Südafrika Ein exklusives Safariangebot für die Mitglieder des Fördervereins der Wilhelma

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Südafrika
Ein exklusives Safariangebot
für die Mitglieder des Fördervereins der Wilhelma

Erlebnisreiche Safari quer durchs Land: Von Kapstadt bis zum Kruger Nationalpark
Erleben Sie mit dieser Safarikombination die Faszination Südafrikas in seiner ganzen Vielfalt. Ausgangspunkt der Reise ist das
traumhafte Kapstadt mit seinem eindrucksvollen Botanischen Garten direkt am Fuße des imposanten Tafelbergs. Entlang der
Küstenlinie erreichen Sie über das Kap der Guten Hoffnung bei Cape Point das südliche Ende der Kap-Halbinsel. Sie besuchen
Brillenpinguine und halten nach Glattwalen Ausschau. Ein kurzer Inlandsflug bringt Sie in Richtung Osten zum Feuchtgebiet
von St. Lucia, das UNESCO-Weltnaturerbe ist.

Der zweite Teil der Safari ist der Tierwelt des südafrikanischen Buschs gewidmet. Diese werden Sie bei ausgedehnten Pirschfahrten
im Umfolozi-, Hluhluwe- und Kruger Nationalpark erleben. Wo möglich in offenen Fahrzeugen und auch mal zu Fuß, um Ihnen
direktere Beobachtungen zu ermöglichen. Mit etwas Glück sollten Sie die „Big Five“ sehen können: Löwen, Leoparden, Büffel,
Elefanten und Nashörner. Dazu mit Sicherheit auch Giraffen, Zebras, Impalas, Schakale und eine bunte Vogelwelt.

Die Vielfalt dieser Reise: Sie lernen den Westen wie auch den Osten kennen, sowohl Küsten und Meer als auch kontinental
geprägtes Binnenland, die Tierwelt reicht von Walen und Pinguinen über Flusspferde und Krokodile bis zu den „Big Five“. Und
die landschaftliche Abwechslung könnte größer kaum sein – der artenreiche Fynbos im Westen, Feuchtgebiete im subtropischen
Küstengürtel, Baum- und Buschsavannen bis hin zu offenem Grasland und Berglandschaften.

                          DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
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Südafrika Reiseprogramm                      sein, fahren Sie mit der Seilbahn hinauf.       terlangen, wunderschönen Sandstränden
                                             Zudem unternehmen Sie eine interessante         und einer faszinierenden Dünenlandschaft.
1. Tag, 04.10.13: Stuttgart - Frankfurt      Fahrt entlang der False Bay zum Kap der         Hier begegnen Sie mit ziemlicher Sicherheit
Mit der Bahn fahren Sie am Nachmittag von    Guten Hoffnung und zum Cape Point. Dort         Kap Bergzebras, den beinahe ausgerotteten
Stuttgart nach Frankfurt, um von dort aus    wandern Sie am südwestlichsten Punkt            Buntböcken und Elenantilopen. Sie unter-
am Abend in Richtung Afrika abzufliegen.      Afrikas durch zwei verschiedene Fynbos-         nehmen eine Wanderung an der Küste, bei
                                             (Feinbusch)-Lebensräume, dem Strandveld         der Sie die einmalige Flora kennen lernen
2. Tag, 05.10.13: Ankunft in Kapstadt        mit seinen vielen Arten von Fettpflanzen         und verschiedene Gezeitenpools erkunden.
Gegen Mittag landen Sie in Kapstadt. Beim    (u.a. Mittagsblumen) und der Bergfynbos         Vor der Küste befindet sich eines der wich-
Landeanflug sehen Sie wie malerisch schön     mit seiner Vielfalt an Proteen und Ericaceen.   tigsten Gebiete zum Paaren und Kalben für
die Stadt zwischen dem Tafelberg und dem     Auf dem legendären Chapmans Peak Drive          die riesigen Glattwale. Im Oktober kann
Atlantischen Ozean liegt. Sie werden zum     fahren Sie zurück nach Kapstadt.                man die Meeressäuger fast immer vom
Gästehaus gefahren und unternehmen am                                                        Strand aus gut beobachten.
Nachmittag eine kurze Stadtrundfahrt, die    5. Tag, 08.10.13: Kapstadt - De Hoop
Sie zur weltbekannten Waterfront führt, wo   Entlang der Küste erreichen Sie bei Stoney      7. Tag, 10.10.13: De Hoop - Durban
Sie bummeln und zu Abend essen können.       Point von Bettys Bay eine Kolonie afrikani-     Rückfahrt auf direkter Strecke zum Flug-
                                             scher Brillenpinguine . Danach geht es nach     hafen von Kapstadt und kurzer Flug nach
3./4. Tag, 06./07.10.13:                     Hermanus, wo Sie an der Küste von den           Durban. Nach dem Beziehen der Zimmer
Kapstadt und Kap der Guten Hoffnung          Klippen aus nach Walen Ausschau halten.         können Sie einen Bummel am Strand un-
Die Ausflüge dieser beiden Tage werden von    Wer mag kann an einer zweistündigen             ternehmen.
der Wetterlage bestimmt. Vorgesehen ist      Bootsfahrt, die etwa 60 € kostet, zu den
eine Wanderung an der Ostseite des Tafel-    Walen teilnehmen. Am Nachmittag fahren          8. Tag, 11.10.13: Durban – Umfolozi
berges im weltberühmten Botanischen Gar-     Sie über den südlichsten Punkt Afrikas, das     Fahrt durch das Zululand bis zur St. Lucia
ten von Kirstenbosch. Auf 36 ha sind über    Nadelkap, zur Unterkunft beim De Hoop           Lagune, wo bei schönem Wetter die Mög-
6.000 Pflanzenarten des südlichen Afrikas     Naturreservat.                                  lichkeit besteht, eine fakultative Bootstour
zu finden. An den Garten grenzt natürlicher                                                   zu unternehmen. Nachmittags geht es
Bergfynbos und ein afromontanes Waldbio-     6. Tag, 09.10.13: De Hoop Naturreservat         weiter zum Umfolozi Schutzgebiet, das vor
top mit ca. 900 weiteren Pflanzenarten.       Sie erkunden das De Hoop Naturreservat          allem für seine vielen Breitmaulnashörner
Sollte der Tafelberg bei gutem Wetter frei   am Indischen Ozean mit seinen kilome-           bekannt ist. Hier leben auch die schönen Ny-

   Telefon: 0711 - 8386580 Telefax: 0711 - 8386582 Mail: duma@naturstudienreisen.de Internet: www.duma-naturreisen.de
ala-Antilopen, Streifengnus, Löwen, Kolosse    weiter nördlich unterkommen. Die Pirsch-
wie Büffel, Elefanten und Spitzmaulnashör-     fahrten werden in offenen Fahrzeugen
                                                                                             Reisegruppe:        12 - 16 Teilnehmer
ner, aber auch Leichtgewichte wie Ducker. In   durchgeführt, die Ihnen ganz besondere
den üppig grünen Tälern gibt es unzählige      Tierbeobachtungserlebnisse ermöglichen.       Reisetermine:       04.10. – 20.10.2013
Vogelarten, darunter mehrere Geierarten,       Sie zählen sicherlich zu den Höhepunkten                          18.10. – 03.11.2013
Sattelstörche, Heilige Ibisse, Glockenreiher   dieser Reise.
                                                                                             Reiseleitung:       Von der Wilhelma
und Turakos. Und immer wieder hört man
Frankoline und Perlhühner rufen.               Offene Grassavannen, dichter Akazienbusch,    Safaripreis:        3.175 € pro Person
                                               mit Baobabs bestandene Trockengebiete         Flugpreis:          1.076 € pro Person
9. Tag, 12.10.13: Exkursionen im Umfolozi      und Galeriewälder mit riesigen Sykomoren
Weitere Exkursionen im Umfolozi. Neben         bilden die Hauptvegetationszonen. Sie
Pirschfahrten werden für etwa 40 € auch        bieten Lebensraum für Elefanten, Breit-       Eingeschlossene Leistungen:
fakultative Wanderungen in Begleitung          maul- und Spitzmaulnashörner, Giraffen,        Bahnfahrt zum Flughafen
von Rangern angeboten, die mit maximal 8       Zebras, Büffel, Streifengnus, Rappen- und       Frankfurt und zurück.
Personen pro Gruppe durchgeführt werden.       Pferdeantilopen, Impalas, Wildhunde, Leo-      Internationale Flüge, die wir im
Dabei erleben Sie die Tierwelt noch inten-     parden, Geparden, Löwen und Schakale. An        Namen und auf Rechnung der
siver und können sich auch den Kleintieren     den Flussläufen sind Flusspferde, Krokodile     Fluggesellschaft vermitteln
wie Termiten, Ameisenlöwen und Pillendre-      und zahlreiche Vögel zu entdecken: Textor-     Inlandsflug Kapstadt - Durban
hern widmen.                                   und Cabanis-Weber hängen ihre Nester an        Übernachtung in Doppelzimmern
                                               die Bäume, Grau- und Riesenfischer fallen        von Gästehäusern und Busch-
10./11. Tag, 13./14.10.13:                     im Sturzflug auf Beute hinab.                    camps der Nationalparks,
Umfolozi - Hluhluwe                                                                            jeweils mit Dusche/WC
Fahrt durch das Schutzgebiet bis in den Teil   In einem der Camps besteht auch die Mög-       Kapstadt und Durban Frühstück,
vom Hluhluwe-Schutzgebiet, das mit dem         lichkeit, an einer fakulativen Nachtpirsch      sonst überall Vollpension,
Umfolozi durch einen Korridor verbunden        teilzunehmen, die etwa 40 € kostet. Das         Mittags teilweise Picknick
ist. Von Beobachtungsständen an Wasserlö-      Dunkel wird mit Scheinwerfern abgesucht,       Fahrten in Kapregion mit Bus
chern sind die Tiere in Ruhe zu beobachten.    bis reflektierende Augenpaare die Tiere ver-    Überlandfahrten im Safaritruck
Daneben gibt es wieder Pirschfahrten und       raten. Meist sind Eulen, Ginsterkatzen und     Pirschfahrten im Kruger Park
„Game Walks“ mit Rangern. Man erfährt          Bushbabys zu sehen, manchmal erfasst das        in offenen Safarifahrzeugen
dabei einiges über das Spurenlesen, lernt      Licht aber auch einen Leoparden.               Alle Eintrittsgebühren
Bäume kennen, bestimmt Vögel und pirscht                                                      Alle Exkursionen laut Programm
sich auch an größere Tiere heran - manch-      16. Tag, 19.10.13: Kruger - Johannesburg       Südafrikanischer Fahrer-Reiseleiter
mal sogar an Nashörner.                        Genießen Sie noch einmal die afrikanische      Wilhelma Reiseleitung
                                               Morgenstimmung im Camp. Anschließend
12. Tag, 15.10.13: Hluhluwe - Kruger           geht die Fahrt in Richtung Johannesburg
                                                                                             Nicht eingeschlossen:
Heute fahren Sie gen Norden. Dabei durch-      durch bergige Landschaft, Wälder und über
queren Sie Swaziland mit seinen freundli-      die Bergpässe des Highveld. Falls Sie früh    Seilbahnfahrt auf den Tafelberg
chen Menschen und malerischen Hütten.          genug starten, können Sie einen Abstecher     und Bootsfahrt zu Walen, da sie nur
Am Nachmittag erreichen Sie den weltbe-        zum Blyde River Canyon machen, oder sich      bei gutem Wetter möglich sind. Als
                                                                                             fakultativ aufgeführte Exkursionen.
rühmten Kruger Park und verbinden die          in einem Hotel noch einmal erfrischen und
                                                                                             Getränke. Mittag- und Abendessen in
Fahrt zur Unterkunft mit einer Pirschfahrt.    umziehen, bevor Sie zurück fliegen.
                                                                                             Kapstadt und Durban. Trinkgelder

13. – 15. Tag, 16. - 18.10.13: Kruger          17. Tag, 20.10.13: Ankunft in Stuttgart
Um das riesige Schutzgebiet kennen zu          Sie landen morgens in Frankfurt und fahren    Visum:       Nicht erforderlich
lernen, werden Sie jeweils 2 Nächte in         mit der Bahn zurück nach Stuttgart.
einem Camp im Süden und einem Camp                                                           Impfung: Keine vorgeschrieben
                                                                                                          Malariaprophylaxe wird
                                                                                                          empfohlen

                                                                                             Hinweise:

                                                                                             Einzelunterkünfte sind in den
                                                                                             Nationalparks nur begrenzt möglich.
                                                                                             Die internationalen Flüge werden im
                                                                                             Namen und auf Rechnung der Flug-
                                                                                             linie vermittelt. Zum Zeitpunkt der
                                                                                             Programmgestaltung sind sie für
                                                                                             1.076 € (540 € + 536 € Tax) verfügbar.

                                                                                             Der gesetzlichen Pflicht zur Kunden-
                                                                                             geldsicherung kommen wir durch
                                                                                             Übergabe eines Sicherungsscheins der
                                                                                             R&V Allgemeine Versicherung nach.

                                DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
Reisebedingungen                                            g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bu-
                                                            chungsbestätigung von DUMA beim Kunden zu
                                                            Stande.
                                                                                                                      waren.
                                                                                                                      4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-
                                                                                                                      sepreises hat DUMA den Kunden unverzüglich nach
Sehr geehrte Kunden, liebe Reisefreunde!                    1.4. Bei telefonischen Buchungen und der Übermitt-        Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
                                                            lung unverbindlicher Anfragen über das Internet           Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit               kommt der Reisevertrag wie folgt zustande: DUMA           beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem                 nimmt für den Kunden eine für DUMA verbindliche           als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Kunden und DUMA Naturreisen GmbH, nachfol-                  Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden           Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an
                                                            ein Anmeldeformular und die Reisebedingungen zu.          einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
gend „DUMA“ abgekürzt, zu Stande kommenden                  Übermittelt der Reisende spätestens innerhalb einer       wenn DUMA in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen               Woche nach Optionsvornahme (persönlich, per Post,         Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzu-
Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches              Fax oder Mail) die Anmeldung an DUMA, gestaltet sich      bieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte
                                                            der Buchungsablauf wie oben Ziff. 1.2s Geht innerhalb     unverzüglich nach der Mitteilung von DUMA über
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften                dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die     die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV             Reservierung ohne weitere Folgen für DUMA und             machen.
(Verordnung über Informations- und Nachweis-                den Kunden.
                                                                                                                      5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /
pflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese          2. Bezahlung                                              Stornokosten
aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen           2.1. DUMA und deren Reisevermittler dürfen Zah-           5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!                         lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise        der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
                                                            nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der            DUMA unter der vorstehend/nachfolgend angege-
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der         Sicherungsschein übergeben wurde.                         benen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein
Buchungsperson                                              2.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-          Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
1.1. Für alle Buchungsarten gilt:                           gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe        diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird
a) Grundlage des Angebots von DUMA und der                  von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig.              empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung              2.3. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn        5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt
im Prospekt oder im Internet und die ergänzenden            zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein über-     er die Reise nicht an, so verliert DUMA den Anspruch
Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese         geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer      auf den Reisepreis. Stattdessen kann DUMA, soweit
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                       7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.                 der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von DUMA          2.4. Soweit DUMA zur Erbringung der vertraglichen         höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschä-
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-       Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein ge-   digung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor-
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die           setzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht       kehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,        des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige         von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von        Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inan-        5.3. DUMA hat diesen Entschädigungsanspruch
DUMA zugesagten Leistungen hinausgehen oder im              spruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung         zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der
Widerspruch dazu stehen.                                    der Reiseunterlagen.                                      Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich-          2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die         vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
nissen, die nicht von DUMA herausgegeben werden,            Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten           Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
sind für DUMA und die Leistungspflicht von DUMA              Zahlungsfälligkeiten, obwohl DUMA zur ordnungs-           Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche     gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen           Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige
Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leis-         bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder     Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
tungspflicht von DUMA gemacht wurden.                        vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden            Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom            besteht, so ist DUMA berechtigt, nach Mahnung mit         Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot           Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den      berechnet:
von DUMA vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage           Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 S. 2 Satz
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die          2 bis 5.5 zu belasten.                                    bis 90 Tage vor Reiseantritt           15 %
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung                                                                      ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30%
oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der               3. Leistungsänderungen                                    ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
Reiseleistungen erklärt.                                    3.1. Im Fall einer erheblichen Änderung einer we-         ab 29. bis vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90%
e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die         sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für          unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder        5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,         die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen          DUMA nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch             Reise zu verlangen, wenn DUMA in der Lage ist, eine       ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-             solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus            die von ihr geforderte Pauschale.
men hat.                                                    ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese             5.5. DUMA behält sich vor, in Abweichung von den
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift-   Rechte unverzüglich nach der Erklärung von DUMA           vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
lich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:            über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage       Entschädigung zu fordern soweit DUMA nachweist,
a) Mit der Buchung bietet der Kunde DUMA den Ab-            der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.             dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die
schluss des Reisevertrages verbindlich an.                                                                            jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungs-           4. Preiserhöhung                                          diesem Fall ist DUMA verpflichtet, die geforderte
bestätigung (Annahmeerklärung) durch DUMA                   DUMA behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbar-      Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
zustande.                                                   ten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskos-      Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
1.3. Im Internetauftritt bietet DUMA die Möglichkeit        ten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie         Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
einer unverbindlichen Anfrage oder einer verbind-           Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung         und zu belegen.
lichen Buchung an. Ausschließlich für verbindliche          der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse      5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das
Buchungen über das Internet gilt für den Vertrags-          entsprechend wie folgt zu ändern.                         gesetzliche Recht des Kunden gem. § 651b BGB einen
abschluss:                                                  4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages    Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung             bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die          5.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserück-
im entsprechenden Internetauftritt von DUMA er-             Treibstoffkosten, so kann DUMA den Reisepreis nach        trittskostenversicherung sowie einer Versicherung
läutert.                                                    Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:             zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,          a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung         Krankheit dringend empfohlen.
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten             kann DUMA vom Kunden den Erhöhungsbetrag
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Kor-             verlangen.                                                6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung              b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter-         Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die
erläutert wird.                                             nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli-      ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo-           chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze     Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind
tenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich            des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich    (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.         so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz         zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
d) Soweit der Vertragstext von DUMA im Onlinebu-            kann DUMA vom Kunden verlangen.                           anteilige Erstattung des Reisepreises. DUMA wird sich
chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über          4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages          um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren          bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-            die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.                      gebühren gegenüber DUMA erhöht, so kann der               entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistun-
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)            Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag       gen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DUMA             heraufgesetzt werden.                                     oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei
den Abschluss des Reisevertrages verbindich an. Dem         4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach             bestimmten Leistungen, z.B. Eintrittsgelder in Natio-
Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich         Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in       nalparks kann DUMA bei einer Nichtinanspruchnah-
auf elektronischem Weg bestätigt.                           dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise          me durch den Kunden eine Erstattung nur erhalten,
f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch              dadurch für DUMA verteuert hat.                           wenn der Kunde eine Bescheinigung hierüber beim
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“            4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur        Leistungsträger erwirkt bzw. die Erstattung bean-
begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zu-            zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und           tragt. Ist dies dem Kunden im Einzelfall mitgeteilt
standekommen eines Reisevertrages entsprechend              dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate            worden, ist er zu entsprechenden Maßnahmen als
seiner Buchungsangaben. DUMA ist vielmehr frei in           liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände            Voraussetzung einer Rückerstattung verpflichtet. Ge-
der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden            vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und          währleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
anzunehmen oder nicht.                                      bei Vertragsabschluss für DUMA nicht vorhersehbar

        Telefon: 0711 - 8386580 Telefax: 0711 - 8386582 Mail: duma@naturstudienreisen.de Internet: www.duma-naturreisen.de
7. Rücktritt wegen Nichterreichens                        ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die so-         der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
   der Mindestteilnehmerzahl                              fortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes         Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
7.1. DUMA kann bei Nichterreichen einer Mindest-          Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.                 Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle
teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen          9.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind             eines solchen Tages der nächste Werktag.
zurücktreten:                                             Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flug-              11.5. Schweben zwischen dem Kunden und DUMA
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste             reisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle          Verhandlungen über den Anspruch oder die den An-
Zeitpunkt des Rücktritts durch DUMA muss in der           mittels Schadensanzeige der zuständigen Flugge-              spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitli-chen     sellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die         gehemmt, bis der Kunde oder DUMA die Fortsetzung
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten           Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige              der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweise          nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist         frühestens drei Monate nach dem Ende der Hem-
oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung an-          bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Ver-              mung ein.
gegeben sein.                                             spätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
b) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Bu-              zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschä-        12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
chungsbestätigung angegebenen oder dort auf die           digung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der              12.1. DUMA wird Staatsangehörige eines Staates
entsprechenden Angaben der Reiseausschreibung             Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von DUMA          der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise
verwiesen.                                                anzuzeigen.                                                  angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-
c) DUMA hat auf die Mindestteilnehmerzahl und die         9.5. Der Kunde hat DUMA zu informieren, wenn er              und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung      die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,         sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
hinzuweisen oder dort auf die entsprechenden Pros-        Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von DUMA                  unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
pektangaben zu verweisen.                                 mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.      das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
d) DUMA ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber                                                                       ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn       10. Beschränkung der Haftung                                 des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der        10.1. Die vertragliche Haftung von DUMA für Schäden,         staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.            die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen         12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
e) Ein Rücktritt von DUMA später als 4 Wochen vor         Reisepreis beschränkt,                                       und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
Reisebeginn ist unzulässig.                               a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich           eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal-
7.2. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme     noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder                 ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise          b) soweit DUMA für einen dem Kunden entstehenden             aus dem Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-
verlangen, wenn DUMA in der Lage ist, eine solche         Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-          sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem          tungsträgers verantwortlich ist.                             zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DUMA nicht,
Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht         10.2. DUMA haftet nicht für Leistungsstörungen,              unzureichend oder falsch informiert hat.
unverzüglich nach der Erklärung über die Absage           Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit                12.3. DUMA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
der Reise durch DUMA diesem gegenüber geltend             Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-           und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
zu machen.                                                mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,          diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der
7.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge-       Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-          Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DUMA
führt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete     gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und               eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Zahlungen unverzüglich zurück.                            Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-
                                                          bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich                13. Informationen zur Identität ausführender
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen              und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners                Luftfahrtunternehmen
DUMA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung                als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet              13.1. DUMA informiert den Kunden entsprechend
einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet           werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Be-          der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
einer Abmahnung von DUMA nachhaltig stört                 standteil der Reiseleistungen von DUMA sind. DUMA            über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig          haftet jedoch                                                nehmens vor oder spätestens bei der Buchung über
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages       a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden         die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
gerechtfertigt ist. Kündigt DUMA, so behält er den        vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum               bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch          ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen              zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die-            während der Reise und die Unterbringung während              13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
jenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer       der Reise beinhalten,                                        Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist DUMA
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch            b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden            verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw.
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm       die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-         die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.          nisationspflichten von DUMA ursächlich geworden               den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald DUMA
                                                          ist.                                                         weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,
9. Pflicht des Reisenden / Kunden zur Mängel-                                                                           wird er den Kunden informieren.
    anzeige während der Reise; Kündigung des              11. Fristgebundene Geltendmachung von                        13.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende
    Reisevertrages durch den Kunden; Pflichten                 Ansprüchen des Kunden nach Reiseende;                    Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
    des Kunden bei Fluggepäck und zu Reiseun                  Ansprüchen und Verjährung                                DUMA den Kunden unverzüglich und so rasch dies
    terlagen                                              11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-          mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver-       gung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats          Wechsel informieren.
pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit DUMA       nach dem vertraglich vorgesehenen Zeit-punkt der             13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte
wie folgt konkretisiert:                                  Beendigung der Reise geltend zu machen. Fällt der            „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel       letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä-      des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
unverzüglich der örtlichen Vertretung von DUMA            rungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag          ist), ist auf der Internet-Seite von DUMA abrufbar
(Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu         oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol-      und in den Geschäftsräumen von DUMA einzusehen.
verlangen.                                                chen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kom-       kann fristwahrend nur gegenüber DUMA unter der               14. Rechtswahl und Gerichtsstand
munikationsdaten der Vertretung von DUMA wird der         nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach             14.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines
Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunter-       Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend        Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
lagen informiert.                                         machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung           Staatsbürger sind, wird für das gesam-te Rechts- und
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine ört-    der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für   Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden
liche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet,      die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-            und DUMA die ausschließliche Geltung des deutschen
so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich      verzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit                Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können
direkt gegenüber DUMA unter der Firmenanschrift           Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c          DUMA ausschließlich an deren Sitz verklagen.
anzuzeigen.                                               Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht               14.2. Für Klagen von DUMA gegen Kunden, bzw.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann             werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck-             Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge             beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz-         juristische Personen des öffentlichen oder privaten
unverschuldet unterbleibt, insbesondere wenn die          anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen              Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus         nach Aushändigung geltend zu machen.                         gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
anderen Gründen unzumutbar ist.                           11.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis              deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leis-     f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers             Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
tungsträgern sind nicht befugt und von DUMA nicht         oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder        als Gerichtsstand der Sitz von DUMA vereinbart.
bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche       fahrlässigen Pflichtverletzung von DUMA oder eines
gegen DUMA anzuerkennen.                                  gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von          Reiseveranstalter ist:
9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels er-        DUMA beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt
heblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende        auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,         DUMA Naturreisen GmbH
den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die         die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen           Geislinger Straße 33
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,        Pflichtverletzung von DUMA oder eines gesetzli-              70327 Stuttgart
DUMA erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.               chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DUMA
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn DUMA oder,          beruhen.                                                     Handelsregister: Stuttgart HRB22455
soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner      11.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f          Geschäftsführer: Dieter Müller
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur),    BGB verjähren in einem Jahr.
eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte ange-                                                                        Telefon:    0711 - 8386580
messene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe     11.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt       Telefax:    0711 - 8386582
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht,   mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach        E-Mail:     duma@naturstudienreisen.de
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von DUMA oder         den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt         Internet:   www.duma-naturreisen.de

                                        DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
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                                                                            Mitgliedsnummer:
Bitte senden Sie die Buchungskarte im Fensterumschlag an:

                  DUMA - Naturreisen GmbH
                  Geislinger Straße 33                                       Reisetermin:

                                                                             Reisepreis:
                  70327 Stuttgart
                                                                             Doppelzimmer:                       Einzelzimmer

                                                                             Doppelzimmer mit Herrn/Frau:

                                                                             Ich wünsche im Flugzeug einen Gangplatz:           Fensterplatz:

1. Reiseteilnehmer                                                               2. Reiseteilnehmer

Name:                                                                        Name:

Vorname:                                                                     Vorname:

Geburtsdatum:                                                                Geburtsdatum:

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PLZ/Wohnort:                                                                 PLZ/Wohnort:

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Telefon tagsüber:                                                            Telefon tagsüber:

Telefon abends:                                                              Telefon abends:

E-Mail:                                                                      E-Mail:

Reisepass Nr.:                                                               Reisepass Nr.:

Ausstellungsort:                                                             Ausstellungsort:

Ausstellungstag:                                                             Ausstellungstag:

Gültigkeit bis:                                                              Gültigkeit bis:

Beruf                                                                        Beruf:

Bitte lesen Sie die Reisevereinbarungen, die Sie mit der unterschriebenen Anmeldung ausdrücklich anerkennen.

  Ort:                         Datum:                 Unterschrift 1. Reiseteilnehmer            Unterschrift 2. Reiseteilnehmer

Vielen Dank, nach etwa 14 Tagen versenden wir die Buchungsbestätigungen mit ausführlichen Reiseinformationen.
Bei eventueller Überbuchung wird ein Losverfahren über die Teilnahme entscheiden.

                               DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
   Telefon: 0711 - 8386580 Telefax: 0711 - 8386582 Mail: duma@naturstudienreisen.de Internet: www.duma-naturreisen.de
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