Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 - Eventreise L'Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris - ReiseArt
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Eventreise Paris L‘Arc de Triomphe, Wrapped Christos Projekt für Paris Busreise vom 30. September bis 03. Oktober 2021 ©Christo und Jeanne-Claude/Wolfgang Volz/laif Lückertz-Reisebegleitung Schönes 4-Sterne-Hotel in zentraler Lage Besichtigungsprogramm
Anreise / Abreise: Die Reise ist mit einem komfortablen Reisebus ab/ bis Münster vorgesehen. Unterbringung: Chess Boutique Hotel**** Das Chess Boutique Hotel ist ein Design-Hotel mit einer Bar, einer Terrasse und kostenfreiem WLAN in allen Bereichen. Es befindet sich in der Nähe der Opéra Garnier und des Kaufhauses Galeries Lafayette. Alle klimatisierten Zimmer verfügen über ein Badezimmer mit kostenlosen Pflegepro- dukten, Hausschuhen und Bademänteln, einen Haartrockner und einen beheizten Handtuchhal- ter, Schließfach und SAT-Fernseher. Zimmergröße: 16m² www.thechesshotel.com
Geplantes Besichtigungsprogramm: Eingeschlossene Leistungen: Donnerstag, 30. September 2021 Busfahrt im komfortablen Reisebus von Münster nach Paris und zurück Anreise von Münster nach Paris. 3 Übernachtungen im The Chess Bou- Nach Ankunft Hotel-Check-in. Zeit zum Umziehen tique Hotel**** in Paris inkl. Frühstück und Erfrischen. Gemeinsamer Bummel durch einige der 2x Abendessen im Restaurant schönen Passagen wie Jouffroy, Verdeau und (3-Gänge-Menü, Getränke nicht inkl.) Panoramas. 1x Mittagessen im Restaurant Gemeinsames Abendessen im Restaurant. (3-Gänge-Menü, Getränke nicht inkl.) 1x Weinprobe in Montmartre Freitag, 01. Oktober 2021 Besichtigungsprogramm wie beschrieben Halbtägige Busrundfahrt durch das neue, moder- inkl. der Eintrittskosten für den Jardin ne Paris. Zu sehen sind Architektur-Highlights der d‘Acclimatation Mitterrand-Ära sowie Neubauten der letzten 10 Audiosystem vom 1.-3. Tag Jahre wie die Philharmonie, die Cité de la Mode et du Design, die Seine Musicale und die Fonda- Örtliche Reiseleitung tion Louis Vuitton von Frank Gehry. Lückertz-Reisebegleitung ab/bis Münster Nachmittags Besuch des „L‘Arc de Triomphe, Wrapped“. Reiserücktrittsversicherung (Erstattung der vertraglichen Stornokosten bei ei- Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. ner Stornierung der Reise aus einem wichtigen Besuchen Sie eines der zahlreichen Pariser Mu- Grund lt. den Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur Reiseversicherung. Weitere Hinweise erhal- seen oder unternehmen Sie einen Einkaufsbum- ten Sie unter www.hmrv.de). mel. Insolvenzschutz Samstag, 02. Oktober 2021 Vormittags gemeinsamer Bummel durchs Marais- Viertel mit seinen königlichen Residenzen, Reisepreise: Kunstgalerien, Modeboutiquen, Cafés und Bars. Pro Person im Doppelzimmer € 1.095,-- Fahrt zum gemeinsamen Mittagessen in Mont- Einzelzimmerzuschlag € 299,-- martre. (Doppelzimmer zur Alleinbenutzung) Anschließend Bummel durch Montmartre mit Besuch des letzten Weinberges inkl. Wein- Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen probe. Maximalteilnehmerzahl: 25 Personen Gemeinsames Abendessen im Restaurant. Hinweis: Diese Reise ist für Personen mit einge- Sonntag, 03. Oktober 2021 schränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Ob es Nach dem Frühstück Rückfahrt von Paris nach Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, er- Münster. fragen Sie bitte vor Buchung. (Änderungen vorbehalten) Sollten zum Zeitpunkt der Reise noch besondere Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich sein, Veranstalter: Lückertz Reisebüro GmbH, Münster müssen wir Ihre Bereitschaft zur Einhaltung der Es gelten die Bedingungen des Veranstalters. entsprechenden Auflagen voraussetzen.
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrich- ten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung. Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5. Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die Reisebedin- gungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von Anspruchsverlus- ten in Ziffer 10. ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB) FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel- Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reise- und dem Reiseveranstalter Lückertz Reisebüro GmbH (Eingangsbestätigung). veranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde zu Stande kommenden Pauschalreisvertrages. Sie er- g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti- gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann gänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y gung des Buttons begründet keinen Anspruch des er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Rei- eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten sebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. dem (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der ge- 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entspre- des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre- setzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als chende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung chende andere Information erhält. Die Reisebedingun- am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervor- gen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In die- gehobener Weise hinzuweisen. dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation sem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- von Geschäftsreisen geschlossen wurde. über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f) berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män- oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Spei- geln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die 1. Zeitlicher Geltungsbereich cherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstal- Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § ter Lückertz Reisebüro GmbH und dem Kunden, die nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglich- 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. ab 01.07.2018 geschlossen werden. keiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach 5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertrags- 2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflich- den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g schluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des tung für Mitreisende Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen Kunden 2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt nach § 651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abge- 5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reise- beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: schlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, preis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseaus- Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurz- die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus schreibung und die ergänzenden Informationen des nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,Telemedien und einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs- a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder an- Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für §651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufs- dere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflich- recht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleis- und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistun- tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung tungen nach §651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- gen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafenge- übernommen hat. men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli- bühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reise- chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Ver- Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Um- neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er brauchers geführt worden; im letztgenannten Fall be- fang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver- steht kein Widerrufsrecht. genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisever- zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des anstalter den Kunden umgehend auf einem dauerhaf- neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und 3. Bezahlung ten Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat 3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zah- über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrich- und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reise- lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pau- ten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklä- schalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk- mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn rung oder Anzahlung erklärt. samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht Informationen über wesentliche Eigenschaften der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preis- Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben erhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest-teilneh- wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die merzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen. nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, so- 5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reise- dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. fern der Sicherungsschein übergeben ist und das preises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Zif- Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt: fer 9 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der kann. Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebe- Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pau- 3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die ginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten schalreisevertrages verbindlich an. Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise- be- Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leis- Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Rei- tungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehr- severanstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches betrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungs- Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal- Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so auf- Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag tungsausgaben entstanden sind. zubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Ver- angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Pa- gemäß Ziffer 6 zu belasten. tragsschluss andere Vertragsbedingungen als den pier oder per Email), sofern der Reisende nicht An- Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver- 4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit die nicht den Reisepreis betreffen Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeiten- beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen 4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von änderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). erfolgte. Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau- Der Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf ei- 2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr schalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss not- nem dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab- wendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervor- schluss: Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem gehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anfor- chung in der entsprechenden Anwendung erläutert. die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamt- derungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten 4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der Reise- Buchungsformulars eine entsprechende Korrektur- über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt- veranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der Reise- möglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert nis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften veranstalter kann indes dem Kunden eine entspre- wird. Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder chende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgeho- er innerhalb einer bestimmten angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. bener Weise zu informieren. Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter ge- 4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentli- zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt speichert wird, wird der Kunde darüber und über die chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhö- Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die In- hung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterrichtet. halt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zah- Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstal- Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reisever- ter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der we- anstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages angemessenen Frist entweder die Änderung anzuneh- sentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. verbindlich an. men oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von rückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Ver- zu verlangen, wenn der trages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 die- ser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der
Reiseveranstalter kann dem Kunden die entspre- diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. chende andere Vertragsänderung anbieten und ver- Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden 11. Beschränkung der Haftung langen, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt die sich wie folgt bestimmt: schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifa- vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in chen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe- Höhe von mindestens 75,- Euro pro Person fällig. Da- hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Über- ginn unterbreitet werden. nach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rück- einkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen 5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem tritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedin- Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Ver- gungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs- tragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teil- störungen, Personen- und Sachschäden im Zusam- nahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu de- Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun- 5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter ren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei- nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preis- bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus bung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter erhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als ange- Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten nommen. keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise- Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge- 5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, fin- preises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den ge- kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden er- det § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend setzlichen kennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Rei- Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur severanstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reise- Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- preises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich, auf Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der er- durch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, jeden Fall innerhalb von 14Tagen nach dem Rücktritt, sparten Aufwendungen durch die Leistungsträger be- wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. nisationspflichten des 5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsände- Reiseveranstalters ursächlich war. rung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh- ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschulde- merzahl ten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffen- 9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterrei- 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Infor- heit, gilt § 651m BGB chens der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreise- mation über Verbraucherstreitbeilegung entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffen- vertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorver- 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 heit, aber für den Reiseveranstalter mit geringeren traglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl be- BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reise- Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unter- ziffert hat. Die späteste veranstalter geltend zu machen. Die Geltend-machung schiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend an- Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die zuwenden. Lückertz Reisebüro GmbH 21 Tage vor Reisebeginn, Pauschalreise überdiesen Reisevermittler gebucht außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist von war. Eine Geltendmachung 48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rück- früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest- 12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das trittskosten teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Rei- Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom severanstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei- Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ge- Gebrauch zu machen. legung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeile- genüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge- gung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht führt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber er- Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeig- klärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rück- der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf neter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reise- tritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. den Reisepreis zurückzuerstatten. verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge- 6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er schlossen wurden, auf die europäische Online-Streit- die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter beilegungs-Plattform den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädi- 10.1 Reiseunterlagen gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Rei- vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen severmittler, über den er die Pauschalreise gebucht 13. Informationspflichten über die Identität des ausfüh- unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf- hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseun- renden Luftfahrtunternehmens treten, die die Durchführung der Pauschalreise oder terlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht inner- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen die Beförderung von Personen an den Bestimmungs- halb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist er- über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unterneh- ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unver- hält. mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der 10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen über die Identität der ausführenden Flug-gesellschaft Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin- ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlas- zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende wären. sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveran- kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach stalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bei Pauschalreisen (mit Flug-, Bahn-, Bus-, Schiff oder § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr- Eigenanreise) 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflich- scheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bis zum 65. Tag vor Reisebeginn 25% tet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, wel- ab 64. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. che Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ab 34. bis 18. Tag vor Reisebeginn 80% Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden ab 17. Tag vor Reisebeginn 100% vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwa- als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell- ige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über Eintrittskarten 100% der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle sofern nichts anders ausgeschrieben und ein Weiter- zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, verkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht möglich. Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontakt- dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wech- stelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. sel unterrichtet wird. Die Lückertz Reisebüro GmbH empfiehlt dringend den Der Reisende kann jedoch die Mängel-anzeige auch Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestat- gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des 14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften tet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemes- Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen 14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisen- sene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, An- den über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse so- von ihm geforderte Entschädigungspauschale. sprüche anzuerkennen. wie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim- Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vor- 10.3 Fristsetzung vor Kündigung mungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für stehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa individuell berechnete Entschädigung zu fordern, so- wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände- weit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm we- bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l rungen vor Reiseantritt unterrichten. sentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwend- BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor 14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das bare Entschädigungspauschale entstanden sind. In eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reise- Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, Abhilfe notwendig ist. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschrif- was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleis- 10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei ten erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, tungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhil- gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur feverlangen nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge- oder falsch informiert hat. diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von päckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zu- 14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzei- 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leis- sammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs- tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch ten. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüg- die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung lich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zu- Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge- denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten ver- dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten sellschaften und Reiseveranstalter können die Erstat- letzt hat. aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, tungen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, Eine solche Erklärung ist in jedem Fall wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung Diese Allgemeinen Reisebedingungen und vor Reisebeginn zugeht. binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, Hinweise gelten für den Reiseveranstalter: nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder Lückertz Reisebüro GmbH 7. Umbuchungen die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kon- Salzstraße 36 auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des taktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies 48143 Münster Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenan- Telefon 02 51 / 48 15 – 150 oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. zeige an die Fluggesellschaft gemäß Telefax 02 51 / 48 15 – 151 Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende erstatten. E-Mail urlaub@lueckertz.de oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in Stand: August 2020
Paris L‘Arc de Triomphe, Wrapped 30. September – 03. Oktober 2021 REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an. Titel /Name Vorname(n) Geburtsdatum 1. 2. Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Telefon / Mobil: E-Mail: Zimmer: Doppelzimmer (€ 1.095,- pro Person) Einzelzimmer (DZ als EZ) (€ 1.394,-) Teilnehmer 1: ich esse kein Fleisch ich esse keinen Fisch Lebensmittelintoleranz: welcher Art? Teilnehmer 2: ich esse kein Fleisch ich esse keinen Fisch Lebensmittelintoleranz: welcher Art? Sonstige Hinweise: Bitte beachten Sie das Angebot zur Corona-Schutzversicherung auf der Rückseite. Die Reisebedingungen der Lückertz Reisebüro GmbH erkenne ich – auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer – an. Ich/wir akzeptiere(n) evtl. notwendige Maßnahmen zum Infektionsschutz während der Reise. ____________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift Bitte senden Sie Ihre Reiseanmeldung an: Reisebüro Lückertz, Salzstr. 36, 48143 Münster Tel. 0251-4815 159 / Fax. 0251-4815 151 Frau Bea Mersch Email: bea.mersch@lueckertz.de
Paris L‘Arc de Triomphe, Wrapped 30. September – 03. Oktober 2021 Versicherungsangebot der Hanse Merkur Wir empfehlen den zusätzlichen Abschluss der Corona Reiseschutz-Ergänzung. Der Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung auch bei evtl. Ab- sage der Reise nicht erstattet werden kann. Bitte kreuzen Sie diese an, wenn Sie den Abschluss wünschen. CORONA Reiseschutz-Ergänzung Reisepreis pro Person bis € 2.000,- Erstattung der vertraglichen Storno- oder Umbuchungskosten z.B. bei Quarantäne € 15,- infolge einer behördlichen Maßnahme, Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Busgesellschaft etc.) am Tag der Hin- und Rückreise, Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Rückreisemehrkosten, 24-Stunden Notrufnummer etc. OHNE Selbstbeteiligung im Schadensfall! 1. Name: 2. Name: Eine Abrechnung der Corona Reiseschutz-Ergänzung kann nur im Direktinkasso erfolgen. Daher benötigen wir Ihre Bankdaten: Kontoinhaber: IBAN: Bankinstitut: ********************************************************************************** Es besteht die Möglichkeit, weitere individuelle Reiseversicherungen abzuschließen. Wir beraten Sie gern. Weitere Hinweise und die detaillierten Versicherungsbedingungen erhalten Sie unter www.hmrv.de. Versicherungspreise vorbehaltlich Änderung (Preisstand Mai 2021).
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