Vierschanzentournee - ab 539 * p.P. Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkirchen
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Vierschanzentournee 5 Tage-Reise ab 539,– €* p.P. Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkirchen Termin: 29.12.2021 - 02.01.2022 * inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Vierschanzentournee Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkirchen Seit den 1950er Jahren ist die Vierschanzentournee eines der absoluten Highlights der Skisprungsaison. Eingefleischte Fans und Neulinge fiebern gleichermaßen mit den internationalen Sportlern mit. Garmisch-Partenkirchen ist das zweite Event der Tournee und sorgt mit dem Neujahrsskispringen für einen ganz besonderen und aufregenden Jahresbeginn. Ca. 25.000 Ski- sprungbegeisterte stehen jährlich an der großen eleganten Olympiaschanze und jubeln dem deutschen Team zu. 2021 musste die Veranstaltung leider abgesagt werden. Für den 01.01.2022 hoffen sowohl Sportler als auch Zuschauer wieder ein spannendes Skispringen zu erleben. 3. Tag: Qualifikation und Silvester Eingeschlossene Leistungen: Nach dem Frühstück Besuch der Qualifikati- • 4 Übernachtungen im 3 Sterne bzw. 3 on in eigener Regie. Vom Bahnhof Murnau Sterne Superior Hotel im Doppelzimmer aus können Sie bequem mit der Bahn nach inkl. Frühstück Garmisch-Partenkirchen anreisen, und ab • Fackelwanderung dem Extrahalt "Kainzenbad" ist es nur noch • 3-Gang-Silvesterdinner inkl. Aperitif und ein kurzer Fußweg zum Stadion. Am Abend Neujahrs-Begrüßungssekt im Hotel An- erwartet Sie im Hotel Angerbräu ein Silves- gerbräu (bei Buchung des Hotels Anger- terdinner mit einem Glas Neujahrssekt und bräu) im Hotel Griesbräu ein festlicher Silvester- • Silvesterfeier mit Aperitif und 4-Gang- abend mit Musik und Tanz. Feinschmeckermenü, Musik mit Tanz im Restaurant Griesbräu (bei Buchung der 4. Tag: Neujahrsskispringen Hotels Griesbräu und Klausenhof) Frühstück im Hotel. Eigene Anreise nach • Eintrittskarte Stehplatz für die Qualifika- Garmisch-Partenkirchen und zur Schanze tion am 31.12.2021 und das Neujahrsski- wie am Vortag. Besuch des Neujahrsski- springen am 01.01.2022 springens. • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 10,50 €* 5. Tag: Abreise Frühstück im Hotel, Check-out und individu- *Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz elle Heimreise. nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit. Veranstaltungen: Freitag, 31.12.2021 Nicht eingeschlossen sind nicht genannte 1. Tag: Anreise Qualifikation in Garmisch-Partenkirchen Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Individuelle Anreise nach Murnau und Check- (Stadioneinlass ab 10.00 Uhr) Ausgaben persönlicher Art. in im gewählten Hotel. Der Rest des Tages steht zu Ihrer freien Verfügung. Silvesterdinner im Hotel Angerbräu bzw. Zusatzleistungen: Silvesterfeier im Restaurant Griesbräu Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise so- 2. Tag: Fackelwanderung wie Zusatznächte im Hotel. Nach dem Frühstück im Hotel haben Sie Zeit Samstag, 01.01.2022 für eigene Unternehmungen. Am späten Vierschanzentournee Unterkünfte: Nachmittag erleben Sie eine stimmungsvol- Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkir- Murnau, Hotel Angerbräu *** le Fackelwanderung ab Ihrem Hotel. Der chen (Stadioneinlass ab 10.00 Uhr) Das historische, familiengeführte 3-Sterne Abend steht zur freien Verfügung. Hotel Angerbräu liegt im Zentrum von Mur-
nau, nur wenige Gehminuten von der Fußgän- Entfernung von Murnau nach Garmisch- gerzone entfernt. Die Zimmer sind modern Partenkirchen ca. 25 km, ca. stündlich Bahn- Reisen in Corona-Zeiten: und traditionell eingerichtet. WLAN ist in verbindung - Fahrtzeit ca. 30 Minuten. Wir achten bei unseren Reisen auf allen Bereichen verfügbar. Wellnessbereich die Einhaltung der vorgeschriebenen mit finnischer Sauna, Dampfbad und Infra- Hinweis: Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er- rotkabine. Das Hotel Restaurant Wein(ka)- Bitte beachten Sie den Hinweis des Organi- halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. fee vereint Frühstückskaffee und Weinlokal. sationskomitees des Neujahrsskispringens: Kostenlose Parkplätze vor dem Hotel. Reiseversicherungen: Die Preise sind gültig unter Vorbehalt, dass Im Reisepreis sind keine Reiseversi- Murnau, Hotel Griesbräu *** das Springen wie in den Jahren bis Januar cherungen enthalten. Wir empfehlen Das traditionelle Hotel Griesbräu empfängt 2020 stattfinden kann. Sollte es zu Ein- dringend den Abschluss einer Reise- Sie mit bayerischem Charme. Die Zimmer schränkungen kommen, z.B. durch Abstands- Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe sind mit einem gemütlichen Sitzbereich so- regelungen und/oder eingeschränkte Zu- der Prämie richtet sich nach dem Rei- wie einem schönen Bad ausgestattet. Im schauerzahl, müssen wir eventuell unsere sepreis. Die Informationsblätter zu Hotelrestaurant serviert man regionale und Preisliste anpassen und auch den Steh- Versicherungsprodukten können Sie traditionelle Küche sowie Biere aus der haus- platzinnenraum sowie die Tribünen neu pla- vor Abschluss der Versicherung bei eigenen Brauerei. nen. uns anfordern. Murnau, Hotel Klausenhof ***S Allgemeine Bedingungen: Im 3 Sterne Superior Hotel Klausenhof Mur- Diese Reise ist nur bedingt barriere- nau direkt am Kurpark wohnen Sie zentral frei. Vorbehaltlich Programm- und und dennoch ruhig. Die Zimmer im Land- Hoteländerungen sowie Bestätigung hausstil verfügen über Schreibtisch, Safe, der von uns reservierten Eintrittskar- Radio und zum Teil über einen Balkon. Im ten durch die jeweiligen Spielstätten. Hotel gibt es auch eine Sauna und eine Bar. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB)/ Reisebedingun- gen von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. Reisepreise: pro Person Buchung und Beratung: Poppe Reisen GmbH & Co. KG Hotel Angerbräu *** Hotel Griesbräu *** Hotel Klausenhof ***S Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 im Doppelzimmer 539,- € 579,- € 559,- € 55130 Mainz Einzelzimmerzuschlag 150,- € auf Anfrage 60,- € Sportevents im Doppelzimmer Komfort 649,- € n/a n/a Mechthild Maier Tel.: +49-(0)6131-27066-33 Einzelzimmerzuschlag 170,- € n/a n/a Fax: +49-(0)6131-27066-19 im Doppelzimmer Parkblick n/a n/a 569,- € mechthild.maier@poppe-reisen.de Einzelzimmerzuschlag n/a n/a auf Anfrage Eintrittskartenzuschläge für 31.12. und 01.01. zusammen Sitzplatz Westtribüne 50,- € VIP Tickets 255,- € Mindestteilnehmerzahl: Keine Veranstalter: Anmeldeschluss: 29.10.2021, danach auf Anfrage Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-30 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: OK Neujahrsskispringen, OK Vierschanzentournee, Ok Vierschanzentournee, Ingo Jensen, Pixabay
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