Praxisphase II Informationsveranstaltung Wintersemester 2021/22
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Rahmenbedingungen Neue Bachelor-Kandidaten werden einmal je Semester zu festgelegten Zeiträumen angenommen, d.h. die Praxisphase kann nur in diesen Zeiträumen durchgeführt werden: Sommersemester: 01.03. – 31.08. (für Kandidaten in Regelstudienzeit oder mit geraden Studiendaueroptionen, z.B. 8, 10 Semester) Wintersemester: 01.09. – 28.02. (für Kandidaten mit ungeraden Studiendaueroptionen, z.B. 7, 9, 11 Semester) -> für Studierende, die zum Prüfungstermin September noch Prüfungsleistung zur Erlangung der Zulassungsvoraussetzungen ablegen, ist ein Beginn zum 1.10. auf Anfrage möglich Für Prof. Dr. Thöne: Ausnahmen auf Anfrage Seite 2
Meilensteinplanung: Sommersemester Praxisphase II - Planung Sommersemester : 01.03. - 31.08. Meilenstein Termin Hinweise Beginn Zeitfenster für Anfrage beim Hochschulbetreuer Anfang Jan. Ende Zeitfenster für Anfrage beim Hochschulbetreuer Mitte Feb. Beginn Praxisphase II und Arbeitsbeginn Anfang Mrz. 01.03.2022 Abgabe Abstract zur Bachelorthesis Mitte Mrz. 11.03.2022 1,5 Wochen (10 Tage) nach Beginn der Praxisphase Anmeldung Bachelorthesis (beim Prüfungsamt) 17.03.2022 mind. 3 Tage vor Themenausgabe. Themenausgabe vor Ort gegen Unterschrift Themenausgabe durch Prüfungamt Ende März 22.03.2022 3 Wochen nach Beginn der Praxisphase, Themenausgabe vor Ort gegen Unterschrift Abgabe Bachelorthesis (in Absprache mit dem Dozenten) / Beginn Bearbeitungszeit Modul "Projekt" Ende Juni 22.06.2022 dreimontaige Bearbeitungszeit nach Themenausgabe Abgabe Abstract zum Modul "Projekt" Anfang Juli 29.06.2022 1 Woche nach Beginn Bearbeitungszeit zum Modul "Projekt" Einladung zum Kolloquium durch Hochschule Anfang Augus 03.08.2022 nach 6 Wochen Korrekturfrist, d.h. in der 7. Woche nach Abgabe der Thesis Beginn Zeitfenster für mündliche Prüfung Projekt und Kolloquium (ein Termin) Mitte Aug. 17.08.2022 Zeitfenster von 2 Wochen für die Durchführung der mündlichen Prüfungen Für die Beendigung des Studiums im Sommersemester muss das Kolloquium spät. am Ende Zeitfenster für mündliche Prüfung Projekt und 31.8. stattfinden. Falls der Kandidat im 6. Semester studiert, kann damit die Kolloquium (ein Termin) Ende Aug. 31.08.2022 Regelstudienzeit eingehalten werden. Ende der 2.Praxisphase gem.PO nach mind.24 Wochen, Unternehmen gestalten Ende Praxisphase II Ende Aug. 16.08.2022 Verträge oft auf Monatsgrundlage (z.B. 1.3.- 31.8.) Seite 3
Meilensteinplanung: Wintersemester Praxisphase II - Planung Wintersemester: 01.09. - 28.02. Meilenstein Termin Hinweise Beginn Zeitfenster für Anfrage beim Hochschulbetreuer Anfang Jul. Ende Zeitfenster für Anfrage beim Hochschulbetreuer Mitte Aug. Beginn Praxisphase II und Arbeitsbeginn Anfang Sept. 01.09.2022 Abgabe Abstract zur Bachelorthesis Mitte Sept. 12.09.2022 1,5 Wochen (10 Tage) nach Beginn der Praxisphase Anmeldung Bachelorthesis (beim Prüfungsamt) 19.09.2022 mind.3 Tage vor Themenausgabe. Themenausgabe vor Ort gegen Unterschrift Themenausgabe durch Prüfungamt Ende Sept. 22.09.2022 3 Wochen nach Beginn der Praxisphase, Themenausgabe vor Ort gegen Unterschrift Abgabe Bachelorthesis (in Absprache mit dem Dozenten) / Beginn Bearbeitungszeit Modul "Projekt" Ende Dez. 22.12.2022 dreimontaige Bearbeitungszeit nach Themenausgabe Abgabe Abstract zum Modul "Projekt" Anfang Jan. 29.12.2022 1 Woche nach Beginn Bearbeitungszeit zum Modul "Projekt" Einladung zum Kolloquium durch Hochschule 02.02.2023 nach 6 Wochen Korrekturfrist, d.h. in der 7. Woche nach Abgabe der Thesis Zeitfenster für mündliche Prüfung Projekt und Kolloquium Für die Beendigung des Studiums im Wintersemester muss das Kolloquium spät. am (ein Termin) Ende Feb. 28.02.2023 28.02. stattfinden. Ende der 2.Praxisphase gem.PO nach mind.24 Wochen, Unternehmen gestalten Ende Praxisphase II Ende Feb. 16.02.2023 Verträge oft auf Monatsgrundlage Seite 4
Rollen und Regelstudienzeit Rollen: Hochschulbetreuer: Akademische Betreuer während der gesamten Praxisphase Erstgutachter BT: Hochschulbetreuer wird auch Erstgutachter der BT Zweitgutachter BT & Praxisbetreuer: Qualifizierter Mitarbeiter der Praxiseinrichtung ( vgl. LOI, mind. Bachelorabschluss und 3-jährige Berufserfahrung). Die Qualifikation muss auf Nachfrage gegenüber dem Prüfungsamt belegt werden. (zusätzlicher Hinweis: keine enge geschäftliche und persönliche Nähe zwischen Zweitgutachter und Bachelorkandidaten, wie z.B. bei Startups, da so eine neutrale Zweitbegutachtung nicht sichergestellt werden kann) Regelstudienzeit: Wenn ein Abschluss in Regelstudienzeit möglich ist bzw. erwünscht wird, dann sollte folgendes beachtet werden: Der Kandidat sollte Mitte – Ende August nicht im Urlaub sein, da in diesem Zeitraum das Kolloquium stattfinden muss Zweitgutachter sollte gefragt werden, ob er Ende August (Urlaubssaison!) für die Zweitbegutachtung und das Kolloquium zur Verfügung steht. Seite 5
Wahl des Hochschulbetreuers Wahl des Hochschulbetreuers bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Praxisphase Hochschulbetreuer für das Modul "Projekt" und die "Bachelor Thesis" sollten identisch sein. Hochschulbetreuer/in: Professorin bzw. Professor mit Wirtschaftsinformatik- Denomination, die bzw. der im Studiengang „Bachelor Wirtschaftsinformatik“ Veranstaltungen hält. Hierzu gehören: Prof. Dr. Grewe, Prof. Dr. Thöne, Prof. Dr. Lahme-Hütig, Prof. Dr. Wicht, Prof. Dr. Gerke, Prof. Dr. Nonhoff Seite 6
Prüfungsleistungen während der 2. Praxisphase Generell: Prüfungsleistungen „Projekt“, „Bachelor Thesis“ und „Kolloquium“ sind getrennt zu erbringen und zu bewerten, können jedoch im inhaltlichen Zusammenhang stehen. Workload / Dauer zu den Prüfungsleistungen: Bachelor Thesis: 12 LP; 3 Monate Dauer gemäß Prüfungsordnung Projekt: 12 LP (30 h je LP) Kolloquium: 1 LP Prüfungsformen: Bachelor Thesis: wissenschaftliche Arbeit Projekt: mündliche Prüfung mit Präsentation Kolloquium: mündliche Prüfung Seite 7
Bachelor Thesis Anmeldung: Über Anmeldeformular (Prüfungsamt), das vom Erstgutachter unterzeichnet werden muss. Vorbereitung der Anmeldung zur Bachelorarbeit spätestens eine Woche vor Beginn (da 3 Werktage Vorlaufzeit im PA) Zulassungsvoraussetzung (PO 2015): Kandidat hat mindestens 120 LP erreicht und Kandidat wurde zum Modul „Projekt“ zugelassen Zulassungsvoraussetzung (ÄO 2021): Kandidat hat mindestens 140 LP erreicht und Kandidat wurde zum Modul „Projekt“ zugelassen Umfang: Richtwert für den Umfang des Textteils der „BA“: ca. 40 Seiten DIN A4 (mit ca. 2.000 Zeichen je Seite) Form: Abgaben grundsätzlich in Papierform (es gilt der Poststempel) und in digitaler Form (PDF-Datei). Die digitale Form ist für die Plagiatsprüfung erforderlich Seite 8
Modul "Projekt" Zulassungsvoraussetzung (PO 2015): Kandidat muss mindestens 120 LP erreicht haben Kandidat muss alle Module des ersten und zweiten Semesters bestanden haben. Kandidat muss das Modul „Transfer“ bestanden haben. Zulassungsvoraussetzung (ÄO 2021): Kandidat muss mindestens 140 LP erreicht haben Kandidat muss alle Module des ersten bis dritten Semesters bestanden haben. Kandidat muss das Modul „Transfer“ bestanden haben. Anmeldung: erfolgt mit dem Anmeldebogen für die zweite Praxisphase Prüfungsform: Mündliche Prüfung mit Präsentation Festlegung durch den Hochschulbetreuer Dauer: Wird vom Hochschulbetreuer festgelegt Ablauf: Wird vom Hochschulbetreuer festgelegt Seite 9
Kolloquium Gegenstand (PO 2015/ÄO 2021): Das Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ist eigenständig zu bewerten. Zulassungsvoraussetzung (PO 2015/ÄO 2021): Zulassung zur Bachelorarbeit Bachelorarbeit mit mind. 4.0 bewertet Einladung: I.d.R. eine Woche vor dem Kolloquium Dauer: Wird vom Erstgutachter festgelegt, i.d.R. 20 – 30 Minuten Ablauf: Wird vom Erstgutachter festgelegt 10
Bestätigung der Einrichtung der Berufspraxis § 6 (4) ÄO 2021: „Die Praxisphase ist erfolgreich absolviert, wenn 1. die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfung gemäß der in § 6 Absatz 3 festgelegten Prüfungsform bestanden hat, 2. eine Bestätigung der Einrichtung der Berufspraxis über die Mitarbeit der Kandidatin oder des Kandidaten vorliegt. Aus der Bestätigung geht hervor: Name/Anschrift der Einrichtung der Berufspraxis, Name der Kandidatin bzw. des Kandidaten, Start- und Enddatum des Praktikums, die Abteilung der Einrichtung der Berufspraxis sowie eine Bestätigung, dass dem Zwecke der Praxisphase entsprochen wurde und die Kandidatin oder der Kandidat die ihr oder ihm übertragene Arbeit zufriedenstellend ausgeführt hat.“ Seite 11
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