Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice

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Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
Zentralschweiz und Tessin im
Gotthard-Panorama-Express

5-tägige Reise
15. August bis 19. August 2018

                                                                       schon ab   € 759,− p. P.
Der Weg ist das Ziel – nicht die schnellste Strecke durch den neuen Gotthard-Basistunnel, sondern die
historische Strecke von 1892 bringt uns auf spektakuläre Weise von der Zentralschweiz ins Tessin. Der
Gotthard Panorama Express gehört neben Glacier Express, Bernina Express und GoldenPass Line zu den
touristisch schönsten Panoramazügen der Schweiz. Mehr als 200 Brücken und sieben Kehrtunnels bie-
ten am Gotthard ein faszinierendes Zusammenspiel von Umwelt und Technik
Von Basel aus erreichen wir Luzern per Zug und schon geht es auf ein Schiff, um den herrlichen Vier-
waldstättersee zu durchqueren. Im Herzen der Zentralschweiz liegt Seelisberg, die “Sonnenterrasse“
über dem See. Von hier unternehmen wir u.a. einen Ausflug mit der Cabrio-Luftseilbahn auf das Stans-
erhorn. Wieder per Schiff geht es weiter nach Flüelen, ganz am Ende des riesigen Sees gelegen. Im 1.
Klasse-Panoramawagen des Gotthard-Panorama-Express fahren wir über die historische Gotthard-Stre-
cke ins Tessin. Im mondänen Ferienort Lugano am Luganer See genießen wir während einer Führung
das angenehme Klima, historische Gebäude und blühende Parks und erleben herrliche Ausblicke vom
Gipfel des Hausbergs San Salvatore, bevor es wieder zurück nach Basel geht.
Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
1. Tag:                                      Anreise Basel – Luzern - Vierwaldstättersee - Seelisberg

Individuelle Anreise nach Basel. Aufgrund der guten Anschlüsse aus fast allen Gegenden Deutschlands
können wir die Anreise mit der Bahn nur empfehlen. Ab Basel begleitet uns unsere Reiseleitung zur
gemeinsamen Weiterreise nach Luzern. Hier besteigen wir das Schiff, das uns in einer zweistündigen
Fahrt über den herrlichen Vierwaldstätter See bringt. Wir erleben wunderbare Ausblicke auf die maleri-
sche Landschaft rund um den See und erreichen schließlich Treib. In nur wenigen Minuten gelangen wir
per Standseilbahn hinauf nach Seelisberg, wo wir Quartier für die ersten beiden Übernachtungen bezie-
hen und zu Abend essen. Unser Gepäck wird ab Luzern separat zum Hotel transportiert.

2. Tag:                                                             Stanserhorn – Seelisberg - Käserei
                                                                 Heute fahren wir ganz traditionell mit
                                                                 dem Postauto, wie in der Schweiz die
                                                                 Busse des regionalen Linienverkehrs
                                                                 genannt werden, zunächst nach
                                                                 Stans. Mit der historischen Standseil-
                                                                 bahn aus dem Jahr 1893 geht es dann
                                                                 in gemütlicher Fahrt vorbei an blü-
                                                                 henden Wiesen und Bauernhöfen
                                                                 hinauf zur Mittelstation. Dort steigen
                                                                 wir um in die Luftseilbahn, die mit ei-
                                                                 nem Cabriodeck, auf dem man auf der
                                                                 Kabine der Seilbahn unter freiem
                                                                 Himmel stehen kann, eine Weltneu-
                                                                 heit präsentiert. Das Stanserhorn auf
                                                                 1900 Metern Höhe begeistert mit ei-
                                                                 ner atemberaubenden Rundsicht auf
                                                                 den See und die innerschweizer Al-
                                                                 penkette mit Rigi, Säntis, Titlis und
                                                                 auch Mönch, Eiger und Jungfrau. Es
                                                                 bleibt genügend Zeit auf dem Berg für
                                                                 Spaziergänge, kurze Wanderungen o-
                                                                 der Murmeltierbeobachtungen. Oder
                                                                 wie wäre es, im spektakulären Dreh-
                                                                 restaurant, das uns eine Rundumsicht
                                                                 auf die Berge ermöglicht, die legendä-
                                                                 ren Älplermagronen zu probieren, ein
                                                                 traditionelles Schweizer Gericht aus
                                                                 Nudeln, Käse und Kartoffeln? Per
                                                                 Luftseilbahn, Standseilbahn und Post-
auto geht es wieder zurück nach Seelisberg, auf die “Sonnenterrasse“ hoch über dem Urner See gelegen.
Bei einer interessanten Führung durch die Bergkäserei Aschwanden, können wir uns den Appetit für das
Abendessen im Hotel holen.
Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
3. Tag:                                         Schiffsfahrt – Gotthard-Panorama-Express - Lugano
Per Standseilbahn gleiten wir wieder hinunter zum
See und besteigen das Schiff, das uns bis ganz ans
Ende des Vierwaldstättersees nach Flüelen bringt.
Während der Fahrt ziehen gemächlich so ge-
schichtsträchtige Orte der Urschweiz wie das Rütli,
wo 1291 die Schweiz gegründet wurde, und die
Tellsplatte vorüber. In Flüelen angekommen steht
der Gotthard-Panorama-Express zur Abfahrt be-
reit zur Fahrt im 1. Klasse-Panoramawagen über
die historische Gotthardstrecke. Hier kann man
dreimal auf die Kirche von Wassen blicken, die
Weltruhm erlangt hat aufgrund der kühnen Bahn-
anlage mit ihren vielen Kehrtunnels. Durch den
1882 eröffneten Gotthard-Tunnel zwischen
Göschenen und Airolo geht die Fahrt weiter in
Richtung Süden. Unterwegs werden den Reisen-
den Inszenierungen und Informationen zur Ge-
schichte und Bedeutung der historischen Route
geboten. Dann erwartet uns die abwechslungsrei-
che mediterrane Tessiner Landschaft. Willkom-
men unter Palmen! Wir erreichen Lugano, herrlich
am Luganer See gelegen und checken in unser Ho-
tel für die nächste beiden Übernachtungen ein.
Unser Gepäck wird separat von Seelisberg nach Lugano transportiert.

4. Tag:                                                                                         Lugano
                                                                        Den mondänen Ferienort
                                                                        Lugano am Luganer See lernen
                                                                        wir während einer Führung
                                                                        kennen. Die herrliche Lage
                                                                        zwischen dem See, der einge-
                                                                        bettet ist in den südlichsten
                                                                        Zipfel des Tessins und sich
                                                                        nach Italien hineinerstreckt,
                                                                        den grünen Hügeln und den
                                                                        Berggipfeln machen die Stadt
                                                                        zu einem der beliebtesten
                                                                        Orte in der Schweiz. Größter
                                                                        Anziehungspunkt ist das medi-
                                                                        terrane Klima, begleitet von
                                                                        viel Sonne und Wärme. Es
                                                                        wachsen sogar Zitrusfrüchte
und Palmen im Angesicht der Alpen. Ganz im Gegensatz zu dem kosmopolitischen Flair der Großstadt
steht der autofreie historische Stadtkern mit engen Gassen und Wochenmärkten, die an das Leben wie
vor hundert Jahren erinnern. Es bleibt genügend Zeit, durch die charmante Stadt zu flanieren, historische
Gebäude und blühende Parks zu fotografieren, das reichhaltige Kulturangebot zu studieren, mit den
Einheimischen zu plaudern oder die feinen Weine und Spezialitäten zu kosten. Direkt vor Luganos Haus-
tür ragen der Monte San Salvatore und der Monte Brè empor. Mit der Standseilbahn fahren wir am
Nachmittag auf den Monte San Salvatore, der wegen seiner Form an den Zuckerhut in Rio erinnert. Hier
werden wir mit wundervollen Ausblicken auf den See und die herrliche Landschaft des Tessin belohnt.
Am Abend treffen wir uns im Hotel wieder zum Abendessen.
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5. Tag:          Rückfahrt Basel - Heimreise
          Nach dem Frühstück fahren wir zu-
          rück, dieses Mal durch den 2016 er-
          öffneten Gotthard-Basistunnel, den
          mit 57 km längsten Eisenbahntunnel
          der Welt, der auch als Jahrhundert-
          bauwerk bezeichnet wird. Am Bahn-
          hof Basel SBB verabschieden sich die
          Teilnehmer und kehren individuell in
          ihre Heimatorte zurück.
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Reisetermin
15.08. – 19.08.2018                      5 Reisetage
Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen
Reisepreis pro Person in Euro
im Doppelzimmer                                              € 759,-
im Einzelzimmer                                              € 849,-
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen
•     Bahnrundreise laut Programm ab/an Basel in der 2. Klasse inkl. alle Zuschläge
•     Gotthard-Panorama-Express im Panoramagen 1. Klasse
•     2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne-Hotel Bellevue in Seelisberg (oder gleichwertig)
•     2 Übernachtungen / Halbpension im 3-Sterne Continental Parkhotel in Lugano (oder gleichwertig)
•     Schiffsfahrten auf dem Vierwaldstättersee lt. Programm
•     Fahrt mit der Standseilbahn von Treib nach Seelisberg und zurück
•     Fahrt auf das Stanserhorn mit Standseilbahn und Luftseilbahn
•     Führung in der Bergkäserei
•     Fahrt auf den Monte San Salvatore mit Standseilbahn
•     geführter Stadtrundgang in Lugano
•     separater Gepäcktransport während der gesamten Reise ab Luzern / bis Lugano
•     SPD-Reiseservice-Reiseleitung ab und bis Basel
Nicht enthaltene Leistungen
 •    Getränke, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder
 •    Reiseversicherungen
Hinweis
 •    Programmänderung – auch kurzfristig – vorbehalten

Bildnachweis: Schweiz-Tourismus; swiss travelsystem.com; SBB; Stanserhorn; FOTOLIA

Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService - Eine Marke der FFR GmbH, Berlin
Information, Beratung und Buchung

FFR GmbH / SPD-Reiseservice
Wilhelmstraße 140
10963 Berlin
Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699
E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de

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Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
Reisebedingungen des SPD-ReiseService                                                                               Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin-            dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService         Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi-
GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme            täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt
an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.              der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten
                                                                                                                    Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der
1. Abschluss des Reisevertrags                                                                                      nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.         Beträge.
Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel-             Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich-        Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung        Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch                a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden
den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem           Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt            b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen-
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen       über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner-          Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von            c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
An- bzw. Restzahlung erklärt.                                                                                       d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver-
2. Bezahlung                                                                                                        langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit            Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise
Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung                gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die         7. Obliegenheiten des Kunden
Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh-                7.1. Mängelanzeige
merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt           Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im
oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und                   Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung
Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig.            beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe-
3. Leistungen                                                                                                       sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu-
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm            zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem
des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die                 Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00;
individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben                Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß-
in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.          nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2                Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen                Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der
vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst-           Regel ausgeschlossen.
verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags-        Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für            Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei-           besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den          7.2. Kündigung
Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie-             Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes              Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die
verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit            Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei-
können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.                                     senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
4. Leistungs- und Preisänderungen                                                                                   Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten
4.1 Leistungsänderungen                                                                                             verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die           gerechtfertigt wird.
nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit        8. Beschränkung der Haftung
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht             8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen            dreifachen Reisepreis beschränkt,
mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän-      – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter           – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.                                  eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
4.2 Preisänderungen                                                                                                 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall          nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso-
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha-               nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden
fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:          wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche-
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib-           rung empfohlen.
stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:             8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe-              Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise-
trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-           veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw.
derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels          die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist.
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden             9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber             9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt           Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean-
werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags-      tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat
schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung            wenden.
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden       9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem         jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran-
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung           stalter hat die Verzögerung zu vertreten.
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder        9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage         aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese       die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der              Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.                                                                   bedingt sind.
5. Rücktritt des Reisenden                                                                                          10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt          10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen,           nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma-
den Rücktritt schriftlich zu erklären.                                                                              chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter          erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann        der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck-
der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen              schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche            binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den             10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund-
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe-          heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra-
re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch        ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:                                                                          Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
Standardgebühren                                                                                                    der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises                                                              nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
vom 29. – 22. Tag                  30 % des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag                  40 % des Reisepreises                                                            11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vom 14. – 8. Tag                   55 % des Reisepreises                                                            11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
vom 7. – 1. Tag                    75 % des Reisepreises                                                            unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell-
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.                                 schaft bei der Buchung zu informieren.
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-      11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der
digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe           Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter         wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer              Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren.
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch            11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des          12. Allgemeines
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter          Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk-
in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in        samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei       Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter           Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des
berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben.                                                         Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög-          des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn-
lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG.                                                         sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                                                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin-
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach        gend etwas anderes vorschreiben.
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer                                                                                                          Stand: 01.06.2016

SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin
Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
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                                                                                 Anmelder/in:
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                                                                                        Vorname:          .…..………………..………………………………………………

      SPD-ReiseService                                                                  Straße:           ………………..………………..………………………….………
      Eine Marke der FFR GmbH
      z. Hd. Florentina Frank                                                           PLZ Ort:          ………………..………………..………………………….………
      Wilhelmstr. 140
      10963 Berlin                                                                      Telefon:          ………………………………………………………………………

                                                                                        Mobil:            ………………………………………………………………………

                                                                                        E-Mail:           ………………………………………………………………………
                                                                                                           Reisebestätigung per E-Mail statt per Post
                                                                                                           Ja, bitte sendet mir Euren E-Mail Newsletter

 Reise:                                                                                            Termin:
 Schweiz –                                                                                               15.08.-19.08.2018
 Zentralschweiz und Tessin im
 Gotthard-Panorama-Express
 Teilnehmer: Vorname und Nachname übereinstimmend mit Reisepass/Ausweis

 1. .......................................................................................        2. .......................................................................................

  Doppelzimmer                                                Einzelzimmer                            ½ Doppelzimmer

 Bahnfahrt nach/ab Basel:
 ab/bis Bahnhof: ............................................................                                                .
  2. Klasse     1. Klasse
 Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG):
  Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie                            SPD-Rundumschutz
  Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung)             keine Versicherung gewünscht
 Zahlung:
  Rechnung
  Bankeinzug (SEPA)
  Kreditkarte (zzgl. 2% Gebühr)
 Weiterführende Unterlagen zum Bankeinzug bzw. zur Kreditkartenzahlung übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung.

Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………………….
Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR
GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an.

Datum: ...............................2. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................……………………………..
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
Reiseversicherung
SPD-RUNDUMSCHUTZ (für Reisen bis 31 Tage)
REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
o siehe unten                                                                                   Prämie Rundumschutz bis 31
REISE-KRANKENVERSICHERUNG                                                                       Tage
Erstattung der Kosten für:                                                                      Reisepreis Pro Pers.
o ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt im Ausland                                                       Code
                                                                                                bis EUR    EUR
o ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel                250,--     16,--     94638
o den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins                        500,–      29,–      94639
  Inland                                                                                        750,–      37,–      94640
o Kein Selbstbehalt                                                                             1.000,–    51,–      94641
NOTFALL-VERSICHERUNG                                                                            2.000,–    64,–      94642
o Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr                                                    3.000,–    99,–      94643
REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
o Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person
o kein Selbstbehalt

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG inkl. URLAUBSGARANTIE
REISE-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG                                                                   Prämie RRV + Urlaubsgarantie
o Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises                                   Reisepreis Pro Pers.
                                                                                                                     Code
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Behandlungen. In diesem Fall                     bis EUR    EUR
beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch                      250,--     14,--     36740
25,– EUR je versicherte Person.                                                                 500,–      21,–      36741
                                                                                                750,–      27,–      36742
URLAUBSGARANTIE (REISEABBRUCH-VERSICHERUNG)                                                     1.000,–    36,–      36743
o zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch                                                    2.000,–    49,–      36744
(vorzeitige oder verspätete Rückreise)*1)                                                       3.000,–    84,–      36745

Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und -Reiseantritt weniger
als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Gilt ausschließlich für Leistungen, die über SPD-
ReiseService/FFR GmbH gebucht wurden. Die ausführlichen Bedingungen können Sie beim SPD-ReiseService anfordern.

        Preise für Anschlussfahrten (RIT-Tickets) ab/bis allen DB-Bahnhöfen:
        Je nach Entfernung vom Heimatbahnhof zum Zielbahnhof gelten verschiedene Tarifzonen. Es handelt
        sich hierbei um Tarifkilometer der DB, diese können von der geographischen Entfernung abweichen)
         Preisstufen
         Stufe I             2. Klasse                                     65,- €
         bis 350 km          1. Klasse                                     95,- €
         Stufe II            2. Klasse                                    109,- €
         ab 351 km           1. Klasse                                    165,- €
        Nahbereich:         Im Bereich bis 200 Km sind die regulären Preisangebote der Bahn zu vergleichen.
        Sparpreise:         Spar- und Sondertarife der Bahn können preiswerter sein, sind aber in der Regel zuggebunden
        Reservierungen: Sitzplatz-, Liege- oder Schlafwagenreservierungen können wir leider nicht vornehmen.
                        Diese gibt es, wie gewohnt, direkt bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Reisebüro mit DB-
                        Lizenz (auch ohne Vorlage einer Fahrkarte).
        Gültigkeit:         Gültig auf allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB ab 1 Tag vor Reisebeginn.
                            Der Aufpreis für ICE und IC- / EC-Züge ist bereits im Tarif enthalten.
        Preise Stand 2017, Änderungen vorbehalten!
Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice Zentralschweiz und Tessin im Gotthard-Panorama-Express - SPD-Reiseservice
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