POSITIONEN DES VERBANDES DER PRIVATEN BAUSPARKASSEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2013 - BROSCHÜRE_POSITIONEN-WAHL2013_LAYOUT 1 15.05.13 16:50

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POSITIONEN DES VERBANDES DER PRIVATEN BAUSPARKASSEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2013 - BROSCHÜRE_POSITIONEN-WAHL2013_LAYOUT 1 15.05.13 16:50
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             Positionen des
             Verbandes der Privaten Bausparkassen
             zur Bundestagswahl 2013
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                    Inhalt

                    1.    Wohneigentumsbildung: Ausdruck gelebter Freiheit und starker Wirtschaftsfaktor . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

                    2.    Private Altersvorsorge im Zeichen der demografischen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

                    3.    Chancen für mehr Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

                    4.    Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

                    5.    Chancen durch Bildungssparen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

                    6.    Krisenfestes Baufinanzierungssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

                    7.    Keine Gefährdung der deutschen Sparer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

                    8.    Für vernünftige europäische Aufsichtsstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

                    9.    Keine dauerhafte Niedrigzinspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

                    10. Warnung vor inflationärer Geldpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
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                    4 | Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013

                    1. Wohneigentumsbildung:
                       Ausdruck gelebter Freiheit und starker Wirtschaftsfaktor

                    • Eigene vier Wände stehen auf der Wunschliste der Menschen immer noch ganz oben. Sie sind Ausdruck
                        gelebter Freiheit und spornen zu Eigeninitiative an. Gleichzeitig entwickeln Menschen, die im Wohneigentum
                        leben, einen ganz besonderen Bezug zu ihrem Haus, ihrer Nachbarschaft, ihrer Stadt. Wohneigentum bietet
                        Heimat. Es verwurzelt und stärkt die soziale Verpflichtung für das Miteinander im Wohnumfeld.

                    • Gleichzeitig stellt die Wohneigentumsbildung einen starken Wirtschaftsfaktor dar. Die hohe Investitions-
                        bereitschaft der Eigentümer schafft und sichert viele Tausend Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft
                        und im regionalen Handwerk. Der Eigenheimbau ist die tragende Säule des Wohnungsneubaus. Sein Anteil
                        liegt bei über zwei Drittel. Das entspricht einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 20 Milliarden Euro.
                        Hinzu kommen jährliche Bestandsinvestitionen von über 70 Milliarden Euro. Das entspricht ebenfalls einem
                        Anteil von zwei Dritteln.

                    • Ein bedeutender Teil dieser Investitionen stammt aus Bausparmitteln. Viele lernen das Sparen mit Bausparen.
                        Die Sparquote der Bausparer liegt um 5 Prozentpunkte höher als die der Nicht-Bausparer. Auch deshalb
                        verfügen Bausparer gerade in den unteren und mittleren Einkommensklassen und Altersgruppen über ein
                        deutlich höheres Vermögen als Nicht-Bausparer.

                    • Der Staat hilft ihnen dabei mit der Wohnungsbauprämie. Sozial treffsicher. Und zweckgebunden. Eine
                        Ausnahme davon gibt es nur für junge Leute unter 25. Sie wurden zu Recht davon ausgenommen, weil man
                        in diesem Alter noch keine verbindlichen Anlageentscheidungen für lange Zeiträume treffen will. Würde
                        man ihnen dies abverlangen, bestünde die Gefahr, dass sie gar nicht sparen und später demzufolge nicht
                        investieren können. Untersuchungen bestätigen, dass diese jungen Leute sich später größtenteils dafür
                        entscheiden, für eigene vier Wände weiter zu sparen. Um bis zu 45 Euro im Jahr als Wohnungsbauprämie
                        zu erhalten, muss eine elf Mal so hohe Eigenleistung erbracht werden. Es werden also enorme Sparprozesse
                        angestoßen.

                    • Über 40 Prozent derjenigen, die in den Jahren 2008 bis 2011 Wohneigentum erworben haben, haben mit
                        einem Bausparvertrag begonnen, auf die eigene Immobilie hin zu sparen. Ein bis zwei Jahre vor dem Erwerb
                        taten dies sogar 57 Prozent der künftigen Eigentümer. Pro Jahr zahlen die deutschen Bausparkassen rund
                        30 Milliarden Euro an Baugeldern aus. Sie bilden damit die zweitstärkste Institutsgruppe in der privaten
                        Wohnungsbaufinanzierung.

                    • Trotz dieses Engagements bleibt jedoch seit Jahren der Neubau insbesondere in den Wachstumsregionen
                        weit hinter dem Bedarf zurück. Vor allem einkommensschwächere Haushalte und Familien mit Kindern tun
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                                                         Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013 | 5

                        sich dort zunehmend schwer, etwas Geeignetes zu finden. Diese Entwicklung gefährdet die soziale Balance.
                        Sie droht aber auch, das lokale Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen, wenn zuzugswillige Fachkräfte
                        keine angemessenen Wohnungen finden.

                        Es fehlen auch viele alters- und behindertengerechte Wohnungen. Dabei ist gerade der Wunsch nach einem
                        selbstbestimmten Leben im Alter groß. Viele wollen auch im dritten Lebensabschnitt in ihrer gewohnten
                        Umgebung leben. Ohne Umbaumaßnahmen geht das häufig nicht. Da ältere Menschen für notwendige
                        Umbaumaßnahmen oft keinen Kredit mehr aufnehmen wollen, ist auch hier Vorsparen unverzichtbar.

                        Die Zahl der Haushalte steigt weiter an – und damit die Nachfrage nach Wohnungen und die Mieten. Der
                        Hinweis auf einen (statistisch) insgesamt ausgeglichenen Wohnungsmarkt führt in die Irre. Denn was hilft
                        das den Menschen, die Wohnungen dort suchen, wo sie fehlen? Ziehen mehr Menschen ins Wohneigentum,
                        steigt das Angebot an frei werdendem Wohnraum zur Miete. Das begrenzt den Spielraum für Mieterhö-
                        hungen. Dabei kann auch der ländliche Raum entlastend wirken, wenn er den Anschluss an die Metropol-
                        regionen nicht verliert. Er muss auch von dieser Seite aus gestärkt werden.

                           Die privaten Bausparkassen wünschen sich ein klares Bekenntnis zur Wohneigentumsbildung. Noch
                              mehr Menschen sollten sich diesen Traum erfüllen können.

                           Wir brauchen ausreichend Neubau insbesondere in Wachstumsregionen. Vor dem Hintergrund der
                              demografischen Entwicklung und der zunehmenden regionalen Differenzierung der Wohnungs-
                              märkte verlangt aber auch der ländliche Raum nach neuen Antworten. Wohneigentum ist dabei
                              ein wichtiger „Haltefaktor“ zum Verbleib qualifizierter Fachkräfte und junger Familien in der Region.

                           Die Bundesländer setzen bei der sozialen Wohnraumförderung richtigerweise auch auf Eigentums-
                              maßnahmen. Diese kommt insbesondere kinderreichen Familien zugute. Ausgleichszahlungen des
                              Bundes für die Übertragung der Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung auf die Bundes-
                              länder im Zuge der Föderalismusreform I sollten auch nach 2014 zweckgebunden gewährt werden.

                           Um Menschen mit geringerem Einkommen die Wohneigentumsbildung zu erleichtern, sollte auch
                              die Stärkung genossenschaftlicher Modelle in Betracht gezogen werden.

                           Der Erwerb von Wohneigentum darf jedoch nicht durch staatliche „Nebenkosten“ über Gebühr
                              verteuert werden, wie das in großen Teilen durch Erhöhungen von Grunderwerbsteuer und Grund-
                              steuer geschieht. Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht. Der Eigenheimerwerber darf nicht
                              zum finanziellen Lückenbüßer für andere nicht gedeckte Bedarfe geraten.
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                    2. Private Altersvorsorge
                       im Zeichen der demografischen Entwicklung

                    • Angesichts der demografischen Entwicklung stößt die gesetzliche Altersvorsorge an ihre Grenzen. Wer
                        seinen Lebensstandard im Alter sichern will, muss privat vorsorgen. Dabei sind eigene vier Wände die einzige
                        Form der Altersvorsorge, die schon in jungen Jahren genutzt werden kann. Ein Rentnerhaushalt, der im
                        Eigentum wohnt, spart nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Vergleich zu Mietern im Schnitt
                        rund 520 Euro im Monat. Diese „steinerne Zuschussrente“ entspricht einem Drittel des durchschnittlichen
                        Nettoeinkommens eines Rentnerhaushalts. Eigene vier Wände sind damit die vierte Säule der privaten
                        Altersvorsorge – neben der gesetzlichen Rente, der Betriebsrente und der privaten Geldrente.

                    • Die Entscheidung, die Eigenheimrente der Geldrente gleichzustellen, hat sich als richtig erwiesen. Der 2008
                        neu eingeführte Förderweg ist mittlerweile voll etabliert. Mehr als eine Million Eigenheimrenten sprechen
                        für eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern. Sie ist im Trend – auch weil im Zuge der Finanzkrise die Sehnsucht
                        nach sicheren Anlage- und Finanzierungsformen zugenommen hat.

                           Die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie von 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro
                               (Verheiratete) zu versteuerndem Jahreseinkommen sind seit über 10 Jahren unverändert. Um zu
                               verhindern, dass immer mehr Menschen aus der Förderung aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung
                               „herauswachsen“, sollten sie entsprechend angehoben werden.

                           Die Akzeptanz der Eigenheimrente kann noch gesteigert werden, wenn sie flexibler und weniger
                               bürokratisch wäre. Die jetzt vorliegenden Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung sind
                               daher zu begrüßen. Zu den vordringlichen Maßnahmen gehören:
                               –   jederzeitige Kapitalentnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum
                               –   jederzeitige „Einmal“-Besteuerung während der Auszahlungsphase
                               –   Einbeziehung eines alters- und behindertengerechten Umbaus im zeitlichen Zusammenhang
                                   mit der Anschaffung/Herstellung und
                               –   Verlängerung der Reinvestitionsfrist bei Aufgabe der Selbstnutzung.

                    3. Chancen für mehr Klimaschutz

                    • Energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudesektor sind ein Schlüssel zur Verwirklichung anspruchsvoller
                        Klimaschutzziele. Die Bereitschaft von Eigentümern, in Energieeinsparung zu investieren, ist groß. Im Schnitt
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                        wenden Hausbesitzer fast 39.000 Euro für die Modernisierung auf; drei Viertel davon für die Energieein-
                        sparung. Nicht nur, um Energiekosten zu sparen, sondern auch, um den Wert ihrer Immobilie zu sichern.
                        Für sich selbst. Für ihre Nachkommen.

                    • Bei der Finanzierung dieser Maßnahmen kommt deshalb dem Bausparen eine entscheidende Rolle zu. Der
                        Bausparvertrag ist längst auch zum Energiesparvertrag geworden, gerade weil die Bausparkassen mit ihrem
                        Verzicht auf sogenannte Kleindarlehenszuschläge für typische Modernisierungsvorhaben hervorragend
                        geeignet sind. Viele Milliarden Euro liegen auf den Bausparkonten für Energiesparinvestitionen bereit.
                        Bausparer modernisieren auch mehr als Nicht-Bausparer; entsprechende Absichten für die nächsten zwei,
                        drei Jahre haben mehr als doppelt so viele.

                    • Zwangssanierungen im Bestand sind abzulehnen. Allein eine Diskussion darüber verunsichert die Menschen.
                        Das schadet den Investitionen, weil viele dann zunächst abwarten, was kommt. Viele Eigentümer wären
                        damit aber auch finanziell überfordert; gerade ältere Menschen mit geringer Rente, die ein Leben lang hart
                        für ihre steinerne Zusatzrente in Form der eigenen vier Wände gespart haben.

                           Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unverzichtbar, wenn die Politik die bisherige Sanierungs-
                              quote sichern oder sogar steigern will. Dazu muss solches Kapital aber zuvor gebildet werden können.
                              Durch Vorsparen. Am besten zweckgerichtetes Vorsparen. Es wird zu Recht vom Staat gefördert.

                           Investitionen außerhalb des „natürlichen Sanierungszyklus“ rechnen sich allerdings oft nur sehr lang-
                              fristig, wenn überhaupt. Eine steuerliche Förderung würde die Amortisationszeit verkürzen helfen.
                              Sie sollte durch einen pauschalen Abzug von der Steuerschuld einkommensunabhängig gestaltet
                              werden. Alternativ ist ein direktes Zuschussmodell denkbar – etwa in Form eines Sanierungsschecks.

                           Bei Überlegungen, im Neubau verschärfte energetische Standards durchzusetzen, muss darauf
                              geachtet werden, dass dies die potenziellen Eigenheimerwerber nicht finanziell überfordert. Wenn
                              sich die Menschen kein neues Haus mehr leisten können, verliert auch der Klimaschutz. Auch von
                              der Kostenseite – zum Beispiel bei den eingesetzten Materialien – könnte durchaus ein erheblicher
                              Beitrag zur Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen geleistet werden. Die öffentliche Baufor-
                              schung ist hier zu intensivieren.

                           Um ambitionierte Klimaschutzziele zu verwirklichen, muss der Sanierungsprozess über die Einzel-
                              gebäude hinaus auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt werden. Ziel muss es sein, im Rahmen
                              der Städtebaupolitik umfassende Maßnahmen im Quartier in die Energieeffizienz der Gebäude und
                              der Infrastruktur anzustoßen.
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                    4. Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand

                    • Das Nettovermögen der privaten Haushalte hat sich in den letzten 20 Jahren von knapp 4,6 auf rund 10
                        Billionen Euro mehr als verdoppelt. Wenngleich dahinter eine sehr ungleiche Verteilung (auch des Zuwachses)
                        steht, darf sich die Politik in ihrem Ziel, Arbeitnehmer an der Vermögensbildung zu beteiligen, ohne sie mit
                        Risiken zu belasten, bestätigt sehen.

                    • Zielgruppen der Vermögensbildungsförderung sind Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen, die
                        normalerweise nicht in der Lage sind, mehrere Vermögen gleichzeitig aufzubauen. Bei Durchschnittsver-
                        dienern steht aber typischerweise zunächst der Wunsch nach eigenen vier Wänden im Vordergrund. Das
                        spricht dafür, die individuelle Wahlfreiheit des Arbeitnehmers in jedem Fall sicherzustellen.

                    • Die Arbeitnehmer-Sparzulage senkt die Einstiegsschwelle für den persönlichen Vermögensaufbau. Sie ist in
                        Kombination mit vermögenswirksamen Leistungen für viele junge Menschen „der“ Einstieg in die Vermö-
                        gensbildung. Im Laufe der Jahre wird dieser Prozess durch eigene Anstrengungen erheblich verstärkt. Um in
                        den Genuss der Arbeitnehmer-Sparzulage von rund 42 Euro bei Anlage auf einen Bausparvertrag zu kommen,
                        muss jährlich mehr als das Zehnfache selbst gespart werden. Auch sie wird sozial treffsicher gewährt.

                           Die Einkommensgrenzen liegen hier bei 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) zu
                               versteuerndem Jahreseinkommen. Auch hier wird empfohlen, sie nach über 10 Jahren an die Infla-
                               tionsentwicklung anzupassen, um zu verhindern, dass immer mehr Arbeitnehmer aus der Förderung
                               herauswachsen.

                    5. Chancen durch Bildungssparen

                    • Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes sind Investitionen in die Köpfe eine hoch rentierliche Anlage.
                        Hohe Kosten entstehen insbesondere im Hochschulbereich. Die staatliche Grundversorgung über BAFöG-
                        Leistungen ist einkommensabhängig. Aber auch wenn sie gewährt werden, decken sie zum Beispiel nicht
                        die Kosten eines Auslandsaufenthalts ab, der im europäischen Kontext für viele Studierende fast schon ein
                        Muss ist.

                    • Die Notwendigkeit zur privaten Bildungsvorsorge nimmt deshalb zu. Dabei gibt es eine hohe Bereitschaft
                        von Eltern, Großeltern und Verwandten, frühzeitig für die Bildung ihrer Kinder bzw. Enkelkinder vorzusorgen.
                        Auch können Jugendliche für sich selbst ansparen.
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                                                         Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013 | 9

                           Sollte die Politik sich dazu durchringen, einen neuen Anlauf für eine Ausweitung der privaten
                              Bildungsvorsorge zu unternehmen, stehen die Bausparkassen als Partner bereit. Die Idee des Zweck-
                              sparens mit der Option auf ein zinsgünstiges Darlehen ist auf dieses Ziel übertragbar. Die Politik
                              müsste dies den Bausparkassen nur innerhalb des bisherigen spezialgesetzlichen Rahmens erlauben.

                           Eine spürbare Ausweitung der Bildungsvorsorge ist allerdings nur zu erwarten, wenn eine sozial
                              treffsichere Förderung zumindest bei den wichtigsten Zielgruppen – wie Kindern aus Arbeiterhaus-
                              halten oder von Migranten – wirksame Impulse gibt. Entscheidend für die Wirksamkeit einer privaten
                              Bildungsvorsorge ist ferner eine Harmonisierung des Zusammenspiels mit bestehenden Instrumenten
                              wie beispielsweise BAföG durch die Behandlung von Bildungsvorsorgekapital als nicht anrechenbares
                              Schonvermögen.

                    6. Krisenfestes Baufinanzierungssystem

                    • Eigene vier Wände müssen solide finanziert werden. Dazu gehört ausreichend Eigenkapital, das den Erwerber
                        vor einer finanziellen Überforderung schützt. Das deutsche Baufinanzierungssystem hat sich in der Finanz-
                        krise als stabil erwiesen. Es baut darauf, Sicherheit zu gewähren. Strenge Beleihungs- und Bonitätsprüfungen
                        sind vor der Kreditvergabe Standard.

                    • Die Bausparkassen liefern dabei ein wesentliches Sicherheitsmodul. Denn Bausparen bietet dem Finanzie-
                        rungskunden beides: Eigenkapitalaufbau und Zinsgarantie. Diese Vorzüge haben in den letzten Jahrzehnten
                        Millionen von Menschen sicher in die eigenen vier Wände gebracht. Deutschland muss deshalb höchstes
                        Interesse an Finanzierungssystemen mit eigenkapitalbasierten Risikopuffern haben.

                    • Das deutsche Bausparsystem stabilisiert aber auch das System als solches. Es ist durch seine besondere
                        Konstruktion vom Kapitalmarkt weitgehend unabhängig. Als Spezialkreditinstitute müssen die Bausparkassen
                        strenge gesetzliche Vorgaben erfüllen. Sie gehen keine Aktien- und Währungsrisiken ein und treten auch
                        nicht als Spekulanten auf den globalen Märkten auf. Vor Zulassung eines neuen Bauspartarifs müssen die
                        Bausparkassen gegenüber der staatlichen Aufsicht zudem dessen langfristige Tragfähigkeit durch aufwendige
                        Simulationen unter Beweis stellen.

                    • Jahrelang wurde seitens der EU-Kommission versucht, dem angeblich „innovativen“ angelsächsischen Sub-
                        prime-Markt in Europa zum Durchbruch zu verhelfen. Die europäischen Bausparkassen haben sich deshalb
                        nach Kräften dafür eingesetzt, ein Gegengewicht zu angelsächsischen Einflüssen aufzubauen, die darauf
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                    10 | Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013

                        zielten, einer europäischen Einheitsbaufinanzierung den Weg zu ebnen. Seit dem Platzen der Immobilienblase
                        in den USA ist es darum zwar stiller geworden. Trotzdem wird bei zahlreichen Regulierungsvorhaben immer
                        noch zu wenig zwischen stabilen und instabilen Baufinanzierungssystemen unterschieden. Zum Beispiel
                        drohte durch die ursprünglich geplante Einführung eines generellen Rechts auf vorzeitige Rückzahlung
                        eines Baukredits, verbunden mit der Aussage des zuständigen EU-Kommissars, dieses Recht nicht durch
                        eine Entschädigung erschweren zu wollen, die bewährte Festzinskultur in Deutschland zerstört zu werden.

                    • Werden solche Vorschläge damit begründet, den grenzüberschreitenden Wettbewerb fördern zu wollen,
                        ist zu bedenken, dass der Anteil grenzüberschreitender Kredite heute bei unter einem Prozent liegt. Des-
                        halb 99 Prozent zu regulieren, macht keinen Sinn. Denn die Ursachen für diesen geringen Anteil liegen
                        nicht in einer mangelnden Regulierung, sondern woanders: Vor allem sind die Verbraucher nicht bereit,
                        Kreditverträge in einer Sprache zu unterschreiben, derer sie nicht mächtig sind, bei allenfalls groben Vor-
                        stellungen über das dortige Rechtssystem.

                    • Um die in einigen Mitgliedstaaten stark gestiegene Zahl von Zwangsvollstreckungen und deren Auswirkungen
                        auf die Verbraucher zu reduzieren, wird neuerdings in Brüssel diskutiert, die Haftung für die Kreditverbind-
                        lichkeit des Verbrauchers auf die Immobilie zu beschränken. Der Grundsatz, auch mit dem persönlichen
                        Vermögen zu haften, soll dabei außer Kraft gesetzt werden. Derartige Vorschläge sind allerdings höchst
                        bedenklich; sie gefährden eine stabile und nachhaltige Finanzierung von Wohnungsbauinvestitionen. Die
                        schädlichen Nebenwirkungen derartiger Praktiken können in den USA beobachtet werden.

                           Die besondere Sicherheitsarchitektur des Bausparens ist zu bewahren. Sie hat sich auch in der
                              Finanzkrise bewährt.

                           Zu einem stabilen Baufinanzierungssystem gehören verlässliche und faire Rahmen- und Wettbe-
                              werbsbedingungen. Dort, wo mit einer Fördermaßnahme bestimmte energetische Anforderungen
                              verbunden sind, lässt sich ein entsprechendes Engagement der staatlichen KfW unter Umständen
                              noch rechtfertigen. Das gilt aber sicher nicht für das KfW-Wohneigentumsprogramm. Mit diesem
                              operiert sie zweifellos im „Wettbewerbsraum“, wobei sie ihren Refinanzierungsvorteil als Staatsbank
                              und Kostenvorteile aufgrund weniger strenger Regularien ins Spiel bringen kann. Die Politik wird
                              gebeten, darauf hinzuwirken, dass sich die KfW zumindest aus diesem Geschäft zurückzieht.

                           Nicht der Brüsseler Gesetzgeber ist gefragt, wenn es darum geht, Missstände in einzelnen Ländern
                              zu beheben. Vielmehr müssen nationale Regierungen und Aufsichtsbehörden dort tätig werden,
                              wo die Kreditinstitute es bisher an einer soliden Kreditvergabe haben fehlen lassen. Angesichts
                              einer Vielzahl berechtigter nationaler Besonderheiten bleibt es notwendig, die konkrete Ausgestal-
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                                                        Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013 | 11

                              tung den nationalen Parlamenten zu überlassen. Was den europäischen Rahmen angeht, braucht
                              es eine ausreichende Differenzierung zwischen risikoreichen und risikoarmen Geschäftsmodellen.
                              Beide dürfen nicht in einen Topf geworfen werden.

                           Europaweit und national ist beim Verbraucherschutz Augenmaß zu wahren. Was verbraucher-
                              freundlich klingt, kann jedoch leicht in die Irre führen. So etwa, wenn das in der Europäischen Union
                              diskutierte Recht, einen Baukredit jederzeit vorzeitig ohne größere Vorfälligkeitsentschädigung
                              kündigen zu können, nur dazu führt, dass langfristige Verträge für Kreditinstitute unkalkulierbar
                              würden. Sie müssten auf variable Zinsvereinbarungen ausweichen. Der Leidtragende wäre der Ver-
                              braucher. Bei ihm läge dann künftig das volle Risiko der Kapitalmarktschwankungen.

                           Ein weiteres Beispiel für überzogene Vorstellungen liefert die Diskussion um die Frage: Honorar-
                              beratung oder provisionsgestützte Beratung? Wer die provisionsgestützte Beratung verbieten bzw.
                              den Begriff Beratung nur noch für die Honorarberatung gelten lassen will, hält den Verbraucher
                              offensichtlich für unmündig. Glaubt man wirklich, dass ein Kunde, der zur Bank X geht, erwartet,
                              ein Angebot für die Bank Y zu bekommen? Beratung findet doch trotz dieser eigenverantwortlichen
                              Vorauswahl statt: durch die Erhebung des finanziellen Status und ein maßgeschneidertes Angebot,
                              das zu den Wünschen und finanziellen Möglichkeiten passt.

                           Das Votum der EU-Kommission in ihrem Grünbuch „Langfristige Finanzierung der Europäischen
                              Wirtschaft“ für langfristiges Sparen und ihr positiver Hinweis auf das Bausparen deutet ein Um-
                              denken in Richtung eines stabilitätsorientierten Ansatzes an. Begrüßt wird auch deren Kritik am
                              steuerlichen Schuldzinsenabzug, der sich nicht als nachhaltig erwiesen und der Bildung von Preis-
                              blasen Vorschub geleistet hat. Es ist darauf hinzuwirken, dass dieser überfällige Richtungswechsel
                              Bestand hat.

                    7. Keine Gefährdung der deutschen Sparer

                    • Seit 2010 wird in Brüssel über die Reform der EU-Einlagensicherungsrichtlinie diskutiert. Das Europäische
                        Parlament hat sich dabei zu Recht dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung der
                        Beiträge zu einem aufzubauenden Fonds Abschläge für risikoarme, spezialgesetzlich geregelte Geschäfts-
                        modelle vorsehen. Leider führten die anschließenden Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission,
                        dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zu keinem Ergebnis. Das Vorhaben ist damit bis
                        auf Weiteres blockiert.
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                    12 | Positionen des Verbandes der Privaten Bausparkassen zur Bundestagswahl 2013

                    • Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Krisenmanagement ist die Idee eines gemeinsamen Sys-
                        tems von europäischen Restrukturierungsfonds aufgetaucht. Schon heute zahlen aber die Bausparkassen
                        die „Bankenabgabe“ in einen Topf ein, den sie selbst aufgrund ihres risikoarmen Geschäftsmodells nicht in
                        Anspruch nehmen brauchen und können.

                    • Auch hier passen die europäischen Vorgaben zur Stabilisierung der Kreditwirtschaft vielfach nicht zum ri-
                        sikoarmen, spezialgesetzlich geregelten Geschäftsmodell der Bausparkassen. So können die Bauparkassen
                        nicht verpflichtet werden, „bail-in-fähige“, d.h. eventuell nicht zurückzuzahlende, Anleihen zu emittieren,
                        da sie in der Lage sind, die Bauspardarlehen ausschließlich durch die Einlagen der Sparer zu refinanzieren
                        und dafür eben nicht auf den Kapitalmarkt zurückgreifen müssen.

                           Abgelehnt wird die von der EU-Kommission immer wieder vorgeschlagene Schaffung einer gemein-
                              samen europäischen Einlagensicherung. Dadurch würde es zu einer Vergemeinschaftung von Risiken
                              insbesondere zu Lasten der deutschen Sparer kommen. Es kann aber nicht angehen, dass die hiesigen
                              Sicherungssysteme zur Rettung anderer europäischer Kreditinstitute herangezogen werden, wenn
                              diese in wirtschaftliche Schieflage geraten. Dies gilt auch für die von der EU-Kommission ange-
                              kündigte Schaffung einer europäischen Restrukturierungsbehörde mit einem eigenen Restruktu-
                              rierungsfonds. Statt über immer neue Mechanismen und Fonds nachzudenken, sollte erst einmal
                              diese schon weitgehend abgestimmte Einlagensicherungsrichtlinie vorangetrieben und zeitnah
                              verabschiedet werden.

                           Es wäre deshalb verkehrt, jetzt auf europäischer Ebene einen neuen Umverteilungsmechanismus
                              einzuführen. Auch er ginge vor allem zu Lasten der Kunden der deutschen Kreditinstitute. Statt-
                              dessen sollten zunächst in den anderen EU-Ländern vergleichbare Systeme aufgebaut werden.
                              Sonst besteht die Gefahr eines Transfers von Mitteln aus dem deutschen Fonds in einen anderen.
                              Das würde eine Transferunion durch die Hintertür bedeuten.

                    8. Für vernünftige europäische Aufsichtsstrukturen

                    • Für große, grenzüberschreitend tätige, systemrelevante europäische Banken ist eine europäische Banken-
                        aufsicht sicher sinnvoll. Verständlich erscheint auch der Wunsch, einer europäischen Bankenaufsicht Durch-
                        griffsrechte auf nationale Bankenaufsichten für den Fall zu ermöglichen, dass sie bei dieser Aufgabe scheitern.
                        Das Gleiche gilt für Überlegungen, für die Beaufsichtigung gemeinsame europäische Standards zu definieren
                        und umzusetzen.
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                           Für Kreditinstitute, die nicht systemrelevant sind oder keine über nationale Märkte hinausgehende
                              Bedeutung haben und jeweils national spezialgesetzlich geregelt und beaufsichtigt werden, ist
                              eine einheitlich europäische Aufsicht allerdings überdimensioniert. Sie könnte auch nicht nahe
                              genug an den Marktrealitäten operieren.

                    9. Keine dauerhafte Niedrigzinspolitik

                    • Es gab sicher gute Gründe, in der Finanzkrise die Zinsen niedrig zu halten. Das half den überschuldeten
                        Staaten. Das half den in Schwierigkeiten geratenen Banken. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass
                        diese Strategie – würde sie länger fortgesetzt – immense negative Effekte nach sich zieht.

                    • Bei den Kreditinstituten würde sich der Ertragsdruck verschärfen. Betroffen wären aber auch die Altersvor-
                        sorgesparer, deren Bezüge im Ruhestand geringer ausfallen würden als ohne Niedrigzinsstrategie – und das
                        vor dem gegebenen demografischen Hintergrund, der das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenver-
                        sicherung ohnehin an seine Grenzen führt.

                           Notwendig ist deshalb ein Signal von Politik und EZB, dass es nicht dauerhaft Geld zum Fast-Null-
                              Tarif geben wird. Europa braucht ein Exit-Szenario aus dieser Niedrigzinsstrategie.

                    10. Warnung vor inflationärer Geldpolitik

                    • Die Niedrigzinspolitik birgt gleichzeitig die Gefahr einer inflationären Entwicklung. Die Europäische Zen-
                        tralbank war bisher bereit, die Märkte mit Geld zu fluten. Es darf aber bezweifelt werden, dass sie die immen-
                        se Liquidität rechtzeitig abschöpfen wird. Denn der politische Druck ist groß. Zum Abbau der Schuldenlast
                        könnte der eher „unmerkliche“ Weg über eine Inflation dem „merklichen“ Weg über Steuererhöhungen und
                        unpopuläre Sparprogramme vorgezogen werden. Wenn führende Ökonomen heute Preissteigerungsraten
                        von 4 oder gar 6 Prozent als „machbar“ und „verkraftbar“ bezeichnen, zeigt dies, dass der soziale Sprengstoff,
                        der sich dahinter verbirgt, offenbar völlig ausgeblendet wird.

                    • Bei einer Inflation werden Sparguthaben entwertet. Die Bereitschaft, zu sparen, sinkt. Gleiches gilt für die
                        Sparfähigkeit. Geringverdiener und Bezieher von Transfereinkommen leiden besonders. Wer sich vorher
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                        verschuldet hat, profitiert. Wer ansparen muss, um sich zum Beispiel den Traum von den eigenen vier Wänden
                        erfüllen zu können, gibt dieses Ziel vermutlich auf, weil es in immer weitere Ferne rückt. Insgesamt wird
                        einer Verschuldungsmentalität Vorschub geleistet, die schon die aktuelle Finanzkrise ausgelöst hat.

                           Die EZB muss sich der Tradition der Deutschen Bundesbank wieder stärker verpflichtet fühlen. Ihre
                               vorrangige Aufgabe ist, das Preisniveau stabil zu halten. Sie darf sich nicht als umfassender Problem-
                               löser verstehen.

                    Stand: Mai 2013
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                    Verband der Privaten
                    Bausparkassen e.V.
                    Klingelhöferstraße 4
                    10785 Berlin

                    Telefon: (030)590091-500
                    E-Mail: info@bausparkassen.de
                    Internet: www.bausparkassen.de
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