Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V

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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
Pflegepersonaluntergrenzen in
                          pflegesensitiven Bereichen,
                              gemäß § 137i SGB V
                                    "Einer neuen Wahrheit ist nichts
                                    schädlicher als ein alter Irrtum."
                                                       [J.W. von Goethe]

DBfK Südost, Bayern-
Mitteldeutschland e.V.
Edelsbergstr.6
80686 München                                  Christof Oswald, DBfK-Referent
                           Krankenpfleger, Pflegefachkraft f. Intensivpflege u. Nephrologie, Dipl. Pflegewirt (FH)
Tel.: 089/179970-0
suedost@dbfk.de                       DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V.
Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
Agenda

         1.   Begrifflichkeiten

         2.   Ausgangslage

         3.   Gesetzgebung

         4.   Verhandlungen

         5.   Pressemeldungen

         6.   Fazit

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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
1. Begrifflichkeiten

Pflegesensitive Bereiche
Abteilungen mit einem signifikanten Zusammenhang zwischen
Pflegepersonalbesetzung und Patienten-Outcome (z.B. Dekubitus), d.h.
dort würde sich eine Personalunterbesetzung zu Ungunsten der Patienten
auswirken.

                                                                         Abb. 1: Wachstumsperzentile © Oswald 2018
Perzentile
Maß für die prozentuale Streuung einer
statistischen Verteilung, i.S. eines Wertekorridors,
in den sich einzelne Werte einordnen lassen.
 liegt z.B. die Körpergröße eines Kindes auf der
97. Perzentile, weisen nur noch 3% aller Kinder
ein größeres Längenwachstum auf.

                                                                                                                     3
Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
2.   Ausgangslage
     Situation der Krankenhauspflege

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       Abb. 2: Junge Pflege © DBfK
       http://www.junge-pflege.de/media-jp/img/bundesverband/unsere-
       projekte/weblication/wThumbnails/06bb63e9aafc3feg076287537f5e3594.jpg

                                                                                     4
Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
2.   Ausgangslage
     Situation der Krankenhauspflege
 DRG-Begleitforschung (IGES Institut GmbH) von 2003 bis 2010:
             Fallzahl/Arzt     Fallzahl/Pflege

                                                                                           Abb. 2: Pflegepersonal © C. Oswald 2018
     Belegungstage/Arzt        Belegungstag/Pflege                           InEK 2013

 Laut PPR (Pflegepersonalregelung) fehlen 1993 ca. 52.000 Pflegestellen im
  Krankenhaus. 2013, unterstellt man keinerlei Arbeitsverdichtung, sind es
  bereits 83.000 fehlende Stellen. 300.000 zusätzliche Stellen wären nötig
  um zumindest ins europäische Mittelfeld aufzuschließen.          Simon 2015

 Von 1996 bis 2015 ist die Personalbelastungskennziffer „Fälle/Vollkraft“
  des ärztlichen Dienstes um 20% gefallen, die des Pflegedienstes ist
  unterdessen um 30% angestiegen.                               Köppen 2016

 Die Zunahme an ärztlichem Personal [55%; Anm. d. Verf.] als zusätzlicher
  Belastungsfaktor, weil „diese zusätzlichen Mediziner diagnostizieren und
  therapieren und damit auch viele zusätzliche Leistungen der Pflege in
  kürzerer Zeit […] auslösen“                                      Weidner 2016
       Abb. 2: Junge Pflege © DBfK
       http://www.junge-pflege.de/media-jp/img/bundesverband/unsere-
 In 2012 überschreiten die Personalkosten des ärztlichen Dienstes im
       projekte/weblication/wThumbnails/06bb63e9aafc3feg076287537f5e3594.jpg
  Krankenhaus erstmals das Budget des Pflegedienstes.       Isfort 2018

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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
2.   Ausgangslage
     Systemimmanenter Pflegeabbau

                                         Pflege =
                      Erlösanteil        Kosten-
                      für Pflege         faktor

                     InEK
                                             Pflege-
                    Kassen,
                                            stellen
                     DKG

                               Pflege-
                               kosten

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Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, gemäß 137i SGB V
2.   Ausgangslage
     Expertenkommission Pflege

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) richtet am 01.10.2015 die
Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ ein.

Beratungsschwerpunkte
1.   Eine verbesserte Abbildung des erhöhten Pflegebedarfs,
2.   die verbesserte Abbildung des allgemeinen Pflegebedarfs und
3.   die Überführung des Pflegestellenförderprogramms in die
     Regelfinanzierung.

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2.   Ausgangslage
     Expertenkommission Pflege
Schlussfolgerungen
1.   Verbesserte Abbildung des erhöhten Pflegebedarfs …
     Weiterentwicklung des DRG-Systems durch PKMS, Diagnosen für
     motorische und kognitive Funktionseinschränkungen und den OPS 9-984
     „Pflegebedürftigkeit“
2.   Verbesserte Abbildung des allgemeinen Pflegebedarfs ...
     „Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen“
3.   Überführung des Pflegestellenförderprogramms in den Pflegezuschlag …
     Ab 01.01.2019 werden die Mittel des Pflegestellenprogramms mit
     jährlich 330 Mio. € in den Pflegezuschlag einbezogen, abhängig von der
     Personalausstattung und der Einhaltung der Personaluntergrenzen

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2.
                                                                                                                    Ausgangslage
                                                                                   Auftrag der Expertenkommission

    Abb. 3: Titelseite d. Expertise v. Schreyögg 2016.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikatione
    n/Pflege/Berichte/Gutachten_Schreyoegg_Pflegesensitive_Fachabteilungen.pdf
9
2.   Ausgangslage
     Auftrag der Expertenkommission

                                                                https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikatione
                                                                n/Pflege/Berichte/Gutachten_Schreyoegg_Pflegesensitive_Fachabteilungen.pdf
  Die Expertenkommission gibt am 09. Mai 2016 eine Expertise zum Zusammen-
   hang zwischen Pflegeverhältniszahlen und pflegesensitiven Ergebnisparametern
   in Auftrag.
  Schreiögg geht davon aus, dass das Verhältnis Belegungstage/Pflegekraft die
   geeignete PBZ (Personalbelastungszahl) darstellt.

                                                                Abb. 3: Titelseite d. Expertise v. Schreyögg 2016.
  Risikoadjustierung mittels CM-Index und den Charlston-Komorbiditätsindex.
  Er schließt in seiner Untersuchung alle Kurzzeitlieger und Intensivstationen aus,
   da bei diesen s. E. kaum PSEI (Pflegesensitive Ergebnisindikatoren)auftreten
   können (z.B. Wundliegen?!)
  Im Gegensatz zur RN4-Cast-Studie die in 2014 für Deutschland ein
   Pflege/Patientenverhältnis von 1:10 ausweist, berechnet Schreyögg ein
   Pflege/Patientenverhältnis von 1:6, was dem OECD-Mittel entspricht.

                                                                                                                                               10
2.   Ausgangslage
     Zwischenfazit (1)

                                                        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikatione
                                                        n/Pflege/Berichte/Gutachten_Schreyoegg_Pflegesensitive_Fachabteilungen.pdf
  Die Untersuchung legt mit der Verhältniszahl Belegungstage/Pflegekraft
   eine Personalbelastungszahl PBZ für die Pflege zugrunde, welche die
   Belastungsrealität der Krankenpflege nicht abbildet.
  Diese auch vom Stat. Bundesamt geübte Praxis geht auf die Zeit der

                                                        Abb. 3: Titelseite d. Expertise v. Schreyögg 2016.
   tagesbezogenen Pflegesätze vor der Einführung der DRGs zurück. In
   einem fallbezogenem System ist eine tagesbezogene Betrachtungsweise
   obsolet.

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2.   Ausgangslage
     Exkurs Pflegebelastungskennziffern

                        Allgemeinstation                           2004    2014
                                      Betten                         30      30
                               Leistungsbewertung Pflege
                              Pflegekräfte            16                     14
                               Management versus PDL
                               Pflegetage                         10220    7154
                    Pflegetage/Pflegekraft
                               Normalstation                        638     511
                               30 Betten
                               16 Stellen 19,9% Leistungsrückgang

                               2004 – 2014
                        Behandlungsfälle                            800    2000
           Behandlungsfälle/Pflegekraft                              50     143
                               Quelle: konkrete Berufserfahrung
                                               286 % Leistungssteigerung

                                                                                   12
2.   Ausgangslage
     Exkurs Pflegebelastungskennziffern

                        Allgemeinstation            2004        2014
                                   Betten              30         30
                              Pflegekräfte             16         14
                               Pflegetage          10220        7154
                    Pflegetage/Pflegekraft           638         511
                                             19,9% Leistungsrückgang

                        Behandlungsfälle              800       2000

           Behandlungsfälle/Pflegekraft                50        143

                                        286 % Leistungssteigerung

                                                                        13
3.

     Abb. 4 u. 5: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr.
     49, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2017, S. 2615 ff.
                                                                                        Gesetzgebung
                                                               Novellierung des SGB V

14
3.   Gesetzgebung
     Novellierung des SGB V
      Zur Qualitätssicherung im Krankenhaus werden die Selbstverwaltungsparteien
       (DKG, GKV-SV und PKV-SV) bis zum 30.06.2018 geeignete
       Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen […] unter Einbeziehung
       von Intensivstationen und der Besetzung im Nachtdienst, verbindlich ab dem
       01.01.2019 festlegen.
      Die Vertragsparteien bestimmen Maßnahmen zur Vermeidung von
       Personalverlagerungen aus anderen Krankenhausbereichen, legen
       Ausnahmetatbestände, Übergangsregelungen und die Anforderungen an den
       Einhaltungsnachweis der Untergrenzen sowie die Höhe der
       Vergütungsabschläge im Falle der Nichteinhaltung fest.
      Der Deutsche Pflegerat, Gewerkschaften u. Arbeitgeberverbände sowie
       Patientenvertretungsorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der
       medizinischen Fachgesellschaften sind miteinzubeziehen.
      Der finanzielle Mehraufwand ist, soweit erforderlich, mittels InEK-Kalkulation
       in die Erlöse einzuarbeiten.
      Wissenschaftliche Evaluation ist bis 2022 vorzulegen.

                                                                                        15
4.
                                                                                                         Verhandlungen

     Abb. 4: Zwischenbericht
     https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
     krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
     zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf
                                                                                    Verhandlungsthemen

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4.   Verhandlungen
     Pflegesensitive Bereiche

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Identifikation und Abgrenzung von pflegesensitiven Bereichen
 Ermittlung und Berücksichtigung des Pflegebedarfs bzw. der Pflegelast von
  Patienten
 Ermittlung der tatsächlichen Pflegepersonalausstattung in pflegesensitiven
  Krankenhausbereichen unter Berücksichtigung der Pflegelast
 Entwicklung und Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

 Ergänzender Ansatz auf Ebene des Gesamthauses
                         Abb. 4: Zwischenbericht

                                                                                                        17
4.   Verhandlungen
     Pflegesensitive Bereiche

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Erste Hinweise durch die Expertise von Schreyögg, die jedoch nicht
  ausreichend belastbar erscheinen.
 Häufigkeit von PKMS-Fällen einer Fachabteilung bzw. den Anteilen an
  Pflegebedürftigkeit (OPS 9-984) oder an Funktionseinschränkungen
  (Diagnosen U50, U51, U52) einer Fachabteilung werden approximiert.
 Sterbehäufigkeiten: bestimmter Fachabteilungen, unter der Woche oder
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

  Wochenende, tagsüber oder in der Nacht (ohne Ergebnis).
 Kurzlieger werden ausgeschlossen.
                         Abb. 4: Zwischenbericht

 IQTIG November 2017: Dekubitus als einziger PSEI in der Geriatrie,
  Herzchirurgie, Thorax- u. Unfallchirurgie.
 Pflegeexpertenbefragung durch IGES bis März 2018.

                                                                                                        18
6.
                                5.
                                4.
                                3.
                                2.
                                1.
                                                                                                                           4.

                                Geriatrie
                                Neurologie
                                Kardiologie
                                Herzchirurgie
                                                                                                                           Verhandlungen

                                Intensivmedizin
                                                                             Erste Festlegung

     Abb. 4: Zwischenbericht
     https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
     krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
     zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf
                                                                                                Pflegesensitive Bereiche

                                Unfallchirurgie (für Allgemeine Chirurgie)

19
4.   Verhandlungen
     Patientenindividuelle Pflegelast

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Im Rückgriff auf die Kostenbestandteile der InEK-Kalkulationsmatrix , wird
  die Pflegelast als „typischerweise in einer DRG kalkulierte Personalkosten
  für Pflege am Krankenhausbett“ definiert.
 Pflegelast-Katalog ermöglicht retroperspektiv die Errechnung der
  Pflegelast pro Behandlungstag aller Abrechnungsfälle.
 Datengrundlage zur tatsächlichen Personalausstattung und Pflegelast sind
  zu ermitteln und als Basis für eine Perzentillösung dienen.
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

 Dissens (DKG, SV-KK) bezüglich einer auf die Schicht bezogene oder auf
                         Abb. 4: Zwischenbericht

  den Jahresdurchschnitt bezogene Betrachtungsweise.

                                                                                                        20
4.   Verhandlungen
     Pflegepersonaluntergrenzen

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Perzentilansatz, der neben der Personalbesetzung auch die
  patientenindividuelle Pflegelast beinhaltet.
 Gemäß dem Ansatz wird das Versorgungsniveau über eine
  Pflegepersonaluntergrenze normiert, die dem x-ten Perzentil (z. B. Dezil
  oder Quartil entspricht.
 Krankenhäuser müssen dann ggf. das Verhältnis von Pflegenden zu
  Patienten bzw. zu deren Pflegelast mindestens bis zur Perzentilgrenze
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

  verbessern.
 Die Perzentilgrenze soll dabei das pflegerische Versorgungsniveau
                         Abb. 4: Zwischenbericht

  darstellen, unter dem die Patientensicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

                                                                                                        21
4.   Verhandlungen
     Zwei alternative Ansätze

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Schweregradadjustierte Personaluntergrenzen
  Für jede Station wird jährlich ein abteilungsbezogener Schweregrad
  definiert der mit einer festen Patienten/Pflegekraft-Quote einhergeht.
        leichter Schweregrad        12:1
        mittlerer Schweregrad       10:1
        hoher Schweregrad            8:1

 Pflegebedarfsabhängige Personaluntergrenzen
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

  Der Pflegebedarf wird mittels InEK-Kalkulation ermittelt. Die resultierende
  Pflege-Pflegelast-Ratio erzeugt eine konkrete Ratio Patienten/Pflegekraft
                         Abb. 4: Zwischenbericht

  für jede Tag- und Nachtschicht.

                                                                                                        22
4.   Verhandlungen
     Ansatz auf Gesamthausebene

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
 Personaluntergrenze auf der Basis des im Jahresdurchschnitt tätigen
  Pflegepersonals, das den erwirtschafteten Pflegeerlösanteilen gegenüber
  gestellt wird.
 Auch daraus ließe sich dann im nächsten Schritt eine Perzentillösung
  entwickeln, die jährlich zu überprüfen und zu justieren wäre.
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf
                         Abb. 4: Zwischenbericht

                                                                                                        23
4.   Verhandlungen
     Zwischenfazit (2)

                         krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergren
                         https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/ krankenversicherung_1/
1.   Pflegepersonaluntergrenzen, die auf der Basis der aktuellen Pflege-
     personalausstattung und InEK-Kalkulationsmatrix abstellen, definieren
     den Pflegepersonalmangel als Sollzustand.
2.   Die ausgeschlossenen teilstationären Patienten und Kurzlieger, tragen
     erheblich zur Personalbelastung bei.
3.   Der Belegungstag ist ein völlig ungeeigneter Leistungsparameter im fall-
                         zen_Zwischenbericht_an_BMG.pdf

     bezogenen DRG-Zeitalter, vor allem für die Pflege.
                         Abb. 4: Zwischenbericht

                                                                                                        24
5.   Pressemeldungen
     Taschenspielertricks

19.03.2018        Bibliomed News
Empörung über Vorhaben zu Personalvorgaben
[…] Ende vergangener Woche in Berlin kündigte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg
Baum an, dass ein Drittel der Mindestbesetzung aus Hilfskräften anstatt aus
examinierten Pflegenden bestehen könne.

Die Krankenhausträger wollten zudem erreichen, dass die Mindestbesetzung nicht in
jeder Schicht, sondern nur im Durchschnitt eines Quartals eingehalten werden muss

und, dass Kliniken erst dann Sanktionen befürchten müssen, wenn sie die Vorgaben
drei Jahre in Folge nicht erfüllen.

                                                                                    25
5.   Pressemeldungen
     Schadensbegrenzung
05. April 2017     Pressemitteilung der DKG
[…] zu Personaluntergrenzen in der Pflege
Pflege am Bett stärken - Refinanzierung aber auch sichern

[…] Die Krankenhäuser haben seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen
Pflegekräften und stellen auch zusätzliche Pflegekräfte ein. […] Insgesamt ist von 6.000
bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen. Diese arbeitsmarktbedingten
Unterbesetzungen […] zwingen seit Jahren zu einer wirtschaftlichen
Personalausstattung.
Wenn nunmehr […] Mindestpersonalbesetzungen […] vorgegeben werden, kann dies
als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für
zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden.
[…] Die Krankenhäuser brauchen dafür flexible Rahmenbedingungen, denn der
Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar […]. Untergrenzen bedürfen
Ausnahmeregelungen, um Sondersituationen wie Ausfall durch Krankheiten und
vorübergehende Vakanzen berücksichtigen zu können.
Von den Krankenhäusern darf nichts Unmögliches verlangt werden. […]

                                                                                           26
5.   Pressemeldungen
     Einigung in Sicht

     23.04.18     BibliomedManager
     DKG: Einigung bei Personaluntergrenzen bis zum Sommer
     Der Zeitraum, in dem die Untergrenzen einzuhalten sind, ist strittig.
     Die Personaluntergrenzen sollen nach dem Perzentilenansatz (Verteilung
     statistischer Streuung) festgelegt werden.
     Die aktuelle Personalausstattung in den sechs Krankenhausbereichen
     wird gerade ermittelt und als Basis der Personalvorgaben dienen.

                                                                              27
6. Fazit

                                                                               Abb. 2: Pflegepersonal © C. Oswald 2018
 Die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen sind angesichts der
  fehlenden Datenlage der Versorgungsforschung ein richtiger erster Schritt.
 Die Patientensicherheit lässt sich nicht mit Jahresdurchschnittswerten
  sicherstellen, sondern nur mit einer angemessenen Schichtbesetzungen
 Die Verhandlungspartner haben, trotz wiederstreitender Interessen, im
  Grunde wenig Interesse an steigenden Pflegepersonalkosten.

       Abb. 2: Junge Pflege © DBfK
       http://www.junge-pflege.de/media-jp/img/bundesverband/unsere-
       projekte/weblication/wThumbnails/06bb63e9aafc3feg076287537f5e3594.jpg

                                                                               28
6. Fazit

                                                                               Abb. 2: Pflegepersonal © C. Oswald 2018
                  Pflegebedarfserhebungsinstrument kein Weg vorbei.
                 Letztlich führt an einem pflegewissenschaftlich fundierten

   Abb. 2: Junge Pflege © DBfK
   http://www.junge-pflege.de/media-jp/img/bundesverband/unsere-
   projekte/weblication/wThumbnails/06bb63e9aafc3feg076287537f5e3594.jpg

                                                                               29
6. Fazit
Abb. 2: Pflegepersonal © C. Oswald 2018

                                           Letztlich führt kein Weg an einem pflegewissenschaftlich fundierten
                                            Pflegebedarfserhebungsinstrument vorbei.

                                               Abb. 2: Junge Pflege © DBfK
                                               http://www.junge-pflege.de/media-jp/img/bundesverband/unsere-
                                               projekte/weblication/wThumbnails/06bb63e9aafc3feg076287537f5e3594.jpg

                                                                                                                       30
Literaturnachweis
DKG 2018: Pressemitteilung vom 05. 04.17: DKG zum Kabinettsbeschluss zu Personaluntergrenzen in der Pflege.
   Pflege am Bett stärken - Refinanzierung aber auch sichern.https://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/
   22901/title/DKG_zum_Kabinettsbeschluss_zu_Personaluntergrenzen_in_der_Pflege [07.05.18]“.
DKG und GKV-SV 2018: Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern nach § 137i SGB V. Zwischenbericht an das
   Bundesministerium für Gesundheit. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/
   krankenversicherung_1/krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergrenze
   n_Zwischenbericht_an_BMG.pdf [07.05.18]“.
Milich 2018a: Empörung über Vorhaben zu Personalvorgaben. In Bibliomed Pflege online news 19.03.18:
    „https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/34736-empoerung-ueber-vorhaben-zu-
    personalvorgaben/ [07.05.18]“.
Milich 2018b: Personaluntergrenzen: DKG erwartet Einigung bis Sommer. Bibliomed Pflege online v. 23.04.18.
    https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/35122-personaluntergrenzen-dkg-erwartet-einigung-
    bis-sommer/ [07.05.18]“.
Schreyögg, Milstein 2016: Expertise zur Ermittlung des Zusammenhangs zwischen Pflegeverhältniszahlen und
   pflegesensitiven Ergebnisparametern in Deutschland. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.
   Hamburg Center for Health Economics, Universität Hamburg. „https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
   fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Gutachten_Schreyoegg_Pflegesensitive_Fachabteilungen.
   pdf [07.05.18]“.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20.
    Dezember 1988, BGBl. I S. 2477). § 137i Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in
    Krankenhäusern; Verordnungsermächtigung. „https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137i.html
    [07.05.18]“.

                                                                                                              31
Bildnachweis

Abb. 1:        Wachstumsperzentile: Foto © Oswald 2018

Abb. 2:        Pflegepersonal: Foto © Oswald 2018

Abb. 3:        Titelseite d. Expertise v. Schreyögg 2016: „https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
               fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Gutachten_Schreyoegg_Pflegesensitive_Fach
               abteilungen.pdf [07.05.18]“.

Abb. 4 u. 5:   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2017, S. 2615 ff.
               „https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf
               =xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27264904%27%5D&s
               kin=pdf&tlevel=-2&nohist=1 [07.05.18]“.

Abb. 6:        Zwischenbericht: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/
               krankenhaeuser/pflegepersonaluntergrenzen/2018_01_30_Pflegepersonaluntergrenzen_Zwischen
               bericht_an_BMG.pdf [07.05.18]

                                                                                                             32
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

„Einer neuen Wahrheit ist nichts
schädlicher als ein alter Irrtum.“
                            J.W. von Goethe

                                              33
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