Pflichtfachvorbereitung? Läuft! Warm Up und Fälle - Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)

 
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Pflichtfachvorbereitung? Läuft! Warm Up und Fälle - Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)
Pflichtfachvorbereitung? … Läuft!
Warm Up und Fälle

Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)
SS 2021
                                         Universität Konstanz
Pflichtfachvorbereitung? Läuft! Warm Up und Fälle - Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA)
Warum?
 Für Pflichtfachprüfung ist Verfestigung zu erlernender Inhalte im Langzeitgedächtnis erforderlich
 „motorische Lerntypen“ brauchen dazu sensorische Reize insbesondere durch gleichförmige Bewegung
   − Sie laufen beim Telefonieren umher?
   − Wenn Sie schwierige Dinge zu entscheiden haben, springen Sie auf?
 Sie wollen Ihrem Körper auch während der Examensvorbereitung etwas Gutes tun, ohne dabei ein schlechtes Gewissen
  zu haben?

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Was?
 Grundfälle zu gesetzlichen Schuldverhältnissen, Schwierigkeitsgrad Übung für Fortgeschrittene

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Wie?
 Eine Runde durch den Mainauwald (Wald- bzw. Forstweg), ca. 6 km
 Ein Anstieg
 Tempo ca. 7 min/km

Es sollen alle mitkommen und dabei denken und sprechen können!

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Wann?
 Ab Mittwoch, 9. Juni, 18:30 h, bei gutem Wetter

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Wo?
 Treffpunkt Eingang C beim Fahrradständer

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Technik?
 Bis ca. 10 Teilnehmer ohne Technik möglich
 Ab etwa 12 Teilnehmer Einsatz von Intercom

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Einrichtung: Intercom
Download
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.androidintercom&hl=de
iOS:     https://itunes.apple.com/de/app/infinite-intercom/id1206022901?mt=8

Verbindung mit Hotspot         (wird vor Ort bekanntgegeben)
Passwort:                      (wird vor Ort bekanntgegeben)

Bitte konfigurieren Sie Intercom so, dass Ihr Mikrofon
nur aktiviert ist, wenn Sie die PTT-Taste im unteren
Bildschirmbereich drücken. Dazu stellen Sie den
gezeigten Button in der Menüzeile so ein, dass er den
„Punkt im Kreis“ anzeigt. Zugleich erscheint im
unteren Bildschirmbereich der PTT Button. Sie sind
„auf Sendung“, solange Sie diesen Button gedrückt
halten. Ein Tonsignal sowie grüne Schallwellen um
das Mikrofonsymbol zeigen dies an.

Bluetooth Headsets können durch Verzögerungen zu Schwierigkeiten führen.
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… und Corona?
 Gefährdungsbeurteilung
  − Kontakt nur im Freien
  − Abstand wird eingehalten
  − Alle Teilnehmer genesen, geimpft oder getestet
      • Entweder allgemeiner Schnelltest vom Vormittag („Bürger-Test“)
      • Oder uni-eigener PCR-Test („Gurgel-Test“) vom Vortag: Dazu müssen Sie von mir angemeldet und per E-Mail
          eingeladen worden sein. Der Gurgel-Test steht uns dienstags von 10 h bis 11.30 h zur Verfügung. Bitte melden
          Sie sich dazu auf meiner ILIAS-Veranstaltung an.

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Runde 1: Der gestohlene Ring

Bei einem Besuch im Fitnessstudio wird der goldene Ehering des E mit einem Verkehrswert von 3.000 € von D gestohlen. D
gibt sich als Eigentümer aus, der den Ring nach seiner kostspieligen Scheidung zu Geld machen möchte, und verkauft ihn
zu einem Preis von 2.500 € an den Goldschmied A. A schmilzt den Ring ein und macht aus dem Material einen goldenen
Kettenanhänger mit einem Wert von 6.000 €. Der Diebstahl fliegt auf; D wird strafrechtlich verurteilt, ist aber insolvent.

E verlangt den Kettenanhänger, der ihm gut gefällt, von A heraus. Wenn schon sein Ehering weg sei, müsse er seiner Frau
doch wenigstens den Anhänger als „Entschädigung“ zukommen lassen können. Ansonsten müsse A jedenfalls den Wert des
Kettenanhängers bezahlen – schließlich stehe er ihm zu. A weigert sich, den Kettenanhänger herauszugeben; schließlich
habe er den Ring von D gekauft. Wenn er überhaupt etwas herausgeben müsse, dann müsse doch zumindest der Kaufpreis
berücksichtigt werden.

Ansprüche des E?

Wann:    Mittwoch, 9. Juni, 18.30 h
Wo:      Fahrradständer Eingang Gebäude C

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Runde 2: Unberechtigte Untervermietung

Die E-GmbH hat ein Mehrfamilienhaus vermietet. M, der die luxuriöse Penthousewohnung ab dem 1. Januar 2021 für
ortsübliche 1.500 € monatlich angemietet hat, zieht jedoch kurz entschlossen nicht selbst in die Wohnung ein, sondern
vermietet diese unter Offenlegung seiner eigenen Mieterstellung für monatlich 1.800 € an D weiter. Nach drei Monaten
erlangt die E-GmbH hiervon Kenntnis.

Wie kann die E gegen M vorgehen?

Wann:     Montag, 14. Juni, 18.30 h
Wo:       Fahrradständer Eingang Gebäude C

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Runde 3: Abgeschlepptes Fahrzeug

Der B hat sein Fahrzeug unberechtigt auf einem als solchen gekennzeichneten Kundenparkplatz des Edeka-Supermarktes
abgestellt. Der Abschleppunternehmer U war aufgrund eines Rahmenvertrags mit dem Inhaber des Marktes, dem zugleich
das Grundstück gehört, beauftragt, unbefugt parkende Fahrzeuge vom Grundstück des E zu entfernen. Hierfür war
vertraglich ein Pauschalbetrag von 200 € vereinbart. Der E hat aus dem unberechtigten Parken herrührende
Ersatzansprüche an den U abgetreten. B weigert sich zu zahlen.

Hat U einen Zahlungsanspruch gegen B?

Wann:    Mittwoch, 23. Juni 2021, 18.30 h
Wo:      Fahrradständer Eingang Gebäude C

              12         12.07.2021   Examensvorbereitung? … Läuft!                                    Universität Konstanz
Runde 4: „Ich war noch niemals in New
York …“
Dem 17-jährigen B gelingt es, ohne gültiges Ticket oder Bordkarte an Bord eines nicht ausgebuchten Flugzeugs der
Lufthansa AG zu gelangen und von Hamburg nach New York zu fliegen. In New York wird ihm die Einreise in die USA
verweigert, weil er kein Visum hat. Der günstigste Preis für einen noch unbesetzten Platz in diesem Flugzeug hätte 600 €
betragen

Kann L von M 600 € ersetzt verlangen?

Wann:    Mittwoch, 30. Juni 2021, 18.30 h
Wo:      Fahrradständer Eingang Gebäude C

               13         12.07.2021    Examensvorbereitung? … Läuft!                                       Universität Konstanz
Runde 5: „Born to be wild“
König (K) ist Eigentümer eines Motorrads amerikanischer Herkunft. Im März 2019 fährt er mit seinem Motorrad zur von
Herzog (H) betriebenen Werkstatt. K möchte Federung und Abgassystem seines Motorrads szenetypisch verändern lassen
(sog. „Tuning“). Der Kostenvoranschlag des H sieht dafür Kosten von 2.000 € inklusive Umsatzsteuer vor. Auf Nachfrage des
K, ob das nicht auch billiger ginge, empfiehlt ihm H, diese Arbeiten „ohne Rechnung in bar“ abzuwickeln. Aufgrund der
„Steuerersparnis“ könne er ihm einen „Freundschaftspreis“ von 1.600 € anbieten. K ist mit dieser Vorgehensweise
einverstanden. Eine Woche später holt er sein Motorrad bei der Werkstatt ab. Da er am Monatsende knapp bei Kasse ist,
bittet er H, die 1.600 € erst nächsten Monat bezahlen zu dürfen, worauf H sich einlässt.

Auf der Rückfahrt mit dem Motorrad stürzt K bei einer Vollbremsung in einer unübersichtlichen Kurve, Dabei wird das
Motorrad vollständig zerstört. Der Unfallbericht des Sachverständigen kommt zu dem Ergebnis, dass der Sturz durch die von
H fehlerhaft montierte Vordergabel verursacht wurde. Ein Fehlverhalten des K kann der Sachverständige dagegen nicht
feststellen.

Wenige Tage nach dem Unfall verlangt K von H Ersatz des Zeitwerts des Motorrads von 6.000 €. Zudem weigert er sich, die
Kosten des „Tunings“ zu zahlen, da sein Motorrad jetzt vollständig zerstört sei und diese Investitionen für ihn keinerlei
Nutzen mehr hätten. Wie ist die Rechtslage?

Wann:    Freitag, 9. Juli 2021, 18.30 h
Wo:      Fahrradständer Eingang Gebäude C

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Runde 6: „Streit um Schönfelder“
Enya (E) studiert im 6. Semester Jura und benutzt die Schönfelder-Gesetzessammlung. An einem schönen Sommerabend
2019 geht sie direkt aus der Bibliothek ins Strandbad Horn, wo sie ihre Freunde trifft. Als E nach Hause aufbricht, vergisst
sie den Schönfelder. Etwas später löst sich die Gruppe auf und der liegengebliebene Schönfelder wird bemerkt. Da niemand
weiß, wem er gehört, nimmt Ben (B) ihn an sich. Am Folgetag fragt er auch noch andere Beteiligte vergeblich, ob ihnen der
Schönfelder gehört. B stellt den Schönfelder daraufhin in sein Regal und die Sache gerät zunächst in Vergessenheit.

Als B im Winter seinen eigenen Schönfelder bei seinen Eltern vergisst, greift er gern auf den „Hornfelder“ zurück. Dann
verwendet er wieder seinen eigenen und bald auch beide Werke an unterschiedlichen Arbeitsorten. Im April wird ihm ein
Schönfelder in der UB gestohlen. B nimmt an, es sei der „Hornfelder“ gewesen, obgleich verschiedene Markierungen im Text
des verbliebenen Texts nahelegen, dass es sich dabei um den der E handelt. Von diesem Zeitpunkt an verwendet er nur
noch den Schönfelder der E. Er bestellt zwei Nachlieferungen zu einem Preis von je 20 €. Unglücklicherweise läuft ihm aber
auch ein schlecht verpackter Joghurt in seiner Tasche aus und macht die hinteren 500 Seiten unbrauchbar.

Später sitzt E im Examinatorium neben B, schaut in „seinen“ Schönfelder und erkennt anhand ihrer eigenen Markierungen
zu § 990 BGB sogleich, dass es sich um ihren Schönfelder handelt. E will den Schönfelder zurück und Schadensersatz
wegen der verlorenen Seiten. B weigert sich, Schadensersatz zu zahlen und begehrt die Kosten für die Nachlieferungen.

Wann:     Mittwoch, 14. Juli 2021, 18.30 h
Wo:       Fahrradständer Eingang Gebäude C

                15          12.07.2021   Examensvorbereitung? … Läuft!                                           Universität Konstanz
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