Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de

Die Seite wird erstellt Georg-Thomas Baumann
 
WEITER LESEN
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
Zehdenick, 12. Februar 2021    Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister   19. Jahrgang | Nummer 2 | Woche 6

                                                                                                Foto: Margitta Gatzke

                              Die Kamelbrücke im Winter
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
|2|      12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6                                                                                                        AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick

                                                             — Amtliche Bekanntmachungen —

                                                                                Inhaltsverzeichnis

                                                                        I. Veröffentlichung von Satzungen

    – Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick für das Haushaltsjahr 2021...............................................................................................................Seite 2
    – Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände
      Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ ..........................................................Seite 3

                                                                     II. Veröffentlichung von Beschlüssen

    – Beschlüsse des Hauptausschusses am 28.01.2021........................................................................................................................................Seite 3
    – Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021.....................................................................................................................Seite 4

                                                                      III. Öffentliche Bekanntmachungen

    – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Inkrafttreten des Bebauungsplanes
      „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick..............................................................................................................Seite 5
    – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes
      für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick...........................................Seite 6
    – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Bauabgangsstatistik 2020..............................................................................................................Seite 7
    – Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Anordnungsbeschluss –
      freiwilliger Landtausch Kurtschlag – Grunewald, Verf.-Nr. 550121................................................................................................................Seite 8

                                                                        I. Veröffentlichung von Satzungen

                             Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg                                        Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                0€
(BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], S. 286) in der zurzeit gülti-                           Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                   0€
gen Fassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom                                                                        §2
28.01.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:                                                         Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
                                                                                                       nahmen werden nicht festgesetzt.
                                  §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                                                                       §3
                                                                                                       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
   ordentlichen Erträge auf                                                    22.743.900 €                                              §4
   ordentlichen Aufwendungen auf                                               26.373.700 €            Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr in Anspruch ge-
   außerordentlichen Erträge auf                                                  129.000 €            nommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
   außerordentlichen Aufwendungen auf                                                   0€
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der                                                                                              §5
   Einzahlungen auf                                                            25.990.800 €            Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt
   Auszahlungen auf                                                            31.146.800 €            festgesetzt:

festgesetzt.                                                                                           1. Grundsteuer
                                                                                                          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:                                    (Grundsteuer A)                                                                    300 v. H.
                                                                                                          b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                340 v. H.
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                            21.270.400 €            2. Gewerbesteuer                                                                         300 v. H.
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                            22.912.600 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                  4.720.400 €                                             §6
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                                  8.087.600 €            1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                                         0€                als für die Stadt Zehdenick von wesentlicher Bedeutung angesehen
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                                   146.600 €               werden, wird auf 150.000 € festgesetzt.
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                             12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6    |3|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

2. Auf die Festlegung einer Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen            verfassung des Landes Brandenburg grundsätzlich als nicht erheblich
   Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen              anzusehen, so dass die o. g. Wertgrenzen nicht gelten.
   im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird verzichtet. Es werden      4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden
   alle Investitionen als Einzelmaßnahme im Finanzhaushalt dargestellt.            bei:
3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun-                  a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 200.000 € und
   gen bedürfen der vorherigen Zustimmung wie folgt:                               b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun-
   a) im Ergebnishaushalt bei Aufwendungen:                                             gen oder Einzelauszahlungen auf 350.000 €
        – bis 20.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick                            festgesetzt.
        – über 20.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss
        – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung                         Zehdenick, den 29.01.2021
   b) im Finanzhaushalt bei Auszahlungen – ohne Investitionen:
        – bis 20.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick                         Bert Kronenberg
        – über 20.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss                         Bürgermeister
        – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung
   c) im Finanzhaushalt bei Auszahlungen für Investitionen und Investiti-       Die Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick mit ihren Anlagen für das Haus-
       onsfördermaßnahmen:                                                      haltsjahr 2021 liegt während der allgemeinen Sprechzeiten
        – bis 25.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick
        – über 25.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss                         dienstags                          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
        – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung                         donnerstags                        9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
   Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur             sowie nach Vereinbarung
   zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
   Nicht zahlungswirksam werdende Aufwendungen, insbesondere die                zur Einsicht in der Stadtverwaltung Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1,
   bilanziellen Abschreibungen, sind im Sinne des § 70 der Kommunal-            16792 Zehdenick im Raum 207 aus.

                Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbeiträge
                    der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband
                 „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“
Auf der Grundlage von §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung           1. Änderungssatzung vom 12.06.2012 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07,            vom 29.06.2012) und in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.05.2015
[Nr. 19], S. 286) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 80 Abs. 2 des       (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 05.06.2015) sowie in der Fassung
Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) in der Fassung der Bekannt-           der 3. Änderungssatzung vom 10.05.2019 (bekannt gemacht im Amtsblatt
machung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]) in der zurzeit gültigen Fassung   Nr. 6 vom 07.06.2019), wird aufgehoben.
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick in der Sitzung am
28.01.2021 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:                                                             §2
                                                                                Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 31.12.2020 in Kraft.
                                  §1
Die Satzung über die Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhal-          Zehdenick, den 29.01.2021
tungsverbände Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ und Wasser-
und Bodenverband „Uckermark-Havel der Stadt Zehdenick vom 28.09.2009            Bert Kronenberg
(bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 14.10.2009), in der Fassung der         Bürgermeister

                                                      II. Veröffentlichung von Beschlüssen

   In der Sitzung des Hauptausschusses am 28.01.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 004/21                                                           Beschluss-Nr.: 005/21
Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt:                              Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt:
Den Auftrag zur Erbringung der Bauleistungen „B 109 Ortsdurchfahrt Zeh-         Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Prüfung und Wertung der vorlie-
denick – Nebenanlagen, 4. BA, Templiner Chaussee, 16792 Zehdenick –             genden Angebote im Vergabeverfahren dem wirtschaftlichsten Bieter den
Los 3 Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen“ erhält aufgrund der Richtlinie des     Auftrag im Bauvorhaben: „B 109 Ortsdurchfahrt Zehdenick – Nebenanlagen,
Wettbewerbs nach Abschluss der formalen, technischen und rechnerischen          4. BA, Templiner Chaussee, 1792 Zehdenick, Los 1: Geh- und Radweg“ zu
Prüfung und Auswertung aller Angebote unter Beachtung von §§ 16, 16 a bis       erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der Vergabe- und
d VOB/A der wirtschaftlichste Bieter:                                           Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A.

Denny Herkt | AGRAR Z | Meseberger Weg 2A | 16775 Gransee
                                                                                Bert Kronenberg
in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 89.699,95 €.         Bürgermeister
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
|4|     12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6                                                                        AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick

                                                 — Amtliche Bekanntmachungen —

                          In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021
                                       wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 006/21                                                               tigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strah-
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:                     lungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den
Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe kön-             Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforder-
nen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse für              lichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeu-
die Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung               gung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
(BbgKomV) als Präsenzsitzungen mit zugeschalteten Videoteilnehmern (Hy-          3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Aufstel-
bridsitzungen) oder als Videositzungen durchgeführt werden. Der/die Vorsit-         lung des Bebauungsplans im Verfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB
zende entscheidet, von welcher Form er/sie im Einzelfall Gebrauch macht.            durchzuführen.
                                                                                 4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
Beschluss-Nr.: 007/21                                                               ortsüblich bekannt zu machen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:                  5. Die sich aus dem Planvorhaben ergebenden Kosten sind durch die Vor-
Die Verwaltung wird beauftragt einen Verwaltungsentwurf unter Beteili-              habenträgergemeinschaft zu tragen.
gung einer Arbeitsgruppe zu erstellen, in welchem die Ausführung des § 18
Abs. 2 d) der Hauptsatzung der Stadt Zehdenick (Verwendung des jährlichen        Beschluss-Nr.: 013/21
Ortsteilbudgets) in einer Ortsteilbudgetrichtlinie oder auch durch geeignete     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:
Bestimmungen in der Förderrichtlinie der Stadt Zehdenick für den Bereich         1. Für den Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von 5,77 ha wird das
Soziales, Sport, Heimatpflege und sonstige Aktivitäten konkretisiert wird.           Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans einge-
Die regelmäßige Übertragbarkeit von Ortsteilbudgetmitteln mindestens ins             leitet. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und
Folgejahr ist sicherzustellen.                                                       Sondergebiet für Tierhaltung und landwirtschaftliche Betriebe soll in
                                                                                     sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strah-
Beschluss-Nr.: 008/21                                                                lungsenergie“ geändert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:                      Der in der Anlage dargestellte Änderungsbereich entspricht dem räum-
Im Bereich der GEWO-Neubaublöcke im Bereich der Straßen Straße des                   lichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Solar-
Friedens, Straße der Jugend, Ringstraße, Marianne-Grunthal-Straße und                park auf dem Grundstück der ehemaligen Schweinemastanlage Badin-
Friedhofstraße werden die Außenbereiche ausreichend mit Hundetoiletten               gen-Osterne“ (Vorlagen-Nr. 102/20).
mit integriertem Beutelspender bestückt.                                         2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ände-
                                                                                     rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
Beschluss-Nr.: 009/21                                                                BauGB durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:                  3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
Die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, wie z. B. Straßen-, Rad- und                   machen.
Gehwegbau, stehenden Ausgleichspflanzungen werden mit dem Ziel einer
durchgängigen Stadt- bzw. Ortsbegrünung vorrangig innerhalb der Kernstadt        Beschluss-Nr.: 014/21
und den Ortsteilen ausgeführt. Mit Ausgleichspflanzungen außerhalb der           Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:
Ortschaften sollen konkrete Maßnahmen im Sinne der Schaffung von Bio-            1. Für den Geltungsbereich soll ein Bebauungsplan „Marina am Prerauer
topen und Biotopverbünden umgesetzt werden.                                          Stich“ aufgestellt werden. Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 2,3
Grundlage zukünftiger Ausgleichspflanzungen sollen Beratung und Empfeh-              ha umfasst in der Gemarkung Zehdenick, Flur 4 die Flurstücke 625 tlw.,
lungen durch Sachverständige hinsichtlich der Anpassung des städtischen              627 tlw. und Flur 5 die Flurstücke 107/3, 112/3 tlw.
und dörflichen Raumes an die Folgen des Klimawandels und der Beitrag der         2. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sons-
Kommunen zur Erhaltung der Biodiversität sein. Die notwendigen Kosten für            tigen Sondergebietes „Marina“ gemäß § 1 Absatz 2 BauNVO die Reali-
Sachverständige sind einzuplanen.                                                    sierung und den Betrieb einer Marina (einschließlich der erforderlichen
                                                                                     Nebenanlagen) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Entwicklung
Beschluss-Nr.: 010/21                                                                des ehemaligen Industriegeländes zu einer modernen Marina mit zeit-
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt                       gemäßer Infrastruktur zu sichern.
die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.               3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Aufstel-
                                                                                     lung des Bebauungsplans im Verfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB
Beschluss-Nr.: 011/21                                                                durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt                   4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu prüfen, ob die Vorausset-
die Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbei-                zungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a
träge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband                     BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorliegen.
„Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“.                 5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
                                                                                     ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr.: 012/21                                                            6. Die sich aus dem Planvorhaben ergebenden Kosten sind durch den Vor-
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:                      habenträger zu tragen.
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt
    für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung        Beschluss-Nr.: 015/21
    des Bebauungsplans „Solarpark auf dem Grundstück der ehemaligen              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:
    Schweinemastanlage Badingen-Osterne“. Der Planungsraum mit einer             1. Für den Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 1,5 ha wird
    Fläche von rund 5,77 ha umfasst das Flurstück 39 (tlw.), der Flur 6 in der       das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans ein-
    Gemarkung Badingen.                                                              geleitet. Die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche soll in
2. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sons-            sonstiges Sondergebiet „Marina“ geändert werden.
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                              12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6     |5|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

   Der Änderungsbereich entspricht im Wesentlichen der bereits befestig-        Beschluss-Nr.: 017/21
   ten Fläche im räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau-          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt
   ungsplans „Marina am Prerauer Stich“ (Vorlagen-Nr. 108/20).                  die Ausschreibung der Baugrundstücke in Zehdenick, Straße des Friedens
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ände-        Ast 02, Flur 20, Parzellen 1 bis 6 der Flurstücke 931 und 933 zum Zweck der
   rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)        Errichtung von Wohngebäuden innerhalb von 3 Jahren ab Kauf zur eigenen
   durchzuführen.                                                               Wohnnutzung zu folgenden Mindestgeboten:
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
   machen.                                                                      Parzelle 1 ca. 1.076 m² zu 75.320 €, Parzelle 2 ca. 630 m² zu 42.700 €, Par-
                                                                                zelle 3 ca. 631 m² zu 44.170 €, Parzelle 4 ca. 723 m² zu 50.610 €, Parzelle
Beschluss-Nr.: 016/21                                                           5 ca. 715 m² zu 53.625 € und Parzelle 6 ca. 971 m² zu 56.390 €
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Erwerber des Grundstückes Wald-
straße 1/2 Kontakt aufzunehmen, um die Fortführung der Sanierungsziele          Bert Kronenberg
auf diesem Gebiet herbeizuführen bzw. anzupassen.                               Bürgermeister

                                                       III. Öffentliche Bekanntmachungen

                                                     Bekanntmachung der Stadt Zehdenick

                                     Inkrafttreten des Bebauungsplanes
                       „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat am 30.04.2020           Hinweise:
den Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“, beste-           1. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Fällig-
hend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung           keit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42
beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht wurde              BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
gebilligt.                                                                         beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4)
                                                                                   BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 2,88 ha und              Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hinge-
umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Zehdenick, Flur 18, Flurstücke            wiesen.
303/2, 304, 307/1, 262, 253/14 (teilw.), 263 und 268 (teilw.). Das Plangebiet   2. Eine Verletzung der in § 214 (1) Nr. 1–3 und (2) BauGB bezeichneten
wird begrenzt durch:                                                               Verfahrens- und Formvorschriften, Fehler nach § 214 (2a) BauGB (Ver-
– den Verlängerten Triftweg im Norden (östlich des Triftweges)                     hältnis des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan) sowie Mängel
– das Grundstück Triftweg Nr. 12 und eine Freifläche am Vosskanal (Havel)          in der Abwägung nach § 214 (3) Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 (1)
    im Norden                                                                      Nr. 1–3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
– den Vosskanal (Havel) im Westen                                                  seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend
– den bebauten Bereich der ehemaligen Stärkefabrik im Süden (westlich              gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der
    des Triftweges)                                                                die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
– eine Fläche für die Landwirtschaft im Süden (östlich des Triftweges)          3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß Kom-
– einen Entwässerungsgraben im Nordosten                                           munalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), in der zur Zeit
                                                                                   gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß
Der Bebauungsplan wurde durch die höhere Verwaltungsbehörde, Landkreis             § 3 (4) BbgKVerf nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
Oberhavel – FB Bauordnung und Kataster – mit Schreiben vom 11.09.2020              nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die
(AZ: 03400/2020/vs) genehmigt. Die Erfüllung der Maßgabe und Auflagen              Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind
wurde mit Schreiben vom 15.12.2020 bestätigt.                                      verletzt worden.

Der Bebauungsplan in der Fassung vom Februar 2020 tritt mit dieser              Zehdenick, den 27.01.2021
Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.
                                                                                Bert Kronenberg
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung vom Tag der             Bürgermeister
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an in der Stadtverwaltung Zehde-
nick, Fachbereich II – Bürgerservice, Fachdienst Infrastruktur, Falkenthaler
Chaussee 1, 16792 Zehdenick, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, während der
üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über den In-
halt des Bebauungsplans und seine Begründung Auskunft verlangen.                                                                        Anlage auf Seite 6
Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
|6|     12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6                                                                      AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

             Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg / Verlängerter Triftweg“

                                                    Bekanntmachung der Stadt Zehdenick

         Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des
       Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat am 30.04.2020          üblichen Dienststunden eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt
den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den      werden.
Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Trift-
weg“ gefasst und die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes         Es wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von
gebilligt.                                                                     Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
                                                                               Unbeachtlich werden demnach
Durch die höhere Verwaltungsbehörde, Landkreis Oberhavel – FB Bauord-          1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
nung und Kataster, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit            bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
Schreiben vom 16.09.2020 (AZ: 03402/2020/vs) genehmigt. Die Erfüllung          2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet-
der Auflagen wurde mit Schreiben vom 16.12.2020 bestätigt.                     zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
                                                                               Flächennutzungsplanes und
Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Fläche des Bebauungs-      3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs-
planes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ südlich des Verlänger-      vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
ten Triftweges sowie beidseits des Triftweges zwischen der bestehenden         Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung
Siedlungsbebauung am Triftweg und der ehemaligen Stärkefabrik in Zehde-        des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
nick (s. beiliegende Skizze).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Februar 2020         Zehdenick, den 27.01.2021
tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung kann vom Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an in der Stadtverwaltung Zehde-        Bert Kronenberg
nick, Fachbereich II – Bürgerservice, Fachdienst Infrastruktur, Falkenthaler   Bürgermeister
Chaussee 1, 16792 Zehdenick, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, während der
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                                             12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6     |7|

                                                — Amtliche Bekanntmachungen —

                       Planausschnitt des Flächennutzungsplanes mit Darstellung des Änderungsbereichs

                 Umgrenzung des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplanes

                                               Bekanntmachung zur Bauabgangsstatistik 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                                            Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst
mit der folgenden Information möchte ich Sie auf die Bauabgangsstatistik        Infrastruktur erhältlich (Kontakt: Frau Wegener, Tel. 03307-4684 127 oder
des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für das Jahr 2020 hinweisen. Im      E-Mail: h.wegener@zehdenick.de)
Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken wird neben den Baugenehmigungen,
Baufertigstellungen und dem Bauüberhang jährlich auch der Bauabgang             Der späteste Meldetermin ist der 10. März 2021.
erhoben.
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)     Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Nach § 6 Abs. 2
HBauStatG sind auch die Eigentümer und die Bauaufsichtsbehörden sowie           Mit freundlichen Grüßen
die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig.
Die Erhebungsbögen zur Bauabgangsstatistik sind online abrufbar unter:          Bert Kronenberg
www.statistik-bw.de/baut/html/ oder kostenfrei bei der Stadtverwaltung          Bürgermeister

                                        Bauabgangsstatistik 2020 – Land Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,                                                  Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amts-
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschrei-   freien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
bung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt,         Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.
dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft          de/baut/html/
verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung      Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr
des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.                       als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehör-
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer                                         de anzuzeigen ist.
– den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,                       In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen
– den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume,                         zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
    Wohnungen)
– die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax       Mit freundlichen Grüßen
oder Post).                                                                     Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
|8|     12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6                                                                     AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick

                                               — Amtliche Bekanntmachungen —

                                                          Anordnungsbeschluss
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuord-       nachgewiesen, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen
nung, Dienstsitz Prenzlau ordnet gemäß §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz     Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
(FlurbG) den                                                                  Der Inhaber eines Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines
                                                                              vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten
          Freiwilligen Landtausch Kurtschlag – Grunewald                      lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
                          Verf.-Nr. 550121                                    Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

an.                                                                           4. Gründe
                                                                              Die Tauschpartner haben sich über die Neuordnung der Eigentumsverhält-
1. Verfahrensgebiet                                                           nisse an den verfahrensgegenständlichen Flurstücken geeinigt und die
Das Verfahrensgebiet wird für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke fest-   Durchführung eines freiwilligen Landtausches beim Landesamt für Ländli-
gestellt:                                                                     che Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Sie haben
                                                                              glaubhaft dargetan, dass sich die Durchführung verwirklichen lässt.
Land              Brandenburg                                                 Der freiwillige Landtausch dient der Verbesserung der Agrarstruktur (§ 103a
                                                                              Abs. 1 FlurbG).
Landkreis         Oberhavel
Stadt             Zehdenick                                                   5. Finanzierung des Verfahrens
Gemarkung         Kurtschlag                                                  Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfah-
                  Flur 1, Flurstück 10                                        renskosten) trägt das Land Brandenburg (§ 104 FlurbG). Die zur Ausführung
                  Flur 1, Flurstück 11                                        des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen fallen gemäß
                                                                              § 103g FlurbG den Tauschpartnern nach Maßgabe des Tauschplanes zur Last.
Landkreis         Uckermark
Stadt             Templin                                                     6. Hinweis über die Erhebung personenbezogener Daten
Gemarkung         Grunewald                                                   Im freiwilligen Landtausch werden personenbezogene Daten von Verfah-
                  Flur 4, Flurstück 123                                       rensbeteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen gemäß der
                                                                              Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können auf der Internetseite https://
Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss beigefüg-     lelf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Information-DSGVO-FLT-nach-Para-
ten Gebietskarte dargestellt. Es hat eine Größe von ca. 4,1114 ha.            graf-103a-FlurbG.pdf eingesehen werden. Alternativ sind die Informationen
                                                                              auch beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-
2. Beteiligte                                                                 neuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau erhältlich.
Beteiligte des Verfahrens sind die Eigentümer der Grundstücke und die Inha-
ber von dinglichen Rechten an den Grundstücken.                               7. Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                              Gegen diesen Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim
3. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte                              Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung    Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau Widerspruch erhoben werden.
am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG in-
nerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses     Prenzlau, den 18. Januar 2021
Beschlusses beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau anzumelden.                   Im Auftrag
Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein      gez. Vollbrecht                                              (Dienstsiegel)
Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu betei-
ligen.                                                                        Anlage
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder         Gebietskarte
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick                                                         12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6   |9|

                                      — Amtliche Bekanntmachungen —

                               — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
                  Herausgeber: Stadt Zehdenick – Der Bürgermeister – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick
                  Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, 16792 Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1
                                          Auflage: 7.200 Exemplare – kostenlos verteilt
Zehdenick, 12. Februar 2021                         Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister               19. Jahrgang | Nummer 2 | Woche 6

Alles neu macht der Februar –                                                        Unterstützung der freiwilligen
Informationen aus der Stadtbibliothek                                                Feuerwehren im Mittelzentrum
Wie in jedem Bereich, hat die                tung der Kontakt- und Ab-               Ehrenamt stärken, Nachwuchs gewinnen,
Pandemie im Jahr 2020 auch                   standsregelungen weiterhin              Jugend motivieren
die Zehdenicker Stadtbibliothek              mit Medien aus der Bibliothek
betroffen. Es gab 26 pandemie-               zu versorgen.                           Die Unterstützung der freiwilli-
bedingte Schließtage und es                  Die zweite Schießung erfolgte           gen Feuerwehren im Mittel­
sind etwa 100 Veranstaltungen                ab 22. Dezember 2020 und                zentrum ist ein Anliegen,
ausgefallen, die sonst das                   dauert noch an. Für diese Zeit          welches seit Beginn der Koope-
Kultur- und Bildungsangebot                  hat sich das Team der Stadt­            ration viel Aufmerksamkeit
Zehdenicks erweitern.                        bibliothek eine neue Lösung             bekommt. Dabei verfolgen die
Die Bibliothek wurde dennoch                 überlegt. Die kontaktlose               Kommunen und die politischen
intensiv genutzt. Das zeigen die             Ausleihe und Rückgabe von               Mandats­träger das Ziel, bereits
folgenden Zahlen: Im Durch-                  Medien ist seit dem 1. Februar          in den Kindertagesstätten
schnitt konnten im Jahr 2020                 2021 mit Termin möglich.                Interesse für die Arbeit der
jeden Monat 1.037 Besucher                   Vorbestellungen und Fragen              Brandschützer zu wecken und
und Kontaktaufnahmen                         können jederzeit per Telefon/           gemeinsame Aktivitäten der          Städte dazu beitragen, dass sich
verzeichnet werden. In 1.130                 Anrufbeantworter unter 03307/           Kameradinnen und Kameraden          Jugendliche in ihrer Heimat
Öffnungsstunden an 173 Tagen                 4684200 und per E-Mail an               durch finanzielle Anreize zu        – im Mittelzentrum – für eine
nutzten 11.506 Personen die                  stadtbibliothek@zehdenick.de            fördern.                            Ausbildung entscheiden und in
Angebote der Bibliothek und                  an das Bibliotheksteam gerich-          Seit 2009 wurden die Kitas und      der Region vor Ort ehrenamt-
haben fast 35.000 Medien                     tet werden.                             Horte im Mittelzentrum für die      lich helfen.
entliehen.                                   Neu ist auch, dass Frau Naffin          Brandschutzerziehung mit            Coronabedingt konnten 2020
Während der Schließzeiten                    ab Februar 2021 die Leitung der         entsprechender Ausrüstung           nicht alle geplanten Projekte,
standen die Online-Angebote                  Stadtbibliothek Zehdenick               ausgestattet und die Mitarbei-      Technikanschaffungen und
hoch im Kurs. Mitglieder und                 übernimmt. Sie ist inzwischen           terinnen professionell angelei-     Schulungen umgesetzt werden.
Interessierte können sich                    seit zehn Jahren in der Biblio-         tet. Einmal im Jahr können die      Insgesamt waren 67.000 Euro
weiterhin kontaktlos anmelden                thek beschäftigt und konnte             Kinder ihr Wissen beim Lösch-       im Kooperationsfonds für die
und die „Onleihe Oberhavel“                  sich in den letzten Jahren schon        angriff nass auf dem Kita-          Wehren des Mittelzentrums
(E-Books, E-Audio, E-Paper) und              mit dieser Tätigkeit vertraut           Feuer­wehrtag zeigen. Zudem         eingestellt.
„Filmfriend“ (Filme, Serien,                 machen. In enger Zusammen­              wurden die Erwachsenen der          Einige Wünsche konnten
Dokumentationen) rund um die                 arbeit mit der langjährigen             Wehren des Amtes Gransee und        jedoch erfüllt werden, wie
Uhr nutzen. Über Instagram                   Mitarbeiterin Frau Nehrenberg           Gemeinden sowie der Städte          der der Jugendfeuerwehren
informiert und unterhält die                 steht als nächstes die Umgestal-        Zehdenick und Fürstenberg/          nach einheitlicher Kleidung.
Bibliothek zusätzlich, sogar mit             tung der Bibliotheksräume auf           Havel mit Technik versorgt,         So wurden T-Shirts aus dem
einer Kinderbuchlesung als                   dem Programm. Was sich alles            gemeinsame Schulungen               Fonds von insgesamt 7.000 Euro
Videoaufzeichnung.                           in der Bibliothek verändert,            finanziert. Auch die Jugend­        (der ausschließlich für die
Im März 2020 wurde zusätzlich                kann man auf dem Instagram-­            feuerwehren erhielten über die      Jugendfeuerwehren gedacht
ein Lieferdienst organisiert, um             Account @stadtbibliothek­               Jahre Hilfe seitens des Mittel-     ist) angeschafft, die in den
die LeserInnen unter Einhal-                 zehdenick mitverfolgen.                 zentrums. Seit 2009 wurden so       nächsten Tagen übergeben
                                                                                     Projekte und Aktionen mit           werden.
                                                                                     300.000 Euro finanziell unter-      In 2021 sind im Kooperations-
  IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE STADT ZEHDENICK – NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG             stützt.                             fonds des Mittelzentrums
                                Herausgeber und Verlag:
                                                                                     Seit 2018 unterstützt das           62.000 Euro für die Wehren
          Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin           Mittelzentrum zudem Jugend­         der Region eingeplant, davon
   Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de
                                                                                     liche, die sich in der Feuerwehr,   15.000 Euro für die Feuer­
               Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt:                aber auch bei DRK oder THW          wehren, 15.000 Euro für die
                                    Ines Thomas
                                                                                     ehrenamtlich engagieren und         Umsetzung von Projekten in
                    Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes:                   in der Region ihre Ausbildung       den Kitas zur Förderung des
                          Stadt Zehdenick, Der Bürgermeister
                      Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick                       absolvieren, mit einer finanziel-   Feuerwehr-Nachwuchses,
                                                                                     len Zuwendung von 100 Euro,         7.000 Euro für die Jugendfeuer-
                                  Vertrieb: Märker
                                                                                     monatlich zusätzlich zum            wehren und 25.000 Euro für
                  Die nächste Ausgabe erscheint am 5. März 2021.                     Ausbildungsgehalt. Damit            die Ausbildungsförderung.
              Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 18. Februar 2021.
                                                                                     möchten die Gemeinden und                                   Regio-Nord
NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 12. Februar 2021 | Woche 6                            | 11 |

Förderung von Projekten
in der LEADER-Region                                                      Unternehmer vor Ort
Die 14. Projektauswahlrunde der LEADER-Region
                                                                          im Lockdown unterstützen
Obere Havel ist gestartet                                                 Liefer- und Abholservice nutzen

                                                                          Das gesellschaftliche Leben                    und Direktvermarkter und
                                                                          ist aufgrund der Corona-­                      Gewerbetreibenden im
                                                                          Pandemie noch immer                            Mittelbereich Fürstenberg/
                                                                          weitestgehend eingeschränkt.                   Havel, Gransee, Zehdenick
                                                                          Unternehmerinnen und                           kostenlos veröffentlicht, die
                                                                          Unternehmer wie Einzel­                        einen Lieferdienst oder
                                                                          händler, Restaurantbesitzer,                   Abholservice für Waren
                                                                          Fleischer, Bäcker, Betreiber                   anbieten.
                                                                          von Bau- und Gartenmärkten                     Ihre Lieferdienste können Sie
                                                                          sowie regionale Erzeuger und                   weiterhin bei der REGiO-Nord
Bis zum Stichtag 26. März 2021      Schmachtenhagen, Zehlendorf           Einzelhändler in den Städten                   unter Telefon 03306/2028-207
können sich Bürger, Unterneh-       und Wensickendorf.                    und Dörfern von Fürstenberg/                   oder per E-Mail an kirsten@
men, Vereine und Kommunen           Für die Bewerbung zur Förde-          Havel, Gransee und Zehdenick                   regio-nord.com melden, und
um die Förderung von Projek-        rung von Vorhaben nehmen Sie          haben sich Gedanken ge-                        zwar mit diesen Angaben:
ten in der LEADER-Region Obere      bitte rechtzeitig Kontakt mit         macht, wie sie die Versorgung                  Einrichtung, Lieferbereich,
Havel bewerben. Für diesen          dem Regionalmanagement auf            und den Kontakt zu ihren                       angebotene Warengruppen,
Projektaufruf stehen in der         und senden den vollständig            Kunden und Gästen aufrecht-                    Lieferzeiten, Kontakte
Region 1,6 Mio. € zur Verfügung.    ausgefüllten Projektbogen             erhalten können. Die REGiO-­                   (Telefon, E-Mail-Adresse).
Damit möglichst viele Projekt-      (zu finden unter www.ile-             Nord unterstützt die Unter-                    Mit der Meldung Ihres Service
träger von den noch bereitste-      oberhavel.de) bis spätestens          nehmer dabei seit März 2020.                   garantieren Sie uns und Ihren
henden Mitteln profitieren          26. März 2021 an das Regional-        Unter der Rubrik „Liefer­                      Kunden, dass Sie alles dafür
können, ist der Aufruf be-          management. Voraussetzung             service“ sind auf der Website                  unternehmen werden, eine
schränkt auf eine maximale          für eine Förderung sind u. a. die     der REGiO-Nord nach wie vor                    kontaktfreie Lieferung der
Fördersumme von 300.000 €           Sicherung der Finanzierung            die Angaben der Gaststätten,                   Waren zu ermöglichen.
unter Berücksichtigung der          und bei Bauvorhaben eine ggf.         Händler, regionalen Erzeuger                                       Regio-Nord
Förderhöchstgrenzen der             erforderliche Baugenehmigung.
LEADER-Richtlinie. Es sind          Bei Fragen zur Arbeit der LAG,
weitere Aufrufe geplant.
Die Entscheidung zur Projekt-
                                    zu Fördermöglichkeiten über
                                    LEADER oder zum Verfahren               LOKALER GEHT‘S NICHT.
auswahl trifft die LAG in einer     der Förderantragstellung                Ortszeitungen vom Heimatblatt Brandenburg Verlag
Mitgliederversammlung im            informieren Sie sich bitte auf
                                                                                 Präsentieren Sie Ihr Unternehmen mit einer
April 2021. Antragsteller mit       der Internetseite www.ile-
                                                                                Anzeige bzw. mit einem Firmenporträt in den
Projekten, die eine Förderemp-      oberhavel.de oder wenden
fehlung der LAG erhalten            sich an das LEADER-Regional-                       NEUEN ZEHDENICKER ZEITUNG
haben, können innerhalb von         management:                                 oder in einer unserer anderen Ortszeitungen
acht Wochen einen Antrag auf                                                    in Ihrer Nachbarschaft. Die Verteilung erfolgt
Förderung beim Landesamt für         I N FO                                           flächendeckend an die Haushalte.
Ländliche Entwicklung, Land-         Kontakte: Frau Susanne Schäfer;
wirtschaft und Flurneuordnung        Frau Dr. Sabine Bauer
                                                                                  Auch wenn Sie sich per Familienanzeige
in Neuruppin stellen.                 03301/601 672                          (Geburtstag, Hochzeit, Todesfall) mitteilen wollen,
Zur LEADER-Region Obere Havel        mittwochs und donnerstags                   wenden Sie sich an unsere Medienberaterin!
gehören das Amt Gransee und          im ILE-Treff, Adolf-Dechert-
Gemeinden, die Städte und            Straße 1, 16515 Oranienburg           Bianka Lengsfeld                                                          Ich
Gemeinden Fürstenberg/Havel,         im Landratsamt, Haus 1,               Tel.:   (039 742) 861 876                                              berate Sie
Zehdenick, Löwenberger Land,         Zimmer 1.82 oder                      Fax:    (039 742) 861 877                                                gern!
Liebenwalde, Kremmen,                 0162-858 11 64
                                                                           Mobil: (0173) 910 95 12
Oberkrämer und Mühlenbecker          E-Mail: ile-treff-oberhavel@
                                                                           E-Mail: lengsfeld@heimatblatt.de
Land sowie von der Stadt             web.de
Oranienburg die Ortsteile
                                                                          Bestattungsinstitut RUNGE
                                                                          Ta g u n d N a c h t f ü r S i e e r r e i c h b a r !
                                                                           Erledigung aller Formalitäten
                                                                           sofortige Überführung
                                                   Filiale                                                                 033 07 / 31 24 99
 Bestattungshaus                           ZEHDENICK
                                                                           Traueranzeigen
                                                                           Trauerkarten
                                                                                                                           bestattung-runge@t-online.de
                                            Berliner Straße 18
                                                                           Bestattungsvorsorge                            Berliner Straße 6
                             e.K.            16792 Zehdenick
                                          Telefon (03307) 312555           auf Wunsch auch Hausbesuche                    16792 Zehdenick
       Inhaber: Erik Uebel
          www.bestattungshaus-schloepping.de                                           w w w. b e s t a t t u n g s i n s t i t u t - r u n g e . d e
| 12 |      NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 12. Februar 2021 | Woche 6

                                                                     Wir können Hilfe gebrauchen ...
                                                                     Kennen Sie sich gut aus in Ihrer Gegend und
                                                                     vielleicht auch in den Nachbarorten, sind Sie gern
                                                                     unterwegs, haben kein Problem, andere Leute
                                                                     anzusprechen und kommt Ihnen ein Hinzuverdienst
                                                                     gerade recht – dann könnten Sie uns helfen:

                                                                     ... als Unterstützung beim Anzeigenverkauf!
                                                                     Nicht überall schaffen es unsere Mitarbeiter, all jene
                                                                     anzusprechen, die vielleicht in unseren Ortszeitungen
                                                                     und Amtsblättern werben wollen, manchmal
                                                                     erfahren wir nicht sofort, wenn sich in Handel und
                                                                     Gewerbe etwas Neues tut.
            Naturheilpraxis                                          Und wenn dabei auch noch die eine oder andere
                                                                     Neuigkeit oder kleine Geschichte für den
                                                                     redaktionellen Teil herausspringt – umso besser.
                                                                     Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie – Senioren
                                                                     ausdrücklich erwünscht – Spaß daran haben, unsere
       Hans-Jürgen Uhlig                                             Zeitungen interessanter zu machen.
             Heilpraktiker
 Mitglied Bund Deutscher Chiropraktiker e. V.
 Mitglied im Verband Freier Osteopathen e. V.
 Bahnhofstraße 13 (Eing. Pfarrstraße)
       16798 Fürstenberg/H.                                          Heimatblatt Brandenburg Verlag
       Tel. (03342) 34 91 80                                         Telefon: 030 577 95 765
      Funk (0179) 322 60 48                                          E-Mail: anzeigen@heimatblatt.de
  Öffnungszeiten: montags & mittwochs
9-13 Uhr und 14-18 Uhr sowie n. Vereinb.
 Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie
  Akupunktur u. a. Naturheilverfahren

                                                                    Die Neue Zehdenicker Zeitung mit Amtsblatt erscheint
                                                                    monatlich in einer Auflage von 7.200 Exemplaren.

                                                                    Darüber hinaus gibt der Heimatblatt Brandenburg Verlag viele
                                                                    weitere Ortszeitungen heraus. In Ihrer Nähe:
                                                                    • Fürstenberger Anzeiger mit Amtsblatt        4.100 Exemplare
                                                                    • Granseer Nachrichten mit Amtsblatt          4.900 Exemplare
                                                                    • Amtsblatt Löwenberger Land                  4.000 Exemplare
                                                                    • Stadtmagazin Oranienburg mit Amtsblatt     23.000 Exemplare

                                                                    Alle weiteren Informationen unter www.heimatblatt.de.

                                                                            Mücken, die im Februar summen,
                                                                           gar oft auf lange Zeit verstummen.

                                                               Ortszeitungen vom Heimatblatt Brandenburg Verlag
                                                                                    Lokaler geht’s nicht!

                                                                           Als Werbeberater jederzeit ansprechbar:
                                                                                                     Bianka Lengsfeld
                                                                                                 Mobil: 0173 910 95 12
                                                                    Tel.: (03 97 42) 86 18 76 · Fax: (03 97 42) 86 18 77
                                                                                   E-Mail: lengsfeld@heimatblatt.de
Sie können auch lesen