Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 23 vom 26.07.2021 (Woche 30) - ISIP

 
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Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 23 vom 26.07.2021 (Woche 30) - ISIP
Pflanzenschutz - Spezial                                                        Der Direktor der
                                                                         Landwirtschaftskammer NRW
Landwirtschaft                                                              als Landesbeauftragter
Nr. 23 vom 26.07.2021 (Woche 30)

  Redaktion: Pflanzenschutzdienst
  Die Grundlage für die Empfehlungen und Prognosen der laufenden Woche ist die Wettervorhersage
  des Deutschen Wetterdienst (DWD). Die Sonnenscheindauer liegt in dieser Woche bei durchschnittlich
  4 h täglich. Zudem bleibt es feucht bis nass mit täglichen Niederschlägen von 1–10 mm. Lediglich am
  Donnerstag soll es in NRW, bei bewölktem Wetter, trocken bleiben.

  Kartoffeln – Krautfäule usw.
  Aktuell variiert der Krautfäuleinfektionsdruck in NRW von mittel bis sehr hoch, aufgrund des hohen
  Sporendrucks in den Regionen und der vorhergesagten unbeständigen Witterung, muss weiter mit
  lokalsystemischen Mitteln plus Sporizid in kurzen Spritzabständen behandelt werden. Das gilt beson-
  ders für die Bestände, die nach der Blüte sehr viel Neuzuwachs und erneute Knospen gebildet haben.
  In diesen Beständen unbedingt auch auf Durch- und Zwiewuchs achten und falls erforderlich mit
  Maleinsäurehydrazid (Fazor, Himalaya 60 SG) behandeln, falls das nicht schon zur Keimhemmung
  geschehen ist.
  In abgereiften Beständen bis zur Ernte 2–3 Krautfäuleabschlussbehandlungen mit Sporiziden
  (Fuazinam-haltige Mittel, Leimay, Ranman Top) in vollen Aufwandmengen einplanen, um einen Braun-
  fäulebefall der Knollen zu verhindern.
    Die unbeständigen Witterungsbedingungen
    bieten weiterhin optimale Entwicklungsbedin-
    gungen für Schwarzbeinigkeit und Nassfäu-
    len. Was ist zu tun? Bestände kontrollieren,
    befallene Pflanzen mit Knollen aus dem
    Bestand tragen. Nebenwirkung des Krautfäule-
    mittels Funguran progress (2x 1,5–2 kg/ha)
    nutzen. Größere Befallsnester mit Sikkativen
    abtöten. Partien mit höherem Anteil nassfauler
    Knollen bis zum vollständigen Zerfall im Feld
    belassen = „Durchfaulen lassen“.

                                                          Schwarzbeinigkeit (Foto: Benker)
   Rechtzeitige Krautabtötung, damit die Bestände gleichmäßig abreifen. Rodung nicht unter 10° C.
   Größere Befallsnester separat roden. Selektion fauler Knollen schon beim Roden. Abbruch der
   Rodung bei Nässe. Knollenbeschädigungen verhindern durch optimierte Rode- und Transporttech-
   nik. Möglichst schnelle Abtrocknung der Knollenoberfläche. Für eine optimale Wundheilperiode
   sorgen. Auf Lager-, Kisten- und Maschinenhygiene achten, Desinfektion mit MENNO Florades
   2 %ig.

  Aktuell sind einzelne Kartoffelkäfer und Kartoffelkäferlarven zu finden. Die Larvenentwicklung im
  Blick behalten und falls notwendig Bekämpfungsmaßnahmen durchführen.

  Kartoffeln – Notfallzulassung für Cuprozin progress in Ökokartoffeln
  Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) hat eine Notfallzulassung für den ökologischen Kartof-
  felanbau bekommen. Die Zulassung wird für die Zeit vom 21. Juli 2021 bis zum 17. November 2021 für
  120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 12.000 Liter zur Behandlung von 3.000 ha im ökolo-
  gischen Kartoffelanbau begrenzt.
  D.h. Zusätzlich zu den regulär zugelassenen 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr, dürfen weitere
  1.000 g Reinkupfer in Form von Cuprozin progress eingesetzt werden. Es gilt somit für die Saison 2021
  eine maximale Aufwandmenge von 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr.
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Zuckerrüben – Aktueller Stand Blattfleckenmonitoring – Eigene Feldkontrollen durchführen

 Es wurden 100 Zuckerrübenflächen in der letzten Woche auf Pilzflecken kontrolliert. Auf insgesamt
 76 Flächen wurden pilzliche Blattflecken bonitiert. Cercospora-Blattflecken waren auf fast allen
 Flächen (75 Standorte) zu finden und Ramularia wurde auf acht Flächen, sowie Rübenrost als auch
 Echter Mehltau jeweils auf einer Zuckerrübenfläche gefunden.
 Insgesamt zeigen 23 Standorte eine Befallshäufigkeit von 5 % oder mehr. So wurden auch schon
 15 Flächen bereits behandelt.
 Führen Sie eigene Feldkontrollen durch. Diese Woche liegt die Bekämpfungsschwelle noch bei
 5 % befallenen Pflanzen. Ab dem 01. August dann bei 15 % befallenen Pflanzen.

                                Befallskarte vom 26.07.2021 (Quelle: ISIP)

Zuckerrüben – Raupen Gammaeulen

                                              Aktuell sind vereinzelt Gammaeulen auf den Rübenflächen
                                              unterwegs. Die Raupen verursachen einen Lochfraß an
                                              den Blättern.
                                              Der Bekämpfungsrichtwert von 20 % vernichteter Blattflä-
                                              che auf der gesamten Fläche wurde noch nicht erreicht.
                                              Dennoch sollten ggf. im Zuge der Kontrolle auf Blattflecken
                                              auf Fraßschäden geachtet werden.

 Gammaeulenraupe (Foto: C. Bischur)

Getreide – Überflutete Ackerflächen
Flächen die überschwemmt wurden sollte bzgl. der Ernteabnahme mit der kooperierenden Genossen-
schaft, dem Handel oder dem Viehhändler vorher besprochen werden. I.d.R. sind Flächen ohne Lager
unbedenklich, solange die Ähren keinen Kontakt mit dem Hochwasser hatten. Teilflächen die Lager
hatten und überschwemmt wurden, oder die Ähren generell im Wasser standen, sind genauer zu
begutachten. Es stellt sich die Frage ob es zu Kontaminationen gekommen ist, wie z.B. durch verschie-
dene Erdölderivate (Benzin, Diesel/Heizöl, Dioxin etc.). Zurzeit werden von Analyselaboren zugeschnit-
tene Untersuchungsprotokolle erstellt. Die Labordienstleister bzw. Probenanlaufstellen werden zeitnah
bekanntgeben. Sollten Ihre Schläge schon wieder befahrbar sein und Sie die Bestände ernten möchten,
vermischen Sie das augenscheinliche, unbedenkliche Getreide nicht mit dem von o.g. betroffenen (Teil-
)Flächen. Der Schaden könnte ansonsten noch höher ausfallen, da es momentan noch nicht abzuse-
hen ist ob das Getreide vermarktungsfähig ist.
Wichtig ist ebenfalls, dass Sie Ihre Schäden durch die Überschwemmung dokumentieren. Hier emp-
fehlen wir detaillierte Fotos zu machen die einen Überblick der geschädigten Flächen zeigen.
Beim betroffenen Grünland sollte ein Schnitt erfolgen samt Abtransport des Schnittgutes.
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Düngung – Kalkdüngung nicht vergessen
Kalk ist ein zentraler Produktionsfaktor zum Erhalt oder zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und
damit für die Ertragsleistung eines Standortes. Kalk verbessert die Bodenstruktur, fördert die Mikro-
organismentätigkeit, führt dem Boden wichtige Pflanzennährstoffe zu, ist für die Verfügbarkeit von
Nährstoffen und der Immobilisierung von Schadstoffen von zentraler Bedeutung. Nur bei einem stand-
ortbezogenen optimalen pH-Wert können die zur Verfügung stehen Nährstoffe wie z.B. Stickstoff oder
Phosphat von der Pflanze vollständig genutzt werden. Basis für die optimale standortspezifische
Einstellung des pH-Wertes ist die regelmäßige Bodenuntersuchung auf Grundnährstoffe, die neben
Phosphat, Kalium, Magnesium den pH-Wert umfasst. Auch bei optimalem pH-Wert sind regelmäßige
Erhaltungskalkungen erforderlich.

Beispiel einiger Kalkdünger und deren Wirkung und Wirkschnelligkeit.

Zwischenfrüchte – Optimale Saatzeiten von Zwischenfrüchten
Wärmebedürftige Kleearten wie Perserklee und Alexandrinerklee oder Grobleguminosen wie Körner-
erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen haben unter Spätsaatbedingungen nur ein vergleichsweise gerin-
ges Biomasse-Bildungspotenzial. Diese Arten sollten bis spätestens Mitte August gesät werden.
Arten wie Buchweizen, der zwar auch spätsaatverträglich ist, oder Ramtillkraut sind ausgesprochen
kälteempfindlich und können schon bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt geschädigt
werden, was bei Frühfrösten im September in vielen Lagen NRWs keine Seltenheit ist. Diese Arten
sollten ihr Massenwachstum im August bringen. Fallen diese Arten frühzeitig in der Mischung aus,
sollten andere Arten die entstehenden Lücken kompensieren. Als Komponenten in Zwischenfrucht-
mischungen sollten Buchweizen und Ramtillkraut daher nicht dominieren. Diese Arten sollten daher im
Gemenge mit weniger frostempfindlichen Arten wie beispielsweise Phacelia, Ölrettich, Senf, Sonnen-
blumen, Ackerbohnen oder Wicken kombiniert werden.
Spätsaatverträglich (Ende August bis Anfang, max. Mitte September) sind Arten wie Senf, Ölrettich,
Phacelia, Roggen (nicht greeningfähig), Buchweizen (mit Einschränkung), Inkarnatklee, Winterwicke,
Welsches Weidelgras sowie Winter-Futterraps und Winterrübsen für die Frühjahrsnutzung. Vor diesem
Hintergrund sollte bei der Auswahl der Zwischenfruchtmischung bei späten Aussaatterminen unbedingt
die darin enthaltenen Arten und deren Anteile berücksichtigt werden.
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Das Argument „egal wann die Mischung gesät wird, irgendwas kommt immer“ ist nicht ganz sachge-
recht und im Sinne des Zwischenfruchtanbaus nicht unbedingt zielführend. Entwickelt sich ein Großteil
der Frühsaat fordernder Zwischenfrüchte in Mischungen bei Spätsaaten nicht ausreichend, wird der
Bestand von wenigen spätsaatverträglichen Arten dominiert. Ungünstigen Falls werden Ausfallgetreide
und Unkräuter nicht hinreichend unterdrückt. So sollten beispielsweise teure Zwischenfruchtmischun-
gen mit hohen Anteilen an Leguminosen wie Felderbsen, Ackerbohnen, Bitterlupine, Sommerwicken,
Alexandinerklee oder Perserklee Anfang bis spätestens Mitte August gesät werden. Nur dann können
sie bei zügiger Anfangsentwicklung eine gute Unkrautunterdrückung gewährleisten und ihre hohe
Vorfruchtwirkung entfalten. Eine Zwischenfruchtmischung sollte daher auch unter der Prämisse der
Saatzeitverträglichkeit beurteilt werden. Dabei sind aber die Ansprüche an die Saattiefe gerade bei
grobkörnigen Leguminosen zu beachten.

Biodiversität – Blühstreifen mulchen, aber wann?
Tipps zum Pflegemanagement (Biodiversitätsberatung):
Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere
Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmög-
lichkeit. Auch die Bevölkerung erfreut sich an bunten Blühstreifen. Jedoch sind nicht nur bunte Blüh-
streifen wertvoll, sondern auch alte und abgestorbene Bestände, die z. B. einigen Insekten in den Stän-
geln und Pflanzenresten einen Reproduktionsort über den Winter bieten. Auch Vögel und Säugetiere
können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.
                                                                      Ein stehengelassener Auf-
                                                                      wuchs eines Blühstreifens bie-
                                                                      tet wie hier zu sehen in Herbst
                                                                      und Winter Rückzugsort und
                                                                      Sämereien für Vögel aber auch
                                                                      für andere Wildtiere sowie für
                                                                      Insekten. (Foto: P. Gräßler)

Ab dem 01.08. können AUM-Blühstreifen und -flächen (Agrarumweltprogramm) gemulcht werden.
Dabei sollte jedoch individuell entschieden werden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist.
AUM-Blühstreifen/-flächen müssen nur alle zwei Jahre gemäht oder gemulcht werden. Genauer gesagt:
Alle zwei Jahre muss eine Mindesttätigkeit durchgeführt werden. Die Aussaat gilt als solche, so dass
erst spätestens zwei Jahre nach Aussaat alles einmal zerkleinert und flächig verteilt worden sein muss.

                                                       Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen,
                                                       ist es zu empfehlen mehrjährige Streifen
                                                       gestaffelt zu mähen oder zu mulchen und
                                                       somit über den Winter Teilbereiche stehen
                                                       zu lassen. Die Pflicht alle zwei Jahre zu
                                                       schneiden, wird somit abwechselnd auf
                                                       der Fläche erfüllt.
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  Die Pflanzen sollten nach Möglichkeit hoch abgeschnitten und die Biomasse im Idealfall abgetragen
  werden. Auf diese Weise können Blühaspekte erhalten und vielfältige Strukturen auch innerhalb des
  Streifens oder der Fläche geschaffen werden. Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein
  tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, sollten nach Möglichkeit nur die betroffenen Stellen und
  nicht die gesamte Fläche gemulcht werden. Auch bei dem Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt
  häufig das Motto „weniger ist mehr“!
  Weitere Infos zu Blühstreifen u.v.m. finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.

  gez. Dr. M. T. Kuska

  Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgebend sind die Hinweise in den Gebrauchsanweisungen.

Redaktion:          Pflanzenschutzdienst, Ackerbau und Grünland
Ansprechpartner:                           Dr. Matheus T. Kuska, Tel.: 0221 5340 450   Dr. Marianne Benker, Tel.: 0221 5340 451
Ursula Furth, Tel.: 0251 2376-640          Herman Hanhart, Tel.: 0251 2376-628         Sophia Leone Czaja, Tel.: 0221 5340 452
Günter Klingenhagen, Tel.: 0251 2376-633   Christin Böckenförde, Tel.: 0251 2376-627   Eugen Winkelheide, Tel.: 0221 5340 454
(Die Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise - ist nicht gestattet.)                        www.landwirtschaftskammer.de
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