PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See

 
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PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See
Gemeinde Beinwil am See

ERSCHLIESSUNGSPLAN
„PLATTENSTRASSE NORD“
PLANUNGSBERICHT

Stand: 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage
Marti Partner, Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg
PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See
Auftraggeber    Gemeinderat Beinwil am See

Auftragnehmer   Marti Partner Architekten und Planer AG
                Zweierstrasse 25
                8004 Zürich
                und
                Bahnhofstrasse 50,
                5600 Lenzburg
                Tel: 044 422 51 51 / 062 891 68 88
                E-Mail: planung@martipartner.ch
                www.martipartner.ch
                Verantwortlich: Susanne Hagedorn
                Bearbeitung: Lidia Räber / Susanne Hagedorn
PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See    Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
Planungsbericht   Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage         3

                     Inhalt

                     1.    Einleitung / Planungsziele                             5

                     2.    Grundlagen                                             7
                          2.1   Planungsinstrumente                               7
                          2.2   Bauprojekt Überbauung Seestrasse                  9
                          2.3   Perimeter Erschliessungsplan                      10

                     3.    Rahmenbedingungen, Analyse und Handlungsansätze        12
                          3.1   Gesamtörtliche Betrachtung                        12
                          3.2   Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes
                                "Plattenstrasse-Nord"                             14
                                Verkehrsregime                                    14
                                Ortsbild                                          15
                                Strassengestaltung                                16
                                Verkehrsbelastung                                 17
                                Lärmbelastung                                     18
                          3.3   Handlungsbedarf und Zielsetzungen                 20
                                Verkehrsregime                                    20
                                Langsamverkehr                                    22
                                Ansätze für Innenentwicklung                      23

                     4.    Erschliessungsplan                                     25
                          4.1   Festlegungen, Genehmigungsinhalt                  25
                          4.2   Orientierungsinhalt                               26
                          4.3   Qualitätssicherung                                26

                     5.    Planungsablauf                                         28
                          5.1   Ablauf nach Baugesetz                             28
                          5.2   Erfolgter Ablauf                                  28
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Beinwil am See        Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
Planungsbericht       Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage   4

                         Bestandteile der Planungsvorlage

                         Der Erschliessungsplan beinhaltet folgende Bestandteile:
 Beschlussinhalt             §    Situationsplan            M. 1: 500

 Informationsinhalt          §    Planungsbericht gem. § 47 RPV
                             §    Plan: Bestand und Analyse
                             §    Plan: Handlungsansätze
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Beinwil am See    Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                   1.       Einleitung / Planungsziele
Ausgangslage        Die Gemeinde Beinwil am See liegt im Seetal, gut angebunden an das
                    übergeordnete öV- und Autobahnnetz durch die Seetalbahn und der
                    Aarauer-/ Luzernerstrasse (Kantontonstrasse K249). In den letzten
                    Jahren verzeichnete die Gemeinde eine dynamische bauliche Ent-
                    wicklung. Zurzeit wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Sied-
                    lung und Kulturland, durchgeführt.
                    Die Plattenstrasse befindet sich in der Gemeinde Beinwil am See in
                    der Dorfzone 2 nahe zum Ortszentrum.
                    Für den mittleren Abschnitt der Plattenstrasse ist gemäss Bauzonen-
                    plan die Erschliessungsplanpflicht festgelegt. Der Erschliessungsplan
                    "Plattenstrasse Mitte" umfasst die unüberbaute Parzelle 1614 und den
                    dazugehörigen Abschnitt der Plattenstrasse und wurde vom Gemein-
                    derat am 23. März 2020 beschlossen und am 8. Juni 2020 durch das
                    Departement BVU, Abteilung Raumentwicklung, genehmigt.
                    Das Büro Marti Partner wurde vom Gemeinderat Beinwil am See be-
                    auftragt, einen weiteren Erschliessungsplan zu erarbeiten. Der vorlie-
                    gende Abschnitt "Plattenstrasse-Nord" schliesst sich an den Erschlies-
                    sungsplan "Plattenstrasse Mitte" an. Damit verfolgt der Gemeinderat
                    das Ziel die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten und
                    eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehendem
                    Strassenquerschnitt über die gesamte Plattenstrasse unter besonde-
                    rer Berücksichtigung der sich daran anschliessenden Knoten zu erar-
                    beiten.
Auftrag             Der Gemeinderat hat unserem Büro den folgenden Auftrag erteilt:
                        §    Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ mit
                             Situationsplan als verbindlichen Teil und dem dazugehörigem
                             Planungsbericht gemäss § 47 BauV zur Orientierung.
                        §    Grundlage zu Erstellung bildet eine Situationsanalyse und die
                             Darstellung von Lösungsansätzen auf Ebene "grundlegende
                             Strukturvarianten".
                        §    Durchführung des Planungsverfahrens mit allen Schritten und
                             der Information der Öffentlichkeit.
Zielsetzungen       Mit der Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“
                    wird erreicht, die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten
                    und eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehen-
                    den Strassenquerschnitt zu erarbeiten. Insbesondere soll dazu beige-
                    tragen werden:
                        §    Sicherheit für Fussgänger durch durchgehende Trottoir Verbin-
                             dung (auf der Seestrasse) und durch eine optische Abgren-
                             zung eines Fussgängerbereiches (Plattenstrasse) zu gewähr-
                             leisten,
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Beinwil am See    Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                        §   eine nahezu durchgehende Fahrbahnbreite von mind. 4.50 m
                            sicherzustellen,
                        §   die bestehenden Gebäude im Unterabstand zu Strasse (mittels
                            Baulinie) zu sichern,
                        §   die unübersichtliche Verkehrssituation am Knoten "See-
                            strasse-Plattenstrasse" durch deutliche Verkehrslenkung zu
                            entschärfen.
Vorgehensweise      Die Erarbeitung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ er-
                    folgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gemeinderat durch
                    die folgenden Arbeitsschritte:
                        §   Analyse verkehrliche Situation
                        §   Analyse ortsbauliche Situation
                        §   Entwurf: Gestaltungskonzept Strassenraum auf Grundlage Er-
                            schliessungsplan „Plattenstrasse Mitte“ erster Abschnitt
                        §   Darstellung von Details, Querschnitten nach Bedarf
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Beinwil am See         Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                           2.   Grundlagen

                           2.1 Planungsinstrumente
Rechtskräftige             Die rechtskräftige Nutzungsplanung mit Bauzonenplan und Bauord-
Nutzungsplanung            nung wurde von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2001 be-
                           schlossen.
Gesamtrevision             Die Nutzungsplanung befindet sich derzeit in einer Gesamtrevision.
Nutzungsplanung Siedlung   An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 wurde der
und Kulturland
                           Entwurf der Gesamtrevision angenommen, jedoch alle unüberbauten
beschlossen an der
Gemeindeversammlung
                           Flächen der Wohnzone W2b zur Überprüfung an den Gemeinderat
vom 9. Dezember 2019       zurückgewiesen. Aus diesem Grund steht die Genehmigung durch
                           den Regierungsrat noch aus. In den übrigen Zonen ergeben sich
                           dadurch keine Änderungen, der Kulturlandplan und die BNO wurden
                           von der Gemeindeversammlung beschlossen. Der Rückweisungsan-
                           trag wird zur Zeit vom Gemeinderat behandelt. Voraussichtlich wird
                           die überarbeitete Vorlage der Gemeindeversammlung im Sommer
                           2021 zum Beschluss erneut vorgelegt.
                           Der Rückweisungsantrag hat keine direkten Auswirkungen auf den Er-
                           schliessungsplan "Plattenstrasse Nord". Da der Beschluss und die
                           Genehmigung der Vorlage der Gesamtrevision Nutzungsplanung
                           noch aussteht werden Baugesuche nach der "alten" derzeit rechtgül-
                           tigen Nutzungsplanung, beurteilt. Es darf durch diese keine negative
                           Vorwirkung hinsichtlich der geplanten Vorschriften der "neuen" Nut-
                           zungsplanung geben.
                           Die Zonierung bleibt im vorliegenden Erschliessungsplanperimeter un-
                           verändert und auch bei den Bauzonenvorschriften sind keine wesent-
                           lichen Änderungen geplant. Die Dorfzone D2 dient gemäss Art. 9 BNO
                           alt und § 12 BNO neu, der Erhaltung der Struktur des gewachsenen
                           Ortskernes und dessen sinnvollen Erneuerung. Beim Ersatz beste-
                           hender Bauten können gemäss Absatz 4 geringfügige Abweichungen
                           bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Orts-
                           bildschutzes oder der Hygiene liegt.
                           Gemäss Bauinventar 2017 der kantonalen Denkmalpflege ist das Bau-
                           ernhaus, Inventar Nr. BES 910 schutzwürdig. Es ist im revidierten
                           Bauzonenplan kommunal geschützt.
Bauzonenvorschriften     Ausnützungsziffer AZ: 0.6 / Fassadenhöhe: 8.0 m / Gesamthöhe: 11.0
Dorfzone 2 gem. § 11 BNO m / Gebäudelänge: 30 m / Grenzabstand: 4.0 m
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Beinwil am See        Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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Auszug Legende
Bauzonenplan:

                        Abb. 1: Ausschnitt Bauzonenplan geplant (Stand: von der Gemeindeversammlung
                        am 09. Dezember 2019 beschlossen) mit Perimeter des Erschliessungsplanes "Plat-
                        tenstrasse Nord" (rot gestrichelte Linie)

Leitbild „räumliche     Das Leitbild „räumliche Entwicklung“ wurde 2016 im Rahmen der Ge-
Entwicklung“            samtrevision als behördenverbindliches Instrument vom Gemeinderat
                        verabschiedet.
                        Darin hat die Gemeinde in einem partizipativen Planungsprozess die
                        wichtigen Leitlinien der zukünftigen räumlichen Entwicklung in Beinwil
                        am See festgelegt. Im Wesentlichen sind folgende Themen für den
                        Bereich „Plattenstrasse“ relevant:
                        "Ziele Innenentwicklung: Der zentrumsnahe Bereich wird punktuell
                        verdichtet, wobei der Förderung der Siedlungsqualität besonderes Au-
                        genmerk gilt." Mit der angestrebten Verdichtung, können auch der
                        Bahnhof aufgewertet und der öffentliche Verkehr gestärkt werden.
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Beinwil am See          Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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Kommunaler Gesamtplan     Die Gemeinde erarbeitet die Teilpläne „Fuss- und Radverkehr“ des
Verkehr                   Kommunalen Gesamtplan Verkehr. Im Rahmen der Gesamtrevision
Teilpläne „Fuss- und      Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland hat sich gezeigt, dass le-
Radverkehr“               diglich in diesen beiden Bereichen Handlungsbedarf besteht.
Geplante Ergänzung:       Der Perimeter des Erschliessungsplanes «Plattenstrasse Mitte»
Erschliessungsplan        wurde entsprechend den Vorgaben des Bauzonenplanes gefasst. Er
"Plattenstrasse Süd"
                          umschliesst die nicht überbaute Parzelle 1614 und den daran an-
                          schliessenden Strassenraum der Plattenstrasse. In erster Linie wur-
                          den die Festlegungen zur Sicherung der Erschliessung der Arealüber-
                          bauung „Plättli“ getroffen.
                          Aus Sicht der Gemeinde wird angestrebt die Gestaltung des Strassen-
                          querschnittes im Abschnitt "Plattenstrasse Mitte" für den gesamten
                          Bereich der Plattenstrasse zu übernehmen. Die Gemeinde wird die
                          Plattenstrasse abschnittsweise erneuern. Neben dem vorliegenden
                          Erschliessungsplan «Plattenstrasse Nord» soll mit einem weiteren Er-
                          schliessungsplan, „Plattenstrasse Süd“ die Strassenraumgestaltung
                          und Gebäudestellung im südlichen Abschnitt, bis zum Gemeindehaus
                          geregelt werden. Die Erarbeitung dieses Erschliessungsplanes ist an-
                          schliessend an die vorliegende Planung vorgesehen.
                          Damit wird eine übergeordnete Betrachtung der Plattenstrasse mit ein-
                          heitlicher Gestaltung erreicht.

                          2.2 Bauprojekt Überbauung Seestrasse
Überbauung Seestrasse     Im Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 werden die be-
                          stehenden Gebäude abgebrochen. Das ehemalige Bauernhaus und
                          die Scheune werden an ungefähr gleicher Lage wie die Bestandsge-
                          bäude durch zwei gleichartige Mehrfamilienhäuser und eine gemein-
                          same Tiefgarage ersetzt. Im rückliegenden Teil des L-förmigen Grund-
                          stücks sind zwei identische Einfamilienhäuser mit oberirdischen Gara-
                          gen geplant.
                          Entlang der Seestrasse wird ein ca. 2.00 m breites Trottoir entlang der
                          Parzelle realisiert, das um die Einfahrt zur Plattenstrasse weitergeführt
                          wird. Mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes und dem Neubau, der
                          im Abstand von 2.00 m zur Gemeindestrasse, wieder aufgebaut wird,
                          werden die Parameter für den zukünftigen Ersatz von Bestandsgebäu-
                          den im Perimeter des EP "Plattenstrasse-Nord", festgelegt.
                          Für zukünftige Neubauten die einen Ersatz für ein bestehendes, stras-
                          senraumbegrenzendes, Gebäude darstellen, soll zukünftig mittels ei-
                          ner Baulinie der Strassenabstand von 2.00 m realisiert werden (vgl.
                          dazu auch: Kap. 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt)
PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See
Beinwil am See       Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
Planungsbericht      Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage                            10

                       Abb. 2: Situationsplan Bauprojektes Seestrasse Parzelle 1713 inkl. Trottoir entlang
                       der Seestrasse; Stadler Architekten, Boniswil Stand: 03.06.2019 Baueingabe revid.

                       2.3 Perimeter Erschliessungsplan
Perimeter              Der Perimeter des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ im Zu-
Erschliessungsplan     sammenhang mit dem ersten Abschnitt „Plattenstrasse Mitte“ ist in der
                       folgenden Abbildung ersichtlich.
                       Innerhalb des Perimeters liegen die entsprechenden Anteile der
                       Strassenparzellen Seestrasse und Plattenstrasse, sowie die folgen-
                       den Parzellen entlang der Seestrasse und Plattenstrasse.
                        Strasse                                   Hausnr.             Parzellen-Nr.
                        Seestrasse                                                    5019
                                                                  2                   517
                                                                  7                   322
                                                                  9                   32
                                                                  10                  518
                                                                  11                  328
                                                                  12 und 14           1713
                        Plattenstrasse                                                520
                                                                  48 a+b              450
                                                                  41                  514
                                                                  42                  2323 und 449
                        Aarauerstrasse                            52                  515
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                    Abb. 3: Perimeter EP „Plattenstrasse-Mitte“ (grau) und „Plattenstrasse-Nord“ (rot)
Beinwil am See    Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                   3.     Rahmenbedingungen, Analyse und
                          Handlungsansätze

                    3.1 Gesamtörtliche Betrachtung
Erschliessung

                                                               EP "Platten-
                                                               strasse Nord"

                    Abb. 4: Strassennetz Beinwil am See, Marti Partner Januar 2019
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Strassennetz MIV           Das Strassennetz in Beinwil am See für den motorisierten Individual-
                           verkehr besteht aus 3 Kantonsstrassen: Aarauerstrasse (K 249,
                           Schwertransportroute), wird nach Abzweigung der Reinacherstrasse
                           (Kreisel in Ortsmitte) zur Luzernerstrasse, Reinacherstrasse (K253,
                           Verbindungsfunktion) und Zihlstrasse (K338, Verbindungsfunktion).
                           Die Aarauerstrasse (K249) stellt eine kantonale Hauptverkehrsstrasse
                           von hoher funktionaler Bedeutung (Versorgungsroute) dar.
Generell Tempo 30 auf      Neben den Kantonsstrassen bestehen die Gemeindestrassen, die als
Gemeindestrassen           Sammel- oder Erschliessungsstrassen klassiert sind. Für sie gilt im
                           gesamten Ortsgebiet Tempo 30. Die Gemeindestrassen sind überwie-
                           gend ohne Trottoir als Mischverkehrsflächen ausgestaltet. Sie werden
                           nach und nach saniert und umgestaltet. Das neuste Beispiel zur Um-
                           gestaltung einer Gemeindestrasse ist die Häsigasse.
Anbindung öffentlicher     Der Bahnhof Beinwil am See wird im Halbstundentakt von der Seetal-
Verkehr                    bahn (S 9, Verbindung Lenzburg – Luzern) bedient. In Lenzburg be-
                           steht Anschluss an die Buslinien 399, 398 (Sursee, Beromünster).
                           Von Bahnhof Beinwil am See sind über diese Buslinien auch der
                           Bahnhof Reinach/ Menziken zu erreichen mit Anschluss an die Wyne-
                           talbahn (S 14 Verbindung Aarau – Menziken).
Fuss- und Radverkehr       Zahlreiche öffentliche Fusswege verlaufen durchs Zentrum, zum Teil
                           kantonale Wanderwege, welche die Erholungs- und Freiräume verbin-
                           den. Fusswege haben in Beinwil am See aufgrund der Topographie
                           eine hohe Bedeutung für die Alltagsverbindungen. Es sind damit
                           schnelle und direkte Wege vorhanden, die zwischen den längs den
                           Höhenlinien verlaufenden Strassen die Querverbindungen herstellen.
                           Radwege haben, vor allem aufgrund der steilen Hanglagen, keine
                           hohe Bedeutung, die vorhandenen sind gut dazu geeignet den All-
                           tags-und insbesondere den Schülerverkehr, sicher aufzunehmen.
Versorgung                 Verkaufsnutzungen bestehen vor allem entlang den Hauptstrassen
                           (K249). Im alten Ortskern sind öffentliche Nutzungen (Gemeindehaus
                           und Primarschule) sowie Gastronomie und Verkaufsläden vorhanden.
                           Gewerbebetriebe (Handwerksbetriebe) sind auffallend oft in alten ge-
                           wachsenen Quartieren vorhanden. In den neueren Gewerbegebieten
                           sind überwiegend grössere Betriebe (Gewerbebauten) zu finden.
Beinwil am See             Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                             3.2 Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes
                                  "Plattenstrasse-Nord"
                             Zur Darstellung der bestehenden Situationen im Perimeter wird auf
                             den Plan: "Bestand und Analyse" im Anschluss an Kap. 3.2. verwie-
                             sen.

                             Verkehrsregime
Anbindung Plattenstrasse     Die Anbindung der Plattenstrasse ist von der Aarauerstrasse (K249)
an Kantonsstrasse K 249      im Norden über die Seestrasse oder im Süden über den zentralen
                             Kreisverkehr und die Häsigasse möglich. Die Häsigasse stellt wie die
                             gesamte Plattenstrasse auch, ein Schulweg dar und ist temporär hoch
                             frequentiert. Zudem ist der Querschnitt der Häsigasse, wie auch der-
                             jenige im südlichen Abschnitt der Plattenstrasse gering.
                             Das Gebiet Plattenstrasse Nord wird daher über den Knoten Aarau-
                             erstrasse - Seestrasse erreicht.

                             Abb. 5: Ausfahrt Seestrasse auf Aarau-   Abb. 6: Tempo 30 auf Gemeindestrassen,
                             erstrasse                                hier die Seestrasse Richtung See

Seestrasse mit hoher       Die Seestrasse hat die im Gesamtverkehrssystem von Beinwil am See
Frequentierung durch       eine wichtige Verbindungsfunktion Richtung See. Wie alle Gemein-
Freizeitverkehr an den See
                             destrassen in Beinwil am See ist sie mit Tempo 30 signalisiert. Sie ist
                             als Sammelstrasse klassiert und nimmt den Verkehr aus den angren-
                             zenden Quartierstrassen auf und leitet auf die Kantonsstrasse. Beson-
                             ders hoch frequentiert ist die Seestrasse an Sommerwochenenden
                             durch Freizeitverkehr an den See (Badi, Restaurants, Bootsanlege-
                             stelle, Werft, etc.).
Plattenstrasse als           Auch die Plattenstrasse hat die Funktion einer Quartiersammel-
Quartiersammelstrasse        strasse. Diese Funktion ist aufgrund des geringen Querschnittes vor
                             allem in Bezug auf den Schwerverkehr und der Parkierung entlang der
                             Strasse eingeschränkt. Aus den angrenzenden Quartieren (Im
                             Wygart) wird der Verkehr über die Plattenstrasse auf die Seestrasse
                             und zur Kantonsstrasse abgeleitet. Gleichzeitig ist die Plattenstrasse
                             eine Verbindung zum Gemeindehaus mit Schule und Kindergarten.
Beinwil am See               Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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Verbindungsfunktionen von
See- und Plattenstrasse
grün: wichtige
Fusswegverbindung durch
die Plattenstrasse                                                       EP "Platten-
(Schulweg)                                                               strasse Nord"
                                                                                             Schwimmbad, Jugend-
orange: Zufahrt zum See                                                                      herberge, Restaurant,
über Seestrasse                                                                              Schiff

                                                                                     Schule, Kindergarten,
                                                                                     Gemeindehaus

                               Abb. 7: Verbindungsfunktion von See- und Plattenstrasse, eigene Darstellung

                               Ortsbild
Historische Bedeutung,         Die Bebauungen der Häsigasse, Plattenstrasse und Rankstrasse/
Ortsbild und Gebäude           Schöntalstrasse bildeten vor der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den
entlang der Plattenstrasse
                               Kern des dreistrahligen, zentralen Strassensystems von Beinwil, das
und Seestrasse
                               „alte Dreibein“, gebildet von den Verbindungsstrassen in die Nachbar-
                               dörfer (vergl. Michaeliskarten 1840 und 1849). Die Bauernhäuser wi-
                               chen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer Bebauung mit
                               unterschiedlichen Gebäudetypologien.
                               Der Perimeter befindet sich in der Dorfzone 2. Insbesondere der Kreu-
                               zungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ist durch ein bäuerliches,
                               sehr schönes Ensemble geprägte, das gemäss dem Inventar der
                               schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS 1979) das Schutzziel
                               „Erhaltung“ aufweist (Gebiet 0.3, Hinterdorf, Schutzziel A). Die Plat-
                               tenstrasse war Teil der ursprünglichen Verbindungsstrasse vom Orts-
                               kern Beinwil am See nach Birrwil. Die Seestrasse verbindet das Hin-
                               terdorf mit dem Hallwilersee.
                               Die Plattenstrasse hat damit eine besondere historische Bedeutung.
                               Diese Bedeutung als wichtige Verbindungsstrasse ist an den alten,
                               teils noch bestehenden Nutzungen entlang der Strasse ablesbar. So
                               findet man zwei Restaurants und das Gemeindehaus mit Schule.
Beinwil am See              Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                              Im alten Ort sind Gebäudestellungen nahe an der Strasse prägend.
                              Die Gebäude in Einzelbauweise bilden einen bestimmten Rhythmus
                              der Gebäudeabfolge längs der Strasse.
Prägende
Gebäudestellungen im
Strassenraum (rote Linie)
mit Firstrichtungen

                              Abb. 8: Gebäudestellung entlang See- und Plattenstrasse, MP Juni 2020

                              Strassengestaltung
Seestrasse mit stark          Der Strassenquerschnitt der Seestrasse ist sehr unterschiedlich. Die
variierendem                  Breite variiert zwischen 4.8 m und 9.0 m. Die Breite der Plattenstrasse
Strassenquerschnitt
                              beträgt im Perimeter relativ konstant 4.6 m bis 5.0 m.
                              Beide Strassenräume sind als Mischverkehrsflächen angelegt. Es
                              sind keine klar abgesetzten Fussgängerbereiche erkennbar.
Situation Langsamverkehr      Der Langsamverkehr im Perimeter wird auf den Strassen geführt. Ent-
                              lang der Seestrasse ist bis zur Parzelle 518 ein Trottoir vorhanden.
                              Zwischen Parzelle 518 und Parzelle 1713 fehlt ein Trottoir entlang der
                              Seestrasse. Ab hier wird der Fussverkehr im Mischverkehr geführt. Im
                              Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 wird ein neues Trot-
                              toir von ca. 2.0 m Breite erstellt.
                              Im südlich gelegenen Abschnitt EP Plattenstrasse-Mitte besteht eine
                              öffentliche Fusswegeverbindung von der Aarauerstrasse zur Platten-
                              strasse. Eine weitere, neue Verbindung zwischen Aarauerstrasse,
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                         vom Bereich "Volg" zur Plattenstrasse entlang der nördlichen Parzel-
                         lengrenze ist in diesem Erschliessungsplan verbindlich festgelegt und
                         wird im Zusammenhang mit der Arealüberbauung auf der Parzelle
                         1614 umgesetzt. Diese neue Verbindung ist auch für den nördlichen
                         Abschnitt der Plattenstrasse gut erreichbar und verbessert durch kür-
                         zere und sichere Wege die Anbindung an den "Volg" und zu weiteren
                         Einkaufsmöglichkeiten, sowie zum Bahnhof.
Kreuzungsbereich          Die Kreuzung ist im Rechtsvortritt geregelt. Es besteht eine etwas un-
Plattenstrasse-Seestrasse definierte Situation, vor allem durch ungeklärte Übergänge zwischen
                         Strassenraum und privaten Parzellen und der nicht gelösten Situation
                         für die zu Fuss Gehenden.

                         Verkehrsbelastung
Bestehende               Es liegen keine Zahlen über das Verkehrsaufkommen (DTV, durch-
Verkehrsbelastung        schnittlicher täglicher Verkehr) im Perimeter vor. Die Gemeinde hat
                         geplant in der Sommersaison eine Verkehrszählung durchzuführen.
Innenentwicklungspotential Die Parzellen im Perimeter EP "Plattenstrasse Nord" gelten gemäss
im Gebiet Plattenstrasse- neustem Stand der Erschliessung als überbaut. Die neue Nutzungs-
Nord
                         planung lässt für die Dorfzone 2 keine höhere Ausnützung als bisher
                         zu. Es wird angestrebt, dass die innere Entwicklung zu einer Verdich-
                         tung in der Dorfzone führt. Gemäss § 13 Abs. 2bis BauG zeigen die
                         Gemeinden auf, wie sie die innere Siedlungsentwicklung und die Sied-
                         lungsqualität fördern. Die gem. Kapitel S1.2 des kantonalen Richt-
                         plans definierten Mindestdichten, die bis 2040 erreicht werden sollten,
                         liegen für den Raumtyp „ländliche Entwicklungsachse“ bei 50 in den
                         überbauten bzw. 70 Einwohnern pro Hektare in den heute noch
                         unüberbauten Wohn- und Mischzonen.
                                                         Die bestehenden Einwohnerdichten sind in
                                                         dem betreffenden Gebiet mit 43.4 E/ha
                                                         nahe an den Mindestdichten gem. Richt-
                                                         plan. Die unüberbaute Fläche im Perimeter
                                                         Plattenstrasse-Mitte ist in der Entwicklung.
                                                         Weitere Arealüberbauungen sind aufgrund
                                                         der kleinteiligen Parzellenstruktur an der
                                                         Plattenstrasse nicht wahrscheinlich.
                                                         Es ist daher davon auszugehen, dass sich
                                                         das Quartier nach und nach nur im gerin-
                                                         gen Mass weiterentwickelt, sei es durch
                                                         Abriss und Neubau oder durch Umstruktu-
                                                         rierung, etwa von landwirtschaftlich ge-
                                                         nutzten Gebäuden.
                                                         Abb. 9: Einwohnerdichten Ausgangsbasis zur Ge-
                                                         samtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kul-
                                                         turland, Zahlen Stand 2015, Planungsbericht MP
                                                         2019
Beinwil am See         Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
Planungsbericht        Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage                18

Mehrverkehr aufgrund       Auf der Parzelle 1713 wird momentan ein Bauprojekt realisiert (vgl.
Innenentwicklungspotential Kapitel 2.2). Das Projekt weisst für die 2 MFH 14 Parkfelder unterir-
                         disch und 2 Besucherparkfelder oberirdisch aus. Die dabei entstehen-
                         den durchschnittlichen 40 Fahrten am Tag werden ausschliesslich
                         über die Seestrasse abgewickelt. (vgl. Kapitel 2.2)
                         Auf den Parzellen 518, 517 sowie 515 (westlich der Plattenstrasse) ist
                         Potential zur Innenentwicklung vorhanden. Um die identifizierten, be-
                         baubaren Flächen von ca. 1’000m2 sinnvoll zu erschliessen, wird in
                         den Festlegungen des Erschliessungsplanes, eine gemeinsame Er-
                         schliessung definiert. Bei der Annahme, dass auf dieser Fläche ca. 8
                         bis 12 Wohnungen gebaut werden könnten, generiert dies einen
                         Mehrverkehr von ca. 20 bis 30 Fahrten am Tag (Berechnung: 1 Park-
                         feld/ Whg. ergibt durchschnittlich 2.2 - 2.5 Fahrten/Tag).
                         Durch eine weitere, mögliche Innenentwicklung durch Neubauten und
                         Anbauten wird sich im Perimeter wenig verändern. Möglich wäre ein
                         Ausbau/ Umbau oder Ersatz der Scheunen, Plattenstrasse 48b und
                         Seestrasse 11. Hier könnten max. je 2 Wohnungen zusätzlich entste-
                         hen.
                         Da die gesamte Entwicklung im Bestand nicht zeitgleich, sondern
                         Schritt für Schritt entsteht, werden die Fahrzeugbewegungen nur mo-
                         derat zunehmen.

                         Lärmbelastung
                         Aufgrund der für das Gebiet auferlegten Erschliessungsplan-Pflicht
                         muss das Gebiet als raumplanerisch noch nicht oder ungenügend er-
                         schlossen betrachtet werden. Demzufolge darf das Gebiet nur so weit
                         erschlossen werden, als die Planungswerte (PW) eingehalten sind o-
                         der durch eine Änderung der Nutzungsart oder durch planerische, ge-
                         stalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können
                         (Art. 30 Lärmschutzverordnung [LSV]).
                         Das Planungsgebiet liegt in der Dorfzone, welche nach Bau- und Nut-
                         zungsordnung (BNO) die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III zugeord-
                         net ist. Aufgrund der Distanz zur Kantonsstrasse K 249 von mindes-
                         tens 40 m und der abschirmenden Wirkung der direkt an der Kantons-
                         strasse liegenden Gebäude kann ohne genauere Berechnung davon
                         ausgegangen werden, dass im gesamten Perimeter des Erschlies-
                         sungsplans "Plattenstrasse Nord" die massgebenden Planungswerte
                         der ES III eingehalten sind. Somit müssen keine lärmrechtlichen Best-
                         immungen in den Erschliessungsplan aufgenommen werden.
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Strassenlärm
Kantonsstrasse
(gelb kritische Grenzwerte
ES II, rot kritische
Grenzwerte ES III)
                                                                                            EP "Platten-
                                                                                            strasse Nord"

                               Abb. 10: Strassenlärm Kantonsstrasse, Online Karten Kanton Aargau, März 2021
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                              3.3 Handlungsbedarf und Zielsetzungen
                              Es wurden aufgrund der Analyse verschiedene Handlungsfelder mit
                              Zielsetzungen definiert. Die Übersicht des Handlungsbedarfes ist im
                              Plan: "Handlungsbedarf" im Anschluss an Kap. 3.3 dargestellt.

                              Verkehrsregime
Regelquerschnitt              Der bestehende Rechtsvortritt am Knoten Seestrasse / Plattenstrasse
                              bleibt bestehen. Mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit von
                              30 km/h ist im bestehenden Querschnitt von 4.50 m Fahrbahn plus
                              1.50 m Fussgängerbereich, der Begegnungsfall PW – PW störungs-
                              frei möglich. Der Begegnungsfall PW-LW ist nicht störungsfrei mög-
                              lich und bedingt ein Abbremsen der Fahrzeuge. Bei einem solchen
                              Begegnungsfall muss ein Motorfahrzeug den Fussgängerbereich
                              (Mischfläche) befahren, damit ein Kreuzen möglich ist. Durch die va-
                              riable Fläche der überfahrbaren Rinne wird eine Ausweichmöglichkeit
                              von einem halben Meter angeboten. (vgl. dazu Kap. 4.1 Festlegun-
                              gen, Genehmigungsinhalt)
                              Der Fahrbahnverlauf wird durch gestalterische Massnahmen, teils
                              durch Rinne, gepflastert oder durch ein Pflasterband deutlich ge-
                              macht. Unübersichtliche oder unklare Verkehrssituationen können
                              damit entschärft werden.

                              Abb. 11: Regelquerschnitt Begegnungs- Abb. 12: Regelquerschnitt Begegnungs-
                              fall PW-PW, MP Juni                   fall PW-LW, MP März 2021

Möglicher Querschnitt bei     Der Umgang mit bestehenden, ortsbaulichen Situationen durch stras-
verengter Fahrbahn            senraumbegrenzende Gebäude wird durch abschnittsweise Veren-
                              gung der Fahrbahn auf 3.50 m bis 3.50 m (+1.50 m Fussgänger) er-
                              reicht.
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                      Abb. 13: Querschnitt bei Fahrbahneinen- Abb. 14: Regelquerschnitt ohne Versatz
                      gung, umgesetzt im Situationsplan auf der östlich gelegenen Mauer, wurde ge-
                      Höhe Plattenstrasse 41 und 42, MP Juni prüft aber verworfen. MP Juni 2020

Variantenprüfung      In diesem Zusammenhang wurde in der Entwurfsphase überprüft ob
                      die Einengung an mehreren Stellen möglich ist. Damit wäre ein Ver-
                      satz der Mauer an der östlichen Strassengrenze nicht nötig.
                      Diese Variante wurde verworfen. Die bereits überbauten Parzellen
                      (Plattenstrasse 48 a und b) westlich der Plattenstrasse wären
                      dadurch übermässig betroffen.
Variante mit zwei
Einengungen

                      Abb. 15: Variantenprüfung, Umsetzung Regelquerschnitt ohne Versatz der Mauer.
                      Die Variante bedingt zwei reduzierte Querschnitte. MP Juni 2020
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Langfristige               Langfristig wird ein durchgängiger Regelquerschnitt auf der Platten-
Entwicklungsoption zum     strasse angestrebt. Die derzeit bestehenden Platzverhältnisse lassen
Erreichen des angestrebten
                           dies nicht zu. Es wurde die Option einer Überbauung auf den östlich
Regelquerschnittes
                             der Plattenstrasse gelegenen Flächen in Betracht gezogen.
                             Der bestehende Zustand mit Mauer und bestehenden Gebäude, die
                             die Fahrbahn temporär einengen wurde der Entwicklungsoption, Ver-
                             satz der östlich an die Plattenstrasse angrenzenden Mauer, gegen-
                             übergestellt.
                             Von der Gemeinde wird der langfristig, zu erreichende Zustand mit
                             einem breiteren Strassenraum durch einen Versatz der Mauer um ca.
                             2.0 m angestrebt. Die genaue Lage und Breite des Versatzes muss
                             im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren festgelegt werden. Der
                             Situationsplan zeigt die Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Mögliche
                             Varianten zur Überbaubarkeit der noch unüberbauten Flächen mit
                             Versatz der Mauer, bzw. zum Umgang mit dem Terrain (siehe Plan
                             Handlungsansätze) zeigen grundsätzliche Entwicklungsmöglichkei-
                             ten, stellen jedoch kein Genehmigungsinhalt dar.

                             Langsamverkehr
Trottoir auf der Seestrasse Ziel ist es insbesondere die Situation für die zu Fuss Gehenden zu
und Fussgängerbereich im verbessern und sicherer zu machen. Dazu ist der fehlende Abschnitt
Mischverkehr durch die
                            des Trottoirs entlang der Parzelle 518 bis zur Einmündung in die Plat-
Plattenstrasse
                             tenstrasse der Seestrasse zu ergänzen.
                             Entlang der Plattenstrasse werden die Fussgängerbereiche im Misch-
                             verkehr, optisch getrennt von der Fahrbahn, geführt. An den
                             bestehenden Engstellen durch strassenraumbegrenzende Gebäude
                             wird der Fussgängerbereich durchgängig geführt, die Fahrbahn
                             partiell eingeengt. (vgl. Abb. 14 oben)
Sicherer Schulweg durch      Die Querungsbeziehungen am Knoten werden durch die Schaffung
übersichtliche Querungen     eines klar definierten Aufstellbereiches für Fussgänger gestaltet. Da-
                             mit werden die Querungen übersichtlicher und insbesondere für Kin-
                             der sicherer.
                             Die vorhandene, ortsbaulich schöne Situation vor dem geschützten
                             Gebäude BES 910 wird dazu genutzt einen Aufstellbereich für Fuss-
                             gänger zu schaffen. Die räumliche Wirkung des grossen Einzelbau-
                             mes im Zusammenhang mit der Schaffung einer Aufweitung ergibt
                             einen kleinen Platz, der auch dazu genutzt werden könnte, Sitzgele-
                             genheiten aufzustellen.
                             Die Flächen für Fussgänger sind deutlich zu kennzeichnen. Entweder
                             durch eine Pflasterlinie, durch Belagswechsel oder differenzierte Ein-
                             färbung des Asphalts. Die Fussgängerbereiche im Mischverkehr sind
                             durch eine gepflasterte Rinne visuell abgetrennt. Die Rinne ist über-
                             fahrbar gestaltet. Durch die Pflasterung ist dies auch akustisch wahr-
                             nehmbar.
Beinwil am See          Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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Gestaltungsbeispiele

                          Abb. 16: Beispiel (alter Ortskern Sprei- Abb. 17: Beispiel (alter Ortskern Spreiten-
                          tenbach) Aufstellbereich abgesetzt im bach) Aufpflasterung im Kurvenbereich, ei-
                          Abbieger, eigenes Foto Mai 2020          genes Foto Mai 2020

                          Abb. 18: Beispiel Wasserrinne als visu- Abb. 19 Beispiel Wasserrinne
                          elle Trennung auf Mischverkehrsfläche

                          Ansätze für Innenentwicklung
Innenentwicklung          Das Ziel für mögliche, neuen Überbauungen im Erschliessungsplan-
Erschliessungsansätze     perimeter ist, dass diese, gemeinsam erschlossen werden. Das trifft
                          für die Parzelle 518, Teile der Parzellen 517 und 515 zu. Ein Erschlies-
                          sungsansatz für eine mögliche Tiefgaragenzufahrt, ist im nördlichen
                          Abschnitt der Plattenstrasse denkbar. Auch über die Seestrasse (di-
                          rekt nach Parzellengrenze zwischen 517 und 518) wäre dies möglich.
Neue Gebäude an der       Die ortstypische Bauweise mit Einzelgebäuden die überwiegend nahe
Plattenstrasse            an der Strasse, sowohl trauf- als auch giebelständig, stehen, soll bei-
                          behalten werden. Langfristig wird angestrebt einen gewissen Mindest-
                          abstand zur Plattenstrasse festzulegen. Der gemäss BauG § 111 fest-
                          gelegt Strassenabstand an Gemeindestrassen von 4.0 m ist aufgrund
                          der kleinteiligen Parzellenverhältnisse nur schwer umsetzbar. Einige
                          Parzellen wären nur sehr schwer zu überbauen. Der Besitzstand ist
                          gegeben, dass zukünftig Neubauten im Unterabstand errichtet werden
                          können, wird ein Strassenabstand für Neubauten von 2.0 m festge-
                          legt.
Ansätze für eine mögliche, In der Dorfzone 2 mit einer maximalen Ausnützungsziffer von 0.6,
zukünftige bauliche        sind, um einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zu gewähr-
Entwicklung
                          leisten, Mehrfamilienhäuser als auch verdichtete Einfamilienhäuser
                          möglich. Zur Überbauung der identifizierten Innenentwicklungspoten-
                          tiale sind mehrere Ansätze denkbar. (vgl. dazu auch Plan: Handlungs-
                          ansätze)
Beinwil am See    Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                    Variante MFH, Tiefgarage mit Versatz der Mauer:
                    Versatz der Mauer bei einer möglichen Neuüberbauung mit MFH /
                    Erschliessung der gemeinsamen Tiefgarage über die Plattenstrasse
                    Ausbildung der neuen Gebäude MFH mit eingegrabenem Sockelge-
                    schoss für Eingang, Nebenräume wie Veloabstellflächen etc.
                    Variante EFH verdichtet:
                    EFH Überbauung mit oberirdischer Parkierung in Carports. Der Er-
                    schliessungsansatz ist von der Plattenstrasse als auch von der See-
                    strasse denkbar. Anzustreben wäre auch im Falle einer Einfamilien-
                    hausüberbauung, eine gemeinsame Parkierungslösung (Tiefgarage).
Beinwil am See             Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
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                            4.     Erschliessungsplan

                             4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt
Strassenlinie                Strassenlinie gem. § 6 BauV (Enteignungsrecht gem. § 132 BauG).
                             Die Strassenflächen sind im Erschliessungsplan durch Strassenlinien-
                             gesichert. Die Gemeinde erhält im Bereich innerhalb der rot darge-
                             stellten Strassenlinien das Enteignungsrecht.
Dimensionierung        Die Berechnungen wurden gemäss der VSS-Norm 640 201, geomet-
Strassenraumgestaltung risches Normalprofil, durchgeführt. Es wird von einem Mindestquer-
Strassenraum                 schnitt der Fahrbahn von 4.5 m ausgegangen. Dieser Querschnitt er-
Regelquerschnitt besteht     möglicht bei Tempo 30 einen störungsfreien Begegnungsfall von PW-
aus:
                             PW.
§   Fahrbahnfläche
§   Pflasterrinne (oder
                             Für den Begegnungsfall PW-LW muss stark abgebremst oder ange-
    Pflasterlinie)           halten werden. Als Ausweichfläche dient die gepflasterte Rinne von
§   Fussgängerbereich        0.50 m.
                             Die geplante Pflasterrinne wird überfahrbar gestaltet. Sie bildet in der
                             Mischverkehrsfläche die visuell wahrnehmbare Trennung zwischen
                             Fahrbahn und Fussgängerbereich. Insgesamt ist der Bereich Rinne-
                             Fussgänger, 1.50 m breit.
                             Falls die Gemeinde in der Ausführungsphase entscheidet, dass sich
                             der Fussgängerbereich farblich von der Fahrbahn absetzen soll,
                             kommt die Norm VSS-40214 "Entwurf des Strassenraumes, farbliche
                             Gestaltung von Strassenoberflächen" zum Einsatz.
Fussweg von Fahrbahn         Das bestehende Trottoir wird entlang der Parzelle 518 bis zum Ein-
getrennt (Trottoir)          münder in die Plattenstrasse weitergeführt. Das dafür benötigte Land
                             wird im Erschliessungsplan mittels Strassenbegrenzungslinien recht-
                             lich gesichert (s.o.). Entlang der Parzelle 1713 ist das Trottoir durch
                             die Baubewilligung gesichert. (vgl. Kap. 2.2 Bauprojekt Überbauung
                             Seestrasse).
Baulinien                    Es werden beidseitig Baulinien mit einem Abstand von 2.0 m zur Plat-
                             tenstrasse und entlang der Seestrasse (auf Parzelle 518) festgelegt.
                             Dort wo im Erschliessungsplan keine Baulinien festgelegt sind, gelten
                             die übergeordneten Strassenabstandsvorschriften (4.0 m zu Gemein-
                             destrassen, sie sind zur Orientierung im Situationsplan eingetragen).
                             Die im Erschliessungsplan festgelegten Baulinien dienen der Siche-
                             rung der geplanten Fussgängerbereiche und zur Unterschreitung der
                             gesetzlichen Mindestabstände zu öffentlichen Strassen aus städte-
                             baulichen und ortsgestalterischen Gründen.
Einmündungsbereiche          Der Einmündungsbereich der Plattenstrasse in die Seestrasse wird je-
Seestrasse –                 weils leicht (um ca. 3 cm) angehoben und mit 2-3 Reihen Verbundstei-
Plattenstrasse
                             nen abgegrenzt. Damit wird erreicht, dass eine wahrnehmbare
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                          Schwelle für die Autofahrer, die Wahrnehmung auf die Änderung des
                          Verkehrsregimes (von abgesetztem Trottoir auf Mischverkehr) lenkt.
                          Auf Pflästerung des gesamten Knotens wird aus technischen sowie
                          Lärmschutzgründen verzichtet.

                          Abb. 20 und Abb. 21: Häsigasse Einfahrtssituation mit leichtem Horizontalversatz,
                          abgesetzt durch Material.

Aufstellbereich für       Ein Aufstellbereich für Fussgänger im Bereich des Einmünders Plat-
Fussgänger                tenstrasse/ (Abschnitt Seetalstrasse-Seestrasse) / Seestrasse im Nor-
                          den. Das Ziel dieser Massnahme wäre, die notwendigen Sichtzonen
                          für Fussgänger (Schulkinder) einhalten zu können.
Ein- und                  Bei einer Überbauung mit Mehrfamilienhäusern im Bereich des "In-
Ausfahrtsbereich          nenentwicklungspotentials" (vgl. Abschnitt Ansätze für Innenentwick-
gemeinsame Tiefgarage
                          lung) ist eine gemeinsame Tiefgarage verpflichtend. Der Bereich für
                          die Ein- und Ausfahrt in eine gemeinsame Tiefgarage ist im Erschlies-
                          sungsplan verbindlich festgelegt.

                          4.2 Orientierungsinhalt
Sichtzonen                Aus den Festlegungen des Erschliessungsplanes ergeben sich keine
                          Änderungen an den bestehenden Situationen, bezüglich der Ein- und
                          Ausfahrten, die eine verbindliche Festlegung von notwendigen Sicht-
                          zonen erfordern.
                          Im Kreuzungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ergeben sich an
                          neue Strassenradien. Die erforderlichen Sichtzonen für Rechtsvortritt
                          Tempo 30 werden zur Orientierung dargestellt. Durch die Erweiterung
                          der Fussgängerbereiche, wird die Kreuzung übersichtlicher. Die Be-
                          obachtungspunkte rücken weiter nach vorne.

                          4.3 Qualitätssicherung
                          Im Erschliessungsplan Plattenstrasse wird die Gestaltung des Stras-
                          senraumes Plattenstrasse und Seestrasse geregelt. Die Umgestal-
                          tung erfolgt im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit für Fuss-
                          gänger. Gleichzeitig wird die Erschliessung der Parzellen im Hinblick
                          auf mögliche, zukünftige Bauvorhaben im Rahmen der angestrebten
                          Innenentwicklung in der Dorfzone, geregelt.
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                    Die Festlegungen ermöglichen die angestrebte ortsbauliche Entwick-
                    lung. Mit abgesetzten Fussgängerwegen und Abtrennung von Fuss-
                    gängerbereichen, wird einem öffentlichen Interesse an Sicheren Fuss-
                    wegeverbindungen Rechnung getragen.
                    Weitere gestalterische Festlegungen betreffen die Sicherung von Ge-
                    bäudeabständen zur Strasse durch Baulinien entlang der Platten-
                    strasse.
                    Weitergehende Regelungen können im Erschliessungsplan nicht ge-
                    troffen werden, jedoch in den nachfolgenden Baubewilligungsverfah-
                    ren. Das Instrument der Arealüberbauung mit erhöhten Anforderun-
                    gen gemäss § 39 BauV kommt nur bei der Zusammenlegung von
                    überbauten und unüberbauten Flächen, zum Erreichen der Mindest-
                    fläche von 2000 m2 zustande.
                    Der Gemeinderat lässt zur Qualitätssicherung die Gestaltung und Ein-
                    ordnung der geplanten Bauten und Anlagen durch das, in Beinwil am
                    See, vorgesehene Baukollegium oder durch Fachpersonen beurteilen.
                    Den Bauherren wird empfohlen, Bauvorhaben frühzeitig dem Gemein-
                    derat zu melden.
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                     5.       Planungsablauf

                     5.1 Ablauf nach Baugesetz
                     Der Planungsablauf ist in den §§ 23 ff sowie § 3 BauG festgelegt.
                     Folgender Prozess ist vorgesehen:
                     1        Entwurf neuer Erschliessungsplan "Plattenstrasse Nord"
                     2        Verabschiedung durch Gemeinderat zuhanden der kantonalen
                              Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung.
                     3        Kantonale Vorprüfung (Prüfung Zweck- und Rechtmässigkeit)
                     4        Mitwirkung der Bevölkerung
                              Jedermann kann Begehren und Vorschläge einreichen. Der Ge-
                              meinderat nimmt zu diesen Eingaben Stellung und fasst die Er-
                              gebnisse in einem Bericht zusammen.
                     5        Anpassungen des Planungsentwurfes
                     6        Verabschiedung durch Gemeinderat zur öffentlichen Auflage
                     7        Öffentliche Auflage 30 Tage; Einwendungsverfahren
                              Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann Ein-
                              wendungen erheben. Der Gemeinderat entscheidet darüber.
                     8        Ev. Anpassungen des Erschliessungsplanes
                     9        Beschluss durch den Gemeinderat
                     10       Ev. Verwaltungsbeschwerde
                     11       Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Um-
                              welt

                     5.2 Erfolgter Ablauf
Entwurf mit Stand    Zur Erarbeitung des Erschliessungsplanes mit Stand: Entwurf vom
26. Juni 2020        26. Juni 2020 fanden zwei Besprechungen mit der Gemeinde und dem
                     Planungsbüro statt:
                          §     Vertreter der Gemeinde Beinwil am See:
                               Peter Lenzin, Gemeindeammann
                               Matthias Räber, Vizeammann
                               Christoph Giger, Gemeinderat Ressort Hochbau
                          §     Vertreter Marti Partner Architekten und Planer AG/
                                Erarbeitung Erschliessungsplan:
                               Susanne Hagedorn
                               Lidia Räber
Beinwil am See           Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“
Planungsbericht          Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage             29

Verabschiedung zur        Die Verabschiedung des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse Nord"
kantonalen Vorprüfung     mit Stand "Entwurf zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der
und zur Mitwirkung der
                          Bevölkerung" durch den Gemeinderat Beinwil am See, erfolgte am 23.
Bevölkerung
                          November 2020.
Mitwirkung der Bevölkerung Die Mitwirkung der Bevölkerung fand vom 7. Dezember 2020 bis
                          15. Januar 2021 statt. Es sind keine Eingaben der Bevölkerung einge-
                          gangen. Ein Mitwirkungsbericht ist daher nicht notwendig.
Kantonale Vorprüfung      Gemäss dem abschliessenden Vorprüfungsbericht der Abteilung
                          Raumentwicklung vom 04. März 2021, erfüllt die Vorlage – bis auf zwei
                          Vorbehalte – die Genehmigungsanforderungen an Nutzungspläne. Die
                          Vorlage kann öffentlich aufgelegt werden.
                          Die Vorbehalte betreffen eine Ergänzung des Planungsberichtes durch
                          Aussagen zum Lärm und eine Anpassung einer Schraffur des Situati-
                          onsplanes, die in der vorliegenden Vorlage ergänzt und angepasst
                          wurden. Zusätzlich wurden die beiden Hinweise aufgenommen und er-
                          gänzt (Begegnungsfall PW-LW und Beschriftung der Sichtzonen).
Öffentliche Auflage       Der angepasste Entwurf des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse
                          Nord" vom 22. März 2021 mit Stand "Entwurf zur öffentliche Auflage"
                          wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. März 2021 zur öf-
                          fentlichen Auflage verabschiedet.
                          Die öffentliche Auflage findet vom 29. März 2021 bis einschliesslich
                          27. April 2021 statt.
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