgers
                 mit Anbauteilen - beschließend

Sachvortrag:

Dem Bauhof wurde im Haushaltsjahr 2019, für die Beschaffung eines Schmalspur-
Geräteträgers auf der HH-Stelle 1.8611.9347 120.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Das Fahrzeug wird für den Schmalspurgeräteträger Aebi Baujahr 2009 angeschafft.
Die anfallenden Reparaturen würden den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen.
Der Geräteträger wird im Winter für die Schneeräumung benötigt, im Sommer soll
dieser für Mäharbeiten eingesetzt werden. Das Fahrzeug wurde beschränkt öffentlich
ausgeschrieben. Den Firmen war es möglich, neue oder als Vorführer genutzte
Fahrzeuge anzubieten. Es wurden 6 Firmen um die Abgabe eines Angebotes
gebeten. Es gingen vier Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der
Firma Hako GmbH eingereicht.

Der alte Schmalspur-Geräteträger soll versteigert werden. Es wird ein Mindestgebot
von 3.000 EUR angesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HH-Stelle 1.8611.3454.

Beschluss:

Der Beschaffung des Schmalspur-Geräteträgers Hako Citymaster 1600 lt. Angebot in
Höhe von 103.316,00 EUR (zzgl. MwSt.) wird zugestimmt. Die Mittel stehen auf der
HH-Stelle 1.8611.9347 (Anlage des Kur- und Badebetriebs; Beschaffung von
Fahrzeugen) zur Verfügung.
Der alte Geräteträger soll versteigert werden. Es wird ein Mindestgebot von 3.000
EUR angesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HH-Stelle 1.8611.3454 (Anlage des
Kur- und Badebetriebs; Verkauf von Fahrzeugen).
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                    Seite 6

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 04           Bauhof; Haushaltsvollzug 2019 Vermögenshaushalt inkl.
                 Sachentscheidung; Ersatzbeschaffung eines Schmalspurfahrzeuges mit
                 Leasing - beschließend

Sachvortrag:

Der Tremo A-2017 wurde aus dem Leasingvertrag bereits abgelöst. Zuerst war
geplant, diesen zu ersetzen. Da sich das Fahrzeug jedoch noch in einem guten
Zustand befindet, wird der Bauhof den Tremo behalten. Künftig wird das Fahrzeug im
Bereich der Straßenreinigung eingesetzt werden.
Hintergrund: Der Holder mit dem Kennzeichen GAP-A 2086 von der
Straßenreinigung ist nicht mehr funktionstüchtig und auch nicht mehr einsatzfähig, da
die Antriebsmotoren links und rechts, der Turbolader sowie der Motor defekt sind.
Eine Instandsetzung würde den Zeitwert um ein Vielfaches übersteigen. Aus diesem
Grund wird der Holder versteigert. Als Mindestgebot werden 2.000 € festgesetzt. Die
Einnahme erfolgt auf der HHSt. 1.6751.3454 Straßenreinigung, Winterdienst,
Verkauf von Fahrzeugen.

Für die Berg-und Wanderwege wird im Gegenzug ein neues Schmalspurfahrzeug
mit höherer Leistung angeschafft. Somit können zukünftig Anbaugeräte wie eine
Fräse etc. angebracht werden.
Es wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Drei Firmen reichten ein
Angebot ein. Die Auswertung erfolgte nach einer bestimmten Bewertungsmatrix.
Nach Prüfung der Angebote erhält die Firma Hans Völk GmbH & Co. KG für das
Schmalspurfahrzeug Boki HY 1252 mit einer Auftragssumme in Höhe von
114.444,00 € netto (136.188,36 € brutto) den Zuschlag.

Die Finanzierung soll über einen Leasingvertrag abgewickelt werden. Hierfür wird
eine erneute öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die genauen Daten diesbezüglich liegen momentan noch nicht vor. Sie werden dann
anhand einer Tischvorlage präsentiert.
Es wurden im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 10.000 € auf der HHSt. 0.8613.5340,
Berg-und Wanderwege Leasing im Verwaltungshaushalt veranschlagt.
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                     Seite 7

Beschluss:

Der Beschaffung eines neuen Schmalspurfahrzeuges für die Berg-und Wanderwege
als Ersatz für den Holder GAP-A 2086 lt. Angebot der Firma Hans Völk GmbH &
Co.KG in Höhe von 136.188,36 € brutto (114.444,00 € netto) wird genehmigt.

Das Fahrzeug wird bei der Raiffeisen-IMPULS Lease GmbH mit einer Laufzeit von 6
Jahren (72 Monate) geleast. Die Leasingrate beträgt 1.418,00 EUR netto ohne
Anzahlung. Der Restwert ist mit 15% der Anschaffungssumme = 17.166,60 EUR
netto festgelegt. Der Leasingvertrag mit der Raiffeisen-IMPULS Lease GmbH wird
genehmigt.

Der Versteigerung des alten Fahrzeugs (Holder GAP-A 2086) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                 stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 05           Partnachklamm; befristete Zusammenarbeit mit TripAdvisor beim
                 online-Ticketing - beschließend

Sachvortrag:

Die Fa. TripAdvisor (Reise- und Bewertungsportal) bietet dem Markt eine
Kooperation dahingehend an, dass Besucher auf dem Portal von Tripadvisor Karten
für die Partnachklamm online buchen können. Die Fa. Tripadvisor übernimmt dann
das Inkasso.

An der Kasse wird dann vom Besucher ein sog. Voucher vorgelegt, der von uns
einbehalten wird. Am Monatsende rechnet dann TripAdvisor mit dem Markt die
gebuchten Eintritte ab. Als Provision möchte die Fa. hierfür 10 % des jeweiligen
Verkaufspreises.

Bei einem entsprechenden Vertragsschluss könnte die Kooperation schon ab
01.08.2019 beginnen, die beiderseits jederzeit mögliche Kündigung des Vertrags
beträgt 30 Tage.

Für die Klammverwaltung wäre eine befristete Zusammenarbeit für den Zeitraum von
vorerst 9-12 Monaten sinnvoll, da damit die Möglichkeit und der Ablauf bei Online-
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                                Seite 8

Ticketbuchungen getestet werden könnte, was mit dem neuen Kassensystem unter
anderem auch möglich sein wird.

GaPa-Tourismus befürwortet in der Stellungnahme vom 25.06.2019 den befristeten
Versuch.

Beschluss:

Einer befristeten Zusammenarbeit mit der Fa. TripAdvisor beim online-Ticketing wird
auf die Dauer von 9 – max. 12 Monaten (je nach Inbetriebnahme des neuen
Kassensystems) zu den vorgeschlagenen Konditionen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   10
Nein-Stimmen:                 0
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer                            stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 06           Partnachklamm; Erhöhung der Eintrittspreise zum 01.08.2019 -
                 beschließend

Sachvortrag:

Die aktuellen Eintrittspreise sind wie folgt (letzte Erhöhung zum 01.05.2017):

Erwachsene        5,00 EUR                     Gruppen ab 15 Personen          4,00 EUR
Kurgäste          4,00 EUR                     Behinderte ab 50%               4,00 EUR
Einheimische Erw. 4,00 EUR                     Kinder u. Jugendliche (6-16 J.) 2,00 EUR

Die Verwaltung schlägt wegen der aktuell laufenden Investitionen und wegen der
Inbetriebnahme der neuen WC-Anlage im April 2019 deshalb zum 01.08.2019
folgende neue Eintrittspreise vor:
Erwachsene (ab 17 Jahren)                                              6,00 EUR

Kurgäste / Einheimische                                  5,00 EUR
(von Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Farchant, Oberau, Eschenlohe,
jeweils mit gültiger Kurkarte bzw. gültigem Ausweis)
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                   Seite 9

Erwachsene Gruppenermäßigung                              5,00 EUR
(ab 15 Personen, Busfahrer und Reisebegleiter frei)

Menschen mit Handicap ab 50 % GdB                        4,00 EUR
(mit entsprechendem Ausweis; erforderliche Begleitpersonen erhalten bei
entsprechendem Nachweis im GdB-Ausweis freien Eintritt)

Kinder und Jugendliche                                     3,00 EUR
(von 6 - 16 Jahren)

Schulklassen aus Garmisch-Partenkirchen erhalten weiterhin freien Eintritt.
Berufsschulklassen bleiben auf Grund des meist vorhandenen Verdienstes von
dieser Regelung ausgenommen.
Allgemeine Information:
Aus den Eintrittspreisen sind 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Zusätzlich sind gemäß Pachtvertrag mit dem Freistaat Bayern -Forstverwaltung- als
Pachtzins 30% der Roheinnahmen (Summe aller Einnahmen aus dem Betrieb der
Partnachklamm ohne gesetzliche Umsatzsteuer) und somit auch der Preiserhöhung
an den Grundstückseigentümer abzuführen.

Im Mai hatte die Klamm 29.340 Besucher – 128.589 EUR Einnahmen und im Juni
56.178 Besucher – 252.310 EUR Einnahmen, im Jahr 2018 wurden – trotz der
langen Sperrungen wegen der Hochwasserschäden und der Baumaßnahmen (91
Tage !) – 1.189.449 EUR an Einnahmen erzielt.

Beschluss:

Mit der vorgeschlagenen Anhebung der Eintrittspreise zum 01.08.2019 besteht
Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   9
Nein-Stimmen:                 1
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer               stellt   fest,   dass     der
Beschlussvorschlag angenommen ist.
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                                Seite 10

TOP 07           Partnachklamm; Öffentliche WC-Anlage am Eingang –
                 Beschlussfassung über die künftige Erhebung von Kosten für die
                 Benutzung                             - beschließend

Sachvortrag:

Die öff. WC-Anlage im Neubau des Kassenhauses an der Partnachklamm ist seit
Mitte April in Betrieb. Vom Bauamt und gemäß dem Beschluss des FiA aus dem Jahr
2017 ist vorgesehen, für die Benutzung wie bei den anderen öff. Anlagen im Ort die
übliche Gebühr zu verlangen (Zugang mit Drehkreuz, selbstreinigende Toiletten
System Häring). Hierfür ist die Inbetriebnahme eines Wechselgeldautomaten, der
auch eine EC- und Kreditkartenfunktion besitzt, geplant.

Allerdings verzögert sich der Bau der für das neue Kassenhaus erforderlichen DSL-
Leitung (Vodafone) noch einige Monate, so dass u. a. auch der Automat und die
Toilettenfernüberwachung nicht in Betrieb genommen werden können.

Der Zugang zur Anlage selbst ist nach der Installation des Drehkreuzes (60cm breit)
und der Behindertenschranke (90 cm breit) sehr eng (Vorraum nur ca. 9 qm), so
dass sich jetzt schon an Spitzentagen Besucher bis vor das Kassenhaus stauen.
Künftig könnten dann sogar die WC- und die Warteschlage am nebenliegenden
Kassenschalter „kollidieren“.

Deswegen sollte überlegt werden, ob die Benutzung der WC-Anlage am Zugang zur
Partnachklamm weiterhin ohne die Erhebung von Gebühren den Besuchern der
Klamm / Spaziergängern etc. ermöglicht wird, zumal sich der Markt bereits die
Kosten für die bisherige Aufstellung der Dixie-Toiletten spart (ca. 10.300 EUR / Jahr).

Auch sollte im Rahmen der aktuellen Gestaltung der Eintrittspreise für die Klamm
berücksichtigt werden, dass die kostenlose WC-Benutzung durchaus eine
herausragende Serviceleitung darstellen würde.

Die IT-Abteilung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Wir konnten im Rahmen unserer Installationsarbeiten am neuen Kassenhaus der Partnachklamm den
derzeitigen Betrieb und das Nutzerverhalten der WC-Anlagen zu verschiedenen Tageszeiten
beobachten.

Hierbei müssen wir aus technischer Sicht die Sinnhaftigkeit der Inbetriebnahme der Zahlautomaten
und des Drehkreuzes erneut in Frage stellen.

Nachdem die Nutzung der WC's auf Grund der automatischen Reinigungszyklen für den nächsten
Gast erst nach einer gewissen Zeit möglich ist entsteht bereits bei wenigen wartenden Personen
schnell ein Stau vor den WC-Türen, so dass hier die mögliche Wartefläche innerhalb des geplanten
Drehkreuzbereichs schnell zu klein sein wird.

Auch halten wir - wie bereits zu Beginn der Baumaßnahmen ausgeführt - den Beschaffungs- und
Unterhaltungsaufwand im Verhältnis zu den erzielenden Einnahmen als nicht kostendeckend, wenn
man zudem noch den personellen Aufwand für das Bargeldhandling oder die Bankgebühren für
bargeldlose Zahlungen berücksichtigt.
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                                Seite 11

Allein die laufenden Kosten für das Kartenterminal bzw. nötige Wartungsverträge für Münz- und
Wechselautomaten verursachen nicht unerhebliche Kosten.

Berücksichtigt man die Tatsache, dass sich einerseits immer genug Wechselgeld im Automaten
befinden muss, andererseits aus Sicherheitsgründen jedoch nicht zu viel Bargeldbestände vorhanden
sein sollen ist hierfür auch ein erheblicher personeller und organisatorischer Aufwand nötig.

Unser Vorschlag aus organisatorischen und technischen Gründen wäre, auf eine explizite
Kostenpflicht der WC-Anlage zu verzichten und zu überlegen, ob die möglicherweise erzielbaren
Gebühren möglicherweise besser pauschal auf den Eintrittspreis der Klamm umzulegen.

Nach unserem Kenntnisstand würde der Lieferant des WC-Systems die bisher noch unbenutzte und
neuwertige Drehkreuzanlage und den Kassenautomaten zurücknehmen, so dass hier erhebliche
Kosten eingespart werden könnten.

GaPa-Tourismus teilt in der Stellungnahme vom 02.07.mit:
Aus unserer Sicht würden wir die kostenlosen Toiletten begrüßen. Es ist für Urlaubsgäste bei
Sehenswürdigkeiten und Erlebnisangeboten, die an sich Eintritt kosten, eigentlich eine
Selbstverständlichkeit, dass Grundangebote wie Toiletten dann kostenlos und frei zugänglich sind.
Eine weitere Hürde, die an sowieso schon schwierigen Hochfrequenztagen zusätzlich zu Staus führt,
sollte aus touristischer Sicht unbedingt vermieden werden.

Beschluss:

Für die Benutzung der neuen Öff. WC-Anlage am Eingang zur Partnachklamm
werden aufgrund der touristischen Bedeutung der Klamm und der derzeitigen
Preisgestaltung für den Besuch der Klamm b. a. w. keine Gebühren verlangt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   0
Nein-Stimmen:                 10
Persönlich beteiligt:         0
Anwesende
                              10
Mitglieder:

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid                    Meierhofer       stellt    fest,    dass       der
Beschlussvorschlag abgelehnt ist.

TOP 08           Jahresrechnung 2018;
                 Bekanntgabe und Weiterleitung zur örtlichen/überörtlichen Prüfung -
                 Zur Information

Sachvortrag:

Der Rechenschaftsbericht wird allen Mitgliedern des Finanzausschusses mit der
Ladung übermittelt.
Sitzung des Finanzausschusses vom 23.07.2019                                 Seite 12

Nach Art. 102 Gemeindeordnung - GO - ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft in
der Jahresrechnung nachzuweisen, die nach Abschluss des Haushaltsjahres den
Gemeindegremien zur Kenntnisnahme vorzulegen ist.
Der Rechenschaftsbericht behandelt die Jahresrechnung und somit die Abwicklung
des Gemeindehaushaltes 2018.

Bezüglich der Zahlen, Daten und Fakten wird auf den übermittelten
Rechenschaftsbericht verwiesen.

Die Vorlage der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 2 GO dient dem
Finanzausschuss zur Kenntnis. Der Sachverhalt wird dem Gemeinderat nach den
gesetzlichen Vorgaben in seiner nächsten Sitzung ebenfalls zur Kenntnis vorgelegt.

Nach Art. 103 ff GO schließt sich der Vorlage der Jahresrechnung die örtliche /
überörtliche Rechnungsprüfung an, ohne dass dies einer weiteren Beschlussfassung
bedarf.

Der Finanzausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung: 18:57 Uhr

Für die Richtigkeit:

Die Vorsitzende:                               Für das Protokoll:

Dr. Sigrid Meierhofer                          Stephanie Jäger
1. Bürgermeisterin                             Sachbearbeiter
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