Die Kamelbrücke im Winter - Zehdenick.de
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Zehdenick, 12. Februar 2021 Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister 19. Jahrgang | Nummer 2 | Woche 6 Foto: Margitta Gatzke Die Kamelbrücke im Winter
|2| 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — Inhaltsverzeichnis I. Veröffentlichung von Satzungen – Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick für das Haushaltsjahr 2021...............................................................................................................Seite 2 – Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ ..........................................................Seite 3 II. Veröffentlichung von Beschlüssen – Beschlüsse des Hauptausschusses am 28.01.2021........................................................................................................................................Seite 3 – Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021.....................................................................................................................Seite 4 III. Öffentliche Bekanntmachungen – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick..............................................................................................................Seite 5 – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick...........................................Seite 6 – Bekanntmachung der Stadt Zehdenick – Bauabgangsstatistik 2020..............................................................................................................Seite 7 – Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung – Anordnungsbeschluss – freiwilliger Landtausch Kurtschlag – Grunewald, Verf.-Nr. 550121................................................................................................................Seite 8 I. Veröffentlichung von Satzungen Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0€ (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], S. 286) in der zurzeit gülti- Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0€ gen Fassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom §2 28.01.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen werden nicht festgesetzt. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 22.743.900 € §4 ordentlichen Aufwendungen auf 26.373.700 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr in Anspruch ge- außerordentlichen Erträge auf 129.000 € nommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. außerordentlichen Aufwendungen auf 0€ 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der §5 Einzahlungen auf 25.990.800 € Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt Auszahlungen auf 31.146.800 € festgesetzt: festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.270.400 € 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.912.600 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.720.400 € §6 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.087.600 € 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0€ als für die Stadt Zehdenick von wesentlicher Bedeutung angesehen Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 146.600 € werden, wird auf 150.000 € festgesetzt.
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 |3| — Amtliche Bekanntmachungen — 2. Auf die Festlegung einer Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen verfassung des Landes Brandenburg grundsätzlich als nicht erheblich Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen anzusehen, so dass die o. g. Wertgrenzen nicht gelten. im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird verzichtet. Es werden 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden alle Investitionen als Einzelmaßnahme im Finanzhaushalt dargestellt. bei: 3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlun- a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 200.000 € und gen bedürfen der vorherigen Zustimmung wie folgt: b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendun- a) im Ergebnishaushalt bei Aufwendungen: gen oder Einzelauszahlungen auf 350.000 € – bis 20.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick festgesetzt. – über 20.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick, den 29.01.2021 b) im Finanzhaushalt bei Auszahlungen – ohne Investitionen: – bis 20.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick Bert Kronenberg – über 20.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss Bürgermeister – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung c) im Finanzhaushalt bei Auszahlungen für Investitionen und Investiti- Die Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick mit ihren Anlagen für das Haus- onsfördermaßnahmen: haltsjahr 2021 liegt während der allgemeinen Sprechzeiten – bis 25.000 € der Kämmerer der Stadt Zehdenick – über 25.000 € bis 50.000 € der Hauptausschuss dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr – über 50.000 € die Stadtverordnetenversammlung donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur sowie nach Vereinbarung zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nicht zahlungswirksam werdende Aufwendungen, insbesondere die zur Einsicht in der Stadtverwaltung Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, bilanziellen Abschreibungen, sind im Sinne des § 70 der Kommunal- 16792 Zehdenick im Raum 207 aus. Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“ Auf der Grundlage von §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung 1. Änderungssatzung vom 12.06.2012 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, vom 29.06.2012) und in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.05.2015 [Nr. 19], S. 286) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 80 Abs. 2 des (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 05.06.2015) sowie in der Fassung Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) in der Fassung der Bekannt- der 3. Änderungssatzung vom 10.05.2019 (bekannt gemacht im Amtsblatt machung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]) in der zurzeit gültigen Fassung Nr. 6 vom 07.06.2019), wird aufgehoben. hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick in der Sitzung am 28.01.2021 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §2 Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum 31.12.2020 in Kraft. §1 Die Satzung über die Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhal- Zehdenick, den 29.01.2021 tungsverbände Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel der Stadt Zehdenick vom 28.09.2009 Bert Kronenberg (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 14.10.2009), in der Fassung der Bürgermeister II. Veröffentlichung von Beschlüssen In der Sitzung des Hauptausschusses am 28.01.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 004/21 Beschluss-Nr.: 005/21 Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: Den Auftrag zur Erbringung der Bauleistungen „B 109 Ortsdurchfahrt Zeh- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Prüfung und Wertung der vorlie- denick – Nebenanlagen, 4. BA, Templiner Chaussee, 16792 Zehdenick – genden Angebote im Vergabeverfahren dem wirtschaftlichsten Bieter den Los 3 Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen“ erhält aufgrund der Richtlinie des Auftrag im Bauvorhaben: „B 109 Ortsdurchfahrt Zehdenick – Nebenanlagen, Wettbewerbs nach Abschluss der formalen, technischen und rechnerischen 4. BA, Templiner Chaussee, 1792 Zehdenick, Los 1: Geh- und Radweg“ zu Prüfung und Auswertung aller Angebote unter Beachtung von §§ 16, 16 a bis erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf der Grundlage der Vergabe- und d VOB/A der wirtschaftlichste Bieter: Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A. Denny Herkt | AGRAR Z | Meseberger Weg 2A | 16775 Gransee Bert Kronenberg in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotssumme von 89.699,95 €. Bürgermeister
|4| 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 006/21 tigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strah- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: lungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe kön- Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforder- nen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse für lichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeu- die Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung gung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. (BbgKomV) als Präsenzsitzungen mit zugeschalteten Videoteilnehmern (Hy- 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Aufstel- bridsitzungen) oder als Videositzungen durchgeführt werden. Der/die Vorsit- lung des Bebauungsplans im Verfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB zende entscheidet, von welcher Form er/sie im Einzelfall Gebrauch macht. durchzuführen. 4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch Beschluss-Nr.: 007/21 ortsüblich bekannt zu machen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: 5. Die sich aus dem Planvorhaben ergebenden Kosten sind durch die Vor- Die Verwaltung wird beauftragt einen Verwaltungsentwurf unter Beteili- habenträgergemeinschaft zu tragen. gung einer Arbeitsgruppe zu erstellen, in welchem die Ausführung des § 18 Abs. 2 d) der Hauptsatzung der Stadt Zehdenick (Verwendung des jährlichen Beschluss-Nr.: 013/21 Ortsteilbudgets) in einer Ortsteilbudgetrichtlinie oder auch durch geeignete Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Bestimmungen in der Förderrichtlinie der Stadt Zehdenick für den Bereich 1. Für den Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von 5,77 ha wird das Soziales, Sport, Heimatpflege und sonstige Aktivitäten konkretisiert wird. Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans einge- Die regelmäßige Übertragbarkeit von Ortsteilbudgetmitteln mindestens ins leitet. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und Folgejahr ist sicherzustellen. Sondergebiet für Tierhaltung und landwirtschaftliche Betriebe soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strah- Beschluss-Nr.: 008/21 lungsenergie“ geändert werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Der in der Anlage dargestellte Änderungsbereich entspricht dem räum- Im Bereich der GEWO-Neubaublöcke im Bereich der Straßen Straße des lichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Solar- Friedens, Straße der Jugend, Ringstraße, Marianne-Grunthal-Straße und park auf dem Grundstück der ehemaligen Schweinemastanlage Badin- Friedhofstraße werden die Außenbereiche ausreichend mit Hundetoiletten gen-Osterne“ (Vorlagen-Nr. 102/20). mit integriertem Beutelspender bestückt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ände- rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Beschluss-Nr.: 009/21 BauGB durchzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: 3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu Die im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, wie z. B. Straßen-, Rad- und machen. Gehwegbau, stehenden Ausgleichspflanzungen werden mit dem Ziel einer durchgängigen Stadt- bzw. Ortsbegrünung vorrangig innerhalb der Kernstadt Beschluss-Nr.: 014/21 und den Ortsteilen ausgeführt. Mit Ausgleichspflanzungen außerhalb der Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Ortschaften sollen konkrete Maßnahmen im Sinne der Schaffung von Bio- 1. Für den Geltungsbereich soll ein Bebauungsplan „Marina am Prerauer topen und Biotopverbünden umgesetzt werden. Stich“ aufgestellt werden. Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 2,3 Grundlage zukünftiger Ausgleichspflanzungen sollen Beratung und Empfeh- ha umfasst in der Gemarkung Zehdenick, Flur 4 die Flurstücke 625 tlw., lungen durch Sachverständige hinsichtlich der Anpassung des städtischen 627 tlw. und Flur 5 die Flurstücke 107/3, 112/3 tlw. und dörflichen Raumes an die Folgen des Klimawandels und der Beitrag der 2. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sons- Kommunen zur Erhaltung der Biodiversität sein. Die notwendigen Kosten für tigen Sondergebietes „Marina“ gemäß § 1 Absatz 2 BauNVO die Reali- Sachverständige sind einzuplanen. sierung und den Betrieb einer Marina (einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Entwicklung Beschluss-Nr.: 010/21 des ehemaligen Industriegeländes zu einer modernen Marina mit zeit- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt gemäßer Infrastruktur zu sichern. die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Aufstel- lung des Bebauungsplans im Verfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB Beschluss-Nr.: 011/21 durchzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt 4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu prüfen, ob die Vorausset- die Aufhebungssatzung der Stadt Zehdenick zur Umlage der Verbandsbei- zungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a träge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorliegen. „Schnelle Havel“ und Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss-Nr.: 012/21 6. Die sich aus dem Planvorhaben ergebenden Kosten sind durch den Vor- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: habenträger zu tragen. 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung Beschluss-Nr.: 015/21 des Bebauungsplans „Solarpark auf dem Grundstück der ehemaligen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Schweinemastanlage Badingen-Osterne“. Der Planungsraum mit einer 1. Für den Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 1,5 ha wird Fläche von rund 5,77 ha umfasst das Flurstück 39 (tlw.), der Flur 6 in der das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans ein- Gemarkung Badingen. geleitet. Die bisherige Darstellung als gewerbliche Baufläche soll in 2. Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sons- sonstiges Sondergebiet „Marina“ geändert werden.
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 |5| — Amtliche Bekanntmachungen — Der Änderungsbereich entspricht im Wesentlichen der bereits befestig- Beschluss-Nr.: 017/21 ten Fläche im räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt ungsplans „Marina am Prerauer Stich“ (Vorlagen-Nr. 108/20). die Ausschreibung der Baugrundstücke in Zehdenick, Straße des Friedens 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Ände- Ast 02, Flur 20, Parzellen 1 bis 6 der Flurstücke 931 und 933 zum Zweck der rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) Errichtung von Wohngebäuden innerhalb von 3 Jahren ab Kauf zur eigenen durchzuführen. Wohnnutzung zu folgenden Mindestgeboten: 3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Parzelle 1 ca. 1.076 m² zu 75.320 €, Parzelle 2 ca. 630 m² zu 42.700 €, Par- zelle 3 ca. 631 m² zu 44.170 €, Parzelle 4 ca. 723 m² zu 50.610 €, Parzelle Beschluss-Nr.: 016/21 5 ca. 715 m² zu 53.625 € und Parzelle 6 ca. 971 m² zu 56.390 € Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Erwerber des Grundstückes Wald- straße 1/2 Kontakt aufzunehmen, um die Fortführung der Sanierungsziele Bert Kronenberg auf diesem Gebiet herbeizuführen bzw. anzupassen. Bürgermeister III. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Stadt Zehdenick Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat am 30.04.2020 Hinweise: den Bebauungsplan „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“, beste- 1. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Fällig- hend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung keit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht wurde BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich gebilligt. beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 2,88 ha und Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hinge- umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Zehdenick, Flur 18, Flurstücke wiesen. 303/2, 304, 307/1, 262, 253/14 (teilw.), 263 und 268 (teilw.). Das Plangebiet 2. Eine Verletzung der in § 214 (1) Nr. 1–3 und (2) BauGB bezeichneten wird begrenzt durch: Verfahrens- und Formvorschriften, Fehler nach § 214 (2a) BauGB (Ver- – den Verlängerten Triftweg im Norden (östlich des Triftweges) hältnis des Bebauungsplans zum Flächennutzungsplan) sowie Mängel – das Grundstück Triftweg Nr. 12 und eine Freifläche am Vosskanal (Havel) in der Abwägung nach § 214 (3) Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 (1) im Norden Nr. 1–3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres – den Vosskanal (Havel) im Westen seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend – den bebauten Bereich der ehemaligen Stärkefabrik im Süden (westlich gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der des Triftweges) die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. – eine Fläche für die Landwirtschaft im Süden (östlich des Triftweges) 3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß Kom- – einen Entwässerungsgraben im Nordosten munalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), in der zur Zeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß Der Bebauungsplan wurde durch die höhere Verwaltungsbehörde, Landkreis § 3 (4) BbgKVerf nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Oberhavel – FB Bauordnung und Kataster – mit Schreiben vom 11.09.2020 nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die (AZ: 03400/2020/vs) genehmigt. Die Erfüllung der Maßgabe und Auflagen Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind wurde mit Schreiben vom 15.12.2020 bestätigt. verletzt worden. Der Bebauungsplan in der Fassung vom Februar 2020 tritt mit dieser Zehdenick, den 27.01.2021 Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft. Bert Kronenberg Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung vom Tag der Bürgermeister Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an in der Stadtverwaltung Zehde- nick, Fachbereich II – Bürgerservice, Fachdienst Infrastruktur, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann über den In- halt des Bebauungsplans und seine Begründung Auskunft verlangen. Anlage auf Seite 6
|6| 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg / Verlängerter Triftweg“ Bekanntmachung der Stadt Zehdenick Inkrafttreten der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ der Stadt Zehdenick Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat am 30.04.2020 üblichen Dienststunden eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den werden. Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Trift- weg“ gefasst und die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes Es wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von gebilligt. Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach Durch die höhere Verwaltungsbehörde, Landkreis Oberhavel – FB Bauord- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort nung und Kataster, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes mit bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Schreiben vom 16.09.2020 (AZ: 03402/2020/vs) genehmigt. Die Erfüllung 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- der Auflagen wurde mit Schreiben vom 16.12.2020 bestätigt. zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Fläche des Bebauungs- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs- planes „Wohngebiet Triftweg/Verlängerter Triftweg“ südlich des Verlänger- vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des ten Triftweges sowie beidseits des Triftweges zwischen der bestehenden Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung Siedlungsbebauung am Triftweg und der ehemaligen Stärkefabrik in Zehde- des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. nick (s. beiliegende Skizze). Die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Februar 2020 Zehdenick, den 27.01.2021 tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung kann vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an in der Stadtverwaltung Zehde- Bert Kronenberg nick, Fachbereich II – Bürgerservice, Fachdienst Infrastruktur, Falkenthaler Bürgermeister Chaussee 1, 16792 Zehdenick, 1. Obergeschoss, Zimmer 110, während der
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 |7| — Amtliche Bekanntmachungen — Planausschnitt des Flächennutzungsplanes mit Darstellung des Änderungsbereichs Umgrenzung des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung zur Bauabgangsstatistik 2020 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst mit der folgenden Information möchte ich Sie auf die Bauabgangsstatistik Infrastruktur erhältlich (Kontakt: Frau Wegener, Tel. 03307-4684 127 oder des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für das Jahr 2020 hinweisen. Im E-Mail: h.wegener@zehdenick.de) Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken wird neben den Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und dem Bauüberhang jährlich auch der Bauabgang Der späteste Meldetermin ist der 10. März 2021. erhoben. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Nach § 6 Abs. 2 HBauStatG sind auch die Eigentümer und die Bauaufsichtsbehörden sowie Mit freundlichen Grüßen die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig. Die Erhebungsbögen zur Bauabgangsstatistik sind online abrufbar unter: Bert Kronenberg www.statistik-bw.de/baut/html/ oder kostenfrei bei der Stadtverwaltung Bürgermeister Bauabgangsstatistik 2020 – Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amts- das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschrei- freien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. bung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw. dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft de/baut/html/ verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde. als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehör- Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer de anzuzeigen ist. – den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum, In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen – den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Wohnungen) – die Nutzungsänderung von Wohnraum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax Mit freundlichen Grüßen oder Post). Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
|8| 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick — Amtliche Bekanntmachungen — Anordnungsbeschluss Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuord- nachgewiesen, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen nung, Dienstsitz Prenzlau ordnet gemäß §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. (FlurbG) den Der Inhaber eines Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten Freiwilligen Landtausch Kurtschlag – Grunewald lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verf.-Nr. 550121 Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. an. 4. Gründe Die Tauschpartner haben sich über die Neuordnung der Eigentumsverhält- 1. Verfahrensgebiet nisse an den verfahrensgegenständlichen Flurstücken geeinigt und die Das Verfahrensgebiet wird für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke fest- Durchführung eines freiwilligen Landtausches beim Landesamt für Ländli- gestellt: che Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Sie haben glaubhaft dargetan, dass sich die Durchführung verwirklichen lässt. Land Brandenburg Der freiwillige Landtausch dient der Verbesserung der Agrarstruktur (§ 103a Abs. 1 FlurbG). Landkreis Oberhavel Stadt Zehdenick 5. Finanzierung des Verfahrens Gemarkung Kurtschlag Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfah- Flur 1, Flurstück 10 renskosten) trägt das Land Brandenburg (§ 104 FlurbG). Die zur Ausführung Flur 1, Flurstück 11 des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen fallen gemäß § 103g FlurbG den Tauschpartnern nach Maßgabe des Tauschplanes zur Last. Landkreis Uckermark Stadt Templin 6. Hinweis über die Erhebung personenbezogener Daten Gemarkung Grunewald Im freiwilligen Landtausch werden personenbezogene Daten von Verfah- Flur 4, Flurstück 123 rensbeteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können auf der Internetseite https:// Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss beigefüg- lelf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Information-DSGVO-FLT-nach-Para- ten Gebietskarte dargestellt. Es hat eine Größe von ca. 4,1114 ha. graf-103a-FlurbG.pdf eingesehen werden. Alternativ sind die Informationen auch beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur- 2. Beteiligte neuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau erhältlich. Beteiligte des Verfahrens sind die Eigentümer der Grundstücke und die Inha- ber von dinglichen Rechten an den Grundstücken. 7. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim 3. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau Widerspruch erhoben werden. am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG in- nerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Prenzlau, den 18. Januar 2021 Beschlusses beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau anzumelden. Im Auftrag Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein gez. Vollbrecht (Dienstsiegel) Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu betei- ligen. Anlage Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder Gebietskarte
AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 12. Februar 2021 | Nr. 2 | Woche 6 |9| — Amtliche Bekanntmachungen — — Ende der amtlichen Bekanntmachungen — Herausgeber: Stadt Zehdenick – Der Bürgermeister – Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, 16792 Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 Auflage: 7.200 Exemplare – kostenlos verteilt
Zehdenick, 12. Februar 2021 Herausgeber: Stadt Zehdenick | Der Bürgermeister 19. Jahrgang | Nummer 2 | Woche 6 Alles neu macht der Februar – Unterstützung der freiwilligen Informationen aus der Stadtbibliothek Feuerwehren im Mittelzentrum Wie in jedem Bereich, hat die tung der Kontakt- und Ab- Ehrenamt stärken, Nachwuchs gewinnen, Pandemie im Jahr 2020 auch standsregelungen weiterhin Jugend motivieren die Zehdenicker Stadtbibliothek mit Medien aus der Bibliothek betroffen. Es gab 26 pandemie- zu versorgen. Die Unterstützung der freiwilli- bedingte Schließtage und es Die zweite Schießung erfolgte gen Feuerwehren im Mittel sind etwa 100 Veranstaltungen ab 22. Dezember 2020 und zentrum ist ein Anliegen, ausgefallen, die sonst das dauert noch an. Für diese Zeit welches seit Beginn der Koope- Kultur- und Bildungsangebot hat sich das Team der Stadt ration viel Aufmerksamkeit Zehdenicks erweitern. bibliothek eine neue Lösung bekommt. Dabei verfolgen die Die Bibliothek wurde dennoch überlegt. Die kontaktlose Kommunen und die politischen intensiv genutzt. Das zeigen die Ausleihe und Rückgabe von Mandatsträger das Ziel, bereits folgenden Zahlen: Im Durch- Medien ist seit dem 1. Februar in den Kindertagesstätten schnitt konnten im Jahr 2020 2021 mit Termin möglich. Interesse für die Arbeit der jeden Monat 1.037 Besucher Vorbestellungen und Fragen Brandschützer zu wecken und und Kontaktaufnahmen können jederzeit per Telefon/ gemeinsame Aktivitäten der Städte dazu beitragen, dass sich verzeichnet werden. In 1.130 Anrufbeantworter unter 03307/ Kameradinnen und Kameraden Jugendliche in ihrer Heimat Öffnungsstunden an 173 Tagen 4684200 und per E-Mail an durch finanzielle Anreize zu – im Mittelzentrum – für eine nutzten 11.506 Personen die stadtbibliothek@zehdenick.de fördern. Ausbildung entscheiden und in Angebote der Bibliothek und an das Bibliotheksteam gerich- Seit 2009 wurden die Kitas und der Region vor Ort ehrenamt- haben fast 35.000 Medien tet werden. Horte im Mittelzentrum für die lich helfen. entliehen. Neu ist auch, dass Frau Naffin Brandschutzerziehung mit Coronabedingt konnten 2020 Während der Schließzeiten ab Februar 2021 die Leitung der entsprechender Ausrüstung nicht alle geplanten Projekte, standen die Online-Angebote Stadtbibliothek Zehdenick ausgestattet und die Mitarbei- Technikanschaffungen und hoch im Kurs. Mitglieder und übernimmt. Sie ist inzwischen terinnen professionell angelei- Schulungen umgesetzt werden. Interessierte können sich seit zehn Jahren in der Biblio- tet. Einmal im Jahr können die Insgesamt waren 67.000 Euro weiterhin kontaktlos anmelden thek beschäftigt und konnte Kinder ihr Wissen beim Lösch- im Kooperationsfonds für die und die „Onleihe Oberhavel“ sich in den letzten Jahren schon angriff nass auf dem Kita- Wehren des Mittelzentrums (E-Books, E-Audio, E-Paper) und mit dieser Tätigkeit vertraut Feuerwehrtag zeigen. Zudem eingestellt. „Filmfriend“ (Filme, Serien, machen. In enger Zusammen wurden die Erwachsenen der Einige Wünsche konnten Dokumentationen) rund um die arbeit mit der langjährigen Wehren des Amtes Gransee und jedoch erfüllt werden, wie Uhr nutzen. Über Instagram Mitarbeiterin Frau Nehrenberg Gemeinden sowie der Städte der der Jugendfeuerwehren informiert und unterhält die steht als nächstes die Umgestal- Zehdenick und Fürstenberg/ nach einheitlicher Kleidung. Bibliothek zusätzlich, sogar mit tung der Bibliotheksräume auf Havel mit Technik versorgt, So wurden T-Shirts aus dem einer Kinderbuchlesung als dem Programm. Was sich alles gemeinsame Schulungen Fonds von insgesamt 7.000 Euro Videoaufzeichnung. in der Bibliothek verändert, finanziert. Auch die Jugend (der ausschließlich für die Im März 2020 wurde zusätzlich kann man auf dem Instagram- feuerwehren erhielten über die Jugendfeuerwehren gedacht ein Lieferdienst organisiert, um Account @stadtbibliothek Jahre Hilfe seitens des Mittel- ist) angeschafft, die in den die LeserInnen unter Einhal- zehdenick mitverfolgen. zentrums. Seit 2009 wurden so nächsten Tagen übergeben Projekte und Aktionen mit werden. 300.000 Euro finanziell unter- In 2021 sind im Kooperations- IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE STADT ZEHDENICK – NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG stützt. fonds des Mittelzentrums Herausgeber und Verlag: Seit 2018 unterstützt das 62.000 Euro für die Wehren Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin Mittelzentrum zudem Jugend der Region eingeplant, davon Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de liche, die sich in der Feuerwehr, 15.000 Euro für die Feuer Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: aber auch bei DRK oder THW wehren, 15.000 Euro für die Ines Thomas ehrenamtlich engagieren und Umsetzung von Projekten in Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes: in der Region ihre Ausbildung den Kitas zur Förderung des Stadt Zehdenick, Der Bürgermeister Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick absolvieren, mit einer finanziel- Feuerwehr-Nachwuchses, len Zuwendung von 100 Euro, 7.000 Euro für die Jugendfeuer- Vertrieb: Märker monatlich zusätzlich zum wehren und 25.000 Euro für Die nächste Ausgabe erscheint am 5. März 2021. Ausbildungsgehalt. Damit die Ausbildungsförderung. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 18. Februar 2021. möchten die Gemeinden und Regio-Nord
NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 12. Februar 2021 | Woche 6 | 11 | Förderung von Projekten in der LEADER-Region Unternehmer vor Ort Die 14. Projektauswahlrunde der LEADER-Region im Lockdown unterstützen Obere Havel ist gestartet Liefer- und Abholservice nutzen Das gesellschaftliche Leben und Direktvermarkter und ist aufgrund der Corona- Gewerbetreibenden im Pandemie noch immer Mittelbereich Fürstenberg/ weitestgehend eingeschränkt. Havel, Gransee, Zehdenick Unternehmerinnen und kostenlos veröffentlicht, die Unternehmer wie Einzel einen Lieferdienst oder händler, Restaurantbesitzer, Abholservice für Waren Fleischer, Bäcker, Betreiber anbieten. von Bau- und Gartenmärkten Ihre Lieferdienste können Sie sowie regionale Erzeuger und weiterhin bei der REGiO-Nord Bis zum Stichtag 26. März 2021 Schmachtenhagen, Zehlendorf Einzelhändler in den Städten unter Telefon 03306/2028-207 können sich Bürger, Unterneh- und Wensickendorf. und Dörfern von Fürstenberg/ oder per E-Mail an kirsten@ men, Vereine und Kommunen Für die Bewerbung zur Förde- Havel, Gransee und Zehdenick regio-nord.com melden, und um die Förderung von Projek- rung von Vorhaben nehmen Sie haben sich Gedanken ge- zwar mit diesen Angaben: ten in der LEADER-Region Obere bitte rechtzeitig Kontakt mit macht, wie sie die Versorgung Einrichtung, Lieferbereich, Havel bewerben. Für diesen dem Regionalmanagement auf und den Kontakt zu ihren angebotene Warengruppen, Projektaufruf stehen in der und senden den vollständig Kunden und Gästen aufrecht- Lieferzeiten, Kontakte Region 1,6 Mio. € zur Verfügung. ausgefüllten Projektbogen erhalten können. Die REGiO- (Telefon, E-Mail-Adresse). Damit möglichst viele Projekt- (zu finden unter www.ile- Nord unterstützt die Unter- Mit der Meldung Ihres Service träger von den noch bereitste- oberhavel.de) bis spätestens nehmer dabei seit März 2020. garantieren Sie uns und Ihren henden Mitteln profitieren 26. März 2021 an das Regional- Unter der Rubrik „Liefer Kunden, dass Sie alles dafür können, ist der Aufruf be- management. Voraussetzung service“ sind auf der Website unternehmen werden, eine schränkt auf eine maximale für eine Förderung sind u. a. die der REGiO-Nord nach wie vor kontaktfreie Lieferung der Fördersumme von 300.000 € Sicherung der Finanzierung die Angaben der Gaststätten, Waren zu ermöglichen. unter Berücksichtigung der und bei Bauvorhaben eine ggf. Händler, regionalen Erzeuger Regio-Nord Förderhöchstgrenzen der erforderliche Baugenehmigung. LEADER-Richtlinie. Es sind Bei Fragen zur Arbeit der LAG, weitere Aufrufe geplant. Die Entscheidung zur Projekt- zu Fördermöglichkeiten über LEADER oder zum Verfahren LOKALER GEHT‘S NICHT. auswahl trifft die LAG in einer der Förderantragstellung Ortszeitungen vom Heimatblatt Brandenburg Verlag Mitgliederversammlung im informieren Sie sich bitte auf Präsentieren Sie Ihr Unternehmen mit einer April 2021. Antragsteller mit der Internetseite www.ile- Anzeige bzw. mit einem Firmenporträt in den Projekten, die eine Förderemp- oberhavel.de oder wenden fehlung der LAG erhalten sich an das LEADER-Regional- NEUEN ZEHDENICKER ZEITUNG haben, können innerhalb von management: oder in einer unserer anderen Ortszeitungen acht Wochen einen Antrag auf in Ihrer Nachbarschaft. Die Verteilung erfolgt Förderung beim Landesamt für I N FO flächendeckend an die Haushalte. Ländliche Entwicklung, Land- Kontakte: Frau Susanne Schäfer; wirtschaft und Flurneuordnung Frau Dr. Sabine Bauer Auch wenn Sie sich per Familienanzeige in Neuruppin stellen. 03301/601 672 (Geburtstag, Hochzeit, Todesfall) mitteilen wollen, Zur LEADER-Region Obere Havel mittwochs und donnerstags wenden Sie sich an unsere Medienberaterin! gehören das Amt Gransee und im ILE-Treff, Adolf-Dechert- Gemeinden, die Städte und Straße 1, 16515 Oranienburg Bianka Lengsfeld Ich Gemeinden Fürstenberg/Havel, im Landratsamt, Haus 1, Tel.: (039 742) 861 876 berate Sie Zehdenick, Löwenberger Land, Zimmer 1.82 oder Fax: (039 742) 861 877 gern! Liebenwalde, Kremmen, 0162-858 11 64 Mobil: (0173) 910 95 12 Oberkrämer und Mühlenbecker E-Mail: ile-treff-oberhavel@ E-Mail: lengsfeld@heimatblatt.de Land sowie von der Stadt web.de Oranienburg die Ortsteile Bestattungsinstitut RUNGE Ta g u n d N a c h t f ü r S i e e r r e i c h b a r ! Erledigung aller Formalitäten sofortige Überführung Filiale 033 07 / 31 24 99 Bestattungshaus ZEHDENICK Traueranzeigen Trauerkarten bestattung-runge@t-online.de Berliner Straße 18 Bestattungsvorsorge Berliner Straße 6 e.K. 16792 Zehdenick Telefon (03307) 312555 auf Wunsch auch Hausbesuche 16792 Zehdenick Inhaber: Erik Uebel www.bestattungshaus-schloepping.de w w w. b e s t a t t u n g s i n s t i t u t - r u n g e . d e
| 12 | NEUE ZEHDENICKER ZEITUNG | 12. Februar 2021 | Woche 6 Wir können Hilfe gebrauchen ... Kennen Sie sich gut aus in Ihrer Gegend und vielleicht auch in den Nachbarorten, sind Sie gern unterwegs, haben kein Problem, andere Leute anzusprechen und kommt Ihnen ein Hinzuverdienst gerade recht – dann könnten Sie uns helfen: ... als Unterstützung beim Anzeigenverkauf! Nicht überall schaffen es unsere Mitarbeiter, all jene anzusprechen, die vielleicht in unseren Ortszeitungen und Amtsblättern werben wollen, manchmal erfahren wir nicht sofort, wenn sich in Handel und Gewerbe etwas Neues tut. Naturheilpraxis Und wenn dabei auch noch die eine oder andere Neuigkeit oder kleine Geschichte für den redaktionellen Teil herausspringt – umso besser. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie – Senioren ausdrücklich erwünscht – Spaß daran haben, unsere Hans-Jürgen Uhlig Zeitungen interessanter zu machen. Heilpraktiker Mitglied Bund Deutscher Chiropraktiker e. V. Mitglied im Verband Freier Osteopathen e. V. Bahnhofstraße 13 (Eing. Pfarrstraße) 16798 Fürstenberg/H. Heimatblatt Brandenburg Verlag Tel. (03342) 34 91 80 Telefon: 030 577 95 765 Funk (0179) 322 60 48 E-Mail: anzeigen@heimatblatt.de Öffnungszeiten: montags & mittwochs 9-13 Uhr und 14-18 Uhr sowie n. Vereinb. Chiropraktik, Osteopathie, Homöopathie Akupunktur u. a. Naturheilverfahren Die Neue Zehdenicker Zeitung mit Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 7.200 Exemplaren. Darüber hinaus gibt der Heimatblatt Brandenburg Verlag viele weitere Ortszeitungen heraus. In Ihrer Nähe: • Fürstenberger Anzeiger mit Amtsblatt 4.100 Exemplare • Granseer Nachrichten mit Amtsblatt 4.900 Exemplare • Amtsblatt Löwenberger Land 4.000 Exemplare • Stadtmagazin Oranienburg mit Amtsblatt 23.000 Exemplare Alle weiteren Informationen unter www.heimatblatt.de. Mücken, die im Februar summen, gar oft auf lange Zeit verstummen. Ortszeitungen vom Heimatblatt Brandenburg Verlag Lokaler geht’s nicht! Als Werbeberater jederzeit ansprechbar: Bianka Lengsfeld Mobil: 0173 910 95 12 Tel.: (03 97 42) 86 18 76 · Fax: (03 97 42) 86 18 77 E-Mail: lengsfeld@heimatblatt.de
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