Pfingsten 23 - 30. Mai 2021 - Voraussetzung: OWD, CMAS* o.ä. mit mind. 30 geloggten Tauchgängen - OUT / IN Dive Equipment
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Seite 1 von 8 Ägypten – Daedalus, St. Johns, Fury, Elphinstone Pfingsten 23. – 30. Mai 2021 Voraussetzung: OWD, CMAS* o.ä. mit mind. 30 geloggten Tauchgängen. Tauchen mit den Zollis & Bernie, euer TL von den “Lion Divers” ALLGEMEINES Contessa Mia: ein tolles Safariboot mit schöner Innenausstattung und großer Tauchplattform. 34m lang, 7,5m breit, Platz für 24 Personen in zwölf Doppelkabinen (acht im Unterdeck, vier auf dem Hauptdeck, zwei davon mit Doppelbetten, sonst einzeln stehende Betten) mit eigenen Bädern und Klimaanlagen. Ein großräumiger Salon mit moderner Audio- und Videoanlage und herrlichem Rundumblick auf glitzernde Wellen. Zudem: Schatten- und Sonnendeck. Voraussichtlicher Wochenablauf: 1. Tag: Ankunft, Transfer, rauf aufs Boot, ankommen, Empfangscocktail, vertraut werden mit dem Schiff, Kabinen beziehen, eingewöhnen, akklimatisieren, Kaffee- oder Teetrinken, Abendessen, Besprechung Wochenablauf. 1. Nacht im Hafen. 2. Tag: Tauchausrüstung vorbereiten, Abfahrt. Einweisung, ein Tauchgang am Vormittag, einer am Nachmittag, evt. Nachttauchgang, dazwischen essen, lesen, schlafen, sich austauschen, beisammen sein, alleine sein (vier Decks machen’s möglich). 3.-6. Tag: Early morning Tauchgang, Vormittags- / Nachmittagstauchgang (in den Marineparks sind Nachttauchgänge nicht erlaubt); dive, eat, sleep, repeat. Fahrten zwischen den Inseln in der Dämmerung und nachts. 7. Tag: Early morning Tauchgang, Vormittagstauchgang, am frühen Nachmittag geht’s zurück in den Hafen. 8. Tag: Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Seite 2 von 8 Schiff: MY Contessa Mia ein Safari - Schiff mit toller Crew u. guter Verpflegung Zeitraum: So. 23.05. – So. 30.05.2021 (je nach Flugplan, Stuttgart oder München So. – So.) Route: Daedalus, St. Johns, Fury Shoals, Elphinstone eine besonders abwechslungsreiche Tour Abfahrtshafen: Port Ghaleb, Ankunftshafen: Port Ghaleb Zusatzkosten Schiff: 225,00 Euro pro Person *1) (*1) Treibstoffkostenzuschlag, Hafengebühren, Tauchgebühren, Flughafenhandling Zielgebiet und Visum). Preis Tauchkreuzfahrt: ab 01.01.2021 (wenn Plätze noch verfügbar ) 1.079,00 Euro pro Person. Frühbucherpreis der Tauchkreuzfahrt, anstatt 1.079 EUR nur: 899,00 Euro p/Person/Woche. Frühbucher – Gesamtpreis (inklusive Zusatzkosten*1): 1.124,00 Euro p/Person/Woche. Aufpreis für Hauptdeckkabine Nr. 9 und 10: 50,00 Euro p/Person/Woche. Aufpreis für Hauptdeckkabine mit Doppelbett Nr. 11 und 12: 150,00 Euro p/Person/Woche. Im Preis inbegriffen: Transfers ab/an Flughafen Hurghada oder Marsa Alam, Unterbringung in halber Doppelkabine, (abhängig vom Belegungsplan des Bootes letzte Nacht an Bord oder im 4-Sterne Hotel), Vollpension, Tee, Kaffee, Mineralwasser, Softdrinks; 3 - 4 Tauchgänge täglich (2-3 Tauchgänge am letzten Tag, kein Tauchen am An- und Abreisetag), Tauchguide, Flaschen (Aufpreis für eine 15 Liter Flasche 35,- € pro Woche) und Blei. Nitrox kostenlos. Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 r des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nicht im Preis inbegriffen: Flüge*2. Equipment außer Flaschen und Blei. Alkohol und Trinkgelder (empfohlen sind 75,00 Euro/Gast für Crew und 25,00 Euro/Gast für Diveguides). *2 Gute Flüge mit angenehmen Flugzeiten von z. B. STR – RMF oder MUC - RMF für 2021, sind derzeit noch nicht buchbar. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Seite 3 von 8 Hauptriffe der Tour (wetterabhängig) Daedalus: Leicht am Leuchtturm zu erkennendes Riffplateau mitten im Roten Meer. Das „Daedalus“ bietet bis auf 600 Meter abfallende Steilwände mit prachtvollen Gorgonien und häufigen Begegnungen mit Großfischen. Der obere Bereich des Riffs ist ein herrlich bewachsener Korallengarten. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Seite 4 von 8 St. Johns: Die abwechslungsreichen Riffe der St. John´s Gruppe liegen weit im Süden, hinter Port Berenice und gehören zum größten Riffplateau nördlich vom Sudan. Die Riffwände bersten vor Leben. Mögliche Tauchplätze sind Abu Galawa, Sha‘ab Claudia, Sataya Gota Kebir, St. Johns Gota Kebir, St. Johns Gota Soraya, Habili Ali, Umm Aruk, Habili Jaffar, Paradise Reef, Sirnaka. Immer Chancen auf Großfische, Longimani schauen gerne mal vorbei. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Seite 5 von 8 Die Fury Shoals: eine Gruppe von etwa 20 Riffen verteilt auf eine Länge von 20 km, 15km nördlich von Ras Banas gelegen. Vielfältige Korallenblöcke mit einfach zu betauchenden Gebieten aber auch mit drop offs, wie z.B. dem traumhaften Shaab Maksour. Shaab Maksour: herrliches drop-off Riff am südlichen Rand der Fury Shoals. Empfehlenswert ist das Südplateau mit zwei wunderbar bewachsenen Blöcken, die auf etwa 17m Tiefe auf dem Plateau sitzen. Dieses endet in etwa 35m Tiefe. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Seite 6 von 8 Elphinstone: Das 'Elphinstone' gehört nach wie vor zu den schönsten Riffen Ägyptens. Allein die Nord- und die Südspitze des Riffs lohnen ausgedehnte Tauchgänge. Dazu kommt die Möglichkeit, jeweils einen Driftdive auf der Land- und der Seeseite des Riffs zu machen – je nach Strömung und Wetterverhältnissen. Großfischbegegnungen sind sehr wahrscheinlich. Oft gibt's Weißspitzenhochseehaie sozusagen zum Anfassen! Elphinstone Noch Fragen? Voraussetzung für diese Tauchsafari, die einiges an Highlights zu bieten hat: PADI-OWD -- CMAS * -- SSI-OWD mit mind. 30 geloggten Tauchgängen. Während der Tauchsafari kann, da Tauchlehrer mit an Bord sind, der PADI – AOWD – Kurs und der Nitrox – Kurs, nach zeitiger Anmeldung bei “Lion-Divers“ Bernd Wildenstein, absolviert werden. Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.de
Stand: 01.05.2020 Seite 7 von 8 Unverbindliche Frühbucher - Reiseanmeldung: Bis spätestens 31.Dezember 2020 mit € 180,00 PreisVorteil. WICHTIG : Es gibt derzeit noch keine genauen Flugzeiten "Direkt - Flug STR - RMF oder MUC - RMF vom So. den 23. bis So. den 30. Mai 2021" nach Ägypten Marsa Alam. Zurück an das vermittelnde Reisebüro: Zur Info: OUT / IN Dive Equipment In dieser Pauschalreise inklusiv: Tauchsport - Fachgeschäft & Reisebüro Für Flug + Transfers + Tauchsafari und deren Leistungen Inh. Robert Zollikofer wird der gesetzliche Sicherungsschein gemäß § 651 k, Kirschenweg 10 über die R+V mit der Buchungsbestätigung ausgestellt. (Gesetzliche Kundengeldabsicherung) D- 88410 Bad Wurzach - Hauerz Tel. 07568 / 96 05 51, Fax: 07568 / 96 05 52, mobil: 0175 / 2 73 49 37, E-Mail: OUT_IN_DiveEquipment@t-online.de Ja, ich bin bei der Ägypten-Tauchkreuzfahrt "Daedalus, St. Johns, Fury, Elphinstone" in der 1. Pfingstwoche mit dabei! Ab Airport Marsa Alam, auf der "MY Contessa Mia“ von So. den 23. bis So. den 30. 05. 2021 Reise-Teilnehmer/in Bitte in Druckbuchstaben Teilnehmer/in 1 Teilnehmer/in 2 Vorname(n), so. wie im Reisepass (elektr. Teil unten) > > Nachname (n), so. w. im Reisepass (elektr. Teil unten) > > Tauchsport–Gepäck mit d. Airline 2 Strecken online-Anmeldung wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein 15-Liter-Flasche Aufpreis ca. 35,- € pro Woche wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein Nitrox - Brevet mit 12L Flasche 0,- € p. Woche vorhanden ja nein vorhanden ja nein 15-L-Nitrox Flasche m. Brevet ca. 35,- € p. Woche wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein Ich habe mind. d. Grundtauchschein z.B. CMAS* / SSI OWD / PADI OWD u. 30 geloggte Tauchgänge Anschrift: Teilnehmer/in 1: Teilnehmer/in 2: Vorname (n) ......................................................Geburtsdatum:......................................I.......................................... Nachname:.........................................................Reisepass Nr.:......................................I.......................................... Straße: :.........................................................Reisepass gültig bis:...............................I.......................................... PLZ :..........................Ort:.................................................................................................................................. Erreichbarkeit: Tel: e-Mail: Unverbindliche z. B. Kabine mit Aufpreis, Essen etc. Bitte hier eintragen: Sonderwünsche Voraussichtlicher Frühbucher-Gesamt-Preis m. Flug u. Zusatzkosten Schiff ab € 1749,-- p/Person ½ Kabine z. B. Anzahlung: 350,-- € sofort nach der Reise-Bestätigung in bar, o. p. Überweisung z. B. Restzahlung: 1399,-- € spätestens zum 07. April 2021 in bar, o. p. Überweisung Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritt- u. Auslandskranken - Versicherung empfohlen. X= Gerne wird hier ein Angebot erstellt. Wenn ja, ab der Reisebestätigung sinnvoll. ja nein Reisepreis-Rückvergütungen sind nicht möglich, auch nicht, von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen, da Vollcharter, s. a R B. Jeder Teilnehmer versichert, dass ein gültiges Tauchtauglichkeitszeugnis, nicht älter als 2 Jahre, bzw 1 Jahr, (bis 18 u. ab 40), vorliegt. Mindestanforderungen s. Flyer. Jede/r taucht auf eigene Gefahr und Verantwortung / bzw. nach Anweisung des Tauchlehrers / Guides. Unv. Vorab - Reiseanmeldung: Teilnehmer/in 1 Teilnehmer/in 2 Bis die Flugpreise u.Flugzeiten fest stehen. Bitte in Druckbuchstaben. Bitte in Druckbuchstaben. Datum:...................................... > > Unverbindliche Unterschriften: "bis zur Bekanntgabe der Flüge" Nach Bekanntgabe der Flüge, wird nochmals nachgefragt, ob die unverbindliche Buchung zur Festbuchung werden soll.
Allgemeine Reisebedingungen als Veranstalter u. Reisevermittler, Stand 01.05.2020 OUT / IN Dive Equipment Tauchsportfachgeschäft & Reisebüro Anhang Seite 8 von 8 Robert Zollikofer. Kirs Kirschenweg 10 D- 88410 Bad Wurzach mit den Seiten 1 - 4 Kirschenweg 10, D- 88410 Bad Wurzach EISEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung, Reisebestätigung und Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter, für den OUT / IN Dive Equipment z. Teil auch nur als Reisevermittler auftritt, den Abschluss eines Reisevertrages, für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechen-de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reise-vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter, wie z. Bsp. EXPLORER-Reisen zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für Dauer von 4 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dessen Grundlage zustande, wenn innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die Reise angetreten wird. Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, wird extra ausgehändigt. 2. Zahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung sind mindestens 20 % bis höchstens 40% des Reisepreises für jeden Reisenden zu zahlen. Der verbleibende Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tage, bei Spezialreisen 60 Tage, wie z. Bsp. einer Abenteuerreise, einer Tauchsafari, vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter / Rechnungssteller eingegangen sein. Der Rechnungs-steller kann auch im Auftrag eines Reiseveranstalters, wie z. Bsp. EXPLORER-Reisen, der Reisevermittler OUT / IN Dive Equipment sein. Die Reisedokumente werden dem Reisenden erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt, dann entweder direkt vom Reiseveranstalter, oder von OUT / IN Dive Equipment als Reiseveranstalter / Reisevermittler. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung des jeweiligen Reisever- anstalters. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter. Werden keine Sicherungsscheine zur Kundengeldabsicherung durch den Veranstalter ausgestellt, ist OUT / IN Dive Equipment als Vermittler außen vor und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. 4. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter kann bis 21 Tage vor Reiseantritt den Reisepreis erhöhen, sofern die Erhöhung der Beförderungskosten, öffentliche Belastungen, Flughafengebühren oder Wechselkurse erheblich sind und dies erforderlich machen. Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ist eine solche Erhöhung höher als 10%, so kann der Reisende kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Dies ist unverzüglich geltend zu machen. 5. Stornierung, Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden, Ersatzperson Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag durch Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter zurücktreten. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessen Ersatz für seine Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch bei Rücktritt durch eine Stornorechnung pauschalieren: Folgeseite 2
Seite 2 a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % b) ab 89. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % c) ab 21. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % e) ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 95 % f) ab 2. und am Abreisetag 100 % Bei Tauchsafaris, Abenteuerreisen, Bausteinreisen, Gruppenreisen etc. gelten besondere Stornobedingungenab ab der Buchung: a.) bis 120 Tage vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis b) ab 119 bis 30 Tage vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis c) ab 29. Tag vor Reiseantritt 100 % vom Reisepreis Bei Tauchsafaris mit Vollcharter: a.) da es sich hier um einen Vollcharter handelt und der Reisepreis aus den allen Teilnehmern kalkuliert ist, fallen ab der Buchungsbestätigung mit einem Rücktritt 100 % Stornokosten an. b.) Reisepreis-Rückvergütungen sind bei Schiffs - Vollcharter nicht möglich, auch nicht, von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisepauschalvertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende haftet gesamtschuldnerisch für den gesamten Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Teilleistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, wird der Reiseveranstalter bei den in Frage gekommenen Leistungsträgern um eine angemessene Erstattung nachsuchen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat der Reiseveranstalter den Kunden hiervon zu unterrichten. Anstelle des Rücktritts oder Kündigung kann die Reise gegen entsprechenden, insbesondere flugtariflichen Aufpreis durchgeführt werden, sofern der Reisende hierzu seine Einwilligung erklärt. Folgeseite 3
Seite 3 c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umständen nachweist und den Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. 8. Aufhebung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen ein angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Verpflichtung enthält, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der eigenen Leistungsbeschreibungen d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen 9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu ihr eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung in einem solchen Fall richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. 10. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringen einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Die Ersatzleistung(en) kann der Reisende nur ablehnen, wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreisen nicht mehr gewährleistet ist. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder Folgeseite 4
Seite 4 b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist 11.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal (nur für Flüge nach USA und Kanada). Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. 11.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen zu deren Behebung mitzuwirken und sie gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 13. Verjährung Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 13.1.Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbartem ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt die Vertretung des jeweiligen Ziellandes Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages, des jeweiligen Reiseveranstalters zur Folge. OUT / IN Dive Equipment stellt als Vermittler keine Reise-Sicherungsscheine zur Kundengeldabsicherung aus. Stand 27.September 2019 OUT / IN Dive Equipment Tauchsport & ReisenInh.. Robert Zollikofer. Kirschenweg 10, D- 88410 Kirschenweg 10 D- 88410 Bad Wurzach, UST.-IdNr. DE214608646 Wichtige Hinweise: Nach den Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters sind Sie vor Reisebeginn nur zu folgenden Zahlungen verpflichtet: Für Anzahlungen: Bis zu 40% des Reisepreises, und für weitere Zahlungen: frühestens 60 Tage vor dem aus der Buchungsbestätigung ersichtlichen Abreisetag. Da gemäß § 651 k (1) Nr. 2 BGB nur die notwendigen Aufwendungen erstattet werden, hat der Reisende alles zu vermeiden, was zu einer unangemessenen Kostenerhöhung führen kann.
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