Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
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Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express 5-tägige Reise 15. August bis 19. August 2018 schon ab € 759,− p. P. Der Weg ist das Ziel – nicht die schnellste Strecke durch den neuen Gotthard-Basistunnel, sondern die historische Strecke von 1892 bringt uns auf spektakuläre Weise von der Zentralschweiz ins Tessin. Der Gotthard Panorama Express gehört neben Glacier Express, Bernina Express und GoldenPass Line zu den touristisch schönsten Panoramazügen der Schweiz. Mehr als 200 Brücken und sieben Kehrtunnels bie- ten am Gotthard ein faszinierendes Zusammenspiel von Umwelt und Technik Von Basel aus erreichen wir Luzern per Zug und schon geht es auf ein Schiff, um den herrlichen Vier- waldstättersee zu durchqueren. Im Herzen der Zentralschweiz liegt Seelisberg, die “Sonnenterrasse“ über dem See. Von hier unternehmen wir u.a. einen Ausflug mit der Cabrio-Luftseilbahn auf das Stans- erhorn. Wieder per Schiff geht es weiter nach Flüelen, ganz am Ende des riesigen Sees gelegen. Im 1. Klasse-Panoramawagen des Gotthard-Panorama-Express fahren wir über die historische Gotthard-Stre- cke ins Tessin. Im mondänen Ferienort Lugano am Luganer See genießen wir während einer Führung das angenehme Klima, historische Gebäude und blühende Parks und erleben herrliche Ausblicke vom Gipfel des Hausbergs San Salvatore, bevor es wieder zurück nach Basel geht.
1. Tag: Anreise Basel – Luzern - Vierwaldstättersee - Seelisberg Individuelle Anreise nach Basel. Aufgrund der guten Anschlüsse aus fast allen Gegenden Deutschlands können wir die Anreise mit der Bahn nur empfehlen. Ab Basel begleitet uns unsere Reiseleitung zur gemeinsamen Weiterreise nach Luzern. Hier besteigen wir das Schiff, das uns in einer zweistündigen Fahrt über den herrlichen Vierwaldstätter See bringt. Wir erleben wunderbare Ausblicke auf die maleri- sche Landschaft rund um den See und erreichen schließlich Treib. In nur wenigen Minuten gelangen wir per Standseilbahn hinauf nach Seelisberg, wo wir Quartier für die ersten beiden Übernachtungen bezie- hen und zu Abend essen. Unser Gepäck wird ab Luzern separat zum Hotel transportiert. 2. Tag: Stanserhorn – Seelisberg - Käserei Heute fahren wir ganz traditionell mit dem Postauto, wie in der Schweiz die Busse des regionalen Linienverkehrs genannt werden, zunächst nach Stans. Mit der historischen Standseil- bahn aus dem Jahr 1893 geht es dann in gemütlicher Fahrt vorbei an blü- henden Wiesen und Bauernhöfen hinauf zur Mittelstation. Dort steigen wir um in die Luftseilbahn, die mit ei- nem Cabriodeck, auf dem man auf der Kabine der Seilbahn unter freiem Himmel stehen kann, eine Weltneu- heit präsentiert. Das Stanserhorn auf 1900 Metern Höhe begeistert mit ei- ner atemberaubenden Rundsicht auf den See und die innerschweizer Al- penkette mit Rigi, Säntis, Titlis und auch Mönch, Eiger und Jungfrau. Es bleibt genügend Zeit auf dem Berg für Spaziergänge, kurze Wanderungen o- der Murmeltierbeobachtungen. Oder wie wäre es, im spektakulären Dreh- restaurant, das uns eine Rundumsicht auf die Berge ermöglicht, die legendä- ren Älplermagronen zu probieren, ein traditionelles Schweizer Gericht aus Nudeln, Käse und Kartoffeln? Per Luftseilbahn, Standseilbahn und Post- auto geht es wieder zurück nach Seelisberg, auf die “Sonnenterrasse“ hoch über dem Urner See gelegen. Bei einer interessanten Führung durch die Bergkäserei Aschwanden, können wir uns den Appetit für das Abendessen im Hotel holen.
3. Tag: Schiffsfahrt – Gotthard-Panorama-Express - Lugano Per Standseilbahn gleiten wir wieder hinunter zum See und besteigen das Schiff, das uns bis ganz ans Ende des Vierwaldstättersees nach Flüelen bringt. Während der Fahrt ziehen gemächlich so ge- schichtsträchtige Orte der Urschweiz wie das Rütli, wo 1291 die Schweiz gegründet wurde, und die Tellsplatte vorüber. In Flüelen angekommen steht der Gotthard-Panorama-Express zur Abfahrt be- reit zur Fahrt im 1. Klasse-Panoramawagen über die historische Gotthardstrecke. Hier kann man dreimal auf die Kirche von Wassen blicken, die Weltruhm erlangt hat aufgrund der kühnen Bahn- anlage mit ihren vielen Kehrtunnels. Durch den 1882 eröffneten Gotthard-Tunnel zwischen Göschenen und Airolo geht die Fahrt weiter in Richtung Süden. Unterwegs werden den Reisen- den Inszenierungen und Informationen zur Ge- schichte und Bedeutung der historischen Route geboten. Dann erwartet uns die abwechslungsrei- che mediterrane Tessiner Landschaft. Willkom- men unter Palmen! Wir erreichen Lugano, herrlich am Luganer See gelegen und checken in unser Ho- tel für die nächste beiden Übernachtungen ein. Unser Gepäck wird separat von Seelisberg nach Lugano transportiert. 4. Tag: Lugano Den mondänen Ferienort Lugano am Luganer See lernen wir während einer Führung kennen. Die herrliche Lage zwischen dem See, der einge- bettet ist in den südlichsten Zipfel des Tessins und sich nach Italien hineinerstreckt, den grünen Hügeln und den Berggipfeln machen die Stadt zu einem der beliebtesten Orte in der Schweiz. Größter Anziehungspunkt ist das medi- terrane Klima, begleitet von viel Sonne und Wärme. Es wachsen sogar Zitrusfrüchte und Palmen im Angesicht der Alpen. Ganz im Gegensatz zu dem kosmopolitischen Flair der Großstadt steht der autofreie historische Stadtkern mit engen Gassen und Wochenmärkten, die an das Leben wie vor hundert Jahren erinnern. Es bleibt genügend Zeit, durch die charmante Stadt zu flanieren, historische Gebäude und blühende Parks zu fotografieren, das reichhaltige Kulturangebot zu studieren, mit den Einheimischen zu plaudern oder die feinen Weine und Spezialitäten zu kosten. Direkt vor Luganos Haus- tür ragen der Monte San Salvatore und der Monte Brè empor. Mit der Standseilbahn fahren wir am Nachmittag auf den Monte San Salvatore, der wegen seiner Form an den Zuckerhut in Rio erinnert. Hier werden wir mit wundervollen Ausblicken auf den See und die herrliche Landschaft des Tessin belohnt. Am Abend treffen wir uns im Hotel wieder zum Abendessen.
5. Tag: Rückfahrt Basel - Heimreise Nach dem Frühstück fahren wir zu- rück, dieses Mal durch den 2016 er- öffneten Gotthard-Basistunnel, den mit 57 km längsten Eisenbahntunnel der Welt, der auch als Jahrhundert- bauwerk bezeichnet wird. Am Bahn- hof Basel SBB verabschieden sich die Teilnehmer und kehren individuell in ihre Heimatorte zurück.
Reisetermin 15.08. – 19.08.2018 5 Reisetage Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Reisepreis pro Person in Euro im Doppelzimmer € 759,- im Einzelzimmer € 849,- Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen • Bahnrundreise laut Programm ab/an Basel in der 2. Klasse inkl. alle Zuschläge • Gotthard-Panorama-Express im Panoramagen 1. Klasse • 2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel Bellevue in Seelisberg (oder gleichwertig) • 2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne Continental Parkhotel in Lugano (oder gleichwertig) • Schiffsfahrten auf dem Vierwaldstättersee lt. Programm • Fahrt mit der Standseilbahn von Treib nach Seelisberg und zurück • Fahrt auf das Stanserhorn mit Standseilbahn und Luftseilbahn • Führung in der Bergkäserei • Fahrt auf den Monte San Salvatore mit Standseilbahn • geführter Stadtrundgang in Lugano • separater Gepäcktransport während der gesamten Reise ab Luzern / bis Lugano • SPD-Reiseservice-Reiseleitung ab und bis Basel Nicht enthaltene Leistungen • Getränke, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder • Reiseversicherungen Hinweis • Programmänderung – auch kurzfristig – vorbehalten Bildnachweis: Schweiz-Tourismus; swiss travelsystem.com; SBB; Stanserhorn; FOTOLIA Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService - Eine Marke der FFR GmbH, Berlin Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin- dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi- GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der 1. Abschluss des Reisevertrags nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Beträge. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel- Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich- Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen- der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner- Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. An- bzw. Restzahlung erklärt. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver- 2. Bezahlung langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die 7. Obliegenheiten des Kunden Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh- 7.1. Mängelanzeige merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe- 3. Leistungen sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß- in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst- Regel ausgeschlossen. verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags- Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei- besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den 7.2. Kündigung Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie- Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei- können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer 4. Leistungs- und Preisänderungen Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten 4.1 Leistungsänderungen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die gerechtfertigt wird. nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit 8. Beschränkung der Haftung die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen dreifachen Reisepreis beschränkt, mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän- – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 4.2 Preisänderungen 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso- der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha- nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib- rung empfohlen. stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe- Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise- trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean- werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags- tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung wenden. des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran- Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung stalter hat die Verzögerung zu vertreten. einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. bedingt sind. 5. Rücktritt des Reisenden 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma- den Rücktritt schriftlich zu erklären. chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck- der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund- Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe- heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra- re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Standardgebühren der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt- vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. schaft bei der Buchung zu informieren. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä- 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des 12. Allgemeines Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk- in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög- des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn- lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach gend etwas anderes vorschreiben. Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Stand: 01.06.2016 SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
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Reiseversicherung SPD-RUNDUMSCHUTZ (für Reisen bis 31 Tage) REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG o siehe unten Prämie Rundumschutz bis 31 REISE-KRANKENVERSICHERUNG Tage Erstattung der Kosten für: Reisepreis Pro Pers. o ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland Code bis EUR EUR o ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel 250,-- 16,-- 94638 o den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins 500,– 29,– 94639 Inland 750,– 37,– 94640 o Kein Selbstbehalt 1.000,– 51,– 94641 NOTFALL-VERSICHERUNG 2.000,– 64,– 94642 o Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr 3.000,– 99,– 94643 REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG o Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person o kein Selbstbehalt REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG inkl. URLAUBSGARANTIE REISE-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG Prämie RRV + Urlaubsgarantie o Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises Reisepreis Pro Pers. Code Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall bis EUR EUR beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch 250,-- 14,-- 36740 25,– EUR je versicherte Person. 500,– 21,– 36741 750,– 27,– 36742 URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG) 1.000,– 36,– 36743 o zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch 2.000,– 49,– 36744 (vorzeitige oder verspätete Rückreise)*1) 3.000,– 84,– 36745 Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und -Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Gilt ausschließlich für Leistungen, die über SPD- ReiseService/FFR GmbH gebucht wurden. Die ausführlichen Bedingungen können Sie beim SPD-ReiseService anfordern. Preise für Anschlussfahrten (RIT-Tickets) ab/bis allen DB-Bahnhöfen: Je nach Entfernung vom Heimatbahnhof zum Zielbahnhof gelten verschiedene Tarifzonen. Es handelt sich hierbei um Tarifkilometer der DB, diese können von der geographischen Entfernung abweichen) Preisstufen Stufe I 2. Klasse 65,- € bis 350 km 1. Klasse 95,- € Stufe II 2. Klasse 109,- € ab 351 km 1. Klasse 165,- € Nahbereich: Im Bereich bis 200 Km sind die regulären Preisangebote der Bahn zu vergleichen. Sparpreise: Spar- und Sondertarife der Bahn können preiswerter sein, sind aber in der Regel zuggebunden Reservierungen: Sitzplatz-, Liege- oder Schlafwagenreservierungen können wir leider nicht vornehmen. Diese gibt es, wie gewohnt, direkt bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Reisebüro mit DB- Lizenz (auch ohne Vorlage einer Fahrkarte). Gültigkeit: Gültig auf allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB ab 1 Tag vor Reisebeginn. Der Aufpreis für ICE und IC- / EC-Züge ist bereits im Tarif enthalten. Preise Stand 2017, Änderungen vorbehalten!
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