Mitteilungsblatt der Gemeinde Großhabersdorf - Gemeinde Großhabersdorf

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Großhabersdorf - Gemeinde Großhabersdorf
Mitteilungsblatt der
                                                Gemeinde
                                            Großhabersdorf
 Ausgabe Nr. 07/2021                                   02. Juli 2021                                         43. Jahrgang

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
                                                 wie angekündigt konnten wir das Großhabersdorfer
                                                 Naturbad an Fronleichnam wieder öffnen. Die Freude war
                                                 groß und gleich in der ersten Schicht konnten wir bei
                                                 bestem Badewetter über 70 Gäste in unserem Freibad
                                                 begrüßen.
                                     Freilich wissen wir, dass trotz
                                     aller Anstrengungen nicht alles
                                     hundert Prozent rund gelaufen ist.
                                     Innerhalb kürzester Zeit mussten
                                     wir unser fertiges Konzept
grundlegend ändern, um die Vorgaben aus München entsprechend
umsetzen zu können. Einige unserer Badehungrigen hatten beispielsweise
mit dem notwendigen Reservierungssystem zu kämpfen. Vereinzelt
mussten auch längere Wartezeiten beim Einlass in Kauf genommen
werden. Unterm Strich überwiegt bei den allermeisten Badegästen aber
die Freude darüber, dass unser Bad, wenn auch mit kleineren
Einschränkungen, überhaupt wieder geöffnet hat.
Wie versprochen passen wir unser Konzept immer wieder dem aktuellen Corona-Geschehen und
den damit verbundenen Vorgaben der Landesregierung in Absprache mit dem Landratsamt an:
Erleichterungen beim Naturbadbesuch
Bis auf weiteres ist es nicht mehr notwendig, sich vor einem Besuch in unserem Naturbad Zeiten zu
reservieren. Auch entfällt das bisherige Schichtsystem. Die Maximalbelegung des Bades haben wir
auf 400 Gäste deutlich erhöht. Um von zuhause aus abschätzen zu können, wie stark unser Bad
belegt ist, werden unsere Mitarbeitenden weiterhin die Ampel auf unserer Homepage pflegen. Nach
den Vorgaben des Ministeriums müssen wir derzeit auch keine Kontaktdaten mehr zur
Nachverfolgung erfassen. Obwohl die bekannten Abstandsregelungen weiter Bestand haben, haben
wir vor kurzem die Verkehrswege dahingehend verändert, dass je nach Badebetrieb auch die
Wasserrutsche benutzt werden kann. Zwei weitere Umkleiden können zur Verfügung gestellt
werden. Eventuell wird es uns auch möglich sein, die Öffnungszeiten zu erweitern, was aber beim
Schreiben dieser Zeilen noch nicht feststand. An den bisherigen Eintrittspreisen halten wir aus
technischen Gründen fest. Es wird also auch weiterhin nur Einzeltickets geben, wofür wir um
Verständnis bitten. Sämtliche Änderungen gelten ab den 01. Juli.
Auch wenn nicht alle großen und kleinen Wünsche unserer Badegäste umsetzbar waren, darf ich
alles in einem festhalten: Auch im Großhabersdorfer Naturbad sind die Schritte hin zur
„Normalität“ erkennbar!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe unbeschwerte Stunden im Großhabersdorfer
Naturbad. Allen Urlaubern, Schülerinnen und Schülern erholsame Ferien und eine gute Zeit!
Ihr Thomas Zehmeister
Erster Bürgermeister
___________________________________________________________________________________________________________
 Herausgeber: Gemeinde Großhabersdorf, Nürnberger Str. 12, 90613 Großhabersdorf, Tel.: 09105/99839-0, Fax: 09105/99839-40
 Homepage: www.grosshabersdorf.de, E-Mail für Inserate: tretter@grosshabersdorf.de
 Satz + Druck: L/M/B Druck GmbH Louko, Nordostpark 52, 90411 Nürnberg, Telefon +49 (0) 911 / 9 55 56-0
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Früher war alles besser! Wirklich?

Mag sein, dass viele das so empfinden. Es gibt jedoch Themen, die vor 25 Jahren nicht viel anders
schienen als heute. Vielleicht muss man auch ein wenig länger zurückblicken, um in der „guten alten
Zeit“ zu landen. Gerne drucke ich Ihnen hier einen Text ab, der 1996 vom damaligen ersten
Bürgermeister Georg Lang im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde. Ich überlasse es Ihrem
Urteil, ob sich seit damals bei der beschriebenen Thematik etwas grundlegend geändert hat:
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Allianztour mit dem E-Bike

Die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg stellt Radwanderweg auf den Prüfstand

Bei sommerlichem Radfahrwetter erkundete ein Team aus Bürgermeistern, Mitgliedern der Bauämter und
Fahrradbeauftragen die zweite Etappe des Allianzrundweges. Auch die Radbeauftragte des Landkreises
Fürth war mit von der Partie. Der Rad- und Fernwanderweg erstreckt sich auf einer Länge von ca. 50 km
über die Gemeinden Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf
im südlichen Landkreises Fürth. Bereits seit 15 Jahren führt der Rundweg Wanderer und Radfahrer durch
die Region.

Der Rundweg verbindet die Städte und Gemeinden sowie viele „Sterne der Allianz“, sprich kulturelle
Highlights und schöne Naturschauplätze. Die Tour und seine Beschilderung sind dabei etwas in die Jahre
gekommen. Ziel der Befahrung ist es, die Wegeführung auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren,
um den Besuchern möglichst viele Sehenswürdigkeiten zeigen zu können. Die Befahrung wurde in zwei
Tagesetappen absolviert. Die zweite Etappe, die über 25 km von Oberasbach über Zirndorf, Cadolzburg
und Ammerndorf nach Großhabersdorf führt, bereiste das Team der Kommunalen Allianz am 8. Juni mit
den kommunalen E-Pedelecs. Die Tour startete am Rathausplatz in Oberasbach.

Für ein umfassendes Bild stand bereits im Herbst die erste Etappe von Großhabersdorf über Roßtal und
Stein nach Oberasbach auf dem Plan.

Um den Allianzrundweg wieder interessanter zu gestalten, sollen neben neuen Trassen und Wegweisern
außerdem Sitzmöglichkeiten, Einkehrmöglichkeiten, Infotafeln, Sehenswürdigkeiten und Etappenziele in
der Wegbeschreibung ergänzt werden. Auch die Einwohner der sieben Gemeinden sind aufgerufen, Ihre
Vorschläge einzureichen. Auf der Homepage der Kommunalen Allianz können Bürgerinnen und Bürger
mit geringem Aufwand ihre Eindrücke von der Tour schildern und Verbesserungen vorschlagen.

Feedbackmöglichkeit zum Allianzrundweg: www.biberttal-dillenberg.de/allianzrundweg

Hier geht es zur Tour: www.erlebnis-landkreis-fuerth.de/Aktiv/Wandern/Fernwanderwege

Ihr Thomas Zehmeister
Erster Bürgermeister
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Kurzprotokoll über die Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021
Neue Kindertagesstätte „Weinbergstraße“ – Festlegung der Baustandards

Vom Architekturbüro Wiesneth und Herrn Schwarz vom beauftragten Fachbüro für Bauphysik wird
erläutert, welche Aufwendungen erforderlich sind, damit die Kindertagesstätte auf dem Niveau
„Passivhaus“ errichtet werden kann und welche Energiestandards bei der bisherigen Planung
berücksichtigt wurden. Da bei einem Passivhaus keine Heizung mit fossilen Brennstoffen verbaut werden
kann und die Installation von einer Luft-Wärmepumpe bzw. einer Solewärmepumpe problematisch ist,
soll untersucht werden, ob für Schule, Schulturnhalle und neuer Kita eine Pelletheizung realisiert werden
kann.
Zur Vorbereitung der Ausschreibung legt der Gemeinderat fest, dass für die Dämmung unter der
Bodenplatte und an der Kelleraußenwand eine Dämmung aus Glasschotter verwendet werden soll, die
den Anforderungen eines Passivhauses entspricht.
Weiterhin wird festgelegt, dass mit der Fa. BayernFM, einem Tochterunternehmen der Landesbank, ein
Vertrag abgeschlossen wird, damit ein unabhängiges Controlling der Baumaßnahme erfolgt.

Kauf eines weiteren Obdachlosencontainers

Da ein weiterer Bedarf besteht, wird ein weiterer Obdachlosencontainer von der Fa. Gebrüder Mayer,
Fürth, zu einem Kaufpreis von 12.225,00 € zuzügl. MwSt. erworben.

Gelber Löwe / Angebot zur vorläufigen Gebäudeversicherung

Die vorläufige Gebäudeversicherung ist entsprechend dem Angebot der Bayer. Versicherungskammer
vom 12.05.2021 abzuschließen. Der vorläufige Versicherungsbeitrag beträgt 4.393,30 € pro Jahr,

Schule – Herstellung eines weiteren Glasfaseranschlusses

Der Gemeinderat wird informiert, dass das Schulgebäude bisher mit zwei Anschlüssen an das
Fernmeldenetz angeschlossen war. Nach dem Wechsel auf einen Glasfaseranschluss ist die Telefonie des
Rektorats gestört. Es wird festgestellt, dass vorab versucht werden soll, dass die Hardwarekonfiguration
entsprechend dem Vorschlag eines Gemeinderatsmitglieds probeweise geändert werden soll. Soweit
dieser Versuch nicht erfolgreich ist, ist ein weiterer Glasfaseranschluss in der Schule von der deutschen
Glasfaser abzuschließen.

Kindertagesstätte Maravilla - Übernahme Kosten für Sicherungsmaßnahmen

Dem Gemeinderat wird das Schreiben der evang. Kirche zur Übernahme der Kosten für die
Sicherungsmaßnahmen zur Kenntnis gegeben Von der Gemeinde wird der Einbau der Sicherungswand
(Kosten 447,44 €) vollständig und der Einbau des Fingerschutzes (Gesamtkosten 1683,85) zur Hälfte
getragen

Zwischenlösung Kinderbetreuung Schule (Umbau Hausmeisterwohnung)
Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten- Auftragsvergabe

                                                                                  Fortsetzung auf Seite 9
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Fortsetzung von Seite 7

Aufgrund des Submissionsergebnisses wird der Auftrag für die Innenputz-, Trockenbau- und
Malerarbeiten bezüglich der „Interimslösung 3“ an die Fa. Leutner & Krebs, Nürnberg, zu einer
Auftragssumme von 23.282,05 € inkl. MwSt. erteilt.
Weiterhin wird die Liste der Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes für das Gewerk „Schreinerarbeiten
/ Inneneinrichtung“ aufgefordert werden, gebilligt.

Kanalisation – Pumpwerk Oberreichenbach / Angebot zum Austausch der Pumpen

Der Auftrag zum Austausch der Pumpen wird an die Fa. Pumpen Schott, Nürnberg, aufgrund des
Angebotes vom 07.05.2021 erteilt. Die Auftragssumme beträgt 22.011,43 € inkl. MwSt.

Städtebauförderung – Verlängerung der Gültigkeit der Sanierungssatzung

Der Gemeinderat stellt fest, dass die in der Sanierungssatzung vorgesehenen Maßnahmen noch nicht
vollständig umgesetzt sind und die Sanierungsziele weiterhin verfolgt werden. Die Gültigkeit der
Sanierungssatzung wird daher in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 142 Abs. 3 Satz 3
BauGB, bis zum 31.12.2036 verlängert.

Parkplatz an der Nürnberger Straße

Die Liste der Firmen, die zur Abgabe eines Angebotes für die Errichtung des Parkplatzes gebeten
werden, wird gebilligt.

Breitbandversorgung – Interesse zum Einstieg in das bayer. Mobilfunkförderprogramm

Von seiten der Gemeinde Großhabersdorf besteht Interesse am Einstieg in das Bayer.
Mobilfunkförderverfahren. Dies begründet sich, da im GSM-Netz der bestehenden Betreiber
insbesondere den Außenorten Versorgungslücken festgestellt wurden.

Ortsabrundungssatzung „Schleifweg“ - Antrag auf Aufnahme des Grundstücks Fl.Nr.
368/Teilfläche, Gem. Fernabrünst

Dem Antrag auf Ausweitung des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung „Schleifweg“ um eine
Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 368, Gemarkung Fernabrünst, kann nicht zugestimmt werden, da mit
der Erweiterung die städtebaulichen Grenzen einer Ortsabrundungssatzung überschritten werden.

Straßenunterhalt – Sanierung Bachmauer Bachstraße – Ergebnis der Bodengrunduntersuchung

Das Gutachten wird zur Kenntnis genommen. Das Ing-Büro Team Schwarzott, Cadolzburg, wird
beauftragt, die Sanierung der Bachmauer mit dem Einbringen der Spundwände weiter voranzubringen-

                                                                             Fortsetzung auf Seite 11
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Fortsetzung von Seite 9

Haushalt 2021 / Information Genehmigung

Mit Schreiben vom 18. Mai 2021 hat uns das Landratsamt Fürth mitgeteilt, dass bei der Überprüfung der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 keine Beanstandungen festgestellt
wurden. Das Landratsamt hat aber darauf hingewiesen, dass „nach den Darlegungen im Finanzplan sind
in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen geplant, die eine erhöhte Kreditaufnahme erforderlich
machen. Die beabsichtigten Investitionen sind im Hinblick auf die geplante Verschuldung der Gemeinde
Großhabersdorf genauestens zu überdenken. Eine Genehmigung der Kreditaufnahmen in geplanten
Umfang kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die finanzielle Entwicklung ist zu beachten.“

          Gelber Löwe schleicht weiter gemächlich der Fertigstellung entgegen
Der Eröffnungstermin des Gelben Löwen musste aus verschiedenen Gründen mehrfach verschoben
werden. Nach der ursprünglichen Planung hoffte man, die Sanierung bereits 2019 abschließen zu können.
Weitere Termine, wie beispielsweise Ostern 2021 konnten nicht gehalten werden.

Die sehr angespannte Lage der Baukonjunktur kommt uns leider alles andere als entgegen. Zwar konnten
jetzt endlich die Innentüren geliefert und eingebaut werden, allerdings erwarten wir nun sehnsüchtig die
überfällige Lieferung der Brandmeldeanlage, ohne die der Löwe nicht in Betrieb gehen kann. Auch
kommen die Garten- und Landschaftsbaufirmen kaum mehr den Aufträgen hinterher, was unsere Geduld
mehr als fordert. Unsere Möglichkeiten, Druck aufzubauen, halten sich bedauerlicher Weise sehr in
Grenzen. In diesen Zeiten muss man offenbar froh sein, wenn Firmen sich überhaupt an öffentlichen
Ausschreibungen beteiligen und Aufträge vertragsgemäß ausführen.

Wir sind auch wirklich dankbar, dass die Zusammenarbeit mit unseren Planern und den ausführenden
Firmen wirklich Hand in Hand läuft und den Umständen entsprechend hervorragende Arbeit aller
Beteiligten geleistet wird.

Trotzdem steht unser noch im April mit Luft kalkulierter Eröffnungstermin 1. August wieder auf
wackligen Füßen. Dessen ungeachtet freue ich mich auf die Eröffnung und hoffe mit allen
Entscheidungsträgerinnen und -trägern, dass ein florierender Gelber Löwe zu einer Aufwertung unseres
Großhabersdorfer Dorfkerns beitragen kann und auch auf andere Geschäfte und Dienstleistende
befruchtend wirkt.

Ihr Thomas Zehmeister
Erster Bürgermeister

                  Grundsteuerzahlung und Gewerbesteuervorauszahlung

Steuerpflichtige, die ihre Steuern nicht im Abbuchungsverfahren einziehen lassen, werden aufgefordert,
ihre Zahlungen bis
                                          15. August 2021
an die Gemeindekasse zu leisten.

Diese Abgaben müssen am 15. August 2021 auf den gemeindlichen Konten gebucht sein, um anfallende
Mahngebühren zu vermeiden. Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste
Werktag der Fälligkeitstag.
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Ortsabrundungssatzung „Badstraße“ -Frühzeitige Bürgerbeteiligung

                                                                                                                                                                                                                                                              Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom
                                                                                         126                                                                                                              127/8

                                                                                                                                                                                                                                          127/6
                                                                                                                                                                                                                                                              25.03.2021 beschlossen, dass für die Grundstücke
                                                                                                                                                                                                                                                              Fl.Nrn 166 und 166/2., jeweils Gemarkung
                                                                                                                                                                                                         126/2
                                                                                                                                                                                                                                                              Großhabersdorf, eine Ortsabrundungssatzung
                                                                                                                                                                                                                    Neu
                                                                                                                                                                                                                       b      ach
                                                                                                                                                                                                                                                     126/4
                                                                                                                                                                                                                                                              aufgestellt wird. Die Ortsabrundungssatzung
                                                                                                                                                                171
                                                                                                                                                                                                                        172/1
                                                                                                                                                                                                                                                      174/5   erhält die Bezeichnung „Ortsabrundungssatzung
                                                                                                                                                                                                                                                              Badstraße“.
                                                                                                                                                                                                                        172
                                                                                                                                                                              630/5               171/1

                                                                                                                                             170/1
                                                                                                        170
                                                                                                                                                                         170/2
                                   166/2

                                           166
                                                    F S
                                                    I
                                                      II             11
                                                                      S
                                                                      II                                                           10
                                                                                                                                                                                                         173/1
                                                                                                                                                                                                                                                              Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung
                                                                                                                                                                                                                                                              beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
                                                                P                        9
                                                                II
                                                                                                                    16                                          8                          173
                                                                                                                         8/3
                                                                                                                      7                                                                                  173/2
                                                                                                                                                     174

                                                 166/1                      168                   F
                                                                                                   I
                                                                                                                                                        /2
                                                                                                                                                            5
                                                                                                                                                                                  HsN
                                                                                                                                                                                          r. 6
                                                                                                                                                                                                          4
                                                                                                                                                                                                              P
                                                                                                                                                                                                              II

                                                                                                                                                                                                                                          174/3
                                                                                                                                                                                                                                                              Ortsabrundungssatzung zum Zwecke der

                                                                                                                                                                                                                             /3
                                                                                                                                                                                                                          173
                                                                                                                                                                                                                                                              frühzeitigen Bürgerbeteiligung auszulegen
                                                                                                       168/2                                                                                       Ba
                                                                                                                                                                                                     ds
    182/2
                                                                                             S
                                                                                                                          168/4
                                                                                                                                                                                      3                tra
                       F                                                                     II         F
                                                                                                       II      S                                                                                                  ße               Hs                174/4
                       I                                                                                                                         177/1                                                                               N r.
                                                                 S                                            III                                                                                                                           2a
                                                                 I                                          12
               182/1                                                                         16                                                                                                                                                  Hs
                                                                                                                                                                                                                                                   N r.
                                                                                    11         7/6                   10                                                                                            1
                                                                                                                                                                                                                                                          2
                                       F                                      S

                                                                                                                                                                                                                                                              Aus den aufliegenden Unterlagen sind die
                                       I                    S
                                                                              III            9
                                                                                                                                                 167/10                    177
                                                            I

                           180/5                                      167                                                                                                                               176/2
                                                                                                                                                                                                                                    1a

                                                                                                                                                                                                                                                              allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
                                                                                                                                                        8           S       F
                                                                                                                                            Un                      IV      III
                                                                                    167/1                                                     ter               6                     167/9                             176
                                                                                                                               7
                                                                                                                                                    eG                                                                        /3
                                                                                                                                                                                                                                          176
4                                                                                                                                            5        un                                         167/8             176/4
                                                           179                                                                                          de                        S

                                                                                                                                                                                                                                                              ersichtlich.
                                                                                                                                       S
                                                                                                                                       III          S      k         ar           I                                                17
                                                                                                       167/2                                        I                  st                                                               6 /1
       oF
                                                                                                                                       F
                                                                                                                                       II
                                                                                                                                                            S
                                                                                                                                                            I
                                                                                                                                                                         r.
       2                                                                   179/1                                                   F
                                                                                                                                                                                                                       167/7
                                                                                                                                   I
                                                                                                                                                                                                    4
                                                     12
                                                                                         179/2                                                                                                                     oF
                                                                                                                               167/3
                                                                                                                                                                                  3
       180                                                       10                                                                                                                                           2                167/11
          /3

                                                                                                                                                                                                                                                              Der Entwurf der Satzung und die betreffende
       Begründung liegen in der Zeit vom

                                                                                                                               02. Juli bis 06. August 2021
       öffentlich aus.
       Der Entwurf der Satzung und die Begründung können während dieser Zeit im Rathaus der Gemeinde
       Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, Zimmer 14, 90613 Großhabersdorf, im Rahmen der allgemeinen
       Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Seite
       der Gemeinde Großhabersdorf www.grosshabersdorf.de eingesehen werden. Weiterhin stehen in dieser
       Zeit die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes betrauten Mitarbeiter zur Erläuterung der Ziele und
       Zwecke der Planung zur Verfügung.

       Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder zur
       Niederschrift vorgebracht werden.

       Thomas Zehmeister
       1. Bürgermeister

                                                                                                                                                                                                 DaNi Cartoons
Ortsabrundungssatzung „Schleifweg“ -Frühzeitige Bürgerbeteiligung

                                                                                                                                                                                                                                                     Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom
                                                                                                                                                                    P    S
                                                                                                                                                                    I    II

                                                                             7
                                                                                                                                                                              P
                                                                                                                                                                              I

                                                 38

                                                                    232/5
238

                                                                                                           8

                                                                                                                           225/6
                                                                                                                                        227/1

                                                                                                                                                                                                                                                     25.03.2021 beschlossen, dass für die
                                      237/8

                                                                                                                                                          7
                                                                                 9
                                                                                                                                                     F
                                                                                                                                                               S
                                                                                                                                                      I
                                                                                                                                                               II                                                            228
                          237                                                231/2                   226
                                                                                                                                                           227

                                                                                                                                                                                                                                                     Grundstücke Fl.Nrn 239/1, 239/5, 372/1, 372

                                                       40
                                              237/9                                  S
                                                                                     I

                                                                             23
                                                                                                                                                                                                                                                     Teilfläche und 369., jeweils Gemarkung

                                                                                7
                                                                               /11
                                                                                                                                                                                                                  F

                                                                                                      10
                                                                                                                                                                                                                  I          S

                                                                                                                                          9
                                                                                                                                                                                                                                         S
                                                                                                                                                                                                                             III

                                                                                                               2
                                                                                                                         225/3                                                                                                           III

                                                                    42
                                                                                                                                                                    225/10

                                                                                                           225/
                                                                                                                                                                                                                         18
                                                                                                                                                                                                            225/11                      20
                                                                                                                                                                                                          225/2

                                                                                                                                                                                                                                                     Fernabrünst, eine Ortsabrundungssatzung
                                                                                             225/1                                                                                                              1
                                                               237/10                                                                                                                                                                   225/12

                                                                                                                          11
                                                                                                               225/4                                                                                     16
                                                              240

                                                                                                                                                                                                                                                     aufgestellt wird. Die Ortsabrundungssatzung

                                                                                                                                                                                       2
                                                                                                                                                                         5

                                                                                                                                                                                  225/2
                                                                                                                                                                                                  225/14                           14
                                                                                                                                                               225/9
                                                                                                                                                                                                                        225/13
                  239/2

                                                                                                                    13
                                                                                                                                                                                                                                                     erhält die Bezeichnung „Ortsabrundungssat-
                                                                    239/5                                                                                                                           10

                                                                                     372/1                                               225/8
                                 44

                                                                                                                                                                    3
                                                                                                                   225/5                                                                   225/15                       12

                                                                                                                                                                                                                                                     zung Schleifweg“. Der Bereich der Satzung
                                                      239/1                                                                        F
                                                                                                                                    I

                                                                                                                                                S                                                             225/16
                                                               2

                                                                                                                                                II        S

                                                                                                                                                                                                                                                     liegt im Ortsteil Fernabrünst.
                                                                                                                                                          II

                                                                                                                                                               1
                                                                                                                                                                                           8

                                                                                                                                         225/7
                                                                                                                                                                                  225/18                      6

                                                                                                                                                                                                    225/17
                                                                                                                                                                                                                                             242/6
                                                                                                                                                                                   2
      239/6
              239/3                      239/4                         370                   369

                                                                                                                                                                        225/19
                                                                                                                                                                                                                                                     Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung
                                                                370/1                                                                                                                          225/20
                                                                                                                                                                                                                         242/7                       beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
                                                                                                                                                                                                                                                     Ortsabrundungssatzung zum Zwecke der
                                                                                                                                                                                                                      242/8
                                                                                                                                                                                                                                                     frühzeitigen Bürgerbeteiligung auszulegen
       Aus den aufliegenden Unterlagen sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ersichtlich.
       Der Entwurf der Satzung und die betreffende Begründung liegen in der Zeit vom

                                                                                                     02. Juli bis 06. August 2021
       öffentlich aus.
       Der Entwurf der Satzung und die Begründung können während dieser Zeit im Rathaus der Gemeinde
       Großhabersdorf, Nürnberger Straße 12, Zimmer 14, 90613 Großhabersdorf, im Rahmen der allgemeinen
       Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Seite
       der Gemeinde Großhabersdorf www.grosshabersdorf.de eingesehen werden. Weiterhin stehen in dieser
       Zeit die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes betrauten Mitarbeiter zur Erläuterung der Ziele und
       Zwecke der Planung zur Verfügung.

       Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder zur
       Niederschrift vorgebracht werden.

       Thomas Zehmeister
       1. Bürgermeister

                                Unwetter zwischen Oberreichenbach und Unterschlauersbach
                                                                                                                                                                                                                  Gleich zweimal gingen Anfang Juni Unwetter
                                                                                                                                                                                                                  zwischen Oberreichenbach und Unterschlauersbach
                                                                                                                                                                                                                  nieder. Heftige Regenfälle verwandelten die
                                                                                                                                                                                                                  Kreisstraße innerhalb kürzester Zeit in einen Bach.
                                                                                                                                                                                                                  Einige Anwesen in Unterschlauersbach wurden
                                                                                                                                                                                                                  heftig überschwemmt.

                                                                                                                                                                                                                  Dank     des    beherzten     Eingreifens   einiger
                                                                                                                                                                                                                  Unterschlauersbacher       konnte      Schlimmeres
                                                                                                                                                                                                                  verhindert werden. Beim zweiten Mal mussten sogar
                                                                                                                                                                                                                  die Feuerwehren mitausrücken, um einen
                                                                                                                                                                                                                  vollgelaufenen Keller auszupumpen.

       Allen helfenden Händen ein herzliches Vergelt´s Gott und für das Zusammenhelfen in der
       Ortsgemeinschaft ein ebenso herzliches Dankeschön!
Die getrennte Abwassergebühr

Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und aus Gründen der Gebührengerechtigkeit wird ab dem
01.01.2022 die bisher einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
gespalten. Dafür hat sich der Gemeinderat mit Beschluss vom 27.08.2020 ausgesprochen. Mit Einführung
der getrennten Veranlagung wird keine neue Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr
lediglich verursachergerechter aufgeteilt. Ob damit für den einzelnen eine Gebührenerhöhung oder -
minderung eintritt, hängt weitestgehend von der Größe der abflusswirksamen befestigten Flächen ab.

Bisherige Abwassergebühr
Bisher wird die Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Dies bedeutet, dass alle Kosten
für die Ableitung und die Reinigung des Schmutzwassers (von Haushalt, Toiletten usw.) und des
Niederschlagswassers (von Dachflächen, Einfahrten usw.) zusammen auf der Grundlage des verbrauchten
Trinkwassers in Rechnung gestellt werden. Hier lag die vereinfachte Annahme Frischwassermenge
(Trinkwassermenge) = Schmutzwassermenge zugrunde.

Zukünftige getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Die zukünftige Abwassergebühr soll nach dem folgenden Maßstab berechnet werden:
   • Die Schmutzwassergebühr wird auch zukünftig nach der verbrauchten Trinkwassermenge
       berechnet.
   • Bei der Niederschlagswassergebühr werden dagegen die bebauten und befestigten Flächen der
       Grundstücke, von denen das Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die gemeindliche
       Entwässerungseinrichtung gelangt, herangezogen.

In den kommenden Wochen erhalten Sie eine Broschüre mit ausführlichen Informationen und
Erklärungen hierzu.

Thomas Zehmeister
1. Bürgermeister

                     Einladung Lehrgang Obstbaum-Sommerschnitt
                                                         Sie alle sind herzlich zu einem Lehrgang
                                                         „Obstbaum-Sommerschnitt“ eingeladen. Der
                                                         ausgebildete Baumwart Günter Bingold wird
                                                         uns     anleiten,     wie    dieser  wichtige
                                                         Pflegeschnitt fachmännisch durchzuführen
                                                         ist. Der Kurs ist für Sie kostenlos!

                                                       Wir treffen uns am Samstag, 31.07., 9:00
                                                       Uhr am Hochzeitshain an der ehemaligen
                                                       Quellfassung nahe der Frankenstraße.
                                                       Natürlich sind die Brautpaare, die diese
                                                       Bäume      gepflanzt   haben,    besonders
willkommen. Wer hat, bitte Bügelsäge und Bypassastschere mitbringen. Wir freuen uns auf Ihre
Anmeldungen bei der Gemeinde bis zum 28. Juli. Für eventuelle Fragen stehen Günter Bingold und ich
Ihnen gerne auch vorab zur Verfügung.

Ihr Thomas Zehmeister
Erster Bürgermeister
Umweltclownin bringt Kitas unter Strom
Umweltclowns arbeiten nicht im Zirkus, sondern dürfen zu den Kindern in die Kitas gehen. So auch Ines
Hansen, die Umweltclownin, welche im Jahr 2021 Kindergärten in der Region, auf Einladung der N-
ERGIE Schulinformation besucht.

Als Thema wurde das Thema „Strom ist Bewegung“ behandelt. Das erlebten die Vorschulkinder Tulipan
und die Erstklässler im Hort ganz anschaulich durch ihren Körpereinsatz.

Gemeinsam mit der Umweltclownin Ines Hansen erspielten die Kinder die Frage, woher der Strom
kommt und mit Hilfe eines Riesenmemorys konnten sie bekannte und unbekannte Elektrogeräte
entdecken.

Nachdem diese Fragen geklärt waren, berichtete die Umweltclownin, welche Energie am Morgen bei ihr
zu Hause bis zum Verlassen der Wohnung zum Einsatz kommt.

Da steht schon mal der Kühlschrank eine halbe Stunde offen oder in der ganzen Wohnung ist das Licht
an. Die Kinder setzten mit Hilfe eines Schwungtuches die dabei verwendete Energie in Bewegung um.
Wenn das Tuch besonders stark schwang, wussten sie, dass hier Energie eingespart werden kann. So
lernten die Kinder schnell, was „viel Verbrauch“ bzw. „wenig Verbrauch“ bedeutet.

So wurde Energiesparen zum Kinderspiel und die Kinder lernten schnell und mit Freude, wie sie im
Kindergarten und zuhause Strom sparen können.

                                       Redaktionsschluss
             Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am Freitag, 06.08.2021
                           Anzeigenschluss ist hierfür Freitag, 23.07.2021.
Öffentliche Gemeinderatssitzung
                                     am Donnerstag, 01. Juli 2021
                                   und am Donnerstag, 29. Juli 2021
                                     um 19:30 Uhr in der Turnhalle

                                       Seniorenbeirat
                                         Ihre Ansprechpartner:

       Oskar Häring                     Hans Scheuerlein             Walter Schneider
       Geißberg 2                       Geißberg 17                  Gruberstr. 1
       Tel.: 09105 / 786                Tel.: 09105 / 709            Tel.: 09105 / 377

       Georg Götz                       Monika Falk                  Hans Himmelhuber
       Blumenstr. 18                    Fronbergweg 33               Sonnenblick 21
       Tel.: 09105 / 15 94              Tel.: 09105 / 99 84 90       Tel.: 09105 / 91 36

                                 Seniorensprechstunde
                                  am 01. Juli 2021 und am 29. Juli 2021
                                   findet von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
                           im Rathaus Großhabersdorf, 1. Stock, Zimmer-Nr.: 11,
                                      die Seniorensprechstunde statt.

Wenn Sie sich Rat und Informationen holen möchten rufen Sie bitte zur Terminvereinbarung möglichst
frühzeitig Frau Schwarz unter Tel. 09105 / 99839-17 an. Natürlich muss das jeweils geltende
Hygienekonzept weiter eingehalten werden. Selbstverständlich besteht für Sie jederzeit auch die direkte
telefonische Gesprächsmöglichkeit mit dem Seniorenbeirat.

Ihr Seniorenbeirat

                   US-Streitkräfte üben im Bereich von Großhabersdorf

Die US-Streitkräfte Deutschland haben mitgeteilt, dass in der Zeit vom 01.07.-30.07.2021 erneut
Übungen (auch Nachtübungen) mit Außenlandungen durchgeführt werden. Als betroffener Bereich wird
die Gemeinde Großhabersdorf genannt.

An dieser Übung werden Soldaten mit Radfahrzeugen und Hubschraubern teilnehmen.

Bei Beschwerden können die betroffenen Bürger auf die Ansprechpartner bei den US-Streitkräften, Herrn
Torsten Lübke unter der Rufnummer 09641-705870780 oder Frau Helga Moser unter der Rufnummer
0152-09114369 verwiesen werden.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.

Thomas Zehmeister
1. Bürgermeister
Wöchentliche Termine in der Gemeinde Großhabersdorf
   Tag           Veranstalter          Veranstaltung                Treffpunkt            Uhrzeit
                                      Kinderchorprobe der
                      Evang.
 montags                               Großhabersdorfer        Evang. Gemeindezentrum     15:30 Uhr
                 Kirchengemeinde
                                            Spatzen
                                        Offener Treff im                                 14:00 – 16:30
                 Jugendpflege Süd                                    Rangauhaus
                                         Jugendraum                                          Uhr
                      Evang.
                                       Geselliges Tanzen       Evang. Gemeindezentrum     15:00 Uhr
                 Kirchengemeinde
                                                                                           (Alle 2
                      FFW                                        Mehrzweckgebäude/
                                         Jugendübung                                      Wochen)
                  Großhaberdorf                                      FFW-Haus
                                                                                          19:00 Uhr
 dienstags
                Evang. Kirchenchor         Chorprobe           Evang. Gemeindezentrum     19:30 Uhr
                                                                   Musikraum der
                    Musikzug                 Probe                                        19:30 Uhr
                                                                    Grundschule
                                        Gruppenstunde
                 Jugendrotkreuz                                  Mehrzweckgebäude         16:30 Uhr
                                     (Kinder von 4-7 Jahre)
                   Velo-Gruppe           Genussradler                 Rathaus             18:00 Uhr

 mittwochs         Velo-Gruppe          Rennradfahren                 Rathaus             18:30 Uhr
                                        Offener Treff im                                 14:00 – 20:00
                 Jugendpflege Süd                                    Rangauhaus
                                         Jugendraum                                          Uhr
donnerstags
                   Velo-Gruppe          Trekkingfahren                Rathaus             18:30 Uhr
                                        Gruppenstunden
                 Jugendrotkreuz      (Kinder von 7-11 Jahre,     Mehrzweckgebäude         17:00 Uhr
                                     Kinder von 8-13 Jahre)

donnerstags           CVJM            Jugendkreis (B@con)            CVJM-Heim            19:00 Uhr
  freitags
                Männergesangverei                                Mehrzweckgebäude
                                          Singstunde                                      20:00 Uhr
                n Eintracht - MGV                                FFW Schulungsraum
                      CVJM              Bubenjungschar               CVJM-Heim            15:00 Uhr
                                                                                         19:00-20:00
  freitags        Wasserwacht               Training           Naturbad Großhabersdorf
                                                                                             Uhr
                      CVJM            Mädchenjungschar               CVJM-Heim            16:30 Uhr
                  Posaunenchor
  freitags                            wöchentliche Probe             CVJM-Heim            20:00 Uhr
                 Vincenzenbronn
 samstags
                                                                                          16:30 Uhr;
                                                                   Am Wolfgraben/
                    Lauftreff         Laufen und Walking                                  Nov- März:
                                                                    Wanderweg
                                                                                          16:00 Uhr

  sonntags         Velo-Gruppe           Mountainbike                 Rathaus             09:30 Uhr

Treffen nach                            Gruppenstunde                                    Tel. 09105 /
                 Jugendrotkreuz                                  Mehrzweckgebäude
Vereinbarung                             (Kinder ab 12)                                      1319

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Veranstaltungen vom 01. Juli bis 08. August 2021
01.07.2021   Gemeinde Großhabersdorf    Gemeinderatssitzung            Turnhalle             19:30
03.07.2021   Skiclub                    Sportklettern                  Schulgelände          14:00
03.07.2021   FFW Fernabrünst            Grillabend                     Scheune Fernabrünst   18:30
10.07.2021   Skiclub                    Sportklettern                  Schulgelände          14:00
11.07.2021   Skiclub                    Eisstockschießen               Vereinsgelände        14:00
12.07.2021   FFW Oberreichenbach        Frühschoppen, Ausklang mit Schaschlik
17.07.2021   Skiclub                    Sportklettern                  Schulgelände          14:00
17.-
24.07.2021   Velogruppe                 Wochentour                    Rathaus
24.07.2021   Skiclub                    Sportklettern                 Schulgelände           14:00
27.07.2021   Skiclub                    Vereinsfest                   Vereinsgelände         -
29.07.2021   Gemeinde Großhabersdorf    Gemeinderatssitzung           Turnhalle              19:30
31.07.2021   Skiclub                    Sportklettern                 Schulgelände           14:00
07.08.2021   Skiclub                    Sportklettern                 SchG                   14:00
08.08.2021   Skiclub                    Eisstockschießen              SkiVG                  14:00

                                 Lt. Terminangaben Stand 21.06.2021

                Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Vorgaben.

                                           Notarsprechtag

         Bis auf Weiteres finden keine Notarsprechtage im Rathaus Großhabersdorf statt.

                          Für telefonische Beratung wenden Sie sich bitte an

                                   Notar Ralf Rebhan Cadolzburg,
                                         Tel: 09103 / 1 0 2 7

                            Blutspende-Termine in der Umgebung

       Auf einen Blick sind hier
       die aktuellen Termine im KV Fürth:

                       90579 Langenzenn            16:00 Uhr - 20: 00 Uhr
    Do, 29.07.2021
                       Pfaffenleite 12             Stadthalle – Bitte Termin reservieren!

                       90513 Zirndorf              16:30 - 20:00 Uhr
    Mo, 02.08.2021
                       Pfarrhof 3                  Evang. Gemeindezentrum St. Rochus

                       90617 Puschendorf           17:30 Uhr - 20:30 Uhr
    Do, 26.08.2021
                       Waldstr. 30                 Eichwald-Halle
Allgemeine Informationen

                          Wasserversorgung                                                             Gesprächskreis Blaues Kreuz
      Der Zweckverband zur Wasserversorgung                                           Suchtkrank zu sein ist keine Schande, aber nichts
       „Dillenberggruppe“ ist, für N o t f ä l l e                                    dagegen zu tun. Haben Sie Mut und nehmen Sie Hilfe
     außerhalb der Dienstzeiten, erreichbar unter                                     in Anspruch. Treffen im alten Mädchenschulhaus,
                Tel. 09103 / 79 36-0,                                                 Rathausgasse 6, in Roßtal. Weitere Informationen bei
                Fax 09103 / 79 36-10                                                  Erna Scheiderer-Fremuth, Tel.: 0981 / 97 78 19 13.
                                                                                      Nächstes Treffen: Jeden Montag in ungerader
                       Wasserhärte                                                    Kalenderwoche.
          im Versorgungsgebiet Großhabersdorf
        entspricht das Wasser dem Härtebereich                                                             Einwohnerstatistik – Mai
       hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat
           je Liter (entspricht mehr als 14° dH)                                                     Zuzüge: 11                  Wegzüge: 5
                                                                                                     Geburten: 1                 Sterbefälle: 7

                                                                      Kleinanzeigen
                      Prämed. Fußpflege und mehr!                                                    Fa. Heim & Haus direkt ab Werk.
                      Auch mobil! by Adriana Dirigl                                        Markisen - Rollläden - Fenster -Haustüren - Vordächer -
                      Termine unter: 09105/99 32 604                                            Dachfenster + Rollläden - Terrassendächer –
                      oder Handy 0151 / 17 21 46 02                                                   P. Negro Tel.: 09105 / 99 78 80
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                    Tel. 0177 / 75 75 492                                                                     Tel. 0172 / 82 71 904
                                                                                                    +++ Landhotel Gelber Löwe +++
              2 ½-Zi-Whg. 64 m2, ruhige sonnige Lage,                                      Neueröffnung – Wir brauchen Dich! Von großer bis
                  Terrasse, GHD OT € 500,- + NK                                                 kleiner Erfahrung, Hotel-, Service- oder
                  Tel. 0172 / 8048557 ab 19:00 Uhr                                        Reinigungskraft, Putzhilfe, Aushilfe am Wochenende,
                                                                                             450,- €-Kraft… www.landhotel-gelberloewe.de

Kleinanzeigen – Bestellung
- Wir weisen darauf hin, dass Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu erfolgen haben -
Für Ihren Auftrag zur Veröffentlichung einer Kleinanzeige im Mitteilungsblatt verwenden Sie bitte das
nachstehende Formblatt. Die Begleichung der Inseratskosten hat durch Barzahlung im Rathaus zu erfolgen.
Bei Rechnungsstellung wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro je Anzeige fällig.
Text bitte deutlich schreiben - nach jedem Wort bitte ein Feld als Zwischenraum freilassen.

                                                                                                                                                                 8,50 €

                                                                                                                                                                 11,00 €

                                                                                                                                                                 14,00 €

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Name, Anschrift                                                                              Datum                      Unterschrift
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