Südafrika Ein exklusives Safariangebot für die Mitglieder des Fördervereins der Wilhelma
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Südafrika Ein exklusives Safariangebot für die Mitglieder des Fördervereins der Wilhelma Erlebnisreiche Safari quer durchs Land: Von Kapstadt bis zum Kruger Nationalpark Erleben Sie mit dieser Safarikombination die Faszination Südafrikas in seiner ganzen Vielfalt. Ausgangspunkt der Reise ist das traumhafte Kapstadt mit seinem eindrucksvollen Botanischen Garten direkt am Fuße des imposanten Tafelbergs. Entlang der Küstenlinie erreichen Sie über das Kap der Guten Hoffnung bei Cape Point das südliche Ende der Kap-Halbinsel. Sie besuchen Brillenpinguine und halten nach Glattwalen Ausschau. Ein kurzer Inlandsflug bringt Sie in Richtung Osten zum Feuchtgebiet von St. Lucia, das UNESCO-Weltnaturerbe ist. Der zweite Teil der Safari ist der Tierwelt des südafrikanischen Buschs gewidmet. Diese werden Sie bei ausgedehnten Pirschfahrten im Umfolozi-, Hluhluwe- und Kruger Nationalpark erleben. Wo möglich in offenen Fahrzeugen und auch mal zu Fuß, um Ihnen direktere Beobachtungen zu ermöglichen. Mit etwas Glück sollten Sie die „Big Five“ sehen können: Löwen, Leoparden, Büffel, Elefanten und Nashörner. Dazu mit Sicherheit auch Giraffen, Zebras, Impalas, Schakale und eine bunte Vogelwelt. Die Vielfalt dieser Reise: Sie lernen den Westen wie auch den Osten kennen, sowohl Küsten und Meer als auch kontinental geprägtes Binnenland, die Tierwelt reicht von Walen und Pinguinen über Flusspferde und Krokodile bis zu den „Big Five“. Und die landschaftliche Abwechslung könnte größer kaum sein – der artenreiche Fynbos im Westen, Feuchtgebiete im subtropischen Küstengürtel, Baum- und Buschsavannen bis hin zu offenem Grasland und Berglandschaften. DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
�������� ������ �������� ������������ ��������� ������� �������� �������� ��������� ����������������� ������ �������� ������� Südafrika Reiseprogramm sein, fahren Sie mit der Seilbahn hinauf. terlangen, wunderschönen Sandstränden Zudem unternehmen Sie eine interessante und einer faszinierenden Dünenlandschaft. 1. Tag, 04.10.13: Stuttgart - Frankfurt Fahrt entlang der False Bay zum Kap der Hier begegnen Sie mit ziemlicher Sicherheit Mit der Bahn fahren Sie am Nachmittag von Guten Hoffnung und zum Cape Point. Dort Kap Bergzebras, den beinahe ausgerotteten Stuttgart nach Frankfurt, um von dort aus wandern Sie am südwestlichsten Punkt Buntböcken und Elenantilopen. Sie unter- am Abend in Richtung Afrika abzufliegen. Afrikas durch zwei verschiedene Fynbos- nehmen eine Wanderung an der Küste, bei (Feinbusch)-Lebensräume, dem Strandveld der Sie die einmalige Flora kennen lernen 2. Tag, 05.10.13: Ankunft in Kapstadt mit seinen vielen Arten von Fettpflanzen und verschiedene Gezeitenpools erkunden. Gegen Mittag landen Sie in Kapstadt. Beim (u.a. Mittagsblumen) und der Bergfynbos Vor der Küste befindet sich eines der wich- Landeanflug sehen Sie wie malerisch schön mit seiner Vielfalt an Proteen und Ericaceen. tigsten Gebiete zum Paaren und Kalben für die Stadt zwischen dem Tafelberg und dem Auf dem legendären Chapmans Peak Drive die riesigen Glattwale. Im Oktober kann Atlantischen Ozean liegt. Sie werden zum fahren Sie zurück nach Kapstadt. man die Meeressäuger fast immer vom Gästehaus gefahren und unternehmen am Strand aus gut beobachten. Nachmittag eine kurze Stadtrundfahrt, die 5. Tag, 08.10.13: Kapstadt - De Hoop Sie zur weltbekannten Waterfront führt, wo Entlang der Küste erreichen Sie bei Stoney 7. Tag, 10.10.13: De Hoop - Durban Sie bummeln und zu Abend essen können. Point von Bettys Bay eine Kolonie afrikani- Rückfahrt auf direkter Strecke zum Flug- scher Brillenpinguine . Danach geht es nach hafen von Kapstadt und kurzer Flug nach 3./4. Tag, 06./07.10.13: Hermanus, wo Sie an der Küste von den Durban. Nach dem Beziehen der Zimmer Kapstadt und Kap der Guten Hoffnung Klippen aus nach Walen Ausschau halten. können Sie einen Bummel am Strand un- Die Ausflüge dieser beiden Tage werden von Wer mag kann an einer zweistündigen ternehmen. der Wetterlage bestimmt. Vorgesehen ist Bootsfahrt, die etwa 60 € kostet, zu den eine Wanderung an der Ostseite des Tafel- Walen teilnehmen. Am Nachmittag fahren 8. Tag, 11.10.13: Durban – Umfolozi berges im weltberühmten Botanischen Gar- Sie über den südlichsten Punkt Afrikas, das Fahrt durch das Zululand bis zur St. Lucia ten von Kirstenbosch. Auf 36 ha sind über Nadelkap, zur Unterkunft beim De Hoop Lagune, wo bei schönem Wetter die Mög- 6.000 Pflanzenarten des südlichen Afrikas Naturreservat. lichkeit besteht, eine fakultative Bootstour zu finden. An den Garten grenzt natürlicher zu unternehmen. Nachmittags geht es Bergfynbos und ein afromontanes Waldbio- 6. Tag, 09.10.13: De Hoop Naturreservat weiter zum Umfolozi Schutzgebiet, das vor top mit ca. 900 weiteren Pflanzenarten. Sie erkunden das De Hoop Naturreservat allem für seine vielen Breitmaulnashörner Sollte der Tafelberg bei gutem Wetter frei am Indischen Ozean mit seinen kilome- bekannt ist. Hier leben auch die schönen Ny- Telefon: 0711 - 8386580 Telefax: 0711 - 8386582 Mail: duma@naturstudienreisen.de Internet: www.duma-naturreisen.de
ala-Antilopen, Streifengnus, Löwen, Kolosse weiter nördlich unterkommen. Die Pirsch- wie Büffel, Elefanten und Spitzmaulnashör- fahrten werden in offenen Fahrzeugen Reisegruppe: 12 - 16 Teilnehmer ner, aber auch Leichtgewichte wie Ducker. In durchgeführt, die Ihnen ganz besondere den üppig grünen Tälern gibt es unzählige Tierbeobachtungserlebnisse ermöglichen. Reisetermine: 04.10. – 20.10.2013 Vogelarten, darunter mehrere Geierarten, Sie zählen sicherlich zu den Höhepunkten 18.10. – 03.11.2013 Sattelstörche, Heilige Ibisse, Glockenreiher dieser Reise. Reiseleitung: Von der Wilhelma und Turakos. Und immer wieder hört man Frankoline und Perlhühner rufen. Offene Grassavannen, dichter Akazienbusch, Safaripreis: 3.175 € pro Person mit Baobabs bestandene Trockengebiete Flugpreis: 1.076 € pro Person 9. Tag, 12.10.13: Exkursionen im Umfolozi und Galeriewälder mit riesigen Sykomoren Weitere Exkursionen im Umfolozi. Neben bilden die Hauptvegetationszonen. Sie Pirschfahrten werden für etwa 40 € auch bieten Lebensraum für Elefanten, Breit- Eingeschlossene Leistungen: fakultative Wanderungen in Begleitung maul- und Spitzmaulnashörner, Giraffen, Bahnfahrt zum Flughafen von Rangern angeboten, die mit maximal 8 Zebras, Büffel, Streifengnus, Rappen- und Frankfurt und zurück. Personen pro Gruppe durchgeführt werden. Pferdeantilopen, Impalas, Wildhunde, Leo- Internationale Flüge, die wir im Dabei erleben Sie die Tierwelt noch inten- parden, Geparden, Löwen und Schakale. An Namen und auf Rechnung der siver und können sich auch den Kleintieren den Flussläufen sind Flusspferde, Krokodile Fluggesellschaft vermitteln wie Termiten, Ameisenlöwen und Pillendre- und zahlreiche Vögel zu entdecken: Textor- Inlandsflug Kapstadt - Durban hern widmen. und Cabanis-Weber hängen ihre Nester an Übernachtung in Doppelzimmern die Bäume, Grau- und Riesenfischer fallen von Gästehäusern und Busch- 10./11. Tag, 13./14.10.13: im Sturzflug auf Beute hinab. camps der Nationalparks, Umfolozi - Hluhluwe jeweils mit Dusche/WC Fahrt durch das Schutzgebiet bis in den Teil In einem der Camps besteht auch die Mög- Kapstadt und Durban Frühstück, vom Hluhluwe-Schutzgebiet, das mit dem lichkeit, an einer fakulativen Nachtpirsch sonst überall Vollpension, Umfolozi durch einen Korridor verbunden teilzunehmen, die etwa 40 € kostet. Das Mittags teilweise Picknick ist. Von Beobachtungsständen an Wasserlö- Dunkel wird mit Scheinwerfern abgesucht, Fahrten in Kapregion mit Bus chern sind die Tiere in Ruhe zu beobachten. bis reflektierende Augenpaare die Tiere ver- Überlandfahrten im Safaritruck Daneben gibt es wieder Pirschfahrten und raten. Meist sind Eulen, Ginsterkatzen und Pirschfahrten im Kruger Park „Game Walks“ mit Rangern. Man erfährt Bushbabys zu sehen, manchmal erfasst das in offenen Safarifahrzeugen dabei einiges über das Spurenlesen, lernt Licht aber auch einen Leoparden. Alle Eintrittsgebühren Bäume kennen, bestimmt Vögel und pirscht Alle Exkursionen laut Programm sich auch an größere Tiere heran - manch- 16. Tag, 19.10.13: Kruger - Johannesburg Südafrikanischer Fahrer-Reiseleiter mal sogar an Nashörner. Genießen Sie noch einmal die afrikanische Wilhelma Reiseleitung Morgenstimmung im Camp. Anschließend 12. Tag, 15.10.13: Hluhluwe - Kruger geht die Fahrt in Richtung Johannesburg Nicht eingeschlossen: Heute fahren Sie gen Norden. Dabei durch- durch bergige Landschaft, Wälder und über queren Sie Swaziland mit seinen freundli- die Bergpässe des Highveld. Falls Sie früh Seilbahnfahrt auf den Tafelberg chen Menschen und malerischen Hütten. genug starten, können Sie einen Abstecher und Bootsfahrt zu Walen, da sie nur Am Nachmittag erreichen Sie den weltbe- zum Blyde River Canyon machen, oder sich bei gutem Wetter möglich sind. Als fakultativ aufgeführte Exkursionen. rühmten Kruger Park und verbinden die in einem Hotel noch einmal erfrischen und Getränke. Mittag- und Abendessen in Fahrt zur Unterkunft mit einer Pirschfahrt. umziehen, bevor Sie zurück fliegen. Kapstadt und Durban. Trinkgelder 13. – 15. Tag, 16. - 18.10.13: Kruger 17. Tag, 20.10.13: Ankunft in Stuttgart Um das riesige Schutzgebiet kennen zu Sie landen morgens in Frankfurt und fahren Visum: Nicht erforderlich lernen, werden Sie jeweils 2 Nächte in mit der Bahn zurück nach Stuttgart. einem Camp im Süden und einem Camp Impfung: Keine vorgeschrieben Malariaprophylaxe wird empfohlen Hinweise: Einzelunterkünfte sind in den Nationalparks nur begrenzt möglich. Die internationalen Flüge werden im Namen und auf Rechnung der Flug- linie vermittelt. Zum Zeitpunkt der Programmgestaltung sind sie für 1.076 € (540 € + 536 € Tax) verfügbar. Der gesetzlichen Pflicht zur Kunden- geldsicherung kommen wir durch Übergabe eines Sicherungsscheins der R&V Allgemeine Versicherung nach. DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
Reisebedingungen g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bu- chungsbestätigung von DUMA beim Kunden zu Stande. waren. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei- sepreises hat DUMA den Kunden unverzüglich nach Sehr geehrte Kunden, liebe Reisefreunde! 1.4. Bei telefonischen Buchungen und der Übermitt- Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. lung unverbindlicher Anfragen über das Internet Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit kommt der Reisevertrag wie folgt zustande: DUMA beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem nimmt für den Kunden eine für DUMA verbindliche als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Kunden und DUMA Naturreisen GmbH, nachfol- Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an ein Anmeldeformular und die Reisebedingungen zu. einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, gend „DUMA“ abgekürzt, zu Stande kommenden Übermittelt der Reisende spätestens innerhalb einer wenn DUMA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Woche nach Optionsvornahme (persönlich, per Post, Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzu- Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Fax oder Mail) die Anmeldung an DUMA, gestaltet sich bieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte der Buchungsablauf wie oben Ziff. 1.2s Geht innerhalb unverzüglich nach der Mitteilung von DUMA über Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV Reservierung ohne weitere Folgen für DUMA und machen. (Verordnung über Informations- und Nachweis- den Kunden. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / pflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese 2. Bezahlung Stornokosten aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen 2.1. DUMA und deren Reisevermittler dürfen Zah- 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der DUMA unter der vorstehend/nachfolgend angege- 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Sicherungsschein übergeben wurde. benen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Buchungsperson 2.2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird a) Grundlage des Angebots von DUMA und der von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung 2.3. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt im Prospekt oder im Internet und die ergänzenden zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein über- er die Reise nicht an, so verliert DUMA den Anspruch Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer auf den Reisepreis. Stattdessen kann DUMA, soweit dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von DUMA 2.4. Soweit DUMA zur Erbringung der vertraglichen höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschä- nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein ge- digung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevor- künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die setzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht kehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inan- 5.3. DUMA hat diesen Entschädigungsanspruch DUMA zugesagten Leistungen hinausgehen oder im spruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Widerspruch dazu stehen. der Reiseunterlagen. Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich- 2.5. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen nissen, die nicht von DUMA herausgegeben werden, Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der sind für DUMA und die Leistungspflicht von DUMA Zahlungsfälligkeiten, obwohl DUMA zur ordnungs- Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leis- bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. tungspflicht von DUMA gemacht wurden. vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom besteht, so ist DUMA berechtigt, nach Mahnung mit Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den berechnet: von DUMA vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 S. 2 Satz dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die 2 bis 5.5 zu belasten. bis 90 Tage vor Reiseantritt 15 % Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 30% oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der 3. Leistungsänderungen ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60% Reiseleistungen erklärt. 3.1. Im Fall einer erheblichen Änderung einer we- ab 29. bis vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90% e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen DUMA nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch Reise zu verlangen, wenn DUMA in der Lage ist, eine ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus die von ihr geforderte Pauschale. men hat. ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese 5.5. DUMA behält sich vor, in Abweichung von den 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- Rechte unverzüglich nach der Erklärung von DUMA vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete lich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage Entschädigung zu fordern soweit DUMA nachweist, a) Mit der Buchung bietet der Kunde DUMA den Ab- der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die schluss des Reisevertrages verbindlich an. jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungs- 4. Preiserhöhung diesem Fall ist DUMA verpflichtet, die geforderte bestätigung (Annahmeerklärung) durch DUMA DUMA behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbar- Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten zustande. ten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskos- Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen 1.3. Im Internetauftritt bietet DUMA die Möglichkeit ten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern einer unverbindlichen Anfrage oder einer verbind- Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung und zu belegen. lichen Buchung an. Ausschließlich für verbindliche der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse 5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Buchungen über das Internet gilt für den Vertrags- entsprechend wie folgt zu ändern. gesetzliche Recht des Kunden gem. § 651b BGB einen abschluss: 4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die 5.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserück- im entsprechenden Internetauftritt von DUMA er- Treibstoffkosten, so kann DUMA den Reisepreis nach trittskostenversicherung sowie einer Versicherung läutert. Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung Krankheit dringend empfohlen. zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten kann DUMA vom Kunden den Erhöhungsbetrag Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Kor- verlangen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter- Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die erläutert wird. nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo- chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind tenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf d) Soweit der Vertragstext von DUMA im Onlinebu- kann DUMA vom Kunden verlangen. anteilige Erstattung des Reisepreises. DUMA wird sich chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen- die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung Abruf des Vertragstextes unterrichtet. gebühren gegenüber DUMA erhöht, so kann der entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistun- e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag gen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DUMA heraufgesetzt werden. oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bei den Abschluss des Reisevertrages verbindich an. Dem 4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach bestimmten Leistungen, z.B. Eintrittsgelder in Natio- Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in nalparks kann DUMA bei einer Nichtinanspruchnah- auf elektronischem Weg bestätigt. dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise me durch den Kunden eine Erstattung nur erhalten, f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch dadurch für DUMA verteuert hat. wenn der Kunde eine Bescheinigung hierüber beim Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ 4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur Leistungsträger erwirkt bzw. die Erstattung bean- begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zu- zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und tragt. Ist dies dem Kunden im Einzelfall mitgeteilt standekommen eines Reisevertrages entsprechend dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate worden, ist er zu entsprechenden Maßnahmen als seiner Buchungsangaben. DUMA ist vielmehr frei in liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände Voraussetzung einer Rückerstattung verpflichtet. Ge- der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und währleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. anzunehmen oder nicht. bei Vertragsabschluss für DUMA nicht vorhersehbar Telefon: 0711 - 8386580 Telefax: 0711 - 8386582 Mail: duma@naturstudienreisen.de Internet: www.duma-naturreisen.de
7. Rücktritt wegen Nichterreichens ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die so- der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am der Mindestteilnehmerzahl fortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen 7.1. DUMA kann bei Nichterreichen einer Mindest- Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen 9.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind eines solchen Tages der nächste Werktag. zurücktreten: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flug- 11.5. Schweben zwischen dem Kunden und DUMA a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste reisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle Verhandlungen über den Anspruch oder die den An- Zeitpunkt des Rücktritts durch DUMA muss in der mittels Schadensanzeige der zuständigen Flugge- spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitli-chen sellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die gehemmt, bis der Kunde oder DUMA die Fortsetzung Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweise nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist frühestens drei Monate nach dem Ende der Hem- oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung an- bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Ver- mung ein. gegeben sein. spätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, b) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Bu- zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschä- 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften chungsbestätigung angegebenen oder dort auf die digung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der 12.1. DUMA wird Staatsangehörige eines Staates entsprechenden Angaben der Reiseausschreibung Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von DUMA der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise verwiesen. anzuzeigen. angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- c) DUMA hat auf die Mindestteilnehmerzahl und die 9.5. Der Kunde hat DUMA zu informieren, wenn er und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt hinzuweisen oder dort auf die entsprechenden Pros- Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von DUMA unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt pektangaben zu verweisen. mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält. das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon d) DUMA ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn 10. Beschränkung der Haftung des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel- feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der 10.1. Die vertragliche Haftung von DUMA für Schäden, staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen e) Ein Rücktritt von DUMA später als 4 Wochen vor Reisepreis beschränkt, und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Reisebeginn ist unzulässig. a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal- 7.2. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise b) soweit DUMA für einen dem Kunden entstehenden aus dem Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach- verlangen, wenn DUMA in der Lage ist, eine solche Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis- sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem tungsträgers verantwortlich ist. zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DUMA nicht, Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht 10.2. DUMA haftet nicht für Leistungsstörungen, unzureichend oder falsch informiert hat. unverzüglich nach der Erklärung über die Absage Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit 12.3. DUMA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung der Reise durch DUMA diesem gegenüber geltend Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige zu machen. mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der 7.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge- Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun- Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DUMA führt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Zahlungen unverzüglich zurück. Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei- bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich 13. Informationen zur Identität ausführender 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners Luftfahrtunternehmen DUMA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet 13.1. DUMA informiert den Kunden entsprechend einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Be- der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen einer Abmahnung von DUMA nachhaltig stört standteil der Reiseleistungen von DUMA sind. DUMA über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter- oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig haftet jedoch nehmens vor oder spätestens bei der Buchung über verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) gerechtfertigt ist. Kündigt DUMA, so behält er den vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die- während der Reise und die Unterbringung während 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende jenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer der Reise beinhalten, Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist DUMA anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. nisationspflichten von DUMA ursächlich geworden den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald DUMA ist. weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, 9. Pflicht des Reisenden / Kunden zur Mängel- wird er den Kunden informieren. anzeige während der Reise; Kündigung des 11. Fristgebundene Geltendmachung von 13.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Reisevertrages durch den Kunden; Pflichten Ansprüchen des Kunden nach Reiseende; Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird des Kunden bei Fluggepäck und zu Reiseun Ansprüchen und Verjährung DUMA den Kunden unverzüglich und so rasch dies terlagen 11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin- mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den 9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Ver- gung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats Wechsel informieren. pflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit DUMA nach dem vertraglich vorgesehenen Zeit-punkt der 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte wie folgt konkretisiert: Beendigung der Reise geltend zu machen. Fällt der „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä- des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt unverzüglich der örtlichen Vertretung von DUMA rungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag ist), ist auf der Internet-Seite von DUMA abrufbar (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol- und in den Geschäftsräumen von DUMA einzusehen. verlangen. chen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kom- kann fristwahrend nur gegenüber DUMA unter der 14. Rechtswahl und Gerichtsstand munikationsdaten der Vertretung von DUMA wird der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach 14.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunter- Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer lagen informiert. machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Staatsbürger sind, wird für das gesam-te Rechts- und c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine ört- der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden liche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs- und DUMA die ausschließliche Geltung des deutschen so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich verzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können direkt gegenüber DUMA unter der Firmenanschrift Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c DUMA ausschließlich an deren Sitz verklagen. anzuzeigen. Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht 14.2. Für Klagen von DUMA gegen Kunden, bzw. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck- Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz- juristische Personen des öffentlichen oder privaten unverschuldet unterbleibt, insbesondere wenn die anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus nach Aushändigung geltend zu machen. gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder anderen Gründen unzumutbar ist. 11.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im 9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leis- f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird tungsträgern sind nicht befugt und von DUMA nicht oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder als Gerichtsstand der Sitz von DUMA vereinbart. bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche fahrlässigen Pflichtverletzung von DUMA oder eines gegen DUMA anzuerkennen. gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reiseveranstalter ist: 9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels er- DUMA beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt heblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, DUMA Naturreisen GmbH den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Geislinger Straße 33 Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Pflichtverletzung von DUMA oder eines gesetzli- 70327 Stuttgart DUMA erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DUMA Die Kündigung ist erst zulässig, wenn DUMA oder, beruhen. Handelsregister: Stuttgart HRB22455 soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner 11.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f Geschäftsführer: Dieter Müller vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), BGB verjähren in einem Jahr. eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte ange- Telefon: 0711 - 8386580 messene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe 11.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt Telefax: 0711 - 8386582 zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach E-Mail: duma@naturstudienreisen.de wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von DUMA oder den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt Internet: www.duma-naturreisen.de DUMA Naturreisen GmbH - Geislinger Straße 33 - 70327 Stuttgart
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