Jahresprogramm 2020 - Initiative Integratives Leben eV
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Kontakt:
Initiative
Integratives Leben e.V.
Stettiner Straße 15
47665 Sonsbeck
Tel. 0 28 38 – 98 93 0
Fax: 0 28 38 – 98 93 29
Mail: j.vengels@ini-nrw.de
Falls sie Fragen und / oder
Anregungen haben, können
sie uns telefonisch oder per Mail
erreichen.
Aktuelle Informationen finden
sie auch immer unter
Ihr
www.ini-nrw.de Ansprechpartner:
oder auf unserer Facebook-Seite.
Initiative
Integratives
Leben
Das Anmeldeformular finden
sie auch zum Download auf unserer
Internetseite.
Jonas Vengels
Sozialpädagoge
Fachbereich Freizeit und
familienunterstützender Dienst
Mobil: 0157 – 78 01 88 32
E-Mail: j.vengels@ini-nrw.de3 Liebe Mädels und Jungs, junge Damen und Herren, Eltern und Erziehungsberechtigte, auf den folgenden Seiten findet ihr unser Freizeitprogramm für das gesamte Jahr 2020. Die Programmtexte sind in „Leichte Sprache“ übersetzt. Bei unseren Angeboten möchten wir viel Spaß mit euch haben, aber auch das Erlernen und Erweitern von Strukturen ist von großer Bedeutung. Die Teilnehmer erleben und erlernen eigenständiges Leben außerhalb ihres geschützten Umfeldes. Wir freuen uns schon auf eine spannende und aufregende Zeit mit euch.
4
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
01 Elternabend Seite 6
INI-Express Seite 7
Unser Programm
02 Schwimmen Seite 9
03 Spiel und Sport Seite 10
04 Bowling Seite 11
05 Back- und Kochgruppe Seite 12
Tagestouren
06 Karnevalsparty Seite 13
07 Zoom Erlebniswelt Seite 14
08 Irrland Kevelaer Seite 15
09 Plaza del Mar Seite 16
10 Tierpark Weeze Seite 17
11 Movie Park Seite 18
12 Terrazoo Seite 19
13 Embricana Emmerich Seite 20
Weihnachtsevents
14 Weihnachtsbasteln Seite 22
15 Weihnachtsbacken Seite 235 Kurztrips 16 Bauernhof Seite 24 17 Urlaub am Meer Seite 25 18 Walibi World Seite 26 Freizeiten 19 Osterfreizeit Seite 27 20 Sommerfreizeit Seite 28 21 Herbstfreizeit Seite 29 Ferien ohne Gepäck Seite 30 - 31 22 Ostern 23 Sommer 24 Herbst Impressionen Seite 21 Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Freizeiten und Kurztrips Seite 32 – 38 für Tagestouren, Schulferienbetreuungen und das laufende Programm Seite 38 – 42 Leistungsübersicht Seite 43 Kalender Seite 44 – 47
6
Angebot Nr. 1
Elternabend
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte
und Angehörige,
auch in diesem Jahr möchten wir wieder einen Elternabend anbieten.
Wir wollen die Zeit nutzen, um gemeinsam mit ihnen über die
verschiedenen Angelegenheiten zu sprechen.
Wir finden die Treffen wichtig, damit sie sich als Eltern auch mit
anderen Eltern austauschen können.
Nutzen sie zur Anmeldung bitte das beigelegte Anmeldeformular
oder melden sie sich per Mail unter freizeit@ini-nrw.de an.
Morgentermin:
Datum: 13.01.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 12.00 Uhr
Abendtermin:
Datum: 13.01.2020
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Haus an der Ley,
An der Ley 2-6, 47665 Sonsbeck
oder INI Sonsbeck,
Stettiner Straße 15, 47665 Sonsbeck
Teilnehmerzahl mind. 6 Familien7
INI-Express
Der INI-Express ist unser Fahrdienst.
Sie können ihn zu den Aktivitäten hinzubuchen,
wenn ihr Kind einen Fahrdienst zu den Angeboten
aus unserem Freizeitprogramm benötigt.
Sie können sich jederzeit über die Verfügbarkeit
bei uns erkundigen. Berücksichtigen sie aber bitte,
dass wir nur EIN Fahrzeug für diesen
Fahrdienst zur Verfügung haben.
Daher können wir nicht immer jeden Wunsch erfüllen
– selbst wenn wir möchten.
Planen sie deshalb bitte rechtzeitig
und schließen sich mit uns kurz.
Ggf. können Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Kosten: 0,70 E pro gefahrenen Kilometer
(Stettiner Str. 15, 47665 Sonsbeck –
Abholort – Zielort –
Stettiner Str. 15, 47665 Sonsbeck)
Abrechnung: per Rechnung oder
über die üblichen Leistungen8
LeSicphrateche
Das bedeutet es:
Sportprogramm:
Hier gehen wir schwimmen,
spielen zusammen oder gehen bowlen.
Ausflüge:
Hier machen wir Tagesausflüge.
Wir besuchen zum Beispiel
einen Freizeitpark oder einen Zoo.
Kurztrips / Freizeiten:
Wir fahren in den Urlaub.
Eltern:
Elterninformationm
9
Uns e r P r o g r a m Wir rutsch
en,
Angebot Nr. 2 hen.
wir plansc
Spaß.
Schwimmen Wir haben
Das Freizeitbad „GochNess“ bietet euch
die Möglichkeit sich im Wasser zu bewegen.
Ihr liebt es im Wasser zu sein und
gemeinsam mit anderen Kindern
zu plantschen und rutschen,
dann ist das Angebot genau
richtig für euch. Also anmelden,
Schwimmtasche packen
und los geht`s.
Beginn: 15.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag:
Kurs 1 & 2: 540,00 € pro Person
Abrechnung: am Monatsende
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Transfer, Verpflegung
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Termine: jeweils freitags
Kurs 1 31.01.2020 | 14.02.2020 | 28.02.2020 | 13.03.2020 |
27.03.2020 | 24.04.2020 | 08.05.2020 | 19.06.2020
Kurs 2 14.08.2020 | 28.08.2020 | 11.09.2020 | 25.09.2020 |
30.10.2020 | 13.11.2020 | 27.11.2020 | 11.12.2020
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer10
en Sport.
Wir mach
n.
Wir spiele
Angebot Nr. 3 Wir beweg
en uns.
Spaß.
Wir haben
Spiel und Sport
Runter von der Couch und ab in die Sporthalle!
Ihr seid genauso sportbegeistert wie wir
und liebt es euch bei Musik auszupowern,
dann haben wir genau das Richtige für euch.
Ob Parcours oder verschiedene Spiele,
ihr könnt mitentscheiden, was gespielt wird.
Packt eure Sporttasche mit bequemer
Kleidung, Sportschuhen und etwas zu trinken
und dann kann es schon losgehen.
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.30 Uhr
Teilnehmerbetrag:
Kurs 1 bis 4: 200,00 € pro Person
Abrechnung: am Monatsende
Leistungen: Betreuung
Treffpunkt: AWO-Kindergarten, Copray 30, 47665 Sonsbeck
Termine: jeweils dienstags
Kurs 1 04.02.2020 | 11.02.2020 | 18.02.2020 | 03.03.2020 |
10.03.2020 | 17.03.2020 | 24.03.2020 | 31.03.2020
Kurs 2 21.04.2020 | 28.04.2020 | 05.05.2020| 12.05.2020 |
19.05.2020 | 26.05.2020 | 16.06.2020 | 23.06.2020
Kurs 3 18.08.2020 | 25.08.2020 | 01.09.2020 | 08.09.2020 |
15.09.2020 | 22.09.2020 | 29.09.2020 | 06.10.2020
Kurs 4 27.10.2020 | 03.11.2020 | 10.11.2020 | 17.11.2020 |
24.11.2020 | 01.12.2020 | 08.12.2020 | 15.12.2020
Teilnehmerzahl max. 8 Teilnehmer11
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n in Gelde
Wir bowle
die Kugel.
Angebot Nr. 4 Wir rollen einsam.
gem
Wir essen
Bowling
Am Wochenende einfach mal eine ruhige Kugel schieben?
Das ist genau das, was ihr euch vorstellt,
dann los, meldet euch an und seid dabei.
Wir freuen uns auf euch.
Beginn: 16.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag pro Termin: 70,00 € pro Person
(Geld für Essen/Snacks und Getränke
sind nicht im Preis enthalten.)
Abrechnung: nach jedem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt
Treffpunkt: Bowlingcenter Janssen, Geldern
Termine: jeweils samstags
Kurs 1 08.02.2020 | 29.02.2020 | 28.03.2020 | 25.04.2020 |
16.05.2020 | 20.06.2020
Kurs 2 22.08.2020 | 19.09.2020 | 31.10.2020 | 21.11.2020 |
12.12.2020
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer12
en.
ir k o c h e n zusamm
W Spaß.
Angebot Nr. 5 Wir haben n.
ir e s s e n zusamme
W
Back- und
Kochgruppe
Ihr wollt gemeinsam mit uns auf kulinarische
Entdeckungsreise gehen, dann sichert euch einen Platz.
Wir werden die verschiedensten Gerichte und Rezepte
kochen und backen.
Schnappt euch die Schürze und dann kann es losgehen.
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag:
je Kurs: 195,00 € pro Person
Abrechnung: nach jedem Termin
Leistungen: Betreuung, Materialien
Treffpunkt: Haus an der Ley 2-6, 47665 Sonsbeck
Termine: jeweils mittwochs
Kurs 1 19.02.2020 | 18.03.2020 | 22.04.2020 | 13.05.2020 |
24.06.2020
Kurs 2 26.08.2020 | 30.09.2020 | 28.10.2020 | 25.11.2020 |
16.12.2020
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer13
Karneval.
Wir feiern
iden uns.
Wir verkle
Angebot Nr. 6 Wir feiern.
Karnevalsparty
Viva Colonia!
Wir wollen Karneval mit euch feiern.
Mit passender Musik und guter Laune holen
wir den Kölner Karneval hier nach Sonsbeck.
Also ab ins Karnevalskostüm und anmelden.
Datum: 21.02.2020
Beginn: 16.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 70,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer14
.
in den Zoo
Wir fahren .
viele Tiere
Wir sehen n.
Wir spiele
Angebot Nr. 7
Zoom Erlebniswelt
Gelsenkirchen
Kommt mit uns auf eine spannende
Reise durch Afrika, Alaska und Asien.
In der Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen
starten wir eine unvergessliche Expedition
und lernen viele neue Tiere kennen.
Also anmelden und los geht
die Entdeckungstour.
Datum: 07.03.2020
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 190,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer15
Angebot Nr. 8
Irrland Kevelaer
Ihr wollt euch so richtig austoben?
Dann kommt mit ins Irrland nach
Kevelaer und verbringt mit uns einen
unvergesslichen Tag. Wir können im Heu
spielen, in Mais schwimmen, auf dem
Wasserspielplatz plantschen,
Rutschen entdecken und vieles mehr.
Wenn ihr Lust auf einen Tag in der
Erlebnisoase habt, dann meldet euch an.
en.
Wir rutsch
.
Wir toben
n.
Wir spiele
Datum: 06.06.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 190,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer16
n.
fa h re n n ach Xante
Wir
Angebot Nr. 9 Tretboot.
Wir fahren .
n Minigolf
Wir spiele
Plaza del Mar
Wir wollen einen schönen Tag
in Xanten an der Nordsee verbringen.
Mit viel Sonne und ganz viel Spaß.
Lasst uns Tretboot fahren,
Adventuregolf spielen und
andere tolle Sachen dort entdecken.
Wenn du Lust hast dich einen
Tag wie im Urlaub zu fühlen,
dann melde dich an.
Datum: 16.07.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 130,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer17
Angebot Nr. 10 die Tiere.
Wir füttern n.
Wir spiele
Tierpark Weeze gen einen
Wir verbrin ag.
Wir fahren in den Tierpark. schönen T
Wir werden über 50 verschiedene
Tierarten sehen, streicheln und füttern.
Meldet euch an, die Tiere freuen sich auf euch.
Datum: 07.08.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 15.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 110,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer18
.
fa h re n A chterbahn
Wir .
en Shows
Wir schau n.
Wir spiele
Angebot Nr. 11
Movie Park
Es wird wild!
Wir fahren in den Movie Park und entdecken dort
coole Achterbahnen, spannende Shows und tolle Spielplätze.
Für jeden ist etwas dabei, also schnell anmelden
und die Fahrt geht looooos.
Datum: 05.09.2020
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 19.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 210,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 9 Teilnehmer19
Angebot Nr. 12
Terrazoo
Wir fahren in den Terrazoo und schauen
uns die verschiedensten Reptilien an. in den
Wer das Thema Reptilien genauso Wir fahren
spannend findet wie wir, für den ist Terrazoo.
Tiere.
der Ausflug genau das Richtige. Wir sehen
Spaß.
Wir haben
Datum: 26.09.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 130,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer20
men.
Angebot Nr. 13 Wir schwim n.
he
Wir plansc
Spaß.
Embricana Emmerich Wir haben
Taucht mit uns in ein Wasserparadies ein.
Das Embricana Schwimmbad in Emmerich wird ein Erlebnis,
was so schnell keiner vergessen wird. Wir spielen und planschen,
rutschen und haben ganz viel Spaß.
Also packt die Schwimmsachen ein und los.
Datum: 05.12.2020
Beginn: 09.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 190,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Snacks
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 6 Teilnehmer21
I m p r e s s i o n e n
201922
Wei h n a c h t s e v e n t s Wir basteln
.
musik.
h ö re n Weihna ts
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Wir ne
eine schö
Wir haben
Zeit.
Angebot Nr. 14
Weihnachtsbasteln
O Tannenbaum, O Tannenbaum,
wie schön sind deine Blätter.
Damit der Weihnachtsbaum und das ganze
Haus noch schöner aussehen wollen wir
mit euch Basteln. Bei passender
Weihnachtsmusik freuen wir uns auf
eure Kunstwerke.
Datum: 14.11.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 90,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Snacks, Bastelmaterial
Treffpunkt: Haus an der Ley
An der Ley 2-6, 47665 Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 10 Teilnehmer23
n
Wir backe n.
tsplätzche
Weihnach
Angebot Nr. 15
Weihnachtsbacken
In der Weihnachtsbäckerei,
gibt’s so manche Leckerei...
Plätzchen, Lebkuchenhäuser und alles
was das Herz begehrt, das gibt es in unserer
Weihnachtsbäckerei.
Lasst uns gemeinsam backen und naschen.
Anmelden und auf die Leckereien freuen.
Datum: 28.11.2020
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 15.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 110,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Termin
Leistungen: Betreuung, Snacks, Backutensilien
Treffpunkt: Haus an der Ley
An der Ley 2-6, 47665 Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 10 Teilnehmeri p s
24
Angebot Nr. 16
Bauernhof
Ku r z t r
Du liebst Tiere und bist gerne an der frischen Luft?
Dann haben wir genau das Richtige für dich.
Ob groß oder klein, der Kurztrip auf den Bauernhof
bietet viele tolle Möglichkeit für jedermann.
Tiere streicheln, reiten oder abends Stockbrot machen.
Wir werden alle zusammen eine Menge Spaß haben.
Also, meldet euch an.
zum
Wir fahren iere.
rn h o f. W ir sehen T
Baue n im Heu.
Wir spiele
Spaß.
Wir haben
Datum: 01.05.2020 – 03.05.2020
Veranstaltungsort: Reitercamp Hoetzenhof
Teilnehmerbetrag: 620,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Kurztrip
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Transfer, Unterkunft
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 10 Teilnehmer25
ans Meer.
Wir fahren .
Angebot Nr. 17 en Urlaub
Wir mach .
Spaß
Wir haben
Urlaub am Meer
Einfach mal die Seele baumeln lassen.
Das könnt ihr beim Kurztrip „Urlaub am Meer“ machen.
Der Strand und das Meer bieten genau das Richtige
zum Erholen. Wir freuen uns schon auf eine schöne
und entspannte Fahrt mit euch.
Datum: 20.05.2020 – 24.05.2020
Veranstaltungsort: Roompot, Hof Domburg
Teilnehmerbetrag: 925,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Kurztrip
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Transfer, Unterkunft
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 10 Teilnehmer26
in den
Wir fahren .
Freizeitpark hn.
Achterba
Angebot Nr. 18 Wir fahren Spaß.
Wir haben
Walibi World
Seid ihr auch bereit für den Adrenalinkick?
Auf uns warten rasante Achterbahnen, Wildwasserbahnen und vieles mehr.
Aber auch für die ruhigeren Personen unter uns, bietet das Walibi World
eine Menge. Eine Bootstour oder eine Fahrt mit dem Auto durch den Park
versüßen unseren Aufenthalt.
Eine Abkühlung im Schwimmbad darf auch nicht fehlen.
Wir freuen uns auf ein actionreiches Wochenende mit euch.
Datum: 30.05.2020 – 02.06.2020
Veranstaltungsort: Walibi World Holland
Teilnehmerbetrag: 880,00 € pro Person
Abrechnung: nach dem Kurztrip
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Transfer, Unterkunft
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 10 Teilnehmer27
Fr e i z e i t e n Wir fa
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Wir
Angebot Nr. 19
Osterfreizeit
Wir fahren in den Osterferien in der ersten
Woche ins nahe gelegene Gelderland,
wo wir den Landalpark Coldenhove besuchen.
Hier werden wir wieder eine Menge Spaß haben.
Ob Spielplätze, Hallenbad und weitere Attraktionen,
für jeden wird etwas dabei sein.
Wir freuen uns schon sehr.
Datum: 04.04.2020 – 10.04.2020
Veranstaltungsort: Landalpark Coldenhove
Teilnehmerbetrag: Gesamt: 980,00 € pro Person
davon
Anzahlung: 295,00 €
Pflegebedingte Aufwendungen: 685,00 €
Abrechnung: Anzahlung im Voraus,
Pflegebedingte Aufwendungen nach der Freizeit
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Unterkunft, Transfer
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 30 Teilnehmer28
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Wir haben
Angebot Nr. 20
Sommerfreizeit
Ein Sommer ohne Schloss Dankern geht nicht. Genauso denken wir auch
und deswegen geht es auch dieses Jahr wieder nach Schloss Dankern.
Gemeinsam werden wir zwei Wochen Abenteuer und Action erleben und
gemeinsam mit euch in Bungalows wohnen. Wir freuen uns bereits jetzt
auf einen ereignisreichen und erholsamen Urlaub mit euch.
Datum: 27.06.2020 – 10.07.2020
Veranstaltungsort: Schloß Dankern
Teilnehmerbetrag: Gesamt: 1910,00 € pro Person
davon
Anzahlung: 570,00 €
Pflegebedingte Aufwendungen: 1340,00 €
Abrechnung: Anzahlung im Voraus,
Pflegebedingte Aufwendungen nach der Freizeit
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Unterkunft, Transfer
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 60 Teilnehmer29
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Wir fahren in e inem Hau
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Angebot Nr. 21 W ir
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Wir spie le
Herbstfreizeit
Dieses Jahr fahren wir zum ersten Mal in den Herbstferien
in der zweiten Woche nach Holland in den Landalpark Landgoed´t Loo
und werden dort eine abwechslungsreiche Woche mit euch verbringen.
Die verschiedensten Attraktionen im Park warten auf euch.
Schwimmen gehen, basteln oder den Tieren im Streichelzoo
einen Besuch abstatten sind Möglichkeiten vor Ort.
Datum: 17.10.2020 – 23.10.2020
Veranstaltungsort: Landgoed t`Loo
Teilnehmerbetrag: Gesamt: 995,00 € pro Person
davon
Anzahlung: 305,00 €
Pflegebedingte Aufwendungen: 690,00 €
Abrechnung: Anzahlung im Voraus,
Pflegebedingte Aufwendungen nach der Freizeit
Leistungen: Betreuung, Eintritt, Verpflegung, Unterkunft, Transfer
Treffpunkt: INI-Sonsbeck
Teilnehmerzahl max. 30 Teilnehmer30
eF rienan g e b o t e Wir basteln
n
.
.
Wir spiele
spazieren.
Ferien ohne Gepäck Wir gehen
Wie in den letzten Jahren auch,
findet wieder unsere Schulferienbetreuung,
ab diesem Jahr „Ferien ohne Gepäck”, statt.
Wir machen gemeinsam mit euch ein buntes Programm
und werden dabei sehr viel Spaß haben.
Ob basteln, singen oder draußen toben,
für jeden wird etwas geboten. Melde dich an!
Angebot Nr. 22
Ostern
06.04.2020 – 09.04.2020 und 14.04.2020-17.04.2020
Angebot Nr. 23
Sommer
20.07.2020 – 24.07.2020 und 27.07.2020 – 31.07.2020
Angebot Nr. 24
Herbst
12.10.2020 – 16.10.2020 und 19.10.2020 – 23.10.2020
Jeweils von Montag bis Freitag 8.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung auch für jeweils eine Woche möglich
(Bitte auf der Anmeldung vermerken).31
Veranstaltungsort: Erich-Kästner-Schule Moers
Königsberger Str. 23, 47443 Moers
Beginn: 08.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Teilnehmerbetrag: 1 Woche: 280,00 € pro Person
Ostern 275,00 € pro Geschwisterkind
2 Wochen: 550,00 € pro Kind
540,00 € pro Geschwisterkind
Teilnehmerbetrag: 1 Woche: 350,00 € pro Person
Sommer & Herbst 345,00 € pro Geschwisterkind
2 Wochen: 690,00 € pro Kind
680,00 € pro Geschwisterkind
Abrechnung: nach dem letzten Tag der Betreuung
Leistungen: Betreuung, Verpflegung, Eintritt
Teilnehmerzahl: max. 15 Personen32 Allgemeines Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Freizeiten und Kurztrips (Pauschalreisen) Initiative Integratives Leben e.V. (INI) 1. Veranstalter und Abschluss des Pauschalreisevertrages Der Verein Initiative Integratives Leben e.V. (im folgenden: INI oder Veranstalter) ist ein gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen und bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (im folgenden: Teilnehmer) Reisen und Kurztrips (im folgenden: Reise) an. Diese werden auch von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen betreut, sind auf die Grup- pe hin und auf die körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigungen der Teilneh- mer achtend pädagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten zu vergleichen. Sind Teilnehmer minderjährig, so nehmen wir als Veranstalter die Aufsichtspflicht durch unsere Freizeitleiter für die Zeit der Reise wahr. Das gilt auch für Volljährige, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, soweit gesetzlich vorgesehen, tatsächlich erforderlich und dem Veranstalter dieses vorab bekannt ist. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Weisungen der Freizeitleitung verpflichtet. Erkrankungen, Allergien, Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Behinderungen, sonstige Beeinträchtigungen etc. sind dem Veranstalter in der dafür vorgesehenen Betreuungs- mappe mitzuteilen. Hierzu kann auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Gera- de bei Teilnehmern mit besonderem Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf ist ein offenes Gespräch vor Anmeldung zwingend. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend den Regelungen des Infek- tionsschutzgesetzes ein angemeldeter Teilnehmer mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer Reise teilnehmen darf. Handelt es sich um eine Reise, die evtl. ein erhöhtes Gefährdungspotential hat, so bestätigen Sie, dass Ihnen dieser Charakter bekannt ist und der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Voraussetzungen erfüllt. Mit der Anmeldung wird dem INI der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie – je nachdem, was zutrifft – von dem oder von den Personensorgeberechtigten (im folgenden: Anmelder oder Kunde) zu unter- schreiben. Bei unter rechtlicher Betreuung stehenden Volljährigen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Betreuer zu unterschreiben (im folgenden: Anmelder oder Kunde). Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Kunden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Eine Teilnahmebestätigung wird dann versandt, wenn die vollständig ausgefüllte Betreuungsmappe vorliegt und wenn der Veranstalter
33 intern geprüft hat, ob ggf. Hinderungsgründe gegen eine Teilnahme vorliegen; in diesem Fall wird der Anmelder umgehend informiert. Sollte die Reise bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe ent- gegenstehen, wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Ein sonstiger Grund kann insbesondere sein: Die sichere Betreuung des Teilnehmers kann aus Fürsorge- gesichtspunkten nicht gewährleistet werden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die angegebenen Daten nach den Vorgaben des Datenschutzrechts beim Veranstalter gespeichert und ver- arbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Insoweit verweisen wir auf die beigefügten Datenschutzhinweise. 2. Bezahlung Eine Anzahlung in Höhe von ca. 30 % des Reisepreises pro angemeldete/n Teil- nehmer/in ist acht bis sechs Wochen vor Beginn der Reise nach Erhalt der Teilnah- mebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restli- che Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Reise fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters Initiative Integratives Leben e.V. Sparkasse am Niederrhein IBAN DE10 3545 0000 1145 0148 56 BIC WELADED1MOR zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Namen des Teil- nehmers anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegenge- nommen. 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflich- ten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitern und Betreuern der Reise obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen und ggf. – soweit dieses erforderlich ist - volljährigen, unter rechtlicher Betreuung stehenden Teilnehmer. Dem Anmelder ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) des Teilnehmers er- forderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (Betreuungsmappe) mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder sonst für den
34 Teilnehmer/Anmelder zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförde- rungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig. Der Anmelder ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück- zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Ver- anstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Ebenfalls kann der Anmelder eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrige- ren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschul- deten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen. Leistungs- und Preisänderungen sind dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen. 4. Teilnahme eines Ersatzreisenden Der Anmelder kann bis zum Beginn der Reise den Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bear- beitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. 5. Rücktritt des Anmelders/Teilnehmers vor Reisebeginn // Stornogebühren Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Pauschalreisevertrag in Textform zurücktreten, empfehlenswert ist aus Beweisgründen die Schriftform (z.B. Brief oder Fax). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Min- derjährigen muss der Rücktritt – je nach dem, was zutrifft - von dem oder von den Personensorgeberechtigten, bei Volljährigen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, von dem gesetzlichen Betreuer, erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reiseprei- ses ist keine Rücktrittserklärung. Erfolgt der Rücktritt vom Pauschalreisevertrag oder tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getrof- fenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertre- ten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außerge- wöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Be- förderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstal- ters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
35 alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseve- ranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm gefor- derte Entschädigungspauschale. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt: bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises ab dem 24. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises ab dem 17. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises ab dem 10. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises und bei Nichtantritt zur Reise: 90 % des Reisepreises. Dem Kunden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begrün- den. 6. Kündigung des Kunden Wird die Freizeit durch einen Reisemangel im Sinne von § 651i BGB erheblich beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Näheres ergibt sich aus dem Ge- setz, § 651l BGB. Sofern der Vertrag die Beförderung der Teilnehmer umfasst, hat der Veranstalter im Falle der Kündigung durch den Kunden weiterhin für die Rück- beförderung zu sorgen. Hinsichtlich der bereits erbrachten Reiseleistungen ebenso wie für die Kosten der Rückbeförderung hat der Freizeitveranstalter einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises. Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Veranstalter zur Last. 7. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten a) bis vier Wochen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, wenn für ihn er- kennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen Gründen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemelde- ten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmer, die anderen Teilnehmer oder den Veranstalter verbunden ist. b) wenn der Teilnehmer ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. c) wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere, wenn er den Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung) zahlt;
36 d) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Fe- rienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des Teilnehmers nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchfüh- rung der Reise für den Teilnehmer oder die anderen Teilnehmer nicht gewährleistet ist. e) bis zu 21 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Reise nicht erreicht wird. Der Kunde ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver- langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zu- rückerstattet, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 8. Kündigung des Veranstalters // Ausschluss des Teilnehmers Der Veranstalter bzw. die Leiter der Reise können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veran- stalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmern der Reise oder die weitere schadensfreie Durchführung der Reise nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertra- ges gerechtfertigt ist. Im Falle des Ausschlusses werden die Personensorgeberech- tigten bzw. Betreuer des Teilnehmers umgehend informiert. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des Teilnehmers nach einer Kündi- gung / nach einem Ausschluss sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmelder / den Personensorgeberechtigten / Betreuer/Teilneh- mer in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. 9. Versicherungen und Insolvenzsicherungsschein Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Reise verbundenen Risiken zu mindern. Für den Fall der Insolvenz des Veranstalters verweisen wir auf den Sicherungsschein. 10. Pass- und Visavorschriften Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehöri- ge des Staates, in dem die Reise angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Ge- sundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Kunde selbst
37 verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft. 11. Haftung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationa- len Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhaf- te Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des Teilnehmers gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers/Anmelders verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 12. Gewährleistungsrechte Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder Teilnehmer bzw. dessen Vertreter verpflich- tet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Reise oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu set- zen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Reise oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pau- schalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm oder dem Anmelder oder dem Personenberechtigen oder Betreuer Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Reise ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bür- gerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. 13. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder die- ser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit oder Nichtig- keit des ganzen Vertrages zur Folge. Im Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen oder nichtigen Klausel ähnliche Regelung zu treffen.
38 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Veranstalter: Initiative Integratives Leben e.V. Stettiner Straße 15, 47665 Sonsbeck Telefon: 02838 / 98 93 – 0 | Fax: 02838 / 98 93 – 29 | E-Mail: info(a)ini-nrw.de Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Tagestouren, Schulferienbetreuungen und das laufende Programm Initiative Integratives Leben e.V. (INI) 1. Veranstalter und Abschluss des Vertrages Der Verein Initiative Integratives Leben e.V. (im folgenden: INI oder Veranstalter) ist ein gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen und bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (im folgenden: Teilnehmer) Tagestouren, Schulferienbetreuungen und laufende Programme (im folgenden: Maßnahme oder Angebot) an. Diese werden auch von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen betreut, sind auf die Gruppe hin und auf die körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigungen der Teilnehmer achtend pädagogisch orientiert und nicht mit kommerziellen Reiseangeboten zu vergleichen. Sind Teilnehmer minderjährig, so nehmen wir als Veranstalter die Aufsichtspflicht durch unsere Freizeitleiter für die Zeit der Reise wahr. Das gilt auch für Volljährige, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, soweit gesetzlich vorgesehen, tatsächlich erforderlich und dem Veranstalter dieses vorab bekannt ist. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Weisungen der Freizeitleitung verpflichtet. Erkrankungen, Allergien, Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Behinderungen, sonsti- ge Beeinträchtigungen etc. sind dem Veranstalter in der dafür vorgesehenen Betreu- ungsmappe mitzuteilen. Hierzu kann auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Gerade bei Teilnehmern mit besonderem Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf ist ein offenes Gespräch vor Anmeldung zwingend. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend den Regelungen des Infek- tionsschutzgesetzes ein angemeldeter Teilnehmer mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer Reise teilnehmen darf. Handelt es sich um ein Angebot, das evtl. ein erhöhtes Gefährdungspotential hat, so bestätigen Sie, dass Ihnen dieser Charakter bekannt ist und der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Voraussetzungen erfüllt. Mit der Anmeldung wird dem INI der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags auf- grund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich ange- boten.
39 Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie – je nachdem, was zutrifft – von dem oder von den Personensorgeberechtigten (im folgenden: Anmelder oder Kunde) zu unter- schreiben. Bei unter rechtlicher Betreuung stehenden Volljährigen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Betreuer zu unterschreiben (im folgenden: Anmelder oder Kunde). Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Kunden kommt der Vertrag zustande. Eine Teilnahmebestätigung wird dann versandt, wenn die voll- ständig ausgefüllte Betreuungsmappe vorliegt und wenn der Veranstalter intern ge- prüft hat, ob ggf. Hinderungsgründe gegen eine Teilnahme vorliegen; in diesem Fall wird der Anmelder umgehend informiert. Sollte die Maßnahme bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Ein sonstiger Grund kann insbesondere sein: Die sichere Betreuung des Teilnehmers kann aus Fürsorge- gesichtspunkten nicht gewährleistet werden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die angegebenen Daten nach den Vorgaben des Datenschutzrechts beim Veranstalter gespeichert und ver- arbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Insoweit verweisen wir auf die beigefügten Datenschutzhinweise. 2. Bezahlung Die Abrechnung der Programmpunkte erfolgt nach dem letzten Termin im Monat. 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflich- ten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. er- gänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der An- meldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitern und Betreuern der Reise obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen und ggf. – soweit dieses erforderlich ist - volljährigen, unter rechtlicher Betreuung stehenden Teilnehmer. Dem Anmelder ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine ge- naue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit ei- ner Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) des Teilnehmers erfor- derlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (Betreuungsmappe) mitzuteilen. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen be- dürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Veranstalter, für die aus Beweis- gründen die Textform empfohlen wird. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und vom Ver- anstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Angebo-
40 tes nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die ver- einbarten Angebote bei jedem Wetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnis- se Körper, Gesundheit oder Eigentum des Teilnehmers/Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Ange- botsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es so- wohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Veranstalter vorbehalten, den Vertrag ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. 4. Teilnahme eines Ersatzteilnehmers Der Anmelder kann bis zum Beginn des Angebotes den Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen be- sonderen Angebotserfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. 5. Rücktritt des Kunden vor Angebotsbeginn // Stornogebühren Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Angebotes vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Form einzuhalten ist, der Rücktritt sollte jedoch aus Beweisgründen schrift- lich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt – je nach dem, was zutrifft - von dem oder von den Personensorgeberechtigten, bei Volljährigen, die unter rechtlicher Betreu- ung stehen, von dem gesetzlichen Betreuer, erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Preises ist keine Rücktrittserklärung. Im Fall des Rücktritts ist eine Stornogebühr vom Kunden an den Veranstalter zu zahlen. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt: bis 31 Tage vor Angebotsbeginn: 20 % des Preises ab dem 30. Tag vor Angebotsbeginn: 40 % des Preises ab dem 24. Tag vor Angebotsbeginn: 50 % des Preises ab dem 17. Tag vor Angebotsbeginn: 60 % des Preises ab dem 10. Tag vor Angebotsbeginn: 80 % des Preises am Angebotstag oder später: 90 % des Preises Dem Kunden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.
41 7. Rücktritt des Veranstalters vor Angebotsbeginn Der Veranstalter kann vor Angebotsbeginn vom Vertrag zurücktreten a) bis vier Wochen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, wenn für ihn erkenn- bar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen Gründen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmer, die anderen Teilnehmer oder den Veranstalter verbunden ist. b) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung des An- gebotes wesentlicher persönlicher Umstände des Teilnehmers nach Abschluss des Vertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung des Ange- botes für den Teilnehmer oder die anderen Teilnehmer nicht gewährleistet ist. c) bis zu 21 Tage vor Angebotsbeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der Kun- de ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfrei- zeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Preis in voller Höhe zurücker- stattet, weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 8. Kündigung des Veranstalters // Ausschluss des Teilnehmers Der Veranstalter bzw. die Leiter der Angebotes können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Angebotes unge- achtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Teilnehmern oder die weitere scha- densfreie Durchführung des Angebotes nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerecht- fertigt ist. Im Falle des Ausschlusses werden die Personensorgeberechtigten bzw. Betreuer des Teilnehmers umgehend informiert. Die ggf. anfallenden Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des Teilnehmers nach einer Kündigung / nach einem Ausschluss sowie weitere damit im Zusammen- hang anfallende Kosten werden dem Anmelder / den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. 9. Versicherungen Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Anmelders nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Tagestour/Maßnahme verbundenen Risiken zu mindern.
42 10. Pass- und Visavorschriften Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Tagestouren ins Ausland deutsche Staatsange- hörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem das Angebot angeboten wird, über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staa- ten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedo- kumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Kunde selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzö- gerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft. 11. Haftung des Veranstalters und Gewährleistungsrechte Schadensersatzansprüche des Teilnehmers/Anmelders sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sofern der Teilnehmer/Anmelder Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf- grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadens- ersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 12. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder die- ser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit oder Nichtig- keit des ganzen Vertrages zur Folge. Im Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen oder nichtigen Klausel ähnliche Regelung zu treffen. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Anbieter: Initiative Integratives Leben e.V. Stettiner Straße 15, 47665 Sonsbeck Telefon: 02838 / 98 93 – 0 | Fax: 02838 / 98 93 – 29 | E-Mail: info(a)ini-nrw.de
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Leistun g s uber s ich t
Voraus-
Leistung Informationen Kostenträger setzung
Betreuungs- und • 125 € pro Monat • Pflegekasse Pflegegrad
Entlastungs- • Nicht genutzte Leistungen 1–5
leistungen (ZBL) können ins nächste Kalender-
jahr übernommen werden
(bis Juni)
Verhinderungs- • 1.612 € pro Jahr • Pflegekasse Pflegegrad
pflege (VH) • Kurzzeitpflege kann bis zu 1–5
50 % in Verhinderungspflege
umgewandelt werden
(Antragstellung erforderlich)
• Jährliche Antragstellung
erforderlich
Kurzzeit- • 1.612 € pro Jahr • Pflegekasse Pflegegrad
pflege (KZP) • Verhinderungspflege kann 1–5
bis zu 100 % in Kurzzeitpflege
umgewandelt werden
(Antragstellung erforderlich)
Eingliederungshilfe • Antragstellung erforderlich • LVR
(EGH früher FUD) • Einkommensabhängig • Stadt
• Leistungshöhe ist alters- bzw. • Jugendamt
beschäftigungsabhängig
Bei Fragen oder wenn sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen sie uns an!44
Januar
Kalender Februar März
Mi 1 Sa 1 So 1
Do 2 So 2 Mo 2
Fr 3 Mo 3 Di 3 Spiel & Sport K1
Sa 4 Di 4 Spiel & Sport K1 Mi 4
So 5 Mi 5 Do 5
Mo 6 Do 6 Fr 6
Di 7 Fr 7 Sa 7 Zoom Erlebniswelt
Mi 8 Sa 8 Bowling K1 So 8
Do 9 So 9 Mo 9
Fr 10 Mo 10 Di 10 Spiel & Sport K1
Sa 11 Di 11 Spiel & Sport K1 Mi 11
So 12 Mi 12 Do 12
Mo 13 Elternabend Do 13 Fr 13 Schwimmen K1
Di 14 Fr 14 Schwimmen K1 Sa 14
Mi 15 Sa 15 So 15
Do 16 So 16 Mo 16
Fr 17 Mo 17 Di 17 Spiel & Sport K1
Sa 18 Di 18 Spiel & Sport K1 Mi 18 Backgruppe K1
So 19 Mi 19 Backgruppe K1 Do 19
Mo 20 Do 20 Fr 20
Di 21 Fr 21 Karnevalsparty Sa 21
Mi 22 Sa 22 So 22
Do 23 So 23 Mo 23
Fr 24 Mo 24 Di 24 Spiel & Sport K1
Sa 25 Di 25 Mi 25
So 26 Mi 26 Do 26
Mo 27 Do 27 Fr 27 Schwimmen K1
Di 28 Fr 28 Schwimmen K1 Sa 28 Bowling K1
Mi 29 Sa 29 Bowling K1 So 29
Do 30 Mo 30
Fr 31 Schwimmen K1 Di 31 Spiel & Sport K1Sie können auch lesen