Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen
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Reise Neujahrsspringen der Vierschanzentournee 5 Tage-Reise ab 509,– € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen Termin: 29.12.2018 - 02.01.2019
Neujahrsspringen d Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen Es ist schon ein ganz besonderer, aufregender Beginn des Neuen Jahres: Jedes Mal stehen 30.000 Skisprungbegeisterte am 1. Januar an der großen Olympiaschanze in Garmisch-Partenkirchen und jubeln den deutschen Adlern beim zweiten Sprin- gen der 4-Schanzen-Tournee zu. Wer wird 2019 auf dem Siegertreppchen stehen? Wird die deutsche Mannschaft ganz vorn mitspringen? 29.12.2018 Optionale Leistungen Eigene Anreise nach Murnau und Check-in im ge- • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise: wählten Hotel. 2. Klasse bis 350 km: 74,00 € 30.12.2018 2. Klasse ab 351 km: 132,00 € Frühstück im Hotel. Der Tag steht zur freien Verfü- 1. Klasse bis 350 km: 115,00 € gung. Am Abend erleben Sie eine stimmungsvolle 1. Klasse ab 351 km: 210,00 € Fackelwanderung. • Zusatznächte im Hotel inklusive Frühstück 31.12.2018 pro Person im DZ: 75,00 € Nach dem Frühstück Besuch der Qualifikation in pro Person im EZ: 90,00 € eigener Regie. Am Abend erwartet Sie ein festli- cher Silvesterabend mit Live Musik und Tanz. Hotels 01.01.2019 Hotel Griesbräu *** Frühstück im Hotel. Eigene Anreise nach Gar- Das Schwesterhotel des Hotel Klausenhof emp- misch-Partenkirchen und zur Schanze wie am fängt Sie mit bayerischem Charme. Die Zimmer Vortag. Besuch des Neujahrsspringens. haben einen gemütlichen Sitzbereich sowie ein ALLGEMEINE HINWEISE: 02.01.2019 schönes Bad. Das Restaurant serviert regionale Frühstück im Hotel, Check-out und Heimreise. Küche sowie Biere der hauseigenen Brauerei. Im Reisepreis sind keine Reiseversiche- rungen enthalten. Wir empfehlen drin- Termine und Preise Hotel Klausenhof Murnau ***S gend den Abschluss einer Reise-Rück- Im 3-Sterne-Superior Hotel Klausenhof Murnau trittskosten-Versicherung. 29.12.2018 - 02.01.2019 wohnen Sie zentral und dennoch ruhig. Die Zim- Hotel Griesbräu *** mer im gemütlichen Landhausstil verfügen über Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. TV und z.T. Balkon. Außerdem gibt es im Hotel eine Vorbehaltlich Programm- und Hotelän- pro Person im Doppelzimmer 509,00 € derungen. Vorbehaltlich Bestätigung der Sauna und eine Bar. Einzelzimmerzuschlag Auf Anfrage Eintrittskarten. Es gelten die Allgemei- Entfernung von Murnau nach Garmisch-Partenkir- nen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Rei- Hotel Klausenhof Murnau ***S sebedingungen von Poppe Reisen GmbH chen ca. 25 km, ca. stündlich Bahnverbindung – pro Person im Doppelzimmer 509,00 € Fahrtzeit ca. 30 Minuten. & Co. KG. Einzelzimmerzuschlag 60,00 € Veranstaltungen Bilder: OK Neujahrsskispringen; J. Zanaky; OK Vierschanzentournee, Ingo Jensen Eintrittskartenzuschlag Montag, 31.12.2018 Sitzplatz Westtribüne 45,00 € Qualifikation in Garmisch Partenkirchen Buchung und Beratung: Silvesterfeier im Restaurant Griesbräu VIP-Ticket 235,00 € Keine Mindesteilnehmerzahl Dienstag, 01.01.2019 Reise 4–Schanzen Tournee: Neujahrsskispringen in Gar- Eingeschlossene Leistungen misch Partenkirchen • 4 Übernachtungen im gewählten Hotel im Doppelzimmer inkl. Frühstücksbuffet Anmeldeschluss • Fackelwanderung 31.10.2018, danach auf Anfrage • Silvesterfeier mit Aperitif und 4-Gang-Fein- schmeckermenü, Live Musik mit Tanz im EXPRESS - Leserreisen Restaurant Griesbräu Amsterdamer Str. 192 • Eintrittskarte Stehplatz für die Qualifikation 50735 Köln am 31.12.2018 und das Neujahrsspringen am Kennwort: EXPRESS 01.01.2019 Tel.: 06131 270 6630 E-mail: leserreisen@express.de Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl- Internet: www.express.de/leserreisen zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Ausgaben persönlicher Art. Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Anmeldung zur Leserreise Neujahrsspringen Silvesterreise nach Garmisch Partenkirchen 29.12.2018 – 02.01.2019 Hiermit melde ich __________ Person(en) für die oben genannte Reise verbindlich an: Name Vorname Geb.-Datum (Bitte geben Sie die korrekten Namen laut Personalausweis an!) 1. ____________________________________________________________________________ 2. ____________________________________________________________________________ Adresse: _______________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________ Telefon: _______________________________ Telefax: _____________________________ Email: _______________________________ Hotel Griesbräu Murnau *** pro Person im Doppelzimmer 509,00 € Einzelzimmerzuschlag auf Anfrage Hotel Klausenhof Murnau ***s pro Person im Doppelzimmer 509,00 € Einzelzimmerzuschlag 60,00 € Eintrittskartenzuschläge Sitzplatz Westtribüne 45,00 € VIP-Ticket 235,00 € Poppe & Co Basisschutz Reiserücktrittskostenversicherung ab 21,00 € p.P. Poppe & Co Komplettschutz ab 37,00 € p.P. Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns an- fordern oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter "Kataloge und Broschüren" herunterladen. Sonderwünsche: ________________________________________________________________ Nach Erhalt der Bestätigung werde ich innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe der Anzahlungs- rechnung per Überweisung auf das Konto bei der Volksbank Mainspitze eG, IBAN: DE30 5086 2903 0000 1849 50, BIC: GENODE51GIN leisten. Datum: _____________________ Unterschrift: ____________________________________ Die Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters Poppe Reisen GmbH & Co. KG auf der Rückseite die- ser Anmeldung erkenne ich, auch im Namen der hier von mir angemeldeten Personen, an. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten, die mich und die von mir angemeldeten Personen betreffen, zur Datenverarbeitung verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung dient. Ort, Datum: ___________________ Unterschrift: ___________________________________
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen Poppe Reisen GmbH & Co. KG und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel 1. Abschluss des Reisevertrages lich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Ein- die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körper- verletzung Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der gang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebe- zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ge- 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An- wöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu meldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs benachrichtigen. pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet: Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise- das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die 2. Bezahlung 90% des Reisepreises. einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise- Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur nicht befugt. bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die ge- dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- leisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. vorschriften spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der 3. Leistungen Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den Reisevertrag kündigen: Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. a) ohne Einhaltung einer Frist. Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Staatenlosigkeit) vorliegen. Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge- Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den führen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus- Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteil- haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemes- nehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reisever- senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so anstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der 12. Eintrittskarten rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- „Black List“ ist auf der Internetseite: Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- 4. Leistungs- und Preisänderungen besteht nicht. gungen (s. Ziffer 5). 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der 13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Verjährung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- 7. Reiseversicherungen die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner- beeinträchtigen. tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma- vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Ihr Verschulden gehindert waren. Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Unvermögen vor. können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern oder der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ver- von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge und nachfolgenden Berechnung erhöhen: jähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Broschüren“ herunterladen. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Jahren. Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- 8. Haftung des Reiseveranstalters langen. 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages eines ordentlichen Kaufmanns für: pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- Folge. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs- rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für träger; 15. Gerichtsstand den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- verlangen. 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseleistung. der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen sprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Leistungserbringung betrauten Person. allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder 9. Beschränkung der Haftung Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha- deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter densersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz verteuert hat. den dreifachen Reisepreis beschränkt, des Reiseveranstalters maßgebend. 4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags- 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate fahrlässig herbeigeführt wird oder liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver- 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent- tragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Leistungsträgers verantwortlich ist. Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un- im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem Veranstalter: verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Poppe Reisen GmbH & Co. KG Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot Vermittlung beruhen. Wilhelm-Th.-Römheld-Straße 14 anzubieten. 9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- 55130 Mainz 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Telefon +49 6131 27066-0 Ersatzperson Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Telefax +49 6131 27066-19 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guada- E-Mail info@poppe-reisen.de rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schrift- lajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA Site www.poppe-reisen.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Poppe Reisen GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Poppe Reisen GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Poppe Reisen GmbH & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-5859 Email: kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Poppe Reisen GmbH & Co. KG verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
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