Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen

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Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen
Reise

Neujahrsspringen
der Vierschanzentournee

                                       5 Tage-Reise
                                  ab   509,– € p.P.

Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen
Termin: 29.12.2018 - 02.01.2019
Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen
Neujahrsspringen                                                                                                                                                                                                                        d
Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen
Es ist schon ein ganz besonderer, aufregender Beginn des Neuen Jahres: Jedes Mal stehen 30.000 Skisprungbegeisterte am
1. Januar an der großen Olympiaschanze in Garmisch-Partenkirchen und jubeln den deutschen Adlern beim zweiten Sprin-
gen der 4-Schanzen-Tournee zu. Wer wird 2019 auf dem Siegertreppchen stehen? Wird die deutsche Mannschaft ganz vorn
mitspringen?
29.12.2018                                            Optionale Leistungen
Eigene Anreise nach Murnau und Check-in im ge-        • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise:
wählten Hotel.                                          2. Klasse bis 350 km:                 74,00 €
30.12.2018                                              2. Klasse ab 351 km:                132,00 €
Frühstück im Hotel. Der Tag steht zur freien Verfü-     1. Klasse bis 350 km:               115,00 €
gung. Am Abend erleben Sie eine stimmungsvolle          1. Klasse ab 351 km:                210,00 €
Fackelwanderung.                                      • Zusatznächte im Hotel inklusive Frühstück
31.12.2018                                              pro Person im DZ:                     75,00 €
Nach dem Frühstück Besuch der Qualifikation in          pro Person im EZ:                     90,00 €
eigener Regie. Am Abend erwartet Sie ein festli-
cher Silvesterabend mit Live Musik und Tanz.          Hotels
01.01.2019                                            Hotel Griesbräu ***
Frühstück im Hotel. Eigene Anreise nach Gar-          Das Schwesterhotel des Hotel Klausenhof emp-
misch-Partenkirchen und zur Schanze wie am            fängt Sie mit bayerischem Charme. Die Zimmer
Vortag. Besuch des Neujahrsspringens.                 haben einen gemütlichen Sitzbereich sowie ein        ALLGEMEINE HINWEISE:
02.01.2019                                            schönes Bad. Das Restaurant serviert regionale
Frühstück im Hotel, Check-out und Heimreise.          Küche sowie Biere der hauseigenen Brauerei.          Im Reisepreis sind keine Reiseversiche-
                                                                                                           rungen enthalten. Wir empfehlen drin-
Termine und Preise                                    Hotel Klausenhof Murnau ***S                         gend den Abschluss einer Reise-Rück-
                                                      Im 3-Sterne-Superior Hotel Klausenhof Murnau         trittskosten-Versicherung.
29.12.2018 - 02.01.2019
                                                      wohnen Sie zentral und dennoch ruhig. Die Zim-
Hotel Griesbräu ***                                   mer im gemütlichen Landhausstil verfügen über        Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.
                                                      TV und z.T. Balkon. Außerdem gibt es im Hotel eine   Vorbehaltlich Programm- und Hotelän-
pro Person im Doppelzimmer               509,00 €                                                          derungen. Vorbehaltlich Bestätigung der
                                                      Sauna und eine Bar.
Einzelzimmerzuschlag                 Auf Anfrage                                                           Eintrittskarten. Es gelten die Allgemei-
                                                      Entfernung von Murnau nach Garmisch-Partenkir-       nen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Rei-
Hotel Klausenhof Murnau ***S                                                                               sebedingungen von Poppe Reisen GmbH
                                                      chen ca. 25 km, ca. stündlich Bahnverbindung –
pro Person im Doppelzimmer               509,00 €     Fahrtzeit ca. 30 Minuten.                            & Co. KG.

Einzelzimmerzuschlag                      60,00 €
                                                      Veranstaltungen
                                                                                                                                                       Bilder: OK Neujahrsskispringen; J. Zanaky; OK Vierschanzentournee, Ingo Jensen

Eintrittskartenzuschlag                               Montag, 31.12.2018
Sitzplatz Westtribüne                     45,00 €     Qualifikation in Garmisch Partenkirchen              Buchung und Beratung:
                                                      Silvesterfeier im Restaurant Griesbräu
VIP-Ticket                               235,00 €
Keine Mindesteilnehmerzahl                            Dienstag, 01.01.2019

                                                                                                                                    Reise
                                                      4–Schanzen Tournee: Neujahrsskispringen in Gar-
Eingeschlossene Leistungen                            misch Partenkirchen
• 4 Übernachtungen im gewählten Hotel im
   Doppelzimmer inkl. Frühstücksbuffet                Anmeldeschluss
• Fackelwanderung                                     31.10.2018, danach auf Anfrage
• Silvesterfeier mit Aperitif und 4-Gang-Fein-
   schmeckermenü, Live Musik mit Tanz im                                                                   EXPRESS - Leserreisen
   Restaurant Griesbräu                                                                                    Amsterdamer Str. 192
• Eintrittskarte Stehplatz für die Qualifikation                                                           50735 Köln
   am 31.12.2018 und das Neujahrsspringen am                                                               Kennwort: EXPRESS
   01.01.2019                                                                                              Tel.: 06131 270 6630
                                                                                                           E-mail: leserreisen@express.de
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl-                                                             Internet: www.express.de/leserreisen
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Ausgaben
persönlicher Art.                                                                                          Veranstalter:
                                                                                                           Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen
Anmeldung zur Leserreise
                                                        Neujahrsspringen
                                           Silvesterreise nach Garmisch Partenkirchen
                                                     29.12.2018 – 02.01.2019
Hiermit melde ich __________ Person(en) für die oben genannte Reise verbindlich an:

    Name                                        Vorname                                  Geb.-Datum
    (Bitte geben Sie die korrekten Namen laut Personalausweis an!)

1. ____________________________________________________________________________

2. ____________________________________________________________________________

Adresse: _______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________

Telefon:      _______________________________ Telefax: _____________________________

Email:        _______________________________

  Hotel Griesbräu Murnau ***
        pro Person im Doppelzimmer                509,00 €
        Einzelzimmerzuschlag                  auf Anfrage
  Hotel Klausenhof Murnau ***s
        pro Person im Doppelzimmer                509,00 €
        Einzelzimmerzuschlag                       60,00 €

  Eintrittskartenzuschläge
        Sitzplatz Westtribüne                      45,00 €
        VIP-Ticket                                235,00 €

        Poppe & Co Basisschutz Reiserücktrittskostenversicherung ab 21,00 € p.P.
        Poppe & Co Komplettschutz ab 37,00 € p.P.

  Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns an-
  fordern oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter "Kataloge und Broschüren" herunterladen.

Sonderwünsche:        ________________________________________________________________
Nach Erhalt der Bestätigung werde ich innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe der Anzahlungs-
rechnung per Überweisung auf das Konto bei der Volksbank Mainspitze eG,
IBAN: DE30 5086 2903 0000 1849 50, BIC: GENODE51GIN leisten.

Datum:      _____________________               Unterschrift: ____________________________________
Die Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters Poppe Reisen GmbH & Co. KG auf der Rückseite die-
ser Anmeldung erkenne ich, auch im Namen der hier von mir angemeldeten Personen, an. Außerdem bin
ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten, die mich und die von mir angemeldeten Personen
betreffen, zur Datenverarbeitung verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung dient.

Ort, Datum: ___________________                 Unterschrift: ___________________________________
Neujahrsspringen der Vierschanzentournee - Reise - ab 509,- € p.P. Silvesterreise nach Garmisch-Partenkirchen - EXPRESS Leserreisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
 Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                                                                                                             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel
1. Abschluss des Reisevertrages                                      lich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Ein-
                                                                                                                                             die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körper- verletzung
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der     gang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag
                                                                                                                                             sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebe-               zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die
stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung        Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine        10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen             angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ge-                10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An-      wöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige              Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu
meldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-           Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs               benachrichtigen.
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen        verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der
                                                                                                                                             10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung      Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
                                                                                                                                             sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.         Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit
                                                                                                                                             tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt         nachfolgender       Neuanmeldung.        Folgende     pauschalierte
                                                                                                                                             Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein       Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet:
                                                                                                                                             Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer    bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
                                                                                                                                             Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und         bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                     unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise-
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                     veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise     die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die
2. Bezahlung                                                         90% des Reisepreises.                                                   einzelnen     Beanstandungen      anzufertigen.     Zur    Abgabe
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine         ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                       rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise-        Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur           nicht befugt.
bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die ge-         dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet
                                                                                                                                             11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-
leisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist     werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
                                                                                                                                                 vorschriften
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
                                                                     6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                  11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
3. Leistungen                                                        Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise    Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der          vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den           Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den          Reisevertrag kündigen:                                                  Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.             a) ohne Einhaltung einer Frist.                                         Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen                                                                                    das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon
                                                                     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                                                                                        ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und
                                                                     Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                  eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
                                                                     sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet                                                                                Staatenlosigkeit) vorliegen.
                                                                     Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der                                                                                  11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
                                                                     Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge-                                                                                   Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
                                                                     muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei                                                                                 Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
                                                                     diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die                                                                                        verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
                                                                     anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-                                                                              Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
                                                                     Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den
veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu                                                                             gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
                                                                     Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der                                                                                   nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch-      b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.
                                                                                                                                             11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
führen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für     Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
                                                                                                                                             Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte              festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus-
                                                                                                                                             Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über      schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteil-
                                                                                                                                             haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemes-          nehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reisever-
senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so   anstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der       12. Eintrittskarten
rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die          Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in            Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
„Black List“ ist auf der Internetseite:                              Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich         staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
 http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.     zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis                Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
                                                                     unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden             dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
4. Leistungs- und Preisänderungen                                    besteht nicht.                                                          gungen (s. Ziffer 5).
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen           Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-        Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der               13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                         Verjährung
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur                                                                                  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-         7. Reiseversicherungen                                                  die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht       Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-           Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner-
beeinträchtigen.                                                     tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).        halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag       Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-        bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma-
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten      einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der            chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                    Ihr Verschulden gehindert waren.
                                                                     Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende                                                                                Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren
                                                                     Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.                                                                               ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es
                                                                     Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden                                                                             sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches
                                                                     Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann                                                                               Unvermögen vor.
                                                                     können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern oder
der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der                                                                                        Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ver-
                                                                     von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge und
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                                                                                            jähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
                                                                     Broschüren“ herunterladen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der                                                                                   Jahren.
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-             8. Haftung des Reiseveranstalters
langen.                                                              8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht         14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen                                                                                  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
                                                                     eines ordentlichen Kaufmanns für:
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-                                                                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
                                                                     1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-                                                                               Folge.
                                                                     2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
                                                                        träger;                                                              15. Gerichtsstand
den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden
                                                                     3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
verlangen.
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden           4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten           klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                 Reiseleistung.                                                       der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent-         8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der        richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
sprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                  Leistungserbringung betrauten Person.                                   allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des                                                                                    sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
                                                                     9. Beschränkung der Haftung
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht                                                                                     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
                                                                     9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha-       deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
                                                                     densersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf              der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz
verteuert hat.
                                                                     den dreifachen Reisepreis beschränkt,                                   des Reiseveranstalters maßgebend.
4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-
                                                                     1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
                                                                        fahrlässig herbeigeführt wird oder
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver-
                                                                     2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent-
tragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
                                                                        stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der      Leistungsträgers verantwortlich ist.
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.         9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-             im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende        lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater-
berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder      besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu            ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es
                                                                     sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem                   Veranstalter:
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche
                                                                     schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der             Poppe Reisen GmbH & Co. KG
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
                                                                     Vermittlung beruhen.                                                    Wilhelm-Th.-Römheld-Straße 14
anzubieten.
                                                                     9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-             55130 Mainz
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,                            lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den        Telefon +49 6131 27066-0
   Ersatzperson                                                      Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den             Telefax +49 6131 27066-19
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-        internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guada-                 E-Mail info@poppe-reisen.de
rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schrift-     lajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA          Site    www.poppe-reisen.de
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer
Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
Poppe Reisen GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Poppe Reisen GmbH & Co. KG über die gesetzlich
vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der
Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
   • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
   • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
        Reiseleistungen.
    •   Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
        Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    •   Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
        Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    •   Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen
        und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
        Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
        zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf
        eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    •   Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
        aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
        geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der
        Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
        Entschädigung.
    •   Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
        Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    •   Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    •   Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
        durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
        Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt
        dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
        Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
        Abhilfe zu schaffen.
    •   Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
        ordnungsgemäß erbracht werden.
    •   Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    •   Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen
        zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
        Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
        gewährleistet. Poppe Reisen GmbH & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V abgeschlossen. Die Reisenden
        können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-5859
        Email: kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Poppe Reisen GmbH & Co. KG verweigert
        werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
        www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
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