Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)- Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossierbewertung - Nutzenbewertung gemäß ...

 
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IQWiG-Berichte – Nr. 1093

Pertuzumab/Trastuzumab
(Mammakarzinom,
neoadjuvant) –
Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Dossierbewertung

Auftrag: A21-10
Version: 1.0
Stand: 28.04.2021
Dossierbewertung A21-10                                                    Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                        28.04.2021

Impressum
Herausgeber
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Thema
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a
SGB V

Auftraggeber
Gemeinsamer Bundesausschuss

Datum des Auftrags
19.01.2021

Interne Auftragsnummer
A21-10

Anschrift des Herausgebers
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln

Tel.: +49 221 35685-0
Fax: +49 221 35685-1
E-Mail: berichte@iqwig.de
Internet: www.iqwig.de

ISSN: 1864-2500

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)          -i-
Dossierbewertung A21-10                                                      Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                          28.04.2021

Medizinisch-fachliche Beratung
Für die vorliegende Dossierbewertung stand keine Beraterin / kein Berater zu medizinisch-
fachlichen Fragen zur Verfügung.

An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG
   Erika Penner
   Charlotte Hecker
   Marco Knelangen
   Stefan Kobza
   Sabine Ostlender
   Cornelia Rüdig
   Anke Schulz
   Beate Wieseler

Schlagwörter: Pertuzumab, Trastuzumab, Mammatumoren, Nutzenbewertung,
NCT00545688

Keywords: Pertuzumab, Trastuzumab, Breast Neoplasms, Benefit Assessment,
NCT00545688

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)            - ii -
Dossierbewertung A21-10                                                                                                Version 1.0
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Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                Seite
Tabellenverzeichnis .................................................................................................................. v
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... vi
1 Hintergrund ....................................................................................................................... 1
  1.1 Verlauf des Projekts.................................................................................................... 1
  1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung .................................................................. 1
  1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................ 2
2 Nutzenbewertung ............................................................................................................... 3
  2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung........................................................................... 3
  2.2 Fragestellung ............................................................................................................... 6
  2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool .............................................................. 6
    2.3.1 Eingeschlossene Studien ........................................................................................ 7
  2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen.................................................................................. 11
  2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens ............................................ 11
3 Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie .......................... 13
  3.1 Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
        bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 B, Abschnitt 3.2)....................................... 13
    3.1.1 Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation ........... 13
    3.1.2 Therapeutischer Bedarf ........................................................................................ 13
    3.1.3 Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ...................................... 13
    3.1.4 Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
           Zusatznutzen ......................................................................................................... 17
   3.2 Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 B,
       Abschnitt 3.3)............................................................................................................. 17
   3.2.1 Behandlungsdauer ................................................................................................ 18
   3.2.2 Verbrauch ............................................................................................................. 19
   3.2.3 Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen
          Vergleichstherapie ................................................................................................ 20
   3.2.4 Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen............................................ 21
   3.2.5 Jahrestherapiekosten ............................................................................................. 21
   3.2.6 Versorgungsanteile ............................................................................................... 23
4 Zusammenfassung der Dossierbewertung..................................................................... 24
 4.1 Zugelassene Anwendungsgebiete ............................................................................. 24
 4.2 Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur
       zweckmäßigen Vergleichstherapie .......................................................................... 24

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   4.3Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage
      kommenden Patientengruppen ................................................................................ 25
 4.4 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung ........................... 26
 4.5 Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung ...................................... 29
5 Literatur ........................................................................................................................... 31
Anhang A – Charakteristika der Studie PEONY ............................................................... 35

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Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments ............................................................. 2
Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in
   Kombination mit Chemotherapie ........................................................................................ 3
Tabelle 3: Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie –
   Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens........................................................... 5
Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in
   Kombination mit Chemotherapie ........................................................................................ 6
Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Pertuzumab + Trastuzumab +
   Docetaxel vs. Trastuzumab + Docetaxel ............................................................................. 7
Tabelle 6: Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie –
   Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens......................................................... 11
Tabelle 7: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in
   der GKV-Zielpopulation .................................................................................................... 14
Tabelle 8: Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie –
   Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens......................................................... 24
Tabelle 9: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation ...................... 25
Tabelle 10: Kosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die
   zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin oder Patient bezogen auf 1 Jahr ............. 26
Tabelle 11: Charakterisierung der Studie PEONY – RCT, direkter Vergleich: Pertuzumab
   + Trastuzumab + Docetaxel vs. Placebo + Trastuzumab + Docetaxel .............................. 35
Tabelle 12: Charakterisierung der Intervention – RCT, direkter Vergleich: Pertuzumab +
   Trastuzumab + Docetaxel vs. Placebo + Trastuzumab + Docetaxel ................................. 36

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Dossierbewertung A21-10                                                          Version 1.0
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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung           Bedeutung
AWMF                Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
                    Fachgesellschaften e. V.
DKG                 Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
DKH                 Deutsche Krebshilfe
FEC                 5-Fluorouracil, Epirubicin, Cyclophosphamid
G-BA                Gemeinsamer Bundesausschuss
GEKID               Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V.
GKV                 gesetzliche Krankenversicherung
HER2                Human Epidermal Growth Factor Receptor 2 (humaner epidermaler
                    Wachstumsfaktorrezeptor 2)
i. v.               intravenös
IQWiG               Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
KOF                 Körperoberfläche
pTNM-               pathologische Tumor-Lymphknoten-Metastasen-Klassifikation
Klassifikation
pU                  pharmazeutischer Unternehmer
RCT                 Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie)
RKI                 Robert Koch-Institut
s. c.               subkutan
SGB                 Sozialgesetzbuch
SUE                 schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis
tpCR                Total pathological complete Response (totale pathologische
                    Komplettremission)
TRM                 Tumorregister München
UE                  unerwünschtes Ereignis

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)               - vi -
Dossierbewertung A21-10                                                        Version 1.0
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1     Hintergrund

1.1    Verlauf des Projekts
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung der subkutan verabreichten
Fixkombination aus Pertuzumab und Trastuzumab gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V
beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen
Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am 19.01.2021 übermittelt.

Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt
ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA
übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die
Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das
Stellungnahmeverfahren.

Für die vorliegende Bewertung war die Einbindung externer Sachverständiger (einer Beraterin
oder eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) vorgesehen. Diese Beratung sollte die
schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Krankheitsbild /
Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen Versorgungsalltag,
Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis umfassen.
Darüber hinaus sollte bei Bedarf eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen
Fragen erfolgen. Allerdings konnten keine externen Sachverständigen, die die notwendigen
Voraussetzungen (fachlich-klinische und -wissenschaftliche Expertise, keine gravierenden
Interessenkonflikte, kurzfristige zeitliche Verfügbarkeit) erfüllen, über die vorgesehenen
Prozesse identifiziert werden. Auch Anfragen bei Fachgesellschaften blieben diesbezüglich
erfolglos.

Für die Bewertung war zudem die Einbindung von Betroffenen beziehungsweise
Patientenorganisationen vorgesehen. Diese Einbindung sollte die schriftliche Beantwortung
von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der
Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien
für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche
Informationen umfassen. Im Rahmen der vorliegenden Dossierbewertung gingen keine
Rückmeldungen von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen ein.

1.2    Verfahren der frühen Nutzenbewertung
Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung.
Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pU (Module 1 bis 4) auf der Website des G-BA
veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der
Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach
Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden
gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt.

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Dossierbewertung A21-10                                                                      Version 1.0
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Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA
sowie das Dossier des pU finden sich auf der Website des G-BA (www.g-ba.de).

1.3   Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhang. In Kapitel 2 bis 4
sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1
zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail.

Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments
Kapitel 2 – Nutzenbewertung
Abschnitt 2.1             Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung
Abschnitte 2.2 bis 2.5    Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail
                          Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des
                           pU im Dossier abweicht
Kapitel 3 – Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie
Abschnitte 3.1 und 3.2   Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pU:
                          Modul 3 B, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
                           Zusatznutzen)
                          Modul 3 B, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche
                           Krankenversicherung)
Kapitel 4 – Zusammenfassung der Dossierbewertung
Abschnitte 4.1 bis 4.5    Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im
                           Dossier des pU nach § 4 Abs. 1 AM-NutzenV [1]
AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Bei der Dossierbewertung werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA
bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [2]).
Relevante Abweichungen zum Vorgehen des pU sowie Kommentare zum Vorgehen des pU
sind an den jeweiligen Stellen der Nutzenbewertung beschrieben.

Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pU beziehen, ist zusätzlich
das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls
beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung.

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Dossierbewertung A21-10                                                                      Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                                          28.04.2021

2     Nutzenbewertung

2.1    Kurzfassung der Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung der subkutan verabreichten
Fixkombination aus Pertuzumab und Trastuzumab (im Weiteren als Pertuzumab/Trastuzumab
[s. c.] bezeichnet) gemäß § 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines
Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pU). Das Dossier wurde dem IQWiG am
19.01.2021 übermittelt.

Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Pertuzumab/
Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie im Vergleich zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie in der neoadjuvanten Behandlung von erwachsenen Patientinnen und
Patienten mit humanem epidermalem Wachstumsfaktorrezeptor-2(HER2)-positivem lokal
fortgeschrittenem, entzündlichem oder frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko.

Tabelle 2 zeigt die Fragestellung der Nutzenbewertung und die vom G-BA festgelegte
zweckmäßige Vergleichstherapie.

Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in
Kombination mit Chemotherapie
Indikation                                        Zweckmäßige Vergleichstherapiea
Neoadjuvante Behandlung von erwachsenen       ein Therapieschema, Trastuzumab, ein Taxan (Paclitaxel
Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem oder Docetaxel) und ggf. ein Anthrazyklin (Doxorubicin
lokal fortgeschrittenem, entzündlichem oder   oder Epirubicin)b enthaltend
frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Die Durchführung eines anthrazyklinhaltigen Therapieprotokolls ist unter Berücksichtigung der
    kardiovaskulären Risiken abzuwägen. Trastuzumab soll dabei nicht in Kombination mit Anthrazyklinen
    angewendet werden, sondern sequenziell in Kombination mit einem Taxan. Die kardialen Funktionen sind
    engmaschig zu überwachen.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; HER2: humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2; pU:
pharmazeutischer Unternehmer

Der pU folgt der Festlegung des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Im Rahmen der Zulassung wurde die Bio- und Wirkäquivalenz der subkutanen fixen und der
intravenösen freien Kombination von Pertuzumab und Trastuzumab auf Basis der Studie
FeDeriCa zum Nachweis der Nichtunterlegenheit der Pharmakokinetik nachgewiesen. Der pU
leitet den Zusatznutzen von Pertuzumab/Trastuzumab daher unabhängig von der
Darreichungsform ab und stellt die Ergebnisse der Studie FeDeriCa ergänzend dar. Dieses
Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar, die Studie schließt jedoch potenzielle Vorteile der

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Dossierbewertung A21-10                                                         Version 1.0
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subkutan applizierten Fixkombination gegenüber der intravenösen freien Kombination von
Pertuzumab und Trastuzumab für patientenrelevante Endpunkte nicht aus.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen.

Ergebnisse
Eingeschlossene Studien
Der pU legt in seinem Dossier Ergebnisse der Studien NeoSphere und PEONY vor, zieht für
die Nutzenbewertung jedoch ausschließlich die Studie NeoSphere heran. Die Studie PEONY
ist für die vorliegende Nutzenbewertung nicht geeignet, da die adjuvante Behandlungsphase
der Studie unterschiedliche Therapieregime untersucht und die Studienergebnisse damit nicht
auf die neoadjuvante Behandlungsphase zurückgeführt werden können. Zudem enthält der
verfügbare Datenschnitt für die Nutzenbewertung keine relevanten Daten.

Für die Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) liegen daher ausschließlich
Ergebnisse der bereits in der Nutzenbewertung A15-34 bewerteten Studie NeoSphere vor, in
der die freie intravenöse Kombination aus Pertuzumab und Trastuzumab untersucht wurde. Die
Ergebnisse der Studie NeoSphere können aufgrund der nachgewiesenen Bio- und
Wirkäquivalenz der beiden Darreichungsformen auf die subkutane Fixkombination
Pertuzumab/Trastuzumab übertragen werden. Die Charakteristika und Ergebnisse der Studie
befinden sich in der Nutzenbewertung A15-34 und werden in der vorliegenden
Nutzenbewertung nicht erneut dargestellt. Für die vorliegende Nutzenbewertung ergeben sich
einzelne neue Aspekte (der Einsatz von 5-Fluorouracil und die Übertragbarkeit der Ergebnisse
zu UEs von der freien intravenösen auf die fixe subkutane Kombination), die jedoch keine
Auswirkung auf das Ergebnis der Nutzenbewertung haben.

Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit
therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen
Auf Basis der in der Nutzenbewertung A15-34 dargestellten Ergebnisse der Studie NeoSphere
werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Zusatznutzens von Pertuzumab/
Trastuzumab (s. c.) im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie wie folgt bewertet:

Zusammenfassend gibt es für Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem lokal
fortgeschrittenem, entzündlichem oder frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko
einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.)
gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dieser geringere Nutzen wird aufgrund eines
negativen Effekts im Endpunkt Abbruch wegen UEs (Endpunktkategorie schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen, insbesondere Herzerkrankungen) abgeleitet. Diese Aussage gilt
jedoch ausschließlich für die in der Studie NeoSphere untersuchten Therapieregime. Die
Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen Versorgungskontext ist fraglich.

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Dossierbewertung A21-10                                                                        Version 1.0
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Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.).

Tabelle 3: Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie –
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
Indikation                          Zweckmäßige                         Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
                                    Vergleichstherapiea                 des Zusatznutzens
Neoadjuvante Behandlung von         ein Therapieschema, Trastuzumab,    Anhaltspunkt für einen geringeren
erwachsenen Patientinnen und        ein Taxan (Paclitaxel oder          Nutzen
Patienten mit HER2-positivem        Docetaxal) und ggf. ein
lokal fortgeschrittenem,            Anthrazyklin (Doxorubicin oder
entzündlichem oder frühem           Epirubicin)c enthaltend
Mammakarzinom mit hohem
Rezidivrisikob
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. In die Studie NeoSphere wurden nur Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1
    eingeschlossen. Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patientinnen und Patienten mit einem
    ECOG-PS ≥ 2 übertragen werden können.
c. Die Durchführung eines anthrazyklinhaltigen Therapieprotokolls ist unter Berücksichtigung der
    kardiovaskulären Risiken abzuwägen. Trastuzumab soll dabei nicht in Kombination mit Anthrazyklinen
    angewendet werden, sondern sequenziell in Kombination mit einem Taxan. Die kardialen Funktionen sind
    engmaschig zu überwachen.
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss;
HER2: humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des
IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                               -5-
Dossierbewertung A21-10                                                                      Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                                          28.04.2021

2.2   Fragestellung
Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Pertuzumab/
Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie im Vergleich zur zweckmäßigen
Vergleichstherapie in der neoadjuvanten Behandlung von erwachsenen Patientinnen und
Patienten mit humanem epidermalem Wachstumsfaktorrezeptor-2(HER2)-positivem lokal
fortgeschrittenem, entzündlichem oder frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko.

Tabelle 4 zeigt die Fragestellung der Nutzenbewertung und die vom G-BA festgelegte
zweckmäßige Vergleichstherapie.

Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in
Kombination mit Chemotherapie
Indikation                                        Zweckmäßige Vergleichstherapiea
Neoadjuvante Behandlung von erwachsenen       ein Therapieschema, Trastuzumab, ein Taxan (Paclitaxel
Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem oder Docetaxel) und ggf. ein Anthrazyklin (Doxorubicin
lokal fortgeschrittenem, entzündlichem oder   oder Epirubicin)b enthaltend
frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. Die Durchführung eines anthrazyklinhaltigen Therapieprotokolls ist unter Berücksichtigung der
    kardiovaskulären Risiken abzuwägen. Trastuzumab soll dabei nicht in Kombination mit Anthrazyklinen
    angewendet werden, sondern sequenziell in Kombination mit einem Taxan. Die kardialen Funktionen sind
    engmaschig zu überwachen.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; HER2: humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2; pU:
pharmazeutischer Unternehmer

Der pU folgt der Festlegung des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Im Rahmen der Zulassung [3] wurde die Bio- und Wirkäquivalenz der subkutanen fixen und
der intravenösen freien Kombination von Pertuzumab und Trastuzumab auf Basis der Studie
FeDeriCa [4] zum Nachweis der Nichtunterlegenheit der Pharmakokinetik nachgewiesen. Der
pU leitet den Zusatznutzen von Pertuzumab/Trastuzumab daher unabhängig von der
Darreichungsform ab und stellt die Ergebnisse der Studie FeDeriCa ergänzend dar. Dieses
Vorgehen ist grundsätzlich nachvollziehbar, die Studie schließt jedoch potenzielle Vorteile der
subkutan applizierten Fixkombination gegenüber der intravenösen freien Kombination von
Pertuzumab und Trastuzumab für patientenrelevante Endpunkte nicht aus.

Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pU im Dossier
vorgelegten Daten vorgenommen.

2.3   Informationsbeschaffung und Studienpool
Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt:

Quellen des pU im Dossier:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                             -6-
Dossierbewertung A21-10                                                                            Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                                                28.04.2021

   Studienliste zu Pertuzumab/Trastuzumab (Stand zum 16.11.2020)
   bibliografische Recherche zu Pertuzumab/Trastuzumab (letzte Suche am 16.11.2020)
   Suche in Studienregistern / Studienergebnisdatenbanken zu Pertuzumab/Trastuzumab
    (letzte Suche am 17.11.2020)
   Suche auf der Internetseite des G-BA zu Pertuzumab/Trastuzumab (letzte Suche am
    17.11.2020)
Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools durch:

   Suche in Studienregistern zu Pertuzumab/Trastuzumab (letzte Suche am 09.02.2021)

Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert.

2.3.1    Eingeschlossene Studien
In die Nutzenbewertung wird die in der folgenden Tabelle aufgeführte Studie eingeschlossen.

Tabelle 5: Studienpool – RCT, direkter Vergleich: Pertuzumab + Trastuzumab + Docetaxel
vs. Trastuzumab + Docetaxel
Studie                              Studienkategorie                            Verfügbare Quellen
                        Studie zur Gesponserte          Studie        Studien-       Register-     Publikation
                        Zulassung      Studiea          Dritter        bericht       einträgeb     und sonstige
                          des zu                                                                     Quellenc
                       bewertenden
                       Arzneimittels                                  (ja / nein     (ja / nein      ja / nein
                        (ja / nein)  (ja / nein)       (ja / nein)     [Zitat])       [Zitat])       [Zitat])
WO20697                      ja             ja            nein          neine         ja [5-7]       ja [8-13]
(NeoSphered)
a. Studie, für die der pU Sponsor war.
b. Zitat der Studienregistereinträge sowie, falls vorhanden, der in den Studienregistern aufgelisteten Berichte
    über Studiendesign und / oder -ergebnisse.
c. sonstige Quellen: Dokumente aus der Suche auf der Internetseite des G-BA und weitere verfügbare Quellen
d. Die Studie wird im Folgenden mit dieser Kurzbezeichnung genannt.
e. Aufgrund der Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie erfolgte die vorliegende Bewertung ohne
    Zugriff auf den Studienbericht in Modul 5 des Dossiers.
G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pU: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte
Studie

Der Studienpool für die vorliegende Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) im
Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht aus der Studie NeoSphere, die bereits
im Rahmen der Nutzenbewertung der freien intravenösen Kombination von Pertuzumab und
Trastuzumab bewertet wurde (Nutzenbewertung A15-34 und zugehöriges Addendum [14,15]).
Der Studienpool entspricht dem des pU.

In seiner Informationsbeschaffung identifiziert der pU zusätzlich die noch laufende RCT
YO28762 (PEONY) [16,17] als relevante Studie, stellt die Ergebnisse der Studie sowie eine

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Dossierbewertung A21-10                                                           Version 1.0
Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                               28.04.2021

metaanalytische Zusammenfassung der beiden Studien NeoSphere und PEONY jedoch nur
ergänzend dar und leitet auf dieser Basis keinen Zusatznutzen ab.

Studie PEONY für die Nutzenbewertung nicht relevant
Die Studie PEONY wurde für die vorliegende Nutzenbewertung nicht eingeschlossen, was
nachfolgend begründet wird. Die Studiencharakteristika der Studie PEONY sind in Anhang A
dargestellt

Studiendesign
Die Studie PEONY ist eine doppelblinde, randomisierte Studie zum Vergleich von Pertuzumab
+ Trastuzumab + Docetaxel mit Placebo + Trastuzumab + Docetaxel.

In die Studie wurden nicht vorbehandelte erwachsene Patientinnen und Patienten mit HER2-
positivem lokal fortgeschrittenem oder frühem Mammakarzinom mit einem Durchmesser des
Primärtumors von > 2 cm und einem Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status
≤ 1 eingeschlossen. Patientinnen und Patienten mit entzündlichem Mammakarzinom wurden in
der Studie nicht eingeschlossen.

Die Studie wurde in China, Korea, Taiwan und Thailand durchgeführt. Insgesamt wurden 329
Patientinnen im Verhältnis 2:1 entweder einer Behandlung mit Pertuzumab + Trastuzumab +
Docetaxel (N = 219) oder einer Behandlung mit Placebo + Trastuzumab + Docetaxel (N = 110)
zugeteilt. Die Patientinnen wurden nach einer etwa 12-wöchigen neoadjuvanten
Behandlungsphase mit Pertuzumab bzw. Placebo + Trastuzumab + Docetaxel operiert. Im
Anschluss erhielten die Patientinnen zunächst über 9 Wochen eine adjuvante Chemotherapie
mit 5-Fluorouracil, Epirubicin und Cyclophosphamid (FEC), gefolgt von einer Behandlung mit
Pertuzumab bzw. Placebo + Trastuzumab über 39 Wochen.

Für die Studie liegen ausschließlich Daten zum 1. Datenschnitt vom 23. Oktober 2017 vor, der
gemäß Studienprotokoll zum Zeitpunkt der Operation der letzten Patientin stattfand. Ergebnisse
zum finalen Datenschnitt zu Studienende liegen noch nicht vor.

Primärer Endpunkt der Studie war die totale pathologische Komplettremission (tpCR)
festgestellt durch ein unabhängiges Komitee. Patientenrelevante sekundäre Endpunkte waren
Endpunkte der Kategorien Mortalität, Morbidität und Nebenwirkungen. Endpunkte zur
gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie nicht erhoben.

Keine ausreichenden patientenrelevanten Daten verfügbar
Wie oben beschrieben sind für die noch laufende Studie PEONY für die vorliegende
Nutzenbewertung ausschließlich Ergebnisse zum 1. Datenschnitt verfügbar. Dieser
Datenschnitt fand zum Zeitpunkt der Operation der letzten Patientin statt. Zu diesem Zeitpunkt
wurden gemäß Protokoll Daten zum primären Endpunkt tpCR und zu unerwünschten
Ereignissen (UEs) erfasst. Auf Basis dieser Daten ist eine Bewertung des Zusatznutzens von
Pertuzumab/Trastuzumab jedoch nicht möglich. Das liegt zum einen daran, dass der Endpunkt

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Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                                 28.04.2021

tpCR nicht patientenrelevant ist und für die Nutzenbewertung nicht herangezogen wird (siehe
unten Abschnitt zur Relevanz des Endpunkts pathologische Komplettremission). Somit liegen
ausschließlich Daten zu UEs vor, und das eingeschränkt auf den Zeitraum bis zum 1.
Datenschnitt. Dies hat zur Folge, dass nicht die UEs des gesamten Therapieschemas abgedeckt
werden, da ein Teil des Therapieschemas auch nach der Operation in der adjuvanten
Behandlungsphase eingesetzt wurde. Zum anderen werden wesentliche Effekte der
neoadjuvanten Therapie, wie auf die Gesamtmortalität oder auf das Auftreten von Rezidiven,
erst in der adjuvanten Behandlungsphase erfasst. Auf Basis des vorliegenden 1. Datenschnittes
ist daher eine adäquate Abwägung des Nutzens und Schadens und damit eine Bewertung des
Zusatznutzens von Pertuzumab/Trastuzumab nicht möglich.

Unterschiedliche adjuvante Therapien in den Behandlungsarmen
Nach der Operation und einer 9-wöchigen adjuvanten Chemotherapie mit FEC erhielten die
Patientinnen entsprechend ihrer Randomisierung im Interventionsarm Pertuzumab und
Trastuzumab und im Vergleichsarm Placebo und Trastuzumab. Aufgrund der unterschiedlichen
Therapien in der adjuvanten Phase könnte ein beobachteter Effekt nicht mehr eindeutig auf den
neoadjuvanten Einsatz von Pertuzumab/Trastuzumab zurückgeführt werden, sondern würde
potenziell auch durch den adjuvanten Einsatz von Pertuzumab/Trastuzumab beeinflusst. Es ist
somit unklar, welche Fragestellung in der Studie bearbeitet wird (neoadjuvant oder adjuvant).
Die Studie PEONY erlaubt daher auch beim Vorliegen des finalen Datenschnitts keine Aussage
über den Zusatznutzen von Pertuzumab/Trastuzumab im neoadjuvanten Einsatz bei
Patientinnen mit HER2-postitivem lokal fortgeschrittenem oder frühem Mammakarzinom mit
hohem Rezidivrisiko.

Weitere Limitationen der Studie PEONY
Die Therapie in der Studie PEONY wurde – wie in der Studie NeoSphere – in eine neoadjuvante
und einen adjuvante Phase aufgeteilt. Gemäß nationaler und internationaler Leitlinien wird
jedoch von einer Aufteilung der Therapie abgeraten [18,19]. Zudem wird auch der Einsatz von
5-Flurorouracil als Teil des FEC-Therapieregimes nicht empfohlen, da dessen zusätzlicher
Einsatz einerseits nicht zu einer Verbesserung der Prognose führt und andererseits die Toxizität
erhöht [18]. Docetaxel wurde in der neoadjuvanten Therapie zudem in einer Dosis von
75 mg/m2 eingesetzt. Gemäß Fachinformation wird bei der Anwendung in Kombination mit
Trastuzumab bzw. Pertuzumab jedoch eine Dosis von 100 mg/m2 empfohlen [20-22].

Neue Aspekte zur Studie NeoSphere
Relevanz des Endpunkts pathologische Komplettremission
Der pU reicht für die vorliegende Nutzenbewertung die Ergebnisse der Studie NeoSphere ein,
die bereits im Rahmen der Nutzenbewertung der freien intravenösen Kombination von
Pertuzumab und Trastuzumab vollständig bewertet wurde (Nutzenbewertung A15-34). Der pU
leitet für die vorliegende Nutzenbewertung aufgrund der positiven Effekte im Endpunkt
pathologische Komplettremission einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen ab. Wie
bereits in der Nutzenbewertung der freien intravenösen Kombination (Abschnitt 2.7.2.4.3 der

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Nutzenbewertung A15-34) beschrieben wird der Endpunkt pathologische Komplettremission
nicht als patientenrelevant angesehen. Zudem ist die vom pU zitierte kürzlich erschienene
Metaanalyse [23] nicht geeignet die Surrogatvalidität der pathologischen Komplettremission
für die Endpunkte Gesamtüberleben und ereignisfreies Überleben nachzuweisen, weil die
Arbeit lediglich eine Assoziation von pCR und patientenrelevanten Endpunkten auf
individueller Ebene beschreibt und keine Korrelation von Effekten. Der Endpunkt
pathologische Komplettremission wird für die vorliegende Nutzenbewertung daher nicht
eingeschlossen.

Einsatz von 5-Fluorouracil
In der Studie NeoSphere wurde postoperativ ein FEC-Therapieschema eingesetzt. Der Einsatz
von 5-Fluorouracil wird im Rahmen einer anthrazyklinbasierten Chemotherapie in Leitlinien
nicht aufgeführt [19] oder es wird sogar davon abgeraten, da dessen zusätzlicher Einsatz
einerseits nicht zu einer Verbesserung der Prognose führt und andererseits die Toxizität erhöht
[18]. Neben der in der Nutzenbewertung der freien intravenösen Kombination beschriebenen
Limitationen (Einsatz von Anthrazyklinen parallel zu Trastuzumab, Aufteilung der Therapie in
eine neoadjuvante und eine adjuvante Phase) stellt der Einsatz von 5-Fluorouracil eine
Einschränkung in der Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen
Versorgungskontext dar.

Unerwünschte Ereignisse der unterschiedlichen Darreichungsformen
Für die vorliegende Nutzenbewertung soll der Zusatznutzen der subkutanen Fixkombination
von Pertuzumab/Trastuzumab bewertet werden. Grundsätzlich werden die Ergebnisse der
Studie NeoSphere auf die vorliegende Fragestellung übertragen. Insbesondere für UE wurde
die Übertragung geprüft. Die Ergebnisse der Studie NeoSphere bilden ausschließlich UEs der
freien intravenösen Darreichungsform ab. Gegebenenfalls könnte das Nebenwirkungsprofil
einer subkutanen Gabe davon abweichen. Dies gilt beispielsweise für unerwünschte Ereignisse,
die direkt auf die Art der Anwendung zurückzuführen sind (z. B. Reaktionen an der
Injektionsstelle oder infusionsbedingte Reaktionen). Die Ergebnisse der Studie FeDeriCa
zeigen jedoch, dass die Nebenwirkungsprofile der beiden Darreichungsformen größtenteils
vergleichbar sind. Dies betrifft insbesondere die Gesamtraten der schwerwiegenden
unerwünschten Ereignisse (SUEs), schweren UEs und Abbrüche wegen UEs sowie kardiale
UEs und die meisten häufig auftretenden nicht schweren / nicht schwerwiegenden UEs. Die
Ergebnisse zu unerwünschten Ereignissen der Studie NeoSphere können daher auf die
subkutane Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab übertragen werden.

Fazit
Für die Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) liegen ausschließlich Ergebnisse
der bereits in der Nutzenbewertung A15-34 bewerteten Studie NeoSphere vor, in der die freie
intravenöse Kombination aus Pertuzumab und Trastuzumab untersucht wurde. Die Ergebnisse
der Studie NeoSphere können aufgrund der nachgewiesenen Bio- und Wirkäquivalenz der
beiden Darreichungsformen auf die subkutane Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab

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übertragen werden. Die zuvor genannten neuen Aspekte zur Studie NeoSphere haben keine
Auswirkungen auf das Ergebnis der Nutzenbewertung.

2.4   Ergebnisse zum Zusatznutzen
Für die Nutzenbewertung von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) liegen ausschließlich die in der
Nutzenbewertung der freien intravenösen Kombination bereits bewerteten Daten vor. Die
Ergebnisse sind in der ersten Nutzenbewertung (A15-34) in Abschnitt 2.4 dargestellt und
werden in der vorliegenden Nutzenbewertung nicht erneut aufgeführt.

2.5   Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
Tabelle 6 stellt zusammenfassend das Ergebnis der Bewertung des Zusatznutzens von
Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie dar.

Tabelle 6: Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.) in Kombination mit Chemotherapie –
Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens
Indikation                          Zweckmäßige                         Wahrscheinlichkeit und Ausmaß
                                    Vergleichstherapiea                 des Zusatznutzens
Neoadjuvante Behandlung von         ein Therapieschema, Trastuzumab,    Anhaltspunkt für einen geringeren
erwachsenen Patientinnen und        ein Taxan (Paclitaxel oder          Nutzen
Patienten mit HER2-positivem        Docetaxal) und ggf. ein
lokal fortgeschrittenem,            Anthrazyklin (Doxorubicin oder
entzündlichem oder frühem           Epirubicin)c enthaltend
Mammakarzinom mit hohem
Rezidivrisikob
a. Dargestellt ist die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie.
b. In die Studie NeoSphere wurden nur Patientinnen und Patienten mit einem ECOG-PS von 0 oder 1
    eingeschlossen. Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patientinnen und Patienten mit einem
    ECOG-PS ≥ 2 übertragen werden können.
c. Die Durchführung eines anthrazyklinhaltigen Therapieprotokolls ist unter Berücksichtigung der
    kardiovaskulären Risiken abzuwägen. Trastuzumab soll dabei nicht in Kombination mit Anthrazyklinen
    angewendet werden, sondern sequenziell in Kombination mit einem Taxan. Die kardialen Funktionen sind
    engmaschig zu überwachen.
ECOG-PS: Eastern Cooperative Oncology Group Performance Status; G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss;
HER2: Humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2; pU: pharmazeutischer Unternehmer

Zusammenfassend gibt es für Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem lokal
fortgeschrittenem, entzündlichem oder frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko
einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Pertuzumab/Trastuzumab (s. c.)
gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dieser geringere Nutzen wird aufgrund eines
negativen Effekts im Endpunkt Abbruch wegen UEs (Endpunktkategorie schwerwiegende /
schwere Nebenwirkungen, insbesondere Herzerkrankungen) abgeleitet (siehe A15-34
Abschnitt 2.5). Diese Aussage gilt jedoch ausschließlich für die in der Studie NeoSphere
untersuchten Therapieregime. Die Übertragbarkeit der Studienergebnisse auf den deutschen
Versorgungskontext ist fraglich.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)                              - 11 -
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Die oben beschriebene Einschätzung weicht von der des pU ab, der auf Basis der Studie
NeoSphere einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen ableitet.

Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Zusatznutzen stellt einen Vorschlag des
IQWiG dar. Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

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3     Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie Kosten der Therapie

3.1     Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch
        bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3 B, Abschnitt 3.2)
Die Angaben des pU zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
Zusatznutzen befinden sich in Modul 3 B (Abschnitt 3.2) des Dossiers.

3.1.1    Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation
Der pU stellt die Erkrankung Mammakarzinom nachvollziehbar und plausibel dar.

Die Zielpopulation charakterisiert der pU in Übereinstimmung mit dem vorliegenden
Anwendungsgebiet der Fachinformation von Pertuzumab/Trastuzumab [22] als neoadjuvant
behandelbare Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem lokal fortgeschrittenem,
entzündlichem oder frühem Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko. Gemäß Fach-
information von Pertuzumab/Trastuzumab ist die Zielpopulation zusätzlich auf Erwachsene
beschränkt.

3.1.2    Therapeutischer Bedarf
Laut pU ist der therapeutische Bedarf in der neoadjuvanten Behandlung des HER2-positiven
Mammakarzinoms nach wie vor hoch: Von den Patientinnen und Patienten mit Therapie-
ansprechen in der Neoadjuvanz erreichen nicht alle eine pathologische Komplettremission und
jede 4. Patientin versterbe innerhalb von 5 Jahren.

3.1.3    Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation
Der pU stellt sowohl eine Herleitung zur aus seiner Sicht plausibelsten Anzahl als auch eine
Herleitung zur Spanne der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der Zielpopulation der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. In der vorliegenden Bewertung wird aus-
schließlich die Herleitung der Spanne dargestellt und kommentiert, da in dieser – wie auch vom
pU angegeben – Unsicherheiten berücksichtigt werden und die aus Sicht des pU plausibelste
Anzahl innerhalb der Spanne liegt.

Der pU schätzt die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation über
mehrere Schritte, die in Tabelle 7 zusammengefasst dargestellt sind und anschließend
beschrieben werden.

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Tabelle 7: Schritte des pU zur Ermittlung der Anzahl der Patientinnen und Patienten in der
GKV-Zielpopulation
Schritt Vorgehen des pU                                                      Anteil      Ergebnis
                                                                             [%]         (Patientenzahl)a
1       Mammakarzinom-Neuerkrankungen in Deutschland im Jahr 2021            –           70 447
2       Patientinnen und Patienten mit Tumorstadium M0 und T2, T3 oder T4b 36,0–40,0a 25 374–28 191c
3       Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Mammakarzinom          12,1–13,9a 3060–3924
4       Patientinnen und Patienten in der GKV                                87,8a       2688–3447
a. Die Berechnung basiert auf ungerundeten Werten, angegeben hingegen sind gerundete Werte.
b. gemäß pTNM-Klassifikation
c. eigene Berechnung auf Basis der Angaben des pU
GKV: gesetzliche Krankenversicherung; HER2: Humaner epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor 2; pTNM-
Klassifikation: pathologische Tumor-Lymphknoten-Metastasen-Klassifikation; pU: pharmazeutischer Unter-
nehmer

Schritt 1: Mammakarzinom-Neuerkrankungen in Deutschland im Jahr 2021
Den Angaben des pU zufolge wurden basierend auf der Vorgehensweise des Robert Koch-
Instituts (RKI) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V.
(GEKID) die bundesweiten geschlechts- und altersgruppenspezifischen Inzidenzraten des
Mammakarzinoms für die Jahre 2017 bis 2026 prognostiziert:

   Die Inzidenzraten der 50- bis 74-jährigen Frauen des Jahres 2016 wurden laut pU
    konstant fortgeschrieben. Der pU begründet dies damit, dass der transiente Effekt der
    Einführung des Mammografie-Screenings nicht überproportional berücksichtigt werden
    solle.
   Die Inzidenzraten der verbleibenden Altersgruppen und aller Altersgruppen der Männer
    wurden laut pU anhand einer Joinpoint-Regressionsanalyse vorhergesagt. Der pU gibt an,
    dass für diese Altersgruppen die Inzidenzraten der Jahre 1999 bis 2016 als Basisdatensatz
    dienten und die mittlere jährliche Veränderung beginnend im Jahr 2017 bis ins Jahr 2026
    fortgeschrieben wurde.

Anschließend wurden den Angaben des pU zufolge für das Jahr 2021 die dafür vorhergesagten
Inzidenzraten mit den durch das Schätzverfahren G1-L2-W2 ermittelten Bevölkerungszahlen
des Statistischen Bundesamtes nach Geschlecht und Altersgruppen multipliziert. Insgesamt
schätzt der pU eine Anzahl von 70 447 Mammakarzinom-Neuerkrankungen in Deutschland im
Jahr 2021. Diese Schätzung liegt in einer vergleichbaren Größenordnung wie die vom RKI für
das Jahr 2020 prognostizierte Anzahl von 70 450 Mammakarzinom-Neuerkrankungen in
Deutschland (eigene Berechnung auf Basis der Prognose des RKI: 69 700 Frauen und 750
Männer [24]).

Schritt 2: Patientinnen und Patienten mit Tumorstadium M0 und T2, T3 oder T4
Das Anwendungsgebiet ist gemäß Fachinformation beschränkt auf das lokal fortgeschrittene,
entzündliche oder frühe Mammakarzinom mit hohem Rezidivrisiko [22]. Der pU

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Pertuzumab/Trastuzumab (Mammakarzinom, neoadjuvant)                                28.04.2021

operationalisiert dies über die ausschließliche Berücksichtigung von Patientinnen und Patienten
mit nicht fernmetastasierten Tumoren (M0) im Stadium T2, T3 oder T4 gemäß pathologischer
Tumor-Lymphknoten-Metastasen(pTNM)-Klassifikation.

Den Anteil von Patientinnen mit Tumorstadium M0 und T2, T3 oder T4 (38,0 %) an allen
Patientinnen mit pTNM-Klassifikation zum Diagnosezeitpunkt ermittelt der pU auf Basis von
Daten des Tumorregisters München (TRM) [25] zu den Diagnosejahrgängen 1998 bis 2017.
Der pU gibt korrekt an, dass für 4,2 % der Patientinnen Angaben nach pTNM-Klassifikation
fehlen. Vor diesem Hintergrund variiert der pU den oben genannten Anteilswert um ±2
Prozentpunkte. Die sich daraus ergebende Spanne (36,0 % bis 40,0 %) multipliziert der pU mit
dem Ergebnis aus Schritt 1.

Schritt 3: Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem Mammakarzinom
Für die untere Grenze des Anteilswerts für das HER2-positive Mammakarzinom zieht der pU
eine Publikation von Rüschoff et al. [26] zu einer vom pU unterstützten Biomarker-Studie
heran. Von 15 332 Proben aus den Jahren 2013 und 2014 war für 738 Proben das Tumorstadium
M0 bekannt. Bei diesen Proben betrug der Anteil mit HER2-Positivität 12,1 %.

Für die obere Grenze zieht der pU eine Auswertung von Schrodi et al. [27] zu Daten des TRM
heran. Diese umfasst Angaben zum Subtyp und zum Fernmetastasenstatus bei 32 450
Patientinnen mit einem invasiven Mammakarzinom, diagnostiziert in den Jahren 2004 bis 2015.
Auf Basis der Auswertung für Patientinnen mit Tumorstadium M0 ermittelt der pU für die
HER2-Positivität einen Anteilswert von 13,9 %.

Der pU multipliziert die Werte beider Grenzen mit dem Ergebnis aus Schritt 2.

Schritt 4: Patientinnen und Patienten in der GKV
Unter Berücksichtigung eines erwarteten GKV-Anteils unter den Betroffenen von 87,8 %
[28,29] ermittelt der pU eine Anzahl von 2688 bis 3447 Patientinnen und Patienten in der GKV-
Zielpopulation.

Bewertung des Vorgehens des pU
Das Vorgehen des pU ist rechnerisch weitgehend nachvollziehbar. Es entspricht methodisch im
Wesentlichen seinem Vorgehen im Dossier aus dem Jahr 2015 zu Pertuzumab im gleichen
Anwendungsgebiet [30]. Dementsprechend gelten die damaligen Unsicherheiten auch für die
aktuelle Herleitung der Patientenzahlen durch den pU und werden im Folgenden beschrieben.

Zu Schritt 2
Einerseits umfasst die Operationalisierung des lokal fortgeschrittenen, entzündlichen oder
frühen Mammakarzinoms mit hohem Rezidivrisiko durch die ausschließliche Berücksichtigung
von Patientinnen und Patienten mit Tumorstadium M0 und T2, T3 oder T4 nicht alle
Patientinnen und Patienten des Anwendungsgebiets. Beispielsweise kann der S3-Leitlinie der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.

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(AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe (DKH)
[19] zufolge ein lokal fortgeschrittenes Mammakarzinom auch bei den Stadien cN2 und cN3 –
ohne explizite Einschränkung auf ein Tumorstadium ≥ T2 – vorliegen.

Andererseits führt die Operationalisierung des pU dazu, dass alle Patientinnen und Patienten
mit frühem Mammakarzinom ab dem Tumorstadium ≥ T2 eingeschlossen werden, obwohl
gemäß Fachinformation [22] bei frühem Mammakarzinom neben der Tumorgröße auch das
Grading, der Hormonrezeptorstatus und Lymphknotenmetastasen berücksichtigt werden sollen.

Es ist unklar, ob sich aus der Operationalisierung insgesamt eine relevante Unter- oder Über-
schätzung der Spanne des Anteilswerts (36,0 % bis 40,0 %) ergibt.

Vergleich mit Patientenzahlen aus dem früheren Verfahren im gleichen Anwendungsgebiet
Im Dossier aus dem Jahr 2015 zu Pertuzumab im gleichen Anwendungsgebiet [30] hat der pU
für die GKV-Zielpopulation eine Spanne (2909 bis 4850 Patientinnen und Patienten)
hergeleitet, die höher liegt als die Spanne im aktuellen Dossier zu Pertuzumab/Trastuzumab
(2688 bis 3447 Patientinnen und Patienten). Die Gründe dafür sind

   eine für das Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2015 vom pU niedrigere prognostizierte
    Anzahl an Mammakarzinom-Neuerkrankungen in Deutschland, die allerdings in einer
    vergleichbaren Größenordnung wie die Prognose des RKI für das Jahr 2020 liegt,
   eine nun datengestützte obere Grenze von 13,9 % für die HER2-Positivität im Gegensatz
    zur angenommenen oberen Grenze von 18 % im früheren Verfahren sowie
   ein für das Jahr 2021 angenommener und im Vergleich zum früheren Verfahren etwas
    niedriger liegender GKV-Anteil (87,8 % gegenüber 89,0 %).

Zusätzlich liegt der nun hergeleiteten Spanne eine aktuellere und breitere Datenbasis
(Berücksichtigung aktuellerer Diagnosejahre sowie höhere Fallzahl) zum Anteil der
Patientinnen und Patienten mit Tumorstadium M0 und T2, T3 oder T4 zugrunde.

In der Gesamtschau basiert die im vorliegenden Verfahren vom pU hergeleitete Anzahl der
Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation auf einer im Vergleich zum früheren
Verfahren besseren und aktualisierten Datenlage. Die Anzahl ist – unter Annahme der vom pU
vorgenommenen Operationalisierung des lokal fortgeschrittenen, entzündlichen oder frühen
Mammakarzinoms mit hohem Rezidivrisiko (siehe jedoch auch Bewertung zu Schritt 2) – in
einer weitgehend plausiblen Größenordnung.

Zukünftige Änderung der Anzahl der Patientinnen und Patienten
Der pU geht davon aus, dass die Anzahl der Patientinnen und Patienten in der Zielpopulation
von 3060 bis 3924 im Jahr 2021 nahezu unverändert bleibt und 3064 bis 3929 im Jahr 2026
beträgt (jeweils vor Veranschlagung eines GKV-Anteils).

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3.1.4     Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem
          Zusatznutzen
Zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen siehe
Tabelle 8 in Verbindung mit Tabelle 9.

3.2     Kommentar zu den Kosten der Therapie für die GKV (Modul 3 B, Abschnitt 3.3)
Die Angaben des pU zu den Kosten der Therapie für die GKV befinden sich in Modul 3 B
(Abschnitt 3.3) des Dossiers.

Der G-BA hat die folgende zweckmäßige Vergleichstherapie benannt:

      ein Therapieschema; Trastuzumab, ein Taxan (Paclitaxel oder Docetaxel) und ggf. ein
       Anthrazyklin (Doxorubicin oder Epirubicin) enthaltend.

Der G-BA weist darauf hin, dass Trastuzumab dabei nicht in Kombination mit Anthrazyklinen
angewendet werden soll, sondern sequenziell in Kombination mit einem Taxan.

Der pU liefert für den Wirkstoff Trastuzumab zur intravenösen (i. v.) Anwendung Angaben für
das originale sowie für 1 biosimilares Präparat. Im Folgenden werden ausschließlich die
Angaben des pU zum biosimilaren Präparat dargestellt und kommentiert, da es sich dabei um
die wirtschaftlichere Option bei gleicher Zweckmäßigkeit handelt. Weiterhin liefert der pU
Angaben zu 1 Trastuzumab-Präparat zur subkutanen (s. c.) Anwendung, die ebenfalls
dargestellt und kommentiert werden.

Vom pU dargestellte Therapieregime
Der pU stellt entsprechend den Tragenden Gründen des G-BA zu Pertuzumab aus dem Jahr
2016 [11] sowohl für Pertuzumab/Trastuzumab als auch für Trastuzumab im Rahmen der
zweckmäßigen Vergleichstherapie jeweils Kombinationen mit entweder

      Docetaxel oder
      Paclitaxel oder
      Docetaxel + Doxorubicin oder
      Paclitaxel + Doxorubicin oder
      Docetaxel + Epirubicin oder
      Paclitaxel + Epirubicin

dar.

Für die vorliegende Bewertung werden die vom pU angegebenen Therapieprotokolle mit den
Angaben in den Fachinformationen abgeglichen. Ist den Fachinformationen für das jeweilige

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