Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) - ISIP
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Pflanzenschutz - Spezial Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Landwirtschaft als Landesbeauftragter Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Redaktion: Pflanzenschutzdienst Die Grundlage für die Empfehlungen und Prognosen der laufenden Woche ist die Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienst (DWD). Die Niederschläge halten in dieser Woche wieder an. Im südl. Rheinland sind täglich, mit Ausnahme am Mittwoch, 2–10 mm Niederschlag vorhergesagt und am Donnerstag über 10 mm bei Gewitter. Am Niederrhein verbleibt es bis Donnerstag trocken. Folgend ist täglich mit 5–15 mm Niederschlag zu rechnen. Etwas feuchter und wesentlich windiger ist es in dieser Woche im Münsterland und in Ostwestfalen. Gewitter sind für das Münsterland am kommenden Sonn- tag zu erwarten. Hochwasser – QS-anerkannte Labore bieten kostenfreie Untersuchungen auf mögliche Kontaminationen an (Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH, Stand: 28.07.2021) QS informiert über die Möglichkeit, Proben von landwirtschaftlichen Flächen in Überschwemmungsge- bieten für Systemmitglieder kostenfrei untersuchen zu lassen. Einzelheiten dazu sowie auch zu mögli- chen Kontaminationsrisiken und wie diese zu identifizieren und zu bewerten sind, erfahren Sie unter: https://www.q-s.de/news-pool-de/hochwasser-qs-labore-kostenfreie-untersuchungen.html?nlori- gin=45-newsletter-qs-pruefsystem-30-2021. Die nachfolgenden QS-anerkannten Labore bieten kostenfreie Untersuchungen auf mögliche Kontaminationsquellen an:
Info Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Seite 2 von 6 https://www.q-s.de/services/files/downloadcenter/6_weitere_unterlagen/ueberflutungen/Ta- belle_LB_kostenlose%20Analysen210730.pdf Weitere wichtige Hinweise - FAQ zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen nach der Überschwemmung https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/futtermittel/faq-zur-nutzung-land- wirtschaftlicher-flaechen-nach-der-ueberschwemmung Information und Antragsformulare zur Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/soforthilfen-fuer-betroffene-der-unwetterkatastrophe-vom-14- 15-juli-2021-landesregierung-stellt-200-millionen-euro-zur-verfuegung-1626962081 Wichtig ist weiterhin, dass Sie Ihre Schäden durch die Überschwemmung dokumentieren. Hier emp- fehlen wir detaillierte und Übersichtfotos der geschädigten Flächen zu machen. Kartoffeln – Krautfäule, Alternaria, Kartoffelkäfer, Maleinsäurehydrazid Aufgrund der unbeständigen Witterung ist der Krautfäuleinfektionsdruck in vielen Regionen, besonders im Rheinland, noch immer sehr hoch. Am Versuchsstandort in Niederkassel wird Kraut- fäule in der Sorte Fontane gefunden, obwohl in kurzen Abständen hochwertige Tankmischungen eingesetzt wurden. Das Problem ist noch immer der starke Neuzuwachs. Besonders in den Wipfeln und im obersten Stängelbereich tritt Befall auf. Krautfäule-Wipfelbefall am Neuzuwachs (Foto: Benker) In noch grünen Beständen weiterhin konsequent und in kurzen Abständen Krautfäulebehand- lungen mit lokalsystemischen Mitteln plus Sporizid durchführen.
Info Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Seite 3 von 6 Erstaunlich ist, was die neuen Krautfäule-resistenten Sorten zu leisten vermögen. Am Versuchs- standort in Niederkassel wurden drei resistente Sorten mit drei mittelanfälligen Sorten verglichen. Wobei zu beachten ist, dass in diesem Sortenversuch gänzlich auf Fungizide verzichtet wurde. Auf der Fläche trat erster Befall Ende Juni auf. Leider kann Resistenz zu Lasten von Geschmack, Qualität oder Ertrag gehen. Oder diese Sorten sind gegenüber anderen Schaderre- gern besonders anfällig. Bleibt abzuwarten, ob sie sich in der Ohne Fungizidbehandlung: links Krautfäule-resistente Sorte, Praxis durchsetzen. rechts mittelanfällige Sorte Fontane (Foto: Benker) Aktuell steht in den späteren Sorten die dritte Alternaria-Behandlung an, falls nicht schon geschehen. Hier empfiehlt es sich Signum mit 0,25 kg/ha einzusetzen. Falls notwendig, 14 Tage später noch einmal mit Signum behandeln. Kartoffelkäfer (Fotos: Benker) Kartoffelkäferlarven Aktuell paaren sich die Kartoffelkäfer wieder und werden anschließend Eigelege absetzen. Kartof- felkäferlarven treten auch schon wieder auf. Ob eine Bekämpfung noch notwendig ist, hängt von der Reifegruppe der Kartoffelsorte, des Erntetermins und der Befallsstärke ab. In späten Industries- orten kann bei Überschreiten der Schadschwelle von 15 Larven pro Pflanzen eine Bekämpfung ggf. noch notwendig sein. Bestände kontrollieren. Aktuell mehren sich die Anfragen von Landwirten zur Mischbarkeit von Maleinsäurehydrazid (Fazor, Himalaya 60 SG) und Krautfäulefungiziden. Eigene Kammerversuche zeigen, dass die Kombination von Maleinsäurehydrazid mit Curzate M WG plus Shirlan (mehrjährige Versuche) möglich ist. Weiterhin kann es mit Cymbal Flow, Ranman Top, Revus Top oder Shirlan gemischt werden (einjährige Versu- che). D. h. die Wirkstoffaufnahme und der Wirkstofftransport von Maleinsäurehydrazid von der Pflanze in die Knollen wird durch diese Mittel nicht beeinträchtigt. Weil aktuell, aufgrund des Wegfalls von Man- cozeb, viele Mittel ausverkauft sind, kann aber nicht gewährleistet werden, dass vergleichbare Mittel oder Eigenmischungen aus den Wirkstoffen der zuvor genannten Mittel, ebenfalls unbedenklich sind, d. h. die Wirkstoffaufnahme nicht behindern. Kartoffeln – Notfallzulassung für Quickdown in Pflanzkartoffeln Quickdown hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwen- dung als Krautabtötung in Pflanzkartoffel (ohne vorheriges Schlegeln) erhalten hat. Die Notfallzu- lassung wurde für 120 Tage erteilt, vom 23.07.2021 bis zum 19.11.2021. Die zugelassene Menge wurde auf 32.000 Liter (entspricht einer Behandlungsfläche von ca. 20.000 ha Saat/Pflanzkartoffelbe- stände) begrenzt.
Info Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Seite 4 von 6 Zuckerrüben – Blattfleckenmonitoring Bekämpfungsschwelle steigt auf 15 % Da die Vegetationszeit fortschreitet und sich die noch verbleibende Standzeit verkürzt, steigt die Bekämpfungsschwelle ab dem 01.08. von 5 % auf 15 % Befallshäufigkeit (15 von 100 Blättern aus dem mittleren Blattkranz zeigen einen Befall mit pilzlichen Blattflecken) an. In der letzten Woche wurden insgesamt 84 Flächen bonitiert, da einigen Standorten aufgrund einer Behandlung ausgesetzt wurden. Cercospora-Blattflecken wurden auf 79 Flächen bonitiert. Eben- falls wurde Echter Mehltau auf einer, Rübenrost auf drei und Ramularia auf 10 Flächen bonitiert. Aktuell liegen 43 Flächen bei einer Befallshäufigkeit von ≥5 % und 5 Flächen zeigen bereits eine Befallshäufigkeit von ≥ 15 %. Insgesamt wurden von 101 Monitoringflächen schon 46 Flächen behandelt. Befallskarte vom 02.08.2021 (Quelle: ISIP) Cercospora-Blattflecken (Foto: S. Czaja) Getreide – Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. September 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa (Wirkstoffe: Fluoxastrobin, Prothio- conazol, Triazoxid, Tebuconazol), weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Triazoxid durch Zeitablauf endet. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. März 2023. Mais – Bestände in Niederungslagen abgeblüht Bis in den Juni hinein traf Mais 2021 auf schwierige Wachstumsbedingungen. In vielen Beständen konnten durch schlechte Auflaufbedingungen und Pflanzenverluste durch Vogelfraß nicht die angestrebten Bestandesdichten erzielt werden. Überdurchschnittliche Temperaturen ab Anfang Juni begünstigten bei guter Wasserversorgung dann aber das Wachstum deutlich. Wie die Grafik zeigt, konnten die großen Defizite bezüglich der Temperatursumme annähernd aufgeholt werden. Anfängli- che Entwicklungsrückstände wurden dabei vielfach kompensiert. Vor dem Hintergrund der anfangs schleppenden Entwicklung zeigen die Bestände unerwartet ein sehr gutes Massen- und Längenwachs- tum. Kleinere Fehlstellen (auch schwächere Nachaufläufer) werden von Nachbarpflanzen oftmals aus- geglichen. Der Beginn der generativen Phase, also Blüte und Kolbenfüllung, wird beim Mais nicht allein durch die Temperatursumme, sondern maßgeblich auch durch die abnehmende Tageslänge gesteuert. Hauptfruchtmais kam diesjährig 5 bis 6 Tage später zur Blüte als im langjährigen Mittel. Wobei der Einfluss des Saattermins unter den schwierigen Startbedingungen als gering einzustufen ist. Am Versuchsstandort Dülmen-Merfeld hatte eine um 4 Wochen spätere Aussaat (erster Saattermin: 19.04./ zweiter Saattermin: 17.05.) im Mittel von 20 Sorten einen späteren Blühbeginn von 8 Tagen zur Folge. In Niederungslagen haben bis Ende Juli auch späte Sorten abgeblüht und befinden sich jetzt in der Kornfüllungsphase, die auch bei aktuell eher moderaten Temperaturen auf Hochtouren läuft. Die Bestände profitieren dabei von den feuchten Bedingungen, die augenscheinlich auch die Stickstofffrei- setzung begünstigt hat. Die sattgrünen Bestände lassen aktuell eine verzögerte Restpflanzenabreife erwarten, was einen eher verzögerten Start der Silomaisernte zur Folge haben dürfte. Voraussichtlich gegen Ende August wird die gewohnte Abreifeuntersuchung der Landwirtschaftskammer starten, um den Reifestand zu dokumentieren und erste Prognosen für den Start der Silomaisernte geben zu können.
Info Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Seite 5 von 6 Die feuchten Bedingungen zur Blüte können grundsätzlich Infektionen mit Blattflecken und/oder Kolbenfusarium begünstigt haben. Aktuell ist aber kein Befall zu erkennen. Zuflug von Zünslerfaltern hat in Befallsgebieten stattgefunden – das Schadausmaß ist noch nicht zu quantifizieren, da Eiablage und Larvenentwicklung nicht unerheblich von äußeren Bedingungen beeinflusst werden. Hinweise zur Rapsaussaat In milden Niederungslagen steht ab der dritten Augustwoche die Rapsaussaat an. Als Feinsämerei profitiert Raps von einem gut rückverfestigten, feinkrümeligen Saatbett mit vorherig gleichmäßiger Strohverteilung und Einarbeitung. Optimal ist eine Überwinterung der Pflanzen im 8 bis 10-Blattstadium. Der Saattermin orientiert sich neben Faktoren der Bodenbearbeitung an der Lage des Standortes, die Aussaatstärke richtet sich nach Saattermin und der Wahl einer Linien- oder Hybridsorte. Aufgrund der stärkeren Wüchsigkeit liegen die Saatstärken bei Hybridsorten deutlich niedriger im Vergleich zu kon- ventionellen Rapssorten. Welche Beizen stehen zur Verfügung? Gegen Auflaufkrankheiten wie Pythium-Wurzelfäule, Fusarium oder z.B. Rhizoctonia und gegen einen Frühbefall mit Falschem Mehltau steht die fungizide Beize Vibrance OSR (Wirkstoffe Fludioxonil, Metalaxyl –M und Sedaxane) im Rahmen einer Notfallzulassung vom 01. Juni 2021 bis 28. September 2021 zur Verfügung. Ebenso möglich ist der Einsatz von mit Scenic Gold (Wirkstoffe Fluoxastrobin, Fluopicolide) gebeiztem Saatgut. Auch diese Beize bietet einen Schutz gegen Auflaufkrankheiten im Raps, zulässig ist das Produkt vom 12. Mai 2021 bis 08. September 2021, auch hier ist eine Notfallzulassung der Ausgangspunkt. Auflaufkrankheiten im Raps spielen in NRW selten eine Rolle. Falscher Mehltau tritt auf, vor- wiegend unter kühlen Witterungsbedingungen, bei später Saat und schlechter Strohverteilung, bzw. schwierigen Vorfrüchten wie Weizen oder Sommergerste. Die Wirkung beider Beizen ist vergleichbar und umfasst auch einen Schutz gegen Falschen Mehltau.
Info Pflanzenschutz - Spezial Landwirtschaft - Nr. 24 vom 02.08.2021 (Woche 31) Seite 6 von 6 Die insektizide Beize Lumiposa hat auch in Deutschland eine Zulassung gegen die Rapsschäd- linge Rapserdfloh, Rübsenblattwespe, kleine Kohlfliege und große Kohlfliege erhalten. Erfahrun- gen zufolge ist keine ausreichende Wirkung gegen den Rapserdfloh zu erwarten. Gegen die Larven der Kleinen Kohlfliege können Wirkungsgrade um 60% erwartet werden. Bei einem frühen Befall mit Larven der Rübsenblattwespe konnten gute Wirkungen beobachtet werden. Ein Einsatz dieser Beize macht nur auf Schlägen Sinn, wo in der Vergangenheit ein massiver Kohl- fliegenschaden aufgetreten ist, hier kann ein Starkbefall reduziert werden. Bislang hat die Kleine Kohlfliege in NRW keine große Rolle gespielt. Der Befall und das spätere Schadausmaß ist bei Schädlingen allerdings schwer abzuschätzen. Es können Zusatzkosten von 14 bis 17 €/ha (ca. 67 €/Einheit) je nach Aussaatstärke eingeplant werden. Je nach Züchterhaus ist auch mit Buteo Start (Flupyradifurone) gebeiztes Saatgut erhältlich. In baltischen Ländern (Litauen, Lettland, bedingt auch Polen) angebeizt, kann das Saatgut auch nach Deutschland eingeführt und ausgedrillt werden. Tritt Starkbefall mit Rapserdfloh auf, ist nach aktuellem Stand mit einer geringen Wirkung zu rechnen. Die Wirkung gegen Kohlfliege ist mit Lumiposa vergleichbar. Eine Beizung mit Buteo Start kostet ca. 11€/ha (ca. 30–33 €/Einheit). gez. Dr. T. M. Kuska Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgebend sind die Hinweise in den Gebrauchsanweisungen. Redaktion: Pflanzenschutzdienst, Ackerbau und Grünland Ansprechpartner: Dr. Matheus T. Kuska, Tel.: 0221 5340 450 Dr. Marianne Benker, Tel.: 0221 5340 451 Ursula Furth, Tel.: 0251 2376-640 Herman Hanhart, Tel.: 0251 2376-628 Sophia Leone Czaja, Tel.: 0221 5340 452 Günter Klingenhagen, Tel.: 0251 2376-633 Christin Böckenförde, Tel.: 0251 2376-627 Eugen Winkelheide, Tel.: 0221 5340 454 (Die Weitergabe an Dritte - auch auszugsweise - ist nicht gestattet.) www.landwirtschaftskammer.de
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