Präsenzbetrieb an der TUM während der COVID-19- Pandemie: Hygiene-und Schutzmaßnahmen und Kontaktpersonenerfassung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Präsenzbetrieb an der TUM während der COVID-19- Pandemie: Hygiene-und Schutzmaßnahmen und Kontaktpersonenerfassung InfoForum Studium und Lehre am 11.11.2020 Dr. Kathrin Dressel (TUM Center for Study and Teaching) Dr. Thomas Laßleben, Studium und Lehre – Planung (TUM Center for Study and Teaching) Dr. Andreas Bauer (Hochschulreferat 6 – Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz) Sebastian Kern (smbk Consulting)
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Verordnungsrahmen Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) 1Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1. Die Hochschule stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. 2. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 3. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 und Nr. 2 sind zu Präsenzveranstaltungen höchstens 200 Personen zugelassen. 4. Die Hochschule hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 5. Die Hochschule hat in diesem Konzept auch geeignete Maßnahmen vorzusehen, um eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. 2Speziellere Regelungen nach dieser Verordnung bleiben unberührt. 2
I. Schutz- und Hygienemaßnahmen 3
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Verordnungsrahmen Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) 1Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1. Die Hochschule stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. 2. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 3. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 und Nr. 2 sind zu Präsenzveranstaltungen höchstens 200 Personen zugelassen. 4. Die Hochschule hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 5. Die Hochschule hat in diesem Konzept auch geeignete Maßnahmen vorzusehen, um eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. 2Speziellere Regelungen nach dieser Verordnung bleiben unberührt. 4
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Beteiligte zentrale Einheiten HR6: Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Prüfenden/Lehrenden und Kontaktpersonennachverfolgung Das Hochschulreferat für Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz (HR6) … • sichtet Verordnungen, Richtlinien und sonstigen behördlichen Vorgaben und erstellt die Checklisten. Diese stellen eine leicht zu handhabende Möglichkeit dar, die im Regelwerk geforderte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Anwendung der damit abgestimmten Maßnahmen der Handreichung dienen sie hauptsächlich der erforderlichen Dokumentation der Umsetzung. • berät Fakultäten, Dozenten und Studierende zu Durchführung von und Teilnahme an Präsenzformaten • koordiniert die Kontaktpersonennachverfolgung im Infektionsfall und stellt eine zeitnahe Beratung der Betroffenen sicher TUM CST: Sicherstellung des Infektionsschutzes Das TUM Center for Study and Teaching … • erarbeitet in enger Abstimmung mit dem HR6, HSP, Fakultäten, ZA4… die „Handreichungen“. Diese sind eine Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen die für eine sichere und den Vorschriften entsprechende Durchführung von Präsenzprüfungen erforderlich sind. • koordiniert die Abstimmung zwischen den eingebundenen Einheiten ZA4: Bereitstellung der Infrastruktur Die Zentralabteilung Immobilien (ZA4) … • stattet alle zentral verwalteten Hörsäle so aus, dass Präsenzlehre und -prüfungen nach den geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können (dazu gehören seit dem WiSe 2020/21 auch die Verteilung und Wartung der QR-Codes zur Kontaktdatenerfassung). • beschafft und verteilt die Schutzausrüstung (FFP-2-Masken, Einmalhandschuhe) und Klebematerialien für die Fakultäten. 5
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Lehrveranstaltungen & Prüfungen Schutz- und Hygienemaßnahmen im Überblick – oder: „AHA + L“ an der TUM Maßnahmen: Abstand • „Corona-Sitzplan (1,5m Abstand)“ + markierte Sitzplätze (vgl. https://www.ph.tum.de/intern/faq/pv/written/seating/corona/) • ggf. Empfehlungen bei der Sitzplatzbelegung in großen Hörsälen (vgl. https://www.ph.tum.de/intern/faq/pv/written/seating/corona/) • Aushänge + Abstandsmarkierungen Maßnahmen: Hygiene • Vermeidung von Kontaktinfektionen durch Bereitstellung von • Verwendung von Einmalhandschuhen bei Papierunterlagen (alternativ: Reinigung der Arbeitsplätze!) Austeilen/Einsammeln v. Schriftstücken etc. • Obligatorisches Händewaschen in Waschräumen • Verwendung eigener Arbeitsmittel bzw. Einmalhandschuhe (Desinfektionsmittel nur vor „EI-Tentomaxen“) • Unterweisung und Aushänge zu den Hygieneregeln Alltagsmaske Maßnahmen: • Durchgehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (NEU: auch im Hörsaal/ in Praktikumsräumen/Laboren etc.). (FFP-2-Masken bei ungeschützten face-to-face Kontakt (z.B. bei Identitätsfeststellung vor Prüfungen)) + Lüften: Soweit nicht durch eine Lüftungsanlage sichergestellt, ist der Raum abhängig von der Größe des Raums und der Belegung 3-5 min. alle 20 bis 45 min. (bei geringer Belegung) frei zu lüften. 6
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Besonderheiten bei Laborpraktika Besonderheiten – Mund-Nase-Bedeckung (Studierende & Dozenten) • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB): Es besteht eine durchgehende Pflicht zum Tragen einer MNB unter anderem in Praktikumsräumen und Laboren. • Zwingende Gründe für Ausnahmen von der generellen Maskenpflicht können in Laboratorien, in denen mit Gefahr- oder Biostoffen gearbeitet wird, bestehen. − In diesem Fall sind die Gefährdungen (Kontamination, Arbeiten mit offenen Flammen, etc.), die durch den Gebrauch von MNB entstehen, zu erfassen, zu bewerten und angemessen zu dokumentieren. Maßnahmenvorschläge in Abhängigkeit von den jeweiligen Gefährdungen im Labor sind in der Mustergefährdungsbeurteilung „Interimsbetrieb der Hochschulen“ der DGUV unter https://www.dguv.de/corona-bildung/hochschulen/ verfügbar (Version vom 2.9.2020 ab Seite 18). − Muss aus Gründen des Arbeitsschutzes auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, ist der Infektionsschutz anderweitig sicherzustellen (z. B. sichere Einhaltung Mindestabstand, technische Lüftung, etc.). Die Studierenden müssen zu den daraus resultierenden Regeln unterwiesen werden. 7
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Besonderheiten bei Exkursionen/Feldversuche Besonderheiten – Mund-Nase-Bedeckung (Studierende & Dozenten) Außerhalb geschlossener Räume: Studierende und Dozent/innen müssen, sobald die Abstandsregeln kurz nicht eingehalten werden können, eine MNB zu tragen. Den Studierenden und Dozent/innen wird dennoch empfohlen, die MNB ständig zu tragen. Innerhalb geschlossener Räume (z.B. Besprechung währen einer Exkursion): Die MNB muss dauerhaft getragen werden. Es gelten die identischen Ausnahmeregelungen u. Maßnahmen wie bei Laborpraktika (vgl. Folie 7). Besonderheiten – Örtliche Regelungen am Zielort • Es gelten die Regelungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) • Es gelten die jeweils lokalen und ggf. strengeren Regelungen des Zielortes. 8
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Lernräume (I) Präsenzbetrieb schließt die Öffnung von Lernräumen mit ein! Definition Lernräume: Räume, die an den Fakultäten bzw. wissenschaftlichen Einheiten der TUM verortet sind und die Studierenden der TUM zum Selbststudium aufsuchen können (einschließlich PC-Labore, Zeichensäle, Werkstätten etc.) Eckpunkte zur Öffnung von Lernräumen: − Räume können, müssen aber nicht geöffnet werden − Nutzung der Räume kann „eigenen Studierenden“ vorbehalten werden − Verantwortung & Hausrecht liegt bei Fakultät/wissenschaftlicher Einheit u. deren Mitarbeiter/innen − Ausstattung, Wartung und Betreuung während der Öffnungszeiten (in regelmäßigen Abständen!) der Räume muss durch Fakultät/wiss. Einheit gewährleistet werden − Mitwirkungspflicht (AHA + Nutzung von QRONITON) liegt bei den Studierenden − Feste Öffnungs- und Schließzeiten − In Handreichung definierte Maßnahmen sind Mindeststandards − Voraussetzung für Öffnung: Kontaktdatenerfassung! 9
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Lernräume (II) Handreichung sieht 2 Varianten von Lernräumen vor: Lernräumen mit statischem Konzept Lernräumen mit fluiden Konzept/fluiden Komponenten (d.h. „stilles“ Lernen am festen Arbeitsplatz) (d.h. es findet (auch) gemeinsames Lernen am Gerät/Zeichentisch o.ä. statt) Für beide Konzepte gelten die bekannten Vorgaben : z.B. Abstand, Hygiene, Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung, Lüften und Kontaktdatenerfassung Kennzeichnung der Sitzplätze (Mindestabstand 1,5m) Festlegung maximaler Belegungszahl (zur Orientierung 6-7qm/Person + Mindestabstand 1,5m) Durchsetzung der Schutz- und Hygienemaßnahmen inkl. Kontaktdatenerfassung: • Vorabinformationen • Kennzeichnung von Sitzplätzen, Abstandsmarkierungen etc. • Aushänge zu Maskenpflicht, Belegungszahl, Lüften etc. • !! Betreuung: Regelmäßige Checks durch Mitarbeiter/innen der Fakultäten mit Hilfe von Merklisten (empfohlen!) 10
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Lernräume (III) StudiTUM-Häuser - Maßnahmen analog zu regulären Lernräumen (Kombination aus statischen & fluiden Konzept) - ggf. Maßnahmenkommunikation mit Schließsystem koppeln (Freigabe nur bei Einverständniserklärung, dass Maßnahmen eingehalten werden). - Betreuung ggf. durch studentische Hilfskräfte Magistralen und sonstige Lernorte in den Gebäuden der TUM: „Der Aufenthalt auf dem Campus ist auf die für den Präsenzbetrieb notwendige Dauer zu beschränken.“ (vgl. Abschnitt 2a.), Rahmenhygienerichtlinien) Aber: notwendig bei „perforierten“ (Präsenz-)Stundenplänen + Winter! 11
II. Kontaktdatenerfassung 12
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Verordnungsrahmen Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) 1Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 1. Die Hochschule stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. 2. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 3. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 und Nr. 2 sind zu Präsenzveranstaltungen höchstens 200 Personen zugelassen. 4. Die Hochschule hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 5. Die Hochschule hat in diesem Konzept auch geeignete Maßnahmen vorzusehen, um eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen. 2Speziellere Regelungen nach dieser Verordnung bleiben unberührt. 13
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Kontaktdatenerfassung an der TUM im Überblick Ziel: Infektionsketten wirkungsvoll und rasch (!) unterbrechen Einsatzbereich: Lehrveranstaltungen aller Art, Prüfungen, sonstige Veranstaltungen, Lernräume, Sonstiges (z.B. Beratungssituationen etc.) 2-stufiges Verfahren: 1. Nur bei Lehrveranstaltungen: Verpflichtende Anmeldung über TUMonline/Moodle − Gruppeneinteilung aufgrund begrenzter Platzzahl − Fall-back-Lösung bei „Systemversagen“ (siehe Stufe 2) − ggf. zeitlich begrenzte Übergangslösung bis Stufe 2 vollständig ausgerollt 2. „Contact-Tracing“ über QR-Code gestütztes System „QRONITON“ (sprich: „Kroniton“) Neu: Mit der Einführung der Kontaktdatenerfassung entfällt die Anzeige von Lehrveranstaltungen und Prüfungen beim Krisenstab (ausgenommen: Exkursionen)! 14
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Contact Tracing mit QRONITON (I) Was ist QRONITON und wie funktioniert es? Es handelt sich um ein Browser-basiertes Contact-Tracing-System Mit dem Check-in über einen QR-Code kann im Infektionsfall durch den Krisenstab Coronavirus der TUM sowie durch die Gesundheitsbehörden nachvollzogen werden, wer sich wann mit wem zusammen z.B. in einem Raum befunden hat und ggf. von weiteren Maßnahmen des Infektionsschutz betroffen ist. Wie nehme ich an QRONITON teil? 1. Einmalige Registrierung https://tum.qroniton.eu/ Folgende Daten werden einmalig bei der Registrierung hinterlegt: TUM-Kennung, Telefonnummer, PLZ d. Wohnorts 2. Check-in am Tag der LV/Lernraumbesuch Wie kommt der QR-Code in den Raum? Zentral verwaltete Hörsäle: ZA4 Dezentral verwaltete Hörsälen: QR-Code-Beauftragte der Fak. Sonderfall: Erstellung eines eigenen QR-Codes bei Lerngruppen-Treffen, mündlichen Prüfungen in Büros etc. https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/kontaktdatenerfassung/, Abschnitt 3 15
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Contact Tracing mit QRONITON (II) Was bedeutet Mitwirkungspflicht? Alle Teilnehmer/innen an einem Präsenzformat sind zur Teilnahme verpflichtet. Hierzu empfehlen wir den „Mitwirkungs-Check“ (vgl. Handreichungen) Was passiert beim Systemausfall/fehlenden od. beschädigten QR-Codes? • Bei Systemausfall können die Daten aus der verpflichtenden LV-Anmeldung verwendet werden. Die Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung ist dadurch nicht gefährdet! • Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen mit QRONITON an itsz-qroniton@tum.de . • Fehlende oder beschädigte QR-Codes in zentral verwalteten Hörsälen unter genauer Angabe von Standort, Gebäude, Raum und Sitzplatz bitte an raumbetreuung.za4@tum.de melden. • Fehlende oder beschädigte QR-Codes in dezentralen (Fakultäts-)Räumen/Lernräumen an QR-Code-Beauftragte/n Ihrer Fakultät melden (Liste wird unter https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/kontaktdatenerfassung/ im Netz veröffentlicht). Ist der Datenschutz sicher gestellt? Ja! Alle im System erhobenen Daten befinden sich auf Servern in Deutschland und werden mehrfach verschlüsselt abgelegt. Ausschließlich ausgewählte Mitarbeiter/innen des Krisenstab Coronavirus der TUM und für das System freigeschaltete Gesundheitsämter können auf die Daten zugreifen können. Durch die Verschlüsselungsverfahren hat selbst der Anbieter der Software keinen Zugriff auf die Daten. 16
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Was passiert im Infektionsfall? Erster (und wichtigster) Schritt Die betroffene, d. h. infizierte Person meldet sich beim TUM-Krisenstab. Mail-Adresse, Hinweise zur Meldung und weitere wichtige Infos unter http://go.tum.de/corona-faq Weitere Schritte • Das zuständige Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit der Person auf (aktuelle Verzögerung bis zu einer Woche, in Einzelfällen noch länger) • Der TUM-Krisenstab ermittelt im direkten Dialog mit der betroffenen Person enge Kontakte und ggf. Aufenthalte in Bereichen ohne QRONITON-Erfassung (mündliche Prüfungen, Praktika oder HiWi-Tätigkeit an Lehrstühlen, etc.) und übernimmt die Erstinformation der Kontakte und (sofern nötig) Empfehlungen zur Selbstisolation • Weitere möglicherweise betroffene Personen werden über QRONITON ermittelt und über den Kontakt informiert und erhalten Empfehlungen zum Verhalten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass enge Kontakte in der persönlichen Kommunikation ermittelt wurden. Wenn von den angeschriebenen die Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten wurden ist diese Info im gleichen Kontext zu sehen wie ein „grüner Kontakt“ in der Corona-Warn-App. • Die so ermittelten engen und erweiterten Kontakte werden [bislang!] auf Nachfrage dem erstbearbeitenden Gesundheitsamt bereit gestellt. Je nach Entwicklung der Pandemie, kann dieser Schritt auch zum Standard werden – d. h. die TUM könnte von den zuständigen Ämtern gebeten werden, diese Listen proaktiv zu melden. • 17
Präsenzlehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 an der TUM Hilfreiche Links Erklärvideo zum Präsenzstudium an der TUM: Checklisten für den Lehr-/Prüfungsbetrieb: Inhalt: Alle Hygiene- u. Schutzmaßnahmen, die bei der Teilnahme Inhalt: Alle Checklisten des HR6, die in Vorbereitung auf Präsenz- an Präsenz-LVs und beim Besuch von Lernräumen zu beachten lehrformaten & Präsenzprüfungen ausgefüllt u. aufbewahrt werden sind. müssen + zahlreiche weitere Dokumente rund Informationen rund um Zielgruppe: Studierende und Dozent*innen SARS-CoV2 Links: https://www.youtube.com/watch?v=ovzJqSF20Yg (dt.) Zielgruppe: alle mit Präsenzformaten betrauten Modulverantwortlichen, https://www.youtube.com/watch?v=S5KitbChCic (engl.) Dozent*innen Link: https://tum-agu-hochschulen-de.eaccess.ub.tum.de/archiv/sars-cov2 Handreichungen zur Präsenzformaten an der TUM: Inhalt: Beschreiben alle Maßnahmen, die zur sicheren Online-Links Zur Information aller Teilnehmer*innen Durchführung von Präsenzformaten an der TUM aus den an Präsenzformaten: Rahmenhygienerichtlinien abgeleitet wurden. Vorabinformation zur Teilnahme an Präsenzformaten: Zielgruppe: Modulverantwortlichen, Dozent*innen, https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/corona-lehre-pruefungen/ Fakultätsmitarbeiter*innen etc. Informationen zur Kontaktdatenerfassung: Link: https://www.lehren.tum.de/downloads/ https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/coronavirus/kontaktdatenerfassung/ Was tun im Infektionsfall/bei Erkrankung (FAQ): Überblick über zentral verwaltete Räume http://go.tum.de/corona-faq https://www.ph.tum.de/intern/faq/pv/written/seating/corona/ inkl. Sitzplatzanzahl, Sitzpläne, Ausstattung etc. … und immer aktuell informiert über das Wiki: https://wiki.tum.de/x/VIMRIg 18
Sie können auch lesen