Pfingsten 23 - 30. Mai 2021 - Voraussetzung: OWD, CMAS* o.ä. mit mind. 30 geloggten Tauchgängen - OUT / IN Dive Equipment
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Ägypten – Daedalus, St. Johns, Fury, Elphinstone
Pfingsten 23. – 30. Mai 2021
Voraussetzung: OWD, CMAS* o.ä. mit mind. 30 geloggten Tauchgängen.
Tauchen mit den Zollis
&
Bernie, euer TL von den “Lion Divers”
ALLGEMEINES
Contessa Mia: ein tolles Safariboot mit schöner Innenausstattung und großer Tauchplattform. 34m lang, 7,5m breit,
Platz für 24 Personen in zwölf Doppelkabinen (acht im Unterdeck, vier auf dem Hauptdeck, zwei davon mit Doppelbetten,
sonst einzeln stehende Betten) mit eigenen Bädern und Klimaanlagen. Ein großräumiger Salon mit moderner Audio- und
Videoanlage und herrlichem Rundumblick auf glitzernde Wellen. Zudem: Schatten- und Sonnendeck.
Voraussichtlicher Wochenablauf: 1. Tag: Ankunft, Transfer, rauf aufs Boot, ankommen, Empfangscocktail, vertraut werden
mit dem Schiff, Kabinen beziehen, eingewöhnen, akklimatisieren, Kaffee- oder Teetrinken, Abendessen, Besprechung
Wochenablauf. 1. Nacht im Hafen. 2. Tag: Tauchausrüstung vorbereiten, Abfahrt. Einweisung, ein Tauchgang am Vormittag,
einer am Nachmittag, evt. Nachttauchgang, dazwischen essen, lesen, schlafen, sich austauschen, beisammen sein, alleine
sein (vier Decks machen’s möglich). 3.-6. Tag: Early morning Tauchgang, Vormittags- / Nachmittagstauchgang (in den
Marineparks sind Nachttauchgänge nicht erlaubt); dive, eat, sleep, repeat. Fahrten zwischen den Inseln in der Dämmerung
und nachts. 7. Tag: Early morning Tauchgang, Vormittagstauchgang, am frühen Nachmittag geht’s zurück in den Hafen.
8. Tag: Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen.
Reisevermittler / Organisator: OUT / IN Dive Equipment · Inh. Robert Zollikofer · Kirschenweg 10 · D-88410 Bad Wurzach – Hauerz
Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.deSeite 2 von 8
Schiff: MY Contessa Mia ein Safari - Schiff mit toller Crew u. guter Verpflegung
Zeitraum: So. 23.05. – So. 30.05.2021 (je nach Flugplan, Stuttgart oder München So. – So.)
Route: Daedalus, St. Johns, Fury Shoals, Elphinstone eine besonders abwechslungsreiche Tour
Abfahrtshafen: Port Ghaleb, Ankunftshafen: Port Ghaleb
Zusatzkosten Schiff: 225,00 Euro pro Person *1)
(*1) Treibstoffkostenzuschlag, Hafengebühren, Tauchgebühren, Flughafenhandling Zielgebiet und Visum).
Preis Tauchkreuzfahrt: ab 01.01.2021 (wenn Plätze noch verfügbar ) 1.079,00 Euro pro Person.
Frühbucherpreis der Tauchkreuzfahrt, anstatt 1.079 EUR nur: 899,00 Euro p/Person/Woche.
Frühbucher – Gesamtpreis (inklusive Zusatzkosten*1): 1.124,00 Euro p/Person/Woche.
Aufpreis für Hauptdeckkabine Nr. 9 und 10: 50,00 Euro p/Person/Woche.
Aufpreis für Hauptdeckkabine mit Doppelbett Nr. 11 und 12: 150,00 Euro p/Person/Woche.
Im Preis inbegriffen:
Transfers ab/an Flughafen Hurghada oder Marsa Alam, Unterbringung in halber Doppelkabine, (abhängig vom Belegungsplan
des Bootes letzte Nacht an Bord oder im 4-Sterne Hotel), Vollpension, Tee, Kaffee, Mineralwasser, Softdrinks; 3 - 4
Tauchgänge täglich (2-3 Tauchgänge am letzten Tag, kein Tauchen am An- und Abreisetag), Tauchguide, Flaschen (Aufpreis
für eine 15 Liter Flasche 35,- € pro Woche) und Blei. Nitrox kostenlos. Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 r des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Nicht im Preis inbegriffen: Flüge*2. Equipment außer Flaschen und Blei. Alkohol
und Trinkgelder (empfohlen sind 75,00 Euro/Gast für Crew und 25,00 Euro/Gast für Diveguides).
*2 Gute Flüge mit angenehmen Flugzeiten von z. B. STR – RMF oder MUC - RMF für 2021, sind derzeit noch nicht buchbar.
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Hauptriffe der Tour (wetterabhängig)
Daedalus: Leicht am Leuchtturm zu erkennendes Riffplateau mitten im Roten Meer. Das „Daedalus“ bietet bis auf 600 Meter
abfallende Steilwände mit prachtvollen Gorgonien und häufigen Begegnungen mit Großfischen. Der obere Bereich des Riffs
ist ein herrlich bewachsener Korallengarten.
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St. Johns: Die abwechslungsreichen Riffe der St. John´s Gruppe liegen weit im Süden, hinter Port Berenice und gehören zum
größten Riffplateau nördlich vom Sudan. Die Riffwände bersten vor Leben. Mögliche Tauchplätze sind Abu Galawa, Sha‘ab
Claudia, Sataya Gota Kebir, St. Johns Gota Kebir, St. Johns Gota Soraya, Habili Ali, Umm Aruk, Habili Jaffar, Paradise Reef,
Sirnaka.
Immer Chancen auf Großfische, Longimani schauen gerne mal vorbei.
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Die Fury Shoals: eine Gruppe von etwa 20 Riffen verteilt auf eine Länge von 20 km, 15km nördlich von Ras Banas gelegen.
Vielfältige Korallenblöcke mit einfach zu betauchenden Gebieten aber auch mit drop offs, wie z.B. dem traumhaften Shaab
Maksour.
Shaab Maksour: herrliches drop-off Riff am südlichen Rand der Fury Shoals. Empfehlenswert ist das Südplateau mit zwei
wunderbar bewachsenen Blöcken, die auf etwa 17m Tiefe auf dem Plateau sitzen. Dieses endet in etwa 35m Tiefe.
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Elphinstone: Das 'Elphinstone' gehört nach wie vor zu den schönsten Riffen Ägyptens. Allein die Nord- und die Südspitze des
Riffs lohnen ausgedehnte Tauchgänge. Dazu kommt die Möglichkeit, jeweils einen Driftdive auf der Land- und der Seeseite
des Riffs zu machen – je nach Strömung und Wetterverhältnissen. Großfischbegegnungen sind sehr wahrscheinlich. Oft gibt's
Weißspitzenhochseehaie sozusagen zum Anfassen!
Elphinstone
Noch Fragen?
Voraussetzung für diese Tauchsafari, die einiges an Highlights zu bieten hat:
PADI-OWD -- CMAS * -- SSI-OWD mit mind. 30 geloggten Tauchgängen.
Während der Tauchsafari kann, da Tauchlehrer mit an Bord sind, der PADI – AOWD – Kurs und der
Nitrox – Kurs, nach zeitiger Anmeldung bei “Lion-Divers“ Bernd Wildenstein, absolviert werden.
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Tel. 07568 / 96 05 51 · Fax: 07568 / 96 05 52 · mobil: 0175 / 2 73 49 37 · info@out-in-dive.de · www.zollidive.deStand: 01.05.2020 Seite 7 von 8
Unverbindliche Frühbucher - Reiseanmeldung:
Bis spätestens 31.Dezember 2020 mit € 180,00 PreisVorteil.
WICHTIG : Es gibt derzeit noch keine genauen Flugzeiten "Direkt - Flug STR - RMF oder MUC - RMF
vom So. den 23. bis So. den 30. Mai 2021" nach Ägypten Marsa Alam.
Zurück an das vermittelnde Reisebüro:
Zur Info:
OUT / IN Dive Equipment In dieser Pauschalreise inklusiv:
Tauchsport - Fachgeschäft & Reisebüro Für Flug + Transfers + Tauchsafari und deren Leistungen
Inh. Robert Zollikofer wird der gesetzliche Sicherungsschein gemäß § 651 k,
Kirschenweg 10 über die R+V mit der Buchungsbestätigung ausgestellt.
(Gesetzliche Kundengeldabsicherung)
D- 88410 Bad Wurzach - Hauerz
Tel. 07568 / 96 05 51, Fax: 07568 / 96 05 52, mobil: 0175 / 2 73 49 37, E-Mail: OUT_IN_DiveEquipment@t-online.de
Ja, ich bin bei der Ägypten-Tauchkreuzfahrt "Daedalus, St. Johns, Fury, Elphinstone" in der 1. Pfingstwoche mit dabei!
Ab Airport Marsa Alam, auf der "MY Contessa Mia“ von So. den 23. bis So. den 30. 05. 2021
Reise-Teilnehmer/in Bitte in Druckbuchstaben Teilnehmer/in 1 Teilnehmer/in 2
Vorname(n), so. wie im Reisepass (elektr. Teil unten) > >
Nachname (n), so. w. im Reisepass (elektr. Teil unten) > >
Tauchsport–Gepäck mit d. Airline 2 Strecken online-Anmeldung wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein
15-Liter-Flasche Aufpreis ca. 35,- € pro Woche wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein
Nitrox - Brevet mit 12L Flasche 0,- € p. Woche vorhanden ja nein vorhanden ja nein
15-L-Nitrox Flasche m. Brevet ca. 35,- € p. Woche wenn verfügbar ja nein wenn verfügbar ja nein
Ich habe mind. d. Grundtauchschein z.B. CMAS* / SSI OWD / PADI OWD u. 30 geloggte Tauchgänge
Anschrift: Teilnehmer/in 1: Teilnehmer/in 2:
Vorname (n) ......................................................Geburtsdatum:......................................I..........................................
Nachname:.........................................................Reisepass Nr.:......................................I..........................................
Straße: :.........................................................Reisepass gültig bis:...............................I..........................................
PLZ :..........................Ort:..................................................................................................................................
Erreichbarkeit: Tel: e-Mail:
Unverbindliche
z. B. Kabine mit Aufpreis, Essen etc. Bitte hier eintragen:
Sonderwünsche
Voraussichtlicher Frühbucher-Gesamt-Preis m. Flug u. Zusatzkosten Schiff ab € 1749,-- p/Person ½ Kabine
z. B. Anzahlung: 350,-- € sofort nach der Reise-Bestätigung in bar, o. p. Überweisung
z. B. Restzahlung: 1399,-- € spätestens zum 07. April 2021 in bar, o. p. Überweisung
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritt- u. Auslandskranken - Versicherung empfohlen.
X= Gerne wird hier ein Angebot erstellt. Wenn ja, ab der Reisebestätigung sinnvoll. ja nein
Reisepreis-Rückvergütungen sind nicht möglich, auch nicht, von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen, da Vollcharter, s. a R B.
Jeder Teilnehmer versichert, dass ein gültiges Tauchtauglichkeitszeugnis, nicht älter als 2 Jahre, bzw 1 Jahr, (bis 18 u. ab 40), vorliegt.
Mindestanforderungen s. Flyer. Jede/r taucht auf eigene Gefahr und Verantwortung / bzw. nach Anweisung des Tauchlehrers / Guides.
Unv. Vorab - Reiseanmeldung: Teilnehmer/in 1 Teilnehmer/in 2
Bis die Flugpreise u.Flugzeiten fest stehen. Bitte in Druckbuchstaben. Bitte in Druckbuchstaben.
Datum:...................................... > >
Unverbindliche Unterschriften:
"bis zur Bekanntgabe der Flüge"
Nach Bekanntgabe der Flüge, wird nochmals nachgefragt, ob die unverbindliche Buchung zur Festbuchung werden soll.Allgemeine Reisebedingungen als Veranstalter u. Reisevermittler, Stand 01.05.2020
OUT / IN Dive Equipment Tauchsportfachgeschäft & Reisebüro
Anhang Seite 8 von 8
Robert Zollikofer. Kirs Kirschenweg 10 D- 88410 Bad Wurzach
mit den Seiten 1 - 4
Kirschenweg 10, D- 88410 Bad Wurzach EISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung, Reisebestätigung und
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter, für den
OUT / IN Dive Equipment z. Teil auch nur als Reisevermittler auftritt, den Abschluss eines
Reisevertrages, für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechen-de
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reise-vertrag
kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter, wie z. Bsp.
EXPLORER-Reisen zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für Dauer von 4 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dessen Grundlage zustande, wenn innerhalb der
Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die Reise angetreten wird.
Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, wird extra ausgehändigt.
2. Zahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung sind mindestens 20 % bis höchstens 40% des Reisepreises für
jeden Reisenden zu zahlen. Der verbleibende Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tage, bei
Spezialreisen 60 Tage, wie z. Bsp. einer Abenteuerreise, einer Tauchsafari, vor Reiseantritt beim
Reiseveranstalter / Rechnungssteller eingegangen sein. Der Rechnungs-steller kann auch im
Auftrag eines Reiseveranstalters, wie z. Bsp. EXPLORER-Reisen, der Reisevermittler OUT / IN
Dive Equipment sein. Die Reisedokumente werden dem Reisenden erst nach vollständigem
Zahlungseingang zur Verfügung gestellt, dann entweder direkt vom Reiseveranstalter, oder von
OUT / IN Dive Equipment als Reiseveranstalter / Reisevermittler.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung des jeweiligen Reisever-
anstalters. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter. Werden keine
Sicherungsscheine zur Kundengeldabsicherung durch den Veranstalter ausgestellt, ist OUT /
IN Dive Equipment als Vermittler außen vor und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbartem Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der
Kunde ist hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter kann bis 21 Tage
vor Reiseantritt den Reisepreis erhöhen, sofern die Erhöhung der Beförderungskosten, öffentliche
Belastungen, Flughafengebühren oder Wechselkurse erheblich sind und dies erforderlich
machen. Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen. Ist eine solche Erhöhung höher als 10%, so kann der Reisende kostenfrei vom Vertrag
zurück treten. Dies ist unverzüglich geltend zu machen.
5. Stornierung, Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag durch Erklärung gegenüber dem
Reiseveranstalter zurücktreten. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
kann der Reiseveranstalter angemessen Ersatz für seine Aufwendungen und mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter
kann den Ersatzanspruch bei Rücktritt durch eine Stornorechnung pauschalieren:
Folgeseite 2Seite 2
a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 %
b) ab 89. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 %
c) ab 21. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
e) ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 95 %
f) ab 2. und am Abreisetag 100 %
Bei Tauchsafaris, Abenteuerreisen, Bausteinreisen, Gruppenreisen etc. gelten
besondere Stornobedingungenab ab der Buchung:
a.) bis 120 Tage vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis
b) ab 119 bis 30 Tage vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis
c) ab 29. Tag vor Reiseantritt 100 % vom Reisepreis
Bei Tauchsafaris mit Vollcharter:
a.) da es sich hier um einen Vollcharter handelt und der Reisepreis aus den allen
Teilnehmern kalkuliert ist, fallen ab der Buchungsbestätigung mit einem Rücktritt 100
% Stornokosten an.
b.) Reisepreis-Rückvergütungen sind bei Schiffs - Vollcharter nicht möglich, auch nicht,
von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisepauschalvertrag auf
einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu
Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende
haftet gesamtschuldnerisch für den gesamten Reisepreis und die
entstandenen Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Teilleistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, wird der Reiseveranstalter bei den in Frage
gekommenen Leistungsträgern um eine angemessene Erstattung nachsuchen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der ihm Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat der Reiseveranstalter den Kunden hiervon zu
unterrichten. Anstelle des Rücktritts oder Kündigung kann die Reise gegen entsprechenden,
insbesondere flugtariflichen Aufpreis durchgeführt werden, sofern der Reisende hierzu seine
Einwilligung erklärt. Folgeseite 3Seite 3
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Fall der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise,
bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die
dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu
seinem Rücktritt führenden Umständen nachweist und den Reisenden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der
Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des
Reiseveranstalters keinen Gebrauch
macht.
8. Aufhebung des Vertrages aufgrund
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der
Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen ein angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die
Verpflichtung enthält, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger
c) die Richtigkeit der eigenen Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu ihr eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung in
einem solchen Fall richtet sich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich zu
machen sind.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der
Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringen einer gleichwertigen
Ersatzleistung geschaffen werden. Die Ersatzleistung(en) kann der Reisende nur ablehnen,
wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreisen nicht mehr
gewährleistet ist.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
oder
Folgeseite 4Seite 4 b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist 11.2 Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal (nur für Flüge nach USA und Kanada). Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. 11.4 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen zu deren Behebung mitzuwirken und sie gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 13. Verjährung Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 13.1.Vertragliche Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbartem ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt die Vertretung des jeweiligen Ziellandes Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages, des jeweiligen Reiseveranstalters zur Folge. OUT / IN Dive Equipment stellt als Vermittler keine Reise-Sicherungsscheine zur Kundengeldabsicherung aus. Stand 27.September 2019 OUT / IN Dive Equipment Tauchsport & ReisenInh.. Robert Zollikofer. Kirschenweg 10, D- 88410 Kirschenweg 10 D- 88410 Bad Wurzach, UST.-IdNr. DE214608646 Wichtige Hinweise: Nach den Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters sind Sie vor Reisebeginn nur zu folgenden Zahlungen verpflichtet: Für Anzahlungen: Bis zu 40% des Reisepreises, und für weitere Zahlungen: frühestens 60 Tage vor dem aus der Buchungsbestätigung ersichtlichen Abreisetag. Da gemäß § 651 k (1) Nr. 2 BGB nur die notwendigen Aufwendungen erstattet werden, hat der Reisende alles zu vermeiden, was zu einer unangemessenen Kostenerhöhung führen kann.
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