Neunkirchen und Wr. Neustadt - Nr. 1/2019 - Landwirtschaftskammer ...

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006/2019

                                             Neunkirchen und Wr. Neustadt

                                                            Nr. 1/2019

   Einladung zum Kammertag
   Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern
   17. Grünland- und Viehwirtschaftstag
   Verlängerung des NÖ Pflanzenschutz-
    Sachkundeausweises
   Veranstaltungshinweise
   Forstpflanzenvermittlung Frühjahr 2019
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
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Kammertag der Bezirksbauernkammern Neunkirchen und Wiener Neustadt
„Landwirtschaft im Dialog mit der Gesellschaft“

Datum: Donnerstag, 14. Februar 2019, 9.00 bis ca. 13.30 Uhr, LFS Warth (kostenfrei)
Tagesordnung:
 Begrüßung und Eröffnung
   Kammerobmänner ÖKR Josef Fuchs und Thomas Handler, Kammersekretär DI Martin Weihs
 Die Seminarbäuerinnen – Botschafter der Landwirtschaft
   Referentinnen: Brandstetter Bernadette, Eisinger Christiane und Ungersböck Waltraud
   - Warum müssen wir Landwirtschaft erklären
   - Was sollen wir sagen/was sollen wir nicht sagen
 Die Landwirtschaft im Konflikt mit der nichtbäuerlichen Bevölkerung
   Referent: Mag. Alfred Kalkus, NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
   - Was sagt das Gesetz, wenn…
      - Mensch und Hund durch die Wiese laufen
      - ich als Bauer am Wochenende mit Maschinen auf meinen Feldern fahre
      - ich im Sommer Gülle und Mist ausbringe
      - ungebetene Gäste meinen Stall „betreten“
      - Mountainbiker im Wald unterwegs sind
 Pause ca. 11 Uhr, Verköstigung durch Schule
 Zündstoff in Gesprächsstoff verwandeln
   Damit wir morgen noch gut landwirtschaften können
   Referentin: Annemarie Mayer, Trainerin für Kommunikation und Rhetorik
   - Miteinander reden statt rechtfertigen und verteidigen
   - Moderne Landwirtschaft erklären: Nichts sagen(d) ist out
   - Souverän auf kritische Fragen reagieren
 Diskussionsrunde mit den Referenten
Anmeldung: bis Donnerstag, 7. Februar, in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer

Erinnerung: Termine Zeckenschutzimpfung 2019

   Donnerstag, 14. Februar, von 9 bis 10.30 Uhr in der BBK Baden sowie
    von 13 bis 15.30 Uhr in der LFS Warth
 Freitag, 22. März, von 9 bis 10 Uhr in der BBK Baden sowie
    von 12.30 bis 14.30 Uhr in der LFS Warth
Nähere Informationen: unter Tel. 02682/63116–3320 bzw. www.svb.at/zeckenimpfung
Alle für die Impfaktion in Frage kommenden, bäuerlichen Betriebe werden von der SVB verständigt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angeführte Telefonnummer!

Aktuelles aus den Bezirksbauernkammern

Die Büros der BBK Neunkirchen und BBK Wr. Neustadt sind am Mittwoch, den 6. März 2019 aufgrund
einer Mitarbeiterschulung ganztägig geschlossen!

Personelle Veränderungen in den Bezirksbauernkammern

Mit Ende des Jahres 2018 wurde Herr Christoph Edelhofer mit der Leitung der BBK Wr. Neustadt
betraut. Ab diesem Zeitpunkt ist DI Martin Weihs wiederum Kammersekretär der BBK Neunkirchen
im Ausmaß von 20 Wochenstunden.
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Neu im Team der BBK‘n Neunkirchen und Wr. Neustadt ist Frau DI Elisabeth Kornfell im Ausmaß
von drei Tagen pro Woche, wobei sie jeweils die Hälfte in den BBK‘n Neunkirchen und Wr. Neustadt
tätig sein wird. Sie wird sich im Besonderen mit Invekos-Arbeiten beschäftigen und damit DI Johannes
Scherz sowie Christoph Edelhofer in diesen Bereichen entlasten. DI Johannes Scherz wird in Zukunft
in der BBK Neunkirchen auch für rechtliche Angelegenheiten, wie Pachtverträge, Betriebsverpachtun-
gen, Hofübergabeberatungen, etc. zuständig sein und somit teilweise Aufgaben vom Kammersekretär
übernehmen.
Um eine ordentliche Beratung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, mit Frau DI Elisabeth
Kornfell und dem Kammersekretär DI Martin Weihs einen Termin zu vereinbaren. Dies gilt natürlich
auch für alle anderen Berater.

Vorstellung neue Beraterin DI Elisabeth Kornfell

Seit 7. Jänner ergänze ich als Beraterin in Teilzeit das Team der BBK‘n Neunkirchen und Wr. Neustadt.
Aufgewachsen in Wiesmath, führte mich meine schulische Ausbildung über die Matura in Wr. Neustadt
an die Universität für Bodenkultur nach Wien. Dort schloss ich nach dem Bachelor in Agrarwissen-
schaften auch das Masterstudium der Nutzpflanzenwissenschaften im Juni 2016 ab. Mittlerweile
wohne ich mit meinem Mann und unseren zwei Töchtern am schwiegerelterlichen Betrieb in Lich-
tenegg, den wir in einigen Jahren übernehmen werden. Durch meine Tätigkeit als Erfassungskraft im
Zuge der Mehrfachantragsabgabe in der BBK Neunkirchen werden mich einige von Ihnen sicher wie-
dererkennen. Ich freue mich auf meine kommenden Aufgaben und auf eine gute Zusammenarbeit.
Ich bin erreichbar dienstags in Neunkirchen (von 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Tel. 05 0259 41421),
donnerstags in Wr. Neustadt (von 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr, Tel. 05 0259 42021) sowie montags
nach telefonischer Vereinbarung abwechselnd in Neunkirchen und Wr. Neustadt.

Erfassungskraft (Netzwerk) für MFA 2019 gesucht

Die BBK Neunkirchen sucht dringend für die Abwicklung des Mehrfachantrages Erfassungs- und Di-
gitalisierungspersonal im Zeitraum von Ende März bis Mitte Mai.
Nähere Informationen beim Kammersekretär DI Martin Weihs.

17. Grünland- und Viehwirtschaftstag

               Der 17. Grünland- und Viehwirtschaftstag findet am Donnerstag, 7. März 2019,
               von 9 Uhr bis 13.30 Uhr in der LFS Warth statt.

               Themen:
                       Abgestufte Wiesennutzung
                 DI Barbara Steurer, ÖKL
                       Erosionsschutz im Grünland
                 NÖ Maschinenring, Lagerhaus
                       „Land schafft Leben“
                 Hannes Royer, Verein „Land schafft Leben“

               Keine Anmeldung, kostenlos; Danach lädt die Raiffeisen Lagerhaus GmbH alle Teil-
               nehmer zu Gulasch und Getränk ein.
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MFA 2019 – Online-Schulungen für Landwirte

Die Bezirksbauernkammern bieten wieder eine EDV-Schulung für interessierte Landwirte zur selbst-
tätigen Antragstellung an:
Termine: Do, 14. März und/oder Fr, 15. März (je nach Nachfrage)
Ort: BBK Wr. Neustadt (Kursdauer 4 Stunden, nur tagsüber)
Kursangebot – Inhalt/Ziel:
 Anwendung/Handhabung des GIS-Client
 Digitalisierung – Schlagbildungen, Beantragungen (Attributierung)
 Schulung auf Basis des eigenen Betriebes (Betriebsnummer + PIN notwendig!)
 zur Verfügungstellung von Unterlagen: Handbuch der AMA, Präsentation der LK
Kosten: 50 Euro pro TeilnehmerIn, Trainerin: DI Roswitha Schmidl
Anmeldung: in der BBK Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000

Bewirtschafterwechsel vor MFA 2019 rechtzeitig melden

Sollte ein Bewirtschafterwechsel vor der Abgabe des Mehrfach-
antrages notwendig sein, so muss dieser unverzüglich bis spä-
testens 12. April durchgeführt werden. Die grafische Antrag-
stellung setzt korrekte Stammdaten voraus. Erst nach Einarbei-
tung durch das AMA-Stammdatenreferat ist eine Antragstellung
durchführbar, andernfalls ist eine fristgerechte Abgabe des Mehr-
fachantrages nicht möglich!

Flächendigitalisierung zeitgerecht vornehmen!

Jede zum Mehrfachantrag 2019 wirksame Flächenänderung
(Pacht-, Kaufgeschäft, Nutzungsänderung, Auflassung der Be-
wirtschaftung,...) ist verpflichtend zu digitalisieren.
Dies kann ab sofort kostenlos über Ihre zuständige BBK erfolgen.
Eine Terminvereinbarung mit dem Sekretariat ist unbedingt erfor-
derlich!

Was ist bei Flächenänderungen (Zugang oder Abgang) durchzuführen?

 Pachtvertrag abschließen, am besten schriftlich und befristet auf die ÖPUL-Laufzeit, hierbei
  kommt es zu wenig Komplikationen. Sollten Sie den Pachtvertrag mithilfe der BBK vornehmen
  wollen, wird um eine Terminvereinbarung ersucht. Für den Bereich Neunkirchen Herr DI Johannes
  Scherz – für den Bereich Wr. Neustadt Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek.
UND
 Digitalisierung im Wege der BBK kostenlos (Terminvereinbarung bei der zuständigen BBK unbe-
  dingt notwendig). Digitalisierung natürlich auch selbstständig möglich.
UND
 Zahlungsansprüche (ZA) übertragen bis spätestens 15.05.2019
  Eine vorherige Terminvereinbarung mit Herrn DI Johannes Scherz (BBK Neunkirchen) bzw. mit
  Herrn Christoph Edelhofer (BBK Wr. Neustadt) ist unbedingt notwendig.

Beachten Sie, dass für jede Flächenwanderung ein Antrag auf ZA-Übertragung zu stellen ist,
damit dem neuen Bewirtschafter die Zahlungsansprüche im Antragsjahr 2019 zur Verfügung stehen.
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Ausgleichszahlungen 2018

Die AMA hat die Mitteilungen zu ÖPUL und für benachteiligte Gebiete sowie die Bescheide Direkt-
zahlungen mit 9. Jänner versendet. Überprüfen Sie im eigenen Interesse die Bescheide und Mittei-
lungen auf Richtigkeit und beachten Sie die Frist für die Einbrin-
gung einer eventuellen Beschwerde!

Einheitswert

Seit der neuen Einheitswerthauptfeststellung sind die Direktzah-
lungen (Einheitliche Betriebsprämie) im Ausmaß von 33 % Teil
des Einheitswertes. Sollten sich diese seit der Hauptfeststellung
stark vermindert haben, so kann ein Antrag auf Wertfortschrei-
bung für den Einheitswert gestellt werden.
Für entsprechende Fragen stehen in der BBK Neunkirchen der
Kammersekretär DI Martin Weihs und in der BBK Wr. Neustadt
die Berater Christoph Edelhofer und Ing. Barbara Hendling-Wat-
zek zur Verfügung.

Dokumentation Stickstoffbilanz bis 31. März fertigstellen

Es ist weiterhin bis spätestens 31. März 2019 eine betriebsbe-
zogene Stickstoffbilanz für das Jahr 2018 zu führen.
Ausgenommen davon sind:
 Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche
 Betriebe, bei denen mehr als 90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Dauergrünland oder
    Ackerfutter genutzt werden, unabhängig ihrer Betriebsgröße.
Die BBK bietet als Service an, eine solche betriebliche Stickstoffbilanz zu erstellen (Kosten: 30 €).
Wenn Sie diese Aufzeichnung über die BBK erstellen lassen wollen, ersuchen wir Sie um
Terminvereinbarung mit DI Johannes Scherz (BBK Neunkirchen) bzw. Christoph Edelhofer (BBK Wr.
Neustadt) sowie DI Elisabeth Kornfell (BBK‘n Neunkirchen und Wr. Neustadt).

Verbotszeiträume Stickstoffdüngung beachten!

 Düngerart                          Zu düngende Fläche              Verbotszeitraum
                                    Ackerfläche – bis 15. Oktober
                                                                    15. Oktober – 15. Februar
                                    keine Kultur angebaut!
 N-Handelsdünger, Gülle,
                                    Ackerfläche – am 15. Oktober
 Gärrückstände, Jauche,                                             15. November – 15. Februar
                                    Kultur bereits angebaut!
 nicht entwässerter Klärschlamm
                                    Dauergrünland und               30. November – 15. Februar
                                    Ackerfeldfutter                 (bisher 28. Februar)
 Stallmist, Kompost, entwässerter
 Klärschlamm und Klärschlamm-       alle Flächen                    30. November – 15. Februar
 kompost

HINWEIS: Für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Acker-
flächen“ gelten weiterhin unverändert erweiterte Verbotszeiträume für die Ausbringung N-haltiger Dün-
gemittel.
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Für früh anzubauende Kulturen (Sommerdurum, Sommergerste), Kulturen mit frühem Stickstoff-
bedarf (Raps, Wintergerste) und unter Vlies und Folie ist eine Stickstoffdüngung bereits ab 1. Feb-
ruar zulässig. Weiterhin gilt ein generelles Düngeverbot auf wassergesättigten, gefrorenen (bisher
durchgefrorenen), schneebedeckten Böden.
Eine Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klär-
schlamm entwässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feld-
bestellung erfolgen.
Bei der Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung ist eine
abschwemmungshemmende Maßnahme bei den Kulturen Erdäpfel, Mais, Rübe, Sonnenblume,
Sojabohne und Hirse durchzuführen. Als solche gelten Querstreifeneinsaat, Quergräben, Schlagtei-
lung, Bestockung über den Winter oder erosionshemmendes Anbauverfahren.
Die 6-monatige Lagerkapazität für anfallende Wirtschaftsdünger bleibt weiterhin aufrecht.

Aufbrauchsfristen bei Pflanzenschutzmitteln

Die kommenden Wochen sollten wieder zum Aussortieren von Altbeständen im Pflanzenschutzmittel-
lager genutzt werden. Bei Pflanzenschutzmitteln mit Abverkaufsfrist ist die Aufbrauchfrist zu beachten.
Nach dem Ende der Aufbrauchfrist dürfen die Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden.
Im Pflanzenschutzmittelregister können die aktuellen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen unter
https://www.baes.gv.at abgerufen werden.

Feldspritzenüberprüfung – Lagerhaus Wiener Neustadt

Termin: 18 bis 20. März 2019, Wr. Neustadt; Kontakt: Hr. Norbert Lechner, Tel. 02622/22177-20
Bitte um telefonische Terminvereinbarung!

Verlängerung des NÖ-Pflanzenschutz-Sachkundeausweises

Alle Inhaber eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises werden darauf hingewiesen, dass die ersten
Ausweise mit Ende des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Jene Landwirte wurden dahingehend bereits
schriftlich im November 2018 informiert. Um den Ausweis mit Ablauf der Gültigkeit 2019 zu verlängern,
ist eine Weiterbildung im Ausmaß von 5 Stunden bis spätestens 31.12.2019 verpflichtend.
Alle Landwirte, die die geforderten Stunden bereits absolviert haben, bekommen im Februar auf dem
Postweg ein entsprechendes Antragsformular und weitere Informationen zur Verlängerung zugesen-
det. ACHTUNG: Der alte Ausweis bleibt trotzdem noch bis Ende des Jahres gültig!

Für alle Landwirte, die noch Weiterbildungsstunden benötigen, werden
folgende Weiterbildungstermine angeboten:

 Termin          Uhrzeit            Ort                               Schwerpunkt        Anrechnung:

 DO, 14. Feb.    13-18 Uhr          Hotel Loibl, Gloggnitz            PSA-Acker          5 Stunden

 DO, 21. Feb.    8.30-13.30 Uhr     GH Pichler, Petersbaumgarten      Grünland/ Forst    5 Stunden

 DO, 28. Feb.    13-15 Uhr          GH Pichler, Petersbaumgarten      PSA-Grünland       2 Stunden

Anmeldung: in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer Kosten: 10 Euro pro Person (gefördert)
Bitte unbedingt den Sachkundeausweis zur Veranstaltung mitbringen!
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Registerauszug (Stallregister) Tierkennzeichnung

Der Registerauszug wurde für den Zeitraum 24.11.2017 bis 22.11.2018 erstellt und mit 9.1.2019 von
der AMA versandt. Diesen gilt es zu prüfen und etwaige Meldefehler zu korrigieren bzw. noch nicht
erfolgte Meldungen nachzuholen. Aus Gründen der Aktualität wurde für jene Betriebe, die über Rin-
derNET innerhalb der letzten drei Monate ihren Registerauszug (Stallregister) selbst erstellt haben,
kein Registerauszug mehr versandt.

Kontrollkostenzuschuss für national anerkannte Qualitätsregelungen – AMA Gütesiegel

Seit 7. Jänner besteht die Möglichkeit, den Kontrollkostenzuschuss für das AMA-Gütesiegel für 2019
und evtl. 2020 zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes NÖ, unter:
www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Kontrollkostenzuschuss_fuer_national_anerkannte_Qualitaet.html
Sollte die Antragstellung eigenständig nicht möglich sein, so bietet Ihre BBK Unterstützung dafür an.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Ing. Barbara Hendling-Watzek (BBK Wr. Neustadt) oder Herr
DI Johannes Scherz (BBK Neunkirchen) zur Verfügung.

Forstpflanzenvermittlung 2019 – Neunkirchen und Wr. Neustadt

Die geltenden Forstpflanzenpreise sowie ein Bestellformular liegen zu Ihrer Verwendung bei. Die Ab-
gabe der Forstpflanzen bei der Auslieferung erfolgt grundsätzlich in Bünden zu jeweils 25 oder 50
Stück im Bund. Die Bestellformulare sind bis spätestens Mittwoch, 20. März 2019 in Ihrer zuständi-
gen Bezirksbauernkammer abzugeben!

Folgende fixe Auslieferungstermine werden angeboten (ACHTUNG, je BBK nur 1 Tag):

Neunkirchen
Donnerstag, 04. April 2019     08.30 Uhr Aspang: Eisschützenplatz
                               10.30 Uhr Kirchberg am Wechsel: Parkplatz Molzbachhof
                               12.30 Uhr LFS Warth: Parkplatz
                               14.30 Uhr Puchberg/Schneeberg: Fa. Paulischin
Wr. Neustadt
Freitag, 05. April 2019        09.00 Uhr Kirchschlag: ehem. Lagerhaus
                               10.30 Uhr Bromberg: Gasthaus Windbichler
                               12.00 Uhr Wr. Neustadt: Bezirksbauernkammer
                               13.30 Uhr Gutenstein: Bahnhof

Es erfolgt keine separate persönliche Verständigung betreffend obiger Auslieferungstermine!

Infoveranstaltung:
„Wenn der Lebensmittelinspektor klingelt – Lebensmittelhygiene aus Sicht der Behörde“

Termin: Mittwoch, 27. Februar, 9 bis 13 Uhr, BBK Wr. Neustadt; Kosten: 27 Euro/Person gefördert
Voraussetzung: Erstschulung Lebensmittelhygiene bereits absolviert
Inhalte: Ein Lebensmittelinspektor berichtet über den Ablauf von Vor-Ort-Kontrollen und Erfahrungen;
positive Umsetzungsbeispiele, häufig festgestellte Mängel inkl. praktikabler Lösungsmöglichkeiten. Sie
erhalten eine Teilnehmerbestätigung über den Kursbesuch, der von Lebensmittelinspektoren in NÖ
als Lebensmittelhygiene-Auffrischungsschulung akzeptiert wird. (Referent Ing. Norbert Mayer)
Anmeldung: bis spätestens 20. Februar beim LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at
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Veranstaltungen aus dem Bereich Tierhaltung

Fachexkursion Mutterkuhhaltung nach Baden-Württemberg (Anmeldung unter 05 0259 23202)
Donnerstag, 14. bis Samstag, 16. Februar, Abfahrt Petersbaumgarten; Kosten ca. 250 Euro/Person
Besichtigungen versch. Rassen, Stallbauformen, Vermarktungsvarianten; Reisepass erforderlich!

Infoveranstaltung für RindermästerInnen – Vollversammlung Rinderbörse (keine Anmeldung)
Dienstag, 19. Februar; 19 bis 23 Uhr; GH Heissenberger, 2851 Krumbach;
Kosten 5 Euro/Person; TGD-Anerkennung 1 h; Referenten: LK NÖ, NÖ Rinderbörse

Milchstammtisch (keine Anmeldung):
Mittwoch, 20. Februar; 19.30 Uhr; LFS Warth;

Fachinformationskreis für SchafhalterInnen (Anmeldung Schafzuchtverband, 05 0259 46903)
Freitag, 22. Februar; 18 bis 22 Uhr; GH Pichler, 2840 Petersbaumgarten; keine Kosten;
TGD-Anerkennung 1 h; Referenten: NÖ Schafzuchtverband

Einsatz des Futtermischwagens in der Rinderfütterung (Anmeldung LFS Warth, 02629/2222)
Dienstag, 26. Feb., 9 bis 11 Uhr; LFS Warth; Kosten 8 €/Person; Referent: Hans Rigler, LFS Warth

Schweinefachabend (keine Anmeldung)
Donnerstag, 28. Februar; 18 bis 21 Uhr; BBK Bruck/L., 2460 Bruck an der Leitha;
Kosten 10 Euro/Betrieb; TGD-Anerkennung 1 h; Referenten: Schweineberatungsteam LK NÖ

Die Kuh im Blick – Herdenmanagement durch Tierbeobachtung optimieren
(Anmeldung BBK Neunkirchen, 05 0259 41400);
Donnerstag, 14. März; 9 bis 13 Uhr; Betrieb Stocker, 2873 Feistritz/We. 196; Kosten 20 Euro/Betrieb;
TGD-Anerkennung 1 h, BIO-Anerkennung 2 h, Referenten: Marco Horn, Thomas Tüchler, LK NÖ

Einstieg in die Schafhaltung (Anmeldung NÖ Schafzuchtverband, 05 0259 46903)
Freitag, 15. März; 9 bis 17 Uhr; Betrieb Schneidhofer, Althammerhofstr. 36, 2641 Klamm;
Kosten 50 Euro/Betrieb; TGD-Anerkennung 2 h, Referenten: Schafzuchtverband NÖ

Tierwohl in der BIO-Rinderhaltung (Anmeldung BIO Austria, 02742/90833)
Dienstag, 19. März; 9 bis 14.30 Uhr; LFS Warth; Kosten 20 Euro/Person;
TGD-Anerkennung 1 h, BIO-Anerkennung 5 h, Referent: Nicholas Fürschuss, BIO Austria

Kalbinnen- und Ochsenmast (Anmeldung BIO Austria, 02742/90833)
Freitag, 22. März; 9 bis 16 Uhr; GH Heissenberger, 2851 Krumbach; Kosten 20 Euro/Person;
TGD-Anerkennung 2 h, Referenten: August Bittermann und Reinhard Gastecker, LK NÖ

Rinderumgang Praxiserfahrungen (Anmeldung LK NÖ, 05 0259 23200)
Freitag, 12. April; 9 bis 13 Uhr; LFS Warth; Kosten 25 Euro/Betrieb
TGD-Anerkennung 1 h, BIO-Anerkennung 2 h, Referent: Reinhard Gastecker, LK NÖ

 Das gesamte Kursangebot finden Sie im neuen LFI-Bildungsprogramm. Bitte beachten Sie, dass
  es sich bei den angeführten Kursen um bereits geförderte Kosten handelt. Das heißt, wenn keine
  Betriebsnummer vorhanden ist, muss evtl. ein höherer Betrag gezahlt werden!
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Bodenwiese: Alm-Auftreiber gesucht

Für die Almsaison 2019 werden auf der Bodenwiese noch Tiere gesucht. Diese Alm ist sowohl für
konventionelle als auch für BIO-Tiere geeignet! Bei Interesse bitte Herrn Obmann Herbert Ehrenböck
unter 0664/9432440 kontaktieren.

Einladung für Junggebliebene:
Zum Altbäuerinnen- und Altbauerntag der Bäuerinnen Bezirk Neunkirchen

Datum: Mittwoch, 13. März, LFS Warth (Franz Blochberger-Saal)
Programm:
09.15 Uhr: Rosenkranz
09.45 Uhr: Heilige Messe mit Msgr. Herbert Samm
Jausenpause
Anschl. Grußworte der Ehrengäste
       „Was bringt uns die neue Krankenkasse“, Hofrat Hon.-Prof. Dr. Josef Kandlhofer
ca. 13 Uhr: Gemeinsames Mittagessen (15 € für Jause und Mittagessen)
Nachmittagsprogramm: Die LFS Warth im Überblick – Präsentation mit Kurzfilmen
Musikalische Umrahmung durch die von Paradis Musikschule Scheiblingkirchen

Vorankündigung Kammerreisen 2019 – geplante Ziele:

Fachexkursion (Raum Wieselburg): 26. April 2019          Korsika (Flugreise): Anfang Mai
Kärnten (Oberkärnten – Ma. Lusari – Vill. Alpe): Ende Juli-Anfang August
Südtirol (Treffen mit Südtir. B-Bund, viele neue Ziele): Mitte September
Genauere Daten können ab Februar bekanntgegeben werden. Anmeldung und Infos bei ÖKR Ing.
Sepp Wess, unter der Tel. 02662/43510 (Anrufbeantworter!), 0699/11321270, sepp.wess@yahoo.de

Informationsnachmittag der LFS Warth

Der Informationsnachmittag für Schulanfänger der Landwirtschaftlichen Fachschule Warth findet am
Freitag, 22. Februar 2019, ab 13.30 Uhr statt.

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Neunkirchen, Triester Straße 14, 2620 Neunkirchen, Tel. 05 0259 41400, Fax: 05 0259 41499
E-Mail: office@neunkirchen.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/neunkirchen-und-wr-neustadt
Bezirksbauernkammer Wr. Neustadt, Wiener Straße 95 A, 2700 Wr. Neustadt, Tel. 05 0259 42000, Fax: 05 0259 42099
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Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Martin Weihs Redaktionssekretariat: Carina Stangl
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259
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                                                  Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                                               Der Kammersekretär:

Thomas Handler eh                                                                               DI Martin Weihs eh
Ök.-Rat Josef Fuchs eh                                                                          Christoph Edelhofer eh
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019                                                            Seite 11

                           Forstpflanzenbestellung Frühjahr 2019
                                      Nacktwurzelige Pflanzen
Nadelhölzer                        Größe in Preis/St Pflanzen Bestellmenge                 Bestellmenge
                                     cm        in €     jeweils in Angabe der              Angabe der
                                            inkl. Ust. Bünden zu Stückzahl:                 Bundzahl:
                                                        .... Stück
Fichte                              20/40           0,55         50
Fichte                              25/50           0,58         50
Fichte                              40/70           0,64         25
Tanne                               15/30           0,90         50
Lärche                              25/50           0,64         50
Lärche                              30/60           0,71         50
Lärche                              40/70           0,78 25 oder 50
Weißföhre                          Alter 1/2        0,57 25 oder 50
Schwarzföhre                       Alter 1/2        0,57         50
Douglasie                           25/50           0,82         50
Riesentanne (grandis)              Alter 2/2        1,08         50
Nordmannstanne                     Alter 2/2        0,88         50
Blaufichte (pungens glauca)         20/40           0,88         50
Laubhölzer
Rotbuche                            30/50           0,92            25
Bergahorn                           50/80           1,06            25
Winterlinde                         50/80           1,21            25
Vogelkirsche                        50/80           1,16            25
Traubeneiche                        50/80           1,05            25

Sonstige:

                             andere Baumarten und Größen auf Anfrage
 o Verpackung im Pflanzenfrischsack (€ 3,70 netto pro Sack) (bitte ankreuzen)

Name: …………………………………………………………………………………………………
Adresse:…………………………………………………………………………………………………
Telefonnummer:………………………………………………………………………………………..
Datum:………………. Unterschrift:…………………………………………………………………..
Gewünschten Auslieferungsort bitte ankreuzen: (Es erfolgt keine gesonderte Verständigung!)
DO, 04. April 2019         Aspang (8:30 Uhr)           Kirchberg (10:30 Uhr)
                           LFS Warth (12:30 Uhr)        Puchberg (14:30 Uhr)
FR, 05. April 2019         Kirchschlag (9 Uhr)         Bromberg (10.30 Uhr)
                           Wr. Neustadt (12 Uhr)        Gutenstein (13.30 Uhr)

            Bitte den Abgabeschluss in Ihrer zuständigen BBK, 20. März 2019, unbedingt beachten!
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Topfpflanzen – Silvacon
Mindestbestellmenge 100 Stk. bzw. ein Vielfaches von 100 – geliefert im Karton

                                                                Preis/Stk.
Baumart                            Größe                                                  Höhenlage                Anzahl Pflanzen
                                                                inkl. Ust.
Fichte                               20/40 - 40/70                      0,99

Lärche                               20/40 – 40/70                      1,15

Douglasie                            20/40 – 30/60                      1,45

Stieleiche                                   30+                        1,38

Bergahorn                                    40+                        1,33

Landschafts-und Verbissgehölze wie z.B. Wildapfel, Wildbirne, Pfaffenhütchen, Sanddorn, Apfel-
rose, Weißdorn, schwarzer Holunder, Heckenkirsche, Schlehdorn und weitere auf Anfrage.

                                                        Baumschutzsäulenbestellung

.....Stk. Baumschutzsäulen WitaEconom, Höhe 120 cm (Listenpreis € 1,98), Bünde jeweils zu 50 Stk.

.....Stk. Baumschutzsäulen Klimawit HQ 220, Höhe 120 cm (Listenpreis € 2,22), Bünde jeweils zu 50 Stk.

…..Stk. Akazie-Pflock 150 cm (für Baumschutzsäule) (Listenpreis € 1,08), Bünde jeweils zu 25 Stück

Name: ...........................................................................................................................................

Adresse: .......................................................................................................................................

Telefonnummer: ...........................................................................................................................

Datum: ...................... Unterschrift: .............................................................................................

            Bitte den Abgabeschluss in Ihrer zuständigen BBK, 20. März 2019, unbedingt beachten!
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