PLANUNGSBERICHT ERSCHLIESSUNGSPLAN "PLATTENSTRASSE NORD" - Gemeinde Beinwil am See
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Gemeinde Beinwil am See ERSCHLIESSUNGSPLAN „PLATTENSTRASSE NORD“ PLANUNGSBERICHT Stand: 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage Marti Partner, Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg
Auftraggeber Gemeinderat Beinwil am See Auftragnehmer Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich und Bahnhofstrasse 50, 5600 Lenzburg Tel: 044 422 51 51 / 062 891 68 88 E-Mail: planung@martipartner.ch www.martipartner.ch Verantwortlich: Susanne Hagedorn Bearbeitung: Lidia Räber / Susanne Hagedorn
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 3 Inhalt 1. Einleitung / Planungsziele 5 2. Grundlagen 7 2.1 Planungsinstrumente 7 2.2 Bauprojekt Überbauung Seestrasse 9 2.3 Perimeter Erschliessungsplan 10 3. Rahmenbedingungen, Analyse und Handlungsansätze 12 3.1 Gesamtörtliche Betrachtung 12 3.2 Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse-Nord" 14 Verkehrsregime 14 Ortsbild 15 Strassengestaltung 16 Verkehrsbelastung 17 Lärmbelastung 18 3.3 Handlungsbedarf und Zielsetzungen 20 Verkehrsregime 20 Langsamverkehr 22 Ansätze für Innenentwicklung 23 4. Erschliessungsplan 25 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt 25 4.2 Orientierungsinhalt 26 4.3 Qualitätssicherung 26 5. Planungsablauf 28 5.1 Ablauf nach Baugesetz 28 5.2 Erfolgter Ablauf 28
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 4 Bestandteile der Planungsvorlage Der Erschliessungsplan beinhaltet folgende Bestandteile: Beschlussinhalt § Situationsplan M. 1: 500 Informationsinhalt § Planungsbericht gem. § 47 RPV § Plan: Bestand und Analyse § Plan: Handlungsansätze
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 5 1. Einleitung / Planungsziele Ausgangslage Die Gemeinde Beinwil am See liegt im Seetal, gut angebunden an das übergeordnete öV- und Autobahnnetz durch die Seetalbahn und der Aarauer-/ Luzernerstrasse (Kantontonstrasse K249). In den letzten Jahren verzeichnete die Gemeinde eine dynamische bauliche Ent- wicklung. Zurzeit wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Sied- lung und Kulturland, durchgeführt. Die Plattenstrasse befindet sich in der Gemeinde Beinwil am See in der Dorfzone 2 nahe zum Ortszentrum. Für den mittleren Abschnitt der Plattenstrasse ist gemäss Bauzonen- plan die Erschliessungsplanpflicht festgelegt. Der Erschliessungsplan "Plattenstrasse Mitte" umfasst die unüberbaute Parzelle 1614 und den dazugehörigen Abschnitt der Plattenstrasse und wurde vom Gemein- derat am 23. März 2020 beschlossen und am 8. Juni 2020 durch das Departement BVU, Abteilung Raumentwicklung, genehmigt. Das Büro Marti Partner wurde vom Gemeinderat Beinwil am See be- auftragt, einen weiteren Erschliessungsplan zu erarbeiten. Der vorlie- gende Abschnitt "Plattenstrasse-Nord" schliesst sich an den Erschlies- sungsplan "Plattenstrasse Mitte" an. Damit verfolgt der Gemeinderat das Ziel die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten und eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehendem Strassenquerschnitt über die gesamte Plattenstrasse unter besonde- rer Berücksichtigung der sich daran anschliessenden Knoten zu erar- beiten. Auftrag Der Gemeinderat hat unserem Büro den folgenden Auftrag erteilt: § Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ mit Situationsplan als verbindlichen Teil und dem dazugehörigem Planungsbericht gemäss § 47 BauV zur Orientierung. § Grundlage zu Erstellung bildet eine Situationsanalyse und die Darstellung von Lösungsansätzen auf Ebene "grundlegende Strukturvarianten". § Durchführung des Planungsverfahrens mit allen Schritten und der Information der Öffentlichkeit. Zielsetzungen Mit der Erstellung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ wird erreicht, die Gesamtsituation der Plattenstrasse zu betrachten und eine einheitliche Strassenraumgestaltung mit einem durchgehen- den Strassenquerschnitt zu erarbeiten. Insbesondere soll dazu beige- tragen werden: § Sicherheit für Fussgänger durch durchgehende Trottoir Verbin- dung (auf der Seestrasse) und durch eine optische Abgren- zung eines Fussgängerbereiches (Plattenstrasse) zu gewähr- leisten,
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 6 § eine nahezu durchgehende Fahrbahnbreite von mind. 4.50 m sicherzustellen, § die bestehenden Gebäude im Unterabstand zu Strasse (mittels Baulinie) zu sichern, § die unübersichtliche Verkehrssituation am Knoten "See- strasse-Plattenstrasse" durch deutliche Verkehrslenkung zu entschärfen. Vorgehensweise Die Erarbeitung des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ er- folgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gemeinderat durch die folgenden Arbeitsschritte: § Analyse verkehrliche Situation § Analyse ortsbauliche Situation § Entwurf: Gestaltungskonzept Strassenraum auf Grundlage Er- schliessungsplan „Plattenstrasse Mitte“ erster Abschnitt § Darstellung von Details, Querschnitten nach Bedarf
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 7 2. Grundlagen 2.1 Planungsinstrumente Rechtskräftige Die rechtskräftige Nutzungsplanung mit Bauzonenplan und Bauord- Nutzungsplanung nung wurde von der Gemeindeversammlung am 6. Juni 2001 be- schlossen. Gesamtrevision Die Nutzungsplanung befindet sich derzeit in einer Gesamtrevision. Nutzungsplanung Siedlung An der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 wurde der und Kulturland Entwurf der Gesamtrevision angenommen, jedoch alle unüberbauten beschlossen an der Gemeindeversammlung Flächen der Wohnzone W2b zur Überprüfung an den Gemeinderat vom 9. Dezember 2019 zurückgewiesen. Aus diesem Grund steht die Genehmigung durch den Regierungsrat noch aus. In den übrigen Zonen ergeben sich dadurch keine Änderungen, der Kulturlandplan und die BNO wurden von der Gemeindeversammlung beschlossen. Der Rückweisungsan- trag wird zur Zeit vom Gemeinderat behandelt. Voraussichtlich wird die überarbeitete Vorlage der Gemeindeversammlung im Sommer 2021 zum Beschluss erneut vorgelegt. Der Rückweisungsantrag hat keine direkten Auswirkungen auf den Er- schliessungsplan "Plattenstrasse Nord". Da der Beschluss und die Genehmigung der Vorlage der Gesamtrevision Nutzungsplanung noch aussteht werden Baugesuche nach der "alten" derzeit rechtgül- tigen Nutzungsplanung, beurteilt. Es darf durch diese keine negative Vorwirkung hinsichtlich der geplanten Vorschriften der "neuen" Nut- zungsplanung geben. Die Zonierung bleibt im vorliegenden Erschliessungsplanperimeter un- verändert und auch bei den Bauzonenvorschriften sind keine wesent- lichen Änderungen geplant. Die Dorfzone D2 dient gemäss Art. 9 BNO alt und § 12 BNO neu, der Erhaltung der Struktur des gewachsenen Ortskernes und dessen sinnvollen Erneuerung. Beim Ersatz beste- hender Bauten können gemäss Absatz 4 geringfügige Abweichungen bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Orts- bildschutzes oder der Hygiene liegt. Gemäss Bauinventar 2017 der kantonalen Denkmalpflege ist das Bau- ernhaus, Inventar Nr. BES 910 schutzwürdig. Es ist im revidierten Bauzonenplan kommunal geschützt. Bauzonenvorschriften Ausnützungsziffer AZ: 0.6 / Fassadenhöhe: 8.0 m / Gesamthöhe: 11.0 Dorfzone 2 gem. § 11 BNO m / Gebäudelänge: 30 m / Grenzabstand: 4.0 m
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 8 Auszug Legende Bauzonenplan: Abb. 1: Ausschnitt Bauzonenplan geplant (Stand: von der Gemeindeversammlung am 09. Dezember 2019 beschlossen) mit Perimeter des Erschliessungsplanes "Plat- tenstrasse Nord" (rot gestrichelte Linie) Leitbild „räumliche Das Leitbild „räumliche Entwicklung“ wurde 2016 im Rahmen der Ge- Entwicklung“ samtrevision als behördenverbindliches Instrument vom Gemeinderat verabschiedet. Darin hat die Gemeinde in einem partizipativen Planungsprozess die wichtigen Leitlinien der zukünftigen räumlichen Entwicklung in Beinwil am See festgelegt. Im Wesentlichen sind folgende Themen für den Bereich „Plattenstrasse“ relevant: "Ziele Innenentwicklung: Der zentrumsnahe Bereich wird punktuell verdichtet, wobei der Förderung der Siedlungsqualität besonderes Au- genmerk gilt." Mit der angestrebten Verdichtung, können auch der Bahnhof aufgewertet und der öffentliche Verkehr gestärkt werden.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 9 Kommunaler Gesamtplan Die Gemeinde erarbeitet die Teilpläne „Fuss- und Radverkehr“ des Verkehr Kommunalen Gesamtplan Verkehr. Im Rahmen der Gesamtrevision Teilpläne „Fuss- und Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland hat sich gezeigt, dass le- Radverkehr“ diglich in diesen beiden Bereichen Handlungsbedarf besteht. Geplante Ergänzung: Der Perimeter des Erschliessungsplanes «Plattenstrasse Mitte» Erschliessungsplan wurde entsprechend den Vorgaben des Bauzonenplanes gefasst. Er "Plattenstrasse Süd" umschliesst die nicht überbaute Parzelle 1614 und den daran an- schliessenden Strassenraum der Plattenstrasse. In erster Linie wur- den die Festlegungen zur Sicherung der Erschliessung der Arealüber- bauung „Plättli“ getroffen. Aus Sicht der Gemeinde wird angestrebt die Gestaltung des Strassen- querschnittes im Abschnitt "Plattenstrasse Mitte" für den gesamten Bereich der Plattenstrasse zu übernehmen. Die Gemeinde wird die Plattenstrasse abschnittsweise erneuern. Neben dem vorliegenden Erschliessungsplan «Plattenstrasse Nord» soll mit einem weiteren Er- schliessungsplan, „Plattenstrasse Süd“ die Strassenraumgestaltung und Gebäudestellung im südlichen Abschnitt, bis zum Gemeindehaus geregelt werden. Die Erarbeitung dieses Erschliessungsplanes ist an- schliessend an die vorliegende Planung vorgesehen. Damit wird eine übergeordnete Betrachtung der Plattenstrasse mit ein- heitlicher Gestaltung erreicht. 2.2 Bauprojekt Überbauung Seestrasse Überbauung Seestrasse Im Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 werden die be- stehenden Gebäude abgebrochen. Das ehemalige Bauernhaus und die Scheune werden an ungefähr gleicher Lage wie die Bestandsge- bäude durch zwei gleichartige Mehrfamilienhäuser und eine gemein- same Tiefgarage ersetzt. Im rückliegenden Teil des L-förmigen Grund- stücks sind zwei identische Einfamilienhäuser mit oberirdischen Gara- gen geplant. Entlang der Seestrasse wird ein ca. 2.00 m breites Trottoir entlang der Parzelle realisiert, das um die Einfahrt zur Plattenstrasse weitergeführt wird. Mit dem Abriss des ehemaligen Gebäudes und dem Neubau, der im Abstand von 2.00 m zur Gemeindestrasse, wieder aufgebaut wird, werden die Parameter für den zukünftigen Ersatz von Bestandsgebäu- den im Perimeter des EP "Plattenstrasse-Nord", festgelegt. Für zukünftige Neubauten die einen Ersatz für ein bestehendes, stras- senraumbegrenzendes, Gebäude darstellen, soll zukünftig mittels ei- ner Baulinie der Strassenabstand von 2.00 m realisiert werden (vgl. dazu auch: Kap. 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt)
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 10 Abb. 2: Situationsplan Bauprojektes Seestrasse Parzelle 1713 inkl. Trottoir entlang der Seestrasse; Stadler Architekten, Boniswil Stand: 03.06.2019 Baueingabe revid. 2.3 Perimeter Erschliessungsplan Perimeter Der Perimeter des Erschliessungsplanes „Plattenstrasse Nord“ im Zu- Erschliessungsplan sammenhang mit dem ersten Abschnitt „Plattenstrasse Mitte“ ist in der folgenden Abbildung ersichtlich. Innerhalb des Perimeters liegen die entsprechenden Anteile der Strassenparzellen Seestrasse und Plattenstrasse, sowie die folgen- den Parzellen entlang der Seestrasse und Plattenstrasse. Strasse Hausnr. Parzellen-Nr. Seestrasse 5019 2 517 7 322 9 32 10 518 11 328 12 und 14 1713 Plattenstrasse 520 48 a+b 450 41 514 42 2323 und 449 Aarauerstrasse 52 515
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 11 Abb. 3: Perimeter EP „Plattenstrasse-Mitte“ (grau) und „Plattenstrasse-Nord“ (rot)
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 12 3. Rahmenbedingungen, Analyse und Handlungsansätze 3.1 Gesamtörtliche Betrachtung Erschliessung EP "Platten- strasse Nord" Abb. 4: Strassennetz Beinwil am See, Marti Partner Januar 2019
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 13 Strassennetz MIV Das Strassennetz in Beinwil am See für den motorisierten Individual- verkehr besteht aus 3 Kantonsstrassen: Aarauerstrasse (K 249, Schwertransportroute), wird nach Abzweigung der Reinacherstrasse (Kreisel in Ortsmitte) zur Luzernerstrasse, Reinacherstrasse (K253, Verbindungsfunktion) und Zihlstrasse (K338, Verbindungsfunktion). Die Aarauerstrasse (K249) stellt eine kantonale Hauptverkehrsstrasse von hoher funktionaler Bedeutung (Versorgungsroute) dar. Generell Tempo 30 auf Neben den Kantonsstrassen bestehen die Gemeindestrassen, die als Gemeindestrassen Sammel- oder Erschliessungsstrassen klassiert sind. Für sie gilt im gesamten Ortsgebiet Tempo 30. Die Gemeindestrassen sind überwie- gend ohne Trottoir als Mischverkehrsflächen ausgestaltet. Sie werden nach und nach saniert und umgestaltet. Das neuste Beispiel zur Um- gestaltung einer Gemeindestrasse ist die Häsigasse. Anbindung öffentlicher Der Bahnhof Beinwil am See wird im Halbstundentakt von der Seetal- Verkehr bahn (S 9, Verbindung Lenzburg – Luzern) bedient. In Lenzburg be- steht Anschluss an die Buslinien 399, 398 (Sursee, Beromünster). Von Bahnhof Beinwil am See sind über diese Buslinien auch der Bahnhof Reinach/ Menziken zu erreichen mit Anschluss an die Wyne- talbahn (S 14 Verbindung Aarau – Menziken). Fuss- und Radverkehr Zahlreiche öffentliche Fusswege verlaufen durchs Zentrum, zum Teil kantonale Wanderwege, welche die Erholungs- und Freiräume verbin- den. Fusswege haben in Beinwil am See aufgrund der Topographie eine hohe Bedeutung für die Alltagsverbindungen. Es sind damit schnelle und direkte Wege vorhanden, die zwischen den längs den Höhenlinien verlaufenden Strassen die Querverbindungen herstellen. Radwege haben, vor allem aufgrund der steilen Hanglagen, keine hohe Bedeutung, die vorhandenen sind gut dazu geeignet den All- tags-und insbesondere den Schülerverkehr, sicher aufzunehmen. Versorgung Verkaufsnutzungen bestehen vor allem entlang den Hauptstrassen (K249). Im alten Ortskern sind öffentliche Nutzungen (Gemeindehaus und Primarschule) sowie Gastronomie und Verkaufsläden vorhanden. Gewerbebetriebe (Handwerksbetriebe) sind auffallend oft in alten ge- wachsenen Quartieren vorhanden. In den neueren Gewerbegebieten sind überwiegend grössere Betriebe (Gewerbebauten) zu finden.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 14 3.2 Situation im Perimeter des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse-Nord" Zur Darstellung der bestehenden Situationen im Perimeter wird auf den Plan: "Bestand und Analyse" im Anschluss an Kap. 3.2. verwie- sen. Verkehrsregime Anbindung Plattenstrasse Die Anbindung der Plattenstrasse ist von der Aarauerstrasse (K249) an Kantonsstrasse K 249 im Norden über die Seestrasse oder im Süden über den zentralen Kreisverkehr und die Häsigasse möglich. Die Häsigasse stellt wie die gesamte Plattenstrasse auch, ein Schulweg dar und ist temporär hoch frequentiert. Zudem ist der Querschnitt der Häsigasse, wie auch der- jenige im südlichen Abschnitt der Plattenstrasse gering. Das Gebiet Plattenstrasse Nord wird daher über den Knoten Aarau- erstrasse - Seestrasse erreicht. Abb. 5: Ausfahrt Seestrasse auf Aarau- Abb. 6: Tempo 30 auf Gemeindestrassen, erstrasse hier die Seestrasse Richtung See Seestrasse mit hoher Die Seestrasse hat die im Gesamtverkehrssystem von Beinwil am See Frequentierung durch eine wichtige Verbindungsfunktion Richtung See. Wie alle Gemein- Freizeitverkehr an den See destrassen in Beinwil am See ist sie mit Tempo 30 signalisiert. Sie ist als Sammelstrasse klassiert und nimmt den Verkehr aus den angren- zenden Quartierstrassen auf und leitet auf die Kantonsstrasse. Beson- ders hoch frequentiert ist die Seestrasse an Sommerwochenenden durch Freizeitverkehr an den See (Badi, Restaurants, Bootsanlege- stelle, Werft, etc.). Plattenstrasse als Auch die Plattenstrasse hat die Funktion einer Quartiersammel- Quartiersammelstrasse strasse. Diese Funktion ist aufgrund des geringen Querschnittes vor allem in Bezug auf den Schwerverkehr und der Parkierung entlang der Strasse eingeschränkt. Aus den angrenzenden Quartieren (Im Wygart) wird der Verkehr über die Plattenstrasse auf die Seestrasse und zur Kantonsstrasse abgeleitet. Gleichzeitig ist die Plattenstrasse eine Verbindung zum Gemeindehaus mit Schule und Kindergarten.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 15 Verbindungsfunktionen von See- und Plattenstrasse grün: wichtige Fusswegverbindung durch die Plattenstrasse EP "Platten- (Schulweg) strasse Nord" Schwimmbad, Jugend- orange: Zufahrt zum See herberge, Restaurant, über Seestrasse Schiff Schule, Kindergarten, Gemeindehaus Abb. 7: Verbindungsfunktion von See- und Plattenstrasse, eigene Darstellung Ortsbild Historische Bedeutung, Die Bebauungen der Häsigasse, Plattenstrasse und Rankstrasse/ Ortsbild und Gebäude Schöntalstrasse bildeten vor der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts den entlang der Plattenstrasse Kern des dreistrahligen, zentralen Strassensystems von Beinwil, das und Seestrasse „alte Dreibein“, gebildet von den Verbindungsstrassen in die Nachbar- dörfer (vergl. Michaeliskarten 1840 und 1849). Die Bauernhäuser wi- chen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einer Bebauung mit unterschiedlichen Gebäudetypologien. Der Perimeter befindet sich in der Dorfzone 2. Insbesondere der Kreu- zungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ist durch ein bäuerliches, sehr schönes Ensemble geprägte, das gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS 1979) das Schutzziel „Erhaltung“ aufweist (Gebiet 0.3, Hinterdorf, Schutzziel A). Die Plat- tenstrasse war Teil der ursprünglichen Verbindungsstrasse vom Orts- kern Beinwil am See nach Birrwil. Die Seestrasse verbindet das Hin- terdorf mit dem Hallwilersee. Die Plattenstrasse hat damit eine besondere historische Bedeutung. Diese Bedeutung als wichtige Verbindungsstrasse ist an den alten, teils noch bestehenden Nutzungen entlang der Strasse ablesbar. So findet man zwei Restaurants und das Gemeindehaus mit Schule.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 16 Im alten Ort sind Gebäudestellungen nahe an der Strasse prägend. Die Gebäude in Einzelbauweise bilden einen bestimmten Rhythmus der Gebäudeabfolge längs der Strasse. Prägende Gebäudestellungen im Strassenraum (rote Linie) mit Firstrichtungen Abb. 8: Gebäudestellung entlang See- und Plattenstrasse, MP Juni 2020 Strassengestaltung Seestrasse mit stark Der Strassenquerschnitt der Seestrasse ist sehr unterschiedlich. Die variierendem Breite variiert zwischen 4.8 m und 9.0 m. Die Breite der Plattenstrasse Strassenquerschnitt beträgt im Perimeter relativ konstant 4.6 m bis 5.0 m. Beide Strassenräume sind als Mischverkehrsflächen angelegt. Es sind keine klar abgesetzten Fussgängerbereiche erkennbar. Situation Langsamverkehr Der Langsamverkehr im Perimeter wird auf den Strassen geführt. Ent- lang der Seestrasse ist bis zur Parzelle 518 ein Trottoir vorhanden. Zwischen Parzelle 518 und Parzelle 1713 fehlt ein Trottoir entlang der Seestrasse. Ab hier wird der Fussverkehr im Mischverkehr geführt. Im Rahmen des Bauvorhabens auf der Parzelle 1713 wird ein neues Trot- toir von ca. 2.0 m Breite erstellt. Im südlich gelegenen Abschnitt EP Plattenstrasse-Mitte besteht eine öffentliche Fusswegeverbindung von der Aarauerstrasse zur Platten- strasse. Eine weitere, neue Verbindung zwischen Aarauerstrasse,
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 17 vom Bereich "Volg" zur Plattenstrasse entlang der nördlichen Parzel- lengrenze ist in diesem Erschliessungsplan verbindlich festgelegt und wird im Zusammenhang mit der Arealüberbauung auf der Parzelle 1614 umgesetzt. Diese neue Verbindung ist auch für den nördlichen Abschnitt der Plattenstrasse gut erreichbar und verbessert durch kür- zere und sichere Wege die Anbindung an den "Volg" und zu weiteren Einkaufsmöglichkeiten, sowie zum Bahnhof. Kreuzungsbereich Die Kreuzung ist im Rechtsvortritt geregelt. Es besteht eine etwas un- Plattenstrasse-Seestrasse definierte Situation, vor allem durch ungeklärte Übergänge zwischen Strassenraum und privaten Parzellen und der nicht gelösten Situation für die zu Fuss Gehenden. Verkehrsbelastung Bestehende Es liegen keine Zahlen über das Verkehrsaufkommen (DTV, durch- Verkehrsbelastung schnittlicher täglicher Verkehr) im Perimeter vor. Die Gemeinde hat geplant in der Sommersaison eine Verkehrszählung durchzuführen. Innenentwicklungspotential Die Parzellen im Perimeter EP "Plattenstrasse Nord" gelten gemäss im Gebiet Plattenstrasse- neustem Stand der Erschliessung als überbaut. Die neue Nutzungs- Nord planung lässt für die Dorfzone 2 keine höhere Ausnützung als bisher zu. Es wird angestrebt, dass die innere Entwicklung zu einer Verdich- tung in der Dorfzone führt. Gemäss § 13 Abs. 2bis BauG zeigen die Gemeinden auf, wie sie die innere Siedlungsentwicklung und die Sied- lungsqualität fördern. Die gem. Kapitel S1.2 des kantonalen Richt- plans definierten Mindestdichten, die bis 2040 erreicht werden sollten, liegen für den Raumtyp „ländliche Entwicklungsachse“ bei 50 in den überbauten bzw. 70 Einwohnern pro Hektare in den heute noch unüberbauten Wohn- und Mischzonen. Die bestehenden Einwohnerdichten sind in dem betreffenden Gebiet mit 43.4 E/ha nahe an den Mindestdichten gem. Richt- plan. Die unüberbaute Fläche im Perimeter Plattenstrasse-Mitte ist in der Entwicklung. Weitere Arealüberbauungen sind aufgrund der kleinteiligen Parzellenstruktur an der Plattenstrasse nicht wahrscheinlich. Es ist daher davon auszugehen, dass sich das Quartier nach und nach nur im gerin- gen Mass weiterentwickelt, sei es durch Abriss und Neubau oder durch Umstruktu- rierung, etwa von landwirtschaftlich ge- nutzten Gebäuden. Abb. 9: Einwohnerdichten Ausgangsbasis zur Ge- samtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kul- turland, Zahlen Stand 2015, Planungsbericht MP 2019
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 18 Mehrverkehr aufgrund Auf der Parzelle 1713 wird momentan ein Bauprojekt realisiert (vgl. Innenentwicklungspotential Kapitel 2.2). Das Projekt weisst für die 2 MFH 14 Parkfelder unterir- disch und 2 Besucherparkfelder oberirdisch aus. Die dabei entstehen- den durchschnittlichen 40 Fahrten am Tag werden ausschliesslich über die Seestrasse abgewickelt. (vgl. Kapitel 2.2) Auf den Parzellen 518, 517 sowie 515 (westlich der Plattenstrasse) ist Potential zur Innenentwicklung vorhanden. Um die identifizierten, be- baubaren Flächen von ca. 1’000m2 sinnvoll zu erschliessen, wird in den Festlegungen des Erschliessungsplanes, eine gemeinsame Er- schliessung definiert. Bei der Annahme, dass auf dieser Fläche ca. 8 bis 12 Wohnungen gebaut werden könnten, generiert dies einen Mehrverkehr von ca. 20 bis 30 Fahrten am Tag (Berechnung: 1 Park- feld/ Whg. ergibt durchschnittlich 2.2 - 2.5 Fahrten/Tag). Durch eine weitere, mögliche Innenentwicklung durch Neubauten und Anbauten wird sich im Perimeter wenig verändern. Möglich wäre ein Ausbau/ Umbau oder Ersatz der Scheunen, Plattenstrasse 48b und Seestrasse 11. Hier könnten max. je 2 Wohnungen zusätzlich entste- hen. Da die gesamte Entwicklung im Bestand nicht zeitgleich, sondern Schritt für Schritt entsteht, werden die Fahrzeugbewegungen nur mo- derat zunehmen. Lärmbelastung Aufgrund der für das Gebiet auferlegten Erschliessungsplan-Pflicht muss das Gebiet als raumplanerisch noch nicht oder ungenügend er- schlossen betrachtet werden. Demzufolge darf das Gebiet nur so weit erschlossen werden, als die Planungswerte (PW) eingehalten sind o- der durch eine Änderung der Nutzungsart oder durch planerische, ge- stalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können (Art. 30 Lärmschutzverordnung [LSV]). Das Planungsgebiet liegt in der Dorfzone, welche nach Bau- und Nut- zungsordnung (BNO) die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III zugeord- net ist. Aufgrund der Distanz zur Kantonsstrasse K 249 von mindes- tens 40 m und der abschirmenden Wirkung der direkt an der Kantons- strasse liegenden Gebäude kann ohne genauere Berechnung davon ausgegangen werden, dass im gesamten Perimeter des Erschlies- sungsplans "Plattenstrasse Nord" die massgebenden Planungswerte der ES III eingehalten sind. Somit müssen keine lärmrechtlichen Best- immungen in den Erschliessungsplan aufgenommen werden.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 19 Strassenlärm Kantonsstrasse (gelb kritische Grenzwerte ES II, rot kritische Grenzwerte ES III) EP "Platten- strasse Nord" Abb. 10: Strassenlärm Kantonsstrasse, Online Karten Kanton Aargau, März 2021
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 20 3.3 Handlungsbedarf und Zielsetzungen Es wurden aufgrund der Analyse verschiedene Handlungsfelder mit Zielsetzungen definiert. Die Übersicht des Handlungsbedarfes ist im Plan: "Handlungsbedarf" im Anschluss an Kap. 3.3 dargestellt. Verkehrsregime Regelquerschnitt Der bestehende Rechtsvortritt am Knoten Seestrasse / Plattenstrasse bleibt bestehen. Mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h ist im bestehenden Querschnitt von 4.50 m Fahrbahn plus 1.50 m Fussgängerbereich, der Begegnungsfall PW – PW störungs- frei möglich. Der Begegnungsfall PW-LW ist nicht störungsfrei mög- lich und bedingt ein Abbremsen der Fahrzeuge. Bei einem solchen Begegnungsfall muss ein Motorfahrzeug den Fussgängerbereich (Mischfläche) befahren, damit ein Kreuzen möglich ist. Durch die va- riable Fläche der überfahrbaren Rinne wird eine Ausweichmöglichkeit von einem halben Meter angeboten. (vgl. dazu Kap. 4.1 Festlegun- gen, Genehmigungsinhalt) Der Fahrbahnverlauf wird durch gestalterische Massnahmen, teils durch Rinne, gepflastert oder durch ein Pflasterband deutlich ge- macht. Unübersichtliche oder unklare Verkehrssituationen können damit entschärft werden. Abb. 11: Regelquerschnitt Begegnungs- Abb. 12: Regelquerschnitt Begegnungs- fall PW-PW, MP Juni fall PW-LW, MP März 2021 Möglicher Querschnitt bei Der Umgang mit bestehenden, ortsbaulichen Situationen durch stras- verengter Fahrbahn senraumbegrenzende Gebäude wird durch abschnittsweise Veren- gung der Fahrbahn auf 3.50 m bis 3.50 m (+1.50 m Fussgänger) er- reicht.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 21 Abb. 13: Querschnitt bei Fahrbahneinen- Abb. 14: Regelquerschnitt ohne Versatz gung, umgesetzt im Situationsplan auf der östlich gelegenen Mauer, wurde ge- Höhe Plattenstrasse 41 und 42, MP Juni prüft aber verworfen. MP Juni 2020 Variantenprüfung In diesem Zusammenhang wurde in der Entwurfsphase überprüft ob die Einengung an mehreren Stellen möglich ist. Damit wäre ein Ver- satz der Mauer an der östlichen Strassengrenze nicht nötig. Diese Variante wurde verworfen. Die bereits überbauten Parzellen (Plattenstrasse 48 a und b) westlich der Plattenstrasse wären dadurch übermässig betroffen. Variante mit zwei Einengungen Abb. 15: Variantenprüfung, Umsetzung Regelquerschnitt ohne Versatz der Mauer. Die Variante bedingt zwei reduzierte Querschnitte. MP Juni 2020
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 22 Langfristige Langfristig wird ein durchgängiger Regelquerschnitt auf der Platten- Entwicklungsoption zum strasse angestrebt. Die derzeit bestehenden Platzverhältnisse lassen Erreichen des angestrebten dies nicht zu. Es wurde die Option einer Überbauung auf den östlich Regelquerschnittes der Plattenstrasse gelegenen Flächen in Betracht gezogen. Der bestehende Zustand mit Mauer und bestehenden Gebäude, die die Fahrbahn temporär einengen wurde der Entwicklungsoption, Ver- satz der östlich an die Plattenstrasse angrenzenden Mauer, gegen- übergestellt. Von der Gemeinde wird der langfristig, zu erreichende Zustand mit einem breiteren Strassenraum durch einen Versatz der Mauer um ca. 2.0 m angestrebt. Die genaue Lage und Breite des Versatzes muss im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren festgelegt werden. Der Situationsplan zeigt die Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Mögliche Varianten zur Überbaubarkeit der noch unüberbauten Flächen mit Versatz der Mauer, bzw. zum Umgang mit dem Terrain (siehe Plan Handlungsansätze) zeigen grundsätzliche Entwicklungsmöglichkei- ten, stellen jedoch kein Genehmigungsinhalt dar. Langsamverkehr Trottoir auf der Seestrasse Ziel ist es insbesondere die Situation für die zu Fuss Gehenden zu und Fussgängerbereich im verbessern und sicherer zu machen. Dazu ist der fehlende Abschnitt Mischverkehr durch die des Trottoirs entlang der Parzelle 518 bis zur Einmündung in die Plat- Plattenstrasse tenstrasse der Seestrasse zu ergänzen. Entlang der Plattenstrasse werden die Fussgängerbereiche im Misch- verkehr, optisch getrennt von der Fahrbahn, geführt. An den bestehenden Engstellen durch strassenraumbegrenzende Gebäude wird der Fussgängerbereich durchgängig geführt, die Fahrbahn partiell eingeengt. (vgl. Abb. 14 oben) Sicherer Schulweg durch Die Querungsbeziehungen am Knoten werden durch die Schaffung übersichtliche Querungen eines klar definierten Aufstellbereiches für Fussgänger gestaltet. Da- mit werden die Querungen übersichtlicher und insbesondere für Kin- der sicherer. Die vorhandene, ortsbaulich schöne Situation vor dem geschützten Gebäude BES 910 wird dazu genutzt einen Aufstellbereich für Fuss- gänger zu schaffen. Die räumliche Wirkung des grossen Einzelbau- mes im Zusammenhang mit der Schaffung einer Aufweitung ergibt einen kleinen Platz, der auch dazu genutzt werden könnte, Sitzgele- genheiten aufzustellen. Die Flächen für Fussgänger sind deutlich zu kennzeichnen. Entweder durch eine Pflasterlinie, durch Belagswechsel oder differenzierte Ein- färbung des Asphalts. Die Fussgängerbereiche im Mischverkehr sind durch eine gepflasterte Rinne visuell abgetrennt. Die Rinne ist über- fahrbar gestaltet. Durch die Pflasterung ist dies auch akustisch wahr- nehmbar.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 23 Gestaltungsbeispiele Abb. 16: Beispiel (alter Ortskern Sprei- Abb. 17: Beispiel (alter Ortskern Spreiten- tenbach) Aufstellbereich abgesetzt im bach) Aufpflasterung im Kurvenbereich, ei- Abbieger, eigenes Foto Mai 2020 genes Foto Mai 2020 Abb. 18: Beispiel Wasserrinne als visu- Abb. 19 Beispiel Wasserrinne elle Trennung auf Mischverkehrsfläche Ansätze für Innenentwicklung Innenentwicklung Das Ziel für mögliche, neuen Überbauungen im Erschliessungsplan- Erschliessungsansätze perimeter ist, dass diese, gemeinsam erschlossen werden. Das trifft für die Parzelle 518, Teile der Parzellen 517 und 515 zu. Ein Erschlies- sungsansatz für eine mögliche Tiefgaragenzufahrt, ist im nördlichen Abschnitt der Plattenstrasse denkbar. Auch über die Seestrasse (di- rekt nach Parzellengrenze zwischen 517 und 518) wäre dies möglich. Neue Gebäude an der Die ortstypische Bauweise mit Einzelgebäuden die überwiegend nahe Plattenstrasse an der Strasse, sowohl trauf- als auch giebelständig, stehen, soll bei- behalten werden. Langfristig wird angestrebt einen gewissen Mindest- abstand zur Plattenstrasse festzulegen. Der gemäss BauG § 111 fest- gelegt Strassenabstand an Gemeindestrassen von 4.0 m ist aufgrund der kleinteiligen Parzellenverhältnisse nur schwer umsetzbar. Einige Parzellen wären nur sehr schwer zu überbauen. Der Besitzstand ist gegeben, dass zukünftig Neubauten im Unterabstand errichtet werden können, wird ein Strassenabstand für Neubauten von 2.0 m festge- legt. Ansätze für eine mögliche, In der Dorfzone 2 mit einer maximalen Ausnützungsziffer von 0.6, zukünftige bauliche sind, um einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zu gewähr- Entwicklung leisten, Mehrfamilienhäuser als auch verdichtete Einfamilienhäuser möglich. Zur Überbauung der identifizierten Innenentwicklungspoten- tiale sind mehrere Ansätze denkbar. (vgl. dazu auch Plan: Handlungs- ansätze)
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 24 Variante MFH, Tiefgarage mit Versatz der Mauer: Versatz der Mauer bei einer möglichen Neuüberbauung mit MFH / Erschliessung der gemeinsamen Tiefgarage über die Plattenstrasse Ausbildung der neuen Gebäude MFH mit eingegrabenem Sockelge- schoss für Eingang, Nebenräume wie Veloabstellflächen etc. Variante EFH verdichtet: EFH Überbauung mit oberirdischer Parkierung in Carports. Der Er- schliessungsansatz ist von der Plattenstrasse als auch von der See- strasse denkbar. Anzustreben wäre auch im Falle einer Einfamilien- hausüberbauung, eine gemeinsame Parkierungslösung (Tiefgarage).
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 25 4. Erschliessungsplan 4.1 Festlegungen, Genehmigungsinhalt Strassenlinie Strassenlinie gem. § 6 BauV (Enteignungsrecht gem. § 132 BauG). Die Strassenflächen sind im Erschliessungsplan durch Strassenlinien- gesichert. Die Gemeinde erhält im Bereich innerhalb der rot darge- stellten Strassenlinien das Enteignungsrecht. Dimensionierung Die Berechnungen wurden gemäss der VSS-Norm 640 201, geomet- Strassenraumgestaltung risches Normalprofil, durchgeführt. Es wird von einem Mindestquer- Strassenraum schnitt der Fahrbahn von 4.5 m ausgegangen. Dieser Querschnitt er- Regelquerschnitt besteht möglicht bei Tempo 30 einen störungsfreien Begegnungsfall von PW- aus: PW. § Fahrbahnfläche § Pflasterrinne (oder Für den Begegnungsfall PW-LW muss stark abgebremst oder ange- Pflasterlinie) halten werden. Als Ausweichfläche dient die gepflasterte Rinne von § Fussgängerbereich 0.50 m. Die geplante Pflasterrinne wird überfahrbar gestaltet. Sie bildet in der Mischverkehrsfläche die visuell wahrnehmbare Trennung zwischen Fahrbahn und Fussgängerbereich. Insgesamt ist der Bereich Rinne- Fussgänger, 1.50 m breit. Falls die Gemeinde in der Ausführungsphase entscheidet, dass sich der Fussgängerbereich farblich von der Fahrbahn absetzen soll, kommt die Norm VSS-40214 "Entwurf des Strassenraumes, farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen" zum Einsatz. Fussweg von Fahrbahn Das bestehende Trottoir wird entlang der Parzelle 518 bis zum Ein- getrennt (Trottoir) münder in die Plattenstrasse weitergeführt. Das dafür benötigte Land wird im Erschliessungsplan mittels Strassenbegrenzungslinien recht- lich gesichert (s.o.). Entlang der Parzelle 1713 ist das Trottoir durch die Baubewilligung gesichert. (vgl. Kap. 2.2 Bauprojekt Überbauung Seestrasse). Baulinien Es werden beidseitig Baulinien mit einem Abstand von 2.0 m zur Plat- tenstrasse und entlang der Seestrasse (auf Parzelle 518) festgelegt. Dort wo im Erschliessungsplan keine Baulinien festgelegt sind, gelten die übergeordneten Strassenabstandsvorschriften (4.0 m zu Gemein- destrassen, sie sind zur Orientierung im Situationsplan eingetragen). Die im Erschliessungsplan festgelegten Baulinien dienen der Siche- rung der geplanten Fussgängerbereiche und zur Unterschreitung der gesetzlichen Mindestabstände zu öffentlichen Strassen aus städte- baulichen und ortsgestalterischen Gründen. Einmündungsbereiche Der Einmündungsbereich der Plattenstrasse in die Seestrasse wird je- Seestrasse – weils leicht (um ca. 3 cm) angehoben und mit 2-3 Reihen Verbundstei- Plattenstrasse nen abgegrenzt. Damit wird erreicht, dass eine wahrnehmbare
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 26 Schwelle für die Autofahrer, die Wahrnehmung auf die Änderung des Verkehrsregimes (von abgesetztem Trottoir auf Mischverkehr) lenkt. Auf Pflästerung des gesamten Knotens wird aus technischen sowie Lärmschutzgründen verzichtet. Abb. 20 und Abb. 21: Häsigasse Einfahrtssituation mit leichtem Horizontalversatz, abgesetzt durch Material. Aufstellbereich für Ein Aufstellbereich für Fussgänger im Bereich des Einmünders Plat- Fussgänger tenstrasse/ (Abschnitt Seetalstrasse-Seestrasse) / Seestrasse im Nor- den. Das Ziel dieser Massnahme wäre, die notwendigen Sichtzonen für Fussgänger (Schulkinder) einhalten zu können. Ein- und Bei einer Überbauung mit Mehrfamilienhäusern im Bereich des "In- Ausfahrtsbereich nenentwicklungspotentials" (vgl. Abschnitt Ansätze für Innenentwick- gemeinsame Tiefgarage lung) ist eine gemeinsame Tiefgarage verpflichtend. Der Bereich für die Ein- und Ausfahrt in eine gemeinsame Tiefgarage ist im Erschlies- sungsplan verbindlich festgelegt. 4.2 Orientierungsinhalt Sichtzonen Aus den Festlegungen des Erschliessungsplanes ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden Situationen, bezüglich der Ein- und Ausfahrten, die eine verbindliche Festlegung von notwendigen Sicht- zonen erfordern. Im Kreuzungsbereich Seestrasse – Plattenstrasse ergeben sich an neue Strassenradien. Die erforderlichen Sichtzonen für Rechtsvortritt Tempo 30 werden zur Orientierung dargestellt. Durch die Erweiterung der Fussgängerbereiche, wird die Kreuzung übersichtlicher. Die Be- obachtungspunkte rücken weiter nach vorne. 4.3 Qualitätssicherung Im Erschliessungsplan Plattenstrasse wird die Gestaltung des Stras- senraumes Plattenstrasse und Seestrasse geregelt. Die Umgestal- tung erfolgt im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit für Fuss- gänger. Gleichzeitig wird die Erschliessung der Parzellen im Hinblick auf mögliche, zukünftige Bauvorhaben im Rahmen der angestrebten Innenentwicklung in der Dorfzone, geregelt.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 27 Die Festlegungen ermöglichen die angestrebte ortsbauliche Entwick- lung. Mit abgesetzten Fussgängerwegen und Abtrennung von Fuss- gängerbereichen, wird einem öffentlichen Interesse an Sicheren Fuss- wegeverbindungen Rechnung getragen. Weitere gestalterische Festlegungen betreffen die Sicherung von Ge- bäudeabständen zur Strasse durch Baulinien entlang der Platten- strasse. Weitergehende Regelungen können im Erschliessungsplan nicht ge- troffen werden, jedoch in den nachfolgenden Baubewilligungsverfah- ren. Das Instrument der Arealüberbauung mit erhöhten Anforderun- gen gemäss § 39 BauV kommt nur bei der Zusammenlegung von überbauten und unüberbauten Flächen, zum Erreichen der Mindest- fläche von 2000 m2 zustande. Der Gemeinderat lässt zur Qualitätssicherung die Gestaltung und Ein- ordnung der geplanten Bauten und Anlagen durch das, in Beinwil am See, vorgesehene Baukollegium oder durch Fachpersonen beurteilen. Den Bauherren wird empfohlen, Bauvorhaben frühzeitig dem Gemein- derat zu melden.
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 28 5. Planungsablauf 5.1 Ablauf nach Baugesetz Der Planungsablauf ist in den §§ 23 ff sowie § 3 BauG festgelegt. Folgender Prozess ist vorgesehen: 1 Entwurf neuer Erschliessungsplan "Plattenstrasse Nord" 2 Verabschiedung durch Gemeinderat zuhanden der kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der Bevölkerung. 3 Kantonale Vorprüfung (Prüfung Zweck- und Rechtmässigkeit) 4 Mitwirkung der Bevölkerung Jedermann kann Begehren und Vorschläge einreichen. Der Ge- meinderat nimmt zu diesen Eingaben Stellung und fasst die Er- gebnisse in einem Bericht zusammen. 5 Anpassungen des Planungsentwurfes 6 Verabschiedung durch Gemeinderat zur öffentlichen Auflage 7 Öffentliche Auflage 30 Tage; Einwendungsverfahren Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann Ein- wendungen erheben. Der Gemeinderat entscheidet darüber. 8 Ev. Anpassungen des Erschliessungsplanes 9 Beschluss durch den Gemeinderat 10 Ev. Verwaltungsbeschwerde 11 Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Um- welt 5.2 Erfolgter Ablauf Entwurf mit Stand Zur Erarbeitung des Erschliessungsplanes mit Stand: Entwurf vom 26. Juni 2020 26. Juni 2020 fanden zwei Besprechungen mit der Gemeinde und dem Planungsbüro statt: § Vertreter der Gemeinde Beinwil am See: Peter Lenzin, Gemeindeammann Matthias Räber, Vizeammann Christoph Giger, Gemeinderat Ressort Hochbau § Vertreter Marti Partner Architekten und Planer AG/ Erarbeitung Erschliessungsplan: Susanne Hagedorn Lidia Räber
Beinwil am See Erschliessungsplan „Plattenstrasse-Nord“ Planungsbericht Entwurf vom 22. März 2021 | Entwurf zur öffentlichen Auflage 29 Verabschiedung zur Die Verabschiedung des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse Nord" kantonalen Vorprüfung mit Stand "Entwurf zur kantonalen Vorprüfung und zur Mitwirkung der und zur Mitwirkung der Bevölkerung" durch den Gemeinderat Beinwil am See, erfolgte am 23. Bevölkerung November 2020. Mitwirkung der Bevölkerung Die Mitwirkung der Bevölkerung fand vom 7. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 statt. Es sind keine Eingaben der Bevölkerung einge- gangen. Ein Mitwirkungsbericht ist daher nicht notwendig. Kantonale Vorprüfung Gemäss dem abschliessenden Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung vom 04. März 2021, erfüllt die Vorlage – bis auf zwei Vorbehalte – die Genehmigungsanforderungen an Nutzungspläne. Die Vorlage kann öffentlich aufgelegt werden. Die Vorbehalte betreffen eine Ergänzung des Planungsberichtes durch Aussagen zum Lärm und eine Anpassung einer Schraffur des Situati- onsplanes, die in der vorliegenden Vorlage ergänzt und angepasst wurden. Zusätzlich wurden die beiden Hinweise aufgenommen und er- gänzt (Begegnungsfall PW-LW und Beschriftung der Sichtzonen). Öffentliche Auflage Der angepasste Entwurf des Erschliessungsplanes "Plattenstrasse Nord" vom 22. März 2021 mit Stand "Entwurf zur öffentliche Auflage" wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. März 2021 zur öf- fentlichen Auflage verabschiedet. Die öffentliche Auflage findet vom 29. März 2021 bis einschliesslich 27. April 2021 statt.
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