Personalausweisanträge bei der Botschaft Dublin

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Personalausweisanträge bei der Botschaft Dublin
 Vergessen Sie nicht, vorher einen Termin auf der Webseite zu vereinbaren!

 Schecks können zur Zahlung der anfallenden Gebühr nicht genutzt werden!
       Eine Zahlung mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) ist möglich.

1. Allgemeine Informationen und erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
2. Antragstellung bei dem Honorarkonsul
3. Biometrische Daten
4. Gebühren
5. PIN-Brief
6. Abholung

1. Allgemeine Informationen und erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Ab dem 01.01.2013 können an einigen Auslandsvertretungen Anträge für Personalauswei-
se gestellt werden. Deutsche Staatsangehörige können einen ePA grundsätzlich nicht nur
bei der für sie zuständigen Personalausweis-Auslandsvertretung, sondern auch bei jeder
anderen Personalausweisbehörde beantragen (in diesem Fall fällt eine Unzuständigkeitsge-
bühr an). Der Personalausweis ist bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre gültig, bei Per-
sonen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktions-
karte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des
Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches
Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen
nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin
kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen
und die Unterschriftenfunktion nutzen. Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärun-
gen abgeben:

   • Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches bi-
     ometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen
     Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis auf-
     nehmen lassen.
• Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen
     möchten oder nicht. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automa-
     ten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeich-
     nung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Onli-
     ne-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantra-
     gung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-
     Ausweisfunktion durch. Sie ist im Internet unter
     http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-und-
     Broschueren/eID_Broschuere.html?nn=3043324
     abrufbar. Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre ge-
     lesen haben. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange Ihr Personal-
     ausweis gültig ist, in der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft oder in einer be-
     liebigen Personalausweisbehörde ein- und ausschalten.

Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet
auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich
ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neuset-
zen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine
neue PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren
eines Personalausweises.

Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen
Sie mit einer gesamten Bearbeitungsdauer von ca. 6 - 8 Wochen. Laden Sie das An-
tragsformular von unserer Homepage herunter und füllen Sie den Antrag leserlich in
Druckbuchstaben aus (den Download finden Sie auf der vorhergehenden Seite).

Bitte beachten Sie, dass Personalausweisanträge grundsätzlich persönlich in der Passstelle
der Botschaft Dublin gestellt werden müssen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind
nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch
persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberech-
tigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel
dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen.

Sollten Sie erst kürzlich in Irland oder einem anderen Ausland geheiratet haben, so beach-
ten Sie bitte, dass Sie vor, bzw. bei der Personalausweisbeantragung möglicherweise eine
Erklärung über die Namensführung in der Ehe abgeben müssen. Lesen Sie bitte dazu das
Merkblatt „Namenserklärung“ auf der Internetseite der Botschaft auf der vorhergehenden
Seite oder unter „Andere rechtliche Dienstleistungen“ und folgen Sie den Anweisungen
dort.

Folgende Unterlagen werden im Allgemeinen für die Antragstellung eines Personal-
ausweises benötigt Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie
nebst einer weiteren Kopie vorgelegt werden. Für die Fertigung hauseigener Kopien
erhebt die Botschaft eine Gebühr in Höhe von 0,50 € pro Kopie:
• leserlich ausgefülltes Antragsformular
   • 2 biometriefähige aktuelle Lichtbilder
   • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
   • Geburts- oder Abstammungsurkunde***
   • Meldebescheinigung, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind ODER Abmel-
       debescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der
       Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)***
   • Wohnsitznachweis für Irland (z.B. Haushaltsrechnung), nicht älter als 3 Monate
   • Nachweis zu Ihrem Familienstand (Auszug aus dem Familienbuch / Heiratsurkunde
       oder Scheidungsurteil / -urkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepart-
       nerin)***
   • ggf. Bescheinigung über die aktuelle Namensführung***
   • ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis
       oder Einbürgerungsurkunde)
   • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
   • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die fol-
genden Unterlagen – ebenfalls einmal im ORIGINAL und einmal in Kopie – vor:

   • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
   • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
   • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die
     Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) ***

   • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
     nicht miteinander verheiratet waren)

   • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
   • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder
     Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

   • zwei mit jeweils 6,00 € vorfrankierte Briefumschläge („registered post“) für den
       getrennten Versand des PIN-Briefes und des Ausweises
*** Wenn Sie diese Unterlagen nicht im Original haben, können die sie ursprünglich aus-
stellenden Ämter oder Gerichte VOR Ihrem Termin eine Kopie direkt an die Botschaft
faxen (00353-1-2693800) oder mailen (info@dublin.diplo.de)

Achtung!!
Zusätzlich kann es - je nach Einzelfall - sein, dass Sie weitere Unterlagen noch nachträg-
lich vorlegen müssen.

2.     Antragstellung bei dem Honorarkonsul
Bei dem Honorarkonsul in Galway können Anträge auf Ausstellung von Personalauswei-
sen nicht entgegengenommen werden.

3.     Biometrische Daten
Anforderungen an Passfotos für Personalausweise

Durch die gesetzlichen Änderungen zur Einführung der ePässe werden ab dem 1. Novem-
ber 2005 bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss, um biometrie-
tauglich zu sein.

FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz
sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Gesichtshöhe muss 70 bis 80 %
des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf (einschließlich
Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.

SCHÄRFE UND KONTRAST :
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.

AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder
Schatten im Gesicht sowie keine rote Augen aufweisen.

HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast
zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hinter-
grund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografie-
rende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor al-
lem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600
dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farb-
neutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.

KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHT UNG:
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht
zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund ge-
rade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein
und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.

BRILLENTRÄGER:
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern,
keine getönte Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dür-
fen die Augen nicht verdecken.

KOPFBEDECKUNG:
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus reli-
giösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante
bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

4.      Gebühren:
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

           jünger als 24 Jahre                             älter als 24 Jahre
 in DEU gemeldet           abgemeldet           in DEU gemeldet           abgemeldet
     65,80 €                 52,80 €                71,80 €                  58,80 €

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion                Jeweils
Änderung der PIN                                                     12,00 Euro
Entsperren des Personalausweises

     • Ggfs. Telefon- und Faxpauschale: 5,- €
     • Ggfs. Ermächtigungsanfrage bei der eigentlich zuständigen Behörde: 5,-€

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen voll-
ständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
5.      PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von
der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die
Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-
Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher auf-
bewahren.

In Irland ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller nicht zugelassen. Der
PIN-Brief wird an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft versandt. Wenn Sie noch
in Deutschland gemeldet sind, können Sie sich den PIN-Brief alternativ an Ihre Meldead-
resse in Deutschland schicken lassen.

Wird der PIN-Brief nicht direkt an den Antragsteller, sondern an die Pass-
/Personalausweisstelle der Botschaft geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur per-
sönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Ab-
holvollmacht ist unzulässig. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland
durch die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft kann nur bei Erstattung der Auslagen
und Übernahme des Versandrisikos durch den Antragsteller erfolgen.

6.      Abholung
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

      wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft gegenüber bestätigen, den
       vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.

      wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personal-
       ausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Mög-
       lichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben können Sie alternativ darauf bestehen, einen
neuen Personalausweis zu bestellen.

Werden Personalausweis und PIN-Brief gemeinsam abgeholt, trägt der Ausweisinhaber
das Risiko, dass er zum gleichen Zeitpunkt sowohl den Ausweis als auch die Geheim-
nummer mit sich führt.
Die Abholzeiten werden Ihnen nach Fertigstellung schriftlich mitgeteilt.
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