Sönd willkomm! - Kanton Appenzell Ausserrhoden

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Sönd willkomm! - Kanton Appenzell Ausserrhoden
Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen

Sönd willkomm!

Beratung im ländlichen Raum
Amt für Landwirtschaft

Inhalt
1. Biodiversität – ist mehr als eine Blumenwiese
2. Markierung von Schafen und Ziegen (TVD)
3. Kantonales Förderungskonzept 2020 – 2024
                   PAUSE
4. Strukturdatenerhebung 2020: neues Portal Agate und
   Benutzung von AgriGIS
5. Kontrolle: Rückblick 2019 und Ausblick 2020
6. Diverses (Hoduflu, Biolandbau, Appenzeller Dinkel,
   Futterbautagung, Termine, Baumpflanzaktion 2021,
   neuer landw. Bauberater)
Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen        2

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1. Biodiversität

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 Biodiversität: Vielfalt der Arten

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Biodiversität: Genetische Vielfalt
innerhalb der Arten

Ein Blick in die Ferne

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Ein Blick in die Ferne

Saatgut-Tresor auf der Insel Spitzbergen

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Appenzeller Barthuhn
Die Rasse des Jahres 2020

Das Huhn mit Vollbart ist robust, genügsam und ein
lebendes Appenzeller Kulturgut

Appenzeller Ziege

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Biodiversität:
Vielfalt der Lebensräume

                           früher

                           heute

Wiesel

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Mehlschwalbe / Rauchschwalbe

 Feldlerche

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Kleinstrukturierte Lebensräume

 Im Vergleich dazu…

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Biodiversität und Agrarpolitik
                       BFF Qualität I
                       BFF Qualität II
                       Vernetzung

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Biodiversität ist nicht nur ein aktueller Trend
  Die Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft ist ein
  Verfassungsauftrag und sowohl in der Umwelt- wie auch in der
  Agrarpolitik verordnet.
       Naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen
       müssen gefördert werden
  2008: Bundesamt für Landwirtschaft und Bundesamt für Umwelt setzten
       gemeinsame Umweltziele für die Landwirtschaft (UZL) fest
  2012: der Bundesrat verabschiedete die Strategie Biodiversität Schweiz
  2017: der Bundesrat verabschiedete den Aktionsplan Biodiversität

  Beiträge für die Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft
  bestehen seit 1993
  Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge wurden 2001 eingeführt
  Mit der AP 14-17 Integration der BFF-Beiträge in die Direktzahlungen

Wie kann man die
Biodiversität messen?

 Pflanzen und Tiere

                                                                           11
Aktuelle Messparameter

ALL-EMA Monitoring

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Evaluation der
Biodiversitäts-Beiträge 2019
Was hat man evaluiert:
•   Qualitätsbeiträge I und II, Vernetzungsbeiträge
•   Fokus: 2015-2018
•   Konzept, Umsetzung inkl. Vollzug und Wirkung
•   erste Ergebnisse ALL-EMA Projekt

Was wollte man durch die Evaluation erfahren?
•   Was wurde bisher erreicht?
•   Wie können die Biodiversitätsbeiträge auf Hinblick der AP22+
    weiterentwickelt / optimiert werden?

Resultat
Bewährt – mit Optimierungspotential
               aktuelles Konzept mit Biodiversitätsförderflächen QI, QII
               und Vernetzung grundsätzlich sinnvoll und geeignet
               Bekanntheit und Akzeptanz bei Bewirtschaftern/innen
               die Flächen sind über die ganze Schweiz verteilt

               verschiedene Systeme mit unklaren Stellenwerten
               Standortwahl bezüglich BFF-Typ nicht immer optimal
               mangelnde Qualität der Biodiversitätsförderflächen
               diverse Anforderungen sind zu kompliziert

               Anpassungen führen zu Unsicherheit und Mehraufwand
               Realisierbarkeit der Umwelt-Ziele über das Instrument der
               Biodiversitätsbeiträge
               Produktion versus Förderung Biodiversität

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Umweltziele Landwirtschaft

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Biodiversität planen auf dem
eigenen Landwirtschaftsbetrieb
Aufwertungsmassnahmen sollen nicht nur ökologisch, sondern auch
betriebswirtschaftlich Sinn machen.
                Massnahmen an die naturräumlichen und betrieblichen
                Gegebenheiten anpassen.

Was ist bereits vorhanden (IST-Zustand) -> Waldränder, Uferbereiche,
starke Hangneigungen, weit abgelegene Parzellen Standorte mit tiefem
Ertragspotential

                                                                       15
Stand AP22+

Beitragsart
In-situ Erhaltung per 2022
 Ziel des in-situ-Beitrags:
 Erhaltung der genetischen Vielfalt der Futterpflanzen
 auf Dauergrünland
 Ökotypen auf wenig intensiv bis intensiv bewirtschafteten Flächen sollen
 für die Zukunft erhalten bleiben (In-situ-Erhaltung)
 Schweizweit ist die Fläche auf 2`750 ha beschränkt
 Interessierte Bewirtschafter/innen Flächen, welche für die In-situ-
 Erhaltung in Frage kommen, sollen sich beim Kanton anmelden können.
 Erstmalige Auszahlung der In-situ Beiträge im 2022, Auszahlung mit den
 DZ-Beiträgen

                                                                            32

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2. Markierung von Schafen und Ziegen

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18
19
3. Kantonales Förderungskonzept
2020 – 2024

Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen   40

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Rückblick: Förderungskonzept 2015-2019

      Förderkonzept AR 2020-2024
Beiträge
Massnahme                Beispiel
Umweltschutz             Verhinderung Ammoniakverluste
Biodiversität            BFF 1 Aufwertung zu BFF 2
Tiergesundheit           freiwillige Sanierung Staph. aureus
Bau Ställe / Mistpl,..   Alp, Pacht, Weideställe
Innovationen             …mit wegweisendem Charakter
Agrotourismus
Wasserversorgung         Quellenfassung, Aufbereitung
soziale Betreuung        Ausbildung, bauliche Anpassungen

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Förderkonzept AR 2020-2024
  Beiträge
  Massnahme                  Beispiel
  Umweltschutz               Verhinderung Ammoniakverluste
  Biodiversität              BFF 1 Aufwertung zu BFF 2
  Tiergesundheit             freiwillige Sanierung Staph. aureus
  Bau Ställe / Mistpl. ,..   Alp, Pacht, Weideställe
  Innovationen               …mit wegweisendem Charakter
  Agrotourismus
  Wasserversorgung           Quellenfassung, Aufbereitung
  soziale Betreuung          Ausbildung, bauliche Anpassungen

        Förderkonzept AR 2020-2024
Wiesenaufwertung
Folienabdeckung oder Pflug
Samen oder Direktbegrünung

                                                                   22
Förderkonzept AR 2020-2024

      Förderkonzept AR 2020-2024
Biodiversität
Insektenschutz / Messerbalken

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Förderkonzept AR 2020-2024
 Beiträge
 Massnahme                Beispiel
 Umweltschutz             Verhinderung Ammoniakverluste
 Biodiversität            BFF 1 Aufwertung zu BFF 2
 Tiergesundheit           freiwillige Sanierung Staph. aureus
 Bau Ställe / Mistpl,..   Alp, Pacht, Weideställe
 Innovationen             …mit wegweisendem Charakter
 Agrotourismus
 Wasserversorgung         Quellenfassung, Aufbereitung
 soziale Betreuung        Ausbildung, bauliche Anpassungen

Energie-
verbrauch
senken!

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Förderkonzept AR 2020-2024
Beiträge
Massnahme                Beispiel
Umweltschutz             Verhinderung Ammoniakverluste
Biodiversität            BFF 1 Aufwertung zu BFF 2
Tiergesundheit           freiwillige Sanierung Staph. aureus
Bau Ställe / Mistpl,..   Alp, Pacht, Weideställe
Innovationen             …mit wegweisendem Charakter
Agrotourismus
Wasserversorgung         Quellenfassung, Aufbereitung
soziale Betreuung        Ausbildung, bauliche Anpassungen

      Förderkonzept AR 2020-2024
Agrarfonds / Darlehen
Massnahme                Beispiel
Kauf Boden               Arrondierung
Starthilfe               Betriebserweiterung/ Innovationen
Starthilfe               Verarbeitung / Vermarktung
erneuerbare Energie      auch Fotovoltaik

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PAUSE

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4. Neues Portal Agate und Benutzung
von AgriGIS

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Agriportal

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Neu Strukturdatenerhebung über AGATE

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55

56

     28
57

58

     29
59

60

     30
Daten erfassen

                 61

                 62

                      31
63

64

     32
65

66

     33
67

68

     34
69

Benutzung des Agrigis

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                             35
71

72

     36
73

74

     37
75

76

     38
5. Kontrolle: Rückblick und Ausblick
- Rückblick 2019: Kontrolle Pufferstreifen
- Ausblick Kontrollkoordination ab 2020:
  Grundkontrollen und risikobasierte Kontrollen

Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen            77

Pufferstreifenkontrolle 2019
Kontrollpunkte:
     Düngung
     Lagerung von verbotenem Material wie Siloballen etc.

Positive Rückmeldung (siehe auch Medienmitteilung
ALW AR vom 13.12.19)
     AR: 189 Parzellen kontrolliert, 3 Mängel bei der
     Düngung gefunden
     AI: 183 Parzellen kontrolliert, 6 Mängel bei der
     Düngung und 3 Mängel bei der Lagerung gefunden
Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen
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Grundkontrollen ab 2020
• fast nichts Neues
• neue Strukturierung, Harmonisierung
  gesamtschweizerisch
• vier Grundkontrollen (GK):
      • GK0: Primärproduktion («Blaue Kontrolle»)
      • GK1: Tierhaltung und Gewässerschutz, BTS und RAUS
      • GK2: Pflanzenbau
      • GK3: Strukturdaten mit Vernetzung und LQB

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Risikobasierte Kontrollen ab 2020
• zusätzlich zu den Grundkontrollen
• jährlich 5% der DZ-Betriebe
• ausgeführt vom LIA
• Kriterien:
            Mängel bei früheren Kontrollen
            begründeter Verdacht auf Nichteinhalten von Vorschriften
            Wesentliche Änderungen auf dem Betrieb
            Jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Nichteinhalten
            von Vorschriften (Mängel)

Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen
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Risikobasierte Kontrollen ab 2020
Die «Bereiche mit höheren Risiken für Mängel» legt das
BLW jährlich fest.
Für 2020 gelten folgende:
                   Erosionsschutz und Begrünung
                   Pflanzenschutz (ab 2022 jährlich ca. 1000
                   Rückstandsanalysen)
                   Pufferstreifen aller Art
                   Tierwohl: Weideflächen beim RAUS

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Umsetzung in AR und AI aus Sicht Einzelbetrieb

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                                                                    41
2020              2021               2022            2023       2024              2025               2026          2027

    GK1                                  GK0                        GK1              GK2                GK0

  Tierschutz                          Tierverkehr                 Tierschutz          ÖLN             Tierverkehr

Gewässerschutz                      Tiergesundheit              Gewässerschutz        GMF           Tiergesundheit

     BTS                                 TAM                                     Strukturdaten           TAM

    RAUS                             Milchhygiene                                     BFF            Milchhygiene
                                     Hygiene in der                               Hygiene in der     Hygiene in der
   Ca. 5%                              tierischen                                  pflanzlichen        tierischen
 unangemeldet                       Primärproduktion                             Primärproduktion   Primärproduktion

                                                                                     GK3

                                                                                 Strukturdaten

                                                                                       LQ

                                                                                  Vernetzung

     Pro Jahr auf mind. 5% der Betriebe eine risikobasierte Kontrolle. Definition von risikobasiert: begründeter
        Verdacht, wesentlichen Änderungen auf dem Betrieb oder jährlich vom BLW festgelegte Bereiche.

 Kontrollen von privaten Organisationen wie QM-Schweizer Fleisch, BAIV oder IP-Suisse. Häufigkeit gemäss der
              zutreffenden Vorgaben, möglichst in Kombination mit den Grund- oder Risikokontrollen.

       Gewässerschutz-Kontrolle
       • Grundkontrolle alle 4 Jahre
       • keine neuen Vorschriften, sondern
         gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Kontrolle
       • visuelles Feststellen (Screening):
                   gröbste Mängel und deren Beseitigung
                   Kein Graben, Buddeln; keine Beprobung, Messung…
       • 3 Teile mit 13 Kontrollpunkten:
                   Baulicher Gewässerschutz (6 Punkte)
                   PSM, Dünger, Diesel (5 Punkte)
                   Diffuse Einträge Nährstoffe, PSM-Einträge (2 Punkte)

      Informationsabend 2020 für Bauern und Bäuerinnen
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                                                                                                                                   42
Gewässerschutz – Punkt Mistlagerung
Zwischenlagerung von Mist
     Mistlagerung ist auf gewachsenem
     Boden nur während der Vegetations-
     zeit zulässig und abgedeckt.
Iglus und Kälberboxen
     gleich wie Mistlagerung
     Ständige Stellplätze nur auf dichtem
     Belag mit Entwässerung in Güllengrube
     kurzfristig (wenige Wochen): wie Zwischenlagerung
     Mist, keine Entwässerung in Meteoschacht!
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    Kontrollkonzept (Ablauf)

                              Grundkontrolle                          KL 1

                                            Nicht konforme
                                               Situation                     KL 2

                                                       Mangel
                                                     Behebungs-
                                                   verfügung, Frist

                                                           Verfügung
                                                          Kürzung DZ    !
                                                                                    86

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Fazit
• Mehr risikobasierte Kontrollen
• Mehr unangemeldete Tierwohlkontrollen
• Strengere Meldepflicht bei offensichtlichen Verstössen
  ausserhalb des Kontrollauftrages
• Jährliche Festlegung der Bereiche mit höheren Risiken
• Nicht jeder Mangel führt zu einer Nachkontrolle
  (Mangel > Fr. 200.-)
• Gut geführte Betriebe werden entlastet.

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6. Diverses
- Hoduflu
- Neuerungen im Biolandbau
- Appenzeller Dinkel
- Futterbautagung Appenzellerland
- Termine
- Baumpflanzaktion 2021
- neuer landw. Bauberater
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HODUFLU

Neu !
kein Standard für:
Mischgülle -
Schweine/Rindergülle

Gülle NPr Betriebe

Biolandbau - Neues ab 1.1.2020 gültig
• Zukauf von weiblichen Nicht-Bio-Jungtieren bei
  Rindern, Kleinwiederkäuer und Schweinen nicht mehr
  erlaubt.
• Schweine und Geflügel: Bio-Stroh muss eingesetzt
  werden
• Schafe: Schwanz-Kuppierung nur bei Zuchtlämmern
  erlaubt, die gesömmert werden
• Kontrollschwerpunkte 2020:
      • Pflichtmitgliedschaft Bio-Milch-Organisation (BMO)
      • Ausnahmebewilligung Ergänzungsfuttermittel

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Biolandbau - ab 1.1.2021 gültig

• 5 Tage Einführungskurs für Neu-Umsteller
• Zufuhr von Kompost, Gärgülle,-mist und gut
  (flüssig,fest) nur, wenn in Betriebsmittelliste
  aufgeführt
• Bio-Stroh bei Gemüse, Beeren, Obst, Reben, Kräutern
  und Topfpflanzen (im Sommer 2020 organisieren)

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Appenzeller Dinkel
Der Appenzeller Dinkel ist eine Ur-Dinkel Sorte. Im Jahr 2016 wurde in
Appenzell Innerrhoden der erste Appenzeller-Dinkel angebaut.

Weitere Produzenten für den Anbau von Appenzeller Dinkel werden gesucht.
Aussaat:          Herbst 2020
Voraussetzungen: mindestens 1 Hektare ackerfähiger Boden aneinander
                  Mindestbreite Zufahrt zur Parzelle 3.5 Meter
Interessierte Landwirte/Landwirtinnen können sich melden bei:
Lohnunternehmer
Andreas Zingg
9200 Gossau
Natel: 079 442 07 87
Mail: andizingg@bluewin.ch

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Futterbautagung 2020

                        Wann:               Mittwoch, 12. Februar 2020
                        Zeit:               10.00-15.00 Uhr
                        Wo:                 Restaurant Hirschen, Grub AR
                        Kosten: Kostenlos, Verpflegung ist zu bezahlen
                        Anmeldung: bis am 03. Februar 2020

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                   Futterbautagung 2020
                   Inhalt:
                   − Systemvergleich Vollweide, Eingrasen und
                     TMR; Versuchsergebnisse von Hohenrain
                   − Bedeutung für die Region Appenzell
                   − Betriebsbesichtigung Betrieb Fam. Eisenhut
                   − Bestandeslenkung, Gülleausbringung, Futter-
                     konservierung und aktuelle Fragen

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Weitere Termine

• BVAR-Januartagung am 20.1.2020 (Thema Vorsorge)
  13 Uhr im Hotel Linde, Teufen
• Kurs Einführung agriGIS / neue Strukturdatenerfassung
  AR am 6. Februar 2020 in Hotel Krone, Gais: zweimal:
  um 13:30 Uhr und um 20 Uhr
• Strukturdatenerhebung Appenzell Ausserrhoden
  7. bis 19. Februar 2020

• Baumpflanzaktion 2021
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Ankündigung Baumpflanzaktion 2021
Bestellung im Dezember 2020
     Brauche ich auf meinem Betrieb neue
     Hochstammobstbäume?

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Landwirtschaftlicher Bauberater
Christoph Gämperle
Gelernter Zimmermann und Landwirt
Teilpensum von ca. 20%, erreichbar unter:
christoph.gaemperle@ar.ch
Tel. 079 702 58 14

Beratungsangebot:
- Konzepte und Planskizzen/Grundrisse
     für Bauprojekte erstellen
- Bauherrenberatung: Landwirtschaftliche Bauprojekte (Pläne,
     Kostenvoranschlag, Kostenschätzung) beurteilen
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Danke für die Aufmerksamkeit ….

… ond uf Widerluege

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