Pirateriebericht der Bundespolizei See 2. Quartal/Halbjahresbericht 2023 - Quartal 2022
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Erstellt durch: Bundespolizei See Sachbereich 12 Polizeiliche Auswertung und Analyse (PAA) Wieksbergstr. 54/0 23730 Neustadt in Holstein Kontakt: bpol.see.sb12@polizei.bund.de Seite 2 von 71
Inhalt 1 VORBEMERKUNG .................................................................................................... 5 2 PIRATERIEPRÄVENTION DER BUNDESPOLIZEI ................................................... 6 2.1 Maritimer Dauerdienst - MDD ........................................................................................ 6 2.2 Piraterie-Präventionszentrum - PPZ .............................................................................. 6 3 KURZZUSAMMENFASSUNG (DT./ENGL.)............................................................... 8 3.1 Deutsch ......................................................................................................................... 8 3.2 Englisch ......................................................................................................................... 9 4 PIRATERIELAGE WELTWEIT ................................................................................. 10 4.1 Gesamtstatistik 2022/2023 .......................................................................................... 12 4.2 Weltweite regionale Verteilung aller Piraterievorfälle Jan – Jun 2022/2023 ................. 13 4.3 Verteilung nach Nationalitäten der Reedereien Jan – Jun 2022/2023 .......................... 13 4.4 Betroffene Schiffstypen im Vergleich Jan – Jun 2022/2023 ......................................... 15 5 AFRIKA .................................................................................................................... 16 5.1 Statistik 2022/2023 ...................................................................................................... 16 5.2 Seegebiete um Somalia............................................................................................... 17 5.3 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 18 5.3.1 Somalia .................................................................................................................................... 18 5.3.2 Golf von Aden/Rotes Meer ...................................................................................................... 18 5.3.3 Straße von Mosambik .............................................................................................................. 21 5.3.4 Arabisches Meer/Oman ........................................................................................................... 21 5.4 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 23 5.5 Empfehlungen ............................................................................................................. 25 5.6 Erreichbarkeiten .......................................................................................................... 26 5.7 Westafrika mit *Golf von Guinea .................................................................................. 27 5.7.1 Statistik .................................................................................................................................... 27 5.8 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi/Informationen ........................ 28 5.8.1 Westafrika/Golf von Guinea ..................................................................................................... 28 5.8.2 Nigeria ..................................................................................................................................... 33 5.8.3 Angola ...................................................................................................................................... 35 5.8.4 Elfenbeinküste ......................................................................................................................... 36 5.8.5 Kamerun .................................................................................................................................. 36 5.8.6 Ghana ...................................................................................................................................... 37 5.8.7 Kongo ...................................................................................................................................... 37 5.8.8 Gabun ...................................................................................................................................... 38 5.8.9 Guinea ..................................................................................................................................... 38 5.9 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 38 5.10 Empfehlung ................................................................................................................. 42 Seite 3 von 71
5.11 Libyen.......................................................................................................................... 45 6 SÜDOSTASIEN ........................................................................................................ 47 6.1 Statistik........................................................................................................................ 47 6.2 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 48 6.2.1 Indonesien ............................................................................................................................... 48 6.2.2 Straße von Malakka ................................................................................................................. 50 6.2.3 Malaysia ................................................................................................................................... 50 6.2.4 Straße von Singapur ................................................................................................................ 51 6.2.5 Philippinen ............................................................................................................................... 52 6.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 53 6.4 Empfehlung ................................................................................................................. 55 7 OSTASIEN ............................................................................................................... 57 7.1 Statistik........................................................................................................................ 57 7.2 Aktuelle Situation im Seegebiet/Modus Operandi ........................................................ 58 7.2.1 Vietnam .................................................................................................................................... 58 7.2.2 China ....................................................................................................................................... 58 7.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 58 7.4 Empfehlung ................................................................................................................. 58 8 INDISCHER SUBKONTINENT ................................................................................. 59 8.1 Statistik........................................................................................................................ 59 8.2 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi .............................................. 59 8.2.1 Bangladesch ............................................................................................................................ 59 8.2.2 Indien ....................................................................................................................................... 60 8.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 61 9 SÜDAMERIKA ......................................................................................................... 62 9.1 Statistik........................................................................................................................ 62 9.2 Aktuelle Situation im Seegebiet/Modus Operandi ........................................................ 63 9.3 Bewertung/Prognose ................................................................................................... 65 9.4 Empfehlung ................................................................................................................. 67 10 RESTLICHE WELT .................................................................................................. 68 11 HINWEISE UND INFORMATIONEN ........................................................................ 69 11.1 Zulassungsverfahren für private Sicherheitskräfte ....................................................... 69 11.2 Beratungsgespräche ................................................................................................... 70 11.3 Weitere Informationsquellen ........................................................................................ 70 Seite 4 von 71
1 Vorbemerkung Die Bundespolizei See veröffentlicht mit dem Pirateriebericht eine Zusammenstellung von Berichten des vom „International Maritime Bureau“ (IMB) eingerichteten „Piracy Reporting Centre“ (PRC), den Informationen der EU-Mission „ATALANTA“, der Berichte der amerikanischen ONI (Office of Naval Intelligence) sowie anderer, mit der Thematik befasster Publikationen. Hinsichtlich der statistischen Angaben werden die offiziell vom PRC veröffentlichen Zahlen zu Grunde gelegt. Angaben zu Vorfällen aus anderen Quellen, welche dem PRC nicht gemeldet bzw. dort nicht erfasst wurden, sind mit entsprechenden Bemerkungen gekennzeichnet. Ziel ist es, mit der Darstellung der maritimen Bedrohung in unterschiedlichen Seegebieten das Phänomen in seiner Gesamtheit darzustellen und eine Sensibilisierung von Reedereien und Schiffsbesatzungen hinsichtlich ihres Verantwortungsbereiches an Bord zu erreichen. Durch Piraterie oder Terrorismus verursachte Bedrohungssituationen auf weltweit fahrenden deutschen Schiffen tangieren unmittelbar die deutschen Sicherheitsbehörden, insbesondere die originär zuständige Bundespolizei. Bei maritimen Bedrohungslagen – auch Piraterie – seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres ist die Bundespolizei präventiv gem. § 6 Bundespolizeigesetz (BPolG) i. V. m. Art. 105 Seerechts- Übereinkommen (SRÜ) und repressiv gem. § 1 Abs. 2 BPolG i. V. m. § 1 Nr. 1 Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See (ZustBV-See) auf deutschen Schiffen unter deutscher Flagge und gem. § 1 Nr. 2 a ZustBV-See, bzw. § 12 Abs. 5 Satz 2 BPolG auf fremdflaggigen Schiffen originär zuständig. Die Deutsche Marine als Teil der Streitkräfte hat nach dem Grundgesetz nur militärische Befugnisse. Sie darf nicht zum Vollzug sonstiger hoheitlicher Befugnisse auf Hoher See herangezogen werden. Dies bleibt nach § 6 Bundespolizeigesetz der Bundespolizei vorbehalten. Das bedeutet, dass ein Schiff der deutschen Marine auch bei Akten der Piraterie auf Hoher See nach deutschem innerstaatlichem Recht nicht eingreifen, bzw. nicht gegen die Piraten vorgehen darf, obwohl ihm dieses völkerrechtlich erlaubt wäre. Ein Einschreiten der Deutschen Marine ist lediglich im Rahmen internationaler Einsätze und entsprechender UN-oder EU-Mandate möglich. Trotz der geschilderten rechtlichen Beschränkungen kann die Deutsche Marine Hilfe auf See leisten. Eine derartige Bestimmung findet sich auch im SRÜ wieder. Nach Art.98 SRÜ verpflichtet jeder Staat den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes dazu, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten, sofern er dazu ohne ernsthafte Gefährdung seines Schiffes oder seiner Besatzung imstande ist. Seite 5 von 71
2 Piraterieprävention der Bundespolizei 2.1 Maritimer Dauerdienst - MDD Die Aufgabe Piraterieprävention hat in der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen. In Abstimmung mit den anderen Sicherheitspartnern in der Bundesrepublik wurde unter anderem vereinbart, dass die Bundespolizei im Direktionsbereich See in Neustadt eine zentrale Ansprechstelle für die deutsche Handelsschifffahrt zur Piraterieprävention einrichtet. Die Ansprechstelle des Maritimen Dauerdienstes ist unter folgenden Rufnummern rund um die Uhr (24/7) erreichbar: 04561 – 4071 3333 und 04561 – 4071 3334 2.2 Piraterie-Präventionszentrum - PPZ Koordiniert werden Anfragen mit Pirateriebezug im seit 01.02.2010 bei der Bundespolizei See eingerichteten PPZ. Das PPZ ist montags bis freitags von 07:00 bis 15:00 Uhr unter der folgenden Rufnummer erreichbar: 04561 4071 3333 Abb. 1: Piraterieprävention (Säulenmodell) Die Aufgabe „Piraterieprävention“ wird durch die Bundespolizei wahrgenommen und in der praktischen Abwicklung durch die maritime Fachbehörde Bundespolizei See durchgeführt. Die erste Säule der Piraterieprävention, der Maritime Dauerdienst in Neustadt, stellt rund um die Uhr die zentrale Ansprechstelle für Reeder, Sicherheitsbeauftragte (CSO´s 1) und Kapitäne dar. Dort eingehende Anfragen werden sofort beantwortet oder an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Ziel ist es, für Reedereien und Kapitäne abgestimmte und individuelle Informationen zur Piraterieprävention bereitzuhalten. 1 CSO = Company Security Officer Seite 6 von 71
Die zweite Säule der Piraterieprävention besteht aus einem gezielten Informationsmanagement, das Erkenntnisse zu folgenden Bereichen beinhaltet: die Vorgehensweisen der Piraten ein verbessertes Sicherheitsmanagement an Bord und in den Reedereien die Registrierung von Schiffspassagen sowie die Anwendung technischer Abwehrmaßnahmen und Handhabung der „Best Management Practices“ der International Maritime Organization (IMO) und der EU. Einstellung aktueller, Piraterie bezogener Ereignisse auf der web-basierenden Info- Plattform Die Bundespolizei bietet in enger Abstimmung und unter Einbeziehung anderer Sicherheitspartner Vorträge, Sicherheitsberatungen sowie Schulungen zum Thema Piraterie an. Auch technische Entwicklungen - wie die Einrichtung eines sicheren Schutzraumes an Bord - können hier gemeinsam diskutiert und kompetent begleitet werden. Liegen die ersten beiden Säulen innerhalb der Zuständigkeit und Initiative der Behörden, so steht und fällt das Modell Piraterieprävention mit der konsequenten Beteiligung der Industrie an den Säulen drei und vier. Die dritte Säule, das Schiffsmeldewesen, umfasst die Registrierung einer Passage im Mandatsgebiet bei MSCHOA2 und UKMTO3, einschließlich der Meldung der Reisedaten sowie die Umsetzung der Verhaltensempfehlungen in Planung und Durchführung von Passagen am Horn von Afrika. 2 Maritime Security Center (Horn of Africa) 3 United Kingdom Maritime Trade Organisation Seite 7 von 71
3 Kurzzusammenfassung (dt./engl.) 3.1 Deutsch Der deutliche Rückgang der Fallzahlen in der Schwerpunktregion Westafrika/Golf von Guinea in 2022 hat sich im ersten Halbjahr 2023 nicht fortgesetzt. Die hohen Fallzahlen in Südostasien, insbesondere in der Straße von Singapur, steigen weiter an und auch in Westafrika sind nunmehr wieder leicht steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Auch bei den schwerwiegenden Delikten sind wieder mehr Vorfälle zu vermelden. Im ersten Halbjahr 2023 kam es bereits zu zwei Schiffsentführungen, während es im gesamten Jahr 2022 lediglich zu einer Schiffsentführung kam. Zudem wurden in drei separaten Vorfällen 14 Crewmitglieder mit dem Ziel der Lösegelderpressung von Bord ihrer Schiffe entführt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden keine solchen Vorfälle gemeldet. Alle Schiffsentführungen und Crewentführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung entfielen auf das Seegebiet Golf von Guinea. Vorfälle 1. Halbjahr 2022 2023 Weltweit 58 65 (ehemalige) High Risk 0 0 Area und Ostafrika4 Westafrika mit 12 14 Golf von Guinea5 Südostasien6 26 33 Damit bleibt der Golf von Guinea qualitativ weiterhin der weltweite Brennpunkt und vermeldet zudem erstmals seit 2021 wieder steigende Fallzahlen. Demgegenüber bleibt 4Nachfolgende Länder und Seegebiete werden für Ostafrika, einschließlich der früheren High Risk Area subsumiert: südliches Rotes Meer, Golf von Aden, Arabisches Meer, Golf von Oman, sowie jeweils die Gewässer vor dem Jemen, Somalia, Kenia, Tansania, Seychellen, Madagaskar, Mosambik, als auch der Indische Ozean bis einschließlich den Gewässern westlich der Malediven. Die High Risk Area wurde zum 1. Januar 2023 komplett aufgehoben. Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleiben diese Seegebiete dennoch Teil der vorstehen Tabelle. 5Folgende Länder werden für die Subregion Golf von Guinea definiert: Liberia (südlich Kap Palmas), Elfenbeinküste, Ghana, Togo, Benin, Nigeria, Kamerun, Äquatorialguinea (mit den Inseln Bioko und Anobón), Gabun (nördlich Kap Lopez), São Tomé und Príncipe. Für den Bereich Westafrika werden folgende Länder nördlich und südlich des Golfs von Guinea hinzugezählt: Guinea, Sierra Leone, Kongo, Dem. Rep. Kongo und Angola. 6 Indonesien, Straße von Malakka, Malaysia, Myanmar (Burma), Philippinen, Straße von Singapur, Thailand/Golf von Thailand. Seite 8 von 71
der quantitative Brennpunkt eindeutig die Gewässer Südostasiens mit weiterhin steigenden Fallzahlen und mit eindeutigem Schwerpunkt in der Straße von Singapur. In den Seegebieten um Somalia wurde im ersten Halbjahr 2023 erneut kein Piraterievorfall an das IMB PRC gemeldet. Das letzte bestätigte Vorkommnis ereignete sich in 2019. Das Hochrisikogebiet wurde dementsprechend ab Januar 2023 aufgehoben. Sporadische Angriffsversuche sind dort aber auch zukünftig nicht völlig auszuschließen. 3.2 Englisch The significant decrease of cases in the hotspot West Africa/Gulf of Guinea from 2022 did not continue in the first half of 2023. The constantly high number of cases in South East Asia, especially in the Singapore Straits, are continuing to increase further. This resulted in an increase of the overall cases worldwide from 58 to 65. The severe cases of hijackings and kidnap for ransom cases increased as well. Two hijackings, compared to only a single case in the whole year 2022 and three kidnap for ransom cases with 14 crew members compared to none cases at all in the first half of 2023. All the severe cases took place in the hotspot West Africa/Gulf of Guinea. Cases 1st half 2022 2023 Worldwide 58 65 (former) High Risk 0 0 Area and East Africa West Africa incl. Gulf 12 14 of Guinea South East Asia 26 33 Qualitatively, West Africa/the Gulf of Guinea region remains the main piracy hotspot worldwide with slightly increasing case numbers. Quantitatively South East Asia, especially in the Singapore Straits, remains the piracy hotspot worldwide, with further increasing case numbers. In the former High Risk Area around Somalia, again not a single case came to notice of the IMB Piracy Reporting Centre in the first half of 2023. The last confirmed piracy case in this area took place in 2019. Beginning in January 2023 the High Risk Area in the region was suspended accordingly, but sporadic piracy attacks in the region have still to be taken into account. Seite 9 von 71
4 Piraterielage weltweit In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wurden dem IMB Piracy Reporting Centre weltweit 65 Fälle von Piraterie und maritimer Kriminalität gemeldet. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 58 Vorfällen sind die Fallzahlen, nach dem zuletzt rückläufigen Trend, wieder etwas angestiegen. Im Berichtszeitraum kam es zu zwei Schiffsentführungen, im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurde lediglich ein solcher Vorfall verzeichnet. Die erste Entführung ereignete sich bereits im ersten Quartal des Jahres, betroffen war ein Produktentanker vor dem Kongo. Im Zusammenhang mit dieser Schiffsentführung wurden im Anschluss insgesamt sechs Besatzungsmitglieder zum Zwecke der Lösegelderpressung von Bord entführt sowie ein Teil der Ladung gestohlen. Die zweite Schiffsentführung ereignete sich im April, etwa 307 Seemeilen südlich von Abidjan/Elfenbeinküste. Betroffen war ebenfalls ein Produktentanker, auch hier raubten die Piraten einen Teil der Ladung. Während es im Vorjahreszeitraum zu keinen Entführungen von Besatzungsmitgliedern zum Zwecke der Lösegelderpressung gekommen war, wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2023 wieder insgesamt 14 Crewangehörige in drei separaten Vorfällen von Bord ihrer Schiffe entführt. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum zwei Fälle bekannt, in denen Schiffe von den Angreifern beschossen wurden, im Vergleichszeitraum des Vorjahres war kein solcher Vorfall verzeichnet worden. Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der kurzzeitig als Geiseln an Bord festgehaltenen Seeleute. So wurden im Berichtszeitraum insgesamt 36 Crewmitglieder von den Tätern an Bord festgesetzt, darunter auch die insgesamt 31 Besatzungsmitglieder der beiden entführten Tankschiffe. Im Vorjahreszeitraum lag diese Zahl bei insgesamt 23 Crewangehörigen. Von den weltweit insgesamt 65 verzeichneten Vorfällen gelangten die Täter in 57 Fällen an Bord der jeweiligen Schiffe, was einer Quote von 90% entspricht. Zwei Crewmitglieder wurden bei Überfällen durch die Täter verletzt, drei Crewmitglieder mit Waffen bedroht und ein weiterer Seemann von den Tätern angegriffen. Die Verteilung der Vorfälle ist der nachfolgenden Karte vom ICC IMB zu entnehmen. Seite 10 von 71
Im Bereich Horn von Afrika wurden in der ersten Jahreshälfte, wie auch im Vorjahreszeitraum, keine Vorfälle an das IMB PRC gemeldet. Es wird auch weiterhin vereinzelt über Annäherungen von Kleinbooten an Handelsschiffe berichtet, diese wurden vom IMB allerdings statistisch nicht erfasst. Ein konkreter Bezug zu Piraterie konnte dabei nicht erkannt werden. Auch wenn die Gefährdungslage seit einiger Zeit schon auf sehr niedrigem Niveau liegt, sind Überfälle von somalischen Piraten dennoch nicht völlig auszuschließen. Im Golf von Aden und dem südlichen Roten Meer bestehen weiterhin Risiken im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg im Jemen, wie beispielsweise dem Beschuss von Handelsschiffen. In der Straße von Hormuz bzw. dem Golf von Oman kommt es aufgrund der Spannungen mit dem Iran immer wieder zu Fällen, in denen, zumeist Tankschiffe, von iranischen Sicherheitskräften geboardet bzw. in iranische Gewässer abgedrängt/umgeleitet werden. Vor Westafrika mit der Schwerpunktregion Golf von Guinea sind die Fallzahlen wieder leicht angestiegen und liegen mit insgesamt 14 Vorfällen leicht über denen des Vorjahreszeitraumes, als 12 Vorfälle verzeichnet wurden. Vor Nigeria wurde wieder ein Vorfall gemeldet, nachdem dort im gesamten Jahr 2022 kein einziger Fall an das IMB gemeldet wurde. Mit je drei Vorfällen führen Ghana und Kamerun die Statistik für Westafrika an. Sowohl die beiden im Berichtszeitraum gemeldeten Schiffsentführungen als auch alle drei Vorfälle, in denen Crewmitglieder von Bord entführt wurden, fanden vor Westafrika statt. Damit bleibt dieses Seegebiet, trotz der im Verhältnis zu früheren Jahren stark gesunkenen Fallzahlen, weiterhin eine Schwerpunktregion hinsichtlich Piraterie und maritimer Kriminalität. In den Gewässern Südostasiens ist die Zahl der Vorfälle von 26 im Vorjahreszeitraum auf nunmehr 33 im Berichtszeitraums angestiegen. In der Straße von Singapur, wo weiterhin die meisten Vorfälle sowohl in der Region, aber auch weltweit verzeichnet werden, liegen die Fallzahlen mit 20 über denen des Vorjahreszeitraumes, als 16 Vorfälle an das IMB gemeldet wurden. Betroffen sind überwiegend Massengutfrachter, aber auch Schleppverbände, seltener Tankschiffe. Vor Indonesien liegen die Fallzahlen mit Seite 11 von 71
insgesamt sieben Vorfällen auf dem Stand des ersten Halbjahres 2022. Es handelt sich bei den Vorfällen in der Region weiterhin überwiegend um sogenannte Low-Level- Überfälle, bei denen es die Täter auf Schiffsausrüstung abgesehen haben. In den Gewässern der Sulu-Celebes See und vor der Halbinsel Sabah stellt sich die Lage hinsichtlich der Entführungen von Besatzungsmitgliedern durch Kidnap-For-Ransom (KFR) Gruppen aufgrund des robusten Vorgehens der philippinischen Sicherheitskräfte auch weiterhin ruhig dar. Die letzte Entführung von Seeleuten liegt bereits über dreieinhalb Jahre zurück. Dennoch sind solche Vorfälle auch weiterhin nicht völlig auszuschließen. Für Ostasien wurden im Berichtszeitraum zwei Vorfälle an das IMB gemeldet, beide ereigneten sich vor Vietnam. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden in diesem Seegebiet keine Vorkommnisse verzeichnet. Im Bereich des indischen Subkontinents, wo im ersten Halbjahr 2022 insgesamt sechs Vorfälle dokumentiert wurden, haben sich die Fallzahlen auf drei halbiert. Zwei der Vorfälle entfallen auf Indien, einer auf Bangladesch. Vor Süd- und Mittelamerika liegt die Zahl der Vorfälle mit 13 exakt auf dem Stand des Vorjahreszeitraumes. Mit acht Vorfällen führt Peru weiterhin die Statistik an, mit einigem Abstand folgt dahinter Kolumbien mit zwei Vorfällen. Neben Brasilien und Ecuador mit jeweils einem Vorfall, wurde auch vor Panama ein versuchter Überfall auf ein vor Anker liegendes Containerschiff gemeldet. Im Bereich der restlichen Welt wurden im ersten Halbjahr 2023 keine Vorfälle verzeichnet. 4.1 Gesamtstatistik 2022/2023 Nachfolgend werden die statistischen Angaben, getrennt nach den verschiedenen Regionen, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dargestellt. Seegebiete Jan – Jun 2022 Jan – Jun 2023 Afrika gesamt 13 14 Ostafrika 0 0 davon im Aktionsgebiet 0 0 somalischer Piraten (Horn v. Afrika) Westafrika 12 14 davon im Golf von Guinea* 7 10 Südostasien 26 33 Ostasien 0 2 Indischer Subkontinent 6 3 Südamerika 13 13 Restliche Welt 0 0 Gesamt 58 65 Quelle: PRC Kuala Lumpur *per Definition Seite 12 von 71
4.2 Weltweite regionale Verteilung aller Piraterievorfälle Jan – Jun 2022/2023 Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklungen der Fallzahlen in den einzelnen Regionen anhand eines Balkendiagrammes dar. Mit Ausnahme des indischen Subkontinents und der restlichen Welt sind in allen anderen Seegebieten wieder steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Quelle: PRC Kuala Lumpur 4.3 Verteilung nach Nationalitäten der Reedereien Jan – Jun 2022/2023 Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Verteilung der Vorfälle auf die Handelsflotten mit sechs oder mehr betroffenen Fahrzeugen. Sowohl im ersten Halbjahr 2023 als auch im Vergleichszeitraum des Vorjahres finden sich lediglich Schiffe aus zwei Nationen in der Grafik. Während Singapur in den Vergleichszeiträumen 2022 und 2023 die Statistik anführt, haben Schiffe deutscher Reedereien mit acht betroffenen Fahrzeugen im ersten Halbjahr 2023 Griechenland von Rang zwei in der Statistik verdrängt. Seite 13 von 71
Quelle: PRC Kuala Lumpur Seite 14 von 71
4.4 Betroffene Schiffstypen im Vergleich Jan – Jun 2022/2023 Massengutfrachter führen die Statistik der am häufigsten von Überfällen betroffenen Schiffstypen im ersten Halbjahr 2023 an, deren Zahl von 30 im ersten Halbjahr 2022 auf 24 im Berichtszeitraum jedoch leicht gesunken ist. Dahinter folgen Tankschiffe, die in 16 Fällen betroffen waren und damit fast auf dem Stand des Vorjahreszeitraumes liegen, als 18 Fahrzeuge betroffen waren. Deutlich gestiegen ist sowohl die Zahl der betroffenen Containerschiffe, von fünf im Vorjahreszeitraum auf nunmehr 12 im ersten Halbjahr 2023, als auch bei den betroffenen Schleppern, deren Zahl von Null im ersten Halbjahr 2022 auf sieben im Berichtszeitraum angestiegen ist. Quelle: PRC Kuala Lumpur Seite 15 von 71
5 Afrika 5.1 Statistik 2022/2023 In der ersten Hälfte des Jahres 2023 ist die Zahl der Vorfälle für Gesamt-Afrika im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur leicht von 13 auf 14 angestiegen. Alle gemeldeten Vorfälle ereigneten sich vor der Westküste, davon 10 im Golf von Guinea (per Definition). Auch vor Nigeria, wurde wieder ein Vorfall gemeldet, nachdem dort im gesamten vergangenen Jahr keine Vorkommnisse verzeichnet wurden. Angeführt wird die Statistik von Kamerun und Ghana mit jeweils drei Vorfällen. Die nachfolgende Statistik zeigt die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Länder. AFRIKA Jan – Jun 2022 Jan – Jun 2023 Angola 4 2 Äquatorialguinea* 0 0 Benin* 0 0 Demokratische Rep. Kongo 1 0 Elfenbeinküste* 1 2 Gabun* 0 1 Ghana* 5 3 Golf von Aden** 0 0 Guinea 0 1 Kamerun* 0 3 Kenia 0 0 Kongo 0 1 Liberia* 1 0 Marokko 0 0 Mosambik 0 0 Nigeria* 0 1 Rotes Meer** 0 0 São Tomé & Principé 0 0 Südafrika 1 0 Somalia** 0 0 Togo* 0 0 Gesamt 13 14 *Golf von Guinea (per Definition) **Horn von Afrika Seite 16 von 71
5.2 Seegebiete um Somalia Jan – Jun 2022 Jan – Jun 2023 Rotes Meer 0 0 Golf von Aden 0 0 Somalia 0 0 Arabisches Meer 0 0 Indischer Ozean 0 0 Gesamt 0 0 Wie schon im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden auch in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in den Seegebieten um Somalia keine Vorfälle verzeichnet. In der Vergangenheit wurden sämtliche Vorkommnisse in den Seegebieten Golf von Aden, Rotes Meer, Arabisches Meer und Indischer Ozean sowie Vorfälle in den Gewässern vor Somalia, somalischen Piraten zugeschrieben. In den letzten Jahren hat sich die Lage in der Region jedoch stabilisiert. Die letzten bestätigten Vorfälle im Zusammenhang mit somalischen Piraten wurden in 2019 verzeichnet. Nachdem die High Risk Area (HRA) durch BIMCO, ICS, INTERCARGO, INTERTANKO und OCIMF am 1. September 2021 zunächst noch einmal verkleinert worden war, haben die Schifffahrtsverbände in 2022 beschlossen, die HRA mit Wirkung zum 1. Januar 2023 ganz aufzuheben. Die ehemalige HRA bleibt als Voluntary Reporting Area (VRA) Seite 17 von 71
bestehen. Schiffen, die in die VRA einfahren, wird weiterhin empfohlen, sich bei MSCHOA zu registrieren. 5.3 Aktuelle Situation in den Seegebieten/Modus Operandi 5.3.1 Somalia In der ersten Hälfte des Jahres wurden vor Somalia keine Vorfälle an das IMB gemeldet. Die letzten Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Piraterie bestätigt wurden, ereigneten sich in 2019, als es zu Angriffen auf insgesamt vier Fischereischiffe vor Somalia kam. Dem IMB waren diese Vorfälle nicht gemeldet worden. Übergriffe auf Fischereischiffe sind auch in Zukunft nicht auszuschließen. Illegale Fischerei, einst ein Auslöser der Piraterie, stellt, wie auch die Vergabe von Fischereilizenzen an ausländische Fangflotten, vor allem für die Küstenbewohner Somalias ein Problem dar. Vertreter der somalischen Behörden äußerten vor einiger Zeit schon die Befürchtung, dass es aufgrund der ruhigen Lage zu einer Zunahme der illegalen Fischerei vor der heimischen Küste kommen könnte. Anfang Oktober vergangenen Jahres war es zu einer verdächtigen Annäherung an ein Fischereischiff unter französischer Flagge gekommen, etwa 580 Seemeilen vor der Küste Indiens. Dem IMB war dieses Vorkommnis nicht gemeldet worden. Darüber hinaus hatten im vergangenen Jahr somalische Fischer eine jemenitische Dhau entführt, die illegale Gerätschaften zum Fangen von Hummern in somalischen Territorialgewässern genutzt hatte. Nach der Aufhebung der High Risk Area könnte sich die Zahl der ausländischen Fischereischiffe vor der fischreichen somalischen Küste weiter erhöhen. 5.3.2 Golf von Aden/Rotes Meer Auch im Golf von Aden wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres keine Vorfälle verzeichnet. In anderen Quellen wird weiterhin vereinzelt von Annäherungen kleinerer Boote an Handelsschiffe berichtet, die genauen Hintergründe sind meist jedoch nicht eindeutig zuzuordnen. Vom IMB werden diese Annäherungen daher in der Regel statistisch nicht erfasst. So kommen z.B. Begegnungen mit Fischern im Golf von Aden regelmäßig vor, diese führen, ebenso wie Schmuggler, oft Waffen mit und fahren Handelsschiffe manchmal offensiv an, um auf ihre ausgebrachten Netze aufmerksam zu machen. Gerätschaften zum Fischfang können durchaus mit Piratenutensilien verwechselt werden. Darüber hinaus führt die jemenitische Küstenwache Patrouillen im Bereich Golf von Aden/Bab-al-Mandeb durch und ruft dabei auch Handelsschiffe an. Dabei ist nicht immer eindeutig feststellbar, ob es sich tatsächlich um die jemenitische Küstenwache handelt. Im April kam es in diesem Zusammenhang zu einem Zwischenfall vor der jemenitischen Küste. Drei Boote der jemenitischen Küstenwache näherten sich einer privaten Motorjacht an, die sich auf einer Reise von Indien nach Jeddah befand und zu Seite 18 von 71
diesem Zeitpunkt auf Höhe von Nishtun innerhalb jemenitischer Hoheitsgewässer fuhr. Die Jacht wurde mehrmals über Funk angerufen, reagierte jedoch nicht darauf. Stattdessen eröffneten die an Bord eingesetzten, bewaffneten Sicherheitskräfte das Feuer, da sie glaubten, dass es sich bei den bewaffneten Personen in den Kleinbooten um Piraten handeln würde. Die Küstenwache erwiderten das Feuer, dabei wurde ein Crewmitglied an Bord der Jacht verletzt, ein Angehöriger der jemenitischen Küste soll getötet worden sein. Die Küstenwache verfolgte die Jacht noch einige Zeit, und im Verlauf der dann folgenden Kommunikation über Funk klärte sich das Missverständnis auf. In einem anschießenden Statement bestätigte die jemenitische Küstenwache den Vorfall. Ebenfalls im April meldete ein Frachtschiff unter deutscher Flagge die Annäherung eines Kleinbootes im IRTC, das dem Frachter über mehrere Stunden folgte. Den zunächst eingeleiteten Fahrt- und Kursmanövern folgte das Skiff, ohne sich jedoch weiter anzunähern. Nachdem der Frachter einen 360 Grad Kreis gefahren und anschließend seinen ursprünglichen Kurs fortsetzte, folgte das Skiff nicht mehr. Eine zweifelsfreie Zuordnung zur Fischerei konnte nicht erkannt werden. Auch im Roten Meer kommt es hin und wieder zu Vorkommnissen, die das IMB nicht in seiner Statistik aufführt bzw. nicht gemeldet werden. Neben einzelnen Annäherungen von Kleinbooten an Handelsschiffe, deren Herkunft nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnte, wurde im März über den Beschuss eines Massengutfrachters aus einem nicht identifizierten Kleinboot heraus, ca. 30 Seemeilen südwestlich der jemenitischen Hafenstadt Hodeihda berichtet. Das an Bord befindliche Sicherheitsteam erwiderte das Feuer. Anschließend setzte das Schiff seine Fahrt Richtung Norden fort. Der Vorfall steht vermutlich im Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen. Im Februar wurde über zwei verdächtige Annäherungen an Handelsschiffe im südlichen Roten Meer berichtet. Es handelt sich dabei vermutlich um Begegnungen mit Angehörigen der eritreischen Küstenwache. Bereits im Dezember vergangenen Jahres war es nahe Assab/Eritrea zu einem Beschuss einer Jacht unter amerikanischer Flagge aus zwei Skiffs heraus gekommen. Nachdem ein an Bord befindliche Sicherheitsteam das Feuer erwiderte, entfernten sich die beiden Kleinboote wieder, bei denen es sich vermutlich ebenfalls um eritreische Sicherheitskräfte gehandelt hat. Im Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen kommt es immer wieder zu Vorkommnissen, in denen auch Handelsschiffe betroffen sind. Kriegs- und Versorgungsschiffe der von Saudi-Arabien geführten Koalition sind in der Regel das vornehmliche Ziel von Angriffen der Houthi Rebellen, jedoch kommt es, wahrscheinlich durch Zufall oder aufgrund einer Verwechslung immer wieder dazu, dass auch andere Seite 19 von 71
Schiffe betroffen sind. Dies betrifft insbesondere auch solche Schiffe, die saudische Häfen anlaufen. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Lage im Jemen wurde bereits im September 2017 durch die Combined Maritime Forces (CMF) der Maritime Security Transit Corridor (MSTC) eingerichtet, um eine bessere Überwachung durch die internationalen Marinestreitkräfte sicherzustellen. Der MSTC setzt sich zusammen aus dem IRTC, dem BAM TSS, TSS westlich der Hanish Islands sowie der Verbindung zwischen dem IRTC und dem BAM TSS in beide Richtungen. Um die Handelsschifffahrt auf die Gefahren, die aus dem Konflikt im Jemen hervorgehen, aufmerksam zu machen, wurden u.a. durch BIMCO und ICS der sogenannte „New Interim Guidance on Maritime Security in the Southern Red Sea and Bab al-Mandeb veröffentlicht“. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.combinedmaritimeforces.com/2017/09/06/guidance-on-maritime-security-transit- corridor Maritime Security Transit Corridor (MSTC) Durch die CMF und EU NAVFOR werden darüber hinaus anlassbezogen sogenannte „Industry Releasable Threat Bulletins“ (IRTB) herausgegeben, diese können unter www.mschoa.org abgerufen werden. Hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Es wird darin auf aktuelle Vorkommnisse im Seegebiet Horn von Afrika, auf die Sicherheitslage im Jemen und im Golf von Oman Bezug genommen. Seite 20 von 71
Für deutsche Schiffe gilt in jemenitischen Küstengewässern die Gefahrenstufe 2. Es besteht außerdem Gefahr durch Seeminen. Durch das Auswärtige Amt herausgegebene Warnmeldungen beziehen sich u.a. auf die Gewässer vor Somalia, den Golf von Aden sowie die Gewässer bzw. die Inseln vor dem Jemen und Eritrea. Unter den nachfolgenden Links können die Reisewarnungen aufgerufen werden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/somaliasicherheit/203132 https://www.auswaertiges-amt.de/de/jemensicherheit/202260 https://www.auswaertiges-amt.de/de/eritreasicherheit/226176 5.3.3 Straße von Mosambik In der Straße von Mosambik werden seit Jahren schon keine Vorfälle mehr verzeichnet, die einen Bezug zu somalischen Piraten haben. Es kommt hin und wieder zu Raubüberfällen bzw. Diebstählen auf Schiffen vor Anker, diese sind jedoch lokalen Tätern zuzuordnen. In der ersten Hälfte des Jahres wurde, wie auch im gesamten letzten Jahr, jedoch kein solcher Vorfall an das IMB gemeldet. Die Sicherheitslage in der Provinz Cabo Delgado im Norden von Mosambik hat sich durch die militärische Unterstützung einiger afrikanischer Staaten etwas stabilisiert und normalisiert sich allmählich, bleibt aber weiterhin fragil. Die Infrastruktur und insbesondere der Hafen der Stadt Mocimboa da Praia, die durch die Angriffe der Islamisten zerstört worden waren, sind sowohl für das Militär als auch für die Erdgasförderung vor der Küste von erheblicher Bedeutung. Anfang März 2022 war durch ein italienisches Unternehmen ca. 50 km vor der Küste eine Plattform zur Förderung von Erdgas verankert worden. Dies ist das erste Projekt, dass die immensen Erdgasvorkommen, die vor Mosambik entdeckt wurden, ausbeuten soll. Dabei dürfte die Entfernung zur Küste mögliche Angriffe von Land aus erschweren. Die Regierung betreibt weiterhin Maßnahmen, um das für Mosambik so wichtige Öl- und Gasgeschäft in der Region Cabo Delgado wieder anzukurbeln und fordert Investoren dazu auf, nach Cabo Delgado zurückzukehren. Dazu gehört auch die Wiederaufnahme des französischen Erdgasprojektes in Palma, das nach den Angriffen von Islamisten im April 2021 vorübergehend eingestellt worden war. 5.3.4 Arabisches Meer/Oman Auch aus diesem Seegebiet wurden in der ersten Jahreshälfte 2023 keine Vorfälle an das IMB PRC gemeldet. Da auch in diesem Bereich viel Kleinbootverkehr stattfindet, kommt es hin und wieder zu Annäherungen an Handelsschiffe, die in der Regel jedoch keinen Bezug zu Piraterie haben. Seite 21 von 71
Im Oktober vergangenen Jahres hatten sich im arabischen Meer, etwa 580 Seemeilen vor der Westküste Indiens, zwei Kleinboote einem unter französischer Flagge fahrenden Fischereischiff bis auf eine Seemeile angenähert. Der Kapitän ließ die Netze einholen und verließ den Bereich. Die beiden Boote fuhren in der Folge eine Dhau an, die weitere Kleinboote im Schlepp hatte. Gegenstände, die üblicherweise der Piraterie zuzuordnen sind, wurden nicht erkannt. Möglicherweise handelte es sich bei der Dhau ebenfalls um Fischer, die sich von dem französischen Schiff gestört fühlten und dieses vertreiben wollten. Seit 2021 kommt es im Seegebiet Golf von Oman/Persischer Golf immer wieder zu Vorkommnissen im Zusammenhang mit Schiffen israelischer Eigner, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Konflikt zwischen Israel und dem Iran zurückzuführen sind. Bereits im November vergangenen Jahres war es, ca. 150 Seemeilen vor der Küste des Oman, zu einem mutmaßlichen Drohnenangriff auf ein Tankschiff eines israelischen Eigners gekommen, bei dem das Schiff leicht beschädigt wurde, seine Fahrt jedoch fortsetzen konnte. Im Februar dieses Jahres war es dann erneut zu einem solchen Vorfall gekommen. Das betroffene Tankschiff befand sich ca. 300 Seemeilen vor der Küste des Oman im arabischen Meer, als es vermutlich von einer Drohne angegriffen wurde. Das Schiff wurde dabei leicht beschädigt, konnte aber ebenfalls seine Fahrt fortsetzen. Verletzt wurde niemand. Darüber hinaus kam es, wie schon in den vergangenen drei Jahren, erneut zu Vorfällen im Bereich der Straße von Hormuz/Golf von Oman, in denen iranische Sicherheitskräfte Tankschiffe in iranische Hoheitsgewässer umgeleitet und dort festgesetzt haben. Ende April wurde ein unter der Flagge der Marshall Islands fahrender Tanker auf dem Weg von Kuwait nach Houston, ca. 40 Seemeilen östlich von Fujairah von Einheiten der iranischen Marine unter dem Vorwurf, an der Kollision mit einem iranischen Schiff beteiligt gewesen zu sein, abgefangen und in iranische Gewässer umgeleitet. In den beiden darauffolgenden Wochen wurde von zwei ähnlichen Vorfällen berichtet, in denen iranische Einheiten Tankschiffe abgefangen und gezwungen haben, iranische Häfen anzulaufen. Die Vorkommnisse stehen vermutlich im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Tankers, der iranisches Öl geladen hatte, durch die USA. Anfang Juni verfolgten und bedrängten vermutlich Einheiten der iranischen Revolutionsgarden erneut ein Tankschiff in der Straße von Hormuz. Nachdem der Tanker ein Notsignal abgegeben hatte, entsandten die USA und Großbritannien Luftaufklärungseinheiten zur Beobachtung. In der Folge entfernten sich die Schnellboote wieder. Im Seegebiet Persischer Golf und Golf von Oman wurde, nachdem sich der Konflikt zwischen den USA und dem Iran aufgrund der Angriffe auf Tankschiffe im Jahr 2019 verschärft hatte, die SOLAS-Gefahrenstufe für Schiffe unter deutscher Flagge Seite 22 von 71
vorübergehend auf die Gefährdungsstufe 2 angehoben. Am 18.03.2020 wurde dies zum Teil wieder aufgehoben. Seither gilt für Schiffe unter deutscher Flagge in dem Seegebiet mit den Abgrenzungen westlich des 060 E von der Küste des Irans 25°22'46"N 60°00'00"E vor der Küste des Omans 22°25'45"N 60°00'00"E und für den Persischen Golf weiterhin die SOLAS-Gefahrenstufe 2. Innerhalb der Hafenanlagen in dem betroffenen Seegebiet gilt für alle Schiffe unter deutscher Flagge – außer für Tankschiffe – die SOLAS- Gefahrenstufe 1. Dies gilt nicht für die Außenreeden und auch nicht für die Hafenanlagen der Islamischen Republik Iran. Für Tankschiffe unter deutscher Flagge gilt im gesamten Seegebiet, einschließlich der Hafenanlagen, weiterhin die SOLAS- Gefahrenstufe 2. 5.4 Bewertung/Prognose In den Seegebieten am Horn von Afrika liegt die Gefährdungslage auf anhaltend niedrigem Niveau. Daraus folgend hatten die Schifffahrtsverbände im vergangenen Jahr beschlossen, die High Risk Area zum 1. Januar 2023 komplett aufzuheben. Die ehemalige HRA ist nun Teil der Voluntary Reporting Area (VRA), die als solche bestehen bleibt. Die Gefahr von Angriffen durch somalische Piraten ist seit längerem schon nur noch sporadisch gegeben, aber nicht vollends auszuschließen. Die Sicherheitslage an der somalischen Küste ist aufgrund der Instabilität an Land und der schwachen Strafverfolgungskapazitäten nach wie vor schwierig. Ehemalige Piratennetzwerke existieren weiterhin, widmen sich inzwischen allerdings anderen Tätigkeiten. Sollten diese Gruppen aufgrund sich ändernder Umstände zu dem Schluss kommen, dass die Vorteile bei Überfällen auf Handelsschiffe die Risiken überwiegen, besteht eine nicht unrealistische Möglichkeit, dass sie sich wieder ihrem früheren Geschäftsmodell zuwenden. Bei den zuletzt bekannt gewordenen Vorkommnissen waren entweder Fischereischiffe oder Dhaus aus der Region betroffen, wie beispielsweise die Entführung einer jemenitischen Dhau in somalischen Territorialgewässern im März letzten Jahres oder die verdächtige Annäherung an ein französisches Fischereischiff im Arabischen Meer im Oktober. Die Hintergründe dieser Vorkommnisse sind nicht eindeutig zuzuordnen, könnten aber vermutlich in der (illegalen) Fischerei begründet sein. Inzwischen besteht, aufgrund des Auslaufens der UNSC Resolution 2608 (2001), für die Einsatzkräfte von EU NAVFOR ATALANTA kein Mandat mehr, Maßnahmen innerhalb somalischer Hoheitsgewässer durchzuführen. Im Golf von Aden und dem südlichen Roten Meer werden zwar weiterhin vereinzelte Annäherungen an Handelsschiffe gemeldet, deren Zahl wird aber ebenfalls geringer. Die Hintergründe dieser Begegnungen können vielfältig sein, es kann sich beispielsweise um Fischer, Schmuggler oder nichtstaatliche Akteure bzw. Milizen handeln, die sich ebenfalls am Schmuggelgeschäft beteiligen und in der Regel bewaffnet sind. Ein Bezug zu Piraterie Seite 23 von 71
war bislang nicht zu erkennen. Die Gefahr von Piratenangriffen am Horn von Afrika ist zwar sehr niedrig, Risiken für die Handelsschifffahrt bestehen jedoch auch aufgrund lokaler Konflikte, wie z. B. dem Bürgerkrieg im Jemen oder der Spannungen im Persischen Golf, weiter fort. Dabei besteht die Gefahr, zufällig oder aufgrund einer Verwechslung, in Mitleidenschaft gezogen zu werden, beispielsweise durch driftende Seeminen oder auch durch Angriffe der Houthi Rebellen mittels ferngesteuerten, mit Sprengstoff beladenen Kleinbooten oder Drohnen. Zuletzt kam es auch im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu Angriffen auf Schiffe mittels Drohnen. Bei Begegnungen mit Patrouillen der jemenitischen oder eritreischen Küstenwache sind diese nicht immer als solche erkennbar. Ein Beispiel dafür ist der Zwischenfall mit der Motorjacht und Einheiten der jemenitischen Küstenwache im April dieses Jahres. Augenscheinlich aufgrund eines Missverständnisses eröffnete das an Bord der Jacht eingesetzte Sicherheitsteam das Feuer, da die Besatzung der Jacht glaubte, dass es sich um einen bevorstehenden Angriff durch Piraten handeln würde. Bei dem dann folgenden Schusswechsel wurde ein Crewmitglied der Jacht verletzt, ein Angehöriger der jemenitischen Küstenwache soll dabei getötet worden sein. Bereits im vergangenen Jahr war es zu einem Angriff auf ein Segelboot unter der Flagge Hong Kongs in jemenitischen Territorialgewässern gekommen. In der Folge wurde erneut darauf hingewiesen, sich bei der Durchfahrt durch die gefährdeten Gebiete bei MSCHOA zu registrieren, sowie die BMP unbedingt auch weiterhin umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Sport- und Freizeitboote. Vom Befahren jemenitischer Hoheitsgewässer in diesem Bereich wird zudem dringend abgeraten, auch wenn sich das Boot aufgrund eines „Navigation Hazard“ dort befand. Der betroffene Trimaran war nicht bei MSCHOA registriert, und demnach auch nicht in die tägliche, enge Überwachung gefährdeter Fahrzeuge eingebunden. Die Lage in der Straße von Hormuz und dem Persischen Golf bleibt angespannt. Berichten zufolge soll von Seiten der USA geplant sein, Marinesoldaten an Bord von Tankschiffen einzusetzen, die in der Straße von Hormuz verkehren, sofern dies von den jeweiligen Eignern gewünscht wird. Damit soll ein besserer Schutz der internationalen Handelsschifffahrt in diesem Bereich gewährleistet werden. Bereits in 2020 hatten sich die USA mit Großbritannien, Saudi-Arabien, Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Australien und Albanien zu dem International Maritime Security Construct (IMSC) zusammengeschlossen, dem inzwischen mit Estland, Lettland, Litauen sowie Rumänien und den Seychellen insgesamt 11 Nationen angehören, während Australien sein Engagement Ende 2020 beendet hat. Ziel des IMCS ist es, die Sicherheit des internationalen Seehandels im Persischen Golf und im westlichen Indischen Ozean zu verbessern. Dazu wurden im Juni 2020 vom IMSC Bridge Reference Cards veröffentlicht, Seite 24 von 71
diese beinhalten Verhaltensempfehlungen für verschiedene Szenarien und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.maritimeglobalsecurity.org/media/1049/imsc-bridge-reference-cards-ver10- june-2020.pdf Weitere Informationen zur Lage in den Regionen Rotes Meer, Golf von Aden, Somali Basin und Arabisches Meer finden sich unter folgendem Link: https://www.maritimeglobalsecurity.org/geography/goa-etc/ 5.5 Empfehlungen Trotz der anhaltend niedrigen Gefährdungslage in den Gewässern am Horn von Afrika und der daraus resultierenden Aufhebung der High Risk Area am 1. Januar 2023, können sporadische Angriffe somalischer Piraten nicht völlig ausgeschlossen werden. Die wenigen Verbesserungen der landseitigen Situation in Somalia reichen nicht aus, um kurz- bzw. mittelfristig ein Wiedererstarken der Piraterie völlig verhindern zu können. Aufgrund der ruhigen Lage und dem Wegfall der HRA könnte die Handelsschifffahrt wieder näher an die somalische Küste heranrücken und auch der illegale Fischfang dort könnte noch weiter zunehmen. Auch die Lage im Hinblick auf die sich in den kommenden Jahren weiter ausdehnenden Dürreperioden im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie dem unsicheren Export von Getreide aufgrund des Krieges in der Ukraine könnten künftig eine Rolle spielen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Einhaltung der Best Management Practices (BMP 5) wird auch weiterhin ausdrücklich empfohlen. Die Vorkommnisse mit zwei Freizeitschiffe vor der jemenitischen Küste im April dieses Jahres sowie im vergangenen Jahr, und auch der Beschuss eines Massengutfrachters im März dieses Jahres sind Beispiele dafür. Im Einklang mit den BMP sowie den aktuellen Empfehlungen der IMO (MSC.1/Circ.1443) wird auch weiterhin dazu geraten, die Fahrtgeschwindigkeit innerhalb der ehemaligen HRA so hoch wie möglich zu halten und küstennahe Kurse, einschließlich der Durchfahrt zwischen der Insel Socotra und dem somalischen Festland ("Socotra Gap") zu meiden. Auch stellen bewaffnete Sicherheitsteams nach wie vor das wirksamste Mittel gegen Angriffe dar. Des Weiteren sind auch Maßnahmen am Schiff selbst, die ein an Bord kommen erschweren, ebenso wie die Registrierung bei MSCHOA weiterhin zu empfehlen. Begegnungen mit Kleinbooten kommen vor allem im Golf von Aden regelmäßig vor. Es ist nicht immer eindeutig, ob es sich dabei z.B. um Fischer handelt. Das rechtzeitige Sichten verdächtiger Boote verschafft mehr Zeit zum Handeln wie dem Einleiten von Abwehrmaßnahmen oder dem Rückzug in einen Schutzraum. Wenn möglich sollten Fotos der verdächtigen Boote gemacht werden, um diese im Nachhinein ggf. identifizieren zu können. Auch Begegnungen mit der jemenitischen Küstenwache, die in Küstennähe patrouilliert, kommen vor. Wie der Vorfall Seite 25 von 71
mit der Motorjacht im April gezeigt hat, ist für Schiffs- und Bootsbesatzungen nicht immer zweifelsfrei feststellbar, ob es sich bei sich nähernden Schnellbooten mit bewaffneten Insassen tatsächlich um die jemenitische Küstenwache handelt. Davon abgesehen wird vom Befahren jemenitischer Küstengewässer durch Freizeitboote dringend abgeraten. Im südlichen Roten Meer patrouillieren auch Angehörige der Houthi- Milizen, die ebenfalls bewaffnet sind. Meldungen von Angriffen, Überfällen oder Beobachtungen im Zusammenhang mit Piraterievorfällen sollten grundsätzlich zuerst an UKMTO und zusätzlich an folgende Mailadressen gerichtet werden: imbkl@icc-ccs.org oder piracy@icc-ccs.org Vor dem Hintergrund der Angriffe auf Tankschiffe im Golf von Oman haben die Industrieverbände OCIMF und Intertanko bereits in 2019 Empfehlungen für ihre Mitglieder bzw. für die Tankschifffahrt veröffentlicht. Die aktuellen Empfehlungen sind unter folgendem Link abrufbar: https://theseanation.gr/news-in-english/43935-intertanko-ocimf-update-following-recent- attacks-in-gulf-of-oman.html Darin wird empfohlen, die für einige Hochrisikogebiete durch BIMCO u.a. entwickelten Sicherheitsmaßnahmen/-empfehlungen zur Pirateriebekämpfung (BMP Version 5) analog anzuwenden und eine neue Risikoanalyse für das aktuelle Routing vorzunehmen, sowie dann ggfls. den Schiffssicherheitsplan entsprechend anzupassen. 5.6 Erreichbarkeiten MSCHOA UKMTO Tel.: +33 (0) 298 220 220 Tel.: +44 (0) 2392 222 060 +33 (0) 298 220 170 Email: watchkeepers@ukmto.org Fax: +33 (0) 298 220 171 Email: postmaster@mschoa.org Website: www.mschoa.org Seite 26 von 71
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