Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt

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Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Eventreise

Paris
L‘Arc de Triomphe, Wrapped
Christos Projekt für Paris

Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021

                                     ©Christo und Jeanne-Claude/Wolfgang Volz/laif

               Lückertz-Reisebegleitung
        Schönes 4-Sterne-Hotel in zentraler Lage
                Besichtigungsprogramm
Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Anreise / Abreise:

Die Reise ist mit einem komfortablen Reisebus ab/
bis Münster vorgesehen.

Unterbringung:

Chess Boutique Hotel****
Das Chess Boutique Hotel ist ein Design-Hotel mit
einer Bar, einer Terrasse und kostenfreiem WLAN
in allen Bereichen. Es befindet sich in der Nähe
der Opéra Garnier und des Kaufhauses Galeries
Lafayette. Alle klimatisierten Zimmer verfügen
über ein Badezimmer mit kostenlosen Pflegepro-
dukten, Hausschuhen und Bademänteln, einen
Haartrockner und einen beheizten Handtuchhal-
ter, Schließfach und SAT-Fernseher.
Zimmergröße: 16m²

www.thechesshotel.com
Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Geplantes Besichtigungsprogramm:                     Eingeschlossene Leistungen:

Donnerstag, 30. September 2021                             Busfahrt im komfortablen Reisebus von
                                                            Münster nach Paris und zurück
Anreise von Münster nach Paris.
                                                           3 Übernachtungen im The Chess Bou-
Nach Ankunft Hotel-Check-in. Zeit zum Umziehen
                                                            tique Hotel**** in Paris inkl. Frühstück
und Erfrischen.
Gemeinsamer Bummel durch einige der                        2x Abendessen im Restaurant
schönen Passagen wie Jouffroy, Verdeau und                  (3-Gänge-Menü, Getränke nicht inkl.)
Panoramas.                                                 1x Mittagessen im Restaurant
Gemeinsames Abendessen im Restaurant.                       (3-Gänge-Menü, Getränke nicht inkl.)
                                                           1x Weinprobe in Montmartre
Freitag, 01. Oktober 2021                                  Besichtigungsprogramm wie beschrieben
Halbtägige Busrundfahrt durch das neue, moder-              inkl. der Eintrittskosten für den Jardin
ne Paris. Zu sehen sind Architektur-Highlights der          d‘Acclimatation
Mitterrand-Ära sowie Neubauten der letzten 10
                                                           Audiosystem vom 1.-3. Tag
Jahre wie die Philharmonie, die Cité de la Mode
et du Design, die Seine Musicale und die Fonda-            Örtliche Reiseleitung
tion Louis Vuitton von Frank Gehry.
                                                           Lückertz-Reisebegleitung ab/bis Münster
Nachmittags Besuch des „L‘Arc de Triomphe,
Wrapped“.                                                  Reiserücktrittsversicherung
                                                            (Erstattung der vertraglichen Stornokosten bei ei-
Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung.              ner Stornierung der Reise aus einem wichtigen
Besuchen Sie eines der zahlreichen Pariser Mu-              Grund lt. den Versicherungsbedingungen der Hanse
                                                            Merkur Reiseversicherung. Weitere Hinweise erhal-
seen oder unternehmen Sie einen Einkaufsbum-                ten Sie unter www.hmrv.de).
mel.
                                                           Insolvenzschutz

Samstag, 02. Oktober 2021
Vormittags gemeinsamer Bummel durchs Marais-
Viertel mit seinen königlichen Residenzen,           Reisepreise:
Kunstgalerien, Modeboutiquen, Cafés und Bars.
                                                     Pro Person im Doppelzimmer                  € 1.095,--
Fahrt zum gemeinsamen Mittagessen in Mont-           Einzelzimmerzuschlag                        €    299,--
martre.                                              (Doppelzimmer zur Alleinbenutzung)
Anschließend Bummel durch Montmartre mit
Besuch des letzten Weinberges inkl. Wein-            Mindestteilnehmerzahl:                 20 Personen
probe.                                               Maximalteilnehmerzahl:                 25 Personen
Gemeinsames Abendessen im Restaurant.

                                                     Hinweis: Diese Reise ist für Personen mit einge-
Sonntag, 03. Oktober 2021                            schränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Ob es
Nach dem Frühstück Rückfahrt von Paris nach          Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, er-
Münster.                                             fragen Sie bitte vor Buchung.

(Änderungen vorbehalten)                             Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch besondere
                                                     Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich sein,
Veranstalter: Lückertz Reisebüro GmbH, Münster       müssen wir Ihre Bereitschaft zur Einhaltung der
Es gelten die Bedingungen des Veranstalters.         entsprechenden Auflagen voraussetzen.
Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrich-
 ten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden
 angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.
 Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.
 Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin
 angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die Reisebedin-
 gungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von Anspruchsverlus-
 ten in Ziffer 10.
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)
FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUGEN

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit               f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel-         Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden          dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt        Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reise-
und dem Reiseveranstalter Lückertz Reisebüro GmbH           (Eingangsbestätigung).                                    veranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde
zu Stande kommenden Pauschalreisvertrages. Sie er-          g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti-      gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann
gänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y        gung des Buttons begründet keinen Anspruch des            er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250           Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.            Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm
und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB)               h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Rei-       eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom
und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten           sebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu       Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber
folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise          Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.    dem
(sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. §             Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung       Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der ge-
651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entspre-         des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre-     setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als
                                                            chende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung      angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung
chende andere Information erhält. Die Reisebedingun-
                                                            am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit      gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervor-
gen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit
                                                            Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In die-    gehobener Weise hinzuweisen.
dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation           sem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung         4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un-
von Geschäftsreisen geschlossen wurde.                      über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f)          berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män-
                                                            oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Spei-         geln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die
1. Zeitlicher Geltungsbereich                               cherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum         Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle          Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die         bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist
Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstal-          Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch     dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §
ter Lückertz Reisebüro GmbH und dem Kunden, die             nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglich-       651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
ab 01.07.2018 geschlossen werden.                           keiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
                                                            nutzt.
                                                            2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach     5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertrags-
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflich-        den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g        schluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des
tung für Mitreisende                                        Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen       Kunden
2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt       nach § 651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abge-        5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reise-
beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:          schlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,        preis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseaus-             Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurz-      die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus
schreibung und die ergänzenden Informationen des            nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,Telemedien und           einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit          Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern      und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                 lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-    a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von       rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß            sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder an-
Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für         §651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufs-     dere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflich-       recht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleis-    und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistun-
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung           tungen nach §651a BGB außerhalb von Geschäftsräu-         gen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafenge-
übernommen hat.                                             men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli-      bühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reise-        chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss         Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der
veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein       beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Ver-        Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Um-
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er         brauchers geführt worden; im letztgenannten Fall be-      fang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c)
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver-         steht kein Widerrufsrecht.                                genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis
trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots                                                                    auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisever-
zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des                                                                  anstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaf-
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und             3. Bezahlung                                              ten Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat    3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zah-     über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrich-
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reise-        lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pau-         ten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung
veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklä-         schalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk-      mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn
rung oder Anzahlung erklärt.                                samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und           sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen          dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und             entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht
Informationen über wesentliche Eigenschaften der            Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,         später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preis-
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen       verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben        erhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest-teilneh-       wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-        Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die
merzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 §        gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe        Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung
3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann            von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die         nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern        Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, so-      5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reise-
dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.     fern der Sicherungsschein übergeben ist und das           preises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,            Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Zif-    Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:    fer 9 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden          5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der              kann.                                                     Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebe-
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pau-          3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die          ginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten
schalreisevertrages verbindlich an.                         Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten           für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise- be-          Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur    als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der
stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei         ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leis-        Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Rei-        tungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen     Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehr-
severanstalter dem Kunden eine den gesetzlichen             Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches   betrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungs-
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem           oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden       ausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen
dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem         besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach    Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal-
Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so auf-        Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag         tungsausgaben entstanden sind.
zubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem         zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten        5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Ver-
angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa-          gemäß Ziffer 6 zu belasten.                               tragsschluss andere Vertragsbedingungen als den
pier oder per Email), sofern der Reisende nicht An-                                                                   Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen
spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach                                                                   unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver-         4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,       Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und
tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit     die nicht den Reisepreis betreffen                        Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten-
beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen          4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von           änderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen).
erfolgte.                                                   Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau-      Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf ei-
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr       schalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-      nem dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab-   wendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider       oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervor-
schluss:                                                    Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem           gehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu-        Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit       Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anfor-
chung in der entsprechenden Anwendung erläutert.            die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamt-         derungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,          zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.                5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten             4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden   5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der Reise-
Buchungsformulars eine entsprechende Korrektur-             über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt-         veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Reise-
möglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert          nis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften          veranstalter kann indes dem Kunden eine entspre-
wird.                                                       Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder             chende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung          Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgeho-    er innerhalb einer bestimmten
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.                bener Weise zu informieren.                               Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter ge-        4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentli-    zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt
speichert wird, wird der Kunde darüber und über die         chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei-      vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhö-
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes           chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die In-         hung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn
unterrichtet.                                               halt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der     unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zah-      Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstal-     Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen
lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reisever-       ter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten    Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der we-
anstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages          angemessenen Frist entweder die Änderung anzuneh-         sentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.
verbindlich an.                                             men oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu-       250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von
                                                            rückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise      besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Ver-
                                                            zu verlangen, wenn der                                    trages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 die-
                                                                                                                      ser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der
Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Reiseveranstalter kann dem Kunden die entspre-              diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
chende andere Vertragsänderung anbieten und ver-            Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden            11. Beschränkung der Haftung
langen, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten           dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der                11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur        Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben,          für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht
Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt          die sich wie folgt bestimmt:                                schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifa-
vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen           Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in          chen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe-         Höhe von mindestens 75,- Euro pro Person fällig. Da-        hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Über-
ginn unterbreitet werden.                                   nach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rück-             einkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem          tritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedin-        Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Ver-          gungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.          11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs-
tragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teil-                                                                         störungen, Personen- und Sachschäden im Zusam-
nahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)                                                                      menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden         8. Nicht in Anspruch genommene Leistung                     lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,
nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.                Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu de-         Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun-
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter             ren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter        gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-
nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preis-       bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus           bung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter
erhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als ange-          Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er         Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
nommen.                                                     keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-         Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge-
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, fin-       preises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den ge-        kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden er-
det § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend          setzlichen                                                  kennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Rei-
Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des         Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur            severanstalters sind und getrennt ausgewählt wurden.
Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reise-         Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.             Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier-
preises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich, auf      Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der er-       durch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch,
jeden Fall innerhalb von 14Tagen nach dem Rücktritt,        sparten Aufwendungen durch die Leistungsträger be-          wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach §             mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich           die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-
651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.                    um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.                nisationspflichten des
5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsände-                                                                       Reiseveranstalters ursächlich war.
rung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und         9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-
ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschulde-      merzahl
ten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffen-         9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterrei-           12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Infor-
heit, gilt § 651m BGB                                       chens der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreise-          mation über Verbraucherstreitbeilegung
entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffen-        vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorver-     12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7
heit, aber für den Reiseveranstalter mit geringeren         traglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl be-      BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reise-
Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unter-            ziffert hat. Die späteste                                   veranstalter geltend zu machen. Die Geltend-machung
schiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend an-            Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter              kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die
zuwenden.                                                   Lückertz Reisebüro GmbH 21 Tage vor Reisebeginn,            Pauschalreise überdiesen Reisevermittler gebucht
                                                            außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist von   war. Eine Geltendmachung
                                                            48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem         auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rück-       früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest-      12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das
trittskosten                                                teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Rei-     Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin,
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom            severanstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht      dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ge-    Gebrauch zu machen.                                         legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeile-
genüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.      9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge-         gung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht          führt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden    den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber er-         Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang            der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeig-
klärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rück-          der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf           neter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reise-
tritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.        den Reisepreis zurückzuerstatten.                           verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge-
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er                                                                schlossen wurden, auf die europäische Online-Streit-
die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter                                                                   beilegungs-Plattform
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann           10. Mitwirkungspflicht des Reisenden                        http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädi-           10.1 Reiseunterlagen
gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu       Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Rei-
vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen         severmittler, über den er die Pauschalreise gebucht         13. Informationspflichten über die Identität des ausfüh-
unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-           hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseun-       renden Luftfahrtunternehmens
treten, die die Durchführung der Pauschalreise oder         terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht inner-     Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
die Beförderung von Personen an den Bestimmungs-            halb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist er-       über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unterneh-
ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unver-         hält.                                                       mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden
meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der             10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen                       über die Identität der ausführenden Flug-gesellschaft
Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich      Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,        sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-
ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,        so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der          genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden          Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlas-      zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
wären.                                                      sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,       Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveran-
                                                            kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach            stalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft
bei Pauschalreisen (mit Flug-, Bahn-, Bus-, Schiff oder     § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §              bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-
Eigenanreise)                                               651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflich-        scheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird
bis zum 65. Tag vor Reisebeginn               25%           tet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter         bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, wel-
ab 64. bis 35. Tag vor Reisebeginn            50%           des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben.       che Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss
ab 34. bis 18. Tag vor Reisebeginn            80%           Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht      er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden
ab 17. Tag vor Reisebeginn                   100%           vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwa-      als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell-
                                                            ige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter                 schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über
Eintrittskarten                             100%            der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters       den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle
sofern nichts anders ausgeschrieben und ein Weiter-         zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des        angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,
verkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht möglich.         Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontakt-      dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wech-
                                                            stelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.   sel unterrichtet wird.
Die Lückertz Reisebüro GmbH empfiehlt dringend den          Der Reisende kann jedoch die Mängel-anzeige auch
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.         seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestat-        gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des        14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
tet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemes-          Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen    14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisen-
sene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die         sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, An-    den über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse so-
von ihm geforderte Entschädigungspauschale.                 sprüche anzuerkennen.                                       wie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vor-    10.3 Fristsetzung vor Kündigung                             mungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für
stehenden Entschädigungspauschalen eine höhere,             Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag           die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa
individuell berechnete Entschädigung zu fordern, so-        wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB           vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-
weit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm we-          bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l      rungen vor Reiseantritt unterrichten.
sentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend-        BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor            14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das
bare Entschädigungspauschale entstanden sind. In            eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.       Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die     Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reise-       Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der         veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige        sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,              Abhilfe notwendig ist.                                      Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschrif-
was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleis-         10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei            ten erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
tungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.      Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhil-         gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt
Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur      feverlangen                                                 nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er        (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge-          oder falsch informiert hat.
diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von       päckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu-           14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzei-
14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leis-       sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs-            tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
ten. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß                rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüg-            die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung           lich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zu-     Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,             ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge-         denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten ver-
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten   sellschaften und Reiseveranstalter können die Erstat-       letzt hat.
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,                      tungen
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.        aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen,
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall                     wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage          Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung              Diese Allgemeinen Reisebedingungen und
vor Reisebeginn zugeht.                                     binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen,          Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
                                                            nach Aushändigung zu erstatten.
                                                            (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder       Lückertz Reisebüro GmbH
7. Umbuchungen                                              die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss          Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kon-        Salzstraße 36
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des           taktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies        48143 Münster
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft     entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenan-         Telefon   02 51 / 48 15 – 150
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.         zeige an die Fluggesellschaft gemäß                         Telefax   02 51 / 48 15 – 151
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist,       Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu
weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende        erstatten.
                                                                                                                        E-Mail    urlaub@lueckertz.de
oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art.
250 § 3
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in                                                                           Stand: August 2020
Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
Paris
L‘Arc de Triomphe, Wrapped
30. September – 03. Oktober 2021

REISEANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an.
    Titel /Name                                       Vorname(n)                              Geburtsdatum

1.

2.

Straße und Hausnummer:
PLZ und Wohnort:

Telefon / Mobil:

E-Mail:

Zimmer:                              Doppelzimmer                   (€ 1.095,- pro Person)
                                     Einzelzimmer (DZ als EZ)       (€ 1.394,-)

Teilnehmer 1:                        ich esse kein Fleisch           ich esse keinen Fisch

Lebensmittelintoleranz:       
                                              welcher Art?

Teilnehmer 2:                        ich esse kein Fleisch           ich esse keinen Fisch

Lebensmittelintoleranz:       
                                              welcher Art?

Sonstige Hinweise:

Bitte beachten Sie das Angebot zur Corona-Schutzversicherung auf der Rückseite.

Die Reisebedingungen der Lückertz Reisebüro GmbH erkenne ich – auch im Namen der von mir angemeldeten
Teilnehmer – an. Ich/wir akzeptiere(n) evtl. notwendige Maßnahmen zum Infektionsschutz während der Reise.

____________________________________________________________________________________________
Ort                       Datum                                        Unterschrift

Bitte senden Sie Ihre Reiseanmeldung an:

Reisebüro Lückertz, Salzstr. 36, 48143 Münster                Tel.   0251-4815 159 / Fax. 0251-4815 151
Frau Bea Mersch                                               Email: bea.mersch@lueckertz.de
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                   Versicherungsangebot der Hanse Merkur

Wir empfehlen den zusätzlichen Abschluss der Corona Reiseschutz-Ergänzung. Der Abschluss ist
bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung auch bei evtl. Ab-
sage der Reise nicht erstattet werden kann.

Bitte kreuzen Sie diese an, wenn Sie den Abschluss wünschen.

 CORONA Reiseschutz-Ergänzung                        Reisepreis pro Person
                                                      bis € 2.000,-
Erstattung der vertraglichen Storno- oder
Umbuchungskosten z.B. bei Quarantäne            € 15,-
infolge einer behördlichen Maßnahme,
Verweigerung der Beförderung durch
berechtigte Dritte (z.B. Busgesellschaft etc.)
am Tag der Hin- und Rückreise,
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen,
Rückreisemehrkosten, 24-Stunden Notrufnummer etc.
OHNE Selbstbeteiligung im Schadensfall!

   1. Name:

   2. Name:

Eine Abrechnung der Corona Reiseschutz-Ergänzung kann nur im Direktinkasso erfolgen.
Daher benötigen wir Ihre Bankdaten:

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Es besteht die Möglichkeit, weitere individuelle Reiseversicherungen abzuschließen.
Wir beraten Sie gern.

Weitere Hinweise und die detaillierten Versicherungsbedingungen erhalten Sie unter www.hmrv.de.
Versicherungspreise vorbehaltlich Änderung (Preisstand Mai 2021).
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